Bemerkungen der EKR zu den laufenden gesetzgeberischen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bemerkungen der EKR zu den laufenden gesetzgeberischen"

Transkript

1 Eidgenössische Kommission gegen Rassismus Commission fédérale contre le racisme Commissione federale contro il razzismo Cumissiun federala cunter il rassissem Bemerkungen der EKR zu den laufenden gesetzgeberischen Bestrebungen zur Bekämpfung von Rassismus Im Jahre 2000 gab es rechtsextrem motivierte Vorfälle wie der Sturmgewehrüberfall in Bern am 10. Juli, die Störung der Rede des Bundesrates Kaspar Villiger am 1. August sowie verschiedene Strafverfahren gegen Exponenten der rechtsextremen Szene. Diese Vorfälle erregten grosses Aufsehen in der Öffentlichkeit. Der Schweizer Bevölkerung wurde augenscheinlich bestätigt: Es gibt rechtsextreme Gruppierungen, welche nicht davor zurückschrecken, physische und psychische Gewalt anzuwenden. Zudem wurde immer offensichtlicher: Gegen rechtsextreme Gruppierungen kann in der Schweiz rechtlich nur beschränkt vorgegangen werden. Aktuelle Rechtslage in der Bekämpfung von rechtsextremen Gruppierungen Es gibt kein griffiges Verbot für rechtsextreme Gruppierungen in der Schweiz Rechtsextreme Gruppen werden in der Schweiz rechtlich toleriert. Zwar können Vereine, deren Zweck gemäss Statuten darin besteht, in der Öffentlichkeit rassendiskriminierende Handlungen vorzunehmen, per Gerichtsbeschluss aufgelöst werden (Art. 78 ZGB). Hingegen ist es leicht, diese rechtliche Bestimmung zu umgehen, indem entsprechende Gruppen darauf verzichten, in ihren Statuten eine derartige Formulierung aufzunehmen. Dies hindert sie jedoch nicht daran, ihr tatsächliches Ziel darauf auszurichten, rassistisches Gedankengut zu verbreiten und zu verfestigen sowie rassendiskriminierend zu handeln. Rechtsextreme Gruppierungen haben die Möglichkeit, ihr rassistisches Gedankengut legal weiterzuverbreiten Erst dann, wenn rechtsextreme Gruppierungen auch tatsächlich rassistisches Gedankengut in der Öffentlichkeit verbreiten, besteht die Möglichkeit, auf dem EKR, GS-EDI, Inselgasse 1, CH-3003 Bern Tel , Fax ,

2 2 rechtlichen Weg zu handeln. Konkret verbietet die Antirassismusstrafnorm Art. 261 bis StGB (Strafgesetzbuch) hetzerische Handlungen, mittels deren zu Hass und Diskriminierung gegenüber Menschen anderer Hautfarbe, «Rasse», Ethnie oder Religion aufgerufen oder aufgereizt wird. Verboten ist zudem diesen Menschen ihr gleichberechtigtes Existenzrecht abzusprechen oder ihnen pauschal unehrenhaftes Verhalten vorzuwerfen. Damit die Handlung strafbar ist, muss diese aber in der Öffentlichkeit geschehen. Mit anderen Worten: Wenn an Treffen von Rechtsextremengruppierungen hetzerische und rassistische Propaganda betrieben wird, können die Verantwortlichen dann nicht bestraft werden, wenn die anwesenden Personen eine persönliche Beziehung zueinander haben. Es besteht somit Spielraum für rechtsextreme Gruppierungen, ihre Hassparolen straflos kund zu tun und damit das rassistische Gedankengut unter ihnen nahe stehenden Personen weiterzugeben und zu festigen. Das öffentliche Tragen von Nazisymbolen ist nicht strafbar Das öffentliche Tragen von Nazisymbolen ist nicht strafbar. Das Verbreiten und Einführen von Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung ist in vielen Fällen straflos. Das Präsentieren eines Hitlergrusses ist nur dann strafbar, wenn der Gruss unmittelbar an andere Personen gerichtet ist. -> Der Spielraum für rechtsextreme Gruppierungen ist noch zu gross. Vorschläge zur Behebung der Lücken Der Bundesrat anerkannte nach den rechtsextremen Vorfällen im Jahre 2000 das grundsätzliche Vorliegen der obigen Mängel und setzte daraufhin noch im selben Jahr eine Arbeitsgruppe zur «Koordination und Umsetzung der Massnahmen im Bereich des Rechtsextremismus» ein. Von der Arbeitsgruppe wurde unter anderem vorgeschlagen, folgende Handlungen strafrechtlich zu verbieten und die Antirassismusstrafnorm durch zwei Erweiterungen zu ergänzen:

3 3 Erweiterung 1: Anpreisen, ausstellen, anbieten oder sonst wie zugänglich machen von Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung. Erweiterung 2: Gründung, Mitgliederanwerbung und Beitritt zu einer rechtsextremen Organisation. Bemerkungen der EKR zur möglichen «Erweiterung 1» Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus begrüsst die Idee, den Handel, das Einführen in die Schweiz und das öffentliche Verwenden von Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung wie das Hakenkreuz strafrechtlich zu ahnden. Sie ist auch der Überzeugung, dass das öffentliche Verwenden von rechtsextremen Parolen wie «Sieg heil» und Grussformen wie der Hitlergruss unter Strafe gestellt werden sollten. Sie weist darauf hin, dass auf eine ausgewogene und exakte Formulierung einer entsprechenden Strafnorm zu achten ist. Prof. Marcel Niggli (Strafrechtsprofessor an der Universität Fribourg) schlägt folgende Formulierung vor: Art. 261ter Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung 1 Wer Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung, insbesondere Kennzeichen des Nationalsozialismus oder Abwandlungen davon, namentlich Fahnen, Abzeichen, Symbole, Uniformstücke, Parolen oder Grussformen, öffentlich oder in einer Versammlung verwendet, 2 wer derartige Kennzeichen oder Abwandlungen davon oder Schriften, Abbildungen oder andere Darstellungen, die sie enthalten, verbreitet 3 wer Gegenstände, die derartige Kennzeichen oder Abwandlungen davon darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung herstellt, einführt oder vorrätig hält 4 wird mit Gefängnis oder Busse bestraft. 5 Art. 261 ter findet keine Anwendung, wenn die Gegenstände oder Handlungen schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Zielen dienen.

