Sozialhilfe in Berlin 2000

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1 542 Hubert Schwientek Sozialhilfe in Berlin 2000 Abb. 1 Vorbemerkung Die Sozialhilfe hat die Aufgabe, in eine Notlage geratenen Personen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Jeder, der sich nicht selbst helfen und auch nicht auf andere Unterstützung zählen kann, hat einen Rechtsanspruch auf Sozialhilfe. Ziel ist es, den Sozialhilfeempfänger in die Lage zu versetzen, sein Leben möglichst bald wieder aus eigener Kraft zu gestalten. Gesetzlich geregelt wird die Sozialhilfe durch das Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Es ist 1962 in Kraft getreten. In den neuen Bundesländern gilt es seit dem 1. Januar Es ist mehrfach geändert worden, um die Leistungen der Sozialhilfe an die veränderten Verhältnissen anzupassen. Je nach Situation unterscheidet man in der Sozialhilfe zwei Haupthilfearten. Personen, die aus unterschiedlichen Gründen ihren Bedarf an Nahrung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens nicht ausreichend decken können, haben Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Empfänger der Hilfe zum Lebensunterhalt bilden zugleich den Personenkreis, der im Blickpunkt der Armutsdiskussion steht. Zusätzlich zu den laufenden Leistungen können anspruchsberechtigte Personen einmalige Leistungen erhalten, wenn sie größere, angemessene Anschaffungen machen müssen. In außergewöhnlichen Notsituationen wird Hilfe in besonderen Lebenslagen gewährt. Sie umfasst insbesondere die vorbeugende Gesundheitshilfe, die Krankenhilfe, Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen, Eingliederungshilfe für Behinderte sowie die Hilfe zur Pflege (zu Hause oder in einem Heim). Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen in Berlin am Jahresende 1991 bis Tausend weiblich Ausländer Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Empfängerzahl bei laufender Hilfe zum Lebensunterhalt seit 1991 fast verdoppelt Ende des Jahres 2000 waren in Berlin Personen auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen, darunter Personen außerhalb von Einrichtungen (Tabelle 1). Die Zahl der Empfänger/-innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, der so genannten Sozialhilfe im engeren Sinne 1, hat sich gegenüber 1991 um Personen bzw. 95,4 % erhöht (Abbildung1). Im Jahr 1991 wurden erstmalig Sozialhilfeempfänger aus den ehemaligen östlichen Bezirken Berlins in die Auswertung einbezogen. Ihr Anteil an den gesamten Sozialhilfeempfängern stieg von 21,1 % im Jahr 1991 auf 25,6 % im Jahr Der Rückgang der Bezieherzahlen im Jahr 1994 resultiert aus der Einführung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Asylbewerber und sonstige nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Berechtigte erhalten seitdem anstelle der Sozialhilfe Leistungen nach dem AsylbLG. Die höchste Zahl von Sozialhilfeempfängern der vergangenen zehn Jahre war mit Personen im Jahr 1998 zu verzeichnen. In den Jahren 1999 und 2000 waren die Empfängerzahlen mit -3,2 % bzw. -2,5 % rückläufig. Der Anteil der Sozialhilfeempfänger an der gesamten Bevölkerung betrug am Jahresende 2000 in Berlin 7,9 %, im Jahr 1991 waren es nur 4,0 %. Schwerpunkte des Sozialhilfebezugs sind vor allem der Bezirk Neukölln (13,2 %) sowie die fusionierten Bezirke Friedrichshain- Kreuzberg (13,1 %) und Mitte (12,8 %). In den ehemaligen westlichen Bezirken nahmen 9,4 % der Bevölkerung Sozialhilfe in Anspruch, in den ehemaligen östlichen Bezirken waren es 5,4 % (Abbildung 2). Die Strukturdaten der Sozialhilfeempfänger haben sich von 1991 bis 2000 wie folgt verändert: Der Ausländeranteil stieg von 23,1 % auf 27,6 %. Der Anteil der weiblichen Empfänger sank von 55,2 % auf 52,3 %. