Stabilitätsgesetz und andere Neuerungen 2016

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1 Stabilitätsgesetz und andere Neuerungen 2016 Referent Walter Großmann Jänner

2 Das Programm 1/2 Verminderung IRES-Satz ab 2017 Sonderabschreibung 140% und Investitionsförderungen Pauschalierung für Kleinunternehmen Umsätze mit Steuerparadiesen Aufwertung Unternehmensgüter Mehrwertsteuer Berichtigung MwSt bei Insolvenzverfahren Mitteilung unentgeltliche Abtretungen an ONLUS-Einrichtungen Reverse Charge für Konsortien Ermäßigte MwSt auf digitale Verlagsprodukte MwSt-Satz für Holzpellets Wertschöpfungssteuer IRAP Lohnkosten für Saisonarbeiter Erhöhung Pauschalabzüge für Kleinunternehmen Befreiung für landwirtschaftliche Unternehmen. 2 Das Programm 2/2 Natürliche Personen Steuerbonus für Wiedergewinnung und Energiesparmaßnahmen Steuerbonus für Ankauf neuer Wohnungen Aufwertung Grundstücke und Beteiligungen Rückkehr Arbeitnehmer aus dem Ausland Stabilitätsgesetz - Andere Neuerungen Katasterertrag und festverankerte Anlagen Begünstigte Zuweisung an Gesellschafter Steuerliche Verjährungsfristen Verminderung Verwaltungsstrafen. 3 1

3 Bereich 4 Allgemeines IRES-Satz Stabilitätsgesetz 2016 => Gesetz Nr. 208 vom in Kraft seit (vorbehaltlich spezifische Ausnahmen) Einziger Artikel mit insgesamt 999 Absätzen Ausrichtung auf Wirtschaftsförderung, Steuerentlastung und Begünstigungen Verminderung IRES-Satz Ab Steuerperiode 2017 von 27,5 => 24% Banken und Kreditinstitute Aufschlag +3,5% Anpassung Prozentsätze für Dividendenbesteuerung (jetzt 49,72%) Bei Berechnung der aktiven latenten Steuern berücksichtigen. 5 2

4 Sonderabschreibung (1/2) Investitionsbeihilfe für neue, abschreibbare Anlagegüter Wertansatz für Abschreibungen wird um 40% erhöht, Betrifft nur Einkommensteuern IRES bzw. IRPEF (also nicht IRAP) Die begünstigten Anlagegüter Ankauf im Zeitraum (auch mittels Leasing) Alle Güter, ausgenommen Immobilien Gegenstände mit Afa-Satz von weniger als 6,5% Gegenstände laut Tabelle: Stromleitungen, Druckleitungen, Eisenbahnwaggons, Flugzeuge Auch Pkws begünstigt Die Schwellen werden um 40% erhöht => (abzgf. Afa 903,8 => 1.265,30 ). 6 Sonderabschreibung (2/2) Betrifft Unternehmen und Freiberufler Unabhängig von der Rechtsform Die Berechnung Erhöhung Grundlage für Abschreibung +40%; betrifft nicht die Veräußerungen; neutral auch für Richtsätze (studi di settore) Vorteil höhere Abschreibungen, erstreckt sich auf Abschreibungsdauer Nutzung des Vorteils in der Steuererklärung => Abzug von Steuergewinn in Mehr-Weniger-Rechnung; keine Auswirkung auf latente Steuern Beispiel LKW 100 T, Abschreibung auf 140 T Afa (20%) = ; Vorteil 27,5% von 8 T = 2,2 T für 5 Jahre = 11 T. 7 3

