Justizvollzugsanstalt Lingen Bernd Wischka Gerd Bielenberg Die sozialtherapeutische Abteilung der JVA Lingen Schriftenreihe der JVA Lingen

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1 Justizvollzugsanstalt Lingen Bernd Wischka Gerd Bielenberg Die sozialtherapeutische Abteilung der JVA Lingen Schriftenreihe der JVA Lingen

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3 15 Jahre erfolgreiche Arbeit in der sozialtherapeutischen Abteilung der JVA Lingen Mit 16 Haftplätzen fing die sozialtherapeutische Abteilung der JVA Lingen in 1994 buchstäblich klein an. Seit 5 Jahren gehört sie mit 46 Haftplätzen und 25 Mitarbeiterinnen und Mitabeitern zu den großen sozialtherapeutischen Einrichtungen in Niedersachsen. In die Gesamtanstalt ist die Abteilung sehr gut integriert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten hier anerkannt erfolgreiche Behandlungsarbeit. Die schwere und anstrengende Arbeit mit Sexualstraftätern und Gewalttätern verdient unser aller Respekt. Die Leistungen dieser Abteilung tragen in besonderem Maße zum Ansehen und zur Anerkennung der Arbeit in der JVA Lingen insgesamt bei. Über den Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sozialtherapeutischen Abteilung in abteilungsübergreifenden Projekt- und Arbeitsgruppen für die Gesamtanstalt profitieren auch alle anderen Abteilungen unserer Anstalt von der Kompetenz, der Erfahrung und den dort gewonnenen Erkenntnissen. Besondere Anerkennung landesweit und über die Grenzen unseres Bundeslandes hinweg findet die aktive Beteiligung des Teams der Lingener Sozialtherapeutischen Abteilung an der Weiterentwicklung und Gestaltung der sozialtherapeutischen Konzepte, aber auch an der Fortbildung der in diesen Einrichtungen tätigen Bediensteten. Als Leiter der JVA Lingen bin ich sehr erfreut über die Entwicklung und die erfolgreiche Arbeit der sozialtherapeutischen Abteilung der JVA Lingen. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gebührt dafür Respekt und höchste Anerkennung. Roland Schauer Leiter der JVA Lingen 3

4 Vorbemerkung Im Jahre 1994 hat der bis dahin als Behandlungsabteilung geführte Bereich der JVA Lingen den Status sozialtherapeutische Abteilung erhalten, weil die für diese Arbeit notwendigen Standards erfüllt waren. Mit der Fertigstellung eines Neubaus im Jahre 2004 erhielt die Abteilung ihre jetzige Größe mit 46 Behandlungsplätzen. Somit besteht die sozialtherapeutische Abteilung seit 15 Jahren. Dieses Datum soll zum Anlass genommen werden, die Entwicklung der Abteilung und die dort geleistete Arbeit zu dokumentieren. Dies geschieht mit dem vorliegenden Bericht. Er soll einen Eindruck von der intensiven und nicht einfachen Arbeit vermitteln. Die dargestellten Daten stammen aus drei Quellen: Sie stammen erstens aus der jährlich der kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden gemeldeten Stichtagserhebung zum jeden Jahres, zweitens sind sie aus den für jeden Gefangenen geführten Behandlungsakten entnommen und erfassen den Zeitraum von bis An der Auswertung waren vor allem Nadine Frömmer-Löchte, Marion Brinker, Karl-Heinz Bollmann, Daniela Anton, Michael Kühnast, Luise van Wieren und Hilmar Hundertmark beteiligt; Ralf Willems an Formatierung und Gestaltung. Ihnen gilt dafür unser Dank. Für die weitere Datenzusammenstellung danken wir Herrn Dr. Stefan Suhling vom Kriminologischen Dienst im Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzugs, der die von allen sozialtherapeutischen Abteilungen gelieferte Basisdokumentation als dritte Quelle auswertet und für den vorliegenden Bericht eine gesonderte Auswertung vorgenommen hat. Diese Daten umfassen den Zeitraum bis Lingen, im Oktober 2009 Bernd Wischka Gerd Bielenberg 4

5 Die sozialtherapeutische Abteilung der JVA Lingen Die sozialtherapeutische Abteilung im Differenzierungskonzept der JVA Lingen Die JVA Lingen Die Entwicklung der Sozialtherapie im Strafvollzug der BRD Die Entwicklung der sozialtherapeutischen Abteilung in Lingen Die Sozialtherapeutische Abteilung Lingen im Verbund der sozialtherapeutischen Einrichtungen Niedersachsens Das Behandlungskonzept Personalausstattung Fortbildung und Supervision Aufnahmen und Entlassungen Zu- und Abgänge Alterszusammensetzung Deliktschwerpunkte Dauer der zu verbüßenden Freiheitsstrafen Vorstrafen Familienstand Bildungsstand Behandlungsmaßnahmen Deliktspezifische Gruppentherapie Soziales Training Einzeltherapie Einzelgespräche Pädagogische Maßnahmen Sport- und Freizeitmaßnahmen Wohngruppenmaßnahmen Körperorientierte Therapie Vorbereitung auf die Entlassung Lockerungsstufen Entlassungsvorbereitung und Nachsorge im Verständnis einer durchgängigen Betreuung Aufnahme auf freiwilliger Grundlage Analysen Therapeutisches Klima Ergebnisse der Abschlussbefragung Literaturverzeichnis 51 Anhang

6 1. Die sozialtherapeutische Abteilung im Differenzierungskonzept der JVA Lingen 1.1. Die JVA Lingen Die JVA Lingen besteht aus drei Abteilungen: die Hauptanstalt, die Abteilung Groß Hesepe, die ca. 20 km von Lingen entfernt ist, und die Abteilung Osnabrück. Nach dem Differenzierungskonzept findet in der Abteilung Groß Hesepe der Regelvollzug für Gefangene ohne besonderes Sicherheitsrisiko statt (325 Haftplätze). In der Hauptanstalt ist schwerpunktmäßig der Sondervollzug untergebracht: Untersuchungshaft und Strafgefangene (111 Plätze), das Justizvollzugskrankenhaus (83 Plätze) und die Sozialtherapeutische Abteilung (46 Plätze). Die Hauptanstalt, 1835 als Kaserne erbaut, liegt in der Nähe des Stadtzentrums. In Osnabrück gibt es 45 Plätze für Untersuchungsgefangene und 33 für Freigänger wird die bislang selbständige JVA Lingen-Damaschke der JVA Lingen angeschlossen und erhält damit mindestens weitere 243 Haftplätze im offenen Vollzug. Gleichzeitig ist die Schließung der Abteilung Schinkelstraße in Osnabrück vorgesehen... Lingen Sozialtherapie - Haus I Lingen Sozialtherapie - Haus IV LINGEN SOZIALTHERAPIE Lingen Vollzugshaus II Lingen Vollzugshaus III - Station I Lingen Vollzugshaus III - Station II Lingen Vollzugshaus III - Station III Lingen Vollzugshaus III - Station IV Lingen - Vollzugshaus II und III Lingen Justizvollzugskrankenhaus Lingen Justizvollzugskrankenhaus - Frauen Lingen Justizvollzugskrankenhaus HAUPTANSTALT LINGEN Groß-Hesepe - Haus I Groß-Hesepe - Haus II Groß-Hesepe - Haus III Groß-Hesepe - Haus IV ABTEILUNG GROß-HESEPE Osnabrück - Kollegienwall Osnabrück - Schinkelstraße ABTEILUNG OSNABRÜCK JVA LINGEN - GESAMT Einzelhaftplätze Gem.haftplätze Normalbelegung GESAMT GESAMT GESAMT GESAMT GESAMT GESAMT GESAMT Tab. 1: Belegungsfähigkeit der JVA Lingen (Stand: ). Die Sozialtherapeutische Abteilung befindet sich räumlich weitgehend getrennt vom übrigen Vollzug in zwei Neubauten, die Anfang 1997 und im Frühjahr 2004 fertig gestellt wurden. Die 46 Klienten sind in fünf Stationen in Doppel- und Einzelhafträumen 6

7 untergebracht. Jede Wohngruppe hat eigene Sanitäreinrichtungen und einen Gemeinschaftsraum. Die 46 Behandlungsplätze sind aufgeteilt in 5 Stationen mit je 7, 9, oder 10 Behandlungsplätzen. Die Unterbringung erfolgt in 10 Doppel- oder 26 Einzelunterkünften. Jede Wohngruppe verfügt über einen Gemeinschaftsraum mit integrierter Küche und Satellitenfernsehen, sowie Sanitäreinrichtungen. Pro Haftraum wird ein Fernsehgerät genehmigt. Haus I Station 1 (7 Haftplätze) Station 2 (9 Haftplätze) Haus IV Aufnahmestation (10 Plätze) Station III (10 Plätze) Station IV (10 Plätze) Abb. 1: Darstellung der JVA Lingen mit den beiden Häusern der Sozialtherapeutischen Abteilung Lingen. 1.2 Die Entwicklung der Sozialtherapie im Strafvollzug der BRD Das Strafrechtsreformgesetz von 1969 hatte sozialtherapeutische Anstalten in den Strafvollzug eingeführt. Deren besondere therapeutischen Mittel und sozialen Hilfen sollten die Wiederholung von gefährlichen Straftaten, insbesondere auch von Sexualdelikten verhindern. Die Aufnahme in eine sozialtherapeutische Anstalt war ursprünglich als Maßregel der Besserung und Sicherung vorgesehen. Die Unterbringung sollte nach 65 StGB durch das Tatgericht angeordnet werden. Als Folge dieses neuen Auftrags entstanden in einer Reihe von Bundesländern Modellversuche, die aber längst nicht ausreichend waren, den Bedarf im Sinne des 65 StGB zu erfüllen. Die Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt wurde vielmehr in 9 des Strafvollzugsgesetzes von 1977 als Vollzugsmaßnahme geregelt. Sie setzt die Zustimmung des Gefangenen und des Leiters der Sozialtherapeutischen Anstalt voraus. 7

