Neuerungen im Vorbeugenden Brandschutz
|
|
- Albert Fiedler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Neuerungen im Vorbeugenden Brandschutz neue Normen, neue Gesetze
2 fotokerschi.at
3 Erste und Erweiterte Löschhilfe NEUE Ausgabe ersetzt Ausgabe 1997, wesentliche Neuerungen: Anpassung an geänderte Rechtsnormen und den Stand der Technik Neues, einfacheres Bemessungsverfahren (3 statt 2 Gefährdungskategorien) Festlegung der max. Gehweglänge zum tragbaren Feuerlöscher
4 Allgemeines Primär bezieht sich die TRVB 124 F auf folgende Löschhilfen: Tragbare Feuerlöscher gemäß ÖNORM EN 3 (nicht mehr F1050 bis 1996) Fahrbare Feuerlöscher gemäß ÖNORM EN 1866 Ortsfeste Löschwasseranlagen gemäß TRVB 128 S Die TRVB 124 F gilt für Neu- und Zubauten, jedoch nicht für konsensgemäße Bestandsbauten -Gesetzliche Bestimmungen gehen der TRVB 124 F vor! -Bescheide sind einzuhalten.
5 Anwendungsbeschränkungen Beachtung der Eignung von Löschern mit wässrigen Löschmitteln bei elektrischen Anlagen Grundsätzlich kein Einsatz von Pulverfeuerlöschern bei Menschenansammlungen Einsatz von Feuerlöschern mit Pulverbrause oder speziellen Sprühdüsen in staubexplosionsgefährdeten Bereichen Vorsicht beim Ablöschen von Gasbränden primär Absperrung der Gaszufuhr Beachtung von speziellen Umgebungsbedingungen (z.b. Magnetfelder) und speziellen brennbaren Materialien (z.b. Laborbereiche) Frostbeständigkeit bis -25 C im Freien oder in frostgefährdeten Bereichen
6 NEU: Anwendungsbeschränkung bei CO 2 -Löschern Erstickungsgefahr bei Verwendung des Löschers durch Sauerstoffverdrängung Erlass des Zentral-Arbeitsinspektorates zu CO 2 -Löschern in engen und schlecht lüftbaren Räumen Keine Personengefährdung bei Einhaltung folgender Werte: Raumvolumen [m³] Höchstzulässige Menge an CO 2 [kg] sonst TFL außen montieren und mind. folgende Aufkleber:
7 Situierung und Kennzeichnung Gut sichtbar, jederzeit leicht zugänglich im Verlauf von Fluchtwegen Montage an Wand oder in geeigneten Schränken je 10 cm ca.200 cm Aufstellungsplätze von Löschgeräten sind mit Hinweisschildern gemäß ÖNORM EN ISO 7010 zu kennzeichnen: Tragbarer Feuerlöscher (ISO 7010-F001) Wandhydrant (ISO 7010-F002) Fahrbarer Feuerlöscher (ISO 7010-F009) ca cm Vorhandene Hinweiszeichen gem. Kennzeichnungsverordnung können bis auf Weiteres verwendet werden:
8 Bemessung Feuerlöscher 1. Einteilung der Brandgefährdungskategorie Ermäßigung bei vorhandenem technischen Brandschutz 2. Je m² Nutzfläche bzw...m Gehweglänge ein Tragbarer Feuerlöscher (= TFL ) mit Mindestleistung 3. Auswahl TFL nach Anwendungsbeschränkung 4. Zusatzbedingungen: 1. Einer je Geschoss ab GK 2 2. Nicht anwenden bei Wandhydranten 3...
9 Einstufung der Brandgefährdungskategorien Geringe Brandgefährdungskategorie Nutzungen gemäß TRVB 126 A, die der Kategorie LH 1 (Spalte 12 bzw. 20 der TRVB A 126) zugordnet sind Schulen, Kindergärten Veranstaltungsstätten, Kino Wohngebäude Bürogebäude sowie andere Gebäude mit vergleichbarer Nutzung Beherbergungsstätten, Studentenheime sowie andere Gebäude mit vergleichbarer Nutzung Gastronomie, Alten- und Pflegeheime Krankenanstalten Metallverarbeitende Betriebe Lagerung/Verarbeitung von schwer brennbaren Materialien Mittlere Brandgefährdungskategorie Nutzungen gemäß TRVB 126 A, die der Kategorie LH 2 oder 3 (Spalte 12 bzw. 20 der TRVB A 126) zugordnet sind Holzverarbeitende Betriebe Garagen, KFZ-Werkstätten Lagerung/Verarbeitung von normal brennbaren Materialien Verkaufsstätten Papierverarbeitende Betriebe Textilverarbeitende Betriebe Kunststoff- oder gummiverarbeitende Betriebe Großküchen Physik- und Chemiesäle samt dazugehörigen Lehrmittelräumen Hohe Brandgefährdungskategorie Nutzungen gemäß TRVB 126 A, die der Kategorie LH >3 (Spalte 12 bzw. 20 der TRVB A 126) zugordnet sind Lagerung/Verarbeitung von leicht brennbaren Materialien Verarbeitung/Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten Lagerung von brennbaren Gasen Verarbeitung/Lagerung von pyrotechnischen Produkten Lagerung von Druckgaspackungen Lackierereien
10 Mindestanzahl Mindestens 1 TFL je Geschoß. (Außer bis Gebäudeklasse 1, Reihenhäuser) Bei vorhanden sein von Wandhydranten ist statt der Tabelle unten mind. ein TFL 13A und/oder 55B vorzusehen Es darf weder die max. Fläche noch die maximale Gehweglänge gemäß Tabelle überschritten werden: Brandgefährdungskategorie Minimales Löschvermögen je TFL für die Brandklasse A Minimales Löschvermögen je TFL für die Brandklasse B Maximale Netto- Grundfläche je Geschoß je TFL Maximale Gehweglänge zum TFL geringe 13A 55B 400 m² 40 m mittlere 21A 144B 200 m² 20 m hohe 27A 233B 100 m² 10 m Ermäßigungen der Brandgefährdungskategorie bei Vorhandensein von: - einer Brandmeldeanlage gem. TRVB 123 S um eine Kategorie verringern. - einer Sprinkleranlage gemäß TRVB 127 S immer nur geringe Kategorie.
