Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Jugendamt JUGENDHILFEBERICHT 2016

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1 Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Jugendamt JUGENDHILFEBERICHT 2016

2 2 JUGENDHILFEBERICHT 2016

3 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE JUGENDAMT 3 INHALTSVERZEICHNIS A. Vorwort... 5 B. Allgemeine Strukturdaten Bevölkerung... 6 Wohnbevölkerung (Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung)... 6 Altersstruktur der Wohnbevölkerung... 6 Altersstruktur der nicht deutschen Wohnbevölkerung... 6 Junge Menschen bis 27 Jahre gegliedert nach Stadtteilen... 7 Anteil der nicht deutschen Wohnbevölkerung gegliedert nach Stadtteilen Daten der Bundesagentur für Arbeit... 9 Anteil der Arbeitslosen... 9 Arbeitslose gegliedert nach Stadtteilen (SGB II und SGB III) Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Anzahl der Bedarfsgemeinschaften Schulbildung Gesamtschülerzahl im Jahresvergleich nach Schularten Anteil der ausländischen Schülerinnen und Schüler Anteil von Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund Grundschulabgänger 2015/2016, Übergänge zum Schuljahr 2016/ C. Spezielle Jugendhilfedaten Produktgruppe Allgemeine Förderung junger Menschen Haushaltsansatz und Haushaltsergebnis Produktgruppe Hilfen für junge Menschen und ihre Familien Haushaltsansatz und Haushaltsergebnis Produktgruppe Allgemeine Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Haushaltsansatz und Haushaltsergebnis Produktgruppe Unterhaltsvorschussleistungen Haushaltsansatz und Haushaltsergebnis Tabellen/Übersichten Prozentuale Verteilung des Haushaltsergebnisses auf den Gesamtetat (Aufwendungen) Haushaltsansatz und Haushaltsergebnis der Hilfen zur Erziehung (HzE) Gegenüberstellung der Haushaltsergebnisse 2015 und Haushaltsentwicklung 2009 bis Hilfe zur Erziehung (ohne Erstattungen) Hilfe für junge Volljährige (ohne Erstattungen) Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (ohne Erstattungen) Anteile der Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (ohne Erstattungen) Individuelle Zusatzleistungen und Module (Hilfe zur Erzeihung, Hilfe für junge Volljährige, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) Betriebskostenzuschüsse an freie Träger aus dem Bereich der freiwilligen Leistungen (inklusive Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen nach 8 Kindertagesbetreuungsgesetz) Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von zwei Monaten bis sechs Jahren (Stand: 1. März 2016) Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von zwei Monaten bis drei Jahren Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren Tageseinrichtungen für Schulkinder (Stand: 1. November 2016) D. Ergänzende Informationen, Daten aus den Fachbereichen Bereich Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften und Unterhaltsvorschusskasse Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften Sorgeregister Unterhaltsvorschusskasse... 36

4 4 JUGENDHILFEBERICHT Jugend- und Drogenberatungsstelle Ziele und Aufgaben Aktionen und Veranstaltungen Auswertung Jugendschutz Karlsruhe Übersicht Jugendschutz Karlsruhe Maßnahmenübersicht Personalstundeneinsatz in der Prävention Maßnahmenplanung Jugendgerichtshilfe Mitwirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz gemäß 52 SGB VIII Jugendhilfeplanung Organisatorische Zuordnung Kindertagesbetreuung Jugendhilfeplanung für Kinder im Vorschulbereich Erhebung zu Kindern mit besonderen emotionalen und sozialen Bedürfnissen in Kindertageseinrichtungen (Kitas) KiTa-Portal zur Anmeldung in Kindertageseinrichtungen für Kinder von 0 bis 6 Jahren Servicestelle Kinderbetreuung Jugendhilfeplanung für Schülerhorte/Grundschulkindbetreuung Jugendsozialarbeit/Mobile Jugendarbeit Straßensozialarbeit Innenstadt Mobile Jugendarbeit West Streetwork Oberreut Hip-Hop-Kulturzentrum-Combo Kinderbüro Frühe Prävention Familienbildung Kinderinteressenvertretung Jugendschutz Bündnis für Familie Abteilung Kindertageseinrichtungen Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlungsstelle Bereitschaftspflege Vorläufige Inobhutnahme und Vollzeitpflege von unbegleiteten minderjährigen Ausländern Vollzeitpflege Kindertagespflege Adoptionsvermittlung Psychologische Beratungsstellen und Psychologische Fachdienste Psychologische Beratungsstellen Ost und West für Eltern, Kinder und Jugendliche Psychologische Fachdienste Psychosozialer Dienst AllerleihRauh, Fachberatungsstelle bei sexueller Gewalt Beratungsstelle Frühe Hilfe Sozialer Dienst Bezirkssozialarbeit Schulsozialarbeit Sozialpädagogische Gruppenarbeit (SPGA) Stadtjugendausschuss e.v Rechtliche Grundlagen Finanzübersicht Tätigkeitsbericht Statistische Daten Wirtschaftliche Jugendhilfe Abschnitt WJH 1 Jugendhilfe allgemein Abschnitt WJH 2 Förderbereich Anhang Personalübersicht in den Abteilungen des Jugendamtes und beim Sozialen Dienst (Stand: 1. Januar 2016) Impressum...128

5 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE JUGENDAMT 5 A. VORWORT Liebe Leserin, lieber Leser, der aktuelle Jugendhilfebericht der Sozial- und Jugendbehörde präsentiert sich Ihnen in bewährter Form als umfassendes Nachschlagewerk, mit welchem Sie sich einen vollständigen Überblick über die vielfältige Wirkungsweise der Karlsruher Jugendhilfe verschaffen können. Den letzten beiden Jugendhilfeberichten konnte entnommen werden, dass die Betreuung und Versorgung des Personenkreises der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (uma) nur mit einem immens hohen Ressourceneinsatz sicherzustellen war und dieser jugendhilferechtlichen Aufgabe insofern eine dominierende Rolle zufiel. Auch im Berichtsjahr 2016 stellte die Versorgung dieser jungen Menschen einen sehr wichtigen Aspekt des jugendhilferechtlichen Handelns dar, wobei im Hinblick auf festzustellende Fallzahlveränderungen zwingend zwischen den zunächst durchzuführenden vorläufigen Inobhutnahmen und den zu planenden Anschlusshilfen differenziert werden muss. So hat sich die Flüchtlingssituation mit Blick auf die vorläufigen Inobhutnahmen auch in Karlsruhe entspannt und das Fallaufkommen ist von 831 im Jahr 2015 auf 753 gesunken. Diese Inobhutnahmefälle kommen in Karlsruhe über die LEA (Landeserstaufnahme) an und werden von hier aus bundesweit verteilt. Anders verhält es sich bei den Anschlusshilfen, das heißt den längerfristigen jugendhilferechtlichen Maßnahmen für die uma, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Karlsruhe verbleiben. Hier ist das Fallaufkommen von 154 bearbeiteten Jugendhilfen im Jahr 2015 auf 239 Fälle im Jahr 2016 gestiegen. Die Zahl der auf Dauer in Karlsruhe lebenden unbegleiteten jugendlichen Ausländer wird auch im Jahr 2017 weiter steigen. Ausführliche Informationen zum Personenkreis der uma lesen Sie auf der Seite 109. Eine interessante Entwicklung des Fallaufkommens ist bei den individuellen Jugendhilfefällen für junge Menschen und Familien aus Karlsruhe (das heißt keine uma) im Bereich der Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige sowie der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche festzustellen. In diesen Hilfebereichen konnte die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle im Vergleich zum Jahr 2015 von auf reduziert werden. Dieser positive Effekt könnte auf den guten Ausbaustand von präventiven und ambulanten Hilfen sowie auf eine erfolgreiche Steuerungsstrategie des Sozialen Dienstes zurückzuführen sein. Eine Grafik hierzu finden Sie auf der Seite 107. Ein sehr bedeutendes Arbeitsfeld stellt auch die Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach 8 a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) dar. Die aktuelle Entwicklung dieses Aufgabenbereichs im Rahmen der Frühen Prävention ist ab der Seite 63 dargestellt. Wie dieser gesetzliche Auftrag den Sozialen Dienst tangiert hat, ist auf Seite 108 nachzulesen. Die bekannte Struktur des Jugendhilfeberichts wurde beibehalten. Sie finden in Teil B wieder die allgemeinen Strukturdaten und in Teil C die Daten zum Haushaltsergebnis sowie zum Belegungsstand in den Tageseinrichtungen. Die ausführlichen Tätigkeitsberichte aus den einzelnen Fachbereichen folgen in Teil D des Berichts ab der Seite 33. Auch dieser Jugendhilfebericht stellt nur dann eine verlässliche Informationsquelle dar, wenn die enthaltenen Daten und Fakten aktuell wiedergegeben sind. Dies kann ich erneut bestätigen. Daher gilt mein Dank als Redakteur allen Mitarbeitenden, insbesondere den Kolleginnen und Kollegen vom Amt für Stadtentwicklung (Daten zur Bevölkerung), von der Bundesagentur für Arbeit (BA) und vom Schul- und Sportamt (Daten zur Schulbildung), für die zeitnahe und umfangreiche Bereitstellung der erforderlichen Informationen. Karlsruhe, im Juli 2017

