MeinPlan Stuttgart und die Anwendung im Krankenhaus
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- Manuela Sternberg
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1 MeinPlan Stuttgart und die Anwendung im Krankenhaus Dr. Stefan Reinecke MBA FHM Ärztlicher Direktor Zentrum für Innere Medizin II Marienhospital Stuttgart 11. Januar 2018
2 Agenda Vorstellung Entlassmanagement nach 39 Abs. 1a S.9 SGB V Gesetzliche Vorgaben Aufgaben der Krankenhäuser Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BEM) 31a Abs. 4 Satz 1 SGB V Zusammenführung MeinPlan Stuttgart, BEM und Entlassmanagement
3 Vorgaben I: Intention Gesetzgeber Entlassmanagement ist nichts Neues aber durch weitere Maßnahmen wird noch ein erhebliches Verbesserungspotential gesehen Frühzeitige Identifizierung der Patienten mit poststationärem Versorgungsbedarf Sicherstellung einer möglichst lückenlosen Anschlussversorgung Individuelle Entlassplanung für eine optimale Wiedereingliederung Verringerung poststationärer Komplikationen Geringere Wiederaufnahmequoten kurze Verweildauer bei frühzeitiger Einleitung des Entlassmanagement Verbesserung der Kommunikation zwischen den Akteuren Umsetzung über eine noch stärkere Einbeziehung der Krankenhäuser => Verankerung in 39 SGB V!
4 Vorgaben II: Rechtsgrundlage 39 Abs.1a SGB V Mit dem GKV VSG in 2015 werden die Rechte der Versicherten weiter gestärkt. Entlassmanagement wird Teil der Krankenhausbehandlung Krankenhaus ist damit zukünftig die Schalt- und Steuerungszentrale für alle weiteren Maßnahmen! Konkrete Umsetzung regelt ein Rahmenvertrag: Inkrafttreten des Rahmenvertrags zum
5 Vorgaben III: Geltungsbereich Der Rahmenvertrag gilt für GKV-Patienten in voll- und teilstationärer Behandlung sowie in stationsäquivalenter Behandlung durch das KH, aber auch bei: Frühreha Phase B Honorarärztliche Behandlung Sonderfall: belegärztliche Behandlung Er gilt nicht für: BG-Patienten (SGB VII) Privatpatienten Nachstationäre Behandlung Entbindungen (komplikationslos) Behandlungszyklen
6 Vorgaben IV: Umsetzung und Patientenermittlung - Information der Patienten bei Aufnahme - primäre Ermittlung EM-Patienten über Initial-Screening BRASS (Pflege) - Patienten können natürlich auch ohne erhöhten BRASS unter EM fallen, dann aber medizinische oder pflegerische Begründung notwendig - Schätzung: 10-20% aller stationären Patienten (= Pat. p.a.) fallen unter das EM
7 Inhalt des Rahmenvertrags I (RahmenV 3) Standardisiertes Entlassmanagement in multidisziplinärer Zusammenarbeit unter ärztlicher Gesamtverantwortung Initiales Screening aller Patienten Erstellung eines Entlassplans Führen einer Betriebsstättennummer für das Entlassmanagement Führen einer Krankenhausarztnummer (aktuell Pseudoarztnummer) für jeden Krankenhausarzt, insbesondere Fachärzte
8 Inhalt des Rahmenvertrags II (RahmenV 3f) Patient, später der weiterbehandelnde Arzt, erhält bei Entlassung: einen strukturierten Entlassbrief mit festgelegten Anforderungen einen Medikationsplan notwendige Verordnungen und evtl. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Verordnungsermächtigung von Fachärzte Konkretisierung auf die Erfordernisse des Entlassmanagement. Festlegung von Bedingungen zur Ausübung des erweiterten Verordnungsrecht (RahmenV 4 bis 6) Umfassende Informationspflicht gegenüber Patienten und nachfolgenden Leistungserbringern (RahmenV 7 u. 8) Sicherstellung nahtloser Überleitung ist Sache des Krankenhauses!