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren stieg von 31,9 % auf 33,6 %. Gleichzeitig ging der Anteil der über 65-Jährigen von 8,6 % auf 5,1 % zurück. Inanspruchnahme von Sozialhilfe nach Empfängergruppen differenziert Die zum Jahresende 2000 in Berlin registrierten Sozialhilfeempfänger lebten in Haushalten 3. Unter den Empfängern waren Deutsche und Ausländer. Von den ausländischen Hilfeempfängern kamen 4,2 % aus Staaten der Europäischen Union, 3,5 % waren Asylberechtigte und 1,3 % Bürgerkriegsflüchtlinge; der größte Anteil entfiel mit 90,9 % auf sonstige Ausländer, zu denen zu einem beträchtlichen Teil auch die türkischen Staatsangehörigen zählen. Unter den Sozialhilfehaushalten gab es Haushalte von Alleinstehenden, von Ehepaaren und nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern, von Ehepaaren und nichtehelichen Lebensgemeinschaften ohne Kind sowie Alleinerziehende, darunter alleinerziehende Frauen. 1 Die Empfänger/-innen von Sozialhilfe im engeren Sinne werden im Folgenden Sozialhilfeempfänger genannt. 2 Die Daten der Sozialhilfestatistik 2000 wurden nach der bis zum 31. Dezember 2000 vorhandenen Bezirksstruktur erfasst; die angeführten Daten für Bezirke sind auf den Stand nach der Gebietsreform (1. Januar 2001) berechnet worden. 3 Statistisch erfasst werden die so genannten Bedarfsgemeinschaften, die hier und im Folgenden als Haushalte bezeichnet werden. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören solche Haushaltsangehörigen, die in die Berechnung des Anspruchs auf die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt mit einbezogen werden. Das sind nicht getrennt lebende Ehegatten und die im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder sowie Personen, die in ehelicher Gemeinschaft leben und ihre im Haushalt lebenden unverheirateten Kinder.

2 543 Abb. 2 Berlin-Ost Berlin-West 1 Anteil der Sozialhilfebezieher an der Bevölkerung Tab. 1 Sozialhilfequoten 1 im ehemaligen Berlin-Ost und Berlin-West 1991 bis 2000 in % 10 % Sozialhilfe wird von den verschiedenen Bevölkerungsgruppen unterschiedlich in Anspruch genommen. Anhand der Sozialhilfequote (Anteil der Hilfeempfänger an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe in %) kann die Inanspruchnahme quantifiziert und verglichen werden (Abbildung 3). Am Jahresende 2000 bezogen in Berlin insgesamt 7,9 % der Bevölkerung Sozialhilfe. Für einzelne ausgewählte Bevölkerungsgruppen zeigte sich Folgendes: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren hatten mit 15,5 % eine wesentlich höhere Sozialhilfequote als Personen über 65 Jahre (2,8 %). Frauen sind mit einer Quote von 8,0 % etwas häufiger Sozialhilfebezieher als Männer (7,7 %). Ausländer haben mit 16,8 % eine wesentlich höhere Sozialhilfequote als Deutsche mit 6,5 %. Die Sozialhilfequote ist in den ehemaligen westlichen Bezirken mit 9,4 % höher als in den ehemaligen östlichen Bezirken mit 5,4 %. Neben den personenbezogenen Empfängerquoten lassen sich auch haushaltsbezogene Sozialhilfequoten