Kaufvertrag. (Auch wenn bei personenbezogenen Begriffen männliche Formulierungen verwendet werden, so beziehen sich diese auf beide Geschlechter.
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- Volker Tiedeman
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1 Grunderwerbsteuer selbstberechnet über FinanzOnline am... zu Erfassungsnummer.. Grunderwerbsteuer wird gemäß 13 GrEStG abgeführt EBERHARDT Rechtsanwälte OG Kaufvertrag zwischen Österreichische Post Aktiengesellschaft Haidingergasse 1, 1030 Wien FN d HG Wien im Folgenden kurz Verkäuferin genannt, einerseits und [ ] im Folgenden kurz Käufer genannt, andererseits gemeinsam die Vertragsparteien (Auch wenn bei personenbezogenen Begriffen männliche Formulierungen verwendet werden, so beziehen sich diese auf beide Geschlechter.) wie folgt: 1. Vertragsgegenstand 1.1. Die Verkäuferin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ [ ], Katastralgemeinde [ ], Bezirksgericht [ ], mit dem Grundstück Nr. [ ] und der Liegenschaftsadresse [ ] Der Grundbuchstand stellt sich wie folgt dar: [AKTUELLER GRUNDBUCHSAUSZUG]
2 Der Käufer nimmt die Eintragungen im A2-Blatt, A2-LNr [ ] und unter C-LNr [ ], ausdrücklich zustimmend zur Kenntnis. [BESCHREIBUNG DER EINTRAGUNGEN]. Diese Liegenschaft (mit einer unverbürgten Fläche von [ ] m²) samt dem darauf befindlichen Gebäude (mit einer unverbürgten Nutzfläche von [ ] m², inkl. Allgemeinflächen von [ ] m²), allen Ein- und Aufbauten, allen Stellplätzen und allem rechtlichen und faktischen Zubehör sowie allen bücherlichen und außerbücherlichen Rechten der Verkäuferin an der Liegenschaft oder Teilen davon bildet den Kaufgegenstand Denkmalschutz Aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes (Ablauf der 5-Jahresfrist seit der "freiwilligen Veräußerung durch Gesetz" aufgrund Inkrafttretens des Poststrukturgesetzes, BGBl.Nr. 201/1996, mit ) besteht derzeit keine gesetzliche Vermutung der Schutzwürdigkeit. Ein Feststellungsverfahren gemäß 2 DMSG ist nicht eingeleitet bzw. ist der Verkäuferin ein solches nicht bekannt, ebenso wenig eine Unterschutzstellung durch Verordnung gemäß 2a DMSG. 2. Kaufabrede Die Verkäuferin verkauft und übergibt an den Käufer und dieser kauft und übernimmt von der Verkäuferin die in Punkt 1.) beschriebene Liegenschaft wie diese liegt und steht, samt allen Rechten und Pflichten, mit denen die Verkäuferin diese Liegenschaft bisher besessen und benützt hat bzw. zu besitzen und zu benützen berechtigt war, gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages. 3. Kaufpreis und Kaufpreisberichtigung 3.1 Als Kaufpreis wird ein Betrag von [ ] (in Worten: Euro [ ]) vereinbart. Der Kaufpreis ist ein Nettokaufpreis. Eine Umsatzsteuer wird nicht verrechnet. ODER: Als Kaufpreis wird ein Betrag in Höhe von [ ] (in Worten: Euro [ ]) zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlich geschuldeter Höhe von 20 %, das sind [ ], gesamt daher [ ] (in Worten: Euro [ ]) vereinbart. Anlässlich der Grundstückslieferung aus gegenständlichem Vertrag macht die Verkäuferin von der Möglichkeit der Option zur Steuerpflicht im Sinne des 2
3 6 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz 1994 Gebrauch. Auf die oben angeführte Bemessungsgrundlage entfällt daher zusätzlich die dort angeführte Umsatzsteuer. 3.2 Dieser Vertrag wird zuerst vom Käufer grundbuchsfähig unterzeichnet. Der Käufer verpflichtet sich, den vorgenannten Kaufpreis zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer spätestens bis zum Zeitpunkt der grundbuchsfähigen Unterfertigung dieses Vertrages durch den Käufer auf das hierfür gesondert im Rahmen des elektronischen anwaltlichen Treuhandbuches eingerichtete Treuhandkonto der Treuhänderin, der EBERHARDT Rechtsanwälte OG, Konto Nr. [ ], bei der UniCredit Bank Austria AG, BLZ , lautend auf EBERHARDT Rechtsanwälte OG / KV [ ], spesenfrei und vollständig zu überweisen. 