Amtsblatt für die Stadt Speyer

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1 Amtsblatt für die Nr. 006/2017 Ausgabedatum: Öffentliche Bekanntmachungen - Inhaltsverzeichnis: I. Sitzung des Sportausschusses u. des Sportstättenbeirates am Tagesordnung Seite 1 II. Sitzung des Unterausschusses für Sportstättenvergabe am Tagesordnung Seite 1 III. Öffentliche Ausschreibung VgV Bewachungsaufgaben für Asylbewerberunterkünfte Seite 2 IV. Öffentliche Ausschreibung VOL/A Fahrdienst für beeinträchtigte Kinder der Kita Pusteblume Seite 3 V. Öffentliche Ausschreibung VOL/A Reinigungsmaterial für die Seite 4 VI. Bekanntmachung Planfeststellungsbeschluss Erweiterung Deponie Flotzgrün Seite 6 VII. Ortsübliche Bekanntmachung Grenzbestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen Seite 11 VIII. Landesamt für Steuern Steuererklärung 2016: Was muss beachtet werden? Seite 12 IX. Verbraucherzentrale RLP Energieberatung in SP am Seite 12 Herausgeber Stadthaus Maximilianstraße Speyer I. Bekanntmachung über die 6. gemeinsame Sitzung des Sportausschusses und des Sportstättenbeirates am Dienstag, dem , 17:00 Uhr, beim Reitclub Speyer, Ludwigshof 6, Speyer Tagesordnung A) Öffentliche Sitzung 1. Vorstellung der Arbeit des Reitclubs 2. Bericht des Stadtsportverbandes 3. Verschiedenes FB II. Bekanntmachung über die 6. Sitzung des Unterausschusses für Sportstätten-vergabe am Dienstag, dem , im Anschluss an die gemeinsame Sitzung des Sportausschusses/Sportstättenbeirates, beim Reitclub Speyer, Ludwigshof 6, Speyer Tagesordnung A) Öffentliche Sitzung 1. Vergabe der Sportstätten im Sommerhalbjahr Verschiedenes FB Telefon (06232) Telefax (06232) poststelle@stadt-speyer.de Internet

2 III. Öffentliche Ausschreibung gem. 15 VgV Bekanntmachung gem. 37 VgV Die schreibt aus: Wahrnehmung von Bewachungs-, Sicherungs-, Ordnungs-, Überwachungsund Kontrollaufgaben für die Asylbewerberunterkünfte SSPE a) Stadtverwaltung Speyer -Vergabestelle Maximilianstr Speyer b) Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können abgegeben werden: -schriftlich -elektronisch mit fortgeschrittener Signatur -elektronisch mit qualifizierter Signatur Das Angebot ist in Deutsch abzufassen. d) Umfang der Leistung und Ort der Leistung: Bewachungsdienste für die Objekte: - Birkenweg 94 a) und b) Engelsgasse und Industriestraße e) Aufteilung in Lose: Ja f) Zulassung von Nebenangeboten: Nein g) Ausführungsfrist: Beginn d. Arbeiten: Ende der Arbeiten: Mit der Option der Verlängerung um zwei Jahre h) Herunterladen der Unterlagen kostenfrei i) Anschrift für Abholung Leistungsverzeichnis und Angebotsunterlagen: Vergabestelle Speyer (siehe Punkt a); bitte nur vormittags und nach telef. Vorankündigung. Bei Anforderung der Unterlagen in Papierform/ CD wird eine Kostenpauschale i.h.v. 5,00 fällig. j) Angebotsfrist: Abgabe der Angebote bis , 10:00 Uhr k) Sicherheitsleistungen: keine l) Zahlungsbedingungen: gemäß VOL/B m) Qualitätsnachweise (Referenzen) sind vorzulegen: Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit die im Leistungsverzeichnis genannten Qualitätsnachweise und die Bewertungsmatrix ausgefüllt vorzulegen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung (EEE) erbracht werden. Seite 2