ermitteln. Im Vergleich der Haushaltstypen hatten Ende 2000 allein erziehende Frauen mit 25,2 % die mit Abstand höchste Quote. Weniger häufig wurde Sozialhilfe Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen in Berlin am Jahresende 1991 bis 2000 von Ehepaaren mit Kindern in Anspruch genommen (8,3 %). Die Sozialhilfequote der Ehepaare ohne Kind war mit 2,5 % deutlich geringer als der Durchschnitt aller Haushalte (8,2 %). Bei den Alleinstehenden waren Männer (11,9 %) relativ häufiger Sozialhilfebezieher als Frauen (7,5 %). Am Jahresende 2000 wurde für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Sozialhilfe gezahlt. Damit befanden sich ein Drittel aller Hilfeempfänger in dieser Altersgruppe waren Kleinkinder von unter 3 Jahren, Kinder Merkmal Abb. 3 Sozialhilfequoten in Berlin am Jahresende 2000 Männer Frauen Deutsche Ausländer Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Ältere Menschen (65 und älter) Ehemalige westliche Bezirke Ehemalige östliche Bezirke Empfänger insgesamt Deutscher Haushaltsvorstand Ausländischer Haushaltsvorstand Allein stehende Männer Allein stehende Frauen Ehepaare mit Kindern Ehepaare ohne Kind Allein erziehende Frauen Allein erziehende Männer Haushalte insgesamt 1 Anteil der Sozialhilfebezieher an der Bevölkerung in % Anzahl weiblich Ausländer unter 18 Jahren Veränderungen zum Vorjahr absolut... x weiblich... x Ausländer... x unter 18 Jahren... x Veränderungen zum Vorjahr in %... x 12,3 9,7-3,2 22,4 16,1 16,5 5,0-3,2-2,5 weiblich... x 11,1 8,1-0,3 20,1 13,9 15,2 4,2-3,1-2,8 Ausländer... x 34,7 32,8-33,5 39,0 15,6 15,8 8,0 1,9-4,0 unter 18 Jahren... x 16,3 11,6 3,5 16,7 16,6 14,7 4,6-3,0-3, waren im Kindergartenalter von 3 bis unter 7 Jahren, Kinder im Alter von 7 bis unter 15 Jahren und Jugendliche im Alter zwischen 15 bis unter 18 Jahren. Die Sozialhilfequote ist umso höher, je jünger die Kinder sind; so betrug sie in der Altersgruppe der unter 3- Jährigen 27,1 %. Von allen Berliner Haushalten mit Kindern unter 3 Jahren bezogen sogar 30,4 % Sozialhilfe. Personenquoten Haushaltsquoten Anteil der Sozialhilfehaushalte an den jeweiligen Privathaushalten in % Anteil in % ,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 weiblich... 55,2 54,6 53,8 55,4 54,4 53,4 52,8 52,4 52,5 52,3 Ausländer... 23,1 27,7 33,5 23,0 26,1 26,0 25,9 26,6 28,0 27,6 unter 18 Jahren... 31,9 33,0 33,6 35,9 34,2 34,4 33,9 33,7 33,8 33,6 1 einschließlich Asylbewerber

3 544 Anteil der Langzeitbezieher von Sozialhilfe zugenommen Die Haushalte bezogen Ende 2000 durchschnittlich seit 33 Monaten Sozialhilfe (Tabelle 3). Rund Haushalte erhielten bereits länger als drei Jahre Sozialhilfe. Der Anteil dieser Langzeitempfänger an allen Empfängerhaushalten hat sich von 30,9 % Ende 1999 auf 35,2 % Ende 2000 erhöht. Allein stehende Frauen sind überdurchschnittlich lange auf Sozialhilfe angewiesen (44 Monate). Die durchschnittliche Bezugsdauer von Ehepaaren mit Kindern sowie nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern liegt dagegen mit 26 bzw. 18 Monaten unter dem Durchschnitt. Rund Haushalte bzw. 19,8 % waren Empfänger mit einer Bezugsdauer von unter 6 Monaten, Ende 1999 waren es 20,2 %. Tab. 2 Durchschnittseinkommen eines Sozialhilfehaushalts DM Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen wird im Wesentlichen in Form von Regelsätzen, Mehrbedarfszuschlägen und durch