3.3 Weiters verpflichtet sich der Käufer, die aus dem Kaufpreis zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer resultierende voraussichtliche Grunderwerbsteuer (3,5 %) und Eintragungsgebühr (1,1 %) sowie Kosten (1,3 % zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer und Barauslagen) spätestens bis zum in Punkt 3.2. genannten Zeitpunkt auf das Anderkonto der Treuhänderin, der EBERHARDT Rechtsanwälte OG, Anderkonto Nr. [ ], bei der UniCredit Bank Austria AG, BLZ , lautend auf EBERHARDT Rechtsanwälte OG, mit der Bezeichnung Grunderwerbsteuer/Eintragungsgebühr KV [ ] spesenfrei und vollständig zu überweisen. 4. Treuhandauftrag 4.1 Die Vertragsparteien erteilen über den Tod hinaus der Treuhänderin, der EBERAHRDT Rechtsanwälte OG, Weihburggasse 18-20, 1010 Wien, den einseitig unwiderruflichen Auftrag nach Einlangen des durch beide Vertragsparteien unterzeichneten Kaufvertrages in grundbuchsfähiger Form bei der Treuhänderin (sowie gegebenenfalls nach Eintritt der Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages) und nach vollständigem Erlag des Kaufpreises und der in Punkt 3.3. angeführten Steuern und Abgaben die Grunderwerbsteuerselbstbemessung für den Käufer hinsichtlich der kaufvertragsgegenständlichen Liegenschaft vorzunehmen. Sofern dem Käufer die Vorschreibung über die gerichtliche Eintragungsgebühr zugestellt wird, verpflichtet er sich, diese Vorschreibung unverzüglich der Treuhänderin zu übermitteln, sodass die Treuhänderin die Überweisung der hinterlegten Eintragungsgebühr fristgerecht veranlassen kann. Falls eine Selbstberechnung gemäß 11 ff GrEStG nicht möglich sein sollte, wird die Treuhänderin ermächtigt, die Gebührenanzeige zu erstatten und den Grunderwerbsteuerbescheid sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigung entgegenzunehmen. 4.2 Ferner erteilt der Käufer auch über den Tod hinaus der Treuhänderin, der EBERHARDT Rechtsanwälte OG, den einseitig unwiderruflichen Auftrag nach Einlangen des durch beide Vertragsparteien unterzeichneten Kaufvertrages in grundbuchsfähiger Form bei der Treuhänderin (sowie gegebenenfalls nach Eintritt der Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages) und nach vollständigem Erlag des Kaufpreises und der in Punkt 3.3. angeführten Steuern und Ab- 3
4 gaben die bezügliche Zahllast aus dem Treuhanderlag zu berichtigen sowie nach Vorliegen aller für die grundbücherliche Durchführung notwendigen Urkunden und Genehmigungen in grundbuchsfähiger Form bei der Treuhänderin, die Einverleibung des Eigentumsrechts des Käufers unverzüglich zu beantragen. 4.3 Weiters beauftragen die Vertragsparteien auch über den Tod hinaus einseitig unwiderruflich die EBERHARDT Rechtsanwälte OG als Treuhänderin, nach vertragsgemäßer Einverleibung des Eigentumsrechts für den Käufer den von diesem erlegten Kaufpreistreuhanderlag samt den auf diesem Treuhand-Anderkonto ab Erlag aufgelaufenen bankmäßigen Habenzinsen für täglich fällige Gelder abzüglich Bankspesen und Kapitalertragsabgaben unverzüglich an die Verkäuferin auf deren Konto Nummer bei der BAWAG PSK Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG, BLZ 60000, lautend auf Österreichische Post AG, unter dem Betreff "Kaufpreis EZ [ ], Katastralgemeinde [ ], [Bundesland], [Name Käufer]" zu bezahlen. 4.4 Die Vertragsparteien nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass die Abwicklung der Treuhandschaft im Rahmen des elektronisch anwaltlichen Treuhandbuches der Rechtsanwaltskammer Wien (eathb) erfolgt. Sie verpflichten sich die dafür notwendigen Formulare zu unterfertigen. Die Vertragsparteien stimmen ausdrücklich zu, dass im Rahmen dieser Abwicklung Informationen an die Rechtsanwaltskammer Wien weitergeleitet werden müssen. Die konkrete Abwicklung der Treuhandschaft wird in der gesondert abgeschlossenen Treuhandvereinbarung geregelt. 