DAe der öffentlichen GR Sitzung vom
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- Hans Albert
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1 DAe der öffentlichen GR Sitzung vom KPÖ SPÖ FPÖ FPÖ Grüne Grüne Fraktion Betreff des DAes Alimentationszahlungen bei der Berechnung der Wohnbeihilfe vom Einkommen abziehen Dringlichkeit einstimmig ANGENOMMEN, Antrag Pkt. 1 ABGELEHNT (gegen KPÖ, FPÖ, Grüne, Piraten), Antrag Pkt. 2 einstimmig ANGENOMMEN Leerstand/Mobilisierung von Wohnraum Dringlichkeit ABGELEHNT (gegen SPÖ, KPÖ, Grüne, Piraten) Ausschreitungen im Rahmen von Demonstrationen Erklärung und Bekenntnisbeschluss des Grazer Gemeinderates Dringlichkeit mit Mehrheit ANGENOMMEN (gegen KPÖ, SPÖ, Grüne, Piraten), Antrag Pkt. 1 bis 3 mit Mehrheit ANGENOMMEN (gegen KPÖ, Grüne, Piraten), Antrag Pkt. 4 mit Mehrheit ANGENOMMEN (gegen KPÖ, SPÖ, Grüne, Piraten) Aufstockung des Dienststandes der Grazer Polizei Einsatzkräfte Dringlichkeit einstimmig ANGENOMMEN, Antrag mit Mehrheit ANGENOMMEN (gegen Grüne) Einberufung eines Baumschutz Gipfels zum besseren Schutz von Bäumen insbesondere bei Bauvorhaben Dringlichkeit mit Mehrheit ANGENOMMEN (gegen FPÖ), Abänderungsantrag mit Mehrheit ANGENOMMEN (gegen Grüne, FPÖ, Piraten) Bildung für nicht mehr schulpflichtige Jugendliche Antrag mit Mehrheit ANGENOMMEN (gegen FPÖ)
2 KPÖ-Gemeinderatsklub 8011 Graz Rathaus Hofgebäude, Zimmer Tel.-Nr.: + 43 (0) (0) (0) (0) Fax: + 43 (0) kpoe.klub@stadt.graz.at Gemeinderat Manfred Eber Antrag zur dringlichen Behandlung (gemäß 18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates) Donnerstag, 19. November 2015 Betrifft: Alimentationszahlungen bei der Berechnung der Wohnbeihilfe vom Einkommen abziehen! Wohnen ist ein Grundbedürfnis und muss für alle Menschen leistbar sein. Deshalb bietet das Land Steiermark (...) eine besonders umfangreiche Wohnbeihilfe an, heißt es auf der Homepage des Landes Steiermark. Selbstverständlich ist die Wohnbeihilfe eine notwendige und positiv zu bewertende Maßnahme, um das Grundbedürfnis Wohnen auch für Menschen mit geringem Einkommen zu befriedigen. In der täglichen Praxis jedoch stoßen wir immer wieder auf einige Schwachstellen. Auf eine dieser Schwachstellen möchte ich heute hinweisen: Alimentationszahlungen für Kinder werden nicht vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen. Daher kommt es in der Praxis oftmals zu besonderen Härtefällen. Davon sind insbesondere Männer betroffen, die regelmäßig ihren Unterhaltspflichten nachkommen. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden Antrag zur dringlichen Behandlung (gem. 18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates) 1. Der Gemeinderat der Stadt Graz möge beschließen: Die Stadt Graz tritt an den Landtag Steiermark im Petitionswege heran, damit dieser eine Änderung des steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes dahingehend beschließt, dass in Zukunft bei der Berechnung der Wohnbeihilfe geleistete Alimentationszahlungen vom Einkommen abgezogen werden. 2. Außerdem wird der Landtag ersucht, in einem weiteren Schritt für alle personenbezogenen Beihilfen und Förderungen einen einheitlichen Einkommensbegriff mit einer einheitlichen Berechnungsmethode zu entwickeln. Dabei soll gewährleistet sein, dass Härtefälle ausgeschlossen werden.
