Teilzeitberufsausbildung Einstieg begleiten Perspektiven öffnen

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1 Teilzeitberufsausbildung Einstieg begleiten Perspektiven öffnen TEP-Bericht zur Umsetzung 2009 bis 2011

2 Herausgeber: G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Im Blankenfeld Bottrop mail@gib.nrw.de Autorinnen: Karin Linde Julia Mahler (Statistische Auswertungen) April

3 Inhaltsverzeichnis 0. Zentrale Ergebnisse im Überblick Einleitung Rahmenbedingungen Fachliche Begleitung und Monitoring durch die G.I.B Förderumfang und regionale Umsetzung Auswertung zur Entwicklung der Teilnehmer/-innen Beschreibung der Teilnehmer/-innen Soziodemografische Merkmale Familienpflichten und persönlicher Hintergrund Schulabschlüsse Vorab erworbene Qualifikationen, Ausbildungs- und Berufserfahrung Situation vor Maßnahmeeintritt und Zugang zum TEP-Projekt Status vor Maßnahmebeginn Zugang zum Projekt Bildungsberatung und Unterstützung in der Vorbereitungsphase Übergang in begleitete Ausbildung Steigerung der Ausbildungsbereitschaft durch TEP Verteilung der begleiteten Ausbildung nach Berufen und Kammern Aktivitäten der Ausbildungsbegleitung Verbleib der Teilnehmer/-innen nach individuellem Maßnahmeende Verbleib in Ausbildung Verbleib insgesamt Schlussbemerkung Anlage

4 0. Zentrale Ergebnisse im Überblick Mit dem Programm Teilzeitberufsausbildung Einstieg begleiten Perspektiven öffnen (im Folgenden kurz: TEP) will das Land NRW die Teilzeitberufsausbildung sowohl bei jungen Eltern als auch bei den Unternehmen in NRW bekannt machen und zeigen, wie diese Ausbildungsform erfolgreich umgesetzt werden kann. TEP ist Teil des Handlungsprogramms für Berufsrückkehrende Brücken bauen in den Beruf" und wird neben Landesmitteln und weiteren Finanzierungsquellen aus Mitteln des europäischen Sozialfonds kofinanziert. Seit dem Ausbildungsjahr 2009/2010 unterstützt das Landesprogramm Menschen mit Familienverantwortung (mit eigenen Kindern oder zu pflegenden Angehörigen) bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz in Teilzeit. TEP bietet in der ersten Phase der Ausbildung Begleitung und Hilfe nicht nur für die Auszubildenden, sondern auch für die Unternehmen. Ziel der TEP-Maßnahme ist der Übergang in eine betriebliche Erstausbildung (in der Regel in Teilzeit) in einem nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HWO) anerkannten Ausbildungsberuf. Seit Programmstart im Frühjahr 2009 bis zur dritten Förderrunde in 2011 sind fast 1300 junge Frauen und Männer in die insgesamt 85 geförderten Projekte eingetreten. Seit 2009 wurden für die Förderlinie TEP insgesamt rd. 4,5 Millionen Euro ESF- und Landesmittel bewilligt. Der vorliegende Bericht bietet einen Überblick über die im Rahmen des begleitenden Monitorings ausgewerteten Daten zu den Teilnehmenden, die von den Bildungsträgern in einer onlinegestützten Datenbank der G.I.B. erfasst werden. Dargestellt werden Ergebnisse zu persönlichen Merkmalen der Teilnehmenden, zur Bildungsbegleitung durch den Träger bzw. der Umsetzung der TEP-Maßnahmen sowie zur begleiteten Ausbildung und zum Verbleib der Teilnehmenden nach dem Maßnahmeaustritt. Die zentralen Ergebnisse werden im Folgenden nach Themenbereichen kurz zusammengefasst. Beschreibung der Teilnehmenden Rund 98 % der Teilnehmenden waren über alle Projektrunden weiblich; Männer stellten damit nur eine geringe Minderheit der Teilnehmenden. Die Mehrheit der TEP- Teilnehmenden war in allen Projektrunden jünger als 25 Jahre. Der Anteil der Teilnehmenden über 25 Jahre stieg jedoch über die Projektrunden kontinuierlich an: Zuletzt betrug er 44,7 % in Mehrheitlich betreuten die Teilnehmenden ein Kind im eigenen Haushalt. Fast alle Kinder waren jünger als 15 Jahre, und rund 40 % der Teilnehmenden betreuten ein Kleinkind im betreuungsintensiven Alter (unter drei Jahren). Bei der großen Mehrheit der Teilnehmenden handelte es sich um Alleinerziehende (jeweils rd. 60 % in allen bisherigen Projektrunden). 4

5 Über TEP werden in erster Linie Personen mit höheren Schulabschlüssen erreicht: Über 50 % hatten in allen Förderjahren mindestens einen mittleren Bildungsabschluss oder Abitur bzw. Hochschulreife In allen Projektrunden gab jeweils rd. jede/-r dritte Teilnehmende an, bereits eine betriebliche oder schulische Ausbildung abgebrochen zu haben. Jeweils rd. 40 % konnten weitere nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule erworbene Qualifizierungen aufweisen (z. B. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen o. a.). Der Anteil derer, die vor Maßnahmeantritt bereits Arbeitserfahrungen in mindestens einem Beschäftigungsverhältnis sammeln konnten, ist von 2009 mit 41,7 % auf rd. 54 % in 2011 angestiegen (mehrheitlich geringfügige Beschäftigungsverhältnisse). Situation vor Maßnahmebeginn und Zugang zum TEP-Projekt Die Mehrheit der Teilnehmenden befand sich in allen drei Projektrunden unmittelbar vor Maßnahmeantritt in Arbeitslosigkeit oder ausschließlicher Familienarbeit. Sowohl in 2010 als in 2011 erhielten knapp 80 % der Teilnehmenden vor Maßnahmeantritt Arbeitslosengeld II. Der Großteil der Teilnehmenden wurde über das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit an die TEP-Projekte weitergeleitet, jedoch mit abnehmender Tendenz (von rd. 74 % in 2009 auf rd. 58 % in 2011). Zunehmend präsenter ist TEP über diverse Medien: Der Anteil derer, die auf diesem Weg in ein TEP-Projekt fanden, stieg von rd. 8 % im Jahr 2009 auf rd. 24 % im Jahr Bildungsberatung und Unterstützung in der Vorbereitungsphase Während der viermonatigen Vorbereitungsphase unterstützten die Träger die Teilnehmenden durch unterschiedliche Angebote: Der Schwerpunkt lag auf Berufswahlorientierung und Bewerbungstraining, Profilingaktivitäten, sozialpädagogischer Begleitung sowie Qualifizierungsangeboten. Begleitete Ausbildung im Rahmen von TEP In den drei Projektrunden 2009 bis 2011 traten durchschnittlich 36 % aller Teilnehmenden eine im Rahmen von TEP begleitete Ausbildung an. Die dritte Projektrunde (2011) liegt mit fast 40 % über dem Durchschnitt der drei Projektjahre. Die Vergütung der Teilzeitberufsausbildung erfolgt in der Regel nach Stundenvolumen (jeweils rd. 90 % der Fälle), und ihr Zeitumfang beträgt in der Regel 30 Wochenstunden. In 2010 schufen rd. 42 % der in Teilzeit ausbildenden Betriebe diese Plätze zusätzlich zu ihrem regulären Ausbildungsplatzangebot, in 2011 war dies in 28 % der Fälle zutreffend. In 2010 bildeten rd. 10 % der Betriebe erstmals aus, in 2011 waren es rd. 7 %. In allen drei Projektrunden lag der Schwerpunkt der Ausbildungsberufe in Teilzeit im kaufmännischen Bereich. Das Spektrum der gewählten Berufe ist begrenzt: In allen 5

