Bezirksregierung Detmold Dezernat 47 Stand:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bezirksregierung Detmold Dezernat 47 Stand:"

Transkript

1 Bezirksregierung Detmold Dezernat 47 Stand: Grundlagen für die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit aufzulösender Haupt- und Realschulen sowie aufzubauender Sekundarschulen, Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen, sowie Orientierungsrahmen für betroffene Lehrkräfte Ausgangssituation Bekanntermaßen sind nach derzeitigem Stand etwa die Hälfte der derzeit im hiesigen Regierungsbezirk bestehenden Hauptschulen in ihrem Bestand gefährdet und dies mit voraussichtlich zunehmender Tendenz. Durch die Gründung neuer Schulen werden auch einzelne Realschulen aufgelöst. Schließlich sind in Einzelfällen auch Gymnasien von der Auflösung betroffen. Dagegen werden neue Sekundarschulen und Gesamtschulen gegründet; zwei Gemeinschaftsschulen befinden sich derzeit bereits in der Errichtungsphase. Oberstes Ziel aller Überlegungen muss die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Unterrichtsversorgung aller Schulformen sein. Ebenso wichtig ist es, den betroffenen Lehrkräften einen Orientierungsrahmen zu geben. Gerade bei der auslaufenden Auflösung der Hauptschulen gibt es sehr unterschiedliche Ausgangssituationen. So kann es sein, dass eine Hauptschule deshalb aufgelöst wird, weil vom Schulträger in derselben Gemeinde eine Sekundarschule, eine Gesamtschule oder eine Gemeinschaftsschule gegründet worden ist oder gegründet wird. Es gibt aber auch die Situation, dass eine Hauptschule nur deshalb aufgelöst werden muss, weil keine Eingangsklassen mehr zustande gekommen sind und daher z.b. die Klassen 5 und 6 usw. fehlen, ohne dass in dieser Gemeinde eine neue Schule gegründet würde. Um diesen unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, werden alle Überlegungen standortbezogen anzustellen sein. Darüber hinaus gilt folgendes Primat: Jede Lehrkraft hat einen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung. Eine Zurruhesetzung wegen der Auflösung der bisherigen Schule kommt nicht in Betracht. Ziel dieser Darstellung der Grundlagen und Verfahren ist es, für die betroffenen Lehrkräfte einen Orientierungsrahmen zu schaffen und eine sozialverträgliche Gestaltung des Veränderungsprozesses zu gewährleisten. 1

2 Grundlagen und Leitlinien Grundlage für die Erreichung der oben beschriebenen Zielsetzung sind zunächst die Leitlinien Hauptschulentwicklung Leitlinien für Personalmaßnahmen bei der Auflösung von Schulen. Die Leitlinien sind mit dem Hauptpersonalrat Hauptschule, der GEW und dem VBE abgestimmt und mit Erlass des MSW vom bekannt gegeben worden. Sie sind im Bildungsportal und in Schule NRW 2012 (Heft 04/12 Seite 212) veröffentlicht. Die Leitlinien betonen nochmals ausdrücklich das Prinzip Versetzung vor Einstellung, wobei in den Versetzungskonferenzen die Anträge der Lehrkräfte an aufzulösenden Schulen zeitlich zuerst geprüft und entschieden werden. Es gilt insofern der Vorrang für Anträge von Lehrkräften aus auslaufenden Schulen, die aus dienstlichen Gründen gestellt wurden, vor anderen Anträgen aus sonstigen privaten Gründen. Lehrkräfte der aufzulösenden Schulen werden an eine andere Schule versetzt oder abgeordnet, auch Teilabordnungen oder Versetzungen mit teilweisen Rückabordnungen sind möglich. Als aufnehmende Schule kommt sowohl eine neu gegründete Schule (in der Regel Sekundarschule oder Gesamtschule) als auch eine andere Schule derselben oder einer anderen Schulform in Betracht. Für Lehrkräfte, die in auslaufenden Schulen Funktionsstellen bekleiden, müssen ebenfalls Anschlussverwendungen gefunden werden. Insofern ist künftig in allen Schulformen zu prüfen, ob Versetzungen aus auslaufenden Schulen vor einer Ausschreibung einer Funktionsstelle möglich sind. Die Beratung über ihre weitere berufliche Perspektive obliegt den örtlichen Schulaufsichtsbeamtinnen und beamten. Diese sind Ansprechpartner für die betroffenen Lehrkräfte. Diese Leitlinien sollen nach dem Ergebnis der Besprechung des MSW und aller Bezirksregierungen am auch für die Realschulen entsprechend angewandt werden. Sie werden entsprechend auch auf den Auflösungsprozess von Gymnasien angewandt. Der Hauptschulbereich besitzt mittlerweile die größte Erfahrung mit der Auflösung von Schulen. Dort sind von Herrn Höfer und den Schulrätinnen / Schulräten bereits in der Vergangenheit Handlungshilfen erarbeitet und dokumentiert worden, die insgesamt bei der Bewältigung der anstehenden Probleme eine gute Grundlage bilden und dem weiteren Vorgehen zugrunde gelegt werden können. Nach den o.g. Leitlinien bleibt die Zuständigkeit der Bezirksregierung in dienstrechtlichen Fragen, insbesondere im Rahmen der Koordinierung zwischen den Schulformen unberührt. Diesem Koordinierungsauftrag folgend hat Herr Abteilungsleiter Michael Uhlich einen Runden Tisch eingerichtet, an dem alle beteiligten Dezernate zusammentreffen, um die o.g. Zielsetzung zu erreichen. 2