11 Auswahl der Wandhydranten Vorschreibung über Wandhydranten gemäß Gesetzen und Richtlinien. Die TRVB 124 F legt nun fest, welche Wandhydranten Ausführungsart gemäß TRVB 128 F - vorzusehen sind:
12 Flächen für Feuerwehren auf Grundstücken Ausgabe ersetzt die Ausgabe 1987, wesentliche Neuerungen: Anpassung an heutige Feuerwehrfahrzeuge Anpassung an aktuelle Statik- Normen Klarere Spezifikationen Festlegungen für Flächen von tragbaren Leitern
13 Arten Feuerwehr-Zugänge Allgemeine Zum Vortragen einer Schiebleiter Feuerwehr-Zufahrten Feuerwehr-Aufstellflächen Feuerwehr-Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge Feuerwehr-Aufstellflächen für tragbare Leitern Feuerwehr-Bewegungsflächen
14 Anforderungen Jederzeitige Benutzbarkeit Gestaltung der Außenanlagen, Halteverbote usw. Eindeutige und dauerhafte Kennzeichnung Ganzjährig uneingeschränkte Benutzbarkeit Begrenzung und Verlauf (ggf. Schneestangen), Winterdienst Befestigung und Tragfähigkeit Asphaltierung, Pflasterung, Betonaufbau, befahrbare Rasensysteme in Verbindung mit Geotextilien, verdichtetes Grädermaterial und dgl. Zulässigkeit von befahrbaren Rasensystemen Randbegrenzung Schneeräumung Erhaltungsmaßnahmen (Zulassungsbedingungen beachten!)
15 Feuerwehr-Zugänge Allgemein Möglichst geradlinig und eine Breite von mind. 1,20 m (bisher 1,50 m) Lichte Höhe von mind. 2,10 m (bisher 2,0 m) Stiegen gem. OIB-RL 4 oder Rampen mit max. 15 % Steigung Einzelne Niveausprünge oder Hindernisse bis max. 1,20 m Zäune ohne Türöffnungen bis 80 cm bzw. 1,20 m bei Sockel zulässig Feuerwehr-Zugänge zum Vortragen einer Schiebeleiter Breite von mind. 1,80 m (bisher 1,50 m) Berücksichtigung einer Schleppkurve mit 6,5 m x 1,80 m
16 Feuerwehr-Zufahrten Bemessung für eine Achslast von 115 kn und einem Gesamtgewicht von 180 kn Breite von mind. 3,5 m Lichte Höhe von Durchfahrten mind. 4,0 m Mindestradien in Kurven Steigung und Gefälle von max. 15 % Randsteine im Einmündungsbereich sind grundsätzlich abzusenken bzw. anzurampen Kennzeichnung gem. ÖNORM F 2030 ( Feuerwehrzufahrt ) und ggf. Lageplanschild
17 Feuerwehr Zufahrten Wie bisher
18 Schrankenanlagen, Toranlagen, Poller. Sperranlagen müssen mit mitgeführten Einheitsschlüsseln (vorzugsweise Untersperre des FW-Schlüssels) auf einfache Weise geöffnet werden können. Elektrische Sperrsysteme Schlüsselschalter (Funkfernbedingung alleine ist unzulässig) Kein selbständiges, sondern nur manuelles Schließen Notbetätigung für Stromausfall Eignung von Pollern für Winterbetrieb Bei Vorhandensein einer BMA, automatische Ansteuerung (Empfehlung) Poller vorzugsweise in Klappausführung
19 Feuerwehr-Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge Feuerwehr-Aufstellflächen sind so anzuordnen, dass alle zum Retten von Personen notwendigen Öffnungen (Rettungsweg - z.b. Fenster, Balkone, Notausstiege etc.) jederzeit von Hubrettungsfahrzeugen bzw. die für den Löschangriff erforderlichen Bereiche jederzeit von Feuerwehrfahrzeugen erreicht werden können. Breite von mind. 5,5 m (bisher 4 m) Abstand zur Fassade: (bisher 3-7 m) Anleiterhöhe (Parapetoberkante) Abstand 15 m mind. 3 m bis max. 12 m > 15 m bis 23 m mind. 3 m bis max. 10 m > 23 m mind. 3 m bis max. 5 m Keine behindernden Hindernisse zwischen Aufstellfläche und anzuleitender Außenwand
20 Feuerwehr-Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge Bemessung für einen Stützendruck von mind. 85 N/cm² wie bisher, dort keine Kanaldeckel, Schachtabdeckungen und dgl. Neigung von max. 10 % Bei Abspannungen, Beleuchtungen, Oberleitungen Nachweis im Einzelfall (ggf. Anleiterversuch)
21 Feuerwehr-Aufstellflächen für Fläche von mind. 4 m x 8 m Neigung von max. 10 % tragbare Leitern Befestigung (Wiese auf tragfähigem Erdreich ist ausreichend) Rutschhemmende Oberfläche (keine glatten Fliesen) Keine immobilen Hindernisse (z.b. Spielgeräte, Schaukeln, Sandkisten, Gartenhütten und dgl.)
22 Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen: Wann sind sie vorgeschrieben? und: Wie ist das mit dem 2. Rettungsweg durch die Feuerwehr in max. 10 km Entfernung?