5 Umsätze mit Steuerparadiesen Eingeschränkte Abzugsfähigkeit abgeschafft Einschränkungen Art. 110 (Abs bis) EESt abgeschafft; folglich Abzugsfähigkeit wie für andere Aufwendungen Angaben in Steuererklärung nicht mehr notwendig, hingegen keine Änderung für Black-List-Meldungen (weil für MwSt) Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-Regelung) Kein Bezug mehr zu bestimmte Länder oder Steuerparadiese Betrifft Tochtergesellschaften in Länder, in denen der nominale Körperschaftssteuer-Satz geringer als ½ des IRES-Satzes in Italien Country by Country Reporting Erweiterte Berichtpflichten für Verrechnungspreisdokumentation Konzerne mit Umsatz > 750 Mio. Euro Auch für italienische Töchter, wenn Mutter nicht CBR-Bericht oder Sitz in Steuerparadies. 8 Pauschalregelung für Kleinunternehmen Betrifft Unternehmen und Freiberufler mit Vorjahresumsatz unter bestimmter Schwelle (siehe Tabelle) Gewinnberechnung aufgrund Ertragskoeffizienten Abgeltungssteuer 15% (für Irpef und Irap) 5% für Start-Up-Unternehmen (für die ersten 3 Jahre); auch für Tätigkeitsbeginn 2015; Nebenerwerb => ausgeschlossen wenn Lohneinkünfte >

6 Aufwertung Unternehmensgüter Allgemeines (1) Neuauflage Aufwertungsgesetz 2000 (Ges. Nr. 342/2000). Hinweis auf entspr. Durchführungsverordnung Rein handelsrechtliche Aufwertung ohne Ersatzsteuer ist nicht möglich (im Gegensatz zu 2008) Anwendungsbereich Unternehmen (unabhängig von Buchhaltungsform) Materielle und immaterielle Anlagegüter (ausgenommen Bestände) Beteiligungen im Finanzanlagevermögen Güter vorhanden in Bilanz und in Bilanz (Aufwertung) abweichendes GJ => Bezug auf laufendes GJ zum Aufwertung Unternehmensgüter Allgemeines (2) Aufwertung ist freiwillig wirtschaftlicher Wert zum Produktivität oder Nutzungsmöglichkeit / Marktwert Bestätigung Verwaltungsrat; Schätzung hilfsweise Ersatzsteuer 16% abschreibbare Anlagegüter 12% nicht abschreibbare (z.b. Grundstück) Beteiligung uninteressant, falls Steuerbefreiung (PEX) Einmalige Zahlung innerhalb Zahlungsfrist Einkommensteuern (16. Juni bzw. 16. Juli). 11 5

7 Aufwertung Unternehmensgüter - Grundsätze Aufwertung nach homogene/einheitliche Gruppen Abschreibbare Güter: Satz laut Afa-Tabelle + Anschaffungs-Jahr Immobilien: (1) nicht bebaubare Grundstücke, (2) bebaubare Grundstücke, (3) nicht betriebliche Gebäude (z.b. Wohnungen), (4) betrieblich nach Verwendung, (5) betrieblich der Art nach; Verwendung überwiegt! Eingetragene Güter (Pkws) Immaterielle Güter (einzeln), Beteiligungen (nach Gesellschaft) Gleiche Kriterien in der gleichen homogenen Gruppe (z.b. Marktwert, Produktivität, Katasterwert) ; auch nur anteilige Aufwertung (z.b. 50%). 12 Aufwertung Unternehmensgüter Methoden und steuerliche Wirkung Aufwertungsmethoden Nur Anschaffungskosten (Abschreibungsdauer >) Anschaffungskosten und Abschreibungsfond Verhältnisrechnung: Aufwertung/Restwert; (Dauer =) Kürzung Abschreibungsfonds (Dauer >) Problem Wiederbeschaffungswert Steuerliche Wirkung Neuer steuerlicher Wertansatz ab 3. Folgejahr (= 2018) für Veräußerungen (erst ab 2019; eventuell Erstattung Ersatzsteuer), für Abschreibungen (erst ab 2018, bis dahin zweigleisig + latente Steuern) Im Endeffekt => Steueraufschub Besteuerung bei Ausschüttung/Auflösung Rücklage; ausgenommen vereinfachte Buchhaltung. 13 6

