Konkrete Lösungen DIN Dipl.-Ing. Frank Pietzuch TÜV SÜD Industrie Service GmbH März Treppen, Geländer, Brüstungen

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1 Treppen, Geländer Brüstungen Konkrete Lösungen DIN Dipl.-Ing. Frank Pietzuch TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 1

2 Allgemein Im Vortrag ist die zur Zeit gültige Bauordnung NRW und die bereits veröffentlichte aber noch nicht in Kraft gesetzte BauO NRW 2018 berücksichtigt. Bei den einzelnen Punkten sind die neuen Paragraphen jeweils in Klammern dahinter geschrieben. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, die z. B. unbeaufsichtigte Kleinkinder berücksichtigen, ist dies auch in der neuen BauO nicht aufgenommen worden. Sofern sich andere Beurteilungen durch die neue BauO ergeben, ist dies vermerkt. Folie 2

3 Thema Treppen sind in der Landesbauordnung (BauO NRW 36 ( 34)) geregelt. Zusätzliche Regelungen finden sich in DIN Derzeit ist die Ausgabe vom März 2015 die jüngste Ausgabe. Treppen dienen der vertikalen Erschließung. Brüstungen und Geländer sind in der Landesbauordnung (BauO NRW 41 ( 39)) geregelt. Folie 3

4 Treppen Die BauO NRW 36 (34) regelt für Treppen im Einzelnen: Abs. (1) Die Notwendigkeit einer Treppe. Abs. (2) Die Unzulässigkeit von Einschubtreppen bei der Erschließung von Aufenthaltsräumen. Abs. (3) Die Brennbarkeit von Treppen (F90 bzw. nichtbrennbar). Abs. (4) Die Durchgängigkeit von Treppen bei mehr als 2 WE. Abs. (5) Die nutzbare Breite von Treppen (Min. 0,8 m bzw. 1,0 m). Abs. (6) Das vorhanden sein eines Handlaufes. Abs. (7) Das vorhanden sein eines Geländers. Abs. (8) Verzicht auf Handlauf und Geländer bei Treppen bis zu fünf Stufen. Abs. (9) Die Geländerhöhen (0,9 m bis 12,0 m Höhe und 1,1 m über 12,0 m Absturzhöhe). Abs. (10) Den Beginn einer Treppe vor einer Tür. Abs. (11) Befreiung von den Absätzen 3 bis 7 bei Treppen innerhalb von Wohnungen. Die Vorgaben der BauO NRW reichen zur Planung einer Treppe allein nicht aus. Folie 4

5 Treppen Alle weiteren Angaben zur Planung finden sich in DIN Derzeit ist DIN 18065, Ausgabe März 2015 die aktuelle Fassung. DIN regelt / erläutert die Begriffe, Messregeln und Hauptmaße von Gebäudetreppen. Aber Achtung: bei Sonderbauten (z. B. Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Schulbauten etc.) können weitergehende Forderungen durch die entsprechenden Sonderbauvorschriften, Richtlinien und Verordnungen bestehen, die nicht durch DIN abgedeckt sind. DIN ist in NRW nicht bauaufsichtlich eingeführt. Sie stellt aber die allgemein anerkannten Regeln der Technik dar und ist daher zumindest privatrechtlich zu beachten. Grundsätzlich unterscheidet DIN zwischen Gebäuden im Allgemeinen und Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen. Folie 5

6 Treppen und Geländer Als Treppenlauf wird eine ununterbrochene Folge von mehr als drei Stufen bezeichnet. Ist hingegen von einer Treppe die Rede, versteht man hierunter die gesamte Treppe, die auch aus mehreren Treppenläufen bestehen kann. Beispiel eines Treppenlaufes Beispiel einer Treppe über zwei Etagen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 6