3 Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Um den o.g. Zielen gerecht werden zu können, wird künftig Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen neben dem bekannten Versetzungsverfahren verstärkt in den Fokus rücken. Das reguläre LVV kann dort zu einem positiven Ergebnis führen, wo eine beantragte Versetzung in das Gesamtkonzept passt. Letztlich wird über Versetzungsanträge im Rahmen einer Interessenabwägung zwischen den persönlichen Interessen der Lehrkraft und den dienstlichen Interessen an der Sicherung der Unterrichtsversorgung an der abgebenden und aufnehmenden Schule entschieden. Entscheidend werden die Bedarfssituationen der einzelnen Schulen an dem jeweiligen Standort sein. Insofern werden künftig dienstliche Gründe grundsätzlich den Vorrang haben müssen vor persönlichen Gründen. An Standorten, an denen Schulen auslaufen und keine neuen Schulen aufgebaut werden, werden alle anderen Schulformen als potentielle Landeplätze in Betracht gezogen werden müssen. Die Unterrichtsversorgung auch in den auslaufenden Schulen mag es in Einzelfällen erforderlich machen, dass andere Schulformen z.b. im Wege einer Abordnung oder Teilabordnung aushelfen (z.b. kein Englisch- oder Physiklehrer). Insofern sieht die Leitlinie zur Sicherung des Fächerbedarfes auch eine Kooperation mit anderen Schulen vor (Seite 2 Abs. 5) Bei Kolleginnen und Kollegen, die bis zum letzten Jahr des Auslaufens ihrer bisherigen Schule verbleiben (müssen), wird bei der wunschgemäßen Versetzung in besonderer Weise Bedacht genommen. Sozialpädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt Primarstufe, Werkstatt- und Fachlehrerinnen und lehrer, Lehrkräfte für herkunftssprachlichen Unterricht sowie Seiteneinsteigerinnen und einsteiger mit Pädagogischer Einführung benötigen vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Ausbildung besondere Beratung für ihre weitere Beschäftigung. Informationen der Lehrkräfte Über Schulschließungen sind die betroffenen Beschäftigten frühzeitig zu unterrichten. Nach einem Beschluss einer Gemeinde zur Auflösung einer Schule werden in der Regel der jeweils zuständige Dezernent/in 47 sowie der schulfachliche Dezernent/in bzw. Schulrat/Schulrätin in einer Informationsveranstaltung vor Ort über die 3

4 Rahmenbedingungen des Auslaufens und die Grundprinzipien der Personalplanung Auskunft geben. Gleiches gilt auch ohne förmlichen Beschluss einer Gemeinde bei Auslaufen einer Hauptschule, wenn keine neue Eingangsklasse mehr gebildet werden kann. An diesen Veranstaltungen sollen jeweils auch Vertreter des Personalrates (von diesen sind regionale Ansprechpartner zu benennen) teilnehmen. Daneben wird die Bezirksregierung Detmold dieses Grundlagenpapier und damit die Grundzüge der Vorgehensweise im Internet veröffentlichen. Stufenpläne auslaufender Hauptschulen Für jede aufzulösende Hauptschule wird eine Bestandserhebung vorgenommen. Diese erfolgt durch das Dezernat 47 auf der Basis der Daten aus SchIPS (Anzahl LK insg., Ruhestandsdatum / Beginn Freistellungsphase im Auslaufenzeitraum, TZ/VZ; Lehrbefähigungen/ Lehrämter) und wird in einer Bestandsliste zusammengefasst. Die Bestandserhebung wird der jeweiligen Schulleitung übermittelt mit der Bitte, diese auf Aktualität zu überprüfen und ggfls. zu ergänzen. Von den schulfachlichen Kolleginnen und Kollegen werden für jedes Schuljahr die Bedarfe der auslaufenden Schulen in fachlicher Hinsicht ermittelt und dokumentiert. Zudem wird die jeweilige Schulleitung von Dezernat 47 aufgefordert- fortlaufend eine am fachlichen Bedarf orientierte Liste frei werdender Stunden/Stellenanteile und die Benennung der entsprechenden Lehrkräfte zu erstellen und vorzulegen. Diese wird schulfachlich auf der Ebene der Schulräte geprüft. Bestandserhebung und Bedarfsermittlung bilden den Stufenplan, der fortgeschrieben wird. Interessenbekundung Die betroffenen Lehrkräfte wie auch die weiteren an der aufzulösenden Schule Beschäftigten (z.b. Schulsozialarbeiter, pädagogische Fachkräfte) erhalten die Möglichkeit einer Interessenbekundung in Form einer Abfrage für ihren künftigen Einsatz. Jeder Beschäftigte hat die Möglichkeit bis maximal vier Einsatzwünsche (Dienstorte) zu äußern. Bei der Abfrage wird darauf hingewiesen, dass hierdurch kein Anspruch auf wunschgemäßen Einsatz entsteht. Die Abfrage soll vom Dezernat 47 im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Information der Lehrkräfte veranlasst werden. Die Interessenbekundung ist freiwillig und unverbindlich und kann geändert werden. Die Interessensbekundung kann nur von Lehrkräften abgegeben werden, die sich an auslaufenden Schulen befinden und gilt nur für das erste Jahr einer neu zu errichtenden Schule. Ab dem zweiten Jahr des Aufbaus einer Schule können reguläre Versetzungsanträge entsprechend den bekannten Fristen im LVV gestellt werden. Für Lehrkräfte, die keinen Versetzungsantrag stellen, gilt, dass der 4

