Sozial- und Gesundheitsausschuss Kreisausschuss Kreistag
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- Karl Gerber
- vor 8 Jahren
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1 DER LANDRAT Paderborn, den Drucksachennummer (DS-Nr.): /6 Öffentliche Nichtöffentliche Verwaltungsvorlage Mitteilungsvorlage Änderungs-/Ergänzungsvorlage Allgemeine Mitteilungsvorlage Finanzielle Auswirkungen Beratungsfolge: Gremium Sitzungstermin Sozial- und Gesundheitsausschuss Kreisausschuss Kreistag Fortschreibung des Fachkonzeptes der Schuldnerberatung im Kreis Paderborn Der Kreistag hat in seiner Sitzung am ein Fachkonzept der Schuldnerberatung im Kreis Paderborn beschlossen (s. hierzu Vorlage DS-Nr mit Ergänzungsvorlagen DS /1 u. 2). In seiner Sitzung am hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt, das Fachkonzept mit den Leistungsbeschreibungen hinsichtlich der Stellenerweiterung fortzuschreiben (s. Vorlagen DS /3-5). In Zusammenarbeit mit den Trägern der Schuldnerberatungsstellen sind einige Ergänzungen und Änderungen zum Konzept und zu den Leistungsbeschreibungen vereinbart worden. Die wesentliche Änderung ist die Erhöhung der Stellenzahl von bisher 5 auf nun 6 Stellen. Die zusätzliche Stelle teilen sich der Caritas-Verband Paderborn und die Diakonie Paderborn-Höxter. Die Änderungen sind in dem beigefügten Entwurf der Fortschreibung der Gemeinsame Konzeption der Schuldnerberatung im Kreis Paderborn in kursiver Schrift und grau hinterlegt dargestellt. Beschlussvorschlag: Die 1. Fortschreibung des Fachkonzeptes Gemeinsame Konzeption der Schuldnerberatung im Kreis Paderborn wird beschlossen. Das Konzept ist bedarfsgerecht fortzuschreiben. gez. Manfred Müller Landrat
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3 Gemeinsame Konzeption der Schuldnerberatung im Kreis Paderborn Situationsbeschreibung: Die Schuldnerberatungsstellen im Kreis Paderborn Caritas-Verband Büren e.v. Caritas-Verband Paderborn e.v. Diakonie Paderborn-Höxter e.v. Pigal e.v. Änderung Layout mit Kopfzeilen und Stand in Fußzeile sowie Aufnahme Logo und Namen der Träger verstehen sich als spezialisiertes Beratungsangebot auf der Grundlage der Leitbilder von Caritas und Diakonie. Die Schuldnerberatung ist Teil der sozialen Arbeit und versteht sich als integrierter Bestandteil der verschiedenen sozialen Beratungsdienste. Sie ist in der sozialen Arbeit der Regionen eingebunden, Teil umfassender Lebensberatung und damit persönliche Hilfe. Der Beratungsdienst ist als spezialisierte soziale Schuldner- und anerkannte Verbraucherinsolvenzberatungsstelle für überschuldete Familien und Einzelpersonen ausgelegt. Die Klienten/Ratsuchenden werden in einem ganzheitlichen Kontext mit dem Ziel beraten, neben der Entschuldung die verschiedenartigen psychosozialen Folgeprobleme von Überschuldung zu beseitigen, zu minimieren bzw. zu mildern. Verbraucherinsolvenzberatung sehen wir als integralen Bestandteil der Schuldnerberatung. Insoweit ist die Hinführung zum Verbraucherinsolvenzverfahren ein weiteres Instrument der Schuldnerberatung, das zu einer Entschuldung führen soll. Für die Insolvenzberatung liegt ein eigenes Konzept vor sowie ein Leistungsvertrag auf einer eigenen Finanzierungsgrundlage mit dem Land NRW. Die umfassenden Aufgaben der Schuldnerberatungsstellen lassen sich wie folgt untergliedern, wobei sich die vorliegende Konzeption ausschließlich mit den Bereichen zu Sp. 2 4 befasst: Schuldnerberatungsstellen (Sp. 1) (Sp. 2) (Sp. 3) (Sp. 4) Verbraucherinsolvenzberatung nach gesondertem Konzept Schuldnerberatung nach 16 Abs. 2 SGB