6 Jahren konzentrierten sich drei von vier Teilzeitauszubildende auf die zehn beliebtesten Ausbildungsberufe. Verbleib der Teilnehmenden nach individuellem Maßnahmeaustritt Der Anteil der Teilnehmer/-innen, der nach dem individuellen Maßnahmeaustritt in begleiteter oder unbegleiteter Ausbildung (schulische Ausbildung / BAE / Umschulung) verblieb, lag im Jahr 2011 bei rd. 42 % und stieg damit gegenüber 2010 (37 %) lag der Anteil bei rd. 38 %, jedoch konnten hier die Ausbildungsabbrüche während der Projektlaufzeit noch nicht berücksichtigt werden. Insgesamt konnte in 2009 für über 76 % der Teilnehmenden eine berufliche Entwicklung (u. a. Verbleib in Ausbildung, Einstiegsqualifizierung, andere Qualifizierungsmaßnahmen, Beschäftigung) festgehalten werden betrug dieser Anteil knapp 69 % und 2011 über 75 %. 6

7 1. Einleitung Das Handlungsprogramm des MAIS Brücken bauen in den Beruf wurde 2009 um die Förderlinie Teilzeitberufsausbildung Einstieg begleiten Perspektiven öffnen erweitert. Damit wird eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Ausbildung und Familienpflichten ermöglicht. Mehr Frauen mit Kindern sollen die zweite Chance einer Berufsausbildung bekommen und die (nach 8 BBiG mögliche) wöchentliche Reduzierung von Ausbildungszeit in Betrieben soll stärker etabliert werden. Die maximal zwölfmonatige TEP-Förderung sieht eine individuelle Vorbereitung (von vier Monaten) und eine Ausbildungsbegleitung (von acht Monaten) durch Bildungsträger vor 1. Zielgruppe sind Mütter und Väter, die wegen bestehender Familienpflichten (Kinderbetreuung/ Pflege von Angehörigen) bisher keine Ausbildung aufnehmen konnten oder diese abgebrochen haben. Die Information und Unterstützung der ausbildungsbereiten Unternehmen zur Umsetzung und Etablierung von Teilzeitberufsausbildung in den unterschiedlichsten Berufen ist ebenso Aufgabe der TEP-Projektträger. In den TEP-Maßnahmen können jeweils 5 bis 15 Teilnehmende, unabhängig vom Alter (d. h. unter oder über 25-Jährige) und unabhängig vom Bezug von Arbeitslosengeld (d. h. Teilnehmer/-innen mit oder ohne Bezug von ALG II), aufgenommen werden. Seit 2010 können auch Teilnehmer/-innen, die eine Ausbildung zur Altenpflegefachkraft aufnehmen, in den ersten acht Monaten über die TEP-Förderung begleitet werden wurden die Programmrichtlinien dahingehend geändert, dass auch Teilnehmende mit abgeschlossener schulischer Ausbildung aufgenommen werden können, da viele diese Ausbildung zur Verbesserung ihres Schulabschlusses abgeschlossen haben und weniger als Berufsausbildung. Der Start der Projekte liegt zwischen März und Mai; die meisten TEP-Projekte starten am 1. April des jeweiligen Jahres, um nach vier Monaten individueller Unterstützungsphase einen möglichst reibungs- und lückenlosen Übergang zum Ausbildungsbeginn erster August zu ermöglichen. Die Projekte enden somit nach der 12-monatigen Laufzeit im Zeitraum März bis April des Folgejahres. Von Programmbeginn an machten die Projektträger die Erfahrung, dass auch noch mehrere Monate nach offiziellem Ausbildungsbeginn am 1. August eines Jahres ein Übergang in eine betriebliche Ausbildung möglich war. Zum Beispiel konnten wieder freiwerdende Plätze nach der Probephase oder nicht besetzte Plätze nach einer Suchphase der Unternehmen dann mit der TEP-Zielgruppe besetzt werden. 1 Nur im Modellprojektjahr 2009 setzte sich die zwölfmonatige Maßnahme aus fünf Monaten Vorbereitung und sieben Monaten Ausbildungsbegleitung zusammen. 7

8 Während 2009 und 2010 die Auswahl der Projekte auf Basis der regionalen Voten und mit Hilfe fachlicher Stellungnahmen der G.I.B. vom MAIS getroffen worden sind, werden seit 2011 die Bewilligungen zu eingereichten Anträgen und Konzepten auf Basis eines positiven regionalen Votums durch die Bezirksregierung Arnsberg erteilt. Die Informationen zur Förderung und zum Stichtag der Konzept- und Antragseinreichung werden von den Regionalagenturen an Interessierte weitergegeben. Die Bewilligungen werden für Maßnahmen seit 2011 schon im Dezember des Vorjahres erteilt, mit dem Hinweis, dass damit nicht abrechenbare Informationsaktivitäten schon vor Projektbeginn ermöglicht werden sollen, wie z. B. das Verteilen von Flyern und die Durchführung erster Infoveranstaltungen. Darüber sollen zum Beginn der Laufzeit genügend Interessentinnen und Interessenten und interessierte Unternehmen für einen schnellen Start zur Verfügung stehen. 2. Rahmenbedingungen 2.1 Fachliche Begleitung und Monitoring durch die G.I.B. Die G.I.B. hat seit 2009 die Aufgaben der fachlichen Begleitung der TEP-Projektträger und des Monitorings. Für die TEP-Projektträger bzw. Projektmitarbeiter/-innen werden, neben regelmäßiger Information und Beratung, mehrmals jährlich landesweite Projektetreffen zum Erfahrungsaustausch untereinander und mit Vertreter/-innen vom MAIS und von der Bezirksregierung moderiert und organisiert. Hierbei wird über fachlichen Input durch Referentinnen und Referenten und mit kollegialer Beratung durch erfahrene TEP-Projektmitarbeiter/-innen in Form von Gruppenarbeit die fachliche Kompetenz erweitert, um das Programm optimal umzusetzen. Zusätzlich zum Erfahrungsaustausch werden seit 2011 ein- bis zweitägige Fortbildungen angeboten, z. B. zum Thema Ausbildungsplatz- und Unternehmensakquise oder zur Berufsfelderweiterung von ausbildungssuchenden Müttern (Vätern). Arbeitshilfen für die pädagogischen Mitarbeiter/-innen und regelmäßige Informationen zur Unterstützung der täglichen Projektarbeit per oder über die Internetseite Themenspecial Teilzeitberufsausbildung ( sind ergänzende Elemente der fachlichen Begleitung. Die Aufgabe des Monitorings zum Programm Teilzeitberufsausbildung Einstieg begleiten Perspektiven öffnen wird über die Pflege und regelmäßige Auswertung einer Datenbank mit Angaben zu den TEP-Teilnehmenden wahrgenommen. Da die ESF-übliche Datenerfassung der Teilnehmenden über ABBA/BISAM die persönliche und qualifikatorische Entwicklung zum Start, während und nach der Maßnahme nur unzureichend entsprechend der Ziele der TEP-Förderung abbildet, wurde eine internetgestützte teilnehmer/-innenbezogene Datenbank entwickelt, die eine kontinuierliche Erfassung von Individualdaten zur Entwicklung der Teilnehmenden während der Projektlaufzeit durch die TEP-Projektmitarbeiter/-innen (nach Zustimmung zur Datenweitergabe durch die Betroffenen) ermöglicht. 8

