Die Kirchenbücher im Kirchenkreis Neumünster

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1 Die Kirchenbücher im Kirchenkreis Neumünster Informationsheft des 12 Nordelbischen Kirchenarchives

2 Alle Infohefte sind auch als elektronische Dokumente im Internet zugänglich. Stand: Mai 2009 Herausgeber: Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche / Nordelbisches Kirchenarchiv Bearbeiter: Eckhard Colmorgen Redaktion: Ulrich Stenzel

3 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 1 Hinweise zur Benutzung... 2 Einführung... 3 Was sind eigentlich Kirchenbücher?... 3 Kirchenbücher als Spiegel der historischen Entwicklung... 3 Erhaltung von Kirchenbüchern... 4 Rechtliche Grundlagen für die Benutzung von Kirchenbüchern... 6 Allgemeine Hinweise... 6 Rechtsvorschriften... 6 Benutzung der Kirchenbücher... 7 Allgemeine Regeln zur Benutzung historischer Kirchenbücher... 7 Aktuelle Kirchenbücher... 8 Die wichtigsten Benutzungsregeln... 8 Auswahlbibliographie Kirchengemeinden Bad Bramstedt Bokhorst Bordesholm - Christuskirche Bordesholm Kloster - Kirchengemeinde Brokstedt Brügge Flintbek Großenaspe Henstedt-Rhen Henstedt-Ulzburg Kaltenkirchen Kirchbarkau Neumünster Rickling Schulensee Schmalfeld Bereits veröffentlichte Übersichten zu Kirchenbüchern... 64

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7 Vorwort Von der Seelsorge zum Personenstandsnachweis Kirchenbücher darunter sind die Aufzeichnungen über die verschiedenen Amtshandlungen zu verstehen gibt es im nordelbischen Raum seit etwa der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts. Vorrangig bei der Anlage und Führung der Bücher war zunächst ein rein kirchliches Interesse: durch den Eintrag im Kirchenbuch wurde die Gemeindezugehörigkeit offenkundig und damit wurde gerade in den Wirren der Reformation eine klare Abgrenzung der sich herausbildenden Konfessionen möglich. Das staatliche Interesse an den Kirchenbüchern als Personenstandsregister begann in Schleswig-Holstein Ende des 18., in Hamburg Anfang des 19. Jahrhunderts. Damit entstand auch die Pflicht zur Führung von Zweitschriften. Die Kirchenbücher dienten der Obrigkeit als umfassende Unterlagen für fiskalische, militärische oder statistische Zwecke. Im Rahmen der Gesundheitsfürsorge wurden in ihnen z.b. Pockenimpfungen vermerkt. Mit der Einführung der staatlichen Standesämter 1876 im Deutschen Reich (in den preußischen Provinzen bereits 1874) endete diese Pflicht der Kirche und damit auch die Beweiskraft des Eintrages als Personenstandsnachweis. Zurück zum Ursprung trug der Pastor jetzt wieder nur die geistliche Amtshandlung ein. Kirchenbücher sind daher schon immer von besonderem familienhistorischen, heimatkundlichen und wissenschaftlichen Interesse gewesen. Die Familienforschung, in der NS-Zeit zur Ahnenforschung zum Beweis der rein arischen Abstammung pervertiert, hat am stärksten zur Schädigung der historischen Kirchenbücher beigetragen. Zur Sicherung der Überlieferung verfilmt die Nordelbische Kirche daher seit vielen Jahren die Original-Kirchenbücher, wie weiter unten dargestellt wird. Bei der Verfilmung werden genaue Titelaufnahmen für jedes einzelne Kirchenbuch erstellt. Auf der Grundlage dieser Titelaufnahme wird das Nordelbische Kirchenarchiv innerhalb der Reihe der Informationshefte sukzessive eine Übersicht der Kirchenbücher aller Kirchenkreise der Nordelbischen Kirche außer für den Kirchenkreis Alt-Hamburg veröffentlichen 1. Ich hoffe, dass diese Reihe vielen Forschern die Recherche erleichtern wird und damit die wichtigsten historischen Quellen unserer Kirche noch besser genutzt werden können. Annette Göhres Direktorin des Nordelbischen Kirchenarchivs 1 Eine Übersicht der bisher erschienenen Hefte findet sich am Ende. 1

8 Hinweise zur Benutzung Die Kirchenbücher wurden anfangs als Sammelbücher geführt, heute Mischbücher genannt. Alle Amtshandlungen einer Kirchengemeinde wurden in einem Buch eingetragen. Erst später wurden die einzelnen Amtshandlungen in getrennten Bücher notiert. Dabei ist zu beachten, dass ein Buch, sobald zwei verschiedenen Amtshandlungen darin eingetragen wurden, als Mischbuch bezeichnet wird. Bei der Verfilmung erhielten die Bücher Buchnummern, um sie eindeutig identifizieren zu können. Diese Buchnummern orientieren sich an einer Nummerierung der Amtshandlungen. Die in der Übersicht unter der Rubrik Buch-Nr. aufgeführten Ziffern vor dem Punkt bezeichnen die Gruppe der Amtshandlungen, die Zahlen nach dem Punkt die laufende Nummer innerhalb der Gruppe, stets bezogen auf die jeweilige Kirchengemeinde. Im Einzelnen bedeutet: 1 Mischbuch 2 Taufen 3 Konfirmationen 4 Aufgebote/ Verlobungen 5 Trauungen 6 Bestattungen 7 Abendmahlsgäste/ Konfitenten 8 Namensregister 9 Sonstiges, meist bezogen auf Amtshandlungen 10 Sonstige Amtsbücher und verfilmte Archivalien Bei den Mischbüchern wurde möglichst exakt aufgelistet, welche Amtshandlungen in welchem Zeitraum stattfanden und auf welchen Seiten sie zu finden sind. Damit können die Benutzer gezielt die sie interessierenden Seiten ermitteln. Die Rubriken Enthält auch und Bemerkungen geben weitere Hinweise auf zusätzliche Eintragungen und den Bezirk, auf den sich die Eintragungen beziehen. Die Mikrofiches werden zentral im Kirchenbuchamt des Kirchenkreises Neumünster aufbewahrt. Termine werden bitte mit Frau Fey vereinbart. Adresse: Kirchenbuchamt des Kirchenkreises Neumünster, z.h. Frau Fey, Am Alten Kirchhof 8, Neumünster. Tel.: , Fax: oder E-Post: archiv@kk-nms.de. Das Kirchenbuchamt ist Mo - Fr Uhr geöffnet (telefonische Anmeldung erforderlich). 2