die Übernahme der Miete einschließlich der Heizkosten gewährt. Die Höhe dieser Ansprüche wird jährlich den veränderten Bedingungen angepasst und durch Rundschreiben der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen bekannt gegeben. Die Summe aller Ansprüche für den Haushaltsvorstand und dessen Haushaltsangehörige ergibt den Bruttobedarf eines Haushalts. Wird vom Bruttobedarf das angerechnete Einkommen oftmals sind es andere Sozialleistungen abgezogen, erhält man den tatsächlich ausgezahlten Nettoanspruch für den Sozialhilfehaushalt. Im Jahr 2000 betrug der durch das Sozialhilferecht bestimmte Bruttobedarf für einen menschenwürdigen Lebensunterhalt in Berlin für einen durchschnittlichen Haushalt DM, wovon allein mehr als ein Drittel auf die Kaltmiete entfiel (Tabelle 2). Die Sozial- und Jugendämter zahlten im Durchschnitt 777 DM als laufende Hilfe zum Lebensunterhalt an die sozialhilfebeziehenden Haushalte (Nettoanspruch), während diese mit durchschnittlich 772 DM sonstigem Einkommen auch selbst bzw. mit Hilfe anderer Sozialleistungen zu ihrem Lebensunterhalt beitrugen. Somit machte die Sozialhilfe im Durchschnitt aller Haushalte 50 % des Bruttobedarfs aus. Gegenüber 1999 erhöhte sich der durchschnittlich gezahlte Sozialhilfebetrag je Haushalt um 13 DM pro Monat. Mit zunehmender Haushaltsgröße wird der ausgezahlte Nettobetrag anteilig geringer, da größere Haushalte häufig über mehr anrechenbare Einkommen verfügen. So erhielten Alleinstehende durchschnittlich 60 % Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen in Berlin am Jahresende 2000 Altersgruppen Bezirke Arbeitskräftepotenzial von rund Sozialhilfeempfängern ermittelt Ziel der Träger der Sozialhilfe ist es, arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren und so die Ausgaben für Sozialhilfe zu verringern. Dabei spielt die Zahl und die Struktur der Hilfeempfänger eine wichtige Rolle (Tabelle 4). Unterstellt man eine Verfügbarkeit für alle männlichen und weiblichen Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen im Alter von 18 bis unter 60 Jahren mit Ausnahme der Personen, die wegen häuslicher Bindung (19 200), Krankheit, Behinderung oder Arbeitsunfähigkeit (11 500) keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, dann ergab sich Ende des Jahres 2000 ein (Brutto)Arbeitskräftepotenzial von rund Personen. Lediglich 7,8 % (9 500) dieser Personen waren bereits als Voll- oder Teilzeitkräfte erwerbstätig und erhielten Sozialhilfe als ergänzende Hilfe zu ihrem Arbeits- Anteil an der jeweiligen Anzahl Bevölkerungsgruppe in % 1 Berlin Empfänger insgesamt , Alter von bis unter Jahren unter , , , , , , , , , , , , und älter , Bezirke Deutsche Mitte , Friedrichshain-Kreuzberg , Pankow , Charlottenburg-Wilmersdorf , Spandau , Steglitz-Zehlendorf , Tempelhof-Schöneberg , Neukölln , Treptow-Köpenick , Marzahn-Hellersdorf , Lichtenberg , Reinickendorf , Bevölkerungsfortschreibung Stand: 31. Dezember 2000 Männlich Weiblich Ausländer ihres Bruttobedarfs ausgezahlt (Bruttobedarf: DM, Nettoanspruch: 663 DM), während Ehepaare mit Kindern nur 39 % erhielten (Bruttobedarf: DM, Nettoanspruch: DM). Bei 89 % der Sozialhilfehaushalte wurde im Jahr 2000 anderweitig erzieltes Einkommen auf die Sozialhilfe angerechnet. In 77 % der Fälle handelte es sich um Wohngeld, bei 43 % um Kindergeld und bei 18 % um Arbeitslosengeld bzw. -hilfe.

