Qualifizierungs- und Fortbildungskonzept der SAW. Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung

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1 Qualifizierungs- und Fortbildungskonzept der SAW Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung Gliederung: 1. Vorbemerkungen Grundsätze der Qualifizierungs- und Fortbildungsplanung Formen der Qualifizierung und Fortbildung Qualifizierung Fortbildung Sonstige Vereinbarungen Qualifizierungs- und Fortbildungsnachweise Qualifizierungs- und Fortbildungsbudget Beteiligte und Zuständigkeiten Die Schulleitung Die Fortbildungsbeauftragten Die Gesamtkonferenz... 6 A N H A N G... 7 Geschäftsordnung für das Fortbildungsteam vom 21. Oktober A N H A N G

2 1. Vorbemerkungen Förderschulen sind integraler Bestandteil der Gesellschaft. Sie haben, wie jede andere Schulart auch, darin Pflichten, die sich an den beständig ändernden soziokulturellen Gegebenheiten orientieren. Dazu zählen z. B. neue Aufgaben und Ziele in den Bereichen Förderung und Betreuung, die Umsetzung neuer Curricula, eine sich verändernde Schülerschaft etc. Qualifizierungen und individuelle Fortbildungen sind wesentliche Voraussetzungen für angemessene Reaktionen auf die Herausforderungen, mit denen das Kollegium einer Schule konfrontiert ist. Sie bieten entscheidende Hilfen bei der Verwirklichung des Anspruchs, zeitgemäß und zukunftsorientiert zu unterrichten. Sie dienen weiterhin dazu, bewährte Unterrichtselemente aufzufrischen, innovative Methoden auszuprobieren, neue Ideen zu sammeln, Informationen zu aktuellen Sachgebieten zu bündeln und zusätzliche Qualifikationen zu erwerben. Mit Hilfe eines Qualifizierungs- und Fortbildungskonzeptes kann sich eine Schule als lernende Organisation" verstehen und sich den Herausforderungen der Zukunft stellen, insbesondere den neuen Aufgaben der eigenverantwortlichen Schule. Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen und im Hinblick auf das Schulgesetz ( 57 Abs. 3) wird deutlich, wie hoch der Stellenwert von Qualifizierung und Fortbildung für die pädagogische Weiterentwicklung eines Kollegiums und somit für das gesamte Schulkonzept ist. 2. Grundsätze der Qualifizierungs- und Fortbildungsplanung Die Leistungsfähigkeit einer Schule ist nur sichergestellt, wenn es für alle Bereiche der schulischen Arbeit "Experten" und Ansprechpartner gibt. Fehlen sie, bleiben möglicherweise ganze Themenfelder ohne Berücksichtigung. Qualifizierungs- und Fortbildungskonzept der SAW, Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung Stand Mai

3 Folgende Fragen sollten daher überprüft werden: Für welche Themenfelder werden Experten" benötigt? Für welche Themenfelder stehen aus der Schule bereits Experten" zur Verfügung? Wie kann dieses Wissen multipliziert werden? Wie können die Experten" für ihren Mehraufwand entschädigt werden (Zeitausgleich, flexibel und nach Aufwand)? Welche Themenfelder müssen von allen Lehrkräften besetzt werden? Mit diesem Konzept soll das Wissen der Schule gehoben, verknüpft, weiterentwickelt und genutzt werden. Qualifizierungen und individuelle Fortbildungen können nur erfolgreich sein, wenn Konsens bei den unterschiedlichen Interessen und Vorstellungen im Schulkollegium darüber besteht: welche Aufgaben im Hinblick auf das Schulprofil Priorität haben, wer an bestimmten Qualifizierungen und individuelle Fortbildungen teilnehmen sollte (das Gesamte oder nur ein Teil des Kollegiums), welche Ressourcen (zeitlich, finanziell, personell) für Fortbildungen einzusetzen sind, wie Qualifizierungs- und individuelle Fortbildungsergebnisse in der Schule bekannt und evaluiert werden. Dieses ist wichtig, um einen allgemein akzeptierten und individuellen Qualifizierungs- Fortbildungsplan auf den Weg zu bringen. Vor jeder Qualifizierungs- und individuellen Fortbildungsplanung stehen demnach: die Festlegung der Schulentwicklungsziele, sowie die Ermittlung der Mitarbeiterwünsche (Formular). Qualifizierungs- und individuelle Fortbildungsplanung sollte nach Möglichkeit langfristig sein, um den Gesamtzusammenhang (Weiterentwicklung der Schule) nicht aus den Augen zu verlieren. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, alle in der Schule Beteiligten zu Qualifizierungen und individuellen Fortbildungen einzuladen. Qualifizierungs- und Fortbildungskonzept der SAW, Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung Stand Mai

