Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 32 SGB III

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1 Los 1: Standort Wetzlar Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 32 SGB III Los 2: Standort Dillenburg Kurzbeschreibung: Maßnahmebezeichnung: Kompetenzfeststellung U 25 des Kommunalen Jobcenter Lahn-Dill (KJC) Art der Maßnahme: Maßnahmen Eignungsfeststellung nach 16 Abs.1 SGB II i.v.m. 32 SGB III Beginn der Maßnahme: Maßnahmebezeichnung: Kompetenzfeststellung U 25 im Kommunalen Jobcenter Lahn-Dill Dauer der Maßnahme: 24 Monate plus 2 Verlängerungsoptionen a 24 Monate Zielgruppe: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte U-25-Kunden des Kommunalen Jobcenter Lahn-Dill Nach Absprache in Einzelfällen auch Ü-25-Kunden Platzzahl: Los 1: Mindestens 30 Eignungsfeststellungen am Standort Wetzlar jährlich ( und ) Los 2: Mindestens 24 Eignungsfeststellungen am Standort Dillenburg jährlich ( und ) Besetzung der Maßnahme: Die Zuweisung erfolgt ausschließlich im Vertragszeitraum durch den Auftraggeber. Vorbemerkung: Sofern nachstehend von Auftraggeber die Rede ist, ist damit das Kommunale Jobcenter Lahn-Dill als Träger der Eingliederungsleistungen nach dem SGB II gemeint. Begriff U-25-Kunden: erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahren Begriff Ü-25-Kunden: erwerbsfähige Leistungsberechtigte über 25 Jahren Seite 1

2 Hinweise: Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung aller Umstände an das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Das Angebot hat Preise in Euro auszuweisen. Ein Angebot gilt als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde. Die Abgabe von Nebenangeboten ist ausgeschlossen. Werden Nebenangebote eingereicht, wird das Angebot gemäß 16 Abs. 3) VOL/A 2009 ausgeschlossen. Die Beauftragung von Nach-/ Subunternehmen ist ausgeschlossen. Sollte gemäß 6 Abs. 1 VOL/A 2009 eine Bewerber- und Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, ist - auf Anforderung - eine gesonderte Erklärung der Bietergemeinschaft nachzureichen. Die Angebote werden gemäß 16 VOL/A 2009 wie folgt geprüft und bewertet: 1. Formale Prüfung 2. Eignungsprüfung 3. Weitere Prüfung: Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots (30 Prozent Gewichtung) und konzeptionelle Umsetzung des Auftrags (70 Prozent Gewichtung) 4. Wertung Gemäß 13 Abs. 1 VOL/A 2009 legt der Auftraggeber fest, in welcher Form die Angebote einzureichen sind. Angebote, die nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, werden gemäß 16 Abs. 3e) VOL/A 2009 ausgeschlossen, es sein denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden gemäß 16 Abs. 3a) VOL/A 2009 ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Dies gilt nicht für die Nachforderung von Preisangaben. Hinsichtlich Inhalt und Form der Angebote sind folgende Vorgaben einzuhalten: - Konzept: Das Konzept beschreibt die angebotene Leistung und ist den Angebotsunterlagen beizufügen. Das Konzept hat nicht mehr als 12 DIN A 4 Seiten, Mindestschriftgröße 11 inklusive möglicher Anlagen (z.b. Schaubilder, Bieterinformationen etc.), zu umfassen. Unberücksichtigt bleiben bei der Menge der Seiten das Deckblatt sowie das Inhaltsverzeichnis. Das Konzept ist entsprechend der Reihenfolge der Wertungskriterien im Bewertungsschema - siehe C. - zu gliedern. - Kalkulation: Für die ausgeschriebene Anzahl hat der Bieter eine Kalkulation zur Prüfung der Auskömmlichkeit (realistische Planung) vorzulegen Die verbindliche Abgabe des Angebots erfolgt mit der Unterschrift des Bieters auf dem hierfür vorgesehenen Blatt (Angebotsblatt) des Kommunalen Jobcenters Lahn- Dill. Dies ist auf postalischem Weg über den unterschriebenen Mantelbogen schriftlich einzureichen. Die Angebotsabgabe ist für ein einzelnes Los und auch für beide Lose möglich. Dies muss aus den Angebotsunterlagen klar hervorgehen. Seite 2

