Rechenschaftsbericht 2013/2014

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1 Meinl CORE EUROPE Rechenschaftsbericht 2013/2014

2 JULIUS MEINL INVESTMENT Gesellschaft m.b.h. Meinl CORE EUROPE Investmentfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Bericht über das 22. Rechnungsjahr vom 1. Mai 2013 bis 30. April 2014

3 INHALTSVERZEICHNIS: Gesellschafter und Organe der Julius Meinl Investment Gesellschaft m.b.h. 4 Seite Entwicklung des Fonds und des errechneten Wertes 6 Ausschüttung/Auszahlung und Wiederanlagerabatt 7 Internationale Aktienmärkte Anlagepolitik 9 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 10 Vermögensaufstellung Zusammensetzung des Fondsvermögens 12 Bestätigungsvermerk 18 Steuerliche Behandlung der Ausschüttung/Auszahlung 20 Allgemeine Fondsbestimmungen Besondere Fondsbestimmungen Börsenliste 28 2

4 AUSSCHÜTTUNG / AUSZAHLUNG EUR 0,07 / EUR 0,08 je Anteil ab 15. Juni 2014 WIEDERANLAGERABATT 2,00 % vom Ausgabepreis vom 15. Juni bis 31. Juli

5 JULIUS MEINL INVESTMENT Gesellschaft m.b.h Wien, Kärntnerring 2 Telefon (01) Telefax (01) Gesellschafter Meinl Bank AG, Wien Staatskommissäre MR Mag. Edith Peters, Wien OR Mag. Karin Kufner, Wien Aufsichtsrat Mag. Wolfgang Werfer, Wien, Vorsitzender Dr. Daniel Charim, Wien, Vorsitzender-Stv. Dr. Wolfgang Spitzy, Wien Geschäftsführung Arno Mittermann, Wiener Neustadt Dr. Wolf Dietrich Kaltenegger, Wien Anlagebeirat Vst. Dir. Martin Bruckner, Wien Dr. Ulrich Stepski-Doliwa, Haid bei Ansfelden Gen.Dir. KR Herbert Fichta, Wien Depotbank Meinl Bank AG, Wien 4

6 Publikumsfonds der JULIUS MEINL INVESTMENT Ges.m.b.H. MEINL EXCLUSIVE WORLD EQUITIES MEINL EXCLUSIVE WORLD BONDS & PROPERTIES MEINL TRIO MEINL ALLINVEST MEINL ASIA CAPITAL MEINL CAPITAL INVEST MEINL CORE EUROPE MEINL CAPITOL 1 MEINL EQUITY AUSTRIA MEINL EASTERN EUROPE MEINL EURO BOND PROTECT MEINL GLOBAL PROPERTY MEINL INDIA GROWTH MEINL JAPAN TREND MEINL LIQUID MEINL QUATTRO eu MEINL WALL STREET CAPITAL Miteigentumsfonds gemäß 166 InvFG Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Miteigentumsfonds gemäß 166 InvFG Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Fondsmanagement MEINL EXCLUSIVE WORLD EQUITIES MEINL EXCLUSIVE WORLD BONDS & PROPERTIES MEINL TRIO MEINL ALLINVEST MEINL ASIA CAPITAL MEINL CAPITAL INVEST MEINL CAPITOL 1 MEINL CORE EUROPE MEINL EASTERN EUROPE MEINL EQUITY AUSTRIA MEINL EURO BOND PROTECT MEINL GLOBAL PROPERTY MEINL INDIA GROWTH MEINL JAPAN TREND MEINL LIQUID MEINL QUATTRO eu MEINL WALL STREET CAPITAL Mag. Robert Binder, CFA Mag. Robert Binder, CFA Arno Mittermann Arno Mittermann Arno Mittermann Arno Mittermann Jacqueline Miksits Arno Mittermann Advisory Invest GmbH, Wien Matejka & Partner Asset Management GmbH Jacqueline Miksits Jacqueline Miksits Mag. Robert Binder, CFA / Arno Mittermann Mag. Robert Binder, CFA / Arno Mittermann Jacqueline Miksits Mag. Robert Binder, CFA Arno Mittermann Wirtschaftsprüfer KPMG Austria AG Wirschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien 5

