Energiewende im Gebäudesektor
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- Insa Fleischer
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1 Energiewende im Gebäudesektor Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit durch technikoffene Lösungen Tagung am 19. und 20. September 2016 In Kooperation mit Projekt ieng Hochschule Darmstadt (h-da) - Sonderforschung Institutionenanalyse (sofia) Technische Universität Darmstadt Georg-August-Universität Göttingen Universität Kassel Projekt EnWorks Wege aus dem Mieter-Vermieter-Dilemma Uwe Witt Referent für Energiepolitik der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Berlin
2 Wege aus dem Mieter-Vermieter-Dilemma Tagung Energiewende im Gebäudesektor Evangelische Akademie Loccum, 19. September 2016 Uwe Witt, Energiereferent Bundestagsfraktion
3 Abbildung: Abbildung: Sachverständigenrat für Umweltfragen (2016) SRU-Hauptgutachten
4 Energetische Gebäudesanierung: Sozialer Sprengstoff? vielfach fehlende Warmmietenneutralität lt. Prognos bei etwa 25 % des Gebäudebestandes Alles sattelt auf (vielfach) ohnehin hohes Mietniveau auf Schräge Debatte um Dämmkartell Missbrauch Gebäudesanierung 3
5 Kopenhagener Straße 46 in Prenzlauer Berg Martha B, (taz Berlin, ) Wohnung 106 Quadratmeter Heizung 206 Euro Einbau von Fenstern aus Tropenholz 136 Euro Fassadendämmung 157 Euro Wohnraumlüftungsanlage 190 Euro Warmmiete nach der Modernisierung Euro Mieterhöhung 798,02 Euro (Verdopplung!) 4
6 5
7 Positionspapier AK II Bundestagsfraktion DIE LINKE. November 2015 nachhaltig-links.de Haushaltsantrag BTF DIE LINKE zum Energie- und Klimafonds im Bundesetat 2017, Ausschuss-Drucksache 18(16)
8 Kurzfristige Maßnahmen (I) finanzielles Abpuffern durch Anhebung KfW-Programme sowie Neuanlauf steuerliche Förderung KfW insg. 5 Mrd. pro Jahr kassenwirksam statt 1,3 Mrd. d.h. jährlich: KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf 2,5 Mrd. Zuschüsse an Privateigentümer KfW-CO2- Gebäudesanierungsprogramm auf 0,5 Mrd. energetischen Stadtsanierung KfW auf 2,0 Mrd. stärkere Konzentration KfW-Förderung auf Quartiers- Sanierungen statt Gießkannenprinzip 7
9 Kurzfristige Maßnahmen (II) Quartierssanierung verknüpfen mit Sozialplanverfahren: Vorbild Programm zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen Anfang der 90er Jahre Ostdeutschland Sozialplanverfahren gemäß 180 BauGB mit Sozialplan und Härteausgleich, eigentümerunabhängige Mieterberatung etc. steuerliche Abzugsfähigkeit eines Kostenanteils von der Steuerlast, nicht von der Bemessungsgrundlage (1 Mrd. ) Duldungspflicht d. Mieters an ein Recht auf Förderung binden (Plicht des Eigentümers auf Inanspruchnahme und Weitergabe der Ersparnis) mögliche Umlage senken (von 11 auf 5 Prozent) 8
10 Mittelfristig (I) Wohngeld wieder mit Heizkostenkomponente ausstatten nicht nur fördern, sondern auch fordern! verbindlicher aber flexibler gesetzlicher Stufenplan für energetische Gebäudesanierung gemäß Vorschläge NABU und Mieterbund Sanieren preiswerter machen energetische Sanierung möglichst nahe an den natürlichen Sanierungszyklus bringen - Kopplung von Wärmedämmmaßnahmen mit ohnehin durchgeführten Instandhaltungsmaßnahmen Serienelemente? Kostensenker BHKW als Übergangstechnologie 9
11 Mittelfristig (II) Quartiersbetrachtung vs. Einzelgebäude Beispiel Zernez (CH) aber keine Umstellung von Primärenergie- auf CO2- Betrachtung! (sonst neue Nutzungskonflikte mit Erneuerbaren) Dämmstoffkartelle - was ist eigentlich aus ihnen geworden? Umlage der Kosten umstellen: von kostenbasierter hin zur einsparabhängigen Umlage etwa Vorschläge EnWorKS der Uni Kassel 10