7 Treppen und Geländer Handläufe DIN 18065: Folie 7

8 Treppen und Geländer Modale Hilfsverben Folie 8

9 Treppen und Geländer Modale Hilfsverben Es ist die Verbform sollte anzuwenden, wenn von mehreren Möglichkeiten eine besonders empfohlen, aber nicht unbedingt gefordert wird. Nach dem Modalverb kann stellt sie die zweitniedrigste Anforderungsstufe dar. Somit lässt sich aus der gewählten Wortwahl erkennen, dass es um eine Empfehlung - aber keine verpflichtende Anforderung- den Treppenhandlauf durchgängig auszuführen handelt. Wobei darauf zu achten ist, dass im Zuge eines Treppenlaufes z. B. bei MFH keine Unterbrechungen tolerabel sind. Unterbrechungen dürfen hier nur am Ende des einzelnen Treppenlaufs und im Podestbereich vorhanden sein. Folie 9

10 Treppen und Geländer Handläufe Juristische Entscheidungsgrundlagen z. B. OLG Karlsruhe: Es ist nicht Aufgabe des Handlaufs, das Ende der Treppe zu signalisieren! Der Benutzer selbst müsse bei Treppen besondere Vorsicht walten lassen! Fazit: Jede Fragestellung muss individuell, unter Berücksichtigung der öffentlich rechtlichen Aspekte (BauO, LTB, Normen, Rechtssprechung) beurteilt werden. Folie 10

11 Treppen und Geländer Geländerhöhen Sicherheit für Kleinkinder DIN 18065: Die Erschwernis gegen das Überklettern von unbeaufsichtigten Kleinkindern ist für Gebäude im Allgemeinen mit einer Höhe von 70 cm beschrieben (nicht für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen); Das Schutzziel der 12 cm ist nur bis zur Höhe von 70 cm maßgebend, weil das Kleinkind nicht über dieses Maß hochklettern kann (auch wenn dies in der DIN so nicht explizit formuliert ist) Folie 11

12 Brüstungen und Umwehrungen Umwehrungen und Brüstungen sind in der BauO NRW im 41 ( 39) geregelt unter Umwehrungen versteht man schmale, geländerartige Absicherungen im Gegensatz hierzu sind Brüstungen breitere z. B. gemauerte Sicherungen die erforderliche Höhe von Umwehrungen betragen bei einer Absturzhöhe zwischen 1,0 m und 12,0 m 0,90 m und bei einer Absturzhöhe von mehr als 12,0 m 1,10 m. Dies entspricht auch den Angaben der Geländerhöhen bei Treppen nach 36 ( 34) BauO NRW die erforderlichen Brüstungshöhen sind niedriger. Bei einer Absturzhöhe zwischen 1,0 m und 12,0 m sind 0,80 m und bei mehr als 12,0 m Absturzhöhe sind 0,90 m erforderlich Folie 12

13 Brüstungen Brüstungshöhen mit Einführung von DIN wurde der früher geltende Gleichklang in der Beurteilung der Sicherung gegen das Überklettern von unbeaufsichtigten Kleinkindern aufgegeben; die Obersten Baubehörden beurteilen für Brüstungen im Regelfall eine Höhe von 60 cm als sicher; Einzelfallbeurteilungen sind für Badewannenablagen etc. vorzunehmen; Belegbeispiel: Die LBO Baden Württemberg verweist darauf, dass in 3 Abs. 5 AVO 60 cm geregelt sind. Die Formulierung in DIN mit z.b. zeigt, dass es sich um ein Beispiel handelt, das in jedem Fall dem Schutzziel gerecht wird. Der Umkehrschluss, dass das Maß von 70 cm in jedem Fall eingehalten werden muss, ist aber unzulässig. gemäß telefonischer Rücksprache TÜV SÜD mit der obersten Bauaufsichtsbehörde in NRW, würde die OBB ebenfalls die 60 cm als Beurteilungsgrundlage ansehen. Folie 13

