I. LANDVERZICHTSERKLÄRUNG

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1 1 vlf Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg I. LANDVERZICHTSERKLÄRUNG Verhandelt Wusterwitz, den Anwesend für vlf als Verhandlungsleiter/in : Frau Wienand Im Bodenordnungsverfahren Wusterwitz Aktenzeichen: 1/003/Q erschien/erschienen: als Verzichtende/r die/der im Bodenordnungsverfahren unter der Ordnungsnummer (ONr.) 70/00 Beteiligte/n: Gemeinde Bensdorf c/o Amt Wusterwitz August-Bebel-Straße Wusterwitz als Vertreterin: die Amtsdirektorin Gudrun Liebener Die Erschienene ist der Verhandlungsleiterin persönlich bekannt hat sich ausgewiesen durch Personalausweis - Nr. zu a):.... haben sich ausgewiesen durch Personalausweis - Nr. zu b):....

2 2 Die Erschienene erklärte: 1. Ich bin berechtigt, namens der ONr. 70/00 (GB-Blatt-Nr. Bensdorf Blatt 687) rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben. Zum Nachweis der Berechtigung verweisen wir auf die Eintragungen im Grundbuch auf die zu den Legitimationsakten gereichten Urkunden (z. B. Vollmachten) auf die als Anlage zu dieser Niederschrift überreichte/n Urkunde/n, und zwar: 2. Nur bei verheirateten Eigentümern: Im Hinblick auf 1365 BGB wird versichert, nicht über das Hauptvermögen zu verfügen, so dass die Zustimmung des/der Ehegatten/Ehegattin nicht erforderlich ist. Der Ehegatte/Die Ehegattin stimmt dieser Erklärung zu. 3. Ich bin damit einverstanden, dass die unter Nr. 1 genannte ONr. für die nachfolgend aufgeführten und im beiliegenden Flurkartenausschnitt gekennzeichneten Flurstücke Gemarkung GBB- Nr. Flur Lfd.Nr. Grundstück Flurstück Größe m² ha a m² Bemerkungen (vollst./tlw.) Bensdorf / vollständig Bensdorf / vollständig Bensdorf teilweise Bensdorf teilweise im Bodenordnungsverfahren anstelle einer Landabfindung eine Geldabfindung in Höhe von (in Worten) erhält ( 58 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz - LwAnpG - in Verbindung mit 52 bis 54 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG -). In dieser Geldabfindung sind auch die Ausgleiche für alle wesentlichen Bestandteile der unter Nr. 3 genannten Flurstücke enthalten.

3 3 Einen evtl. notwendigen Landabzug nach 47 FlurbG trägt der Verzichtsbegünstigte ONr. 10/ Ich bin damit einverstanden, dass die unter Nr. 3 genannten Flurstücke nicht mehr veräußert oder belastet werden dürfen und dass ein gesetzliches Verfügungsverbot auf Ersuchen des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Potsdam in das Grundbuch eingetragen wird ( 52 Abs. 3 FlurbG). 5. Ich versichere, dass die unter Nr. 3 genannten Flurstücke nicht mit Rechten Dritter belastet sind mit folgenden Rechten Dritter belastet ist/sind: Grundbuch von Blatt Abt. lfd. Nr. der Eintragung belastete Grundstücke Art der Belastung Rechtsinhaber 6. Ich bin damit einverstanden, dass die unter Nr. 3 genannte Geldabfindung erst ausgezahlt wird, wenn a) der Nachweis der Eintragung des unter Nr. 4 genannten Verfügungsverbots bei der Flurneuordnungsbehörde vorliegt, b) wir nachweislich bewirkt haben, dass Rechte Dritter, welche das/die Grundstück/e/Teilfläche/n belasten, zuvor auf meine/unsere Kosten aufgehoben und, soweit sie im Grundbuch eingetragen sind, gelöscht worden sind bzw. eine Löschungsbewilligung/Pfandfreigabeerklärung vorliegt. (Ein evtl. in der II. Abteilung des Grundbuchs zu Gunsten des Verzichtsbegünstigten eingetragenes Nutzungsrecht sowie örtlich gebundene Rechte bleiben davon unberührt.). der Wert der Rechte Dritter, welche das/die Grundstück/e/Teilfläche/n belasten, zuvor abgezogen wird ( 53 FlurbG) der Begünstigte die Lasten übernimmt 7. Die Zahlung erfolgt über das Verwahrkonto der Teilnehmergemeinschaft im Bodenordnungsverfahren Wusterwitz. Die Auszahlung durch die Teilnehmergemeinschaft an den Empfangsberechtigten erfolgt unverzüglich nach Eingang der Abfindungssumme auf dem Verwahrkonto und Eintragung des Verfügungsverbots. Die Zahlung wird zwischen dem Verzichtenden und dem Verzichtsbegünstigten direkt vorgenommen. Der Zahlungsnachweis wird dem vlf unverzüglich nach Erhalt des Betrages vom Verzichtenden eingereicht.

