Inhaltsverzeichnis. Ungültigerklärung von Dienstsiegeln 17 Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 hier: Wahl des Rates der Stadt Wuppertal

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1 21. Dezember 2016 Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan 1200 Vogelsangstraße / Vogelsangbach 2 Bebauungsplan 1223 August Jung Weg / östlich Hosfels Katernberg 5 (Aufstellung); Bebauungsplan 1025 August Jung Weg (Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses); Bebauungsplan 222 In den Birken / In der Beek (Aufstellung zur Teilaufhebung) Bebauungsplan 634 Funckstraße 4. Änderung des Bebauungsplanes 9 mit Flächennutzungsplanberichtigung 104B Bebauungsplan 1240 Morianstraße/Wupperpark Ost mit Flächennutzungsplanberichtigung B Ungültigerklärung von Dienstsiegeln 17 Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 hier: Wahl des Rates der Stadt Wuppertal 18 Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 hier: Wahl der Bezirksvertretung 19 Ronsdorf Bekanntmachung des Gebäudemanagements der Stadt Wuppertal: Jahresabschluss 20 zum 31. Dezember 2014 Bekanntmachung der WSW Energie & Wasser AG: Fernwärmepreise ab 23 dem Aufgebote und Kraftloserklärungen von Sparkassenbüchern 24 Öffentliche Zustellungen 25 Hinweis: Die öffentlichen Zustellungen werden nach ca. 2 Monaten aus dem elektronischen Archiv gelöscht. Alle öffentlichen Bekanntmachungen finden sie kostenlos im Internet unter:

2 2 von 48 Erneute Bekanntmachung von Bauleitplänen mit Rückwirkung zum Inkrafttreten von Bauleitplänen Bebauungsplan Vogelsangstraße / Vogelsangbach - Der Rat der Stadt Wuppertal hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2016 den Bebauungsplan Vogelsangstraße/Vogelsangbach - als Satzung nach 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Geltungsbereich: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück Vogelsangstraße 144 (Gemarkung Elberfeld Flur 36, Flurstücke 41 und 67) mit einer Größe von ca qm. Das Plangebiet liegt östlich der Vogelsangstraße, westlich des Mirker Hain, nördlich der Grundstücke Vogelsangstraße 130,132, 139 und 140 und südlich der Grundstücke Vogelsangstraße Planungsziel: Steuerung der Siedlungsentwicklung im Bereich des Mirker Hains.

3 - 2-3 von 48 Mit dieser Bekanntmachung tritt der genannte Bauleitplan mit Rückwirkung zum in Kraft. Der genannte Bebauungsplan wird mit Begründung im Geodatenzentrum, Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, Rathaus-Neubau (Eingang Große Flurstraße), Ebene 0, Zimmer C - 078, während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplanes und der Begründung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Ich bestätige, dass - die Satzung ordnungsgemäß zustande gekommen ist, - alle vor der öffentlichen Bekanntmachung zu beachtenden Vorschriften eingehalten worden sind und - der Wortlaut der Beschlussausfertigung mit dem Beschluss des Rates des Rates der Stadt übereinstimmt Der vorstehende Beschluss, den der Rat der Stadt in seiner Sitzung am gefasst hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht Hinweise: 1. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I, 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom (Bundesgesetzblatt I, 1722), über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den 39 bis 43 BauGB und über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. 2. Unbeachtlich werden nach 215 Abs. 1 BauGB 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 215 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Wuppertal unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind.

4 - 3-4 von Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung kann gem. 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung NRW in der z. Zt. gültigen Fassung - zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 25. Juni 2015 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein- Westfalen 2015, 496) - gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Wuppertal vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Diese Bekanntmachung ist auch im Internet veröffentlicht und zugänglich unter Informationen zu Bauleitplanverfahren der Stadt Wuppertal finden Sie im Internet unter: Wuppertal, den Andreas Mucke Oberbürgermeister

