Richtlinien der Jugendgruppenleiterausbildung der Landesmusikjugend NRW im Volksmusikerbund NRW

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1 Richtlinien der Jugendgruppenleiterausbildung der Landesmusikjugend NRW im Volksmusikerbund NRW Stand 08/2006 1

2 Vorwort Die ehrenamtlichen Mitarbeiter/Innen (Jugendliche sowie Erwachsene) bilden die wichtigste Grundlage der Vereins- und verbandlichen Jugendarbeit. Gerade Jugendliche übernehmen in den Vereinen und Verbänden viele Aufgaben und große Verantwortung. Ihre spezifischen Aufgaben liegen im Leitungs- und Vertretungsbereich: Leitung von Kinder- und Jugendgruppen z.b. Ausbildungsgruppen in den Vereinen Leitung von und Mitarbeit bei Jugendvorständen und Vereinsvorständen Leitungsaufgaben auf den verschiedenen Kreis- und Landesebenen, Vertretungsaufgaben in verbandlichen und jugendpolitischen Gremien. Darüber hinaus übernehmen sie besondere Aufgaben, wie z. B. Organisation von Jugendmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit, Sponsoring, Elternarbeit usw. Für ihr Engagement verdienen sie Dank und Anerkennung. Doch allein das ehrenamtliche Engagement, auch wenn es die notwendige Voraussetzung ist, reicht keineswegs aus, um im Sinne der Gemeinden, Kreise, Länder und des Bundes eine qualifizierte Jugendarbeit zu betreiben. Deshalb ist es uns ein Anliegen, unsere Jugendlichen als Jugendleiter/Innen zu qualifizieren und sie somit auf ihre freiwillige und ehrenamtliche Mitarbeit vorzubereiten und sie dabei zu begleiten. Die Landesmusikjugend NRW im Volksmusikerbund NRW stellt bereits einen großen Teil ihrer personellen, zeitlichen und materiellen Ressourcen zur Qualifizierung von Jugendleiter/innen zur Verfügung. Wir verstehen unseren Jugendgruppenleiterausbildung als qualifizierte Ergänzung zur Vereins- und Verbandsarbeit. Unsere Richtlinien sind verbindliche Vorgabe für die Jugendgruppenleiterausbildung im Volksmusikerbund NRW. Diese gelten für alle Vorstände aus den Mitgliedsvereinen, den Kreismusikjugenden, sowie der LMJ im Volksmusikerbund NRW, die sich ehrenamtlich mit der Frage einer Jugendgruppenleiterausbildung beschäftigen. 2

3 Inhaltsverzeichnis Die Jugendgruppenleiterausbildung Seite 4 Voraussetzung zur Teilnahme Teilnahmebedingungen Seite 5 Voraussetzung zur Ausstellung der Card Seite 5 Gültigkeit der Jugendleiter/in- Card Seite 6 Organisation Allgemeines Seite 7 Ausrichter Seite 7 Dozenten Seite 7 Ausschreibung Seite 7 Inhalt der Ausbildung Seite 8 Modell der Jugendgruppenleiterausbildung Seite 8 Themeninhalte Seite 9 Reflexion Seite 11 Finanzierung Festlegung der Finanzierung Seite 12 Teilnehmergebühr und Rücktritte Seite 12 Verträge Seite 12 Förderung über den Landesjugendplan NRW Finanzplan Seite 13 Öffentlichkeitsarbeit Pressearbeit Seite 13 Werbung Seite 13 Fort- und Weiterbildung Ziel und Zweck Seite 14 Themenschwerpunkte Seite 14 Vergünstigungen Verband Seite 15 Bund Seite 15 Länder, Kreise, Städte Seite 15 Beantragung Zuständigkeit Seite 16 Antragstellung beim Jugendamt Seite 16 Adressen und Ansprechpartner Adressen Seite 17 Links Seite 17 3

