Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen Anforderungen an die Flurbereinigung aus Sicht der Landestalsperrenverwaltung
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- Siegfried Egger
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1 Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen Anforderungen an die Flurbereinigung aus Sicht der Landestalsperrenverwaltung Dr.-Ing. H.-U. Sieber - Fachtagung Ländliche Neuordnung 13. September 2012
2 Kurzvorstellung LTV Aufgaben, Struktur und Zahlen Hochwasserschutzmaßnahmen - Hochwasserschutzinvestitionsprogramm Flurbereinigungsverfahren Gliederung Unternehmensflurbereinigungsverfahren 2
3 Vorstellung: Aufgaben der LTV Stauanlagenbewirtschaftung Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von landeseigenen Talsperren, Wasserspeichern und Hochwasserrückhaltebecken mit überörtlicher Bedeutung einschließlich Rohwasserbereitstellung Fließgewässerunterhaltung Unterhaltung und Ausbau von Gewässern I. Ordnung und Grenzgewässern Hochwasserschutz Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von Deichen, Hochwasserschutzmauern und sonstigen Anlagen für den Hochwasserschutz an Gewässern I. Ordnung und der Elbe 3
4 Zusätzliche Aufgaben seit dem Augusthochwasser 2002: Schadensbeseitigung: rd Schäden an Gewässern I. (> 96 % erledigt) und II. Ordnung (99,9 % erledigt) Hochwasserschutzinvestitionsprogramm schrittweise Umsetzung von 47 Hochwasserschutzkonzepten (HWSK) mit Maßnahmenvorschlägen als fachpolitische Aufgabe Vorstellung: Aufgaben der LTV 4
5 Vorstellung: Struktur der LTV 5
6 Vorstellung: Struktur der LTV rd. 800 Mitarbeiter in 5 Betrieben, 17 Fluss- und 25 Staumeistereien 6
7 Berührungspunkte Seit 2002 tätigte die LTV 530 Mio. Investitionen in Hochwasserschutzmaßnahmen. Die Realisierung des Hochwasserschutzinvestitionsprogramms (HIP) ist zurzeit der wichtigste Berührungspunkt zwischen Wasserwirtschaft und Ländlicher Neuordnung. Die Flächenverfügbarkeit ist Voraussetzung für die erfolgreiche Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen. Lausitzer Neiße Deichinstandsetzung Rothenburg/OL Große Mittweida renaturierter Abschnitt in Schwarzenberg Zwickauer Mulde Errichtung HWS-Wand in Penig 7
8 Berührungspunkte Und wie gelangt die LTV an die benötigten Flurstücke? Zusammenarbeit mit SIB Überlassungsvereinbarung zwischen SMF und SMU vom kostenlose Überlassung der betriebsnotwendigen Grundstücke Grundsätze zur Ausgestaltung der Überlassungsvereinbarung zwischen SIB und LTV hinsichtlich der betriebsnotwendigen deren Überlassung vom / Flurstücke und Regelung der Zusammenarbeit zwischen LTV und SIB vom /
9 Betriebsnotwendige Grundstücke im Sinne der Überlassungsvereinbarung bei Stauanlagen Vorsperren/Vorbecken 9
10 Betriebsnotwendige Grundstücke im Sinne der Überlassungsvereinbarung bei Stauanlagen - Hochwasserrückhaltebecken 10
11 Betriebsnotwendige Grundstücke im Sinne der Überlassungsvereinbarung im Geschäftsbereich Fließgewässer 11
12 Umsetzung des Hochwasserschutz-Investitionsprogramms (HIP) Grundlage: 47 HWSK für alle Gewässer I. Ordnung und die Elbe Ereignisanalyse Differenzierung der Schutzziele Definition von 1600 Maßnahmenkomplexen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Umfang von rd. 2 Mrd. Deichzustandsanalyse nach Deichschäden durch die HW 2002 und 2006 ergänzende Untersuchungen zur Standder Deiche sicherheit 12
13 Umsetzung des Hochwasserschutz-Investitionsprogramms (HIP) nach landesweiter Priorisierung: HIP-Maßnahmenplan aktuelle Phase: Maßnahmenkomplexe GENERATIONENAUFGABE 13
