Protokollunterzeichnung Mittwoch, 13. Dezember 2017, Uhr, Abteilung Dienste + Sicherheit, Gemeinderatskanzlei, Gemeindehaus C
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- Margarethe Bieber
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1 Protokoll der Politischen Gemeindeversammlung Datum Donnerstag, 7. Dezember 2017 Ort Dauer Vorsitz Protokoll bxa, Grindelstrasse 20, Bassersdorf 19:30 bis 22:55 Uhr Gemeindepräsidentin Doris Meier-Kobler Verwaltungsdirektor-Stv. Elvira Venosta Als Stimmenzähler Andreas Koller, Rebenweg 27 werden gewählt Matthias Rich, Steinligweg 4 Anzahl anwesende Stimmberechtigte 153 Nichtstimmberechtigte Die nichtstimmberechtigten Personen sind den separaten Plätzen zugewiesen worden. Am Tisch der Vorsteherschaft sind der Verwaltungsdirektor Christian Pleisch sowie Verwaltungsdirektor-Stv. Elvira Venosta nicht stimmberechtigt. Stimmrecht Das Stimmrecht wird von niemandem bestritten. Protokollunterzeichnung Mittwoch, 13. Dezember 2017, Uhr, Abteilung Dienste + Sicherheit, Gemeinderatskanzlei, Gemeindehaus C Entschuldigt Gäste Presse _ Reto Hoffmann, Dorfblitz _ Olav Brunner, Zürcher Unterländer karl hügin-platz postfach 8303 bassersdorf tel
2 Seite 2 14 Gemeindepräsidentin Doris Meier-Kobler begrüsst die Anwesenden und eröffnet die Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde. Sie stellt fest, dass ordnungsgemäss nach den gesetzlichen Vorschriften eingeladen wurde, die Akten innert der gesetzlichen Frist auf der Gemeindeverwaltung aufgelegt wurden und Auskunft über die Stimmberechtigung einer Person verlangt werden konnte. Zusätzlich wurde die Einladung mit Anträgen und Berichten auf der Gemeindewebseite aufgeschaltet, den Bestellern per oder Post zugestellt und am Veranstaltungsort aufgelegt. Traktanden 1.1 Politische Gemeinde Budget 2018 und Festsetzung des Steuerfusses HRM2 Restatement Verwaltungsvermögen 1.3 Initiative Pro Sonnenenergie 1.4 Anfragen nach 51 des Gemeindegesetzes Auf Anfrage erklären sich die Stimmberechtigten mit der Traktandenliste und der Aufnahme des gesprochenen Wortes einverstanden. Gemeindepräsidentin Doris Meier-Kobler teilt weiter mit, dass innert Frist zwei Anfragen nach 51 des Gemeindegesetzes eingereicht wurden.
3 Seite 3 14 Traktandum 1.1 Politische Gemeinde Budget 2018 und Festsetzung des Steuerfusses 2018 Gemeindepräsidentin Doris Meier-Kobler verweist auf die Erläuterungen des Geschäfts in der Weisungsbroschüre und den Antrag des Gemeinderates auf Seite 30. Der Vorsteher des Ressorts Finanzen + Liegenschaften, Christoph Füllemann, erläutert das Geschäft anhand einer Power-Point-Präsentation und gibt einige Grundinformationen zur Finanzplanung. Doris Meier-Kobler weist auf den Kommentar der RPK in der Weisungsbroschüre hin und erteilt dem Präsidenten der RPK, Georg Fallegger, das Wort. RPK-Präsident Georg Fallegger erklärt, dass im 2018 erstmals keine Sondereffekte in der Rechnung bzw. im Budget verzeichnet werden. Das Budget zeigt CHF 1 Mio. Verlust, der Ausblick auf 2019 zeigt ein anderes Bild. Insgesamt stellt der Aufwandüberschuss von rund CHF 1 Mio. für die RPK kein Problem dar. Die RPK kam in Gesprächen zum Schluss, dass das Budget sorgfältig gemacht wurde und hat deshalb keine Bemerkungen zum Budget. Georg Fallegger macht darauf aufmerksam, dass bei Genehmigung des Budgets auch den grossen Investitionen betreffend Schulhaussanierungen zugestimmt wird. Er hält zudem fest, dass mit der Umsetzung von HRM2 aus rein buchhalterischen Gründen ein besseres Jahresergebnis entstehen werde und befürchtet, dass dies Begehren wecken könnte. Er ermahnt zu diszipliniertem Umgang mit Ausgaben. Die RPK empfiehlt, das Budget 2018 sowie den Steuerfuss von 109% zu genehmigen. Doris Meier-Kobler eröffnet die Diskussion und bittet darum, Voten und