DR. HARALD MEZRICZKY DR. MARTIN ROCH

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1 DR. HARALD MEZRICZKY DR. MARTIN ROCH ÖFFENTLICHE NOTARE 2320 SCHWECHAT, HIMBERGERSTR: 7 Telefon: Telefax: office@1anotar.at DVR Nr.: Waschbär Schwechat Bruck Hainbuger-Straße 15/Industriestraße 2320 Schwechat K A U F V E R T R A G abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde Schwechat, 2320 Schwechat, Rathausplatz 9, als Verkäuferin einerseits, und Herrn Ing. Manfred Leiner MSc., geboren am , 2320 Schwechat, Himbergerstraße 1, als Käufer andererseits, wie folgt: Erstens Die Verkäuferin ist grundbücherliche Eigentümerin nachstehender Liegenschaft: B-LNr. 1 der Einlagezahl 588, Grundbuch Schwechat bestehend aus Gst.Nr. 208/1 Bauf. (Gebäude), Gärten, Sonst. (Straßen), Sonst. (Betriebsf.) und weitere. Die Stadtgemeinde Schwechat verkauft und übergibt nunmehr das gemäß dem Teilungsplan des DI Werner Stiglitz zu Geschäftszahl 7504 vom ausgewiesene Trennstück im Ausmaß von 175 m² mit allen Rechten und Vorteilen, wie sie dieses bisher besessen und benützt hat oder zu besitzen und zu benützen berechtigt war, an Herrn Ing. Manfred Leiner MSc., geboren am , welcher das vorgenannte Grundstück hiemit kauft und übernimmt. Zweitens Der vereinbarte und beiderseits als angemessen anerkannte Kaufpreis beträgt ,00 (fünfzigtausendsiebenhundertfünfzig Euro).

2 - 2 - Der Käufer verpflichtet sich, den gesamten Kaufpreis sowie die Grunderwerbssteuer binnen sechs Wochen ab Unterfertigung des Vertrages und bis dahin ohne Zinsen zu Handen des Urkundenverfassers Notar Dr. Martin ROCH in Schwechat zu erlegen, mit dem einseitig unwiderruflichen Treuhandauftrag, aus dem erlegten Kaufpreis die Freistellung des vertragsgegenständlichen Grundstückes von allen nicht übernommenen bücherlichen und außerbücherlichen Lasten, durchzuführen und den verbleibenden Betrag an die Verkäuferin auszuzahlen, all dies, sobald das Eigentumsrecht für den Käufer einverleibt und die Lastenfreistellung aus dem Kaufpreis gewährleistet ist. Hiebei sind Geldlasten mit den vom Gläubiger bekanntgegebenen Beträgen, hinsichtlich derer den Treuhänder keine Überprüfungspflicht trifft, zu berichtigen. Der Erlag gilt als rechtzeitig, wenn im Falle einer Bankfinanzierung dem Treuhänder bis zum Erlagstag auch alle, für die Erfüllung des Treuhandauftrages der Bank erforderlichen Urkunden vorliegen. Die Verkäuferin ist berechtigt, im Verzugsfalle jährliche 10% Verzugszinsen zu begehren. Die Zinsen aus dem Treuhanderlag gebühren der Verkäuferin. Für den Fall des nicht termingerechten Erlages des Kaufpreises ist die Verkäuferin überdies berechtigt, unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche unter Setzung einer Nachfrist von mindestens vierzehn Tagen durch einseitige Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Diese Erklärung hat mittels rekommandierten Schreibens an den Käufer unter der in diesem Vertrag angeführten oder einer nachweislich bekanntgegebenen anderen Anschrift zu erfolgen. Drittens Die Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes in den physischen Besitz des Käufers erfolgt mit Erlag des gesamten Kaufpreises auf dem Treuhandkonto des Vertragserrichters, womit auch Gefahr und Zufall auf den Käufer übergehen. Als Stichtag für die Verrechnung der Nutzungen und Lasten des