12 Mögliche Alternativen 1. Kostenabhängiger Aufschlag Geringerer Mietaufschlag bei längerer Wirksamkeit der Erhöhung 2. Einsparabhängiger Aufschlag Aufschlag orientiert am (rechnerischen) Erfolg Verlängert Refinanzierungszeitraum Warmmietenneutral 3. Energiebedarfsmietspiegel Berücksichtigung des Energiebedarfs in Vergleichsmiete Verlängert Refinanzierungszeitraum Warmmietenneutral 4. Abschöpfung der Heizkostensenkung Aufschlag orientiert am tatsächlichen Erfolg Verlängert Refinanzierungszeitraum Warmmietenneutral Berlin, den Bastian Kossmann
13 Abschöpfung der Heizkostensenkung Aufschlag entspricht Differenz der Heizkosten vor und nach Modernisierung Position des Vermieters wie bei Bruttowarmmiete ohne Anreiz zu Flatrate-Verhalten bei der Nutzung Keine Berücksichtigung des Aufschlags bei Anpassungen an die Vergleichsmiete Verlängerter Refinanzierungszeitraum Warmmietenneutralität Anreiz zu wirtschaftlichen Investitionen Verzichtet auf kritisierten Energiebedarfswert Differenz der Heizkosten erst nach Abschluss der Modernisierung bekannt Vermieter haben Anreiz Heizkosten zu Lasten des Wohnkomforts zu sparen Berlin, den Bastian Kossmann
14 Alternativen im Überblick Umlagemodell Status quo Energiepreisen Energiebedarfsmietspiegel (3) Abschöpfung der Heizkostensenkung (4) erforderliche Gesetzesänderungen Kostenorientiert Erfolgsorientiert Erfolgsorientiert nein nein anfänglich starker Anstieg moderater Anstieg Wirksamkeit der Umlage Kosten- /Erfolgsorientiert Warmmietenneutralität Wohnkostenbelastung Energiebedarf als Voraussetzung Wert für Vermieter schwankt mit unbegrenzt nein Kostenabgrenzung Festlegung des Kostenbruchteils rechnerisch ja unverändert unbegrenzt ja Kostenabgrenzung Vorschriften zur Bestimmung des Energiebedarfs begrenzt nein - Anstieg der Vergleichsmieten Kostenabhängiger Aufschlag (1) Einsparabhängiger Aufschlag (2) Kostenorientiert (Energiepreisen) Erfolgsorientiert langfristig ja unverändert unbegrenzt ja Kostenabgrenzung Vorschriften zur Bestimmung des Energiebedarfs und der Mietspiegelberechnung Energiepreisen ja unverändert unbegrenzt nein Kostenabgrenzung Energiepreisen Nutzungsverhalten Berlin, den Bastian Kossmann
15 Vielen Dank! uwe.witt(at)linksfraktion.de
16 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zum Entwurf der Bundesregierung zum Bundeshaushaltsplan 2017 Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung - Drucksache 18/ Kapitel: 6002, Allgemeine Bewilligungen Anlage 2 Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds (6092) Energetische Gebäudesanierung sozialverträglich vorantreiben Der Ausschuss wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Das UN-Klimaabkommen von Paris verlangt von allen Staaten zusätzliche Anstrengungen, um die Erderwärmung auf ein erträgliches Maß zu begrenzen. Mit rund 300 Mio. Tonnen Kohlendioxid verursacht der Gebäudesektor in Deutschland rund ein Drittel der deutschen Treibhausgasemissionen, die bis zum Jahr 2050 um 95 Prozent reduziert werden sollen. Zum Schutz der Erdatmosphäre gibt es zur Klimasanierung der Häuser folglich keine Alternative. Ein ökologisch zielführendes Vorgehen birgt aber enormen sozialen Sprengstoff: Energetische Sanierungen sind teuer, und nicht selten liegt die Einsparung an Heizkosten im Anschluss niedriger als die auf die Miete umgelegten Sanierungskosten. Die so genannte Warmmietenneutralität des Eingriffs wird dann verfehlt. Ähnliche Probleme können bei selbst genutztem Wohneigentum entstehen. Erschwerend kommt hinzu, dass manche Vermieterinnen oder Vermieter energetische Sanierung regelwidrig dazu nutzen, die Kosten von ohnehin fälligen Instandsetzungen auf die Mieterinnen und Mieter umzulegen. Manche nutzen den Prozess gar dafür, Edelsanierungen