Gemeinde Zwingen Quartierplanung Obermatt I. Planungsbericht Beschluss Gemeindeversammlung

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1 Gemeinde Zwingen Quartierplanung Obermatt I Planungsbericht Beschluss Gemeindeversammlung

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Organisation und Ablauf der Planung Projektpartner Bisherige Planungsschritte Ausstehende Planungsschritte 2 2 Ausgangslage und Grundlagen Planungsperimeter Zonenrechtliche Bestimmungen Teilzonenplan Papierfabrik / Etzmatt Heutige Nutzung auf dem Areal Verkehr und Erschliessung Grundwasserschutzzonen Naturgefahren Reptilien 7 3 Übergeordnete Rahmenbedingungen Vorgaben des Bundes Kantonale Vorgaben Weitere Rahmenbedingungen 8 4 Ziel und Inhalte der Planung Ziel Art und Mass der Nutzung Parkierung Erschliessung Aussenraumgestaltung Grundwasserschutz Naturgefahren Kosten 14 5 Öffentliche Mitwirkung Verfahren Änderungen aufgrund der öffentlichen Mitwirkung 15 6 Kantonale Vorprüfung Verfahren Änderungen aufgrund der kantonalen Vorprüfung 16 7 Beschlussfassung 17 8 Auflage- und Einspracheverfahren 18 9 Beschlussfassung Planungsbericht 19 ZWIN April 2015 JK Quartierplanung Obermatt I, Zwingen: Planungsbericht, Beschluss Gemeindeversammlung 1

3 1 ORGANISATION UND ABLAUF DER PLANUNG 1.1 Projektpartner Frühjahr 2015 Bereinigung Die Quartierplanung wurde von der Gemeinde Zwingen in Zusammenarbeit mit folgenden Beteiligten ausgearbeitet: An Kanal Immobilien AG, Laufen Raumplanung Holzemer GmbH, Oberwil Pestalozzi & Stäheli, Ingenieurbüro Umwelt Mobilität Verkehr, Basel Kiefer & Studer AG, Geotechniker, Reinach 1.3 Ausstehende Planungsschritte Folgende Planungsschritte stehen noch bevor: 16. Juni 2015 Gemeindeversammlung 1.2 Bisherige Planungsschritte Die schon abgeschlossenen Schritte der Planung sind nachfolgend dargestellt: Juni 2015 Juli 2015 Oktober 2015 Auflage- und Einspracheverfahren Regierungsrätliche Genehmigung Juli / August 2014 September 2014 September 2014 November 2014 September 2014 Oktober 2014 Entwurf Quartierplanung Freigabe Gemeinderat Kantonale Vorprüfung Öffentliche Mitwirkung Quartierplanung Obermatt I, Zwingen: Planungsbericht, Beschluss Gemeindeversammlung 2

4 2 AUSGANGSLAGE UND GRUNDLAGEN 2.1 Planungsperimeter Die Parzelle Nr. 239 liegt westlich des Dofkerns von Zwingen in der Gewerbezone und hat eine Fläche von insgesammt m 2. Der Quartierplanperimeter mit einer Fläche von rund 4 105m 2 befindet sich im nordöstlichen Teil der Parzelle zwischen der Obermattstrasse und des Bünnenwegs. Nordöstlich des Planungsareals befindet sich das Firmenareal der ehemaligen Papierfabrik Zwingen. Abb.1: Lage Planungsgebiet Abb. 2: Planungsperimeter Quartierplanung Obermatt I, Zwingen: Planungsbericht, Beschluss Gemeindeversammlung 3