8 65 StGB wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes von 1984 aufgehoben. Die ursprünglich beabsichtigte Maßregellösung ist somit niemals praktiziert worden. Ausschlaggebend war dafür vor allem, dass die Bundesländer glaubten, die Neueinrichtung einer für die Umsetzung der Maßregelanordnung ausreichenden Anzahl Sozialtherapeutischer Anstalten nicht finanzieren zu können. Mit dem Änderungsgesetz wurde außerdem die Möglichkeit geschaffen, neben sozialtherapeutischen Anstalten aus besonderen Gründen auch sozialtherapeutische Abteilungen in Anstalten des Regelvollzuges einzurichten ( 123 Abs. 2 StVollzG). Der Ausbau der Sozialtherapie ist seither nahezu ausschließlich in dieser Form erfolgt. Dadurch entstand für die Vollzugsanstalten die Notwendigkeit, Therapie in einem als eher therapiefeindlich geltenden System zu organisieren und abzusichern. Diese Neuregelung hat nicht nur dazu geführt, dass mehr sozialtherapeutische Einrichtungen entstanden sind (Abb. 1); die Behandlungskonzepte haben sich auch entwickelt. Die Auseinandersetzung mit den Bedingungen und Einwirkungen der Vollzugsanstalt hat teilweise auch zu innovativen Rückkoppelungen geführt. Sozialtherapeutische Einrichtungen in Deutschland Jahr Abb. 2: Anzahl der sozialtherapeutischen Einrichtungen in der BRD (Quelle: Egg & Ellrich, 2009). Das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom hatte besonders nachdrückliche Auswirkungen auf die Gestaltung der sozialtherapeutischen Einrichtungen im Strafvollzug. Das Gesetz spiegelt die durch einzelne Sexualmorde an Kindern ausgelöste Empörung und Besorgnis der Öffentlichkeit wider. Die Häufigkeit dieser und der Sexualdelikte insgesamt hat bekanntlich nicht zugenommen, nur die Berichterstattung darüber. 8

9 Zusammen mit dem 6. Strafrechtsänderungsgesetz, das den Strafrahmen für Sexualdelikte heraufsetzte, zwang das Gesetz die Bundesländer dazu, bis zum die Platzzahl in sozialtherapeutischen Anstalten bzw. Abteilungen erheblich auszuweiten. Nach diesem Zeitpunkt waren alle wegen Sexualdelikten zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilten Gefangenen in eine sozialtherapeutische Anstalt bzw. Abteilung zu verlegen, bei denen die Behandlung dort angezeigt ist. Die Vorschrift formuliert einen Rechtsanspruch auf Verlegung, wenn die Voraussetzungen vorliegen und schreibt den Justizbehörden die Einrichtung von sozialtherapeutischen Anstalten oder Abteilungen zwingend vor (Calliess/Müller-Dietz, 2008, Rdn. 3 und 5 zu 9 StVollzG). Nach der gesetzlichen Regelung ist für die Verlegung weder die Zustimmung des Gefangenen noch die des Leiters der sozialtherapeutischen Anstalt erforderlich. Für Gefangene, die wegen anderer Delikte verurteilt worden sind, blieb es bei den seit 1977 geltenden Regelungen. Die Bewerber haben jedoch einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung erhalten. Die Regelung beinhaltet eine Bestandsgarantie für andere als Sexualstraftäter. In Betracht kamen vor allem Gewaltstraftäter, aber auch Sexualstraftäter mit lebenslanger Freiheitsstrafe (Arloth, 2008, Rdn. 16 zu 9 StVollzG). Die Frage der Zugangs- bzw. Ausschlusskriterien erhielt damit eine herausragende Bedeutung (Wischka & Specht 2001). Die Zahl der Behandlungsplätze in sozialtherapeutischen Einrichtungen ist seit den ersten Modellanstalten Ende der 60er-Jahre deutlich angestiegen. Die Impulse, die von den Gesetzesänderungen 1985 und 1998 ausgingen, sind dabei sichtbar (Abbildung 3). Haftplätze in Sozialtherapeutischen Einrichtungen der BRD Sexualstraf täter andere Täter (f reie) Plätze Abb. 3: Haftplätze in den sozialtherapeutischen Einrichtungen der BRD und Anteil der wegen Sexualdelikten verurteilten Insassen (Quelle: Egg & Ellrich, 2009; für die Jahre 1976, 1981 und 1992 ist keine Differenzierung der Täter verfügbar). 9

10 Die Gruppe der Sexualstraftäter bildet inzwischen ganz anders als zur Anfangszeit der Sozialtherapie mit mehr als 57,2% die größte Klientengruppe (Abb. 3). Die Kriminologische Zentralstelle veröffentlicht seit 1996 jährlich eine Stichtagserhebung, die quantitative und qualitative Veränderungen beschreibt (Egg & Ellrich, 2009). Am 1. Januar 2008 ist das Niedersächsische Justizvollzugsgesetz (NJVollzG) in Kraft getreten. Die gesetzliche Neuregelung wurde durch die am 07. Juli 2006 beschlossene Föderalismusreform ermöglicht, durch die die Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug auf die Länder übergegangen ist. Damit wird erstmals der Vollzug der Freiheitsstrafe an Erwachsenen, der Vollzug der Jugendstrafe, Sicherungsverwahrung und Untersuchungshaft in Niedersachsen in einem einheitlichen Gesetz geregelt. 103 NJVollzG sieht ausdrücklich die Einrichtung sozialtherapeutischer Anstalten oder Abteilungen vor, während sonst Institutionen mit besonderen Aufgaben eher selten in das Gesetz aufgenommen wurden. Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen (VVNJVollzG1) regeln u.a. die räumliche und organisatorische Abgrenzung der sozialtherapeutischen Abteilungen von anderen Vollzugsbereichen der jeweiligen Anstalt, um Beeinträchtigungen der therapeutischen Arbeit durch Einflüsse aus dem Normalvollzug nach Möglichkeit zu vermeiden. Hatte das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 die Gruppe der wegen Sexualdelikten verurteilten Straftäter ( 174 bis 180 oder 182 StGB) herausgehoben und eine gesetzliche Behandlungsverpflichtung formuliert, sofern die Behandlung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung angezeigt ist, so enthält 104 NJVollzG nicht nur für die genannte Gruppe der Gefangenen mit Sexualdelikten, sondern auch für alle anderen Gefangenen, die wegen eines Verbrechens gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit oder wegen schwerer Raubdelikte verurteilt wurden, eine Verlegungsverpflichtung, sofern die Behandlung zur Verringerung einer erheblichen Gefährlichkeit für die Allgemeinheit angezeigt ist. Von den Ländern, die bislang von der Möglichkeit der Föderalismusreform Gebrauch gemacht und den Strafvollzug durch Ländergesetze geregelt haben, hat Niedersachsen somit die weitestgehende Ausweitung der Zugangsvoraussetzungen geschaffen 1.3 Die Entwicklung der sozialtherapeutischen Abteilung in Lingen Erste Schritte in Richtung einer Sozialtherapeutischen Abteilung erfolgten im Frühjahr Es wurde die Abteilung zur Vorbereitung der Entlassung und des Freigangs eingerichtet. Fachleute aus der Sozialtherapie in Niedersachsen haben Mindestkriterien für Sozialtherapeutische Einrichtungen erarbeitet, die seither Maßstab für die Ausgestaltung der Sozialtherapie in Niedersachsen sind. Darauf aufbauend gibt es seit 1994 besondere Regelungen, die vom Niedersächsischen Justizministerium für die Sozialtherapeutischen Einrichtungen in Bad Gandersheim, Alfeld, Hannover und Lingen erlassen wurden und in denen die Besonderheiten und Eigenständigkeit dieser vollzuglichen Einrichtungen unterstrichen wird. Mit Erfüllung dieser Mindestkriterien wurde die Abteilung zur Vorbereitung der Entlassung und des Freigangs in Lingen zur Sozialtherapeutischen Abteilung. 10

11 Übersicht über die Entwicklungsgeschichte der Sozialtherapeutischen Abteilung: 1985 Erstes Konzept über die Einrichtung einer Sozialtherapeutischen Abteilung in der JVA Lingen Beginn der Behandlungsarbeit mit dem Schwerpunkt Soziales Training als Abteilung zur Vorbereitung der Entlassung und des Freigangs nach Einstellung von ABM-Kräften Einbeziehung der Behandlungsarbeit in landesweite Überlegungen zum Ausbau der Sozialtherapie in Niedersachsen. Erarbeitung eines Konzepts für eine Sozialtherapeutische Abteilung Aufnahme des Standorts Lingen in das Programm des niedersächsischen Justizvollzuges zur Fortentwicklung der Sozialtherapie Umwandlung der Abteilung zur Vorbereitung der Entlassung und des Freigangs in die Behandlungsabteilung nach Einrichtung von zwei Fachdienststellen mit dem Ziel der Fortentwicklung zu einer Sozialtherapeutischen Abteilung Neubelegung und Beginn der Arbeit in der Behandlungsabteilung mit erweiterter Zielsetzung (14 Haftplätze) Erlass des Justizministeriums, in der Zielsetzung und Organisation der Sozialtherapie in Niedersachsen geregelt sind. Zuerkennung des Status Sozialtherapeutische Abteilung Beginn der Neubaumaßnahmen für die Sozialtherapeutische Abteilung (Haus I): 16 Haftplätze in 2 Wohngruppen Umzug in den Neubau im Juni Auftrag des Niedersächsischen Justizministeriums zur Erarbeitung eines Konzepts zur Ausweitung der Sozialtherapie, um den Auftrag des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten erfüllen zu können Proteste in der Lingener Bevölkerung gegen den Ausbau der Sozialtherapie im Kommunalwahlkampf. Intensive Öffentlichkeitsarbeit Beginn des Neubaus Haus IV. Drei Wohngruppen mit je 10 Haftplätzen Neueinstellungen und Qualifizierung des Behandlungspersonals Ablösung des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) durch das Niedersächsische Justizvollzugsgesetz (NJVollzG). Bezug des Neubaus und Einweihungsfeier am 04. Juni. 11

