Rückkehr in den Beruf nach Krankheit oder Unfall

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1 2.Chance 2015/1 Rückkehr in den Beruf nach Krankheit oder Unfall Alle Hürden überwunden Mit 49 Jahren ist Liane Rouschal wieder im Berufsleben angekommen Seite Chance auch auf Facebook Im Fokus Erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt Seiten 4 5 Ihr gutes Recht Expertentipps von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Seite 7

2 Neue Perspektiven Individuelle Wege zurück in den Job Der Weg der beruflichen Rehabilitation Erfolgsgeschichten der beruflichen Rehabilitation Krankheit / Unfall Salvatore Caruso, 43 Jahre Alleinerziehender Vater startet neu durch Umschulung mit Kind wie soll das denn gehen? Das fragte sich auch Salvatore Caruso, als die Rehaberater dem alleinerziehenden Vater eine Ausbildung zum Bürokaufmann im BFW Koblenz empfahlen bei einem Sturz verletzte sich der gelernte Bäcker so schwer, dass die Tätigkeit in der Bäckerei nicht mehr möglich war. Nach über 20 Jahren Berufstätigkeit noch einmal bei Null anzufangen und etwas ganz Neues zu lernen, das ist an sich schon nicht einfach. Aber mit Kind erst recht, wenn man beidem wirklich gerecht werden will. Doch Caruso wagte den Balanceakt mit Unterstützung des BFW: Ob privat oder schulisch, es war immer jemand für uns da. Alleine hätte ich das nicht geschafft. Während er für seine berufliche Zukunft büffelte, war sein elfjähriger Sohn in der nahe gelegenen Ganztagsschule gut untergebracht. Abends haben wir dann zusammen die Freizeitangebote des BFW genutzt und sobald mein Sohn im Bett war, habe ich wieder gelernt. Oft bis spät in die Nacht. Das zahlte sich aus: Wegen der guten Prüfungsergebnisse schlug man mir vor, in die Ausbildung zum Industriekaufmann umzusteigen. Und die meisterte Caruso mit Bravour: Schon vor dem Abschluss hatte der heute 43-Jährige einen Arbeitsvertrag in der Hand. Mir war klar, dass das meine letzte Chance ist und die habe ich wahrgenommen! Ich war zwar oft ganz schön erschlagen, aber mein Sohn war immer der Antrieb für mich, weiterzumachen. Denn wer nicht kämpft, hat schon verloren. deswegen nicht mehr in der Lage den alten Beruf auszuüben Antragstellung auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beim Reha-Träger * bewilligt nicht bewilligt Widerspruch einlegen Es ist sehr wichtig, die Frist von einem Monat zu wahren. Roland Angermann, 57 Jahre Vom Koch zum Küchenfachberater Mehr als 30 Jahre hat Roland Angermann als Koch dafür gesorgt, dass es seinen Gästen schmeckt: In der Hochsaison habe ich oft bis zu 12 Stunden in der Küche gestanden. Stehen, laufen, heben, Hitze, Feuchtigkeit, das geht wortwörtlich auf die Knochen. Als die Schmerzen zu stark wurden, suchte er einen Arzt auf die Diagnose war niederschmetternd: Arthrose, da kann man nichts machen. Angermann arbeitete weiter, bis die Beschwerden so schlimm wurden, dass er eine neue Hüfte brauchte. Nach der medizinischer Reha war klar: Als Koch würde der damals 55-Jährige nicht mehr arbeiten können. Das zieht einen erst mal richtig runter. Aber für die Rente fühlte ich mich zu jung, zumal die auch zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel gewesen wäre. Hilfe fand er bei seinem Rentenversicherer, der DRV Westfalen: Sein Reha-Berater empfahl ihm eine Qualifizierung im BFW Dortmund zum Einrichtungsberater für Küchentechnik. Von der Küche in die Küche das ist doch ein schöner Gedanke. Da kann ich mein Wissen noch weitergeben und bin in meinem Metier. Acht Monate dauerte die Weiterbildung, dann hatte Angermann sein Zertifikat in der Hand, um in einem Einrichtungshaus professionell Küchen zu planen und verkaufen. Ich freue mich, wenn ich Kunden Multifunktionsbacköfen und andere küchentechnische Geräte erklären kann, mit denen ich selbst jahrelang gearbeitet und Erfahrung gesammelt habe. Berufliche Rehabilitation, z.b. bei den Deutschen Berufsförderungswerken Rückkehr ins Arbeitsleben * Unsere Expertenhotline für Ihre Rückfragen 0800 /