5 2.2 Zonenrechtliche Bestimmungen Die Parzelle Nr. 239 befindet sich in der Gewerbezone 1. In Zwingen umfassen die Gewerbezonen Gebiete, die insbesondere der Aufnahme von mässig störenden Betrieben vorbehalten sind. In der Gewerbezone 1 dürfen 12m hohe Gebäude erstellt werden. Im Gebiet Obermatt wird für die Bemessung der zulässigen Gebäudehöhe von der Erschliessungsstrasse Bünnenweg aus gemessen. Dabei ist die Oberkante des unmittelbar angrenzenden Strassenteils im Bereich des projektierten Gebäudes massgebend. Ausgangspunkt für die Bemessung (+/- 0.0m) ist der tiefste Punkt des Strassenrandes, auf welchen das projektierte Gebäude rechtwinklig projiziert wird. Auftrag gegeben. Im März 2013 wurde der Teilzonenplan Papierfabrik + Etzmatt von Regierungsrat genehmigt. Ein wichtiger Aspekt der Teilzonenplanung im Hinblick auf die vorliegende Quartierplanung, ist die im Teilzonenplan vorgesehene Fusswegverbindung entlang des Kanals der Papierfabrik zwischen Schlossareal und Gewerbegebiet Obermatt. 2.3 Teilzonenplan Papierfabrik / Etzmatt Im Jahr 2004 war der Konkurs der Papierfabrik Zwingen nicht mehr abzuwenden. Nach knapp 100 Jahren musste die Papierfabrikation in Zwingen eingestellt werden. Daraufhin sistierte die Gemeinde für die Areale Papierfabrik und Etzmatt die damals in Revision stehende Zonenplanung Siedlung, um für die sich nach dem Konkurs veränderten Nutzungsabsichten eine massgeschneiderte Zonenplanung erlassen zu können. Daraufhin wurde die Teilzonenplanung Papierfabrik + Etzmatt von der Gemeinde in Abb. 3: Ausschnitt Teilzonenplanung Papierfabrik + Etzmatt Quartierplanung Obermatt I, Zwingen: Planungsbericht, Beschluss Gemeindeversammlung 4

6 2.4 Heutige Nutzung auf dem Areal Die Parzelle Nr. 239 ist heute noch nicht überbaut. Mit der Baubewilligung vom 07. Oktober 2009 wurden der Einwohnergemeinde Zwingen Aufschüttungen auf der Parzellen Nr. 239 und Nr.488 unter Auflagen bewilligt. Im Jahr 2012 wurde festgestellt, dass für die Aufschüttung teilweise mit Arsen belastetes Aushubmaterial verwendet und somit gegen die Auflagen verstossen wurde. Daraufhin forderte das Amt für Umwelt die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes der Parzellen Nr. 239 und Nr Die Sanierung wurde im Dezember 2013 vollständig abgeschlossen. Daraufhin wurde im Jahr 2014 erneut eine Baubewilliung für den Abschluss der Aufschüttungen eingeholt und bewilligt (siehe Anhang). Die Aufschüttung ist im Quartierplanareal bereits abgeschlossen. Gewerbegebiet Obermatt existiert heute noch nicht. Sie sollte jedoch in den nächsten Jahren realisiert werden. Mit dem öffentlichen Verkehr ist das Gebiet mit der Postautolinie 119 zu erreichen. Die Distanz zur Postautohaltestelle Schützenhaus beträgt weniger als 350 m. Der Bahnhof liegt mehr als 1km entfernt und ist daher als öv-erschliessung für das Gebiet noch nicht von Bedeutung. Das Gebiet hat also eine geringe Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr und zählt somit zur Erschliessungsgüteklasse D. Diese Güteklasse ist eine eidgenössische Definition des Amts für Raumplanung (ARE) und ergibt sich aus für jedes Gebiet aus der Art des Verkehrsmittels, des Kursintervalls sowie der Distanz zur Haltestelle. 2.5 Verkehr und Erschliessung Das Quartierplanareal ist durch den motorisierten Individualverkehr über die Obermattstrasse sowie den Bünnenweg erschlossen. Die im Teilzonenplan Papierfabrik + Etzmatt vorgesehene Fussgängerverbindung zwischen dem Schlossareal und dem Abb. 4: Ausschnitt öv-güteklassen (map.geo.admin) Quartierplanung Obermatt I, Zwingen: Planungsbericht, Beschluss Gemeindeversammlung 5

