2. wie viele Schlachthöfe im Land insbesondere die Verarbeitung von Nischenprodukten oder Biofleisch betreiben;

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1 Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / Antrag der Abg. Ernst Kopp u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Schlachtbetriebe in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Änderungen es bei den Hygieneanforderungen und Pflichtuntersuchungen bei Schlachtungen seit 2010 gegeben hat und ob und wie sich dies auf die Gebühren ausgewirkt hat; 2. wie viele Schlachthöfe im Land insbesondere die Verarbeitung von Nischenprodukten oder Biofleisch betreiben; 3. wie sich die Zahl der Schlachtungen von Tieren aus Biobetrieben seit 2010 entwickelt hat und wie sich die Zahl der Schlachtbetriebe, in denen diese Tiere geschlachtet werden können, seitdem entwickelt hat; 4. wie viele Metzgereien und landwirtschaftliche Betriebe mit Selbstvermarktung eigene, angeschlossene Schlachtanlagen betreiben und wie sich diese Zahl seit 2010 entwickelt hat (soweit möglich, aufgegliedert nach Schließungen und Neueröffnungen); 5. welche Fördermöglichkeiten für solche kleinen Schlachtanlagen bestehen und inwieweit neue Anlagen in den vergangenen Jahren gefördert wurden; 6. inwieweit die Schlachtbetriebe (für konventionell und biologisch erzeugte Schlachttiere) im Land und jenseits der Landesgrenzen trotz Schließungen einzelner Schlachtbetriebe so verteilt sind, dass Landwirte ohne lange Anfahrtswege ihre Tiere zum Schlachtbetrieb bringen können; 7. welche weitere Entwicklung die Landesregierung für die Schlachthofstruktur im Land erwartet und inwieweit sie insbesondere eine ausreichende räumliche Verteilung für kurze Anfahrtswege für gewährleistet hält; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 8. welche Maßnahmen die Landesregierung ergreift, um Schlachtbetriebe zu stärken und insbesondere zur Verbesserung regionaler Erzeugung und Vermarktung auch kleine Schlachtanlagen von Metzgereien oder direktvermarktenden landwirtschaftlichen Betrieben zu fördern Kopp, Gall, Nelius, Gruber, Rolland SPD Begründung Im Zuge gestiegener Hygieneanforderungen der EU sowie gestiegener Gebühren und des allgemeinen Marktdrucks ist die Zahl der Schlachtbetriebe im Land gegenüber früher zurückgegangen. Das führt in manchen Fällen zu längeren Transportwegen für die Tierhalter, insbesondere für Nischenprodukte sowie Biofleisch. In vielen Betrieben entsteht auch der Wunsch nach Eigenschlachtungen und Direktvermarktung von Fleisch, was jedoch zunächst hohe Investitionskosten erfordert. Daraus ergeben sich die oben angeführten Fragestellungen. Stellungnahme Mit Schreiben vom 23. Februar 2018 Nr. Z(22) /242F nimmt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Änderungen es bei den Hygieneanforderungen und Pflichtuntersuchungen bei Schlachtungen seit 2010 gegeben hat und ob und wie sich dies auf die Gebühren ausgewirkt hat; Zu 1.: Seit 2010 haben sich im Hinblick auf die lebensmittelrechtliche Hygieneanforderungen an Schlachtbetriebe sowie die amtlichen Pflichtuntersuchungen folgende Änderungen ergeben: ab April 2015 fast völliger Wegfall der Untersuchungspflicht für Rinder im Hinblick auf BSE, ab dem 1. Juni 2014 Einführung der sogenannten visuellen Fleischuntersuchung bei Schlachtschweinen als vereinfachte Regeluntersuchung sowie ab 2016 Möglichkeit des Verzichts auf die Trichinenuntersuchung bei Schweinen aus Tierhaltungen, die eine behördliche Anerkennung als Haltungsbetriebe mit kontrollierten Haltungsbedingungen in Hinblick auf einen Einschleppung von Trichinellen haben. Der Wegfall der BSE-Untersuchungspflicht bei Rindern über 48 Monaten hat sich unmittelbar auf die Kosten bzw. Gebühren ausgewirkt. Die Einführung der visuellen bzw. risikoorientierten Fleischuntersuchung hatte ggf. bei größeren Schlachtbetrieben Auswirkungen auf den personellen Aufwand (Reduktion) für die Durchführung der amtlichen Fleischuntersuchung und damit auf die Gebühren, wenn eine effektive technische Ausstattung zur herkunftsbetriebsbezogenen Informationsauswertung am Schlachthof etabliert war bzw. wurde. Die Möglichkeit zum Wegfall der Trichinenuntersuchung wird bisher nur in ganz wenigen Einzelfällen genutzt, da der internationale Handel mit nicht untersuchtem 2