5 Dienstherr bereits von sich aus dafür sorgen muss, die betroffenen Lehrkräfte in anderen Schulen amtsangemessen zu beschäftigen. Abgleich der Bedarfe auslaufende/aufzubauende Schulen, Entscheidungen Wie oben dargestellt wird der fachliche Bedarf an auslaufenden Schulen von der jeweiligen Schulleitung und der zuständigen Schulaufsicht ermittelt. Der Fachbedarf der aufwachsenden Sekundarschulen, Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen wird von dem jeweils zuständigen schulfachlichen Dezernentin/ Dezernenten ermittelt und dargestellt. Die Bedarfssituationen werden gegenübergestellt und hieraus die Anzahl und die Fächerkombinationen abzuordnender oder zu versetzender Lehrkräfte ermittelt. Entscheidungen werden sich an folgenden Prämissen orientieren: 1. Versetzungen und Abordnungen werden grundsätzlich vor Neueinstellungen vorgenommen. 2. Ist eine Fachversorgung im Wege von Versetzung und Abordnung in aufzubauenden Schulen nicht möglich, werden die Stellen ausgeschrieben. 3. Ist eine Fachversorgung in auslaufenden Schulen nicht möglich, werden zunächst Versetzungs- oder Abordnungsmöglichkeiten aus anderen Schulen/Schulformen geprüft. Kann auch durch diese Maßnahme die Fachversorgung nicht sichergestellt werden, kommt auch hier eine Ausschreibung in Betracht. Kommen für die Besetzung eines Landeplatzes mehrere Lehrkräfte aus auslaufenden Schulen in Betracht, so erfolgt die Auswahl in erster Linie nach schulfachlichen Kriterien etwa nach dem Bedarf an dem mitgebrachten Zweitfach. In Konfliktfällen entscheidet das Dezernat 47. Zusammensetzung und Verfahren Runder Tisch Der Runde Tisch hat die Aufgabe, unter Beachtung vorstehender Kriterien die Unterrichtsversorgung neu aufzubauender Schulen vor deren Betriebsaufnahme sicher zu stellen. In den Sitzungen des Runden Tisches wird aufgrund des beschriebenen Abgleiches über Versetzungen, Abordnungen und Versetzungen mit Rückabordnungen einschließlich des Umfangs entschieden. Teilnehmer des Runden Tisches sind Vertreter der Dezernate 42 (Realschul- und Hauptschulbereich), 44 (Gesamtschule und Sekundarschule) 47 (Hauptschule, Realschule, Sekundarschule, Gesamtschule und Unterrichtsversorgung), Vertreterinnen und Vertreter der Schulräte Hauptschule und je ein Mitglied der beteiligten Personalräte. 5

6 Anlassbezogen können Vertreterinnen oder Vertreter anderer schulfachlicher Dezernate (z.b. Dezernat 43) hinzugezogen werden. Das Dezernat 47 lädt zu den Sitzungen des Runden Tisches ein, legt den Ablauf fest und übernimmt die Protokollführung. Mit der Einladung an die Personalräte erhalten diese auch eine Information über die Anzahl der in den neu aufzubauenden Schulen zu besetzenden Stellen sowie eine Liste der eingegangenen Interessensbekundungen (nach Schulformen getrennt). Sicherung der Ergebnisse Die Ergebnisse des Runden Tisches werden in einem Protokoll gesichert. Herr Abteilungsleiter Michael Uhlich wird über die Ergebnisse informiert. Das Protokoll ist Grundlage nachfolgender Personalmaßnahmen sowie Ausschreibungsverfahren. Beteiligung der Personalräte/ Schwerbehindertenvertretungen/ Gleichstellungsbeauftragte Die zu beteiligenden Personalräte werden zu der oder den Sitzungen des Runden Tisches eingeladen. In gleicher Weise werden ein Vertreter der Schwerbehindertenvertretungen sowie die zu beteiligenden Gleichstellungsbeauftragten eingeladen. Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Gleichstellungsbeauftragte erhalten ein Protokoll der Sitzung des Runden Tisches. Im Anschluss werden die Einzelvorlagen zu Versetzungen und Abordnungen den Gleichstellungsbeauftragten, den Personalräten und soweit schwerbehinderte Lehrkräften betroffen sind- den Schwerbehindertenvertretungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des LGG, LPVG und SGB IX zugeleitet. gez. Wolfgang Müller 6

Informationen für Lehrerinnen und Lehrer im Schulentwicklungsprozess

Informationen für Lehrerinnen und Lehrer im Schulentwicklungsprozess wissen_für die Region Informationen für Lehrerinnen und Lehrer im Schulentwicklungsprozess www.brms.nrw.de Informationen für Lehrerinnen und Lehrer im Schulentwicklungsprozess Sehr geehrte Lehrerinnen

Mehr

An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster

An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und

Mehr

An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. nachrichtlich:

An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. nachrichtlich: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und

Mehr

An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster

An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und

Mehr

Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Dienstvereinbarung

Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Dienstvereinbarung Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Dienstvereinbarung zwischen dem Örtlichen Personalrat und dem Staatlichen Schulamt Künzelsau für den Bereich der Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-,

Mehr

Dienstrechtliche Befugnisse

Dienstrechtliche Befugnisse Dienstrechtliche Befugnisse RdErl. d. MK v. 31.5.2007-13.4-03 000 - VORIS 20480 (Abdruck aus Nds. MBl. Nr. 23/2007 S. 487; SVBl 7/2007): Bezug: a) Beschl. d. LReg vom 30. 11. 2004 (Nds. MBl. S. 860) -

Mehr

1. wie hoch an den baden-württembergischen Gemeinschaftsschulen der prozentuale Anteil von Lehrkräften mit Lehrbefugnis für das Gymnasium ist;

1. wie hoch an den baden-württembergischen Gemeinschaftsschulen der prozentuale Anteil von Lehrkräften mit Lehrbefugnis für das Gymnasium ist; Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7877 15. 12. 2015 Antrag der Abg. Dr. Timm Kern u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Warum bewerben

Mehr

Weiterentwicklung der Realschulen

Weiterentwicklung der Realschulen Weiterentwicklung der Realschulen Zielsetzung der Landesregierung Weiterentwicklung des Schulsystems in Baden-Württemberg zu einem Zwei-Säulen-System. Die Realschulen leisten durch die Stärkung individualisierter

Mehr

Schulübergreifende Vertretungsreserve für Grundschulen bei den Schulämtern

Schulübergreifende Vertretungsreserve für Grundschulen bei den Schulämtern Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Schulübergreifende Vertretungsreserve für Grundschulen bei den Schulämtern Planung, Organisation und Durchführung von Vertretungsunterricht