12 1.4 Die Sozialtherapeutische Abteilung Lingen im Verbund der sozialtherapeutischen Einrichtungen Niedersachsens Abb. 4: Die sozialtherapeutischen Einrichtungen im niedersächsischen Justizvollzug. Sozialtherapeutische Einrichtungen JVA Jahr Plätze 2009 Wohngruppen Erwachsene (männlich = 176) Hannover 1994 Lingen 1994 Meppen 2003 Sehnde (Bad Gandersheim) 1973 Uelzen 2003 Jungtäter (männlich = 25) Vechta 2003 Frauen (= 11) Alfeld 1993 Jugendliche (männlich = 53) Hameln I 1996 Hameln II 2008 Gesamt Tab. 2: Belegungsfähigkeit der sozialtherapeutischen Einrichtungen Niedersachsens mit Jahreszahl der Arbeitsaufnahme. 12

13 1.5 Das Behandlungskonzept Das Konzept der integrativen Sozialtherapie Das im niedersächsischen Justizvollzug in den 70er-Jahren entwickelte Konzept der integrativen Sozialtherapie (Baulitz et al. 1980, Wischka & Specht, 2001) ist durch drei Merkmale gekennzeichnet: Integrative Sozialtherapie Berücksichtigung und Einbeziehung des gesamten Lebensumfeldes in und außerhalb der sozialtherapeutischen Einrichtung bis zur Entlassung. Gestaltung der Handlungsmöglichkeiten und Beziehungsformen innerhalb der sozialtherapeutischen Einrichtung im Sinne einer therapeutischen Gemeinschaft. Modifizierung und Verknüpfung psychotherapeutischer, pädagogischer und arbeitstherapeutischer Vorgehensweisen Leitlinien für eine wirksame Sozialtherapie Die inzwischen zahlreichen Befunde der Behandlungsforschung belegen nicht nur die rückfallreduzierenden Effekte der Behandlung von Straftätern; sie lassen auch Aussagen darüber zu, welche Rahmenbedingungen und methodischen Vorgehensweisen eine hohe Wirksamkeit versprechen. Andrews et al. (1990) kamen aufgrund ihrer Analysen früherer Wirksamkeitsstudien zu dem Schluss, dass Behandlungsprogramme folgende Leitlinie berücksichtigen sollten: Risikoprinzip: Es sollte eine Diagnostik der Rückfallwahrscheinlichkeit vorgenommen werden. Auf dieser Grundlage sollten Täter mit hohem Risiko intensivere Behandlungsmaßnahmen erfahren als Täter mit geringem. Orientierung an kriminogenen Faktoren ( Bedürfnisprinzip ): In der Behandlung sollten die Bedingungen in der Person bzw. im sozialen Umfeld des Täters fokussiert werden, die mit der Straffälligkeit und dem Rückfallrisiko zusammenhängen. Wenn z. B. ein Täter nur über geringe soziale Kompetenzen verfügt und dies seine Sexualstraftaten mitbedingt, so ist an diesem Faktor stärker zu arbeiten als etwa an seiner geringen Leistungsbereitschaft (wenn diese keinen oder nur einen wenig bedeutsamen Risikofaktor für Sexualstraftaten darstellt). Ansprechbarkeitsprinzip: Die Behandlungsmethoden müssen zu den Lernstilen der Behandelten passen; diese sollten da abgeholt werden, wo sie stehen. Unmotivierte Gefangene müssen z.b. zunächst dazu gebracht werden, dass sie bereit sind, sich auf die Behandlung einzulassen. Weniger intelligente Täter erfordern eine langsamere Vorgehensweise. Allgemein hat man gefunden, dass Behandlung dann besonders Erfolg versprechend ist, wenn sie im Rahmen einer kognitiv-verhaltenstherapeutischer Vorgehensweise bei dysfunktionalen Denkmustern, emotionalen Verarbeitungsprozessen, sozialen Fertigkeiten und Selbstkontrolle ansetzt und Maßnahmen zur Rückfallprävention einbezieht (Egg et al. 2001, Lösel 2001, Lösel & Bender 1997; McGuire 2001, Pfäfflin & Kächele 2002, Wischka & Specht 2001). 13

14 Wenn Behandlungsprogramme diese drei Prinzipien berücksichtigen, haben sie eine gute Chance, zu den wirksameren zu gehören. Die drei Prinzipien thematisieren grob die Fragen, bei welchen Tätern (Risikoprinzip) welche Behandlungsziele (Bedürfnisprinzip) mit welchen Methoden (Ansprechbarkeitsprinzip) verfolgt werden sollten. Zusammen mit den Ergebnissen anderer Studien lassen sie sich zu einem Katalog von Wirkfaktoren effektiver Behandlung ausdifferenzieren. Die folgende Übersicht fasst die aus der Forschung abgeleiteten Wirkfaktoren zusammen; sie werden anschließend erläutert. Leitlinien für eine wirksame Sozialtherapie (1) Behandlungskonzepte Erstellung theoretisch und empirisch fundierter Behandlungskonzepte (2) Rahmenbedingungen Neutralisierung kriminogener Netzwerke Reduzierung negativer Haft- und Kontexteffekte Verbesserung des Institutionsklimas Realisierung hoher Programmintegrität und -intensität (3) Personal Sorgfältige Auswahl, Schulung und Supervision des Personals (4) Diagnostik Dynamische Risikodiagnose bei der Indikation Gezielter Ansatz an kriminogenen Faktoren Systematische Verlaufsdiagnose (5) Sozialtherapeutische Maßnahmen Gezielter Ansatz an kriminogenen Faktoren Förderung von Denkmustern, Fertigkeiten und Selbstkontrolle Kontingente Bekräftigung Individualisierung (Straftäter, Programm, Personal) Aufbau tragfähiger emotionaler Beziehungen Maßnahmen der Rückfallprävention Stärkung natürlicher Schutzfaktoren (6) Entlassungsvorbereitung und Nachsorge Behandlungskonzepte: Die Ziele des sozialtherapeutischen Vorgehens müssen definiert sein, und es sollte klar sein, welche Ziele mit welchen Mitteln verfolgt werden. Dies schließt auch die Darstellung von Grenzen und Spezialisierungen ein: was kann oder soll nicht erreicht werden? Das sozialtherapeutische Prinzip der Integrativität sollte deutlich werden. Effektive Therapie setzt Klarheit in Bezug auf die verwendeten Einzelmethoden sowie deren Kombination voraus. Deswegen ist in der sozialtherapeutischen Praxis eine Orientierung an theoretisch und empirisch fundierten Konzepten dringend geboten. Klarheit und Transparenz in der Behandlung ist zudem eine Voraussetzung für die Durchführung aussagekräftiger Studien, um Wirkfaktoren weiter zu präzisieren. 14

15 Die Forderung nach empirischer und theoretischer Fundierung schließt deswegen eine fortlaufende wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der sozialtherapeutischen Arbeit ein. Theoretisch und empirisch fundierte Konzepte sind auch für die Außendarstellung der sozialtherapeutischen Empfehlungen von Bedeutung. Wirksamkeit der Behandlung von Strafgefangenen ist nicht mit beliebigen Maßnahmen zu erreichen. Das vorliegende Rahmenkonzept soll dazu beitragen, diese Bedingung zu erfüllen. Es soll eine gemeinsame Basis schaffen, die einzelnen sozialtherapeutischen Einrichtungen Niedersachsens mit ihren baulichen und organisatorischen Besonderheiten und ggf. besondere therapeutische Vorgehensweisen darstellen und begründen. Rahmenbedingungen: Die Rahmenbedingungen beziehen sich auf strukturelle Aspekte wie Baulichkeiten, Binnendifferenzierung innerhalb von Anstalten sowie die Möglichkeiten eigenständiger Gestaltung des Vollzuges in Sozialtherapeutischen Einrichtungen. Zum anderen verweisen sie auf die Organisation des täglichen Lebens in der Anstalt. Dieses soll der Bildung kriminogener Subkulturen entgegenwirken und eine erfolgreiche Problembewältigung im Alltag unterstützen. Ein positives Institutionsklima hängt ganz wesentlich von der Kooperation aller Mitarbeiter ab. Mitwirkung an Entscheidungen bedeutet, dass diese gemeinsam getragen und vertreten werden können. Die Entscheidungsabläufe müssen verständlich geregelt und durchschaubar sein. Personal: Der Umgang aller Mitarbeiter mit den Gefangenen hat ausschlaggebende Bedeutung für das Erreichen sozialtherapeutischer Ziele. Effiziente Behandlungsmaßnahmen lassen sich nur verwirklichen, wenn bei der Auswahl der Mitarbeiter darauf geachtet wird, dass sie den problematischen Erfordernissen einer Therapie unter Haftbedingungen gewachsen sind. Dies gilt nicht nur für die Fachdienste, sondern auch für die Mitarbeiter im Allgemeinen Vollzugs- und Werkdienst, die einen wesentlichen Teil der alltäglichen Kommunikation mit den Gefangenen wahrnehmen. Neben der geeigneten Auswahl ist eine ausreichende und fortlaufende Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter zu gewährleisten. Außerdem ist in Begleitung der täglichen therapeutischen Arbeit Supervision, zumindest im Gruppenkontext sicherzustellen. Diagnostik: So vielfältig die Gründe der Aufnahme von Gefangenen in Sozialtherapeutische Einrichtungen sind, so vielfältig sind die Wege der Therapie. Um eine geeignete Auswahl der Behandlungsmethoden zu treffen, ist deshalb eine umfassende Diagnostik der Voraussetzungen und Möglichkeiten beim einzelnen Gefangenen nötig. Dabei ist Diagnose nicht als einmaliger Vorgang psychologischer Befunderhebung zu verstehen, sondern als ein dynamischer Prozess, in dem deliktbezogene Risiken ermittelt und aus dem Verlauf der Therapie weitere Erkenntnisse gewonnen werden. Von großer Bedeutung ist die dynamische Diagnostik für die Gefährlichkeitsbeurteilung bei der Gewährung von Lockerungsmaßnahmen sowie bei Fragen der Reststrafenaussetzung zur Bewährung. Sozialtherapeutische Maßnahmen: Sozialtherapeutische Maßnahmen sollen ein bestehendes Rückfallrisiko nachhaltig verringern. Hierzu bedarf es der Förderung individueller Handlungs- und Denkweisen, die dazu beitragen, künftige Problemsituationen zu bewältigen und positive Beziehungen herzustellen. Das sozialtherapeutische Vorgehen nimmt zwar auf zurückliegende Delikte Bezug, ist jedoch bestrebt, 15