9 Der folgende Auswertungsbericht basiert auf Auswertungen jeweils zum Ende der TEP- Förderjahre , 2010 und Förderumfang und regionale Umsetzung 2009 wurde TEP modellhaft zunächst mit 13 Projekten und knapp 200 Teilnehmendenplätzen in 11 von 16 Regionen in NRW begonnen wurde TEP auf alle Regionen und auf 400 Teilnehmendenplätze ausgeweitet. Bis auf die Region Siegen-Wittgenstein konnte dies, wie geplant, umgesetzt werden. 3 In großen Regionen (Fläche und Bevölkerung), wie z. B. in OWL, Emscher-Lippe, der Region Köln und in der Region Münsterland, wurden mehrere Projekte umgesetzt wurde die Platzzahl erneut auf 540 Teilnehmendenplätze erweitert und in allen 16 Regionen umgesetzt. Damit einher ging eine einheitliche Berechnungsgrundlage für die regionale Quote, die sich auf 10 Plätze pro Kreis bzw. kreisfreier Stadt in der Region bezog. Durch die Nachbesetzungsmöglichkeit der Plätze von ausgeschiedenen Teilnehmenden wurden 2010 und 2011 wesentlich mehr arbeitsuchende Mütter und Väter bzw. Pflegende von Angehörigen über TEP gefördert, als es der bewilligten Platzzahl entspricht. Insgesamt nahmen demnach zwischen 2009 und Personen an den TEP-Maßnahmen teil. Tabelle 1: Überblick TEP-Projekte Projekte Teilnehmer/-innen (inkl. Nachbesetzung) ESF-und Landesmittel 0,491 Mio. 2,729 Mio. 1,389 Mio. Insgesamt hat das Land NRW zwischen 2009 und ,468 Mio. ESF- und Landesmittel für das TEP-Programm bewilligt und ausgegeben. 4 Als Kofinanzierung wurden Mittel, z. B. der Grundsicherung und Fahrtkosten (SGB II), für Teilnehmende im SGB II-Bezug in der Vorbereitungsphase und Ausbildungskosten der betrieblich Ausgebildeten in der Begleitphase angegeben. Damit ergibt sich eine Gesamtsumme aus Landes- und ESF-Mitteln, Eigenmitteln und anderer Kofinanzierung von ,14 Euro. 2 Während für die Daten aus 2009 nur eine Zwischenauswertung zum Datum vorgenommen worden ist (sodass Ausbildungsabbrüche und ggf. Wiederaufnahmen von Ausbildungen nicht komplett abgebildet sind), liegen für die Förderjahre 2010 und 2011 jeweils Endauswertungen, d. h. nach Laufzeitende aller TEP-Projekte, vor. Nach der Modellphase 2009 wurden außerdem einige Fragen und Eingabemöglichkeiten in der Datenbank geändert, sodass ein Vergleich mit den folgenden Jahren teilweise nur eingeschränkt möglich ist. Die Angaben zu den Maßnahmen in 2010 und 2011 sind dagegen vergleichbar, da die Datenbank in dieser Zeit, bis auf wenige Ergänzungen, unverändert geblieben ist. 3 Das für die Region Siegen-Wittgenstein bewilligte Projekt konnte mangels Teilnehmer/-innen nicht umgesetzt werden. Es wurde zurückgegeben. 4 Angaben in der BISAM-Datenbank zum Stand

10 Von Beginn an, d. h. seit 2009, gab es auch Trägerkooperationen von zwei oder drei Bildungsträgern, die über eine Antragstellung und enge Zusammenarbeit in der Region ein TEP-Projekt an mehreren Orten umgesetzt haben war das in einer Region der Fall, 2010 in drei Regionen und 2011 in sechs Regionen. 2009: Region Westfälisches Ruhrgebiet 2010: Region Westfälisches Ruhrgebiet, Region MEO und Region Niederrhein 2011: Region Westfälisches Ruhrgebiet, Region MEO, Region Niederrhein und Region Aachen, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein In der MEO-Region arbeiteten jeweils drei Bildungsträger zusammen, in den übrigen Regionen jeweils zwei Träger. In der Anlage ist eine Übersicht aller beteiligten Träger (nach Regionen und Förderjahr) aufgeführt. Neben der vernetzten Arbeit mehrerer Bildungsträger sind in fast allen 16 Arbeitsmarktregionen auch noch regionale Netzwerke zur Unterstützung von Teilzeitberufsausbildung von den Bildungsträgern, den Regionalagenturen oder Anderen initiiert worden. Darin sind immer auch die Beauftragten für Chancengleichheit der Agenturen für Arbeit, die Kammern, oft Berufskollegs, Gewerkschaften, Verbandsvertretungen, Gleichstellungsstellen u. a. vertreten, die aktiv über Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen die Teilnehmer/-innen- und die Ausbildungsplatzakquise mit unterstützen. Für den Start der TEP-Projekte gibt es keine konkreten Vorgaben. Um möglichst nahtlos nach der viermonatigen Vorbereitung in die Ausbildung zum 1. August wechseln zu können, liegt der Beginn in der Regel im April. Träger, die stärker mit Altenpflegeschulen kooperieren, starten später, weil der Beginn der Ausbildung zur Altenpflegefachkraft in den Schulen im Herbst (bzw. Frühjahr) liegt. Grundsätzlich erlaubt die sehr individualisierte Unterstützungsarbeit der TEP-Projektträger, nach ausführlichen Beratungs- und Auswahlgesprächen mit Interessent/-innen, eine sukzessive Platzbesetzung zu Beginn. Über die Möglichkeit der Nachbesetzung von freiwerdenden Plätzen gibt es jedoch auch später im Maßnahmeverlauf weitere Neueintritte von Teilnehmenden. In den Projektrunden hat sich der Zugang neuer Teilnehmer/-innen in den ersten acht Monaten folgendermaßen verteilt: 10

11 Abbildung 1: Maßnahmeeintritte nach Eintrittsmonat * Im Januar 2011 erfolgte noch ein Eintritt in die Projektrunde 2010 Seit der zeitlich leicht verzögerten Platzbesetzung in der Modellprojektrunde 2009 gelingt es den teilnehmenden Bildungsträgern zunehmend, ihre Plätze bis zum Sommer und damit bis zum Start des neuen Ausbildungsjahres zu besetzen erfolgten bis Mai rd. 63 % aller Eintritte, 2010 rd. 70 % und 2011 bereits rd. 80 %. 3. Auswertung zur Entwicklung der Teilnehmer/-innen In der eigens für TEP entwickelten Teilnehmendendatenbank der G.I.B. erfassen die Projektträger Individualdaten ihrer Teilnehmer/-innen. Neben den soziodemografischen Merkmalen der Teilnehmenden (Geschlecht, Alter, Migrationshintergrund und familiäre Lebenssituation) werden Informationen zu erworbenen Berufserfahrungen und Qualifikationen vor Eintritt in die TEP-Maßnahme erhoben. Die Datenbank liefert außerdem Informationen zu den Trägeraktivitäten in der Vorbereitungsmaßnahme, zum Übergang in die begleitete Ausbildung und den unterstützenden Maßnahmen des Trägers in der Ausbildungsphase. Zur begleiteten Ausbildung werden u. a. der Ausbildungsberuf, der Stundenumfang und Informationen zum Ausbildungsbetrieb erhoben. Der für die Einschätzung des Programmerfolgs zentrale Verbleib aller Teilnehmer/-innen nach individuellem Maßnahmeende wird detailliert erfasst. 11