durchzusetzen. Es ist daher Aufgabe der Politik, Rahmenbedingungen, Kontrollmechanismen und Förderinstrumente zu schaffen, die eine kalte Vertreibung von Mieterinnen und Mietern verhindern. Die Nettokosten von energetischen Sanierungen müssen fair verteilt werden; einkommensschwache Bewohnerinnen und Bewohner sind besonders zu schützen. Dem Missbrauch des Umbaus für gesetzeswidrige Umlagen oder Luxussanierungen ist ein Riegel vorzuschieben. Nur wenn der ökologische Umbau hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand sozial flankiert wird, findet er Akzeptanz. Wesentliche Rahmenbedingungen für die energetische Sanierung werden vom Bundeshaushalt gesetzt, denn hier werden die wesentlichen Förderinstrumente in Zahlen gegossen. Da der Klimaschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, muss der Bundesetat einen relevanten Beitrag dazu leisten. Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2017 sieht neben 1,28 Mrd. Euro kassenwirksamer Ausgaben für die energetische Gebäudesanierung direkt im Jahr 2017 Verpflichtungsermächtigungen für nachfolgende Zeiträume mit einem Programmvolumen in Höhe von insgesamt rund 2 Mrd. Euro vor. 1
17 Im Rahmen dieser Verpflichtungsermächtigungen können über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an Hauseigentümer, Unternehmen, Kommunen oder soziale Einrichtungen Kreditermäßigungen bzw. Zuschüsse für Maßnahmen bereitgestellt werden, die eine energetische Gebäudesanierung zum Ziel haben, und die erst in den kommenden Jahren nach 2017 (zum Teil bis hin zum Jahr 2028) kassenwirksam werden. Doch weder der kassenwirksame Ansatz für 2017 noch die vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre sind jedoch ausreichend, um die energetische Sanierung entsprechend der deutschen Klimaschutzziele voranzutreiben und sie zugleich sozial abzusichern. Verschiedenen Studien halten eine Förderung von mindestens 5 Mrd. Euro pro Jahr für erforderlich, wenn die angestrebte und dringend notwendige Verdopplung der energetischen Sanierungsrate auf 2 bis 3 Prozent jährlich sozialverträglich ablaufen soll. Ansonsten könnte die Klimasanierung in vielen Fällen zu einer Explosion von Mieten und Kosten für selbstgenutztes Wohneigentum führen. Dies wäre nicht nur ungerecht, es würde auch die Akzeptanz der Energiewende gefährden. In Frage steht auch das Verhältnis der für die Gebäudesanierung relevanten Titel-Blöcke im EKF zueinander. So ist das Programm Maßnahmen zur energetischen Stadtsanierung potentiell dafür geeignet, quartiersbezogene Sanierungskonzepte in wegen geringer Einkommen sozial besonders sensiblen und gleichzeitig oft wenig sanierten Stadtteilen zu erarbeiten und umzusetzen. Gerade in solchen Quartieren drohen ohne staatliche Unterstützung infolge der Kostenumlage energetischer Sanierungen für überdurchschnittlich vielen Mieterinnen und Mietern kalte Vertreibungen oder erhebliche Einbußen für ihr frei verfügbares Einkommen. Dagegen sind die anderen KfW- Gebäudesanierungsprogramme eher Gießkannenprogramme, welche aus sozialer Sicht wenig zielgruppengerichtet sind. Die geplanten Mittel für das deutlich zielgenauere Programm energetische Stadtsanierung betragen jedoch nur 2,3 Prozent jener Mittel, die im EKF insgesamt für die Gebäudesanierung der kommenden Jahre vorgesehen sind. Diese Aufteilung muss zu Gunsten der energetischen Stadtsanierung deutlich verändert werden. Dabei ist der Titel so weiter zu entwickeln, dass er mögliche Verdrängungseffekte in Folge energetischer Sanierungen effektiv bekämpfen bzw. weitgehend abmildern kann. Hierzu bietet es sich an, an die vielfach positiven Erfahrungen anzuknüpfen, die aus den Sozialplanverfahren