Steuergruppe Lette-Verein: Petra Egler, Norbert Forstmann, Andrè Giogoli, Oliver Kohlsdorf, Petra Madyda, Julia von Randow
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1 Fortbildungskonzept
2 Impressum Redaktion Beratung Angela Schulz Steuergruppe Lette-Verein: Petra Egler, Norbert Forstmann, Andrè Giogoli, Oliver Kohlsdorf, Petra Madyda, Julia von Randow Claudia Bogram, Guido Prüß Layout Bettina Fortak, Susanne Scholze, Angela Schulz Datum 28. Mai 2013 Aktualisierung 14. August 2013 Seite 2 vom
3 Fortbildungskonzept Lette-Verein Eine aus der Tradition des Lette-Vereins gewachsene Aufgabe ist es, moderne, arbeitsmarktgerechte und finanzierbare Berufsausbildungen anzubieten. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses verpflichten sich aktiv auf diese Aufgabe. Die hohe fachliche Qualifikation des Kollegiums, regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sowie unmittelbarer Kontakt zur Berufspraxis garantieren Berufsbezogenheit und Aktualität der Ausbildungen. A Ziele Zielsetzung des Lette-Vereins ist eine strukturierte und koordinierte Fortbildungsplanung, die sich an Entwicklungszielen des Lette-Vereins orientiert und deren Realisierung unterstützt. Die Fortbildungsaktivitäten sollen neben der beruflichen Handlungsfähigkeit der einzelnen Lehrkraft die pädagogische und fachliche Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer und des schulischen Personals im Team fördern. Fortbildungsplanung ist in diesem Sinne ein Instrument der Schulentwicklung. Fortbildungen sind Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte und schulisches Personal. Sie sind gezielt ausgerichtet auf bestehende und zukünftige Anforderungen des Unterrichts und auf die Weiterentwicklung des Lette-Vereins. Fortbildungsmaßnahmen dienen der Erhaltung der beruflichen Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung von beruflichen Kompetenzen. Die Bedürfnisse und persönlichen Zielsetzungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen dabei berücksichtigt werden. Weiterbildungen werden z.b. direkt von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft angeboten sowie auch in Kooperation mit Universitäten oder anderen Trägern eingerichtet. Die Weiterbildungsmaßnahmen sind auf eine Dauer von mindestens einem Jahr, bei Weiterbildungsstudien auf bis zu drei Jahren angelegt. Dieser umfangreiche Kompetenzerwerb vermittelt zumeist Fähigkeiten und Fertigkeiten für ein weiteres Fachgebiet. Je nach Art der Weiterbildung führt diese bei erfolgreicher Teilnahme zu einer Zusatzqualifikation, zu einer Unterrichtserlaubnis für das zusätzliche Fach oder zur Fakultas. Fachbezogene Fortbildungen können für einzelne Beschäftigte oder Gruppen stattfinden und dienen vor allem der fachlichen und fachdidaktischen Sicherung und Entwicklung der Unterrichtsqualität. Fachübergreifende Fortbildungen beziehen sich stärker auf methodische und pädagogische Aspekte des Unterrichtens (z.b. neue Unterrichtsmethoden, Kommunikation) oder sonstige schulische, über den Unterricht hinausgehende Themenbereiche (z.b. Gewaltprävention). Individuelle Fortbildungsmaßnahmen beziehen sich vor allem auf persönliche Wünsche und Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z.b. Rhetorik, Schulrecht, Zeitmanagement, PC-Kenntnisse, Gesundheitsförderung), die jedoch in schulischem Interesse sein sollten. Systematische Fortbildungsplanung ist Teil der Weiterentwicklung des Unterrichts und wird regelmäßiger Tagesordnungspunkt auf Fachkonferenzen und Abteilungskonferenzen im Lette-Verein. Jährlicher Fortbildungsschwerpunkt: Er dient der pädagogischen Schulentwicklung und wird im gesamten Kollegium abgestimmt. Seite 3 vom