12 3.1 Beschreibung der Teilnehmer/-innen Soziodemografische Merkmale Der Frauenanteil in den TEP-Projekten liegt in allen drei Projektrunden bei rd. 98 %. Knapp ein Drittel hat einen Migrationshintergrund bzw. einen nicht-deutschen Pass (vgl. Tabelle 2). Der Anteil Letzterer liegt (bezogen auf alle Eintritte) jeweils bei rd. 8 %. Tabelle 2: Migrationshintergrund der Teilnehmenden (n = 184) 2010 (n = 436) 2011 (n = 652) Deutsch 70,1 % 73,4 % 69,2 % Deutsch mit Migrationshintergrund/ Ausländer/-in 29,9 % 26,6 % 30,8 % In allen drei Projektrunden war die Mehrheit der Teilnehmer/-innen jünger als 25 Jahre war der Anteil der unter 25-Jährigen mit 63,8 % am höchsten betrug er 62,1 % und 2011 sank er leicht auf 55,3 % (vgl. Abb. 2). Im Gegenzug nahm entsprechend der Anteil der über 25-Jährigen zu lag er bei 36,2 %, 2010 bei 37,9 % und 2011 bei 44,7 %. Abbildung 2: Alter der Teilnehmer/-innen bei Eintritt

13 Innerhalb der Altersgruppe ab 25 Jahren zeigt sich, dass in allen Jahren die große Mehrheit zwischen 25 und 30 Jahre alt war. Tendenziell fand aber zwischen 2009 und 2011 eine Entwicklung hin zu einem breiteren Altersspektrum statt: In den Projektrunden 2010 und 2011 waren zunehmend auch über 40-jährige Teilnehmende vertreten (vgl. Abb. 3). Abbildung 3: Altersverteilung der Teilnehmer/-innen ab 25 Jahren Familienpflichten und persönlicher Hintergrund Die gesetzliche Regelung zur Teilzeitberufsausbildung im 8 des BBiG besagt, dass bei berechtigtem Interesse auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden/des Auszubildenden und des Ausbildungsbetriebs die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit verkürzt werden kann. Ein berechtigtes Interesse liegt z. B. vor, wenn ein eigenes Kind betreut oder Angehörige gepflegt werden oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen, z. B. gesundheitliche Einschränkungen, die die Teilnahme an einer Vollzeitausbildung erschweren. Die Pflege von Angehörigen ist angesichts des im Durchschnitt überwiegend jungen Alters der Teilnehmer/-innen eher selten der Fall befanden sich vier Teilnehmende bereits in der Sandwichrolle, d. h. sie mussten sowohl Kinder betreuen als auch Angehörige pflegen. In 2010 bestand für drei und 2011 für sechs Teilnehmende die Doppelbelastungssituation von Kinderbetreuung und Pflege Angehöriger. 13

14 Der größte Teil der Teilnehmenden in allen drei Projektrunden hatte ein Kind. Der Anteil der Personen mit zwei Kindern schwankt in den Projektrunden zwischen 20 % und 25 %. Drei und mehr Kinder hatten jeweils nur um 5 % der Teilnehmenden (vgl. Abb. 4). Abbildung 4: Anzahl der Kinder im eigenen Haushalt Ein hoher Anteil von fast 44 % (2010) bzw. rd. 41 % (2011) der Teilnehmer/-innen ist mit der besonders intensiven Betreuung/Erziehung von Kindern unter drei Jahren befasst, und benötigt in besonderem Maße eine Unterstützung wie TEP beim Einstieg ins Berufsleben (vgl. Abb. 5). 14

15 Abbildung 5: Alter der im Haushalt lebenden Kinder Der 2009 zu beobachtende hohe Anteil von alleinlebenden Teilnehmer/-innen mit Kind von fast 64 % schwankte in den folgenden Jahren zwischen rd. 56 % in 2010 und fast 60 % In 2009 lebten rd. 31 % jeweils mit Partner/-in und Kind/-ern zusammen, dieser Anteil lag in 2010 und 2011 etwas höher (jeweils rd. 37 %). Die Gruppe der Alleinerziehenden, die mit den eigenen Eltern und Kind oder in einer Mutter-Kind-Wohngruppe oder mit anderen Verwandten zusammenlebt, war jeweils eher gering (vgl. Abb. 6). 5 Anzahl der Kinder unter 3 Jahren wurde in der Modellprojektrunde 2009 noch nicht erfasst. 15

16 Abbildung 6: Familiäre Lebenssituation der Teilnehmer/-innen Schulabschlüsse Generell werden über das TEP-Programm die besser qualifizierten jungen Frauen und Männer erreicht. In allen drei Projektrunden verfügen fast alle Teilnehmer/-innen über einen anerkannten Schulabschluss. Über 50 % der Teilnehmenden aller drei Förderjahre mit Tendenz zu 60 % haben entweder einen mittleren Bildungsabschluss (Fachoberschulreife, Realschulabschluss) oder Abitur bzw. Fachhochschulreife (2009 waren es 53,5 %, 2010 waren es 56,2 % und 2011 waren es 57,7 %) (vgl. Abb. 7). 16

17 Abbildung 7: Schulabschlüsse der Teilnehmer/-innen Vorab erworbene Qualifikationen, Ausbildungs- und Berufserfahrung Sowohl aufgrund ihres Alters als auch bezüglich der Lebensumstände bringen die TEP- Teilnehmer/-innen bereits Teilqualifikationen und berufliche Erfahrungen mit. Entweder haben sie schon berufsbildende bzw. berufsvorbereitende Maßnahmen durchlaufen oder eine Ausbildung bzw. Studium angefangen und wieder abgebrochen und/oder sie waren schon in einem bzw. mehreren Beschäftigungsverhältnissen. In allen drei Projektrunden gaben jeweils rd. ein Drittel der Teilnehmer/-innen an, dass sie bereits eine betriebliche oder schulische Ausbildung abgebrochen hatten. Im dritten Förderjahr (2011) wurden erstmalig Informationen zum Zeitpunkt und zu den Gründen des Ausbildungsabbruchs erfragt. Als Grund für den Ausbildungsabbruch gaben 2011 rd. 40 % der betreffenden Teilnehmenden ihre Schwangerschaft bzw. Elternzeit an. Auch Konflikte im Betrieb (rd. 18,3 %), Überforderung (rd. 17 %) und Umorientierung wegen nicht passender Ausbildungsinhalte (rd. 10 %) wurden von den Teilnehmern/-innen als Abbruchgründe genannt. In knapp zwei Dritteln der Fälle erfolgte der Ausbildungsabbruch zu einem relativ frühen Zeitpunkt (in der Probezeit bzw. noch vor der Zwischenprüfung). Ein Abbruch nach der Zwischenprüfung bzw. erst vor der Abschlussprüfung wurde von 13 % bzw. 14 % angegeben. Jedoch haben nur sehr wenige Teilnehmer/-innen im Rahmen der begleiteten (Teilzeit-)Berufsausbildung an ihre erste, abgebrochene Ausbildung angeknüpft und diese fortgesetzt: 17

18 2010 waren es drei Teilnehmer/-innen und 2011 fünf Teilnehmer/-innen. Für 2009 wurde dieses Merkmal noch nicht erhoben. Auch Teilnehmende mit abgebrochenem Studium nutzen die TEP-Maßnahme für einen Neuanfang. In allen drei betrachteten TEP-Projektrunden hatten jeweils rd. 3 % der Teilnehmer/ -innen einen Studienabbruch hinter sich. Jeweils rd. 40 % der Teilnehmenden in allen Projektrunden konnten weitere nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule erworbene Qualifizierungen vorweisen: sie hatten bereits diverse berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, eine berufliche Ausbildung im Ausland, ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr bzw. sonstige Qualifizierungen absolviert oder sie besuchten weiter eine Schule (vgl. Abb. 8). Abbildung 8: Absolvierte Qualifizierungen nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule (Mehrfachnennungen möglich) Ein großer Anteil der TEP-Teilnehmenden bringt berufliche Vorerfahrungen aus vergangenen Arbeitsverhältnissen mit. Der Anteil der Teilnehmer/-innen mit Arbeitserfahrungen (d. h. mit mindestens einem Beschäftigungsverhältnis) ist seit 2009 kontinuierlich angestiegen: Von 41,7 % auf rd. 54 % in Allerdings handelte es sich dabei in jeweils fast zwei Drittel der Fälle in allen drei Projektrunden um geringfügige Beschäftigungsverhältnisse; ein Hinweis, dass möglicherweise ohne abgeschlossene Ausbildung keine andere Beschäftigungsform möglich war. 18

