Schulrechts-Crashkurs für GEW- Vertrauensleute - Schulleitung
|
|
- Monica Richter
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 // Vertrauensleute-Schulung vom , Löchnerhaus, Insel Reichenau // Schulrechts-Crashkurs für GEW- Vertrauensleute - Schulleitung 1
2 Wenn ich an die Rolle einer Schulleitung denke, fallen mir die verschiedenen Teile des Autos ein: Man ist natürlich Motor, aber man ist auch Gaspedal und Bremse, Lenkrad im Sinne der Steuerung, Klimaanlage, da man ein gutes Klima in der Schule schaffen muss, Hupe man setzt Achtungszeichen. Aber man ist auch Kupplung zwischen Politik und operativem Bereich. Mario Dobe 2
3 Schulleitung Gewerkschaft Rechtsstellung des Schulleiters / der Schulleiterin ( 41 SchG) Schulleiter/in: Lehrkraft der Schule (Mindestunterrichtsverpflichtung), benötigt Lehrbefähigung für eine an der Schule bestehende Schulart. 3
4 Schulleitung direktoriale Schulverfassung Gewerkschaft Schulleiter/in entscheidet gem. 41 SchG alleine, Gremien haben nur beratende Funktion Gesamtverantwortung bei einer Person: Schulleiter/in ist, unterstützt von der GLK, verantwortlich für die Besorgung aller Angelegenheiten der Schule. 4
5 Anstaltsvorstand / Behördenleiter/in, Repräsentation, Vertretung nach außen (Fürsorge für Kollegium auch gegenüber Eltern Umgang mit Beschwerden => In GLK erarbeiten) Personalführung als Vorgesetzte/r der Lehrkräfte (Weisungsrecht - z. B. Lehrauftragsverteilung, Stunden- und Aufsichtspläne, Anordnung von Vertretungsstunden usw.) (Fürsorge: Lehraufträge ziehen mehr oder weniger intensive Lern- und Leistungsrückmeldungen nach sich) 5
6 Übertragung von Aufgaben des Dienstvorgesetzten (z. B. Genehmigung von Nebentätigkeiten, Sonderurlaub, schriftliche Missbilligung, Entscheidung über Annahme von Geschenken) Dienstliche Beurteilungen Genehmigung der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen (keine Genehmigung => Grund Unterrichtsausfall? keine Genehmigung => Personalrat beteiligen. Fortbildung => Grundlage für Schulentwicklung?) 6
7 Verantwortung für Einhaltung der Bildungs- und Lehrpläne und der für die Notengebung allgemein geltenden Grundsätze Beratung der Lehrkräfte, Qualitätssicherung, Verantwortung für die pädagogische Gestaltung der Schule (z. B. Recht, [beratende] Unterrichtsbesuche vorzunehmen) (Kooperationszeit ist keine Präsenzzeit, aber Koop-Zeit schafft Zeit für gemeinsame pädagogische Arbeit auf Arbeitszeit achten) 7
8 Aufnahme und Entlassung der Schüler/innen (Klassenzusammenstellung => Beratung nützen) Verantwortung für Erfüllung der Schulpflicht (Lehrkräfte müssen Fehlen melden) Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß 90 SchG (Konflikt Schule Eltern / Fürsorgeaspekt) Vorgesetzte/r für Personal im Auftrag bzw. stellvertretend für den Schulträger Verantwortung für die Bewirtschaftung der Sachmittel / Schuletat Vollzug von Konferenzbeschlüssen 8
9 Schulleitung kollegiale Schulverfassung Gewerkschaft Die Gremien (Lehrerkonferenzen, Schulkonferenz gem. 44 ff. SchG) entscheiden; Schulleiter/in führt die Beschlüsse aus und vertritt sie nach außen. Beschlüsse der Lehrerkonferenzen sind im Rahmen ihrer Zuständigkeit - unbeschadet der in 41 SchG aufgeführten SL-Aufgaben - bindend für alle Lehrkräfte und die Schulleitung. ( 44.3 SchG) 9
10 Schulleitung kollegiale Schulverfassung Gewerkschaft Eine Schulleitung ist so mächtig, wie die GLK / Schulkonferenz diese sein lässt. Kollegialität ist gegenseitige Bringschuld. Nicht vergessen: Schulleitung ist Lehrkraft 10
11 Handlungsmöglichkeit der Vertrauensleute Regelmäßiges Gespräch mit SL suchen. Kollegium über Konferenzrechte informieren. Selbst Tagesordnungspunkte für GLK einbringen. Nicht vergessen: Die meisten Schulleitungen sehen sich unter starkem Druck von vielen Seiten und sind ganz normale Menschen. 11
12 Um Uhr geht es weiter 12
Konferenzrechte kennen und wahrnehmen
Konferenzrechte kennen und wahrnehmen 2 Wer 3 Rolle der Schulleitung Angemessene Führungskonzepte Zitat aus: Führung und Management einer Selbstständigen Schule,Prof. Dr. Stephan Gerhard Huber (international
MehrKonzept der Lehrerfortbildung am. Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium. Neunkirchen
Konzept der Lehrerfortbildung am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Neunkirchen 1. Vorbemerkung... 2 2. Allgemeine Rahmenbedingungen... 2 2.1 Landesbeamtengesetz... 2 2.2 Schulgesetz... 2 2.3 Allgemeine Dienstordnung...
