Sozial- und Gesundheitsausschuss Kreisausschuss Kreistag

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1 DER LANDRAT Paderborn, den Öffentliche Nichtöffentliche Drucksachennummer (DS-Nr.): Verwaltungsvorlage Mitteilungsvorlage Änderungs-/Ergänzungsvorlage Allgemeine Mitteilungsvorlage Beratungsfolge: Gremium Sitzungstermin Sozial- und Gesundheitsausschuss Kreisausschuss Kreistag Einbringung des Fachkonzeptes der Schuldnerberatung im Kreis Paderborn 1. Eine mit den Trägern der Schuldnerberatungsstellen abgestimmte Konzeption der Schuldnerberatung im Kreis Paderborn ist als Anlage beigefügt und wird hiermit eingebracht. 2. Es handelt sich um ein erstes gemeinsames Konzept, das als Grundlage für künftige einheitliche Datenerhebungen dienen soll. Damit soll auch erreicht werden, dass die im Bereich Schuldnerberatung entstehenden Kosten zukünftig den einzelnen Leistungsbereichen, insbesondere den vom Kreis zu finanzierenden Beeichen SGB II und SGB XII, gezielt zugeordnet werden können. In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am wurde die Erstellung eines abgestimmten Konzeptes begrüßt. Nur so könne anhand von miteinander vergleichbaren Datenangaben hinreichend fundiert geprüft werden, ob und ggf. in welchem Umfang bei weiterer Steigerung der Fallzahlen ein Handlungsbedarf des Kreises gegeben ist. 3. Die fachliche Bewertung des Konzeptes durch die Verwaltung erfolgt in der Verwaltungsvorlage für die Beratung und Beschlussfassung. gez. Manfred Müller Landrat

2

3 Gemeinsame Konzeption der Schuldnerberatung im Kreis Paderborn Stand: Dezember 2006 Situationsbeschreibung: Die Schuldnerberatungsstellen im Kreis Paderborn verstehen sich als spezialisiertes Beratungsangebot auf der Grundlage der Leitbilder von Caritas und Diakonie. Die Schuldnerberatung ist Teil der sozialen Arbeit und versteht sich als integrierter Bestandteil der verschiedenen sozialen Beratungsdienste. Sie ist in der sozialen Arbeit der Regionen eingebunden, Teil umfassender Lebensberatung und damit persönliche Hilfe. Der Beratungsdienst ist als spezialisierte soziale Schuldner- und anerkannte Verbraucherinsolvenzberatungsstelle für überschuldete Familien und Einzelpersonen ausgelegt. Die Klienten/Ratsuchenden werden in einem ganzheitlichen Kontext mit dem Ziel beraten, neben der Entschuldung die verschiedenartigen psychosozialen Folgeprobleme von Überschuldung zu beseitigen, zu minimieren bzw. zu mildern. Verbraucherinsolvenzberatung sehen wir als integralen Bestandteil der Schuldnerberatung. Insoweit ist die Hinführung zum Verbraucherinsolvenzverfahren ein weiteres Instrument der Schuldnerberatung, das zu einer Entschuldung führen soll. Für die Insolvenzberatung liegt ein eigenes Konzept vor sowie ein Leistungsvertrag auf einer eigenen Finanzierungsgrundlage mit dem Land NRW. Die umfassenden Aufgaben der Schuldnerberatungsstellen lassen sich wie folgt untergliedern, wobei sich die vorliegende Konzeption ausschließlich mit den Bereichen zu Sp. 2 4 befasst: Schuldnerberatungsstellen (Sp. 1) (Sp. 2) (Sp. 3) (Sp. 4) Verbraucherinsolvenzberatung nach gesondertem Konzept Schuldnerberatung nach 16 Abs. 2 SGB II Schuldnerberatung nach 11 Abs. 5 SGB XII Sonstige Schuldnerberatung Der Einzugsbereich der Schuldnerberatungsstellen ist der Kreis Paderborn. Zielgruppe/n: Unsere Beratung richtet sich an überschuldete und von Überschuldung bedrohte Familien und Einzelpersonen (natürliche Personen), die ihren Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Paderborn haben. Dazu gehören auch Ehemals Selbständige / Kleingewerbetreibende Aktiv Kleingewerbetreibende, deren Selbständigkeit den Lebensunterhalt sichert, werden im Rahmen der sozialen Schuldnerberatung beraten Straffällige/unter Bewährung stehende Personen Suchtkranke Über die Fallberatung hinaus sind wir im Präventionsbereich tätig 1