19 3.2 Situation vor Maßnahmeeintritt und Zugang zum TEP-Projekt Status vor Maßnahmebeginn Obwohl in allen Projektrunden ein recht hoher Anteil der Teilnehmer/-innen bereits über Berufserfahrungen verfügte (vgl. Kapitel 3.1.4), befindet sich die Mehrheit unmittelbar vor Maßnahmeeintritt in Arbeitslosigkeit oder ausschließlicher Familienarbeit. In allen drei betrachteten Projektrunden waren nur jeweils rd. 14 % der Teilnehmer/-innen vor Eintritt erwerbstätig. Auch hier dominiert mit drei Vierteln die geringfügige Beschäftigung gaben rd. 48 % der Teilnehmer/-innen an, arbeitslos zu sein, 2010 waren es knapp 52 % und 2011 knapp 60 %. Da diese Angaben auf der Selbstauskunft der Teilnehmenden beruhen, ist von einer eingeschränkten Aussagekraft auszugehen. Auch sind die Angaben nicht immer trennscharf: In 2010 hatten sechs der arbeitslosen Teilnehmenden gleichzeitig einen Minijob, 2011 traf dies auf 20 Personen zu (in der Abb. 9 wurden diese Teilnehmer/-innen als arbeitslos berücksichtigt) wurde deshalb eine Kontrollfrage nach dem Bezug von Arbeitslosengeld II eingeführt. Demnach bekamen sowohl in 2010 als auch in 2011 rd. 78 % der Teilnehmer/-innen ALG II. Abbildung 9: Status der Teilnehmer/-innen unmittelbar vor Projekteintritt und gesamt * 2010 hatten 6 arbeitslose Teilnehmende gleichzeitig einen Minijob ** 2011 hatten 20 arbeitslose Teilnehmende gleichzeitig einen Minijob 19

20 3.2.2 Zugang zum Projekt Die TEP-Projektträger haben mit zunehmender Dauer des Programms von ihrer eigenen Öffentlichkeitsarbeit über Flyer, Gestaltung von Internetseiten, Pressearbeit etc. profitiert. Während zu Beginn in 2009 rd. 9 % der Teilnehmenden angaben, über diesen Weg zum Projekt gefunden zu haben, waren es in 2010 bereits rd. 22 % und 2011 rd. 24 %. Zugenommen hat auch die Mund-zu-Mund-Propaganda über Freunde und Bekannte und über sonstige Quellen. Das sind z. B. Zugänge über die Kammer, die Regionalagentur, über Arbeitgeber oder Eigenaktivitäten der Teilnehmenden. Der Zugangsweg über die Jobcenter und Agenturen für Arbeit ist anteilig gesunken. Hier informieren regelmäßig Beauftragte für Chancengleichheit Gruppen von Interessent/-innen in Infoveranstaltungen und beraten Einzelne über die laufenden TEP-Maßnahmen kamen noch fast drei Viertel der Teilnehmer/-innen über die Jobcenter (damals ARGE) und Agenturen für Arbeit in die Maßnahme war es nur noch gut die Hälfte der Teilnehmenden. Fast gleich geblieben ist der Zugang über andere Träger oder andere Maßnahmen des TEP-Trägers. Hier gibt es aber auch einen Trend hin zur Vermittlung über andere Beratungseinrichtungen, wie z. B. Schwangerschaftskonfliktberatung, Jugendberatung, Mutter- und Kind-Einrichtungen und Kitas. Tabelle 3: Zugang der Teilnehmenden zum TEP-Projekt Zugang (Mehrfachnennungen ab 2010) n = 190 n = 423 n = 630 Über das Jobcenter, Agentur für Arbeit 73,7 % 69,5 % 58,1 % Über andere Maßnahmen des Trägers/anderer Träger 8,4 % 14,2 % 8,6 % Über diverse Medien 8,9 % 21,7 % 23,7 % Über Freunde, Bekannte 2,6 % 6,6 % 10,2 % Sonstiges 6,3 % 1,6 % 11,9 % 3.3 Bildungsberatung und Unterstützung in der Vorbereitungsphase Voraussetzung für die Zuwendungsgewährung an Bildungsträger ist, dass er schriftlich erklärt und in einem Konzept erläutert, dass er bei der Suche nach persönlichen Perspektiven unterstützt und über die Möglichkeiten einer betrieblichen Erstausbildung auch in Teilzeitform informiert, auf den Übergang in eine Ausbildungsstelle vorbereitet (z. B. mit Potenzialanalyse, Berufsorientierung, EDV, Bewerbungstraining, Selbstlernmöglichkeiten, Coaching, betrieblichen Praktika), während der Vorlaufphase bei der selbstständigen Suche nach einem betrieblichen Praktikumsplatz unterstützt und bei Bedarf selbst Praktikumsplätze akquiriert, bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt, 20

21 bei Bedarf dem Ausbildungsbetrieb, insbesondere zu Fragestellungen einer beruflichen Erstausbildung in Teilzeitform, Hilfestellung gibt, Ansprechperson auch für Unternehmen, Berufsschulen und zuständige Stellen, wie Kammern, ist. In der viermonatigen Vorbereitungsphase erhielten die Teilnehmer/-innen vom Bildungsträger Unterstützung in unterschiedlichen Bereichen: Neben der Berufswahlorientierung, Profilingaktivitäten und der sozialpädagogischen Unterstützung spielte auch die Qualifizierung der Teilnehmenden eine wichtige Rolle in dieser Zeit (vgl. Tabelle 4). Tabelle 4: Genutzte Angebote in der Vorbereitungsphase Angebote 2009 (n = 190) 2010 (n = 428) 2011 (n = 615) Unterstützung bei der Kinderbetreuung 42,6 % 34,6 % 35,8 % Anwendung der Jobmappe NRW 6 k. A. 79,0 % 84,1 % Profiling/Kompetenzbilanzierung 90,5 % 74,3 % 80,2 % Berufswahlorientierung/Bewerbungstraining 84,2 % 75,7 % 78,5 % Sozialpädagogische u. ä. Unterstützung/Beratung bei individuellen Problemlagen 91,1 % 75,9 % 75, 0 % Qualifizierung 87,9 % 76,6 % 79,8 % Sonstige Angebote k. A. 9,3 % 7,6 % Schwerpunktmäßig wurden bei den genutzten Qualifizierungsangeboten (vgl. Abb. 10) vor allem in 2010 und 2011 Bewerbungstrainings für nahezu alle Teilnehmer/-innen ermöglicht. Danach folgen Trainings zur Verbesserung von Schlüsselkompetenzen sowie EDV- Schulungen. Vor allem im Jahr 2009 wurde mit vielen Teilnehmern/-innen Stützunterricht im Bereich Mathematik durchgeführt. Deutsche Sprachförderung, insbesondere für die Teilnehmer/-innen mit Migrationshintergrund, nutzten jeweils rd. ein Viertel der Teilnehmenden. 6 Die Anwendung der Jobmappe NRW wurde 2010 im Rahmen der fachlichen Begleitung der G.I.B. empfohlen und durch Einführungsworkshops unterstützt. 21