4 Die Jugendgruppenleiterausbildung Fragen Was ist eine Jugendgruppenleiterausbildung? Die Jugendgruppenleiterausbildung hat zum Ziel den Ausweis, die Jugendleiter/in- Card, für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit zu erwerben. Dieser Ausweis: o Dient zur besseren Anerkennung und Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements. o Weist die Inhaber/innen als qualifiziert aus. o Bescheinigt die Grundkenntnisse und praktische Fähigkeiten, die für die verantwortliche Tätigkeit erforderlich sind. o Dokumentiert das die Inhaber/innen aktiv ehrenamtlich tätig sind d.h. freiwillig Verantwortung übernehmen und sich für andere einsetzen. o legitimiert gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen. Für wen ist die Jugendleiter/in- Card? Die Jugendleiter/in- Card erhalten Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit, die ehrenamtlich tätig sind (im Sinne des 73 KJHG / Kinder- und Jugendhilfegesetz). Sie müssen mindestens 16 Jahre alt und für ihre ehrenamtliche Arbeit nach festgelegten Standards qualifiziert sein. 4

5 Ziele Die Ziele der Jugendgruppenleiterausbildung der Landesmusikjugend NRW sind: Allen Teilnehmer/innen die gleichen Voraussetzungen und einheitliche Standards in der Ausbildung zum Jugendleiter zu bieten Landesweite Ausbildung der Multiplikatoren des Verbandes in der Jugendarbeit Themeninhalte sind für alle Teilnehmer/innen einheitlich festgelegt Kostengünstige Gestaltung der Jugendgruppenleiteausbildung Nachweisbare pädagogische Qualifikation der Teilnehmer/innen Voraussetzungen zur Teilnahme Teilnahmebedingungen Die Teilnehmer/innen der Jugendgruppenleiterausbildung müssen mindestens 16 Jahre alt sein. In besonderen begründeten Ausnahmefällen kann eine Teilnahme im Alter von 15 Jahren erfolgen. Dieser besteht, wenn der/die Teilnehmer/in im Jahr der Teilnahme das 16. Lebensjahr noch vollendet. Bei Minderjährigen ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich. Neben- oder Hauptamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit und Personen die durch ihre Berufsausbildung oder ein entsprechendes Studium (z.b. als Erzieher/in oder Sozialpädagoge/in) die theoretische Qualifikation für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verfügen, gelten Sonderregeln, die im weiteren Verlauf der Richtlinien erläutert werden. Voraussetzungen zur Ausstellung der Card Zum Erhalt der Jugendleiter/in- Card sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Die Teilnehmer müssen ehrenamtlich tätig sein. Dies bedeutet, einen kontinuierlichen freiwilligen Einsatz als Jugendleiter/in in den Kinder- und Jugendgruppen der Vereine oder in einem Wahlamt. Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurs oder höheren Kursangebot z.b. Sanitäter, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegen sollte. Die Sofortmaßnahmen am Unfallort sind nicht ausreichend als Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses. Erfolgreiche Teilnahme an der Jugendgruppenleiterausbildung der Landesmusikjugend NRW im Volksmusikerbund NRW. Keine Vorbelastung in strafrechtlicher Hinsicht, die der Leitung einer Kinder- und Jugendgruppe entgegensteht. Personen, die Neben- oder Hauptamtlich oder durch ihre Berufsausbildung oder Studium die praktische und theoretische Qualifikation für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erworben haben, können die Jugendleiter/in- Card erhalten. Diese müssen an der Fortbildung zum Thema Träger- und Verbandsspezifischen Besonderheiten, veranstaltet durch die Landesmusikjugend NRW, teilgenommen haben. 5

6 Gültigkeit der Jugendleiter/in- Card Die Jugendleiter/in- Card ist bis zu drei Jahre gültig. Wer im Laufe dieser Zeit sein ehrenamtliches Engagement beendet, muss die Jugendleiter/in - Card beim örtlichen Jugendamt wieder zurückgeben. Dies gilt auch, wenn andere Voraussetzungen für die Ausstellung der Jugendleiter/in- Card entfallen. Wenn nach Ablauf der Gültigkeitsdauer die Voraussetzungen für die Erteilung der Jugendleiter/in- Card weiterhin vorliegen, kann auf Antrag eine neue Karte ausgestellt werden. Eine Teilnahme innerhalb der drei Jahren an einer Weiterbildungsveranstaltung ist zwingen erforderlich und muss bei Wiederantragstellung nachgewiesen werden. Alte Jugendgruppenleiterausweise Die bisher ausgestellten Jugendgruppenleiterausweise bleiben bei Fortdauer der Voraussetzungen gültig. Ihre Gültigkeitsdauer wird nicht mehr verlängert. Die Jugendleiter/in- Card ersetzt seit dem den Jugendgruppenleiterausweis. 6