3 Leistungsbeschreibung Teil A Die im Teil A der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen sind in einem aussagefähigen Konzept vom Auftragnehmer darzustellen. Das Konzept ist in doppelter Ausfertigung vorzulegen. A.1 Leistungsgegenstand und Zielsetzung Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zur Eignungsfeststellung nach 16 Abs.1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i.v.m. 32 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Konzeption und Durchführung einer ganzheitlichen Eignungsfeststellung auf der Basis der Rechtsgrundlagen des 16 (1) SGB II i.v.m. 32 SGB III. Zielsetzung ist es, durch verschiedene Testverfahren und eignungsdiagnostische Methoden und Vorgehensweisen die Ausbildungsreife, Ausbildungseignung, die Klärung des Förderbedarfes, die intellektuelle Leistungsfähigkeit sowie den Kenntnisstand Mathematik und Deutsch zu ermitteln bzw. festzustellen. Bei Migranten soll außerdem das Sprachniveau bzw. der Sprachstand ermittelt werden. Die Beauftragung soll folgende Fragestellungen beinhalten: 1. Wie sind die intellektuellen Voraussetzungen? 2. Wie ist der Kenntnisstand in Deutsch und Mathematik? 3. Liegt eine Lernbeeinträchtigung vor, bzw. gibt es Anzeichen für eine Lernbehinderung? 4. Ist die berufliche Orientierung vorhanden und sind die Berufswünsche realistisch? Wenn ja, welche? 5. Liegt Ausbildungsreife vor? Falls nein, kann die Ausbildungsreife voraussichtlich durch ausbildungsvorbereitende Maßnahmen erreicht werden? Welche Maßnahme wird empfohlen (z.b. BvB, EQ, SOUL)? 6. Sind ausreichende Motivation und Durchhaltevermögen für Ausbildung oder vorbereitende Maßnahmen gegeben? 7. Sind besondere Hilfen (BaE/Reha, abh) erforderlich, um einen Ausbildungsabschluss zu erreichen? Seite 3

4 Erfolgskriterien für die Qualität der Leistungserbringung sind: Aussagekräftiges Gutachten zu den unter A.1 genannten Punkten Das Gutachten ist dem KJC spätestens 14 Tage nach der Testung vorzulegen Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) liegt weitestgehend in der Gestaltungsfreiheit des Angebotsnehmers und ist Gegenstand der Angebotsbewertung. Eine Konzeptberatung durch den Bedarfsträger wird nicht erfolgen. A.2 Zielgruppe Die Zielgruppe für die geplante Maßnahme sind erwerbsfähige leistungsbedürftige U-25 Kunden aus dem Rechtskreis SGB II. Nach Absprache in Einzelfällen Ü-25 Kunden. A.3 Produktinhalt Übergeordnetes Ziel ist die Klärung von Ausbildungsreife bzw. eignung, sowie die Klärung der intellektuellen Fähigkeiten. Durch verschiedene Testverfahren und eignungsdiagnostische Methoden und Vorgehensweisen werden die unter A.1 genannten Ziele in individuellen Gutachten ausgearbeitet. Dazu gehört: Analyse der Anknüpfungstatsachen, Anamnesegespräch (Lebenslaufdaten zur Erwerbsbiografie, Berichte des Fallmanagements,, Fremdgutachten, etc.) sowie Exploration (Besprechung der Lebenslaufdaten, des Selbstbilds, der Interessen, beruflicher Ziele, der gesundheitlichen Situation, des psychosozialen Hintergrundes, der aktuellen Lebensumstände; Einschätzung personaler und sozialer Kompetenzen sowie der Motivation) Feststellung der intellektuellen Voraussetzungen und schulischen Basiskompetenzen Liegt eine Lernbeeinträchtigung vor bzw. gibt es Anzeichen für eine Lernbehinderung? Ist ausreichende Belastbarkeit, Konzentrationsfähigkeit und Durchhaltevermögen in Bezug auf BVB, EQ, Ausbildung, Ausbildungen mit besonderer Förderung (BaE, Reha), Umschulung (betrieblich oder überbetrieblich) gegeben? Seite 4