II Schuldnerberatung nach 11 Abs. 5 SGB XII Sonstige Schuldnerberatung Der Einzugsbereich der Schuldnerberatungsstellen ist der Kreis Paderborn. Zielgruppe/n: Unsere Beratung richtet sich an überschuldete und von Überschuldung bedrohte Familien und Einzelpersonen (natürliche Personen), die ihren Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Paderborn haben. Dazu gehören auch Ehemals Selbständige / Kleingewerbetreibende Aktiv Kleingewerbetreibende, deren Selbständigkeit den Lebensunterhalt sichert, werden im Rahmen der sozialen Schuldnerberatung beraten Straffällige/unter Bewährung stehende Personen Suchtkranke Eine Einteilung in Hilfegruppen ist als Anlage 1 beigefügt. Über die Fallberatung hinaus sind wir im Präventionsbereich tätig Stand: Januar
4 Gemeinsame Konzeption der Schuldnerberatung im Kreis Paderborn Ziele: Ziel der Schuldnerberatung (SB) ist die Entschuldung sowie die Beseitigung oder Milderung der verschiedenartigen psychosozialen und weiteren Folgeprobleme von Überschuldung. Die Schuldnerberatung kommt u.a. zum Tragen, soweit eine Lebenslage, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erforderlich macht oder erwarten lässt, sonst nicht überwunden werden kann ( 11 Abs. 5 SGB XII). Die Schuldnerberatung wird u.a. dann erbracht, soweit sie zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich ist ( 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II, 3 Abs. 1 Satz 1 SGB II). Die Schuldnerberatung kann in begründeten Einzelfällen auch dann zum Tragen kommen, wenn die rechtlichen Leistungsvoraussetzungen nach dem SGB XII bzw. SGB II nicht bzw. nicht mehr vorliegen. Umsetzung: Die Schuldnerberatungsstellen richten den Beratungsprozess an den Notwendigkeiten und den individuellen Bedürfnissen der Klienten aus. So bieten sie aus Gründen der Erreichbarkeit neben den Sprechstunden in den Räumen der einzelnen Wohlfahrtsverbände auch Außensprechstunden in einzelnen Kirchengemeinden an. Grundsätzlich haben die Beratungsstellen eine Komm-Struktur. Die Beratung wird dem Einzelfall entsprechend in folgenden Formen abgehalten: Persönliche Beratung (Hausbesuche im Einzelfall) Telefonische Beratung Gruppeninformationen/-beratung Offene Sprechstunde Leistungen: Die nachfolgend aufgeführten Beratungsbausteine sind als Module zu verstehen und können je nach Beratungsbedarf des Klienten individuell zusammengestellt werden. Basisberatung (Anamnese, Problembeschreibung, Zielfindung) o Information über Schuldnerberatung o Erheben der psychosozialen Situation o Existenzsichernde Maßnahmen o Erstellen einer Arbeitshypothese zu den Ursachen der Überschuldung o Klärung des Selbsthilfepotentials des Schuldners/der Schuldnerin o Information zur (Verbraucher)-Insolvenzordnung o Beschreibung des Beratungsziels o Absprachen zur Zusammenarbeit, Vereinbarung eines Beratungskontraktes Existenzsicherung o Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts o Information zum Zwangsvollstreckungsrecht o Überprüfung der Pfändungsfreibeträge o Beratung und Hilfestellung bei Kontopfändung, Lohnabtretungen und Aufrechnung o Unterstützung bei der Reduzierung bzw. Einstellung nicht zwingend notwendiger Ausgaben Stand: Januar