9 Einführung Was sind eigentlich Kirchenbücher? Im kirchlichen Archivwesen wird bei den in Buchform vorkommenden Archivalien zwischen Amtsbüchern und Amtshandlungsbüchern unterschieden. Als Amtsbücher bezeichnet man u.a. Chroniken, Rechnungs-, Protokollbücher, Grabregister. Amtshandlungsbücher sind die Bücher, in denen die kirchlichen Amtshandlungen wie z.b. Taufen, Trauungen beurkundet werden. Sie werden im Sprachgebrauch als Kirchenbücher bezeichnet. Allgemein bekannt und heute noch geführt werden Tauf-, Konfirmations-, Trau- und Bestattungsbücher sowie die dazu gehörigen Namensregister. Zur Gruppe der heute nicht mehr gebräuchlichen Kirchenbücher gehören die Verlobungsbücher (Proklamationen), Abendmahlsgäste (Kommunikanten), Beichtende (Konfitenten) und Abbitte Leistende (Deprekanten, Poenitenten). Kirchenbücher als Spiegel der historischen Entwicklung Die heutige Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche ist im Gegensatz zu anderen Landeskirchen kein einheitlich gewachsenes historisches Gebilde. Sie ist 1977 aus dem Zusammenschluss der bis dahin selbstständigen Landeskirchen Schleswig-Holstein, Hamburg, Lübeck und Eutin sowie des Kirchenkreises Harburg der Hannoverschen Landeskirche entstanden. Die Nordelbische Kirche gliedert sich in drei bischöfliche Sprengel als geistliche Aufsichtsbezirke, 27 Kirchenkreise als administrative Mittelinstanzen und 675 Kirchengemeinden. Die einzelnen landeskirchlichen Teile haben eine sehr unterschiedliche historische Entwicklung 3

10 insbesondere im Verhältnis Obrigkeit - Kirche durchgemacht. Diese separaten Entwicklungsschritte spiegeln sich auch in der geschichtlichen Entwicklung der Kirchenbücher, in den Verordnungen zum Kirchenbuchwesen sowie dem daraus entstandenen äußeren und inneren Erscheinungsbild der Kirchenbücher wieder. Auf eine umfassende Darstellung der Geschichte und Entwicklungsschritte des Kirchenbuchwesens in den einzelnen Landesteilen sowie in den Hansestädten Hamburg und Lübeck ist bewusst verzichtet worden. Sie kann für den Gesamtbereich Schleswig-Holstein und für das Gebiet der Hansestädte Hamburg und Lübeck u.a. der Veröffentlichung von Wilhelm Jensen 2 entnommen werden. Kirchenbücher im eigentlichen Sinne gibt es im Schleswig-Holsteinischen Bereich seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Vorrangig für die Anlage der Kirchenbücher war zunächst das rein seelsorgerische Interesse der Kirche, einen schriftlichen Nachweis über die Gemeindezugehörigkeit zu haben. Kirchenbücher wurden zunächst als Mischbücher, das heißt für mehrere verschiedene Amtshandlungen gleichzeitig, geführt. Neben den eigentlichen Amtshandlungen sind in ihnen gelegentlich auch besondere Eintragungen wie z.b. chronikalische Notizen, Vermögensnachweise, Rechnungsangelegenheiten der Kirchengemeinde, Lebensläufe der Kirchenbediensteten notiert worden. Gegen Anfang des 17. Jahrhunderts erfolgte eine Trennung der Bücher nach Amtshandlungen. Für die übrigen kirchlichen Verwaltungsbereiche (Rechnungs-, Friedhofswesen, Chronik etc.) wurden separate Amtsbücher angelegt. Das staatliche Interesse an den Kirchenbüchern begann 1762 mit einer Verordnung durch König Friedrich V, der 1775 eine Verordnung folgte, die zur Führung von Kirchenbuchduplikaten verpflichtete. Für den Staat hatten die Kirchenbücher den Stellenwert von amtlichen Registern für Personenstandsfälle (öffentliche Personenstandsurkunden). Sie wurden z.b. für die Belange des Einwohnermeldewesens, Militärwesens, Finanz- und Gesundheitswesens und für statistische Zwecke herangezogen wurden mit dem Reichspersonenstandsgesetz die Standesamtsregister eingeführt. Die Kirchenbücher verloren damit ihre Bedeutung für den Staat. Sie wurden ab diesem Zeitpunkt wieder ausschließlich für Belange der kirchlichen Verwaltung und die seelsorgerische Betreuung der Gemeindemitglieder verwendet. Eine Verbindung zwischen Staat und Kirche ist im Bereich des modernen Meldewesens gegeben. Die Kirche muss alle Amtshandlungen, die die Mitgliedschaft in ihr begründen (Taufe, Austritt, Wiederaufnahme), der Kommune melden. Umgekehrt muss die Kommune den Zu- bzw. Wegzug von Kirchenmitgliedern an die Kirche melden. Erhaltung von Kirchenbüchern Kirchenbücher sind als Nachweis der Kirchenmitgliedschaft für die kirchliche Verwaltung selbst von immenser Bedeutung. Das breite Spektrum von Informationen, das insbesondere in den älteren Bänden festgehalten ist, bietet für die unterschiedlichsten Forschungszweige ergiebiges Quellenmaterial. 2 4 Jensen, Wilhelm: Die Kirchenbücher Schleswig-Holsteins, der Landeskirche Eutin und der Hansestädte Aufl. - Neumünster: Wachholtz, 1958 (Quellen und Forschungen zur Familiengeschichte Schleswig-Holsteins; 2).