5. Übergabe/Übernahme/Stichtag 5.1 Die Übergabe und Übernahme der kaufvertragsgegenständlichen Liegenschaft (durch gemeinsame Begehung) in den tatsächlichen Besitz und Genuss des Käufers erfolgt binnen 10 Tagen ab allseitiger Unterfertigung dieses Vertrages (oder: mit Eintritt der Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages). Mit der Übergabe gehen Zufall und Gefahr auf den Käufer über. 5.2 Als Stichtag zur Verrechnung der Nutzungen und Erträgnisse sowie Lasten und Aufwendungen wird der auf die Übergabe und Übernahme folgende Monatsletzte Uhr vereinbart. 5.3 Sämtliche sich hieraus ergebende Aufwendungen bzw. Zahlungsverpflichtungen und Erträgnisse bzw. Guthaben, die sich auf den Zeitraum bis zum Stichtag bzw. auf bis zum Stichtag eingetretene Umstände beziehen, sind unabhängig von ihrer Fälligkeit bei der Abrechnung der Verkäuferin zuzurechnen. 5.4 Soweit Zahlungen, die für größere Zeiträume als für ein Kalendermonat vorgeschrieben werden wie z.b. die Grundsteuer, etc. bereits geleistet wurden oder bereits zu leisten waren, findet eine aliquote Rückverrechnung statt. 4
5 6. Versicherungen 6.1 Die Verkäuferin erklärt ausdrücklich, dass sie eine so genannte Multiline-Versicherung abgeschlossen hat, die auch die kaufvertragsgegenständliche Immobilie umfasst. Alle fälligen Prämien sind bezahlt und die Verkäuferin verpflichtet sich, alle bis zur Übergabe/Übernahme fälligen Prämien fristgerecht zu zahlen. Der Versicherungsschutz für die kaufvertragsgegenständliche Immobilie endet mit der Übergabe/Übernahme, ohne dass es eines weiteren Aktes bedarf. Ab diesem Zeitpunkt besteht somit kein aufrechter Versicherungsschutz des Kaufgegenstandes mehr, sodass diesbezüglich der Käufer zeitgerecht entsprechende Versicherungsverträge neu abzuschließen hat. 6.2 Ab der Übergabe/Übernahme hat der Käufer selbst für angemessenen Versicherungsschutz zu sorgen. Der Käufer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass für den Kaufgegenstand kein versicherungsfreier Zeitraum entsteht und trägt dafür die Verantwortung. Bei Verstoß der gemäß diesem Punkt 6.) übernommenen Verpflichtung hat der Käufer die Verkäuferin für allfällige Nachteile schad- und klaglos zu halten. Klargestellt wird in diesem Zusammenhang auch, dass der Käufer bzw. dessen Versicherung für Schäden haftet, die zwischen der Übergabe/Übernahme und der Einverleibung seines Eigentums im Grundbuch eintreten. 6.3 Der Käufer verpflichtet sich, ab dem Stichtag auftretende Schadensfälle, auch wenn es sich um Leistungen aus Versicherungen der Verkäuferin handelt, ordnungsgemäß abzuwickeln. 7. Vertragsverhältnisse und sonstige Lasten 7.1 Vertragsverhältnisse betreffend A1 Telekom Austria AG Mietverhältnis mit der A1 Telekom Austria AG betreffend Wählamt Die A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft (FN f HG Wien) vor Änderung der Firmenbezeichnung infolge des Verschmelzungsvertrages vom Telekom Austria TA AG, Lassallestr. 9, 1020 Wien, als Gesamtrechtsnachfolgerin der Telekom Austria Aktiengesellschaft (FN t HG Wien) gemäß Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom , ist aufgrund eines mündlichen Mietvertrages samt Zusatzvereinbarungen mit der Verkäuferin Mieterin im kaufvertragsgegenständlichen Gebäude und als solche zum Betrieb eines Wählamtes berechtigt. Zum Zweck der Klarstellung der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses wird der Inhalt des Mietvertrages in einer eigenen Beilage./3 zu diesem Kaufvertrag schriftlich wiedergegeben. 5