Mehr

Die Tätigkeit als Pädagogische/r Mitarbeiter/in bei der Medienberatung NRW

Die Tätigkeit als Pädagogische/r Mitarbeiter/in bei der Medienberatung NRW Die Tätigkeit als Pädagogische/r Mitarbeiter/in bei der Medienberatung NRW - Fragen und Antworten zu dienstrechtlichen Rahmenbedingungen - Vorbemerkung: Die nachstehenden Hinweise beruhen auf den besonderen,

Mehr

Verfahrensabsprache zur Durchführung der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern vom

Verfahrensabsprache zur Durchführung der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern vom SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Verfahrensabsprache zur Durchführung der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz Übernahme von Lehrkräften

Mehr

An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster

An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und

Mehr

Vorgaben für die Klassenbildung

Vorgaben für die Klassenbildung Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVC DS 1932-5(15)3 Klassenbildung Schuljahr 2016/2017 Stand: August 2016 Baden-Württemberg Schulart Klassenbildung

Mehr

Einladung zur Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (nach 84 II SGB IX)

Einladung zur Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (nach 84 II SGB IX) Fachhochschule Kiel, Sokratesplatz 1, 24149 Kiel Frau M. Mustermann Das Präsidium Der Kanzler Personalabteilung Sokratesplatz 1 24149 Kiel Telefon: 0431/210-1341 Telefax: 0431/210-61341 E-Mail: dagmar.scheffler@fh-kiel.de

Mehr

Informationen für Versetzungswillige

Informationen für Versetzungswillige Hans-Heinrich Uhl, Bezirksrechtsberater der GEW Südhessen Mail: rechtsberatung@gew-suedhessen.de Privat: Auf der Bach 10, 64665 Alsbach-Hähnlein, Tel. 06257 903313, Mail: hhuhl@t-online.de Informationen

Mehr

Was Schulen brauchen. ONLINEUMFRAGE ZUR INKLUSION IN NRW.

Was Schulen brauchen. ONLINEUMFRAGE ZUR INKLUSION IN NRW. Was Schulen brauchen. ONLINEUMFRAGE ZUR INKLUSION IN NRW www.inklusion.gew-nrw.de Wieso hat die GEW diese Umfrage gemacht? Seit dem Schuljahr 2014/2015 setzen engagierte Kolleginnen und Kollegen an den

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Verfahren für öffentliche Schulen im Regierungsbezirk Detmold - Diese Präsentation soll die Schulleitungen bei der Einführung der Thematik in den Lehrerkonferenzen

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch

Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Entwurf/erstellt von: Datum Az.: Bearb.: Raum: Tel.: Bearb.2: Raum: Tel.: E-Mail: Fax: Haus: Kopf: BRAllg 1) Frau / Herrn Name der Lehrkraft Privatanschrift der Lehrkraft Betriebliches Eingliederungsmanagement

Mehr

Hinweise zur Errichtung von Gesamt- und Sekundarschulen

Hinweise zur Errichtung von Gesamt- und Sekundarschulen Hinweise zur Errichtung von Gesamt- und Sekundarschulen 1 Beschlüsse Der Beschluss des Schulträgers auf Errichtung einer Schule bedarf nach 81 (3) Schulgesetz NRW (SchulG) der Genehmigung durch die Bezirksregierung.

Mehr

Vorgaben für die Klassenbildung

Vorgaben für die Klassenbildung Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVC DS 1932-5(15)3 Klassenbildung Schuljahr 2015/2016 Stand: September 2015 Baden-Württemberg Vorgaben

Mehr

44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit

44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit TK Lexikon Arbeitsrecht Bundesbeamtengesetz 44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit 44 Dienstunfähigkeit HI2118746 HI2118747 (1) 1 Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den

Mehr

Ordnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung)

Ordnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung) Ordnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung) Zur Verwirklichung des Zieles einer beruflichen Gleichstellung von Frauen und

Mehr

Versetzung an öffentlichen Schulen zum 1. Februar 2015 und zum 1. August 2015 Runderlass vom 24.11.1989 (BASS 21-01 Nr. 21)

Versetzung an öffentlichen Schulen zum 1. Februar 2015 und zum 1. August 2015 Runderlass vom 24.11.1989 (BASS 21-01 Nr. 21) Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement beim Landkreis Nordwestmecklenburg

Betriebliches Eingliederungsmanagement beim Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Nordwestmecklenburg Betriebliches Eingliederungsmanagement beim Landkreis Nordwestmecklenburg Leitfaden für Vorgesetzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhalt Präambel 1. Geltungsbereich 2.

Mehr

Beratungsfolge Sitzungstermin TOP. Verbandsversammlung 20. Oktober 2014

Beratungsfolge Sitzungstermin TOP. Verbandsversammlung 20. Oktober 2014 Schulverband Nordeifel Monschau, den 25.09.2014 Die Verbandsvorsteherin Frau Compes/Lam Beschlussvorlage öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verbandsversammlung 20. Oktober 2014

Mehr

Dienstvereinbarung. zwischen der. Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem

Dienstvereinbarung. zwischen der. Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem Dienstvereinbarung zwischen der Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten der Hochschule Bochum - vertreten durch seinen Vorsitzenden

Mehr

Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen

Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen Schulamt für die Stadt Bielefeld Harald Drescher 6. April 20 Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen Erlass des MSW vom 2.2.2009 Schulgesetz

Mehr

Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Erlass des Kultusministeriums. Vom 23. März 1995

Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Erlass des Kultusministeriums. Vom 23. März 1995 Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen Fundstelle: Mittl.bl. BM M-V S. 107 Erlass des Kultusministeriums Vom 23. März 1995 Stand: zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom

Mehr

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Islordrhein-Westfalen. An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Islordrhein-Westfalen. An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Islordrhein-Westfalen Ministetium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster

Mehr

Antrag der Lehrkraft. Fachärztliches Gutachten. SL Stellungnahme bzgl. des Antrags zur Vorlage an das RP. Eingang des Antrags

Antrag der Lehrkraft. Fachärztliches Gutachten. SL Stellungnahme bzgl. des Antrags zur Vorlage an das RP. Eingang des Antrags Ablaufplan bei Anträgen auf bauliche Maßnahmen gemäß Kapitel 0402 Haushaltstitel 883 65 Zuweisung zur behindertengerechten Ausstattung und Ausrüstung von öffentlichen Schulen im Rahmen der angepassten

Mehr

Ministerium für Schule Düsseldorf, August 2016 und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2016/17

Ministerium für Schule Düsseldorf, August 2016 und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2016/17 Ministerium für Schule Düsseldorf, August 2016 und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2016/17 Die nachfolgenden Angaben beruhen auf den Amtlichen Schuldaten

Mehr

16. Wahlperiode Drucksache 16/

16. Wahlperiode Drucksache 16/ Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/10133 14.12.2011 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 19.09.2011 Umfang der Anrechnungsstunden im Schulbereich Ich frage

Mehr

_für die Region. Bezirksregierung Münster. Übertragung von Dienstvorgesetzteneigenschaften auf Schulleiterinnen und Schulleiter.

_für die Region. Bezirksregierung Münster. Übertragung von Dienstvorgesetzteneigenschaften auf Schulleiterinnen und Schulleiter. _für die Region Bezirksregierung Münster Übertragung von Dienstvorgesetzteneigenschaften auf Schulleiterinnen und Schulleiter Referenten: Informationsveranstaltung am Ablauf der Veranstaltung Begrüßung

Mehr

Abteilungsordnung der Turnabteilung

Abteilungsordnung der Turnabteilung der Turnabteilung Die Abteilungsordnung enthält bei der Bezeichnung von Personen und Funktionen aus Gründen der Lesbarkeit durchgängig die männliche Form. Grundsätzlich sind Frauen und Männer gleichermaßen

Mehr

Weiterentwicklung der Realschulen

Weiterentwicklung der Realschulen Zielsetzung der Landesregierung Weiterentwicklung des Schulsystems in Baden-Württemberg zu einem Zwei-Säulen-System. Die Realschulen leisten durch die Stärkung individualisierter Lernformen einen wichtigen

Mehr

Merkblatt Wechsel der Sprachenfolge Stand November 2016

Merkblatt Wechsel der Sprachenfolge Stand November 2016 Hessisches Kultusministerium Merkblatt Stand November 2016 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, die als Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ins deutsche Schulsystem eingegliedert

Mehr

Sekundarschule Remscheid Bildungsperspektiven ermöglichen

Sekundarschule Remscheid Bildungsperspektiven ermöglichen Sekundarschule Remscheid Bildungsperspektiven ermöglichen Elterninformation Impressum Stadt Remscheid Die Oberbürgermeisterin Fachdienst 2.40 Schule und Bildung Herr Eschweiler Schützenstr. 57 42849 Remscheid

Mehr

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des

Mehr

Übernahme von Lehrkräften aus anderen Bundesländern. Simone Lange

Übernahme von Lehrkräften aus anderen Bundesländern. Simone Lange Infopaket 2: Übernahme von Lehrkräften aus anderen Bundesländern Ein Service des Dual Career Netzwerk SüdOstNiedersachsen Simone Lange Seite 2 Übernahme von Lehrkräften aus anderen Bundesländern Allgemein

Mehr

Wahl der Personalräte im Geschäftsbereich des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen am 9. Juni 2016

Wahl der Personalräte im Geschäftsbereich des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen am 9. Juni 2016 Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Elektronische Post: Oberfinanzdirektion NRW Bezirksregierung Detmold - Verwaltung Haus Büren`scher Fonds (einschl. des nachgeordneten Rentamtes Büren)

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 7. April 2009 (941 B Tgb.- Nr. 981/08)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 7. April 2009 (941 B Tgb.- Nr. 981/08) 223 240 Unterrichtsorganisation an Realschulen plus Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 7. April 2009 (941 B Tgb.- Nr. 981/08) Unter Wahrung eigener

Mehr

Workshop. Überlieferung aus Schulverwaltung und Schulen. Staatlich und kommunal: Verwaltungsstrukturen im Bereich Schule

Workshop. Überlieferung aus Schulverwaltung und Schulen. Staatlich und kommunal: Verwaltungsstrukturen im Bereich Schule Workshop Überlieferung aus Schulverwaltung und Schulen Staatlich und kommunal: Verwaltungsstrukturen im Bereich Schule Name der Referentin: Ursel Schraa /Bezirksregierung Münster LWL Archivamt für Westfalen

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3356 11.08.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Höhn (DIE LINKE) Bedarf an Stellen für Pädagogische

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode der Abgeordneten Heike Franzen und Peter Sönnichsen (CDU)

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode der Abgeordneten Heike Franzen und Peter Sönnichsen (CDU) SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4045 18. Wahlperiode 2016-04-15 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen und Peter Sönnichsen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für

Mehr

Lernstandserhebung mit (Diagnose- und) Vergleichsarbeiten (DVA bzw. VERA)

Lernstandserhebung mit (Diagnose- und) Vergleichsarbeiten (DVA bzw. VERA) Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5173 09. 05. 2014 Antrag der Abg. Georg Wacker u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Lernstandserhebung

Mehr

Aktueller Stand der schulischen Inklusion in NRW Personalräte Konferenz des VBE am 6. November 2014 in Dortmund

Aktueller Stand der schulischen Inklusion in NRW Personalräte Konferenz des VBE am 6. November 2014 in Dortmund Gisela Peter Aktueller Stand der schulischen Inklusion in NRW Personalräte Konferenz des VBE am 6. November 2014 in Dortmund Gliederung 1. Die aktuellen Zahlen und Prognosen. Entwicklung der Integrationsquoten

