RECHTSGRUNDLAGE INSTRUMENTE

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1 SÜDLICHE PARTNER Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) richtet sich an Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, den Libanon, Libyen, Marokko, Palästina, Syrien und Tunesien. Sie umfasst bilaterale politische Beziehungen zwischen der EU und den zehn einzelnen Partnerländern sowie die Union für den Mittelmeerraum, die einen Rahmen für die regionale Zusammenarbeit bildet. Im Jahr 2011 baute die EU ihre Unterstützung für einen demokratischen Wandel im Rahmen der ENP als Reaktion auf die Aufstände in ihrer südlichen Nachbarschaft aus, und 2015 wurde die ENP erneut überarbeitet. RECHTSGRUNDLAGE Artikel 8 des Vertrags über die Europäische Union, Titel V des Vertrags über die Europäische Union: auswärtiges Handeln der EU, Artikel (Handel) und (Internationale Übereinkünfte) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). INSTRUMENTE Assoziierungsabkommen bilden die Rechtsgrundlage für die bilateralen Beziehungen der EU zu Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, dem Libanon, Marokko, der Palästinensischen Behörde und Tunesien. Das mit Syrien vor dem gewaltsamen Vorgehen der syrischen Regierung gegen die öffentlichen Proteste im Jahr 2011 eingeleitete Assoziierungsabkommen wurde niemals unterzeichnet. Die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen der EU und Libyen wurden im Februar 2011 ausgesetzt und noch nicht wieder aufgenommen. Im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik haben die EU und ihre südlichen Partner (mit Ausnahme von Algerien, Libyen und Syrien) bilaterale Aktionspläne angenommen. Darin wird jeweils eine Agenda für politische und wirtschaftliche Reformen samt kurzund mittelfristigen Prioritäten für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren formuliert. ENP-Aktionspläne tragen den Bedürfnissen, Interessen und Möglichkeiten der EU und des jeweiligen Partnerlandes Rechnung und zielen insbesondere darauf ab, demokratische, sozial gerechte und inklusive Gesellschaften aufzubauen, wirtschaftliche Integration und Bildung zu fördern, kleine und mittlere Unternehmen sowie die Landwirtschaft voranzubringen und den grenzüberschreitenden Personenverkehr zu erleichtern. Diese Pläne werden hauptsächlich über das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) und andere thematische Instrumente finanziert. Unterstützung wird auch in Form von Darlehen der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung gewährt. Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst veröffentlichen ihre Bewertung der Zusammenarbeit mit den einzelnen Partnern alljährlich in den ENP- Fortschrittsberichten. Kurzdarstellungen über die Europäische Union

2 Darüber hinaus ist die EU bestrebt, den Marktzugang und die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Migration und der Mobilität mit ihren südlichen Partnern voranzubringen. Die Verhandlungen über vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen (DCFTA) mit Marokko und Tunesien sind im Gange. Im Juni 2013 ist Marokko als erstes Land im Mittelmeerraum eine Mobilitätspartnerschaft mit der EU eingegangen, was den Weg für Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen geebnet hat. Dem folgten Partnerschaften mit Tunesien (im März 2014) und Jordanien (im Oktober 2014). Die EU hofft, die Verhandlungen über eine Mobilitätspartnerschaft mit dem Libanon bald zu einem Abschluss bringen zu können. Es werden Dialoge mit weiteren Ländern im südlichen Mittelmeerraum erwogen. Durch die im Jahr 2008 zur Wiederbelebung der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft gegründete Union für den Mittelmeerraum wird ein regionaler Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den 15 Mittelmeerländern, einschließlich der zehn südlichen Partnerländer, bereitgestellt. AKTUELLER STATUS A. Algerien Als wichtiger regionaler Akteur und bedeutender Energieerzeuger ist Algerien ein Schlüsselpartner der EU in der südlichen Nachbarschaft. Im Jahr 2005 trat ein Assoziierungsabkommen in Kraft. Die Verhandlungen über einen ENP-Aktionsplan wurden 2012 aufgenommen und sind noch im Gange. Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit zwischen den Partnern stehen politische und sozioökonomische Reformen, die Bekämpfung der Korruption und die Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit und Energie. B. Ägypten Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Ägypten werden durch ein Assoziierungsabkommen geregelt, das seit 2004 in Kraft ist; dabei werden die im ENP- Aktionsplan von 2007 genannten Ziele verfolgt. Nach der ägyptischen Revolution im Jahr 2011 verpflichtete sich die EU, die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen des Landes zu unterstützen. Allerdings wurden in diesen Bereichen nur begrenzte Fortschritte erzielt, da das Land eine komplexe Phase politischer Instabilität durchlief. Am 11. Oktober 2016 unterzeichneten die EU und Ägypten ein Finanzhilfepaket in Höhe von 129 Mio. EUR, um die sozioökonomische Entwicklung in Ägypten zu fördern. Zudem erhält Ägypten Mittel aus dem Nothilfe-Treuhandfonds der EU zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika. C. Israel Die EU und Israel unterhalten umfassende Beziehungen, die mit engen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen sowie technischer Zusammenarbeit einhergehen. Auf der Grundlage des Assoziierungsabkommens aus dem Jahr 2000 entwickelten sich die Beziehungen in den Folgejahren dynamisch weiter, wobei in vielen Bereichen ein erheblicher Ausbau zu verzeichnen war. Im Jahr 2009 entschied die EU, dass es Fortschritte im Nahost-Friedensprozess geben müsse, damit die Beziehungen durch die Gewährung des Status fortgeschritten gestärkt werden könnten. Der Ausbau der israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten wird als Bedrohung für eine Zweistaatenlösung angesehen. Die Zusammenarbeit wird jedoch auf der Grundlage des ENP-Aktionsplans von 2005 fortgeführt hat die EU Israel und dem künftigen Staat Palästina besondere privilegierte Partnerschaften angeboten und im Kontext einer Vereinbarung über den endgültigen Status ein beispielloses Paket von Kurzdarstellungen über die Europäische Union

3 Maßnahmen zur politischen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Unterstützung beider Seiten bereitgestellt. D. Jordanien Die EU betrachtet Jordanien als einen wichtigen Partner, der im Nahen und Mittleren Osten eine stabilisierende Rolle spielt. Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Jordanien, das seit Mai 2002 in Kraft ist, bildet die Rechtsgrundlage für diese bilaterale Partnerschaft wurde ein ENP-Aktionsplan angenommen, und im Dezember 2016 haben sich die EU und Jordanien auf neue Prioritäten für ihre Partnerschaft sowie auf einen Pakt geeinigt. Jordanien ist das erste Partnerland im Mittelmeerraum, mit dem die EU im Rahmen der ENP technische Verhandlungen abgeschlossen hat, in deren Folge dem Land der Status fortgeschritten zuerkannt wurde. Die EU und Jordanien gingen im Oktober 2014 eine Mobilitätspartnerschaft ein wurde Jordanien ein erstes Paket der Makrofinanzhilfe (MFA) in Höhe von 180 Mio. EUR gewährt. Im Dezember 2016 beschloss die EU, dem Land für den Zeitraum bis zu 200 Mio. EUR in Form eines zweiten Pakets der MFA zu gewähren. Als Reaktion auf die Syrien-Krise, infolge deren Jordanien über syrische Flüchtlinge aufgenommen hat, hat die Kommission dem Land zusätzlich zu der regulär vorgesehenen Unterstützung mehr als 680 Mio. EUR für Flüchtlinge und schutzbedürftige Gemeinschaften zur Verfügung gestellt. Auf der Konferenz Unterstützung für Syrien und die Region am 4. Februar 2016 in London hat die EU Jordanien und dem Libanon 1 Mrd. EUR für syrische Flüchtlinge und die Aufnahmegemeinschaften zugesagt. Jordanien erhält Mittel aus dem Madad-Fonds, dem regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise, der im Dezember 2014 eingerichtet wurde, damit die EU kohärenter und umfassender auf die Krise reagieren kann. E. Libanon Die Beziehungen gründen sich auf das seit 2006 geltende Assoziierungsabkommen EU-Libanon und folgen dem Fahrplan, der im ENP-Aktionsplan für den Zeitraum festgelegt wurde. Im November 2016 haben sich die EU und der Libanon auf neue Prioritäten für ihre Partnerschaft sowie auf einen Pakt geeinigt. Die EU unterstützt den Libanon in seiner Einheit, Stabilität, Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Unversehrtheit, insbesondere angesichts der sich verschlechternden Lage im Nachbarland Syrien. Der Libanon ist ein Land mit 4,4 Millionen Einwohnern, das derzeit etwa 1 Million registrierte syrische Flüchtlinge beherbergt. Die EU und der Libanon haben im Dezember 2014 einen Dialog über