des Programms zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen in den alten und neuen Ländern gesammelt wurden, welches in den 90er Jahren aufgelegt wurde und im Jahr 2012 auslief. Im Rahmen dieses Programms wurden hunderttausende Wohnungen mit Substandard (Außen-WC, Kohleofen usw.) umfassend und sozialverträglich saniert und in einen allgemeinüblichen zeitgemäßen Standard (Innen-WC, Bad, moderne Heizung) versetzt. Die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen mit energetischer Zielsetzung in bewohnten Wohnungen müssen heute entsprechend der damaligen Praxis durch ein Sozialplanverfahren gemäß 180 BauGB (Sozialplan und Härteausgleich) begleitet werden, welches u.a. Aufwandsentschädigungen für Mieterinnen und Mieter sowie das Angebot einer eigentümerunabhängigen Mieterberatung für die von der Sanierung betroffenen Mieterinnen und Mieter vorsieht. Diese unabhängige und für die Mieterinnen und Mieter kostenfreie Beratung hatte seinerzeit u.a. die Rechtmäßigkeit und Qualität der durchgeführten Maßnahmen im Blick. Die Berater hatten darüber hinaus für den Zeitraum der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sanierungen eine Mittlerfunktion zwischen den Hauseigentümern und den Mieterinnen und Mietern. Diese Funktionen sollten sie heute ebenfalls ausüben und dabei unabhängige und qualifizierte Energieberater einbeziehen. Dabei soll die Energieberatung eine fachgerechte und kostengünstige energetische Sanierung sowie eine energiesparende Nutzung der sanierten Wohnungen zum Ziel haben. Entsprechend ist es sinnvoll, diese Beratungen sowohl für Hauseigentümer als auch für Mieterinnen und Mieter verpflichtend zu machen. Innerhalb der KfW-Gebäudesanierungsprogramme muss das Verhältnis von Zuschussprogrammen zu Kreditprogrammen zu Gunsten der Zuschussprogramme verändert werden. Denn das mittlerweile seit Jahren niedrige Zinsniveau macht Kreditprogramme unattraktiver. Neben den Förderprogrammen würde eine steuerliche Förderung energetischer Sanierungen eine reformierte KfW-Förderung sinnvoll ergänzen. Sie erreicht Eigentümer, die sich für KfW-Programme nicht interessieren, wohl aber für ihre Steuererklärung. Steuerberater werden so zu Sanierungsberatern, kaum eine öffentliche Werbemaßnahme könnte dies leisten. Eine solche 2
18 Förderung darf aber nicht dazu führen, dass hohe Einkommen bei dieser Art der Förderung besser gestellt werden, als niedrigere Einkommen. Darum ist sie so auszugestalten, dass im Falle energetischer Sanierungen durch einen angemessenen Betrag die Steuerschuld bei der Einkommensteuer gemildert wird, nicht aber die Bemessungsgrundlage für diese Steuer. Im Falle von energetischen Sanierungen soll betroffenen Mieterinnen und Mietern künftig ein Recht auf Förderung zustehen. Das bedeutet, dass sie als Gegenleistung zur Duldungspflicht energetischer Sanierungen vom Hauseigentümer verlangen können, dass dieser bestehende Förderangebote in Anspruch nimmt. Gleichzeitig ist zu gewährleisten, dass finanzielle Vorteile aus den Förderungen zu einer Minderung jener Umlage auf die Kaltmiete führen, die infolge der energetischen Sanierung möglich ist. Immer mehr Mieterinnen und Mieter sind aufgrund von Mietsteigerungen (auch) infolge energetischer Sanierungen von Verdrängung oder Energiearmut bedroht bzw. betroffen. Darum muss u.a. das Wohngeld reformiert werden. Heizkosten müssen im Wohngeld Berücksichtigung finden, das Wohngeld muss auf die Bruttowarmmiete bezogen werden. Daran sind die Haushaltszuweisungen des Bundes an die Länder und Kommunen für Wohngeldleistungen auszurichten. Die erst 2009 eingeführte Heizkostenkomponente wurde von der Bundesregierung 2011 mit der Begründung