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst G:\StMBW\Abteilungen\Abteilung II\Referat II_6\Graf - II.6\SGB IX\BEM und Präventionsverfahren\Prävention\Allg. KMS zu Prävention

Mehr

Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und/oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung

Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und/oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung Nachteilsausgleich Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und/oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung Rechtsgrundlagen Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz

Mehr

Geschäftsordnung der Pflegekonferenz der Bundesstadt Bonn

Geschäftsordnung der Pflegekonferenz der Bundesstadt Bonn Geschäftsordnung der Pflegekonferenz der Bundesstadt Bonn 1 Zielsetzung und Aufgaben (1) Ziel des Landespflegegesetzes ist es, eine leistungsfähige und wirtschaftliche ambulante, teilstationäre, vollstationäre

Mehr

Satzung für den Jugendrat der Stadt Mettmann

Satzung für den Jugendrat der Stadt Mettmann (Ratsbeschluss vom 02.10.2012) Aufgrund 7 der Gemeindeordnung des Landes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember

Mehr

Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule

Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule Forum Jugendhilfe Schule am 26.11.2013 11.12.2013 Folientitel unter Menüpunkt Ansicht/Fußnote einfügen Seite 1 Gesetz zur Stärkung eines aktiven

Mehr

Stellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren

Stellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren Stellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren Handreichung zum Gleichstellungsplan der Universität des Saarlandes Stellenausschreibung/Stellenbesetzung Der Gleichstellungsplan (GP) sieht dort, wo eine

Mehr

Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I

Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I 1. An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I RdErl. des Ministeriums für Schule,

Mehr

Unterlagen Workshop 3 Übergang Grundschule weiterführende Schule. Schulgesetz NRW Schwerpunkte und Grundsatzregelungen

Unterlagen Workshop 3 Übergang Grundschule weiterführende Schule. Schulgesetz NRW Schwerpunkte und Grundsatzregelungen Schulgesetz NRW Schwerpunkte und Grundsatzregelungen Individuelle Förderung Schülerinnen und Schüler werden künftig noch stärker als bisher gefördert werden. Die Schule muss den Bedürfnissen von Schülerinnen

Mehr

Auf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW

Auf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW Auf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW Eckpunkte für die Zuweisung von Stellen aus dem regionalen Stellenbudget für die sonderpädagogische Förderung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen (LES)

Mehr

3. Inkrafttreten Die Regelungen zu Nummer 1 und 2 treten am 1. August 2013 in Kraft.

3. Inkrafttreten Die Regelungen zu Nummer 1 und 2 treten am 1. August 2013 in Kraft. Lehrkräfte 1. Eingruppierung der Lehrkräfte Die Tarifvertragsparteien verständigen sich auf das in der Anlage 1 beigefügte Modell für eine Eingruppierung von Lehrkräften. 2. Verhandlungszusage, Einstieg

Mehr

Drucksache 17 / Kleine Anfrage Wahlperiode. des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) Unbesetzte Funktionsstellen an Berliner Schulen

Drucksache 17 / Kleine Anfrage Wahlperiode. des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) Unbesetzte Funktionsstellen an Berliner Schulen Drucksache 17 / 11 664 Kleine Anfrage.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 04. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2013) und Antwort Unbesetzte Funktionsstellen

Mehr

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention

Mehr

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn TK Lexikon Arbeitsrecht SE-Beteiligungsgesetz 22-33 Abschnitt 1 SE Betriebsrat kraft Gesetzes HI1311026 22-26 Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung HI1311027 22 Voraussetzung HI1311028 (1) Die

Mehr

Personalräte: aktiv für unsere Interessen

Personalräte: aktiv für unsere Interessen Personalräte: aktiv für unsere Interessen DEMOKRATISCH KOMPETENT STREITBAR PERSONALRATSWAHL 2012 Warum Personalratswahlen? Am 22. und 23. Mai 2012 finden in allen Dienststellen des Landes Hessen Personalratswahlen

Mehr

Vorschriften für die Ausbildung für den Unterricht in bilingualen Sachfächern im Rahmen des Vorbereitungsdienstes

Vorschriften für die Ausbildung für den Unterricht in bilingualen Sachfächern im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Vorschriften für die Ausbildung für den Unterricht in bilingualen Sachfächern im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Vom 25. November 1998 (GMBl. Saar 1990, S. 26), zuletzt geändert am 20. Juli 2004 (Amtsbl.

Mehr

Zeugnis- und Versetzungsordnung

Zeugnis- und Versetzungsordnung 1. Anwendungsbereich Zeugnis- und Versetzungsordnung 1.1. Im 13-jährigen Schulsystem umfasst die Sekundarstufe I die Jahrgangsstufen 5 10. Dies gilt auch für das 12-jährige Schulsystem, allerdings kommt

Mehr

Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen für die Lehrämter an Grundschulen oder an Hauptschulen

Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen für die Lehrämter an Grundschulen oder an Hauptschulen Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen für die Lehrämter an Grundschulen oder an Hauptschulen Aufnahme in den Vorbereitungsdienst und Einstellung in den bayerischen Schuldienst 1. Anerkennung

Mehr

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I. Vom 1. April 2004.

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I. Vom 1. April 2004. Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004. Aufgrund von 35 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit 82 Abs. 3 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Mehr

Informationshinweise Elternbefragung

Informationshinweise Elternbefragung Stadt Salzgitter Der Oberbürgermeister Fachdienst Bildung Thiestraße 26a 38226 Salzgitter Tel. 05341/839-3280 Mail: schulverwaltung@stadt.salzgitter.de Informationshinweise Elternbefragung zur Ermittlung

Mehr

Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres

Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres Vorname Name: Dienstbezeichnung: Schule: Ich beantrage meine Arbeitszeit nach folgendem Sabbatjahrmodell ab dem 01. 08. auf der Grundlage von Vollzeitbeschäftigung

Mehr

Wie weiter ab Klasse 7?