5 5 von 48 Bekanntmachung von Bauleitplänen Aufstellung/Aufhebung von Bauleitplänen Bebauungsplan August-Jung-Weg / östlich Hosfelds Katernberg - (Aufstellung) Bebauungsplan August-Jung-Weg (Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses) Bebauungsplan In den Birken / In der Beek (Aufstellung zur Teilaufhebung) Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt Wuppertal hat in seiner Sitzung am nachfolgenden Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans August-Jung-Weg / östlich Hosfelds Katernberg, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan 1025 August-Jung-Weg - und den Aufstellungsbeschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes In den Birken / In der Beek gefasst: 1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1223 August-Jung-Weg / östlich Hosfelds Katernberg erfasst im Stadtbezirk Uellendahl-Katernberg eine Fläche südwestlich der Straße August-Jung-Weg unterhalb der Bebauung 32 bis 34 bis zur südlich angrenzenden Grün- und Waldfläche sowie östlich der Wohnbebauung Hosfelds Katernberg 7 bis 15, wie in der Anlage 01 näher kenntlich gemacht. 2. Die Aufstellung des Bebauungsplanes 1223 August-Jung-Weg / östlich Hosfelds Katernberg wird für den unter Punkt 1. genannten Geltungsbereich gemäß 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 3. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren 1025 August-Jung-Weg wird beschlossen. 4. Die Aufstellung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes 222 In den Birken / In der Beek wird für den unter Punkt 1. genannten Geltungsbereich gemäß 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

6 6 von 48 Planungsziel: Mit dem Aufstellungsbeschluss sollen die Voraussetzungen für die Entwicklung eines hochwertigen Wohnquartieres in attraktiver Lage geschaffen werden. Die öffentliche Auslegung des genannten Bebauungsplans erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, der besonders bekannt gemacht wird

7 7 von 48 Ich bestätige, dass - die Aufstellungs-/Aufhebungsbeschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt Wuppertal ordnungsgemäß zustande gekommen sind, - alle vor der öffentlichen Bekanntmachung zu beachtenden Vorschriften eingehalten worden sind und - der Wortlaut der Beschlussausfertigung mit den Aufstellungs-/Aufhebungsbeschlüssen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt Wuppertal übereinstimmt Die vorstehenden Beschlüsse, die der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt in seiner Sitzung am gefasst hat, werden hiermit öffentlich bekanntgemacht. Hinweise: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann gemäß 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt

8 8 von 48 Diese Bekanntmachung ist auch im Internet veröffentlicht und zugänglich unter Informationen zu weiteren Bauleitplanverfahren der Stadt Wuppertal finden Sie im Internet unter Wuppertal, den Andreas Mucke Oberbürgermeister

9 Der Stadtbote 9 von 48 Bekanntmachung von Bauleitplänen Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen vom (einschließlich) Bebauungsplan 634 Funckstraße 4. Änderung des Bebauungsplanes mit Flächennutzungsplanberichtigung 104B Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt Wuppertal hat in seiner Sitzung am nachfolgenden Beschluss über die Offenlegung des Bebauungsplans 634 Funckstraße 4. Änderung des Bebauungsplanes mit Flächennutzungsplanberichtigung 104B gefasst: 1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen fließen gemäß den Vorschlägen der Verwaltung, wie diese in der Anlage 01 dargelegt sind, in die 4. Änderung des Bebauungsplanes 634 Funckstraße ein. 2. Die öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes 634 Funckstraße einschließlich der Begründung wird gemäß 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

10 von 48 Planungsziel Steuerung der Nachfolgenutzung der Villa Amalia. Dieser Bauleitplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach 13a BauGB durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung unter der Nummer 104B gemäß 13a Absatz 2 BauGB angepasst. Hinweise: Der genannte Bauleitplan liegt gemäß 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I, 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom (Bundesgesetzblatt I, 1722), in dem angegebenen Zeitraum zur Einsichtnahme aus. Die Begründung ist gemäß 9 Absatz 8 BauGB in Verbindung mit 2a BauGB beigefügt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Absatz 2 BauGB wird zeitgleich durchgeführt. Die Auslegung des Planentwurfs findet in dem Zeitraum von (einschließlich) durch das Ressort Bauen und Wohnen im Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, Wuppertal (Rathaus-Neubau Eingang Große Flurstraße), Ebene 0, im Flur neben Raum C während der Dienststunden, und zwar montags bis donnerstags von 09:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr (Feiertage ausgenommen) statt. Die diesem Bauleitplanverfahren zugrunde gelegte(n) DIN-Norm(en) sowie die Umweltinformationen können abweichend vom Planentwurf und der Begründung im Rathaus Wuppertal- Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, Wuppertal (Rathaus-Neubau Eingang Große Flurstraße), Ebene 2, in Raum C während der Dienststunden, und zwar montags bis donnerstags von 09:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr (Feiertage ausgenommen) eingesehen werden. Stellungnahmen zu diesem Bauleitplanverfahren können während der Zeit der öffentlichen Auslegung vom (einschließlich) schriftlich oder mündlich im Ressort Bauen und Wohnen, Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, Wuppertal (Rathaus-Neubau Eingang Große Flurstraße), Ebene 2, Raum C - 227, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren ist ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (Normenkontrollverfahren) unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die während der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können