4 Die Gesamtkonferenzen der Bereiche beschäftigen sich einmal jährlich inhaltlich mit dem jeweiligen Fortbildungsschwerpunkt. B Organisation Für die Fortbildungsorganisation und die Umsetzung des Fortbildungskonzeptes wird eine Fortbildungsbeauftragte/ein Fortbildungsbeauftragter bestellt. Zur Umsetzung der Aufgaben (siehe C 2) erhält die/der Fortbildungsbeauftragte zwei Anrechnungsstunden. Sie oder er setzt das Fortbildungskonzept in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung, den Abteilungsleitungen, den Fachbereichs- und den Fachleitungen um. (siehe folgende Tabelle) Seite 4 vom
5 WAS WER WIE WANN Ermittlung des Fortbildungsbedarfs Abteilungs-, 1. Für die Ermittlung des Fortbildungsbedarfs steht eine Vorlage zur einmal jährlich Bereichs- und Verfügung (siehe C 7.3) (September/ Fachkonferenzen AL, FL, SL, Fortbildungsbeauftragte/r 2. Die Konferenzen diskutieren ihren Bedarf 3. AL, FL halten die Ergebnisse in der Vorlage fest und geben diese an die Fortbildungsbeauftragte/den Fortbildungsbeauftragten weiter 4. SL benennt den Fortbildungsbedarf aus Schulleitungssicht und Oktober) gibt ihn an die Fortbildungsbeauftragte/den Fortbildungsbeauftragten weiter 5. Die/der Fortbildungsbeauftragte stellt den Fortbildungsbedarf zusammen Festlegung des jährlichen Schwer- AG Fortbil- 1. Die/der Fortbildungsbeauftragte legt der zu diesem Zweck einmal jährlich punktes für die interne Fortbildung dungsschwer- einberufenen Arbeitsgruppe den Fortbildungsbedarf zur Beratung (November) punkt, vor Fortbildungsbeauftragte/r, Kollegium 2. Die AG schlägt den Gesamtkonferenzen der Bereiche einen Fortbildungsschwerpunkt (und ggf. Alternativen) zur Beratung und Abstimmung vor 3. Die AG ermittelt aus den Abstimmungsergebnissen den jährlichen Fortbildungsschwerpunkt. Falls die Ergebnisse sehr unterschiedlich sind, wird flexibel eine Lösung gefunden. So kann z. B. ein Schwerpunkt in das kommende Schuljahr verlagert werden oder es können verschiedene Schwerpunkte für die Bereiche festgelegt werden. Seite 5 vom
6 WAS WER WIE WANN Jahresplanung für fachbezogene, Fortbildungs- 1. Abstimmung mit der Schulleitung und der Verwaltungsleitung einmal jährlich fachübergreifende und individuelle Fort- und Weiterbildungen unter Berücksichtigung kurzfristiger beauftragte/r 2. Beteiligung der Frauenvertretung, der Schwerbehindertenvertretung und des PR (Januar) Angebote Kommunikation und Information Fortbildungs- Aushang im Kommunikationsbereich laufend über Fortbildungskonzept Fortbildungsjahresplanung Fortbildungsbericht Aktueller Fortbildungsschwerpunkt Fortbildungsangebote beauftragte/r Elektronische Plattform im Internet Konferenz des schulischen Personals Einrichtung bis Ende Schuljahr 2012/2013 Einmal jährlich (März bis Mai) Bewertungsbögen (C 7.2) Abstimmung über die für das Dir, SL, VL, Aufstellung des Haushaltsplans August kommende Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel Fortbildungsbeauftragte/r Siehe auch C 3 Anmelde- und Genehmigungsprozess SL, VL, Fortbildungsbeauftragte/r Siehe C 4 Seite 6 vom
7 WAS WER WIE WANN Multiplikation von Fortbildungsinhal- Teilnehmerin- Regelmäßiger Tagesordnungspunkt in den Konferenzen zur laufend ten nen und Information des Kollegiums Teilnehmer Bei Bedarf Weitergabe der Inhalte an andere Kolleginnen und Kollegen auf geeignetem Weg in Absprache mit AL oder der/dem Fortbildungsbeauftragten oder SL Bekanntmachung der Bewertungsbögen (siehe C 7.2) Fortbildungsnachweise Teilnehmerin- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer geben ihre Fortbildungsnach- laufend nen und weise an ihre Personalsachbearbeiterin im SB Personal zur Aufnahme Teilnehmer in die Personalakte Erstellung von Zertifikaten des Lette- AL, SL, Verfahren siehe C 5.1 laufend Vereins Fortbildungsbeauftragte/r Fortbildungsbericht Fortbildungs- Folgende Daten werden erhoben: Einmal jährlich beauftragte/r 1. Anzahl der Fortbildungen (Februar) 2. Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer 3. Thema und/oder die Bezeichnung der Fortbildung 4. Abteilung 5. Finanzierung Seite 7 vom