4 4 Bemerkungen der EKR zur möglichen «Erweiterung 2» Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus begrüsst die Idee, eine Strafnorm einzuführen, welche Gründungen, Beitritte und Aufforderungen zum Beitritt zu rechtsextremen Organisationen strafrechtlich sanktioniert. Der Zweck einer derartigen Strafnorm liegt in der Wahrung der Würde aller Menschen,... im Schutz junger Erwachsener vor Rassisten, welche verunsicherte Jugendliche anwerben,... in der Erhaltung des inneren Friedens. Damit rechtsextreme Organisationen effektiv bekämpft werden können, muss jede rechtsextreme Organisation, unabhängig davon, ob sie ihre Handlung in der Öffentlichkeit oder im Privaten wahrnehmen möchte, von einer allfälligen Strafnorm erfasst werden. Würde nur eine Organisation bestraft, welche rassistische Hetze in der Öffentlichkeit plant, käme es kaum je zu einer Verurteilung. Es ist ein praktisch unmögliches Unterfangen, einer Organisationsleitung nachzuweisen, sie plane rassistische Handlungen in der Öffentlichkeit, auch wenn sie dies tatsächlich tut. Eine Strafnorm, welche den privaten Raum mit einschliessen würde, wäre die einzig sinnvolle Lösung, welche auch greift. Gemäss Prof. Marcel Niggli sollte eine entsprechende Strafnorm folgendermassen lauten: Art. 261 quater Nicht-öffentliche Rassendiskriminierung 1 Wer Versammlungen oder Anlässe organisiert, fördert oder daran teilnimmt, die darauf ausgerichtet sind, Handlungen, die in Art. 261 bis und 261 ter StGB genannt werden, öffentlich oder nicht-öffentlich zu begehen, 2 wer als Veranstalter von Versammlungen oder Anlässen, bei welchen in Art. 261 bis oder 261 ter StGB genannte Handlungen öffentlich oder nicht-öffentlich begangen werden, diese Handlungen nicht zu unterbinden versucht, 4 wird mit Gefängnis oder Busse bestraft.

5 5 Handelt es sich bei den Vorschlägen um einen Maulkorb für die Bevölkerung? Durch keinen der beiden Vorschläge zur Erweiterung der Antirassismusstrafnorm werden rassistische und/oder rassendiskriminierende Äusserungen und Handlungen im privaten Umfeld unter Strafe gestellt. Es handelt sich nicht um einen Maulkorb für die Bevölkerung. Die Privatsphäre und Meinungsäusserungsfreiheit der Individuen werden dadurch nicht verletzt. Hingegen wird die Gründung, der Beitritt und der Aufruf zum Beitritt zu rassistischen Vereinigungen strafrechtlich verfolgt. Zudem sollen Veranstalter/-innen von Versammlungen und Anlässen verpflichtet werden, derartige Handlungen an ihren Anlässen zu unterbinden. Auch das öffentliche Anpreisen, Ausstellen, Anbieten oder sonst wie zugänglich Machen von Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung soll strafbar werden. Wann wird über die Vorschläge verhandelt? Aktueller Stand (November 2004) Die Resultate des Vernehmlassungsverfahrens werden noch in diesem Jahr (2004) dem Gesamtbundesrat präsentiert. Dieser entscheidet über das weitere Vorgehen. Möglicherweise braucht es weitere Anpassungen. Ein Entwurf soll dem Parlament im nächsten Jahr (2005) vorgelegt werden. EKR, November 2004

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG verabschiedet am 20. November 1963 1904 (XVIII). Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung aller Formen der Rassendiskriminierung Die Generalversammlung, in

Mehr

Verbotene Kennzeichen rechtsextremistischer Organisationen

Verbotene Kennzeichen rechtsextremistischer Organisationen Verbotene Kennzeichen rechtsextremistischer Organisationen Nach 86 a StGB ( Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ) ist es untersagt, Kennzeichen verbotener Organisationen zu verbreiten

Mehr

Staat und Religion in der Schweiz Anerkennungskämpfe, Anerkennungsformen

Staat und Religion in der Schweiz Anerkennungskämpfe, Anerkennungsformen Zusammenfassung Staat und Religion in der Schweiz Anerkennungskämpfe, Anerkennungsformen Sandro Cattacin Cla Reto Famos Michael Duttwiler Hans Mahnig Eine Studie des Schweizerischen Forums für Migrations-

Mehr

Gesetz zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches Vom... Artikel 1 Änderung des Versammlungsgesetzes

Gesetz zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches Vom... Artikel 1 Änderung des Versammlungsgesetzes Gesetz zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches Vom... Der Deutsche Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Versammlungsgesetzes Das Versammlungsgesetz

Mehr

Bekämpfung des Rechtsextremismus. A)Aktuelle Probleme durch rechte Gewalt

Bekämpfung des Rechtsextremismus. A)Aktuelle Probleme durch rechte Gewalt Bekämpfung des Rechtsextremismus A)Aktuelle Probleme durch rechte Gewalt B) I) Bekämpfung auf gesellschaftlicher Ebene 1)Nachforschen der Ursachen 2)Aufklärung a)in der Schule b)durch die Medien c)in den

Mehr

per und

per   und An das BMJ Museumstraße 7 1070 Wien per Email: team.s@bmj.gv.at und begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at Wien, am 23. April 2015 Betrifft: Entwurf des Strafrechtsänderungsgesetzes 2015 Der Klagsverband