Migration, Mobilität und Sicherheit eingeleitet, der zur Einleitung einer Mobilitätspartnerschaft führen kann. Auf der Konferenz Unterstützung für Syrien und die Region am 4. Februar 2016 in London hat die EU Jordanien und dem Libanon 1 Mrd. EUR für syrische Flüchtlinge und die Aufnahmegemeinschaften zugesagt. Seit Beginn der Krise hat die Kommission dem Libanon zusätzlich zu der regulär vorgesehenen Unterstützung knapp 800 Mio. EUR für Flüchtlinge und schutzbedürftige Gemeinschaften zur Verfügung gestellt. Der Libanon erhält Mittel aus dem Madad-Fonds, dem regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise, der im Dezember 2014 eingerichtet wurde, damit die EU kohärenter und umfassender auf die Krise reagieren kann. F. Libyen Seit dem Ende des Gaddafi-Regimes ist Libyen vor dem Hintergrund komplexer politischer, territorialer, sozialer und ethnischer Spaltungen zunehmend in einen Bürgerkriegszustand geraten. Darüber hinaus ist es auch als Transitroute für Menschenhandel und Schmuggelware in der Sahelzone bekannt. In diesem Kontext versucht die EU, Libyen dabei zu unterstützen, einen stabilen und inklusiven Staat zu schaffen. Die Union unterstützt die Vermittlungsbemühungen der Vereinten Nationen, mit denen die Feindseligkeiten beendet werden sollen, und unternimmt Kurzdarstellungen über die Europäische Union

4 diplomatische Annäherungen an libysche und regionale Interessenträger. Im Jahr 2013 wurde im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik eine Mission entsandt, um dazu beizutragen, die Kapazitäten des Landes zur Verwaltung seiner Grenzen aufzubauen. Die Mission musste jedoch nach Tunis verlegt werden. Zwischen Libyen und der EU gibt es keine vertraglichen Beziehungen, allerdings kommt das Land für eine Finanzierung im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments infrage. G. Marokko Von den südlichen Partnern unterhält Marokko eine der am weitesten entwickelten Beziehungen zur EU. Ein Assoziierungsabkommen ist seit 2000 in Kraft, und ein neuer ENP-Aktionsplan wurde 2013 verabschiedet. Im Jahr 2008 wurde dem Land im Rahmen der ENP der Status fortgeschritten zuerkannt, in dem das Bestreben zum Ausdruck kommt, die Zusammenarbeit zwischen der EU und Marokko zu intensivieren und die wirtschaftlichen und politischen Reformen weiterhin zu unterstützen. Migrationsprobleme sind ein vorrangiges Thema. Die Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU und Marokko wurde im Juni 2013 begründet. Marokko ist das erste Land in diesem Raum, das Verhandlungen über ein Visaerleichterungs- und ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen mit der EU aufgenommen hat. Zusätzlich ist 2014 ein neues Fischereiabkommen in Kraft getreten. Im Dezember 2016 hat der Gerichtshof der Europäischen Union im Rechtsmittelverfahren entschieden, dass die EU ihre Abkommen mit Marokko umsetzen dürfe, diese jedoch nicht für die Westsahara gälten. H. Palästina Die EU ist die wichtigste Unterstützerin der Palästinensischen Behörde. Übergeordnetes Ziel der EU-Unterstützung ist es, einen Beitrag zum Aufbau der Kapazitäten eines künftigen lebensfähigen, unabhängigen und demokratischen palästinensischen Staates zu leisten, der in Frieden und Sicherheit mit Israel und anderen Nachbarn koexistiert. Die Rechtsgrundlage für die Beziehungen zwischen der EU und der Palästinensischen Behörde bildet das 1997 abgeschlossene Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit unterzeichneten die EU und die Palästinensische Behörde einen ENP-Aktionsplan hat die EU Israel und dem künftigen Staat Palästina besondere privilegierte Partnerschaften angeboten und im Kontext einer Vereinbarung über den endgültigen Status ein beispielloses Paket von Maßnahmen zur politischen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Unterstützung beider Seiten bereitgestellt. I. Syrien Nachdem die syrische Regierung im März 2011 begonnen hatte, die Proteste gegen die Regierung gewaltsam zu unterdrücken, traf die EU eine Reihe zunehmend restriktiver Maßnahmen gegen das syrische Regime. Sämtliche bilateralen Kooperationsprogramme zwischen der EU und der syrischen Regierung wurden ausgesetzt. Die EU unterstützt inklusive Friedensverhandlungen mit Blick auf einen von Syrien selbst angeführten politischen Übergang. Seit dem Ausbruch des Konflikts hat die EU gemeinsam mit ihren Mitgliedstaaten über 6,6 Mrd. EUR