ersatzlos gestrichen, die Energiekosten seien zwischenzeitlich gesunken. Tatsächlich liegen sie heute vielfach deutlich über den Kosten, die 2008 zur Einführung der Heizkostenkomponente führten. Die wieder einzuführenden Heizkostenzuschüsse für Wohngeldbezieher sollen künftig nicht nur Heizkostensteigerungen abfangen, welche seit 2008 anfielen, sondern auch die Anhebungen jener Warmmieten, welche aus energetischen Sanierungen resultieren. Entsprechend würde hier die sanierungsbedingte Anhebung einer Kaltmiete mit den sanierungsbedingten sinkenden Heizkosten verrechnet werden. Bei den bestehenden Grundsicherungen sind angemessene Wohnkosten zu ersetzen. Heizkosten sind in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu finanzieren ohne sie zu deckeln. Unwirtschaftlichem Verhalten ist vielmehr durch Beratung zu entgegnen. In den Verhandlungen über die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern muss eine Regelung gefunden werden, wonach der Bund den Ländern die Nettoausgaben, die den zuständigen Trägern für die Kosten der Unterkunft entstehen, komplett erstattet. Die energetische Modernisierung der Gebäude muss im Übrigen jenseits haushaltsrelevanter Maßnahmen durch Reformen im Mietrecht unterstützt werden. Umlagen wegen energetischer Sanierungen müssen mittelfristig erfolgs- statt kostenabhängig gestaltet werden, der Missbrauch solcher Sanierungen (Edelsanierungen, unnötige Maßnahmen, falsche Kostenzuordnung etc.) ist zu verhindern. Ferner sind ordnungsrechtliche Vorgaben für Sanierungsziele notwendig, die in Form eines Stufenplans flexibel zu erreichende aber verbindliche energetische Standards vorschreiben. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. Die kassenwirksamen Mittel für die energetische Gebäudesanierung im EKF für den Soll-Ansatz 2017 sind insgesamt von T auf zu verdoppeln, d.h. konkret anzuheben im Titel (Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung CO 2- Gebäudesanierungsprogramm, KfW) von T auf T, im Titel (Zuschüsse an Privateigentümer zur Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung CO 2-Gebäudesanierungsprogramm, KfW) von T auf T, im Titel (Förderung von Maßnahmen zur energetischen Stadtsanierung, KfW) von T auf T. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt an den EKF zum Defizitausgleich ist entsprechend anzupassen. Im Finanzplan zum EKF sind die geplanten kassenwirksamen Ausgaben für die energetische Gebäudesanierung im EKF für die Jahre 2018 bis 2020 auf jährlich insgesamt 2 Mrd. Euro zu erhöhen. 3
19 2. Die Mittel für die Verpflichtungsermächtigungen im EKF für die energetische Gebäudesanierung für den Zeitraum ab 2018, die im Haushaltsentwurf mit einem Programmvolumen in Höhe von insgesamt 2 Mrd. Euro verteilt über mehrere Jahre angesetzt sind, sind auf 5 Mrd. Euro pro Jahr anzuheben, d.h. konkret im Titel (Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung CO2- Gebäudesanierungsprogramm, KfW) auf T pro Jahr, im Titel (Zuschüsse an Privateigentümer zur Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung CO 2-Gebäudesanierungsprogramm, KfW) auf T pro Jahr, im Titel (Förderung von Maßnahmen zur energetischen Stadtsanierung, KfW) auf T pro Jahr. 3. Die Durchführung der KfW-Programme zur Förderung von Maßnahmen zur energetischen Stadtsanierung (Kapitel 6092, Titel ) soll sich neben den gegenwärtigen Schwerpunkten künftig auch an dem Programm zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen in den alten und neuen Ländern orientieren, welche 2012 auslief. Insbesondere soll die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen mit energetischer Zielsetzung in bewohnten Wohnungen durch ein Sozialplanverfahren gemäß 180 BauGB (Sozialplan und Härteausgleich) begleitet werden, welches u.a. Aufwandsentschädigungen für Mieterinnen und Mieter sowie das Angebot einer eigentümerunabhängigen Mieterberatung für die von der Sanierung betroffenen Mieterinnen und Mieter vorsieht. Diese Beratung ist um eine verpflichtend wahrzunehmende unabhängige und qualifizierte Energieberatung für den Hauseigentümer sowie für Mieterinnen und Mieter zu ergänzen, damit die energetischen Sanierungsziele kostengünstig und sicher erreicht werden. 