Mag. Werner Kilian öffentlicher Notar A-2100 Korneuburg Hauptplatz 6-7 Tel /724 36, Fax 02262/

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1 Mag. Werner Kilian öffentlicher Notar A-2100 Korneuburg Hauptplatz 6-7 Tel /724 36, Fax 02262/ TREU N /2014 Selbstberechnung GRUNDERWERB Erfasst am Bundesland N zu Erfassungszahl Öffentlicher Notar Mag. Werner KILIAN 2100 Korneuburg KAUFVERTRAG 1.) Verkaufende Partei : Die Rudolf Gesellschaft m.b.h. (FN z) mit dem Sitz in Leobendorf und der Geschäftsanschrift Leobendorf, Walter Rudolf Straße vertreten durch deren gefertigten Repräsentanten ) Kaufende Partei : Herr/Frau, geboren am, SVNr., AZ: 0546/13 - KI/AN

2 -- Seite Zwei ERSTENS Grundbuchs- und Kaufgegenstand aktueller GB-Stand Die Vertragsparteien nehmen den vorerwähnten Grundbuchsstand zum nachangeführten Kaufobjekt zur Kenntnis Gegenstand dieses Kaufvertrages bilden die der verkaufenden Partei zugeschriebenen Anteile (BLNR ), mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an untrennbar verbunden ist, Anteile (BLNR ), mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an untrennbar verbunden ist, Anteile (BLNR ), mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an untrennbar verbunden ist, je an der Liegenschaft EZ 1395 Katastralgemeinde Stetten Wohnungseigentum - mit dem Grundstück /19 GST-Fläche im Gesamtausmaß von m 2 (in Worten: neunhundertneunundzwanzig Quadratmeter) samt dem darauf befindlichen Reihenhaus ZWEITENS Kaufvereinbarung Die Rudolf Gesellschaft m.b.h., FN z, im folgenden "verkaufende Partei" genannt, verkauft und übergibt hiemit zur Gänze an Herrn/Frau, im folgenden "kaufende Partei" genannt, und diese kauft und übernimmt hiemit zur Gänze von der verkaufenden Partei das im Artikel Erstens angeführte Vertragsobjekt, (mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an untrennbar verbunden ist), um den beiderseits vereinbarten Kaufpreis von... (in Worten: Euro ) Das Kaufobjekt wird übergeben und übernommen mit allen Rechten und Pflichten, mit denen die verkaufende Partei das Kaufobjekt besitzt und benutzt oder zu besitzen und benützen berechtigt wäre, und in der derzeitigen Beschaffenheit und samt allem rechtlichen und physischen Zubehör

3 -- Seite Drei DRITTENS Kaufpreisberichtigung Die kaufende Partei hat den beiderseitig vereinbarten Kaufpreis von (Euro ) bereits vor Vertragsunterfertigung beim Urkundenverfasser Mag. Werner KILIAN, öffentlicher Notar, 2100 Korneuburg, Hauptplatz 6-7, auf dessen Anderkonto Nr bei der Notartreuhandbank, BLZ 31500, ltd. auf, mit dem unwiderruflichen Treuhandauftrag hinterlegt, diesen Betrag samt den auf dem Anderkonto anfallenden Zinsen abzüglich Kontoführungsspesen und KESt aufgrund des abgesondert errichteten Treuhandvertrages an die verkaufende Partei auszufolgen, sobald die Einverleibung des Eigentumsrechtes auf dem Kaufobjekt zugunsten der kaufenden Partei im vereinbarten Rang und Lastenstand grundbücherlich durchgeführt ist Die kaufende Partei hat bereits vor Vertragsunterfertigung den erforderlichen Betrag zur Bezahlung der Grunderwerbsteuer zu treuen Handen des Urkundenverfassers auf dessen notarielles Anderkonto Nr bei der Notartreuhandbank, BLZ 31500, überwiesen und erteilt den Auftrag zur Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer VIERTENS Übergabe Die Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes in den wirklichen Besitz der kaufenden Partei hat mit Unterfertigung dieses Vertrages als rechtlich vollzogen zu gelten Von diesem Zeitpunkt an gehen Gefahr und Zufall des Eigentums sowie Nutzen und Lasten auf die kaufende Partei über Als Verrechnungsstichtag für die Bezahlung der Betriebskosten, insbesondere sämtlicher diesbezüglicher Realsteuern und Abgaben welcher Art auch immer, wird jedoch der 2014 vereinbart Die verkaufende Partei erklärt, dass bis zum Verrechnungsstichtag die Betriebskosten des Vertragsobjektes bezahlt sind bzw. werden und das Vertragsobjekt somit frei von Betriebskostenrückständen in das Eigentum der kaufenden Partei übergeht FÜNFTENS Haftung und Gewährleistung Die verkaufende Partei hat keine besonderen Eigenschaften des Vertragsobjektes zugesichert