7 Organisation Allgemeines Die Jugendgruppenleiterausbildung wird von der Landesmusikjugend NRW zentral verwaltet. Die Jugendgruppenleiterausbildung wird innerhalb eines Jahres durchgeführt. Die Teilnehmeranzahl beträgt maximal 25 Personen, mindestens 10 Personen pro Lehrgang. Jugendgruppenleiterausbildungen werden auch von den lokalen Jugendämtern angeboten. Diese haben den Vorteil der lokalen Durchführung. Ziel hierbei sollte es sein, die Themeninhalte der Landesmusikjugend NRW, mit den Dozenten der Jugendämter abzusprechen, um somit ergänzende Themen einbringen zu können. Ausrichter Die Landesmusikjugend NRW in Kooperation mit den Vorständen der Kreismusikjugendverbänden sind Ausrichter der Jugendgruppenleiterausbildung. Dozenten Die Dozenten zur Jugendgruppenleiterausbildung müssen für Ihren Themenbereich notwendige Qualifikation besitzen und nachweisen können. Das Einsetzen eines Dozenten muss von der Landesmusikjugend NRW genehmigt werden. Ausschreibung Die Ausschreibung der Jugendgruppenleiterausbildung erfolgt über die Landesmusikjugend NRW und den mitausrichtenden Kreismusikjugendverbänden. Folgenden Unterlagen sind bei der Ausschreibung der Jugendgruppenleiterausbildung zu versenden: Einladungsschreiben Teilnehmerbedingungen Infomaterial zur Jugendgruppenleiterausbildung Anmeldung Einverständnis des Erziehungsberechtigten Nach der Anmeldung erfolgt von Seiten der Landesmusikjugend NRW eine Anmeldebestätigung Teilnehmerinformationen zum Seminar 7

8 Inhalt der Ausbildung Einleitung Kinder- und Jugendgruppen spielen heutzutage eine große Rolle in der Sozialisation von Kinder und Jugendlichen. Sie erfüllen eine wichtige Aufgabe in der Entwicklung von sozialen Kompetenzen, Demokratieverständnis, Teamfähigkeit, Werteentwicklung und kommunikativen Fähigkeiten. Die Gruppen, in denen Kinder- und Jugendliche sich treffen, stellen ein wichtiges außerschulisches Lernfeld dar, welches entscheidende Schlüsselqualifikationen vermittelt. Daher haben sich auch die Anforderungen an die ehrenamtlichen Jugendleiter/innen geändert und es genügt nicht mehr die Kinder- und Jugendlichen lediglich zu begleiten, sondern die Jugendleiter/innen müssen leiten, fördern, partizipieren, Werte vermitteln und vieles mehr. Diese Fähigkeiten werden in der Jugendgruppenleiterausbildung vermittelt. Es gibt verschiedene pädagogische Ansätze und Hintergründe in der Kinder- und Jugendarbeit, aber angesichts der gestiegenen Ansprüche erscheint es nötig, verbindliche Ausbildungsinhalte und Ausbildungszeiten als Standards in der Jugendgruppenleiterausbildung festzulegen. Sie sollen für eine fundierte und qualifizierte Ausbildung sorgen. In ihnen werden die Anforderungen an die Ausbildung geregelt, weiterführende Ausbildungsinhalte der Träger mit dem Ziel der fachlichen und verbandsspezifischen Vertiefung werden davon nicht beschränkt. Modell der Jugendgruppenleiterausbildung Die Jugendgruppenleiterausbildung wird über drei Wochenendphasen durchgeführt. Jeder Teilnehmer muss darüber hinaus die praktische Umsetzung der Theorie als Teilnehmer einer Jugendmaßnahme in seiner Kreis- bzw. Vereinsmusikjugend im Leitungsteam nachweisen bzw. erbringen. Phase Bezeichnung der Themeninhalte Zeitrahmen 1. Allgemeine Grundlagen Teil 1 Wochenendveranstaltung 2. Allgemeine Grundlagen Teil 2 Wochenendveranstaltung 3. Verbandsspezifische Themen Wochenendveranstaltung Planung einer Maßnahme 4. Maßnahme Individueller Zeitrahmen 5. Jugendleitertreffen und Rückblende Tagesveranstaltung Die Themeninhalte sind im folgenden erläutert. Die Festlegungen der Stundenzeiten und die Übernachtung sind Richtwerte und können individuell gehandhabt werden. Ein Wochenende innerhalb der Jugendgruppenleiterausbildung mit Übernachtung ist pädagogisch erforderlich, da es das Kennenlernen der Teilnehmer/innen untereinander fördert. Hinzu kommt noch, das der Vorstand der Kreismusikjugend die Möglichkeit hat, den Kontakt zu den interessierten Jugendlichen aus Ihren Mitgliedesvereinen ausbauen zu können. 8