7 2.6 Grundwasserschutzzonen Das Planungsareal befindet sich in der Grundwasserschutzzone S3, Grundwasserschutzzone für die Grundwasserfassung in den Weiden. 2.7 Naturgefahren Die kantonale Naturgefahrenkarte der Gemeinde Zwingen weist aktuell innerhalb des Quartierplanperimeters und insbesondere im geplanten Baubereich Gefahrengebiete erheblicher Gefährdung ( rot ), mittlerer ( blau ) und geringer Gefährdung ( gelb ) durch den Naturgefahrenprozess Überschwemmung aus. Diese Gefährdung ergibt sich aus der Überschwemmungsgefahr für ein 300-jähriges Hochwasser der Birs. Abb. 5: Gewässerschutzzonen (GeoView BL) Abb. 6: Naturgefahrenkarte Ausschnitt (GeoView BL) Quartierplanung Obermatt I, Zwingen: Planungsbericht, Beschluss Gemeindeversammlung 6

8 2.8 Reptilien Im Bereich der geplanten Grünfläche befindet sich ein Objekt des Reptilieninventars beider Basel (Objekt Nr ). Abb. 7: Reptilieninventar (GeoView BL) Quartierplanung Obermatt I, Zwingen: Planungsbericht, Beschluss Gemeindeversammlung 7

9 3 ÜBERGEORDNETE RAHMENBEDINGUNGEN 3.1 Vorgaben des Bundes Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) vom 22. Juni Weitere Rahmenbedingungen Zonenvorschriften Siedlung Zwingen vom 03. Mai 2005 Raumplanungsverordnung (RPV) vom 28. Juni 2000 Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) vom 7. Oktober 1983, insbesondere Art. 20f. (Lärm) Lärmschutzverordnung (LSV) vom 15. Dezember 1986 Gewässerschutzverordnung (LSV) vom 28. Oktober Kantonale Vorgaben Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) vom 8. Januar 1998 Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) vom 27. Oktober 1998 Quartierplanung Obermatt I, Zwingen: Planungsbericht, Beschluss Gemeindeversammlung 8

10 4 ZIEL UND INHALTE DER PLANUNG 4.1 Ziel Das Ziel der Planung ist durch die Quartierplanung die Realisierung einer Verkaufseinrichtung für den Verkauf für Waren des täglichen und periodischen Bedarfs im Gewerbegebiet der Gemeinde Zwingen zu ermöglichen. 4.2 Art und Mass der Nutzung Im nordöstlichen Teil der Parzelle Nr. 239 soll innerhalb des Quartierplanareals eine Verkaufseinrichtung erstellt werden. Der Neubau darf innerhalb des im Quartierplan dafür ausgewiesenen Baubereichs erstellt werden. Die maximal zulässige Gebäudehöhe richtet sich nach den Vorgaben im Zonenreglement Siedlung. Als Verkaufseinheit gelten gemäss 21 RBV ein oder mehrere Unternehmen des Detailhandels (Einkaufszentren) mit unbeschränktem Kundenkreis und einem Warenangebot für den täglichen oder periodischen Bedarf. Sie können Spezialgeschäfte, Dienstleistungsbetriebe, Ausstellungsräume, Restaurants etc. enthalten. Die Nettoladenfläche der geplanten Verkaufseinheit beträgt 925 m 2. Gemäss 24 RBV zählen zur Nettofläche alle der Kundschaft zugänglichen ober- und unteridischen Verkaufs- und Ausstellungsflächen. Nicht zur Nettoladenfläche zählen sämtliche der Kundschaft nicht zugängliche Flächen wie unter anderem für Lager- und Nebenräume, Büros und Personalräume. Nur zur Hälfte angerechnet werden Ausstellungsräume für Möbel und Verkaufsflächen für Textilien. Abb. 8: Quartierplan Obermatt I Quartierplanung Obermatt I, Zwingen: Planungsbericht, Beschluss Gemeindeversammlung 9