6 Der Käufer verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, in diesen Mietvertrag vollinhaltlich einzutreten und diesen auch bei Weiterveräußerung auf den jeweiligen Rechtsnachfolger mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu überbinden Rechtsverhältnis mit der A1 Telekom Austria AG betreffend Kabelanlagen Die A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft (FN f HG Wien) vor Änderung der Firmenbezeichnung infolge des Verschmelzungsvertrages vom Telekom Austria TA AG, Lassallestr. 9, 1020 Wien (nachstehend auch kurz Telekom Austria ), hat das Recht, die auf dem kaufvertragsgegenständlichen Grundstück bestehenden Kabelanlagen auf bzw. in der Liegenschaft zu haben, zu betreiben, zu erhalten, zu warten sowie sie im Falle eines geänderten Bedarfes entsprechend zu ändern, auszutauschen und neu zu verlegen und der jeweilige Eigentümer ist verpflichtet, dies zu dulden. Die ungefähre Lage der Kabelanlagen der Telekom Austria sind in dem diesem Vertrag beigelegten Plan der Telekom Austria (Beilage./3) ersichtlich gemacht. Die Verkäuferin übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Planes und der Käufer bestätigt ausdrücklich, die wahren Verhältnisse und Lage der Kabelanlagen vor Ort soweit möglich besichtigt zu haben. Sollte der Leitungsverlauf wider Erwarten wesentlich anders als im Plan dargestellt sein oder die Leitungen unvollständig dargestellt sein, so ist der Käufer zur Duldung des Leitungsverlaufes wie er in der Natur gegeben ist samt den damit verbundenen Rechten der Telekom Austria gemäß dem oben angeführten Inhalt verpflichtet. Der Käufer tritt in das geschilderte Rechtsverhältnis samt der Verpflichtung zur Duldung des Betriebs, der Erhaltung, Wartung, Erneuerung und Änderung der Kabelanlagen auf dem bzw. in dem kaufvertragsgegenständlichen Grundstück ein und verpflichtet sich, die mit dem Eigentum an dem kaufvertragsgegenständlichen Grundstück verbundene Duldungspflicht hinsichtlich der genannten Kabelanlagen im Falle einer Rechtsnachfolge im Eigentum an dem kaufvertragsgegenständlichen Grundstück an den Rechtsnachfolger zu überbinden mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung Rechtsverhältnis mit der A1 Telekom Austria AG betreffend Telefonzellen Die A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft (FN f HG Wien), Lassallestraße 9, 1020 Wien, hat das Recht, die auf dem kaufvertragsgegenständlichen Grundstück Telefonzellebestehende Telefonzelle zu betreiben, zu erhalten, zu warten sowie sie im Falle eines geänderten Bedarfes auszutauschen und der jeweilige Eigentümer ist verpflichtet, dies unentgeltlich zu dulden. Der Käufer bestätigt ausdrücklich, die wahren Verhältnisse und Lage der Telefonzelle vor Ort besichtigt zu haben. Der Käufer tritt in das geschilderte Rechtsverhältnis ein und verpflichtet sich, die mit dem Eigentum an dem kaufvertragsgegenständlichen Grundstück verbundene Duldungspflicht hinsichtlich der genannten Telefonzelle im Falle einer Rechtsnachfolge im Eigentum an dem kaufvertragsgegenständlichen Grundstück an den Rechtsnachfolger zu überbinden mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung. Hinsichtlich einer allfälligen Entfernung der Telefonzel- 6
7 len wird sich der Käufer direkt mit der A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft ins Einvernehmen setzen. 7.2 Sonstige Bestandsverträge a) Mietverhältnis mit. b) Mietverhältnis mit. usw. Der Käufer tritt hiermit in das Mietverhältnis ein und verpflichtet sich, es an einen allfälligen Rechtsnachfolger zu überbinden mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung. 8. Gewährleistung, Schadenersatz 8.1 Der Käufer hat die kaufvertragsgegenständliche Liegenschaft samt Gebäude umfassend besichtigt. Die Liegenschaft und das Gebäude sind ihm daher genauestens bekannt. Insbesondere ist dem Käufer bekannt, dass [Hinweise auf bzw. Details zum Bauzustand]. Das Gebäude und die Liegenschaft wurden vormals als Post- und Wählamt genutzt. Die Nutzung als Wählamt ist/bleibt gemäß Mietvertrag gemäß Beilage./3 weiterhin aufrecht. Dem Käufer wurde der Energieausweis übergeben. 