16 allgemeine soziale und kognitive Fähigkeiten zu entwickeln und diese Fähigkeiten zu üben. Positive Verstärkung günstiger Entwicklungen des Gefangenen und eine Orientierung an seinen Ressourcen haben deswegen besondere Bedeutung. Entlassungsvorbereitung und Nachsorge: Die Effektivität einer erfolgreichen Therapie wird leicht zunichte gemacht, wenn Maßnahmen zur Stabilisierung ihrer Effekte nach deren Beendigung unterlassen werden. Dies gilt für alle Therapieformen, bei denen mit Individuen oder Gruppen in einer artifiziellen Umgebung gearbeitet werden muss. Dies trifft auch auf die Sozialtherapie im Strafvollzug zu. Wird der Gefangene dann in seine alte Umgebung entlassen, stellen sich nur allzu leicht alte kontraproduktive Verhaltensweisen wieder ein. Daher haben Entlassungsvorbereitung sowie geeignete Nachbetreuung einen hohen Stellenwert. Im niedersächsischen Justizvollzug wird ein hoher Wirkungsgrad sozialtherapeutischer Arbeit angestrebt. Daher werden die Konzepte der sozialtherapeutischen Arbeit an den Leitlinien und den Wirkfaktoren effektiver Behandlung ausgerichtet Räumliche Bedingungen und Wohngruppen Geeignete Rahmenbedingungen minimieren subkulturelle Einflüsse (antisoziale Einstellungen, Drogenkontakte), stellen notwendige Erprobungsräume bereit und bieten den für Veränderungen notwendigen Schutz. Letzteres ist besonders für die Gruppe der Sexualstraftäter wichtig. Sexualstraftäter, insbesondere wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilte, stehen in der Gefangenenhierarchie weit unten und sind nicht selten Diffamierungen und auch Unterdrückungen ausgesetzt. Damit wiederholen sich Erfahrungen, die bei der Entstehung von Sexualdelikten eine Rolle gespielt haben können und die Ursache dafür sein können, erlebte Ohnmacht bei sich bietender Gelegenheit in das Erleben von Bestätigung und Macht zu verwandeln. Damit entstehen neue Tatmotive. Im Normalvollzug gibt es gute Gründe, das Sexualdelikt geheim zu halten. Verleugnungs- oder Minimalisierungstendenzen werden unter diesen Bedingungen verstärkt und damit wichtige Vorbedingungen für eine Therapie unterlaufen. Gelingt die Geheimhaltung nicht und ist der Sexualstraftäter Repressalien ausgesetzt, so ist das Vollzugspersonal damit befasst, durch Verlegungen oder Kriseninterventionen Schadensbegrenzung zu erreichen. Der geoutete Sexualstraftäter gerät in eine Opferrolle, die nicht geeignet ist, eine kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Täterschaft und dem Leiden der Opfer zu erreichen. Sozialtherapeutische Einrichtungen benötigen angemessene räumliche, organisatorische und personelle Bedingungen, die eine weitgehende Autonomie in der Gestaltung der Haftbedingungen und der vollzuglichen Entscheidungen erlaubt. Die sozialtherapeutische Einrichtung soll als vollzugsinternes Lebens- und Erfahrungsfeld gestaltet werden und als Grundeinheit Wohngruppen vorsehen (Wischka 2001 und 2004a). Eigene Behandlungsräume sind notwendig. Auch für die Bereiche Arbeit, Sport und Freizeitaktivitäten sollten abgetrennte Bereiche oder eigene Zeiten zur Verfügung stehen. Die Dienstplanung sollte eigenständig mit einem konstanten, gut ausgewählten und gut ausgebildeten Personalstamm erfolgen. 16

17 Die sozialen Beziehungen in der Abteilung und Möglichkeiten zur Übernahme von Verantwortung für sich selbst und für andere müssen so gestaltet sein, dass der Sinn von Gemeinschaft erfahren werden kann. Der Alltag muss Anreize bieten, neues Verhalten auszuprobieren und dazu beitragen, dass die in der Therapie gemachten Erfahrungen nicht nur den Charakter von Episoden erhalten, die durch die Alltagserfahrungen überdeckt oder gar widerlegt werden. Wichtige Lern- und Erprobungsmöglichkeiten bietet die Wohngruppe, zu der die Klienten üblicherweise zusammengeschlossen sind (8 10 Klienten/Wohngruppe, in Ausnahmefällen mehr). Zunehmende Selbstverantwortung ist z.b. wichtig in folgenden Bereichen: Gestaltung der Räume private Kleidung und deren Reinigung Einhaltung von Terminen Kochen Verfügung über Bargeld Einteilung der möglichen Vollzugslockerungen (Stundenkontingente) Beteiligung an Gemeinschaftsveranstaltungen (Planung von Freizeitmaßnahmen und Festen). Einkauf außerhalb der Anstalt für sich selbst und für andere. Dies beinhaltet eine weitestgehende Realisierung des Angleichungsgrundsatzes ( 2 Abs.1 NJVollzG), z.b. wohnliche Atmosphäre und i. d. R. keine Überwachung der Post, der Telefonate und nach Überprüfung der Kontaktpersonen der Besuche. Unverzichtbar ist die Durchführung von Wohngruppenversammlungen, in denen Gruppenkonflikte und atmosphärische Störungen angegangen und in denen nach demokratischen Prinzipien Gemeinschaftsinteressen wahrgenommen werden. Sehr wichtig ist auch die Erfahrung eines geregelten Tagesablaufs, in dem Arbeit, Freizeit, Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit sich selbst und Ruhezeit sinnvoll aufeinander bezogen sind. Fähigkeiten und Interessen müssen erkannt und genutzt werden können. Möglichkeiten zur schulischen und beruflichen Weiterbildung, zur Wahrnehmung sportlicher Aktivitäten (ggf. auch außerhalb der Abteilung in Sportvereinen) und zur Erweiterung von Interessen durch Angebote innerhalb und außerhalb der Abteilung (z.b. Volkshochschule) ergänzen das Angebot sinnvoll. Eingebunden in die genannten Alltagserfahrungen bieten die im Abschnitt näher beschriebenen Behandlungsmaßnahmen die Möglichkeit, Ereignisse der Vergangenheit zu verarbeiten und mit der Gegenwart zu verknüpfen, neue Erfahrungen zu machen und neue Sicht- und Verhaltensweisen auszuprobieren. Drei Bereiche Lebensgeschichte, Straftaten und das aktuelle (Beziehungs-) Verhalten stehen in einer Beziehung zueinander und werden im Behand-lungsverlauf mit unterschiedlicher Akzentuierung alternierend bearbeitet. Zum Deliktverständnis ist die Thematisierung der Lebensgeschichte mit den Beziehungserfahrungen und erworbenen Einstellungen unerlässlich. Im gegenwärtigen Verhalten sind diese lebensgeschichtlichen Ereignisse und deliktrelevanten Aspekte aktualisiert, es spiegelt Veränderungen und Entwicklungen wider. 17

18 Delikt Lebensgeschichte aktuelles Verhalten und Beziehungen Abb. 5: Das Behandlungsdreieck Behandlungsphasen Um die verschiedenen Vorgehensweisen sinnvoll miteinander zu verknüpfen, ist ein Phasenverlauf mit unterschiedlichen Schwerpunkten sinnvoll. Die Phasen müssen entsprechend der individuellen Unterschiede unterschiedlich lang gestaltet werden. Distanzierungen von subkulturellen Bindungen und Verhaltensweisen, Förderung der Behandlungsmotivation, Risiko- und Gefährlichkeitseinschätzung, ggf. ergänzende Diagnostik auf der Basis der Behandlungsuntersuchung Einzel- und Gruppenbehandlung, Wohngruppenarbeit, Freizeitmaßnahmen, Bildungsmaßnahmen, grundsätzlich Lockerungsgewährung Rückfallpräventionsplanung Lockerungsgewährung, Entlassungsvorbereitung, Kontaktaufnahme zur Bewährungshilfe / Führungsaufsicht und anderen Nachsorgeeinrichtungen Sicherstellung der Nachsorge, ggf. Übernahme von Kontakten durch SothA, Krisenintervention, ggf. Aufnahme auf freiwilliger Grundlage Nachsorge Entlassungsphase Behandlungsphase Vorbereitungsphase Abb. 6: Behandlungsschwerpunkte in den verschiedenen Phasen der integrativen Sozialtherapie. 18