6 6 JUGENDHILFEBERICHT 2016 B. ALLGEMEINE STRUKTURDATEN 1. BEVÖLKERUNG Die folgenden Daten beziehen sich auf den Stand am 31. Dezember 2016 und beinhalten auch alle meldepflichtigen Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) WOHNBEVÖLKERUNG (BEVÖLKERUNG AM ORT DER HAUPTWOHNUNG) Menschen ALTERSSTRUKTUR DER WOHNBEVÖLKERUNG Altersgruppe Bevölkerung insgesamt Prozentualer Anteil an der Gesamtbevölkerung 0 bis unter 3-Jährige ,68 % 3 bis unter 6-Jährige ,41 % 6 bis unter 12-Jährige ,68 % 12 bis unter 18-Jährige ,71 % 18 bis unter 21-Jährige ,94 % 21 bis unter 27-Jährige ,19 % 27 bis unter 35-Jährige ,16 % 35 bis unter 60-Jährige ,46 % 60-Jährige und älter ,77 % Summe ,00 % ALTERSSTRUKTUR DER NICHT DEUTSCHEN WOHNBEVÖLKERUNG Altersgruppe Bevölkerung insgesamt Prozentualer Anteil an der Gesamtbevölkerung 0 bis unter 3-Jährige 875 1,52 % 3 bis unter 6-Jährige 843 1,47 % 6 bis unter 12-Jährige ,89 % 12 bis unter 18-Jährige ,55 % 18 bis unter 21-Jährige ,66 % 21 bis unter 27-Jährige ,07 % 27 bis unter 35-Jährige ,89 % 35 bis unter 60-Jährige ,96 % 60-Jährige und älter ,99 % Summe ,00 %

7 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE JUGENDAMT 7 JUNGE MENSCHEN BIS 27 JAHRE GEGLIEDERT NACH STADTTEILEN Stadtteile Bevölkerung insgesamt unter 3-Jährige 3 bis unter 6-Jährige 6 bis unter 12- Jährige 12 bis unter 18- Jährige 18 bis unter 21- Jährige 21 bis unter 27- Jährige Durlach Oststadt Südweststadt Weststadt Südstadt Neureut Mühlburg Waldstadt Nordweststadt Daxlanden Grünwinkel Rüppurr Innenstadt-West Knielingen Nordstadt Oberreut Grötzingen Hagsfeld Beiertheim-Bulach Innenstadt-Ost Weiherfeld- Dammerstock Rintheim Grünwettersbach Wolfartsweier Hohenwettersbach Stupferich Palmbach Stadtgebiet gesamt

8 8 JUGENDHILFEBERICHT 2016 ANTEIL DER NICHT DEUTSCHEN WOHNBEVÖLKERUNG GEGLIEDERT NACH STADTTEILEN Stadtteile nicht deutsche Bevölkerung insgesamt Quote in Prozent unter 3- Jährige 3- bis unter 6- Jährige 6- bis unter 12- Jährige 12- bis unter 18- Jährige 18- bis unter 21- Jährige 21- bis unter 27- Jährige Oststadt , Südstadt , Durlach , Mühlburg , Weststadt , Südweststadt , Innenstadt-West , Neureut , Nordweststadt , Innenstadt-Ost , Waldstadt , Grünwinkel , Knielingen , Oberreut , Nordstadt , Daxlanden , Rintheim , Grötzingen , Hagsfeld , Rüppurr 852 8, Beiertheim-Bulach , Weiherfeld- Dammerstock , Wolfartsweier 311 9, Grünwettersbach 304 7, Stupferich 212 7, Hohenwettersbach 181 6, Palmbach 141 7, Stadtgebiet gesamt , Hinweis: Ausländeranteil in der Oststadt ohne Berücksichtigung der Bevölkerung in der LEA: 22,7 %

9 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE JUGENDAMT 9 2. DATEN DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT ANTEIL DER ARBEITSLOSEN Arbeitslose in Karlsruhe am 31. Dezember Arbeitslose insgesamt davon Männer davon Frauen davon jugendliche Arbeitslose unter 20 Jahren davon jugendliche Arbeitslose unter 25 Jahren davon Ausländer Arbeitslosenquote 1 insgesamt Quote der Jugendlichen unter 20 Jahren Quote der Jugendlichen unter 25 Jahren Quote der Ausländer 1 In Bezug auf die jeweilige erwerbsfähige Bevölkerungsgruppe ,3 3,9 3,8 10, ,4 3,6 3,7 10, ,5 4,0 3,6 10, ,2 3,5 3,9 10, ,3 3,6 3,6 10, ,8 2,9 3,1 9, Arbeitslose insgesamt jugendliche Arbeitslose unter 20 Jahre jugendliche Arbeitslose unter 25 Jahren

10 10 JUGENDHILFEBERICHT 2016 ARBEITSLOSE GEGLIEDERT NACH STADTTEILEN (SGB II UND SGB III) Die folgenden Daten beziehen sich auf den Stand am 30. September Stadtteile Anzahl Arbeitslosenquote Erwerbsfähige 1 Arbeitslose (Prozent) Anteil der Arbeitslosen 2 (Prozent) Deutsche Ausländer unter 25-Jährige Oberreut ,7 6,0 9,9 3,3 Innenstadt-Ost ,5 6,9 5,8 2,5 Mühlburg ,2 5,1 5,5 3,0 Südstadt ,7 4,5 5,2 2,0 Daxlanden ,6 4,4 5,2 3,2 Rintheim ,5 3,9 6,5 1,7 Grünwinkel ,3 3,9 5,7 3,4 Weststadt ,2 3,6 6,2 1,7 Waldstadt ,0 3,9 4,2 2,0 Durlach ,7 3,2 5,4 1,6 Innenstadt-West ,5 3,5 3,6 1,0 Knielingen ,5 3,3 4,5 2,6 Nordstadt ,5 3,2 4,7 2,0 Oststadt ,5 3,1 4,5 0,9 Südweststadt ,5 3,2 4,8 1,5 Beiertheim-Bulach ,4 3,1 4,8 1,7 Hagsfeld ,0 2,9 3,6 1,0 Weiherfeld- Dammerstock ,0 2,7 5,3 1,2 Wolfartsweier ,0 2,9 3,8 1,0 Nordweststadt ,8 2,7 3,3 0,9 Neureut ,6 2,3 4,6 1,9 Rüppurr ,6 2,5 3,7 1,4 Grötzingen ,5 2,2 3,8 1,2 Palmbach ,4 2,2 4,4 1,0 Stupferich ,2 2,1 4,0 1,5 Grünwettersbach ,9 1,9 1,9 0,3 Hohenwettersbach ,2 1,1 2,1 0,3 ohne Zuordnung Stadtgebiet gesamt ,8 3,5 5,1 1,8 1 Wohnbevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren. 2 Bezogen auf die jeweilige erwerbsfähige Bevölkerungsgruppe.

11 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE JUGENDAMT 11 ANZAHL DER SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG BESCHÄFTIGTEN Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 1, 2 in Karlsruhe (jeweils zum 30. Juni) Alle Beschäftigte nach Arbeitsort. 2 Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erhöht sich in Folge einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2016 bundesweit für aktuelle Stichtage um rund oder 1,2 Prozent (30. Juni 2016). ANZAHL DER BEDARFSGEMEINSCHAFTEN Bedarfsgemeinschaften in Karlsruhe am 31. Dezember Bedarfsgemeinschaften insgesamt davon mit einer Person davon mit zwei Personen davon mit drei Personen davon mit vier Personen davon mit fünf und mehr Personen davon mit Kindern unter 15 Jahren davon allein erziehende Elternteile Personen in Bedarfsgemeinschaften insgesamt SCHULBILDUNG GESAMTSCHÜLERZAHL IM JAHRESVERGLEICH NACH SCHULARTEN Schulart Vorschulische Einrichtungen Grundschulförderklassen Schulkindergärten Grund- und Hauptschulen/ Werkrealschulen Grundschulen Hauptschulen/Werkrealschulen Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2014/ /2016 Veränderung 2016/2017 Veränderung Gemeinschaftsschulen Sonderpädagogische Bildungsund Beratungszentren mit Förderschwerpunkten Realschulen Gymnasien Berufliche Schulen Gewerbliche Schulen Kaufmännische Schulen Hauswirtschaftliche Schulen Summe