Wie weiter ab Klasse 7? Wie weiter ab Klasse 7? Der Übergang der Schülerinnen und Schüler in weiterführende Bildungsgänge in Mecklenburg- Vorpommern ab dem Schuljahr 200/0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur IMPRESSUM

Mehr

Mitteilung der Verwaltung

Mitteilung der Verwaltung Mitteilung der Verwaltung ART DER BERATUNG X öffentlich nicht öffentlich BETREFF Situation der Schullandschaft der Stadt Neuss SITZUNG (DATUM, GREMIUM) 30.06.2016 Schulausschuss wegen Beratungsbedarf vertagt

Mehr

Einladung zur Grundschulung für Schulpersonalräte an Grund-, Sekundar-, Förder-, Gesamt- und Gemeinschaftsschulen

Einladung zur Grundschulung für Schulpersonalräte an Grund-, Sekundar-, Förder-, Gesamt- und Gemeinschaftsschulen Treuhand- und Servicegesellschaft der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt mbh Treuhand- und Servicegesellschaft der GEW Sachsen-Anhalt mbh Markgrafenstraße 6. 39114 Magdeburg Magdeburg,

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5384 6. Wahlperiode 30.05.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Befristet beschäftigte Lehrkräfte in den Schuljahren

Mehr

Schüler/-innen im Regierungsbezirk Köln

Schüler/-innen im Regierungsbezirk Köln Zahlen, Daten und Fakten zu Veränderungen in der Schullandschaft Seite 1 600000 Schüler/-innen im Regierungsbezirk Köln 559.780 558.600 400000 200000 Anzahl der Schüler/- innen 2014/2015 2015/2016 Lehrer/-innen

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Vom 25. Juni H /578

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Vom 25. Juni H /578 Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Mehrarbeitsvergütungserlass MAVE M-V -) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung,

Mehr

Schulsozialarbeit an Gesamtschulen

Schulsozialarbeit an Gesamtschulen Schulsozialarbeit an Gesamtschulen Aus Erfahrung gut - und in der Schule nicht mehr wegzudenken! 1 Schulsozialarbeit an Gesamtschulen: Zur Person: Wolfgang Foltin Dipl. Sozialpädagoge Hauptamtliche Fachkraft

Mehr

Sekundarschule Tönisvorst. Elterninformation zum Antrag auf Umwandlung in eine Gesamtschule

Sekundarschule Tönisvorst. Elterninformation zum Antrag auf Umwandlung in eine Gesamtschule Eine Gesamtschule für 1. Voraussetzungen für eine Umwandlung 2. Warum hat die Sekundarschule bei der Stadt den Antrag auf Umwandlung in eine Gesamtschule gestellt? 3. Was ändert sich für die Schülerinnen

Mehr

Satzung der Musikschule Dormagen vom 19.12.2008

Satzung der Musikschule Dormagen vom 19.12.2008 2.3/44.20 Satzung der vom 19.12.2008 1 Name und Rechtsstellung... 2 2 Aufgaben... 2 3 Leiterin/Leiter und Lehrkräfte... 2 4 Kulturausschuss... 3 5 Beirat... 3 6 Anmeldungen... 3 7 Unterrichtszeiten...

Mehr

KVBW. Entscheidung des KVBW über die Gewährleistung von Versorgungsanwartschaften. Satz 3 SGB VI (Entscheidung KVBW zur Versicherungsfreiheit)

KVBW. Entscheidung des KVBW über die Gewährleistung von Versorgungsanwartschaften. Satz 3 SGB VI (Entscheidung KVBW zur Versicherungsfreiheit) KVBW Entscheidung des KVBW über die Gewährleistung von Versorgungsanwartschaften nach 5 Abs. 1 Satz 3 SGB VI (Entscheidung KVBW zur Versicherungsfreiheit) Vom 19. Dezember 2015 - BV 383.241 (StAnz. Nr.

Mehr

Inklusion Gemeinsam lernen am Gymnasium Fachtagung des Bündnisses länger gemeinsam lernen, Pulheim, 30. 10. 2014

Inklusion Gemeinsam lernen am Gymnasium Fachtagung des Bündnisses länger gemeinsam lernen, Pulheim, 30. 10. 2014 Gisela Peter Inklusion Gemeinsam lernen am Gymnasium Fachtagung des Bündnisses länger gemeinsam lernen, Pulheim, 30. 10. 2014 Die aktuellen Zahlen und Prognosen Entwicklung des Anteils der Schülerinnen

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2870 18. Wahlperiode 2015-05-05 Bericht der Landesregierung Neuordnung der Besoldung der Lehrkräfte Drucksache 18/2793(neu) Federführend ist das Ministerium

Mehr

NR AMTLICHE MITTEILUNGEN

NR AMTLICHE MITTEILUNGEN NR. 166 28.08.2013 AMTLICHE MITTEILUNGEN Ordnung über das Auslaufen der Studiengänge mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen

Mehr

( 2 ) Sitz der AGSV Polizei NRW ist bei dem jeweiligen Vorsitzenden.

( 2 ) Sitz der AGSV Polizei NRW ist bei dem jeweiligen Vorsitzenden. Geschäftsordnung Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretung Polizei beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, der Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden

Mehr

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3757. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3757. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3757 Beschlussempfehlung Ausschuss für Rechts- und Hannover, den 22.06.2011 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsstellung der oder des

Mehr

Ministerium für Schule Düsseldorf, August 2014 und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2014/15

Ministerium für Schule Düsseldorf, August 2014 und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2014/15 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2014/15 Die nachfolgenden Angaben beruhen auf den Amtlichen Schuldaten (Schuljahr 2013/14)

Mehr

Orientierungsstufe geschafft! Wie geht es an der Anne-Frank-Realschule plus weiter?

