Alles neu, macht der Mai

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1 40. Jahrgang Auflage April 2011 Nr. 04 Alles neu, macht der Mai Alles neu, macht der Mai, Macht die Seele frisch und frei Laßt das Haus, kommt hinaus, Windet einen Strauß! Rings erglänzet Sonnenschein, Duftend pranget Flur und Hain; Vogelsang, Hörnerklang Tönt den Wald entlang. Wir durchzieh'n Saaten grün, Haine, die ergötzend blüh'n, Waldespracht neu gemacht, Nach des Winters Nacht. Dort im Schatten an dem Quell Rieselnd munter, silberhell, Klein und Groß ruht im Moos, Wie im weichen Schoß. Hier und dort, fort und fort, Wo wir ziehen Ort für Ort Alles freut sich der Zeit, Die verjüngt, erneut, Widerschein der Schöpfung blüht Uns erneuernd im Gemüt. Alles neu, frisch und frei Macht der holde Mai. Hermann Adam von Kamp (1818) Veranstaltungs-Tipps! 01. Mai 2011: Regenstaufer Maimarkt 21. Mai 2011: Tag der offenen Tür der Mittelschule am Schlossberg 26. Mai 2011: Bayern Rundfahrt führt durch Regenstauf

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3 Postanschrift: Regenstauf, Bahnhofstraße Regenstauf, Postfach 130 Telefon / Telefax / Homepage: markt@regenstauf.de Inhaltsangabe Sprechstunden des Bürgermeisters Nur mit Voranmeldung, außer donnerstags von Uhr Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Parteiverkehr Sitzungsplan Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Öffnungszeiten Wertstoffhof Telefon-Nr.: / Werner-von-Siemens-Str. 10 Dienstag Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr Samstag Uhr Öffnungszeiten Kompostplatz Telefon-Nr.: / R 21 Richtung Eitlbrunn Mittwoch Uhr Freitag Uhr Samstag Uhr Wichtige Telefonnummern Störungsdienst Gas (REWAG) Telefon (0941) Störungsdienst Strom (E.ON Bayern AG) Telefon (0180) Störungsdienst Wasser (Gemeinde) Telefon ( ) o. (09402) außerhalb der Dienststunden Telefon (01 70) Störungsdienst Abwasserzweckverband Telefon ( ) Notrufnummern Notruf/Überfall/Verkehrsunfall Telefon 110 Feuerwehr Telefon 112 Notarzt - Rettungsdienst und Krankentransport Telefon Rettungsleitstelle Arztlicher Bereitschaftsdienst Telefon (01805) Giftnotruf München Telefon (089) Giftnotruf Nürnberg Telefon (0911) Sitzung des Marktgemeinderates am Dienstag, 10. Mai 2011, Uhr Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am Dienstag, 24. Mai 2011, Uhr Amtliche Bekanntmachungen... S. 4 Berichte aus den Sitzungen... S. 4-6 Mitteilungen und Informationen aus der Verwaltung... S. 7-9 Jubiläen und Feste... S Beratungen und Sprechtage... S Informationen anderer Stellen... S Was tut sich in Regenstauf... S Kultur- und Mehrgenerationenhaus... S Nachrichten aus Schulen und Kindergärten... S. 30 Kirchliche Nachrichten... S Veranstaltungskalender... S. 34 Vereinsnachrichten... S Vereinsnachrichten und Informationen für das Mitteilungsblatt Regenstauf bitte künftig per Mail an Markt@regenstauf.de. Impr es su m Herausgeber: Markt Regenstauf Bahnhofstraße Regenstauf Verantwortlich für den amtlichen Teil: Siegfried Böhringer 1. Bürgermeister Anzeigen und Druck: Hofmann Druck & Verlag Werner-von-Siemens-Str Regenstauf Telefon: 09402/ Telefax: 09402/ Vertrieb: Markt Regenstauf Erscheinungsweise: monatlich Redaktionsschluss: 13. Mai 2011 Anzeigenschluss: 13. Mai

4 Amtliche Bekanntmachungen Wasserrecht; Planfeststellungsverfahren für Hochwasserschutzmaßnahmen an Steinbach und Moosbach im Markt Regenstauf Bekanntmachung Der Markt Regenstauf beabsichtigt die Erstellung eines wirksamen Hochwasserschutzes für das Steinbach- und Weihermühlbachtal gegen ein 100-jährliches Hochwasserereignis. Dieses wird durch den Steinbach und den am Ortsrand von Regenstauf in den Steinbach mündenden Moosbach (Quellbach des Weihermühlbachs) und Wasser eines Ableitungsgrabens aus dem Gebiet des Geisbergs verursacht. Entlang des Steinbach- und Weihermühlbachs ist der Talraum relativ eng bebaut. Der Gewässerquerschnitt wurde stark eingeschränkt und in weiten Strecken verrohrt. Eine Öffnung der verrohrten Gewässerstrecken mit Aufweitung von Gewässerabschnitten oder die Anlage von z.b. Flutmulden zur Leistungssteigerung der Gewässer bei Hochwasser ist nicht mehr möglich. Daher kommt es bei starken Regenfällen im Einzugsgebiet in der Ortschaft Regenstauf am Ende des Talgrunds zur Überlastung des Steinbachs im Bereich der Engstellen und der verrohrten Abschnitte, sodass es z.b. zum Überlauf des Steinbachs in die Straße Geisberg kommt. Ca. 100 m oberhalb des Ortsrandes von Regenstauf, unmittelbar oberhalb des Zusammenflusses von Steinbach und Moosbach, soll ein Hochwasserrückhaltebecken errichtet werden. Der Damm soll 130 m lang und an seiner höchsten Stelle 8 m hoch werden. Bei einer Einstauhöhe von 5,4 m könnte ein Rückhalteraum von m 3 erzielt werden. Das Hochwasserrückhaltebecken ist als Trockenbecken geplant, bei dem nur im Hochwasserfall der Stauraum mit Wasser gefüllt wird. Stein- und Moosbach sollen vor dem Zusammenfluss im Bereich des geplanten Dammes auf ca. 100 m Länge verlegt und naturnah gestaltet werden. In der Straße Geisberg soll parallel zum bestehenden Mischwasserkanal ein 280 m langer Ableitungskanal DN 700 errichtet werden. Dieser soll Wasser aus dem Bachlauf des nördlichen Hangbereichs abfangen und über ein neues Auslaufbauwerk mit ökologisch gestaltetem Graben in den bestehenden Weiher Sauweiher ableiten. Durch das geplante Dammbauwerk für das Hochwasserrückhaltebecken werden zwei bestehende Wirtschaftswege überbaut, die aus dem Steinbachtal weiter nach Osten in Richtung Maad bzw. Südosten in Richtung Hauzenstein führen. Hierfür ist ein Ersatzweg mit einer Gesamtlänge von ca m geplant, der sich südlich von Regenstauf an die Kreisstraße R 21 in Richtung Wenzenbach anschließt. Um die Erschließung des Waldgebiets östlich von Regenstauf v.a. für Fußgänger und Radfahrer zur Naherholung aber auch für Waldbauern mit leichterem Gerät weiterhin gewährleisten zu können, soll ausgehend von der Stichstraße Steinbachtal, ca. 300 m westlich des geplanten Dammbauwerks, ein neuer Verbindungsweg zum nördlichen Ende der Dammüberfahrt mit Anschluss an den bestehenden Waldweg nach Schneitweg führen. Für die o.g. geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen hat der Markt Regenstauf die Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses gemäß 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Die beantragten Maßnahmen werden hiermit gemäß 70 Abs. 1 Hs. 2 WHG i.v.m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) bekannt gemacht. Die Planunterlagen sind im Rathaus des Marktes Regenstauf, Zimmer-Nr. 39, vom 11. Mai 2011 bis einschließlich 14. Juni 2011 während der Dienstzeiten zur Einsicht ausgelegt. Etwaige Einwendungen sind bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, jedoch bis spätestens 1. Juli 2011 schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Regenstauf, Bahnhofstraße 15, Regenstauf, oder beim Landratsamt Regensburg, Altmühlstraße 3, Regensburg, zu erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird das Landratsamt Regensburg die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. Es wird noch besonders darauf hingewiesen, dass a) Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Bleibt ein Beteiligter dem Erörterungstermin fern, so kann auch ohne ihn verhandelt werden. Böhringer, 1. Bürgermeister Jagdgenossenschaft, Diesenbach Die Jagdgenossenschaft, Diesenbach hat in der Versammlung am 17. März 2011 eine neue Satzung beschlossen. Die Satzung wird am Montag, 2. Mai 2011, im Rathaus des Marktes Regenstauf, Bahnhofstraße 15, Zimmer 18 / EG zur Einsichtnahme durch die Jagd genossen der Jagdgenossenschaft Diesenbach niedergelegt. Die Einsichtnahme kann jederzeit während der allgemeinen Dienststunden der Marktverwaltung Regenstauf erfolgen. Otto Obermeier, Jagdvorsteher Berichte aus den Sitzungen Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 15. März 2011 Errichtung einer weiteren Kinderkrippe Der Haupt- und Finanzausschuss hatte sich am 23. Februar 2011 mit diesem Thema ausführlich befasst. Angesichts der vorgelegten Anmeldezahlen und im Hinblick auf die Verpflichtung zum 1. Januar 2013 entsprechende Plätze vorzuhalten, wurde einstimmig beschlossen, sofort mit der Planung des Neubaus einer zweigruppigen Kinderkrippe zu beginnen und auf die Errichtung einer Behelfslösung ab dem 1. September 2011 zu verzichten. Weiterhin solle seitens der Verwaltung geprüft werden, inwieweit der Betrieb dieser neuen Einrichtung durch einen frei gemeinnützigen Träger Vorteile bringt. Der Vorsitzende informierte den Marktgemeinderat, dass der aktuelle Bedarf bei 75 Plätzen liegt und seit 2008 bereits 1 Kinderkrippe bestehe. Zudem teilte er mit, dass die Fertigstellung der weiteren Krippe für 2012 geplant sei. FW-Fraktionssprecher Viehbacher gab zu Bedenken, dass aufgrund der bisherigen Anfragen die geplante Krippe zur Fertigstellung 2012 bereits überbelegt sein könne. Er schlug erneut die Unterbringung im Mehrgenerationenhaus als Übergangslösung vor, sofern der Mehrbedarf bestehe. Zudem regte er die Überprüfung bzgl. eines freien Trägers der Kinderkrippe an. Auch CSU-Fraktionssprecher Schleinkofer bat um die Überprüfung eines freien Trägers. Der Vorsitzende bestätigte, dass in einer künftigen Sitzung auch ein freier Träger vorgestellt werden würde. Der Vorsitzende führte weiter aus, dass es einen Termin mit dem Kreisjugendamt bzgl. der Planung gäbe und evtl. eine Übergangslösung im Kloster möglich sei. Auch Marktgemeinderat Angerer sprach sich für eine Überprüfung der bestehenden Gebäude für die Nutzung als Kinderkrippe aus und nannte als Grund die Synergieeffekte. 4

5 Der CSU-Fraktionssprecher Schleinkofer pflichtete dem ebenso bei und sprach die Folgekosten bei einem Neubau an. Marktgemeinderat Dechant von der CSU schlug die Schulen Ramspau oder Steinsberg als Alternative vor und begründete dies mit dem Leerstand einiger Klassenzimmer. Der Vorsitzende sprach die Überprüfung bestehender Gebäude zu. Der Marktgemeinderat fasste folgende Beschlüsse: Beschluss I: Der Markt Regenstauf beginnt sofort mit der Planung des Neubaus einer zweigruppigen Kinderkrippe am Standort Diesenbach. Falls Bedarf besteht, wird überlegt, ob es eine Übergangslösung geben werde. - zugestimmt mit 21 : 0 Stimmen - Beschluss II: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit der Betrieb dieser neuen Einrichtung durch einen frei gemeinnützigen Träger Vorteile bringt. - zugestimmt mit 21 : 0 Stimmen - Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten Frau Marion Schwarzott beantragte die Änderung der Gebührensatzung für den Kindergarten dahingehend, dass das 3. Kind einer Familie, das denselben Kindergarten besucht, von der Gebühr befreit wird. Begründet wurde dieser Antrag damit, dass ein Anreiz für die Eltern geschaffen werden solle, die Kinder immer in den gleichen Kindergarten zu schicken. Außerdem sei es sowohl von der politischen Zielsetzung des Marktes sowie von der Preisgestaltung her durchaus angebracht, hier den jungen Familien finanzielle Erleichterungen zu gewähren. Auch auf den Hinweis, dass diese Frage erst 2009 negativ entschieden worden sei und dass den Eltern finanziell durch die wirtschaftliche Jugendhilfe Unterstützung gewährt werde, wurde der Antrag aufrecht erhalten. FW-Fraktionssprecher Viehbacher bemängelte, ob es Aufgabe des Gemeinderates sei, sich mit Einzelanfragen von Bürger zu beschäftigen und bat, dies künftig wieder einzuschränken. Jedoch erinnerte er an den Vorschlag der ÖDP vom November 2009, welchem sich die Freien Wähler anschlossen, bei Familien ab dem 3. Kind die Gebühren - egal welche Einrichtung - zu erlassen. Der Marktgemeinderat fasste folgenden Beschluss Der Antrag auf Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten wird abgelehnt. - zugestimmt mit 15 : 6 Stimmen - Richtlinie über Ehrungen und Auszeichnungen Der Vorsitzende berichtete dem Marktgemeinderat folgendes: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat mit Beschluss vom 23. März 2011, aufgrund der sehr umfangreichen Wiederholungen bei den Sportehrungen die Häufigkeit in der Weise zu begrenzen, dass der zu ehrende Rangplatz reduziert und nur eine Wiederholung je Wettbewerbsebene vorgesehen wird, da der bisherige Umfang den Rahmen des Jahresempfanges sprengt. Die Reduzierung der Sportehrungen soll sich erst auf nach 2011 erbrachte Sporterfolge auswirken. Änderungsentwurf: vom 15. März 2011 Richtlinie des Marktes Regenstauf über Ehrungen und Auszeichnungen in der Fassung vom 15. März Allgemeines, Arten der Ehrung Zur Würdigung von Personen, die sich um die Gemeinde, die Gesellschaft und das Ehrenamt verdient gemacht haben, werden folgende Ehrungen durchgeführt: 1) Ernennung zum/zur Ehrenbürger/in 2) Verleihung einer Bürgermedaille 3) Verleihung einer Ehrennadel des Marktes 4) Verleihung einer Sportehrennadel 2 Ehrenbürgerrecht Zu Ehrenbürgern/innen können Persönlichkeiten ernannt werden, die sich um den Markt in außerordentlicher Weise verdient gemacht haben. Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Auszeichnung, welche der Markt vergibt. Die Verleihung regelt Art. 16 der Gemeindeordnung. Die Anzahl der lebenden Inhaber der Ehrenbürgerwürde soll 15 Personen nicht übersteigen. Über die Ernennung wird dem/der Ehrenbürger/in in feierlicher Form eine Urkunde (Ehrenbürgerbrief) ausgehändigt. Gleichzeitig erfolgt ein Eintrag in das Goldene Buch der Marktgemeinde. 3 Bürgermedaille (1) Die Bürgermedaille kann in Gold oder Silber an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um das Wohl oder das Ansehen des Marktes hervorragende Verdienste erworben haben. Die Art der zur Verleihung kommenden Medaille bestimmt sich nach dem Maß der zur Anerkennung gelangenden Verdienste. (2) Die Gesamtzahl der lebenden Inhaber der Bürgermedaille soll 25 nicht übersteigen. (3) Die Bürgermedaille ist in Gold oder Silber geprägt und hat eine kreisrunde Form in einem Durchmesser von 5 cm. Die Vorderseite zeigt das Wappen des Marktes Regenstauf mit der Aufschrift Markt Regenstauf, die Rückseite Dank und Anerkennung für besondere Verdienste. Die Medaille wird außerdem noch im Kleinformat als Stecknadel mit 1,5 cm Durchmesser ausgehändigt. (4) Über die Verleihung der Bürgermedaille wird eine Urkunde mit folgendem Wortlaut ausgestellt: In Anerkennung für besondere Verdienste um das Gemeinwohl der Marktgemeinde Regenstauf wird Herrn/Frau... die Bürgermedaille verliehen. Beschluss vom, Datum, Unterschrift 1. Bürgermeister. (5) Vorschlagsberechtigt sind jeweils eine Fraktion oder mindestens 4 Mitglieder des Marktgemeinderates. (6) Die Geehrten tragen sich in das Goldene Buch der Marktgemeinde ein. 4 Ehrennadel (1) Die Ehrennadel kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich in besonderer Weise um das Wohl oder das Ansehen des Marktes verdient gemacht oder besondere persönliche Leistungen insbesondere durch mindestens 15-jähriges ehrenamtliches bzw. 25-jähriges haupt- oder nebenamtliches besonderes Engagement in der Marktgemeinde im kulturellen, sozialen, kirchlichen, gesellschaftlichen oder politischen Bereich erbracht haben. Dies gilt auch bei einem besonders herausragenden Berufs- oder Bildungsabschluss mit einem Notendurchschnitt von 1,0. (2) Eine bloße langjährige Mitgliedschaft oder Tätigkeit in einer Organisation reicht bei einer organisierten Tätigkeit nicht aus. Insoweit sind konkrete Leistungen vorzuweisen, die bereits in der betreffenden Organisation eine Ehrung erfahren haben. (3) Die Anstecknadel mit grünem Rand und 1,5 cm Durchmesser trägt das Marktwappen mit der die Aufschrift Markt Regenstauf. Die Rückseite trägt den Schriftzug Ehrennadel. (4) Über die Verleihung wird eine Urkunde mit folgendem Wortlaut ausgestellt: In Anerkennung für besondere Leistungen (Beschreibung) wird die Ehrennadel der Marktgemeinde Regenstauf an Herrn/Frau... verliehen. Datum und Unterschrift 1. Bürgermeister. 5

6 (5) Die Verleihung setzt einen schriftlichen Antrag einer Einrichtung (z. B. Verein, Organisation, Bildungseinrichtung, Betrieb) mit Begründung an den Markt Regenstauf voraus. Antragsberechtigt sind auch Mitglieder des Marktgemeinderates. 5 Sport-Ehrennadel (1) An Mitglieder und Mannschaften von Sportvereinen mit Sitz in der Marktgemeinde Regenstauf und an aktive Sportler aus der Marktgemeinde kann für hervorragende sportliche Leistungen die Sportehrennadel verliehen werden. Besondere sportliche Leistungen sind ein 1. bis 3. Platz auf Landesmeisterschaften, ein 1. bis 5. Platz bei Deutschen Meisterschaften, sowie die Teilnahme an internationalen Meisterschaften. (2) Die Sportehrennadel wird nur einmal verliehen. Bei wiederholter Erfüllung der Voraussetzungen kann innerhalb einer Austragungsebene (Land, Bund, international) eine einmalige weitere Ehrung erfolgen und ein Sachpreis überreicht werden. (3) Die Anstecknadel mit rotem Rand und 1,5 cm Durchmesser trägt das Marktwappen mit der Aufschrift Markt Regenstauf. Die Rückseite trägt den Schriftzug Sportehrennadel. (4) Über die Verleihung wird eine Urkunde mit folgendem Wortlaut ausgestellt: In Anerkennung für besondere sportliche Leistungen (Beschreibung) wird die Sportehrennadel der Marktgemeinde Regenstauf an Herrn/Frau... verliehen. - Datum und Unterschrift 1. Bürgermeister. (5) Die Verleihung setzt einen schriftlichen Antrag des Vereins mit Begründung an den Markt Regenstauf voraus. 6 Verleihung (1) Über die Verleihung sämtlicher Auszeichnungen beschließt der Marktgemeinderat auf Vorschlag des zuständigen Ausschusses in nichtöffentlicher Sitzung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. (2) Sämtliche Auszeichnungen werden in öffentlicher Sitzung des Marktgemeinderates oder in einer anderen repräsentativen Veranstaltung der Marktgemeinde durch den 1. Bürgermeister verliehen. 7 Rechtsanspruch Ein Rechtsanspruch auf Durchführung einer Ehrung nach dieser Richtlinie besteht nicht. 