4 Ziele: Ziel der Schuldnerberatung (SB) ist die Entschuldung sowie die Beseitigung oder Milderung der verschiedenartigen psychosozialen und weiteren Folgeprobleme von Überschuldung. Die Schuldnerberatung kommt u.a. zum Tragen, soweit eine Lebenslage, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erforderlich macht oder erwarten lässt, sonst nicht überwunden werden kann ( 11 Abs. 5 SGB XII). Die Schuldnerberatung wird u.a. dann erbracht, soweit sie zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich ist ( 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II, 3 Abs. 1 Satz 1 SGB II). Die Schuldnerberatung kann in begründeten Einzelfällen auch dann zum Tragen kommen, wenn die rechtlichen Leistungsvoraussetzungen nach dem SGB XII bzw. SGB II nicht bzw. nicht mehr vorliegen. Umsetzung: Die Schuldnerberatungsstellen richten den Beratungsprozess an den Notwendigkeiten und den individuellen Bedürfnissen der Klienten aus. So bieten sie aus Gründen der Erreichbarkeit neben den Sprechstunden in den Räumen der einzelnen Wohlfahrtsverbände auch Außensprechstunden in einzelnen Kirchengemeinden an. Grundsätzlich haben die Beratungsstellen eine Komm-Struktur. Die Beratung wird dem Einzelfall entsprechend in folgenden Formen abgehalten: Persönliche Beratung (Hausbesuche im Einzelfall) Telefonische Beratung Gruppeninformationen/-beratung Offene Sprechstunde Leistungen: Die nachfolgend aufgeführten Beratungsbausteine sind als Module zu verstehen und können je nach Beratungsbedarf des Klienten individuell zusammengestellt werden. Basisberatung (Anamnese, Problembeschreibung, Zielfindung) o Information über Schuldnerberatung o Erheben der psychosozialen Situation o Existenzsichernde Maßnahmen o Erstellen einer Arbeitshypothese zu den Ursachen der Überschuldung o Klärung des Selbsthilfepotentials des Schuldners/der Schuldnerin o Information zur (Verbraucher)-Insolvenzordnung o Beschreibung des Beratungsziels o Absprachen zur Zusammenarbeit, Vereinbarung eines Beratungskontraktes Existenzsicherung o Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts o Information zum Zwangsvollstreckungsrecht o Überprüfung der Pfändungsfreibeträge o Beratung und Hilfestellung bei Kontopfändung, Lohnabtretungen und Aufrechnung 2

