62. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 30. Oktober 2008 Nummer 21
|
|
- Rosa Fertig
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 30. Oktober 2008 Nummer 21 Tag I N H A L T Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2008 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2008) Verordnung zur Änderung der Verordnung über Gremien für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Verwaltungsdienstes der Fachrichtung Rentenversicherung (APVOgehDRV) (neu), , Seite Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2008 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2008) Vom 23. Oktober 2008 Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Das Haushaltsgesetz 2008 vom 18. Dezember 2007 (Nds. GVBl. S. 777), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Mai 2008 (Nds. GVBl. S. 120), wird wie folgt geändert: 1. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Zahl durch die Zahl ersetzt. b) In Satz 2 wird die Zahl durch die Zahl ersetzt. 2. Die Anlage 1 (Gesamtplan) erhält die als Anlage beigefügte Fassung. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Hannover, den 23. Oktober 2008 Der Präsident des Niedersächsischen Landtages Hermann Dinkla Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. Der Niedersächsische Ministerpräsident Christian W u l f f 325
2 Epl. Bezeichnung Einnahmen Gesamt- A. Haushalts Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen Personalausgaben Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Landtag Staatskanzlei Ministerium für Inneres, Sport und Integration Finanzministerium Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Ministerium für Wissenschaft und Kultur 07 Kultusministerium Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 09 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung Justizministerium Staatsgerichtshof Allgemeine Finanzverwaltung Landesrechnungshof Ministerium für Umwelt und Klimaschutz 20 Hochbauten Neuer Ansatz Alter Ansatz mehr (+)/weniger ( )
3 plan übersicht Anlage (zu Artikel 1 Nr. 2) Anlage 1 (zu 1 Satz 1) Ausgaben Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst Baumaßnahmen Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 2008 Überschuss (+) Zuschuss ( ) (Sp. 7 Sp. 14) Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben Verpflichtungsermächtigungen Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR
4 B. Finanzierungsübersicht I. Ermittlung des Finanzierungssaldos 2008 in Mio. EUR 1. A u s g a b e n Ausgaben nach 1 HG ,1 (ohne Schuldentilgung an den Kreditmarkt für Allgemeine Deckungskredite) davon ab: Schuldentilgung für zweckgebundene Kredite an den Kreditmarkt (siehe Abschnitt II Nr )... 0,4 Zuführungen an Rücklagen (siehe Abschnitt II Nr. 3.2)... 7,4 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen (siehe Abschnitt II Nr. 2.2)..., ,3 2. Einnahmen Einnahmen nach 1 HG ,1 davon ab: Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt a) Allgemeine Deckungsmittel (siehe Abschnitt II Nr ) ,0 b) andere (zweckgebundene) Kredite (siehe Abschnitt II Nr )..., Entnahmen aus Rücklagen (siehe Abschnitt II Nr. 3.1)... 58,2 Einnahmen aus Überschüssen..., ,9 3. F i n a n z i e r u n g s s a l d o ,4 II. Zusammensetzung des Finanzierungssaldos 1. Netto-Neuverschuldung/Netto-Tilgung am Kreditmarkt 1.1 Allgemeine Deckungsmittel Einnahmen aus Kreditmarktmitteln (Kapitel Titel ) , Ausgaben zur Schuldentilgung für Kreditmarktmittel (Kapitel Titel und ) , Saldo (Nettokreditermächtigung nach 3 Abs. 1 HG 2008) ,0 1.2 Andere (zweckgebundene) Kredite Einnahmen aus zweckgebundenen Krediten der Obergruppe 32..., Ausgaben zur Schuldentilgung für zweckgebundene Kredite am Kreditmarkt (Obergruppe 59 einschließlich Ausgleichsforderungen)... 0,4 0,4 Saldo (Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt) ,6 2. Abwicklung der Rechnungsergebnisse aus Vorjahren 2.1 Einnahmen aus Überschüssen..., 2.2 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen...,, 3. Rücklagenbewegung 3.1 Entnahmen aus Rücklagen... 58,2 3.2 Zuführungen an Rücklagen... 7,4 50,8 4. Finanzierungssaldo (Summe Nummern 1 bis 3) ,4 328