8 Inkrafttreten und Übergangsregelung Diese Richtlinie tritt am 16. März 2011 in Kraft. Die Neuregelungen für die Sportehrennadel ( 5) gelten erstmals für sportliche Erfolge des Jahres Für Sporterfolge des Jahres 2011 verbleibt es bei der bisherigen Regelung. Der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler geht auf die neue Richtlinie ein und verwies auf 5 Abs. 2, welcher nach Auffassung der Freien Wähler Spielraum für Irritationen zulasse. Die Freien Wähler schlugen vor, die Formulierung nochmals zu überdenken. Der Vorsitzende klärte die Irritation auf. Der Marktgemeinderat fasste folgenden Beschluss: Der Entwurf über Ehrungen und Auszeichnungen vom 15. März 2011 wird als Richtlinie erlassen. - zugestimmt mit 21 : 0 Stimmen - Anfragen Marktgemeinderat Krüger sprach das Thema Bahnausbau in Ostbayern an. Es werde überlegt, die Strecke zwischen Regens- burg und Hof zu elektrifizieren. Er bekräftigte, dass dies auch für Regenstauf einige Vorteile bringen könnte. Man müsse jedoch aufpassen, dass dies nicht primär bedeute, dass der Güterverkehr ausgebaut werden würde. Laut dem Vorsitzenden werde es ein Bundesverkehrsgutachten geben, welches er bei Herrn Bundestagsabgeordneten Karl Holmeier anfordern werde. SPD-Fraktionssprecher Dechant, wies auf die Gefahr hin, dass nicht nur der Anstieg des Güterverkehrs gesehen werden solle, sondern auch eine kürzere Taktung für den Personenverkehr möglich sei. Auch der CSU-Fraktionssprecher Schleinkofer sprach sich positiv für die Elektrifizierung aus und betonte, dass diese zukunftsweisend - auch im Hinblick auf die steigenden Energiekosten - sei. Des Weiteren lobte SPD-Fraktionssprecher Dechant die positiven Zahlen des Eigenbetriebs Wasserwerk inklusive der weiteren Reduzierung des Wasserverlustes. Zudem lobte er den Wassermeister Peter Lotter für seine gute Arbeit. Laut SPD-Fraktionssprecher Dechant konnten auf Basis der Eichgesetzverlängerung durch die Reduzierung der Zähler eingespart werden. Marktgemeinderätin Lohner-Strebl machte darauf aufmerksam, dass MdB Aumer einen Jugendbeirat einführen wollte. Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 1. März 2011 Anfragen 1. Bürgermeister Böhringer teilt dem Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss mit, dass der Markt Regenstauf Antrag auf Aufstellung eines Hinweisschildes für die Autobahnausfahrt Regenstauf Nord stellen werde. Die Beschilderung solle nur von Weiden her kommend aufgestellt werden. Die Verwaltung werde einen entsprechenden Antrag stellen. Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt davon Kenntnis. Der Vorsitzende gibt dann ein Schreiben des Landrates des Landkreises Schwandorf vom 24. Februar 2011 bekannt, aus dem hervorgeht, dass die Errichtung einer zusätzlichen beruflichen Oberschule in Regenstauf eine Schülerabwanderung für die Berufsoberschule Schwandorf verstärken würde. Aus dem Schreiben geht hervor, dass aus allen schul- und strukturpolitischen Erwägungen und im Interesse der Schülerinnen und Schüler beider Landkreise der Standort Regenstauf nicht als überzeugende oder notwendige Ergänzung in der Schullandschaft dargestellt werde. Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt davon Kenntnis. Marktgemeinderat Johann Dechant teilt mit, dass die Ausstellung und Erneuerung des Führerscheins Klasse C für Feuerwehrfahrzeuge durch den einzelnen Antragsteller zu sehr erheblichen finanziellen Aufwendungen führe. Es müsse in der Finanzausschusssitzung geprüft werden, ob nicht Mittel und Zuschüsse für diesen Personenkreis erteilt werden könnten. Entsprechende Vorarbeiten und Vorbereitungen sollten für die nächste Finanzausschusssitzung gemacht werden. Der Vorsitzende teilt mit, dass er dies dem zuständigen Bearbeiter übergeben werde. Marktgemeinderat Schleinkofer drängt auf die Beseitigung der Winterschäden in gemeindeeigenen Ortsstraßen. Auch sollten die Winterschäden auf der B 15 durch das Straßenbauamt zügig beseitigt werden. Der Vorsitzende teilt mit, dass eine Beseitigung der Frostschäden erst ab April vorgenommen werden könne, da hier erst eine Auslieferung durch Heißasphalt durch die einzelnen Werke erfolgen werde. Er werde Herrn Eichinger beauftragen, die Arbeiten unverzüglich vorzunehmen und schnellstmöglichst zu tätigen. Marktgemeinderätin Scheuerer moniert, dass ein Anschluss an das Breitbandkabel nicht erfolge. Ein Bürger habe bereits vor einem Jahr einen entsprechenden Antrag an den Markt Regenstauf gestellt, der bisher noch nicht beantwortet worden sei. Der Vorsitzende teilt mit, dass er mit dem betroffenen Bürger bereits dreimal entsprechende Gespräche geführt habe und ihm auch den Sachverhalt erläuterte. 6

7 Mitteilungen und Informationen aus der Verwaltung Neues Online Buchungssystem für den Markt Regenstauf Das neue Online-Buchungsportal für Ostbayern TOMAS steht in den Startlöchern. Auch der Markt Regenstauf und der Tourismusverein Regental möchten dieses neue Online Buchungssystem gerne in Regenstauf für alle Beherbergungsbetriebe einführen. Immer mehr Gäste jeden Alters nutzen das Internet zur Buchung ihrer Urlaubsreise. Das neue Buchungssystem bietet (auch für kleine Ferienwohnungsanbieter!!!) folgende Vorteile: - 24 Stunden, 365 Tage im Jahr weltweit online buchbar - Vertrieb über Online-Portale der Region - Echtzeit buchbar - Schnelle Abwicklung - Gast erhält sofort eine Bestätigung - Alle offenen Angebote des Ortes sichtbar - Service für den Gast Übernachtungsbetriebe (Gewerblich und Privat) in der Marktgemeinde Regenstauf haben die Möglichkeit sich im Kultur- und Tourismusamt bei Herrn Spiegl, Tel informieren zu lassen. Fundsachen für März / April 2 Geldscheine 2 Schlüssel an einer Wollkordel Die Fundsachen können während der allgemeinen Öffnungszeiten im Fundamt, Zimmer 19, abgeholt werden. Hinweis auf die Zahlungsfälligkeit Am 15. Mai 2011 werden zur Zahlung fällig: Grundsteuer - 2. Rate 2011 Gewerbesteuer - Vorauszahlung - 2. Rate 2011 Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Marktkasse erfolgen: Sparkasse Regenstauf (BLZ ) Postbank Nürnberg (BLZ ) Raiffeisenbank Regenstauf (BLZ ) Hypo Vereinsbank Regenstauf (BLZ ) Barzahlungen können in der Kasse während der Öffnungszeiten des Rathauses geleistet werden. Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen weisen wir auf die Einhaltung der Zahlungstermine hin. Offenhaltung von Blumenverkaufsstellen am Muttertag Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat eine Allgemeinverfügung erlassen wonach Verkaufsstellen, in denen in erheblichem Umfang Blumen feilgehalten werden, am 8. Mai 2011 (Muttertag) in der Zeit von Uhr bis Uhr, zum Zwecke des Verkaufs von Blumen geöffnet sein dürfen. Auflagen: Die Gesamtöffnungszeit darf einschließlich der nach 1 Abs. 1 Nr. 3 von der Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 21. Dezember 1957 (BGBl. I S. 1881), zuletzt geändert am 30. Juli 1996 (BGBl. I. S. 1186), zugelassenen Verkaufszeit vier Stunden nicht überschreiten. Arbeitnehmer, die am Muttertag länger als drei Stunden in der Verkaufsstelle beschäftigt sind, sind an einem Werktag derselben Woche ab Uhr von der Arbeit freizustellen. Die Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz und dem Jugendschutzgesetz bleiben unberührt. Der Bescheid stützt sich auf 23 Abs. 1 LadSchlG. Notfallmappen Ab sofort liegen bei der Marktverwaltung im Rathaus, Zi.