23 Aus den Baugesetzen / OIB Richtlinien Wiederholung: Bautechnikgesetz Bautechnikverordnung > OIB-Richtlinien werden verpflichtend, neue Oö.BauTV 2017 (neue Version 2015 wird vorgeschrieben) Festlegung von mehreren Anforderungen: Rettung von Personen Löscharbeiten Die Notwendigkeit ergibt sich aus anderen Vorgaben: Z.B. Pkt OIB-Richtlinie 2 Z.B. Pkt. 6 OIB-Richtlinie 2
24 ca. 8 m ca. 11 m ca. 23 m Wiederholung: Fluchtniveau OIB RL 2.3 Höhendifferenz zwischen der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen oberirdischen Geschoßes und der an das Gebäude angrenzenden Geländeoberfläche nach Fertigstellung im Mittel. GK 5 Fluchtn. 22m + 22,0 + 22,0 + 19,0 7.OG 6.OG + 16,0 5.OG GK 4 Fluchtn. 11m + 11,0 + 13,0 + 11,0 4.OG 3.OG + 7,0 + 7,0 2.OG GK 1-3 Fluchtn. 7m + 4,0 1.OG +-0,00 + 1,0 EG GK = Gebäudeklasse! DLK 30 =DLK 23/12
25 Mögliche Fluchtwege / Stiegenhäuser bis GK 5 Nach 40 m direkter Ausgang ins Freie z.b. Wohnungstür EI2-30 C 40 m in ein besseres Treppenhaus (Tab. 2a, 2b) z.b. Wohnungstür EI m in ein etwas weniger gutes Treppenhaus (Tab. 3) Eigenrettung vor toxischer Rauchgaskonzentration möglich! + 2. Treppenhaus + unabh. Fluchtweg in anderer Brandabschn. + Rettungsweg fix verlegt + Rettungsweg durch Feuerwehr AUSREICHENDER FLUCHTWEG GEMÄSS OIB RL 2 Pkt. 5.1
26 Rettungsweg Erreichbarkeit jeder Wohnung über die Fassade Vorhandensein geeigneter Gebäudeöffnungen Anfahrt der Feuerwehr bis zu 10 km Errichtung geeigneter Zugänge, Aufstell- und Bewegungsflächen für die erforderlichen Rettungsgeräte der Feuerwehr + Rettungsweg durch Feuerwehr
27 Brandbekämpfung Gebäude müssen grundsätzlich zur Brandbekämpfung zugänglich sein. Die erforderlichen Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für Feuerwehrfahrzeuge müssen ausreichend befestigt und tragfähig sein. Gebäude > 22 m Fluchtniveau: Bildnachweis: wikipedia.org/natalie Oxford
28 Brandbekämpfung: Zufahrt / Zugänglichkeit GK 1-3: höchstens 80 m Gebäudezugang <->Aufstellfläche GK 4 und GK 5: Einsatzmöglichkeit der F zu berücksichtigen Bei Vorhandensein von Hubrettungsgeräten: Feuerwehraufstellflächen und zufahrten erforderlich! Ist der Zugang nicht ausreichend gegeben: zusätzliche Maßnahmen! Betriebsgebäude: Jeder Hauptbrandabschnitt an einer Außenwand.erforderlich Zufahrten zu schaffen und frei zu halten. Ab 5.000m² umfahrbar
29 Brandgefahren bei Feuer- und Heißarbeiten in Objekten, für die ein Brandschutzbeauftragter bestellt ist, dürfen Feuer- und Heißarbeiten nur mit dessen Zustimmung durchgeführt werden;.
30 Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz (2015) Wesentliche Änderungen: Liberalisierung der feuerpolizeilichen Überprüfung durch Verlängerung der geltenden Prüfintervalle; Klarstellung bzw. Ergänzung von einzelnen Zuständigkeitsregelungen und Befugnissen betreffend den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz; Anpassungen an das Oö. Bautechnikgesetz 2013 und Aktualisierung von Verweisen; Anpassungen an das Oö. Katastrophenschutzgesetz; Erweiterung um die Angelegenheiten der Gefahrenpolizei; Erweiterung der Aufgaben des Oö. Brandverhütungsfonds, um Präventionsmaßnahmen zur Begrenzung von Schäden aus Naturkatastrophen.
31 Überprüfungsintervalle FPÜ Objekte der Risikogruppe alle 3 Jahre außer Objekte mit Betriebsanlagengenehmigung alle 5 Jahre Objekte die nicht der Risikogruppe angehören alle 10 Jahre Ausschließlich Wohnzwecken dienende Gebäude bis 3 Wohnungen alle 20 Jahre Bei offenkundiger Brandgefahr jederzeit
32 Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung (Oö. FGP-VO) Neue Definition der Risikoobjekte Notwendige Klarstellungen Dachbodenlagerung Fluchtwegbreite Ausbildung der BSB angepasst Brandschutzgruppe bleibt möglich
33 Risikoobjekte
34 Risikoobjekte 1. Betriebe im Sinn des 84b Z 1 Gewerbeordnung 1994; Sevesobetriebe : andere Bezeichnung wegen Entfall der Störfallverordnung 2. Betriebsbauten und Betriebsanlagen, in denen feuer- und explosionsgefährliche Stoffe in besonders gefahrdrohender Art und Menge erzeugt, gelagert oder bearbeitet werden; Technische Brandschutzeinrichtung wie BMA nun nicht mehr zwingend erforderlich! Aber nur: Sprengmittellager, Abfallbetriebe mit Magnesium, Gaslager ab 200 kg, Großtischlereien
35 Risikoobjekte 3. Betriebsbauten, Betriebsanlagen, Verkaufstätten, Garagen, überdachte Stellplätze oder Parkdecks, die nach baurechtlichen Vorschriften über technische Brandschutzeinrichtungen, wie automatische Brandmeldeanlagen, Löschanlagen, Druckbelüftungsanlagen und Ähnliches verfügen müssen; Wie bisher: jeder Betrieb der eine BMA oder mehr braucht, ist ein Risikoobjekt. Vernetzte Rauchwarnmelder zählen hier nicht dazu! 4. Gebäude, in denen sich widmungsgemäß mehr als 240 Personen aufhalten; Alte Bezeichnung Bauten für große Menschenansammlungen war nicht mehr gesetzlich geregelt. Bisher Einzelräume ab 120 Personen entfällt; nur mehr >240 Personen im Gebäude!
36 Risikoobjekte 5. Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m; Bezeichnung Hochhaus geändert aufgrund der anderen Baugesetze 6. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Gebäude mit vergleichbarer Nutzung, unabhängig von ihrer Personenzahl; Wie bisher, Ausweitung des Begriffes um neue Titulierungen wie Seniorenresidenz einzufangen.
37 Risikoobjekte 7. sonstige Gebäude und Anlagen mit erhöhter Brandgefahr, insbesondere Objekte mit erschwerten Evakuierungs- und Rettungsbedingungen und dadurch erhöhtem Gefahrenpotential für die sich darin aufhaltenden Personen im Brandfall, wenn sie auf Grund ihrer Bauweise oder Größe nach geltenden baurechtlichen Vorschriften über technische Brandschutzeinrichtungen wie automatische Brandmeldeanlagen, Löschanlagen und Ähnliches verfügen müssten. Allgemeine Vorschreibung auch für Nicht-Betriebsgebäude: wenn eine BMA erforderlich wäre nach heute geltenden Gesetzen..