5 o Unterstützung bei der Reduzierung bzw. Einstellung nicht zwingend notwendiger Ausgaben o Hilfen zum Erhalt der Wohnung o Hilfen zum Erhalt des Arbeitsplatzes o Verhinderung von Ersatzfreiheitsstrafen o Erhalt des Girokontos und Hilfe bei der Einrichtung o Sicherung der Energieversorgung privater Haushalte Forderungsüberprüfung, Schuldnerschutz o Zusammenstellen, ordnen, aktualisieren von Gläubigerunterlagen o Überprüfung der Forderungen dem Grunde nach sowie nach Rang und Höhe o Hilfen zur Wahrnehmung der Schuldner- und Verbraucherrechte Haushaltsberatung o Unterstützung beim Erstellen bzw. Überprüfen des Haushaltsplanes, beim Führen eines Haushaltsbuches o Hinweise zur Realisierung von Einsparmöglichkeiten o Beratung und Hilfe zur wirtschaftlichen Haushaltsführung o Haushalts- und Budgetberatung o Kreditberatung o Überweisung an die Verbraucherberatung Psychosoziale und Präventivberatung o Klärung und Bewertung der individuellen Ursachen der Ver- und Überschuldung und des Konsumverhaltens o Klärung des Anspruchsniveaus o Handlungsalternativen o Befähigen zum Leben an der Pfändungsfreigrenze o Beziehungs- und Persönlichkeitsprobleme im Zusammenhang mit Schulden o Motivationsarbeit o Stärkung der Selbsthilfepotentiale o Fallbezogene Einbeziehung anderer Beratungsdienste Regulierung und Entschuldung o Regulierungspläne erstellen und umsetzen o Verhandlungen mit Gläubigern o Im Einzelfall Umsetzen des Planes mit Hilfe von Kontoverwaltung o Beantragung von Stiftungs- und/oder Fondsmitteln o Rechtliche Aufklärung über die Entschuldung im Rahmen der Insolvenzordnung Übergreifende Tätigkeiten o Öffentlichkeitsarbeit/Prävention o Qualitätssicherung (Fortbildung, Supervision im Bedarfsfall, Arbeitskreise, Fachtagungen, Dienstbesprechungen) o Statistik, Dokumentation, Tätigkeitsberichte Beratungsform: Einzelgespräche mit Schuldnern, bei Bedarf mit Angehörigen Gruppenberatung Ausstattung: wird in den individuellen Leistungsbeschreibungen der Träger festgelegt, die dem Konzept beigefügt sind 3

6 Erreichbarkeit: wird in den individuellen Leistungsbeschreibungen der Träger festgelegt Vernetztes Arbeiten / Kooperationen Alle Schuldnerberatungsstellen sind je nach örtlichen Gegebenheiten in das Gesamtkonzept der jeweiligen Wohlfahrtsverbände eingebunden. Dadurch können weitere notwendige Beratungsbereiche (z. B. Suchtberatung, Erziehungsberatung, Familien u. Lebensberatung) im Rahmen vernetzter Arbeit zugezogen werden. Im kommunalen Gemeinwesen Nach Bedarf werden in Kooperation mit anderen Trägern unterstützende Beratungsbereiche vernetzt. Klienten der genannten Schuldnerberatungsstellen erhalten durch Vermittlung weitere Beratungen anderer Träger. Das Konzept basiert auf regelmäßig fortgeschriebenen Qualitätsstandards und enthält zielgruppenorientierte Beratungsmodule. Ein Muster ist als Anhang zum Konzept angefügt. Überregional Die Schuldnerberatungsstellen sind Mitglieder in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsstellen. Sie sind eingebunden in die Strukturen des jeweiligen Wohlfahrtsverbandes und der katholischen bzw. evangelischen Kirche. Das Arbeitsfeld wird unterstützt durch entsprechende fachliche Fortbildung der Beraterinnen und Berater auf Landesebene. Ein Instrument sind kontinuierlich stattfindende Arbeitskreise mit den entsprechenden Fachreferentinnen und Fachreferenten. Darüber hinaus findet berufsbegleitende Anpassung der Fachlichkeit an neue Entwicklungen durch interne Fortbildungen und durch Teilnahme an Fortbildungsangeboten anderer Träger statt. Qualitätssicherung: - Konzeption (Leitlinien, Leistungsangebot, Qualitätsstandards) - Dokumentation von Prozessen und Leistungen, fallbezogene Aktenführung - schriftliches Formulieren von fallbezogenen Zielen und Planungen - Jahresberichte, Statistiken - Teamorganisation (regelmäßige Teamsitzungen, Fallbesprechung, Fort- und Weiterbildung) - Qualitätszirkel mit Vertretern des Leistungsträgers (hier: Kreis) und Vertretern der Leistungsanbieter (einmal jährlich) Finanzierung: Die Finanzierung erfolgt über kommunale, Sparkassen- und Eigenmittel. 4