8.2 Der Käufer nimmt die in diesem Vertrag dargestellten Lasten und Gegebenheiten ausdrücklich zur Kenntnis, er hat die erteilten Informationen wohl bedacht und in seinen Kaufentschluss und seine Kaufpreiskalkulation einfließen lassen. 8.3 Die Verkäuferin leistet jedoch Gewähr, dass sie rechtmäßige Eigentümerin des Kaufgegenstandes ist und dass der Kaufgegenstand geldlastenfrei ist. 8.4 Die Verkäuferin gibt ausschließlich die in Punkt 8.) enthaltenen Gewährleistungen und Zusicherungen ab. Die Verkäuferin gibt darüber hinaus keine wie immer gearteten Gewährleistungen und Zusicherungen ab, wie bspw. über irgendein Ausmaß der Grundstücksfläche oder über irgendein Ausmaß der Gebäudenutzfläche, über irgendeinen Zustand, irgendeine Beschaffenheit, irgendeinen Ertrag, irgendeine Widmung oder irgendeine Verwendbarkeit der kaufvertragsgegenständlichen Liegenschaft samt Gebäude oder irgendeinen Verlauf der Kabel der A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft sowie darüber, dass die kaufvertragsgegenständliche Liegenschaft frei von Kontaminationen des Erdreiches bzw. Grundwassers oder frei von Altlasten und das Gebäude frei von schadstoffhaltigen Substanzen sei. Der Käufer erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden und enthebt die Verkäuferin von jeglicher diesbezüglichen Gewährleistung und Haftung für die Liegenschaft samt Gebäude. Weiters übernimmt die Verkäuferin keine Gewährleistung und Haftung für das Nichtvorliegen außerbü- 7
8 cherlicher Lasten sowie für von dritter Seite erstellter und dem Käufer zur Verfügung gestellter Unterlagen, insbesondere für allfällige Rechtsfolgen aus dem Energieausweis. 8.5 Unbeschadet des vereinbarten Gewährleistungsausschlusses sind bei Verletzung von vertraglichen Zusagen und Gewährleistungen die Ansprüche des Käufers mit der Höhe des in Punkt 3. geregelten Kaufpreises beschränkt. Die Geltendmachung anderer oder darüber hinausgehender Ansprüche, insbesondere von Folgeschäden, entgangenem Gewinn- oder Zinsverlust ist soweit gesetzlich zulässig ausdrücklich ausgeschlossen. 9. Grundverkehr Der Käufer erklärt an Eides statt, österreichischer Staatsbürger und Deviseninländer zu sein. ODER: Die Käuferin erklärt an Eides statt, dass sie ihren Sitz in Österreich hat und an ihr mehrheitlich Inländer beteiligt sind. ODER: Der Käufer erklärt an Eides statt, im österreichischen Vereinsregister eingetragen zu sein. ODER: Die Käuferin ist eine österreichische Marktgemeinde. Eine allenfalls für den grundbücherlichen Erwerb erforderliche Baulandbestätigung wird von der Verkäuferin nach Vertragsunterzeichnung eingeholt und ist der Treuhänderin zu übergeben. 10. Aufschiebende Bedingung Gegenständlicher Kaufvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung [ ] (z.b.: Grundverkehr, sonstige notwendige behördliche Genehmigungen, Zustimmungserfordernisse wie bspw. Diözese, Gemeindeaufsichtsbehörde, etc.) 11. Aufsandungserklärung Die Verkäuferin, Österreichische Post Aktiengesellschaft, FN d, erteilt hiermit ihre ausdrückliche Einwilligung, dass aufgrund dieses Vertrages auf Kosten und Veranlassung des Käufers ob der in Punkt 1.) genau beschriebenen Liegenschaft EZ [ ] mit dem/den Grundstücksnummer/n [ ], KG [Nr. und Name], das Eigentumsrecht für [Käufer] zur Gänze einverleibt werde. 8