11 4.3 Parkierung Grundlage für die Berechnung des Parkplatzbedarfs bildet die Wegleitung Bestimmung der Anzahl Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos/Mofas des Baselbieter Amts für Raumplanung (Wegleitung BL). Gemäss der Wegleitung ergeben sich 22 Arbeitsplätze für den Fachmarktbereich (Möbel und Textil). Weitere 6 Arbeitsplätze ergeben sich für kundenintensive Verkaufsgeschäfte des täglichen Bedarfs. Entsprechend ergibt sich ein Grundbedarf für Stammplätze von 11 Parkfeldern. Gemäss Erfahrungswerten des potenziellen Betreibers sind 10 Arbeitsplätze für diesen Verkaufskomplex ausreichend. Entsprechend ergibt sich ein Grundbedarf für Stammplätze von 4 Parkfeldern. Gemäss der Wegleitung BL ergibt sich ein Grundbedarf von 59 Besucherparkfeldern. Der Reduktionsfaktor R1 von 0.8 ergibt sich gemäss der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) Anhang 11 aus dem ÖV-Angebot: Die Distanz zur Haltestelle Schützenhaus (Buslinie 119) beträgt weniger als 350 m, die Kursfolge erfolgt in Abständen von mehr als 20 Minuten. Unter Berücksichtigung des Reduktionsfaktors R1 ergibt sich ein reduzierter Parkplatzbedarf von 56 Feldern. Der Plan der Quartierplanung Obermatt I sieht effektiv 60 Parkfelder vor, davon sind 2 rollstuhlgerecht gestaltet. Der reduzierte Bedarf ist somit im Rahmen der Planung gedeckt. Daher wird für die weiteren Berechnungen von 60 Parkfeldern ausgegangen. Die Parkplätze auf dem neuen Areal sind über verschiedene Zufahrten zu erreichen: Über den Bünnenweg sind insgesamt 7 Parkplätze direkt anzufahren. Davon sind 2 Parkfelder rollstuhlgerecht dimensioniert 3. Vom Obermattweg sind weitere 18 Parkfelder direkt anzufahren. Die rollstuhlgerecht dimensionierten Parkfelder werden entlang des Obermattwe ges angeordnen, damit die notwendige Manövrierfläche hinter dem Kofferraum von 2.00 m Länge bereit gestellt ist, ohne dabei die Fahrbahn nutzen zu müssen. Im südöstlichen Abschnitt des Obermattwegs befindet sich die Zufahrt zum Areal. Darüber sind weitere 17 Parkfelder im südöstlichen Arealbereich mit einer Fahrgassebreite von 7.00 m und 18 Parkfelder im südwestlichen Arealbereich mit einer Fahrgassenbreite von 6.50 m angebunden. Aus verkehrstechnischer Sicht ist die Anordnung sinnvoll und die Fahrgassenbreiten sind ausreichend dimensioniert. Quartierplanung Obermatt I, Zwingen: Planungsbericht, Beschluss Gemeindeversammlung 10