5 Gemeinsame Konzeption der Schuldnerberatung im Kreis Paderborn o Hilfen zum Erhalt der Wohnung o Hilfen zum Erhalt des Arbeitsplatzes o Verhinderung von Ersatzfreiheitsstrafen o Erhalt des Girokontos und Hilfe bei der Einrichtung o Sicherung der Energieversorgung privater Haushalte Forderungsüberprüfung, Schuldnerschutz o Zusammenstellen, ordnen, aktualisieren von Gläubigerunterlagen o Überprüfung der Forderungen dem Grunde nach sowie nach Rang und Höhe o Hilfen zur Wahrnehmung der Schuldner- und Verbraucherrechte Haushaltsberatung o Unterstützung beim Erstellen bzw. Überprüfen des Haushaltsplanes, beim Führen eines Haushaltsbuches o Hinweise zur Realisierung von Einsparmöglichkeiten o Beratung und Hilfe zur wirtschaftlichen Haushaltsführung o Haushalts- und Budgetberatung o Kreditberatung o Überweisung an die Verbraucherberatung Psychosoziale und Präventivberatung o Klärung und Bewertung der individuellen Ursachen der Ver- und Überschuldung und des Konsumverhaltens o Klärung des Anspruchsniveaus o Handlungsalternativen o Befähigen zum Leben an der Pfändungsfreigrenze o Beziehungs- und Persönlichkeitsprobleme im Zusammenhang mit Schulden o Motivationsarbeit o Stärkung der Selbsthilfepotentiale o Fallbezogene Einbeziehung anderer Beratungsdienste Regulierung und Entschuldung o Regulierungspläne erstellen und umsetzen o Verhandlungen mit Gläubigern o Im Einzelfall Umsetzen des Planes mit Hilfe von Kontoverwaltung o Beantragung von Stiftungs- und/oder Fondsmitteln o Rechtliche Aufklärung über die Entschuldung im Rahmen der Insolvenzordnung Übergreifende Tätigkeiten o Öffentlichkeitsarbeit/Prävention o Qualitätssicherung (Fortbildung, Supervision im Bedarfsfall, Arbeitskreise, Fachtagungen, Dienstbesprechungen) o Statistik, Dokumentation, Tätigkeitsberichte Beratungsform: Einzelgespräche mit Schuldnern, bei Bedarf mit Angehörigen Gruppenberatung Ausstattung: wird in den individuellen Leistungsbeschreibungen der Träger festgelegt, die dem Konzept als Anlagen 2a d beigefügt sind Stand: Januar
6 Gemeinsame Konzeption der Schuldnerberatung im Kreis Paderborn Erreichbarkeit: Die Schuldnerberatungsstellen stellen sicher, dass eine Fachkraft während der Geschäftszeiten der ARGE Paderborn (Geschäftsbereich Markt und Integration) in deren Räumen tätig ist. Im Übrigen wird die Erreichbarkeit in den individuellen Leistungsbeschreibungen (s. Anlagen 2 a d) der Träger festgelegt. Vernetztes Arbeiten / Kooperationen Alle Schuldnerberatungsstellen sind je nach örtlichen Gegebenheiten in das Gesamtkonzept der jeweiligen Wohlfahrtsverbände eingebunden. Dadurch können weitere notwendige Beratungsbereiche (z. B. Suchtberatung, Erziehungsberatung, Familien u. Lebensberatung) im Rahmen vernetzter Arbeit zugezogen werden. Im kommunalen Gemeinwesen Nach Bedarf werden in Kooperation mit anderen Trägern unterstützende Beratungsbereiche vernetzt. Klienten der genannten Schuldnerberatungsstellen erhalten durch Vermittlung weitere Beratungen anderer Träger. Das Konzept basiert auf regelmäßig fortgeschriebenen Qualitätsstandards und enthält zielgruppenorientierte Beratungsmodule. Ein Muster ist als Anhang zum Konzept angefügt. Überregional Die Schuldnerberatungsstellen sind Mitglieder in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsstellen. Sie sind eingebunden in die Strukturen des jeweiligen Wohlfahrtsverbandes und der katholischen bzw. evangelischen Kirche. Das Arbeitsfeld wird unterstützt durch entsprechende fachliche Fortbildung der Beraterinnen und Berater auf Landesebene. Ein Instrument sind kontinuierlich stattfindende Arbeitskreise mit den entsprechenden Fachreferentinnen und Fachreferenten. Darüber hinaus findet berufsbegleitende Anpassung der Fachlichkeit an neue Entwicklungen durch interne Fortbildungen und durch Teilnahme an Fortbildungsangeboten anderer Träger statt. Qualitätssicherung: - Konzeption (Leitlinien, Leistungsangebot, Qualitätsstandards) - Dokumentation von Prozessen und Leistungen, fallbezogene Aktenführung - schriftliches Formulieren von fallbezogenen Zielen und Planungen - Jahresberichte, Statistiken (u.a. vierteljährliche Meldung gem. Anlage 3) - Teamorganisation (regelmäßige Teamsitzungen, Fallbesprechung, Fort- und Weiterbildung) - Qualitätszirkel mit Vertretern des Leistungsträgers (hier: Kreis) und Vertretern der Leistungsanbieter (einmal jährlich) Finanzierung: Die Finanzierung erfolgt über kommunale, Sparkassen- und Eigenmittel. Stand: Januar