7 Anlage: Einteilung in Hilfegruppen Hilfegruppe 1 Hilfegruppe 2 Hilfegruppe 3 Hilfegruppe 4 Schuldner/Schuldnerin mit übersichtlicher Gläubigerzahl und hohem Selbsthilfepotential, Betreuungsaufwand gering Schuldner/Schuldnerin mit mittlerer Gläubigerzahl oder eingeschränktem Selbsthilfepotential, mittlerer Betreuungsaufwand Schuldner/Schuldnerin mit hoher Gläubigerzahl, Selbsthilfepotential vorhanden, Betreuungsaufwand gering bis mittel Verwaltungsaufwand hoch oder Schuldner mit ausgeprägter psychosozialer Problematik, erheblichen Vermittlungshemmnissen und hohem Betreuungsaufwand Schuldner/Schuldnerin mit extrem hoher Gläubigerzahl oder komplexen Gläubigerverhältnissen Selbsthilfepotential vorhanden, Betreuungsaufwand gering bis mittel, Verwaltungsaufwand sehr hoch. oder Schuldner mit ausgeprägter psychosozialer Problematik, verschüttetem Selbsthilfepotential und hohen Vermittlungshemmnissen, die eine besondere Betreuungszeit benötigen um Selbsthilfepotential zu entwickeln und Vermittlungshemmnisse abzubauen. Basisberatung Existenzsicherung Forderungsüberprüfung Evt. geringfügige psychosoziale Beratung/Betreuung Regulierung und Entschuldung Bei angestrebtem Insolvenzverfahren gut geeignet für Gruppenberatung Basisberatung Existenzsicherung Forderungsüberprüfung psychosoziale Beratung/Betreuung Regulierung und Entschuldung bei Bedarf präventive Maßnahmen Bei angestrebtem Insolvenzverfahren geeignet für Gruppenberatung Basisberatung Existenzsicherung Forderungsüberprüfung psychosoziale Beratung/Betreuung Regulierung und Entschuldung präventive Maßnahmen Bei angestrebtem Insolvenzverfahren eingeschränkt geeignet für Gruppenberatung Basisberatung Existenzsicherung Forderungsüberprüfung psychosoziale Beratung/Betreuung Regulierung und Entschuldung präventive Maßnahmen Entwicklung von Alltagskompetenzen Aufbau eines Selbsthilfepotentials Persönlichkeitsentwicklung als Beitrag zum Abbau von Vermittlungshemmnissen und zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt Bei angestrebtem Insolvenzverfahren in der Regel nicht geeignet für Gruppenberatung

8 Caritasverband Büren e. V.. Postfach Büren Caritasverband im Dekanat Büren e.v. Leistungsbeschreibung Stand Dezember 2006 Angebot Schuldnerberatung Anbieter Caritasverband im Dekanat Büren e.v. Briloner Str Büren Telefon: 02951/ Fax: 02951/ awoerdehoff@caritas-bueren.de Ausstattung: Personal: 1 Diplom-Oecotrophologin mit insgesamt 19,25 Wochenarbeitsstunden Sekretariatskraft mit 5 Wochenstunden Räumlichkeiten: Beratungsraum für Einzelgespräche, Wartezimmer, Gruppenraum Technische Ausstattung: Telefon/Fax, Kopierer, PC (MS Office, InsO-manager), Internet, Fachliteratur, Infomaterial Erreichbarkeit: Telefonische Erreichbarkeit täglich vormittags, Terminabsprache für persönliche Beratung nach Vereinbarung Einzelberatung und Terminabsprache vormittags montags bis freitags Die Beratungsstelle ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