Anträge vorne am Mikrofon an die Versammlung zu richten. Markus Heusser fragt nach bezüglich der budgetierten Lohnquote von 0,8% und der Einmalzulagen von 0,2% und möchte wissen, wie der Kanton dies handhabt. Zudem möchte er wissen, aufgrund welcher Projekte eine befristete Stelle eingerichtet wird. Weiter interessiert ihn, warum für die Vereinsunterstützung CHF weniger budgetiert sind, da bei der Vorlage der neuen Vereinsunterstützungsverordnung ausgesagt wurde, dass der Betrag gleich bleibe. Die Gemeindepräsidentin fragt die Versammlung an, ob sie damit einverstanden ist, dass der Abteilungsleiter Daniel Saager finanzspezifische Fragen beantwortet, was bejaht wird. Zur ersten Frage erläutert Verwaltungsdirektor Christian Pleisch, dass Bassersdorf ein anderes Lohnsystem hat als der Kanton, wir haben keine Lohnklassen sondern arbeiten mit Lohnbändern. Die geplante Teuerung beim Kanton liegt bei 0.5%, die individuelle Erhöhung im Zusammenhang mit dem Rotationsgewinn würde bei 0.4% liegen. Die definitiven Zahlen vom Kanton können aber nicht mit letzter Sicherheit aufgezeigt werden. RPK Präsident Georg Fallegger ergänzt, dass anlässlich der Revision der Personalverordnung von der Gemeinde gefordert wurde, maximal dem Kanton entsprechend zu handeln. Die zweite Frage bezüglich der befristeten Stelle beantwortet Daniel Saager. Die zusätzlichen Ressourcen werden für verschiedene Projekte in der Finanzverwaltung benötigt: Für die Systemumstellung VRSG im Hinblick auf die neue Rechnungslegung HRM2, für den Kreditoren Workflow, welcher die elektronische Erfassung aller
4 Seite 4 14 Rechnungen sowie die künftig mögliche Zahlungsfreigabe auf elektronischem Weg beinhaltet sowie zur Bewältigung des Zusatzaufwandes für die Umsetzung von HRM2. Die Frage bezüglich Vereinsunterstützungs-Budget wird im Einverständnis mit der Versammlung durch Abteilungsleiterin Susanna Galati beantwortet. Mit dem neuen Reglement hat es gewisse Veränderungen gegeben, die jetzt spontan nicht im Detail aufgezählt werden können. Es hat sich ein Verein aufgelöst, was tiefere Kosten zur Folge hat. Unterschiede gibt es auch im Zusammenhang mit Vereinsjubiläen. Matthias Heusser fragt nochmals nach, ob die aktuelle Personalverordnung sich nicht nach dem Kanton richte. Doris Meier-Kobler erklärt, dass die Gemeinde am Lohnsystem mit den Lohnbändern festhält und nicht auf das Kantonale System mit den Lohnklassen umstellt. Ab 2019 wird man die Festlegung der Beförderungsquote neu ansehen, entsprechend dem Beschluss der Gemeindeversammlung. Hans Moser hält fest, dass der Ausgabenüberschuss in der Laufenden Rechnung auch Abschreibungen enthält. Wichtig ist deshalb Klarheit darüber, was die aktuellen Investitionen für die Zukunft bedeuten. Anhand einer vorbereiteten Folie zeigt er einige Finanzkennzahlen für den Zeitraum 2016 bis Seine Berechnung zeigt eine stetige Erhöhung der Verschuldung bis Für die Rückzahlung der Verschuldung in der Grössenordnung von CHF 62 Mio. rechnet er mit einem Zeitraum von 12 Jahren. Er weist auf das Risiko im Zusammenhang mit einer Änderung des Zinsniveaus hin. Christoph Füllemann erklärt, dass er einen Finanzplan auf fünf Jahre gezeigt habe. Im Sinne eines Arbeitsinstruments habe er auch einen 10-Jahresplan, welcher aber Veränderungen unterliegt und deshalb nicht publiziert wird. Aktuell bestehen die grossen Investitionsvorhaben aus zwei Schulhaussanierungen sowie der Hallenbadsanierung. Man wird versuchen, weitere Sanierungen hinauszuschieben, aber nur soweit, dass nicht später wiederum ein grosser Nachholbedarf aufkommt. Er ist der Meinung, dass die Schulden nicht in zehn Jahren auf null abbezahlt werden; die entsprechenden Investitionen z.b. in Schulhausbalten haben eine Lebensdauer von ca. 30 Jahren. Jörg Jäggin macht darauf