19 Vor der Behandlungsphase, in der vor allem die Deliktbearbeitung und die Verarbeitung lebensgeschichtlicher Ereignisse im Vordergrund stehen, sind in der Aufnahmephase die Entwicklung einer Arbeitsbeziehung, die Arbeit an Leugnungs- und Bagatellisierungstendenzen und ggf. ergänzende Diagnostik Hauptthema. In dieser Kennenlernphase werden auch Sicherheitsaspekte entsprechend höher gewichtet. In der Regel werden in dieser Phase noch keine Vollzugslockerungen gewährt. In der Entlassungsphase beginnt die konkrete berufliche und soziale Integration in die Gesellschaft sowie die Kontaktaufnahme zu ambulanten Einrichtungen, insbesondere zur Bewährungshilfe und Führungsaufsicht. Mit der Nachsorge werden die sozialtherapeutischen Einrichtungen nur ausnahmsweise, z.b. im Falle einer Aufnahme auf freiwilliger Grundlage (siehe Kap. 4.3) befasst Sozialtherapie und Sicherheit Sicherheit, definiert als die Erfüllung von Vollzugsaufgaben, ohne dass die Allgemeinheit, die Gefangenen oder die Bediensteten Schaden nehmen kann in instrumentelle, administrative und soziale Sicherheit gegliedert werden (Alisch 1988, S. 16). Dass sich ein Maximum an Sicherheit nicht einfach durch eine Addition und Maximierung der genannten Maßnahmegruppen herstellen lässt, ist leicht zu belegen. Es gibt erwünschte und unerwünschte Wechselwirkungen. Bauliche und administrative Maßnahmen können im Übermaß den Raum für stützende Beziehungen und für erforderliche Beobachtungen des Alltagsverhaltens sicherheitsrelevant einengen. Zur Optimierung von Sicherheit müssen instrumentelle, administrative und soziale Sicherheit nach Anstaltstyp bzw. -bereich, Gefangenenpopulation, quantitativen und qualitativen Merkmalen des Personals, Entwicklungs- und Kontaktmöglichkeiten unterschiedlich gewichtet werden. In dem niedersächsischen Unterbringungskonzept, das den Anstalten unterschiedliche Sicherheitsstufen zuweist, für die auch unterschiedliche Regelungen gelten, ist dies soweit dies mit einer Grobeinteilung möglich ist berücksichtigt. Die speziellen Zielsetzungen und Rahmenbedingungen der sozialtherapeutischen Einrichtungen müssen dabei besonders berücksichtigt werden. Jeder Insasse hat feste Ansprechpartner mit regelmäßigen Gesprächskontakten und direkten Ansprechmöglichkeiten (festes Behandlungsteam, das aus Fachdiensten und Betreuungsbeamten besteht). Durch die engen Arbeitsbeziehungen zum Behandlungspersonal und durch die häufig durch die Behandlung gewachsene soziale Verantwortung besteht auch eine größere Bereitschaft, sicherheitsrelevante Informationen über sich selbst und auch über Mitgefangene weiter zu geben. Bezugspersonen von Gefangenen der sozialtherapeutischen Einrichtungen werden wenn möglich in die Behandlung einbezogen, so dass auch von dieser Seite Erkenntnisse in Risikoerwägungen einfließen können. Das Ausmaß an sozialer Kontrolle ist somit hoch. Faktoren, die zur Destabilisierung der Persönlichkeit und damit zu Sicherheitsrisiken führen können, werden durch Beobachtungen und Gesprächskontakte (z.b. Beziehungsabbrüche und andere Krisen) oder durch Kontrollen (Alkoholund Drogenkontrollen) schneller erkannt. Das Prognosezentrum nimmt zusätzlich im Rahmen der Erstbegutachtung und Indikationsprüfung eine Risikoklassifizierung vor, durch die Straftäter mit hohem Siche19

20 rungserfordernis (< Stufe 3) z. Z. von der Verlegung in eine sozialtherapeutische Einrichtung ausgeschlossen werden. Die Vorgabe der VVNJVollzG, sozialtherapeutische Einrichtungen organisatorisch und baulich vom übrigen Vollzugsbereich abzutrennen, erlaubt zusammen mit den beschriebenen Risikoabwägungen, der vorherigen Begutachtung durch das Prognosezentrum und dem hohen sozialen Sicherheitsstandard in den sozialtherapeutischen Einrichtungen eine großzügige Auslegung der Gestaltungsgrundsätze des 2 NJVollzG. Es erscheint somit auch unter Sicherheitsgesichtspunkten vertretbar, Wohngruppen als Felder für soziales Lernen zu gestalten und Verantwortungsfreiräume zu eröffnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn baulich eine Binnendifferenzierung zwischen Vorbereitungs- und Behandlungsphase realisiert werden kann. 1.6 Personalausstattung Die Sozialtherapeutische Abteilung Lingen wird durch einen Dipl.-Psychologen und psychologischen Psychotherapeuten geleitet. Außerdem sind noch weitere 4 Psychologen/innen, eine Pädagogin, 2 Sozialarbeiter/innen und eine Mitarbeiterin des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes, sowie 15 Beamte des allgemeinen Vollzugsdienstes in der Einrichtung beschäftigt. Nachfolgend sind die Bediensteten der sozialtherapeutischen Abteilung und ihre Zuständigkeiten aufgeführt. Von den 27 Bediensteten der Abteilung sind 37 % Frauen. Sozialtherapeutische Abteilung Lingen Haus IV Haus Station Aufnahme (10) Vollzugsabteilungsleitung Sozialdienst Psychologischer Dienst Abteilungshilfe Betreuungs -/ Stationsdienst Werkaufsicht Station 4 (10) Wischka Vollzugsleitung Reckmann VAL-Vertretung: Bielenberg van Wieren Reckmann Haus I (30 Haftplätze) Station 3 (10) Station 1 (7) u. 2 (9) (Vertretung: Bielenberg / Schauer) Foppe VAL-Vertretung: Goldschmidt Goldschmidt (20Std.) Anton / Frömmer- Löchte VAL-VertretungHaus I Brinker Willems Bielenberg Petelkau VAL-VertretungAufnahme Evers -Rischmüller (30 Std.) Bollmann Thielscher Hundertmark Borker Beitz Borgolte Kühnast Menke Kües Schomaker Obermeyer Sobolewski Scheibe Witschen Karger Abb. 7: Organigramm der sozialtherapeutischen Abteilung Lingen Stand (16 Haftplätze)

21 1.7 Fortbildung und Supervision Supervision ist überall da sinnvoll, wo professionelle Arbeit mit Menschen erfolgt und wo grundsätzlich die Gefahr besteht, in Probleme der Klientel und deren Agieren verwickelt zu werden und die erforderliche Distanz zu verlieren. Die Bediensteten der sozialtherapeutischen Einrichtungen erhalten seit vielen Jahren Supervision, um Einzelfälle und Teamkonflikte bearbeiten zu können. Pro Jahr finden ca. zehn Supervisionssitzungen durch einen oder einer entsprechend ausgebildeten externen Fachkraft in zwei Gruppen (Haus I und Haus IV) statt. Fortbildung für die Bediensteten der sozialtherapeutischen Einrichtungen findet in folgenden Formen statt: Selbst organisierte interne Fortbildungen und Konzepttage Selbst organisierte mehrtägige Seminare Teilnahme an landes- oder bundesweiten Tagungen Fortbildungen außerhalb des Vollzugssystems. 21

22 2. Aufnahmen und Entlassungen 2.1 Zu- und Abgänge In den Jahren 2004 bis zum sind insgesamt 119 Gefangene in die sozialtherapeutische Abteilung aufgenommen worden (Abb. 7). Durch die seit Frühjahr 2004 zusätzlich zur Verfügung stehenden 30 Behandlungsplätze war die Zahl der Aufnahmen im ersten Jahr der Erweiterung verständlicherweise deutlich höher. Abb. 8: Aufnahmen in die sozialtherapeutische Abteilung Lingen zwischen 2004 und dem (N = 119; Quelle: Kriminologischer Dienst Niedersachsen). Von den 119 Gefangenen haben in diesem Zeitraum 76 die Einrichtung wieder verlassen. 43 befanden sich zur Jahresmitte in der Abteilung. 33 Personen wurden in diesem Zeitraum zurückverlegt. Die Berechnung der Rückverlegungsquote anhand dieser Zahlen ist allerdings nicht gerechtfertigt, weil ungewiss ist, wie sich die 43 Gefangenen, entwickeln werden. Rückverlegungsquoten können erst dann angemessen berechnet werden, wenn mehrere Aufnahmejahrgänge komplett wieder ausgetreten sind. 22

23 Für den Aufnahmejahrgang 2004 ist dies bis auf einen Gefangenen der Fall. Abb. 9 gibt die Austrittsgründe wieder. Abb. 9: Austrittsgründe für den Aufnahmejahrgang 2004 (N = 38; Quelle: Kriminologischer Dienst Niedersachsen). 2.2 Alterszusammensetzung Abb. 10 und 11 zeigen die Alterszusammensetzung der im Berichtszeitraum aufgenommen Gefangenen. Abb. 10: Alter bei Aufnahme in die sozialtherapeutische Abteilung zwischen 2004 und (N = 119; Quelle: Kriminologischer Dienst Niedersachsen). 23

24 Die Gruppe der Gefangenen, die 50 Jahre und älter sind, ist mit 25 (21%) relativ groß. Hauptgrund für diese Zahlen ist die Gruppe der Täter, die wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden sind. Ihr Alter ist überdurchschnittlich hoch. Insgesamt beträgt das Durchschnittsalter im Berichtszeitraum 41,3 Jahre und war in den Jahren 2004 bis 2009 relativ konstant. Abb. 11: Durchschnittsalter bei Aufnahme in die sozialtherapeutische Abteilung zwischen 2004 und (N = 119; Quelle: Kriminologischer Dienst Niedersachsen). 2.3 Deliktschwerpunkte Abb. 12 zeigt die Delikte, die bei den Insassen der sozialtherapeutischen Abteilung zur Verurteilung geführt haben. Für jede Person konnten maximal drei Delikte angegeben werden, so dass sich eine Summe von 166 Delikten für die 119 Personen ergibt. Es wird darin deutlich, dass in die sozialtherapeutische Abteilung überwiegend Gefangene mit sehr gravierenden Delikten und hohem Gefährdungspotenzial aufgenommen worden sind. Von den 119 Personen hatten 91 Sexualdelikte begangen (54,8% von 166 Delikten). Diese Tätergruppe ist somit die größte, was durch die gesetzlichen Bestimmungen zu erklären ist, die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten nach 9 Abs. 1 StVollzG besonders zur berücksichtigen war (s. Abschnitt 1.2). Abb. 13 zeigt die Belegung der gesamten JVA Lingen mit Gefangenen, die wegen Sexualdelikten verurteilt oder in Untersuchungshaft genommen worden sind. Die Veränderung zwischen den Jahren 2002 und 2009 ist offensichtlich. Die absolute Anzahl ist 2009 nur geringfügig höher als Zwischenzeitlich war die Zahl vorübergehend bis auf 90 angestiegen. Diese Entwicklung spiegelt einen Trend wieder, der generell in den Vollzugsanstalten des geschlossenen Vollzuges in Niedersachsen und bundesweit zu beobachten ist. 24