4 4 Empfangsbevollmächtigte/r der Geldabfindung ist/sind: Die Überweisung der Geldabfindung soll erfolgen auf das IBAN: Bank: BIC: Inhaber: 8. Der Verzicht wird zugunsten von: Onr. 10/00 Bundesrepublik Deutschland (Bundeswasserstraßenverwaltung) erklärt. Besitz, Verwaltung und Nutzung an den unter Nr. 3 genannten Flurstücken soll - sofern nicht bereits erfolgt mit Wirksam werden der Landverzichtserklärung mit dem auf diese Verzichtsbegünstigte übergehen. Von diesem Zeitpunkt an übernimmt die Verzichtsbegünstigte alle auf den Flurstücken ruhenden öffentlichen Lasten und Abgaben. Der Verhandlungsgegenstand geht in dem Zustand über, in dem er sich an dem Tage der Übergabe befindet. Eine Gewähr für Güte und Beschaffenheit sowie für bestimmte Eigenschaften wird nicht übernommen. 9. Das unter Nr. 3 genannte Flurstück ist nicht - verpachtet. Pächter: Schriftlicher Pachtvertrag liegt nicht vor. Pachtdauer:

5 5 Pachtpreis: Der/Die Verzichtende/n verpflichtet/en sich, das/die verpachtete/n Grundstück/e bis zum...pachtfrei zu stellen. Eine evtl. Pachtfreistellung wird durch den/die Verzichtsbegünstigten mit dem Pächter des /der Grundstücks/e gesondert geregelt. Das/die Grundstück/e wird/werden bis zum von dem/den Verzichtenden selbst bewirtschaftet. Der Verzichtsbegünstigte tritt mit wirksam werden dieser Erklärung in das bestehende Pachtverhältnis ein. Ab diesem Zeitpunkt steht der Pachtzins dem Verzichtsbegünstigten zu. 10. Die unter Nr. 3 genannten Flurstücke unterliegen der Beitrags- und Vorschusspflicht nach 19 FlurbG. Bisher gezahlte Beiträge bzw. Beitragsvorschüsse zu den Flurbereinigungskosten werden den Verzichtenden nicht - zurückerstattet. Von dem in Nr. 8 festgelegten Übergabetag an werden die Beiträge/Vorschüsse von dem Verzichtsbegünstigten gezahlt. 11. Es sind keine aufgeführte Bodenverunreinigungen/Altlasten zu den unter Nr. 3 aufgeführten Grundstücken bekannt. 12. Die Verzichtsbegünstigte hat keinen Anspruch auf Abfindung in alter Lage. 13. Die unter Nr. 3 aufgeführten Flurstücke nehmen nicht an folgenden Naturschutzprogrammen/Stillegungsprogrammen teil. 14. Diese Erklärung dient der Durchführung des Bodenordnungsverfahrens. Nach 67 LwAnpG besteht daher eine Befreiung von Gebühren, Steuern, Kosten und Abgaben. 15. Sonstige Regelungen: 16. Diese Erklärung kann von mir gem. 52 FlurbG nicht widerrufen werden.