9 Themeninhalte Die theoretische Ausbildung soll mindestens 40 Unterrichtseinheiten umfassen. Neben dem Erwerb fachspezifischer Kenntnisse sollen mit mindestens 15 Unterrichtseinheiten auch pädagogische, jugendpolitische und organisatorische Kenntnisse und Handlungsfähigkeit vermittelt werden. Die Schwerpunktthemen sind in Anlehnung an die Deutsche Bläserjugend festgelegt worden. Grundausbildung Teil 1 Allgemeine Grundlagen Titel und Inhalte Arbeitsform Std. Dozenten Überblick über den Lehrgangsteil; Kennen lernen 1 KJL Entwicklungspsychologie ("Das Jugendalter") (von Null anfangen, kein Vorwissen vorhanden!) Gruppendynamik, / - pädagogik, Entwicklung einer Gruppe, Gruppenphasen Referat (Medien) Lehrgespräch Referate Rollenspiele 1,5 Soz. Päd. KJL 6 s.o Rechtsfragen Planspiele 2 Fachmann Gruppenprozesse Konfliktsituationen Auswertung Leistungsverhalten Diskussion 5 s.o. Führungsstile (Die 3 Großen) Feedback, Offene Fragen, Anregungen Diskussion 0,5 KJL Gesamt 16 Dieser Teil kann im kommunalen Lehrgang durchgeführt werden! 9

10 Grundausbildung Teil 2 Allgemeine Grundlagen Titel und Inhalte Arbeitsform Std. Dozenten Überblick über den Lehrgangsteil; Kennen lernen 1 KJL Methoden und Ideenfindung und -durchsetzung Referat Diskussion 1 KJPfl., KJL "Teamordnung" (Absprachen zur gemeinsamen Arbeitsweise im Team, Konzepte zur Krisenbewältigung, Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse, ) Referat Diskussion Gruppenarbeit 2 Erzieher KJL KJPfl. Versicherungen für Vereine Referat 2 Fachmann Haftungsfragen, Aufsichtspflicht Planspiele 2 Fachmann Jugendschutz und Info über Lebensmittelhygiene Planspiele 1 Fachmann Gesundheitsfragen Planspiele 2 Fachmann Organisation / Fahrgemeinschaften Gruppenarbeit 2 KJL Welche Spiele in welcher Situation Diskussion 2 Soz. Feedback, Offene Fragen, Anregungen Diskussion 1 KJL Gesamt 16 Dieser Teil kann im kommunalen Lehrgang durchgeführt werden! Grundausbildung Teil 3 Verbandsspezifische Themen Titel und Inhalte Arbeitsform Std. Dozenten Überblick über Lehrgangsteil Kennen lernen Vorstellung 1 KJL Jugendarbeit warum? (allgemein, Öffentlichkeit, Politiker), Diskussion im Verein (Vorstand, Eltern, Selbstzweck?) Gruppenarbeit 1 KJL, KJPfl. Aufbau und Ziele des Vereins und unseres Verbandes Diskussion 1 KJL, KMV, LMJ Begriffsdefinition (Jugendleiter, Jugendvertreter, Jugenddirigent, Ausbildungsleiter,.) Referat 1 KJL Aufgaben des Jugendleiters (Jugendvertreters, ) Diskussion / (Anspruch und Wirklichkeit, Was sagt die Jugendordnung? Welche Probleme treten auf?) Gruppenarbeit u. Plenum 2 KJL Stellung des Jugendleiters im Verein, im Vorstand, Planspiel bei den Jugendlichen, beiden Eltern Gruppenarbeit 1 KJL, KJPfl. Die Jugendordnung im Verein KJL, KJPfl. Referat 1 (Sinn und Zweck, Inhalte, Vereinsrecht) Jurist Anträge und Abrechnung von Maßnahmen Gruppenarbeit 2 KJL Wir erstellen unsere Jugendordnung Gruppenarbeit 2 s.o. Vorstellung der Jugendordnungen Gruppenarbeit 2 KJL 10