12 4.4 Erschliessung Der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) für das Jahr 2013 für die H18 Laufenstrasse beläuft sich an der permanenten kantonalen Zählstelle 8701 auf 14'531 Fahrzeuge/Tag. Das Richtungsverhältnis ist mit 50:50 angegeben. Als Maximalwert für den Stundenverkehr wurden 1'629 Fahrzeuge gezählt. Für die Leistungsbetrachtung geht man i.d.r. nicht vom Maximalwert sondern von einer durchschnittlichen Spitzenstunde aus. Dennoch wird für die Berechnungen dieser Wert verwendet, was zu einer entsprechenden Reserve in der Leistungsbetrachtung führt. Durch die Neunutzung des Areals ist mit ca. 325 bis max. 525 Fahrten pro Tag zu rechnen. Allerdings ist davon auszugehen, dass es sich beim Verkehrsaufkommen aufgrund der neuen Nutzung nicht ausschliesslich um neu induzierten Verkehr sondern zu einem grossen Teil um bereits vorhandenen Verkehr handelt, welcher nun auch die Einkaufsmöglichkeiten im Bereich Obermatt nutzt. Für den Tagesverkehr gehen wir von max. 60% Neuverkehr aus, also ca Fahrten pro Tag. Unter der Annahme einer gleichmässigen Verteilung in beide Richtungen (je 50% in Richtung Laufen bzw. Zwingen) ist mit einer Erhöhung des DTV auf der Laufenstrasse von maximal 1% zu rechnen. Der Knoten Laufenstrasse/Obermattweg stellt die Zufahrt zur neuen Arealnutzung dar. Es handelt sich dabei, um eine Einmündung mit Vortrittsregelung: Die Laufenstrasse ist der Hauptverkehrsstrom und damit vortrittsberechtigt, der Obermattweg der untergeordnete Knotenarm und vortrittsbelastet. Das Rechts- und Linkseinmünden aus dem Obermattweg wird über einen gemeinsamen Fahrstreifen abgewickelt. Durch die neue Arealnutzung Obermatt wird die Verkehrsqualität des Knotens Laufenstrasse/Obermattweg durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen beeinflusst. Um die Verkehrsqualität zu bestimmen, wird die Norm SN Leistungsfähigkeit, Verkehrsqualität, Belastbarkeit Knoten ohne Lichtsignalanlage zugrunde gelegt. Für den Knoten wurde folgende Verkehrsqualität ermittelt: Linksabbiegen von Laufenstrasse in Obermattweg: Mittlere Wartezeit max. 10 sec. Qualitätsstufe A Rechts- und Linkseinmünden 4 von Obermattweg in Laufenstrasse: Mittlere Wartezeit max. 25 sec. Qualitätsstufe C Die Verkehrsqualität des Knotens Laufenstrasse/Obermattweg ist damit ausreichend. Besondere Massnahmen wie z.b. eine Lichtsignalanlage oder ein Umbau zu einem Kreisel sind nicht erforderlich. Quartierplanung Obermatt I, Zwingen: Planungsbericht, Beschluss Gemeindeversammlung 11

13 Die Ein- und Ausfahrten für Kunden wie für Lieferanten werden im Quartierplan rechtsverbindlich festgelegt; die Erschliessung erfolgt ausschliesslich über den Obermattweg und den Bünnenweg. Die Anzahl der Parkplätze richtet sich nach der effektiv geplanten Verkaufsfläche gemäss kantonaler Wegleitung resp. Anhang 11/1 zur RBV. Die im Quartierplan dargestellten Parkplätze sind auf das vorliegende Bauprojekt abgestimmt. Wird die Bruttogeschossrespektive Verkaufsfläche erhöht (Ausschöpfung der maximal zulässigen Gebäudehöhe), sind entsprechend mehr Parkplätze einzuplanen. 4.5 Aussenraumgestaltung Im Aussenraum sind neben den Parkplätzen ebenfalls Veloabstellplätze sowie das Einkaufswagendepot vorgesehen. Die Grünflächen werden mit einheimischen und standortgerechten Bäumen und Sträucher bepflanzt und es sind reptilienfreundliche Strukturen vorgesehen. 4.6 Grundwasserschutz Die geplante Bebauung entspricht den Vorgaben gemäss Gewässerschutzverordnung (GSchV) Anhang 4. Ausserdem darf in der Zone S3 nicht verschmutztes Abwasser über eine biologisch aktive Bodenschicht versickert werden. So soll das Dachwasser, welches gemäss Art3. Abs.3 GschV als nicht verschmutztes Abwasser gilt, gesammelt und voraussichtlich über die biologisch aktive Bodenschicht im Nordwesten des Quartierplanareals versickert werden. Das restliche Abwasser wird gesammelt und in die Kanalisation geleitet. 4.7 Naturgefahren Gemäss der kantonalen Naturgefahrenkarte besteht auf dem Gelände eine erhebliche Überschwemmungsgefahr. So wären Teile das Areal bei einem 300-jährigen Hochwasser der Birs, als Folge der Geländemulde, über 2 m unter Wasser. Um die Bebauung des Areals zu ermöglichen, wird die bestehende Geländemulde aufgeschüttet, wodurch die erhebliche Gefährdung eliminiert wird. Zudem wird davon ausgegangen, dass ein Zufliessen von Überschwemmungen des Fandelbachs aus den nordwestlich angrenzenden Parzellen in das Areal, durch die nach der Erstellung der kantonalen Naturgefahrenkarte durchgeführte Anhebung des Bünnenwegs unterbunden wird. Um einen hinreichenden Schutz sicherzustellen, wird das Areal mittels der Aufschüttung erhöht und es wird eine Hochwasserkote definiert, um die neuen Bauten auf dem Areal vor möglichen Hochwasserereignissen zu schüt- Quartierplanung Obermatt I, Zwingen: Planungsbericht, Beschluss Gemeindeversammlung 12