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5 Gemeinderat Klubobmann Mag. Armin Sippel Dringlicher Antrag An den Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz Graz, am Betreff: Ausschreitungen im Rahmen von Demonstrationen Erklärung und Bekenntnisbeschluss des Grazer Gemeinderates Dringlicher Antrag Sehr geehrter Herr Bürgermeister! In den letzten Jahren häuften sich in unserer Stadt verschiedenste Demonstrationen aus unterschiedlichster politischer Motivation. Das Demonstrationsrecht gewährleistet im Rahmen gesetzlicher Definitionen, dass derartige Kundgebungen ungestört stattfinden können. Nun scheint es gerade zum Sport zahlreicher Gruppierungen geworden zu sein, das jeweilige Demonstrationsrecht des politischen Gegners durch gezielte Gegendemonstrationen zu beschneiden. Darüber hinaus wird das Mittel einer öffentlichen Kundgebung auch gerne dazu verwendet, ungeschätzte Gruppierungen in deren Versammlungsfreiheit zu behindern. Nicht selten kommt es hierbei leider auch zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Die in diesem Bereich sehr engagierte Exekutive wird hier vor allem von Personen, die regelmäßig an politischen Kundgebungen teilnehmen, vor ständig neue Aufgaben gestellt. Die zu erkennenden Mechanismen gleichen einander in trauriger Regelmäßigkeit. Stets sind es wenige Demonstranten, die mit großer Gewaltbereitschaft und Brutalität zu Werke gehen, um den im Rahmen solcher Demonstrationen kritisierten politischen Gegner auch körperlich zu attackieren. Diese sogenannten Berufsdemonstranten werden zumeist durch direkte oder indirekte Einladungen auf solche Kundgebungen aufmerksam gemacht. Die Folgen sind spätestens seit der letzten Gegendemonstration zum Grazer Akademikerball nicht mehr zu übersehen. Neben den bereits erwähnten Körperverletzungsdelikten waren auch zahlreiche Sachbeschädigungen in der Grazer Innenstadt festzustellen. Der dadurch entstandene Schaden für die Grazer Wirtschaftstreibenden wurde aber in der folgenden Diskussion großzügig übersehen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass sich auch Vertreter der Grazer Gemeinderatsparteien mit den Veranstaltern diverser Demonstrationen und deren Zielsetzungen zumindest solidarisch erklärten und selbst an den entsprechenden Kundgebungen teilnahmen. Ebenso wenig ist die Tatsache von der Hand zu weisen, dass solche Demonstrationen wiederkehrend von Jugend und Vorfeldorganisationen der im Gemeinderat vertretenen Parteien organisiert wurden. Als sich dann aber Vorfälle von durchaus strafrechtlicher Dimension häuften, folgten halbherzige Erklärungen und Distanzierungen. Seite 1 von 2
6 Im kommenden Jänner wird das können auch ambitionierte Gegendemonstrationen nicht verhindern wieder der Akademikerball in Graz stattfinden. Im Interesse der innerstädtischen Wirtschaft, der körperlichen Integrität der Ballbesucher sowie der Sicherheit der Bevölkerung gilt es, bereits jetzt vorausblickend tätig zu werden. Weder sollen öffentliche Kundgebungen beschnitten, noch soll Politikern die Teilnahme an solchen verboten werden. Wohl aber sollen Demonstrationen, deren Eskalation aufgrund der teilnehmenden Personengruppen vorhersehbar ist, zumindest zur Disposition gestellt werden. Da es in diesem Antrag nicht darum gehen kann, entsprechende verbindliche Normen zu schaffen mangelt es doch an der diesbezüglichen Kompetenz wird darauf abgezielt, eine entsprechende gemeinsame Erklärung des Grazer Gemeinderates als einheitliches Bekenntnis zu verfassen und ein entschlossenes Handeln des Grazer Bürgermeisters zu erbitten. Aus diesem Grund ergeht namens des Freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgender Dringlicher Antrag gem. 18 der GO f. d. Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz Der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Der Gemeinderat der Stadt Graz nimmt die verstärkt auftretenden Gewaltexzesse bei öffentlichen Kundgebungen mit großer Besorgnis zur Kenntnis. 2. Die im Gemeinderat der Stadt Graz vertretenen Parteien bekennen sich natürlich zum Demonstrationsrecht, erkennen aber die dringende Notwendigkeit, die in jüngerer Vergangenheit im Rahmen solcher Demonstrationen zu Tage getretenen Ausschreitungen nachhaltig zu verhindern. 3. Die im Gemeinderat der Stadt Graz vertretenen Parteien erklären sich bereit, bei Demonstrationen, die von ihren Vorfeld und Jugendorganisationen mitorganisiert werden, im Sinne dieser Erklärung deeskalierend einzugreifen. 4. Der Bürgermeister der Stadt Graz, Herr Mag. Siegfried Nagl, wird gebeten, im Rahmen seiner Möglichkeiten und innerhalb der Grenzen seiner politischen Zuständigkeit Maßnahmen zu prüfen. Diese sollen darauf abzielen, die zuständigen Behörden im Interesse der städtischen Wirtschaft sowie im Interesse der Grazer Bürger auf die gegenständliche Problemstellung gesondert aufmerksam zu machen. Seite 2 von 2
7 Gemeinderat Mag. Rudolf Moser Dringlicher Antrag An den Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz Graz, am Betreff: Aufstockung des Dienststandes der Grazer Polizei Einsatzkräfte Dringlicher Antrag Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Seit vielen Jahren fordert die FPÖ Graz die personelle Aufstockung der Grazer Polizei. Mittlerweile ist dem evidenten Personalmangel der Polizeieinsatzkräfte das Szenario der illegalen Zuwanderung hinzugetreten. Die Situation an der Staatsgrenze im Süden der Steiermark offenbart die dringende Notwendigkeit, den Dienststand der Polizei in der Steiermark um mindestens 300 Beamte sowie jenen in Graz um mindestens 100 Beamte zu erhöhen. Vor dem Schengen Beitritt im Jahr 1995 versahen in Graz rund Beamte ihren Dienst, während gegenwärtig nur 750 Beamte systemisiert sind. Dienstzuteilungen und Karenzierungen reduzieren diesen Stand mittlerweile auf bestenfalls 700 dienstbare also jederzeit einsetzbare Beamte. Bis zum Wirksamwerden des Schengener Abkommens für Österreich führte die Zollwache mit insgesamt Beamten Personen, Pass und Zollkontrollen durch, womit auch die Sicherheit an der Staatsgrenze gewährleistet wurde. Diese Aufgabe wurde mehr als 40 Jahre ohne Zäune und technische Sperren erfüllt. Danach jedoch wurde die Zollwache ersatzlos gestrichen. Seit dem Jahr 1990 hat sich die Kriminalität in Österreich verdoppelt, wobei anzumerken ist, dass diese Verdoppelung aufgrund neuer statistischer Erfassungsmethoden auf den ersten Blick gar nicht erkennbar ist. Ebenso wurde eine 100%ige Steigerung des bürokratischen Aufwands festgestellt. Trotz Einführung der elektronischen Fußfesseln und trotz gestiegener vorzeitiger Haftentlassungen stiegen die Häftlingszahlen in den österreichischen Vollzugsanstalten von rund auf circa Personen. Dieser Entwicklung entgegenstehend wurde die Zahl der Justizwachebeamten aber von auf reduziert. Während also Polizeiinspektionen geschlossen wurden, Justizwachebeamte reduziert wurden und die Zollwache an den Grenzen gänzlich gestrichen wurde, kam es zur Errichtung von Heimen für Einwanderer, deren Zahlen deutlich gestiegen sind. In einer