aufmerksam, dass es weitere Möglichkeiten gibt, die Schuldenseite zu korrigieren, als zurückhaltende Investitionen und haushälterischer Umgang mit Ausgaben, nämlich durch Korrektur der Einnahmenseite, z.b. durch Erhöhung des Steuerfusses. Er stellt den Antrag, den Steuersatz auf 114 % festzusetzen. Doris Meier-Kobler nimmt diesen Antrag auf für die zweite Abstimmung. Nachdem das Wort nicht weiter verlangt wird, geht sie zur Abstimmung über das Budget 2018 über. Antrag Gemeinderat Der Voranschlag 2018 der Politischen Gemeinde Bassersdorf mit einem budgetierten Aufwandüberschuss von CHF in der laufenden Rechnung und CHF Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen wird genehmigt. Dieser Antrag wird mit 126 Ja zu 5 Nein-Stimmen genehmigt. Steuerfuss 2018 Zum beantragten Steuerfuss von 109% hat die RPK bereits Stellung genommen und möchte dem nichts hinzufügen. Der entsprechende Antrag wird eingeblendet. Die Diskussion dazu wird eröffnet. Fritz Maurer ist der Meinung, dass finanzielle Probleme durch die eigenständige Aufnahme von grossen Darlehen durch die Gemeinde entstanden sind und bemängelt, dass die Gemeindeversammlung dazu nicht mitbe-
5 Seite 5 14 stimmen kann. Er fragt sich, wie die Darlehen zurückbezahlt werden können und stellt Hypothesen über die Finanzentwicklung der vergangenen Jahre auf. Er stellt den Antrag, dass dem Steuerzahler die Erläuterungen des Finanzvorstandes zum Budget zusammen mit den nächsten Steuerformularen zugestellt werden. Die Gemeindepräsidentin hält fest, dass wir jetzt in der Diskussion zum Steuerfuss sind, sein Anliegen betrifft das bereits genehmigte Budget. Fritz Maurer lässt seinen Antrag fallen und behält sich eine Aufsichtsbeschwerde vor. Georg Fallegger erklärt, dass mit der Genehmigung einer Investition durch die Gemeindeversammlung der Gemeinderat auch zur Aufnahme der entsprechenden Darlehen ermächtigt wird. Die RPK weist jeweils in der Versammlung ausdrücklich darauf hin. Ein Verstoss gegen Finanzierungsvorschriften wurde nie festgestellt. Das Wort wird nicht weiter verlangt, Doris Meier-Kobler geht deshalb zur Abstimmung über. Es liegen zwei Anträge vor, welche zuerst gegenübergestellt werden. Der obsiegende Antrag geht danach in die Schlussabstimmung. Der Antrag vom Gemeinderat unterstützt durch die RPK lautet auf die Festlegung des Steuerfusses auf 109%. Der Antrag von Jörg Jäggin lautet auf 114% Steuerfuss für Antrag 1: Steuerfuss 109% erhält 111 Ja Stimmen Antrag 2: Steuerfuss 114% erhält 30 Ja Stimmen Damit obsiegt der Antrag Gemeinderat. Schlussabstimmung: Dem Antrag des Gemeinderats mit einem Steuerfuss von 109% für 2018 wird deutlich zugestimmt. Traktandum 1.2 HRM2 Restatement Verwaltungsvermögen Gemeindepräsidentin Doris Meier-Kobler verweist auf die Erläuterungen in der Weisungsbroschüre und auf den behördlichen Antrag auf Seite 36. Der Vorsteher des Ressorts Finanzen + Liegenschaften, Christoph Füllemann, erläutert das Geschäft anhand einer Power-Point-Präsentation. Er zeigt die beiden Möglichkeiten für die Festlegung des Buchwertes auf und fasst die Vor- und Nachteile der beiden Vorgehensweisen zusammen. Der Gemeinderat beantragt, keine Aufwertung des Verwaltungsvermögens vorzunehmen und auf ein umfassendes Restatement-Verfahren zu verzichten. Doris Meier-Kobler weist auf den Abschied der RPK in der Weisungsbroschüre hin und erteilt dem Präsidenten der RPK das Wort. Georg Fallegger übermittelt die Position der RPK, entsprechend dem Abschied in der Weisungsbroschüre. Er hält fest, dass es bei beiden Varianten um reine Buchwert-Transaktionen geht; Cash-Flow, Substanz und Eigenfinanzierung werden nicht beeinflusst. Es ist deshalb wichtig, dass weiterhin sorgfältig mit den Ausgaben umgegangen wird, für Wunschbedarf oder Steuersenkungen ist kein Raum vorhanden.