25 Abb. 12: Delikte, die bei den Insassen der sozialtherapeutischen Abteilung zur Verurteilung geführt haben (166 Delikte, N = 119; Quelle: Kriminologischer Dienst Niedersachsen). JVA Lingen: Wegen Sexualdelikten verurteilte Gefangene (ab 06/2008 inkl. Abteilung Osnabrück) JVK (auch U-Haft) U-Haft Osnabr. U-Haft Lingen Groß Hesepe Sozialtherapie Gr.H. Bhdl-Abt n = 8 (13%) n = 31 (45%) Jun 09 Sep 09 Mrz 09 Dez 08 Jun 08 Sep 08 Mrz 08 Dez 07 Jun 07 Sep 07 Mrz 07 Dez 06 Jun 06 Sep 06 Mrz 06 Sep 05 Dez 05 Jun 05 Mrz 05 Dez 04 Jun 04 Sep 04 Mrz 04 Dez 03 Jun 03 Sep 03 Mrz 03 Dez 02 Jun 02 Sep 02 0 Abb. 13: Gefangne in der JVA Lingen, die wegen Sexualdelikten verurteilt worden sind. Ab März 2003 sind die Daten vierteljährlich zum 16. des Monats erfasst worden. 25

26 Die Zahl der Sexualstraftäter, die eine Therapie erhalten haben, ist dagegen deutlich angestiegen konnte nur 8 Gefangenen (13%) eine Sozialtherapie angeboten werden, im September 2009 waren es 31 (45%). Weitere 6 (8,7%) erhielten in der Behandlungsabteilung der Abteilung Groß Hesepe ein Gruppentherapieangebot (BPS). 9 Gefangene (13%) befanden sich zu diesem Zeitpunkt in Untersuchungshaft oder im Justizvollzugskrankenhaus, konnten somit aus diesen Gründen (noch) keine Sozialtherapie erhalten. Nur die im Vergleich zu 2001 geringe Zahl von 23 Gefangenen (33,3%) befanden sich aus verschiedenen Gründen nicht in der Sozialtherapie: weil keine Behandlung erforderlich war, weil sie einer Behandlung dauerhaft ablehnend gegenüber standen oder ein Therapieversuch bereits gescheitert war, weil andere Hilfen erforderlich waren (Alkohol- oder Drogensucht, psychiatrische Störung) oder weil sie aus sprachlichen Gründen am Therapiegeschehen nicht ausreichend teilnehmen konnten und/oder eine Abschiebung zu erwarten war. Insgesamt zeigt diese Entwicklung, dass die Möglichkeiten, den Schutz der Allgemeinheit durch die Behandlung der Täter, deutlich erhöht werden konnten. 2.4 Dauer der zu verbüßenden Freiheitsstrafen Abb. 14 verdeutlicht, dass die Insassen der sozialtherapeutischen Abteilung überwiegend zu sehr hohen Freiheitsstrafen verurteilt worden sind. Abb. 14: Höhe der Freiheitsstrafen der Insassen der sozialtherapeutischen Abteilung, die zwischen 2004 und dem aufgenommen worden sind (N = 119; Quelle: Kriminologischer Dienst Niedersachsen). Im Berichtszeitraum betrugen die von den Insassen der sozialtherapeutischen Abteilung zu verbüßenden Freiheitsstrafen Im Jahresdurchschnitt zwischen 58,5 und 74,5 Monaten. 26

27 Abb. 15: Durchschnittliche Höhe der Freiheitsstrafen der Insassen der sozialtherapeutischen Abteilung, die zwischen 2004 und dem aufgenommen worden sind, ausgenommen zu lebenslanger Haft oder zu Sicherungsverwahrung verurteilte(n = 119; Quelle: Kriminologischer Dienst Niedersachsen). 2.5 Vorstrafen Aus Abb. 16 geht hervor, dass der überwiegende Teil der Insassen der sozialtherapeutischen Abteilung (67; 56%) vor der Verlegung in die sozialtherapeutische Abteilung bereits mehrfach straffällig geworden ist. Abb. 16: Vorstrafen der Insassen der sozialtherapeutischen Abteilung zwischen 2004 und (N = 119; Quelle: Kriminologischer Dienst Niedersachsen). Die Unterschiede zwischen 2004 und 2009 waren nicht erheblich. 12 Personen (10,1%) hatten Vorstrafen wegen Sexualdelikten, 35 (29,4%) wegen Gewaltdelikten, 27

28 65 (54,6%) wegen anderer Delikte. 13 Gefangene waren polytrop delinquent, also wegen Gewalt-, Sexual- und anderen Delikten vorbestraft. Unter den Sexualstraftätern waren 13,3% einschlägig mit einem solchen Delikt vorbestraft, unter den Gewaltstraftätern 39,6% bereits mit einem Gewaltdelikt. Abb. 17: Durchschnittliche Vorstrafen der Insassen der sozialtherapeutischen Abteilung zwischen 2004 und (N = 119; Quelle: Kriminologischer Dienst Niedersachsen). 2.6 Familienstand Der überwiegende Teil der Insassen der sozialtherapeutischen Abteilung war nicht verheiratet oder in Partnerschaft lebend (25,2%). Abb. 18: Familienstand der Insassen der sozialtherapeutischen Abteilung zwischen 2004 und (N = 119; Quelle: Kriminologischer Dienst Niedersachsen). 28

29 2.7 Bildungsstand Abb. 19 verdeutlicht, dass 26 (22%) der im Berichtszeitraum aufgenommenen Gefangenen über keinen Hauptschulabschluss verfügten. In diesen Fällen ist verständlicherweise die berufliche Integration besonders schwierig. In Einzelfällen konnte ein Schulabschluss im Rahmen von Vollzugslockerungen nachgeholt werden. Abb. 19: Bildungsstand der Insassen der sozialtherapeutischen Abteilung zwischen 2004 und (N = 119; Quelle: Kriminologischer Dienst Niedersachsen) 46 (38,6%) der Insassen hatten keinen Beruf erlernt oder nur einen Anlernberuf. Es liegt auf der Hand, dass auch in diesen Fällen die Integrationsarbeit erschwert ist. Bei Straftätern mit höheren Bildungsabschlüssen und entsprechenden Berufen ist es in einigen Fällen zur beruflichen Integration notwendig, berufliche Alternativen zu entwickeln, weil der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden darf (z.b. Täter, die ihre berufliche Tätigkeit zur Begehung sexuellen Missbrauchs ausgenutzt haben). 29

30 Abb. 20: Berufliche Qualifikation der Insassen der sozialtherapeutischen Abteilung zwischen 2004 und (N = 119; Quelle: Kriminologischer Dienst Niedersachsen) 30

31 3. Behandlungsmaßnahmen Sozialtherapeutische Maßnahmen beinhalten die Förderung individueller Handlungsund Denkweisen, die dazu beitragen, künftige Problemsituationen zu bewältigen und positive Beziehungen herzustellen. Das sozialtherapeutische Vorgehen nimmt zwar auf zurückliegende Delikte Bezug, ist jedoch bestrebt, allgemeine soziale und kognitive Fähigkeiten zu entwickeln. Die positive Kontingente Verstärkung günstiger Entwicklungen des Gefangenen und eine Orientierung an seinen Ressourcen haben deswegen besondere Bedeutung (s. Abschnitt 1.5). 3.1 Deliktspezifische Gruppentherapie: Ausgehend von der Annahme, dass dissoziales Verhalten mit Beziehungsstörungen verbunden ist, besteht in der Gruppentherapie die Möglichkeit, am Beispiel der aktuellen Beziehungen in der Gruppe Einsichten zu gewinnen und neue Erfahrungen zu machen. Lebensgeschichtliche Ereignisse können mit dem aktuellen Verhalten in Verbindung gebracht werden. Einen Schwerpunkt der Gruppentherapie bilden inzwischen deliktspezifische Maßnahmen auf kognitiv-behavioraler Grundlage (s. 3.2). Für die Gruppe der Sexualstraftäter gibt es mit dem BPS ein erprobtes Programm, das inzwischen das deutlich am häufigsten vertretene Programm für Sexualstraftäter in den sozialtherapeutischen Einrichtungen der BRD ist (Spöhr 2008, S. 104ff.). Für andere Straftäter werden gegenwärtig neue Programme auf dieser Grundlage entwickelt und erprobt. Das Behandlungsprogramm für Sexualstraftäter (BPS): Bei der Behandlung von Sexualstraftätern sind sowohl Ziele zu verfolgen, die in direktem Zusammenhang mit der sexuellen Devianz stehen, als auch solche, die allgemein den Aufbau von sozialen Kompetenzen und Fähigkeiten zur Selbstkontrolle beinhalten. Die Programmeinheiten des Behandlungsprogramms für Sexualstraftäter (BPS) Deliktunspezifischer Teil (Teil U) ca. 32 Gruppensitzungen Deliktspezifischer Teil (Teil S) ca. 51 Gruppensitzungen Gesprächsverhalten Selbst- und Fremdwahrnehmung Rückmeldung geben und empfangen Wahrnehmung von Gefühlen Kontakt- und Kommunikationstraining Moralisches Handeln und Empathie Geschlechtsrollenstereotypien Stressmanagement Suchtmittelkontrolle Menschliches Sexualverhalten Persönliche Lebensgeschichte Kognitive Verzerrungen Stufen der Begehung von Sexualstraftaten Scheinbar belanglose Entscheidungen Risikosituationen Das Problem der unmittelbaren Befriedigung Kontrolle sexueller Fantasien Ablauf der Straftat (Deliktszenario) Opfer-Empathie Rückfallprävention 31