12 12 JUGENDHILFEBERICHT 2016 ANTEIL DER AUSLÄNDISCHEN SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER Schulart Vorschulische Einrichtungen Grundschulförderklassen Schulkindergärten Grund- und Hauptschulen/ Werkrealschulen 2015/2016 gesamt Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr davon Ausländer absolut Anteil in Prozent 17,6 19,5 15,2 2016/2017 gesamt davon Ausländer absolut Anteil in Prozent 21,8 22,2 21, , ,9 Gemeinschaftsschulen , ,7 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkten , ,8 Realschulen , ,8 Gymnasien , ,3 Berufliche Schulen Gewerbliche Schulen Kaufmännische Schulen Hauswirtschaftliche Schulen ,4 12,5 14,4 26, Summe , ,5 14,0 12,8 13,3 26,4 ANTEIL VON SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER MIT MIGRATIONSHINTERGRUND Schulart Grund- und Hauptschulen/ Werkrealschulen 2015/2016 gesamt Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr davon Migranten absolut Anteil in Prozent 2016/2017 gesamt davon Migranten absolut Anteil in Prozent , ,2 Gemeinschaftsschulen , ,0 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkten , ,6 Realschulen , ,9 Gymnasien , ,8 Berufliche Schulen Gewerbliche Schulen Kaufmännische Schulen Hauswirtschaftliche Schulen k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A Summe , ,6 24,3 22,0 25,2 34,2

13 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE JUGENDAMT 13 GRUNDSCHULABGÄNGER 2015/2016, ÜBERGÄNGE ZUM SCHULJAHR 2016/2017 Schuljahr Haupt-/ Werkrealschulen Anzahl der Übergänge in Realschulen Gymnasien andere Schulart/ Wiederholer 2015/ (10,59 %) 108 (5,27 %) 513 (25,04 %) (57,59 %) 31 (1,51 %) 2016/ (10,15 %) 103 (5,26 %) 442 (22,55 %) (60,51 %) 30 (1,53 %) Grafik zum Schuljahr 2015/2016 Gemeinschaftsschulen Gemeinschaftsschule 217 Andere Schulart/ Wiederholer 31 Hauptschule/ Werkrealschule 108 Realschule 513 Gymnasium Grafik zum Schuljahr 2016/2017 Gemeinschaftsschule 199 Andere Schulart/ Wiederholer 30 Hauptschule/ Werkrealschule 103 Realschule 442 Gymnasium 1.186

14 14 JUGENDHILFEBERICHT 2016 Schuljahr 2016/2017 dargestellt nach einzelnen Schulen Schulen Gemeinschaftsschulen Haupt-/ Werkrealschulen Anzahl der Übergänge in Realschulen Gymnasium andere Schulart/ Wiederholer Adam-Remmele-Schule Anne-Frank-Schule Augustenburg GMS Grötzingen GHS Beiertheim GS Bergwaldschule GS Bulach GHS Daxlanden Draisschule Eichelgartenschule Eichendorffschule Ernst-Reuter-Schule Friedrich-Ebert-Schule Gartenschule GS Grünwinkel Gutenbergschule GS Hagsfeld Hans-Thoma-Schule Hardtschule Hebelschule Heinrich-Köhler-Schule Heinz-Barth-Schule GS Knielingen Leopoldschule Marylandschule Nebeniusschule Nordschule Neureut Oberwaldschule Aue Pestalozzischule Rennbuckelschule Riedschule GS Rintheim Schillerschule Schloss-Schule Schule im Lustgarten GS Stupferich Südendschule Südschule Neureut

15 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE JUGENDAMT 15 Schulen Gemeinschaftsschulen Haupt-/ Werkrealschulen Anzahl der Übergänge in Realschulen Gymnasium andere Schulart/ Wiederholer Tullaschule Viktor-von-Scheffel-Schule Waldschule Neureut Weiherwaldschule Weinbrennerschule Werner-von-Siemens-Schule GS Wolfartsweier

16 16 JUGENDHILFEBERICHT 2016 C. SPEZIELLE JUGENDHILFEDATEN Auf den folgenden Seiten werden die Haushaltsdaten des Transferbereichs abgebildet. Die Aufwendungen, die als sogenannte freiwillige Leistungen zu Lasten der Produktgruppen des Jugendhilfehaushalts verbucht wurden (insbesondere Betriebskostenzuschüsse an freie Jugendhilfeträger), sind in der Übersicht ab Seite 26 dargestellt. 1. PRODUKTGRUPPE ALLGEMEINE FÖRDERUNG JUNGER MENSCHEN HAUSHALTSANSATZ UND HAUSHALTSERGEBNIS Aufwendungen Jugendhilfeleistung Haushaltsansatz Haushaltsergebnis Aufwendungen insgesamt davon für Jugendschutz Kinderbüro Jugendschutzteams der Jugend- und Drogenberatungsstelle Jugendsozialarbeit Schulsozialarbeit ( Verbrauchsmittel ) Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Erträge Ertragsart Haushaltsansatz Haushaltsergebnis Erträge insgesamt davon Kostenerstattungen/Zuweisungen Kostenbeiträge, sonstige Erträge Euro Euro Euro Euro Euro Euro 2. PRODUKTGRUPPE HILFEN FÜR JUNGE MENSCHEN UND IHRE FAMILIEN HAUSHALTSANSATZ UND HAUSHALTSERGEBNIS Aufwendungen (inklusive Erstattungen) Jugendhilfeleistung Haushaltsansatz Haushaltsergebnis Aufwendungen insgesamt davon unter anderem für Frühe Prävention Familienhebammen (inkl. Familienhebammenpool) Heilpädagogischer Fachdienst Hilfen nach 19 SGB VIII Hilfe zur Erziehung ambulante Hilfen teilstationäre Hilfen stationäre Hilfen Schulentgelt (nur Hilfe zur Erziehung) individuelle Zusatzleistungen (nur Hilfe zur Erziehung) Erstattungen an andere Jugendämter (nur Hilfe zur Erziehung) Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro

17 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE JUGENDAMT 17 Jugendhilfeleistung Haushaltsansatz Haushaltsergebnis Hilfe für junge Volljährige Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Inobhutnahme Leistungen nach dem Jugendgerichtsgesetz Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Erträge Ertragsart Haushaltsansatz Haushaltsergebnis Erträge insgesamt davon Kostenerstattungen/Zuweisungen Kostenbeiträge, sonstige Erträge Euro Euro Euro Euro Euro Euro 3. PRODUKTGRUPPE ALLGEMEINE FÖRDERUNG VON KINDERN IN TAGESEINRICHTUNGEN UND IN TAGESPFLEGE HAUSHALTSANSATZ UND HAUSHALTSERGEBNIS Aufwendungen (inklusive Erstattungen) Jugendhilfeleistung Haushaltsansatz Haushaltsergebnis Aufwendungen insgesamt davon für finanzielle Förderung/ Übernahme von Teilnahmebeiträgen in Tageseinrichtungen finanzielle Förderung/ Übernahme von Teilnahmebeiträgen bei Tagespflege Euro Euro Euro Euro Euro Euro Erträge Ertragsart Haushaltsansatz Haushaltsergebnis Erträge insgesamt davon Kostenerstattungen/Zuweisungen Kostenbeiträge, sonstige Erträge Euro Euro Euro Euro Euro Euro 4. PRODUKTGRUPPE UNTERHALTSVORSCHUSSLEISTUNGEN HAUSHALTSANSATZ UND HAUSHALTSERGEBNIS Aufwendungen Jugendhilfeleistung Haushaltsansatz Haushaltsergebnis Aufwendungen insgesamt* Euro Euro (Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)) * ohne Abzug von Rückzahlungen nach 5 UVG

18 18 JUGENDHILFEBERICHT 2016 Erträge Die in diesem Produktbereich entstehenden Aufwendungen trägt die Stadt Karlsruhe zu einem Drittel (zwei Drittel trägt der Bund beziehungsweise das Land). Insofern stehen auch die erlangten Erträge der Stadt Karlsruhe mit dieser Quote nur anteilig zu. Die Abrechnung von Aufwendungen und Erträgen mit dem Land Baden-Württemberg erfolgt monatlich. Insgesamt wurden rund Euro abgerechnet. Ein direkter Zusammenhang zwischen Aufwendungen und Erträgen des jeweiligen Haushaltsjahres kann nicht hergestellt werden, da in die monatlichen Abrechnungen auch Zahlungen aus Vorjahren (geleistete Zahlungen von Unterhaltspflichtigen für zurückliegende Zeiträume) einfließen. 5. TABELLEN/ÜBERSICHTEN PROZENTUALE VERTEILUNG DES HAUSHALTSERGEBNISSES AUF DEN GESAMTETAT (AUFWENDUNGEN) Übersicht zum Gesamtetat nach Produktgruppen (100 % = ) PG 36.90; 3,45 % PG 36.20; 0,69 % PG 36.50; 11,12 % PG 36.30; 84,74 % Übersicht zur Produktgruppe nach Hilfearten (100 % = ) Erstattungen 2,61 % Inobhutnahme 14,41 % Eingl. Hilfe nach 35 a SGB VIII 8,89 % Hilfen nach dem JGG 0,13 % Hilfen nach 16 bis 21 SGB VIII 3,68 % Hilfe für junge Volljährige 12,28 % Hilfe zur Erziehung 58 %