MehrÜbertragung von Zuständigkeiten im Kultusressort. Verordnung des Kultusministeriums zur Übertragung von Zuständigkeiten
zum Vorschriftenverzeichnis 0310-22 Seite 1 Verordnung des Kultusministeriums zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Landesbeamtengesetz, nach dem Landesreisekostengesetz, der Landestrennungsgeldverordnung
MehrStärkung der Stellung der Schulleiterinnen und Schulleiter
Stärkung der Stellung der Schulleiterinnen und Schulleiter RdErl. des MK vom 3.3.2010-13.2-81717 Abschnitt 1 Einführung 1. Schulleitung ist in Zeiten vielfältiger Veränderungen auch im Hinblick auf die
MehrGeschäftsverteilungsplan der Schulleitung der Albert- Schweitzer-Schule:
Geschäftsverteilungsplan der Schulleitung der Albert- Schweitzer-Schule: Dienstordnung 14 Die Mitglieder der Schulleitung nehmen ihre Aufgaben auf der Grundlage eines Geschäftsverteilungsplanes unter Berücksichtigung
MehrSchülervertretungskonzept. 1. Aufgaben einer Schülervertretung S Rechte der Schülervertretung S. 2
Grundschule Osburg Grundschule Osburg, Schulstraße 16, 54317 Osburg Schülervertretungskonzept Inhaltsverzeichnis: 1. Aufgaben einer Schülervertretung S. 2 1.1 Rechte der Schülervertretung S. 2 2. Zusammensetzung
MehrHomburgisches Gymnasium Nümbrecht Gymnasium der Gemeinde Nümbrecht
Geschäftsverteilungsplan am Homburgischen Gymnasium Nümbrecht Stand August 2012 Die Geschäftsverteilung im Bereich der Schulleitung sowie der Stufenkoordinatoren/innen basiert auf der ADO 18 30 v. 20.09.1992
MehrStatut der Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll
Statut der Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll Die Schülervertretung der Friedrich-Paulsen-Schule Niebüll hat sich nach dem Beschluss der SV-Vollversammlung in der Sitzung am 27.02.2014
MehrStaatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (GHS) LB Carsten Zühlke Schul-, Beamten- und Jugendrecht. Konferenzen
Konferenzen SchG 45 Arten, Einrichtung und Aufgaben der Lehrerkonferenzen (1) Lehrerkonferenzen sind die Gesamtlehrer- und Teilkonferenzen. Die Gesamtlehrerkonferenz besteht an jeder Schule. Teilkonferenzen
Mehr1. Verantwortung für das Qualitätsmanagement
1. Verantwortung für das Qualitätsmanagement 1.1. Wer ist verantwortlich für das Qualitätsmanagement: 33 Absatz 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes schreibt der Schulleitung explizit die Fortentwicklung
MehrII. Stellvertretende Schulleiterinnen oder stellvertretende Schulleiter an Grundschulen 1. Weidenhof Grundschule Potsdam
Das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel beabsichtigt, vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen, nachfolgende Stellen neu zu besetzen: I. Schulleiterin oder Schulleiter an der Weidenhof
MehrSteigende Anforderungen an Schulleitung. Martina Reiske, Susanne Lenger, Roswitha Lammel. Eine gute Schule. hat eine gute Schulleitung!
Steigende Anforderungen an Schulleitung Martina Reiske, Susanne Lenger, Roswitha Lammel 1 Eine gute Schule hat eine gute Schulleitung! 2 Eine gute Schule Qualität ist das, was den Anforderungen entspricht.
MehrFür die Schulleitung: Erläuterungen zum Kooperationsvertrag
Zwischen Für die Schulleitung: Erläuterungen zum Kooperationsvertrag dem Land Baden-Württemberg vertreten durch die Schule dem Kooperationspartner Dieser Kooperationsvertrag darf nicht mit Einzelpersonen
MehrAlles Rund um die Schülervertretung
Alles Rund um die Schülervertretung Die SV vertritt im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule die Rechte der Schülerinnen und Schüler, fördert und nimmt deren Interessen wahr und wirkt
MehrKonzept der Lehrerfortbildung an der Städtischen Realschule Balve
Konzept der Lehrerfortbildung an der Städtischen Realschule Balve Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 1 2 Vorbemerkung... 2 3 Allgemeine Rahmenbedingungen... 3 3.1 Landesbeamtengesetz... 3 3.2 Schulgesetz...