32 Im Behandlungsprogramm für Sexualstraftäter (BPS), das auf Veranlassung des niedersächsischen Justizministeriums für die Vollzugsanstalten und sozialtherapeutischen Einrichtungen von einer Projektgruppe (Foppe, Griepenburg, Nuhn-Naber, Rehder & Wischka) entwickelt wurde, wird diesem Umstand durch einen zweiteiligen Aufbau Rechnung getragen: durch einen deliktunspezifischen und durch einen deliktspezifischen Teil, die zeitlich aufeinander folgend durchgeführt werden (Wischka 2003, 2004b, 2006, Wischka et al. 2004, Egg 2008, Spöhr 2008). Es werden verschiedene, auf die jeweilige Zielsetzung bezogene Methoden eingesetzt. Dadurch wird die Arbeit abwechslungsreich: themenzentrierte Gruppengespräche, Wissensvermittlungen, Rollenspiele, Übungen, Exploration jedes Teilnehmers in der Gruppe, Protokollierung von Ergebnissen auf Flip-Charts, Aushändigung von Arbeitsmitteln zur Vor- und Nachbereitung von Gruppensitzungen (Hausaufgaben). Der deliktunspezifische Teil: Durch den Beginn mit dem Teil U werden mehrere Ziele verfolgt, nämlich der Aufbau von sozialen Kompetenzen und von Fähigkeiten zur Selbststeuerung, die generell befriedigende soziale Kontakte und angemessene Problemlösungen begünstigen; ein niedrigschwelliger Einstieg in die Behandlung, mit dem auch Sexualstraftäter erreichbar sind, die (noch) nicht zu ihren Straftaten stehen; der Aufbau von kommunikativen Kompetenzen und die Entwicklung eines Gruppenklimas, das die Basis für eine offene deliktspezifische Arbeit schafft; die Erarbeitung von Erkenntnissen, die eine Entscheidung darüber erlauben, ob der nachfolgende deliktspezifische Teil für jeden Teilnehmer indiziert ist. Der Teil U ist auch für Straftäter, die keine Sexualdelikte begangen haben, zur Entwicklung sozialer Kompetenzen geeignet. Der deliktspezifische Teil: Ein wesentlicher Bestandteil des Programms ist die Bearbeitung des Tatgeschehens im Deliktszenario. Beabsichtigt ist, dass sich der Täter als aktiv Handelnder erlebt, der in einer bestimmten Situation, die durch bestimmte Gefühlszustände, Gedanken und Handlungen beschreibbar ist, eine Reihe von (scheinbar belanglosen) Entscheidungen getroffen hat, die ihn schrittweise in die Nähe des Sexualdelikts geführt hat. Werden dieser Entscheidungsprozess, die zugrunde liegenden Fantasien und die verzerrten Kognitionen transparent, kann der Täter Verantwortung dafür übernehmen. Die ersten Sitzungen dienen vor allem dazu, ein Grundverständnis zu erzeugen, das Vokabular zur Beschreibung der Abläufe zu entwickeln und das eigene Delikt in Ansätzen zu verstehen, so dass im Deliktszenario darauf zurückgegriffen werden kann. Wenn der Täter seine eigene verdeckte Tatplanung verstanden hat, für den Entscheidungsprozess Verantwortung übernimmt und das Ziel entwickelt, künftig ähnliche Ausgangssituationen und Handlungsabläufe zu vermeiden, ist eine wichtige Schwelle zur Rückfallvermeidung aufgebaut. Eine weitere Schwelle zur Begehung weiterer Sexualdelikte entsteht dann, wenn es gelingt, dem Täter deutlich zu machen, was er dem Tatopfer angetan hat. Fehlende Empathie, Fehlinterpretationen von Signalen des Opfers und die Verharmlosung von 32

33 Tatfolgen sind häufige Bestandteile von Rechtfertigungen der Täter. Die Auflösung solcher kognitiver Verzerrungen geschieht durch Konfrontation mit Opferschilderungen und durch Rollenspiele, in denen der Täter die Tat aus der Perspektive seines Opfers beschreiben soll. Dieses Vorgehen ist allerdings nicht bei Tätern angezeigt, die kein ausreichendes Vermeidungsmotiv erkennen lassen, bei denen die Selbststeuerung intakt ist und für die gerade die lustbetonte Wahrnehmung der Leiden des Opfers das Tatmotiv darstellt. In der abschließenden Programmeinheit geht es dann darum, konkrete Planungen zu erarbeiten, wie künftig mit Gefühlen, Fantasien und Risikosituationen umgegangen wird (Rückfallpräventionsplan). Dazu gehört auch die Etablierung eines Hilfesystems, d.h. die Einbeziehung von Bezugspersonen und Bewährungshilfe oder anderen Personen der Nachsorge. Das Gruppenprogramm Soziale Verantwortung (GSV): Das GSV ist ein kognitivbehaviorales Gruppenbehandlungsprogramm für Täter von Gewalt- und Eigentumsdelikten. Wie das BPS beinhaltet es Bausteine zur Entwicklung sozialer Kompetenzen sowie zum Umgang mit der Tat/den Taten und zur Rückfallprävention: Die Programmeinheiten des Gruppenprogramms Soziale Verantwortung (GSV) Teil U: Deliktunspezifischer Teil Teil S: Deliktspezifischer Teil Ursachenmodelle von Kriminalität Individuelle Lebensläufe und Ursachen für eigene Delinquenzentwicklung Selbst- und Fremdwahrnehmung Rollen, Leitbilder und Einstellungsmuster Problemlösen, Konfliktverhalten und Kritikfähigkeit Gesprächsverhalten und Sozialverhalten Moral und Sichtweisen Stufenmodell der Straftat Stresssituationen im Deliktvorfeld & Stressmanagement, unrealistische Erwartungen Delikt-Imagination Kognitive Verzerrungen Scheinbar belanglose Entscheidungen Deliktszenario Opferempathie Rückfallprävention BPS und GSV werden zweimal wöchentlich, pro Sitzung mit jeweils 90 Minuten Dauer durchgeführt. In der Regel gibt es zwei oder drei Gruppen, die parallel laufen. Zwischen den einzelnen Sitzungen gibt es Hausaufgaben zur Vertiefung des Erlernten und zur Unterstützung der Übertragung auf die Biographie der Inhaftierten. In der Aufnahmephase finden für die Inhaftierten der Aufnahmestation Gruppentherapiesitzungen mit dem Ziel statt, eine Arbeitsbeziehung herzustellen, Verhaltensregeln zu vermitteln, ggf. Leugnungsstrategien aufzulösen und so die Behandlungsmotivation zu fördern (Motivationsgruppe). Naikan ist ein Weg der Selbsterkenntnis, der meditative und psychologische Aspekte vereint. Naikan wurde vor etwa 50 Jahren in Gefängnissen in Japan als Methode zur Rückfallprävention eingeführt. Seit einigen Jahren wird Naikan auch im niedersächsi33

34 schen Justizvollzug eingesetzt. Es fördert das Verantwortungsbewusstsein der Teilnehmer und damit sozial verantwortliches Handeln. Naikan wird in siebentägigen Schweigeseminaren durchgeführt. In dieser Zeit werden die Beziehungen zu wichtigen Bezugspersonen betrachtet. Dabei stehen drei Fragen im Mittelpunkt: Was hat eine bestimmte Person für mich getan? Was habe ich für diese Person getan? Welche Schwierigkeiten habe ich dieser Person bereitet? Die Auseinandersetzung mit konkreten Tatsachen aus der eigenen Vergangenheit schließt die Frage Welche Schwierigkeiten hat jemand anders mir bereitet? ausdrücklich aus (Petelkau & Schmidt 2005, Müller-Eberling 2008). Im Berichtszeitraum wurde diese Maßnahme in der JVA Lingen 5 Mal durchgeführt. Die Teilnahme war auch für andere Vollzugsabteilungen offen. Insgesamt haben 14 Inhaftierte der sozialtherapeutischen Abteilung teilgenommen. 3.2 Soziales Training: Soziales Training ist ein themen- und problembezogenes lebenspraktisches Kursangebot auf den Lernebenen Wissen, Verhalten und Einstellungen. Es greift Schwierigkeiten in der Lebensbewältigung auf und bietet den Klienten die Möglichkeit, sich Fähigkeiten und Fertigkeiten anzueignen, in dem sie lernen, ihre Einstellungen und ihr Verhalten kritisch zu hinterfragen und alternative Lösungsstrategien zu entwickeln. Das Ziel soll die Befähigung sein, Alltagsprobleme angemessen und durch sozial akzeptiertes Verhalten zu bewältigen. Typische Trainingsbereiche sind: Soziale Beziehungen Umgang mit Geld Arbeit und Beruf Alkohol und Drogen Freizeitgestaltung. Kennzeichnend für das Soziale Training ist eine vierstufige Vorgehensweise, in der (1) eine Motivation zur Veränderung durch Bewusstmachung von Defiziten, problematischen Verhaltensweisen und Situationen erzeugt wird, (2) Wissen über die Entstehung und Veränderung dieser Probleme vermittelt wird (3) Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden und (4) eine Erprobung in konkreten Übungen, im Rollenspiel oder in realen Situationen erfolgt (Otto 1986). Kurse sind in der Regel zeitlich (ca. 4-8 Monate pro Kurs) und thematisch begrenzt. Üblicherweise findet wöchentlich 1 Sitzung von 1 ½ Std. Dauer mit 5-8 Teilnehmern statt. Die Maßnahme wird von 2 Gruppenleitern durchgeführt. 3.3 Einzeltherapie Thematischer Schwerpunkt ist die Bearbeitung von Grundkonflikten und die Einordnung in einen lebensgeschichtlichen Zusammenhang und ggf. die Bearbeitung eige34