6 Seite 6 14 Insgesamt kann die RPK den Argumenten des Gemeinderats folgen, sie empfiehlt deshalb, dem Antrag des Gemeinderates zuzustimmen und damit auf die Durchführung eines Restatements bei der Überführung des Finanzhaushaltes zu HRM2 zu verzichten. Doris Meier-Kobler eröffnet die Diskussion. Hans Moser geht auf die Wirkung des Restatements ein und ist der Meinung, dass es grundsätzlich nicht sehr relevant ist, welche der beiden Arten gewählt wird. Er glaubt, dass der administrative Aufwand bei Verzicht auf Neubewertung nicht wesentlich kleiner ist. Er weist auch darauf hin, dass mit der neuen Abschreibungspraxis auf die kommenden Jahre eine Mischform entsteht und deshalb keine Vergleiche gemacht werden können. Beat Schwarz befürchtet Nachteile bei der Finanzbeschaffung, wenn keine Aufwertung gemacht wird und damit tieferes Eigenkapital ausgewiesen wird. Auf weite Sicht ist die Gemeinde vor allem bei einem höheren Zinsniveau auf gute Konditionen angewiesen. Christoph Füllemann ist sich bewusst, dass sich die Zinssituation irgendwann ändern wird. Wie das Zinsgefüge in den nächsten 15 Jahren aussehen wird, kann heute nicht gesagt werden. Er befürchtet aber keine Schwierigkeiten bei der Geldbeschaffung. Laut Georg Fallegger spielen bei der Geldbeschaffung viele Kriterien mit, wie Steuersatz und Steuerkraft. Wichtig ist für den Geldgeber, dass die Zinsen bezahlt werden. Nachdem das Wort nicht weiter verlangt wird, leitet Doris Meier-Kobler zur Abstimmung über. Dem Antrag des Gemeinderats, in der Überführung des Finanzhaushaltes zu HRM2 auf ein Restatement des Verwaltungsvermögens zu verzichten, wird mehrheitlich zugestimmt. Traktandum 1.3 Initiative Pro Sonnenenergie Gemeindepräsidentin Doris Meier-Kobler verweist auf die Erläuterungen des Geschäfts in der Weisungsbroschüre und liest den Antrag des Initiativkomitees vor. Sie teilt mit, dass der Gemeinderat die Initiative ablehnt und die Annahme des erarbeiteten Gegenvorschlags empfiehlt. Die Gemeindepräsidentin gibt das Wort dem Initiativekomitee zur Vorstellung der Initiative. Fritz Kauf stellt im Namen des Komitees die Initiative vor und verweist auf den Text in der Weisung sowie auf einen Flyer, der verschickt wurde. Er gibt Auskunft über die Gründe dieser Initiative und erläutert den Initiativtext anhand einer Power-Point-Präsentation. Man habe versucht, einen anregenden Initiativtext zu verfassen. Es werden verschiedene Vergleiche und Berechnungen aufgezeigt. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien soll die Gemeinde eine Vorbildfunktion übernehmen. Christoph Füllemann stellt die Haltung des Gemeinderats vor und erklärt, warum ein Gegenvorschlag ausgearbeitet wurde. Die Initiative wurde nicht wie vorgestellt als anregende Initiative, sondern als ultimative Forderung
7 Seite 7 14 eingestuft. Der Gegenvorschlag verlangt eine Prüfung der Installation von Solaranlagen auf Dachflächen bei der künftigen Renovation von Gebäudehüllen sowie die Vornahme einer Kosten-Nutzen-Analyse. Christoph Füllemann macht darauf aufmerksam, dass die Gemeinde zusammen mit dem Energieberater dem Initiativkomitee die Analyse des beauftragten Energiebüros vorgestellt hat und anlässlich dieser Sitzung klar festgestellt wurde, dass entgegen der Aussage der Initianten solche Anlagen nicht rentabel sind. Natürlich gibt es aber andere Gründe, die für solche Anlagen sprechen. Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich der Forderung nach alternativen Energien zu, die Prüfung entsprechender Möglichkeiten wird bereits heute bei umfassenden Gebäuderenovationen vorgenommen. Doris Meier-Kobler weist auf den Abschied der RPK in der Weisungsbroschüre hin und erteilt dem Präsidenten der RPK das Wort. Georg Fallegger empfiehlt, dass die Formulierung im Antrag der Initianten ab 2017 seien Photovoltaikanlagen einzubauen, auf 2018 abgeändert werden soll, da ein heutiger Entscheid erst im 2018 rechtsgültig sein wird. Er geht auf einige Zahlen ein, die bei einer Renditeberechnung berücksichtigt werden müssten und stellt fest, dass heute keine Kostendeckung erreicht würde. Er sieht die vorgestellte Initiative nicht als anregende, sondern als zwingende Verpflichtung und macht darauf aufmerksam, dass dies ein Negativ-Geschäft ist. Er bezeichnet es als Verdienst der Initianten, dass ein Gegenvorschlag erarbeitet wurde, den die RPK mit einem Änderungsantrag ergänzt. Die RPK schlägt zum Antrag des Gemeinderats den Zusatz vor, dass auch Neubauten einbezogen werden und vorbereitende Massnahmen für allfällige spätere Installationen einzuplanen sind, selbst bei negativer Kosten-Nutzenrechnung. Die RPK schlägt vor, die Initiative abzulehnen und den Gegenvorschlag des Gemeinderats mit den Ergänzungen