Rückmeldungen zum Planungsstand November 2015 Markus Mähr Internationale Rheinregulierung

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1 Rückmeldungen zum Planungsstand November 2015 Markus Mähr Internationale Rheinregulierung

2 Werkstattbericht November 2015

3 Rückmeldungen (bis ) 19 von Gemeinden 9 von Interessensvertretungen, Vereinen und NGO 5 von Infrastrukturbetreibern 3 von Vetretern der Landwirtschaft 3 von Grundbesitzern von Experten und Fachstellen

4 Gemeinde Oberriet Gemeinde spricht sich für Hochwasserschutz und vernünftige Verbesserung des ökol. Zustandes aus. Keine Dammabrückungen. Gerinneanpassungen nur innerhalb der best. Aussendämme TW-Versorgung nicht gefährden, GW-Spiegel stabil halten! Kiesentnahme: Situierung direkt bei Autobahnauffahrt (Kriessern od. Oberriet). Radweg nicht auf dem Damm sondern am Dammfuss (gewässerseitig). Freizeitnutzung: Lösung für Pontoniere suchen!

5 Gemeinde Meiningen Fordert Verzicht auf Dammabrückung Frutz, da diese einen zu grossen Flächenverbrauch verursache. Rückstauproblematik Ehbach soll mit berücksichtigt werden. Spezielle Situation mit Hausbrunnen erfordert besonders sorgsamen Umgang mit Grundwasserhaushalt im Bereich Meiningen.

6 Gemeinde Koblach Dammabrückung Frutz ist überdimensioniert und wird per Gemeindevertretungsbeschluss abgelehnt. Trinkwasserversorgung ist während Bau und Betrieb sicher zu stellen. In Absprache mit den Rhein-Anliegergemeinden ist ein Materialmanagementkonzept zu erstellen.

7 Gemeinde Mäder Brunnen Mäder muss nach Rhesi wie bisher vollumfänglich genutzt werden können. Während Bauzeit muss Ersatzbrunnen zur Verfügung stehen. Abfuhr und Deponierung Aushubmaterial ist noch nicht geklärt. LKW-Transport wird abgelehnt bei ständiger Entnahmestelle. Verzicht auf Dammabrückung bei Altem Rhein! Keine Ablagerung/Deponie von Aushub in Mäder

8 Gemeinde Altach Ziel der ökologischen Verbesserung mit «Dammabrückungen» (Trittsteine) wird unterstützt. Priorität liegt aber auf zeitnaher Schaffung der HW- Sicherheit (Gerinneverbreiterung innerhalb der Dämme). Darf nicht durch langwierige Verhandlungsprozesse gefährdet werden. Vorhandene Trinkwasserbrunnen erhalten bzw. kompensieren. Frühzeitige Abstimmung der Materialtransporte mit Gemeinde Altach.

9 Gemeinde Hohenems Keine Einwände gegen Projekt-Rhesi. Gemeinde Klaus Befürwortet die ökologische Umgestaltung der Frutzmündung in den Rhein per einstimmigem Beschluss der Gemeindevertretung.

10 Gemeinde Diepoldsau Fordert Verzicht auf Dammabrückung Diepoldsau, dafür sind grössere Gewässerbreiten innerhalb der Dämme möglich. TW-Brunnen Oberer Spitz muss erhalten bleiben. Bei einer neuen Kiesentenahmen im Bereich Diepoldsau dürfen keine LKW-Fahrten durch das Ortsgebiet erfolgen. Besucherlenkung für neuen und alten Rhein ist zu erstellen. Folgen des Überlastfalles für Diepoldsau sind aufzuzeigen.

11 Gemeinde Lustenau Rhesi als Hochwasserschutzprojekt sollte zur Sicherheit der Bevölkerung so rasch wie möglich umgesetzt werden. Versorgung mit Trinkwasser muss während sowie nach der Bauphase gesichert sein. Die Verbesserung des ökologischen Zustands und die Schaffung von Naherholungsräumen wird befürwortet.