4 -- Seite Vier -- Die kaufende Partei erklärt, den Vertragsgegenstand eingehend besichtigt zu haben und über dessen Zustand voll informiert zu sein Die verkaufende Partei leistet jedoch Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand die gewöhnlich für solche Objekte vorausgesetzten Eigenschaften aufweist Die verkaufende Partei haftet weiters dafür, dass das Kaufobjekt vollkommen satz-, lasten- und bestandfrei, somit frei von Rechtsmängeln welcher Art auch immer, in den bücherlichen Besitz der kaufenden Partei übergeht Die verkaufende Partei haftet somit dafür, dass: der Kaufgegenstand nicht streitverfangen und frei veräußerliches Eigentum ist; --- daran niemandem irgendwelche dingliche Rechte zustehen, insbesondere nicht solche, die kraft Gesetzes auch dann gegenüber Dritten wirken, wenn sie nicht im Grundbuch eingetragen sind, wie Gebühren- und Abgabenrückstände oder öffentlich-rechtliche Verpflichtungen Die verkaufende Partei haftet überdies dafür, dass keine unerledigten Aufträge bzw. Auflagen der Baubehörde oder sonstiger Behörden existieren Die kaufende Partei erklärt ferner, dass ihr die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Liegenschaftsanteile bekannt sind, insbesondere der zwischen den Miteigentümern abgeschlossene Wohnungseigentumsvertrag vom. Die kaufende Partei verpflichtet sich, die in diesem Wohnungseigentumsvertrag enthaltenen Vereinbarungen vollinhaltlich zu akzeptieren und auf ihre Rechtsnachfolger zu überbinden Weiters unterwirft sich die kaufende Partei der Hausordnung in der derzeit geltenden Fassung und wird über Verlangen der Hausverwaltung die notwendige Vollmacht erteilen. --- Die verkaufende Partei sagt weiters ausdrücklich zu, dass hinsichtlich des Kaufobjektes keinerlei zivilrechtliche oder verwaltungsbehördliche Verfahren anhängig sind oder angekündigt wurden SECHSTENS Kosten Die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages verbundenen Kosten, Grunderwerbsteuer und Gebühren hat die kaufende Partei zu tragen. -

5 -- Seite Fünf -- Hiezu wird festgestellt, dass der Auftrag zur Errichtung und einer allfälligen grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages ausschließlich durch die kaufende Partei erteilt wurde SIEBENTENS Immobilienertragsteuer Die Vertragsparteien werden über die Rechtsfolgen des mit in Kraft getretenen 1. Stabilitätsgesetzes 2012 (1. StabG 2012) in Kenntnis gesetzt und bestätigen den Erhalt des Informationsschreibens Information zur steuerlichen Behandlung von privaten Grundstücksveräußerungen ab der Notariatskammer Der kaufenden Partei wird empfohlen, sämtliche Belege für allfällige Errichtungs- und Instandsetzungskosten unabhängig von einer allfälligen steuerlichen Behaltefrist zeitlich unbeschränkt aufzubewahren, da bei einem zukünftigen Verkauf der Immobilie durch die kaufende Partei Errichtungs- und Instandsetzungskosten bei der Berechnung der Immobilienertragsteuer steuermindernd berücksichtigt werden können und derartige Belege als Nachweis vorzulegen sind ACHTENS Staatsbürgerschaft Die kaufende Partei erklärt an Eidesstatt, österreichische Staatsbürgerin zu sein NEUNTENS Aufsandung Die Vertragsteile erteilen ihre ausdrückliche Einwilligung, dass ob dem unter Punkt Erstens genannten Vertragsobjekt das Eigentumsrecht für die kaufende Partei zur Gänze im Grundbuch einverleibt werde ZEHNTENS Bevollmächtigung Die Vertragsparteien bevollmächtigen und beauftragen hiermit Frau Andrea Köberl, Angestellte im Notariat Mag. Werner Kilian, Hauptplatz 6-7, 2100 Korneuburg, sämtliche zur grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Maßnahmen zu setzen, bzw. auch ergänzende Schriftstücke aufzusetzen und zu unterfertigen und allenfalls auch