rasch wachsenden Stadt wie Graz leben derzeit mehr als Menschen. Es erscheint im höchsten Maße als verantwortungslos, dass angesichts derartiger Entwicklungen Dienststände in zahlreichen Exekutiveinrichtungen drastisch reduziert wurden und werden. Der amtierende Landeshauptmann Schützenhöfer hat vor der Landtagswahl im Jahr 2010 eine Aufstockung des Dienststandes der Polizei in der Steiermark um 300 Beamte gefordert, sowie er gemeinsam mit der damaligen Innenministerin Fekter verkündete, dass diese Forderung zeitnah umgesetzt werde. Nun Seite 1 von 2
8 tritt Herr LH Schützenhöfer mit dieser Forderung erneut vor eine erstaunte Öffentlichkeit, die sich die berechtigte Frage stellt, wo denn die lange versprochenen 300 Beamten, die gegenwärtig dringend an der Grenze benötigt werden, blieben. Aufgrund der zahlreichen Probleme rund um das Flüchtlingschaos und aufgrund der damit in Verbindung stehenden illegalen Zuwanderung besteht nun mehr denn je die dringende Notwendigkeit aber auch die konkrete Chance, dass einer Forderung der Stadt Graz nach mehr Polizeibeamten entsprochen werden könnte. Aus diesem Grund ergeht namens des Freiheitlichen Gemeinderatsklubs folgender Dringlicher Antrag gem. 18 der GO f. d. Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz Der Gemeinderat wolle beschließen: Der Gemeinderat der Stadt Graz erkennt in Anbetracht der gegenwärtigen Situation den dringenden Bedarf, die Zahl der dauerhaft in Graz ihren Dienst versehenden Polizei Einsatzkräfte um mindestens 100 Beamte zu erhöhen und ersucht die zuständigen Stellen des Bundes am Petitionswege allen voran die Frau Bundesminister Mikl Leitner diese längst notwendige Maßnahme zu veranlassen. Seite 2 von 2
9 Dringlicher Antrag der Grünen-ALG eingebracht in der Gemeinderatssitzung vom 19. November 2015 von GR in Mag. a Andrea Pavlovec-Meixner Betrifft: Einberufung eines Baumschutz-Gipfels zum besseren Schutz von Bäumen insbesondere bei Bauvorhaben In regelmäßigen, leider immer häufiger werdenden Abständen herrscht in Graz große Aufregung und Trauer wegen gefällter Bäume. Oft fallen diese Bäume Bauvorhaben zum Opfer, zum Teil werden die Fällungen genehmigt (oder mussten besser gesagt - wegen eines bereits vorliegenden Baubescheides genehmigt werden), zum Teil wurden die Bäume illegal, d.h. ohne Genehmigung durch ein Verfahren gemäß der Grazer Baumschutzverordnung (BVO) gefällt, wie vor kurzem erst im Bereich Theodor-Körner-Straße/Robert-Stolz-Gasse. Der Tod der Grazer Bäume so titelte eine Grazer Zeitung einen Bericht zur Fällung großteils gesunder großer Bäume am Areal der ehemaligen Dominikanerkaserne für ein Bauvorhaben. Statt mit einer Grünoase im dicht besiedelten Innenstadtgebiet sehen sich die BewohnerInnen nun mit einer Betonwüste konfrontiert. Das müsste nicht sein, wenn alle PlanerInnen Kenntnis von den Bäumen hätten (es kommt tatsächlich vor, dass Architekten Bau-Grundstücke nie gesehen haben) und die Bauwerber wüssten, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen und internen Verfahrensabläufe in der Stadt Graz bei Bauverfahren dergestalt sind, dass dem Baumschutz höchste Priorität eingeräumt wird. Usus ist leider, dass Bauwerber glauben, das Schicksal von Bäumen im Bauverfahren bestimmen zu können. Wenn dann ein gültiger Baubescheid vorliegt, ist die Hinzuziehung des Baumschutzreferats der Grünraumabteilung