19 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE JUGENDAMT 19 HAUSHALTSANSATZ UND HAUSHALTSERGEBNIS DER HILFEN ZUR ERZIEHUNG (HZE) Haushaltsansatz Haushaltsergebnis SGB VIII 29 SGB VIII 30 SGB VIII 31 SGB VIII 32 SGB VIII 33 SGB VIII 34 SGB VIII 35 SGB VIII Anmerkung: 34 SGB VIII ohne Aufwendungen für individuelle Zusatzleistungen und Schulentgelt GEGENÜBERSTELLUNG DER HAUSHALTSERGEBNISSE 2015 UND 2016 Hilfen nach 19 SGB VIII (ohne Erstattungen)

20 20 JUGENDHILFEBERICHT 2016 Hilfe zur Erziehung (inklusive Entgelte für individuelle Zusatzleistungen und Schulentgelt, ohne Erstattungen) Hilfe für junge Volljährige (ohne Erstattungen) Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (ohne Erstattungen) Inobhutnahme (ohne Erstattungen)

21 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE JUGENDAMT 21 HAUSHALTSENTWICKLUNG 2009 BIS 2016 Übersicht Haushaltsansätze des Jugendhilfe-Transferetats (bis 2018) Aufwendungen Haushaltsjahr Erträge Haushaltsjahr

22 22 JUGENDHILFEBERICHT 2016 Übersicht Haushaltsergebnisse des Jugendhilfe-Transferetats Aufwendungen Haushaltsjahr Erträge Haushaltsjahr

23 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE JUGENDAMT 23 HILFE ZUR ERZIEHUNG (OHNE ERSTATTUNGEN) Alle Hilfen Haushaltsjahr Ambulante Hilfen Haushaltsjahr Teilstationäre Hilfen (ohne individuelle Zusatzleistungen/Module und Schulentgelt) Haushaltsjahr

24 24 JUGENDHILFEBERICHT 2016 Stationäre Hilfen (ohne individuelle Zusatzleistungen und Schulentgelt) Haushaltsjahr Verhältnis zwischen ambulanten (inklusive teilstationären) und stationären Hilfen 100% 49,65 % 49,05 % 48,78 % 48,08 % 51,19 % 49,35 % 48,39 % 50,35 % 49,65 % 50,95 % 51,22 % 51,92 % 48,81 % 50,65 % 51,61 % 50,35 % stationär ambulant 0% HILFE FÜR JUNGE VOLLJÄHRIGE (OHNE ERSTATTUNGEN) Haushaltsjahr

25 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE JUGENDAMT 25 EINGLIEDERUNGSHILFE FÜR SEELISCH BEHINDERTE KINDER UND JUGENDLICHE (OHNE ERSTATTUNGEN) Haushaltsjahr ANTEILE DER HILFE ZUR ERZIEHUNG, HILFE FÜR JUNGE VOLLJÄHRIGE UND EINGLIEDERUNGSHILFE FÜR SEELISCH BEHINDERTE KINDER UND JUGENDLICHE (OHNE ERSTATTUNGEN) 100% 80% 13,83 % 12,80 % 11,51 % 12,09 % 9,55 % 11,45 % 12,46 % 15,51 % 5,28 % 6,54 % 7,02 % 6,05 % 9,72 % 10,65 % 11,31 % 11,22 % 60% 40% 80,89 % 80,66 % 81,47 % 81,86 % 80,73 % 77,90 % 76,23 % 73,27 % 20% 0% Hilfe zur Erziehung Eingliede-rungshilfe Hilfe für junge Volljährige Eingliederungshilfe INDIVIDUELLE ZUSATZLEISTUNGEN UND MODULE (HILFE ZUR ERZIEHUNG, HILFE FÜR JUNGE VOLLJÄHRIGE, EINGLIEDERUNGSHILFE FÜR SEELISCH BEHINDERTE KINDER UND JUGENDLICHE) Haushaltsjahr

26 26 JUGENDHILFEBERICHT 2016 BETRIEBSKOSTENZUSCHÜSSE AN FREIE TRÄGER AUS DEM BEREICH DER FREIWILLIGEN LEISTUNGEN (INKLUSIVE ZUSCHÜSSE FÜR KINDERTAGESEINRICHTUNGEN NACH 8 KINDERTAGESBETREUUNGSGESETZ) Zuschussempfänger Zuschusshöhe tangierte Produktgruppe 1. Beiertheimer Carneval Club 89 e. V. Projekt Integration durch Teilhabe am Gardetanz Euro Arbeiterwohlfahrt Karlsruhe ggmbh Elterntreff Mühlburg Haus der Familie Internationaler Müttertreff Pestalozzischule KiD Hilfe für Kinder von Drogenabhängigen Zweite Chance für Schulverweigerinnen und Schulverweigerer Arbeitsförderungsbetriebe Karlsruhe ggmbh Projekt Perspektiven durch Integration in Ausbildung für Flüchtlinge PIAF Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Aschenhütte e. V Euro Badischer Jugendherbergsverband 501 Euro Caritasverband Intensivhilfen Projekt Freizeit in Vielfalt Projekt im Übergangswohnheim Euro Euro Euro Christliches Jugenddorfwerk (CJD) Karlsruhe Teilzeitausbildung für junge Mütter und Väter Euro Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband Karlsruhe e. V. Personal- und Sachkostenzuschuss Projekt Starke Eltern Starke Kinder Euro 980 Euro Diakonische Suchthilfe ggmbh Kindergruppe Regenbogen Euro Diakonisches Werk Karlsruhe Beratung Straßenprostitution Elterntreff Bergwald Straßensozialarbeit Südstadt Diverse freie Träger Ferienerholungsmaßnahmen Hilfe für arbeitslose Jugendliche Jugendfördernde Maßnahmen (über Dezernat 3) Maßnahmen gegen Jugendgewalt (über Sozialen Dienst) Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen Zuschüsse für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Eheberatungsstelle Karlsruhe Euro Eltern und Freunde für Inklusion e. V. Karlsruhe Elternlotsenprojekt Euro Hardtstiftung Mehrgenerationenhaus Euro Hebammenverband Baden-Württemberg e. V., Kreisverband Karlsruhe Förderung der Beratungsleistungen freiberuflicher Hebammen und Entbindungspfleger Euro

27 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE JUGENDAMT 27 Zuschussempfänger Zuschusshöhe tangierte Produktgruppe Heimstiftung Karlsruhe Anlaufstelle IGLU Schulkoordination an der Elisabeth-Selbert-Schule Internationaler Bund Bildungsberatung Dolmetscherpool Hausaufgabenbetreuung Hausaufgabenbetreuung Sinti- und Romakinder Miete Werderstraße Jugendmigrationsdienst PaxxAn Quereinsteiger Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Karlsruhe e. V Euro jubez Projekt supercraftproducts Euro Katholische Hochschulgemeinde und Capoeira e. V. Projekt Gutes bewirkt Gutes Euro Katholisches Jugendhaus Zuschuss für eine Hauptschulreferentin Euro Landsmannschaft der Deutschen aus Russland Projekt Alle unter einem Dach Euro Mütterzentrum e. V Euro Nehemia Initiative e. V. Projekt Siebenstein Euro Offene Jugendwerkstatt Karlsruhe e. V. Projekt Gemeinsam schaffen Gescha Euro Pro Familia Karlsruhe e. V. Ehe- und Familienberatungsstelle Let's Talk About Euro Euro Rehabilitationszentrum Südwest für Behinderte e.v. Familienberatung Euro Ring politischer Jugend Karlsruhe Euro Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Anti-Gewalt-Tandemberatung Eheberatungsstelle Intensivhilfen Kindergruppe Nangilima Euro Euro Euro Euro Tiyatro Diyalog Theaterprojekte an Schulen Euro Türkischer Elternverein e. V. Elterncafés Euro Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V Euro

28 28 JUGENDHILFEBERICHT 2016 Zuschussempfänger Zuschusshöhe tangierte Produktgruppe Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e. V. Ambulante Straffälligenhilfe BIZUKI Elterncafé Nebeniusschule Kompetenzagentur Karlsruhe Mieten/Erbbauzinsen Schulsozialarbeit Schillerschule Täterberatung/Gewalt im sozialen Nahraum Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro

29 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE JUGENDAMT TAGESEINRICHTUNGEN FÜR KINDER IM ALTER VON ZWEI MONATEN BIS SECHS JAHREN (STAND: 1. MÄRZ 2016) Träger Einrichtungen Gruppen Plätze Arbeiterwohlfahrt 17 67, Evangelische Kirchengemeinden Katholische Kirchengemeinden Stadt Karlsruhe 20 74, Sonstige , Summe , GRUPPENSTRUKTUR Gruppenarten Alter Öffnungszeiten Summe Krippengruppen Altersgemischte Gruppen Kindergartengruppen ab zwei Jahren Kindergartengruppen null bis drei Jahre null bis sechs Jahre zwei bis sechs Jahre drei bis sechs Jahre GT VÖ RG HT 131, , , ,5 78, ,5 Summe 412, ,5 GT = Ganztagsangebot, VÖ = verlängerte Öffnungszeit, RG = Regelangebot, HT = Halbtagsangebot TAGESEINRICHTUNGEN FÜR KINDER IM ALTER VON ZWEI MONATEN BIS DREI JAHREN ÜBERSICHT Träger Plätze Arbeiterwohlfahrt 351 Evangelische Kirchengemeinden 407 Katholische Kirchengemeinden 595 Stadt Karlsruhe 293 Sonstige Summe VERSORGUNGSQUOTE Kinder null bis unter drei Jahre (Bevölkerungsdaten 30. Juni 2015) Versorgungsquote ,5 Prozent

30 30 JUGENDHILFEBERICHT 2016 ENTWICKLUNG PLATZKAPAZITÄT U Anzahl Plätze Entwicklung Platzkapazität U TAGESEINRICHTUNGEN FÜR KINDER IM ALTER VON DREI BIS SECHS JAHREN ÜBERSICHT Träger Plätze Arbeiterwohlfahrt 677 Evangelische Kirchengemeinden Katholische Kirchengemeinden Stadt Karlsruhe 964 Sonstige Summe VERSORGUNGSQUOTE Kinder drei bis unter sieben Jahre (Bevölkerungsdaten 30. Juni 2015) Versorgungsquote ,4 Prozent

31 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE JUGENDAMT 31 ENTWICKLUNG ANGEBOTSFORMEN UND PLATZKAPAZITÄT Ü Anzahl Plätze Ganztagskindergarten verlängerte Öffnungszeiten Regelkindergarten Halbtagskindergarten

32 32 JUGENDHILFEBERICHT TAGESEINRICHTUNGEN FÜR SCHULKINDER (STAND: 1. NOVEMBER 2016) ÜBERSICHT Träger Einrichtungen Gruppen Plätze Caritas Diakonisches Werk Elterninitiativen Evangelisches Diakonissenhaus Kinder-Stadtkirche Kind und Beruf Pro Liberis ggmbh Stadt Karlsruhe 23 71, Stadtjugendausschuss e. V Freie Waldorfschule Summe , PLATZ- UND BELEGUNGSSTRUKTUR Jahr Anzahl der Plätze belegte Plätze Hortbelegung im Einzelnen 2016 vormittags nachmittags ganztags Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule Insgesamt ,2 - k. A. k. A. 86 ENTWICKLUNG Hort Kapazität Belegung insgesamt vormittags nachmittags ganztags

33 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE JUGENDAMT 33 D. ERGÄNZENDE INFORMATIONEN, DATEN AUS DEN FACHBEREICHEN 1. BEREICH BEISTANDSCHAFTEN, VORMUNDSCHAFTEN, PFLEGSCHAFTEN UND UNTERHALTSVORSCHUSSKASSE BEISTANDSCHAFTEN, VORMUNDSCHAFTEN, PFLEGSCHAFTEN Anzahl der Beistandschaften, Vormundschaften und Pflegschaften sowie erlangte Einnahmen in diesen Bereichen zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres: gesetzliche Amtsvormundschaften darunter ausländische Jugendliche bestellte Amtspflegschaften darunter ausländische Jugendliche bestellte Amtsvormundschaften darunter ausländische Jugendliche Beistandschaften darunter ausländische Jugendliche Erträge je Jahr (in Millionen Euro) 2,79 2,70 2,70 2,68 2,71 2,82 Soweit ein Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, einen Vormund benötigt, zum Beispiel wenn die Mutter minderjährig und unverheiratet ist, wird das Jugendamt für dieses Kind gesetzlicher Vormund. Daneben besteht die Möglichkeit, dass das Jugendamt vom Familiengericht zum Pfleger oder Vormund bestellt wird, wenn beispielsweise die Eltern den Erziehungsaufgaben nicht mehr gerecht werden können oder aus sonstigen Gründen als Sorgeberechtigte ausfallen. Bei einer bestellten Amtspflegschaft wird lediglich ein Teil der elterlichen Sorge auf das Jugendamt übertragen, zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Bei einer bestellten Amtsvormundschaft wird die gesamte elterliche Sorge auf das Jugendamt übertragen. Seit 2007 und vor allem seit Ende 2014 war ein rasanter Anstieg der Vormundschaften zu verzeichnen. Hierbei handelte es sich vor allem um Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA). Zur Bewältigung dieser Aufgabe wurden seit 2015 bis zu 2,5 überplanmäßige Stellen zur Verfügung gestellt. Zuletzt waren hiervon jedoch nur noch 0,4 Stellen tatsächlich besetzt. Im Bereich Vormundschaften und Pflegschaften wurde durch die Vormundschaftsreform 2011 unter anderem eine verbindliche Fallzahlobergrenze (maximal 50 Fälle je Vollzeit-Stelle) gesetzlich normiert. Außerdem wurde festgelegt, dass der Vormund oder Pfleger mit seinem Mündel oder Pflegling persönlichen Kontakt halten muss und diesen in der Regel einmal monatlich in dessen üblicher Umgebung aufsuchen soll. Zur Feststellung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für ein minderjähriges Kind kann eine Beistandschaft beantragt werden. Die Interessen des Kindes werden in diesen Bereichen dann fachkundig durch das Jugendamt vertreten. Antragsberechtigt ist jeder Elternteil, dem entweder die alleinige elterliche Sorge für den entsprechenden Aufgabenbereich zusteht oder in dessen Obhut sich das Kind befindet. Bei den Erträgen aus der unteren Zeile handelt es sich um Beträge, die von barunterhaltspflichtigen Elternteilen für die vertretenen Kinder erlangt werden konnten. Hierbei mussten in vielen Fällen auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Nicht erfasst sind hierbei Fälle, in denen durch das Jugendamt zwar die Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden, die Zahlungen dann aber direkt an die Berechtigten erfolgen. Im Jahr 2016 konnte dies immerhin bei ungefähr 24 Prozent aller Fälle und mit einem Gesamtbetrag von weiteren 1,7 Millionen Euro erreicht werden. Die Zahlen machen deutlich, dass der oben genannte Bereich des Jugendamtes unter anderem einen wichtigen und dauerhaften Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut in Karlsruhe leistet. Obwohl im Zusammenhang mit

34 34 JUGENDHILFEBERICHT 2016 der Umsetzung der Vormundschaftsreform seit 2012 die Standards im Bereich Beistandschaften deutlich herabgesetzt werden mussten, konnten seit 2015 die Einnahmen wieder deutlich gesteigert werden. Vor der Realisierung der Unterhaltsansprüche sind diese in einem vollstreckbaren Titel festzustellen. Häufig kann dies durch ein freiwilliges Anerkenntnis des Pflichtigen erreicht werden (siehe Tabelle Beurkundungstätigkeit des Jugendamtes unter Unterhaltsverpflichtungserklärungen ). Soweit dies nicht gelingt, ist eine gerichtliche Klärung erforderlich. Im Jahr 2016 wurden insoweit insgesamt 171 Unterhaltsverfahren geführt. VATERSCHAFTSFESTSTELLUNGEN Vaterschaft festgestellt davon durch: freiwillige Anerkennung* gerichtliche Entscheidung Vaterschaft nicht festgestellt * Die oben genannten Zahlen beziehen sich nur auf die Fälle, in denen das Jugendamt der Stadt Karlsruhe tätig war. Insbesondere sind Vaterschaftsanerkennungen vor dem Standesamt hierbei noch nicht erfasst. Nach Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, muss die Vaterschaft festgestellt werden. In den meisten Fällen erfolgt dies durch freiwillige Anerkennung in urkundlicher Form. Nur wenn der Vater hierzu nicht bereit ist, muss eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden. Nur in wenigen Fällen muss festgestellt werden, dass die Vaterschaft dauerhaft nicht geklärt werden kann. BEURKUNDUNGSTÄTIGKEIT DES JUGENDAMTES Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen darunter Anerkennungen nach 1599 II BGB Unterhaltsverpflichtungserklärungen Sorgeerklärungen Sonstige Erklärungen Beurkundungen insgesamt Sonstige Tätigkeiten der Urkundspersonen des Jugendamtes (zum Beispiel Titelumschreibungen und Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen) Die Befugnis der Urkundsperson des Jugendamtes ergibt sich aus 59 SGB VIII. Der Schwerpunkt der Tätigkeit in diesem Bereich liegt in der Beurkundung von Sorgeerklärungen, Vaterschaftsanerkennungen und Unterhaltsverpflichtungserklärungen.