3 Beruflicher Neustart 2.Chance 3 Alle Hürden überwunden Viele zweifeln: Mit 49 Jahren einen unbefristeten Arbeitsvertrag nach einer Umschulung erhalten geht das? Es geht, wie Liane Rouschal eindrucksvoll zeigt. Eine Lebensmittelunverträglichkeit ist unangenehm aber ein Grund für Berufsunfähigkeit? Ich wollte mir das lange nicht eingestehen, und habe letztlich noch vier Jahre damit weitergearbeitet, sagt die Mutter einer erwachsenen Tochter. Wenn Liane Rouschal als stellvertretende Filialleiterin im Einzelhandel mit Mehlstaub in Berührung kam, begann das große Kribbeln, das sich bis in die Abendstunden zu handfestem Hautausschlag und nachhaltigen Magen-Darm-Beschwerden ausweitete. Noch heute muss ich regelmäßige Tests beim Arzt machen, weil die beeinträchtigte Nährstoffaufnahme meinen Organismus schwächt. Als der Einzelhandelkonzern 2010 die Türen der Filiale schließt, ordnet die Arbeitsagentur ein medizinisches Gutachten an mit dem Ergebnis: In den Lebensmittelhandel kann sie nicht zurück, andere Handelsbereiche sind wegen eines Rückenschadens auch nicht zumutbar und empfiehlt daher Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) zu beantragen. Da sie schon 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hatte, war die Rentenversicherung ihr zuständiger Reha-Träger. Die lehnte den Antrag zunächst ab, mit dem Hinweis, sie sei sechs Stunden täglich arbeitsfähig. Das hat mich empört. Man hatte bloß meine Wirbelsäule in das Gutachten einfließen lassen. Dass ich zusätzlich die Lebensmittelunverträglichkeit und einen Herzklappenfehler habe, wurde ignoriert. Sofort bereitete sie den Widerspruch vor und suchte sich den fachlichen Rat bei ihrer Hausärztin für die medizinische Begründung. Die hat sich ganz viel Zeit für mich genommen. Es ist erstaunlich, wie hilfsbereit die meisten Menschen sind man muss nur fragen. Mit Erfolg: Im Widerspruchsverfahren wurde der Antrag genehmigt. Hilfe von allen Seiten Im Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt begann sie nach einem Vorbereitungslehrgang eine Umschulung zur Technischen Prouktdesignerin. Das war ideal. Meine erste Ausbildung hatte ich 1984 zur Zerspanungsmechanikerin absolviert. Die Kenntnisse habe ich im Vorbereitungslehrgang aufgefrischt, ergänzt und bin dann frisch ans Werk gegangen. Bis mich eine weitere Erkrankung rausgerissen hat. Nur drei Monate nach Ausbildungsbeginn musste sie ein Jahr aus gesundheitlichen Gründen pausieren. Doch sie hat sich nicht entmutigen lassen: Dass ich die Ausbildung letztlich doch abschließen konnte, lag auch an der tollen Unterstützung vom BFW. Die Köchin hat extra für mich ein glutenfreies Essen gekocht, krankheitsbedingte Lernausfälle konnte ich durch individuellen Förderunterricht ausgleichen und dann waren da noch meine Klassenkameraden, die mich in ihre Lerngruppen integriert haben. Das BFW unterstützte sie auch dabei, einen Arbeitgeber zu finden, der sie nun unbefristet übernommen hat. Fünf Jahre ist es nun her, dass sie vor dem beruflichen Aus stand: Erst das Widerspruchsverfahren, dann die Krankheit während der Umschulung und ständig diese Unsicherheit: Trotz der vielen Rückschläge habe ich nicht aufgegeben. Aber alleine hätte ich es nicht geschafft. In so einer Situation ist es wichtig, nicht nur den Kampf, sondern auch Hilfe anzunehmen. Wer ist mein Reha-Träger? Oder: Bei wem stelle ich den Antrag? Rentenversicherung, Unfallversicherung oder Arbeitsagentur wer ist eigentlich wann, für wen zuständig? Deutsche Rentenversicherung Die DRV ist zuständig, wenn Sie 15 Jahre Rentenbeiträge gezahlt haben, oder unmittelbar vorher eine medizinische Rehabilitation absolviert haben, oder eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Gesetzliche Unfallversicherung Ist die Ursache für Berufsunfähigkeit ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, ist der Antrag bei der Gesetzlichen Unfallversicherung beziehungsweise der Berufsgenossenschaft zu stellen. Agentur für Arbeit / Jobcenter Für den Fall, dass weder die Deutsche Rentenversicherung noch die Gesetzliche Unfallversicherung zuständig sind, ist in der Regel die Agentur für Arbeit der Rehabilitationsträger und der Antrag dort zu stellen. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne per ([email protected]) oder telefonisch an der Hotline (0800 / ).