11 Die rege Benutzung der Kirchenbücher gefährdet diese allerdings erheblich in ihrem Erhaltungszustand. Die im Laufe der Zeit entstandenen Benutzungsschäden führen neben anderen Faktoren (Diebstahl, Vernichtung durch Feuer oder Wasser, Schimmelpilz-, Insektenbefall, Tierfraß etc.) oft zu Informationsverlusten. Aufgabe der Kirche ist es hier, für die Sicherung und den Erhalt der Kirchenbücher zu sorgen. Dies geschieht durch eine planmäßig durchgeführte Sicherungsverfilmung der Kirchenbücher. Verfilmt werden alle abgeschlossenen Originalkirchenbücher einer Kirchengemeinde, die dazugehörigen Namensregister sowie gegebenenfalls besondere Bücher und Verzeichnisse, die eine Ergänzung zu den Amtshandlungsbüchern darstellen oder weitere wichtige Informationen insbesondere für die Familienforschung liefern (Mischehenverzeichnisse, Familien-, Sippentafeln). Liegen keine Erstschriften der Amtshandlungsbücher vor, werden die Zweitschriften (Duplikate) verfilmt. Die Benutzung vor Ort in den Kirchenbuchämtern bzw. Gemeinden erfolgt über Mikrofiches. Mikrofiches sind postkartengroße Planfilme, die bei Benutzung im Lesegerät einen schnellen Zugriff auf einzelne Kirchenbucheinträge ermöglichen. Über spezielle Lesegeräte mit Kopierfunktion (Readerprinter) können für den Benutzer bei Bedarf von den Mikrofiches direkt Kopien von einzelnen Kirchenbucheinträgen gezogen werden. 5

12 Rechtliche Grundlagen für die Benutzung von Kirchenbüchern Allgemeine Hinweise Die Benutzung der historischen Kirchenbücher erfolgt vor Ort in zentralen Kirchenkreis- Kirchenbuchämtern. In diesen Kirchenbuchämtern werden in der Regel alle Kirchenbuchduplikate der Kirchengemeinden, die zu diesem Kirchenkreis gehören, sowie nach abgeschlossener Sicherungsverfilmung die für die Benutzung vorgesehenen Mikrofiches gelagert. In den Kirchenkreisen, die über kein Kirchenbuchamt verfügen, erfolgt die Benutzung direkt in den jeweiligen Kirchengemeinden. Die aktuellen Adressen und Öffnungszeiten der Kirchenbuchämter sowie weiterer für die Familienforschung wichtiger Institutionen sind in Informationsheft 1 zusammengestellt. Das Nordelbische Kirchenarchiv wird die Herausgabe von Übersichten der Kirchenbücher in den einzelnen Kirchenkreisen fortsetzen. Weitere allgemeine Auskünfte zur Lagerung und Benutzung sowie zum Stand der Sicherungsverfilmung erteilt das Nordelbische Kirchenarchiv gerne auf Anfrage. Als problematisch hat sich die Zuweisung von Dörfern und kleineren Ortschaften zu den zuständigen Kirchengemeinden erwiesen. In der Regel kann dieses Problem anhand gängiger topographischer Werke und Ortschaftsverzeichnisse geklärt werden. Eine Auswahl dieser Werke ist in der Literaturübersicht auf Seite 10 aufgeführt. 1. Rechtsvorschriften Für den Bereich der Nordelbischen Kirche sind bei der Auskunft und Benutzung von Kirchenbüchern folgende Rechtsgrundlagen zu beachten: - Kirchengesetz über das Archivwesen (ArchivG) vom 11. Februar 1991 (GVOBl., S. 99) - Rechtsverordnung für die Benutzung kirchlichen Archivgutes (BenutzungsO) vom 10. August 1992 (GVOBl., S. 297) in der Fassung der Rechtsverordnung vom (GVOBl., S. 189). - Rechtsverordnung über die Kosten für die Benutzung kirchlicher Archive (Archivkostenordnung) vom 20. November 2001 (GVOBl. 2002, S. 4) - Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG- EKD) vom 12. November 1993 (GVOBl. 1994, S. 35), zuletzt geändert durch das Kirchengesetz vom 7. November 2002 (GVOBl. 2003, S. 74 und 117) - Rechtsverordnung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche zur Durchführung und Ergänzung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (Datenschutzverordnung DSVO NEK) vom 27. August 2007 (GVOBl. S. 226), geändert am 2. Dezember 2008 (GVOBl. 2009, S. 3) - Rechtsverordnung über das Kirchenbuch- und Meldewesen sowie zur Kirchenmitgliedschaft (KMKMVO) vom 17. Februar 1989 (GVOBl., S. 62, 115). Für die staatlichen Personenstandsbeurkundungen muss beachtet werden: - Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz PStRG) vom (BGBl. I 2007, S.122). 6