4. Jene KfW-Programme zur energetischen Gebäudesanierung, die allein auf Kreditverbilligungen basieren, werden auf Zuschüsse bzw. auf ein System aus Zinsverbilligung plus Zuschüssen so umgestellt, dass sie trotz allgemein niedrigem Zinsniveaus attraktiv bleiben und somit energetische Sanierungen dauerhaft angereizt werden. 5. Mit den Ländern sind erneut Verhandlungen aufzunehmen, um ab Januar 2017 eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung mit einem Fördervolumen von 1 Mrd. Euro pro Jahr einzuführen, bei der ein Teil der Sanierungskosten von der Steuerschuld abziehbar ist. 6. Im Falle von energetischen Sanierungen ist deren Duldungspflicht durch die betroffenen Mieterinnen und Mietern künftig an ein Recht auf Förderung zu knüpfen. Mieterinnen und Mietern müssen vom Hauseigentümer verlangen können, dass dieser bestehende Förderangebote in Anspruch nimmt. Durch gesetzliche Regelungen ist gleichzeitig zu gewährleisten, dass innerhalb der energetischen Gebäudesanierung finanzielle Vorteile durch Förderprogramme oder eine steuerliche Förderungen bei den Mieterinnen und Mietern im Sinne der Gewährleistung einer weitgehenden Warmmietenneutralität der Eingriffe ankommen, und nicht die Gewinne der Wohnungseigentümer erhöhen. 7. Das Wohngeld ist unverzüglich mit einer Heizkostenkomponente auszustatten, welche nicht nur Heizkostensteigerungen abfängt, welche seit 2008 anfielen, sondern auch die Anhebungen jener Warmmieten, welche aus energetischen Sanierungen resultieren. Bei den bestehenden Grundsicherungen sind die Heiz- und Warmwasserkosten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu finanzieren. Entsprechende Mehrausgaben der Bundesländer bzw. Kommunen sind durch den Bundeshaushalt zu erstatten. Die Mehrausgaben für den Bundeshaushalt sind im Haushaltsgesetz 2017 zu berücksichtigen. Berlin,
20 Bis 2050 so das Ziel der Bundesregierung soll der Gebäudebestand in Deutschland nahezu klimaneutral sein ( 1 Abs. 1 EnEV). In der verbleibenden Zeit müssten Sanierungsraten von mindestens zwei Prozent pro Jahr die Regel sein, erreicht wird aber nur rund die Hälfte. Und das, obwohl der Zins auf einem historischen Tiefstand liegt und damit die Finanzierungsbedingungen für Sanierungen und energiesparende Investitionen so günstig wie selten sein dürften. Wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen werden nicht ergriffen, da Einzelinteressen der Akteure auseinander gehen. Förderung und Regulierung laufen oft ins Leere. Bislang standen das Einsparen von Energie und die Dämmung von Gebäuden im Vordergrund. Künftig könnten die Klimaschutzziele und die Dekarbonisierung die geringere Emission von CO2 und damit die erneuerbaren Energien stärker in den Vordergrund rücken. Technische Steuerungssysteme, die im Zuge der Digitalisierung breiter verfügbar werden, können zusätzliche Möglichkeiten eröffnen, Energie durch ihren zielgerichteten Einsatz sparsamer zu verwenden und erneuerbare Energien zu nutzen. Wie kann die Politik durch Regulierung und Förderung die Rahmenbedingungen so gestalten, dass Zielkonflikte überwunden werden und die Akteure wirksame Anreize bekommen, die vielfältigen technischen Möglichkeiten zu nutzen und Lösungen umzusetzen, die ihren je spezifischen Bedürfnissen entsprechen? Die Diskussionen auf der Tagung werden durch die Ergebnisse zweier Forschungsprojekte zur intelligenten Energienutzung in der Gebäudewirtschaft und zur Energiewende im Gebäudebereich angeregt. Sie sind herzlich eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen. Prof. Dr. Martin Führ, Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse sofia, Hochschule Darmstadt Prof. Dr.