5 Bei Migranten ist sicherzustellen, dass durch sprachungebundene Testungen und diagnostische Verfahren aussagekräftige Ergebnisse erzielt werden (Abgrenzung kognitive Voraussetzungen und Sprachniveau). A.4 Maßnahmedurchführung - Zusammenarbeit mit KJC Der Auftragnehmer erstellt nach Zuschlagserteilung ein mit dem KJC abgestimmtes Plakat und ein Informationsblatt (Flyer) zur Verteilung an potentielle Teilnehmer/- innen. Diese sind dem KJC spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme in digitaler und gedruckter Form zur Verfügung zu stellen. Die Zuweisung erfolgt durch das KJC, eine Ablehnung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer benennt dem KJC eine/n Ansprechpartner/in für die Begleitung und Kommunikation mit dem KJC. Bei Beginn der Maßnahme meldet der Auftragnehmer die erfolgte Teilnahme der Teilnehmenden an die Maßnahmekoordination des KJC zurück. Geplantes Verfahren: Der Auftragnehmer stimmt die Termine mit dem Jobcenter ab. Der Auftraggeber übernimmt die Einsteuerung zu den Terminen. Die Beauftragung erfolgt schriftlich (siehe Anlage- Beauftragung Kompetenzfeststellung). Die Dauer der Begutachtung wird auf max. 1 Tag in Vollzeit festgelegt. Der Auftragnehmer kontaktiert 2 Tage vor dem Begutachtungstermin die vorgemerkten Kundinnen und Kunden und erinnert an die Teilnahme. Das Ergebnis muss dem Auftraggeber spätestens 14 Tage nach der Begutachtung vorliegen. A.5 Vertragsdauer und Umfang Die Vertragslaufzeit beginnt am mit einer Dauer von 24 Monaten an beiden Maßnahmeorten. Der Vertrag endet am Während des laufenden Vertrages kann die Anzahl der Begutachtungen die Mindestanzahl um bis zu 30 % überschreiten. Die zusätzlichen Begutachtungen werden teilnehmerbezogen vergütet, d.h. wenn Sie tatsächlich durchgeführt wurden. Die Mindestanzahl der Eignungsfeststellungen (Gutachten) wird auch dann vergütet, wenn diese zum Ende des Vertragsjahres nicht komplett durchgeführt werden konnten. Seite 5

6 Der Auftraggeber behält sich zwei Verlängerungsoptionen (für jeweils 24 Monate) an beiden Standorten vor. Der Start der Verlängerungsmaßnahme ist am bzw Die mögliche Vertragsverlängerung wird durch den Auftraggeber dem Auftragnehmer bis zum bzw mitgeteilt. Mit Ablauf der Verlängerung(en) endet der Vertrag zum / , ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber behält sich bei der Verlängerungsoption eine Kürzung oder Erweiterung der Teilnehmerplätze um bis zu 20 % ausgehend von der Mindestanzahl vor. Zeitlicher Umfang: Die Begutachtung ist an einem Tag in Vollzeit durchzuführen. Der Auftragnehmer ermöglicht pro Termin bis zu 10 Begutachtungen. A.6 Beauftragungsort, Standort und Anzahl der Plätze: Die Beauftragung erfolgt für die Durchführung im Zuständigkeitsbereich des Kommunalen Jobcenter Lahn-Dill. Maßnahmestandorte sind Wetzlar (Los 1) und Dillenburg (Los 2). Die Räumlichkeiten für die Durchführung sind vom Auftragnehmer an den Maßnahmestandorten so auszuwählen, dass sie von allen Teilnehmer/-innen mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sind. Die Teilnehmerzahl umfasst jährlich mindestens 30 Eignungsfeststellungen am Standort Wetzlar und jährlich mindestens 24 Eignungsfeststellungen am Standort Dillenburg. Eine Erhöhung der Anzahl der Eignungsfeststellungsverfahren um bis zu 30 % jährlich ist im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber während des laufenden Vertrages möglich. Bezugsgröße für die Ermittlung der Erhöhung ist die Gesamtzahl der jährlich genannten Gutachten (Wetzlar:30+9= 39 bzw. Dillenburg:24+7 = 31). Seite 6