4 Im Fokus: Erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt STIMMEN AUS DER WIRTSCHAFT Seit mehr als 15 Jahren arbeiten wir mit dem BFW zusammen und stellen regelmäßig Praktikumsplätze für Teilnehmer zur Verfügung. Wir können bestätigen, dass BFW-Praktikanten von,gestern motivierte und engagierte Mitarbeiter von,morgen sind. Bettina Schlüter, Personalleiterin bei Niedersächsisches Staatsbad Pyrmont Betriebsgesellschaft mbh. Seit 15 Jahren rekrutieren wir unsere Mitarbeiter in der IT-Entwicklung aus dem BFW, mindestens zwei pro Jahr. Nach Übernahme investieren wir viel in individuelle Schulungen, doch die Investitionen haben sich in der Regel gelohnt: Die Absolventen sind hochmotiviert, gut ausgebildet und authentisch. Wir haben immer Bedarf nach neuen Mitarbeitern, denn viele sind von unseren Kunden wie z. B. SAP abgeworben worden. Jürgen Schwenk, Projektmanager bei SP Lion. Mitarbeiter aus dem BFW haben einen riesigen Vorteil: Sie standen schon mit beiden Beinen im Berufsleben und wissen wie die Arbeitswelt tickt. Durch die zielgerichtete Schulung im BFW erfüllen sie alle Voraussetzungen für den neuen Arbeitsplatz das ist eine klare Win-win-Situation für alle Beteiligten. Rüdiger Iwanski, Personalmarketingleiter bei Ostermann GmbH & Co.KG Die Eintrittskarte ins Arbeitsleben Sandra Trautvetter hat den Neustart geschafft Irgendwann konnte mein Körper einfach nicht mehr. Mit Ü40 musste ich mein Berufsleben komplett neu in die Hand nehmen, sagt Sandra Trautvetter und entschied sich für eine Ausbildung im Berufsförderungswerk (BFW). Dort frischte sie nach fast 30 Jahren ihre Kenntnisse wieder auf und erwarb neue berufsbezogene Kompetenzen. Mit Erfolg: Heute steht sie wieder mit beiden Beinen im Berufsleben. Schon vor 15 Jahren hat mir mein Arzt eine berufliche Neuorientierung empfohlen, weil mein angeborener Hüftschaden und mein Asthma sich durch meine Arbeit als Fleischereifachverkäuferin verschlimmerten. Aber damals waren die Kinder noch klein und standen im Mittelpunkt. Erst danach dachte ich an mich, sagt die zweifache Mutter rückblickend. Mit Schmerzmitteln versuchte sie lange, den Arbeitsalltag zu überstehen das war aber keine Dauerlösung. Sie wusste sich nicht anders zu helfen und kündigte ihr Arbeitsverhältnis. Im Beratungsgespräch beim Jobcenter wurde ihr eine Qualifizierung in einem BFW nahegelegt. Nach erfolgreicher Antragstellung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) entschied sie sich mit Zustimmung des Reha-Trägers, der Deutschen Rentenversicherung, für eine kaufmännische Ausbildung im BFW Weser-Ems. Meine Schulzeit ist lange her. Ohne die Unterstützung im BFW hätte ich eine Ausbildung nicht geschafft, das wusste ich von Anfang an. Auch, dass ich im BFW wohnen konnte, war für mich eine ideale Konstellation, da täglich pendeln nicht in Frage kam. Geschult in Theorie und Praxis Nachdem sie ihre Mathe- und Deutschkenntnisse aufgefrischt hatte, standen Rechnungswesen, Wirtschaftskunde und berufsspezifischer Unterricht auf ihrem Stundenplan. Anschließend bereitete sie sich mit Klassenkameraden in kleinen Lerngruppen auf ihre Abschlussprüfung vor. Und auch die Praxis kam nicht zu kurz: Als Praktikantin sammelte sie während der Ausbildungszeit acht Monate lang erste Berufserfahrungen bei der Touristischen Marketingorganisation Rheinland-Pfalz. Die Chemie stimmt Wie sich schnell herausstellte, waren die zwei Lehrjahre im BFW für Sandra Trautvetter eine überaus gut investierte Zeit: Noch bevor ich mein Zeugnis in den