14 Umsetzung des Hochwasserschutz-Investitionsprogramms (HIP) Schwerpunkt Deichbau, -rückverlegung und Polder Sanierung/Neubau von Deichen/Hochwasserschutzanlagen seit 2002: 143 km fertig gestellt 47 km im Bau 297 km zurzeit im Genehmigungs- oder Planungsverfahren Flächenbedarf für Aufstandsflächen, Deichverteidigungswege und Kompensation (im Regelfall > 2 ha/km Deichlänge) = Konflikt mit Eigentümerinteressen! SanierungPlanung/Errichtung von Poldern (u.a. Aussig, Dommitzsch, Löbnitz) 14
15 Umsetzung des Hochwasserschutz-Investitionsprogramms (HIP) Beispiel Deichvergrößerung Altdeich: Durchschnittlicher Elbedeich Höhe 5,0 Meter Kronenbreite 1,0 Meter Böschungsneigung 1 : 2 Deichverteidigungsweg nicht vorhanden Deichschutzstreifen nicht eingehalten Aufstandsbreite: 21 Meter 15
16 Umsetzung des Hochwasserschutz-Investitionsprogramms (HIP) Beispiel Deichvergrößerung Neuer Deich: Durchschnittliche Erhöhung um 1.0 Meter Höhe 6,0 Meter Kronenbreite 3,0 Meter Böschungsneigung 1 : 3 Deichverteidigungsweg gepflastert auf Berme (3.0 Meter) Deichschutzstreifen eingerichtet und gesichert Aufstandsbreite: 42 Meter + 2 * 5 Meter Schutzstreifen 16
17 Flurbereinigungsverfahren - Grundlagen gesetzliche Grundlage sind das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG), neugefasst durch Bekanntmachung v (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes v (BGBl. I S. 2794) und das sächsische Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) Anlässe für Verfahren mit LTV-Beteiligung, Fallgruppen: 1. Zugehörigkeit zur Teilnehmergemeinschaft gemäß 10 Abs. 1 (d.h. im Eigentum des Freistaates Sachsen stehende Flächen sind betroffen) 2. Träger öffentlicher Belange gemäß 10 Abs. 2 Bst. c, wenn der Zuständigkeitsbereich der LTV mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird 3. besonderer Anlass ( 87 Abs. 1, ggf. i.v.m. Verbesserung der Arbeitsbedingungen gem. 1) Unternehmensflurbereinigungsverfahren 17
18 Flurbereinigungsverfahren Erwartungen der LTV an die Flurbereinigungsbehörden bei der Umsetzung von HWS- Maßnahmen zügiger und reibungsloser Verlauf, regelmäßige Information zum Verfahrensstand Interessenvermittlung zwischen LTV und Eigentümern sowie sonstigen Betroffenen bei Problemfällen sollten gemeinsam unbürokratische Lösungen gesucht werden mit dem Ziel der Abgeltung von Landforderungen aus dem Pool der Teilnehmergemeinschaft flexibles Reagieren, z. B. auf Änderungen in der Ausführungsplanung Berücksichtigung aller betriebsnotwendigen Flächen im Neuzuteilungsentwurf (Flächenbereitstellung prioritär für LTV, erst dann für andere Maßnahmen) 18
19 Flurbereinigungsverfahren Erwartungen der LTV an die Flurbereinigungsbehörden bei der Umsetzung von HWS- Maßnahmen enge und frühzeitige Abstimmung bei Vermessung und Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes rechtzeitige Flächenverfügbarkeit (Hemmnisse für Vorhabensrealisierung vermeiden) Flurstück genaue Abrechnung über Flächen und Finanzen der durch LTV und Teilnehmergemeinschaft (TG) getätigten Grundstücksankäufe/-verkäufe nach Beendigung der Baumaßnahme Wirtschaftlichkeit (d.h. Kosteneinsparung HWS-Maßnahme > Flurbereinigungskosten) 19