3 - 3 - Kaufobjektes wird der Monatserste des darauffolgenden Monates nach Übernahme des Kaufobjektes vereinbart. Der Käufer verpflichtet sich, zusätzlich zum Kaufpreis, die für das kaufgegenständliche Trennstück anfallende Ergänzungsabgabe für die Aufschließungsabgaben in der Höhe von 2.409,00 Euro unmittelbar nach grundbücherlicher Durchführung dieses Kaufvertrages an die Verkäuferin zu bezahlen. Viertens Der Käufer nimmt den Bestand der Zugangsrampe für die Erschließung des angrenzenden Grundstückes 211/10 KG Schwechat genehmigend zur Kenntnis. Im übrigen haftet die Verkäuferin weder für ein bestimmtes Ausmaß, noch für eine bestimmte Beschaffenheit des Vertragsobjektes wohl aber dafür, dass dieses mit Ausnahme der Beschränkung durch die Sicherheitszone des Flughafens Wien - frei von bücherlichen und außerbücherlichen Lasten und Bestandrechten in das grundbücherliche Eigentum des Käufers gelange. Die Verkäuferin haftet weiters dafür, dass keine sogenannten Altlasten, insbesondere solche im Sinne des Wasserrechtsgesetzes bestehen. Die Vertragsteile stellen einvernehmlich fest, dass sich kein Gebäude auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück befindet, sodass kein Einergieausweis vorgelegt werden muss. Die Stadtgemeinde Schwechat verpflichtet sich hiemit auf eigene Kosten den Gehsteig entlang des Grundstückes zur Industriestraße zu ergänzen. Herr Ing. Manfred Leiner MSc., geboren am , hingegen verpflichtet sich, auf seine Kosten eine alternative, gleichwertige Zugangsrampe zur Erschließung des angrenzenden Gst.Nr. 211/10 lt. beiliegendem Plan (Blg. /1) zu errichten, sowie die gesamte bestehende Rampe nach Fertigstellung und Übergabe der Alternative der Rampe an die Stadtgemeinde Schwechat ebenfalls auf seine Kosten gänzlich abzubrechen.

4 - 4 - Fünftens Die Vertragsteile haben sich eingehend über den Wert des Kaufobjektes informiert und wechselseitig die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung festgestellt. Sechstens Alle Kosten, Steuern und Gebühren für die Errichtung und grundbücherliche Durchführung dieses Vertrages trägt der Käufer, der allein den Auftrag zur Errichtung und Durchführung des Kaufvertrages erteilt hat. Die Verkäuferin nimmt ihre solidarische Zahlungspflicht zur Kenntnis und verzichtet ausdrücklich auf eine diesbezügliche Sicherstellung. Die Verkäuferin bestätigt über die Bestimmungen der Immobilienertragssteuer informiert worden zu sein und beauftragt hiemit den Vertragserrichter mit der Anzeige und der Abfuhr der Immobilienertragssteuer aus dem Kaufpreis. Die Kosten einer allfälligen Lastenfreistellung und der steuerlichen Erledigung der Immobilienertragssteuer hat die Verkäuferin zu bezahlen. Siebentens Der Käufer erklärt an Eidesstatt, österreichischer Staatsbürger und Deviseninländer zu sein. Achtens Die Stadtgemeinde Schwechat erteilt ihre ausdrückliche Einwilligung, dass auf Grund dieses Kaufvertrages ob dem Kaufobjekt das Eigentumsrecht für Ing. Manfred Leiner MSc., geboren am , grundbücherlich einverleibt werde. Schwechat, am Ing. Manfred Leiner MSc

5 - 5 - Für die Stadtgemeinde Schwechat, Bezirk Wien-Umgebung, NÖ: Der Bürgermeister Stadtrat Genehmigt in der Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Schwechat vom 26. Juni 2014 unter Top Gemeinderat Gemeinderat

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