38 Brandschutz in Kinderbetreuungseinrichtungen Erlass der Oö. LRG aus 1995 der die Sicherheit regelt wurde mit überarbeitet. Unterlagen unter zu finden. Für den Vorbeugenden Brandschutz bedeutendste Änderung: - bisher: Jeder KIGA ist eine Risikoobjekt = BSB, Brandschutzplan,. - ab jetzt bei neuen Anlagen: - Risikoobjekt nur bei >240 Personen oder erschwerte Evakuierungsbedingungen -> BSB, BSPlan,.. - ABER: Jeder KIGA zumindest Brandschutzwart, Brandschutzordnung, jährliche Unterweisung, jährliche Übung,..
39 Folder Vorsorge- und Selbstschutztipps Vom Netzwerk für Sicherheit und Zivilschutz Sicheres Oberösterreich Bestellung beim Oö. Zivilschutzverband 0732/
Merkblatt für die Ermittlung von tragbaren Feuerlöschern Neufassung der TRVB 124 F 17 - Erste und Erweiterte Löschhilfe
Merkblatt für die Ermittlung von tragbaren Feuerlöschern Neufassung der TRVB 124 F 17 - Erste und Erweiterte Löschhilfe Einleitung: Die Überarbeitung der Vorgängerversion aus dem Jahr 1997 wurde sowohl
MehrTRVB 134 F TECHNISCHE RICHTLINIEN VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ. Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken. 1 Anwendungsbereich Begriffe...
TRVB 134 F TECHNISCHE RICHTLINIEN VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken Inhalt 1 Anwendungsbereich... 2 2 Begriffe... 2 2.1 Feuerwehr-Zugänge... 2 2.2 Feuerwehr-Zufahrten...
MehrÄnderungen/Neuerungen TRVB 124 F / 2017
Änderungen/Neuerungen TRVB 124 F / 2017 Es ist uns ein Anliegen, das in unseren unzähligen Vorträgen und Seminaren transportierte Wissen auch möglichst weit zu verbreiten. Deshalb wird es Ihnen gestattet,
MehrTRAGBARE FEUERLÖSCHER (TFL) (Handfeuerlöscher)
TRAGBARE FEUERLÖSCHER (TFL) (Handfeuerlöscher) INHALT: 1. ÜBERSICHT ÜBER DIE ARTEN VON FEUERLÖSCHERN UND DEREN EIGNUNG 2. LEBENSDAUER 3. MUSS MAN EINEN FEUERLÖSCHER HABEN? 4. WIEVIELE FEUERLÖSCHER WELCHER
MehrBerufsfeuerwehr Innsbruck Vorbeugender Brandschutz. Der Rettungsweg Sicherstellung durch die Feuerwehr. Voraussetzungen für den Außenangriff
Der Rettungsweg Sicherstellung durch die Feuerwehr Voraussetzungen für den Außenangriff 2.Rettungs- und Angriffsweg 1.Rettungs- und Angriffsweg Rettungs- und Angriffsweg Ein Stiegenhaus + Feuerwehr Zwei
MehrN Ö B a u t e c h n i k v e r o r d n u n g Brandschutz. NÖ Bautechnikverordnung neu! Umsetzung der OIB-Richtlinien. Stand:
NÖ Bautechnikverordnung neu! Umsetzung der OIB-Richtlinien Stand: 11.12.2014 NÖ BTV 2014 3 Verweise auf OIB-Richtlinien Anlagen 2, 2.1, 2.2, 2.3, 7, 8 RL 2 RL 2.1 Betriebsbauten RL 2.2 Garagen, überdachte
MehrVerwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken (VwV Feuerwehrflächen)
Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken (VwV Feuerwehrflächen) Vom 11. August 1988 (GABl. S. 653), geändert durch Verwaltungsvorschrift
MehrMerkblatt für die Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
Merkblatt für die Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr 1. Allgemeines Die Sächsische Bauordnung, die zugehörige Verwaltungsvorschrift sowie die technische
Mehrzur Liste der Technischen Baubestimmungen; Ministerialblatt vom 15. August 2000, S. 234
Anlage E zur Liste der Technischen Baubestimmungen; Ministerialblatt vom 15. August 2000, S. 234 Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr Fassung Juli 1998 Rheinland-Pfalz Zur Ausführung der 7 und 15
MehrMerkblatt: Flächen für die Feuerwehr Technische Baubestimmungen / DIN 14090
Merkblatt: Flächen für die Feuerwehr Technische Baubestimmungen / DIN 14090 Einleitung: Das Merkblatt fasst die Anforderungen an die Beschaffenheit von Zugängen, Zufahrten, sowie Aufstell- und Bewegungsflächen
MehrBau- und Feuerpolizei DER RETTUNGSWEG
Bau- und Feuerpolizei DER RETTUNGSWEG Der Rettungsweg OIB RICHTLINIE 2 Brandschutz März 2015 5 Flucht- und Rettungswege 5.2 Rettungswege OIB RL 2 5.1 Fluchtwege 5.1.1 Von jeder Stelle jedes Raumes ausgenommen
MehrAV Feuerwehrflächen Seite 1
AV Feuerwehrflächen Seite 1 Lesefassung Ausführungsvorschriften zu 5 und 15 Abs. 1 und 4 der Bauordnung für Berlin (BauOBln) über Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken - Feuerwehrflächen - (AV FwFl)
MehrInfotag Plattform Wasser 2012
Infotag Plattform Wasser 2012 Löschwasserversorgung, Löschwasserbedarfsberechnung, Löschwasserrückhaltung HBI Ing. Andreas Braunstein Landesfeuerwehrverband Burgenland Burgenländisches Feuerwehrgesetz
MehrMerkblatt: Flächen für die Feuerwehr (DIN 14090)
Merkblatt: Flächen für die Feuerwehr (DIN 14090) Herausgeber: Stadt Witten Feuerwehr und Rettungsdienst St. A. 37.3 Vorbeugender Brandschutz Dortmunderstr. 17 58455 Witten Stand:01/2015 Allgemeiner Hinweis
MehrOIB-Richtlinien Brandschutz
OIB-Richtlinien Brandschutz Änderungen in der Ausgabe 2015 HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler Bmstr. Ing. Karl Poschalko 12.04.2016 Gebäudeklassen Gebäudeklasse 1 maximal zwei Wohnungen (bislang eine)
MehrVB-INFO Nr. 6. Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
VB-INFO Nr 6 Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Hinweise und Empfehlungen 1 Allgemeines Für Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen halten die Feuerwehren Fahrzeuge und
MehrFeuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Hinweise und Empfehlungen
Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Hinweise und Empfehlungen 1. Allgemeines Für Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen halten die Feuerwehren Fahrzeuge und Geräte von
MehrSTADT DELMENHORST. Der Oberbürgermeister
STADT DELMENHORST Der Oberbürgermeister i Feuerwehr Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Informationspapier Nr. VB 01 Stand: April 2008 Herausgeberin: Stadt Delmenhorst
MehrOIB-Richtlinien Brandschutz
OIB-Richtlinien Brandschutz Änderungen in der Ausgabe 2015 HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler Bmstr. Ing. Karl Poschalko 12.04.2016 Gebäudeklassen Gebäudeklasse 1 OIB-Richtlinie 2 maximal zwei Wohnungen
MehrRichtlinie über Flächen für die Feuerwehr
Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr - Fassung Juli 1998 - *) Hinweis: Nach Nr. 7.4 der Liste der Technischen Baubestimmungen wurde die Richtlinie - Fassung Februar 2007 - als Technische Baubestimmung
MehrOIB Richtlinie 2 Brandschutz
OIB Richtlinie 2 Brandschutz zu Punkt der OIB-RL-2 0 Kann der Begriff "freistehend" aus der Definition von Gebäuden der GK 1 auch auf Gebäude mit einer Grundfläche von nicht mehr als 15 m² angewendet werden?