22 Abbildung 10: Genutzte Qualifizierungsangebote Im Bereich sonstiges Angebot wurde zum Beispiel angegeben, dass eine Outfitberatung durchgeführt worden ist, dass Zeitmanagement oder Englischkenntnisse vermittelt worden sind und andere, auf individuelle Bedarfe zugeschnittene Maßnahmen und Aktivitäten den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt worden sind. Auch der Einsatz von betrieblichen Praktika wurde von fachlicher Seite nachdrücklich empfohlen, um den vielfach beobachteten Klebeeffekt beim Übergang in Ausbildung nutzen zu können. Absolvierten nach Trägerangaben in 2009 rd. 67 % der Teilnehmer/-innen ein Praktikum, wurde in 2010 nur für rd. 45 % angegeben, dass ein betriebliches Praktikum (mit unterschiedliche Dauer, ca. zwischen einer bis vier Wochen), sog. Schnuppertage oder Probearbeiten eingesetzt worden sind lagen die Angaben mit 46,0 % ähnlich hoch (bzw. niedrig). 7 7 Hier scheint eine Untererfassung vorzuliegen. In den Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch wurde auf Nachfrage dazu gesagt, dass ein Betriebspraktikum oder Probearbeit als selbstverständlicher Bestandteil angesehen wird und häufig nicht extra in der Datenbank aufgeführt worden ist. 22

23 3.4 Übergang in begleitete Ausbildung Bezogen auf die drei betrachteten TEP-Projektrunden 2009, 2010 und 2011 traten durchschnittlich 35,6 % der Teilnehmer/-innen während der Projektlaufzeit eine entsprechend den Programmrichtlinien begleitbare Ausbildung 8 an. Die Projektrunde 2011 liegt mit fast 40 % Eintritten in begleitete Ausbildung über diesem Durchschnittswert (vgl. Abb. 11). Abbildung 11: Eintritte in begleitete Ausbildung und gesamt Zwei Drittel der betrieblich Ausgebildeten (inkl. den Altenpflegefachkräften in Ausbildung seit 2010) starten in eine Ausbildung in Teilzeit. Bei durchschnittlich einem Drittel der Eintritte in begleitete Ausbildung über alle Projektrunden handelt es sich um den Eintritt in eine begleitete Ausbildung in Vollzeit. 9 Die Vergütung erfolgt in der Regel nach Wochenstunden. In durchschnittlich 10 % der Fälle (über alle Projektrunden) erfolgt die Vergütung durch den Arbeitgeber analog zur Vollzeitausbildung. Der Zeitumfang der Teilzeitausbildungen beträgt in der Regel 30 Wochenstunden (vgl. Abb. 12). Bei den Teilzeitausbildungsverträgen, die mehr als 30 Wochenstunden umfassen, kann von einem vollzeitnahen Stundenvolumen gesprochen werden. 8 Sowohl eine schulische Ausbildung als auch eine überbetriebliche Ausbildung kann nicht über TEP begleitet werden, um Doppelförderung zu vermeiden. 9 Immer wieder gibt es nach den ersten Monaten einen Wechsel von der Teilzeit- in die Vollzeitausbildung oder umgekehrt, sei es, dass dies den Anforderungen der Auszubildenden eher entspricht, sei es, dass das Unternehmen dies wünscht. Hier gibt es eine Grenze, diese Bewegungen über eine Datenbank zu dokumentieren. 23

24 Abbildung 12: Wochenstunden bei Teilzeitausbildung Steigerung der Ausbildungsbereitschaft durch TEP Seit 2010 kann in der G.I.B.-Datenbank angegeben werden, ob es sich bei den Ausbildungsplätzen um vom Betrieb zusätzlich geschaffene Plätze handelt war dies bei 47 Betrieben (rd. 42 %), die Auszubildende in Teilzeit eingestellt hatten, der Fall waren es 58 Betriebe (rd. 28 %), die dies bestätigten. Ab 2010 wurde außerdem erfragt, ob die ausbildenden Betriebe erstmals ausbildeten. In 2010 handelt es sich bei rd. 10 % um erstmals ausbildende Betriebe, in 2011 waren es rd. 7 %. Immer wieder konnte beobachtet werden, dass auch viele kleine Unternehmen Rechtsanwalts- und Steuerberatungsbüros, ein Café, ein Friseur, eine Arztpraxis u. a. die Teilzeitberufsausbildung als Chance nutzen, auszubilden. Einige waren dazu bereit, die notwendige Ausbildereignungsprüfung abzulegen oder, wie im Beispiel des Cafés, eine Verbundausbildung mit einer Kantine durchzuführen, um alle Ausbildungsteile anbieten zu können Verteilung der begleiteten Ausbildung nach Berufen und Kammern In allen drei Projektrunden lag der deutliche Schwerpunkt der Berufswahl auf dem kaufmännischen Bereich. Die Strukturen des geschlechtsbezogenen, geteilten Arbeitsmarkts in frauen- und männerdominierte Berufe spiegeln sich in Form einer geringen Bandbreite der Berufe auch bei den (überwiegend weiblichen Auszubildenden) in den TEP-Projekten. 24

25 In allen drei Projektrunden konzentriert sich ein großer Teil der Auszubildenden auf eine geringe Anzahl an Berufen: In 2009 verteilten sich rd. 79 % auf die zehn beliebtesten Ausbildungsberufe, in 2010 und 2011 waren es fast 74 % bzw. rund 73 %. Trotz dieser gleichbleibenden Konzentration auf bestimmte Berufsbilder verbreiterte sich mit der steigenden Teilnehmerzahl das Spektrum der gewählten Berufe. In 2010 und 2011 traten einzelne Teilnehmerinnen die Ausbildung in handwerklichen oder eher von Männern ausgeübten Berufen an, zum Beispiel als Malerin/Lackiererin, als Tischlerin, Tankwartin oder als Schornsteinfegerin. Tabelle 5: Top-10-Berufe der begleiteten Ausbildung Top-10-Berufe in % absolut Bürokaufmann/Bürokauffrau 21,1 % 12 Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation 12,3 % 7 Friseur/Friseurin 10,5 % 6 Medizinische/r Fachangestellte/r 7,0 % 4 Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk 5,3 % 3 Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel 5,3 % 3 Rechtsanwaltsfachangestellte/r 5,3 % 3 Verkäufer/Verkäuferin 5,3 % 3 Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel 3,5 % 2 Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r 3,5 % 2 gesamt 78,9 % 45 Auszubildende mit Angabe gesamt 100 % 57 Anzahl unterschiedlicher Ausbildungsberufe Top-10-Berufe in % absolut Bürokaufmann/Bürokauffrau 16,0 % 19 Altenpflegefachkraft 10,9 % 13 Friseur/Friseurin 8,4 % 10 Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation 7,6 % 9 Medizinische/r Fachangestellte/r 7,6 % 9 Verkäufer/Verkäuferin 7,6 % 9 Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel 5,9 % 7 Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk 3,4 % 4 Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r 3,4 % 4 Verwaltungsfachangestellte/r 3,4 % 4 gesamt 73,9 % 88 Auszubildende mit Angabe gesamt 100 % 119 Anzahl unterschiedlicher Ausbildungsberufe 32 25