10 fast nur mehr eine Alibi-Aktion leider. Die Baumschutzexperten müssen wohl oder übel die Fakten des gültigen Baubescheides akzeptieren und die Fällungen genehmigen. Der Baumschutz für die Stadt Graz ist im Steiermärkischen Baumschutzgesetz und der Grazer Baumschutzverordnung geregelt. Bei Bauvorhaben kommen die Regelungen des Steiermärkischen Baugesetzes hinzu. Im Zuge eines Baumschutz-Gipfels sollen einerseits die rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer Verbesserung des Baumschutzes geklärt werden z.b. unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Stadtplanung bzw. die Bau-und Anlagenbehörde auf Privatgrundstücken veranlassen kann, dass geplante Baumassen nach Möglichkeit so positioniert werden, dass große Bäume erhalten bleiben. Andererseits sollen die internen Verfahrensabläufe bei Bauvorhaben am Gebiet der Stadt Graz im Sinne des Baumschutzes so verbessert und festgelegt werden, dass die Chance auf den Erhalt möglichst vieler Bäume auf Bau-Grundstücken massiv steigt. Um als Stadt zum Schutz der Bäume besser handlungsfähig zu werden, bedarf es also sowohl rechtlicher als auch interner einiger Klärungen. Daher stelle ich namens des Grünen Gemeinderatsklubs - ALG folgenden Dringlichen Antrag Der Gemeinderat der Stadt Graz möge beschließen: 1.) Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl und Stadträtin Elke Kahr werden aufgefordert, einen Baumschutz-Gipfel mit dem Ziel einzuberufen, den Baumschutz in Graz insbesondere in Bauverfahren - zu verbessern und interne Verfahrensabläufe in Bauverfahren, den Baumschutz betreffend, zu optimieren. Als Ergebnis des Baumschutz-Gipfels soll ein Präsidialerlass zu Verfahrensabläufen entstehen, der festlegt, wann, wo und in welcher Form das Baumschutzreferat einzubinden ist, damit in Zukunft der Erhalt von Bäumen in Bauverfahren verbessert wird. 2.) Zu diesem Baumschutz-Gipfel mögen alle in der Thematik zuständigen StadtsenatsreferentInnen (Stadtplanung, Grünraum- und Gewässer, Bau- und Anlagenbehörde, Stadtbaudirektion), deren AbteilungsleiterInnen sowie die zuständigen Fach- Referentinnen und -Referenten, der Naturschutzbeauftragte der Stadt Graz, der Magistratsdirektor sowie eine JuristIn der Präsidialabteilung zugezogen werden.
11 3.) Beim Baumschutz-Gipfel wird auch darüber zu reden sein, ob für ein koordiniertes Vorgehen eine Änderung des Bau- oder Baumschutzgesetzes erforderlich ist. Sollte sich eine Änderung der Grazer Baumschutzverordnung als notwendig herausstellen, so ist diese umgehend zu ändern.
12 KPÖ-Gemeinderatsklub 8011 Graz Rathaus Hofgebäude, Zimmer Tel.-Nr.: + 43 (0) (0) (0) (0) Fax: + 43 (0) kpoe.klub@stadt.graz.at Gemeinderat Manfred Eber Graz,am Abänderungsantrag zum Dringlichen Antrag der Grünen-ALG, eingebracht von GR in Mag. a Pavlovec-Meixner betreffend Einberufung eines Baumschutz-Gipfels zum besseren Schutz von Bäumen insbesondere bei Bauvorhaben Abänderungsantrag: Der Gemeinderat möge beschließen: Bgm. Mag. Siegfried Nagl und Stadträtin Elke Kahr werden aufgefordert, im Rahmen eines Baumschutzgipfels, bei welchem alle in der Thematik zuständigen StadtsenatsreferentInnen (Stadtplanung, Grünraum und Gewässer, Bau- und Anlagenbehörde, Stadtbaudirektion), deren AbteilungsleiterInnen sowie die zuständigen FachreferentInnen, der Naturschutzbeauftragte und die Magistratsdirektion zugezogen werden, Möglichkeiten zu erarbeiten, die eine Einbeziehung der Abteilung Grünraum und Gewässer und des Naturschutzbeauftragten während des Bauverfahrens zum Ziel haben. Um allfällige Ergebnisse dieses Gipfels baurechtlich bindend zu machen, wird allenfalls eine entsprechende Petition an den Landesgesetzgeber notwendig sein.