11 Ideen zu Maßnahmenfindung Gruppenarbeit 1 KJL Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppen Ref. Und Disk. 1 KJL Feedback, Offene Fragen, Schlusswort 1 KJL Gesamt 17 Grundausbildung Teil 4 Durchführung einer Maßnahme Durchführung von einer Maßnahme im VMJ oder KMJ in keinen Gruppen in Gremien des Verbandes. Dieser Teil wird selbstständig in den VMJ oder KMJ durchgeführt! Grundausbildung Teil 5 Jugendleitertreffen und Rückblende Titel und Inhalte Arbeitsform Std. Dozenten Vorstellung der durchgeführten Maßnahmen Vorstellung LJL (ca. 2 Stunden je Gruppe) Resümee LJL Die tatsächlichen Anreisezeiten und die Pausenzeiten sind im Programm festzulegen. Reflexion Die Effizienz der einzelnen Jugendgruppenleiterausbildungen wird mittels eines Fragebogens ermittelt. Abgefragt werden folgende Themeninhalte: Seminarbewertung der einzelnen Teilnehmer: zu den Dozenten zu den Räumlichkeiten zu den Inhalten Die Auswertung der Fragebögen erfolgt durch die Landesmusikjugend NRW. Die von den Teilnehmern ausgefüllten Fragebogen sind den Abrechnungsunterlagen beizufügen. Eine Gesamtdarstellung zum Jahresabschluss aller Jugendgruppenleiterausbildungen erfolgt durch die Landesmusikjugend NRW. 11

12 Finanzierung Festlegungen zur Finanzierung Die Kosten zur Jugendgruppenleiterausbildung werden von den Teilnehmern und der Landesmusikjugend NRW getragen. Teilnehmergebühr und Rücktritte Die Teilnehmergebühren enthalten: Anteile für die Dozenten und Referenten Verpflegung Gegebenenfalls Übernachtung Nicht enthalten in der Teilnehmergebühr sind die Fahrtkosten zum Lehrgangsort der Jugendgruppenleiterausbildung. Die Fahrtkosten müssen vom Teilnehmer selbst getragen werden. Beim Rücktritt aus dem Teilnahmevertrag wird die Teilnehmergebühr für 12 Monate geparkt, so dass der Selbe oder ein anderer Teilnehmer im Folgejahr an der Jugendgruppenleiterausbildung teilnehmen kann. Teilnehmergebühren werden nicht zurückerstattet. Verträge Zur Bestellung der Dozenten sind die Standardverträge des VMB-NRW für Dozenten zu verwenden. Verträge zur Projektphase Alle Verträge zur Organisation der Projektphase(Phase IV) müssen auf den Namen der LMJ NRW ausgestellt sein und dieser zur Durchsicht vorgelegt und vom Projektleiter unterzeichnet werden. Finanzierung der Projektphase Die Projektphasen werden mit maximal 300,00 (incl. Förderung Tagesveranstaltung) von der LMJ NRW bezuschusst. 12

13 Förderung über den Landesjugendplan NRW Finanzplan Ziel: Kostenminimierung z.b. keine Übernachtungen, Heimschläfer Fahrtkosten müssen selbst getragen werden Finanzplan als Formularvorgabe mit Eintragmöglichkeit? Einreichung der KMJ bei der LMJ NRW Kosten und Förderung werden über die LMJ NRW abgewickelt Öffentlichkeitsarbeit Pressearbeit Crescendo, Zeitungen, Veranstaltungskalender, Internet/Homepage. Schriftliche Einladung an die Mitgliedsvereine. Werbung Infomaterial seitens der Landesmusikjugend NRW ( Fleyer, Info DIN A4 ) Infomaterial des Bundes 13

14 Fort- und Weiterbildung Zweck und Ziel Die Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen dienen dem Jugendleiter/innen auf den aktuellen Stand seiner Kinder- und Jugendarbeit zu sein. Zur Verlängerung der Jugendleiter/in- Card ist es dringend erforderlich Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu besuchen. Themenschwerpunkte Für die Verlängerung der Jugendleiter/in- Card können u.a. folgende Themenschwerpunkte der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen durchgeführt werden. Fördermittelbeantragung und Abrechnung Versicherungen Öffentlichkeitsarbeit ( Presse, Homepage usw.) Steuer- und Vereinsrecht Recht Gruppenpädagogik Rhetorik Motivation Organisation Erste-Hilfe-Lehrgang DLRG Rettungsschwimmerschein Sponsoring Projektmanagement 14