14 zen. Die Baubewilliung für die Aufschüttung liegt vor (siehe Anhang) und ist im Quartierplanareal abgeschlossen. Die Hochwasserkote wird anhand der Fliesstiefenkarte sowie den Höhenangaben des Terrains berechnet. Aufgrund dessen, dass die Fliesstiefenkarte in diesem Gebiet auf Höhenangaben beruht, welche nicht mehr aktuell sind (Anhebung Bünnenweg, Aufschüttungen), wird die Hochwasserkote mit Hilfe der Höhenangaben in der nahen Umgebung ermittelt. Abb. 10: Höhenkotenplan (Jermann Ingenieure + Geometer AG) Abb. 9: Fliesstiefenkarte Um die Hochwasserkote zu ermitteln, wird ein Punkt gewählt, welcher ausserhalb des in letzter Zeit veränderten Terrains liegt. Dieser Punkt liegt M.ü.M und ist im Falle eines 300- jährigen Hochwassers bis 100cm unter Wasser. Dadurch ergibt sich eine maximale Hochwasserkote von ca M.ü.M, wel- Quartierplanung Obermatt I, Zwingen: Planungsbericht, Beschluss Gemeindeversammlung 13

15 che ebenfalls auf dem Quartierplanareal gilt. Nach Rücksprache mit Kiefer & Studer AG ist dem anzufügen, dass diese Übertragung der maximalen (300-jährigen) Hochwasserkote vom bekannten Punkt (vgl. Abb. 9) im Südwesten des Areals auf das ganze Quartierplanareal als folgenden Gründen als eine sehr konservative (auf der sicheren Seite liegenden) Annahme betrachtet werden kann: Beim Berechenen/Abschätzen des 300-jährigen Hochwasserpegels wurde (sehr konservativ) der volle Betrag von 100 cm auf der Kote des höchsten Punktes ( M.ü.M) aufsumiert, wobei weitere tiefer liegende Kontrollpunkte (vgl. Abb.9) ebenfalls im 300-jährigen Fliesstiefenbereich von cm liegen Im Hochwasserfall ist die Wasseroberfläche im überfluteten Bereich nicht perfekt eben (das Wasser braucht ein minimales Gefälle, um nach Nordosten fliessen zu können). Somit muss davon ausgegangen werden, dass im Bereich des geplanten Neubaus, ca. 200 m stromabwärts des Kontrollpunktes, das 300-jährige Hochwasser niedriger als M.ü.M liegen wird. 4.8 Kosten Das Projekt wird privat finanziert. Für die Realisierung des Projekts entstehen für die Allgemeinheit keine Kosten. Quartierplanung Obermatt I, Zwingen: Planungsbericht, Beschluss Gemeindeversammlung 14