8 Aufwertung Unternehmensgüter - Aufwertungsrücklage Freistellung Aufwertungsrücklage Rücklage unter Steueraussetzung Freistellung durch Ersatzsteuer 10% => freie Ausschüttung Zahlung als einmaliger Betrag, zinsfrei (bis 16. Juni 2016) Steuerliche Angleichung (Art. 14 Ges. 342/2000) Ausgleich Differenz Wert HB => steuerl. Wert z.b. für abweichende Abschreibung (steuerlich handelsrechtlich) Ersatzsteuer 16% bzw. 12% (abschr. /nicht abschr. Güter) Steuerliche Wirkung ab 2018 (ab 2019 im Falle der Veräußerung) Ausnahme für Immobilien => Wirkung ab 2017 Vorteil => Auflösung aktive latente Steuern. 14 Aufwertung Unternehmensgüter Vor- und Nachteile Ersatzsteuer 16% statt 26,68% (Ires + Irap) = Nennwert Ersparnis 10,68% Nur geringe Steuervorteile Einmalige Zahlung, keine Raten; Verwertung Vorteil ab 2018 (2019 für Veräußerung), Zeitdauer Rückholung hängt ab von: Afa Satz, restl. Abschreibungsdauer, Aufwertungsmethode höhere handelsrechtliche Werte bessere Vermögensindizes; Kreditwürdigkeit Reinvermögen für Verlustabdeckung Eigenkapitalförderung ACE bei Personengesellschaften höhere Abschreibungen => künftige Gewinne??; nicht operative Gesellschaft! praktische Probleme Abschreibungen, latente Steuern. 15 7

9 Leistungsprämien Betriebliche Sozialleistungen Leistungs oder Produktivitätsprämien Als ständige Regelung festgelegt Ersatzsteuer 10% für Prämien bis zu ; Gesamteinkommen nicht mehr als ; Auf der Grundlage von Kollektiv oder betrieblichen Vereinbarungen Betriebliche Sozialleistungen Betriebspläne für Sozialleistungen an Arbeitnehmer und Angehörige Kein Sachbezug, keine Lohnsteuer (für Bildung, Unterricht, Freizeit, medizinische und soziale Unterstützung) Auch in Form von Gutscheinen (Voucher) oder elektronischen Karten. 16 Stabilitätsgesetz 2016 Bereich Mehrwertsteuer 17 8

10 Mehrwertsteuer Berichtigung und Insolvenzverfahren Berichtigungen und Gutschriften Art. 26 MwStG wird überarbeitet Im Allgemeinen Interpretation, und folglich rückwirkend So z.b. für Fehler bei Revers Charge: Berichtigung macht der Erwerber bzw. Leistungsempfänger Berichtigung bei Konkurs- und anderen Insolvenzverfahren Die Berichtigung (Gutschrift) bereits bei Eröffnung des Verfahrens Neuerung gilt erst für die ab 2017 eröffnete Verfahren Vollstreckungen, Pfändung und ähnliche individuelle Verfahren wenn ergebnislos, sofort Gutschrift => gilt rückwirkend, weil Interpretation zu Ergebnislosigkeit. 18 Mehrwertsteuer Diverse Digitale Verlagsprodukte Ermäßigter MwSt-Satz 4% auch für digitale Zeitschriften und Zeitungen (und nicht nur für E-Book) Reverse Charge für Konsortien Betrifft nur Konsortien als Auftragnehmer der öffentlichen Verwaltung, die mit Split Payment abrechnen; Gilt erst nach Genehmigung durch EU-Kommission Mitteilung unentgeltliche Abtretung an soziale Einrichtungen Schwelle für die Befreiung von der Meldung => auf Euro erhöht Keine Meldung bei leicht verderblichen Gegenständen MwSt-Satz für Holzpellets bleibt 22 Prozent. 19 9

11 Stabilitätsgesetz 2016 Wertschöpfungssteuer IRAP 20 IRAP Diverse Saisonarbeiter Lohnkosten im Ausmaß von 70% abzugsfähig, wenn Dauer Arbeitsvertrag min. 120 Tage im Jahr, für Zeitraum von 2 Jahren; steht ab dem 2. Arbeitsvertrag in zwei Jahren zu. Irap-Abzüge für Kleinunternehmen Bemessungsgrundl. < ; Erhöhung Absetzbetrag Befreiung für Landwirtschaft Befreiung ab Steuerperiode 2016 Für alle Tätigkeiten (einschl. Genossenschaften), die bislang 1,9% Steuerpflicht bleibt für Urlaub am Bauernhof