35 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE JUGENDAMT 35 SORGEREGISTER Gemeinsame Sorge bei Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, mit Geburtsort in Karlsruhe (Stand 31. Dezember 2016) Geburtsjahrgang Anzahl nichteheliche Geburten insgesamt Anzahl der Kinder, bei denen die Eltern keine Sorgeerklärung abgegeben haben * Anzahl der Kinder, bei denen die Eltern eine Sorgeerklärung abgegeben haben Anzahl in % Anzahl der Kinder, bei denen die gemeinsame Sorge durch eine familiengerichtliche Entscheidung übertragen wurde *** , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ** * Die Zahlenwerte beziehen sich auf die Anzahl der im jeweiligen Geburtsjahr nichtehelich geborenen Kinder. Über die Anzahl der Kinder, bei denen die Eltern aufgrund nachfolgender Eheschließung gemeinsames Sorgerecht erlangt haben, gibt es leider keine Statistik. ** Leider liegt die Gesamtanzahl der nichtehelichen Geburten für das Jahr 2016 noch nicht vor. *** Die Möglichkeit einer gerichtlichen Übertragung der gemeinsamen Sorge wurde erstmals mit dem Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern geschaffen, das zum 19. Mai 2013 in Kraft trat. Die gemeinsame Sorge bei nicht verheirateten Eltern ist seit 1. Juli 1998 durch die Abgabe von sogenannten Sorgeerklärungen möglich. Ab diesem Zeitpunkt konnte sie auch für Kinder, die vorher geboren sind, abgegeben werden. Von dieser Möglichkeit haben jedoch nur wenige Eltern Gebrauch gemacht haben. Dafür besteht für jüngere Kinder immer häufiger ein gemeinsames Sorgerecht. Zur Verdeutlichung dieser Entwicklung enthält die obige Tabelle bewusst auch noch Werte für Kinder die zwischenzeitlich volljährig sind (Geburtsjahrgänge ). Sind Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, bestimmt 1626 a BGB, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, soweit die Eltern keine Sorgeerklärungen abgegeben haben und auch keine Übertragung der gemeinsamen Sorge durch das Familiengericht erfolgte (diese Möglichkeit wurde durch die Sorgerechtsreform

36 36 JUGENDHILFEBERICHT neu geschaffen!). Bei jedem Geburtsjugendamt wird ein sogenanntes Sorgeregister geführt. Eintragungen in dieses Register erfolgen, wenn Sorgeerklärungen abgegeben wurden oder eine familiengerichtliche Übertragung erfolgte. Soweit keine Eintragungen im Sorgeregister vorliegen, kann die Mutter beim Wohnsitzjugendamt hierüber eine Bescheinigung verlangen (Negativattest), um damit die Alleinsorge nachzuweisen. Sofern Wohnsitzjugendamt und Geburtsjugendamt auseinander fallen, müssen zwischen den beiden Jugendämtern die Daten ausgetauscht werden. Die Tätigkeit des Sorgeregisters des Jugendamtes der Stadt Karlsruhe ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle Eintragungen ins Sorgeregister Ausstellung von Negativattesten Anfragen an Geburtsjugendamt Auskunft an örtlich zuständiges Wohnsitzjugendamt Sonstige Auskünfte und Tätigkeiten * * Tätigkeiten insgesamt * Bis 2012 sind die sonstigen Auskünfte und Tätigkeiten bei den Auskünften an das örtlich zuständige Jugendamt enthalten. Da diese Auskünfte und Tätigkeiten stark zugenommen haben, werden sie ab 2013 gesondert ausgewiesen. UNTERHALTSVORSCHUSSKASSE Die Unterhaltsvorschussleistung ist eine finanzielle Hilfe für alleinerziehende Elternteile. Sie wird in der Regel für Kinder gewährt, die vom anderen Elternteil nicht mindestens Unterhalt in Höhe der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten und das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Insoweit ist diese Leistung ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Kinderarmut in Karlsruhe. Der Leistungszeitraum beträgt 72 Monate. Unterhaltsleistungen an Kindern Anzahl der Kinder zum Stichtag 31. Dezember eines jeden Jahres, die Unterhaltsvorschussleistungen erhielten Anzahl der Kinder, die insgesamt Unterhaltsvorschussleistungen erhielten davon Neuzugänge im jeweiligen Jahr Anzahl der Kinder, bei denen die Leistung eingestellt wurde ENTWICKLUNG DER AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE Die Unterhaltsvorschussleistungen werden zu 2 / 3 von Bund und Land und zu 1 / 3 von der Stadt Karlsruhe getragen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der entstehenden Aufwendungen auf. Bei den aufgeführten Erträgen handelt es sich überwiegend um Unterhaltsleistungen, die im Rahmen des Rückgriffs von barunterhaltspflichtigen Elternteilen erlangt werden konnten Aufwendungen in Euro Erträge in Euro Erträge in Bezug zu den Aufwendungen in Prozent 24,92 30,00 29,00 29,95 29,21 26,03 Netto in Euro

37 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE JUGENDAMT 37 Die Höhe der jährlichen Aufwendungen für die Unterhaltsvorschussleistungen wird wesentlich dadurch beeinflusst, wie lange für ein Kind insgesamt Unterhaltsvorschuss gewährt werden muss. Die Gesamtdauer des Leistungsbezuges von Fällen, die seit 2013 eingestellt wurden, ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Gesamtdauer des Leistungsbezuges Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent 1 bis 24 Monate bis 48 Monate bis 72 Monate Gesamt

38 38 JUGENDHILFEBERICHT JUGEND- UND DROGENBERATUNGSSTELLE ZIELE UND AUFGABEN Leitende Ziele der Suchtprävention sind: Allgemeine Förderung der psychosozialen Gesundheit. Vermeidung von Suchtbildung und anderer selbst- und fremdschädigender Verhaltensprozesse. Hieraus ergeben sich folgende Aufgabenstellungen: 1. Information und Sensibilisierung Suchtprävention vermittelt korrektes Wissen über legale und illegale Drogen und andere Suchtmittel und -formen, einschließlich ihrer positiven und negativen Wirkungen, über gesetzliche Regelungen, wirtschaftliche Hintergründe und gesellschaftliche Zusammenhänge, Rituale, Geschichte, Kultur, Missbrauch, Abhängigkeit und deren Wirkungen, Beratungs- und Therapiemöglichkeiten.

39 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE JUGENDAMT Verbesserung der individuellen Handlungskompetenzen Selbstbewusste und selbstverantwortliche Menschen können mit schwierigen Lebenssituationen so umgehen, dass sie daran wachsen und sich selbst stabilisieren. Suchtprävention fördert bei Einzelnen oder Gruppen Konfliktfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Alltags- und Lebensbewältigung, Problemlösungsfähigkeiten, Umgang mit Gefühlen, um nur einige Begriffe zu nennen. 3. Soziale Integration und Förderung verbesserter Lebensbedingungen Suchtverhalten wird zu einem wesentlichen Teil auf mangelnde Integration und Anerkennung zurückgeführt. Isolation und mangelndes Selbstwertgefühl können zu Verhaltensweisen führen, welche darauf abzielen, die psychische Befindlichkeit mittels Drogen und anderen Suchtmitteln zu verbessern. Es gilt, soziale Ausgrenzung frühzeitig zu vermeiden und dem Einzelnen Anerkennung zuteil werden zu lassen. Suchtprävention hilft mit bei der Gestaltung und Verbesserung struktureller Lebensbedingungen in Kindergarten, Schule, Arbeitswelt und Freizeit. 4. Förderung der Befähigung von Bezugspersonen im Umgang bei Auffälligkeiten Durch Seminare, Fortbildung, berufsübergreifenden Informations- und Erfahrungsaustausch werden Sensibilisierung in Bezug auf Gefährdung hergestellt und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt. AKTIONEN UND VERANSTALTUNGEN Die Tabelle auf der Seite 41 zeigt eine Übersicht der geleisteten Aktivitäten. Neben der Veranstaltungsart enthält sie Hinweise auf Zielgruppen und auf die besondere Beteiligung einzelner Institutionen. Die Anzahl der erreichten Personen aus den Zielgruppen von 1990 bis 2016 beläuft sich nach unseren durchgeführten Erhebungen auf rund Personen. Unseren Erfahrungen nach teilt sich diese Zahl etwa hälftig in Personen, die erreicht wurden mit a) allgemeinen Informationen, die Kontakte im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der kurzzeitigen Nachfragen umfassen und b) intensiven Informationen, mit zeitlich und inhaltlich ausgedehnten Kontakten und Gesprächen im Rahmen von Seminaren und speziellen Veranstaltungen für bestimmte Zielgruppen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung von Aufträgen sind an dieser Stelle folgende durchgeführte oder initiierte Vorhaben zu erwähnen: Konzeptionelle Weiterentwicklung, Durchführung und Begleitung des Projektes Jugendschutz Karlsruhe. Umsetzung und Durchführung des Alkohol-Präventionsprojektes Tom & Lisa für die Zielgruppe der Jugendlichen. Durchführung des Projektes Reset C für erstauffällige Drogenkonsumierende. Umsetzung des Konzeptes Move Motivierende Kurzintervention bei konsumierenden Jugendlichen in Form von Weiterbildungsmaßnahmen bei Multiplikatoren. Reorganisation, Neuausrichtung und Zuordnung der Präventionsangebote für Gruppen nach dem Transtheoretischen Model (TTM). Inhaltliche Umsetzungsarbeit mit den Präventionsbeauftragten des Regierungspräsidiums im Zusammenhang mit dem Präventionskonzept für Schulen in Baden-Württemberg stark.stärker.wir, insbesondere Entwicklung eines Stufenplans zum Umgang mit Substanzkonsum in der Schule. Für detaillierte Informationen zur Entwicklung des Stufenplans siehe Seite 42. AUSWERTUNG JUGENDSCHUTZ KARLSRUHE 307 Mitarbeitende haben über das Jahr an zehn Einsatztagen bei sieben Veranstaltungen Jugendliche angesprochen. Dabei ergaben sich 91 Überstellungen an die Mitarbeitenden im Zentralteam, die wiederum 50 Jugendliche an ihre Eltern überstellen mussten. Von den Teams wurde veranlasst, dass Jugendliche selbstständig 269 Flaschen Alkoholika entsorgten. Die höchsten, festgestellten Alkoholwerte lagen bei jeweils 2,38 Promille bei einem 16-jährigen beziehungsweise 17-jährigen Mädchen und bei 1,84 Promille bei einem 15-jährigen Jungen.