4 545 Tab. 3 Ausgewählte Merkmale zu Haushalten von Empfängern von Sozialhilfe im engeren Sinne 1 in Berlin am Jahresende 2000 Haushaltstyp Anzahl darunter mit einem ausländischen Haushaltsvorstand 2 Darunter Bruttobedarkalt- Bruttomiete Nettoanspruch Angerechnetes Einkommen Durchschnittliche bisherige Dauer der Hilfegewährung monatlicher Durchschnitt in DM weniger als 6 Monate (Kurzzeitempfänger) Monate Darunter mit einer bisherigen Bezugsdauer von Anteil in % mehr als 3 Jahre (Langzeitempfänger) Haushalte insgesamt ,6 19,8 35,2 Bedarfsgemeinschaften mit Haushaltsvorstand ,1 19,4 35,8 Ehepaare ohne Kind ,3 13,2 45,2 Ehepaare mit Kindern ,4 18,5 29,1 mit einem Kind ,8 20,3 27,9 mit 2 Kindern ,0 17,9 30,4 mit 3 und mehr Kindern ,6 16,7 29,1 Nichteheliche Lebensgemeinschaften ohne Kind ,3 24,8 32,8 mit Kind(ern) ,3 27,9 14,4 Allein stehende ,1 19,0 40,3 Männer ,0 21,0 35,7 Frauen ,0 16,2 46,5 Allein erziehende Männer mit Kind(ern) ,9 22,3 28,8 Allein erziehende Frauen mit Kind(ern) ,0 21,2 26,9 mit einem Kind ,5 22,6 25,7 mit 2 Kindern ,0 19,4 28,8 mit 3 und mehr Kindern ,8 19,1 27,5 Bedarfsgemeinschaften ohne Haushaltsvorstand ,3 28,6 23,0 Anderweitige Bedarfsgemeinschaften ,4 20,5 32,1 1 Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen 2 Ausschlaggebend ist hier die Staatsangehörigkeit des Haushaltsvorstandes 3 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren einkommen. Weitere 4,4 % (5 500) befanden sich in der Aus- und Fortbildung. Das somit vorhandene (Netto)- Arbeitskräftepotenzial von rund Personen setzte sich zusammen aus arbeitslosen Sozialhilfeempfängern und Hilfeempfängern, die aus unbestimmten Gründen keiner Erwerbstätigkeit nachgingen. könnten damit 70,3 % der 18- bis unter 60-jährigen Sozialhilfeempfänger als Arbeitskräftepotenzial für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (1999: 70,8 %). Bei Eingliederung dieser Personen in den Arbeitsmarkt würden möglicherweise auch viele der Familienmitglieder keine Sozialhilfe mehr benötigen. Voraussetzung für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist erfahrungsgemäß ein erfolgreicher Schul- bzw. Berufsausbildungsabschluss (Tabelle 5). Ende 2000 hatten in Berlin rund 39 % der 18- bis unter 60-jährigen Sozialhilfeempfänger einen Volks- oder Hauptschulabschluss, 28 % einen Realschulabschluss, und 14 % besaßen die Fachhochschul- oder Hochschulreife. Des Weiteren können 32 % der Sozialhilfeempfänger eine abgeschlossene Lehre und 7 % einen noch darüber hinaus gehenden Berufsabschluss (Fach-, Meister- oder Technikerschule, Fachhochschule oder Hochschule) aufweisen. Andererseits haben jedoch von den 18- bis unter 60- jährigen Sozialhilfeempfängern 12 % keinen Schulabschluss und sogar 51 % keine abgeschlossene Berufsausbildung (1999: 49 %). Tab. 4 Arbeitskräftepotenzial der Sozialhilfeempfänger außerhalb von Einrichtungen in Berlin am Jahresende bis unter 60-jährige Sozialhilfeempfänger Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt Minderjährige Personen über 60 Jahre = Personen im Alter von 18 bis unter 60 Jahren Nichterwerbstätige wegen häuslicher Bindung Nichterwerbstätige wegen Krankheit, Behinderung, Arbeitsunfähigkeit = (Brutto)Arbeitskräftepotenzial Erwerbstätige (Voll- und Teilzeit) Nichterwerbstätige wegen Aus- und Fortbildung = (Netto)Arbeitskräftepotenzial bestehend aus Arbeitslosen Nichterwerbstätigen aus sonstigen Gründen