20 Flurbereinigungsverfahren Regelung der Zusammenarbeit zwischen LTV und SIB vom / Fallgruppe 1 (Zugehörigkeit zur Teilnehmergemeinschaft) und Fallgruppe 2 (Träger öffentlicher Belange) Belange der LTV werden in Flurbereinigungsverfahren durch SIB mit vertreten. Auf Grund dieser Regelung wurden 131 laufende Flurbereinigungsverfahren an SIB übertragen. (SIB vertritt den Freistaat in seiner Eigenschaft als Grundstückseigentümer und trägt auch von der Teilnehmergemeinschaft und von Dritten erhobene Kostenbeiträge. SIB berücksichtigt die wasserfachlichen Belange der LTV. Verhandlungen mit der Flurneuordnungsbehörde und der Teilnehmergemeinschaft führt SIB ggf. unter Beteiligung der LTV.) Fallgruppe 3 (Veranlassung: Hochwasserschutzmaßnahmen) durch LTV eigenständig zu vertretende Unternehmensflurbereinigungsverfahren = Sonderverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (hierzu zählen auch die sog. Hochwasserverfahren im Bereich des B E/M/UWE) 20
21 Flurbereinigungsverfahren räumliche Verteilung (Fallgruppen 1+2) Betrieb E/M/UWE Betrieb S/N 66 Verfahren Betrieb OE Betrieb FM/Z 33 Verfahren Betrieb ZM/OWE 10 Verfahren 20 Verfahren 2 Verfahren 21
22 Voraussetzungen gemäß 87 FlurbG Unternehmensflurbereinigung Planfeststellungsverfahren muss eingeleitet sein Zulässigkeit einer Enteignung aus besonderem Anlass Antrag Enteignungsbehörde (Planfeststellungsbehörde) auf Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens Inanspruchnahme ländlicher Grundstücke in großem Umfange Verteilung des entstehenden Landverlustes auf einen größeren Kreis von Eigentümern ggf. Vermeidung von durch das Unternehmen hervorgerufenen Nachteilen für die allg. Landeskultur Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung zum Ausmaß der Verteilung des Landverlustes (im Zuge der Anordnung des Verfahrens herzustellen) 22
23 Ablauf Unternehmensflurbereinigung Abstimmung Unternehmensträger + Flurbereinigungsbehörde Aufklärung der Grundstückseigentümer Anordnung des Verfahrens und Wahl des Vorstandes Flächenerwerb (vor und nach Anordnung) Wege- und Gewässerplan Flurbereinigungsplan vorläufige Besitzeinweisung Entschädigung 23 Für die LTV (als Veranlasser) sind alle Etappen des Verfahrens relevant
24 Unternehmensflurbereinigungsverfahren räumliche Verteilung (Fallgr. 3) Betrieb E/M/UWE 7 Betrieb S/N 2 (+1) Betrieb OE 2 Betrieb FM/Z 1 (+1) Betrieb ZM/OWE - Gruna, Löbnitz, Großtreben, Altleisnig, Zschadraß, Großbothen, Bockelwitz Neuwürschnitz, (Oberbobritzsch) Tätzschwitz, Gr. Särchen (W. Schöps) Stetzsch-Gohlis-Cossebaude, Liebenau 24
25 Unternehmensverfahren Hochwasserschutz Dresden-Stetzsch, -Gohlis, -Cossebaude Ziel Beispiele der Zusammenarbeit LTV - Flurbereinigungsbehörden Hochwasserschutz für drei Dresdner Stadtteile vor einem HW entsprechend 9,40 m am Pegel DD (2002) durch: Erhöhung/Verbreiterung vorhandener Deiche und Neubau von Deichen und HWS-Wänden in einer Länge von m 25 Verfahrensgebiet
26 Beispiele der Zusammenarbeit LTV - Flurbereinigungsbehörden Unternehmensverfahren Hochwasserschutz Dresden-Stetzsch, -Gohlis, -Cossebaude ausgewählte Kennwerte Verfahrensfläche 383 ha Teilnehmergemeinschaft: 409 Besitzstände (Grundbuchblätter) mit 689 Eigentümern (ohne Pächter) benötigte Flächen für den Hochwasserschutz einschl. Ausgleichsmaßnahmen ca. 23 ha (rd. 6 %) Deichsicherung in Dresden-Gohlis nach dem HW
27 Unternehmensverfahren Hochwasserschutz Dresden-Stetzsch, -Gohlis, -Cossebaude Ergebnisse Beispiele der Zusammenarbeit LTV - Flurbereinigungsbehörden kurze Zeitspanne zwischen Anordnung des Verfahrens ( ) und Verfügbarkeit der Grundstücke (Baubeginn Anfang 2011) Landverlust für den Einzelnen wurde im Verfahren minimiert (Solidarprinzip: alle Eigentümer im gesamten Verfahrensgebiet geben den gleichen Anteil an Fläche ab, um den Flächenbedarf für die Realisierung der HWS-Maßnahme zu decken) Milderung der Nachteile durch Bewirtschaftungsvorteile nach Flächenzusammenführung, durch Neuvermessung der Grundstücke, Wegebau sowie Setzen von Grenzsteinen auf Grund des parallel geführten Flurbereinigungsverfahrens wird die Akzeptanz für die HWS-Maßnahme der LTV bei den betroffenen Eigentümern, Nutzern, Landwirten etc. deutlich gesteigert 27