7 A.7 Vergütung der Leistung Der Auftragnehmer erhält für die Durchführung der Maßnahme vom Kommunalen Jobcenter Lahn-Dill eine Vergütung für die durchgeführten Eignungsfeststellungen, mit der alle entstehenden Kosten abgedeckt sind; eine Erhöhung dieses Preises ist für die Dauer des Vertrages einschließlich der eventuellen Verlängerungsoptionen ausgeschlossen. Die Vergütung von 30 Eignungsfeststellungen jährlich am Standort Wetzlar und 24 Eignungsfeststellungen jährlich am Standort Dillenburg wird garantiert, sofern die Unterschreitung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Die Vergütung weiterer Eignungsfeststellungen erfolgt nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme. Voraussetzung ist die Zuweisung der Teilnehmenden durch das Kommunale Jobcenter Lahn-Dill. Der Preis ist als Pauschale pro Teilnehmer/-in und Gutachten anzugeben. Für die ausgeschriebene Anzahl hat der Anbieter eine Kalkulation zur Prüfung der Auskömmlichkeit vorzulegen. Hier ist der Preis pro Teilnehmer/-in inklusive aller Kosten darzustellen. Die Unfallversicherung der zugewiesenen Teilnehmerinnen hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen, dies ist bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. A.8 Erstattung der Fahrtkosten Die Erstattung der Fahrkosten der Teilnehmer/-innen erfolgt zusätzlich zur vereinbarten Vergütung (Angebotspreis) über die persönlichen Ansprechpartner im KJC und ist deshalb nicht Bestandteil des Angebotspreises. Leistungsbeschreibung Teil B Die in den Teilen B.1 bis B.3 genannten Anforderungen sind zu erfüllen. Zusätzliche Angaben oder Ausführungen im Konzept sind hierzu nicht erforderlich. B.1 Personal Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung entsprechen. Der Begutachter muss über ein abgeschlossenes Psychologiestudium verfügen. Der Nachweis darüber ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Seite 7

8 Die Arbeitsbedingungen des Personals müssen die arbeitsrechtlichen Anforderungen erfüllen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Leistungserbringung überwiegend fest angestelltes Personal einzusetzen und dies gegenüber dem zuweisenden Bedarfsträger nachzuweisen. Jeder Mitarbeiterwechsel ist dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen. Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab Maßnahmebeginn vorzuhalten. Der Nachweis des Personals hat nach Zuschlagserteilung, spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme, gegenüber dem Kommunalen Jobcenter Lahn-Dill zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Das Kommunale Jobcenter Lahn-Dill behält sich vor, den Einsatz des Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. B.2 Erreichbarkeit Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie von den Teilnehmer/-innen gut aufzufinden sind. Spätestens 4 Wochen vor Beginn ist die postalische und telefonische Erreichbarkeit des für die Maßnahme verantwortlichen Ansprechpartners sicherzustellen und dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen. B.3 Allgemeine sächliche, technische und räumliche Ausstattung Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben ab Maßnahmebeginn dem Stand der Technik sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Der bauliche Zustand, die Sauberkeit und Hygiene der Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen müssen eine ordnungsgemäße Durchführung gewährleisten. Das Kommunale Jobcenter Lahn-Dill behält sich vor, die Räumlichkeiten abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Für alle nachfolgenden räumlichen und ausstattungstechnischen Vorgaben gelten insbesondere folgende Vorschriften/ Empfehlungen: Die Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit den Arbeitsstättenrichtlinien in ihren jeweils gültigen Fassungen Die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften) Die Brandschutzbestimmungen Die jeweilige Landesbauordnung. Seite 8

9 Der Nachweis der Räumlichkeiten hat nach Zuschlagserteilung, spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme, gegenüber dem Kommunalen Jobcenter Lahn- Dill zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Der barrierefreie Zugang für alle Teilnehmer/innen, in einem umfassenden Sinne, also auch z.b. hinsichtlich der Nutzung der IT ist dabei für das Jobcenter Lahn-Dill selbstverständlich. Das Kommunale Jobcenter Lahn-Dill behält sich vor, die Räumlichkeiten sowohl vor Maßnahmebeginn als auch während der Durchführung der Maßnahme zu besichtigen. B. 4 Zuweisung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) werden dem Auftragnehmer mit Verpflichtung zur Durchführung der angebotenen Leistung ausschließlich durch das Kommunale Jobcenter Lahn-Dill zugewiesen. Die Ablehnung eines/r Teilnehmers/-in durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Nach den Regelungen der 31 und 32 SGB II können für die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften im Rahmen der Durchführung des 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 74 ff. SGB III leistungsrechtliche Konsequenzen eintreten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Kommunale Jobcenter Lahn-Dill unverzüglich zu informieren, wenn Teilnehmer/-innen der Maßnahme ohne wichtigen Grund fernbleiben. B.5 Maßnahmeort Der konkrete Maßnahmenort für die Durchführung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung Teil A.6 B.6 Gender Mainstreaming Der Angebotsnehmer verpflichtet sich, die Strategie des Gender Mainstreaming, die Beachtung der unterschiedlichen Lebenssituation und Interesse von Frauen und Männern, von vornherein und regelmäßig bei der Durchführung des Auftrages zu berücksichtigen. Seite 9