15 Vergünstigungen Verband Die Teilnehmer/innen an der Jugendleiterausbildung der LMJ NRW erhalten ein Jahr kostenlos die Verbandszeitschrift Crescendo. Teilnehmerbeträge auf Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der LMJ NRW zur Jugendgruppenleiterausbildung werden ermäßigt angeboten. Bund Die Jugendleiter/in- Card ist bundesweit einheitlich und in allen Bundesländer gültig. Mit der Jugendleiter/in- Card sind die Inhaber/innen berechtigt, bestimmt Leistungen und Angebote (Vergünstigungen) in Anspruch zu nehmen. Einige Beispiele für bundesweite Vergünstigungen wären: Deutsches Jugendherbergswerk BDKJ Jugendhaus Düsseldorf Rüsthaus Sankt Georg Länder, Kreise und Städte In den Ländern, Städte und Kreise der Bundesrepublik Deutschland sind die Leistungen und Angebote (Vergünstigungen) unterschiedlich. Über den aktuellen Stand der gültigen Vergünstigungen können die örtlichen Jugendämter Auskunft geben. Auf der Homepage können die Vergünstigungen der einzelnen Länder, Städte und Kreise abgefragt werden. Folgende Vergünstigungen können in Anspruch genommen werden: Freistellung von Jugendleiter/innen Erstattung von Verdienstausfall Fahrpreisermäßigungen Genehmigung zum Zelten mit der Gruppe Unterstützung bei der Planung und Finanzierung von Angeboten der Jugendarbeit Besuche von Kulturveranstaltungen Besuche von Freizeiteinrichtungen Gebührenfreiheit für das Entleihen von Medien und Geräten bei den Bildstellen Materialbeschaffungen Dienstleistungen. Diese Angaben sind ohne Gewähr. 15

16 Beantragung Zuständigkeit Zuständig für die Ausstellung der Jugendleiter/in- Card ist das örtliche Jugendamt, in dessen Einzugsgebiet der Teilnehmer/in wohnt. Die örtlichen Jugendämter (Auskunft über Adresse und Telefonverbindung erteilen die örtlichen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen) Die Organisation der Antragstellung erfolgt im Zuge der Jugendgruppenleiterausbildung. Antragstellung beim Jugendamt Die Antragsformulare werden vom Deutschen Bundesjugendring vorgegeben. Die Formulare werden im Zuge der Jugendgruppenleiterausbildung von der Landesmusikjugend NRW mit den Teilnehmer/innen in der Verbandsphase ausgefüllt. Neben den ausgefüllten Formularen muss jeder Teilnehmer dem Antrag ein Passfoto beifügen. Der Träger, die Landesmusikjugend NRW, bestätigt mit seiner Unterschrift, das die Voraussetzungen zum Erhalt der Jugendleiter/in- Card vorliegen. Die Teilnehmer/innen können mit diesem Formular die Jugendleiter/in- Card beim örtlichen Jugendamt beantragen. Vom Jugendamt wird die Jugendleiter/in- Card dem Antragsteller ausgehändigt. Dieses kann von Abgabe des Antrages bis zum Erhalt der Jugendleiter/in- Card mehrere Wochen in Anspruch nehmen. 16

17 Adressen und Ansprechpartner Adressen Ansprechpartner in der Landesmusikjugend NRW ist: Jörg Holland Moritz Eisenberger Str. 91 D Menden Links Verband Link Staat Link Homepage Link Träger bzw. Bezeichnung Bundesvereinigung deutscher Musikverbände (BDMV) Deutsche Bläserjugend im BDMV Volksmusikerbund NRW (VMB-NRW) Landesmusikjugend NRW im VMB-NRW Träger bzw. Bezeichnung Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Deutscher Bundesjugendring Landesjugendring NRW Landesjugendamt Landschaftsverband Rheinland Landesjugendamt Landschaftsverband Westfalen- Lippe Träger bzw. Bezeichnung Internationalen Jugendaustausch- und Besucherdienst der Bundesrepublik Deutschland (IJAB) Modellprojekt Koordinierung der Jugendinformationsund Jugendberatungs-Angebote in der BRD Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen Internetseite der Landesregierung NRW zu Thema WO WAs LOs ist in NRW oder Infoportal rund um die Jugendleiter/innen - Card 17

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