3 Hinweis: Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, muss deren Eignung ebenfalls über das Präqualifikationsverzeichnis oder durch Eigenerklärung nachgewiesen werden. Der Nachweis der Eignung der Nachunternehmer muss nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle und für die Bieter erfolgen, die in die engere Wahl kommen. n) Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter o) Zuschlagskriterien: Preis 40 % Qualität 60 % p) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion -Ref. 45-; Willy-Brand-Platz 3; Trier FB IV Öffentliche Ausschreibung gem. 3 VOL/A; Bekanntmachung gem. 12 VOL/A Die schreibt aus: Fahrdienst f. d. beeinträchtigten Kinder der städtischen integrativen KiTa Pusteblume SSPE a) Stadtverwaltung Speyer -Vergabestelle Maximilianstr Speyer b) Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können abgegeben werden: -schriftlich -elektronisch mit fortgeschrittener Signatur -elektronisch mit qualifizierter Signatur Das Angebot ist in Deutsch abzufassen. d) Umfang der Leistung und Ort der Leistung: Transport der beeinträchtigten Kinder der städtischen integrativen Kindertagesstätte Pusteblume, Speyer. e) Aufteilung in Lose: Nein f) Zulassung von Nebenangeboten: Nein g) Verbindliche Ausführungsfrist und Vertragsdauer: bis h) Herunterladen der Unterlagen kostenfrei Seite 3

4 i) Anschrift für Abholung Leistungsverzeichnis und Angebotsunterlagen: Vergabestelle Speyer (siehe Punkt a); bitte nur vormittags und nach telef. Vorankündigung. Bei Anforderung der Unterlagen in Papierform/ CD wird eine Kostenpauschale i.h.v. 5,00 fällig. j) Angebotsfrist: Abgabe der Angebote bis , 09:00 Uhr k) Sicherheitsleistungen: keine l) Zahlungsbedingungen: gemäß VOL/B m) Qualitätsnachweise (Referenzen) sind vorzulegen: Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung (Eigenerklärungen zur Eignung) erbracht werden. Hinweis: Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, muss deren Eignung ebenfalls über das Präqualifikationsverzeichnis oder durch Eigenerklärung nachgewiesen werden. Der Nachweis der Eignung der Nachunternehmer muss nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle und für die Bieter erfolgen, die in die engere Wahl kommen. n) Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter o) Zuschlagskriterien: die Zuschlagsfrist endet am p) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion -Ref. 45-; Willy-Brand-Platz 3; Trier FB V. Öffentliche Ausschreibung gem. 3 VOL/A; Bekanntmachung gem. 12 VOL/A Die schreibt aus: Ausschreibung von Reinigungsmaterial für die SSPE a) Stadtverwaltung Speyer -Vergabestelle Maximilianstr Speyer b) Öffentliche Ausschreibung Seite 4

5 c) Angebote können abgegeben werden: -schriftlich -elektronisch mit fortgeschrittener Signatur -elektronisch mit qualifizierter Signatur Das Angebot ist in Deutsch abzufassen. d) Umfang der Leistung und Ort der Leistung: Die Stadtverwaltung Speyer benötigt für die Pflege ihrer gemeindeeigenen Gebäude bzw.der von ihr unterhaltenen Einrichtungen verschiedene Reinigungsmittel und Artikel. Um die unterschiedlichen Schwerpunkte der Firmen berücksichtigen zu können, erfolgt die Ausschreibung in getrennten Losen für 1)Hygieneartikel, 2) Chemische Reinigungsmittel und 3) Putzartikel. Bei der Abgabe von Angeboten für die drei Lose bitten wir darauf zu achten, dass die Preisangebote für die einzelnen Lose getrennt zu erfolgen haben. Der Liefervertrag gilt ab Auftragserteilung bis zum e) Aufteilung in Lose: Ja (siehe Punkt d) f) Zulassung von Nebenangeboten: Ja g) Ausführungsfrist: Beginn der Arbeiten: Ende der Arbeiten: h) Herunterladen der Unterlagen kostenfrei i) Anschrift für Abholung Leistungsverzeichnis und Angebotsunterlagen: Vergabestelle Speyer (siehe Punkt a); bitte nur vormittags und nach telef. Vorankündigung. Bei Anforderung der Unterlagen in Papierform/ CD wird eine Kostenpauschale i.h.v. 5,00 fällig. j) Angebotsfrist: Abgabe der Angebote bis , 9:30 Uhr k) Sicherheitsleistungen: keine l) Zahlungsbedingungen: gemäß VOL/B m) Qualitätsnachweise (Referenzen) sind vorzulegen: Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung (Eigenerklärungen zur Eignung) erbracht werden. Hinweis: Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, muss deren Eignung ebenfalls über das Präqualifikationsverzeichnis oder durch Eigenerklärung nachgewiesen werden. Der Nachweis der Eignung der Nachunternehmer muss nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle und für die Bieter erfolgen, die in die engere Wahl kommen. Seite 5

