I. Haushaltsplan, Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung

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1 I. Haushaltsplan, Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung Haushaltsplan und Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr Vorbemerkungen Das Hj schloss mit einem kassenmäßigen Jahresergebnis von rd. 266,7 Mio.. Der Freistaat Sachsen erzielte im Hj Mehreinnahmen in Höhe von rd. 558,6 Mio. und tätigte Mehrausgaben in Höhe von rd. 291,9 Mio.. Der Freistaat reduzierte auch im Jahr wie geplant - seine Verschuldung um 75 Mio.. Dadurch hat sich die Pro-Kopf-Verschuldung leicht verringert. 3 Pro-Kopf-Verschuldung leicht verringert Mit 18,7 % wurde wiederum ein sehr hohes Investitionsniveau erreicht. 2 Gesamtbeurteilung der Haushalts- und Wirtschaftsführung 2013 Für das Hj ist unbeschadet der in den folgenden Beiträgen dargestellten Prüfergebnisse eine insgesamt ordnungsgemäße Haushaltsund Wirtschaftsführung festzustellen. 3 Staatshaushaltsplan 2013/2014 Der Landtag hat den StHpl. 2013/2014 in Einnahmen und Ausgaben für das Hj auf festgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr ( ) ist das Haushaltsvolumen um rd. 6,4 % höher. Der StHpl. enthält für das Hj VE in Höhe von Gegenüber dem Vorjahr ( ) sind die VE um rd. 38,3 % höher veranschlagt. 4 Haushaltsrechnung 4.1 Haushaltsabschluss Die Isteinnahmen im Hj betrugen insgesamt ,55 und die Istausgaben ,67. Als kassenmäßiges Jahresergebnis für das Hj ergab sich somit ein positiver Saldo in Höhe von ,88 (2012: negativer Saldo in Höhe von ). Nach Berücksichtigung des Unterschieds zwischen den aus dem Vorjahr übertragenen und in das kommende Jahr zu übertragenden Einnahme- und Ausgaberesten schloss das Hj mit einem ausgeglichenen rechnungsmäßigen Jahresergebnis ab. 4.2 Finanzierungssaldo Der Finanzierungssaldo wird gem. 82 Nr. 2c) SäHO als Differenz zwischen der Summe der Isteinnahmen (mit Ausnahme der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, der Entnahmen aus Rücklagen und der Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen) und der Summe der Istausgaben (mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen und der Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages) ermittelt. Für das Hj ergab sich ein positiver Finanzierungssaldo von rd Mio. (Vorjahr: Mio. ). Bestätigung einer ordnungsgemäßen Haushalts- und Wirtschaftsführung Abschluss des Hj mit ausgeglichenem rechnungsmäßigen Jahresergebnis Jahresbericht 2015 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung 31

2 Finanzierungssaldo 2013 Einnahmen Summe Isteinnahmen ,55 - Nettokreditaufnahme am Kreditmarkt (OGr. 32) ,00 - Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken (OGr. 35) ,91 - Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre (OGr. 36) 0,00 ergibt A) ,64 Ausgaben Summe Istausgaben ,67 - Schuldentilgung am Kreditmarkt (OGr. 59) 0,00 - Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke (OGr. 91) ,82 - Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren (OGr. 96) 0,00 ergibt B) ,85 Finanzierungssaldo = A) - B) , Werden die Isteinnahmen und Istausgaben zusätzlich um haushaltstechnische Verrechnungen (OGr. 38 und 98) bereinigt, ergibt sich ein Finanzierungssaldo in Höhe von rd Mio.. Unter Berücksichtigung der Nettokreditaufnahme des Freistaates bei Sondervermögen (OGr. 31) in Höhe von 460 Mio. ergäbe sich ein positiver Finanzierungssaldo von rd. 553,5 Mio. bzw. - unter Abzug haushaltstechnischer Verrechnungen - in Höhe von rd. 550,6 Mio Zusammensetzung des Staatshaushaltes In der folgenden Übersicht sind die im Staatshaushalt veranschlagten Einnahmen und Ausgaben den Isteinnahmen und -ausgaben lt. HR, gegliedert nach Haupt- und Obergruppen, gegenübergestellt: HGr./OGr. StHpl. HR in Einnahmen 0 Steuern und steuerähnliche Abgaben , ,67 1 Verwaltungseinnahmen , ,52 2 Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen , ,64 3 ohne 31 und 32 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen , ,72 "Ordentliche" Einnahmen , ,55 31 und 32 Nettokreditaufnahme , ,00 Gesamteinnahmen/Istergebnis , ,55 Ausgaben 4 Personalausgaben , ,49 51 bis 54 Sächliche Verwaltungsausgaben , ,40 56 bis 57 Ausgaben für den Schuldendienst , ,37 6 Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen , ,91 7, 8 Investitionsausgaben , ,41 - darunter 7 Baumaßnahmen , ,15 81, 82 Sonstige Sachinvestitionen , ,40 83 bis 89 Investitionsförderung , ,86 9 Besondere Finanzierungsausgaben , ,09 Gesamtausgaben/Istergebnis , ,67 15 Der Freistaat Sachsen erzielte im Hj Mehreinnahmen in Höhe von ,55 und tätigte Mehrausgaben in Höhe von ,67 gegenüber dem Planansatz. Zudem reduzierte der Freistaat - wie geplant - seine Verschuldung um 75 Mio.. 32 Jahresbericht 2015 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung

3 Bei den besonderen Finanzierungsausgaben (HGr. 9) entstanden insgesamt Mehrausgaben in Höhe von rd. 286,6 Mio. - das 20-fache - gegenüber dem Planansatz Diese waren im Wesentlichen bedingt durch die Zuführung an die Rücklage zum Ausgleich erkennbarer Haushaltsrisiken, insbesondere durch Verbindlichkeiten im Rahmen der Bund- Länderfinanzbeziehungen (rd. 114,1 Mio. ), durch Zuführung an die Rücklage zur Finanzierung von Abrechnungsbeträgen gem. 2 Abs. 2 SächsFAG (rd. 105,8 Mio. ) sowie durch Zuführungen an das Sondervermögen Zukunftssicherungsfonds Sachsen (40 Mio. ), an die Rücklage zur Weitergabe von Wohngeldeinsparungen des Landes durch Hartz IV (20 Mio. ) und an die Kassenverstärkungs- und Haushaltsausgleichsrücklage (rd. 8 Mio. ). 5 Ausgabereste und Vorgriffe Als Ausnahme vom Grundsatz der Jährigkeit können nicht in Anspruch genommene Ausgabeermächtigungen in das Folgejahr übertragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um Ausgaben für Investitionen oder Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen handelt oder sie durch Haushaltsvermerk im Haushaltsplan für übertragbar erklärt wurden ( 19 SäHO). Darüber hinaus kann das SMF in besonders begründeten Einzelfällen die Übertragbarkeit von Ausgaben zulassen, soweit Ausgaben für bereits bewilligte Maßnahmen noch im nächsten Haushaltsjahr zu leisten sind ( 45 Abs. 4 SäHO). Die Übertragung und die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bedarf der Einwilligung des SMF ( 45 Abs. 3 SäHO). Ausgabereste bedürfen keiner neuen Veranschlagung im Haushaltsplan. Sie wachsen den Ausgabebefugnissen des neuen Haushaltsplanes zu und sind aus diesem nicht ersichtlich. Die Summe der Bruttoausgabereste gekürzt um die Mehrausgaben bei übertragbaren Ausgaben (Vorgriffe) ergibt den im Haushaltsabschluss dargestellten Betrag der Nettoausgabereste. Die Vorgriffe bedürfen ebenfalls der Einwilligung des SMF, die nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses erteilt werden darf. Vorgriffe sind auf die nächstjährige Bewilligung für den gleichen Zweck anzurechnen; das SMF kann Ausnahmen zulassen ( 37 Abs. 6 SäHO). Insgesamt willigte das SMF im Hj in Bruttoausgabereste in Höhe von ,20 ein, davon 0,63 % ( ,33 ) nach 45 Abs. 4 SäHO (besonders begründete Einzelfälle) und 0,4 % ( ,48 ) nach 45 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 S. 3 SäHO. Vorgriffen stimmte das SMF in Höhe von ,00 zu. Die Nettoausgabereste betragen somit ,20. Dies entspricht - wie im Vorjahr - rd. 13,2 % der Gesamtausgaben. Nach Angaben des SMF 1 belaufen sich Ausgabereste aus reinen Landesmitteln auf rd. 609 Mio., aus drittmittelfinanzierten Programmen auf rd. 315 Mio. und aus mischfinanzierten Programmen auf rd Mio.. Im Hj wurden Nettoausgabereste in Höhe von rd. 2,2 Mrd. übertragen 1 Schreiben des SMF vom , Az. MB/22-H 1218/12/ / Jahresbericht 2015 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung 33