13 2. Benutzung der Kirchenbücher Die frühere Unterscheidung der Kirchenbücher vor und ab 1876 beruht darauf, dass es im gesamten Deutschen Reich staatliche Standesämter erst ab diesem Jahr gab. Daher stehen Eintragungen in Kirchenbüchern über die Personenstandsfälle (Geburten etc.) bis 1876 den staatlichen Personenstandsurkunden gleich. Die kirchlichen Körperschaften müssen für die Zeit vor 1876 die Benutzung gewähren und Auskunft erteilen (vgl. dazu v. Campenhausen, S. 193). Ab 1876 haben Kirchenbücher keinen Status mehr als amtliches Register der Personenstandsfälle. Die Eintragungen in den Kirchenbüchern beurkunden ab dem Zeitpunkt nur noch die geistlichen Amtshandlungen; folglich können auch nur darüber Urkunden ausgestellt werden. Entgegen der früheren Rechtslage verlieren aber auch die standesamtlichen Unterlagen ihre Beweiskraft, wenn die Frist zur Fortführung (= fortlaufende Aktualisierung) abgelaufen ist. Daher können Kirchenbücher nach Ablauf einer analogen Sperrfrist auch für die allgemeine Familienforschung genutzt werden. Für die Benutzung dieser Kirchenbücher gilt ausschließlich das Archivrecht. 11 ArchivG der Nordelbischen Kirche verlangt für die Gewährung einer Benutzung das Vorweisen eines berechtigten Interesses, das dann gegen etwaige schutzwürdige Belange Dritter abgewogen werden muss. Das bedeutet konkret für die Benutzung: - bei Forschungsvorhaben muss ein konkretes Projekt nachgewiesen werden, das einen wissenschaftlichen oder heimatkundlichen Wert hat, - bei genealogischen Vorhaben ist ein konkretes eigenes Interesse (z.b. die Erstellung einer Familienchronik) oder die Einwilligung des Betroffenen bzw. Rechtsnachfolgers nachzuweisen. Auf jeden Fall muss der zu erwartende Nutzen für die Allgemeinheit größer sein als eine mögliche Verletzung eines Persönlichkeitsrechtes bei Benutzung der Kirchenbücher. Zur Bestimmung der Fristen, ab wann Kirchenbücher zur Benutzung freigegeben sind, sei auf das Informationsblatt (A 9) verwiesen. 3. Allgemeine Regeln zur Benutzung historischer Kirchenbücher - Anfragen aller Art sind grundsätzlich an das kirchliche Verwaltungszentrum zu verweisen - bei Vorhandensein einer Ersatzüberlieferung (Film, Fiche, Papier) dürfen die Originale (Erstund Zweitschriften) nicht benutzt werden ( 7 (3) BenutzungsO), - telefonische Auskünfte dürfen nicht erteilt werden, - Reproduktionen ganzer Kirchenbücher zur Weiterbenutzung durch Dritte sowie das Fertigen von Fotokopien aus Originalkirchenbüchern sind unzulässig ( 7 (4) BenutzungsO); dazu gehört auch das Erstellen von Datenbanken zur Veröffentlichung sowie das Fotografieren. - Namen sollen grundsätzlich in der Veröffentlichung anonymisiert werden, solange dadurch der Wert für die Forschung nicht gemindert wird, 7

14 4. Aktuelle Kirchenbücher Die vorstehenden Ausführungen gelten nur für historische Kirchenbücher. Die Benutzung von aktuellen Kirchenbüchern ist durch die Rechtsverordnung über das Kirchenbuch- und Meldewesen (KMKMVO) und durch das Datenschutzgesetz der EKD (DSG-EKD) geregelt, worauf hier nicht näher eingegangen werden soll. Aktuelle Kirchenbücher werden historisch, wenn sie für die laufende Verwaltung nicht mehr benötigt werden, spätestens aber 30 Jahre nach dem letzten Eintrag ( 7 (1) BenutzungsO). Damit werden sie zu Archivgut und unterliegen den Bestimmungen des Archivgesetzes. Die wichtigsten Benutzungsregeln Abschließend nennen wir die wichtigsten Benutzungsregeln. 1. Für die persönliche Benutzung vor Ort beantragt der Benutzer eine Genehmigung bei der kirchlichen Stelle auf einem dafür vorgesehenen Formular. 8 Kirchenbücher können eingesehen werden. Es können aber auch Auskünfte erteilt werden. Auskünfte aus Kirchenbüchern werden schriftlich gegeben. Sie dürfen nicht telefonisch gegeben werden. 2. Kirchliches Archivgut darf nur in den dazu bestimmten Räumen, zu einer festgelegten Zeit und unter Aufsicht benutzt werden. Ein Anspruch des Benutzers zur Vorlage in einer bestimmten Zeit oder Reihenfolge besteht nicht. Die meisten Kirchenbuchämter verfügen nur über eine begrenzte Zahl an Arbeitsplätzen und sind nicht täglich geöffnet. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vorher einen Benutzungstermin zu vereinbaren. 3. Die Versendung bzw. Ausleihe von kirchlichem Archivgut an Privatpersonen ist nicht zulässig. 4. Die Erst- und Zweitschriften der Kirchenbücher stehen nach einer erfolgten Verfilmung und der Herstellung von Arbeitskopien nicht mehr für die Benutzung zur Verfügung. 5. Die Kirchenbücher mehrerer Kirchenkreise der Nordelbischen Kirche sind sicherungsverfilmt worden. Für die Benutzung vor Ort stehen Mikrofiches zur Verfügung. In diesen Fällen erfolgt die Benutzung ausschließlich über die Mikrofiches an Lesegeräten (Ausnahme: schlechte Qualität der Mikrofiches). Die im Nordelbischen Kirchenarchiv gelagerten Sicherungsfilme und Masterfiches stehen nicht für die Benutzung zur Verfügung. 6. Die Anfertigung von Reproduktionen ganzer Kirchenbücher zur Weiterbenutzung an anderem Ort sowie das Fertigen von Fotokopien aus Originalkirchenbüchern ist untersagt. Unter Reproduktionen sind u.a. zu verstehen: Komplettabschriften ganzer Kirchenbücher, Exzerpte von Kirchenbuchteilen, Registerzusammenstellungen; Mikrofiches, Rollfilme; digitale Medien, Fotoserien. Das Kopieren von Kirchenbüchern auf Kopiergeräten ist aus konservatorischen Gründen generell untersagt. Besteht die Möglichkeit eines Direktabzuges vom Mikrofiche über Readerprinter nicht, muss der Benutzer sich eine Abschrift anfertigen. Ebenso dürfen keine Fotografien oder Filmaufnahmen von Kirchenbüchern für Lesezwecke gemacht werden.

15 7. Bei Veröffentlichungen sollen die Namen grundsätzlich anonymisiert werden, sofern dadurch der Wert für die Forschung nicht gemindert wird. 8. Die Benutzung von kirchlichem Archivgut ist gebührenpflichtig (Archivkostenordnung) 3. Grundsätzlich gilt, dass alle Dienstleistungen bezahlt werden müsssen. Natürlich wird man für kleine Auskünfte nicht die Hand aufhalten. Aber es ist stets zu bedenken, dass jede Recherche Zeit kostet und nach der Kostenordnung berechnet werden muss. Um unliebsame Ü- berraschungen zu vermeiden, sollten Anfragen mit einem Kostenlimit verknüpft werden. Die Kirchenbuchämter sollen bei schriftlichen Anfragen, deren Bearbeitung einen größeren Zeitaufwand erwarten lässt, den Benutzer vor Bearbeitung auf die Höhe der wahrscheinlich anfallenden Kosten sowie auf die Möglichkeit einer persönlichen Einsichtnahme hinweisen. Gabriele Baus 3 Die Rechtsverordnung über die Kosten für die Benutzung kirchlicher Archive (Archivkostenordnung) vom 20. November 2001 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche, 26. Jahrgang (2002), S.4-7, veröffentlicht und kann auch im Internet unter Gebührenordnung eingesehen werden. 9