6 n) Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter o) Zuschlagskriterien: die Zuschlagsfrist endet am p) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion -Ref. 45-; Willy-Brand-Platz 3; Trier FB VI. Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses nach 35 KrWG für die Erweiterung der Deponie Flotzgrün in Römerberg um einen 8. Abschnitt und der Änderung der Einleiterlaubnis nach den 8 und 9 WHG Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd hat auf Antrag der Firma BASF SE vom durch Beschluss vom den Plan zur Erweiterung der Deponie um einen 8. Deponieabschnitt festgestellt. Die Planfeststellung hat folgenden Wortlaut: 1. Der Plan für die Errichtung und den Betrieb des 8. Ablagerungsabschnittes, Einrichtung der Lagerfläche im 9. Abschnitt auf dem Gelände der Rückstandsdeponie Flotzgrün, auf dem Grundstück Flurstück-Nr. 2765/7 der BASF SE in der Gemarkung Römerberg-Mechtersheim im Rheinpfalz-Kreis mit den dazugehörigen Betriebsanlagen und einer temporären Schiffsanlagestelle auf dem Grundstück Flurstück-Nr. 2714/1 des Landes Rheinland-Pfalz und auf den Grundstücken Flurstücks-Nrn. 2716/6 und 2717/7 der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen wird nach Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend der unter Ziffer IV. aufgeführten Planunterlagen und unter Einschränkung der unter Ziffer V. festgelegten Nebenbestimmungen festgestellt. 2. Die sofortige Vollziehung dieses Planfeststellungsbeschlusses wird angeordnet. 3. Die Ablagerungsgrenzen ergeben sich aus dem Lageplan Abfallverfüllung im Bereich Bauabschnitt 8 mit der Plan-Nummer dep III und dem Plan Längsschnitte LS 1 & LS 2 und Querschnitte QS 1 & QS 2 mit der Plan-Nummer dep III in Verbindung mit dem Erläuterungsbericht im Ordner A des Antrages, Anlage 2 Seite 4. Dieser Erläuterungsbericht bezieht sich mit dem Hochpunkt der Ablagerung im Abschnitt 8 auf das Planungskonzept vom Aus dem Oberflächengestaltungsplan Höhenlinien schneidet die Grenzlinie zwischen 8. u. 9. Abschnitt die Höhenlinie NN+146. Seite 6

7 4. Das planfestgestellte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Teile: Errichtung des Deponieabschnittes 8 - Ertüchtigung und Vervollständigung der geologischen Barriere - Herstellung des Basisabdichtungssystems - Herstellung des Oberflächenabdichtungssystems - Errichtung zusätzlicher Speichertanks für Sickerwasser Einrichtung des Baustofflagers auf der Fläche des 9. Abschnittes Errichtung einer provisorischen Schiffsanlegestelle 5. Der geplante DK-III-Deponieabschnitt 8 ist entsprechend dem festgestellten Plan unter Berücksichtigung der festgesetzten Nebenbestimmungen dieses Bescheides zu errichten, zu betreiben und mit einer Oberflächenabdichtung nach dem Stand der Technik bzw. nach BVT soweit vorhanden zu versehen. 6. In diesem Planfeststellungsbeschluss werden alle anderen behördlichen Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen gemäß 75 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz eingeschlossen. Dies gilt insbesondere für folgende Rechtsgebiete: Baurecht Gesonderte baurechtliche Genehmigungen und Befreiungen sind nicht erforderlich. Naturschutz Der Antrag gemäß 45 Abs. 7 BNatSchG auf Zulassung einer Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen des 44 Abs. 1 BNatSchG für die potenzielle Beeinträchtigung von Laubfröschen und Kreuzkröten wird hiermit genehmigt. Die ebenfalls beantragte Ausnahme für den Flussregenpfeifer wird nicht erteilt, da diese nicht notwendig ist. Die Ausnahme gemäß 30 Abs. 3 BNatSchG von den Verboten des 30 Abs. 2 Nr. 2 BNatschG für die Inanspruchnahme von rund 260 m² Röhrichtfläche (ycf2) im 9. Abschnitt wird erteilt. Eine Ausnahme gemäß 7 Abs. 4 S. 2 LNatSchG für die Ausgleichsflächen, die nicht auf in 7 Abs. 1 LNatSchG genannten Flächen liegen, wird hiermit erteilt. Landschaftspflegerischen Belangen wird insbesondere im Rahmen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung Rechnung getragen. Die Ausnahmegenehmigung entsprechend der Rechtsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet Pfälzische Rheinauen vom 17. November 1989 von den Verboten gemäß 4 Abs. 4 der genannten Rechtsverordnung wird durch diesen Planfeststellungsbeschluss ersetzt. Wasserrecht Die Planfeststellung zur Einrichtung und zum Betrieb einer temporäreren Schiffsanlagestelle für die Baumaterialanlieferung inklusive deren Verkehrswegeanbindung wird hiermit gemäß 43 LWG erteilt. Die Plangenehmigung für die Gewässerbeseitigung der sich im 8. Abschnitt befindenden temporär wasserführenden Gräben wird gemäß 68 Abs. 2 S. 1 WHG er-teilt. Seite 7