9 Ablauf-Skizze Bis wann muss Entscheidung über notwendige Maßnahmen getroffen werden? Aufnahme Admin Pflege Aufnahme Ärztl. Aufnahme Diagnose Therapie und Pflege Entlassung Tag X Information EM Einwilligung EM Anlage 1a / 1b Ärztl. und Pflegerisches Assessment "Multidisziplinäre Zusammenarbeit im Team" Entlassgespräche Arzt und Pflege alles OK Entlassbrief Einbindung Sozialdienst Kontakt zu Einrichtungen /Einbindung KK oder PK Anlage und Befüllung Entlassplan Dokumentation der Erkenntnisse Dokumentation der Maßnahmen usw. Entlassplan umfasst den voraussichtlichen Versorgungsbedarf im Anschluss an die Krankenhausbehandlung! Verordnungen Medikamente AU-Besch. Heil-/Hilfsm. amb. Unterstützung Soz.stat. häusl. Hilfe amb. PD Pflege kurzstat. vollstat. Betreuung Reha amb. stat. Wann muss mit Vorbereitung spätestens begonnen werden??? Kommunikation
10 Anforderungen Entlassbrief (RahmenV 9 Abs.3) Patientenstammdaten, Aufnahme- und Entlassdatum Name des behandelnden Krankenhausarztes und Telefonnummer für Rückfragen Kennzeichnung vorläufiger" oder endgültiger" Entlassbrief Grund der Einweisung Diagnosen (Haupt- und Nebendiagnosen) einschließlich Infektionen oder Besiedelungen durch multiresistente Erreger Entlassungsbefund Epikrise (Anamnese, Diagnostik, Therapien inkl. Prozeduren) Weiteres Prozedere/Empfehlungen Arzneimittel (unter ihrer Wirkstoffbezeichnung/-stärke und Beachtung von 11 5c SGB V; Darreichungsform inkl. Erläuterung bei besonderen Darreichungsformen; Dosierung bei Aufnahme/Entlassung mit Therapiedauer, Erläuterung bei Veränderungen, bekannte Arzneimittelunverträglichkeiten) und der Medikationsplan; 8 Abs. 3a Arzneimittel-Richtlinie ist zu beachten; Information über mitgegebene Arznei-mittel Alle veranlassten Verordnungen (inklusive nach 92 Abs. 1 S. 6 SGB V) und Information über Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit Nachfolgende Versorgungseinrichtung Mitgegebene Befunde
11 Projektstatus : Orbis Module
12 Entlassprozess Assessment Monitoring ambulant Arzneimittel- Änderung in Rolle des Hausarztes? Anamnese der Therapie Metoprolol AbZ 100mg ASS -1A Pharma Protect Ramipril - 1 A Pharma 2,5mg BELOC-ZOK 95mg, RtTab ASS 100mg HEXAL, Tabl DELIX 5mg, Tabl
13 Verordnungsrecht: Hinweise des GBA
14 Mitgabe
15 Entlassprozess Assessment Monitoring ambulant Arzneimittel- Änderung in Rolle des Hausarztes? Anamnese der Therapie Metoprolol AbZ 100mg ASS -1A Pharma Protect Ramipril - 1 A Pharma 2,5mg BELOC-ZOK 95mg, RtTab ASS 100mg HEXAL, Tabl DELIX 5mg/ 12,5, Tabl Fragmin 2500 IE noch für 1 d nach E Novaminsulfon 500mg Tbl Cotrim forte 960mg noch für 1 d nach E Am Mittwoch Nachmittag? Vor Wochenende/ Feiertag?
16 MMI Pharmindex Plus
17 Verordnungsvorschriften Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) des G-BA regelt die Details Anlage I: OTC-Präparate Anlage II: Lifestyle-Arzneimittel Anlage III: Verordnungseinschränkungen und ausschlüsse Anlage IV: Therapiehinweise Anlage VI: Off-Label-Use Anlage XII: (Frühe) Nutzenbewertung nach 35a SGB V Wirkstoffziele, Biosimilars
18 MMI Pharmindex Plus Suche nach Präparat Arneimittelinformationen Preisgünstig/Rahmenvertrag (Rabatte) kleinste Packung Warnhinweise Interaktionswarnung Überführung in BEM
19 Suche nach Präparat Infoveranstaltung Ärzte - EM,
20 Preisgünstig /Rahmenvertrag Infoveranstaltung Ärzte - EM,
21 Rezeptübergabe
22 AiDKlinik Suche nach Präparat Arneimittelinformationen Warnhinweise Interaktionswarnung Überführung in BEM Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BEM) 31a Abs. 4 Satz 1 SGB V, seit 1. Oktober 2016: 3 auf Kassenrezept verordnete Medikamente, systemische Anwendung über mindestens 4 Wochen mit Angabe von Wirkstoff, Handelsname, Stärke, Darreichungsform und Dosierung, Einnahmezeitpunkt und Begründung
23 Zukunft? Wie gestaltet sich eine Zusammenführung von MeinPlan Stuttgart, BEM und Entlassmanagement?
Entlassmanagement. Entlassmanagement 1
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