Mehr

Information über das Korruptionsstrafrecht. Empfehlungen der Büros an die Ratsmitglieder

Information über das Korruptionsstrafrecht. Empfehlungen der Büros an die Ratsmitglieder Bundesversammlung' Assemblöe födörale Assemblea federale Assamblea federala Die Nationalratspräsidentin Der Ständeratspräsident CH-3003 Bern An die Mitglieder des Nationalrates und des Ständerates 1. Dezember

Mehr

Volksverhetzungsdelikte in Deutschland, Spanien, Österreich, Frankreich und der Schweiz

Volksverhetzungsdelikte in Deutschland, Spanien, Österreich, Frankreich und der Schweiz Volksverhetzungsdelikte in Deutschland, Spanien, Österreich, Frankreich und der Schweiz - Ausarbeitung - 2009 Deutscher Bundestag WD 7-3000 - 030/09 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages

Mehr

Nicht-Diskriminierung. Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria

Nicht-Diskriminierung. Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache,

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode. Drucksache 12/7960. der Fraktion der SPD

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode. Drucksache 12/7960. der Fraktion der SPD Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/7960 15. 06. 94 Sachgebiet 450 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines... Strafrechtsänderungsgesetzes 86, 86a, 130, 131 StGB (... StrÄndG) A.

Mehr

Sicherheitsdepartement. Kantonspolizei. Rechtliches. Straftatbestände Vorgehen Anzeigeerstattung

Sicherheitsdepartement. Kantonspolizei. Rechtliches. Straftatbestände Vorgehen Anzeigeerstattung Rechtliches Straftatbestände Vorgehen Anzeigeerstattung Drohung - Art. 180 StGB Wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren

Mehr

Baustelle Demokratie

Baustelle Demokratie Baustelle Demokratie Ein Poster-Set zu Politik und Zusammenleben Grundgesetzartikel für den Grundgesetz-Sprint Artikel 1 [Menschenwürde, Menschenrechte, Rechtsverbindlichkeit] (1) Die Würde des Menschen

Mehr

Vielfalt anerkennen Teilhabe und Gerechtigkeit. Tagung der PH an der Fachhochschule Nordwestschweiz, Aarau 14. Nov. 2015

Vielfalt anerkennen Teilhabe und Gerechtigkeit. Tagung der PH an der Fachhochschule Nordwestschweiz, Aarau 14. Nov. 2015 Vielfalt anerkennen Teilhabe und Gerechtigkeit Tagung der PH an der Fachhochschule Nordwestschweiz, Aarau 14. Nov. 2015 Workshop 1: Kinderrechte und deren Bedeutung im Schulalltag Recht Moral Recht Von

Mehr

Kantonspolizei. Schneeberger René. Polizeischule 1982/83. Dienstchef-Stv. Prävention MEOA.

Kantonspolizei. Schneeberger René. Polizeischule 1982/83. Dienstchef-Stv. Prävention MEOA. Schneeberger René 1960 Polizeischule 1982/83 Dienstchef-Stv. Prävention MEOA psbr@police.be.ch Rolf Däppen 1971 PS 1995 Präventionsverantwortlicher Region p@police.be.ch Neue Medien Kantonspolizei Ziel

Mehr

Internationale Bestechung (IntBestG, 299 Absatz 3 StGB, Entwurf neues Korruptionsbekämpfungsgesetz)

Internationale Bestechung (IntBestG, 299 Absatz 3 StGB, Entwurf neues Korruptionsbekämpfungsgesetz) Internationale Bestechung (IntBestG, 299 Absatz 3 StGB, Entwurf neues Korruptionsbekämpfungsgesetz) Dr. Matthias Korte Köln, 6. Februar 2015 Internationale Bestechung Gliederung! Internationales Bestechungsgesetz!

Mehr

Jugendsession Dossier. Rassismus November 2014

Jugendsession Dossier. Rassismus November 2014 Jugendsession 2014 13 16. November 2014 Dossier Rassismus Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1. Einleitung... 3 2. Was ist Rassismus?... 4 2.1 Der Begriff... 4 2.2 Beispiele... 4 3. Rassismus in

Mehr

ich bin frei. Artikel 1: 60 JAHre MeNSCHeNreCHte ich SCHütze Sie Sie SCHützeN MiCH www. w amnesty.yde/60jahre

ich bin frei. Artikel 1: 60 JAHre MeNSCHeNreCHte ich SCHütze Sie Sie SCHützeN MiCH www. w amnesty.yde/60jahre ICH bin frei. Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. ICH bin ANDERS.

Mehr

Aktuelle, alltägliche und grundlegende Fragen des Wirtschaftsrechts

Aktuelle, alltägliche und grundlegende Fragen des Wirtschaftsrechts Vertiefungsveranstaltung Aktuelle, alltägliche und grundlegende Fragen des Wirtschaftsrechts Mittwochs, 16-18 Uhr US-F 321 WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN Umgang mit Hitlers Mein Kampf nach Erlöschen des urheberrechtlichen

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Rechtsexteme in Deutschland. Das komplette Material finden Sie hier:

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Rechtsexteme in Deutschland. Das komplette Material finden Sie hier: Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Rechtsexteme in Deutschland Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de IV Demokratie und politisches System Beitrag 17

Mehr

I.Sexualdelinquenz von Kindern und Jugendlichen

I.Sexualdelinquenz von Kindern und Jugendlichen Sexualstrafrecht Köln Fachtagung 25. Januar 2011 Präsentationsvorlage Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.v. Sarah Steinfeld Referentin für Sozialrecht Geschäftsbereich FABE I.Sexualdelinquenz von Kindern

Mehr

Zusammengestellt von: Büro der Frauenbeauftragten der LMU München

Zusammengestellt von: Büro der Frauenbeauftragten der LMU München Zusammengestellt von: Büro der Frauenbeauftragten der LMU München Relevante Paragraphen aus dem Strafgesetz 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (1) Wer sexuelle Handlungen 1. an einer Person