7 Meinl CORE EUROPE Investmentfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) - ISIN AT Ausschüttung - - ISIN AT Thesaurierung - Sehr geehrter Anteilsinhaber! Die JULIUS MEINL INVESTMENT Gesellschaft m.b.h. erlaubt sich, den Rechenschaftsbericht des Meinl CORE EUROPE, Investmentfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) für das 22. Rechnungsjahr vom 1. Mai 2013 bis 30. April 2014 vorzulegen: Das Fondsvolumen des Meinl CORE EUROPE weist zu Rechnungsjahresende eine Größenordnung von 6,42 Mio. EUR aus. Die Zahl der im Umlauf befindlichen Anteile beträgt Ausschüttungsanteile und Thesaurierungsanteile. Der Ausschüttungsanteilswert / Thesaurierungsanteilswert betrugen am Berichtsstichtag EUR 188,30 / EUR 204,34 je Anteil. Die Ausschüttung / Auszahlung für das Rechnungsjahr 2013/2014 beträgt EUR 0,07 / EUR 0,08 je Anteil und wird ab 15. Juni 2014 ausbezahlt. Die Veränderung des errechneten Wertes ergab für die Zeit vom bis unter Berücksichtigung der Wiederveranlagung der Ausschüttung / Auszahlung - eine Performance von +27,59 % / +27,58 % für Ausschüttungsanteile und für Thesaurierungsanteile. Das Risikomanagement erfolgt mit dem vereinfachten Verfahren (Commitment Approach). Seit ist das Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 in Kraft. Die im Rechenschaftsbericht genannten Bestimmungen bzw. gesetzlichen Verweise beziehen sich noch auf das InvFG Dies gilt auch für die Fondsbestimmungen, welche auf Basis der im Zulassungszeitpunkt geltenden Rechtslage genehmigt wurden. 6

8 AUSSCHÜTTUNG Für das Rechnungsjahr 2013/2014 wird eine Ausschüttung von EUR 0,07 je Anteil, das sind bei Anteilen insgesamt EUR 1.367,38 vorgenommen. Die Ausschüttung in der Höhe von EUR 0,07 je Anteil wird ab 15. Juni 2014 bei der Zahlstelle des Fonds, der Meinl Bank Aktiengesellschaft, kostenfrei ausgezahlt. Soferne der Anteilinhaber der österreichischen Kapitalertragsteuer auf Erträge gemäß 93 Abs.3 EStG 1988 unterliegt, vermindert sich der Ausschüttungsbetrag um den gesetzlichen KESt-Anteil in Höhe von EUR 0,07 je Anteil. AUSZAHLUNG Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Ab 15. Juni 2014 wird ein gemäß 58 Abs 2 InvFG 2011 ermittelter Betrag ausbezahlt. Für das Rechnungsjahr 1. Mai 2013/30. April 2014 wird eine Auszahlung von EUR 0,08 je Anteil, das sind bei ,00 Anteilen insgesamt EUR 1.071,60 vorgenommen. Die Auszahlung in der Höhe von EUR 0,08 je Anteil wird ab 15. Juni 2014 bei der Zahlstelle des Fonds, der Meinl Bank Aktiengesellschaft, kostenfrei ausgezahlt. WIEDERANLAGERABATT In der Zeit vom 15. Juni 2014 bis 31. Juli 2014 wird ein Wiederanlagerabatt in Höhe von 2 % je Anteil gewährt. Der Wiederanlagerabatt wird vom jeweiligen Ausgabepreis des Ankaufstages abgezogen. 7

9 ENTWICKLUNG DES ERRECHNETEN WERTES SEIT ERSTAUSGABE Rechnungsjahresende Fondsvolumen errechneter Wert A/T Ausschüttung/ Auszahlung je Anteil 1) Wertzuwachs / Wertminderung in % 2) in Mio.EUR in EUR in EUR im Rechnungsjahr seit Fondsbeginn ) 72, ) 0,15 75,91 3,12 + 4,45 + 4, ,66 82,01 4, , , ,74 62,00 1,67-19,99-5, ,06 66,15 1,96 + 9,52 + 3, ,98 83,61 2, , , ,89 124,18 14, , , ,43 124,73 10, , , ,34 175,77 9, , , ,34 148,15 5,00-11, , ,55 120,62 3,00/0,00-15, , ,49 79,27 / 81,41 0,44/0,00-32, , ,32 98,91 / 102,11 0,02 +25,44/25, ,43/124, ,22 106,89 / 110,35 0,19/0,09 + 8, ,59/142, ,10 145,86 / 150,72 0,00 +36,68/36, , ,42 165,01 / 170,52 0,24/0,13 +13,13/13, ,11/275, ,76 144,55 / 149,46 1,49/0,34-12,27/12, ,07/229, ,57 94,71 / 98,73 2,17/0,43-33, ,87/117, ,92 133,86 / 142,00 1,82/0,15 +44,43/44, ,67/214, ,07 162,16 / 174,40 0,07/0,08 +22,95/22, ,88/+286, ,97 126,91 / 136,48 0,29/0,31-21, , ,13 149,18 / 160,44 1,64/0, , , ,42 188,30 / 204,34 0,07/0, ,59/27, ,31 1) jeweils am 15. Juni 2) unter Wiederveranlagung der Ausschüttung / Auszahlung 3) Erstausgabetag 4) Rumpfrechnungsjahr 8