5 546 Tab. 5 Die jeweils höchsten Ausbildungsabschlüsse der Bezieher von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen in Berlin am Jahresende bis unter 60-jährige Sozialhilfeempfänger 1 Schule absolut % Beruf absolut % noch in schulischer Ausbidung ,7 noch in beruflicher Ausbildung ,0 Volks-/Hauptschulabschluss ,1 abgeschlossene Lehre ,2 Realschulabschluss ,8 Abschluss einer Fach-, Meister- oder Technikerschule ,9 Fachhochschul- oder Fachhochschul- oder Hochschulreife (Abitur) ,5 Hochschulabschluss ,6 sonstiger Schulabschluss ,4 anderer beruflicher Ausbildungsabschluss ,2 kein Schulabschluss ,4 kein beruflicher Ausbildungsabschluss ,1 Personen insgesamt ,0 Personen insgesamt ,0 1 Es wurden die Personen nicht berücksichtigt, bei denen keine Angaben zum Schul- bzw. Berufsausbildungsabschlussvorlagen. Tab. 6 Empfänger von Hilfe in besonderen Lebenslagen in Berlin im Laufe des Jahres Hilfeart Darunter Außerhalb In von Einrichtungen weiblich Ausländer Einrichtungen Hilfe in besonderen Lebenslagen insgesamt Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage Vorbeugende Gesundheitshilfe Krankenhilfe, Hilfe bei Sterilisation, Hilfe zur Familienplanung Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen Hilfe zur Pflege Ambulant in Form von Pflegegeld bei erheblicher Pflegebedürftigkeit Pflegegeld bei schwerer Pflegebedürftigkeit Pflegegeld bei schwerster Pflegebedürftigkeit anderen Leistungen Teilstationär Vollstationär Blindenhilfe Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Hilfe zur Überwindung bes. sozialer Schwierigkeiten Altenhilfe Hilfe in anderen besonderen Lebenslagen Eingliederungshilfe für Behinderte zusammen Ärztliche Behandlung; Körperersatzstücke; Hilfsmittel Heilpädagogische Maßnahmen für Kinder Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung Hilfe zur Berufsausbildung, Fortbildung, Arbeitsplatzbeschaffung Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte Suchtkrankenhilfe Sonstige Eingliederungshilfe Empfänger mehrerer verschiedener Hilfen werden bei jeder Hilfeart gezählt. 2 Mehrfachzählungen sind nur insoweit ausgeschlossen, als sie aufgrund der Meldungen erkennbar waren. Tab. 7 Bruttoausgaben der Sozialhilfe in Berlin im Jahr 2000 nach Hilfearten und Bezirken Bezirk Je Einwohner Mill. DM DM Hilfe zum Lebensunterhalt zusammen zusammen darunter laufende Leistungen außerhalb von Einrichtungen Hilfe in besonderen Lebenslagen Mill. DM Hilfe zur Pflege darunter Eingliederungshilfe für Behinderte Krankenhilfe Berlin , , , ,8 512,4 838,3 340,6 Mitte , ,4 235,0 160,0 57,9 66,4 31,0 Friedrichshain-Kreuzberg , ,4 191,6 118,4 45,7 45,2 22,8 Pankow , ,6 100,5 291,0 35,6 86,7 164,6 Charlottenburg-Wilmersdorf 297, ,2 127,8 140,2 67,3 53,0 17,9 Spandau , ,7 111,1 112,0 38,8 56,9 15,0 Steglitz-Zehlendorf , ,7 66,0 108,8 48,0 50,8 7,8 Tempelhof-Schöneberg , ,6 149,9 128,0 47,9 55,8 19,1 Neukölln , ,1 226,1 148,0 45,2 71,8 26,1 Treptow-Köpenick , ,3 50,2 67,0 15,7 44,5 5,4 Marzahn-Hellersdorf , ,8 74,8 73,9 23,2 43,0 6,8 Lichtenberg , ,1 73,6 250,6 48,4 188,3 10,9 Reinickendorf , ,4 95,0 129,9 38,7 76,1 13,2

6 547 Mehr Empfänger von Hilfen in besonderen Lebenslagen registriert Im Laufe des Jahres 2000 erhielten in Berlin insgesamt Personen Hilfe in besonderen Lebenslagen (Tabelle 6). Das waren 1,5 % mehr als im Vorjahr der Empfänger von Hilfen in besonderen Lebenslagen waren Ausländer. Ihre Zahl hat sich gegenüber 1999 um 0,6 % verringert. Der Anteil an den gesamten Hilfeempfängern sank von 24,2 % im Jahr 1999 auf 23,7 % im Jahr Die Hilfen in besonderen Lebenslagen werden zumeist älteren Menschen gewährt. Das Durchschnittsalter der Empfänger lag 2000 fast unverändert bei 45 Jahren. Von den Hilfeempfängern waren (29,9 %) älter als 60 Jahre, (52,0 %) waren im Alter von 18 bis unter 60 Jahre, und (18,1 %) waren unter 18 Jahre. Ein hohes Durchschnittsalter hatten mit 