MehrQualifizierungskonzept der Grundschule Scharnebeck
Qualifizierungskonzept der Grundschule Scharnebeck Gemeinsam Kinder stark zu machen setzt die professionelle Arbeit des Kollegiums voraus. Bereits im Leitbild der Grundschule Scharnebeck ist unter Punkt
MehrSchulleitung Sekretariat Hausverwaltung Ständiger Schulkonferenz Ausschuss AG Prävention Schulentwicklung
Schulleitung Personalrat Kollegium Sekretariat Hausverwaltung Elternschaft Schülerschaft Pädagogischer Tag Gesamtkonferenz Ständiger Ausschuss Schulkonferenz Schulelternbeirat Schülerrat Workshop kooperative
MehrGrundordnung. für die katholischen Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier
Grundordnung für die katholischen Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier Grundordnung für die katholischen Schulen in der Trägerschaft des Bistums Trier vom 4. September 1980 (KA 1980 Nr. 186) geändert
MehrDas Fortbildungskonzept der Realschule an der Wupper
Das Fortbildungskonzept der Realschule an der Wupper (Stand: September 2014) 0. Präambel Lehrerfort- und Weiterbildung unterstützt die Sicherung der beruflichen Professionalität und trägt den veränderten
MehrWas ist wichtig bei der Moderation?
Was ist wichtig bei der Moderation? Mein Hilfsmittel ist der Ablaufplan der Klassenratssitzung. Ich eröffne und beende den Klassenrat. Ich unterstütze alle Verantwortliche des Klassenrates. Ich achte darauf,
MehrGespräch mit der Schulleitung
Gespräch mit der Schulleitung Lernvoraussetzungen und Lernergebnisse: Schülerklientel, Leistungsanforderungen u. Leistungsniveau, Zufriedenheit der Beteiligten, Wiederholerquoten, Abschlüsse u. weiterer
MehrGeschäftsordnung für die Betriebsleitung des Städtischen Krankenhauses Bad Nauheim
Geschäftsordnung für die Betriebsleitung des Städtischen Krankenhauses Bad Nauheim Aufgrund des 2 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes (EBG) in der Fassung vom 01.04.1981 in Verbindung mit der Verordnung über
MehrLeitfaden für Elternabende (Sitzungen der Klassenpflegschaft) am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Weinheim
Leitfaden für Elternabende (Sitzungen der Klassenpflegschaft) am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Weinheim 1 1. Grundlegende rechtliche Regeln Das Schulgesetz* und die Elternbeiratsverordnung** bilden den
MehrEinladung zur Schulung für Schulpersonalräte an den Grundschulen, Sekundarschulen und Förderschulen
Treuhand- und Servicegesellschaft der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt mbh Treuhand- und Servicegesellschaft der GEW Sachsen-Anhalt mbh Markgrafenstraße 6. 39114 Magdeburg Magdeburg,
MehrAlbert - Schweitzer - Schule Grund- und Gemeinschaftsschule Albert-Schweitzer-Straße Lübeck 0451 / Fax 0451 /
Albert - Schweitzer - Schule Grund- und Gemeinschaftsschule Albert-Schweitzer-Straße 59 23566 Lübeck 0451 / 61 03 01-0 Fax 0451 / 61 03 01-20 Ausbildungskonzept der Albert-Schweitzer-Schule Präambel Die
MehrKirchenvertrag über die gemeinsame Ausbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer im Seminar für pastorale Ausbildung
Pastorale Ausbildung KVSpA 248 Kirchenvertrag über die gemeinsame Ausbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer im Seminar für pastorale Ausbildung Vom 18. Juni 2009 (Ges. u. VOBl. Bd. 14 S. 309) Inhaltsübersicht
MehrAufbau von Feedback-Kultur an der Schule
Aufbau von Feedback-Kultur an der Schule Informationsbaustein im Rahmen der Informationsveranstaltung zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung Referat 77 Qualitätssicherung und entwicklung, Schulpsychologische
MehrDienstanweisung für die Mitglieder im. und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und
Dienstanweisung für die Mitglieder im Kriseninterventions- und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS) 1. Das Kriseninterventions- und -bewältigungsteam bayerischer
MehrSCHULVERFASSUNG. Handbuch 2.3 Seite 1
SCHULVERFASSUNG 1. Allgemeines die "ETOS Ergotherapieschule Osnabrück e.v." ist eine anerkannte Ersatzschule im Sinne des Niedersächsischen Schulgesetzes sie ist verpflichtet, die Bestimmungen für Schulen