der RPK zu genehmigen. Die Gemeindepräsidentin hält fest, dass der Antrag der RPK als Hauptantrag behandelt wird und erklärt das Vorgehen bei der Abstimmung. Sie eröffnet die Diskussion. Eduard Hofmann ändert im Namen des Komitees den Antrag gemäss Initiative dahingehend, dass die Massnahmen ab 2018 (statt 2017) gelten sollen. Weiter geht er nochmals auf Kosten- und Renditenberechnungen ein, welche er einem vertraulichen Dokument entnimmt und geht nochmals auf einzelne laufende Projekte im Zusammenhang mit Schulhausrenovationen ein. Christoph Füllemann hält fest, dass die Gemeinde nicht untätig ist, sondern in ihren Projekten bereits verschiedentlich Vorkehrungen für erneuerbare Energien getroffen hat. Georg Fallegger präzisiert, dass die RPK den Gemeinderatsantrag lediglich ergänzen möchte, mit den beiden erwähnten Zusätzen. Anna Dettwiler befürchtet, dass nur geprüft wird, es sei nicht ersichtlich, dass danach auch gehandelt wird. Sie stellt einen zusätzlichen Änderungsantrag: Auf allen zu renovierenden Schulhäusern und weiteren geeigneten öffentlichen Gebäuden der Gemeinde sind ab 2018 Photovoltaikanlagen nach einer sinnvollen Kosten-Nutzen- Analyse auf den geeigneten Dachflächen einzubauen. Beat Schwarz stellt fest, dass sowohl der Gemeinderat als auch Initianten festgehalten haben, dass heute jeder daran denkt, erneuerbare Energien zu nutzen. Er fragt sich, warum hier überhaupt Vorgaben gemacht werden müssen. Er vertritt die Meinung, dass es weder eine Initiative noch einen Gegenvorschlag braucht. Der Bund hat die Energiestrategie festgelegt und jeder prüft heute den Einsatz von erneuerbaren Energien. Er empfiehlt des-
8 Seite 8 14 halb, beide Anträge abzulehnen und die Projektleiter und die verantwortlichen Personen ihre diesbezügliche Arbeit machen zu lassen. Hans Moser schliesst sich dem Vorredner an und stellt fest, dass es schwierig ist, wenn in der Argumentation auf vertrauliche, nicht einsehbare Papiere abgestützt wird. Zudem ist aus buchhalterischer Sicht festzuhalten, dass ein Saldo ohne Vorzeichen in der Buchhaltung nicht automatisch ein positiver Saldo ist. Zum Thema geheime Unterlagen hält Christoph Füllemann fest, dass das Initiativkomitee alle Unterlagen einsehen konnte, aufgrund der Vertraulichkeitserklärung können diese aber nicht abgegeben werden. Thomas Lamprecht beurteilt den grünen Strom positiv, bemängelt aber, dass man sich ausschliesslich auf Solarenergie fokussiert. Fritz Kauf äussert sich erstaunt über die verschiedenen Voten und weist darauf hin, dass bei Annahme der Initiative über die einzelnen Projekte je nach Kostenhöhe an der Gemeindeversammlung abgestimmt werden könne. Er glaubt daran, dass in Zukunft mit tieferen Kosten im Bereich der erneuerbaren Energieen und dadurch später mit einer Rendite gerechnet werden kann. Er ist der Meinung, man müsse jetzt handeln. Christoph Füllemann weist Fritz Kauf darauf hin, dass alles, was er formuliert hat, im Gegenvorschlag enthalten ist, jedoch nicht dem Initiativ-Text entspricht. Friedrich Schneider verweist auf Seite 43 der Weisungsbroschüre. Er fordert, dass nicht über etwas abgestimmt wird, das lediglich in der Empfehlung des Gemeinderats abgedruckt ist. Er verlangt, dass ausschliesslich die beiden Texte gemäss Antrag Initiative sowie Antrag Gemeinderat einander gegenübergestellt werden. Doris Meier-Kobler zeigt die beiden vorbereiteten Folien mit den Abstimmungstexten, über welche abgestimmt wird. Friedrich Schneider geht nochmals auf die Empfehlung betreffend Zweckverbände ein, mit welcher er nicht einverstanden ist. Die Gemeindepräsidentin erklärt, dass es sich dabei lediglich um eine Information an die Stimmbürger handelt, damit klar ist, dass die Versammlung nicht über Anlagen der Zweckverbände beschliessen kann. Johannes Graf spürt aus der Haltung des Gemeinderats kein Interesse an erneuerbaren Energien, was ihn enttäuscht. Er findet es schade, dass die Ziele der Initianten nicht unterstützt werden. Im Hinblick auf die Entwicklung der Energiepreise sollte der Schritt Richtung erneuerbare Energien gemacht werden. Jeffrey Ferpozzi dankt den Initianten für die erarbeitete Initiative. Er hält jedoch fest, dass es nicht nur eine Sache des Willens ist, sondern auch die Frage nach den finanziellen Möglichkeiten zu prüfen ist. Die Gemeinde Bassersdorf muss mit dem Geld diszipliniert umgehen und ist in der aktuellen Situation aus finanziellen Überlegungen nicht in der Lage, eine Vorreiterrolle in der Energiepolitik zu übernehmen und Grossinvestitionen zu tätigen. Panagiotis Psomas macht auf Entsorgungskosten bei Atom- und Kohlenkraftwerken aufmerksam, was die günstigen Kosten des Atomstroms relativiert. Diese Kosten fallen beim Solarstrom nicht an.