40 40 JUGENDHILFEBERICHT 2016 Bei einzelnen Veranstaltungen waren vor Beginn Vorteams im Veranstaltungsgebiet und der Umgebung unterwegs, die den Lebensmitteleinzelhandel, die gastronomischen Anbieter und deren Bedienstete zum Thema Jugend und Alkohol sensibilisierten und mit Postern, Werbematerialien, Ratschlägen und Hinweisen zum Umgang mit Jugendlichen aufklärten beziehungsweise unterstützten. ÜBERSICHT JUGENDSCHUTZ KARLSRUHE Veranstaltung Altstadtfest Durlach Altstadtfest Durlach Das Fest Das Fest Das Fest Faschingsumzug Daxlanden Faschingsumzug Durlach Faschingsumzug Karlsruhe Kerwe Neureut Mitarbeiter gesamt (Polizei, med. Serv., SJB) 27/P: 4, MED: 4, SOZ: 11, SJB: 8 27 / P:4, MED:4, SOZ:10,SJB:9 43 / P:7, MED:7, SOZ:19, SJB:10 37 / P:6, MED:7, SOZ:16, SJB:8 38 / P:8, MED:7, SOZ:16, SJB:7 24 / P:4, MED:4, SOZ:11, SJB:5 31 / P:5, MED:5, SOZ:12, SJB:9 38 / P:6, MED: 6, SOZ:17, SJB:9 19 / P:4, MED:3, SOZ:8, SJB:4 Ansprachen Überstellungen an Zentralteam Überstellungen an Eltern Eingezogene Alkoholika Höchstwerte Alkohol Alter Jugendliche ,18 17 W ,84 15 M ,60 15 M ,50 15 W ,38 17 W ,94 15 W ,42 15 M Ø 1,91 Ø 15,6

41 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE JUGENDAMT 41 MASSNAHMENÜBERSICHT Veranstaltungen Zielgruppen Beteiligung Ort Personen Stunden 5 Alkohol- Präventionsprogramm Tom und Lisa Schülerinnen/ Schüler diverse Schulen, Multiplikatoren diverse Schulen, JDB Aids- und Hepatitisprävention U-Häftlinge Aidshilfe, JVA JVA Karlsruhe Reset Cannabis Jugendliche und junge Erwachsene 47 Gruppeninformation für Schulklassen Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien Schülerinnen/ Schüler JDB, JGH, Suchtmediziner, Ex-User diverse Schulen 3 Öffentlichkeitsarbeit Öffentlichkeit Stadt Karlsruhe, SJB, Landkreis Karlsruhe, JDB, verschiedene Schulen 4 Gruppeninformation KSC Jugend 4 Gruppeninformation Auszubildende, Betriebe 2 Gruppeninformation Berufsschule 1 Gruppeninformation Ausbildung/Studium 3 Gruppeninformation für FSJ ler 4 Informations- und Fortbildungsveranstaltungen KSC Jugend Azubis Jugendliche und junge Erwachsene Fachschülerinnen /Fachschüler, Studierende FSJ ler Berufskollegen, Lehrer, Pädagogen 43 Arbeitskreise versch. Netzwerkpartner 2 Arbeitstagung in Baerenthal beziehungsweise Akademie Rüppurr Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen im Projekt Jugendschutz Karlsruhe, Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen JDB Rehaklinik Freiolsheim/ KSC diverse Schulen beziehungsweise Betriebe Carl-Hofer-Schule Pädagogische Hochschule Bildungszentrum Karlsruhe JDB, Schulsozialarbeit JDB, STJA, städtische Ämter, freie Träger, Sozialministerium JDB, Polizei, Rettungsdienst, JDB 10 Jugendschutzeinsätze Jugendliche JDB, Polizei, Rettungsdienst 2 Theateraufführungen Schulklassen, Öffentlichkeit StJA Anne-Frank-Haus, Fachklinik Freiolsheim JDB- Gruppenraum JDB- Gruppenraum; Schulen JDB- Gruppenraum, ZKM Karlsruhe JDB, KSC Sportplatz, Rehaklinik Freiolsheim JDB, diverse Schulen JDB- Gruppenraum Pädagogische Hochschule JDB, Bildungszentrum JDB- Gruppenraum untersch. Orte Baerenthal Rüppurr gemäß Einsatzplan 2016 Anne-Frank- Haus

42 42 JUGENDHILFEBERICHT 2016 PERSONALSTUNDENEINSATZ IN DER PRÄVENTION Für die Durchführung der 135 Veranstaltungen und Projekte wurden im Jahr Arbeitsstunden aufgewandt. Diese Stunden wurden zum Teil durch die Mitarbeitenden der Jugend- und Drogenberatungsstelle der Stadt Karlsruhe auch außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit erbracht. Im Bedarfsfall erfolgte die Ergänzung durch externe Fach- und Honorarkräfte und ehrenamtliche Mitarbeiter. Nicht enthalten sind Zeiten der Vor- und Nachbereitung der Einzelaktivitäten durch das Präventionsbüro. MASSNAHMENPLANUNG 2017 Ausweitung des Projektes Jugendschutz Karlsruhe Richtung Faschingsumzüge. Qualitätssicherung Projekt Jugendschutz Karlsruhe. Umsetzung Informations- und Schulungsveranstaltungen. Konzeptionelle Weiterentwicklung der Präventionsveranstaltungen mit Schülerinnen und Schülern. Fortsetzung Schulungsmaßnahmen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus dem ehrenamtlichen und professionellen Bildungs- und Hilfebereich. Mitwirkung bei der Gestaltung und Umsetzung des Schul-Präventionskonzeptes stark, stärker, WIR. EIN STUFENPLAN ZUM UMGANG MIT SUBSTANZKONSUM AN SCHULEN Mitarbeitende des Präventionsbüros der Jugend- und Drogenberatung Karlsruhe haben in Zusammenarbeit mit dem Präventionsteam des Regierungspräsidiums Karlsruhe ein Stufenkonzept für Schulen entwickelt. Dieses soll helfen, mit Schülerinnen und Schülern umzugehen, die im schulischen Kontext mit Rauschmittelkonsum aufgefallen sind. Der vierstufige Plan kann im Konsens aller Beteiligten (Schulleitung, Lehr- und Beratungsfachkräfte, Schülerinnen und Schüler, Elternvertretung) von den einzelnen Schulen übernommen und individuell angepasst werden. Der Stufenplan soll die Schulordnung ergänzen. Er verbietet zum Einen klar den Konsum, den Erwerb und die Weitergabe von Rauschmitteln und macht zum Anderen Vorschläge, wie bei Verstößen gegen dieses Verbot vorgegangen werden kann. Die vier Stufen beinhalten eine verständnisvolle, wertschätzende Grundhaltung gegenüber Schülerinnen und Schülern mit Problemen, konkrete Unterstützungsangebote, Aufforderungen zur Inanspruchnahme von Hilfe und zur Änderung des Problemverhalten und Maßnahmen zur Kontrolle der Verhaltensänderungen, wenn das Problemverhalten weiterhin besteht, zunehmende Auflagen und Sanktionen. Der Stufenplan kann, analog zu Brandschutzvorkehrungen, im Ernstfall Handlungssicherheit geben. Zudem hilft er, die Schülerinnen und Schüler an der Schule zu schützen und auch den Eltern zu vermitteln, dass die Schule einem möglichen Drogenproblem verantwortungsvoll entgegenwirkt. Neben einer kurzen Zusammenfassung des Konzepts auf einem Flyer und einer ausführlicheren Beschreibung des Stufenplans, befinden sich auf der Homepage des Präventionsbüros zusätzliche Materialien, die frei heruntergeladen werden können: Ein Protokoll für die Durchführung eines Gesprächs mit der Schülerin oder dem Schüler, Vorschläge für einen Brief an die Eltern und die Schulleitung sowie ein Selbstreflexionsbogen für die betroffenen Schülerinnen oder Schüler, um den eigenen Substanzkonsum zu überdenken. Im Rahmen des Baden-Württemberg weiten Präventionsprogramms stark.stärker.wir wurden der Stufenplan und seine praktische Anwendung bislang in drei ganztägigen Schulungen den Präventionskräften der Stadt Karlsruhe und des Landkreises vermittelt. Mehrere Institutionen der Jugendhilfe (zum Beispiel Wohngruppen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) erhielten ebenfalls Fortbildungen zu diesem Stufenplan, um ihn in ihren Einrichtungen individuell anzupassen. Das Interesse an diesem Konzept erscheint groß, so dass im Jahr 2017 weitere Schulungen geplant sind.