14 Geländer / Brüstungen / Allgemein Ausreichende Erschwernis gegen das Überklettern von Kleinkindern und gegen Durchstürzen Das Überklettern von Kleinkindern kann z.b. erschwert werden durch: - vertikal angeordnete Geländerstäbe - Ausführung als Schiffsgeländer (siehe Abbildung rechts) - horizontal angeordnete Geländerstäbe mit einem Abstand von 20 mm 25 mm - vorgestellte (Glas-) Platten etc. Kleinkinder können theoretisch nicht mit dem Kopf durch das Geländer gelangen, wenn der Abstand der Stäbe < 12 cm ist. Anmerkung: Sie können aber mit Beinen und dem Körper hindurch gelangen. (DIN EN 1176, Prüfkörper 89 mm): Dieser Fall wird in Deutschland nicht abgesichert! Erwachsene können nicht durch Stäbe stürzen, wenn der Abstand < ca. 30 cm ist. (Gem. ASR sind hier bereits 50 cm ausreichend.) Folie 14

15 Geländer / Brüstungen / MFH Abweichend zu anderen Bundesländern ist im 41 ( 39) der BauO NRW bedauerlicherweise die Anwesenheit von Kindern nicht explizit genannt. Die Anforderung stellt aber die a. a. R. d. T. dar BauO NRW- 41 (39) Umwehrungen, Absatz 5, Fensterbrüstungen: (5) Fensterbrüstungen müssen bei einer Absturzhöhe von bis zu 12 m mindestens 0,80 m, darüber mindestens 0,90 m hoch sein. Geringere Brüstungshöhen sind zulässig, wenn durch andere brüstungsähnliche Vorrichtungen diese Mindesthöhen eingehalten werden. Soll die Absturzsicherung im Wesentlichen durch eine Umwehrung, wie Geländer, erbracht werden, so sind die Mindesthöhen nach Absatz 4 einzuhalten. Im Erdgeschoss können geringere Brüstungshöhen gestattet werden. Die Angaben im 41 ( 39) gelten für alle Flächen eines Objektes. Jedoch nicht innerhalb von Wohnungen. Folie 15

16 Geländer / Brüstungen NRW MFH 2 Wohnungen und innerhalb von Wohnungen (GK 1 u. 2) Öffentliches Recht Zivilrecht LBO, Verordnung, Norm Verkehrssicherheit Übliche Bauausführung Vertrag; was ist vereinbart? Laiengerechte Aufklärung über die Risiken und Gefahren Baugenehmigungsbehörde Erwartung des Erwerbers Folie 16

17 Geländer- und Brüstungshöhen Beispielbauteile: Brüstung Fensterbank Geländer mit vertikalen Stäben mit Abstand < 12cm Geländer mit horizontalen Stäben normales Glas VSG Glas Fall A Fall B Fall C je nach B-Land 80 cm (MBO) 90 cm (z. B. Regelfall in NRW. 30 cm 35 cm 60 cm 50 cm Kleinkind + + Stellungnahmen mehrerer Obersten Baubehörden: Brüstungen im Gegensatz zur DIN 18065: 60 cm sind sicher für Kleinkinder Achtung: z. B. Hamburg 70 cm Erwachsener + Unterschiede je nach Land, ob bis OK Rahmen (Bayern bei 90 cm) oder bis OK Fensterbank (z. B. Sachsen, Hessen (90 cm)) zu messen sind + + bei abschließbarem Griff, bei Lüftung mit anderen Fenster bzw. bei einer mechanischen Wohnraumlüftung + + stürzt nicht durch 30 cm Öffnung Partygast kann nicht unbewusst auf die Fensterbank geraten Folie 17

18 Geländer- und Brüstungshöhen Beispielbauteile: Brüstung Fensterbank Geländer mit vertikalen Stäben mit Abstand < 12cm Geländer mit horizontalen Stäben normales Glas VSG Glas Fall D Fall E Fall F >= 60 cm 80 cm 80 cm 25 cm 10 cm 10 cm Kleinkind + Gem. a.a.r.d.t.: bei Geländer 60 cm; DIN 18065: z. B. 70 cm; siehe Festlegungen Bundesländer + + Erwachsener Partygast + kann nicht unbewusst auf die Fensterbank geraten + kann nicht unbewusst auf die Fensterbank geraten bzw. kann sich ohne Hände (festklammern) nicht halten (=klettern = selber schuld) kann unbewusst auf die Fensterbank geraten Folie 18