9 Seite 9 14 Christoph Füllemann hält fest, dass sich nicht alles um die Rentabilität dreht. Er hat sich lediglich daran gestört, dass das Initiativkommitee am gemeinsamen Tisch die Information des Ingenieurbüros erhalten hat, dass die geforderten Anlagen nicht rentabel sind, die Initianten hingegen schreiben, es lohne sich. Weiter ist der Initiativtext genau anzusehen, da er nicht das aussagt, was heute durch die Initianten vorgestellt wurde. Nachdem das Wort nicht weiter verlangt wird, geht die Gemeindepräsidentin zur Abstimmung über und erklärt das Abstimmungsprozedere. Sie hält nochmals fest, dass die Initianten den in der Weisung abgedruckten Antrag angepasst haben und die Massnahmen neu ab 2018 gefordert werden. Es liegt zudem ein Unterantrag zur Initiative von Anna Dettwiler vor. Die beiden Anträge werden einander gegenübergestellt. Der Antrag gemäss Initiative erhält 74 Stimmen, der Antrag von Anna Dettwiler erhält 23 Stimmen. Der Antrag gemäss Initiative wird somit in die Schlussabstimmung einfliessen. Vorgängig erfolgt die Bereinigung des Gegenvorschlages aufgrund des Änderungsantrags der RPK. Die RPK bestätigt, dass der Antrag der RPK als Ergänzung zum Antrag des Gemeinderats zu sehen ist. Die beiden Anträge werden eingeblendet und gegenübergestellt. _Der Gegenvorschlag gemäss Antrag Gemeinderat erhält 13 Stimmen. _Der durch die RPK ergänzte Gegenvorschlag erhält deutlich mehr Stimmen und obsiegt damit. Es erfolgt nun die Gegenüberstellung der beiden obsiegenden Anträge: _Antrag gemäss Initiative: Auf allen zu renovierenden Schulhäusern und weiteren geeigneten öffentlichen Gebäuden der Gemeinde in Bassersdorf sind ab 2018 Photovoltaikanlagen / Sonnenenergie auf den Dachflächen einzubauen. Dieser Antrag erhält 57 Stimmen. _Antrag Gegenvorschlag mit Ergänzung RPK: Der Gemeinderat lehnt die Initiative ab und empfiehlt dem Souverän die Annahme seines Gegenvorschlags, welcher verlangt, künftig bei Renovationen von Gebäudehüllen und bei Neubauten aller öffentlichen Anlagen die Installation von Solaranlagen auf Dachflächen zu prüfen und vorbereitende Massnahmen für allfällige spätere Installationen von Sonnenenergie-Anlagen zu treffen. Eine Kosten-Nutzen-Analyse wird vorgenommen. Dieser Antrag erhält 66 Stimmen. Damit obsiegt der Gegenvorschlag, welcher nun in die Schlussabstimmung geht. Doris Meier-Kobler erklärt nochmals, dass in der Schlussabstimmung nochmals ein Ja oder Nein zum Gegenvorschlag abgegeben werden kann. Der Gegenvorschlag zur Initiative pro Sonnenenergie wird mit 82 Ja zu 46 Nein angenommen. Das heisst der Gemeinderat wird ab sofort diese Vorgaben anwenden und einen Erlass ausarbeiten, welcher der Gemeindeversammlung vorgelegt wird.
10 Seite Traktandum 1.4 Anfragen nach 51 des Gemeindegesetzes Es wurden zwei Anfragen nach 51 des Gemeindegesetzes eingereicht. Die Anfrage von Adolf Kellenberger wird auf seinen Wunsch auf die Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2017 vertagt. Verlesen wird die Anfrage der SP Bassersdorf, vertreten durch Panagiotis Psomas, 8303 Bassersdorf vom 11. September 2017 durch Doris Meier-Kobler: Die Sozialdemokratische Partei Bassersdorf möchte gestützt auf 51 des Gemeindegesetzes eine Anfrage an den Gemeinderat richten. Dieser bezieht sich auf die Umsetzung der Altersstrategie Bassersdorf, geleitet durch die Steuergruppe 65+ der Gemeinde. 1. Fragen zur Rechtsform des Altersheims Breiti a. Weshalb soll das Altersheim Breiti in eine neue Organisationsform überführt werden? Was lief bisher schlecht, bzw. unbefriedigend? b. Welche Verbesserungen verspricht sich der Gemeinderat durch die Übergabe des Betriebs? c. Welches sind die finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinde & die Bewohnerlnnen? d. Wie bleibt der Einfluss der Gemeinde, bzw. der Stimmbevölkerung auf diese Organisation sowie deren Organisationsführung? e. Welche weiteren Gesellschaftsformen wurden geprüft? Wieso entschied man sich gerade für das Modell der Aktiengesellschaft, wenn kein Bewerber auf die Ausschreibung der Gemeinde reagieren würde? f. Weshalb lancierte der Gemeinderat die Ausschreibung, noch bevor die Stimmbevölkerung einer Übergabe des Betriebs an eine externe Betreiberin zustimmen konnte? 