MehrMitwirkungsordnung für Grundschule mit Hort, Mittelschule und Gymnasium am Evangelischen Schulzentrum Leipzig
für Grundschule mit Hort, Mittelschule und Gymnasium am Evangelischen Schulzentrum Leipzig Präambel (1) Ziel der Mitwirkung ist es, die Eigenverantwortung in der Schule zu fördern und das Zusammenwirken
MehrFragebogen für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I / II
Fragebogen für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I / II Wie sehr stimmst du den folgenden Aussagen über deine Schule zu? 1 Ich fühle mich in unserer Schule wohl. 2 An unserer Schule gibt es klare
MehrEinladung zur Grundschulung für Schulpersonalräte an Grund-, Sekundar-, Förder-, Gesamt- und Gemeinschaftsschulen
Treuhand- und Servicegesellschaft der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt mbh Treuhand- und Servicegesellschaft der GEW Sachsen-Anhalt mbh Markgrafenstraße 6. 39114 Magdeburg Magdeburg,
MehrIntegrationshaus- Integrationsfeld Bildung
Integrationshaus- Integrationsfeld Bildung Fit in der Flüchtlingshilfe 01.Juli 2016 Beginn: 16:00 Uhr Integrationsfeld Bildung- Ansprechpartnerinnen Kindertageseinrichtungen Eileen Metzger Bildungsregion
MehrBasis-Infrastruktur für Schulen. als Teil der Initiative Schule online Lernen in der digitalen Welt Ein Gemeinschaftsprojekt von Land und Kommunen
Basis-Infrastruktur für Schulen als Teil der Initiative Schule online Lernen in der digitalen Welt Ein Gemeinschaftsprojekt von Land und Kommunen Wenn Lernen in der digitalen Welt gelingen soll 2 Lernen
MehrSchulische Lern- und Lebenswelten -
Ziele des Projekts: Das Schulentwicklungsprojekt Schulische Lern- und Lebenswelten ist ein Angebot für weiterführende Schulen in Rheinland-Pfalz. Es befördert schulische Qualitätsentwicklung durch die
MehrSchulordnung für das Evangelische Kreuzgymnasium Dresden Staatlich anerkannte Ersatzschule
Schulordnung für das Evangelische Kreuzgymnasium Dresden Staatlich anerkannte Ersatzschule Inhaltsübersicht Erster Teil: Grundbestimmungen 1 Auftrag und Ziele des Evangelischen Kreuzgymnasiums Dresden
MehrFortbildungskonzept der Realschule. Fortbildungskonzept. der Realschule Lemgo. Stand: Seite 1 von 7
Fortbildungskonzept der Realschule Lemgo Stand: 04.11.2012 Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis 1. Rahmenbedingungen der Lehrerfortbildung 1.1 Schulgesetz, Erlasse 2. Fortbildungsplanung und Schulentwicklung
MehrSatzung des kommunalen Eigenbetriebes Bauhof der Stadt Grünhain-Beierfeld
Satzung des kommunalen Eigenbetriebes Bauhof der Stadt Grünhain-Beierfeld Beschlussnummer 2005/097/11, SR-2009-2014/137/16, SR-2009-2014/193/24 Präambel Auf der Grundlage der 4, 95 und 97 der Gemeindeordnung
MehrSchule Beckenried Schule Beckenried Kindergarten Schule bis 2. Klasse Beckenried Schule Beckenried
Schule Beckenried Schule Musikalische Beckenried Schule Grundschule Beckenried Schule Beckenried Schule Beckenried Schule Beckenried Kindergarten Schule bis 2. Klasse Beckenried Schule Beckenried Überarbeitete
MehrKursorischer Überblick über das Schulrecht
Kursorischer Überblick über das Schulrecht Vortrag Fokus Lehrerbildung 21.01.2016 Britta Tillmann Agenda Schulrecht als Querschnittsmaterie Schulrecht & Verwaltungsrecht: Rechtsmittel Rechte & Pflichten
MehrS c h u l v e r t r a g
S c h u l v e r t r a g Präambel 1. Die Evangelische Gesamtschule Gelsenkirchen-Bismarck ist eine Einrichtung der Evangelischen Kirche von Westfalen. 2. Die Evangelische Gesamtschule Gelsenkirchen-Bismarck
Mehr- 3/1 - ORDNUNG der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig
- 3/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Sportwissenschaftliche Fakultät ORDNUNG der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig Auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen
MehrFührungsleitbild der Stadtverwaltung
Führungsleitbild der Stadtverwaltung Die Grundlagen der Zusammenarbeit in der Stadtverwaltung Bielefeld sind Vertrauen, Fairness, Offenheit, Respekt, Gerechtigkeit und die Förderung der Chancengleichheit.