9 12. Kosten und Gebühren 12.1 Die mit der Vertragserrichtung, der notariellen Beurkundung der Unterschrift der Verkäuferin, der Treuhandschaft und der grundbücherlichen Durchführung verbundenen Kosten in Höhe von 1,3 % des Kaufpreises (zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer und Barauslagen) sind vom Käufer zu tragen. Die EBERHARDT Rechtsanwälte OG wird dem Käufer eine dem 11 UStG 1994 entsprechende Rechnung ausstellen Die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Beratung der Verkäuferin trägt die Verkäuferin selbst Der Käufer ist weiters verpflichtet, alle Gebühren und Abgaben, insbesondere Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr zu tragen. Davon ausgenommen sind Rechtsgeschäftsgebühren betreffend die auf den Käufer übergehenden Mietverhältnisse. 13. Anfechtungsverzicht Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass die wechselseitig eingeräumten Gegenleistungen entsprechend den sorgfältigst gepflogenen Überprüfungen und Kalkulationen angemessen sind, sodass die Voraussetzungen für eine Anfechtung dieses Vertrages über die Hälfte des wahren Wertes nicht gegeben sind. Die Vertragsparteien verzichten soweit gesetzlich zulässig auf eine Anfechtung dieses Rechtsgeschäftes wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes, wegen Irrtums oder aus einem sonstigen Grund. Der Käufer übernimmt den Kaufgegenstand aus besonderer Vorliebe. 14. Vollmacht 14.1 Die Vertragsparteien bevollmächtigen und beauftragen mit der grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages die EBERHARDT Rechtsanwälte OG, Weihburggasse 18-20, 1010 Wien. Die Vollmacht gilt auch zur Vertretung in nach landesgesetzlichen Vorschriften allfällig erforderlichen grundverkehrsbehördlichen Verfahren bzw. Erklärungen Die Bevollmächtigung erstreckt sich weiters seitens sämtlicher Vertragsparteien auf die Vertretung im Abgabeverfahren sowie auf die Einbringung allfälliger Rechtsmittel und gegebenenfalls auf die Entgegennahme der Unbedenklichkeitsbescheinigung. 9
10 Sämtliche Vertragsparteien beauftragen und bevollmächtigen die EBERHARDT Rechtsanwälte OG, FN w, und/oder RA Dr. Alexandra Eberhardt, geb , und/oder RA Dr. Gernot Eberhardt geb , jeweils, Weihburggasse 18-20, 1010 Wien, Nachträge zu diesem Kaufvertrag, insbesondere Aufsandungserklärungen, in jeder Form in ihrem Namen abzugeben, soweit dies zur grundbücherlichen Durchführung dieses Kaufvertrages erforderlich sein sollte. 15. Sonstiges 15.1 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden keine getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis Der Käufer bestätigt ausdrücklich durch seine Unterschrift, dass ihm die in Beilage./1 angeführten Anbotsunterlagen (insbesondere der Energieausweis sowie allfällige Unterlagen hinsichtlich der Widmung, einer Baubewilligung, zu übernehmender Mietverträge, etc.) vor Kaufvertragsabschluss in Kopie übergeben worden sind und er diese vollinhaltlich zur Kenntnis genommen hat Die Vertragsparteien vereinbaren, über den Inhalt dieses Vertrages sowie den Abschluss dieses Vertrages absolutes Stillschweigen zu bewahren Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer dieser Bestimmungen gilt zwischen den Vertragsparteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen wird für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien Innere Stadt sachlich zuständigen Gerichts vereinbart Der Kaufvertrag wird in einer Urschrift errichtet, die der Käufer erhält. Die Verkäuferin erhält die Kopie, auf der der Vermerk der grunderwerbsteuerlichen Behandlung (Selbstberechnung, Anzeige) zu ersehen ist. 10
11 15.7 Beilagen: Beilage./1 Kopie des Beilagenverzeichnisses der Anbotsunterlagen Beilage./2 Schriftliche Wiedergabe des Mietvertrages betreffend Wählamt samt Kabellageplan Ort/Datum Ort/Datum <NAME KÄUFER> Österreichische Post Aktiengesellschaft FN d 11
12 Beilage./1 Beilagenverzeichnis der Anbotsunterlagen Prozessbrief inklusive nachfolgender Anlagen./1 Anbotsvorlage./2 Verkaufsunterlage./3 Kaufvertrag samt Anlagen./4 Energieausweis 12
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