8 WAS WER WIE WANN Persönlicher Fortbildungsbericht auf Kolleginnen Verwendung eines standardisierten Bogens (siehe C 7.4) Einmal jährlich freiwilliger Basis und Kollegen Der persönliche Fortbildungsbericht kann direkt oder im Rahmen eines Gesprächs der AL bzw. SL zur Kenntnis gegeben werden Der persönliche Fortbildungsbericht kann auf Wunsch der Kollegin oder des Kollegen auf der Fortbildungsplattform veröffentlicht werden Evaluation des Fortbildungskonzepts Fortbildungsbeauftragte/r Instrument (siehe C 7.5) Erstmals Sommer 2014 Seite 8 vom
9 C Anlagen 1. Rechtliche Grundlagen Die Fortbildungsverpflichtung für Lehrkräfte ist im Schulgesetz für das Land Berlin in 67 (6) formuliert. Danach sind Lehrkräfte verpflichtet, sich regelmäßig insbesondere in der unterrichtsfreien Zeit fortzubilden. Gegenstand der Fortbildung sind auch die für die Selbstgestaltung und Eigenverantwortung der Schule erforderlichen Kompetenzen. Die schulinterne Fortbildung hat dabei Vorrang (SchulG 67 (6)). Für die Fortbildung können Angebote externer Anbieter wahrgenommen werden. Sie wird durch Angebote des Lette-Vereins ergänzt. Gemäß SchulG 69 (5) wirkt die Schulleiterin oder der Schulleiter auf die Fortbildung der Lehrkräfte und der sonstigen schulischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hin und überprüft die Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung. Die Schulleiterin oder der Schulleiter nimmt gemäß 69 (6) folgende Aufgaben der Dienstvorgesetzten wahr: die Bewilligung von Nebentätigkeiten, Sonderurlaub, Dienstbefreiungen, Dienstreisen und Fortbildungsanträgen. 2. Aufgaben der/des Fortbildungsbeauftragten Übernahme der Projektleitung zunächst für die Erarbeitung, später für die Fortschreibung des Fortbildungskonzeptes Information des Kollegiums Vorbereitung eines Tagesordnungspunktes Fortbildung einmal jährlich für eine Gesamtkonferenz Einrichtung einer Fortbildungsplattform z.b. im internen Bereich der Homepage Ermittlung des Fortbildungsbedarfes Steuerung des Anmeldungsprozesses zur Fortbildung Aufstellen einer Fortbildungsjahresplanung Einholung von Fortbildungsangeboten Multiplikation der Ergebnisse von Fortbildungsveranstaltungen z.b. über die Plattform Bereitstellung von Evaluationsinstrumenten für Fortbildungsveranstaltungen Sicherstellung der Dokumentation von Fortbildungen Steuerung des Erstellungsprozesses von Fortbildungsnachweisen 3. Finanzielle Mittel Der Lette-Verein stellt für alle Beschäftigten (Schule, Verwaltung, Beschäftigtenvertretung) finanzielle Mittel bereit für: Aus- und Fortbildung Schulische Veranstaltungen Dienstreisen Fortbildung IuK (Informations-und Kommunikationstechnik) Der Ansatz im Haushaltsplan wird aus dem Bedarf der Vorjahre und den Möglichkeiten, die der Gesamthaushalt für das jeweilige Haushaltsjahr eröffnet, von der Direktorin geplant und durch Beschluss des Kuratoriums über den Haushaltsplan, jährlich festgelegt. Seite 9 vom
10 Innerhalb dieses Ansatzes sind bedarfsgerechte Verschiebungen möglich. Vorrangig berücksichtigt werden dabei z.b. Fortbildungen oder Dienstreisen aufgrund neuer oder erweiterter Ausbildungs- oder Verwaltungsinhalte, Anpassung oder Erneuerung von Technik, der Übernahme neuer Aufgaben sowie Veranstaltungen zum Thema des jährlichen Fortbildungsschwerpunktes der Beschäftigten in der Schule. Ca. 30 % der zur Verfügung stehenden Mittel werden für die Erfüllung dienstlicher Erfordernisse den Beschäftigten in der Verwaltung und den Beschäftigtenvertretungen gemäß gesetzlicher Grundlagen zur Verfügung gestellt. 