26 2011 Top-10-Berufe in % absolut Bürokaufmann/Bürokauffrau 15,2 % 33 Medizinische/r Fachangestellte/r 10,6 % 23 Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation 9,7 % 21 Verkäufer/Verkäuferin 8,3 % 18 Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel 6,0 % 13 Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk 5,5 % 12 Altenpflegefachkraft 5,1 % 11 Friseur/Friseurin 4,6 % 10 Bäckereifachangestellte/r 4,6 % 10 Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r 3,7 % 8 gesamt 73,3 % 159 Auszubildende mit Angabe gesamt 100 % 217 Anzahl unterschiedlicher Ausbildungsberufe 45 Seit 2010 kann die für den Ausbildungsberuf zuständige Kammer mit angegeben werden. Es waren jeweils Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern aus ganz NRW beteiligt und darüber hinaus noch weitere elf zuständige Stellen (vgl. Tabelle 6). Tabelle 6: Für die begleitete Ausbildung zuständige Kammer 2010 und Industrie- und Handelskammern Handwerkskammern Kammer nicht bekannt 4 11 Sonstige Kammer, davon: Anwaltskammer 4 1 Ärztekammer 6 23 Zahnärztekammer 2 7 Steuerberaterkammer - 2 Landwirtschaftskammer 1 4 Bezirksregierung 2 3 Bundesverwaltungsamt 3 - Tierärztekammer 1 - Apothekerkammer 1 - Sonstige (Kirche, öffentlicher Dienst) - 3 gesamt

27 3.4.3 Aktivitäten der Ausbildungsbegleitung Die TEP-Projektträger bieten während der achtmonatigen Begleitphase sowohl den Auszubildenden wie auch den Unternehmen ihre beraterische Unterstützung an. Sie stehen in regelmäßigem Kontakt zu den Teilnehmer/-innen und unterstützen sie vor allem in Fragen zur Alltagsorganisation und bei der Regelung finanzieller Belange (2009 wurden diese beiden Kategorien noch nicht abgefragt). Bei einem Vergleich der drei Projektrunden fällt auf, dass die Unterstützung bei der Kinderbetreuung in den Jahren 2010 und 2011 gegenüber 2009 deutlich an Bedeutung gewonnen hat (vgl. Abb. 13). Abbildung 13: Ausgewählte Aktivitäten während der 8-monatigen Begleitphase Verbleib der Teilnehmer/-innen nach individuellem Maßnahmeende Verbleib in Ausbildung Nach der Projektrunde 2009 verblieben rd. 38 % der Teilnehmer/-innen nach dem individuellen Maßnahmeende in Ausbildung (sowohl in betrieblicher als auch überbetrieblicher und schulischer Ausbildung) (vgl. Abb. 14). Von diesen 66 Teilnehmer/-innen in Ausbildung wurden 87 % bzw. 57 Teilnehmer/-innen bis zum Projektende über die TEP-Bildungsträger begleitet, da sie sich in einer betrieblichen Ausbildung in Teilzeit oder Vollzeit befanden. Die Ausbildungsabbrüche der begleiteten Ausbildung konnten in der 1. Projektrunde noch nicht über die Datenbank abgebildet werden. 27

28 Im Jahr 2010 verblieben insgesamt 144 der Teilnehmer/-innen nach ihrem individuellen Maßnahmeaustritt in Ausbildung (rd. 37 %). Im dritten Projektjahr verblieben insgesamt 229 Teilnehmer/-innen nach ihrem individuellen Maßnahmeaustritt in Ausbildung, davon 181 in der begonnenen begleiteten Ausbildung (vgl. Abb. 14). Damit konnte der Verbleib in Ausbildung in 2011 gegenüber dem Vorjahr um rd. 5 % auf rd. 42 % gesteigert werden. Abbildung 14: Verbleib in Ausbildung Über das Projektende hinaus ist keine Möglichkeit der Weiterverfolgung des Ausbildungsverlaufs der Teilnehmer/-innen mehr möglich. Somit können auf Grundlage der Datenbank keine Aussagen dazu getroffen werden, ob die Teilnehmer/-innen ihre Ausbildung über die begleiteten ersten Monate hinaus durchhalten und ob ein Ausbildungsabschluss erreicht wird. Über den Erfahrungsaustausch der TEP-Projekte sind 2011 und 2012 jedoch erste erfolgreiche Ausbildungsabschlüsse bekannt gemacht worden, zum Teil sogar mit vorgezogener Abschlussprüfung, d. h. verkürzter Ausbildungszeit insgesamt. In Einzelfällen, die nicht in der Datenbank erfasst worden sind, konnten Teilnehmende eine erfolgreiche Vermittlung in Ausbildung nicht aufnehmen oder brachen diese nach kurzer Zeit wieder ab, weil es finanzielle Probleme im Übergang vom ALG II-Bezug zur Sicherung des Lebensunterhalts mit einer Teilzeitausbildungsvergütung (d. h. entsprechend der Wochenstunden reduzierte Vergütung) plus Berufsausbildungsbeihilfe und weiterer zu beantragender Hilfen gab. Eine Lösung dieses Problems liegt für einen Teil der Auszubildenden in einem Bildungsgutschein (einzelbetriebliche Umschulung), der u. a. ihrem Lebensunterhalt dient und für 24 Monate den Bezug von Arbeitslosengeld II in den ersten beiden Ausbildungsjahren ermöglicht. Im dritten Jahr der Ausbildung muss dann jedoch der Arbeitgeber die Ausbildungsver- 28

29 gütung übernehmen. Diese Regelung kann jedoch nur im Einzelfall vom Jobcenter veranlasst werden. Da es sich um Einzelfälle handelte, wurden diese einzelbetrieblichen Umschulungen in der Auswertung mit den Auszubildenden, die in eine überbetriebliche Berufsausbildung (BaE) übergehen, zusammengefasst gab es 21 und Auszubildende mit Bildungsgutschein bzw. in BaE. Die Teilnehmer/-innen, die eine (nicht-begleitete) schulische Ausbildung wählen, weil dies ihren individuellen Wünschen und Neigungen entspricht, wählten in 2010 und 2011 die in Tabelle 7 aufgeführten Berufe (in 2009 machten die Träger keine auswertbaren Angaben zu den Berufen). Tabelle 7: Berufe der schulischen Ausbildung 2010 und n = 12 Altenpflegehelfer/-in 2 Erzieher/-in 2 Familienpfleger/-in 1 Gesundheits- und Krankenpfleger/-in 1 Kinderpfleger/-in 1 Krankenpfleger/-in 1 Mediengestalter/-in 1 Physiotherapeut/-in 1 Servicefachkraft 1 Sozialhelfer/-in n = 27 Altenpflegehelfer/-in 6 Familienpfleger/-in 8 Erzieher/-in 1 Gesundheits- und Krankenpfleger/-in 1 Heilerziehungshelfer/-in 1 Heilerziehungspfleger/-in 1 Informationstechnische/r Assistent/-in 1 Kinderpfleger/-in 2 Logopäde/Logopädin 1 Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/-in 1 Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in 1 Sozialassistent/-in 1 Sozialhelfer/-in Verbleib insgesamt Neben dem Verbleib in Ausbildung wird auch der Verbleib der übrigen Teilnehmenden nach ihrem individuellen Austritt von den TEP-Projektträgern in der Datenbank dokumentiert. Je nach individuellen Voraussetzungen kann das Nachholen eines Schulabschlusses oder der Wechsel in eine andere Qualifizierungsmaßnahme ein weiterer Zwischenschritt in Richtung Ausbildung und Berufseinstieg sein. 29