19 Geländer- und Brüstungshöhen Beispielbauteile: Brüstung Fensterbank Geländer mit vertikalen Stäben mit Abstand < 12cm Geländer mit horizontalen Stäben normales Glas VSG Glas Fall G Treppen (-podest) Fall H Fall I Dachterrasse 4 cm 16 cm 70 cm <=50 cm je < 12 cm > = 15 cm äußerster Stab, aber < 12 cm zwischen den Stäben <= 50 cm Kleinkind + Gemäß DIN 18065, 6.8.3: 16 cm ist zwar größer als 12 cm; diese Öffnung liegt aber über den 60/70 cm, die das Kleinkind erklettern kann + hat nicht die Energie, um normales Glas beim Fallen zu durchstoßen + Erwachsener + + stürzt nicht durch Öffnung < 50 cm vgl. Arbeitsstättenrichtlinie + Partygast Folie 19

20 Erschwernis für Kleinkinder gegen Überklettern Brüstungshöhe 60 cm (Fensterbank) Unterlicht Höhe 44 cm siehe Fall B bzw. C durch die 60 cm BRH statthaft Folie 20

21 Erschwernis für Kleinkinder gegen Überklettern Fenster wie vor, ohne Fensterbank kein Überklettern möglich Geländerhöhe Dachterrasse < 90 cm TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 21

22 Erschwernis für Kleinkinder gegen Überklettern Höhe Geländer ohne Handlauf 85 cm durch die Ausbildung der Stäbe leicht zu überklettern unterster Füllstab höher als 12 cm TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 22

23 Erschwernis für Kleinkinder gegen Überklettern Die Anordnung der Badewanne unter dem Fenster begünstigt das Überklettern durch Kleinkinder Die Höhe zwischen OK Wannenrand und Fensterbank ist deutlich geringer als 60 cm TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 23

24 Absturzsicherungen / Treppen Freiräume zwischen Geländer Untergurt und Treppenwange im Bereich der Wendelung zu groß. Behebung durch zusätzlichen Stab (Pfeil) Unterste Stufe weist abweichende Steigung auf. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 24

25 Treppen Stufentiefe bei geschlossener notwendiger Treppe nur 25 cm statt 26 cm DIN Abs TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 25

26 Absturzsicherungen Abstand zwischen Geländer und Gebäudedecke >> 12 cm Geländerhöhe nur 70 cm TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 26

27 Treppen Geländer / Brüstungen Beispiele von Festlegungen in einzelnen Bundesländern Bundesland Geländer Absturz > 1 m Absturz < 12 m Brüstung Absturz > 1 m Absturz < 12 m Geländer Absturz > 12 m Brüstung Absturz > 12 m Kleinkind Brüstung Oberste Baubehörde DIN Quelle Baden Württemberg eingeführt LBO AVO Bayern 90 (ab 50 cm) 90 (ab 50 cm) mit Fensterrahmen (60) Kommentar Koch, Molodovsky, Famers: cm eingeführt Hamburg eingeführt Prüfdienst BPD 3/2013 Hessen ohne Fensterrahmen Offen eingeführt HBO Handlungsempfehlu ngen zum Vollzug der HBO Niedersachsen eingeführt DVO / NBauO Kommentar: Große- Suchsdorf 9. Auflage Nordrhein Westfalen Behörde würde bei 60 cm nicht einschreiten nicht eingeführt Sachsen ohne Fensterrahmen / 60 eingeführt LBO Arbeitsblatt 10 Folie 27

