Wiederkehrende Prüfungen Offshore

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1 Wiederkehrende Prüfungen Offshore Effiziente Planung und Organisation von wiederkehrenden Prüfungen erzeugen Mehrwert Folie 1

2 Wiederkehrende Prüfungen Für wiederkehrende Prüfungen (WKP) müssen folgende gesetzliche Grundlagen angewandt und eingehalten werden: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Für wiederkehrende Prüfungen (WKP) können folgende privatrechtliche Grundlagen angewandt und eingehalten werden: Regelwerke der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschriften, Regeln usw.) Folie 2

3 Wiederkehrende Prüfungen in der Offshore Windenergie Folgende Aufstellung möglicher Prüfungen: ZÜS Prüfungen für Aufzugsanlagen ZÜS Prüfungen für Druckbehälter Diverse Prüfungen durch Sachkunde und Sachverständige Krane Leitern Steigschutz Anschlagpunkte Sicherheitsequipment wiederkehrenden Prüfungen nach BSH Standard der Rotor Gondel Baugruppe der Tragstrukturen der Offshore Bauwerke im Über- und Unterwasserbereich Heli-Hoist-Plattformen Kabel Verlegung und Abdeckung Schifffahrtkennzeichnung im Rahmen des WSV Verfügbarkeit Farbkennzeichnung Beleuchtung Folie 3

4 Gesetzlicher Hintergrund der wiederkehrende Prüfungen nach BetrSichV BetrSichV 14 Prüfung von Arbeitsmitteln BetrSichV 15 Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach Prüfpflichtigen Änderungen BetrSichV 16 Wiederkehrende Prüfung Anhang 2 (zu den 15 und 16) Prüfvorschriften für überwachungsbedürftigen Anlagen Abschnitt 2 Aufzugsanlagen Abschnitt 4 Druckanlagen Anhang 3 (zu 14 Absatz 4) Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel Abschnitt 1 Krane Folie 4

5 Gesetzlicher Hintergrund der wiederkehrenden Prüfungen nach BSH BSH Standard Konstruktion Mindestanforderungen an die konstruktive Ausführung von Offshore-Bauwerken in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) 1. Fortschreibung z.b. 4.5 Betriebsphase (für die RGB) (S.73 aus dem BSH Standard Konstruktion) Folie 5

6 Gesetzlicher Hintergrund der wiederkehrende Prüfungen nach WSV WSV Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Anlagen hier: Kennzeichnung Version 2.1, Stand: Prüfungen nach V 2.1 nur noch durch ein von der WSV Akkreditiertes Unternehmen 6.6 Prüfungen im Normalbetrieb (zyklische Prüfungen) Prüfintervalle: Erstprüfung im Normalbetrieb: 4 Jahre nach Feststellung des Normalbetriebs Regelmäßige Prüfungen: alle 2 Jahre nach der Erstprüfung im Normalbetrieb Regelmäßige Prüfung der Ausfallstatistiken: jedes Jahr (mit Vorlage dieser bei der WSV) Folie 6

7 Verknüpfung der einzelnen wiederkehrenden Prüfung Ziel: Verknüpfung der wiederkehrenden Prüftätigkeit Effektive Zeitnutzung auf der Anlage Verringerung von Transferzeiten Verringerung der Stillstandzeiten Vermeidung von Doppelarbeiten Vermeidung von Disposition und Organisation Durch die Zusammenlegung der einzelnen Prüftätigkeiten kann ein Mehrwert für Betreiber eines Offshore Windparks erzielt werden! Folie 7

8 Tabellarische Auflistung der Prüfungen und Prüfgrundlagen Nr Komponente Prüfgrundlagen Zeitraum 1 Aufzugsanlage BetrSichV 16, TRBS Jährlich 2 Krane BetrSichV 16, DGUV Vorschrift 52, DGUV Grundsatz , Herstelleranweisung Jährlich 3 Anschlagpunkte für PSAgA BetrSichV 16, BGR/GUV Regel und , Herstelleranweisung Jährlich 4 Leiter- und Steigschutzsystem BetrSichV 16, DGUV Information , BGR/GUV Regel und , Herstelleranweisung 5 Sicherheitsequipment BetrSichV 16, BGR/GUV Regel und , Herstelleranweisung Jährlich Jährlich 6 Wiederkehrende Prüfung RGB, Turm, TP und Windenbetriebsfläche 7 Prüfung Farb- und Schifffahrtskennzeichnung BSH Standard Konstruktion WSV Standard Version 2.1 Alle 4 Jahre Nach 4 Jahren Folie 8

9 Mehrwert generieren durch effiziente Gestaltung der Prüfungen Effektive Zeitausnutzung auf der Anlage könnte durch Zusammenlegung und Kombination der Prüftätigkeiten auf der Windenergieanlage wie folgt ablaufen: Jährliche Prüfung der Aufzugsanlage Jährliche Prüfung Kran, Gondel Jährliche Prüfung Anschlagpunkte, Gondel Jährliche Prüfung Sicherheitsequipment, Gondel Wiederkehrende Prüfung Windenbetriebsfläche Wiederkehrende Prüfung Gondel Jährliche Prüfung Leiter und Steigschutzsystem, Turm Jährliche Prüfung Anschlagpunkte, Turm Jährliche Prüfung Kran, Turm Jährliche Prüfung Sicherheitsequipment, Turm Jährliche Prüfung Kran, TP Wiederkehrende Prüfung der Farb- und Schifffahrtskennzeichnung Wiederkehrende Prüfung des Turmes und des TP Folie 9

10 Welchen Mehrwert erzeugt solch ein Verfahren Durchführung aller Prüftätigkeiten auf der Anlage an einem Tag und durch ein Team aus z.b. 2 Prüfern und einem Anlagenverantwortlichen möglich. Das bedeutet für einen Betreiber der Anlage oder einen Planer der Prüftätigkeiten: Zeitersparnis bei der Planung Zeitersparnis bei der Durchführung Einheitliches Berichtssystem Einheitliche Prüftermine Einfache Nachverfolgung der Prüfung Geringere logistische Kosten Geringere Stillstandszeiten der Anlage Keine Doppelarbeit Keine Zusatzbelastung der Wartungsteams und Störung der Wartungsabläufe Einsparung von Personalkosten im Büro und Offshore Folie 10

11 Fragen Folie 11

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Timo Brenneisen Gruppenleiter Inspektionen Abteilung Offshore Windenergie Telefon: Telefax: Mobil: Heidenkampsweg Hamburg Folie 12

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