10 INTERNATIONALE KAPITALMÄRKTE Im abgelaufenen Rechnungsjahr konnte man eine deutliche Stabilisierung in der Eurozone erkennen und die meisten Aktienmärkte in Europa verzeichnete eine sehr positive Entwicklung. Deutlichen Gegenwind bekamen die Märkte jedoch Ende Mai als Fed Präsident Ben Bernanke eine baldige Reduktion des Quantitative Easing (QE) in Aussicht stellte. Dies sorgte an den internationalen Aktienmärkten für eine Korrektur. Der Eurostoxx 50 verzeichnete am 24. Juni mit 2494,54 Punkten seinen Tiefststand. Ab Ende Juni sorgten deutlich verbesserte volkswirtschaftliche Indikatoren für einen Stimmungsumschwung an den europäischen Aktienmärkten. So konnte vor allem das Wirtschaftswachstum ein positives Momentum verzeichnen. Die Eurozone wuchs im zweiten Quartal um 0,3% und konnte damit die Rezession hinter sich lassen. Diese fundamentale Verbesserung sorgte für die Wiederentdeckung der europäischen Aktienmärkte und der Eurostoxx 50 konnte bis Ende November eine Aufwärtsentwicklung verzeichnen. Danach sorgten die Reduktion des Quantitative Easing und die Krim Krise für Korrekturen an den europäischen Aktienmärkten. Die grundsätzlich positive Stimmung gegenüber europäischen Aktien blieb aber erhalten. Die zurückgekehrte Zuversicht zeigt sich in der Wertsteigerung des Eurostoxx 50, der in der Berichtsperiode 17,93% zulegen konnte. Besonders ausgewählte Finanzwerte aus Frankreich, Italien und Holland lagen in der Gunst der Anleger und diese konnten Kursgewinne verzeichnen die deutlich über dem Gesamtmarkt lagen. Auf der anderen Seite standen Versorger aus Deutschland und Österreich unter Druck. Dies zeigte sich in negativen Wertentwicklungen. Der Fonds Core Europe verzeichnete eine sehr erfreuliche Entwicklung und lag mit einen Performance von 27,59% deutlich über der Entwicklung des Eurostoxx 50. ANLAGEPOLITIK Der Fonds investiert in Aktienwerte aus der Region Kontinentaleuropa mit Ausnahme von UK und den ost- und zentraleuropäischen Staaten. Der Anlageprozess des Fonds basiert auf Value Aktien. Dabei werden aus einem Investmentuniversum anhand quantitativer Daten fundamental unterbewertete Unternehmen ausgewählt. Das Portfolio setzt sich aus circa Titel zusammen, wobei die Marktkapitalisierung berücksichtigt wird. Bei der Sektorenausrichtung des Fonds wird darauf geachtet eine diversifizierte Aufteilung zu erhalten. 9

11 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens Meinl CORE EUROPE 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung ( EUR ) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages Ausschüttungsanteile Thesaurierungsanteile Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 149,18 160,44 Ausschüttung am (entspricht 0,0109 Anteilen) 1) 1,64 Auszahlung (KESt) am (entspricht 0,0017 Anteilen) 1) 0,28 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 188,30 204,34 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile 190,35 204,69 Nettoertrag pro Anteil 41,17 44,25 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr 27,59 % 27,58 % 2. Fondsergebnis a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge 445,65 Dividendenerträge ,20 sonstige Erträge 7) 0, ,85 Sollzinsen 0,00 Aufwendungen Vergütung an die KAG ,59 Sonstige Verwaltungsaufwendungen Kosten für den Wirtschaftsprüfer ,00 Publizitätskosten ,25 Transaktionskosten 0,00 Wertpapier-Depotgebühren ,40 Depotbankgebühren 0,00 Kosten für externe Berater 0,00 Summe sonstige Verwaltungsaufwendungen ,65 abzüglich Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds 0, ,24 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 3.634,61 Realisiertes Kursergebnis 2) 3) Realisierte Gewinne aus Wertpapieren ,61 Realisierte Gewinne aus Derivaten ,09 Realisierte Verluste aus Wertpapieren ,34 Realisierte Verluste aus Derivaten ,18 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,18 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,79 b. Nicht realisiertes Kursergebnis Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,91 Ergebnis des Rechnungsjahres ,70 c. Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres ,79 Fondsergebnis gesamt ,91 10