12 Stabilitätsgesetz 2016 Neuheiten für natürliche Personen 22 Natürliche Personen Steuerbonus Wiedergewinnung und energetische Baumaßnahmen (1/2) Aufschub Begünstigungen für Ausgaben bis Absetzbetrag 50% für Wiedergewinnungsarbeiten auf Wohngebäuden Voraussetzungen bleiben gleich, so auch Schwelle von Absetzbetrag 65% für energetische Baumaßnahmen; inklusive Absetzbetrag für Sonnenschutz, Rollos ( ) sowie Biomasse-Heizungen ( ) Bestätigt werden Steuerbonus 50% für Erwerb Möbel, Einrichtung und Elektrogroßgeräte bis zu Euro, auf Wohnungen mit Wiedergewinnungsarbeiten Abzugsteuer für Leistende 8% (Erhöhung von 4 => 8 % Stabilitätsgesetz 2015)

13 Natürliche Personen Steuerbonus Wiedergewinnung und energetische Baumaßnahmen (2/2) Neue / erweiterte Begünstigungen bis Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen auch für Wohnbauinstitut Für Arbeiten auf Kondominien => Steuerbonus energetische Baumaßnahmen kann auf Lieferanten übertragen werden, wenn der Steuerpflichtige den Bonus nicht nutzen kann Steuerbonus für Installation multimedialer Geräte für remote Steuerung Heizungen (Domotik) Steuerbonus für Installation von digitaler Videoüberwachung und Alarmanlagen Junge Ehepaare (< 35 Jahre, Paar seit 3 Jahren) Steuerbonus 50% für Einrichtung bis zu Betrag von Für neu erworbene Hauptwohnung Nicht kumulierbar mit Abzug für Einrichtung und für energetische Baumaßnahmen. 24 Natürliche Personen Aufwertung Grundstücke und Beteiligungen Erhöhung steuerlicher Wertansatz => Verminderung Veräußerungsgewinn Baugrundstücke und landw. Grundstücke, sowie wesentliche und nicht wesentliche Beteiligungen an nicht notierten Gesellschaften Im Eigentum von natürlichen Personen, einfache Gesellschaften, Nichtansässige (außerhalb von Unternehmen) Vermögensgegenstände im Eigentum zum ; beeidete Schätzung zum bis Ersatzsteuer bis (bzw. erste Rate) Ersatzsteuer wird auf 8% vereinheitlicht (für nicht wesentliche Beteiligungen von 4 auf 8% erhöht)

14 Natürliche Personen Andere Begünstigungen (1/2) Ankauf von neuen Niedrigenergie-Wohnungen Neue Wohnungen Energieklasse A oder B, direkt vom Bauträger; Ankauf im Zeitraum ; 50% MwSt als Steuerbonus Abzug von IRPEF => entspricht 5% Kaufpreis; Keine Einschränkungen in Bezug auf Anzahl oder Verwendung. Erwerb Erstwohnung mittels Leasing Personen < 35 Jahre, Einkommen bis zu Absetzbetrag 19% auf Leasingraten bis zu (4.000 > 35 Jahre) Registersteuer 1,5%; Steuerbonus nicht kumulierbar Voraussetzungen für Begünstigung Erstwohnung Zweite Erstwohnung begünstigt, wenn erste binnen 1 Jahr verkauft wird. 26 Natürliche Personen Andere Begünstigungen (2/2) Begünstigungen für Hochqualifizierte aus dem Ausland Alte Regelung (Grundl. 30% bzw. 20%) (Ges. Nr. 238/2010) bleibt aufrecht für weitere 2 Jahre, für Personen, die bis Ende 2015 zurückgekehrt Neuregelung (Dlgs Nr. 147/2015) => Grundlage 70% IMU und TASI (Gebäude in anderen Provinzen) Hauptwohnung wird von IMU und TASI befreit Abzugsfähige Sonderausgaben Universitätsgebühren: Regelung für nicht staatliche Unis (ab 2015) Beerdigungskosten: pro Jahr u. Todesfall ( Familienangehör.) Art Bonus Jetzt ständige Regelung; Steuerbonus 65 Prozent (nicht nur 50%)