10 B.7 Qualitätskontrolle/Evaluation Der Auftragnehmer wirkt kostenfrei an Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Evaluierung der Maßnahmewirkungen bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit. Reflektionstermine finden nach Bedarf statt. Nach Ablauf von 24 Monaten hat eine Evaluationsbericht zu erfolgen: Der Bericht hat mindestens folgende Inhalte zu umfassen: Wieviel Kunden/innen sind tatsächlich zur Untersuchung erschienen? Aussage zur Qualität der Durchführung der Eignungsfeststellungen Hinweise zur Verbesserung inhaltlichen Begutachtung B.8 Datenschutzrechtliche Regelungen Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen ( a SGB X und 61 SGB II) sind einzuhalten. Der Auftraggeber darf schriftlich Weisungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten beim/bei der Auftragnehmer/in erlassen. Erhebt und speichert der Auftragnehmer von benannten Teilnehmerdaten, so sind diese darüber zu informieren. Es dürfen nur Daten erhoben werden, die im Zuge der Durchführung der Maßnahme zielführend sind. Eine Nutzung der erhobenen Daten zu gewerblichen Zwecken ist unzulässig. Die Teilnehmenden sind darüber zu informieren, dass für die Gewährung von Leistungen notwendige Mitteilungen im erforderlichen Umfang an das KJC weitergeleitet werden. Den Teilnehmenden ist auf deren Verlangen Einsicht in alle sie betreffenden Unterlagen zu gewähren. Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber jederzeit berechtigt ist, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften, durch Betreten und Besichtigung der Grundstücke und Geschäftsräume während der Betriebs- und Geschäftszeiten sowie durch die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und Datenverarbeitungsprogramme einschließlich der zugrunde liegenden Geschäftsakten. Der Auftragnehmer ist gemäß 61 SGB II verpflichtet Auskünfte über den Eingliederungserfolg der Maßnahme, sowie weitere Auskünfte die zur Qualitätsprüfung notwendig sind, zu erteilen. Dies bezieht sich auch auf Abbrüche, Nichterscheinen bzw. geringes Interesse der Teilnehmenden an der Maßnahme. Die Weiterleitung dieser Daten ist gesetzlich vorgegeben, ohne dass eine Einwilligungserklärung des Kunden erforderlich ist. Für den Fall, dass Daten an einen Dritten weitergegeben werden, ist von den Teilnehmenden eine Einverständniserklärung zur Datenweitergabe notwendig. Eine Weigerung der Teilnehmenden, die Einverständniserklärung Datenweitergabe nicht zu unterschreiben, führt nicht zu einer grundsätzlichen Verweigerung der Teilnehmenden zur Teilnahme an der Maßnahme. Seite 10

11 Der Auftragnehmer hat durch geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen Vorsorge gegen unbefugte Systemzugriffe von außen zu treffen und die Mitarbeitenden gleichermaßen zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Soweit freie Mitarbeitende eingesetzt werden, hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass diese die gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Datenschutzbestimmungen im gleichen Umfang einhalten wie der Auftragnehmer selbst. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber berechtigt, die Vereinbarung aufzulösen. B.9 Aufsichts- und Prüfrechte Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber, Mitgliedern einer Rechnungsprüfung sowie Datenschutzbeauftragten alle zur Qualitäts- und Güteprüfung erforderlichen Auskünfte unverzüglich zu erteilen, unverzüglich Einsicht in alle die Maßnahme betreffenden Unterlagen zu gewähren und während der Geschäftszeiten Zutritt zu Grundstücken und Geschäftsräumen uneingeschränkt zu gestatten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin, den Vorgenannten die Überprüfung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften uneingeschränkt zu ermöglichen sowie uneingeschränkt Einsicht in gespeicherten Daten und Datenverarbeitungsprogramme zu gewähren. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Dies gilt insbesondere auch für den vor Beginn oder während der Maßnahme aus sachlichen Gründen geforderten Austausch von Personal. B.10 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Maßnahmen aus dieser Vereinbarung Stillschweigen zu wahren. Eventuelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bedarf daher der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Ein Verstoß hiergegen führt zu einer fristlosen Kündigung der Vereinbarung. B.11 Aufbewahrungsfristen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Unterlagen über die Durchführung der Maßnahme bis zum Ablauf von drei Jahren nach der Beendigung der Maßnahme zur Prüfung durch das Kommunale Jobcenter Lahn-Dill aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist umfasst auch die erstellten Gutachten. Seite 11