4 21 Auf die Einzelpläne verteilen sich die Ausgabereste wie folgt: Verteilung der Ausgabereste auf die Einzelpläne Epl. Bruttoausgabereste Vorgriffe Nettoausgabereste in ,18 0, , ,31 0, , , , , ,88 0, , ,24 0, , ,91 0, , ,55 0, , ,39 0, , ,68 0, , ,08 0, , ,31 0, , ,21 0, , ,62 0, , , , , In den Epl. 07, 09 und 12 wurden zusammen rd. 66 % (rd. 1,5 Mrd. ) aller Ausgabereste gebildet. Die Mehrzahl der Ausgabereste in diesen Epl. stehen im Zusammenhang mit EU-Mitteln. So wurden im Epl. 07 im Zusammenhang mit EU-Förderprogrammen Ausgabereste im Kap Förderung durch den EFRE - Förderzeitraum 2007 bis 2013 in Höhe von rd. 342,7 Mio., im Kap Förderung der beruflichen Bildung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Höhe von rd. 49,7 Mio. sowie in den Kap Allgemeine Wirtschaftsförderung und 0704 Verkehr insgesamt rd. 15,4 Mio. übertragen. Für den Epl. 09 liegt der Schwerpunkt der Ausgabenübertragung im Kap Förderung durch die EU - Periode 2007 bis 2013 mit insgesamt rd. 333,8 Mio. (74 %). Im Epl. 12 wurden im Zusammenhang mit EU-Programmen Ausgabereste in Höhe von rd. 342,2 Mio. (86 %) übertragen. 6 Einnahmereste Zur Deckung der Ausgabereste wurden Einnahmereste in Höhe von insgesamt ,38 in das Hj übertragen, die sich im Epl. 07 (rd Mio. ) und im Epl. 09 (rd. 115,5 Mio. ) aus Zuweisungen aus Mitteln der EU ergeben. Die Differenz zwischen den Ausgabe- und Einnahmeresten wird durch den Saldo des kassenmäßigen Gesamtergebnisses in Höhe von ,82 gedeckt. 7 Verpflichtungsermächtigungen Maßnahmen, die den Staat zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren verpflichten können, sind nur zulässig, wenn der Haushaltsplan dazu ermächtigt ( 38 Abs. 1 Satz 1 SäHO). In Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses kann das SMF Ausnahmen (üpl. und apl. VE) zulassen ( 38 Abs. 1 Satz 2 SäHO). 34 Jahresbericht 2015 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung

5 Darüber hinaus ist das SMF ermächtigt, nach 11 Abs. 1 HG 2013/2014 zusätzlichen VE zuzustimmen, wenn hierfür im laufenden Haushaltsjahr nicht veranschlagte Mittel zweckgebunden von anderer Seite gezahlt oder rechtsverbindlich zugesagt sind. Für das Hj wurden im StHpl. 2013/2014 insgesamt VE in Höhe von veranschlagt (Vorjahr: ). Das SMF hat in üpl. VE in Höhe von ,11 (Vorjahr: ) und apl. VE in Höhe von ,90 (Vorjahr: ) eingewilligt sowie fast ausschließlich hochwasserbedingten, zusätzlichen VE in Höhe von (Vorjahr: ) zugestimmt. Der Nachweis der Inanspruchnahme von VE erfolgt nach VwV Nr. 9 Satz 1 zu 34 SäHO mit den Mustern 4a und 4b zu 34 SäHO. In der folgenden Übersicht hat der SRH die insgesamt bewilligten VE und deren Inanspruchnahme entsprechend den Meldungen der Ressorts zusammengefasst. Für 2013 waren rd. 2 Mrd. VE veranschlagt, das SMF hat weitere rd. 0,641 Mrd. genehmigt Bewilligte VE und deren Inanspruchnahme Epl. StHpl üpl. apl. zusätzliche Umschichtungen gesamt Inanspruchnahme in in in % 01 0,00 0,00 0,00 0, , , , ,00 53, , , , , ,00 75, , , ,00 100, , , , ,00 95, , , , ,00 63, , , , , , ,00 79, , , , , , ,00 83, , , , , , , ,00 64,5 11 0, , ,00 0,00 0, , , , , ,00 61, , , , , ,00 49, , , , , ,00 8, , , , ,00 0, , ,00 56, Bewilligte über- und außerplanmäßige Ausgaben und bewilligte zusätzliche Ausgaben Das SMF kann nach 37 Abs. 1 SäHO üpl. und apl. Ausgabeermächtigungen erteilen. Außerdem ermächtigt 11 Abs. 1 HG 2013/2014 das SMF, zusätzlichen Ausgaben einschließlich Kofinanzierungsmitteln zuzustimmen, wenn hierfür im laufenden Haushalt nicht veranschlagte Mittel zweckgebunden von anderer Seite gezahlt oder rechtsverbindlich zugesagt sind. Im Hj bewilligte das SMF üpl. Ausgaben in Höhe von ,90 (Vorjahr: ,60 ) und apl. Ausgaben in Höhe von ,04 (Vorjahr: ,10 ). Zusätzlichen Ausgaben stimmte das SMF in Höhe von insgesamt ,14 (Vorjahr: ) zu. Das SMF stimmte im Jahr 2013 über-, außerplanmäßigen und zusätzlichen Ausgaben von insgesamt rd. 599 Mio. zu Jahresbericht 2015 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung 35

6 34 Die Bewilligungen der üpl., apl. und zusätzlichen Ausgaben verteilen sich auf die Einzelpläne wie folgt: Verteilung zusätzlicher Ausgabebewilligungen auf die Einzelpläne bewilligte bewilligte zusätzliche Ausgaben Epl. üpl. Ausgaben apl. Ausgaben gem. 11 Abs. 1 HG in ,84 0,00 0, , ,00 0, , ,76 0, ,00 0,00 0, , ,00 0, ,16 0,00 0, , , , , , , , , , ,00 0,00 0, , , , , ,00 0, , , ,00 gesamt , , , Die üpl. Ausgaben wurden im Hj vor allem im Epl. 03 (rd. 73 %) bewilligt. Dabei handelt es sich überwiegend um Mehrausgaben für die Unterbringung der Asylbewerber und anderen ausländischen Flüchtlingen (rd. 19,36 Mio. - Einsparung im Gesamthaushalt), um Mehrausgaben von Landeserziehungsgeld nach dem Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetz (2,24 Mio. - Einsparung im Epl. 08), um Mehrausgaben des Polizeiverwaltungsamtes für die Beseitigung ehemals reichseigener Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften (2 Mio. - Einsparung im Epl. 03), um Mehrausgaben durch die vorgezogene Einzahlung in den Fonds Heimerziehung in der DDR in den Jahren zur Aufrechterhaltung der Liquidität (rd. 1,793 Mio. - Einsparung im Epl. 08) sowie um Mehrausgaben zur Förderung von Schulen in freier Trägerschaft wegen gestiegener Schülerzahlen (1,2 Mio. - Einsparung im Epl. 05). Die apl. Ausgaben wurden im Hj überwiegend im Epl. 15 bewilligt (rd. 95 %). Der größte Anteil davon entfällt auf eine apl. Zuführung zum Aufbauhilfefonds Sachsen 2013 in Höhe von 232 Mio. und weitere hochwasserbedingte Ausgaben in Höhe von rd. 87 Mio.. Des Weiteren erfolgte eine apl. Zuführung in Höhe von 40 Mio. an das Sondervermögen Zukunftssicherungsfonds Sachsen. Zusätzliche Ausgaben aufgrund zusätzlicher Einnahmen bewilligte das SMF vor allem im Epl. 15, Kap Hochwasser 2013 (99,2 %), auch die restlichen zusätzlichen Ausgaben waren fast ausschließlich hochwasserbedingt. Die Istbeträge aller Haushaltsstellen im Kap "Hochwasser 2013" betragen 0,00, alle zunächst dort abgebildeten Einnahmen und Ausgaben wurden in das Sondervermögen "Aufbauhilfefonds Sachsen 2013" umgebucht. 2 2 Vgl. 7 Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfefonds Sachsen 2013" vom 17. Dezember 2013, SächsGVBl. 17/2013, S. 894ff. 36 Jahresbericht 2015 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung

7 Üpl. und apl. Bewilligungen erfolgten im Hj überwiegend in der HGr. 6 (Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen). Die zusätzlichen Ausgaben betreffen überwiegend Ausgaben der HGr. 8 (Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen). 9 Umschichtungen bzw. Verstärkungen Das SMF ist gem. 11 Abs. 4 HG 2013/2014 ermächtigt, im Einvernehmen mit den betroffenen Ressorts Ausgaben und VE für Investitionen umzuschichten sowie Ansätze für Investitionsausgaben durch Einsparungen bei den laufenden Ausgaben im Einzelplan oder durch Deckung im Gesamthaushalt zu verstärken. Umschichtungen und Verstärkungen über 10 Mio. im Einzelfall bedürfen der Einwilligung des Haushaltsund Finanzausschusses des Landtages. Insgesamt hat das SMF im Hj Umschichtungen bzw. Verstärkungen bei Ausgaben in Höhe von ,40 (Vorjahr: ) bewilligt. Diese betrafen größtenteils den Epl. 12 (84 %). Die Einsparungen erfolgten nahezu vollständig im Gesamthaushalt. Das SMF stimmte im Jahr 2013 außerdem der Umschichtung einer VE in Höhe von 2,5 Mio. in den Epl. 15 zu, die Einsparung erfolgte im Epl Vorschüsse und Verwahrungen Vorschüsse und Verwahrungen gem. 60 SäHO werden außerhalb des Staatshaushalts geführt und somit nicht im StHpl. und in der HR abgebildet. Die Bestände an Vorschüssen und Verwahrungen haben sich in den letzten Jahren (jeweils zum Stand ) wie folgt entwickelt: Bestände an Vorschüssen und Verwahrungen Mio. Das SMF hat im Hj Umschichtungen bzw. Verstärkungen bei Ausgaben nach 11 Abs. 4 HG in Höhe von insgesamt rd. 219 Mio. zugestimmt , , , ,6 909, ,5 350,2 363,0 275,4 374,0 178,0 197,5 216,5 139,2 168,2 158,0 137,4 140,1 144,5 141,5 142,2 149, Vorschüsse Verwahrungen 45 Seit 2009 erfolgt die kassenmäßige Abwicklung von Rücklagen, Sondervermögen und Staatsbetrieben über einen gesonderten Abschnitt des Hauptzeitbuches und nicht mehr über die Verwahrkonten. Die Umbuchung von Einnahmen aus Kreditaufnahmen gem. 2 Abs. 5 HG werden seit 2010 über einen Sonderbuchungsabschnitt gebucht (vgl. Jahresbericht 2011 des SRH, Beitrag Nr. 1, Pkt. 11). Jahresbericht 2015 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung 37

8 Nach der Bereinigung der Verwahr- und Vorschusskonten weisen diese seit 2010 wieder Bestände im Rahmen des üblichen Niveaus aus. 11 Einzelfeststellungen (Verstärkungsmittel für Investitionen) Von den Verstärkungsmitteln für Investitionen (Kap. 1503, Tit ) wurden 300 T zur Verstärkung des Globalansatzes für den staatlichen Hochbau (Kap Tit ) verwendet zur Deckung der Zuführungen an das Sondervermögens Grundstock (Kap. 1520, Tit ) aufgrund des Grundstücksveräußerungserlöses aus einem Übereignungsgeschäft mit dem Landkreis Leipzig. Die Verfahrensweise des SMF, über die Verstärkung eines anderen Globalansatzes einen dritten Haushaltsansatz zu verstärken, ist nicht transparent. Eine direkte Verstärkung von Tit im Kap hätte erfolgen können. Das SMF teilte mit, dass es sich hier um einen Einzelfall handele. Die Zuführung sei unter Nutzung der bestehenden Deckungsfähigkeit erfolgt. Bei künftigen Verstärkungen werde die Prüfbemerkung des SRH berücksichtigt. 38 Jahresbericht 2015 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung

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