43 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE JUGENDAMT JUGENDGERICHTSHILFE MITWIRKUNG IM VERFAHREN NACH DEM JUGENDGERICHTSGESETZ GEMÄSS 52 SGB VIII Das Jugendamt (Jugendgerichtshilfe) wirkt in allen Ermittlungs- und Strafverfahren gegen junge Menschen zwischen 14 Jahren und 20 Jahren mit. Diese Pflichtaufgabe umfasst zum einen die Prüfung, ob aus Anlass des Tatvorwurfs Jugendhilfeleistungen in Betracht kommen, zum anderen sollen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung (vergleiche 38 Jugendgerichtsgesetz) gebracht werden. Die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft übersendet der Jugendgerichtshilfe die Strafanzeigen, die in Karlsruhe wohnhafte oder sich auch nur vorübergehend hier aufhaltende Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) betreffen. Die Grundlage für die nachfolgenden Schaubilder und Ausführungen bildet die im Sachgebiet geführte Statistik. Die Datenerhebung erfolgt, wenn die Strafverfahren abgeschlossen und die erteilten Weisungen und Auflagen erledigt worden sind. Das folgende Schaubild zeigt die Entwicklung der vergangenen Jahre: Abgeschlossene JGH-Fälle davon Jugendliche davon Heranwachsende Die Anzahl der abgeschlossenen Fälle ist im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der rückläufigen Zahl der unerlaubten Einreise junger Menschen aus Krisengebieten. Die Schere zwischen der Anzahl der Verfahren gegen Heranwachsende gegenüber den Verfahren gegen Jugendliche ist erneut weiter auseinander gegangen. Dieser Trend hält seit 2011 an und wurde nur 2014 und 2015, durch den starken Anstieg der Zahl der Jugendlichen aus Krisengebieten die unerlaubt eingereist sind, kurzzeitig unterbrochen. Die Personengruppe der 18 bis 20-Jährigen stellt somit weiterhin einen Schwerpunkt in unserer Arbeit dar. Die Entwicklung geeigneter Angebote für diesen Personenkreis steht dabei im Fokus. In enger Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst wird dabei versucht, die oftmals schwierige Situation junger Menschen, die nach vielen Jahren in der Jugendhilfe, jetzt auf eigenen Füßen stehen wollen durch adäquate Begleitung zu stabilisieren.

44 44 JUGENDHILFEBERICHT 2016 Übersicht nach Geschlecht sowie Nationalität weibliche Nicht- Deutsche 7 % männliche Deutsche 39 % männliche Nicht- Deutsche 40 % weibliche Deutsche 14 % Jugenddelinquenz ist nach wie vor eine Auffälligkeit junger Männer. Der Anteil Nicht-Deutscher war 2015 erstmals höher als der der deutschen jungen Männer. Die Erklärung dafür ist einfach, auch hier spielt die große Anzahl der unerlaubt Eingereisten die entscheidende Rolle. Die Zahlen 2016 sind in diesem Bereich nahezu identisch. Übersicht Deliktspektrum sonstige Vergehen 7 % AuslG 14 % Raub, räuberische Erpressung und sonstige Verbrechen 1 % Leistungserschleichung 23 % WaffenG 1 % Verg. gg. BtmG 11 % Ladendiebstahl 9 % gefährliche Körperverletzung 2 % Verkehr 4 % Körperverletzung 5 % Bedrohung 1 % Beleidigung 3 % Betrug 3 % Sachbeschädigung 4 % sonstige Eigentumsdelikte 12 %

45 SOZIAL- UND JUGENDBEHÖRDE JUGENDAMT 45 Die strafrechtlichen Auffälligkeiten junger Menschen liegen nach wie vor eher im Bereich leichter bis mittlerer Kriminalität. Leistungserschleichungen und Eigentumsdelikte überwiegen, der Anteil der Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Ausländergesetz ist von 6 Prozent im Jahr 2014 auf 14 Prozent im Jahr 2015 gestiegen, diese Zahl blieb 2016 identisch. Die Zahlen im Bereich Gewaltdelikte sind seit vielen Jahren nahezu unverändert und liegen nach Zusammenfassung aller dazugehörender Delikte bei circa 10 Prozent. Ebenso verhält es sich bei den Zahlen aus dem Bereich der Betäubungsmittelkriminalität. Übersicht Reaktionsformen der Justiz sonstige Einstufung durch StA 16 % Verurteilung 9 % Strafbefehl 9 % Einstufung AG gemäß 47 JGG 3 % Einstufung StA gemäß 45,1 JGG 34 % sonstige Einstufung durch AG 3 % OWi 6 % Freispruch 1 % Einstufung StA gemäß 45,2 JGG 19 % Auch die Reaktion der Justiz auf die strafrechtliche Auffälligkeit junger Menschen ist seit vielen Jahren beständig. Dem liegt eine ebenso langjährige intensive und konstruktive Kooperation zwischen den Verfahrensbeteiligten zugrunde. Insbesondere die nachhaltige Entwicklung geeigneter erzieherischer Maßnahmen in Kooperation mit den örtlichen Jugendhilfeträgern ermöglicht, dass ein Großteil der Verfahren noch im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung eingestellt werden kann. Hinter der Abkürzung OWi verbergen sich vom Ordnungsamt verhängte Geldbußen, die überwiegend aufgrund von Schulversäumnissen erteilt und vom Jugendrichter in gemeinnützige Arbeit umgewandelt wurden. Im Rahmen der Gespräche hinsichtlich der Vermittlung einer geeigneten Einrichtung zur Ableistung der Stunden findet dann einzelfallabhängig auch eine Klärung statt, ob Jugendhilfeleistungen erforderlich sind. Der Fallzuwachs in diesem Bereich erfordert eine enge Kooperation mit dem Sozialen Dienst der in den letzten Jahren ein umfangreiches Konzept für Schulschwänzer erarbeitet hat.

46 46 JUGENDHILFEBERICHT JUGENDHILFEPLANUNG ORGANISATORISCHE ZUORDNUNG In den 79 bis 80 SGB VIII ist verankert, dass die Jugendhilfeplanung ein Instrument zur systematischen und zukunftsgerichteten Gestaltung und Entwicklung von Handlungsfeldern der Jugendhilfe darstellt. Sie verfolgt das Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen und ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen. Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist es, sich einen Überblick über das bestehende Angebot zu verschaffen, Entwicklungen zu beschreiben, weitere Bedarfe festzustellen und in enger Kooperation mit den Freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe darauf hinzuwirken, dass notwendige neue Angebote auf den Weg gebracht werden. Dieses Aufgabengebiet ist der Jugendamtsleitung mit zwei Stabsstellen (80 Prozent und 97 Prozent) direkt zugeordnet mit den Schwerpunkten Kindertagesbetreuung für Kinder im Vorschulalter und Schulkindbetreuung. Die Jugendhilfeplanung wird durch eine Verwaltungskraft (33 Prozent) unterstützt. Zudem ist die Servicestelle Kinderbetreuung (38 Prozent) der Jugendhilfeplanung zugeordnet, welche Eltern im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege nach 24 SGB VIII berät, genauso wie der Support (50 Prozent) für das im Januar 2014 in Betrieb genommene einheitliche onlinegestützte Such- und Anmeldeverfahren für Karlsruher Kindertageseinrichtungen. Zur Entlastung und Beantwortung allgemeiner Anfragen rund um Kindertagesbetreuungsplätze ist die Behördennummer 115 eingebunden. Zum 1. April 2016 wurde befristet eine Projektstelle (50 Prozent) zur Suche und Anschaffung einer neuen Software zur Ablösung des aktuellen Kita-Portals eingerichtet. KINDERTAGESBETREUUNG Anzahl der Kinder Plätze Kindertageseinrichtungen von 54 Trägern Gruppen 0 bis 3 Jahre (ohne Kindertagespflege) 200 (inklusive betreute 3 bis 6 Jahre Spielgruppen) 7 bis 11 Jahre (ohne Kindertagespflege) ,5 Gesamt (Stand: 31.Dezember 2016) 667,5

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