5 2.Chance 5 Händen hielt, stand mir die Tür zurück ins Arbeitsleben offen und das mit nur einer einzigen Bewerbung. Mit ihrem Ehrgeiz und dem frisch erlernten Know-how überzeugte sie ihren neuen Arbeitgeber. Die Chemie zwischen uns stimmte auf Anhieb. Im Alter von 46 Jahren wieder Berufseinsteigerin zu sein, war für mich überhaupt kein Hindernis. Vielmehr kommen mir meine Lebenserfahrung und Bodenständigkeit zugute. Berufliche Reha öffnet Türen Für die feste Anstellung verließ sie ihren Heimatort und zog nach Hannover, wo ein neues Einrichtungshaus eröffnete. Ihr besonderer Vorteil: Auch alle anderen Mitarbeiter vor Ort mussten sich in die neuen Arbeitsabläufe erst einfinden. Sandra Trautvetter konnte die Arbeitsprozesse von der ersten Minute an mitgestalten und ihr neu erworbenes Wissen umsetzen. Erfolgreich angekommen Am Anfang meiner Ausbildung war ich unsicher, weil ich ja nicht mehr die Jüngste bin. Heute kann ich sagen, dass meine Ausbildung im BFW meine Eintrittskarte zurück ins Berufsleben war. Ich habe einen Job gefunden, der mir Spaß macht und meiner Gesundheit gut tut. Das habe ich mir seit Langem gewünscht, sagt Sandra Trautvetter heute zufrieden. STIMMEN AUS DER WIRTSCHAFT Die BFW-Teilnehmer haben nach ihrer Umschulung sehr gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen: Sie bringen fundierte theoretische Kenntnisse mit, sind hochmotiviert und werden so zur gefragten Fachkraft auf dem Arbeitsmarkt. Stefanie Frick, Personalmanagement Hittech Prontor GmbH Insgesamt 20 Rehabilitanden haben wir in den letzten 25 Jahren fest angestellt und nicht aus karitativen Gründen. Die Rehabilitanden sind gut ausgebildete Teamplayer. Ein ehemaliger Bäcker ist bei uns zum Fertigungsleiter aufgestiegen und eine unverzichtbare Stütze. Als ich die Geschäftsleitung von meinem Vater übernommen habe, gab es also keinen Grund an diesem hervorragend funktionierenden Rekrutierungssystem etwas zu ändern. Tanja Stephan, Unternehmensinhaberin Fritz Stephan GmbH Medizintechnik hatten im Laufe von zwei Jahren nach Abschluss der Qualifizierung eine Beschäftigung waren zum Befragungszeitpunkt erwerbstätig der aktuell Erwerbstätigen hatten eine Vollzeitstelle und/oder einen unbefristeten Vertrag Es gibt für uns keinen einfacheren Weg, an gut ausgebildete Fachkräfte für die Qualitätssicherung zu kommen als über das BFW. Die Absolventen standen schon im Berufsleben, wissen also wie Arbeitsprozesse und Mitarbeiterstrukturen funktionieren, und sind hochmotiviert sich im neuen Beruf zu beweisen. Das läuft so erfolgreich, dass mittlerweile auch andere Abteilungen ihre Personalbedarfe mit dem BFW abstimmen. Im Auftrag des Bundesverbandes Deutscher Berufsförderungswerke wurden 2012 zwei Jahre nach Abschluss der Reha Absolventinnen und Absolventen befragt. Frank Leupold, Leiter Qualitätssicherung bei Pressmetall GmbH

6 Wie stelle ich den Antrag auf berufliche Reha? Der erste Schritt ist oftmals der schwerste. Auf dem Weg in die berufliche Reha ist der erste Schritt der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Um den zu vereinfachen, geben wir hier einen Überblick darüber, was bei der bei der Antragstellung zu beachten ist. 1 Hier tragen Sie Ihre zwölfstellige Rentenversicherungsnummer ein. Sie finden diese auf Ihrem Sozialversicherungsausweis. 2 Hier tragen Sie die ärztliche Diagnose ein, also den Grund, weshalb Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können Hier geht es um den sogenannten Bezugsberuf: Das ist in der Regel der Beruf, den Sie in den letzten Jahren sozialversicherungspflichtig ausgeübt haben. Hier können Sie eintragen, welche Anlagen Ihrem Antrag beigefügt sind, zum Beispiel eine Kopie der Krankenkassenkarte, Angaben zu den behandelnden Ärzten oder eine Erklärung zur Entbindung der Schweigepflicht. Möchten Sie dem Reha-Träger weitere Angaben machen, die nicht abgefragt werden? Hier haben Sie Platz Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung Sie haben weitere Fragen zum Antrag oder zu den einzelnen Punkten? Die Experten der 2. Chance beraten Sie gerne. 4 Kostenlose Hotline: 0800 / * *Montag bis Freitag, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr [email protected] 5