Mehr

Verpflichtungsgesetz

Verpflichtungsgesetz Verpflichtungsgesetz Verpflichtungsgesetz Auszug DV 810: 1.4.4 Teilnehmer am Fernmeldeverkehr unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, die sich aus der im 11 (1) Nr. 2 und 4 StGB definierten rechtlichen

Mehr

Bundesrat Drucksache 27/16. Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

Bundesrat Drucksache 27/16. Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein Bundesrat Drucksache 27/16 14.01.16 Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit des Verbreitens und

Mehr

Grundregeln für das Zusammenleben. An diese Regeln müssen sich alle halten. Kanton Luzern

Grundregeln für das Zusammenleben. An diese Regeln müssen sich alle halten.  Kanton Luzern Grundregeln für das Zusammenleben An diese Regeln müssen sich alle halten. Kanton Luzern www.lu.ch Demokratie und Rechtsstaat Die Schweizer Gesetze gelten für alle Menschen, die hier leben unabhängig von

Mehr

VOLKSGARTEN DOOR POLICY GUIDE

VOLKSGARTEN DOOR POLICY GUIDE VOLKSGARTEN DOOR POLICY GUIDE VOLKSGARTEN DOOR POLICY GUIDE 2014 Volksgarten HAUSORDNUNG Der Volksgarten verfolgt eine transparente und diskriminierungsfreie Eintrittspolitik. Weder die ethnische Herkunft

Mehr

LANDESFEUERWEHRVERBAND BAYERN e.v.

LANDESFEUERWEHRVERBAND BAYERN e.v. Haftung im Verein Jugendschutz Das Jugendschutzgesetz hat den Zweck, Kinder und Jugendliche (Minderjährige / unter 18-Jährige) vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit und in den Medien

Mehr

osce.org/odihr TND Floriane HOHENBERG BERLIN, 5 November 2010 ODIHR Hate Crimes : Ein Konzept für Deutschland?

osce.org/odihr TND Floriane HOHENBERG BERLIN, 5 November 2010 ODIHR Hate Crimes : Ein Konzept für Deutschland? osce.org/odihr TND Floriane HOHENBERG BERLIN, 5 November 2010 ODIHR Hate Crimes : Ein Konzept für Deutschland? Was ist ODIHR? Ein Menschenrechtsinstitution der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit

Mehr

Kataloganreicherung & Urheberrecht. AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller

Kataloganreicherung & Urheberrecht. AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller Kataloganreicherung & Urheberrecht AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller 1 UrhG Grundsatz Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe

Mehr

«Ohne Ausgrenzung» «Exclure l exclusion» «Escludere l'esclusione» «Excluder l'exclusiun»

«Ohne Ausgrenzung» «Exclure l exclusion» «Escludere l'esclusione» «Excluder l'exclusiun» Eidgenössische Kommission gegen Rassismus Commission fédérale contre le racisme Commissione federale contro il razzismo Cumissiun federala cunter il rassissem Factsheet zur Kampagne der Eidg. Kommission

Mehr

Deutsches Strafgesetzbuch (StGB); Auszug

Deutsches Strafgesetzbuch (StGB); Auszug Deutsches Strafgesetzbuch (StGB); Auszug 261 Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (1) Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt,

Mehr

Bundesbeschluss über die Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum und über die Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Bundesbeschluss über die Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum und über die Änderung des Urheberrechtsgesetzes Ablauf der Referendumsfrist: 24. Januar 2008 Bundesbeschluss über die Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum und über die Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 5. Oktober

Mehr

SEXUELLEN BELÄSTIGUNGEN UND SEXUELLER

SEXUELLEN BELÄSTIGUNGEN UND SEXUELLER SENATSRICHTLINIE ZUM SCHUTZ VOR SEXUELLEN BELÄSTIGUNGEN UND SEXUELLER G E W A L T GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN Frauenbeauftragte & Frauenbüro 1 Senatsrichtlinie der Universität Göttingen zum Schutz

Mehr

LAN-Partys. Rechtliche Informationen und Empfehlungen der Kommunalen Jugendarbeit. Eduard Zenger Kreisjugendpfleger 08151/

LAN-Partys. Rechtliche Informationen und Empfehlungen der Kommunalen Jugendarbeit. Eduard Zenger Kreisjugendpfleger 08151/ Rechtliche Informationen und Empfehlungen der Kommunalen Jugendarbeit Ansprechpartner: Weiter Infos unter Eduard Zenger Kreisjugendpfleger 08151/148-378 www.jugend-starnberg.de 1 Rechtliche Informationen

Mehr

Entwurf FIFA-Verhaltenskodex [ANLAGE D]

Entwurf FIFA-Verhaltenskodex [ANLAGE D] Entwurf [ANLAGE D] Entwurf [ANLAGE D] ENTWURF 1. Zweck Der definiert die wichtigsten Werte und Grundsätze für das Verhalten und den Umgang innerhalb der FIFA und mit externen Parteien. Die Einhaltung der

Mehr

Cybermobbing und Sexting. Rechtliche Grundlagen

Cybermobbing und Sexting. Rechtliche Grundlagen Cybermobbing und Sexting Rechtliche Grundlagen Kriminalprävention / Opferschutz der KPB Euskirchen KHK Toni Dickopp 02251/799-542 toni.dickopp@polizei.nrw.de 17.03.2016 1 Missbrauch von persönlichen Daten

Mehr

Sélection d'article sur la politique suisse

Sélection d'article sur la politique suisse Sélection d'article sur la politique suisse processus BRG 96.09: Reform der Bundesverfassung Imprimer Éditeur Année Politique Suisse Institut für Politikwissenschaft Universität Bern Fabrikstrasse 8 CH-302