12 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 4) ,68 Ausschüttung / Auszahlung Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am ,92 Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am , ,60 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen ,34 Rücknahme von Anteilen ,97 Ertragsausgleich ,79 Fondsergebnis gesamt ,84 (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) ,91 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 5) ,15 4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung / Auszahlung / Wiederveranlagung Ausschüttung am für Ausschüttungsanteile zu je EUR 0, ,38 Auszahlung am für Thesaurierungsanteile zu je EUR 0, ,60 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ,00 Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz ,92 Gewinnübertrag auf die Substanz , , ,98 Veränderung des Gewinnvortrags 6) Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 0,00 Gewinnvortrag in die Folgeperiode 0,00 0, ,98 1) Rechenwert am Ex-Tag für einen Ausschüttungsanteil EUR 152,08 für einen Thesaurierungsanteil EUR 165,05 2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds des Rechnungsjahr. 3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR ,09 4) Fondsvermögen zu Beginn des Rechnungsjahres: , Ausschüttungsanteile Thesaurierungsanteile 5) Fondsvermögen zu Ende des Rechnungsjahres: , Ausschüttungsanteile und Thesaurierungsanteile 6) Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen (Auszahlungen) bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war. 7) davon Erträge aus WP-Leihe-Geschäften: EUR 0,00 Transaktionskosten: ,24 EUR Für Anteile an anderen Investmentfonds, in die der Fonds investiert ( Subfonds ), kann eine Verwaltungsvergütung von bis zu 8 vh des in diesen Subfonds veranlagten Fondsvermögens verrechnet werden. Gegebenenfalls kann zusätzlich eine Performance Fee anfallen. 11

13 ZUSAMMENSETZUNG DES FONDSVERMÖGENS PER 30. APRIL 2014 Meinl CORE EUROPE Wertpapierbezeichnung Kenn- Währung Bestand Käufe Verkäufe Kurs Kurswert %-Anteil nummer Zugänge Abgänge in EUR am Fonds- Stk./Nom. im Berichtszeitraum vermögen Amtlicher Handel und organisierte Märkte Aktien Micronas Semiconductor CH CHF , ,79 0,98 Swiss Re AG Namens-Aktien SF -,10 CH CHF , ,80 3, ,59 4,89 Allianz SE (EUR) DE EUR , ,00 4,46 Alstom S.A. FR EUR , ,00 1,26 ArcelorMittal SA. NL LU EUR , ,00 2,73 Arkema S.A. (EUR) FR EUR , ,00 3,73 Austria Technologie & Systemtechnik AG AT EUR , ,00 1,39 AEGON N.V. (EUR) NL EUR , ,00 3,06 Cap Gemini SA FR EUR , ,00 3,20 Commerzbank AG konv.inhaber-aktien o.n. DE000CBK1001 EUR , ,54 1,37 Daimler AG DE EUR , ,00 4,12 Deutsche Bank AG Namensaktien DE EUR , ,00 1,50 Deutsche Lufthansa AG DE EUR , ,00 2,03 ENI S.p.A.(EUR) IT EUR , ,00 4,41 Groupe Steria SCA FR EUR , ,00 0,97 Heijmans N.V. NL EUR , ,08 1,67 ING Groep N.V.(EUR) NL EUR , ,00 3,93 Kemira Oy FI EUR , ,00 1,67 Koninklijke Dutch State Mines (EUR) NL EUR , ,00 2,02 Koninklijke Philips N.V.(EUR) NL EUR , ,56 3,14 Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft- DE EUR , ,00 4,50 Namensak. Orange S.A. (EUR) FR EUR , ,00 1,40 OMV Aktien à S 100,-- AT EUR , ,54 2,28 Radex-Heraklith Industriebetriebe AG AT EUR , ,00 1,17 Repsol S.A. ES EUR , ,00 3,60 Royal Imtech N.V. NL EUR , ,00 0,44 Sanofi S.A. FR EUR , ,00 3,01 Scor SE FR EUR , ,00 2,92 Siemens AG Namensaktien DE EUR , ,00 1,47 Societe Generale Ordinary Shares FR EUR , ,60 4,61 STMicroelectronics NV (EUR) NL EUR , ,00 2,14 Technip S.A. FR EUR , ,00 2,56 UNIQA Insurance Group AG Stammaktien AT EUR , ,00 0,72 Valeo S.A. FR EUR , ,00 1,55 Vivendi SA FR EUR , ,76 2, ,08 81,10 Summe amtlicher Handel und organisierte Märkte EUR ,67 85,99 Summe Wertpapiervermögen EUR ,67 85,99 Wertpapier Optionsrechte Forderungen/Verbindlichkeiten 12