11 von 48 Ich bestätige, dass - der Offenlegungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt ordnungsgemäß zustande gekommen ist, - alle vor der öffentlichen Bekanntmachung zu beachtenden Vorschriften eingehalten worden sind und - der Wortlaut der Beschlussausfertigung mit dem Offenlegungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt Wuppertal übereinstimmt Der vorstehende Beschluss, den der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt Wuppertal in seiner Sitzung am beschlossen hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann gemäß 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt

12 von 48 Diese Bekanntmachung ist auch im Internet veröffentlicht und zugänglich unter Informationen zu weiteren Bauleitplanverfahren der Stadt Wuppertal finden Sie im Internet unter: Wuppertal, den Andreas Mucke Oberbürgermeister

13 13 von 48 Bekanntmachung von Bauleitplänen Aufstellung und öffentliche Auslegung von Bauleitplänen vom bis (einschließlich) Bebauungsplan 1240 Morianstraße/Wupperpark Ost mit Flächennutzungsplanberichtigung 112B Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt Wuppertal hat in seiner Sitzung am nachfolgenden Beschluss über die Aufstellung und Offenlegung des Bebauungsplans 1240 Morianstraße/Wupperpark Ost mit Flächennutzungsplanberichtigung 112B gefasst: 1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1240 Morianstraße / Wupperpark Ost erfasst eine Fläche südlich der Wupper, westlich der Morianstraße, nördlich Bundesallee und östlich der Straße Alte Freiheit wie dieser in der Anlage 02 näher kenntlich gemacht ist. 2. Die Aufstellung / Einleitung und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 1240 Morianstraße / Wupperpark Ost einschließlich der Begründung wird für den unter Punkt 1. genannten Geltungsbereich gemäß 2 Abs. 1 und 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. 3. Das Planverfahren wird als Verfahren der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB durchgeführt. Von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten von umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Das Monitoring gemäß 4c BauGB ist nicht anzuwenden. 4. Von der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

14 von 48 Planungsziel: Anpassung des Planungsrechtes im Bereich des sog. Wupperpark Ost Dieser Bauleitplan wird im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach 13a BauGB durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung unter der Nummer 112 B gemäß 13a Absatz 2 BauGB angepasst. Hinweise: Der genannte Bauleitplan liegt gemäß 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I, 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom (Bundesgesetzblatt I, 1722), in dem angegebenen Zeitraum zur Einsichtnahme aus. Die Begründung ist gemäß 9 Absatz 8 BauGB in Verbindung mit 2a BauGB beigefügt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Absatz 2 BauGB wird zeitgleich durchgeführt. Die Auslegung des Planentwurfs findet in dem Zeitraum vom bis (einschließlich) durch das Ressort Bauen und Wohnen im Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, Wuppertal (Rathaus-Neubau Eingang Große Flurstraße), Ebene 0, im Flur neben Raum C während der Dienststunden, und zwar montags bis donnerstags von 09:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr (Feiertage ausgenommen) statt. Die diesem Bauleitplanverfahren zugrunde gelegte(n) DIN-Norm(en) sowie die Umweltinformationen können abweichend vom Planentwurf und der Begründung im Rathaus Wuppertal- Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, Wuppertal (Rathaus-Neubau Eingang Große Flurstraße), Ebene 2, in Raum C während der Dienststunden, und zwar montags bis donnerstags von 09:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr (Feiertage ausgenommen) eingesehen werden. Stellungnahmen zu diesem Bauleitplanverfahren können während der Zeit der öffentlichen Auslegung vom bis (einschließlich) schriftlich oder mündlich im Ressort Bauen und Wohnen, Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, Wuppertal (Rathaus-Neubau Eingang Große Flurstraße), Ebene 2, Raum C - 227, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren ist ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (Normenkontrollverfahren) unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die während der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können