28 Treppen Geländer / Brüstungen Beispiele von Festlegungen in einzelnen Bundesländern Bundesland Geländer Absturz > 1 m Absturz < 12 m Brüstung Absturz > 1 m Absturz < 12 m Geländer Absturz > 12 m Brüstung Absturz > 12 m Kleinkind Brüstung Oberste Baubehörde DIN Quelle Brandenburg Keine konkrete Angabe (man spricht sich nicht gegen 60 cm aus) eingeführt Berlin (ohne Rahmen) eingeführt Entscheidungshilfe Berliner Bauaufsicht Bremen eingeführt Begründung zum Gesetz Mecklenburg- Vorpommern (ohne Rahmen) Geländer: DIN Brüstungen:? eingeführt Handlungsempfehlu ngen Rheinland-Pfalz Keine explizite Angabe; je nach Nutzung; kann auch noch 60 cm sein (Wohnungsbau) oder mehr (Kindergarten) eingeführt Hinweise zum Vollzug der Landesbauordnung Saarland eingeführt es gibt keine offizielle Kommentierung Sachsen-Anhalt bleibt immer Einzelfallentscheidu ng eingeführt Es gibt keine Verwaltungsvorschrif t Folie 28

29 Treppen Geländer / Brüstungen Beispiele von Festlegungen in einzelnen Bundesländern Bundesland Geländer Absturz > 1 m Absturz < 12 m Brüstung Absturz > 1 m Absturz < 12 m Geländer Absturz > 12 m Brüstung Absturz > 12 m Kleinkind Brüstung Oberste Baubehörde DIN Quelle Schleswig- Holstein cm siehe Kommentar eingeführt Kommentar Möller Bebensee Thüringen eingeführt Kommentare Jäde bzw. Meißner Folie 29

30 Treppen Sicherheit der Stufen: Steigung, Auftritt DIN legt strikt Mindest- und Maximalmaße fest. Toleranzen sind hier nicht zugelassen. Siehe Punkt 7.1 der Tabelle 2 Folie 30

31 Treppen Sicherheit der Stufen: Steigung, Auftritt Steigungen und Auftritte dürfen maximal 5 mm von der nächsten Stufe abweichen Folie 31

32 Treppen Sicherheit der Stufen: Gehbereich, Lauflinie Folie 32

33 Treppen Sicherheit der Stufen: Gehbereich, Lauflinie, Auftritt Folie 33

34 Treppen Sicherheit der Stufen: Steigung, Auftritt Kriterien für sicheres Benutzen von Treppen: Gleichmäßigkeit der Stufen Maße der Stufen und die Schrittmaßregel (bedingt) Oberflächenbeschaffenheit Kantenausführung; Sichtbarkeit der Kanten Handlauf (keine verbindliche Regelungen vorhanden) Beleuchtung, Hindernisse, Kennzeichnungen Modernisierung Curt-Frenzel-Stadion Rückbau + Umbau zur Verbesserung der Sichtverhältnisse, einschl. neuer Eispiste Schuhwerk Tragen von Lasten Körperliche und psychische Disposition Folie 34

35 Treppen Unfallschwerpunkte Kriterien für sicheres Benutzen von Treppen Anhand von Statistiken ist bekannt, dass die Unfallschwerpunkte am Anfang und am Ende der Treppenläufe liegen. Die Anzahl der Unfälle hängt jedoch stark von der Bauform der Treppe ab. Das Risiko ist dort hoch, wo der Treppenlauf durch ein sehr kurzes Zwischenpodest unterbrochen wird (Bauform 2, 3 und 8). Hier wird der Rhythmus des Gehens gestört. Folie 35

36 Treppen Kriterien für sicheres Benutzen von Treppen Zusammenfassung: Entscheidend ist die Gleichmäßigkeit der Treppe und der Rhythmus des Gehens. Jede Treppe ist somit bezüglich der Bauform und der Länge der Podeste individuell zu beurteilen. Der Handlauf muss nicht durchgängig an einem Treppenlauf ausgeführt werden. Die Beurteilung hat ebenfalls individuell zu erfolgen. Folie 36

37 Kontakt TÜV SÜD Industrie Service GmbH Bautechnik Kruppstraße Essen Frank Pietzuch Telefon +49 (0) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 37

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