14 Gekaufte Optionsrechte auf Aktien (Long-Positionen) Call Deutsche Bank Juni QOXAS EUR , ,00 0,24 Call Lenzing AG Juni QOXAS EUR , ,00 0,09 Call Metro AG Mai QOXAS EUR , ,00 0,14 Call Raiffeisen Bank International Juni 2014 QOXAS EUR , ,00 0,05 24 Call STMicroelectronics NV Mai ,8 QOXAS EUR , ,00 0, ,00 0,58 Summe der Wertpapier-Optionsrechte EUR ,00 0,58 Finanzterminkontrakte ohne Absicherungszweck Gekaufte Optionsrechte und Optionsscheine auf Wertpapier-Indices (Long-Position) Optionsrechte auf Wertpapier-Indices Call EURO STOXX 50 Index Mai QOXAS EUR , ,00 0, ,00 0,60 Summe der Finanzterminkontrakte ohne Absicherungszweck EUR ,00 0,60 Bankguthaben EUR-Guthaben Kontokorrent EUR , ,77 12,94 Summe der Bankguthaben EUR ,77 12,94 Sonstige Vermögensgegenstände Zinsansprüche aus Kontokorrentguthaben EUR 40,38 40,38 0,00 Dividendenansprüche EUR 840,00 840,00 0,01 Verwaltungsgebühren EUR , ,06-0,13 Depotgebühren EUR 71,39 71,39 0,00 Summe sonstige Vermögensgegenstände EUR ,29-0,12 FONDSVERMÖGEN EUR ,15 100,00 13

15 Anteilwert Ausschüttungsanteile AT EUR 188,30 Umlaufende Ausschüttungsanteile AT STK Anteilwert Thesaurierungsanteile AT EUR 204,34 Umlaufende Thesaurierungsanteile AT STK Wien, am 18. Juli 2014 JULIUS MEINL INVESTMENT GESELLSCHAFT M.B.H. Arno Mittermann Dr. Wolf Dietrich Kaltenegger Umrechnungskurse/Devisenkurse Vermögenswerte in fremder Währung wurden zu den Umrechnungskursen/Devisenkursen per in EUR umgerechnet: Währung Einheiten Kurs Schweizer Franken 1 EUR = 1,22000 CHF Marktschlüssel EUREX Eurex (Eurex Frankfu Börse Paris Börseplatz EUREX Eurex (Eurex Frankfurt/Eurex Zürich) Börse Paris 14

16 Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung aufscheinen: Wertpapierbezeichnung Kenn- Währung Käufe Verkäufe nummer Zugänge Abgänge Ausschüttungsäquivalent Amtlicher Handel und organisierte Märkte Aktien Nobel Biocare Holding AG (CHF) CH CHF Commerzbank AG Aktien (EUR) DE EUR Lanxess AG DE EUR Lenzing Aktiengesellschaft Stammaktien AT EUR Nokia Corporation FI EUR Osram Licht AG DE000LED4000 EUR Raiffeisen Bank International AG AT EUR USG People N.V. NL EUR Wienerberger AG Aktien AT EUR Nicht notierte Wertpapiere Bezugsrechte Commerzbank AG Inhaber-Bezugsrechte DE000CBKBZR5 EUR Bezugsrechte Austria Technologie & Systemtec. AG AT0000A120R2 EUR Geschlossene Finanzterminkontrakte im Berichtsjahr Call Deutsche Bank März QOXAS EUR 100,00 100,00 Call Raiffeisen Bank International März 2014 QOXAS EUR 50,00 50,00 28 Call Societe Generale Juni QOXAS EUR 50,00 50,00 Call Verbund September AT000AD1CPE2 EUR 50,00 50,00 Call Voestalpine AG Dezember AT000AD17027 EUR 200,00 200,00 Call Allianz SE März QOXAS EUR 20,00 20,00 Call Alstom S.A. Juni QOXAS EUR 100,00 100,00 Call Alstom S.A. März QOXAS EUR 50,00 50,00 Call Alstom SA Dezember QOXAS EUR 50,00 50,00 Call ArcelorMittal Feb QOXAS EUR 200,00 200,00 Call ArcelorMittal März QOXAS EUR 100,00 100,00 Call ArcelorMittal September QOXAS EUR 100,00 100,00 Call ArcelorMittal September ,60 QOXAS EUR 200,00 200,00 Call E.ON SE Dezember QOXAS EUR 100,00 100,00 Call E.ON SE Dezember EUR 100,00 100,00 Call E.ON SE Dezember EUR 100,00 100,00 Call E.ON SE Januar QOXAS EUR 200,00 200,00 Call E.ON SE Juni ,5 QOXAS EUR 69,00 69,00 Call E.ON SE Juni ,5 QOXAS EUR 69,00 69,00 Call E.ON SE Juni ,5 QOXAS EUR 62,00 62,00 Call E.ON SE März QOXAS EUR 100,00 100,00 Call Lenzing AG Juni QOXAS EUR 30,00 30,00 Call Metro AG April QOXAS EUR 50,00 50,00 Call Metro AG Dezember QOXAS EUR 70,00 70,00 Call Metro AG März QOXAS EUR 70,00 70,00 15