7 Anlage 1: Einteilung in Hilfegruppen Hilfegruppe 1 Hilfegruppe 2 Hilfegruppe 3 Hilfegruppe 4 Schuldner/Schuldnerin mit übersichtlicher Gläubigerzahl und hohem Selbsthilfepotential, Betreuungsaufwand gering Schuldner/Schuldnerin mit mittlerer Gläubigerzahl oder eingeschränktem Selbsthilfepotential, mittlerer Betreuungsaufwand Schuldner/Schuldnerin mit hoher Gläubigerzahl, Selbsthilfepotential vorhanden, Betreuungsaufwand gering bis mittel Verwaltungsaufwand hoch oder Schuldner mit ausgeprägter psychosozialer Problematik, erheblichen Vermittlungshemmnissen und hohem Betreuungsaufwand Schuldner/Schuldnerin mit extrem hoher Gläubigerzahl oder komplexen Gläubigerverhältnissen Selbsthilfepotential vorhanden, Betreuungsaufwand gering bis mittel, Verwaltungsaufwand sehr hoch. oder Schuldner mit ausgeprägter psychosozialer Problematik, verschüttetem Selbsthilfepotential und hohen Vermittlungshemmnissen, die eine besondere Betreuungszeit benötigen um Selbsthilfepotential zu entwickeln und Vermittlungshemmnisse abzubauen. Basisberatung Existenzsicherung Forderungsüberprüfung Evt. geringfügige psychosoziale Beratung/Betreuung Regulierung und Entschuldung Bei angestrebtem Insolvenzverfahren gut geeignet für Gruppenberatung Basisberatung Existenzsicherung Forderungsüberprüfung psychosoziale Beratung/Betreuung Regulierung und Entschuldung bei Bedarf präventive Maßnahmen Bei angestrebtem Insolvenzverfahren geeignet für Gruppenberatung Basisberatung Existenzsicherung Forderungsüberprüfung psychosoziale Beratung/Betreuung Regulierung und Entschuldung präventive Maßnahmen Bei angestrebtem Insolvenzverfahren eingeschränkt geeignet für Gruppenberatung Basisberatung Existenzsicherung Forderungsüberprüfung psychosoziale Beratung/Betreuung Regulierung und Entschuldung präventive Maßnahmen Entwicklung von Alltagskompetenzen Aufbau eines Selbsthilfepotentials Persönlichkeitsentwicklung als Beitrag zum Abbau von Vermittlungshemmnissen und zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt Bei angestrebtem Insolvenzverfahren in der Regel nicht geeignet für Gruppenberatung Stand: Jan. 2009
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9 Caritasverband Büren e. V.. Postfach Büren Anlage 2a Caritasverband im Dekanat Büren e.v. Leistungsbeschreibung zur Gemeinsamen Konzeption der Schuldnerberatung im Kreis Paderborn (Stand Jan. 2009) Anbieter Caritasverband im Dekanat Büren e.v. Briloner Str. 9, Büren Telefon: 02951/ Fax: 02951/ Internet: schuldnerberatung@caritas-bueren.de Ausstattung: Personal: 1 Diplom-Oecotrophologin mit insgesamt 19,25 Wochenarbeitsstunden Sekretariatskraft mit 5 Wochenstunden Räumlichkeiten: Beratungsraum für Einzelgespräche, Wartezimmer, Gruppenraum Technische Ausstattung: Telefon/Fax, Kopierer, PC (MS Office, InsO-manager), Internet, Fachliteratur, Infomaterial Erreichbarkeit: Telefonische Erreichbarkeit täglich vormittags, Terminabsprache für persönliche Beratung nach Vereinbarung Einzelberatung und Terminabsprache vormittags montags bis donnerstags Die Beratungsstelle ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.