12 Gemeinden Widnau, Au, Balgach, Berneck, Rebstein, St. Margrethen, Rheineck, Walzenhausen Die Trinkwasserversorgung ist während und nach der Bauzeit sicherzustellen. Von Bestandsgarantie für bestehende Fassungen wird ausgegangen. Dazu sind grenzüberschreitende Lösungen vorstellbar. Lösungen für den Hochwasserschutz sind innerhalb der bestehenden Dämme zu suchen. Auswirkungen des Projekts auf best. Grundwasserdargebot und Brunnenleistungen sind darzulegen (mittels Grundwassermodell): Es dürfen keine negativen Einflüsse auf Ergiebigkeit und Qualität der Wasserdargebote stattfinden.

13 Gemeinden Fußach und Hard Rhesi-Umsetzung soll nicht unnötig verzögert werden Keine Dammabrückung Hard-Fussach Argumente gegen Dammabrückung: Haltung der privaten Grundbesitzer, Landverbrauch, Technische Bedenken (Anlandungen, Auskolkungen, Verbuschung )

14 Gemeinde Höchst und Gaißau Rasche Umsetzung des Projekts Rhesi gefordert. Trinkwasserversorgung sicherstellen (mit best. Anlagen) Ökologische Verbesserungen werden befürwortet, wenn sie das Projekt nicht verzögern. Flächenverluste für Landwirtschaft möglichst gering halten.

15 Trinkwasserverband Rheintal Die Kiesentnahme zwischen des Brunnenstandorten Koblach und Mäder liegt in Infiltrationsgebieten für das Pumpwerk Mäder und muss daher verschoben werden. Die Aufweitungen entlang des Pumpwerks Mäder bzw. dessen Schutzzonen sollen 150m zwischen Rhein-Km 70 und 72 nicht überschreiten. Hingegen könnte der Bereich zwischen den Schutzzonen Koblach und Mäder stärker als bisher vorgesehen aufgeweitet werden.

16 WWF, Pro Natura, Lebendiger Alpenrhein, Naturschutzbund, Pro Fisch, Alpenrhein (1) Kein Erhalt landwirtschaftlicher Nutzfläche im Gewässerraum. Anzahl und Streckenlängen der Kiesentnahmen sind zu minimieren. Schutz von Brunnen verhindert Entwicklung besserer Lösungen. Ersatzstandorte ausserhalb der Dämme sind zu prüfen. Beim Planstand wird das Revitalisierungspotential am Alpenrhein bei weitem nicht ausgeschöpft. Der Rhein soll durchgehend die höchstmögliche Gerinnebreite erhalten. Revitalisierungsumfang hört erst dort auf, wo die technische Machbarkeit nicht mehr gegeben ist. Bestvarianten für die Hauptaspekte werden gar nicht erst entwickelt.

17 WWF, Pro Natura, Lebendiger Alpenrhein, Naturschutzbund, Pro Fisch, Alpenrhein (2) Bedarf an Gewässerfläche im Faktenblatt ist deutlich unterschätzt ( ha). Damit würden die Zielvorgaben gemäss Wasserbaugesetz nicht erreicht (fehlender Stillwasseranteil). 3 vorgesehene Trittsteine genügen nicht, erforderlich wären 4-5 Trittsteine.

18 Verein Pro Kulturland und HW-Schutz, Landwirtschaftskammer, Gemüsebauvereinigung St. Gallen (1) LW steht hinter funktionellem Hochwasserschutz. Hochwasserschutz soll durch Massnahmen an Dämmen und Sohle erfolgen, auf jeden Fall innerhalb der Dämme. Verzicht auf Dammabrückungen. Das Thema Gewässerraum (CH) ist durch Kanton zu klären. Interessenausgleich findet nicht statt. Kulturlandschutz und Ernährungssicherheit wird nicht berücksichtigt. Landwirtschaftsflächen dürfen nur im erforderlichen Mass geopfert werden. Einzelhofbetrachtungen für existenziell bedrohte Betriebe. Künftige Gewässerfläche ha notwendig oder wünschbar?