62 Jahren besonders die Empfänger in Einrichtungen, in denen sich 27 % aller Hilfeempfänger befanden. Den meisten Empfängern (57 %) wurden Leistungen der Krankenhilfe, Hilfe bei Sterilisation und Hilfe zur Familienplanung 4 gewährt. Danach folgten die Hilfe zur Pflege (27 %) sowie die Eingliederungshilfe für Behinderte (19 %). Die drei Haupthilfearten entwickelten sich unterschiedlich. Zugenommen im Vergleich zu 1999 haben die Empfängerzahlen bei Krankenhilfe um 4,9 % sowie bei der Eingliederungshilfe für Behinderte um 7,3 %. Weiter zurückgegangen ist die Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege um 4,5 %. Die Krankenhilfe umfasst ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Versorgung mit Arzneimittel, Verbandmitteln und Zahnersatz, Krankenhausbehandlung sowie sonstige zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung der Krankheitsfolgen erforderliche Leistungen. Im Jahr 2000 erhielten in Berlin Personen Krankenhilfe. Das Durchschnittsalter der Hilfeempfänger betrug 34 Jahre. Krankenhilfe wurde überproportional von ausländischen Hilfeempfängern in Anspruch genommen. So belief sich der Anteil der Ausländer an den Empfängern von Krankenhilfe auf 38 %, bei Hilfe in besonderen Lebenslagen insgesamt auf 24 %. Hier wirkt sich vor allem aus, dass viele Ausländer keinen ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung) haben. Hilfe zur Pflege wird bedürftigen Personen gewährt, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung bei den Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind. Bis zum Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes und den daraus resultierenden Leistungen für die häusliche Pflege (ab April 1995) und für die stationäre Pflege (ab Juli 1996) war die Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe das wichtigste Mittel zur materiellen Absicherung bei Pflegebedürftigkeit. Im Laufe des Jahres 2000 bezogen in Berlin Personen Hilfe zur Pflege, und zwar in Fällen ambulant bzw. teilstationär und in Fällen vollstationär. Mit einem Anteil von 74 % überwogen die weiblichen Bezieher. Die Pflegebedürftigen waren durchschnittlich 76 Jahre alt (Männer: 65 Jahre; Frauen: 80 Jahre). Mit dem stufenweisen Übergang zu den gesetzlichen Pflegeversicherungsleistungen verringerte sich die Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege von 1996 bis 2000 um Personen bzw. 23,5 %. Abb. 4 Bruttoausgaben der Sozialhilfe in Berlin 1991 bis Mill. DM Hilfe in besonderen Lebenslagen Hilfe zum Lebensunterhalt Im Jahr 2000 erhielten in Berlin Personen Eingliederungshilfe für Behinderte. In Fällen handelte es sich um eine Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte, in 957 Fällen um Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung und in 843 Fällen um Suchtkrankenhilfe. Die Mehrzahl der Fälle (12 826) betraf sonstige Eingliederungshilfen. Im Gegensatz zur Hilfe zur Pflege hatten bei der Eingliederungshilfe die männlichen Bezieher einen größeren Anteil (59 %). Die Hilfeempfänger bei der Eingliederungshilfe sind mit durchschnittlich 36 Jahren vergleichsweise jung (Männer: 35 Jahre; Frauen: 37 Jahre). Seit 1991 rund 33,8 Mrd. DM für Sozialhilfe aufgewendet In den vergangenen zehn Jahren wurden in Berlin insgesamt rund 33,8 Mrd. DM (brutto) für Sozialhilfe aufgewendet. Abgesehen von 1991 und 1992 bewegten sich die jährlichen Ausgaben um 3,5 Mrd. DM (Abbildung 4). Die höchsten Ausgaben waren im Jahr 1995 mit fast 3,8 Mrd. DM zu verzeichnen. Die Abschwächung des Anstiegs der Ausgaben für Sozialhilfe im Jahr 1994 ist auf die Einführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zurückzuführen. Asylbewerber, abgelehnte