16 Auswahlbibliographie Familienforschung Eger, Wolfgang: Verzeichnis der Militärkirchenbücher in der Bundesrepublik Deutschland: nach dem Stand vom 30. September Neustadt a. d. Aisch: Degener, 1993 (Veröffentlichungen der Arbeitsgemeinschaft der Archive und Bibliotheken in der evangelischen Kirche; 18). Jensen, Wilhelm: Die Kirchenbücher Schleswig-Holsteins, der Landeskirche Eutin und der Hansestädte Aufl. - Neumünster: Wachholtz, 1958 (Quellen und Forschungen zur Familiengeschichte Schleswig-Holsteins; 2). Panten, Albert, Familienforschung in Kirchen- und Kirchenkreisarchiven anhand von Sonderakten. Mitteilungen zum Archivwesen in der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche, Heft 19 (1998), S (Teil 1) und Heft 20 (1999), S. 30 (Teil 2). Schubert, Franz: Trauregister aus den ältesten Kirchenbüchern Schleswig-Holsteins. Von den Anfängen bis zum Jahre Lübecker Landgemeinden Propstei Stormarn (Quellen und Schriften zur Bevölkerungsgeschichte Norddeutschlands Bd.2), Göttingen S. Ders.: Trauregister aus den ältesten Kirchenbüchern Schleswig-Holsteins. Von 1705 bis Lübecker Landgemeinden Propstei Stormarn (Quellen und Schriften zur Bevölkerungsgeschichte Norddeutschlands Bd. 2), Göttingen S. Neumünster Helmer, Georg: Neumünster. Wie es wurde und was es ist (Festschrift zum 800-jährigen Jubiläum Neumünsters), Neumünster (Vor allem Wirtschaftsgeschichte und politische Geschichte Neumünsters) Kirchenkreisvorstand Neumünster (Hrsg.) : Pflüget ein Neues. Festschrift für Propst Dr. Karl Hauschildt zum 65. Geburtstag am 28. Februar 1985, Neumünster (Über den Kirchenkreis Neumünster ~ , vor allem während der Amtszeit Propst Hauschildts) Kirchenvorstand Neumünster (Hrsg.) / Runge, Willi: Festschrift zur Einweihung der Anschar-Kirche zu Neumünster 1913, Neumünster (Geschichte des Kirchspiels Neumünster von , Baugeschichte + Einweihung der Anschar-Kirche) Kirmis, M.: Die Urgeschichte von Neumünster. Ein Beitrag zur Kulturgeschichte Holsteins, Neumünster o.j. (Vor allem frühe Geschichte Neumünsters, aber auch frühere Geschichte des Kirchspiels Neumünster, sowie in das Buch hineingelegt: Bilder aus der Heimat [Beilage zum General-Anzeiger für Neumünster] Jg Nr ) Matthiesen, Oscar: Erdbuch des Amtes Neumünster vom Jahre 1709, Neumünster (Übersicht über Bewohner und deren Besitztümer in Neumünster) 10

17 Wilde, Lutz u.a.: Stadt Neumünster (Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Kulturdenkmale in Schleswig-Holstein Bd. 3), Neumünster (Geschichte der Stadt Neumünster von der Entstehung bis zur Gegenwart mit besonderer Beachtung der Stadtgestaltung. Dabei natürlich auch Einträge zu Kirchen und kirchlichen Gebäuden. Viele Abbildungen) Topographien Schröder, Johannes von; Hermann Biernatzki: Topographie der Herzogthümer Holstein und Lauenburg, des Fürstenthums Lübeck und des Gebiets der freien und Hanse-Städte Hamburg und Lübeck. - Nachdruck d. 2. neu bearb. Aufl. Oldenburg [Kiel]: [Schramm], [1983]. Oldekop, Henning: Topographie des Herzogtums Schleswig. - Nachdruck d. Ausg. Kiel Kiel: Schramm, Oldekop, Henning: Topographie des Herzogtums Holstein einschließlich Kreis Herzogtum Lauenburg, Fürstentum Lübeck, Enklaven (8) der Freien und Hansestadt Lübeck, Enklaven (4) der Freien und Hansestadt Hamburg. - Bd Neudruck [d. Ausg.] Kiel Kiel: Schramm, Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein (Hrsg.): Wohnplatzverzeichnis Schleswig- Holstein: Amtliches Verzeichnis der Ämter, Gemeinden und Wohnplätze. - Kiel: Statistisches Landesamt. 1 (1953), 2 (1958), 3 (1964), 4 (1973), 5 (1992). Zusammengestellt von Arne Lentföhr und Ulrich Stenzel 11

18 Kirchengemeinde: Bad Bramstedt Kirchenkreis: Neumünster 1. 1 Mischbuch Pastorenverzeichnis ab 1517 (zu Beginn des Buches); chronikalische Notizen (zu Beginn des Buches) 1. 2 Mischbuch Taufen (Seite 3-369) Trauungen (Seite ) Bestattungen 1702 (Seite ) 1. 3 Mischbuch Taufen (Seite 3-83) Konfirmationen (Seite 90-93) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 4 Mischbuch Taufen (Seite 3-116) Konfirmationen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 5 Mischbuch Taufen (Seite 1-143) Konfirmationen (Seite ) Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Amtshandlungen ohne zeitliche Reihenfolge notiert Nicht nach Amtshandlungen sortiert, sondern chronologisch fortlaufend Verteilung des Klingelbeutelgeldes 1732, 1733, 1734, 1736, 1737 (Seite ); Pachteinnahmen (Seite 151) Kollekten (Seite ); Kollekten 1738 (Seite 206); Deprekanten 1738 (Seite 207); Pesttote (Seite ) Konfitenten (Seite ); Catharina Mohrs zeigt 1769 ihre Hochzeit und die Taufe ihres Sohnes an (loses Blatt) Trauungen nicht chronologisch notiert; Trauungen und Bestattungen 1730 fehlen 12