15 Stabilitätsgesetz Andere Neuerungen Katasterertrag und festverankerte Anlagen Neue Kriterien für direkte Einschätzung Katasterertrag Für gewerblichen Gebäude der Klassen D und E Ausgeschlossen sind => Anlagen, Maschinen, Ausstattung, die nur der im Gebäude ausgeübten Produktionstätigkeit dienen Auswirkungen auf GIS und IMU, sowie Registersteuern Rückwirkende Anwendung Antrag auf Neueinschätzung (Docfa); Für restliches Staatsgebiet Wirkung für IMU ab , wenn Antrag bis Für Südtirol => Wirkung ab Eintragung im Kataster (Pro Rata Temporis) Prüfen, ob Handlungsbedarf (alte/neue Einschätzungen); Fragen zu Photovoltaik noch offen. 28 Stabilitätsgesetz Andere Neuerungen Begünstigte Zuweisung an Gesellschafter Nicht direkt betrieblich genutzte Immobilien (u.a. eingetragene Gegenstände) Zuweisung oder Veräußerung an Gesellschafter oder Umwandlung in einfache Gesellschaft => bis Ersatzsteuer 8% auf Differenz zwischen Marktwert (=> Katasterertrag) und Buchwert; statt normale Besteuerung auf Veräußerungsgewinn Ersatzsteuer 10,5% wenn nicht operative Gesellschaft Registersteuer auf ½ herabgesetzt; Hypothekar+Kataster Fixgebühr 200 Gesellschaftsrechtliche Aspekte Zuweisung im Verhältnis zur Beteiligung, Nur Gesellschafter laut Gesellschafterbuch zum Gesellschafter von GmbH besteuert Sachbezug Dividenden, und zwar Differenz zwischen Marktwert und ersatzbesteuertem Betrag

16 Stabilitätsgesetz Andere Neuerungen Begünstigte Zuweisung an Einzelunternehmen Betrieblich genutzte Immobilien Zuweisung an den Einzelunternehmer (Privatisierung) Ersatzsteuer 8% auf Differenz zwischen Marktwert (=> Katasterertrag) und Buchwert; statt normale Besteuerung auf Veräußerungsgewinn; Eigenverbrauch Gleiche Regeln wie begünstigte Zuweisung Zahlung Ersatzsteuer in 2 Raten => (60%), Rest bis Keine Erleichterung für MwSt; idr steuerfreier Umsatz Art. 10 MwStG Herausnahme bis Stabilitätsgesetz Andere Neuerungen Steuerliche Verjährungsfristen Verdoppelung Verjährungsfristen bei Finanzstrafvergehen Bislang Verdoppelung, wenn in der normalen Verjährungszeit ein Strafvergehen angezeigt wurde; Verdoppelung wird nun abgeschafft Verlängerung normale Verjährungsfristen Bislang Verjährung => vier Jahre nach Abgabe der Steuererklärung Verlängerung um ein Jahr; auch im Falle von Finanzstrafvergehen Fünf Jahre nach Abgabe Steuererklärung, sechs Jahre falls keine Erklärung abgegeben Beispiel: 2016, Unico 2017 bis , = Ende 2022 Gilt für Steuerfestsetzungen ab Steuerperiode

17 Stabilitätsgesetz Andere Neuerungen Verminderung Verwaltungsstrafen Reform Dlgs Nr. 158/2015 Hätte erst mit in Kraft treten sollen; Stabilitätsgesetz Wirkung ab ; Gilt rückwirkend laut Vorteilsregel für frühere Fehler und Übertretungen Verspätete Zahlungen - Freiwillige Berichtigung Verminderung von 30 => 15% Verspätung bis 90 Tage Erste 15 Tage => 0,1% pro Tag Ab 16. bis 30 Tag => 1,5% (1/10 von 15%) Ab 31 bis 90 Tag => 1,67% (1/9 von 15%) Ab 91 Tag bis Folgejahr => 3,75% (1/8 von 30%). Umgekehrte Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) Unterlassenes Reverse Charge durch Erwerber => 500 E Symmetrischer Fehler von beiden Seiten => 250 Bei freiwilliger Berichtigung jeder Fehler einzeln; keine Kumulierung. 32 Verschiedenes Gesetzlicher Zinssatz Ab => Verminderung von 0,5% auf 0,2% (DM ) Auswirkungen => z.b. freiwillige Berichtigung, Verzinsung Kautionen, Berechnung Fruchtgenuss, Schadensersatz ACI-Tarif Pauschaler Sachbezug für Privatnutzung Firmenwagen Tarif 2016 => Amtsblatt vom Auch unter

18 Kontaktdaten Walter Großmann Wirtschaftsprüfer und Steuerberater GROSSMANN & PARTNER Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Siegesplatz 48 I Bozen Tel Fax

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