8 Die beiden neuen PE-Tanks à 300 m³ mit den zugehörigen Leitungen zum Anschluss an das bestehende Sickerwasserfassungssystem zur Erhöhung der Pufferkapazität des mit Bescheid vom , Az.: Me 150/72 genehmigten Sickerwasserspeichers für das Deponiesickerwasser werden gemäß 60 WHG i.v.m. 62 LWG genehmigt. Die Ausnahmegenehmigung gemäß 78 Abs. 4 WHG bezüglich der Lage im Überschwemmungsgebiet wird hiermit erteilt. Immissionsschutzrecht Die Genehmigung zur Zwischenlagerung von Baustoffen im Bereich des 9. Abschnitts, sowie zur Lagerung von Schüttgütern im Bereich der temporären Schiffsanlegestelle gemäß 4 BImSchG i.v.m. Nr der 4. BImSchV wird hiermit erteilt. Private Rechte Private Rechte Dritter, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, bleiben unberührt. Von dem Planfeststellungsbeschluss ausgenommen sind wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen, soweit nachfolgend und unter Ziffer II. nichts anderes bestimmt ist. 7. Weiterhin zu beachtende Bescheide Bestehende abfall- und wasserrechtliche Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb der Deponie Flotzgrün bleiben unberührt und gelten auch für den 8. Deponieabschnitt, soweit nicht durch diesen Planfeststellungsbeschluss erforderliche Anpassungen erfolgen. 8. Entscheidung über die Einwendungen, Vorbehalte, Anträge 8.1 Die im Planfeststellungsverfahren erhobenen Einwendungen und die im Erörterungstermin gestellten Anträge der Einwender/Verbände werden zurückgewiesen, soweit ihnen nicht durch Festsetzung von Nebenbestimmungen, Planänderungen oder Ergänzungen in diesem Beschluss Rechnung getragen wurde oder sie sich nicht im Laufe des Planfeststellungsverfahrens auf sonstige Weise erledigt haben. 8.2 Die Festsetzung von weiteren Nebenbestimmungen bzw. die Änderung von Nebenbestimmungen bleiben vorbehalten. 9. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Dem Planfeststellungsbeschluss ist folgende Rechtsmittelbelehrung beigefügt worden: Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Deinhardpassage Koblenz schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Seite 8