15 von 48 Ich bestätige, dass - der Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt ordnungsgemäß zustande gekommen ist, - alle vor der öffentlichen Bekanntmachung zu beachtenden Vorschriften eingehalten worden sind und - der Wortlaut der Beschlussausfertigung mit dem Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt übereinstimmt Der vorstehende Beschluss, den der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt in seiner Sitzung am gefasst hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann gemäß 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt

16 von 48 Diese Bekanntmachung ist auch im Internet veröffentlicht und zugänglich unter Informationen zu Bauleitplanverfahren der Stadt Wuppertal finden Sie im Internet unter: Wuppertal, den Andreas Mucke Oberbürgermeister

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18 Bekanntmachung 18 von 48 Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 hier: Wahl des Rates der Stadt Wuppertal Die aus der Reserveliste für die Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN -GRÜNE- für den Rat der Stadt gewählte Bewerberin, Tanja Wallraf, hat auf ihr Mandat verzichtet. Der Verzicht soll mit Ablauf des wirksam werden. Als Nachfolgerin wird die unter der lfd. Nr. 11 der Reserveliste der Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN -GRÜNE- benannte Bewerberin, festgestellt. Yazgülü Zeybek, Plateniusstr Wuppertal geboren 1986 in Solingen Gegen diese Feststellung kann binnen eines Monats beim Wahlleiter für das Stadtgebiet Wuppertal, Johannes-Rau-Platz 1, Wuppertal, Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch ist schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Erhebung eines Einspruchs beginnt am Tage dieser Bekanntmachung. Wuppertal, den 14. Dezember 2016 Der Wahlleiter für das Stadtgebiet Wuppertal Dr. Slawig Stadtdirektor

19 Bekanntmachung 19 von 48 der aus dem Listenwahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands - CDU- für die Bezirksvertretung Ronsdorf gewählte Bewerber Lothar Nägelkrämer, hat auf sein Mandat verzichtet. Der Verzicht soll mit Ablauf des 31. Dezember 2016 wirksam werden. Als Nachfolger wird der unter lfd. Nr. 8 des Listenwahlvorschlages der CDU benannte Bewerber, Heinz-Walter Heinemann, geb in Rünthe jetzt Bergkamen, wohnhaft Kellersfeld 16, Wuppertal festgestellt. Gegen diese Feststellung kann binnen eines Monats beim Wahlleiter für das Stadtgebiet Wuppertal, Johannes-Rau-Platz 1, Wuppertal, Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch ist schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Erhebung eines Einspruchs beginnt am Tage dieser Bekanntmachung. Wuppertal, den 14. Dezember 2016 Der Wahlleiter für das Stadtgebiet Wuppertal Dr. Slawig Stadtdirektor

20 20 von 48 Bekanntmachung des Gebäudemanagements der Stadt Wuppertal: Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Gem. 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht: 1. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Die Bilanz des Gebäudemanagements der Stadt Wuppertal zum 31. Dezember 2014 wird in Aktiva und Passiva gleichlautend mit ,17 festgestellt. 2. Der ausgewiesene Jahresgewinn 2014 beträgt ,38. Aus dem Jahresgewinn wird eine Ausschüttung in Höhe von ,00 an den städtischen Haushalt vorgenommen. Die Ausschüttung wird aus dem laufenden Gewinn in Höhe von ,38 und durch Auflösung der Gewinnrücklage in Höhe von ,62 sichergestellt. Der Rat der Stadt Wuppertal hat am den Jahresabschluss und den Lagebericht 2014 des Gebäudemanagements der Stadt Wuppertal wie oben aufgeführt festgestellt. 2. Abschließender Bestätigungsvermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Breidenbach und Partner PartG mbb, Wuppertal, bedient. Diese hat mit Datum vom den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal (GMW) für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht

21 21 von 48 nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den maßgeblichen landesrechtlichen Regelungen liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung nach 106 GO NW und 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den maßgeblichen landesrechtlichen Regelungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung dar.