6 -- Seite Sechs -- Änderungen und Ergänzungen, die zur grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages erforderlich sein sollten, in ihrem Namen grundbuchstauglich zu unterfertigen ELFTENS Allgemeine Rechtsbelehrungen Abschließend hat der Urkundenverfasser auf folgendes hingewiesen: a.) Das Eigentum am Kaufobjekt geht nicht schon durch die Vertragsunterfertigung, sondern erst durch die Eintragung in das Grundbuch über b.) Die Vertragsparteien verzichten einvernehmlich darauf, dass der Vertragsverfasser den Kaufgegenstand an Ort und Stelle persönlich besichtigt c.) Festgehalten wird, dass mit den Vertragsparteien die Möglichkeit der Umsatzsteuerverrechnung gemäß 6 Abs. 2 UStG. erörtert wurde und teilen die Vertragsparteien mit, dass die Option der Umsatzsteuerverrechnung nicht wahrgenommen wird d.) Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen auch auf die Erben und Rechtsnachfolger der Vertragsparteien über ZWÖLFTENS Versicherung Für die gegenständliche Reihenhausanlage wurde bereits von der Firma Rudolf Gesellschaft m.b.h., FN z, eine Bündelversicherung bei der versichungsanstalt abgeschlossen, welche eine Feuer-, Sturm-, Leitungs-, Wasserschaden- und Haftpflichtversicherung beinhaltet. Die kaufende Partei tritt diesem Versicherungsvertrag (Bündelversicherung) mit Vertragsunterfertigung bei und übernimmt diesen. Die Versicherungsprämie ist bis zur Übergabe von der verkaufenden Partei zu tragen. Die kaufende Partei wird verpflichtet, ehest möglich eine Haushaltsversicherung mit Deckungsbeginn ab Übergabe abzuschließen DREIZEHNTENS Energieausweis Die kaufende Partei bestätigt, bereits vor Vertragsunterfertigung den zum Kaufobjekt vorliegenden Energieausweis erhalten zu haben

7 -- Seite Sieben -- Die im Energieausweis für das Vertragsobjekt angegebenen Energiekennzahlen gelten unter Berücksichtigung der bei ihrer Ermittlung unvermeidlichen Bandbreiten als bedungene Eigenschaft im Sinne des 922 Abs. 1 ABGB. Für die Richtigkeit des Energieausweises haftet der Ausweisersteller der kaufenden Partei gemäß 6 EAVG 2012 unmittelbar VIERZEHNTENS Sonstige Bestimmungen Der Kaufvertrag wird in einer Urschrift ausgefertigt, die der kaufenden Partei gehört. Die verkaufende Partei erhält über Verlangen beglaubigte Abschriften Korneuburg, am Rudolf Gesellschaft m.b.h., FN z

8 -- Seite Acht --

9 Fehler! AutoText-Eintrag nicht definiert. AZ: 0546/13 - KI/AN

10 Mag. Werner Kilian öffentlicher Notar A-2100 Korneuburg Hauptplatz 6-7 Tel /724 36, Fax 02262/ REGISTRIERT IM TREUHAND-REGISTER DES ÖSTERREICHISCHEN NOTARIATES ZUR ZAHL N /2013 TREUHANDVEREINBARUNG abgeschlossen zwischen den Kaufvertragsparteien: Die Rudolf Gesellschaft m.b.h. (FN z) mit dem Sitz in Leobendorf und der Geschäftsanschrift Leobendorf, Walter Rudolf Straße vertreten durch deren gefertigten Repräsentanten als Treugeber und verkaufende Partei genannt Herr/Frau, geboren am als Treugeber und kaufende Partei genannt und Notar Mag. Werner KILIAN als Treuhänder, wie folgt: ERSTENS Die vorgenannten Treugeber bestellen hiermit den öffentlichen Notar Mag. Werner KILIAN zum Treuhänder und letzterer übernimmt die Treuhandschaft nach Maßgabe folgender Bestimmungen: AZ: 0546/13 - KI/AN