9 Die Klage muss die Klägerin oder den Kläger, die Beklagte oder den Beklagten sowie den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung angegebenen Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben und die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Falls die Klage schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen der Klage nebst Anlagen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Die elektronische Form wird durch eine qualifiziert signierte Datei gewahrt, die nach den Maßgaben der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten vom 09. Januar 2008 (GVBl. S. 33) in der jeweils geltenden Fassung zu übermitteln ist. Des Weiteren hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion durch gleichen Bescheid vom die bestehende einfache wasserrechtliche Erlaubnis nach 8 und 9 WHG geändert. Die Entscheidung hat folgenden Wortlaut: Aufgrund 8 und 9 WHG wird die einfache wasserrechtliche Erlaubnis der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz vom 15. Dez. 1993, Az.: Me 10/93 in der Fassung des Änderungsbescheides der SGD Süd vom , Az.: 31/ Me 10/93 für die Einleitung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser aus der Deponie Flotzgrün in den Altrhein bei der Einleitstelle Gemarkung Mechtersheim, Grundstück Flurstück-Nr. 2716/7 (Geokoordinaten: Rechtswert: ,9130 / Hochwert: ,1630) hinsichtlich des Einzugsgebietes um den Bereich des 8. Deponieabschnittes ergänzt. Im Übrigen bleibt die Erlaubnis unberührt. Der wasserrechtlichen Erlaubnis ist folgende Rechtsmittelbelehrung beigefügt worden: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Friedrich-Ebert-Straße 14, Neustadt an der Weinstraße schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die elektronische Form wird durch eine qualifiziert signierte Datei gewahrt, die nach den Maßgaben der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz (ERVLVO) vom 10. Juli 2015 (GVBl. S. 175) in der jeweils geltenden Fassung zu übermitteln ist. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter aufgeführt sind. Seite 9

10 Hinweise: 1. Der Planfeststellungsbeschluss erging unter Berücksichtigung von Nebenbestimmungen. Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und seiner Begründung mit der Umweltverträglichkeitsprüfung, sowie die wasserrechtliche Erlaubnis mit den dazugehörigen Planunterlagen sind in der Zeit vom bis zum bei der Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen Zimmer 25 Konrad-Adenauer-Platz Dudenhofen, bei der Stadtverwaltung Speyer Zimmer 301 Maximilianstraße Speyer, bei der Gemeinde Altlußheim Zimmer 1.13 Rathausplatz Altlußheim und bei der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen Sitzungszimmer, 1.OG Adlerstr Oberhausen-Rheinhausen während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht ausgelegt. 2. Gemäß 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG gilt der Beschluss den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, mit Ende der Auslegungsfrist als zugestellt. 3. Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Referat 31, Friedrich-Ebert-Straße 14, Neustadt an der Weinstraße schriftlich angefordert werden. 4. Die Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses und der wasserrechtlichen Erlaubnis sowie die Planunterlagen werden gemäß 27a VwVfG auch im Internet auf der Homepage der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd unter Service Öffentlichkeitsbeteiligung/Bekanntmachungen veröffentlicht. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Az.: RPK Flo 01/11:314 Neustadt an der Weinstraße, In Vertretung Manfred Schanzenbächer SDB Süd Seite 10

11 VII. Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde In der Gemarkung Speyer, Flur 0, Flurstück 4424/36 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Teilungsvermessung auf Antrag der, Immobilienverwaltung, Große Himmelsgasse 10, Speyer in Abstimmung mit der C. Dupré-Projektentwicklungm GmbH & Co.KG, Stockholmer Straße 2, Speyer bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahme wurde am 03. Feb. 2017, 10:30 Uhr eine Niederschrift (Grenztermin) angefertigt. Gemäß 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) zuletzt geändert durch 7 des Gesetzes vom 2. März 2006 (GVBl. S. 56, BS 219-1) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke, die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der im Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut: Die bestehenden - und die neuen - Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze der Grenzniederschrift dargestellt, festgestellt. Die bestehenden, bereits festgestellten Flurstücksgrenzen und einzelne Grenzpunkte einer bereits festgestellten Flurstücksgrenze werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze der Grenzniederschrift dargestellt, wiederhergestellt. Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der vorstehenden Entscheidung wie in der Skizze dargestellt abgemarkt. Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom bis beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. P. Schmitt, Bahnhofstraße 49, Speyer, ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von bis Uhr, freitags von bis Uhr) eingesehen werden. Die Verwaltungsentscheidung gilt nach 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS ) in Verbindung mit 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe und die Grenzniederschrift können auch im Internet unter eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.- Ing. P. Schmitt, Bahnhofstraße 49, Speyer - einzulegen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei erhoben werden. Speyer, den Öffentlich bestellter Verm.-Ing. Dipl.-Ing. P. Schmitt Bahnhofstraße Speyer FB Seite 11