MehrAnlage 7.4/1 (neu) zur Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr. Bei der Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten:
Die in dieser Anlage zur Liste der Technischen Baubestimmungen vorgenommenen Änderungen, Ergänzungen oder Ausnahmen gehören zum Inhalt der nachfolgend abgedruckten, als Technische Baubestimmung eingeführten
MehrBrandschutz-Eigenkontrolle in Wohnhochhäusern
BVS-Brandverhütungsstelle für OÖ. reg. Genossenschaft m. b. H. A-4017 Linz, Petzoldstraße 45, Telefon +43 (0)732 / 7617-250, Fax +43 (0)732 / 7617-29, Internet: www.bvs-linz.at, E-mail: office@bvs-linz.at
MehrAuswirkungen der Baugesetze auf den abwehrenden Brandschutz
Auswirkungen der Baugesetze auf den abwehrenden Brandschutz Michael Kastner Abteilung Vorbeugender Brandschutz Oö. Landes-Feuerwehrschule Folie 1 Auswirkungen der Baugesetze Vortragsinhalte Gesetzliche
MehrKreisverwaltung Vulkaneifel Seite 1
Kreisverwaltung Vulkaneifel Seite 1 Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr (Grundlage: Fassung Juli 1998) MinBl RLP vom 15.08.2000, S. 258 und 260 ff, und Änderung von Ziffer 1 Satz 2, MinBl RLP vom
MehrLANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH Jahrgang 1998 Ausgegeben und versendet am 30. Dezember Stück Nr. 113 Oö. Feuerpolizeiverordnung 1998
LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH Jahrgang 1998 Ausgegeben und versendet am 30. Dezember 1998 77. Stück Nr. 113 Oö. Feuerpolizeiverordnung 1998 Nr. 113 Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der feuerpolizeiliche
MehrMuster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr. Fassung Februar 2007
Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr Fassung Februar 2007 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Oktober 2009) Zur Ausführung des 5 MBO wird hinsichtlich der
MehrRichtlinie über Flächen für die Feuerwehr vom 25. März 2002 (ABl. S. 466, 1015) Zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 9. Juli 2007 (ABl. S.
Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr vom 25. März 2002 (ABl. S. 466, 1015) Zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 9. Juli 2007 (ABl. S. 1631) Zur Ausführung des 5 der Brandenburgischen Bauordnung
MehrAnhang E. Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr - Fassung August
Anhang E Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr - Fassung August 2006 - Zur Ausführung des 5 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern wird hinsichtlich der Flächen für die Feuerwehr Folgendes bestimmt:
MehrZugänge, Zufahrten und Aufstellflächen für die Feuerwehr
Stadt Mainburg - Feuerbeschau - Marktplatz 1-4 84048 Mainburg Tel: 08751/704-22 Merkblatt über Feuerwehrzufahrten Stand: 05-2011 Zugänge, Zufahrten und Aufstellflächen für die Feuerwehr Zwei voneinander
MehrRettungswege mit Geräten der Feuerwehr
Rettungswege mit Geräten der Feuerwehr Inhalt 1. VORWORT... 3 2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN... 3 3. DARSTELLUNG DER FLUCHT- UND RETTUNGSWEGE GEMÄß ANLAGE 2 NÖ BTV 2014... 5 4. GEBÄUDENUTZUNG - PERSONENZAHL...
MehrInformation. Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen. für die Feuerwehr. Informationspapier VB 06. Juli Informationspapier VB 06
Information Feuerwehr STADT SCHWERTE Juli 2010 Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Stadt Schwerte Feuerwehr Rathausstr. 31 Lohbachstrasse 8 58239 Schwerte Telefon: 0 23
MehrBrandschutz Aufgaben und Herausforderungen
Brandschutz Aufgaben und Herausforderungen Ing. Peter Kovacs Leiter des Objektmanagements in der MA 34 Vorstandsvorsitzender-Stv. der Facility Management Austria Leiter des AK Facility Management im Österreichischen
MehrE n t w u r f. Das Feuerpolizeiwesen fällt gemäß Art. 15 Abs. 1 B-VG in Gesetzgebung und Vollziehung in die Kompetenz der Länder.
Beilage zu IKD(BauR)-100724/9-2016-Hc Stand: 22. Juli 2016 E n t w u r f betreffend die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der feuer- und gefahrenpolizeiliche Vorschriften erlassen werden (Oö. Feuer-
MehrOIB Richtlinie 2.2 Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks
OIB Richtlinie 2.2 Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks zu Punkt der OIB-RL-2.2 2.1 Beziehen sich die Anforderungen an den Feuerwiderstand bei überdachten Stellplätzen innerhalb
MehrBrandschutzpläne. Anwendung; die neue Richtlinie TRVB 121 O. Brandschutzpläne.