-Ing. Annette Rudolph-Cleff, Technische Universität Darmstadt Prof. Dr. Kilian Bizer, Universität Göttingen Prof. Dr. Martina Deckert, Universität Kassel Dr. Joachim Lange, Tagungsleiter, Dr. Stephan Schaede, Akademiedirektor, Evangelische Akademie Loccum TAGUNGSGEBÜHR: 100,- für Übernachtung, Verpflegung, Kostenbeitrag. Für Schüler/innen, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienstler sowie Arbeitslose Ermäßigung nur gegen Bescheinigung auf 50,-. Eine Reduzierung der Tagungsgebühr für eine zeitweise Teilnahme ist nur nach vorheriger Abstimmung möglich. ANMELDUNG: Mit angehängtem Anmeldeformular (Seite 3 dieser pdf) an die Evangelische Akademie Loccum, Münchehäger Str. 6, Rehburg-Loccum, Tel / 81-0, Fax / oder im Internet unter oder per an die Tagungsleitung. Sollten Sie Ihre Anmeldung nicht aufrechterhalten können, teilen Sie uns das bitte umgehend mit. Bei einer Absage nach dem müssen wir 25% der Tagungsgebühr in Rechnung stellen. Falls Sie eine Bestätigung Ihrer Anmeldung wünschen, teilen Sie uns bitte auf der Anmeldekarte Ihre -Adresse mit! ÜBERWEISUNGEN: Konto der Kirchlichen Verwaltungsstelle Loccum unter Angabe Ihres Namens und der Buchungsnummer IBAN: DE BIC: GENODEF1EK1 TAGUNGSLEITUNG: Dr. Joachim Lange Tel / Joachim.Lange@evlka.de SEKRETARIAT: Cornelia Müller Tel / Cornelia.Mueller@evlka.de PRESSEREFERAT: Reinhard Behnisch Tel / Reinhard.Behnisch@evlka.de ANREISE: Anreiseinformationen finden Sie im Internet unter: ACHTUNG: Direkte Verbindung zur Akademie mit Zubringerbus am um Uhr ab Bahnhof Wunstorf, Ausgang ZOB. Am zurück; Ankunft Wunstorf ca Uhr. Bitte unbedingt anmelden, dir Plätze sind begrenzt! Die Akademie im Internet: Gefördert von: Energiewende im Gebäudesektor Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit durch technikoffene Lösungen In Kooperation mit = = = pçåçéêñçêëåüìåö == = fåëíáíìíáçåéå~å~äóëé 19. bis 20. September 2016
21 = 13:30 13:40 14:30 15:30 16:00 AG 1 Montag, 19. September 2016 Begrüßung Dr. Joachim Lange, Evangelische Akademie Loccum Im Namen aller Veranstalter Die Gebäudestrategie der Bundesregierung: Effektivität und Wirtschaftlichkeit, Energieeffizienz und Erneuerbare, Sanierungsrate und -qualität Dr. Alexander Renner, Leiter des Referats Energiepolitische Grundsatzfragen im Gebäudesektor, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin Energetische Sanierung im Gebäudesektor aus Sicht der Akteure Kommunale Wohnungswirtschaft Claudia Leuner-Haverich, Geschäftsführerin, Städtische Wohnungsbau GmbH, Göttingen Private Wohnungswirtschaft Dr. Ralph Henger, Institut der deutschen Wirtschaft, Köln Energieberater Hinderk Hillebrands, Deutsches Energieberaternetzwerk (DEN), Frankfurt a.m. Pointierte Zusammenfassung Prof. Dr. Martin Führ, Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse sofia, Hochschule Darmstadt Kaffee und Kuchen Überwindung der Hindernisse für die energetische Gebäudesanierung Grundlagen und aktuelle Entwicklungen Gestalterische Potenziale energetischer Gebäudesanierung Dr.-Ing. Markus Peter, European Institute for Energy Research (EIFER)/ Karlsruhe Institute of Technology KIT, Karlsruhe Dipl.