5 C. Kreditfinanzierungsplan 2008 in Mio. EUR I. Einnahmen aus Krediten (brutto) 1. aus Kreditmarktmitteln (Kapitel Titel ) ,0 2. aus anderen Krediten der Obergruppen 31 und ,7 Summe I 6 709,7 II. Tilgungsausgaben für Kredite 1. für Kreditmarktmittel (Kapitel Titel und ) ,0 2. für andere Kredite (Obergruppen 58 und 59)... 0,5 Summe II 6 159,5 III. Einnahmen aus Krediten (netto) 1. aus Kreditmarktmitteln (Abschnitt I Nr. 1./. Abschnitt II Nr. 1) ,0 2. aus anderen Krediten (Abschnitt I Nr. 2./. Abschnitt II Nr. 2)... 0,2 Summe III (Summe I./. Summe II) 550,2 329
6 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Gremien für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung Vom 14. Oktober 2008 Aufgrund des 31 Nr. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke vom 16. Juni 1997 (Nds. GVBl. S. 272), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Januar 2007 (Nds. GVBl. S. 50), auch in Verbindung mit 24 Satz 3 des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes vom 1. Juni 1982 (Nds. GVBl. S. 131), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Januar 2007 (Nds. GVBl. S. 51), wird verordnet: Artikel 1 Die Verordnung über Gremien für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung vom 6. Juli 2001 (Nds. GVBl. S. 419), geändert durch Verordnung vom 2. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 574), wird wie folgt geändert: 1. 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) Nummer 4 erhält folgende Fassung: 4. zwei Fachärztinnen oder Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,. bb) Es werden die folgenden neuen Nummern 5 und 6 eingefügt: 5. eine Fachärztin oder ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie auf Vorschlag der Ärztekammer Niedersachsen, 6. eine Psychologische Psychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder ein Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut auf Vorschlag der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen,. cc) Die bisherigen Nummern 5 und 6 werden Nummern 7 und 8. dd) Die bisherige Nummer 7 wird Nummer 9 und erhält folgende Fassung: 9. eine Person mit Erfahrungen bei Hilfen gemäß 1 Nr. 1 NPsychKG, die in einer Laieninitiative der Angehörigen tätig ist,. ee) Es wird die folgende neue Nummer 10 eingefügt: 10. eine Person mit Erfahrungen bei Hilfen gemäß 1 Nr. 1 NPsychKG, die in einer Laieninitiative der Psychiatrie-Erfahrenen tätig ist,. ff) Die bisherige Nummer 8 wird Nummer 11. b) In Absatz 2 wird die Angabe Nr. 4 durch die Angabe Nrn. 4 und 5 ersetzt. c) In Absatz 3 wird die Angabe Nr. 6 durch die Angabe Nr. 8 ersetzt Abs. 4 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe Nr. 4 durch die Angabe Nr. 4 oder 5 ersetzt. b) In Satz 2 wird die Angabe Nr. 6 durch die Angabe Nr. 8 ersetzt wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift erhält folgende Fassung: Aufgabenwahrnehmung der Gremien. b) Es wird der folgende neue Absatz 3 eingefügt: (3) 1 Stellt eine Besuchskommission oder eine besondere Besuchskommission bei dem Besuch einer Einrichtung einen Mangel fest, so hat sie darauf hinzuwirken, dass dieser unverzüglich behoben wird. 2 Hierzu kann sie das Fachministerium und die Behörden, deren Aufsicht die besuchte Einrichtung untersteht, unterrichten und um Mitwirkung ersuchen sowie den Ausschuss in einem Bericht nach 30 Abs. 4 Satz 3 NPsychKG um Mitwirkung ersuchen. c) Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden Absätze 4 und 5. d) Im neuen Absatz 4 wird die Angabe Absätze 1 und 2 durch die Angabe Absätze 1 bis 3 ersetzt. 4. In 8 Abs. 3 wird die Angabe Nrn. 4 und 6 durch die Worte Nr. 4 oder 5 und ein Mitglied nach 2 Abs. 1 Nr. 8 ersetzt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Hannover, den 14. Oktober 2008 Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Ross-Luttmann Ministerin 330
7 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Verwaltungsdienstes der Fachrichtung Rentenversicherung (APVOgehDRV) Vom 27. Oktober 2008 Aufgrund des 21 Abs. 2 des Niedersächsischen Beamtengesetzes in der Fassung vom 19. Februar 2001 (Nds. GVBl. S. 33), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. November 2007 (Nds. GVBl. S. 661), wird im Benehmen mit dem Ministerium für Inneres, Sport und Integration verordnet: 1 Regelungsbereich, Ziel der Ausbildung (1) Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Verwaltungsdienstes der Fachrichtung Rentenversicherung. (2) Ziel der Ausbildung ist es, die für die Aufgaben des gehobenen Verwaltungsdienstes bei der Deutschen Rentenversicherung notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten in einem interdisziplinären, wissenschaftlich ausgerichteten, praxis- und berufsfeldorientierten Studium zu vermitteln. 