Bewerber, die zur Ausreise verpflichtet sind, sowie geduldete Ausländer erhalten seitdem anstelle von Sozialhilfe Leistungen nach dem AsylbLG. Deutlich sichtbar wird dies an den geringeren Aufwendungen für die Hilfe zum Lebensunterhalt im Jahr Mit der Übernahme von Pflegeleistungen durch die Pflegeversicherung haben sich ab 1997 die Aufwendungen für die Hilfe zur Pflege und damit auch für die Hilfe in besonderen Lebenslagen verringert. Bei der Struktur der Sozialhilfeausgaben zeigt sich, dass bis 1996 mehr für die Hilfe in besonderen Lebenslagen aufgewendet wurde als für die Hilfe zum Lebensunterhalt (höchster Anteil 1994 mit 59,7 %). Seit 1997 überwogen die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt (höchster Anteil 1998 mit 53,7 %). Sozialhilfeausgaben 2000 fast unverändert bei 3,6 Mrd. DM Im Jahr 2000 wurden in Berlin insgesamt 3,584 Mrd. DM für Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ausgegeben (Tabelle 7). Damit sind die finanziellen Aufwendungen für die Sozialhilfe gegenüber 1999 fast unverändert geblieben (-0,1 % bzw. 3,8 Mill. DM). Von den gesamten Ausgaben wurden 1,856 Mrd. DM als Hilfe zum Le- 4 im Folgenden kurz Krankenhilfe genannt

7 548 bensunterhalt gezahlt, darunter 1,548 Mrd. DM als laufende Hilfe. Das sind 24,4 Mill. DM bzw. 1,3 % weniger als im Jahr Der Anteil der Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt an den gesamten Ausgaben betrug 51,8 % (1999: 52,4 %). 1,728 Mrd. DM sind zur Finanzierung von Hilfen in besonderen Lebenslagen ausgegeben worden. Das sind 20,5 Mill. DM bzw. 1,2 % mehr als im Jahr Zugenommen haben die Ausgaben bei der Eingliederungshilfe für Behinderte (um 4,7 %) und bei der Krankenhilfe (um 1,9 %). Die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege verringerten sich wiederum; sie waren um 4,7 % niedriger als im Jahr ,430 Mrd. DM bzw. 67,8 % der Gesamtausgaben wurden 2000 für Sozialhilfeempfänger außerhalb von Einrichtungen aufgewendet, 1,154 Mrd. DM bzw. 32,2 % erhielten Personen in Einrichtungen. Rein rechnerisch wurden im Jahr 2000 in Berlin pro Einwohner durchschnittlich DM für Sozialhilfe ausgegeben. Die höchsten Ausgaben pro Einwohner hatten die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg mit DM und Mitte mit DM. Die geringsten Ausgaben waren in den Bezirken Treptow-Köpenick mit 568 DM und Marzahn-Hellersdorf mit 640 DM zu verzeichnen. Zusammenfassung Ende des Jahres 2000 erhielten in Berlin insgesamt Personen in Haushalten Sozialhilfe im engeren Sinne (d. h. laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen). Nach der bisher höchsten Zahl von Hilfeempfängern (1998) war im Jahr 2000 das zweite Mal hintereinander ein Rückgang der Empfängerzahl zu verzeichnen (1999 um -3,2 %, 2000 um -2,5 %). Die höchsten Sozialhilfequoten werden bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, bei allein erziehende Frauen und bei ausländischen Staatsangehörigen registriert. In dem ehemaligen westlichen Teil Berlins ist die Sozialhilfequote höher als im ehemaligen östlichen Teil. Im Durchschnitt wurden monatlich pro Haushalt 777 DM als laufende Hilfe zum Lebensunterhalt ausgezahlt. Die durchschnittliche Bezugsdauer lag bei 33 Monaten. Im Laufe des Jahres 2000 erhielten in Berlin Personen Hilfe in besonderen Lebenslagen, das waren 1,5 % mehr als im Vorjahr. Mehr als die Hälfte waren Leistungen der Krankenhilfe. Im Jahr 2000 wurden in Berlin gegenüber dem Vorjahr fast unverändert insgesamt 3,6 Mrd. DM für Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ausgegeben. Das sind pro Einwohner DM.

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