Mehr

Statuten. A. Name, Sitz und Zweck der Talgemeinschaft (TSW) Art. 1

Statuten. A. Name, Sitz und Zweck der Talgemeinschaft (TSW) Art. 1 Statuten A. Name, Sitz und Zweck der Talgemeinschaft (TSW) Art. 1 Unter dem Namen «Talgemeinschaft Sarganserland-Walensee» (TSW) besteht mit Sitz am jeweiligen Wohnort des Präsidenten ein Verein im Sinne

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Rassismus im Internet - Rechte Hetze auf Facebook & Co

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Rassismus im Internet - Rechte Hetze auf Facebook & Co Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Rassismus im Internet - Rechte Hetze auf Facebook & Co Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de Titel: School-Scout

Mehr

Amnesty International JAHRESVERSAMMLUNG 2015 DRESDEN BIS 25. MAI 2015

Amnesty International JAHRESVERSAMMLUNG 2015 DRESDEN BIS 25. MAI 2015 Amnesty International JAHRESVERSAMMLUNG 2015 DRESDEN - 23. BIS 25. MAI 2015 ÖFFENTLICHE BESCHLÜSSE VON DER JAHRESVERSAMMLUNG 2015 DER DEUTSCHEN SEKTION INHALT SACHKOMMISSION P... 2 P-1 Solidarität mit

Mehr

Christian Schwarzenegger

Christian Schwarzenegger Kolloquium Zürich Psychiatrisches 27. November 2002, Christian Schwarzenegger 2002, Schwarzenegger, Rechtswissenschaftliches Institut, Universität Zürich [www.rwi.unizh.ch/schwarzenegger/home.htm] Klassischer

Mehr

Gesetzesantrag des Landes Hessen

Gesetzesantrag des Landes Hessen Gesetzesantrag des Landes Hessen Entwurf eines zweiundvierzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes - Gesetz zur Bekämpfung des Aufenthalts in terroristischen Ausbildungslagern - (42. StrÄndG) A. Problem und

Mehr

Bewerbung des Stadtjugendrings Würzburg Projektbeschreibung Plakataktion

Bewerbung des Stadtjugendrings Würzburg Projektbeschreibung Plakataktion Projektbeschreibung Plakataktion Plakate gegen Rassismus 1 Vorwort Plakate gegen Rassismus unter diesem Motto plante der Stadtjugendring Würzburg im Frühjahr/Sommer 2012 ein Projekt zur Sensibilisierung

Mehr

SchiedsamtsZeitung 34. Jahrgang 1963, Heft 09 Online-Archiv Seite 132a-136 Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 34. Jahrgang 1963, Heft 09 Online-Archiv Seite 132a-136 Organ des BDS DIE KÖRPERVERLETZUNG IM ENTWURF 1962 ZU EINEM NEUEN DEUTSCHEN STRAFGESETZBUCH Von Reichsgerichtsrat R. Dr. jur. Fritz H a r t u n g, Marburg In der SchsZtg. 1961 S. 169 ff. und S. 182 ff. hatte ich den

Mehr

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 18. Mai 2004 (19.05) 9405/04 LIMITE JEUN 39 EDUC 113 SOC 247 RAXEN 5

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 18. Mai 2004 (19.05) 9405/04 LIMITE JEUN 39 EDUC 113 SOC 247 RAXEN 5 Conseil UE RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 18. Mai 2004 (19.05) 9405/04 LIMITE PUBLIC JEUN 39 EDUC 113 SOC 247 RAXEN 5 EINLEITENR VERMERK des Generalsekretariats des Rates für den Rat Nr. Vordokument:

Mehr

Ratifizierung der Istanbul-Konvention: Wo stehen wir? 11. Mai 2011 = Auflage zur Unterzeichnung. 11. September 2013 = Unterzeichnung durch die Schweiz

Ratifizierung der Istanbul-Konvention: Wo stehen wir? 11. Mai 2011 = Auflage zur Unterzeichnung. 11. September 2013 = Unterzeichnung durch die Schweiz Istanbul-Konvention Bedeutung für die Schweiz Juristinnen Schweiz - 30. November 2015, Zürich Ratifizierung der Istanbul-Konvention: Wo stehen wir? 11. Mai 2011 = Auflage zur Unterzeichnung 11. September

Mehr

Gesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung)

Gesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung) Gesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung) Recht auf Bildung Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Bildung soll auf die volle Entfaltung der Persönlichkeit, der

Mehr

Rechtliche Aspekte und Grundlagen zu Cyber-Mobbing, Happy Slapping, Sexting und jugendgefährdenden Inhalten

Rechtliche Aspekte und Grundlagen zu Cyber-Mobbing, Happy Slapping, Sexting und jugendgefährdenden Inhalten Rechtliche Aspekte und Grundlagen zu Cyber-Mobbing, Happy Slapping, Sexting und jugendgefährdenden Inhalten Strafrechtliche Regelungen Verschiedene Paragrafen des Strafgesetzbuchs regeln die unterschiedlichen

Mehr

GESETZESTEXTE. A. Kunsturhebergesetz (KUG)

GESETZESTEXTE. A. Kunsturhebergesetz (KUG) GESETZESTEXTE A. Kunsturhebergesetz (KUG) 22 KUG (Recht am eigenen Bild) Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt

Mehr

Korruption, unrechtmäßiges Handeln und die Notwendigkeit von Compliance im Unternehmen

Korruption, unrechtmäßiges Handeln und die Notwendigkeit von Compliance im Unternehmen Korruption, unrechtmäßiges Handeln und die Notwendigkeit von Compliance im Unternehmen Allgemeine Stimmungslage zu diesem Thema Größere Sensibilität durch Medien, Unternehmen, größere Aufmerksamkeit in

Mehr

Bislang wurden in Nordrhein-Westfalen folgende Rockergruppierungen verboten:

Bislang wurden in Nordrhein-Westfalen folgende Rockergruppierungen verboten: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7673 05.01.2015 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2946 vom 27. November 2014 des Abgeordneten Daniel Sieveke CDU Drucksache 16/7450