13 Dringlicher Antrag der Grünen-ALG unterstützt vom Gemeinderatsklub der SPÖ eingebracht in der Gemeinderatssitzung vom 19. November 2015 von GR in Mag. a Astrid Polz-Watzenig Betrifft: Bildung für nicht mehr schulpflichtige Jugendliche Es ist sehr bedauerlich, dass das Bundesministerium für Bildung und Frauen im Oktober 2015 den Landesschulräten mitgeteilt hat, dass die Aufnahme von nicht-pflichtschulpflichtigen Jugendlichen als außerordentliche SchülerInnen an allgemein bildenden Pflichtschulen (und damit auch an eine Polytechnische Schule) nicht zulässig ist. (Wien, 14. Oktober 2015) Das österreichische Schulpflichtgesetz beinhaltet ein Schulrecht und eine Schulpflicht für die Dauer von 9 Jahren. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit eines freiwilligen zehnten und elften Schuljahres an Hauptschulen, Neuen Mittelschulen und Polytechnischen Schulen. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen, dient aber der Zielerreichung eines anerkannten Pflichtschulabschlusses. Österreichweit wird die Zahl der NEETs (not in education, employment or training) also der weder in Ausbildung noch in Arbeitsverhältnissen oder Fortbildung befindlichen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen laut Eurostat (Juni 2015) mit angegeben. Davon fallen auf die Steiermark ca Personen. Hier nicht eingerechnet ist die Zahl der unbegleiteten Jugendlichen auf der Flucht, Anfang des Schuljahres 2015/16 waren dies rund 440. Ebenfalls nicht hinzugerechnet sind nicht mehr schulpflichtige EU-BürgerInnen sowie weitere Drittstaatsangehörige. Im Zusammenhang mit den Arbeitslosigkeitsstatistiken gilt es ebenfalls auf den hohen Anteil von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Pflichtschulabschluss hinzuweisen. Es ist bildungspolitisch absolut kurzsichtig, wenn seitens des Bildungsministeriums Zugänge zum formalen Bildungssystem nicht möglich sind. Es ist aber auch volkswirtschaftlich, sozial, integrations-
14 und demokratiepolitisch kurzsichtig, wenn es nicht gelingt ALLEN Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bildungsabschlüsse zu ermöglichen. Besonders hervorheben möchte ich in diesem Kontext aber auch noch die große Chance in Bezug auf die Integration von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sowie Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf der Flucht. Bei Abwesenheit von Eltern und damit familiären Strukturen ist das schulische Umfeld das Integrationsumfeld schlechthin. Auch hier müssen die Potentiale der Jugendlichen bestmöglich gefördert werden. Namens des Grünen Gemeinderatsklubs ALG stelle ich daher folgenden Dringlichen Antrag Der Gemeinderat der Stadt Graz tritt am Petitionsweg an Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek heran und fordert 1. Die Aufnahme von nicht-schulpflichtigen Jugendlichen als außerordentliche SchülerInnen an allgemein bildenden Pflichtschulen zu ermöglichen. 2. Weiters ein Bildungsmodell für nicht mehr schulpflichtige Jugendliche unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus etc. - zu entwickeln, das einen Wiedereinstieg bzw. Quereinstieg in das Regelbildungs- und Ausbildungssystem ermöglicht und einen Bildungsabschluss zum Ziel hat.
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