4 3. Formen der Qualifizierung und Fortbildung Die Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung unterscheidet zwischen Qualifizierung und Fortbildung. 3.1 Qualifizierung Die Qualifizierung ist ein oder sind mehrere von Kollegen beschlossene Schwerpunkte, die für ein Kalenderjahr festgesetzt werden. Eine Qualifizierungsmaßnahme, die vom Kollegium beschlossen wurde, ist verbindlich und die Kosten werden über das dafür vorgesehene (Basis)-Budget getragen. Zusätzlich können Gruppen oder Einzelpersonen nach Beschluss durch Schulleitung und Schulvorstand an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. 3.2 Fortbildung Die Fortbildung ist ein individuell für sich gesetzter Schwerpunkt, bei dem die Kosten auch von der jeweiligen Person selbst getragen werden müssen. Individuelle Fortbildungen sollten mit dem Fortbildungsbeauftragten und der Schulleitung vorher besprochen und abgestimmt werden. Individuelle Fortbildungen, sofern sie den Schulalltag beeinflussen (z.b. durch Freistellungszeiten), müssen genehmigt werden. Individuelle Fortbildungen dienen der persönlichen Weiterentwicklung und kommen so der schulischen Arbeit zugute. Weiterbildung der Fachkonferenzen, eines Teilkollegiums oder kollegiumsinterne Weiterbildung, sofern sie nicht vom Kollegium als Qualifizierung beschlossen wurden, werden zu Fortbildungen, deren Kosten zu diesem Zeitpunkt selbst getragen werden müssen. Qualifizierungs- und Fortbildungskonzept der SAW, Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung Stand Mai

5 4. Sonstige Vereinbarungen 4.1. Qualifizierungs- und Fortbildungsnachweise Qualifizierungen und Fortbildungen werden bescheinigt und sowohl der Schulakte als auch dem schuleigenen Qualifizierungsportofolio beigefügt. So ergibt sich ein guter Überblick in die vorhandenen Qualifikationen des Schulkollegiums. 4.2 Qualifizierungs- und Fortbildungsbudget Das Land Niedersachsen stellt den Schulen ein Budget zur Verfügung. Dieses Budget setzt sich zusammen aus dem Basisbudget (den bisherigen Einzelbudgets für SchiLF und Schulfahrten) und den kapitalisierten Lehrerstunden (außerschulische Fachkräfte, Kooperationspartner). Das Budget kann individuell unter diesen Bereichen nach Bedarf verteilt werden. Das Fortbildungsbudget für Qualifizierungsmaßnahmen sollte so bemessen sein, dass die Gruppengröße den Inhalten angepasst werden kann. Die derzeitige Kollegiumsgröße von zurzeit 70 Kollegen, verlangt mindestens eine Einteilung in drei Gruppen pro Qualifizierungsmaßnahme. 5. Beteiligte und Zuständigkeiten An der Qualifizierung und Fortbildung der Mitglieder der Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung sind verschiedene Personen und Gruppen beteiligt. 5.1 Die Schulleitung hat u.a. dafür Sorge zu tragen, dass das Kollegium von Qualifizierungs- und Fortbildungsmöglichkeiten erfährt und die Gelegenheit bekommt, an Qualifizierungen und Fortbildungen in Absprache mit den Fortbildungsbeauftragten,. teilzunehmen. Qualifizierungs- und Fortbildungskonzept der SAW, Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung Stand Mai