22 22 von 48 Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Breidenbach und Partner PartG mbb ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den GPA NRW Im Auftrag Helga Giesen

23 23 von 48 Bekanntmachung der WSW Energie & Wasser AG Die folgenden Fernwärmepreise LP-D* gelten ab dem 01. Oktober 2016 WSW FERNWÄRME Preisregelung LP-D* netto1) brutto ab Leistungspreis EUR/kW 27,43 32,64 Arbeitspreis Cent/kWh 3,42 4,07 Emissionspreis Cent/kWh 2,08 2,48 Kondensatpreis EUR/m3 4,61 5,49 Messpreise Heißwasserzähler für Kondensat, DN/Baul netto1) brutto geeicht (Dampfnetz) ab Qp 0,6 Stat. Ultraschall 15/110 mm EUR/Mon 7,90 9,40 Qp 1,5 Stat. Ultraschall 15/110 mm EUR/Mon 7,90 9,40 Qp 2,5 Stat. Ultraschall 20/190 mm EUR/Mon 7,90 9,40 Qp 6 Stat. Ultraschall 25/260 mm EUR/Mon 12,60 14,99 WP-Qp 15 Flügelrad 50/200 mm Flansch EUR/Mon 31,60 37,60 WP-Qp 25 Flügelrad 65/200 mm Flansch EUR/Mon 31,60 37,60 WP-Qp 40 Flügelrad 80/225 mm Flansch EUR/Mon 31,60 37,60 WP-Qp 60 Flügelrad 100/250 mm Flansch EUR/Mon 39,60 47,12 WP-Qp 100 Flügelrad 125/250 mm Flansch EUR/Mon 57,90 68,90 WP-Qp 150 Flügelrad 150/300 mm Flansch EUR/Mon 57,90 68,90 Kondensat-Trommelzähler, geeicht netto1) brutto ab Kondensat-Trommel 3 L (Qmax. 800 L) EUR/Mon 10,35 12,32 Kondensat-Trommel 6 L (Qmax L) EUR/Mon 14,35 17,08 Kondensat-Trommel 15 L (Qmax L) EUR/Mon 22,55 26,83 Kondensat-Trommel 60 L (Qmax L) EUR/Mon 55,80 66,40 Dampfmessblenden (Dampfnetz) netto1) brutto ab EUR/Mon 127,00 151,13 Die Veröffentlichung unserer allgemeinen Versorgungsbedingungen für die Fernwärmelieferungen aus dem Dampfnetz der WSW Energie & Wasser AG finden Sie im Bundesanzeiger. *Für Fernwärme aus dem Dampfnetz 1) Alle Preisangaben sind Nettopreise und die Umsatzsteuer wird in der jeweiligen Höhe, zurzeit 19 Prozent, erhoben. Maßgeblich sind die Nettopreise. Rundungsdifferenzen bei der Berechnung der Bruttopreise sind möglich. Bei allen aufgeführten Zählern sind keine Kosten für die Ablesung und Abrechnung eingerechnet. Für Rückfragen und Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wuppertal, den 21. Dezember, WSW Energie & Wasser AG

24 24 von 48 Aufgebote und Kraftloserklärungen von Sparkassenbüchern Einleitung von Aufgebotsverfahren und Kraftloserklärungen über in Verlust geratene Sparkassenbücher 1. Aufgebote Aufgebote vom Sparkassenbuch Nr Nr Nr Nr Nr Nr Nr Nr Nr Nr Nr Nr Nr Nr Nr Nr Nr Nr Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches binnen drei Monaten anzumelden, da andernfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Die dreimonatige Frist zur Anmeldung der Rechte beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung im Kassenraum der Hauptstelle Wuppertal-Elberfeld. Wuppertal, den STADTSPARKASSE WUPPERTAL Der Vorstand 2. Kraftloserklärungen Kraftloserklärungen vom Sparkassenbuch Nr Nr Wuppertal, den STADTSPARKASSE WUPPERTAL Der Vorstand

25 25 von 48 (Benachrichtigung Herrn Sefa Çalgan) Straßenverkehrsamt, , Zimmer: , 132 Müngstener Str. 10, Wuppertal Sefa Çalgan Am Sonnenschein 52 a, Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: , ET Etscheid (Benachrichtigung Frau Sofia Gavriilidou) Elterngeld, Ressort , Zimmer: 205 Friedrich Engels Allee 76, Wuppertal Frau Sofia Gavriilidou Eintrachtstr. 127, Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: , 45F