-Architekt Joachim Wendt, schneider+schumacher, Frankfurt am Main Prof. Dr.-Ing. Angèle Tersluisen, Fachgebiet Hauskybernetik, Universität Kaiserslautern Dr. Fred Gresens, Vorstandsvorsitzender, Mittelbadische Baugenossenschaft GEMIBAU, Offenburg Gerhard Krenz, Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH, Hannover AG 2 AG 3 AG 4 Karl-Heinz Frings, Geschäftsführer, GBG Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbh, Mannheim Moderation: Prof. Dr.-Ing. Annette Rudolph-Cleff, Fachgebiet Entwerfen und Stadtentwicklung, Technische Universität Darmstadt Förderregime und Energieberatung Katharina Bensmann, dena Deutsche Energie-Agentur, Berlin Doreen Fragel, Energieagentur Region Göttingen Dr. Petrik Runst, ifh Göttingen, Volkswirtschaftliches Institut für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen Dr. Michael Schneider, bifa Umweltinstitut, Augsburg Moderation: Prof. Dr. Kilian Bizer, Lehrstuhl Wirtschaftspolitik und Mittelstandsforschung, Universität Göttingen Dekarbonisierung in der EnEV + EEWärmeG Prof. Dr.-Ing. Dieter Wolff, Fakultät Versorgungstechnik, Ostfalia Hochschule, Wolfenbüttel Prof. Dr.-Ing. Anton Maas, Fachgebiet Bauphysik, Universität Kassel Tilo Kurtz, Referatsleiter, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Stuttgart Ulf Sieberg, Bundesverband Erneuerbare Energie, Berlin Andreas Jung, Leiter des Referats Rechtsfragen Wärme und Effizienz in Gebäuden, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin Moderation: Prof. Dr. Martin Führ, Darmstadt Wege aus dem Mieter-Vermieter-Dilemma RAin Jasmin Raith, Ecologic Institut, Berlin, Beraterin des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr. Sylvia Rückebeil, Institut für Wirtschaftsrecht, Universität Kassel Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie, Mitglied der Geschäftsleitung, Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf Dr.-Ing. Ingrid Vogler, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Berlin Prof. Dr. Georg von Wangenheim, Institut für Wirtschaftsrecht, Universität Kassel Uwe Witt, Referent für Energiepolitik der Bundestagsfraktion DIE LINKE; Berlin Moderation: Prof. Dr. Martina Deckert, Institut für Wirtschaftsrecht, Universität Kassel 18:30 19:30 20:00 08:15 09:30 12:30 Abendessen Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse der AGs Weichenstellungen für den Erfolg der Energiewende im Gebäudesektor Stefan Wenzel, MdL, stellvertretender niedersächsischer Ministerpräsident und Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Hannover Im Anschluss Gelegenheit zum informellen Austausch Dienstag, 20. September 2016 Morgenandacht anschl. Frühstück Vorschläge zur Politikgestaltung Technologieoffene Lösungen für das klimaneutrale Gebäude Prof. Dr. Martin Führ, Darmstadt CO2-Steuer als dauerhaft wirksames Anreizinstrument Prof. Dr. Kilian Bizer, Göttingen Gestaltungschancen in der energetischen Gebäudesanierung Prof. Dr.-Ing. Annette Rudolph-Cleff, Darmstadt Aufgabe der Ziele oder Klimaneutralität auf neuen Wegen? Abschlusspodium Tilo Kurtz, Referatsleiter, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Stuttgart Dr.-Ing. Ingrid Vogler, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Berlin Dr. Fred Gresens, Vorstandsvorsitzender, Mittelbadische Baugenossenschaft GEMIBAU, Offenburg Dr.-Ing. Lutz Schäfer, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Berlin Mittagessen und Ende der Tagung
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10410 18. Wahlperiode 21.11.2016 Entschließungsantrag der Abgeordneten Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Heidrun Bluhm, Ralph Lenkert, Birgit Menz, Hubertus Zdebel und
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