17 Call Orange S.A. Dezember ,60 QOXAS EUR 100,00 100,00 Call Orange S.A. Dezember ,60 QOXAS EUR 100,00 100,00 Call Raiffeisen Bank Internat.AG Dezember EUR 100,00 100, Call Raiffeisen Bank Internat.AG Dezember AT000AD17472 EUR 100,00 100, Call Societe Generale SA August QOXAS EUR 60,00 60,00 Call StMicroelectronics NV März ,2 QOXAS EUR 200,00 200,00 Put EURO STOXX 50 Index Dezember 2013 QOXAS EUR 50,00 50, Put EURO STOXX 50 Index Dezember 2013 QOXAS EUR 100,00 100, Put EURO STOXX 50 Index Dezember 2013 QOXAS EUR 100,00 100, Put EURO STOXX 50 Index Dezember 2013 QOXAS EUR 100,00 100, Put EURO STOXX 50 Index Feburar EUR 50,00 50,00 Put EURO STOXX 50 Index September 2013 QOXAS EUR 100,00 100, Put EURO STOXX 50 Index September 2013 QOXAS EUR 50,00 50, EURO STOXX 50 FUTURE März 2014 VGH4 EUR 10,00 10,00 EURO STOXX 50 FUTURE September 2013 VGU3 EUR 40,00 40,00 EURO STOXX 50 FUTURE September 2013 VGU3 EUR 3,00 3,00 EURO STOXX 50 FUTURE September 2013 VGU3 EUR 7,00 7,00 EURO STOXX 50 FUTURE September 2013 VGU3 EUR 10,00 10,00 EURO STOXX 50 FUTURE September 2013 VGU3 EUR 20,00 20,00 Call EURO STOXX 50 Index August QOXAS EUR 50,00 50,00 Call EURO STOXX 50 Index Juli QOXAS EUR 50,00 50,00 Call EURO STOXX 50 Index Juli QOXAS EUR 100,00 100,00 Call EURO STOXX 50 Index Juli QOXAS EUR 50,00 50,00 Call EURO STOXX 50 Index Juni EUR 50,00 50,00 Call EURO STOXX 50 Index Juni QOXAS EUR 50,00 50,00 Call EURO STOXX 50 Index Juni QOXAS EUR 30,00 30,00 Call EURO STOXX 50 Index Jänner 2014 QOXAS EUR 50,00 50, Call EURO STOXX 50 Index Jänner 2014 QOXAS EUR 50,00 50, Call EURO STOXX 50 Index Jänner QOXAS EUR 30,00 30,00 Call EURO STOXX 50 Index Mai QOXAS EUR 100,00 100,00 Call EURO STOXX 50 Index Mai QOXAS EUR 70,00 70,00 Call EURO STOXX 50 Index März 2014 QOXAS EUR 100,00 100, Call EURO STOXX 50 Index März 2014 QOXAS EUR 50,00 50, Call EURO STOXX 50 Index März EUR 50,00 50, Call EURO STOXX 50 Index März EUR 50,00 50, Call EURO STOXX 50 Index März EUR 100,00 100, Call EURO STOXX 50 Index Oktober 2013 QOXAS EUR 50,00 50, Call EURO STOXX 50 Index Oktober QOXAS EUR 50,00 50,00 Call EURO STOXX 50 Index September 2013 QOXAS EUR 50,00 50, Call EURO STOXX 50 Index September 2013 QOXAS EUR 50,00 50,

18 Risikohinweis: Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen können (Bewertungsrisiko). Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. Derivate In Total Return Swaps und Derivate mit ähnlichen Eigenschaften, die den Ausweispflichten im Rechenschaftsbericht gemäß ESMA-Leitlinien 2012/832 Rz unterliegen, wurde im abgelaufenen Rechnungsjahr nicht investiert. 17