MehrFunktionen an einzelnen staatlichen Realschulen. A. Schulleitung
Funktionen an einzelnen staatlichen Realschulen A. Schulleitung einer Realschule, der Ministerialbeauftragter oder die Ministerialbeauftragte ist. A 15 + AZ als Leiter oder Leiterin einer Realschule mit
MehrSCHULKONFERENZ 19.05.2016
Einladung zur 2. Schulkonferenz im Schuljahr 2015/16 am 02.06.2016 (Donnerstag) um 18.30 Uhr in der Mensa im Schulzentrum Verteiler 10x Elternvertreter 10x Lehrervertreter 10x Schülervertreter (über Vertrauenslehrer/SV)
MehrSatzung der Schülervertretung der IGS Enkenbach-Alsenborn
Satzung der Schülervertretung der IGS Enkenbach-Alsenborn 1 Grundsätze für die Arbeit der Schülervertretungen 1.1 Satzungsrecht Jede Schülervertretung kann sich im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
MehrBeispiel für eine Stellenbeschreibung. Leitung der Kindertageseinrichtung Kita- Leitung
Beispiel für eine Stellenbeschreibung Leitung der Kindertageseinrichtung Kita- Leitung Präambel Die Gesamtverantwortung für die Kindertageseinrichtung trägt der Gemeindekirchenrat bzw. der Träger der Einrichtung.
MehrPersonalschlüssel und die damit verbundene inhaltliche Gestaltung der Arbeitszeiten in Kindertagesstätten
Personalschlüssel und die damit verbundene inhaltliche Gestaltung der Arbeitszeiten in Kindertagesstätten Personalrichtwerte 2010-2013 gelten auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung der beitragsfreien
Mehrder Bildungseinrichtung Montessori Schule Seetal (MSS) Montessori Kinderhaus Seetal (MKS) Montessori Primarschule Seetal (MPS)
SCHULREGLEMENT der Bildungseinrichtung Montessori Schule Seetal (MSS) Montessori Kinderhaus Seetal (MKS) Montessori Primarschule Seetal (MPS) Schulreglement FO 1.3.01 04.04.11 Seite 1 / 6 Inhaltsverzeichnis
Mehr^ãíäáåüéë=jáííéáäìåöëää~íí= ÇÉê=c~ÅÜÜçÅÜëÅÜìäÉ=dáÉ ÉåJcêáÉÇÄÉêÖ=
fåü~äíw p~íòìåö eçåüëåüìäòéåíêìãñωêtéáíéêäáäçìåöeewtf ÇÉêc~ÅÜÜçÅÜëÅÜìäÉdáÉ ÉåJcêáÉÇÄÉêÖ îçãoskgìäáomnm ÜáÉêW_Éâ~ååíã~ÅÜìåÖ ^ãíäáåüéëjáííéáäìåöëää~íí ÇÉêc~ÅÜÜçÅÜëÅÜìäÉdáÉ ÉåJcêáÉÇÄÉêÖ NKg~ÜêÖ~åÖ kêknnlomnm
MehrWeiterentwicklung der Realschulen
Weiterentwicklung der Realschulen Zielsetzung der Landesregierung Weiterentwicklung des Schulsystems in Baden-Württemberg zu einem Zwei-Säulen-System. Die Realschulen leisten durch die Stärkung individualisierter
MehrHerzlich willkommen. Steuerung Berufsbildender Schulen
Herzlich willkommen Oldenburg 27. und 28. Oktober 2013 Der Rote Faden für die Fortbildung Block 1: Block 2: Block 3: Block 4: Strategischer Gesamtzusammenhang: QM zur Steuerung von Schul- und Unterrichtsentwicklung
Mehr81 Elternversammlung, Sprecherinnen und Sprecher der Eltern
Ich bin Elternsprecher / Elternsprecherin und jetzt? Die Schulmitwirkungsgesetze geben Eltern rechtlich abgesicherte Möglichkeiten mit Lehren und anderen Eltern zusammen das Lernen und die Persönlichkeitsentwicklung
MehrFeedback entwickelt Schule
Feedback entwickelt Schule Feedback-Kultur Schulbarometer Schülerfeedback Vorgesetztenbeurteilung Schulbarometer alle 2 Jahre (seit 2003) Internet-Befragung von: Schülerinnen und Schülern Eltern Lehrerinnen
MehrPersonalräte: aktiv für unsere Interessen
Personalräte: aktiv für unsere Interessen DEMOKRATISCH KOMPETENT STREITBAR PERSONALRATSWAHL 2012 Warum Personalratswahlen? Am 22. und 23. Mai 2012 finden in allen Dienststellen des Landes Hessen Personalratswahlen
MehrS C H U L V E R T R A G
S C H U L V E R T R A G Name der Schülerin / des Schülers: Eintrittsklasse / Jahrgangsstufe: Eintrittsschuljahr: Zwischen dem Bistum Münster als Schulträger der vorgenannten Schule, vertreten durch den
MehrKonferenzordnung des Kultusministeriums Baden-Württemberg - mit Erläuterungen -
Konferenzordnung des Kultusministeriums Baden-Württemberg - mit Erläuterungen - vom 5. Juni 1984 (GBl. S. 423, K. u. U. S. 375), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Februar 2004 (GBl. S. 82; K. u.