26 26 von 48 gemäß 10 Landeszustellungsgesetz NRW LZG NRW (Benachrichtigung Herrn Haris Blagaj) Ressort 302 Ordnungsamt , Zimmer A 386 Herrn Haris Blagaj Friedrich Senger Platz 16,42281 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: , SB 37 Rex (Benachrichtigung Herrn Dariusz Minkowski) Stadtbetrieb Feuerwehr, SB , Rettungsdienstgebührenabrechnungsstelle, Zimmer: D213 August Bebel Str 55, Wuppertal Herrn Dariusz Minkowski Ohne festen Wohnsitz, Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: ; Scherner

27 27 von 48 (Benachrichtigung Herrn Dariusz Ostrowski) Stadtbetrieb Feuerwehr, SB , Rettungsdienstgebührenabrechnungsstelle, Zimmer: D213 August Bebel Str 55, Wuppertal Herrn Dariusz Ostrowski Ohne festen Wohnsitz, Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: ; Scherner (Benachrichtigung Herrn Dariusz Lewandowski) Stadtbetrieb Feuerwehr, SB , Rettungsdienstgebührenabrechnungsstelle, Zimmer: D213 August Bebel Str 55, Wuppertal Herrn Dariusz Lewandowski Oberstr. 6, Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: ; Scherner

28 28 von 48 (Benachrichtigung Herrn Safi Zabiullah) Stadtbetrieb Feuerwehr, SB , Rettungsdienstgebührenabrechnungsstelle, Zimmer: D213 August Bebel Str 55, Wuppertal Herrn Safi Zabiullah An der Buschmühle 25, Dortmund 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: ; Scherner (Benachrichtigung Herrn Marco Wiggers) Stadtbetrieb Feuerwehr, SB , Rettungsdienstgebührenabrechnungsstelle, Zimmer: D213 August Bebel Str 55, Wuppertal Herrn Marco Wiggers Wikingerstr. 8, Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: ; Scherner

29 29 von 48 (Benachrichtigung Herrn Mohammed Laachir) Stadtbetrieb Feuerwehr, SB , Rettungsdienstgebührenabrechnungsstelle, Zimmer: D213 August Bebel Str 55, Wuppertal Herrn Mohammed Laachir Oberstr. 38, Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: ; Scherner (Benachrichtigung Herrn Csaba Ambrus) Stadtbetrieb Feuerwehr, SB , Rettungsdienstgebührenabrechnungsstelle, Zimmer: D213 August Bebel Str 55, Wuppertal Herrn Csaba Ambrus Briller Str. 150, Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: ; Scherner

30 30 von 48 (Benachrichtigung Herrn Zamfir Grancia) Stadtbetrieb Feuerwehr, SB , Rettungsdienstgebührenabrechnungsstelle, Zimmer: D213 August Bebel Str 55, Wuppertal Herrn Zamfir Grancia Ohne festen Wohnsitz, Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: ; Scherner gemäß 10 Landeszustellungsgesetz NRW LZG NRW (Benachrichtigung Frau Filiz Kilinc) , Zimmer A 383 Frau Filiz Kilinc Emilienstr. 18,45128 Essen 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: , SB 95 Malewski

31 31 von 48 gemäß 10 Landeszustellungsgesetz NRW LZG NRW (Benachrichtigung Herrn Pero Mamutovski) , Zimmer A 381 Herrn Pero Mamutovski Beckeradstraße 120,45897 Gelsenkirchen 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: , SB 94 Porysiak gemäß 10 Landeszustellungsgesetz NRW LZG NRW (Benachrichtigung Herrn Serkan Coskun) , Zimmer A 383 Herrn Serkan Coskun Möbeck 65,42327 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: , SB 95 Malewski

32 32 von 48 gemäß 10 Landeszustellungsgesetz NRW LZG NRW (Benachrichtigung Frau Anna Podobinska) , Zimmer A 381 Frau Anna Podobinska Münzstr 89 / 3. OG,42277 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: , SB 94 Porysiak (Benachrichtigung Herr Shivan Abdullah) Jobcenter Wuppertal AöR, Leistung und Recht Rückforderung, Zimmer: 7 Lahnstr. 15, Wuppertal Herr Shivan Abullah Friedrich Engels Allee 322, Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: / 39148BG Rup