12 VIII. Steuererklärung für das Jahr 2016: Was muss beachtet werden? Info-Hotline der Finanzverwaltung gibt Tipps, welche Änderungen für 2016 und ab 2017 gelten Die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter informiert am Donnerstag, 2. März 2017, über die wichtigsten Änderungen für Arbeitnehmer im Steuerrecht und ihre Auswirkungen auf die Steuererklärung. In der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr beantworten fachkundige Finanzbeamte unter der Rufnummer Fragen rund um die Einkommensteuererklärung Ab 13:00 Uhr steht zudem Steuerberater Matthias Garrn aus Mülheim-Kärlich, Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, für Fragen zu steuerlichen Einzelfällen zur Verfügung. Themen sind unter anderem die Neuregelungen zur Vereinfachung bei Spendennachweisen und zum steuerlichen Umgang mit Bonusleistungen und Erstattungen von Krankenkassen, aber auch Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (bisher regelmäßige Arbeitsstätte). Daneben werden Fragen zur Rentenbesteuerung bzw. Absetzbarkeit der Vorsorge fürs Alter oder zur Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen beantwortet sowie Tipps und Ausfüllhilfen zu den Vordrucken und zur elektronischen Übermittlung per ELSTER (der elektronischen Steuererklärung, gegeben. Die Info-Hotline ist zusätzlich zu diesem Informations-Tag am 2. März 2017 auch jeden Werktag unter erreichbar: Montags donnerstags von 8:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr. Lfst/.fin-rlp Verbraucherberatung Bahnhofstraße Ludwigshafen Pressestelle 06131/ Telefax 06131/ energie@vz-rlp.de IX. Energieberatung: Wenn sich Schimmel in der Wohnung breit macht Verbraucherzentrale bietet Schimmel-Check und Broschüre an. Vor allem in der kalten Jahreszeit treten insbesondere in Altbauwohnungen häufiger dunkle Schimmelbeläge und Stockflecken auf. Ursachen sind oft falsche Gewohnheiten beim Heizen und Lüften in Verbindung mit dem schlechten Wärmeschutz des Hauses. Betroffenen bietet die Verbraucherzentrale Rheinland- Pfalz einen Schimmel-Check sowie eine Broschüre an. Mit unserem Schimmel-Check wollen wir gemeinsam mit Mietern und Hausbesitzern Schimmelprobleme lösen, informiert Hans Weinreuter, Energieexperte der Verbraucherzentrale. Stoßlüften reicht oft nicht aus, um Feuchtigkeit nachhaltig nach außen zu transportieren. Die in Wänden, Bettdecken und Handtüchern gespeicherte Sorptionsfeuchte wird verzögert an die Luft abgegeben. Um diese nach draußen zu lüften, hilft eine Kombination aus Stoß- und Kipplüftung. Wichtig ist dabei, das Fenster nach einiger Zeit zu schließen und nicht rund um die Uhr auf Kipp stehen zu lassen. Wer an einem umfassenden Schimmel-Check interessiert ist, vereinbart zunächst ein kostenloses Beratungsgespräch in einem der 70 Energieberatungsorte der Verbraucherzentrale. Seite 12

13 In dieser Beratung bewertet der Energieberater zunächst die Ausgangssituation. Sollte ein Vor-Ort-Besuch sinnvoll sein, kann der Energieberater direkt einen Termin vereinbaren. Die Erstberatung in den Beratungsstellen ist kostenlos. Ein Beratungstermin zuhause kostet dank einer Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium 40 Euro. Eine Terminvereinbarung für die Erstberatung ist über die kostenlose Energiehotline der Verbraucherzentrale unter (0800) oder möglich. Die Energieberatung hat am Dienstag, dem von bis Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0. Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / (kostenlos) montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr Verbraucherzentrale RLP / FB Behördenrufnummer 115 Kennen Sie schon unser Serviceangebot der einheitlichen Behördenrufnummer 115? Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des 115- Servicezentrums der MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente Auskunft. Probieren Sie es doch einfach einmal aus! Stadtverwaltung Speyer, FB Hansjörg Eger Oberbürgermeister Bezugsnachweis: Das Amtsblatt der für öffentliche Bekanntmachungen erscheint grundsätzlich wöchentlich freitags und ist im Abonnement oder als Einzelnummer beziehbar bei der Stadtverwaltung Speyer zu einem Unkostenbeitrag von: 0,75 (Jahresabo 61,00 ) Abteilung Hauptverwaltung je Ausgabe bei Lieferung frei Haus. Maximilianstraße 100 Kostenlose Abgabe an Selbstabholende und im Internet Speyer unter der Adresse: Seite 13

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