MehrKooperationsvereinbarung
Kooperationsvereinbarung zwischen (Kooperationspartner 1) und (Kooperationspartner 2) Grundschule Grüntal (VHG) Hort Grüntal Dorfstraße 34 Dorfstraße 63 16230 Sydower Fließ 16230 Sydower Fließ Herrn K.
MehrWilma-Rudolph-Oberschule Berlin, Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Geschäftsverteilungsplan Stand: 18.10.2006. Bemerkungen (z. B. Delegation an...
was? wer? Grundlage Schulleiter / Schulleiterin Gesamtverantwortung für die Arbeit der Schule SL SchulG 69 Abs. 1 Nr. 1 Sicherstellung der Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften SL SchulG 69
MehrSatzung der Musikschule Dormagen vom 19.12.2008
2.3/44.20 Satzung der vom 19.12.2008 1 Name und Rechtsstellung... 2 2 Aufgaben... 2 3 Leiterin/Leiter und Lehrkräfte... 2 4 Kulturausschuss... 3 5 Beirat... 3 6 Anmeldungen... 3 7 Unterrichtszeiten...
MehrChancengleichheitsplan 30.06.2009. Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen Regierungspräsidium Freiburg
Chancengleichheitsplan 30.06.2009 Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen Regierungspräsidium Freiburg Inhalt I. Allgemeines 3 II. Aufbau und Struktur 4 III. Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur
MehrSchulen gehen in Führung
Schulen gehen in Führung Möglichkeiten der Kommunikation in der Schulgemeinde - Erfahrungen und Anregungen zum Thema Elternarbeit - Schulleitung und Eltern in Kooperation Dr. Karin E. Oechslein/ ehem.
MehrEigenverantwortliche Schule. Externe Evaluation Thüringer Schulen
Eigenverantwortliche Schule Externe Evaluation Thüringer Schulen Inhaltsangabe Seite 1. Ziele 2 2. Hinweise zum Verfahren 2 2.1 Ausfüllen des Eckdatenblattes und Erstellung eines Selbstbildes 2.2 Übersendung
MehrSatzung des Eigenbetriebes. Gebäudeservice und Bauhof Uetze
Satzung des Eigenbetriebes Gebäudeservice und Bauhof Uetze Aufgrund der 6 und 113 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 28.10.2006 (Nds. GVBl. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel
MehrSenatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Ausführungsvorschriften über die Durchführung von Betriebspraktika im Rahmen des Unterrichts an den Schulen der Sekundarstufe I (AV Betriebspraktika)
MehrGemeinschaftsschulen Übergänge erfolgreich gestalten
Gemeinschaftsschulen Übergänge erfolgreich gestalten SCHULEWIRTSCHAFT Jahrestagung 2016 Schule und Wirtschaft 4.0 15. und 16. April 2016 Steinheim/Murr Kerstin Hösch Referat 37 Gemeinschaftsschulen Ministerium
MehrErgebnisse der Befragung von Schulen zur Umsetzung von Maßnahmen der Personalentwicklung
Ergebnisse der Befragung von Schulen zur Umsetzung von Maßnahmen der Personalentwicklung Im Zeitraum von November 2005 bis zum Februar 2006 erfolgte eine anonyme Schulleiterinnen- und Schulleiterbefragung
MehrGeschäftsordnung Arbeitskreis Öffentlicher Dienst der Christlich-Sozialen Union in Bayern
Geschäftsordnung Arbeitskreis Öffentlicher Dienst der Christlich-Sozialen Union in Bayern 1 Herausgeber: Arbeitskreis Öffentlicher Dienst (ÖD) der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) CSU-Landesleitung
MehrIn besonders begründeten Ausnahmefällen hier: Flüchtlinge, neu eingereiste Jugendliche
Hr. Eickmann, MK, Referat 14, Stand 09.12.2015 Durchführung der SPRINT- Module in außerschulischen Einrichtungen in entsprechender Anwendung von 69 Abs. 4 S. 2 und 3 NSchG im Schulversuch Satz 2 Schulversuch
MehrV. 5 Informationsblätter
V. 5 Informationsblätter V. 5.1 Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Stand: Januar 2001 Informationsblatt Außenklassen der Sonderschulen an allgemeinen Schulen 1. Ausgangslage Seit
MehrInklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention
Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention
MehrOrdnung des Forschungszentrums für Bio-Makromoleküle/ Research Center for Bio-Macromolecules (BIOmac) an der Universität Bayreuth vom 10.