6 6 Die Verhandlungsleiterin weist darauf hin, dass diese Erklärung mit der Annahme durch den Fachvorstand der Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens Wusterwitz wirksam wird. Vorgelesen, genehmigt, unterschrieben: Verhandlungsleiterin: Wusterwitz, den Anlage: Kartenausschnitt

7 7 vlf Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg II. EINVERSTÄNDNIS ZUR LANDVERZICHTSERKLÄRUNG Weiterverhandelt mit der Verzichtsbegünstigten Wusterwitz, den Anwesend für vlf als Verhandlungsleiter/in: Frau Wienand Im Bodenordnungsverfahren Aktenzeichen: Wusterwitz 1/003/Q erschien/erschienen: als Verzichtsbegünstigte die im Bodenordnungsverfahren unter der Ordnungsnummer (ONr.) 10/00 Beteiligte: Bundesrepublik Deutschland (Bundeswasserstraßenverwaltung) als Bevollmächtigte: Die Erschienenen ist/sind der Verhandlungsleiterin bekannt hat sich ausgewiesen durch Personalausweis - Nr.: Im Falle der Vertretung: Vollmacht liegt vor Vollmacht wird in spätestens zwei Wochen nachgereicht.

8 8 Die Erschienene erklärte: 1. Der Inhalt der zuvor durch die Onr. 70/00 (GB-Blatt-Nr. 687 von Bensdorf) abgegebenen Landverzichtserklärung, insbesondere die Höhe der Geldabfindung, ist mir bekannt und ich erkläre mein Einverständnis hierzu. 2. Die Geldabfindung wird von mir unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Annahme der Erklärung auf das Verwahrkonto der Teilnehmergemeinschaft im Bodenordnungsverfahren Wusterwitz eingezahlt. Es wird darauf hingewiesen, dass für den Zeitraum, für den sich die Abfindungssumme auf dem Verwahrkonto befindet, keine Zinsen gefordert werden können. 3. Die auf die Verzichtsfläche entfallenden öffentlichen Lasten und Pflichten übernehme ich sofern nicht bereits erfolgt mit dem Wirksamwerden der Landverzichtserklärung mit dem 4. Hinsichtlich der in Pkt. 5 der vorstehenden Verzichtserklärung der Grundstückseigentümer genannten Rechte erkläre ich: 5. Diese Erklärung dient der Durchführung des Bodenordnungsverfahrens. Nach 108 FlurbG besteht daher eine Befreiung von Gebühren, Steuern, Kosten und Abgaben. Ausgenommen von dieser Befreiung ist die Grunderwerbsteuer. Die Landzuteilung gegenüber den Verzichtsbegünstigten ist grunderwerbsteuerpflichtig, wenn der Geldausgleich (Wert der Gegenleistung nach 8 Grunderwerbsteuergesetz) 2.500,00 übersteigt. Die Grunderwerbsteuerpflicht entsteht mit dem in der (vorzeitigen) Ausführungsanordnung bestimmten Zeitpunkt, zu dem der im Bodenordnungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen tritt. 6. Diese Erklärung kann von mir nicht widerrufen werden.

9 9 Die Verhandlungsleiterin weist darauf hin, dass diese Erklärung mit der Annahme durch den Fachvorstand der Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens Wusterwitz wirksam wird. vorgelesen, genehmigt, unterschrieben: Verhandlungsleiterin: III. ANNAHMEERKLÄRUNG Die vorstehende Landverzichtserklärung sowie die Einverständniserklärung zur Landverzichtserklärung werden hiermit angenommen. Potsdam, den Fachvorstand - Siegel -

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