3 Schweinefleisch noch problematisch ist. Allerdings könnten die Kosten damit bei kleineren Schweinemästern und regionalen Schlachtbetrieben deutlich reduziert werden. Die amtliche Anerkennung setzt allerdings voraus, dass auch der Zukauf von Tieren nur aus anerkannten Betrieben erfolgt. Dies ist bisher nur schwer möglich. 2. wie viele Schlachthöfe im Land insbesondere die Verarbeitung von Nischenprodukten oder Biofleisch betreiben; 3. wie sich die Zahl der Schlachtungen von Tieren aus Biobetrieben seit 2010 entwickelt hat und wie sich die Zahl der Schlachtbetriebe, in denen diese Tiere geschlachtet werden können, seitdem entwickelt hat; Zu 2. und 3.: In Schlachthöfen wird nur das Gewicht der geschlachteten Tiere statistisch erfasst. Eine weitere statistische Aufgliederung über die Arten der Verarbeitung erfolgt nicht. Ein Schlachtbetrieb im Land ist auf die Schlachtung von Spanferkeln spezialisiert und ist in dieser Form einzigartig in Deutschland. Laut den Auswertungen des statistischen Landesamts wurden in Baden-Württemberg folgende Tierzahlen geschlachtet: Tabelle 1: Schlachtungen von Tieren in- und ausländischer Herkunft in Baden- Württemberg Jahre Rinder insgesamt Schweine Lämmer 1) übrige Schafe Ziegen Pferde ) ) Tiere, die jünger als 12 Monate sind. 2) Januar bis November Datenquelle: Schlachtungsstatistik. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2018 Insgesamt verfügen im Land 901 Betriebe (Stand Anfang 2017) über die hygienerechtliche Zulassung für die Schlachtung von als Haustieren gehaltenen Huftieren (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde). Bei diesen hygienerechtlich zugelassenen Schlachtstätten handelt es sich zum großen Teil um Schlachtstätten von landwirtschaftlichen Direktvermarktern und Metzgereien. Zur Zahl der Bio-Schlachtbetriebe wird auf die Ausführungen unter Punkt 4 in der Landtagsanfrage Drucksache 15/1237 verwiesen. Statistische Daten darüber, wie viele Betriebe davon Tiere aus ökologischer Erzeugung schlachten und weiterverarbeiten, liegen derzeit nicht vor. Nach der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung sind Betriebe, die wöchentlich über 200 Schweine oder 75 Rinder schlachten, verpflichtet, Meldungen über Preise und angelieferte Mengen zu erstatten. Derzeit melden 19 Betriebe bei Rindern und 29 Betriebe bei Schweinen. Hiervon verfügen 22 Betriebe über eine gültige Öko-Zulassung. 3

4 4 Geht man von der seit Jahren steigenden Anzahl der Öko-Erzeugerbetriebe mit Hofverarbeitung und der steigenden Anzahl an Öko-Verarbeitungsunternehmen in Baden-Württemberg aus, so kann bei der anhaltenden steigenden Nachfrage nach (regionalen) Bioprodukten tendenziell von einer steigenden Anzahl der o. g. Betriebe mit Öko-Zulassung ausgegangen werden. Von den meldepflichtigen Betrieben wurden im Jahr Rinder geschlachtet und damit 87 % der in den ersten 11 Monaten 2017 im Land geschlachteten Tiere. Im Jahr 2017 wurden von diesen meldepflichtigen Betrieben Schweine geschlachtet und damit 74 % der von Januar bis November 2017 im Land geschlachteten Schweine. Eine weitere Aufgliederung dieser Schlachtdaten in ökologische oder konventionelle geschlachtete Tiere erfolgt derzeit nicht. 