28 Beispiele der Zusammenarbeit LTV - Flurbereinigungsbehörden Unternehmensverfahren Verlegung Weißer Schöps 28
29 Beispiele der Zusammenarbeit LTV - Flurbereinigungsbehörden Unternehmensverfahren Verlegung Weißer Schöps LMBV-Verfahren/Träger: Vattenfall Europe Mining AG, Projektsteuerung/fachl. Leitung: LTV ausgewählte Kennwerte Übernahme Projektsteuerung 2007, Planung ab 2008, Bauzeit Hochwasserschutz für 3 Ortslagen (natürliche Retentionsräume und Deiche) und den Tagebau Reichwalde naturnahe Gewässergestaltung in rd. 13 km Länge (davon m Neutrassierung) einschl. Sicherung eines Entwicklungskorridors und Herstellung ökol. Durchgängigkeit 75 ha ab HQ 25 neu betroffene Fläche, davon bleiben 4,5 ha wechselfeuchtes Gebiet 29
30 Unternehmensverfahren Verlegung Weißer Schöps LMBV-Verfahren/Träger: Vattenfall Europe Mining AG, Projektsteuerung/fachl. Leitung: LTV Ergebnisse Beispiele der Zusammenarbeit LTV - Flurbereinigungsbehörden Vermeidung/Minimierung nachteiliger Auswirkungen für Flächeneigentümer (Flächenentzug unter 5 % Betriebsfläche, Nutzungsumstellungen Acker Grünland) Bildung neuer wirtschaftlicher Flurstücke Grunderwerb für den FS Sachsen berücksichtigt das Gewässer sowie alle wasserbaulichen Anlagen einschließlich Schutzstreifen Die für den Baubeginn notwendige Grundstücksverfügbarkeit konnte mit parallel laufendem Unternehmensverfahren rechtzeitig hergestellt werden. 30
31 in Vorbereitung: Unternehmensverfahren für Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Oberbobritzsch Ziel: Beispiele der Zusammenarbeit LTV - Flurbereinigungsbehörden überregionaler Hochwasserschutz an der Freiberger Mulde 30 % Reduzierung des HW- Scheitels in Nossen (im Zusammenwirken mit dem geplanten HRB Mulda) 31
32 Beispiele der Zusammenarbeit LTV - Flurbereinigungsbehörden Unternehmensverfahren für Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Oberbobritzsch (in Vorbereitung) Ausgewählte Kennwerte: Flächenbedarf 103 ha: Absperrbauwerk und Einstaufläche bis HQ 100, bisher landwirtschaftlich genutzt (Acker- und Weideland) Verfahrensgebiet ca ha mit 150 Flächeneigentümern, davon 6 Landwirte Erörterungstermin im Oktober 2012, Planfeststellungsbeschluss Mitte 2013 erwartet 32
33 Maßnahmenumsetzung mit/ohne Flurbereinigungsverfahren (FBV) Aspekt mit FBV ohne FBV Vorteile FBV/Bemerkung 33 Verfahrensart, -ablauf und -dauer Planfeststellungsverfahren einschl. -beschluss (PFB) zwingend erforderlich Anordnung nach 36 FlurbG (Besitz/ Nutzung von Grundstücken) möglich (Verwaltungszwang ) passives Wahlrecht aller Eigentümer für Vorstand der TG Planfeststellungsverfahren nicht zwingend erforderlich Eigentümereinverständnis oder Enteignung erforderlich alle für LTV relevanten Belange müssen im PFB geregelt sein; im Nachgang kann die Flurbereinigungsbehörde zwar vermitteln, aber nicht mehr mit Verwaltungszwang durchsetzen Einsparung von Bearbeiterkapazität zur Einholung der Einverständniserklärungen; Vermeidung langwierigerer Enteignungsverfahren über LDS potenzielles Hemmnis (ggf. Einfluss auf Entscheidungen zu Ungunsten der LTV)
34 Maßnahmenumsetzung mit/ohne Flurbereinigungsverfahren (FBV) Aspekt mit FBV ohne FBV Vorteile FBV/Bemerkung Grunderwerb im Verfahrensgebiet flexibel (freihändiger Erwerb potenzieller Tauschflächen ) nur eingeschränkt möglich schnellere Bearbeitung von Flächenankauf und -tausch; bessere Verhandlungsposition zur Erlangung der Flächenverfügbarkeit Finanzen Flurbereinigungsbehörde beteiligt sich an Kosten LTV trägt alle Kosten Kostenvorteil für Umsetzung der HWS-Maßnahme Wertermittlung (Ackerflächen) auf Grundlage (Reichs-) Bodenschätzung Ermittlung des Verkehrswertes tendenziell präzisere Wertermittlung (höhere Kostengerechtigkeit) 34