6 5.2 Die Fortbildungsbeauftragten sind jederzeit Ansprechpartner für die Meldung von Qualifizierungs- und Fortbildungswünschen oder von bestehenden Qualifizierungs- und Fortbildungsdefiziten. Sie entwickeln das Qualifizierungs- und Fortbildungskonzept und verwalten es, stellen Kontakt zu Referenten her, organisieren Fortbildungen und regeln deren Finanzierung. 5.3 Die Gesamtkonferenz Die Gesamtkonferenz entscheidet unter Einbeziehung der unterschiedlichen Qualifizierungsangebote zum Anfang des ersten Schulhalbjahres über die Qualifizierungsschwerpunkte des kommenden Jahres. Als Grundslage für diese Entscheidung dienen Fragebögen, in denen das Kollegium seine Wünsche und Bedürfnisse darstellt. Qualifizierungs- und Fortbildungskonzept der SAW, Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung Stand Mai

7 A N H A N G Geschäftsordnung für das Fortbildungsteam vom 21. Oktober 2009 Aufgaben des Fortbildungsteams 1.1 Das Fortbildungsteam informiert das Kollegium über individuelle Fortbildungsmöglichkeiten per E- Mail. 1.2 Das Fortbildungsteam ermittelt den Schwerpunkt der Qualifizierung und organisiert und evaluiert zudem die jährliche Qualifizierungsmaßnahme des Kollegiums. 1.3 Der Schwerpunkt der jährlichen Qualifizierung wird durch die Gesamtkonferenz beschlossen. Sitzungen des Fortbildungsteams 2.1 Zu den Sitzungen des Fortbildungsteams lädt die Fortbildungsbeauftragte in regelmäßigen Rhythmus schriftlich, unter Beifügung einer Tagesordnung, ein. 2.2 Die Termine werden zum Beginn eines Schuljahres gemeinsam durch das Fortbildungsteam festgelegt. 2.3 In Ausnahmefällen, können Sitzungen des Fortbildungsteams, in Absprache mit der Schulleitung, auch teilweise in die Unterrichtszeit verlagert werden. 2.4 Das Fortbildungsteam tagt stets nicht öffentlich. 2.5 Das Fortbildungsteam kann außerschulischen Gästen und der Schulöffentlichkeit die Anwesenheit zu einzelnen Treffen gestatten. 2.6 Im Fortbildungsteam führt die oder der Fortbildungsbeauftragte den Vorsitz. Qualifizierungs- und Fortbildungskonzept der SAW, Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung Stand Mai

8 2.7 Die Mitglieder des Fortbildungsteams sind nach Absprache zur Abfassung des Sitzungsprotokolls verpflichtet. 2.8 Die Protokolle des Fortbildungsteams sind schulöffentlich. Beschlüsse des Fortbildungsteams 3.1 Das Fortbildungsteam beschließt mit der einfachen Mehrheit der abgebenden auf 'ja' oder 'nein' lautenden Stimmen. Bei Stimmengleichstand entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. 3.2 Der Schulleiter wird über alle Entscheidungen des Fortbildungsteams in Kenntnis gesetzt und gleicht diese mit dem Schulrecht ab. 3.3 Alle Entscheidungen über den Etat von Qualifizierungsmaßnahmen sowie Abrechnungen und Vertragsunterzeichnungen obliegen dem Schulleiter in Rücksprache mit dem Fortbildungsteam. 3.4 Ein Beschluss des Fortbildungsteams ist auch dann gültig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder bei Abstimmungen anwesend sind. 3.5 Änderungen dieser Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung von mehr als der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder. Das Konzept wurde am 21. Oktober 2009 auf der Sitzung des Fortbildungsteams der SAW einstimmig verabschiedet. Qualifizierungs- und Fortbildungskonzept der SAW, Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung Stand Mai

9 A N H A N G 2 Schwerpunkte der schulinternen Mitarbeiter/innen-Qualifizierung waren/sind laut Beschlüssen der GK s: 2007/2008 Gewaltprävention (drei Wochenend-Seminare in 2008) 2008/2009 Gebärdensprache (zwei Wochenend-Seminare in 2009) Fortbildungs-Team: siehe AUFGABENVERTEILUNGs-Liste Fortbildungsbeauftragte: Frau Becker Qualifizierungs- und Fortbildungskonzept der SAW, Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung Stand Mai

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