30 Unter berufliche Entwicklung wird in Tabelle 8 neben dem Verbleib in Ausbildung u. a. die Einmündung in eine (einjährige) Einstiegsqualifizierung (EQ) in einem Betrieb aufgeführt, weil diese in der Regel als erstes Ausbildungsjahr anerkannt wird. Ebenso positiv wird die Aufnahme eines Studiums bewertet sowie das Nachholen eines Schulabschlusses oft zur Verbesserung der Integrationschancen. Ferner wird der Wechsel in andere Qualifizierungsmaßnahmen, andere (betriebliche) Praktika und weitere Qualifizierung (z. B. ist hier aufgrund der beruflichen Vorerfahrungen auch die externe Prüfung enthalten) als Schritte in Richtung Ausbildung und Berufseinstieg gesehen. Und schließlich wird auch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder geringfügigen Beschäftigung sowie die Planung von Ausbildung (feste Zusage meist zu Beginn des nächsten Ausbildungsjahres) als Schritt einer beruflichen Entwicklung gewertet wurde demnach für über 76 % aller Teilnehmer/-innen im Anschluss an die TEP- Maßnahme eine berufliche Entwicklung durch die TEP-Maßnahme festgehalten (Verbleib in Ausbildung inbegriffen) waren es knapp 69 % und 2011 waren es etwas über 75 %. Keine berufliche Entwicklung umfasst den Verbleib in Arbeitslosigkeit oder erneute Schwangerschaft bzw. ausschließliche Familientätigkeit und andere Maßnahmen, wie z. B. den Antritt oder die Planung einer Therapie. In allen drei Jahren war es ein Viertel bis ein knappes Drittel aller TEP-Teilnehmenden. Im Jahr 2009 traf dies auf insgesamt rd. 24 % der Teilnehmenden zu, 2010 waren es rd. 31 %, die keine berufliche Entwicklung aufwiesen, 2011 waren es rd. 25 % (vgl. Tabelle 8). 10 Immer wieder gibt es jedoch Berichte der TEP-Träger darüber, dass einzelne Teilnehmer/ -innen mehr Zeit für den Wiedereinstieg benötigen und dann im Folgejahr einen Ausbildungsplatz finden und begleitet werden sofern ein Platz in der TEP-Maßnahme frei wird. Eine Wiederholung der Vorbereitungsmaßnahme ist nicht möglich, um Maßnahmeschleifen zu vermeiden. Viele TEP-Träger weisen jedoch ein hohes Engagement auf und begleiten ehemalige Teilnehmende, die nicht in Ausbildung übergegangen sind, ehrenamtlich weiter. 10 Für alle drei Projektrunden liegen zu einem Teil der Teilnehmenden von Trägerseite keine Angaben zum Verbleib vor. Teilweise ist der Verbleib den Trägern nach eigener Angabe unbekannt, teilweise wurde einfach keine Angabe gemacht. Besonders 2011 ist der Anteil derer, zu denen keine Verbleibangabe vorliegt, mit 17,4 % sehr hoch. 30

31 Tabelle 8: Verbleib nach individuellem Maßnahmeaustritt Verbleib absolut in % absolut in % absolut in % Verbleib in der begonnenen (begleiteten) Ausbildung bis Projektende Aufnahme einer schulischen Berufsausbildung/Aufnahme einer einzelbetrieblichen Umschulung/BaE 57 32,8 % ,3 % ,1 % 9 5,2 % 37 9,4 % 48 8,8 % Einstiegsqualifizierung 13 7,5 % 11 2,8 % 12 2,2 % Berufliche Entwicklung Wechsel in andere Qualifizierungsmaßnahme Ausbildung/weitere Qualifizierung geplant 14 8,0 % 23 5,9 % 22 4,0 % 15 8,6 % 33 8,4 % 57 10,4 % Andere Praktika/Probearbeit 5 2,9 % 8 2,0 % 9 1,6 % Nachholen eines allgemeinbildenden Schulabschlusses 3 1,7 % 17 4,3 % 24 4,4 % Aufnahme eines Studiums 1 0,6 % 3 0,8 % 4 0,7 % Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Vollzeit oder Teilzeit 3 1,7 % 7 1,8 % 27 4,9 % In geringfügige Beschäftigung 13 7,5 % 23 5,9 % 25 4,6 % Freiwilliges soziales Jahr/ Bundesfreiwilligendienst Mit beruflicher Anschlussperspektive gesamt n. v. n. v. n. v. n. v. 3 0,5 % ,5 % ,6 % ,2 % Keine berufliche Entwicklung Schwangerschaft/Familientätigkeit 12 6,9 % 34 8,7 % 34 6,2 % Arbeitslosigkeit 28 16,1 % 78 19,9 % 90 16,5 % Antritt/Planung einer Therapie 1 0,6 % 11 2,8 % 11 2,0 % Gesamt mit Angaben % % % Keine Angabe zum Verbleib/ Verbleib unbekannt 25 12,6 % 46 10,5 % ,4 % Gesamt

32 4. Schlussbemerkung Ausbildungssuchende mit Familienverantwortung, die ihre Kinder erziehen oder Angehörige pflegen und in TEP-Maßnahmen unterstützt werden, sind hoch motiviert für ihre zweite Chance einer Berufsausbildung. Sie sind in der Mehrheit jünger als 25 Jahre, sie sind überwiegend alleinerziehend und zu einem erheblichen Anteil verantwortlich für Kinder unter drei Jahren. Sie haben überwiegend höhere Schulabschlüsse (Realschul-, Fachhoch- oder Hochschulreife). Mehr als ein Drittel hat eine Ausbildung (bzw. Studium) begonnen und abgebrochen, zu 40 % aufgrund von Schwangerschaft und Elternzeit. Diejenigen, die Arbeitserfahrungen mitbringen, haben mehrheitlich in geringfügiger Beschäftigung gestanden. Fast Personen haben zwischen 2009 und 2011 an TEP-Maßnahmen in allen 16 Arbeitsmarktregionen teilgenommen. In den ersten vier Monaten der TEP-Maßnahme werden sie von pädagogischen Mitarbeiter/ -innen bei der Ausbildungsplatzsuche unterstützt, mit dem Einsatz der Jobmappe NRW, mit Kompetenzbilanzierung, Bewerbungstraining, Unterstützung bei der Kinderbetreuung, unterschiedlichen, individuellen Qualifizierungen und betrieblichen Praktika. Am Ende konnten zwischen 69 % und 76 % eine Ausbildung aufnehmen oder andere positive Schritte einer beruflichen Entwicklung gehen. Ein Übergang in eine begleitete, betriebliche Ausbildung als erklärtes Ziel der TEP-Maßnahme gelang in den drei Förderjahren insgesamt 35,6 % der Teilnehmenden. 70 % von ihnen nahmen eine Ausbildung in Teilzeit auf, die meisten (76 % 85 %) von ihnen mit 30 Stunden die Woche. In 10 % der Fälle bezahlten die Arbeitgeber auch den Teilzeitauszubildenden eine Vollzeitvergütung. TEP beförderte auch die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen: 2010 haben 39 % einen zusätzlichen Ausbildungsplatz mit einem TEP-Teilnehmer oder einer TEP-Teilnehmerin besetzt waren es 27 %. Erstmalig ausgebildet haben 10 % (2010) bzw. 7 % (2011) der beteiligten Betriebe. Das Spektrum der Berufe war angesichts der überwiegend weiblichen TEP-Ausbildungsplatzbewerber/-innen (98 %) auf kaufmännische Berufe, Einzelhandel, Altenpflege und weitere frauendominierte Berufsbereiche konzentriert. Alle Industrie- und Handelskammern in NRW und 11 weitere zuständige Stellen waren bei der Vertragsgestaltung der Teilzeitberufsausbildung beteiligt und zum Teil engagiert in der Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung der Verstetigung dieser Ausbildungsform, von der beide Seiten profitieren: Frauen (Männer) mit Kindern, die mit einer qualifizierten Berufsausbildung ihre Zukunft gestalten können und Unternehmen, die neue Potenziale von hoch motivierten Beschäftigten für sich entdecken. 32

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