33 33 von 48 (Benachrichtigung Frau Jeanette Rattke) Jobcenter Wuppertal, Rückforderung, Zimmer: 12 Lahnstr. 15, Wuppertal Frau Jeanette Radtke Lenneper Str. 43, Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: , 39148BG Sachs (Benachrichtigung Firma Hostianer Media UG(haftungsbeschränkt) ) Ressort Finanzen, Steueramt, Zimmer: D 207 Firma Hostianer Media UG (haftungsbeschränkt) Gewerbeschulstr. 9, Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: , Schuhwerk

34 34 von 48 gemäß 10 Landeszustellungsgesetz NRW LZG NRW (Benachrichtigung Herrn Constantin Fulian Ciobanu) , Zimmer A 383 Herrn Constantin Fulian Ciobanu Tiergartenstr. 263,42117 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: , SB 95 Malewski (Benachrichtigung Herrn Marvin Arndt Wupperta) Jobcenter Wuppertal AöR, , Zimmer: 5 Lahnstr. 5, Wuppertal Herrn Marvin Arndt Oberstr. 38, Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: BG Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder einer Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile Paustenbach

35 35 von 48 (Benachrichtigung Frau Ramona Schwertfeger) Ressort Finanzen, , Zimmer: D 218a Frau Ramona Schwertfeger Schöllerweg 14, Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: , Richarz gemäß 10 Landeszustellungsgesetz NRW LZG NRW (Benachrichtigung Herrn Claudiu Lunghin) , Zimmer A 387 Herrn Claudiu Lunghin 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: , SB 3 Göttker

36 36 von 48 (Benachrichtigung Herr Moritz Staubitz) Jobcenter Wuppertal, JBC 24, Zimmer: 2 Lahnstr. 15, Wuppertal Herr Moritz Staubitz Collenbuschstr. 22, Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: , 39148BG Otto gemäß 10 Landeszustellungsgesetz NRW LZG NRW (Benachrichtigung Herrn Robert Radakovic) , Zimmer A 388 Herrn Robert Radakovic Kronprinzenallee 188,42119 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: , SB 90 Giorgino

37 37 von 48 (Benachrichtigung Herrn Wolfgang Gerhard Schmitz) Ressort Bauen und Wohnen, Untere Bauaufsichtsbehörde, Zimmer: 148 Herrn Wolfgang Gerhard Schmitz Weberstr.83, Krefeld 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: , AZ /16 Boenigk gemäß 10 Landeszustellungsgesetz NRW LZG NRW (Benachrichtigung Herrn Emil Asenov) Ressort 302 Ordnungsamt , Zimmer A 319 Herrn Emil Asenov Alarichstr. 24,42281 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: , SB 6 Jung

38 38 von 48 gemäß 10 Landeszustellungsgesetz NRW LZG NRW (Benachrichtigung Frau Gergana Penkova Asenova) Ressort 302 Ordnungsamt , Zimmer A 319 Frau Gergana Penkova Asenova Alarichstr. 24,42281 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: , SB 6 Jung gemäß 10 Landeszustellungsgesetz NRW LZG NRW (Benachrichtigung Frau Beatrix Preuss) , Zimmer A 388 Frau Beatrix Preuss Schillerplatz 10,03238 Finsterwalde 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: , SB 90 Giorgino

39 39 von 48 gemäß 10 Landeszustellungsgesetz NRW LZG NRW (Benachrichtigung Herrn Sergej Ulrich) , Zimmer A 388 Herrn Sergej Ulrich Veltruper Kirchweg 108,48565 Steinfurt 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: , SB 90 Giorgino (Benachrichtigung Herr Michael Todor) Ressort Finanzen, Abteilung, Zimmer: 234 Herr Michael Todor c/o BMG Invest GmbH Am Meerkamp 26, Meerbusch 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: , Grundsteuer Jurek

40 40 von 48 (Benachrichtigung Frau Charlotte Brehm) Ressort Finanzen, , Zimmer: 234 Frau Charlotte Brehm Bauersweg 30, Ettringen 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: , Jurek (Benachrichtigung Firma I Wo 3 Sà.r.l.) Ressort Finanzen, , Zimmer: D 220 Firma I Wo 3 S `a.r.l. 65, Boulevard Grande Duchesse Charlotte, L 1331 Luxembourg 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: , Berbecker