19 Kirchengemeinde: Bad Bramstedt Kirchenkreis: Neumünster 1. 6 Mischbuch Taufen (Seite ) Konfirmationen (Seite ) Verlobungen (Seite 1-89) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 7 Mischbuch Taufen (Seite 1-265) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 8 Mischbuch Taufen (Seite 1-236) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 9 Mischbuch Taufen (Seite 1-178) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1.10 Mischbuch Taufen Trauungen Bestattungen 1.11 Mischbuch Konfirmationen Trauungen Poenitenten (Seite ) Namensregister (Seite ) Namensregister (Seite ) Namensregister (Seite ) Namensregister Namensregister (am Anfang des Buches) Paginierung beginnt bei jedem Jahrgang neu 13

20 Kirchengemeinde: Bad Bramstedt Kirchenkreis: Neumünster 2. 1 Taufen Sichtvermerke Paginierung endet 1814 auf S Taufen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 2. 3 Taufen Verzeichnis der in anderen Kirchspielen geborenen Kinder mit Heimatrecht nach der Armenverordnung ; Namensregister ; Sichtvermerke Doppelseitenzählung; Paginierung endet 1873 auf Seite Taufen Namensregister ; Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 2. 6 Taufen Namensregister ; Sichtvermerke Taufen Namensregister; Kirchliche Statistik für Taufen Namensregister 2. 9 Taufen Namensregister (am Anfang des Buches) Doppelseitenzählung Paginierung beginnt bei jedem Jahrgang neu 3. 1 Konfirmationen Sichtvermerke Paginierung endet 1797 S Konfirmationen Sichtvermerke 3. 3 Konfirmationen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 3. 4 Konfirmationen Namensregister (Seite ); Doppelseitenzählung Sichtvermerke Konfirmationen Namensregister; Sichtvermerke

21 Kirchengemeinde: Bad Bramstedt Kirchenkreis: Neumünster 3. 6 Konfirmationen Namensregister; Sichtvermerke Konfirmationen Namensregister (lose am Anfang des Buches) 3. 8 Konfirmationen Namensregister; Statistik nach jedem Jahrgang (eingeklebte Zettel) 3. 9 Konfirmationen Namensregister 3.10 Konfirmationen Namensregister Doppelseitenzählung Doppelseitenzählung 4. 1 Aufgebote/Verlobungen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 5. 1 Verlobungen Trauungen Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerke Doppelseitenzählung; Paginierung endet 1873 auf Seite Trauungen Sichtvermerke Paginierung endet 1894 auf Seite Trauungen Namensregister; Sichtvermerke Trauungen Namensregister; Sichtvermerk 1960 Doppelseitenzählung 5. 6 Trauungen Namensregister 6. 1 Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 6. 3 Bestattungen Paginierung endet 1873 auf Seite 132; Sichtvermerke Doppelseitenzählung 15

22 Kirchengemeinde: Bad Bramstedt Kirchenkreis: Neumünster 6. 4 Bestattungen Namensregister; Sichtvermerke Bestattungen Namensregister; Sichtvermerke Bestattungen Namensregister; Sichtvermerk Bestattungen Namensregister; Sichtvermerke Bestattungen Namensregister 6. 9 Bestattungen Namensregister (schließt an Jahrgang 1995 an) 6.10 Bestattungen Namensregister (schließt an den jeweiligen Jahrgang an) 6.11 Bestattungen Namensregister (schließt an den jeweiligen Jahrgang an) Paginierung beginnt bei jedem Jahrgang neu 7. 1 Abendmahlsgäste/Konfitenten Abendmahlsgäste/Konfitenten Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke ; Abendmahlsgäste (lose Blätter) 9. 1 Mischehenverzeichnis Sichtvermerke Doppelseitenzählung 16

23 Kirchengemeinde: Bokhorst Kirchenkreis: Neumünster 2. 1 Taufen Konfirmationen Trauungen Bestattungen

24 Kirchengemeinde: Bordesholm - Christuskirche Kirchenkreis: Neumünster 2. 1 Taufen Namensregister; Sichtvermerk Taufen Namensregister; Sichtvermerk Konfirmationen Namensregister; Sichtvermerk Konfirmationen Namensregister; Sichtvermerk Trauungen Namensregister; Sichtvermerk Trauungen Namensregister; Sichtvermerk

25 Kirchengemeinde: Bordesholm Kloster-KG Kirchenkreis: Neumünster 1. 1 Mischbuch Taufen (Seite 1-249) Konfirmationen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 2 Mischbuch Taufen (Seite 2-427) Konfirmationen (Seite ) Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 3 Mischbuch Taufen (Seite 2-399) Konfirmationen (Seite ) Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Sichtvermerke (Seite 1) Statistik (Seite 1); Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke ; Geburtsschein; Mitteilungen 2. 4 Taufen Sichtvermerke ; eingelegte Geburtenlisten Taufen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 2. 6 Taufen Namensregister 2. 7 Taufen Namensregister; Kopie aus einem Familienbuch 2. 8 Taufen Namensregister Loseblattsammlung 19

26 Kirchengemeinde: Bordesholm Kloster-KG Kirchenkreis: Neumünster 3. 1 Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 3. 3 Konfirmationen Sichtvermerke ; eingelegte Doppelseitenzählung Liste der Konfirmanden 1940; Mitteilung über Namensänderung; Notizen 3. 4 Konfirmationen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 3. 5 Konfirmationen Namensregister 3. 6 Konfirmationen Namensregister 3. 7 Konfirmationen Namensregister Loseblattsammlung 5. 1 Trauungen Sichtvermerke ; eingelegte Listen von 1883 und Trauungen Sichtvermerke ; Konfirmandenliste ; Scheidungsurteil; Trauerlaubnisscheine; Pfarramtliche Bescheinigungen 5. 3 Trauungen Sichtvermerke ; Namensregister 5. 4 Trauungen Sichtvermerke ; Namensregister Doppelseitenzählung 5. 5 Trauungen Namensregister 5. 6 Trauungen Namensregister 5. 7 Trauungen Namensregister Loseblattsammlung 20