-Nr. 18, Notfallmappen des Landkreises Regensburg aus. Darin befinden sich unter anderem Vordrucke für Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung sowie Erläuterungen hierzu. Zu dem Thema Notfallmappe bietet die Seniorenbeauftragte des Marktes Regenstauf, Frau Lohner-Strebl, jeden letzten Freitag im Monat einen 1 1 / 2 stündigen Vortrag mit Erklärungen zur Ausfüllung der Vordrucke im Mehrgenerationenhaus an. Eine Voranmeldung bei der Seniorenbeauftragten ist unter der Tel.-Nr /5333 oder 0177/ erforderlich. Wilde Müllablagerungen bei den Containerinseln im Bereich des Marktes Regenstauf In letzter Zeit häufen sich auf den Containerstellplätzen wieder die Fälle von wilden Müllablagerungen. Es wird sogar Müll innerhalb der Dosen- und Glascontainer entsorgt. Dieser Müll muss mühsam aus den Containern entfernt und auf Kosten der Allgemeinheit beseitigt werden. Der Markt Regenstauf bittet deshalb, diese nicht zulässigen Müllablagerungen auf den Containerinseln zu unterlassen. Es wird darauf hingewiesen, dass solche Verstöße vom Markt Regenstauf verstärkt verfolgt und zur Anzeige gebracht werden. Markt Regenstauf 7

8 Rasenmäher Rasenmäher dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen Uhr und Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder Elektromotor betrieben wird. So genannte lärmarme Rasenmäher oder Maschinen mit dem Umweltzeichen dürfen auch nicht länger betrieben werden. Abfallrecht; Entsorgung von Gartenabfällen Der Markt Regenstauf weist darauf hin, dass Gartenabfälle (z.b. Strauch- und Grasschnitt) außerhalb der eigenen Grundstücke nicht abgelagert und zur Verrottung gebracht werden dürfen. Gartenabfälle können in Kleinmengen kostenlos am Wertstoffhof Regenstauf entsorgt werden. Für größere Mengen steht der Kompostplatz Regenstauf zur Verfügung. Schutz des Weißstorches; Anleinpflicht für Hunde in den Regenauen Der Markt Regenstauf möchte darauf hinweisen, dass seit dem 15. März 2011 im Bereich der Regenauen eine Anleinpflicht für Hunde besteht. An den Zugängen zu den Regenauen sind entsprechende Hinweisschilder angebracht. Nach den Bestimmungen des Naturschutzrechts zählt der Weißstorch zu den vom Aussterben bedrohten Tierarten. Es ist deshalb verboten, diese Vogelart an ihrer Nist-, Brut-, Wohnoder Zufluchtstätte durch aufsuchen, fotografieren, filmen oder ähnliche Handlungen (z.b. freies Laufenlassen von Hunden im Nahrungsbiotop) zu stören. Das Bundesnaturschutzgesetz legt ferner fest, dass derjenige ordnungswidrig handelt, der vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften missachtet. Ein hohes Bußgeld kann die Folge sein. Kühlgeräte Kühlgeräte (Kühlschränke, Gefriergeräte usw.) werden am Wertstoffhof nicht angenommen. Diese Geräte werden nach Voranmeldung von der Fa. Meindl abgeholt. Verunreinigung durch Hundekot An alle Hundehalterinnen und Hundehalter Verunreinigung durch Hundekot Bedauerlicherweise erhalten wir laufend Beschwerden über Hundekot auf öffentlichen Flächen. Deshalb weisen wir auf nachstehende Verhaltensregeln hin. Natürlich muss ein Hund auch einmal. Aber: Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen, Plätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich. Diese Seite der Hundehaltung kann leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein vermieden werden. Leidtragende sind Spaziergänger, die in die Häufchen hineintreten. Mit diesen Verschmutzungen im Bereich öffentlicher Anlagen und Spielplätze wird der öffentl. Reinigungsdienst tagtäglich konfrontiert. Hundekot insbesondere auf Spielplätzen ist nicht nur eine häss liche bzw. ärgerliche Angelegenheit, sondern kann auch für die Kinder gesundheitsschädlich sein. Und letztendlich sind auch die Haus- und Grundstückseigentümer verärgert, die den Gehweg reinigen und somit auch die Hundehaufen zu entfernen haben. Also: - Lassen Sie ihren Hund niemals unbeaufsichtigt umherlaufen. - Meiden Sie Spielplätze, auf denen Hunde prinzipiell nicht mitgeführt werden dürfen. - Achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein Geschäft erledigt. Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen sind dafür tabu! Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein Geschäft verrichten, sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache des Marktes oder Ihrer Mitmenschen, Hundekot zu beseitigen. - Beachten Sie diese einfachen Regeln nicht, so begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit (Hundehaltungsverordnung und Grünanlagensatzung des Marktes Regenstauf), die mit einer empfindlichen Geldbusse geahndet werden kann. - Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Wenn Sie sich beim Gassigehen mit einer Tüte, einem Stück Papier oder einer Pappe `bewaffnen` und damit den Kot Ihres Vierbeiners einsammeln, tragen Sie mit dazu bei, unser Marktgebiet sauber zu halten. Beachten Sie bitte diese Regeln und die Mitmenschen werden es Ihnen danken. Appell an das Verantwortungsbewusstsein gegenüber Mitmenschen und Tieren. HundehalterInnen wissen es zu schätzen, dass sie in den Außenbereichen unserer Ortsteile reichlich Auslauf für ihre Vierbeiner finden. Bitte achten Sie darauf, dass dabei erholungssuchende Mitmenschen nicht durch umherspringende Hunde beeinträchtigt werden und dass die wildlebenden Tiere in ihren Ruheräumen nicht gestört und schon gar nicht gehetzt werden. Gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz finden hier oft schnell ihre Grenzen und der Hund ist nicht derjenige der etwas dafür kann. Nehmen Sie Rücksicht und Ihre Vierbeiner an die Leine. Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen der Markt Regenstauf gerne zur Verfügung. 8