35 Maßnahmenumsetzung mit/ohne Flurbereinigungsverfahren (FBV) Aspekt mit FBV ohne FBV Vorteile FBV/Bemerkung Zusammenwirken der LTV mit Beteiligten mittelbar über Flurbereinigungsbehörde unmittelbar Flurbereinigungsbehörde fungiert als Interessenvertretung vor Ort ( Puffer ) und unterstützt die LTV aktiv bei der Umsetzung Informationsverluste sind zu vermeiden, z.b. Nutzung der Vorstandssitzungen der Teilnehmergemeinschaft (TG) juristische Bestandskraft der Entscheidung Unternehmensflurbereinigung gilt als das mildere Mittel Enteignung gilt als das härtere Mittel bessere Chancen vor Gericht: - Milderung von Nachteilen - Vermeidung der Existenzgefährdung Einzelner (Landumverteilung statt Enteignung) 35
36 Flurbereinigungsverfahren weitere Vorteile aus der Zusammenarbeit LTV/Flurbereinigungsbehörden frühzeitiger Kontakt zur Flurbereinigungsbehörde gewährleistet Berücksichtigung der Belange der LTV Interessen und Aufgaben der LTV werden besser wahrgenommen Kenntnis der Bewirtschaftungsstruktur und enger Kontakt zu den betroffenen Landwirten Flurbereinigungsbehörde als Bindeglied zwischen Betroffenen und LTV operative Klärung von Fragen während der Bauphase über den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (bzw. Teilnahme an Vorstandssitzungen) : Bündelungsfunktion des Vorstandes als Sprachrohr für alle Betroffenen Berichtigung/Überarbeitung des Liegenschaftskatasters und Grundbücher (Löschung alter Rechte und Belastungen) Fazit: Überwiegend positive Erfahrungen der beteiligten LTV-Betriebe mit Flurbereinigungsbehörden (auch im Hinblick auf die Fachkompetenz und Einsatzbereitschaft) 36
37 Flurbereinigungsverfahren Wünsche und Verbesserungsmöglichkeiten Frühestmögliche Verfahrensanordnung (d. h. vor Planfeststellungsbeschluss, möglichst unmittelbar nach Erörterungstermin) mit Sofortvollzug Planfeststellungsverfahren und Flurbereinigungsverfahren müssen parallel laufen, möglichst nach abgestimmtem Zeitplan (mit PFB sollten alle Voraussetzungen für die vorzeitige Besitzeinweisung ( 88(2) i. V. m. 36 FlurbG) erfüllt sein Kurze Verfahrensdauer der Flurbereinigungsverfahren Mittelverfügbarkeit ist an Laufzeit von Förderprogrammen gebunden! Abstimmung der Verfahrensgebiete mit der LTV Frühzeitige Einbindung der LTV bei der Aufstellung von Wege- und Gewässerplänen (möglichst von Beginn an) 37
38 Flurbereinigungsverfahren Wünsche und Verbesserungsmöglichkeiten konsequente Durchsetzung des Verfügungsverbotes zugunsten der LTV im Verlauf von Flurbereinigungsverfahren (Unterbindung der Bewilligung von Belastungen im Grundbuch durch Alteigentümer einschl. Zahlung von Entschädigungen an diese im Fall einer Leitungsverlegung) einheitliche (Rechts-)Auffassungen und Abläufe bei den Flurbereinigungsbehörden (z.b. durch regelmäßigen Erfahrungsaustausch der Landratsämter, auch zum Vorteil der Bearbeiter, die noch nicht mit einem Unternehmensflurverfahren konfrontiert waren) stabile Struktur- und Standortbedingungen für die Flurbereinigungsbehörden (Zusammenarbeit musste nach Auflösung der ÄfL neu etabliert werden) 38
39 und die Gestaltung dieser Flächen erreichten wir ohne Flurbereinigungsverfahren! Hochwasserschutz und Flurbereinigung Danke für Ihre Aufmerksamkeit! www. talsperren-sachsen.de 39
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