12 C. Bewertung Konzeptbewertung Grundlage der Bewertung des Konzepts ist die Erfüllung der unten beschriebenen Wertungskriterien. Das Konzept ist entsprechend der Reihenfolge der Wertungskriterien (1., 2., 3. usw.) zu gliedern. C.1 Wertungskriterien Zusammenarbeit mit der Zielgruppe Beschreiben Sie ihre Vorgehensweise im Umgang mit zu begutachtenden Menschen, bei denen die Zusammenarbeit aufgrund unzuverlässigen Verhaltens und fehlender Motivation erschwert ist. Gewichtung: 20 Prozent Qualität der im Konzept vorgeschlagenen Testverfahren Erläutern Sie ausführlich die verschiedenen Testverfahren und Methoden um die unter A.1 genannten Ziele erreichen zu können. Gewichtung: 40 Prozent Durchführung der Dienstleistung Wie stellen Sie die geforderten Fristen im Hinblick auf den Ablauf und die geforderten Rückmeldungen zu den Gutachten sicher. Gewichtung: 10 Prozent Pro Wertungskriterium kann ein Bieter maximal 3 Punkte erreichen. Die vom Bieter erreichte Punktzahl wird mit der Gewichtung multipliziert. In der Multiplikation von Punkte und Gewichtung kann ein Bieter maximal die Konzeptbewertungssumme von 210 erreichen. Seite 12

13 C.2 Auswertungsmethode Zur Prüfung der vorgenannten Wertungskriterien unter den Nummern 1 bis 3 wird ein 3-Punkte-System verwendet. 0 Punkte: Das eingereichte Konzept entspricht nicht den Anforderungen. Das Konzept weist erhebliche Mängel auf, es enthält lediglich stichpunktartige Beschreibungen, es hat kaum konzeptionelle Ausführungen und eine erfolgreiche Erreichung des Maßnahmeziels ist nicht wahrscheinlich. 1 Punkt: Das eingereichte Konzept entspricht teilweise den Anforderungen. Die Anforderungen werden mit geringfügigen Einschränkungen erfüllt und die erfolgreiche Erreichung des Maßnahmeziels ist wahrscheinlich. 2 Punkte: Das eingereichte Konzept entspricht den Anforderungen. Das Angebot wird inhaltlich schlüssig dargestellt und das Maßnahmeziel wird erreicht. 3 Punkte: Das eingereichte Konzept liegt besonders über den Anforderungen. Das Angebot liegt erkennbar über den Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Es ist besonders schlüssig dargestellt und befördert die Erreichung des Maßnahmeziels auf besondere Weise. Preisbewertung Das kostengünstigste Angebot erhält 90 Preispunkte. Die weiteren Bieter erhalten entsprechend der eingereichten Preisangebote und unter Berücksichtigung der prozentualen Abweichung zum günstigsten Preisangebot ihre eigene Preispunktzahl. Es erfolgt eine Rundung auf zwei Dezimalstellen. Gesamtbewertung Das Konzept wird in dieser Ausschreibung mit 70 Prozent, der Preis mit 30 Prozent gewichtet. In der Gesamtbewertung werden die erreichten Ergebnispunktzahlen aus Preis- bzw. Konzeptbewertung addiert. Derjenige Bieter, der die höchste Punktzahl erreicht, erhält den Zuschlag. Liegen mehrere Bieter mit identischer Punktzahl an erster Stelle, entscheidet das Los über den Zuschlag. Seite 13

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