Ordnung des Forschungszentrums für Bio-Makromoleküle/ Research Center for Bio-Macromolecules (BIOmac) an der Universität Bayreuth vom 10. März 2016 1 Rechtsstellung Das Bayreuther Forschungszentrum für
MehrOffene und gebundene Ganztagesschule. Kurze Unterscheidung A. Pfister, Vortrag für Gemeinderat
Offene und gebundene Ganztagesschule Kurze Unterscheidung A. Pfister, Vortrag für Gemeinderat Seit dem Schuljahr 2009/10 ist auch die offene Ganztagsschule neben der gebundenen Ganztagsschule eine für
MehrSteuergruppe Lette-Verein: Petra Egler, Norbert Forstmann, Andrè Giogoli, Oliver Kohlsdorf, Petra Madyda, Julia von Randow
Fortbildungskonzept Impressum Redaktion Beratung Angela Schulz Steuergruppe Lette-Verein: Petra Egler, Norbert Forstmann, Andrè Giogoli, Oliver Kohlsdorf, Petra Madyda, Julia von Randow Claudia Bogram,
MehrGeschäftsordnung für die Geschäftsführung des MitOst e.v.
Geschäftsordnung für die Geschäftsführung des MitOst e.v. Präambel Die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung des MitOst e.v. (GO-GF) regelt die Arbeit sowie die Kompetenz- und Aufgabenabgrenzung der
MehrSchulspezifisches Konzept zur Erziehungspartnerschaft
Gymnasium Tutzing Schulspezifisches Konzept zur Erziehungspartnerschaft 1. Leitsätze Respekt Ruhe Raum Rhythmus Ritual, die fünf Rs der Schulvereinbarung Gymnasium Tutzing stellen die Grundlage für das
MehrSelbsteinschätzungsbogen zum Schulprogramm und zur Schulprogrammarbeit durch die Schule
Selbsteinschätzungsbogen zum Schulprogramm und zur Schulprogrammarbeit durch die Schule Wie gut ist unser Schulprogramm? Kriterien und Indikatoren für die Selbsteinschätzung 1 (Stand : 12.11.2007) Die
MehrBASS. von erheblicher Bedeutung, 3. die auf Landesebene organisierten Zusammenschlüsse der Schülervertretungen
1 3 / 1 3.1 Gesetz über die Mitwirkung im Schulwesen Schulmitwirkungsgesetz (SchMG) Vom 13. Dezember 1977 zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juli 2003 (SGV. NRW. 223) mit 1) 1 3.1 Verwaltungsvorschriften
MehrIch darf Sie im Namen der beiden Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln ebenfalls zur heutigen Fachtagung begrüßen.
Grußwort von Hartmut Müller, Bezirksregierung Köln Sehr geehrter Herr Göbel, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Coelen, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler! Ich darf Sie im Namen der
MehrB e t r i e b s s a t z u n g. für den Eigenbetrieb Bauhof. Präambel
Stadt Schopfheim Landkreis Lörrach B e t r i e b s s a t z u n g für den Eigenbetrieb Bauhof Präambel Aufgrund von 1 und 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetztes in der Fassung vom 08. Januar 1992, zuletzt
MehrDer Verein will mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis in der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen Lernbehinderter werben.
Seite 1 der Vereinsatzung des Freunde- und Förderkreises. Vereinssatzung 1: Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen e. V.. Er hat seinen Sitz in Pforzheim und wird in das Vereinsregister beim
MehrOrdnung für die Jugendfeuerwehr im Stadtfeuerwehrverband Kiel
1 Name, Sitz und Rechtsstellung 1.1. Der Stadtfeuerwehrverband Kiel - die Jugendfeuerwehr (im nachfolgenden Jugendfeuerwehr Kiel genannt) ist der Zusammenschluss aller Jugendfeuerwehren in der Landeshauptstadt
MehrAusgangslage. 2. Zweck. vom 8. Januar 2003
410.234 Vertrag zwischen dem Regierungsrat des Kantons Schaffhausen und der Pädagogischen Hochschule Zürich über die Zusammenarbeit der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen mit der Pädagogischen Hochschule
MehrVerordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)
Verordnung DLZ 7.00 Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) vom. August 06 (Stand 0. Januar 07) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, gestützt
MehrIch habe meine Arbeitsmaterialien dabei
Ich habe meine Arbeitsmaterialien dabei Regeleinhaltung: auffälliger Positive Veränderung: Dokumentation 1.Einzelgespräch mit dem Schüler / der Schülerin außerhalb der Unterrichtszeiten mit schriftlichen
MehrArbeitszeit alte und neue drängende Fragen und Probleme!