2 Ausbildungsbehörden, Ausbildungsstellen (1) Ausbildungsbehörden sind die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover und die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen. (2) Ausbildungsstellen sind 1. die Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Schleswig-Holstein, Fachbereich Rentenversicherung, für die Fachstudien und 2. die in Absatz 1 genannten Ausbildungsbehörden für die berufspraktische Studienzeit. 3 Gliederung der Ausbildung, Ausbildungsleitung (1) Im Vorbereitungsdienst ist ein Studium zu absolvieren, das sich in vier Theoriesemester für die Fachstudien und zwei Praxissemester für die berufspraktische Studienzeit gliedert. (2) Die Studierenden werden für die Theoriesemester der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung, Fachbereich Rentenversicherung, mit deren Zustimmung zugewiesen. (3) 1 Die Ausbildungsbehörde bestellt als Ausbildungsleitung für die Praxissemester eine Beamtin oder einen Beamten des höheren oder gehobenen Verwaltungsdienstes oder eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer mit vergleichbarer Ausbildung. 2 Die Ausbildungsleitung wirkt darauf hin, dass die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung geschaffen werden, und betreut die Studierenden. 4 Studium, Laufbahnprüfung Das Studium und die Laufbahnprüfung richten sich nach den 8 und 10 bis 12 der Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Verwaltungsdienstes der Fachrichtung Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Nord vom 11. Juli 2008 (Amtsblatt für Schleswig-Holstein S. 668) mit der Maßgabe, dass nicht die Deutsche Rentenversicherung Nord, sondern die Ausbildungsbehörde eine Durchschrift des Prüfungszeugnisses erhält. 5 Verlängerung des Vorbereitungsdienstes, Beendigung des Beamtenverhältnisses (1) 1 Werden Teile der Ausbildung oder des Prüfungsverfahrens nach Maßgabe dieser Verordnung wiederholt und kann dies nicht ohne Verlängerung des Vorbereitungsdienstes geschehen, so ist dieser zu verlängern. ²Die Verlängerung darf die Dauer eines Jahres nicht überschreiten. (2) Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit dem Ende des Vorbereitungsdienstes. 6 Laufbahnbefähigung Mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung erwirbt die oder der Studierende die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen Verwaltungsdienstes der Fachrichtung Rentenversicherung. 7 Übergangsregelung Studierende sowie zum Aufstieg Zugelassene, deren Vorbereitungsdienst oder Einführungszeit vor dem 1. August 2008 begonnen hat, werden nach den bisher geltenden Vorschriften ausgebildet und geprüft. 8 Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2008 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft 1. die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Verwaltungsdienstes der Fachrichtung Rentenversicherung bei Landesversicherungsanstalten vom 30. September 1996 (Nds. GVBl. S. 425), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Dezember 2002 (Nds. GVBl. S. 789), 2. Artikel 2 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Verwaltungsdienstes der Fachrichtung Rentenversicherung bei Landesversicherungsanstalten vom 11. Dezember 2002 (Nds. GVBl. S. 789). Hannover, den 27. Oktober 2008 Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Ross-Luttmann Ministerin 331
8 Herausgegeben von der Niedersächsischen Staatskanzlei Verlag und Druck: Schlütersche Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG, Hans-Böckler-Allee 7, Hannover; Postanschrift: Hannover, Telefon , Telefax , Postbank Hannover Erscheint nach Bedarf. Laufender Bezug und Einzelstücke können durch den Verlag bezogen werden. Bezugspreis pro Jahr 56,30 (einschließlich 3,68 Mehrwertsteuer und einschließlich 9,20 Portokostenanteil). Bezugskündigung kann nur 10 Wochen vor Jahresende schriftlich erfolgen. Einzelnummer je angefangene 8 Seiten 1,05. ISSN Abonnementservice Christian Engelmann, Telefon , Telefax Einzelverkaufspreis dieser Ausgabe 1,05 einschließlich Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten 332
Entwurf. Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1. Änderung des Haushaltsgesetzes 2015
Entwurf Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1 Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 Das Haushaltsgesetz 2015 vom 18. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S.
MehrGesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 19.06.2013
Gesetzentwurf Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 19.06.2013 Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Sehr geehrter Herr Präsident, anliegend übersende ich den von der
MehrNiedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/20. Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 5.
Gesetzentwurf Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 5. Mai 1998 An den Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Sehr geehrter Herr Präsident! Als Anlage übersende ich den
Mehr2005 Ausgegeben am 9. Juni 2005
H 3234 195 2005 Ausgegeben am 9. Juni 2005 Nr. 27 Inhalt Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2005.......................................... S. 195
Mehr2014 Einzelplan Einnahmen Ausgaben
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4532 04. 12. 2013 Gesetzesbeschluss des Landtags Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg
Mehr27 ANLAGE 1 Haushaltsplan des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2000 und 2001 Gesamtplan Haushaltsübersicht Verpflichtungsermächtigungen Finanzierungsübersicht Kreditfinanzierungsplan ( 13 Abs.
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4664 16. Wahlperiode 12. 03. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)
MehrNachtrag zum. Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2009. Einzelplan 01 Landtag
Land Sachsen-Anhalt Nachtrag zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 Einzelplan 01 Landtag - 4 - Übersicht über die und Ausgaben ErgHH/NHH 2009 01 Landtag Übersicht über die, Ausgaben Kapitel Bezeichnung
Mehr67. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 23. April 2013 Nummer 6
5321 67. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 23. April 2013 Nummer 6 Tag I N H A L T 4. 4. 2013 Verordnung über den vorübergehenden Aufenthalt von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern außerhalb des Geltungsbereichs
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/701 17. Wahlperiode 2010-06-22 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Vermessungs- und Katasterverwaltung Federführend ist
MehrThüringer Verordnung zur Anderung von Ausbildungs- und Laufbahnvorschriften für den gehobenen Polizeivollzugsdienst
Ve rord n u ngsentwu rf des Innenministeriums Thüringer Verordnung zur Anderung von Ausbildungs- und Laufbahnvorschriften für den gehobenen Polizeivollzugsdienst A. Problem und Regelungsbedürfnis Im Jahr
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/237 17. Wahlperiode 10-02-09 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein Federführend
Mehrdem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen:
13. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 Gesetz zur Umstellung landesrechtlicher Vorschriften auf Euro und zur
MehrStadtbürgerschaft 18. Wahlperiode 13.05.14. Mitteilung des Senats vom 13. Mai 2014
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/556 S Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode 13.05.14 Mitteilung des Senats vom 13. Mai 2014 Ortsgesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde)
MehrQuelle: Fundstelle: Amtsblatt 1990, 449 Gliederungs-Nr: Zum 15.01.2014 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. Erster Abschnitt.
Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: VwFHSchulG SL Neugefasst durch 27.02.1990 Bek. vom: Textnachweis ab: 01.01.2002 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Amtsblatt 1990, 449 Gliederungs-Nr: 2030-10 Gesetz
Mehr- V - die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungs- ermächtigungen. das Vermögen und die Schulden.