Orientierungsstufe geschafft! Wie geht es an der Anne-Frank-Realschule plus weiter? Orientierungsstufe geschafft! Wie geht es an der Anne-Frank-Realschule plus weiter? Übersicht Versetzung von 6 nach 7 Situation an der Anne-Frank- Realschule plus Ludwigshafen Nachprüfungen Einstufung

Mehr

Elternbeirat Elternsprecher Eltern mit Wirkung

Elternbeirat Elternsprecher Eltern mit Wirkung Elternbeirat Elternsprecher Eltern mit Wirkung Wie kann ich mich einbringen Wegweiser des STEB Erfurt für Elternvertreter und alle die es werden möchten Liebe Eltern, bei jedem Wechsel der aktiven Eltern

Mehr

Rahmenkonzept für das Probezeitmanagement der Schule für Gesundheitsberufe

Rahmenkonzept für das Probezeitmanagement der Schule für Gesundheitsberufe Probezeit der Hintergrund und Zielsetzung Die gesetzlich vorgeschriebene Probezeit in der Pflegeausbildung beträgt 6 Monate. In dieser Zeit prüfen Auszubildende / Schüler und der Ausbilder / Arbeitgeber,

Mehr

Geschäftsordnung für die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz vom 18. Februar Präambel

Geschäftsordnung für die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz vom 18. Februar Präambel Geschäftsordnung für die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz vom 18. Februar 2008 Präambel Die GWK verfolgt das Ziel, alle Bund und Länder gemeinsam berührenden Fragen der Forschungsförderung, der wissenschafts-

Mehr

Auftaktveranstaltung. Netzwerk Frühe Hilfen im Landkreis Hildesheim

Auftaktveranstaltung. Netzwerk Frühe Hilfen im Landkreis Hildesheim Dokumentation Auftaktveranstaltung Netzwerk Frühe Hilfen im Landkreis Hildesheim 13.03.2013 Landkreis Hildesheim Dezernat 4 INHALT Seite Vorbemerkung... 2 1. Netzwerkentwicklung Frühe Hilfen... 3 2. Frühe

Mehr

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel (gültig ab )

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel (gültig ab ) Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel (gültig ab 01.01.2013) Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli

Mehr

2. den am 3. Juni 2003 in Kraft getretenen 1. Änderungserlass vom 3. Juni 2003 (Mittl.bl. BM M-V S. 180),

2. den am 3. Juni 2003 in Kraft getretenen 1. Änderungserlass vom 3. Juni 2003 (Mittl.bl. BM M-V S. 180), Dieser Ausdruck berücksichtigt: 1. den am 11. Oktober 2002 in Kraft getretenen Erlass Einstellung von Bewerbern ohne Lehrbefähigung (Seiteneinsteiger) in den Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 7. April 2009 (941 B Tgb.Nr. 969/08)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 7. April 2009 (941 B Tgb.Nr. 969/08) 223 331 Stundentafel für die Realschule plus Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 7. April 2009 (941 B Tgb.Nr. 969/08) 1 Allgemeines Die Stundentafel

Mehr

Die Berliner Schulstrukturreform

Die Berliner Schulstrukturreform Die Berliner Schulstrukturreform www.berlin.de/sen/bildung/bildungspolitik/schulreform 1 Stand - Schulgesetz und weitere Rechtsvorschriften Entwurf Schulgesetzänderung über Einführung Integrierte Sekundarschule

Mehr

1. Einstellungsverfahren

1. Einstellungsverfahren Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen 9. August 2007 Seite 1 von 7 Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern in den öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Die Beste Schule für Mein Kind

Die Beste Schule für Mein Kind Die Beste Schule für Mein Kind Schulabschluss Gymnasium Hauptschule Gesamtschule Sekundarschule Realschule Grundschule INFORMATIONSVERANSTALTUNG Übergang zu weiterführenden Schulen 1. Übergangsverfahren

Mehr

Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern vom 2. Februar 2011 bis einschließlich 1. Februar 2012

Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern vom 2. Februar 2011 bis einschließlich 1. Februar 2012 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst G:\StMBW\Abteilungen\Abteilung III\Referat III_3\Bogenrieder\2014\12_Dezember\158168_Lotsen im Schuljahr 2015-16_Reg_SchÄ_r.docx

Mehr

2. den am 1. August 2004 in Kraft getretenen 1. Änderungserlass vom 13. Juli 2004 (Mittl.bl. BM M-V S. 497),

2. den am 1. August 2004 in Kraft getretenen 1. Änderungserlass vom 13. Juli 2004 (Mittl.bl. BM M-V S. 497), Dieser Ausdruck berücksichtigt: 1. den am 16. Juli 2001 in Kraft getretenen Erlass Erlass zur Einführung langfristiger Arbeitszeitkonten für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen bei dienstlichen Bedürfnissen

Mehr

Beschwerdemanagementkonzept

Beschwerdemanagementkonzept Beschwerdemanagementkonzept 0. Vorbemerkung 2 1. Allgemeines 2 2. Begriffsdefinition 2 3. Grundsätze 2 4. Beschwerdewege 3 4.1 Beschwerden von Schülern über Mitschüler 3 4.2 Beschwerden von Schülern über

Mehr

Institutsordnung für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Aachen

Institutsordnung für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Aachen Institutsordnung für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Aachen vom 06.02.1980 Aufgrund von 8 (4) des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979

Mehr

Satzung. für das. Kinder- und Jugendparlament. der Gemeinde Kürten

Satzung. für das. Kinder- und Jugendparlament. der Gemeinde Kürten Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Kürten 1 Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Kürten Präambel (1) Kinder und Jugendliche sind gleichberechtigte Mitglieder unserer

Mehr

»Kulturagenten für kreative Schulen Thüringen«

»Kulturagenten für kreative Schulen Thüringen« »Kulturagenten für kreative Schulen Thüringen«Kontaktdaten: Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Thüringen e.v. (LKJ) Landesbüro»Kulturagenten für kreative Schulen Thüringen«Frau Katja Nicke Marktstraße

Mehr