2. Fragen zur Triagestelle a. Welche Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse kommen dieser Stelle zu? b. Nach welchen Kriterien basiert die Entscheidung der Triagestelle? c. Wer hat diese Funktion bisher ausgeübt? d. Was geschieht, wenn Betroffene mit der zugewiesenen Hilfe, bzw. dem vorgeschlagenen Heimplatz nicht einverstanden sind? e. Wie wird sichergestellt, dass auch freiwillige Eintritte ins Altersheim (ohne spezifische Beeinträchtigung) möglich sind? Antwort des Gemeinderates 1. Fragen zur Rechtsform des Altersheims Breiti 1a Frage: Weshalb soll das Altersheim Breiti in eine neue Organisationsform überführt werden? Was
11 Seite lief bisher schlecht, bzw. unbefriedigend? Antwort: Die Entscheidungswege sind zu lang (z.b. bei personellen Angelegenheiten), schränken die unternehmerische Freiheit unnötig ein. Im Weiteren erfolgen die Umsetzungen von Bedürfnissen zu langsam (z.b. die Errichtung einer Demenzstation). 1b Frage: Welche Verbesserungen verspricht sich der Gemeinderat durch die Übergabe des Betriebs? Antwort: Mit einem neuen Betreiber werden auch kürzere Entscheidungswege geschaffen. Diese erlauben ein schnelleres Reagieren auf die Herausforderungen der Zukunft. Im Weiteren gewinnt das Altersheim Breiti durch einen Branchenspezialist weiteres Wissen, eine professionelle Organisation mit Synergieeffekt, was schlussendlich den BewohnerInnen zugutekommt. 1c Frage: Welches sind die finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinde & die Bewohnerlnnen? Antwort: Die Gemeinde Bassersdorf erhält vom Betreiber Mieteinnahmen und ist nur noch für den Unterhalt der Liegenschaft verantwortlich. Auf der Gemeindeverwaltung werden Ressourcen frei, da der neue Betreiber selbst für die Führung des Altersheims zuständig ist. Das Altersheim Breiti ist ein wichtiger Teil der Altersstrategie Bassersdorf. Die Umsetzung dieser wird die (Pflege-) Kosten weniger schnell ansteigen lassen, sodass die Gemeinde Bassersdorf schlussendlich als gesamtes profitieren dürfte. 1d Frage: Wie bleibt der Einfluss der Gemeinde, bzw. der Stimmbevölkerung auf diese Organisation sowie deren Organisationsführung? Antwort: Über die Leistungsvereinbarung mit der Organisation wird die Stimmbevölkerung im Rahmen einer Gemeindeversammlung entscheiden können. Im Weiteren werden die Stimmberechtigten involviert, wenn über Sanierungs- oder Unterhaltsmassnahmen ab einer gewissen Summe (gemäss Finanzreglement) im Altersheim Breiti entschieden werden muss (wie eben geschehen mit der Demenzabteilung). 1e Frage: Welche weiteren Gesellschaftsformen wurden geprüft? Wieso entschied man sich gerade für das Modell der Aktiengesellschaft, wenn kein Bewerber auf die Ausschreibung der Gemeinde reagieren würde? Antwort: Verschiedene mögliche Rechtsformen wurden vertieft geprüft. Zur Diskussion standen unter anderem die selbständige Anstalt, eine öffentlich rechtliche Stiftung, ein Verein, eine Genossenschaft oder eine Aktiengesellschaft. Schlussendlich entschied sich der Gemeinderat, eine Aktiengesellschaft zu favorisieren. Dies aus dem Grund, weil eine Aktiengesellschaft in ihrer Struktur und den Entscheidungswegen am besten ausgestaltet werden kann. Die Frage zur Rechtsform ist zurzeit jedoch nicht relevant, da eine mögliche neue Rechtsform erst zum Thema wird, falls das Betreibermodell abgelehnt wird. 1f Frage: Weshalb lancierte der Gemeinderat die Ausschreibung, noch bevor die Stimmbevölkerung einer Übergabe des Betriebs an eine externe Betreiberin zustimmen konnte?