- V - Einführung Mit dieser Haushaltsrechnung legt die Landesregierung durch den Minister der Finanzen gemäß Artikel 97 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit 114 Abs. 1 der
MehrGesetz über die Anstalt Niedersächsische Landesforsten Vom 16. Dezember 2004 *) Nds. GVBl. 2004, 616. Gültig ab 01.01.2005
Gesetz über die Anstalt Niedersächsische Landesforsten Vom 16. Dezember 2004 *) Nds. GVBl. 2004, 616 Gültig ab 01.01.2005 Letzte berücksichtigte Änderung: 10 und 15 geändert durch Artikel 13 des Gesetzes
MehrVom 17. November 2014
Verordnung des Innenministeriums über die Ausbildung und Prüfung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst - APrOFw hd) Vom
MehrQuelle: Fundstelle: GBl. 2014, 220 Gliederungs-Nr:
Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: LVO-MLR Ausfertigungsdatum: 11.04.2014 Gültig ab: 20.05.2014 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GBl. 2014, 220 Gliederungs-Nr: 2030-227 Verordnung
MehrBundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2009 Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen Vom 25. August 2009 Auszug Auf Grund des 53 Absatz
MehrGesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes
14. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2021 Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg
MehrKapitel 20 650 Schuldenverwaltung
Kapitel 20 650 92 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2012 2011 2012 2010 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 20 650 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 920 Vermischte
MehrDritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung. Vom 25. April 2006 (ebanz AT V1)
1 Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung Vom 25. April 2006 (ebanz AT25 2006 V1) Auf Grund des 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 Buchstabe a, b und d in Verbindung mit Abs. 2 sowie
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluß. Drucksache 12 / 3579. 12. Wahlperiode. des Landtags. Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung
Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 3579 Gesetzesbeschluß des Landtags Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Der Landtag hat am 10. Dezember 1998 das folgende Gesetz
MehrLandtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1140 29.05.2012 Beschlussempfehlung Ausschuss für Umwelt Entwurf eines Gesetzes über die Neuorganisation der Verwaltung des Biosphärenreservates Mittelelbe, des
MehrHAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I
213 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I HmbGVBl. Nr. 24 FREITAG, DEN 15. JUNI 2012 Tag Inhalt Seite 29. 5. 2012 Dritte Verordnung zur Änderung der Weiterübertragungsverordnung-Bau.........................
MehrE n t w u r f. Gesetz zur Vereinheitlichung landesrechtlicher Verjährungsvorschriften.
E n t w u r f Gesetz zur Vereinheitlichung landesrechtlicher Verjährungsvorschriften. Artikel 1 Änderung des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt 9 des Verwaltungskostengesetzes des Landes
MehrV e r o r d n u n g zur Änderung der Verordnung über berufsbildende Schulen und anderer schulrechtlicher Vorschriften. Vom 2013 (Nds. GVBl. S.
V e r o r d n u n g zur Änderung der Verordnung über berufsbildende Schulen und anderer schulrechtlicher Vorschriften Vom 2013 (Nds. GVBl. S. ) Aufgrund des 11 Abs. 9 in Verbindung mit 19 Satz 6 und des
MehrBeschlussempfehlung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Niedersächsische Versorgungswerk
Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/1123 Beschlussempfehlung Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen Hannover, den 15.01.2014 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über
MehrKapitel 20 650 Schuldenverwaltung
Kapitel 20 650 106 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2015 2014 2015 2013 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 20 650 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 831
MehrAbschrift. Vom 5. Juli 2011 (Nds. GVBl. S. 254)
Abschrift V e r o r d n u n g über die Erteilung von Fahrberechtigungen an ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks sowie
MehrGesetz.. und VerordnUltgsblatt
B 1612 Bayeriscltes 415 Gesetz.. und VerordnUltgsblatt Nr. 19 München, den 16. Oktober 1996 Datum Inhalt Seite 3. 9.1996 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit in richterrechtlichen
MehrHaushaltsreste und Kreditermächtigungen
Auszug aus Denkschrift 2012 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Beitrag Nr. 2 Haushaltsreste und Kreditermächtigungen RECHNUNGSHOF Rechnungshof Baden-Württemberg Denkschrift
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 18/ #N!#
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 18. Wahlperiode Drucksache 18/ #N!# Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Achtzehnten Rundfunkä änderungsstaatsvertrag Federführend ist der Ministerpräsident
MehrBedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte
Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 07. September 1999 beschlossen, die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen
MehrTHÜRINGER LANDTAG. Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/4970 4. Wahlperiode 12.03.2009. G e s e t z e n t w u r f. der Landesregierung
Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/4970 4. Wahlperiode 12.03.2009 THÜRINGER LANDTAG G e s e t z e n t w u r f der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
MehrWir bitten, gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin zur Kenntnis zu nehmen, dass der Senat die nachstehende Verordnung erlassen hat:
Der Senat von Berlin BildJugWiss II C 1.1 - Tel.: 90227 (9227) 5263 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung
MehrLandtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4603 01.12.2015 Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes
MehrDas Schulrecht in Sachsen-Anhalt
Carl Link Vorschriftensammlung Das Schulrecht in Sachsen-Anhalt Schulgesetz mit Erläuterungen, Unterrichtsbestimmungen, Dienstrecht Bearbeitet von Klaus Jürgen Boehm, Antje Bartels Grundwerk mit 171. Ergänzungslieferung
MehrDrittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Bundesrat Drucksache 350/10 BRFuss 18.06.10 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages AS Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Der Deutsche Bundestag hat
MehrGesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/70 Landtag 19. Wahlperiode 15.09.15 Mitteilung des Senats vom15. September 2015 Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
MehrKapitel 20 650 Schuldenverwaltung
Kapitel 20 650 76 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2007 2006 2007 2005 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 20 650 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 920 Vermischte
Mehrzu Punkt... der 836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007
Bundesrat Drucksache 525/1/07 11.09.07 Empfehlungen der Ausschüsse AS - FJ - Fz - K - Wi zu Punkt der 836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten
MehrNiedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/3427. Beschlussempfehlung. Ausschuss Hannover, den 28. Mai 2002 für Medienfragen
Beschlussempfehlung Ausschuss Hannover, den 28. Mai 2002 für Medienfragen Entwurf eines Gesetzes zu dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 14/3360 Berichterstatter:
Mehr1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung
Landesverordnung über die Hochschuleignungsprüfung zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber (Hochschuleignungsprüfungsverordnung
MehrVerordnung über die nichtärztliche Psychotherapie * (Psychotherapeutenverordnung)
97 Verordnung über die nichtärztliche Psychotherapie * (Psychotherapeutenverordnung) Vom 5. November 977 (Stand. März 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf des Gesetzes vom 0.
MehrDie Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch den Ministerpräsidenten,
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und
MehrArbeitszeit und Urlaubsverordnung des Landes Baden-Württemberg (AzUVO)
Arbeitszeit und Urlaubsverordnung des Landes Baden-Württemberg (AzUVO) 5. ABSCHNITT Elternzeit Gemäß Artikel 2 der Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung vom
MehrVierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung
Bundesrat Drucksache 77/09 23.01.09 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung AS Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen
MehrRegelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V
Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat auf
MehrSoll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) 2010 2011 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.
Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorbemerkung: I. Gehobener Dienst Im Einzelplan 03 sind nur die Anwärterbezüge (Tit. 422 03), der Anteil der Gemeinden am Ausbildungsaufwand für den gehobenen Verwaltungsdienst
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5280 16. Wahlperiode 09. 05. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/4455
MehrVerwaltungshaushalt 2016 Version 0 Einzelplan 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Unterabschnitt 1100 Öffentliche Ordnung 1100
Verwaltungshaushalt 2016 Einzelplan 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Unterabschnitt 1100 Öffentliche Ordnung 1100 Haushaltsstelle Haushaltsansatz Rechnungsergebnis Bew. HH- 2016 2015 2014 Stelle Nr.
MehrStaats- und Kommunalfinanzen
Kennziffer: L I/II j/06 Bestellnr.: L1033 200600 Oktober 2008 Staats- und Kommunalfinanzen Jahresrechnungsergebnisse 2006 411/08 STATISTISCHES LANDESAMT RHEINLAND-PFALZ. BAD EMS. 2008 ISSN 1430-5151 Für
MehrRechtsvergleich Bayern.I. Niedersachsen
Rechtsvergleich Bayern.I. Niedersachsen Bayern Niedersachsen Art des Arbeitsverhältnisses Art. 2 SiGjurVD: Öffentlich- rechtliches Ausbildungsverhältnis (1) 2 Die Bewerber werden mit der Aufnahme in den
MehrBayeriscl1eS 161. Nr. 8 München, den 28. April 1995. Datum.Inhalt Seite
8 1612 Bayeriscl1eS 161 Gesetz.. und Verordnul1gsblatt Nr. 8 München, den 28. April 1995 Datum.Inhalt Seite 19. 4. 1995 Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
MehrEntwurf des Doppelhaushalts 2016/2017
Entwurf des Doppelhaushalts 2016/2017 Senatspressekonferenz am 7. Juli 2015 Folie 1 Struktur der Einnahmen* 2016 und 2017 Vermögensverkäufe 0,3 % (63) Konsolidierungshilfen 0,3 % (80) Sonder-BEZ und Kompensation
MehrBremische Bürgerschaft Drucksache 16/87 Landtag Wahlperiode
Bremische Bürgerschaft Drucksache 16/87 Landtag 02.12.03 16. Wahlperiode Mitteilung des Senats vom 2. Dezember 2003 Beitritt der Psychotherapeutenkammer Bremen zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer
Mehr266 Amtsblatt des Saarlandes vom 18. August 2011
266 Amtsblatt des Saarlandes vom 18. August 2011 79 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes Rechtspflegerausbildungsordnung (RpflAO) Vom 2. August
MehrBundesrat Drucksache 330/16. Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Bundesrat Drucksache 330/16 15.06.16 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Wi - K Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der staatlich
MehrKapitel 11 070 Krankenhausförderung
Kapitel 11 070 116 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2003 2002 2003 2001 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 11 070 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 312
MehrTeil A. Haushaltsrechnung
Teil A Haushaltsrechnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für das Haushaltsjahr - 1 -./. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 Gebühren, sonstige Entgelte 0,00 101,13 101,13 112 01 Geldstrafen,
Mehrhier: Beitrag Nr. 1 Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2011
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3801 04. 07. 2013 Mitteilung des Rechnungshofs Denkschrift 2013 zur Haushaltsrechnung 2011 (vgl. Drucksache 15/3800) hier: Beitrag Nr. 1 Haushaltsvollzug
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Nur per E-Mail!
MehrNiedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1480. Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung Ausschuss für Hannover, den 10. März 2000 Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht Entwurf eines Gesetzes über im Dienstrecht Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 14/1250 Berichterstatter:
MehrBundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2009 Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen Vom 25. August 2009 Auszug Auf Grund des 53 Absatz
MehrKommunale Finanzplanung
Kommunale Finanzplanung 1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten 2016 Gemeinde: Gemeinde Baindt Gruppierungs- Einnahmen des Verwaltungshaushalts Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen 000,001 Grundsteuern
MehrHessische Verordnung über die Berufspraxis zur Eintragung in ein Berufsverzeichnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen vom 22
Hessische Verordnung über die Berufspraxis zur Eintragung in ein Berufsverzeichnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen vom 22. September 2008 (GVBl. I, S. 891 ff), geändert durch Verordnung vom
MehrKapitel Kreissportbund/Stadtsportbund: Nordhausen
Anlage 3 Rahmenhaushaltsplan für das Jahr 2015 (Erfüllung 2014) Kapitel Kreissportbund/Stadtsportbund: Nordhausen (siehe Übersicht) Angaben in Euro ( ) Hauptgruppe: 0 Einnahmen aus Mitgliedschaft 01101
MehrStudienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch
Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des
MehrI. Haushaltsplan, Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung
I. Haushaltsplan, Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung Haushaltsplan und Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2013 01 1 2 1 Vorbemerkungen Das Hj. 2013 schloss mit einem kassenmäßigen Jahresergebnis
MehrBeibehaltung der vier Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener, höherer Dienst) ( 17 Abs. 2-5 BBG)
Bund Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) ist im Bundesgesetzblatt vom 11. Februar 2009 (S. 160 ff.) veröffentlicht; Neufassung der Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
MehrEntwurf. V e r o r d n u n g über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Schuldienst
Entwurf V e r o r d n u n g über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Schuldienst Aufgrund des 60 Abs. 5 Satz 1 und des 63 Abs. 2 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) in der Fassung vom
MehrPaare, die sich für eine Familie entschieden haben, benötigen und verdienen Unterstützung.
Bundesrat Drucksache 478/11 16.08.11 Gesetzesantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes für Maßnahmen
Mehrp u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Hochschule Trier - Trier University of Applied Sciences
Nr. 2015-10 publicus Amtliches Veröffentlichungsorgan der HS Trier S. 138 p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Hochschule Trier - Trier University of Applied Sciences 2015-10 Veröffentlicht
MehrErstes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
Bundesrat Drucksache 392/13 BRFuss 17.05.13 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Vk Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung
MehrHaushaltsplan 2014. (Enforcement)
Haushaltsplan () Gesamtüberblick über den Haushaltsplan Einnahmen 1.000 Verwaltungseinnahmen 266 Erstattungen von Verwaltungsausgaben 7.915 8.181 Ausgaben Personalausgaben 1.601 Sächliche Verwaltungsausgaben
MehrAusbildungs- und Prüfungsordnung gehobener Dienst NEK APOgD NEK 7.122-101 N
Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener Dienst NEK APOgD NEK 7.122-101 N Rechtsverordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen kirchlichen Verwaltungsdienstes (Ausbildungs-
MehrNachkalkulation Kurbeitrag 2011
Stadt Norderney Fachbereich IV - Finanzen - Vorlage 06.09.2012 Nachkalkulation Kurbeitrag 2011 I. Aufwand 1. der Stadt Norderney für a) Badem./Theater 14.657,11 EUR b) Bücherei 57.000,00 EUR c) NPH 194.517,66
MehrMinisterium für Kultus, Jugend und Sport 0450 Staatliche Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen)
Vorwort: Es bestehen 5 Staatliche Seminare für Didaktik und Lehrerbildung in Freiburg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Reutlingen und Schwäbisch Gmünd. 2003 2004 Zahl der Reallehreranwärter, die sich im Vorbereitungsdienst
MehrLand Sachsen-Anhalt. Übersicht. Anlage IV. über die Einnahmen und Ausgaben sowie den Bestand an Sondervermögen und Rücklagen ( 85 Abs. 1 Nr.