9 Schuldnerberatung L e i s t u n g s b e s c h r e i b u n g Eine Einrichtung des Caritas-Verbandes Paderborn e. V.

10 2 1. Name der Einrichtung und Erreichbarkeit Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Tel 05251/ Fax 05251/ Internet 2. Träger Caritas-Verband Paderborn e. V. Kilianstr , Paderborn Tel 05251/ Fax 05251/ Internet 3. Art der Einrichtung Die Schuldnerberatungsstelle versteht sich als spezialisiertes Beratungsangebot auf der Grundlage des Leitbildes der Caritas. Der Beratungsdienst ist als spezialisierte Schuldnerund anerkannte Verbraucherinsolvenzberatungsstelle für überschuldete Familien und Einzelpersonen ausgelegt. 4. Rechtsgrundlage Die Schuldnerberatung legitimiert sich u. a. durch die Verankerung in folgenden Rechtsbereichen: SGB II 16, Abs. 2 SGB XII 11, Abs. 5 Auch Klienten/innen, die nicht in einen der beiden Rechtsbereiche fallen, werden beraten. 5. Einzugsbereich/Zuständigkeit Der Einzugsbereich der Beratungsstelle ist der Kreis Paderborn. 6. Personalschlüssel/Qualifikation Für die fachliche Beratung der Klienten/innen im Rahmen der Schuldnerberatung steht folgendes Personal zur Verfügung: 1,0 Dipl.-Sozialarbeiterin 0,25 Verwaltungskraft Für die Insolvenzberatung ist noch einmal eine 0,5 Fachkraftstelle geschaffen. Diese wird über Landesmittel finanziert und ist nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung. 7. Teamkoordination Die fallübergreifende Koordination der Schuldnerberatungsstelle obliegt einer erfahrenen Dipl.-Sozialarbeiterin. Sie verantwortet die Umsetzung des Fachkonzeptes in die tägliche Arbeit. Sie besucht außerdem die für die Einrichtung relevanten Arbeitkreise. Die Koordinationskraft leitet die Teamsitzungen und ist Bindeglied zwischen Einrichtung und Fachbereichsleitung. Die Außenvertretung obliegt dem Fachbereichsleiter, der bei Bedarf die Fachberatung im Team durchführt. 8. Räume zwei Beratungszimmer ein Sozialraum ein Warteraum ein Sanitärraum

11 3 9. Lage Die Einrichtung befindet sich im Verwaltungssitz des Caritas-Verband Paderborn und liegt in der Südstadt von Paderborn. Sie liegt damit unweit des Stadtzentrums und ist zu Fuß und mit dem Bus gut zu erreichen. 10. Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Beratungsbausteine sind als Module zu verstehen und können je nach Beratungsbedarf des Klienten individuell zusammengestellt werden. Basisberatung (Anamnese, Problembeschreibung, Zielfindung) o Information über SB o Erheben der psychosozialen Situation o Existenzsichernde Maßnahmen o Erstellen einer Arbeitshypothese zu den Ursachen der Überschuldung o Klärung des Selbsthilfepotentials des Schuldners/der Schuldnerin o Information zur (Verbraucher)-Insolvenzordnung o Beschreibung des Beratungsziels o Absprachen zur Zusammenarbeit, Vereinbarung eines Beratungskontraktes Existenzsicherung o Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts o Information zum Zwangsvollstreckungsrecht o Überprüfung der Pfändungsfreibeträge o Beratung und Hilfestellung bei Kontopfändung, Lohnabtretungen und Aufrechnung o Unterstützung bei der Reduzierung bzw. Einstellung nicht zwingend notwendiger Ausgaben o Hilfen zum Erhalt der Wohnung o Hilfen zum Erhalt des Arbeitsplatzes o Verhinderung von Ersatzfreiheitsstrafen o Erhalt des Girokontos und Hilfe bei der Einrichtung o Sicherung der Energieversorgung privater Haushalte Forderungsüberprüfung, Schuldnerschutz o Zusammenstellen, ordnen, aktualisieren von Gläubigerunterlagen o Überprüfung der Forderungen dem Grunde nach sowie nach Rang und Höhe o Hilfen zur Wahrnehmung der Schuldner- und Verbraucherrechte Haushaltsberatung o Unterstützung beim Erstellen bzw. Überprüfen des Haushaltsplanes, beim Führen eines Haushaltsbuches o Hinweise zur Realisierung von Einsparmöglichkeiten o Beratung und Hilfe zur wirtschaftlichen Haushaltsführung o Haushalts- und Budgetberatung o Kreditberatung o Überweisung an die Verbraucherberatung Psychosoziale und Präventivberatung o Klärung und Bewertung der individuellen Ursachen der Ver- und Überschuldung und des Konsumverhaltens o Klärung des Anspruchsniveaus o Handlungsalternativen o Befähigen zum Leben an der Pfändungsfreigrenze o Beziehungs- und Persönlichkeitsprobleme im Zusammenhang mit Schulden o Motivationsarbeit