10 % der Mittel werden für Unvorhergesehenes bis August des laufenden Jahres nicht verplant. Über begründete Anträge auf Mehrbedarf wird in der Leitungsrunde mit den Fortbildungsbeauftragten entschieden: Es ist z. B. eine Anpassung im Folgejahr oder ein Verschieben auf das Folgejahr oder das Verstärken des Titels oder eine Ablehnung möglich. Die Verausgabung der Mittel wird regelmäßig vom Servicebereich Finanzen überwacht. Zum Ende des Schuljahrs wird der Stand der Verwendung der DAF-Mittel (Dienstreisen, Aus- und Fortbildung) durch die Verwaltungsleitung der Schulleitung und der/dem Fortbildungsbeauftragten bekanntgegeben. Die/der Fortbildungsbeauftragte gibt diese Informationen an das Kollegium weiter. Die Kostenübernahme bzw. die Berechnung der Zuschüsse für genehmigte Dienstreisen und Fortbildungen basiert auf folgenden Grundlagen: Bundesreisekostengesetz (BRKG) 4, 5, 6, 7 und 10 Ausführungsvorschriften zu Veranstaltungen der Schule 4 und 5 Die Regelungen des BRKG und der AV Veranstaltungen werden angepasst an die Haushaltssituation des Lette-Vereins. Erstattet werden in der Regel: Fahrtkosten - Bahnfahrt 2. Klasse bzw. Flug, wenn günstiger - Fahrten mit dem PKW sind grundsätzlich vor Antritt der Fahrt mit Fin 3 dem Servicebereich Finanzen abzusprechen und werden nur im Ausnahmefall genehmigt (-,20 pro Km, max. 130,- bei mindestens zwei Insassen) - Einzelfahrschein, ggf. Tageskarte für Nahverkehrsmittel Übernachtungskosten 20 pro Nacht (Studienfahrten: 15 pro Nacht) Nebenkosten max. 75,- für Eintritte und Teilnahmegebühren Seite 10 vom
11 4. Anmelde- und Genehmigungsprozess 4.1. Anmeldung und Verteilung der Mittel Seite 11 vom
12 4.2. Anmeldung und Genehmigung einer Einzelfortbildung Seite 12 vom
13 5. Organisationsprozess einer internen Fortbildung 5.1. Zertifikate interne Fortbildung Verfahren: Die Abteilungsleitung bzw. die/der Fortbildungsbeauftragte schickt an Heike Luczak folgende Daten: Zeitraum Text für das Zertifikat/Teilnahmebescheinigung (Formatierung Heike Luczak) Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (auch als - Liste möglich) Angabe des gewünschten Musterzertifikats Heike Luczak sendet das erstellte Zertifikat als PDF zur Kontrolle an die Auftraggeberin/ den Auftraggeber und gibt nach der Freigabe die Zertifikate in den Druck. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber lässt die Zertifikate von der Schulleitung und der Referentin/dem Referenten unterschreiben und über die Fortbildungsbeauftragte/den Fortbildungsbeauftragten den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zukommen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer geben das Zertifikat in der Personalstelle ab. (aktuelle Formulare erhältlich bei der/dem Fortbildungsbeauftragten) 5.2. Organisation der Veranstaltung (aktuelle Vorgaben erhältlich bei der/dem Fortbildungsbeauftragten) Seite 13 vom
14 6. Terminplanung Fortbildung Seite 14 vom
15 7. Formulare 7.1. Formular Anmeldung Fortbildung Vorlage (aktuelle Formulare erhältlich bei der/dem Fortbildungsbeauftragten) Dienstreise Aus- und Fortbildung Studienfahrtbegleitung Kalender Kalender Foto Grafik Mode MTL MTR PTA EVM CHB MET MIA SL DIR SB Fin SB HT SB IT SB Pers Seite 15 vom
16 7.2. Fragebogen zur Erhebung der Qualität von Fortbildungsveranstaltungen Vorlage (aktuelle Formulare erhältlich bei der/dem Fortbildungsbeauftragten) Seite 16 vom
17 7.3. Ermittlung des Fortbildungsbedarfs in den Abteilungen Vorlage (aktuelle Formulare erhältlich bei der oder dem Fortbildungsbeauftragten) Seite 17 vom
18 Seite 18 vom
19 7.4. Persönlicher Fortbildungsbericht auf freiwilliger Basis Vorlage (aktuelle Formulare erhältlich bei der/dem Fortbildungsbeauftragten) Foto Grafik Mode MTL MTR PTA EVM CHB MET Kalender Seite 19 vom
20 7.5. Evaluation des Fortbildungskonzepts Instrument (aktuelle Formulare erhältlich bei der/dem Fortbildungsbeauftragten) Seite 20 vom
21 Literatur Fortbildungskonzept Friedrich-List-Schule, Berlin-Schöneberg, September 2009 Schulgesetz für das Land Berlin, Schulprogramm Lette-Verein, Berlin, 2006 Werkzeugkasten Schulentwicklung, Ernst-Litfaß-Schule, Berlin, Seite 21 vom
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