Personalversammlung für Schulleitungen an GHWRGS-Schulen im SSA Biberach Ulm-Wiblingen, 25.6.2015 Arbeitszeit alte und neue drängende Fragen und Probleme! 1 Regelstundenmaßerlass gültig bis 31.7.2014 Entscheidung
MehrStatut der Schülervertretung am Otto-Hahn-Gymnasium Geesthacht. Stand: August 2014
Statut der Schülervertretung am Otto-Hahn-Gymnasium Geesthacht Stand: August 2014 Übersicht über die Paragrafen des Statuts der Schülervertretung Präambel 1 Satzungsgrundlage 2 Grundsätze für Richtlinien
MehrUNTERSTÜTZTE KOMMU- NIKATION
UNTERSTÜTZTE KOMMU- NIKATION an der Heilpädagogischen Schule Flawil Leitfaden (Vom SFT genehmigt: 16. 3. 05) (Stand: 18. 3. 2005) 1 Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG 3 1.1 DEFINITION KOMMUNIKATION 3 1.2
MehrL A N D K R E I S S C H WA N D O R F
G E S C H Ä F T S O R D N U N G für die Jugendfeuerwehr des Landkreises Schwandorf im Kreisfeuerwehrverband Schwandorf Inhaltsverzeichnis I. Kreisjugendfeuerwehrtagung 2 Tagesordnung 3 Anwesenheit und
MehrVerordnung des Kultusministeriums über die Versetzung und den Wechsel der Niveaustufen an Realschulen (Realschulversetzungsordnung)
Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung und den Wechsel der Niveaustufen an Realschulen (Realschulversetzungsordnung) 1 Niveaustufen und Leistungsbewertung (1) Maßstab für die Leistungsbewertung
MehrDas Fortbildungskonzept des Helmholtz-Gymnasiums, Schuljahr 2014/ 2015
Das Fortbildungskonzept des s, Schuljahr 2014/ 2015 Vorbemerkung Das Fortbildungskonzept des s ist an die Vorgaben des nordrhein-westfälischen Schulministeriums gebunden, an das Schulgesetz (SchulG), des
MehrFortbildungskonzept. der Ellef-Ringnes-Grundschule
der Ellef-Ringnes-Grundschule Berlin, August 2015 Einleitung Durch unsere sich rasant ändernde Gesellschaft ist Schule ein Ort, wo sich das schulische Leben ständig verändert. Immer wieder gibt es neue
MehrSCHWERPUNKTSCHULE RS+ Hachenburg. RS+ Hachenburg SJ 12/13
SCHWERPUNKTSCHULE RS+ Hachenburg Realschule Plus Hachenburg ca. 900 Schüler insgesamt über 70 Lehrpersonen In Bezug auf Schwerpunktschule: Schwerpunktschule aufgrund der Fusion seit Schuljahr 2012/2013
MehrÖffentliche Bekanntmachung. Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb (KWA) der Gemeinde Kreischa
Öffentliche Bekanntmachung Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb (KWA) der Gemeinde Kreischa Aufgrund von 4 und 95 a Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
MehrGeschäftsordnung für die Geschäftsführung der Zentrum für Forschung, Weiterbildung und Beratung an der ehs Dresden gemeinnützige GmbH
Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Zentrum für Forschung, Weiterbildung und Beratung an der ehs Dresden gemeinnützige GmbH Die Gesellschafterversammlung erlässt hiermit unter Zustimmung der
Mehrin Bruchsal Infos für Klassenpflegschaftsvorsitzende November 2012 Florian Walther Dr. Martin Adam
in Bruchsal Infos für Klassenpflegschaftsvorsitzende November 2012 Florian Walther Dr. Martin Adam Themen/Übersicht: Elternmitwirkung: warum und wie? Klassenpflegschaft: Aufgaben, Ziele, Ablauf Elternbeirat
MehrBetriebssatzung. für den Eigenbetrieb. Abwasserbeseitigung Stutensee
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Stutensee vom 17.12.1999 rechtskräftig seit 01.01.2000 geändert am 19.11.2001 rechtskräftig ab 01.01.2002 geändert am 22.11.2004 rechtskräftig ab
MehrVerwaltungsvorschrift über die Arbeit in der Kooperativen und in der Integrierten Gesamtschule
Verwaltungsvorschrift über die Arbeit in der Kooperativen und in der Integrierten Gesamtschule Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 2. Juni 2014 Nach 17 und 18
MehrDeutsche Gesellschaft für Bildungsverwaltung
Deutsche Gesellschaft für Bildungsverwaltung Von der geliehenen zur echten Verantwortung - Rolle und Beitrag der Schulaufsicht gegenüber beruflichen Schulen als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen
MehrSatzung. des Bereiches Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Sachsen
Satzung des Bereiches Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Sachsen beschlossen von der Bereichsvertreterversammlung am 1.10.1998, geändert durch die Bereichsvertreterversammlung
Mehr