Brandschutzpläne Anwendung; die neue Richtlinie TRVB 121 O www.ooelfv.at Anwendungsgrund nicht geändert In Oö. bei Risikoobjekten: Betriebsbauten, die der Störfallverordnung unterliegen Betriebsbauten,
MehrThema Tragbare Leitern: Einsatzmöglichkeiten Einsatzgrenzen Aufstellflächen
42 4/2013 Vorbeugender Brandschutz: Tragbare Leitern: Einsatzmöglichkeiten Einsatzgrenzen Aufstellflächen In diesem Beitrag werden die Anleitermöglichkeiten für tragbare Leitern bei Gebäuden anhand der
MehrVom 29. Juni Schutzziel
Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff (Kunststofflager-Richtlinie - KLR) * Bekanntmachung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr 1. Schutzziel
MehrFlächen für die Feuerwehr
Flächen für die Feuerwehr Nicht erst im Einsatz wichtig! Information Vorbeugender Brandschutz Nr. VB 01 www.delmenhorst.de Flächen für die Feuerwehr Für Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen halten die
MehrVorbeugender Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz Merkblatt zur Kennzeichnung von Flächen für die Feuerwehr Dieses Merkblatt regelt die amtliche Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten in der Stadt Castrop-Rauxel Stand: 01.06.2015
MehrKennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Aufstellflächen
Stadt Sankt Augustin Fachbereich Ordnung Brand- und Bevölkerungsschutz 11/2008 Merkblatt Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und n Vorwort Bezug nehmend auf das Merkblatt Anforderungen an
MehrMERKBLATT. Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken im Stadtgebiet Kempten (Allgäu) Stand: 01. September 2008
MERKBLATT Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken im Stadtgebiet Kempten (Allgäu) Stand: 01. September 2008 Zur Ausführung des Art. 12 Bayerische Bauordnung (BayBO) wird hinsichtlich der Flächen für
MehrBezirksfeuerwehrverband Oberbayern e.v.
Rechtsgrundlage: Die Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr wurde in die Liste der Technischen Baubestimmungen in Bayern aufgenommen und steht damit über der DIN 14 090 Flächen für die Feuerwehr auf
MehrP. Kirchhoff/PIXELIO. Leitfaden für die feuerpolizeiliche Eigenüberprüfung von besonderen Gebäuden
P. Kirchhoff/PIXELIO Leitfaden für die feuerpolizeiliche Eigenüberprüfung von besonderen Gebäuden Informationsblatt der MA 36 06/2016 Allgemeines Dieser Leitfaden wurde zur effizienten Umsetzung der Eigenüberprüfung
MehrSeminare Brandschutzausbildungen Frühjahr 2018
Seminare Brandschutzausbildungen Frühjahr 2018 Seminar Brandschutzbeauftragte - Modul 1 (Brandschutzwart-Qualifikation) 16.01.2018, 8.00-16.30 Uhr Kursnummer: 46405.057 20.02.2018, 8.00-16.30 Uhr Kursnummer:
MehrKennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Aufstellflächen
Stadt Sankt Augustin Fachdienst Bauaufsicht Vorbeugender Brandschutz 05/2017 Merkblatt Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und n Vorwort Bezug nehmend auf das Merkblatt Anforderungen an Feuerwehr-Zufahrten
MehrInhalt: Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von sekundären Rohstoffen aus Kunststoff Drucken
Inhalt: Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von sekundären Rohstoffen aus Kunststoff Drucken Erlass vom 1 Schutzziel 2 Geltungsbereich 3 Flächen für die Feuerwehr 4 Lagerung von Stoffen in
MehrHerzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? Brandschutzplanung Martin Amler
Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? 1 07.11.2016 Gibt es Bestandsschutz im Brandschutz? 2 Woher gründet der Begriff Bestandsschutz? Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
MehrStadt Wesseling - Der Bürgermeister - Merkblatt zur Kennzeichnung von. Feuerwehrzufahrten, Feuerwehrdurchgängen und Aufstellflächen
Stadt Wesseling - Der Bürgermeister - Merkblatt zur Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Feuerwehrdurchgängen und Aufstellflächen für Kraftfahrdrehleitern im Stadtgebiet Wesseling Fassung: Februar 2015
MehrVorbeugender Brandschutz. Merkblatt. Kennzeichnung von Freiflächen für die Feuerwehr
Vorbeugender Brandschutz Merkblatt Kennzeichnung von Freiflächen für die Feuerwehr Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Stadt Hamm, Feuerwehr, Mai 2008 Kennzeichnung von Freiflächen für die Feuerwehr
MehrFlächen für die Feuerwehr
Fachblatt Flächen für die Feuerwehr Stand: 05/2006 Feuerwehr Kassel Vorbeugender Brand- und Umweltschutz Tel. 0561 7884-217 Ansprechpartner: Andreas Rudolph Fax. 0561 7884-245 Wolfhager Str. 25 E-Mail:
MehrHinweise bei der Planung und Einrichtung von Baustellen im Stadtgebiet Heidelberg.