7 Tipps vom Experten 2.Chance 7 Ihr gutes Recht! Inklusion gelingt! mit dieser deutlichen Botschaft setzt sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) für mehr Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ein. Ziel der Initiative ist, Unternehmen bei der Schaffung inklusiver Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen zu unterstützen sowie Lösungen aufzuzeigen, wie Inklusion im Betrieb gelingen kann und vor allem, die Barrieren in den Köpfen zu beseitigen: Leider besteht oft noch das alte Vorurteil, dass behindert automatisch leistungsgemindert bedeutet, bedauert BDA-Arbeitsmarktexpertin Christina Ramb im Gespräch mit 2. Chance. Viele Menschen werden im Laufe ihres Arbeitslebens krank oder erleiden einen Unfall, weswegen sie nicht mehr in ihren Beruf zurückkehren können. Führt ein solcher Schicksalsschlag automatisch in die Frühverrentung? In vielen Fällen lässt sich das zum Glück vermeiden. Können Versicherte aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben, stehen ihnen die sogenannten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) zur Verfügung. Eine berufliche Neuorientierung ist dann erforderlich, wenn eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den bisher ausgeübten Beruf trotz aller Therapieangebote nicht möglich ist. Gegenüber einer völligen Beschäftigungsaufgabe ist das natürlich die bessere Alternative für den Erkrankten, aber auch für die Arbeitgeber und das gesamte Sozialsystem. Arbeit ist wichtig für das Selbstwertgefühl der Beschäftigten, sie schafft einen stabilisierenden Rahmen für den Alltag und ist eine wichtige Quelle für Zufriedenheit. Die Arbeitgeber wiederum sind auf Arbeitskräfte angewiesen, um den steigenden Bedarf an Fachkräften zu decken. Viele Arbeitgeber würden gerne ihrer sozialen Verantwortung nachkommen, wissen aber oft nicht, ob und wie sie einen Menschen mit Handicap in die Arbeitsprozesse integrieren können. Wie kann man diese Furcht nehmen? Für Unternehmen und potenzielle Beschäftigte kann es sinnvoll sein, zunächst ein Praktikum oder eine Beschäftigung auf Probe zu vereinbaren. Arbeitgeber können dafür eine finanzielle Unterstützung durch die jeweilige Arbeitsagentur oder das zuständige Integrationsamt erhalten. So können die Personalkosten übernommen und weitere Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen in Anspruch genommen werden. Weitere Fördermittel für Arbeitgeber sind Eingliederungsbeihilfen und Ausbildungszuschüsse zur betrieblichen Ausführung von Bildungsleistungen, aber auch Arbeitshilfen im Betrieb werden subventioniert. Inklusion in der Arbeitswelt ist eine Chance für alle Beteiligten. Sie ist nicht nur gesellschaftspolitisch richtig und wichtig, sondern aufgrund der demografischen Entwicklung für Arbeitgeber betriebswirtschaftlich sinnvoll und volkswirtschaftlich notwendig. Menschen mit Behinderung sind richtig eingesetzt voll leistungsfähige und Mitarbeiter, eine Behinderung ist nicht gleichzusetzen mit Leistungsminderung. Wenn ein Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis lange krankgeschrieben ist, darf der Arbeitgeber irgendwann kündigen? In Zeiten des sich verschärfenden