10 Anlage 2b Caritas-Verband Paderborn e.v. Leistungsbeschreibung zur Gemeinsamen Konzeption der Schuldnerberatung im Kreis Paderborn (Stand Jan. 2009) Anbieter: Caritas-Verband Paderborn e. V. Kilianstr , Paderborn Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Tel 05251/ und 47, Fax 05251/ Internet Ausstattung: Personalschlüssel/Qualifikation Für die fachliche Beratung der Klienten/innen im Rahmen der Schuldnerberatung steht folgendes Personal zur Verfügung: 1,5 Dipl.-Sozialarbeiter(in) Für die Insolvenzberatung ist noch einmal eine 0,5 Fachkraftstelle geschaffen. Diese wird über Landesmittel finanziert und ist nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung. Eine Verwaltungskraft mit 12 Wochenarbeitsstunden wird mit einem Vollbeschäftigten-Wert von 0,25 über Mittel der Stadt Paderborn finanziert. Räume zwei Beratungszimmer ein Sozialraum ein Warteraum ein Sanitärraum technische Ausstattung: Telefon/Fax, Anrufbeantworter, Kopierer, PC (MS Office, InsO-manager), Internetzugang, Fachliteratur, Infomaterial Erreichbarkeit: Lage Die Einrichtung befindet sich im Verwaltungssitz des Caritas-Verbandes Paderborn und liegt in der Südstadt von Paderborn. Sie liegt damit unweit des Stadtzentrums und ist zu Fuß und mit dem Bus gut zu erreichen. Sprechzeiten: Telefonisch: Mo Do Uhr und Uhr Fr Uhr Dies sind gleichzeitig die Öffnungszeiten, Beratungszeiten gehen hierüber hinaus. Terminabsprachen für persönliche Beratung nach Vereinbarung. Eine Außensprechstunde findet wöchentlich dienstags von Uhr in den Räumlichkeiten der Stadt Delbrück, Am Kirchplatz 10 statt. Zusammen mit der Diakonie Paderborn-Höxter wird sichergestellt, dass eine Fachkraft während der Geschäftszeiten der ARGE Paderborn (Geschäftsbereich Markt und Integration) in deren Räumen tätig ist.
11 Leistungsbeschreibung zur Gemeinsamen Konzeption der Schuldnerberatung im Kreis Paderborn (Stand Jan. 2009) Anbieter Diakonie Paderborn Höxter e.v. Schuldnerberatung Klingenderstraße 13, Paderborn Tel: 05251/ , Fax: 05251/ Homepage: Ausstattung: Personal: 6 Diplom-Sozialarbeiter und pädagogen/innen mit 136,5 Wochenarbeitsstunden Schuldnerberatung - Bestandteil des Leistungsvertrages - mit 47,47 Wochenarbeitsstunden Insolvenzberatung - nicht Bestandteil des Leistungsvertrages 1 Verwaltungsfachkraft mit 30 Wochenarbeitsstunden Schuldnerberatung - Bestandteil des Leistungsvertrages- 1 Verwaltungskraft mit 19,25 Wochenstunden Insolvenzberatung - nicht Bestandteil des Leistungsvertrages- Räumlichkeiten: Beratungsräume für Einzelgespräche, Wartezone, Gruppenraum Technische Ausstattung: Telefon/Fax, Anrufbeantworter, Kopierer, PC (MS Office, SoPartInsO), Internet, Fachliteratur, Infomaterial Erreichbarkeit: Telefonische Erreichbarkeit: Mo Fr 9: Uhr Do 15:00 17:00 Uhr Offene Sprechstunde für Erst- und Krisenberatung: Montags: 09:00-11:00 Uhr Donnerstags: 15:00-17:00 Uhr Anlage 2c Terminabsprache für persönliche Beratung darüber hinaus nach Vereinbarung Die Außensprechstunden finden in folgenden Kirchengemeinden statt: Büren: jeden Donnerstag 14:00 18:00 Uhr Bad Wünnenberg: 14tägig im Wechsel mit Büren 10:00 12:00 Uhr Bad Lippspringe: jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat 10:00 12:00 Uhr Borchen: jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat 14:00 17:00 Uhr Delbrück: jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat 15:00 17:00 Uhr Salzkotten: jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat 09:00 12:00 Uhr Zusammen mit dem Caritas-Verband Paderborn wird sichergestellt, dass eine Fachkraft während der Geschäftszeiten der ARGE Paderborn (Geschäftsbereich Markt und Integration) in deren Räumen tätig ist. 1