4. wie viele Metzgereien und landwirtschaftliche Betriebe mit Selbstvermarktung eigene, angeschlossene Schlachtanlagen betreiben und wie sich diese Zahl seit 2010 entwickelt hat (soweit möglich, aufgegliedert nach Schließungen und Neueröffnungen); Zu 4.: In Baden-Württemberg lag die Zahl an zugelassenen Schlachtbetrieben 2017 bei 901; 2018 ist wieder von einem kleinen Anstieg auszugehen. Diese Schlachtbetriebe sind größtenteils unter dem Überbegriff selbstschlachtende Metzgereien und landwirtschaftliche Betriebe mit Selbstvermarktung zu subsumieren. Lediglich rund 50 Schlachthöfe fallen nicht unter diesen Übergriff (z. B. große Schlachthöfe, Dienstleistungsbetriebe). Die Entwicklung seit 2010 ist in Tabelle 2 aufgeführt. Tabelle 2: Entwicklung, der nach EU-Recht zugelassenen Schlachtbetriebe Stand nach EU-Recht zugelassene Betriebe Anfang Anfang Anfang Anfang Anfang Anfang Anfang Anfang Hinzu kommen Gemeindeschlachthäuser mit Zulassung, die für gewerbliche Schlachtungen durch kleine Metzgereien und Landwirte genutzt werden. Genaue Zahlen über Schließungen und Neueröffnungen liegen nicht vor. Dennoch ist die Zahl der zugelassenen kleineren Schlachtanlagen nahezu konstant, da die Rückgänge von 2013 auf 2014 sowie von 2016 auf 2017 überwiegend auf Datenbankbereinigungen beruhen. 5. welche Fördermöglichkeiten für solche kleinen Schlachtanlagen bestehen und inwieweit neue Anlagen in den vergangenen Jahren gefördert wurden; Zu 5.: Im Rahmen der Förderung der Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstruktur landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Marktstrukturverbesserung) können auch Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen im Sektor Vieh und Fleisch eine Unterstützung zu ihren Investitionen erhalten. Für Aufwendungen für die Schlachtung von Tieren (von der Betäubung/Tötung bis einschließlich der Abkühlung der Schlachtkörper) wurde 2007 bundesweit ein Förderausschluss eingeführt. Um einen Beitrag zum verstärkten Ausbau der regionalen Vermarktung und damit der regionalen Wertschöpfungsketten zu leisten, wurde der Förderausschluss 2012 für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und

5 Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz unter 10 Mio. Euro wieder aufgehoben. Seither hat Baden-Württemberg im Rahmen von vier Fördervorhaben, die von kleinen regionalen Metzgereien durchgeführt wurden, auch Aufwendungen im Bereich der Schlachtung finanziell unterstützt. 6. inwieweit die Schlachtbetriebe (für konventionell und biologisch erzeugte Schlachttiere) im Land und jenseits der Landesgrenzen trotz Schließungen einzelner Schlachtbetriebe so verteilt sind, dass Landwirte ohne lange Anfahrtswege ihre Tiere zum Schlachtbetrieb bringen können; Zu 6.: Baden-Württemberg verfügt über eine vergleichsweise dichte und vielfältige Schlachthofstruktur. Die kleineren Schlachtbetriebe (v. a. Metzgereien) sind gut über das Land verteilt. In jedem Landkreis sind mindestens 15 Metzgereien und/oder Landwirte für die Schlachtung von Schweinen und/oder Rindern zugelassen. Diese kleineren Schlachtbetriebe (ca. 800 im Land) haben jedoch nur einen geringen Bedarf bzw. ein geringes Schlachtaufkommen und machen in der Summe nur einen sehr kleinen Teil des gesamten Schlachtaufkommens aus. In den drei größten Schlachtbetrieben des Landes für Schweine werden rund 70 % des Schlachtaufkommens geschlachtet; auf die kleineren Schlachtbetriebe entfallen lediglich 3 bis 4 % des gesamten Schlachtaufkommens von Schweinen. Die übrigen gut 25 % der Schlachtungen von Schweinen werden in den mittleren Schlachthöfen geschlachtet. Schweinehalter, die größere Partien (z. B. 100 bis 200 Schweine) zur Schlachtung bringen wollen oder können, haben nicht in allen Teilen des Landes Schlachtbetriebe, die diese Partien abnehmen können. Aus Sicht des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) sind jedoch die in Baden-Württemberg gegebenenfalls erforderlichen etwas längeren Anfahrtswege auch für diese Partien realisierbar. Unbenommen davon dürfen Nutztiere nach 10 Tierschutztransportverordnung vom 11. Februar 2009 (BGBl. I S. 375) im Rahmen innerstaatlicher Transporte zu einem Schlachtbetrieb nicht länger als acht Stunden befördert werden. Eine Ausnahme gilt für Transporte in Fahrzeugen, die für lange Beförderungen zugelassen sind. Darüber