19 Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 30. April 2014 der JULIUS MEINL INVESTMENT Gesellschaft m.b.h., Wien, über den von ihr verwalteten Meinl CORE EUROPE, Investmentfonds gemäß 2 InvFG (OGAW), über das Rechnungsjahr vom 1. Mai 2013 bis 30. April 2014 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 30. April 2014 über den Meinl CORE EUROPE, Investmentfonds gemäß 2 InvFG (OGAW), nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. 18

20 Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen. Wien, am 18. Juli 2014 KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Bernhard Mechtler Wirtschaftsprüfer ppa Mag. Gerda Reischl Wirtschaftsprüfer 19

21 Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab ) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern 1. Anteile im Privatvermögen Ausschüttungsanteile Thesaurierungsanteile AT AT EUR EUR Vollthesaurierungsanteile a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert, eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) 1) Rückerstattung der KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,0020 0,0022 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 0,0020 0, Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,1829 0,2022 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,1829 0,2022 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung 3) 0,0000 0,0000 durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert, zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von 9) Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung 4) aufgenommen werden - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne 0,7571 0,8216 Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: - - Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 0,1829 0,2022 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,1829 0,2022 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. Abschnitt B. 20

22 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: - Ausschüttung 0, ordentliches Fondsergebnis: - 0, ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0,5742 0, inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,1129 0, ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0,0000 0, ausschüttungsgleiche nicht ausgeschüttete Substanzgewinne ausländischer 10) 0,0000 0,0000 Unterfonds: - sonstige nicht ausgeschüttete steuerpflichtige Substanzgewinne 10) 0,0000 0, Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0, b) Abrechnungen: 7) - Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG: 0,0599 0, Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG: 0,6952 0, Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.): 0,0000 0, bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0, in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer 0, Subfonds - Ausschüttung aus der Fondssubstanz 9) 0, c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische 8) 0,1829 0,2022 Kapitalertragsteuer: (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) - davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,1129 0,1222 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen 7) 0,0000 0,0000 Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht 0,0000 0,0000 zusteht/wahrnimmt e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11 im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) in- und ausländische Kapitaleinkünfte: Einkünfte gemäß 13 Abs 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 0,0020 0,0022 steuerpflichtige Auslandsdividenden: 0,0000 0,0000 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 0,1129 0,1222 c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen 7) 0,0000 0,0000 Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht 0,0000 0,0000 zusteht/wahrnimmt d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 5) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist er jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 9) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 10) Der Vermögenszuwachssteuer unterliegende Kursgewinne des laufenden Rechnungsjahres betragen EUR 0,0000 je Ausschüttungsanteil (AT ). 21

23 Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Meinl CORE EUROPE Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Personen Juristische im Rahmen Ausschüttung: (auch OG, KG,...) Personen der Einkünfte mit ohne mit ohne aus Kapital- ISIN: AT Option Option Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1.Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III 0,0700 0,0700 0,0700 0,0700 0,0700 0, Zuzüglich: a) einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,6871 0,6871 0,6871 0,6871 0,6871 0,6871 b) steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds c) steuerpflichtige ao ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds nach VV d) steuerpflichtige Substanzgewinne nach VV e) - f) steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 3.Ertrag 0,7571 0,7571 0,7571 0,7571 0,7571 0, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren b) gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie 2) Immobilienfondserträge c) gemäß DBA steuerfreie Dividenden d) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0599 0,0599 e) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,6952 0,6952 f) - g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge h) steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne i) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds j) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 16) k) Verlustverrechnung (nach Saldierung ao Ergebnis) 5.Verbleibender Ertrag 0,7571 0,7571 0,7571 0,7571 0,0020 0, Hievon endbesteuert 0,7571 0,7571 0,7571 0,7571 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4)5 )16 )17 )18) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0020 0,0020 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 0, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 188,30 188,30 188,30 188,30 188,30 188, Detailangaben 10.Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 6) 0,6952 0,6952 0,6952 0,6952 0,0000 0,0000 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen gesamt 0,6952 0,6952 0,6952 0,6952 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 7) 8) 9) 10) 18. a)) aus Aktien (Dividenden) 0,7157 0,7157 0,7157 0,7157 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) aus ausländischen Fonds gesamt 0,7157 0,7157 0,7157 0,7157 0,0000 0,