27 Kirchengemeinde: Bordesholm Kloster-KG Kirchenkreis: Neumünster 6. 1 Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke ; eingelegt: Liste der Verstorbenen und Liste der Gefallenen 6. 3 Bestattungen Sichtvermerke ; Bescheinigung über Eintragung eines Sterbefalles 6. 4 Bestattungen Namensregister 6. 5 Bestattungen Namensregister 6. 6 Bestattungen Namensregister Loseblattsammlung 7. 1 Abendmahlsgäste/Konfitenten Konfitenten liegt als Extraheft bei 7. 2 Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Beilage zu den Bordesholmer Nachrichten: Volkszählung Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke ; eingelegt Konfitentenliste 7. 5 Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke

28 Kirchengemeinde: Brokstedt Kirchenkreis: Neumünster 2. 1 Taufen Sichtvermerke Taufen Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Trauungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke

29 Kirchengemeinde: Brügge Kirchenkreis: Neumünster 1. 1 Mischbuch Taufen (Seite 1-423) Konfirmationen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 2 Mischbuch Taufen (Seite 1-262, ) Konfirmationen (Seite ) Verlobungen (Seite , ) Trauungen (Seite , ) Bestattungen (Seite ) 1. 3 Mischbuch Taufen (Seite 1-213, ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 4 Mischbuch Taufen (Seite 1-232) Konfirmationen (Seite ) Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 5 Mischbuch Taufen (Seite 3-386) Konfirmationen (Seite ) Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Archivinventar (Anhang) Jahresangaben auf Buchetikett stimmen nicht Deprekanten 1772 (Seite 439) Jahresangaben auf Buchetikett stimmen nicht Sichtvermerke (Seite 553 und 557); Siegel (Seite 553) Sichtvermerke Leerseiten zwischen Seite 412 und Seite Namensregister Taufen (Seite ); Namensregister; Sichtvermerke Namensregister liegt lose bei und ist beschädigt 23

30 Kirchengemeinde: Brügge Kirchenkreis: Neumünster 1. 6 Mischbuch Taufen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite 1-222) 1. 7 Mischbuch Taufen (Seite 1-330) Trauungen (Seite ) Sichtvermerke Sichtvermerke ; Siegel 2. 1 Taufen Namensregister; Sichtvermerke ; Austritts- und Wiedereintrittserklärungen, Notizen (liegen lose bei) 2. 2 Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Namensregister Buch beginnt auf Seite Taufen Namensregister 3. 1 Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Namensregister Buch beginnt auf Seite Aufgebote/Verlobungen Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerke ; Austrittserklärung, eidesstattliche Versicherung u.ä. 24

31 Kirchengemeinde: Brügge Kirchenkreis: Neumünster 5. 3 Trauungen Namensregister Buch beginnt auf Seite Trauungen Namensregister 6. 1 Bestattungen Namensregister; Sichtvermerke Bestattungen Namensregister; Sichtvermerke ; Sterbeurkunde, Bescheinigung, Grabstättenrückgabe (liegen lose bei) 7. 1 Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Namensregister Taufen Trauungen Beerdigungen Namensregister Taufen Doppelseitenzählung 25

32 Kirchengemeinde: Flintbek Kirchenkreis: Neumünster 1. 1 Mischbuch Taufen (Seite ) Trauungen (Seite 1-13) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 2 Mischbuch Taufen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 3 Mischbuch Taufen (Seite 12-49) Taufen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 4 Mischbuch Taufen (Seite 1-329) Taufen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 5 Mischbuch Taufen (Seite 1-348) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Bau und Unterhaltung des Witwenhauses des Pastorats (S ); Chronik / Rechnungen (S ); Revenuen und Accidentien ohne Datierung (S ); Chronik (S ) Deprekanten (Seite 1-10) Duplikat; Trauungen fehlen Sichtvermerke

33 Kirchengemeinde: Flintbek Kirchenkreis: Neumünster 1. 6 Mischbuch Taufen (Seite 1-280) Taufen (Seite ) Trauungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 7 Mischbuch Taufen (Seite 1-280) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 8 Mischbuch Taufen (Seite 1-289) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 9 Mischbuch Konfirmationen (Seite 1-216) Abendmahlsgäste/Konfitenten (Seite ) Proklamationen 1841 (Seite ); Proklamationen (Seite ); Sichtvermerke (Seite 558) Almosenverzeichnis für Bordesholm und Brügge (Seite 543); Verzeichnis der tot geborenen Kinder (Seite ); Sichtvermerke (Seite ) Sichtvermerke Sichtvermerke Taufen Duplikat 2. 2 Taufen Sichtvermerke Duplikat 2. 3 Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 2. 6 Taufen Doppelseitenzählung 27

34 Kirchengemeinde: Flintbek Kirchenkreis: Neumünster 2. 7 Taufen Taufen Namensregister (vor jedem Jahresbeginn) 3. 1 Konfirmationen Sichtvermerke ; Konfitenten (am Anfang des Buches) 3. 2 Konfirmationen Sichtvermerke ; Konfitenten (am Ende des Buches) 3. 3 Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Doppelseitenzählung 3. 6 Konfirmationen Konfirmationen Konfirmationen Namensregister (vor jedem Jahresbeginn) 4. 1 Verlobungen (Seite 1-162) Trauungen (Seite ) Sichtvermerke (Seite ) Verlobte, die in anderen Kirchspielen verheiratet wurden (Seite ); Richtlinien für Kirchenbuchführung 1772 (Seite ); Taufbescheinigungen etc. wurden dem Archivbestand der Kirchengemeinde Flintbek unter der Nr. 67 zugefügt. 28

35 Kirchengemeinde: Flintbek Kirchenkreis: Neumünster 5. 1 Aufgebote/Verlobungen Trauungen Sichtvermerke Trauungen beginnen nach den Trauungen Trauungen Sichtvermerke Trauungen Trauungen Namensregister (vor jedem Jahresbeginn) 6. 1 Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Namensregister (am Ende des Buches) 6. 3 Bestattungen Bestattungen Bestattungen Namensregister (vor jedem Jahresbeginn) 7. 1 Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Namensregister Taufen Namensregister Trauungen Namensregister Bestattungen Namensregister Bestattungen