Mehr

Erziehung in staatlichen Institutionen im Nationalsozialismus

Erziehung in staatlichen Institutionen im Nationalsozialismus Erziehung in staatlichen Institutionen im Nationalsozialismus Gliederung Erziehungsziele Lernmittel (Schulbücher, etc.) Schulpraxis Umgang mit Minderheiten Hochschule Veränderungen im schulischen Bereich

Mehr

Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen

Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen 2004 2002 Wichtige gesetzliche Bestimmungen: 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) (1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum

Mehr

Informationen zur Ausnahmebewilligung für verbotene Betäubungsmittel des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)

Informationen zur Ausnahmebewilligung für verbotene Betäubungsmittel des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) Informationen zur Ausnahmebewilligung für verbotene Betäubungsmittel des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) 1. Zweck dieses Merkblatts Dieses Merkblatt gibt eine Übersicht darüber, welche Tätigkeiten im

Mehr

Unterschlupf für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder Beratung und Beherbergung unterschlupf unterschlupf

Unterschlupf für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder Beratung und Beherbergung unterschlupf unterschlupf 079 628 87 80 unterschlupf Tatort Schweiz Jede fünfte Frau hat in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt in einer Paarbeziehung erlitten. Fast jede zweite erlitt psychische Gewalt. Nationalfondsstudie,

Mehr

Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen

Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen 2004 1 2002 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) (1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes

Mehr

22 KUG (Recht am eigenen Bild) Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

22 KUG (Recht am eigenen Bild) Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. 22 KUG (Recht am eigenen Bild) Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete

Mehr

Verein Amici di Sciaredo

Verein Amici di Sciaredo Verein Amici di Sciaredo I. Name, Sitz, Zweck Art. 1 Name / Sitz Unter dem Namen Amici di Sciaredo besteht mit Sitz in Biel/Bienne ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff des Schweizerischen

Mehr

Zur Nennung der Herkunft von Tatverdächtigen durch die Polizei

Zur Nennung der Herkunft von Tatverdächtigen durch die Polizei Vortrag Zur Nennung der Herkunft von Tatverdächtigen durch die Polizei gehalten am 10. März 2016 bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beim Fachgespräch Zwischen Maulkorb und Menschenrecht zur

Mehr

Strafgesetzbuch (StGB) der USR

Strafgesetzbuch (StGB) der USR Strafgesetzbuch (StGB) der USR 1 Verpflichtung gegenüber dem Staat und dem Gesetz (1) Alle Bürgerinnen und Bürger der USR sowie deren Besucher sind zur Einhaltung der Gesetze des Staates USR verpflichtet.

Mehr

REGLEMENT FÜR DIE EVENT- UND TOURISMUSORGANISATION IN SAMEDAN. I. Allgemeine Bestimmungen

REGLEMENT FÜR DIE EVENT- UND TOURISMUSORGANISATION IN SAMEDAN. I. Allgemeine Bestimmungen 10.104 REGLEMENT FÜR DIE EVENT- UND TOURISMUSORGANISATION IN SAMEDAN Gestützt auf Art. 49 Ziffer 1 der Gemeindeverfassung von Samedan erlassen am 16. September 2008 I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Dieses

Mehr

Die Anwendung der Strafnorm gegen Rassendiskriminierung

Die Anwendung der Strafnorm gegen Rassendiskriminierung Die Anwendung der Strafnorm gegen Rassendiskriminierung Eine Analyse der Entscheide zu Art. 261 bis StGB (1995 2004) Fabienne Zannol unter Mitarbeit von Gabriella Tau und Sabine Kreienbühl Eine Studie

Mehr

FRAGE 140. Unlauterer Wettbewerb - vergleichende Werbung

FRAGE 140. Unlauterer Wettbewerb - vergleichende Werbung FRAGE 140 Unlauterer Wettbewerb - vergleichende Werbung Jahrbuch 1998/VIII, Seiten 444-447 37. Kongress von Rio de Janeiro, 24. - 29. Mai 1998 Q140 FRAGE Q140 Unlauterer Wettbewerb - vergleichende Werbung

Mehr

S y n o p s e. der Änderungsvorschläge für die Vorschriften über den Menschenhandel. (Entwürfe für ein Strafrechtsänderungsgesetz - 180b, 181 StGB)

S y n o p s e. der Änderungsvorschläge für die Vorschriften über den Menschenhandel. (Entwürfe für ein Strafrechtsänderungsgesetz - 180b, 181 StGB) S y n o p s e der Änderungsvorschläge für die Vorschriften über den Menschenhandel (Entwürfe für ein Strafrechtsänderungsgesetz - 180b, 181 StGB) Stand 2. 5. 2004 - 2 - StGB geltende Fassung Entwurf StrÄndG

Mehr

975.2 Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz)

975.2 Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz) 975. Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz) vom 7. April 007 (Stand. August 009) Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 9, 4 und 60 der Kantonsverfassung vom 9. Mai 968

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2223 Urteil Nr. 145/2002 vom 15. Oktober 2002 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 22 3 des Gesetzes vom 21. November 1989 über

Mehr

Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Spyware

Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Spyware Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Spyware Dr. Jürg Schneider, Vorabend-Veranstaltung des Datenschutz-Forums Schweiz, 25. Januar 2006, Zürich Inhalt Einführung Gesetzliche Grundlagen Vorkehrungen zur

Mehr

Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v.

Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v. Düsseldorf, 14.03.2016 Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v. zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes NRW (UIG NRW) Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Mehr

Kindesentziehung ins Ausland Vorkommen, Rechtslage und Intervention. DSA Mag. Maria Schwarz- Schlöglmann Gewaltschutzzentrum OÖ

Kindesentziehung ins Ausland Vorkommen, Rechtslage und Intervention. DSA Mag. Maria Schwarz- Schlöglmann Gewaltschutzzentrum OÖ Kindesentziehung ins Ausland Vorkommen, Rechtslage und Intervention DSA Mag. Maria Schwarz- Schlöglmann Gewaltschutzzentrum OÖ Internationale Abkommen Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte

Mehr

Hasspostings bzw. strafbare Postings

Hasspostings bzw. strafbare Postings Hasspostings Hasspostings bzw. strafbare Postings Gemeinhin werden unter dem Begriff Hasspostings verschiedene Arten von negativen Äußerungen bzw. Postings im Internet zusammengefasst. Prinzipiell werden

Mehr

So bringst du rassistische Online-Kommentare in der Schweiz zur Anzeige VICE... Seite 1 von 17

So bringst du rassistische Online-Kommentare in der Schweiz zur Anzeige VICE... Seite 1 von 17 So bringst du rassistische Online-Kommentare in der Schweiz zur Anzeige VICE... Seite 1 von 17 print So bringst du rassistische Online- Kommentare in der Schweiz zur Anzeige (/alps/author/sebastiansele)

Mehr

Übereinkommen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen

Übereinkommen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen Übersetzung 1 Übereinkommen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen Abgeschlossen in New York am 10. Dezember 2014 Von der Bundesversammlung genehmigt am 2 In

Mehr

Stadt Luzern. Leitsätze. Kinder-, Jugend- und Familienpolitik. Stadtrat

Stadt Luzern. Leitsätze. Kinder-, Jugend- und Familienpolitik. Stadtrat Stadt Luzern Stadtrat Leitsätze Kinder-, Jugend- und Familienpolitik Juni 2014 Leitsätze der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik Die Stadt Luzern setzt sich mit ihrer Kinder-, Jugend- und Familienpolitik

Mehr

Volker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Rechtliche Informationen für Karateka

Volker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Rechtliche Informationen für Karateka Volker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Im nachfolgenden Text finden sich die Informationen zu meinem Vortrag anlässlich der Fachübungsleiterausbildung des Karateverbandes Niedersachsen (KVN) im Juli

Mehr

(Bereinigte Übersetzung zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz abgestimmte Fassung)

(Bereinigte Übersetzung zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz abgestimmte Fassung) Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art Straßburg, 28.I.2003

Mehr

Hundegesetz. 1. Abschnitt: Zweck. 2. Abschnitt: Schutz vor Verletzungen durch Hunde. Entwurf

Hundegesetz. 1. Abschnitt: Zweck. 2. Abschnitt: Schutz vor Verletzungen durch Hunde. Entwurf Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 80 Absätze 1, 2 und 2 bis sowie 120 Absatz 2 der Bundesverfassung 1, nach Einsicht in den Bericht der Kommission

Mehr

STATUTEN VEREIN SCHWEIZ

STATUTEN VEREIN SCHWEIZ STATUTEN VEREIN DER FREUNDE DER GALAPAGOS INSELN SCHWEIZ I. Sitz, Zweck und Tätigkeit Art. 1: Unter dem Namen "Freunde der Galapagos Inseln Schweiz" besteht, mit Sitz in Zug (Kanton Zug), ein Verein nach

Mehr

Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches

Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches Bundesrat Drucksache 723/16 02.12.16 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches Der Deutsche Bundestag hat in seiner 206. Sitzung am 1. Dezember 2016

Mehr

Reglement zur Videoüberwachung. der Politischen Gemeinde Buchs ZH vom 1. Januar 2014

Reglement zur Videoüberwachung. der Politischen Gemeinde Buchs ZH vom 1. Januar 2014 Reglement zur Videoüberwachung der Politischen Gemeinde Buchs ZH vom 1. Januar 2014 Reglement zur Videoüberwachung - 1 - Inhalt A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... - 2 - Art. 1 Gesetzliche Grundlagen... - 2

Mehr

Medien und Öffentlichkeit. Wie beeinflussen Medien die Politik?

Medien und Öffentlichkeit. Wie beeinflussen Medien die Politik? Medien und Öffentlichkeit Wie beeinflussen Medien die Politik? Wirtschaft/Politik 13. Jg. Hr. Schmidtke Gliederung Was sind Medien? Funktion der Medien Pressefreiheit Beeinflussung der Politik Rechtslage

Mehr

Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)»

Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)» Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)» vom 20. März 2015 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

Mehr

Methodenlehre der Rechtswissenschaft. Sommersemester 2016

Methodenlehre der Rechtswissenschaft. Sommersemester 2016 Methodenlehre der Rechtswissenschaft Sommersemester 2016 Die vier Auslegungsrichtlinien 1. Auslegung nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, sog. objektive Auslegung 2. Auslegung nach dem Sprachverständnis

Mehr

Frau Ständerätin Liliane Maury Pasquier Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates 3003 Bern

Frau Ständerätin Liliane Maury Pasquier Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates 3003 Bern Frau Ständerätin Liliane Maury Pasquier Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates 3003 Bern bruno.fuhrer@bag.admin.ch dm@bag.admin.ch Bern, 15.12.2015 14.417 s Pa.Iv. Nachbesserung

Mehr

Mobbing. Was ist das?

Mobbing. Was ist das? Mobbing Was ist das? Gliederung 1. Was Mobbing ist und was nicht 2. Mobbing-Formen 2.1 Direkte Mobbing-Formen 2.2 Indirekte Mobbing-Formen 2.3 Cyber-Mobbing 2.4 Mobbing ein Muster 3. Schlüsselaspekte von

Mehr

Auswertung des Fragebogens zum Thema Männerberatungsstelle

Auswertung des Fragebogens zum Thema Männerberatungsstelle Luisa Cordroch Flensburg, den. September Auswertung des Fragebogens zum Thema Männerberatungsstelle Im Gleichstellungsausschuss der Stadt Flensburg vom 9.. wurde die Thematik Gewalt gegen Männer erörtert.