12 Anlage 2d Beratung Qualifizierung Beschäftigung Pigal Paderborner Initiative gegen Jugendarbeitslosigkeit e.v. Leistungsbeschreibung zur Gemeinsamen Konzeption der Schuldnerberatung im Kreis Paderborn (Stand Jan. 2009) Anbieter Pigal Paderborner Initiative gegen Jugendarbeitslosigkeit Bahnhofstr. 64, Paderborn Tel 05251/ , Fax 05251/ Internet Ausstattung: Personalschlüssel/Qualifikation Die Stelle ist mit einem Diplom-Sozialpädagogen (Schuldner- und Insolvenzberater) zu 19,25 Std./Wo. besetzt. Räume Die Beratung findet in einem separaten Büro in den Räumen der Pigal e.v. in der Bahnhofstr. 64 (auf dem Gelände der Kulturwerkstatt) statt. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Hauptbahnhof ca. 200 m entfernt) und PKW (Parkmöglichkeiten bei der Kulturwerkstatt) ist gut. technische Ausstattung: Die technische Ausstattung entspricht den üblichen Standards (PC mit fachspezifischer Software, Telefon, Telefax, betrieblicher Internetanschluss). Erreichbarkeit: Die aktuellen Öffnungszeiten sind: Mittwoch 09:00 Uhr 16:00 Uhr Donnerstag Uhr 16:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr 16:00 Uhr Terminabsprachen werden direkt mit dem Berater vorab telefonisch oder persönlich getroffen.
13 Anlage 3 Träger Datum Zeichen Sachbearbeiter Telefon Kreis Paderborn - Fachbereich Soziales - Zeitraum: Paderborn Quartal 200 Stadt / Gemeinde Erwerbsfähige Hilfebedürftige (ehb), die im Leistungsbezug des SGB II stehen (Voraussetzung: Schuldnerberatung ist nach 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II für die Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich) Personen mit Überschuldungsproblematik, die im Leistungsbezug des SGB XII stehen (Voraussetzung: Schuldnerberatung ist nach 11 Abs. 5 SGB XII erforderlich, da eine Lebenslage, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erforderlich macht, sonst nicht überwunden werden kann Beachte bei ehb: regelmäßiger Leistungsvorrang nach 16 SGB II; Leistungen nach SGB XII für diesen Personenkreis nur in Ausnahmefällen möglich!) Personen, die nicht im Leistungsbezug nach SGB II bzw. SGB XII stehen, bei denen jedoch ohne Schuldnerberatung Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II zu erwarten sind (hierzu zählen auch Personen im aktuellen Leistungsbezug nach SGB III) SGB XII zu erwarten sind Personen mit Überschuldungsproblematik, die nicht im Leistungsbezug nach SGB II bzw. SGB XII stehen, bei denen auch ohne Schuldnerberatung ein Abrutschen in das Leistungsspektrum der genannten Sozialgesetze nicht zu erwarten ist gesamt Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Altenbeken 0,00 Bad Lippspringe 0,00 Bad Wünnenberg 0,00 Borchen 0,00 Büren 0,00 Delbrück 0,00 Hövelhof 0,00 Lichtenau 0,00 Paderborn 0,00 Salzkotten 0,00 gesamt 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Mit freundlichen Grüßen
Kreisausschuss 11.06.2007 Kreissozial- und Gesundheitsausschuss 12.06.2007 Kreistag 18.06.2007
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