12 4 o Stärkung der Selbsthilfepotentiale o Fallbezogene Einbeziehung anderer Beratungsdienste Regulierung und Entschuldung o Regulierungspläne erstellen und umsetzen o Verhandlungen mit Gläubigern o Im Einzelfall Umsetzen des Planes mit Hilfe von Kontoverwaltung o Beantragung von Stiftungs- und/oder Fondsmitteln o Rechtliche Aufklärung über die Entschuldung im Rahmen der Insolvenzordnung Übergreifende Tätigkeiten o Öffentlichkeitsarbeit/Prävention o Qualitätssicherung (Fortbildung, Supervision im Bedarfsfall, Arbeitskreise, Fachtagungen, Dienstbesprechungen) o Statistik, Dokumentation, Tätigkeitsberichte Paderborn, den 5. Januar 2007 Friedhelm Hake Fachbereichsleiter Soziale Dienste

13 Leistungsbeschreibung Schuldnerberatung Träger: Diakonie Paderborn Höxter e.v. Schuldnerberatung Klingenderstraße Paderborn Tel: 05251/ Fax: 05251/ Homepage: Ausstattung: Personal: 5 Diplom-Sozialarbeiter und pädagogen/innen mit 115,5 Wochenarbeitsstunden Schuldnerberatung - Bestandteil des Leistungsvertrages - mit 46,97 Wochenarbeitsstunden Insolvenzberatung - nicht Bestandteil des Leistungsvertrages 2 Verwaltungsfachkräfte mit 30 Wochenarbeitsstunden Schuldnerberatung -Bestandteil des Leistungsvertragesmit 19,25 Wochenstunden Insolvenzberatung - nicht Bestandteil des Leistungsvertrages- Räumlichkeiten: Beratungsräume für Einzelgespräche, Wartezone, Gruppenraum Technische Ausstattung: Telefon/Fax, Anrufbeantworter, Kopierer, PC (MS Office, SoPartInsO), Internet, Fachliteratur, Infomaterial Erreichbarkeit: Telefonische Erreichbarkeit: Mo Fr 9: Uhr Do 15:00 18:00 Uhr Offene Sprechstunde für Erst- und Krisenberatung: Montags: 9:00 11:00 Uhr Donnerstags: 15:00-17:00 Uhr Terminabsprache für persönliche Beratung darüber hinaus nach Vereinbarung Die Außensprechstunden finden 14tägig statt in folgenden Kirchengemeinden: Büren: 14tägig im Wechsel mit Bad Wünnenberg 10:00 12:00 Uhr Bad Wünnenberg: 14tägig im Wechsel mit Büren 10:00 12:00 Uhr Bad Lippspringe: jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat 15:00 17:00 Uhr Delbrück: jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat 15:00 17:00 Uhr Salzkotten: jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat 10:00 12:00 Uhr 1

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