16 5 ÖFFENTLICHE MITWIRKUNG 5.1 Verfahren Gestützt auf 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) wurde durch die Gemeinde Zwingen das öffentliche Mitwirkungsverfahren zur Quartierplanung Obermatt I durchgeführt. Folgende Unterlagen wurden vom 06. Oktober bis 07. November 2014 auf der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt: Quartierplan Quartierplanreglement Planungsbericht 5.2 Änderungen aufgrund der öffentlichen Mitwirkung Aufgrund der Themen der Mitwirkung wurde durch ein Verkehrsplaner damit beauftrag, ein Fachgutachten zu erstellen, um die Themen Parkierung und Erschliessung im Detail abzuhandeln. Ausserdem werden die Abschaltzeiten der beleuchteten Reklameeinrichtungen überprüft und angepasst. Detaillierte Stellungnahmen zu den Anliegen aus der Mitwirkung finden sich im beiliegenden Mitwirkungsbericht. Die Bevölkerung wurde durch eine Anzeige, welche in alle Haushalte verschickt wurde auf die öffentliche Mitwirkung aufmerksam gemacht. Die Bevölkerung hatte bis zum 07. November 2014 die Möglichkeit, beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einwendungen zu erheben und Vorschläge einzureichen. Es gingen zwei Stellungnahmen ein. Die Gespräche mit den Mitwirkenden fanden am 12. Februar 2015 in der Gemeindeverwaltung Zwingen statt. Aufgrund der Ergebnisse aus der kantonalen Vorprüfung und der öffentlichen Mitwirkung wird der Entwurf der Quartierplanung Obermatt I fachlich und inhaltlich bereinigt. Quartierplanung Obermatt I, Zwingen: Planungsbericht, Beschluss Gemeindeversammlung 15

17 6 KANTONALE VORPRÜFUNG 6.1 Verfahren Die Quartierplanung Obermatt I, Vorlage kantonale Vorprüfung / öffentliche Mitwirkung bestehend aus: Quartierplan Quartierplanreglement Planungsbericht wurden mit Brief vom 30. September 2014 dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Der Vorprüfungsbericht wurde am 13. Januar 2015 schriftlich erhalten. Am 4. März 2015 fand ein Gespräch mit der kantonalen Gebäudeversicherung in der Gemeindeverwaltung in Zwingen statt. 6.2 Änderungen aufgrund der kantonalen Vorprüfung Aufgrund der kantonalen Vorprüfung wurden die Quartierplanvorschriften angepasst. Details können der beiliegenden Stellungnahme zum Vorprüfungsbericht entnommen werden. Die wichtigsten Änderungen sind: Überprüfung der Gefahrensituation und Einführung einer Hochwasserkote in den Quartierplanvorschriften. Ergänzungen zur Grundwasserschutzzone S3 Quartierplanung Obermatt I, Zwingen: Planungsbericht, Beschluss Gemeindeversammlung 16

18 7 BESCHLUSSFASSUNG ---- Text folgt ---- Quartierplanung Obermatt I, Zwingen: Planungsbericht, Beschluss Gemeindeversammlung 17

19 8 AUFLAGE- UND EINSPRACHEVERFAHREN ---- Text folgt ---- Quartierplanung Obermatt I, Zwingen: Planungsbericht, Beschluss Gemeindeversammlung 18

20 9 BESCHLUSSFASSUNG PLANUNGSBERICHT Dieser Planungsbericht wurde vom Gemeinderat Zwingen am zuhanden der kantonalen Vorprüfung verabschiedet. Zwingen, den Der Gemeindepräsident Der Gemeindeverwalter Quartierplanung Obermatt I, Zwingen: Planungsbericht, Beschluss Gemeindeversammlung 19

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