Mehr

Parteiverbote in der BRD und die NPD

Parteiverbote in der BRD und die NPD Politik Lukas Kromminga Parteiverbote in der BRD und die NPD Ist ein neues Parteiverbotsverfahren gegen die NPD zu legitimieren und sollte es durchgeführt werden? Studienarbeit Technische Universität

Mehr

Jugendsession September 2011

Jugendsession September 2011 Jugendsession 2011 1. 4. September 2011 > Dossier Rassismus / Diskriminierung von Minderheiten September 2011 Florian Jakob, Saara Strang Seite 2 von 11 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis... 3 2

Mehr

Die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs

Die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs Die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs Auswahl der praxisrelevanten Fragen Anna Porebska, LL.M. (Bonn) Teil I 1) Unlautere Wettbewerbshandlungen Definition 2) Unternehmen und Unternehmer als Adressaten

Mehr

Informationen Erweiterte Führungszeugnisse im Bereich der städtischen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Informationen Erweiterte Führungszeugnisse im Bereich der städtischen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Informationen Erweiterte Führungszeugnisse im Bereich der städtischen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Warum erweiterte Führungszeugnisse in der Kinder- und Jugendarbeit in Gießen? Um sicherzustellen,

Mehr

Gewaltprävention und Konfliktmanagement im Fußball

Gewaltprävention und Konfliktmanagement im Fußball Gewaltprävention und Konfliktmanagement im Fußball Gliederung des Vortrags 1. Ansatzpunkt Gewalt oder Konflikte? 2. Konflikte?! 3. Konfliktmanagement im Sport und Integration 4. Integrationsmodelle des

Mehr

Stellungnahme von. Name / Firma / Organisation : Abkürzung der Firma / Organisation : Adresse : Kontaktperson : Telefon : Datum :

Stellungnahme von. Name / Firma / Organisation : Abkürzung der Firma / Organisation : Adresse : Kontaktperson : Telefon :   Datum : Stellungnahme von Name / Firma / Organisation : Abkürzung der Firma / Organisation : Adresse : Kontaktperson : Telefon : E-Mail : Datum : Wir bitten Sie um Ihre Stellungahme bis spätestens 21. April 2015.

Mehr

Internationaler Lyceum Club Schweiz Zürich. Statuten

Internationaler Lyceum Club Schweiz Zürich. Statuten Internationaler Lyceum Club Schweiz Zürich Statuten Art. 1 Name, Sitz und Unterstellung Art. 2 Zweck Art. 3 Dauer I Struktur und Zweck Der Internationale Lyceum Club Schweiz Zürich (in der Folge Verein

Mehr

Grußwort von Oberbürgermeister Dr. Siegfried Balleis. zum Neujahrsempfang der Jüdischen Kultusgemeinde Erlangen. am Dienstag, , 18.

Grußwort von Oberbürgermeister Dr. Siegfried Balleis. zum Neujahrsempfang der Jüdischen Kultusgemeinde Erlangen. am Dienstag, , 18. Es gilt das gesprochene Wort Grußwort von Oberbürgermeister Dr. Siegfried Balleis zum Neujahrsempfang der Jüdischen Kultusgemeinde Erlangen am Dienstag, 27.09.11, 18.00 Uhr, Gemeindehaus, Rathsberger Straße

Mehr

MA Stellungnahme barrierefreies Wohnen

MA Stellungnahme barrierefreies Wohnen nach dem capito Qualitäts-Standard für Leicht Lesen MA Stellungnahme barrierefreies Wohnen Barrierefreies Wohnen 1. Einleitung Jeder Mensch hat das Recht darauf, in einer passenden Wohnung zu leben. Das

Mehr

Cybermobbing. @fairer Umgang im Netz. Sebastian Geeraedts & Arne Geraedts. Schulprojekte Münster. Übersicht

Cybermobbing. @fairer Umgang im Netz. Sebastian Geeraedts & Arne Geraedts. Schulprojekte Münster. Übersicht Cybermobbing @fairer Umgang im Netz Sebastian Geeraedts & Arne Geraedts Schulprojekte Münster Übersicht Einstieg Was machen ihre Kinder im Netz Zahlen Daten Fakten Thema Cybermobbing Rechtliche Aspekte

Mehr

Informationen zur Durchführung einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel oder eines Aufzuges

Informationen zur Durchführung einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel oder eines Aufzuges Informationen zur Durchführung einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel oder eines Aufzuges Versammlungsleiter Informationen über den Versammlungsleiter im allgemeinen finden sich in 7 des Versammlungsgesetzes.

Mehr

1. Die Fachschaft der Chemie wird gebildet aus allen ordentlich eingeschriebenen Studentinnen und Studenten des Lehramtsstudiengangs Chemie.

1. Die Fachschaft der Chemie wird gebildet aus allen ordentlich eingeschriebenen Studentinnen und Studenten des Lehramtsstudiengangs Chemie. 1 Der folgende Satzungstext ist die gültige Satzung des Lehramtsstudiengangs Chemie an der Universität Koblenz-Landau, Abt. Landau. Diese Satzung tritt am 15.11.2010 in Kraft. Sie kann geändert werden,

Mehr

Rassismus in Deutschland Wie aktuell ist das Thema des Rassismus in Deutschland noch und wen betrifft es?

Rassismus in Deutschland Wie aktuell ist das Thema des Rassismus in Deutschland noch und wen betrifft es? Rassismus in Deutschland Wie aktuell ist das Thema des Rassismus in Deutschland noch und wen betrifft es? In den Nachrichten wird immer öfter von neuen ausländerfeindlichen Aktionen der rechten Szene berichtet.

Mehr

Konkordat über die Rechtshilfe und die Interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen

Konkordat über die Rechtshilfe und die Interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen 1 351.910 Konkordat über die Rechtshilfe und die Interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen (Angenommen am 5. November 1992) l. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Das Konkordat bezweckt die effiziente Bekämpfung

Mehr