Fachkräftemangels liegt es im ureigensten Interesse der Arbeitgeber, ihre Beschäftigten möglichst lange gesund und fit im Beruf zu halten oder nach einem Ausfall wieder zu integrieren. Wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank und damit arbeitsunfähig ist, sind Arbeitgeber verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, mit dem Ziel, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und erkrankte Mitarbeiter weiter zu beschäftigen. Eine personenbedingte Kündigung, zum Beispiel aufgrund von lang anhaltender Krankheit, kann erst ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommen kann und die Interessen des Arbeitgebers wesentlich beeinträchtigt werden. Christina Ramb, Abteilungsleiterin Arbeitsmarkt bei der BDA Glossar Inklusion Inklusion ist ein Menschenrecht, das in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben ist, die in Deutschland 2009 in Kraft getreten ist. Wörtlich übersetzt bedeutet Inklusion Zugehörigkeit, also das Gegenteil von Ausgrenzung und Benachteiligung: In einer inklusiven Gesellschaft ist es normal, verschieden zu sein und jeder Mensch, egal ob mit oder ohne Behinderung, kann seinen Anspruch auf eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft uneingeschränkt verwirklichen. Fragen Sie unsere Experten: Fragen rund um das Thema berufliche Rehabilitation beantworten unsere Experten. Internet: Hotline: 0800 / * *Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr [email protected]

8 Service Sachsen-Anhalt Hier finden Sie Hilfe & Beratung Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt gemeinnützige GmbH Sehr gern begrüßen wir Sie zu unseren monatlich stattfindenden Informationstagen in Staßfurt, Magdeburg, Halle, Dessau oder Halberstadt. Hier lernen Sie mögliche Wege zurück in das Berufsleben kennen. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern persönlich und beantworten Ihre Fragen. Vielfältige Informationen erwarten Sie: zum Antragsverfahren zu Wegen und Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation zum Verlauf einer beruflichen Rehabilitation zu den Qualifizierungs- und Integrationsmaßnahmen des BFW Sachsen-Anhalt zur abschließenden Integration in den Arbeitsmarkt. Besuchen Sie unsere Informationstage vor Ort. Die aktuellen Termine finden Sie im Internet unter Oder rufen Sie uns an (kostenfrei) Hauptsitz Staßfurt Infotag: jeden 1. Mittwoch im Monat Ihre Ansprechpartnerin: Kathrin Ziegler Am Schütz Staßfurt Tel.: , Fax: [email protected] Regionalzentrum Magdeburg Infotag: jeden 3. Mittwoch im Monat Ihre Ansprechpartnerin: Barbara Witte Eisvogelstraße Magdeburg Tel.: , Fax: [email protected] Regionalzentrum Halle Infotag: jeden 4. Donnerstag im Monat Ihre Ansprechpartnerin: Susann Moll Paracelsusstraße Halle (Saale) Tel.: , Fax: [email protected] Regionalzentrum Dessau Infotag: jeden 1. Donnerstag im Monat Ihre Ansprechpartner: Michael Hensel Junkersstraße Dessau-Roßlau Tel.: , Fax: [email protected] Regionalzentrum Harz Infotag: jeden 4. Mittwoch im Monat Impressum Redaktion: Petra Hoffmann, Hartmut Kostens, Mario Kreß, Anja Kuhrt, Uwe Mayer, Christa Mischke, Sally Rease, Herbert Reitinger, Sarah Richter, Thorsten Schenk, Melanie Schmechel, Marcel Weiss, Kathrin Langen, Vanessa Leßner (v. i. S. d. P.) Ihr Ansprechpartner: Bernd Rinza Woort Halberstadt Tel.: , Fax: [email protected] Verlag: TNP. Agentur für Kommunikation Telefon: Fax: Vinckeweg Duisburg [email protected] Auflage: Exemplare Fotos: Titel, Seite 3: BFW Thüringen; Seite 2 oben: Sven Müller; Seite 7: Pressefoto ARD; Innen teil: Privatfotos

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