Hinweise bei der Planung und Einrichtung von Baustellen im Stadtgebiet Heidelberg www.feuerwehr-heidelberg.de Hinweise bei der Planung und Einrichtung von Baustellen im Stadtgebiet Heidelberg Wenn die
MehrSeminare Brandschutzausbildungen Frühjahr 2017
Auf einen Blick Seminare Brandschutzausbildungen Frühjahr 2017 Seminar Brandschutzbeauftragte - Modul 1 (Brandschutzwart-Qualifikation) 17.01.2017, 8.00-16.30 Uhr Kursnummer: 46405.066 21.02.2017, 8.00-16.30
MehrFormular für Stellungnahmen zu TRVBs Datum: TRVB: 124
1. 1. Allgemeines Zweck dieser Richtlinie ist es, einheitliche Anforderungen bzgl. Auswahl, Zahl und Anordnung von Geräten für die Erste und die Erweiterte Löschhilfe zur Bekämpfung von Entstehungsbränden
MehrVom Az.: /90
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken und Zufahrten (VwV Feuerwehrflächen) Fundstelle: GABl. 2012, S. 859 Vom
MehrOIB-Richtlinien. Änderungen in der Ausgabe Architekten-Workshop. HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler
OIB-Richtlinien Änderungen in der Ausgabe 2015 HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler Architekten-Workshop Landeshauptstadt Innsbruck Berufsfeuerwehr Innsbruck 09.06.2015 Anlass der Änderungen Parlamentsenquete
MehrFachgruppentagung Landesinnung Bau
Fachgruppentagung Landesinnung Bau OIB-Richtlinien neu (Ausgabe 2015) Robert Jansche Bautechnik und Gestaltung OIB Richtlinien Ausgabe 2015 (Beschluss vom 26. März 2015) Bautechnik und Gestaltung 2 OIB-Richtlinie
MehrÄnderungen der TRVB 121 O 15, Ausgabe gegenüber der Version
Änderungen der TRVB 121 O 15, Ausgabe 1.5.2015 gegenüber der Version 1.7.2014 Erklärung: Neue/geänderte Textteile sind grün Gestrichene Textteile sind durchgestrichen Ab Pkt. 9.3: Numerierung korrigiert
Mehrbbs_03_veranlassung_periodische_pruefungen_v2.0_2013.docx Ersteller: Brandschutzconsult Ing. Mark Seite 1 von 7
V e r a n l a s s u n g p e r i o d i s c h e r Ü b e r p r ü f u n g e n d u r c h B r a n d s c h u t z b e a u f t r a g t e / K o n t r o l l e a u f E i n h a l t u n g d e r P r ü f i n t e r v a
MehrKleine Verkaufsstätten
Brandschutztechnische Anforderungen an Kleine Verkaufsstätten 14 14 Dieses gemeinsame Merkblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, der
MehrMuster-Versammlungsstätten-Verordnung MVStättV
Muster-Versammlungsstätten-Verordnung MVStättV Versammlungsstätten sind bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, die für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen, insbesondere
MehrFeuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit.
Thomas Gulitz Seestraße 3 45891 Gelsenkirchen Telefon: 0209 1704235 E-Mail: thomas.gulitz@gelsenkirchen.de Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit. am
MehrStreitfrage: Wie brennbar dürfen Fenster und Fassaden sein?
Seite 1 von 5 Schwer entflammbar oder nicht brennbar? Hinweise zu Anforderungen, Nachweisen und Baurechtsfragen Der bauliche Brandschutz ist eine der wichtigsten Anforderungen und steht in Deutschland
MehrLandratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008
Brandschutzvorschriften der BayBO 2008 Grundlagen Begriffe Anforderungen an Bauteile/Baustoffe Rettungswege Bayerische Bauordnung 2008 Verfahrensrecht Materielles Recht verfahrensfreie Bauvorhaben vereinfachtes
MehrOIB-Richtlinien Vereinfachungen für Schutzhütten
OIB-Richtlinien 2015 16. Internationales Hüttenfachsymposium Benediktbeuern OIB-Richtlinien Vereinfachungen für Schutzhütten HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler 2016-02-26 OIB-Richtlinien 2015 Grundlagen
MehrDie neue Sonderbauverordnung (SBauVO) und neue Landesbauordnung (BauO NRW).
Die e Sonderbauverordnung (SBauVO) und e. Die grundlegenden Änderungen der Brandschutzvorschriften Dipl.- Ing. Sylwester Kabat Brandschutzingenieur des Kreises Gütersloh Fortbildung der Brandschutzdienststellen
MehrBrandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen-
Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzbeauftragter Der Brandschutzbeauftragte ist eine besonders ausgebildete Person, die mit der Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes beauftragt
MehrVORBEUGENDER BRANDSCHUTZ
BERUFSFEUERWEHR DER STADT WIEN Geschäftsgruppe D Vorbeugender Brandschutz - Brandschutzbüro BVB, Planbüro und Inspektions-rauchfangkehrer Büro Vorbeugender Brandschutz (BVB) 1020 Wien, Engerthstraße 216a
MehrFachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017
Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017 Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung - Grundlagen und Sonderbaueinstufung Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz
MehrFLEXIBILITÄT QUALITÄT VERANTWORTUNG KOMPETENZ IM BRANDSCHUTZ
FLEXIBILITÄT QUALITÄT VERANTWORTUNG BRANDSCHUTZTECHNIK ICB Engineering GmbH leistet als Ingenieurbüro eine umfangreiche Planungs-, Beratungs- und Prüfungsleistung für Brandschutzanlagen. In Industrie und
MehrSonderbauten. Dipl.-Ing.(FH), M.Eng.(TU) Thomas Höhne
Inhalte Vorlesung: LBauO RLP / MBO geregelte Bauten / (SoB) geregelte SoB / nicht geregelte SoB besondere Anforderungen / Erleichterungen Rettungswege in SoB Leistungsfähigkeit Fw. i.v. mit Rettungswegen
MehrAnlage. Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO)
Anlage Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) Vom 17. November 1995 (GBl. S. 836), geändert durch Verordnung vom 30. Mai 1996 (GBl. S. 419) und durch Artikel
MehrLandesstelle für Brandverhütung. des Bundeslandes Niederösterreich
Landesstelle für Brandverhütung des Bundeslandes Niederösterreich Ausbildungsangebot 2015/2016 Kurs und Seminarüberblick Kurse Modul 1 - Ausbildung zum Brandschutzwart Modul 2 - Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
MehrBrandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Bauherrin/Bauherr Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße,
MehrNachweis des baulichen Brandschutzes
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand 22.11.2002 Eingangsvermerk Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Aktenzeichen Bauherrin
MehrMerkblatt zur Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Feuerwehrdurchgängen und Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge
Merkblatt zur Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Feuerwehrdurchgängen und Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge Seite 1 von 16 Einleitung Die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
MehrPlanungsCheck Baulicher Brandschutz
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 8504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com PlanungsCheck Baulicher Brandschutz Liebe Besucherinnen und Besucher
MehrBrandschutz/Evakuierungshelfer
Brandschutz/Evakuierungshelfer Programm 1. Einführung 2. Ziele 3. Organisation an der KU (Brandschutzordnung) 4. Aufgaben Brandschutz/Evakuierungshelfer 5. Wissen/Grundlagen Brandlehre, Brandklassen 6.