19 Verein Pro Kulturland und HW-Schutz, Landwirtschaftskammer, Gemüsebauvereinigung St. Gallen (2) Bodenverbesserungen sind eine sinnvolle Massnahme. Die Verwendung des Materials muss auch Teil des Unterhaltskonzepts sein. Für Vorarlberg sind die geeigneten Flächen darzustellen. Neue Brunnenstandorte bedeuten zusätzliche Eingriffe in landwirtschaftliche Nutzung. Ökologische Massnahmen dürfen nicht auf Kosten des Hochwasserschutzes erfolgen.

20 Gemeindegut Koblach Bei Dammabrückungsflächen «Frutz-Ehbach-Rhein» handelt es sich um Gemeindegut (im Eigentum der Koblacher Gemeindebürger). 20ha bestes Ackerland. Dammabrückung wird abgelehnt. Ökologie und Hochwasserschutz kann auch im Bereich zwischen den Rheindämmen realisiert werden.

21 Ortsgemeinde Diepoldsau Keine Dammabrückung beim oberen Spitz/Isenriet. TW-Versorgung Diepoldsau aus Rheinvorlandbrunnen muss sichergestellt werden können. Kiesentnahmestelle dürfen keinen LKW-Verkehr auf Strassen und Wegen der OG Diepoldsau generieren. Material aus Vorländern für Bodenverbesserung muss zwingend Teil des Unterhaltskonzepts sein. HW-Schutzprojekt wird vorbehaltlos unterstützt, wenn ein sparsamer Umgang mit Ressourcen erfolgt und keine überzogene Ökologisierung stattfindet.

22 Verein Die Rheintaler Ortsgemeinden Wichtig, dass sich Rhesi auf Kernaufgabe Hochwasserschutz konzentriert und sorgsam mit Ressourcen Trinkwasser und landwirtschaftlichen Produktionsflächen umgeht. Geschiebedynamik nicht geklärt, Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte nicht berücksichtigt. Infrastruktur für Transporte ist nicht vorhanden, Bevölkerung wird Emissionen ausgesetzt. Verzicht auf Dammabrückungen. Notwendige Abflusskapazität innerhalb der Dämme schaffen. Bodenverbesserung gewährleistet nachhaltige Bodennutzung und schont Ressourcen. Ökologischen Massnahmen werden je nach Dimension akzeptiert.

23 Pontoniere Voraussetzungen für die zukünftige Nutzung den Rheins durch die Pontoniere sind zu schaffen. Rheinholzer Rhein zw. Rüthi und Lustenau so gestalten, dass Rheinholzerei möglich bleibt. Ungehinderter Rhein-Zugang mit Fahrzeugen und Werkgeschirr. Keine Naturschutzgebiete mit Betretungsverbot zwischen Rüthi und Lustenau. Reiter Reitwegenetz erhalten (durchgehende Reitmöglichkeit Chur bis Bodensee)

24 Jägerverein Hubertus Trittsteine zu wenig, zu klein (kein Auwald), zu grosse Abstände. Es wären 5 Trittsteine mit Gesamtlänge von 15km erforderlich. Fehlende Umlandvernetzung (zb. eingezäunte Autobahn) Daher Forderung nach terrestrischer Vernetzung des Gesamtprojekts! Wildtierkorridore mit RHESI wieder öffnen! Insbesondere Korridor südlich Diepoldsau/Hohenems. Vorarlberger Jägerschaft Neuer Rhein möglichst naturnah. Rhein hat wichtige Funktion als Nord-Süd-Verbindung (Habitat, Wildtierkorridor) und als Korridorverbindung auf beiden Seiten. Beim Trittstein Hard-Fußach sowie beim Illspitz ist der bestehende Wildwechsel besonders zu beachten.

25 Zusammenfassung Das Hochwasserschutzprojekt geniesst breite Unterstützung. Die Dammabrückungen werden derzeit vom Grossteil der Grundeigentümer und Gemeinden strikt abgelehnt, die Umweltschutzorganisationen sehen sie als wichtigen Bestandteil des Projekts. Die Trinkwasserversorgung hat eine Schlüsselposition im Projekt. Weitere Abklärungen sind notwendig. Eine Reihe offener Punkte wie das Materialmanagement, die Nutzung als Erholung- und Freizeitraum, der Umgang mit den Pächtern, die Berücksichtigung der verschiedenen Akteursgruppen gilt es im Generellen Projekt zu klären.

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