11 -- Seite Zwei -- 1.) Grundgeschäft ist der von der kaufenden Partei und der verkaufenden Partei beglaubigt unterfertigte Kaufvertrag vom heutigen Tag, betreffend die Anteile (BLNR ), mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an untrennbar verbunden ist, an der Liegenschaft EZ 1395 Katastralgemeinde Stetten Die kaufende Partei erklärt an Eides statt, österreichische Staatsbürgerin zu sein ) Die kaufende Partei hat bereits vor Vertragsunterfertigung den gesamten Kaufpreis in der Höhe von (Euro ) beim Treuhänder bei der Notartreuhandbank, BLZ 31500, auf das Konto Nr. zur Einzahlung gebracht Dem Treuhänder wird nunmehr der folgende gemeinsame, einseitig seitens der Vertragsparteien unwiderrufliche Auftrag erteilt: a) der Treuhänder hat den erlegten Betrag samt abgereifter Anderkontozinsen, abzüglich Kontoführungspesen und Kapitalertragssteuer, an die verkaufende Partei auf ein noch namhaft zu machendes Konto zur Anweisung zu bringen, sobald die lastenfreie Eintragung des Eigentumsrechtes auf dem Kaufobjekt im vereinbarten Rang zugunsten der kaufenden Partei grundbücherlich durchgeführt ist b) Sollte die lastenfreie Eigentumseintragung auf dem Kaufobjekt im vereinbarten Rang zugunsten der kaufenden Partei nicht zu erwirken sein, hat der Treuhänder den gesamten Erlagsbetrag, einschließlich Anderkontozinsen, abzüglich Kontoführungsspesen und notarieller Gebühren, an die kaufende Partei zurückzustellen ZWEITENS 1.) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform ) Die Treugeber stimmen zu, dass der Notar die beteiligten Kredit- und Finanzinstitute von der Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses ( 38 BWG) bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung entbindet ) Eine Auflösung dieses Treuhandverhältnisses ist an die Zustimmung des Notars gebunden

12 -- Seite Drei -- 4.) Die Treugeber verzichten hiemit auf einen Rücktritt vom Treuhandauftrag und von dem dieser Treuhandschaft zugrundeliegenden Rechtsfall, ferner auf Widerruf oder Aufhebung der Treuhandschaft, sobald der Notar bereits mit der Erfüllung der Treuhandschaft begonnen hat, bis zur Beendigung der Treuhandschaft Beginn der Erfüllung der Treuhandschaft ist die erste Verfügungshandlung des Notars über das Treuhandgut oder Teile desselben ) Die Treugeber entbinden den Notar - soweit er nach den Richtlinien der österreichischen Notariatskammer für notarielle Treuhandschaften vom Auskunfts- und Mitteilungspflichten zu erfüllen hat - von der Verschwiegenheitspflicht ( 37 NO) ) Die Treugeber erteilen ihr Einverständnis, dass bei Beendigung der Amtstätigkeit des Notars diese Treuhandschaft durch den Substituten, sodann durch den Kanzleinachfolger, in Ermangelung eines solchen durch den von der zuständigen Notariatskammer zu bestimmenden Notar, fortgesetzt und beendet wird ) Die Treugeber erteilen ferner ihr Einverständnis, dass diese Treuhandschaft im Treuhandregister des österreichischen Notariates, das mit Hilfe einer Datenverarbeitungsanlage geführt wird, registriert wird und Mitteilungen aus diesem Register an den jeweils die Treuhandschaft durchführenden Notar (Notarsubstituten) und an die zuständige Notariatskammer erfolgen können ) Berichte des Notars an die Treugeber können an die eingangs angeführten Adressen zugesandt werden, es sein denn, die Partei(en) hätte(n) eine andere Anschrift nachweislich bekanntgegeben DRITTENS 1.) Die Treugeber wurden vom Notar über den Versicherungsschutz dieser Treuhandschaft belehrt. Diese Treuhandschaft ist in das Treuhandregister einzutragen, der Treuhandrahmen überschreitet jedoch nicht die Berufshaftpflichtversicherung des Notars ) Der Eintritt der Auszahlungsbedingung ist dem Notar durch Vorlage eines Grundbuchsauszuges betreffend die Einverleibung des Eigentumsrechtes für die kaufende Partei auf dem Kaufobjekt nachzuweisen Korneuburg, am

13 -- Seite Vier -- Treugeber: (kaufende Partei) Treuhänder:

14 Fehler! AutoText-Eintrag nicht definiert. Fehler! AutoText-Eintrag nicht definiert.

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