Land Sachsen-Anhalt Anlage IV Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben sowie den Bestand an Sondervermögen und Rücklagen ( 85 Abs. 1 Nr. 2 LHO) Anlage IV - 70 - Inhaltsverzeichnis Gesamtrechnung Rechnung
MehrKommunale Finanzplanung
Seite 313 Kommunale Finanzplanung 1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten 2014 2018 Gemeinde: Barsbüttel Seite 314 Gruppierungs- 0-2 Einnahmen des Verwaltungshaushalts 0 Steuern, steuerähnliche Einnahmen,
MehrL II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014
Artikel- 3923 13001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2013 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik
MehrStatistische Berichte
Statistische Berichte Hochschulen, Hochschulfinanzen B III - j und Einnahmen der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern 2013 Bestell-: Herausgabe: Printausgabe: L173 2013 00 21. September 2015 EUR 2,00
MehrGesetzentwurf. Fraktion der CDU Hannover, den Fraktion der FDP. Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes
Gesetzentwurf Fraktion der CDU Hannover, den 16.02.2009 Fraktion der FDP Der Landtag wolle das folgende Gesetz beschließen: Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes Artikel 1 Änderung
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 3503 FNA: FNA
juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: UAGGebV Ausfertigungsdatum: 04.09.2002 Gültig ab: 11.09.2002 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 3503 FNA: FNA 2129-29-5
MehrDER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,
CA/D 2/14 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 28. März 2014 zur Änderung der Artikel 2, 33 bis 38a und 111 des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts und zur Änderung des Artikels 5 der Durchführungsvorschriften
MehrBeschlussempfehlung *
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11412 16. Wahlperiode 17. 12. 2008 Beschlussempfehlung * des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/10536 Entwurf eines
MehrEntwurf. G e s e t z zur Neuordnung der Vorschriften über die Förderung der Freien Wohlfahrtspflege
Entwurf G e s e t z zur Neuordnung der Vorschriften über die Förderung der Freien Wohlfahrtspflege Artikel 1 Niedersächsisches Gesetz zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege (NWohlfFG) 1 Ziel der Förderung
MehrHochschulanzeiger der Hochschule Kaiserslautern
Hochschulanzeiger der Freitag, den 29. Januar 2016 Nr. 26/2016/1 INHALT Redaktionelle Änderung der Fachprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Elektrotechnik, Energieeffiziente Systeme, Maschinenbau,
MehrLANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode
LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Gesetz Nr. 1764 über die Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 Vom 1. Dezember 2011 (Amtsblatt I, 2011, S. 507) Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz
MehrGesetz zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)
1160 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2007 Gesetz zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz) Vom 26. Juni 2007
MehrAmtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2013 Laufende Nr.: 220 18
Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Jahrgang: 2013 Laufende Nr.: 220 18 Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau
MehrVerordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden
Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden 1000/11 0 Stammverordnung 59/01 2001-07-06 Blatt 1 1. Novelle 150/12 2012-12-28 Blatt 1-3 0 Ausgegeben
MehrVerwaltungsvorschrift
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz (KatSMitwirkungsVwV) Vom 26. Juni 1995 * Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich
MehrZweiter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2014
Zweiter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für Einzelplan 06 Ministerium für Finanzen und Wirtschaft -319- 0602 Allgemeine Bewilligungen (-) weniger Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Ausgaben Personalausgaben
MehrAmtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald
Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 21. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 18.11.2014 Nummer 31 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald Erste Satzung
Mehr