41 41 von 48 (Benachrichtigung Firma I Wo 3 Sà.r.l.) Ressort Finanzen, , Zimmer: D 220 Firma I Wo 3 S `a.r.l. 65, Boulevard Grande Duchesse Charlotte, L 1331 Luxembourg 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: , Berbecker (Benachrichtigung Firma HHW Wuppertal GmbH v. d. DAIROS Property Management GmbH) Ressort Finanzen, , Zimmer: D 220 Firma HHW Wuppertal GmbH v. d. DAIROS Property Management GmbH Finanzstr. 7, Oberhausen 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: , Berbecker

42 42 von 48 (Benachrichtigung Herr Anatoly Smolyaninov) Ressort Finanzen, , Zimmer: 234 Herr Anatoly Smolyaninov 2. Wladimirskaya ul. 10, Moskau RU 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: , Wuppertal, den Jurek (Benachrichtigung Frau Jennifer Göhner) Straßenverkehrsamt, , Zimmer: , 132 Müngstener Str. 10, Wuppertal Jennifer Göhner Klotzbahn 12, Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: , BA Etscheid

43 43 von 48 gemäß 10 Landeszustellungsgesetz NRW LZG NRW (Benachrichtigung Herrn Janusz Sandor) , Zimmer A 388 Herrn Janusz Sandor Friedrichstraße 14,58256 Ennepetal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: , SB 90 Giorgino gemäß 10 Landeszustellungsgesetz NRW LZG NRW (Benachrichtigung Herrn Andrzej Franciszek Gorazdza) , Zimmer A 381 Herrn Andrzej Franciszek Gorazdza Krayer Str. 46,45276 Essen 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: , SB 94 Porysiak

44 44 von 48 gemäß 10 Landeszustellungsgesetz NRW LZG NRW (Benachrichtigung Herrn Constantin Iulian Ciobanu) , Zimmer A 383 Herrn Constantin Iulian Ciobanu Tiergartenstr 263,42117 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: , SB 95 Malewski (Benachrichtigung Herr Tomasz Pawel Könighaus) Straßenverkehrsamt, , Zimmer: , 132 Müngstener Str. 10, Wuppertal Tomasz Pawel Könighaus Schwelmer Str 80, Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: , BA Brunschoen

45 45 von 48 (Benachrichtigung Frau Sibylle Döllgen und Frau Sigrid Niermann) Ressort Straßen und Verkehr, Abteilung Ressortmanagement, Zimmer: 441 Frau Sibylle Döllgen und Frau Sigrid Niermann Aufenthaltsorte unbekannt, 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: , Lau gemäß 10 Landeszustellungsgesetz NRW LZG NRW (Benachrichtigung Herrn Ovidio Vaduva) , Zimmer A 383 Herrn Ovidio Vaduva Friedrich Ebert Str. 172 a,42117 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: , SB 95 Malewski

46 46 von 48 (Benachrichtigung Herrn Svetozar Markovic) Ressort Finanzen, , Zimmer: D 234 Herrn Svetozar Markovic Elsterwalder Str. 18, Großenhain 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: , Gante (Benachrichtigung Herr Semsettin Aksoy) Strassenverkehrsamt, , Zimmer: 117 Müngstener Str. 10, Wuppertal Herr Semsettin Aksoy Schmitteborn 58, Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: /29327 Klinkenberg

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48 48 von 48 Herausgeber Der Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal Johannes Rau Platz Wuppertal Redaktion, Vertrieb und Abonnementsbestellung Rechtsamt Rathaus Johannes Rau Platz Wuppertal Telefon E Mail bekanntmachungen@stadt.wuppertal.de Internet und Newsletter Bestellung Der Stadtbote Amtsblatt der Stadt Wuppertal erscheint bei Bedarf in der Regel alle 2 Wochen. Einzelexemplare sind zum Preis von 2,00 EURO (einschließlich MwSt.) erhältlich im Rathaus Barmen Johannes Rau Platz Wuppertal Jahresbezugspreis: 100,00 EURO (einschließlich MwSt. und Postzustellungsgebühr)

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