24 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) 0,4446 0,4446 0,4446 0,4446 0,4446 0,4446 aus Anleihen (Zinsen) aus ausländischen Fonds gesamt 0,4446 0,4446 0,4446 0,4446 0,4446 0,4446 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 0,0091 0,0091 0,0091 0,0091 0,7248 0, Beteiligungserträge 12) a) inländische Dividenden 0,0599 0,0599 0,0599 0,0599 0,0599 0,0599 b) ausländische Dividenden 0,6952 0,6952 0,6952 0,6952 1,0381 1,0381 gesamt 0,7551 0,7551 0,7551 0,7551 1,0980 1, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 0,0020 0,0020 0,0020 0,0020 0,0020 0,0020 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden 14) 0,6952 0,6952 0,6952 0,6952 0,6952 0,6952 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) i) Substanzgewinne 14) 15) 14.Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,1129 0,1129 0,1129 0,1129 0,1129 0, Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,0005 0,0005 0,0005 0,0005 0,0005 0,0005 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) c) ausländische Dividenden 0,0695 0,0695 0,0695 0,0695 0,0695 0,0695 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) Österreichische KESt II (gesamt) gerundet 0,0700 0,0700 0,0700 0,0700 0,0700 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds b) Substanzgewinne Österreichische KEST III (gesamt) gerundet 17.Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,0700 0,0700 0,0700 0,0700 0,0700 0, a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern aus deutschen Aktien 0,1969 0,1969 0,1969 0,1969 0,0000 0,0000 aus spanischen Aktien 0,0508 0,0508 0,0508 0,0508 0,0000 0,0000 aus finnischen Aktien 0,0152 0,0152 0,0152 0,0152 0,0000 0,0000 aus französischen Aktien (ohne Berücksichtigung des 0,2334 0,2334 0,2334 0,2334 0,0000 0,0000 avoir fiscal) aus italienischen Aktien 0,0720 0,0720 0,0720 0,0720 0,0000 0,0000 aus niederländischen Aktien 0,1474 0,1474 0,1474 0,1474 0,0000 0,0000 0,7157 0,7157 0,7157 0,7157 0,0000 0,0000 Mangels Bestehens eines DBA auf Grund der Auslands- KESt VO 2003 anrechenbare ausländische Abzugsteuern Gemäß DBA fiktiv anrechenbarer Betrag (matching credit) Summe aus Aktien 0,7157 0,7157 0,7157 0,7157 0,0000 0,0000 Mangels Bestehens eines DBA auf Grund der Auslands- KESt VO 2003 anrechenbare ausländische Abzugsteuern Gemäß DBA fiktiv anrechenbarer Betrag (matching credit) Summe aus Anleihen Summe aus Fonds 23

25 b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern aus deutschen Aktien 0,1402 0,1402 0,1402 0,1402 0,1402 0,1402 aus spanischen Aktien 0,0203 0,0203 0,0203 0,0203 0,0203 0,0203 aus finnischen Aktien 0,0303 0,0303 0,0303 0,0303 0,0303 0,0303 aus französischen Aktien (ohne Berücksichtigung des 0,2298 0,2298 0,2298 0,2298 0,2298 0,2298 avoir fiscal) aus italienischen Aktien 0,0240 0,0240 0,0240 0,0240 0,0240 0,0240 Summe aus Aktien 0,4446 0,4446 0,4446 0,4446 0,4446 0,4446 Summe aus Anleihen Summe aus Fonds c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern aus deutschen Aktien 0,0091 0,0091 0,0091 0,0091 0,2060 0,2060 aus spanischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0508 0,0508 aus finnischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0152 0,0152 aus französischen Aktien (ohne Berücksichtigung des 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,2334 0,2334 avoir fiscal) aus italienischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0720 0,0720 aus niederländischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,1474 0,1474 Summe aus Aktien 0,0091 0,0091 0,0091 0,0091 0,7248 0,7248 Summe aus Anleihen Summe aus Fonds 19.Angabe einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) ) EUR 0,00 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang (bzw Verlustverrechnung) neutralisiert. 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 5) dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung 6) sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind 7) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden 8) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 12) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürlichen Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I und KESt II Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. Der Verlustüberhang (Position 4k) wird auf die Positionen 13a bis 13f aliquot aufgeteilt und reduziert die ordentlichen Erträge. 14) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürlichen Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 15) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann) 16) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 17) Für betriebliche Anleger bestehen zusätzlich nicht verbrauchte Altverluste in Höhe von EUR 877,1793 je Anteil. Diese können im Rahmen der Veranlagung geltend gemacht werden bzw sind vortragsfähig ( 198 Abs 2 Z 1 InvFG). 18) beinhaltet beim betrieblichen Anleger der Vermögenszuwachssteuer unterliegende Kursgewinne des laufenden Rechnungsjahres in Höhe von EUR 0,0000 je Anteil. 24

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