12 Seite Antwort: Ziel des Gemeinderates ist es, die Stimmbevölkerung über ein Betreibermodell abstimmen zu lassen. Um diesen für Bassersdorf sehr wichtigen Entscheid fällen zu können, benötigt das Stimmvolk möglichst viele detaillierte Informationen. Durch wen der Gemeinderat unter welchen Bedingungen das Altersheim Breiti führen lassen möchte, ist aus einer Leistungsvereinbarung ersichtlich. Die Erstellung der Leistungsvereinbarung hat mit demjenigen Betreiber zu erfolgen, welcher aus Sicht des Gemeinderats die beste Lösung für Bassersdorf bietet. Folglich sind zuerst Gespräche mit potenziellen Betreibern notwendig und erst nachdem die Leistungsvereinbarung erstellt wurde und somit genügend Informationen vorhanden sind, soll die Stimmbevölkerung darüber abstimmen, ob die Gemeinde Bassersdorf durch diesen Betreiber das Altersheim Breiti führen lassen soll. 2. Fragen zur Triagestelle 2a Frage: Welche Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse kommen dieser Stelle zu? Antwort: Rolle und Aufgaben der Koordinationsstelle: _ Koordination für Selbstanmeldungen im Altersheim (AH) Breiti und KZU _ Situationsabklärung im ambulanten Bereich _ Organisation planbarer Eintritte in stationäre Einrichtungen _ Vermittlung weiterer Stellen _ Betten-Koordination, Monitoring, Controlling _ Fall-Koordination, Case Management _ Beratende Funktion 2b Frage: Nach welchen Kriterien basiert die Entscheidung der Triagestelle? Antwort: Unterscheidung zwischen Selbstanmeldung und Eintritten nach Spital- oder Psychiatrieaufenthalten Koordination für Selbstanmeldungen in AH Breiti und KZU: _ Situationsabklärung im ambulanten Bereich _ Organisation planbarer Eintritte in stationäre Einrichtungen _ Pflegerisches Assessment in der Regel durch Spitex _ Medizinisches Assessment in der Regel durch Hausärzte Reguläre Eintritte in AH Breiti und KZU nach Spital- oder Psychiatrieaufenthalt: _ Anmeldung direkt an AH Breiti bzw. KZU _ Assessment durch AH Breiti bzw. KZU _ Information durch AH Breiti bzw. KZU bei Patienten-Eintritt an Koordinationsstelle 2c Frage: Wer hat diese Funktion bisher ausgeübt? Antwort: In dieser Form niemand. Mit der Pflegekoordinationsstelle handelt es sich um eine neue Stelle. Es gab von verschiedenen Organisationen (Spital Bülach, Spitex, KZU, Hausärzte, Altersheim Breiti, Angehörige usw.) Beratungen, jedoch ohne koordinierte Rücksprache mit der Gemeinde. 2d Frage: Was geschieht, wenn Betroffene mit der zugewiesenen Hilfe, bzw. dem vorgeschlagenen Heimplatz nicht einverstanden sind?
13 Seite Antwort: Es handelt sich um eine Beratungsstelle, die keine Verfügungen erstellen kann. Das Ziel ist, die optimalste Lösung für die betroffene Person zu finden. Lösungen werden somit zusammen mit den betroffenen Menschen ausgearbeitet. Die meisten älteren Menschen wünschen sich, möglichst in den eigenen vier Wänden alt werden zu können. Diesem Bedürfnis kommt der Gemeinderat nach, indem er geeignete Rahmenbedingungen (Altersstrategie Bassersdorf) schafft, damit Menschen ohne oder mit einem kleinen Pflegebedarf zuhause betreut und gepflegt werden können. Ziel ist es somit, Heimeinweisungen versuchen hinauszuzögern, indem Unterstützungsmassnahmen für ein Leben in den eigenen vier Wänden angeboten werden. 2e Frage: Wie wird sichergestellt, dass auch freiwillige Eintritte ins Altersheim (ohne spezifische Beeinträchtigung) möglich sind? Antwort: Siehe Antwort 2d. Der Gemeinderat trifft durch die Altersstrategie Bassersdorf Massnahmen, damit Menschen, die nicht verwahrlost sind und keine dementielle Erkrankung aufweisen, so lange wie möglich zuhause in den eigenen vier Wänden betreut werden können. Grundlage für diese Entscheidungen des Gemeinderats bildet das Pflegegesetz des Kantons Zürich. Artikel 5 besagt, dass die Gemeinden für eine bedarfs- und fachgerechte stationäre und ambulante Pflegeversorgung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner sorgen. Sie betreiben zu diesem Zweck eigene Einrichtungen oder beauftragen von Dritten betriebene Pflegeheime und Spitex- Institutionen oder selbstständig tätige Pflegefachpersonen. Gemeindepräsidentin Doris Meier-Kobler fragt bei Panagiotis Psomas, ob die Antwort so ausreiche. Es wird keine Stellungnahme gewünscht. Schluss der Versammlung Gemeindepräsidentin Doris Meier-Kobler informiert über die Rechtsmittel, das Protokolleinsichtsrecht sowie die Möglichkeit, die gefassten Beschlüsse und das Protokoll anzufechten und verweist dabei auf die Fristen und Vorschriften des Gemeindegesetzes und des Gesetzes über die Politischen Rechte. Auf die Anfrage, ob Einwände gegen die Versammlungs- bzw. Geschäftsführung und die Abstimmungen erhoben werden, meldet sich niemand. Die Gemeindepräsidentin schliesst die Versammlung und lädt die Anwesenden zum Apéro ein. Für die Richtigkeit des Protokolls: Elvira Venosta Verwaltungsdirektor-Stv.
14 Seite Genehmigung des Protokolls Die Richtigkeit des Protokolls bezeugen: Bassersdorf, 13. Dezember 2017 Namens der Gemeindeversammlung: Doris Meier-Kobler Gemeindepräsidentin Die Stimmenzähler: Andreas Koller Matthias Rich
Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014. Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther
P r o t o k o l l Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014 Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Mehrzweckgebäude Stampfi 19:30 Uhr Gemeindepräsident Walter von Siebenthal Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther
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Alters- und Pflegeheim Bettlach-Selzach Baumgarten 2544 Bettlach S t a t u t e n Art. 1 Unter dem Namen ZWECKVERBAND ALTERS- UND PFLEGEHEIM BAUMGARTEN besteht eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
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