36 Kirchengemeinde: Großenaspe Kirchenkreis: Neumünster 2. 1 Taufen Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Namensregister (Seite ); Sichtvermerke ; eingelegt Bescheinigungen und Benachrichtigungen 2. 6 Taufen Namensregister (Seite Seite Doppelseitenzählung 201); Sichtvermerke ; eingelegt Mitteilungen und Benachrichtigungen 2. 7 Taufen Sichtvermerke ; eingelegt Geburtsbescheinigungen und Patenscheine 2. 8 Taufen Loseblattsammlung in Plastikschnellhefter 3. 1 Konfirmationen Sichtvermerke ; loses Blatt als letzte Seite des Kirchenbuches 3. 2 Konfirmationen Sichtvermerke ; eingelegt Listen zur Goldenen Konfirmation ; Auszug aus dem Konfirmationsregister

37 Kirchengemeinde: Großenaspe Kirchenkreis: Neumünster 3. 4 Konfirmationen Loseblattsammlung in Plastikschnellhefter 4. 1 Aufgebote/Verlobungen Sichtvermerke ; Bescheinigung der Eheschliessung 5. 1 Trauungen Sichtvermerke Trauungen Namensregister Seite ; Sichtvermerke Trauungen Namensregister; Sichtvermerke ; eingelegt Aufgebotsbescheinigungen 5. 4 Trauungen Loseblattsammlung in Plastikschnellhefter 6. 1 Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Namensregister (Seite ); Sichtvermerke ; eingelegt Sterbeurkunden 6. 6 Bestattungen Loseblattsammlung in Plastikschnellhefter 31

38 Kirchengemeinde: Großenaspe Kirchenkreis: Neumünster 7. 1 Abendmahlsgäste/Konfitenten Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Namensregister Gesamtkirchenregister, Amtshandlungen zusammengefasst 8. 2 Namensregister Taufen (Seite 1-148) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Totgeburten, ungetaufte und getaufte Kinder (Seite ) loses Blatt mit Begriffserklärungen 32

39 Kirchengemeinde: Henstedt-Rhen Kirchenkreis: Neumünster 2. 1 Taufen Doppelseitenzählung 3. 1 Konfirmationen Doppelseitenzählung 3. 2 Konfirmationen Eingelegt: Namensregister 2005; Konfirmationsurkunden 5. 1 Trauungen Doppelseitenzählung 6. 1 Bestattungen

40 Kirchengemeinde: Henstedt-Ulzburg Kirchenkreis: Neumünster 2. 1 Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke 1962 und Taufen Namensregister 2. 6 Taufen Taufen Taufen Namensregister 3. 1 Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Konfirmationen Konfirmationen Trauungen Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerke Trauungen Trauungen Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Bestattungen

41 Kirchengemeinde: Kaltenkirchen Kirchenkreis: Neumünster 1. 1 Mischbuch Taufen Trauungen Kaltenkirchen (West). Nach Orten, dann nach Amtshandlungen geordnet: Kaltenkirchen: Trau (S. 2-6); Tf (S. 7-15). Oerstorff (Oersdorf): Trau (S , 106a - 109); Tf , (S , ). Henstede (Henstedt): Trau (S , ); Tf , (S , ). Ultzeburg (Ulzburg): Trau , (S , 165a - 169); Tf , (S , ). Westerwalde: Trau , (S , 206); Tf , (S , ). Hof Caden: Trau , (S. 58, 213); Tf , (S. 59, ). Alveslohe: Trau (S , ); Tf , (S , ). Mönkloh: Trau , (S. 83, 283); Tf , (S. 84, ). Weddelbrook: Trau , (S. 85, ); Tf , (S. 86, ). Lindtförde (Lentföhrden): Trau (S , ); Tf , (S , ). Nützen: Trau , (S , ); Tf , (S , ). Campen (Kampen): Trau , (S , ); Tf , (S , ). 35

42 Kirchengemeinde: Kaltenkirchen Kirchenkreis: Neumünster 1. 2 Mischbuch Taufen (Seite 1-85) Trauungen (Seite 10-82) 1. 3 Mischbuch Taufen (Seite 1-360) Bestattungen (Seite 1-360) Kaltenkirchen (Ost). Nach Orten, dann nach Amtshandlungen geordnet: Kattendorf: Tf , 1639 (S. 1-8, 25); Trau (S , 22-24). Hüttblek: Tf (S. 9); Bredenbekshorst (S ). Hütten (Struvenhütten): Trau (S ); Tf (S ). Kistorff (Kisdorf): Trau (S ); Tf (S ). Winsen: Trau (S ); Tf (S ). Götzberch (Götzberg): Tf (S ). Wakendorf: Trau (S , 57); Tf (S ). Schmalfeld: Trau (S. 70); Tf (S ). Hasenmoor: Trau (S. 82); Tf (S ) Titelblätter, für jeden Jahrgang ein Titelblatt Kaltenkirchen (Ost und West) 36

43 Kirchengemeinde: Kaltenkirchen Kirchenkreis: Neumünster 1. 4 Mischbuch Taufen (Seite ) Konfirmationen (Seite 1-12) Verlobungen / Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Außerdem: Deprecanten (S. 658); Jahresstatistiken , (S. 564, 659); Lebensdaten der Pastoren und ihrer Angehörigen (S ) Kaltenkirchen (Ost). Nach Orten, dann nach Amtshandlungen geordnet: Kaltenkirchen: Verl./Trau (S , 18-27); Tf (S ). Wierenkamp: Trau (S. 91); Tf (S ). Schmalfeld: Verl./Trau , (S , ); Tf (S ). Hasenmoor: Verl./Trau (S ); Tf (S ). Bredenbekshorst: Verl./Trau (S ); Tf (S ). Hütten (Struvenhütten): Verl./Trau , (S , 232); Tf (S ). Hüttblek: Verl./Trau , (S , 267); Tf (S ). Kattendorf: Verl./Trau (S ); Tf (S ). Winsen: Verl./Trau. 1762, (S. 317, ); Tf (S ). Kistorff (Kisdorf): Verl./Trau (S ); Tf (S ); Verl./Trau , (S , Wakendorf: Verl./Trau (S , ); Tf (S ). Götzberg: Verl./Trau (S ); Tf (S ). 37

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