aufgebracht, um Syrer in ihrem Land sowie Flüchtlinge und die Aufnahmegemeinschaften in diesem Raum zu unterstützen. Weitere 3 Mrd. EUR wurden auf der Geberkonferenz für Syrien in London im Februar 2016 zugesagt. Im Rahmen des regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise ( Madad-Fonds ) wurde ein Programmpaket angenommen, das die bislang größte Einzelmaßnahme der EU als Reaktion auf die syrische Flüchtlingskrise darstellt. Am 3. April 2017 im Vorfeld der Brüsseler Konferenz vom 4./5. April 2017 zum Thema Unterstützung der Zukunft Syriens und der Region (ausgerichtet von der EU, Deutschland, Kuwait, Norwegen, Katar, dem Vereinigten Königreich und den Vereinten Nationen) nahm der Rat neue Schlussfolgerungen zu einer EU-Strategie für Syrien an. Im Kurzdarstellungen über die Europäische Union

5 Anschluss an die Konferenz gaben die beiden Vorsitze eine Erklärung ab. Das Europäische Parlament nahm am 18. Mai 2017 eine Entschließung zur EU-Strategie für Syrien an. J. Tunesien Seit der tunesischen Revolution 2011 hat die EU für den Übergang des Landes zur Demokratie politische, finanzielle und technische Unterstützung bereitgestellt. Die im Januar 2014 erfolgte einvernehmliche Annahme einer neuen Verfassung in Tunesien und die erfolgreiche Organisation von Parlaments- und Präsidentschaftswahlen von Oktober bis Dezember 2014 waren ein bedeutsamer Schritt nach vorn. In Anbetracht der substanziellen Fortschritte vereinbarten die EU und Tunesien 2014 die Einrichtung einer privilegierten Partnerschaft. Die Rechtsgrundlage für die bilateralen Beziehungen bildet weiterhin das Assoziierungsabkommen, das seit 1998 in Kraft ist. Die privilegierte Partnerschaft wird durch einen ENP-Aktionsplan für den Zeitraum gestützt und zielt darauf ab, die politische Zusammenarbeit und die wirtschaftliche Integration zu stärken. Tunesien und die EU gingen im März 2014 eine Mobilitätspartnerschaft ein. Im Oktober 2015 wurden Verhandlungen über ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen aufgenommen. ROLLE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS Das Parlament ist umfassend an der Europäischen Nachbarschaftspolitik beteiligt. Über den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten überwacht es die Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik, insbesondere im Hinblick auf die jährlichen Fortschrittsberichte und die Überprüfungen der ENP. Der Ausschuss verfolgt die politische Lage in den Partnerländern durch regelmäßige Aussprachen mit hochrangingen Regierungsvertretern, Sachverständigen und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Durch seine Haushaltsbefugnisse kann das Parlament direkten Einfluss auf die Mittel nehmen, die für das Europäische Nachbarschaftsinstrument bereitgestellt werden. Für den Abschluss der Assoziierungsabkommen mit den südlichen Partnern der Europäischen Nachbarschaftspolitik ist die Zustimmung des Parlaments erforderlich. Auch neue Handelsabkommen, einschließlich künftiger vertiefter und umfassender Freihandelsabkommen mit Marokko und Tunesien, bedürfen der Zustimmung des Parlaments. Die regelmäßigen bilateralen Beziehungen mit den Parlamenten der südlichen Partnerländer werden durch ständige Delegationen aufrechterhalten. Die Intensität der parlamentarischen Beziehungen hängt weitgehend mit dem Ausbau der Beziehungen im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik zusammen. Die Beziehungen zum marokkanischen und tunesischen Parlament wurden daher mit der Schaffung Gemischter Parlamentarischer Ausschüsse 2010 bzw ausgebaut. Die parlamentarischen Beziehungen mit Syrien wurden wegen des Bürgerkriegs ausgesetzt, und auch die gegenwärtige Lage in Libyen lässt interparlamentarische Beziehungen nicht zu. Das Europäische Parlament beteiligt sich auf regionaler Ebene an der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum, die alljährlich eine Plenartagung und mehrere Ausschusssitzungen abhält. Das Europäische Parlament nahm in den vergangenen Jahren an mehreren EU-Wahlbeobachtungsmissionen, unter anderem in Ägypten, Algerien, Jordanien, dem Libanon und Tunesien, teil. Zudem unterstützt es Marokko, Tunesien und Jordanien, drei Schwerpunktländer seines Demokratieförderungsprogramms. Kirsten Jongberg / Sabrina Saoudi 09/2017 Kurzdarstellungen über die Europäische Union

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