9 Hinweis der Passbehörde für USA-Reisende Seit dem 30. September 2004 gelten neue Bestimmungen für die Einreise in die USA. Deutsche Reisende benötigen einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein muss. Seit dem 26. Oktober 2004 ist die visafreie Einreise in die USA nur noch mit dem maschinenlesbaren (bordeauxroten) Reisepass möglich. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babys!) benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass. Wichtig: 1. Seit dem 1. Mai 2006 wird der vorläufige Reisepass (grün) nicht mehr für die visumsfreie Einreise in die USA anerkannt. Deutsche, die mit einem vorläufigen Reisepass in die USA einreisen möchten, benötigen ein Visum. Dies gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum des Passes. Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem amerikanischen Generalkonsulat zu beantragen. 2. Der Kinderpass berechtigt nur dann zur visumsfreien Einreise in die USA, wenn er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt und ab diesem Datum nicht verlängert wurde; er muss ein Foto enthalten. Alternativ besteht für Kinder die Möglichkeit, mit einem regulären Reisepass (e-pass) visumsfrei einzureisen. Bitte beachten Sie, dass der deutsche Kinderausweis grundsätzlich nicht zur visafreien Einreise berechtigt. 3. Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2005 ausgestellt wurden, müssen über ein digitales Lichtbild verfügen. Die maschinenlesbaren deutschen Reisepässe erfüllen dieses Kriterium bereits und berechtigen weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit zur visafreien Einreise in die USA im Rahmen des US-Visa Waiver Programms. 4. Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt wurden, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen (sog. e-pass). Als Faustregel gilt: zur Einreise in die USA für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt berechtigen alle regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepässe (sowohl die vor dem 1. November 2005 ausgestellten als auch die seit 1. November 2005 ausgestellten Reisepässe - die sogenannten e-pässe) Wer zu einem anderen Zweck einreisen möchte (z. B. zur Arbeitsaufnahme, als Au Pair oder als Teilnehmer an einem Austauschprogramm) benötigt grundsätzlich ein Visum. Bitte planen Sie bei Reiseantritt zusätzliche Zeit (mindestens 3 Stunden) ein, um die verschärften Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können. Es empfiehlt sich außerdem, von allen wichtigen Dokumenten einschl. Flugticket Kopien zu fertigen und getrennt aufzubewahren. Von jedem Reisenden wird bei der Einreise ein digitaler Fingerabdruck der Zeigefinger und ein digitales Pass foto gefertigt. Während des USA-Aufenthalts ist der Reisende verpflichtet, den Pass stets bei sich zu führen. Diese und weitere Hinweise können im Internet unter www. auswaertiges-amt.de abgerufen werden. Reise- u. Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amtes. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird weder von den Passbehörden noch vom Auswärtigen Amt übernommen. Die Pflicht, sich über die Einreisebestimmungen zu informieren, liegt beim Reisenden selbst. Rechtsverbindliche Auskünfte über Einreisebestimmungen kann nur die zuständige konsularische oder diplomatische Vertretung des Ziellandes erteilen. Die zuständigen Stellen und weitergehende Informationen können unter und abgerufen werden. Vorinformation 4-Tagesfahrten 2011 Vier-Tagesfahrten des Marktes Regenstauf für 9- bis 13-jährige Kinder. Die Fahrten finden von Montag 8. August bis Freitag 12. August 2011 (ohne Mittwoch 10. August 2011) statt. Bitte berücksichtigen Sie den Termin bei Ihrer Ferienplanung! Die Tagesziele sind (Änderungen vorbehalten): Ingolstadt (Audi-Werk) Nürnberg (Ziele werden noch benannt) Besichtigung München (Sealife oder Wildpark Poing) Bayer. Wald (Ziele werden noch benannt) Abfahrt ist jeweils zwischen ca Uhr, Rückkehr gegen Uhr. - Abfahrtszeiten werden im Mitteilungsblatt August genau bekanntgegeben! An den Nachmittagen ist teilweise noch ein Besuch in einem Hallenoder Freibad eingeplant. Da sich auf Grund des Wetters kurzfristige Programmänderungen ergeben können, sollten die Kinder täglich das Badezeug dabei haben! Für die Betreuung der Kinder ist bestens gesorgt. Die Ziele sind auch von der jeweiligen Wetterlage am Ausflugsziel abhängig und können noch abgeändert werden. Der Teilnehmerbetrag beträgt je Kind 55,00, für das zweite Kind 50,00, jedes dritte und weitere Kind einer Familie und Kinder von SGB II können kostenlos teilnehmen. Im Teilnehmerbetrag sind die Kosten für die Fahrt, die Betreuung, die Versicherung und die Eintritte enthalten. Für die Verpflegung haben die Kinder selbst zu sorgen. Anmeldungen für Teilnehmer nimmt die Marktkasse, Zimmer 23, ab 2. Mai 2011, in der Marktverwaltung Regenstauf entgegen. Der Teilnahmebeitrag ist bei der Anmeldung zu entrichten. Die Anmeldungen sind bereits ausgefüllt (beide Exemplare!) mitzubringen. Telefonische Anmeldungen bzw. Reservierungen sind nicht möglich! Anmeldeschluss ist am Donnerstag, 14. Juli 2011, soweit bis dahin noch Plätze vorhanden sind! 9

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11 Jubiläen und Feste Einladung zur 1000-Jahr-Feier in Ramspau Willkommen Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir, der Bürgerverein 1000 Jahre Ramspau, laden Sie herzlich zum Millenniumsjahr 2011 nach Ramspau ein. Ein Festprogramm für Jung und Alt erwartet Sie. Ziel ist es, die Geschichte unseres Heimatortes bewusst und erlebbar zu machen. Mit einem vielseitigen Programm, das sich durch das ganze Jahr 2011 zieht, geben wir Einblicke in die Entwicklung unseres Ortes. Den Höhepunkt unseres Millenniumsjahres begehen wir am 18. und 19. Juni. Zu diesem besonderen Ereignis, aber auch zu den übrigen Veranstaltungen, heißen wir neben den Vereinen alle Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde sowie alle Gäste aus nah und fern herzlich willkommen. Das genaue Programm entnehmen Sie bitte diesem Flyer und unserer Homepage Über Ihren Besuch freuen wir uns und verbleiben mit den besten Grüßen. Peter Aumer, MdB Josef Vogl, Pfarrer 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Termine Festvortrag: Ramspau im Mittelalter Datum: 24. Januar 2011, Uhr Ort: Schloss der Gräflichen Familie von Ledebur Referent: Prof. Dr. Diethard Schmid Festvortrag: Wesenszüge und Ausdrucksformen spätmittelalterlicher Frömmigkeit Datum: 14. März 2011, Uhr Ort: Schloss der Gräflichen Familie von Ledebur Referent: Prof. Dr. Karl Hausberger Festvortrag: Aspekte altbayerischer Frömmigkeit im Zeitalter des Barock Datum: 21. März 2011, Uhr Ort: Schloss der Gräflichen Familie von Ledebur Referent: Prof. Dr. Karl Hausberger Schulfest Datum: Ort: 20. Mai 2011, Uhr Uhr Schule Ramspau Tag der offenen Gartentür Datum: 5. Juni 2011, ab Uhr Ort: Ramspau Serenadenkonzert der Regensburger Domspatzen Datum: 23. Juli 2011, Uhr Ort: Schlossgarten der Gräflichen Familie von Ledebur Zwölfuhrläuten aus der Pfarrkirche St. Laurentius Datum: 4. September 2011, Uhr Live übertragen im Bayerischen Rundfunk Benefizkonzert mit verschiedenen Musik- und Gesangsgruppen Datum: 22. Oktober 2011, Uhr Ort: Mehrzweckhalle Ramspau Silvesterparty - Abschluss des Millenniumsjahres Datum: 31. Dezember.2011 Ort: Mehrzweckhalle Ramspau Jubiläumstage 18. Juni 2011 ab Uhr Festbetrieb am Anger mit verschiedenen Fahrgeschäften und mittelalterlichem Lagerleben ab Uhr Auftakt im FestzeIt mit der Unterhaltungsband: Erwin und die Heckflossen 19. Juni Uhr Festgottesdienst - zelebriert von Generalvikar Michael Fuchs Pfarrkirche St. Laurentius Uhr großer historischer Festzug durch Ramspau zum Festplatz anschließend unterhält Sie die St. Vitus Kapelle Burglengenfeld ab Uhr gemütlicher Ausklang mit d Stieflziacha aus Wolfsegg Kaiser Heinrich II. weilte am 18. und 19. Juni 1011 auf seinem Königshof in Randesbure (Ramspau) und stellte bei dieser Gelegenheit zwei Urkunden aus. Statue Kaiser Heinrich II. geschaffen 2008 vom italienischen Künstler Franco Travi Weitere Informationen finden Sie unter 11

12 Kunst-Schau-Nacht Das Kultureck Kallmünz präsentiert am 7. Mai 2011 die 1. Kunst- Schau-Nacht in Kallmünz. Von Uhr, laden über 20 Ateliers, Galerien, Werkstätten, Wohnzimmer und Ausstellungsräume zum Schauen, Genießen, Erleben und Staunen ein. Weitere Informationen erhalten Sie über 1. Mai bis 16. Oktober Regionaltage des Landkreises Regensburg unter dem Motto Musik und Gesang im Regensburger Land Unter dem Motto Musik und Gesang im Regensburger Land zeigen die diesjährigen Regionaltage die Vielfalt der musikalischen Kulturlandschaft und die Besonderheit der vielen historischen Veranstaltungsorte auf. Neben Burgen, Schlössern, Klöstern und anderen Baudenkmälern prägen die vielen musikalischen Veranstaltungen und die engagierten kulturellen Initiativen den Kulturreichtum im Regensburger Land. Von Mai bis Oktober konnten 44 Veranstaltungen, die an 34 unterschiedlichen Orten stattfinden, in eine Broschüre aufgenommen werden. Dabei organisieren die teilnehmenden Gemeinden, Musikschulen, Vereine und kulturellen Initiativen die einzelnen Veranstaltungen selbst, wodurch ein buntes Programm für jung und alt entstehen konnte. Für jede Altersgruppe ist etwas dabei. Neben dem vielfältigen Musikspektrum ermöglichen die günstigen Eintrittspreise und die eintrittsfreien Angebote einem breiten Publikum den Besuch der Konzerte. Das aktuelle Programm mit detaillierten Informationen ist ab sofort unter sowie in den Gemeinden und Sparkassen erhältlich. Mein Dank gilt den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, den Musikern und Sängern, ohne die dieses musikalische Jahr nicht denkbar wäre. Ich wünsche den Veranstaltern sowie allen Mitwirkenden viel Erfolg, gutes Gelingen und uns Besuchern viel Vergnügen bei der musikalischen Entdeckungsreise durchs Regensburger Land. Ihr Herbert Mirbeth, Landrat 12

13 Regionaltage 2011: Musik und Gesang im Regensburger Land VERANSTALTUNGSKALENDER Mai Mai 2011, Uhr - Auftaktveranstaltung der Regionaltage 2011 Musik im Regensburger Land : Festliche Maiandacht mit Pfarrer Hans Bock - Mariaort, Wallfahrtskirche Unserer Lieben Frau - Landkreis Regensburg 6. Mai 2011, Uhr - Wettrocken im Regensburger Land Vorentscheid - Nittendorf, Jugendtreff Planet Youth, Am Marktplatz 3 - Offene Jugendarbeit im Landkreis Regensburg 6. Mai 2011, Uhr - Ali Stadler Das Glas ist voll - Wörth a.d. Donau Rondellzimmer Schloss Wörth - Stadt Wörth a.d. Donau/Kultur in Wörth K.i.W. 8. Mai 2011, Uhr - Musik und Theater im Schlosspark Alteglofsheim - Alteglofsheim Schloss (Schlosspark) - VG Alteglofsheim 13. Mai 2011, Uhr - Maiandacht mit Abendserenade - Köfering Kapelle Scheuermühle - Männergesangverein Köfering 13. Mai 2011, Uhr - Wettrocken im Regensburger Land Vorentscheid - Schierling, Discothek Top Four - Offene Jugendarbeit im Landkreis Regensburg 13. Mai 2011, Uhr - Mai-Tanz-Party mit den Denglinger Buam - Dengling - Gemütlichkeit Dengling 14. Mai 2011, Uhr - Musikantentreffen mit der GEWIKINER-MUSI, der Blaskapelle Z FUNFT, den SCHWARZ-BUAM und den DENGLINGER BUAM - Dengling - Gemütlichkeit Dengling 20. Mai 2011, Uhr - Wettrocken im Regensburger Land Vorentscheid - Regenstauf, Mehrgenerationenhaus - Offene Jugendarbeit im Landkreis Regensburg 21. Mai 2011, Uhr - Vorstellung der 1. Volksmusik CD des Landkreises Regensburg Musikanten spults auf - Brennberg, Sommerkeller der Burg - Landkreis Regensburg 22. Mai 2011, Uhr - Konzert der Gruppe Querbeet : Lieder von Gott und der Welt - Pettendorf/Adlersberg, Klosterkirche Adlersberg - Musikgruppe Querbeet 27. Mai 2011, Uhr - Wettrocken im Regensburger Land Vorentscheid - Wörth a.d. Donau, Bürgersaal - Offene Jugendarbeit im Landkreis Regensburg 27. Mai 2011, Uhr - Klaviernacht der Städt. Sing- und Musikschule Neutraubling - Neutraubling, Musikschule - Städt. Sing- und Musikschule Neutraubling 28. Mai 2011, Uhr - Musikalischer Abend Frohsinn mit Musik und Gesang - Sünching, Innenhof Schloss - Liedertafel Sünching, Sängerrunde Aufhausen, Sünchinger Stubenmusik 29. Mai 2011, Uhr - Volksmusiknachmittag - Schönhofen, Naturfreundehaus Alpiner-Steig - Natur Freunde Deutschlands, Ortsgruppe Regensburg e.v. Juni 1. Juni 2011, Uhr - Wunschkonzert Mei liabste Weis Bernhardswald, Gasthaus Lingauer - Züchmühler Musikanten, Geschwister Reisinger 2. Juni 2011, Uhr - Traditionelles Bachfest - Deuerling, Am Bach, Gelände der Fa. Seidl Scherübl Tiefbau GmbH - Jugendblaskapelle St. Martin, Deuerling 3. Juni 2011, Uhr - Blaskapellenfest - Lappersdorf, Feuerwehrhalle - Landkreis Regensburg, Markt Lappersdorf 4. Juni 2011, Uhr - Kirchenkonzert mit dem Blasorchester Sinzing - Sinzing, Pfarrkirche - Blasorchester Sinzing e.v. 5. Juni 2011, Uhr - Geistliches Konzert in St. Michael - Donaustauf, Pfarrkirche - Pfarrei St. Michael, Donaustauf 11. Juni 2011, Uhr - Blumenträume (Lieder von Schumann, Brahms und Mozart vorgetragen von Elisabeth Schöx und Edith Bechstein) - Wolfsegg, Burg - Kuratorium Burg Wolfsegg e.v. 29. Juni 2011, Uhr - Wettrocken im Regensburger Land Finale - Neutraubling, Neutraublinger See - Offene Jugendarbeit im Landkreis Regensburg Juli 2. Juli 2011, Uhr - Sommernachtskonzert in Geisling - Geisling, Pfarrhof - Liederkranz Geisling 2. Juli 2011, Uhr- Wenzenbacher Nacht der Musik - Wenzenbach, Bereich der Pfarrkirche - Musik- und Gesangverein Sangesfreude Wenzenbach 08. Juli 2011, Uhr - Sommerserenade im Kloster Frauenzell - Frauenzell, Kloster - Gemeinde Brennberg 15. Juli 2011, Uhr - Preisträgerkonzert Jugend musiziert - Neutraubling, Stadthalle - Landkreis Regensburg 23. Juli 2011, Uhr - Serenadenkonzert der Regensburger Domspatzen - Regenstauf/Ramspau, Schlossgarten im Schloss Rams pau - Verein 1000 Jahre Ramspau 30. Juli 2011, Uhr - Musikschulbands rocken im Schloss park, Open-Air-Festival in der Musikakademie Alteglofsheim - Alteglofsheim, Schloss (Schlosspark) - Bayer. Musikakademie, Schloss Alteglofsheim August 7. August 2011, Uhr - Heimatfest des Heimat- und Volkstrachtenvereins D Labertaler Beratzhausen e.v. - Beratzhausen, Am Essenbügl - Heimat- und Volkstrachtenverein D Labertaler Beratzhausen e.v. 14. August 2011, Uhr - Musik in alten Mauern - Laaber, Burgruine - Markt Laaber/Kulturförderkreis Laaber e.v. 20. August 2011, Uhr - Tegernheimer Musikantenstadl - Tegernheim, Scheune Jahnstraße - Blaskapelle Tegemheim e.v. September 3. September 2011, Uhr - Stand- und Wunschkonzert der Blasmusik Mintraching - Mintraching, Am Maibaum und Festhalle Michael Geser - Blaskapelle Mintraching 16. September 2011, Uhr - Vorstellung der 2. Volksmusik CD d. Lkrs. Regensburg Mit Lieb und Lust - Nittendorf/ Eichhofen, Schloss brauerei - Alte Mühle - Landkreis Regensburg 24. September 2011, Uhr - Wiesenter Brettl Musikalischer Abend mit Wiesenter Künstlern - Wiesent, Sommerkeller Dorfplatz - Gemeinde Wiesent, Arbeitskreis Kultur 25. September Tag der offenen Tür der Musikschulen im Regensburger Land 26. September 2011, Uhr - Benefizkonzert der Big Band der Bundeswehr - Hemau, Tangrintelhalle - Deutscher Bundeswehrverband/Landesverband Süddeutschland Oktober 16. Oktober 2011, Uhr - Volksmusik - Sonntagsmatinee/ Zither-Manä und Künstler aus dem Landkreis Regensburg - Alteglofsheim, Schloss (Kaisersaal) - Bayer. Musikakademie Schloss Alteglofsheim 13

14 Beratungen und Sprechtage Die Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen bietet an: - allgemeine Schwangerenberatung - Schwangerschaftskonfliktberatung mit Beratungsnachweis - Information über finanzielle Hilfen und Antragstellung bei der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind - Beratung zur Familienplanung und Empfängnisverhütung - Beratung vor und nach pränataler Diagnostik Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. Bitte vor jeder Beratung einen Termin vereinbaren. Landratsamt Regensburg Amt für Gesundheit und Ernährung Sedanstraße 1, Regensburg Tel.: 0941/ , -739, schwangerenberatung@landratsamt-regensburg.die Internet: Pro familia, Ortsverband Regensburg Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen An der Schergenbreite 1, (Ecke Donaustaufer Str. gegenüber Gewerbepark barrierefrei erreichbar) Regensburg, Tel. 0941/ regensburg@profamilia.die Internet: Information und Beratung (vertraulich und auf Wunsch anonym) - zu Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft - bei Fragen zur Pränataldiagnostik - zu finanziellen Hilfen - bei einem Schwangerschaftskonflikt (Beratungsnachweis wird ausgestellt) - vor und nach einem Schwangerschaftsabbruch - zu Sexualität und Familienplanung - bei Problemen in Beziehung und Partnerschaft - in Trennungs- und Scheidungssituationen Sexualpädagogische Angebote - für Kindergärten, Schulen, Jugendzentren, Behinderteneinrichtungen - für Eltern und Pädagogen Fortbildungen - für ErzieherInnen, LehrerInnen und MultiplikatorInnen Seminare - MammaCare (Brustselbstuntersuchung) - Internet, Handy & CO., Informationen zu den Neuen Medien Ambulante Alten- und Krankenpflegestation Seit 1981 besteht die Ambulante Alten- und Krankenpflegestation Regenstauf. Wir bieten Wir beraten Wir vermitteln Beratung in Seniorenfragen, Kranken- und Altenpflege Behandlungspflege, Hauswirtschaftliche Versorgung Familienpflege, Essen auf Rädern Hausnotruf, Angehörigengruppe Sterbebegleitung, Vermittlung von Pflegehilfsmitteln Betreuungsgruppe jeden 3. Donnerstag im Monat von Uhr im Pfarrzentrum Regenstauf zur Entlastung von pflegenden Angehörigen Unsere MitarbeiterInnen stehen Ihnen gerne bei verschiedenen Dienstleistungen zur Verfügung. Wir leisten Hilfe bei der Morgentoilette, bei der Verabreichung von Medikamenten und beim verbinden von Wunden. Wir vermitteln Hilfen im Haushalt, organisieren für Sie Essen auf Rädern oder zeigen Ihnen die Annehmlichkeiten des Hausnotrufes. Unsere examinierten Krankenschwestern und Altenpflegerlnnen setzen die Anordnungen Ihres Hausarztes fachgerecht und zuverlässig um. Wenn es nötig ist, kommen unsere MitarbeiterInnen auch mehrmals am Tag und dies sieben Tage in der Woche. Ansprechpartner: Geschäftsführung: Fritz Wolf, Betriebswirt (VWA) Pflegedienst: Melitta Schneider, Fachkraft für Gemeindekrankenpflege, Pflegedienstleiterin Anschrift: Kirchplatz 8, Regenstauf Tel / Telefax: 09402/9187 Internet: BRK - Sozialstation, Regenstauf Hilfen aus einer Hand Sozialstation Regenstauf, Tel / h-Servicezentrale, Tel / BRK Kreisverband Regensburg (Stadt- u. Landkreis), Hoher-Kreuz- Weg 7, Regensburg, Tel / info@kvregensburg.brk.die Grundpflege Behandlungspflege Haushaltshilfen Fahrdienste Essen auf Rädern Hausnotruf Entlastung für pflegende Angehörige Tagespflege Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen Rotkreuzheim Termine nach telefonischer Vereinbarung. pro familia Regensburg e.v. konfessionell und politisch unabhängig Mit uns können Sie reden... 14

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