hinaus besteht auf Landesebene im Rahmen des Qualitätszeichens Baden-Württemberg die Vorgabe, dass Schlachttiere nicht länger als vier Stunden zur Schlachtung transportiert werden dürfen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass gerade in den Regionen mit der höchsten Schweinedichte in Baden-Württemberg auch die größeren Schlachtbetriebe anzutreffen sind. 7. welche weitere Entwicklung die Landesregierung für die Schlachthofstruktur im Land erwartet und inwieweit sie insbesondere eine ausreichende räumliche Verteilung für kurze Anfahrtswege für gewährleistet hält; Zu 7.: Der Fleischmarkt befindet sich im scharfen Wettbewerb. Schlachtbetriebe müssen die Kostenstruktur auf der Schlacht- und Verarbeitungsstufe und gegebenenfalls das Marketing verbessern, um dauerhaft bestehen zu können. Große Metzgereien, teils auch als Filialisten, haben in den letzten Jahren entsprechend ihrer auf Verbraucherinnen und Verbraucher ausgerichteten durchgehenden Produktstrategien in eigene kleinere Schlachtanlangen investiert. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Betriebsgrößenentwicklung der Schlachtbetriebe weitergeht, da sie untereinander im Wettbewerb in der Versorgung des Lebensmitteleinzelhandels, des Ernährungshandwerks, der Außerhausverpflegung, der Verarbeitungsunternehmen und auch im Export stehen. Die Verlagerung wird vor allem auch mittlere Dienstleistungsschlachtbetriebe für die regionale Versorgung von Metzgereien betreffen, da diese im Wettbewerb mit den großen Betrieben meist deutlich höhere Stückkosten aufweisen. 5

6 8. welche Maßnahmen die Landesregierung ergreift, um Schlachtbetriebe zu stärken und insbesondere zur Verbesserung regionaler Erzeugung und Vermarktung auch kleine Schlachtanlagen von Metzgereien oder direktvermarktenden landwirtschaftlichen Betrieben zu fördern. Zu 8.: Wie bereits unter Nr. 5 beschrieben, können im Rahmen der Förderung zur Marktstrukturverbesserung Schlacht- und Zerlegebetriebe, Verarbeitungsunternehmen und Metzgereien eine investive Förderung erhalten. Der Fördersatz ist gestaffelt und liegt bei 20 % für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (weniger als 250 Beschäftigte und entweder Jahresumsatz höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. Euro), 30 % für Unternehmen, die überwiegend Qualitätsprodukte aufnehmen und verarbeiten (z. B. aus ökologischer Erzeugung, mit Qualitätszeichen Baden-Württemberg oder mit geschützter geografischer Angabe oder geografischem Ursprung) und 15 % für mittelgroße Unternehmen (weniger als 750 Beschäftigte oder Jahresumsatz unter 200 Mio. Euro). Im Rahmen der Marktstrukturförderung werden in der laufenden Förderperiode verstärkt kleinere Metzgereien bei ihren Investitionen in die Modernisierung und Erweiterung von Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung unterstützt, um so die regionale Vermarktung zu verbessern. Insgesamt sind seit 2014 in den Sektor Vieh und Fleisch rund 14 Mio. Euro Marktstrukturfördermittel geflossen, wovon über 4 Mio. Euro an Metzgereien und hiervon knapp die Hälfte an Metzgereibetriebe mit eigenen Schlachtanlagen gingen. Landwirtschaftliche Unternehmen können im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung über den Programmteil Diversifizierung beim Aufbau weiterer landwirtschaftsnaher Betriebszweige unterstützt werden. Darunter fallen z. B. auch Investitionen im Betrieb in Schlachträume oder Räume und Einrichtungen zur Verarbeitung und Direktvermarktung. Der Fördersatz liegt bei 25 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Höhe der Zuwendungen liegt aufgrund der De-minimis-Regelung bei maximal Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren. Die Zuwendungsvoraussetzungen für die Bewilligung von Förderanträgen sind im Internet im Förderwegweiser des MLR im Detail beschrieben ( Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 6

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