MehrUnterweisung Fluchtwege
Unterweisung Fluchtwege UwFluchtwege_v1.1 10.03.2015 Seite 1von 10 Inhaltsverzeichnis Unterweisung Fluchtwege... 1 BENUTZBARKEIT... 3 MINDESTBREITEN... 4 MAXIMALE FLUCHTWEGSLÄNGE... 4 MINDESTANZAHL VON
MehrMusterformular für den Eigenüberprüfungsnachweis
Thorben Wengert/PIXELIO Musterformular für den Eigenüberprüfungsnachweis Informationsblatt der MA 36 06/2016 EIGENÜBERPRÜFUNGSNACHWEIS Für besondere Gebäude gemäß 11 des Wiener Feuerpolizeigesetzes 2015
MehrFür die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sind in der Regel mindestens folgende Voraussetzungen erforderlich:
TECHNISCHE INFORMATION Brandlasten in Flucht- und Rettungswegen Über Flucht- und Rettungswege in Gebäuden müssen im Brandfall grundsätzlich die Eigen- und Fremdrettung von Menschen und Tieren ins Freie
MehrBerufsfeuerwehr Oberhausen Fachbereich
Berufsfeuerwehr Oberhausen Fachbereich 6-1-60 stadt oberhausen Kennzeichnung von Freiflächen für die Feuerwehr Vorwort Für die Durchführung von gezielten und wirksamen Rettungs- und Löschmaßnahmen ist
MehrB A U B E S C H R E I B U N G
B A U B E S C H R E I B U N G gemäß Kärntner Bauansuchenverordnung (LGBl. Nr. 98/2012) Erläuterung des Vorhabens: Datum 1. Art des Bauvorhabens: Errichtung Änderung der Verwendung Abbruch Errichtung einer
MehrHarmonisierung bautechnischer Vorschriften
Harmonisierung bautechnischer Vorschriften Die OIB- Harmonisierung bautechnischer Vorschriften Die OIB-Richtlinien OStBRin Dipl.-Ing.in Irmgard Eder Leiterin der MA 37 Gruppe B (Baulicher Brand-, Wärme-
MehrQuelle: Gliederungs-Nr:
Landesrecht BW Vorschrift Quelle: Normgeber: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Aktenzeichen: 41-2611.2/90 Erlassdatum: 17.09.2012 Fassungvom: 17.09.2012 Gültig ab: 29.11.2012 Gültig bis: 28.11.2019
MehrLagerung fester Brennstoffe in Gebäuden
BVS-Brandverhütungsstelle für OÖ. reg. Genossenschaft m. b. H. A-4017 Linz, Petzoldstraße 45, Telefon +43 (0)732 / 7617-250, Fax +43 (0)732 / 7617-29, Internet: www.bvs-linz.at, E-mail: office@bvs-linz.at
Mehr5. Technische Anforderungen 60849:1998)
1 EN 60849 1998-04 Tonsysteme für Notrufzwecke (IEC 5. Technische Anforderungen 60849:1998) 2 OENORM EN 12094-1 2015-01 Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen - Bauteile für Löschanlagen mit gasförmigen 10.2
MehrBrandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege
Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Als Fluchtwege werden üblicherweise Wege (z. B. Flure, Treppen) und Ausgänge ins Freie bezeichnet, über die Menschen und Tiere im Gefahrenfall
MehrMD BD 710/2010 Wien, 9. November 2012
Herren Leiter der Magistratsabteilungen 36 und 37 Magistratsdirektion der Stadt Wien Stadtbaudirektion Gruppe Behördliche Verfahren und Vergabe Rathausstraße 8, 1. Stock 1082 Wien Tel.: (+43 1) 4000 82690
MehrBauherrin/Bauherr (Name, Anschrift)
63.059 100 09.14 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom: ( 11 BauVorlVO) Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift) Eingang Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.) Gemarkung, Flur, Flurstücke Vorhaben
MehrAnforderungen an Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Aufstellflächen
Stadt Sankt Augustin Fachbereich Ordnung Brand- und Bevölkerungsschutz 11/2008 1 Allgemein Merkblatt Anforderungen an Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Aufstellflächen Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen
MehrRettungswege. Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten
Rettungswege Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten 1 2 Rettungswege Rettung für wen? wie? 3 Rettungswege Rettung für
MehrDie Zugänglichkeit baulicher Anlagen für die Feuerwehr auf Grundstücken
Die Zugänglichkeit baulicher Anlagen für die Feuerwehr auf Grundstücken Konrad Pol t h i e r Im Heft 1/69 der Zeitschrift " Brandverhütung - Brandbekämpfung" hat der Verfasser im Jahre 1969 das Thema "
MehrAusbildung zum Brandschutzwart
Martin Swoboda Andrea Schwarz-Hausmann Ausbildung zum Brandschutzwart Modul 1 Gemäß Technischer Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB 117 O Betrieblicher Brandschutz-Ausbildung Grundlagen Brandgefahren
Mehr1. Aufstell-, Bewegungsflächen und Zuwegung für die Feuerwehr ( 4 NBauO)
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Brandschutznachweis als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Bauherrin/Bauherr: Eingangsvermerk Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.):
MehrDie neue NÖ Bauordnung 2014 Seminar Nr. OVR 42 Die neue NÖ Bautechnik-Verordnung 2014 Seminar Nr. OVR 43
Infos auch auf unserer Homepage: www.auctor-site.at sicherheits - qualitäts engineering + management Die neue NÖ Bauordnung 2014 Seminar Nr. OVR 42 Inhalt: Gegenüberstellung alt - neu neue und geänderte
MehrNiederösterreichische BRANDSCHADEN Statistik 2015
Landesstelle für Brandverhütung des Bundeslandes Niederösterreich Beratungsstelle und Sachverständigendienst für vorbeugenden Brandschutz und Brandermittlung Ausbildungsstelle für Organe des betrieblichen
MehrSchäden festgestellt. 2Frist 14 Tage. 1Gefahr in Verzug. 3Frist 8 Wochen
FASSADE/GESIMSE Risse/lose Teile/Hohlstellen 1x Verformungen/Sprünge (zb Glas) 1x Korrosionsspuren/ Abplatzungen 1x Wassereintritte/Hinternässung 1x Befestigungnen/Abdeckungen/ Verfugungen 1x Veränderungen
Mehr