35 ner traumatischer Lebenserfahrungen, die für die Deliktbegehung von Bedeutung sind. In der Regel führen Psychologen mit therapeutischer Zusatzausbildung diese Maßnahme durch. Jeder psychologische Fachdienst hat im Durchschnitt 10 Gefangene, die einmal wöchentlich 45 minütige Einzeltherapien erhalten. Die Deliktbearbeitung findet in der Regel innerhalb der deliktspezifischen Gruppentherapien statt, wird aber häufig in der Einzeltherapie vertieft. Die Nachfolgende Tabelle verdeutlicht, mit welcher Frequenz die beschriebenen Maßnahmen durchgeführt worden sind. Therapiemaßnahmen N Durchschnitt pro Teilnehmer BPS/GSV 58 88, Motivationsgruppe Einzeltherapie 58 55, Soziales Training 33 12, Tab. 3: Gruppen- und einzeltherapeutische Maßnahmen, die im Zeitraum 2004 bis in der sozialtherapeutischen Abteilung durchgeführt worden sind. Der Durchschnitts- und der Summenwert beziehen sich bei Gruppentherapiesitzungen auf eine Dauer von 1 ½ Std., bei Einzeltherapie auf 45 Min. 3.4 Einzelgespräche Betreuungsgespräche: Darunter sind alle terminierten Gespräche zwischen den Klienten und ihren Betreuungsbeamten zu verstehen. Sie dienen der Besprechung aktueller Konfliktlagen, der Vor- und Nachbereitung von Außentrainingsmaßnahmen und der Entlassungsvorbereitung. Der Allgemeine Vollzugsdienst hat den engsten Kontakt zu den Gefangenen. Jeder Bedienstete hat in der Regel drei bis vier Gefangene, für die er oder sie als Betreuungsbeamter zuständig ist. In den oft recht unterschiedlich langen Gesprächen haben die Gefangenen die Möglichkeit, konkrete Alltagsgeschehnisse nach zu besprechen, mal Dampf abzulassen oder sich bei Konflikten mit Mitgefangenen Unterstützung zu holen. Dieser Kontakt ermöglicht es dann auch, dass die Kollegen des Allgemeinen Vollzugsdienstes differenzierte Verhaltensdokumentationen zu dem jeweiligen Gefangenen verfassen können. Gespräche mit der Wohngruppenleitung oder Vollzugsleitung: Darunter sind alle terminierten Gespräche von Klienten mit ihrem/ihrer Wohngruppenleiter/in gefasst, die insbesondere der Vorbereitung bzw. Fortschreibung von Vollzugs- und Behandlungsplänen, der Vor- und Nachbereitung von Vollzugslockerungen, der Entlassungsvorbereitung und der Klärung von aktuellen Problemsituationen dienen, soweit diese nicht in anderen Sitzungen (Einzeltherapie bzw. Einzelgespräche, Gruppentherapie) bearbeitet werden können. Zu diesen Gesprächen können weitere, für den zu bearbeitenden Zusammenhang wichtige Personen zugezogen werden (z.b. Betreuungsbeamter, Abteilungsleiter, Bewährungshelfer, Mitgefangene als Konfliktpartner, Angehörige). 35

36 3.5 Pädagogische Maßnahmen Für Gefangene mit niedrigem Bildungsstand und erheblichen Defiziten in Elementarkenntnissen werden spezielle Bildungsangebote bereitgehalten, um die schulische und berufliche Qualifikation für die Wiedereingliederung nach der Entlassung zu erhöhen und damit einen Beitrag zur Rückfallreduzierung zu leisten. Zahlreiche Gefangene haben keinen qualifizierten Schul- und Berufsbildungsabschluss. Dieses ist häufig ein Faktor für die Entwicklung von Kriminalität. Viele Inhaftierte haben nie gelernt, ein Ziel konzentriert und ausdauernd zu verfolgen und haben auch nicht die notwendige Unterstützung im familiären Bereich erhalten. Schule bedeutete Misserfolg, erzeugte Unsicherheit und ein geringes Selbstwertgefühl und trug so zur Entwicklung sozial abweichenden Verhaltens bei. Nach Bedürfnis der Gefangenen werden Kleingruppen zusammengestellt, um schulisches Grundwissen aufzufrischen, z.b. zur Vorbereitung oder Begleitung einer Umschulungsmaßnahme, oder um Fremdsprachen zu erlernen. Dazu werden auch externe Pädagogen eingesetzt. In einzelnen Einrichtungen ist es möglich, einen Beruf zu erlernen oder eine Umschulung durchzuführen (ggf. durch Nutzung der Angebote der Gesamtanstalt). Pädagogische Einzelmaßnahmen beinhalten gezielte Einzelförderungen zur Vorbereitung oder Begleitung einer Bildungsmaßnahme (z.b. Umschulung, Hauptschulabschluss, Erlernen einer Fremdsprache). Dazu werden zeitlich begrenzte Sitzungen von unterschiedlicher Dauer je nach Thematik (Wissensvermittlung, Durchsehen von Hausaufgaben etc.) angeboten und von Pädagogen, von Beamten des AVD oder externen Pädagogen (Honorarkräfte) durchgeführt. Die Vermittlung in Arbeit ist eine wesentliche Bedingung für eine gelingende Integration und Resozialisierung. In Förderkursen und Kursen zur beruflichen Wiedereingliederung können Grundlagen gelegt werden. Die Notwendigkeit einer pädagogischen Förderung wird bei jedem Gefangenen geprüft. In dem Zeitraum von 2004 bis 2009 war eine pädagogische Förderung bei 28 von 58 Gefangenen erforderlich. Das bedeutet, bei fast 50 % dieser Stichprobe waren Defizite vorhanden, die einer entsprechenden Förderung bedurften. Pädagogische Maßnahmen N Durchschnitt pro Teilnehmer Tab. 4: Pädagogische Maßnahmen, die im Zeitraum 2004 bis in der sozialtherapeutischen Abteilung durchgeführt worden sind. Der Durchschnitts- und der Summenwert beziehen sich bei Gruppenmaßnahmen auf eine Dauer von 1 ½ Std. 3.6 Sport- und Freizeitmaßnahmen Viele Straftäter haben ein sehr reduziertes Freizeitverhalten. Störungen zeigen sich auch in diesem Lebensbereich. Die Fähigkeit, Bedürfnisse in der Freizeit auf verschiedenen Ebenen sozial angepasst und flexibel zu befriedigen, muss im Entwick36

37 lungsprozess mühsam erworben werden. Bei Inhaftierten, deren Sozialisation sehr weitgehend gescheitert ist, ist normales kreatives Freizeitverhalten sehr selten. Kompetentes Freizeitverhalten erfordert Kenntnis und Übung. Durch die angebotenen Sportmaßnahmen lernen die Gefangenen, mit erhöhtem Belastungspotential adäquat umzugehen, z.b. Stress und Spannungszustände sozial angemessen zu bewältigen und zu reduzieren. Die Auseinandersetzungen und die Erfahrungen mit dem eigenen Körper und mit anderen Teilnehmern stehen beim Sport im Mittelpunkt. Er kann als ein Beitrag zur Internalisierung sozialer Regeln und zum Aufbau eines positiven Selbstkonzeptes betrachtet werden; die sozialen emotionalen Bindungen zu Bezugspersonen werden aufgebaut und die Wahrscheinlichkeit normgerechten Verhaltens erhöht. Freizeitmaßnahmen finden unregelmäßig nach vorheriger Planung statt. Die Klienten werden angehalten, selbst bei der Ideenentwicklung und Planung mitzuwirken. Durchführbar sind interne Maßnahmen (z.b. ein Spielenachmittag, gemeinsames Grillen, Weihnachtsfeier, Familiennachmittag mit Angehörigen u.a.) sowie Maßnahmen außerhalb der Anstalt im Rahmen personalbegleiteter Vollzugslockerungen mit relativ kurzer Dauer (Kino, Theater, Besuch von Ausstellungen u.a.), eintägige Veranstaltungen (z.b. Fahrrad- oder Wandertour) und auch mehrtägige Maßnahmen (Kanu- oder Fahrradtour mit Zeltübernachtung u.a.). Die Möglichkeiten zur Durchführung von Sport innerhalb der Anstalt sind in den Einrichtungen unterschiedlich, teilweise sehr begrenzt. Das Sportangebot beinhaltet Maßnahmen innerhalb (z.b. Fußball, Kraftsport, Tischtennis) und außerhalb der Anstalt (Laufen, Schwimmen, Radfahren). Die Mitwirkung in Sportvereinen für Klienten mit unbegleiteten Vollzugslockerungen wird gefördert. Der Abb. 21 sind sowohl die Sportmaßnahmen, als auch deren Häufigkeit pro Jahr zu entnehmen, die in der sozialtherapeutischen Abteilung Lingen durchgeführt wurden Fußball Fitness Schwimmen Laufen Abb. 21: Sportmaßnahmen, die in den Jahren 2005 bis 2009 in der Sozialtherapeutischen Abteilung Lingen durchgeführt wurden. 37

38 3.7 Wohngruppenmaßnahmen In der integrativen Sozialtherapie kommt dem Zusammenleben auf der Station, in der Wohngruppe oder am Arbeitsplatz eine besondere Bedeutung zu. Im Alltag geben sich die Inhaftierten wie sie sind. Im Zusammenlebe werden die Grundkonflikte jedes einzelnen aktualisiert. Auch ist hier der Raum, gemeinsame Aktivitäten zu planen oder neue Absprachen zu treffen. Wöchentliche Wohngruppensitzungen sind für die Wohngruppe, ihre Wohngruppenleitung und für die zugeordneten Betreuungsbeamten ein regelmäßiges Forum zum Austausch von Informationen und insbesondere zur Besprechung und Entscheidung von Wünschen bzw. Anträgen der Gefangenen (Freigabe von Geldern, Besuchsanträge, Anträge auf Vollzugslockerungen etc.). Die öffentliche Verhandlung dieser Anliegen soll einerseits Transparenz in der Entscheidungsfindung erzeugen und andererseits ggf. den Bezug zwischen Anliegen bzw. der Art des Vorbringens von Anliegen und bearbeitungsrelevanten Themen herstellen. Die Sitzungen haben keine festgelegte Dauer (ca. 3/4 Std.). N Wohngruppensitzungen 58 Durchschnitt pro Teilnehmer Tab. 5: Wohngruppensitzungen, die im Zeitraum 2004 bis in der sozialtherapeutischen Abteilung durchgeführt worden sind. 3.8 Körperorientierte Therapie Die körperorientierten Gruppen stellen eine sehr gute Ergänzung zu den bereits bestehenden Programmen und Maßnahmen dar, bieten sie doch die Möglichkeit, den eigenen Körper neu und anders als bisher kennen zu lernen. Hinzu kommt der Gesundheitsfördernde Effekt dieser Maßnahmen. Gerade bei beziehungsgestörten Gefangenen ist der Zugang zum eigenen Körper, als Medium zum Zugang zu den Mitmenschen ein wichtiger Zwischenschritt. Der Zugang zu Gefühlen wird erleichtert, und entstehende Gefühle können einen neuen Ausdruck finden. Die Ambivalenzen können erspürt, überprüft und in einen sicheren Ort, im eigenen Körper integriert, aufgelöst oder akzeptiert und ausgehalten werden. Dieses noch junge Angebot innerhalb der Einrichtung wird von den Gefangenen positiv angenommen und stellt eine ausbaufähige Ergänzung und Untermauerung der sozialtherapeutischen Arbeit dar. Herzsportgruppe Atemgymnastik Entspannungsgruppe Einzelgymnastik Feldenkrais Jin-Shin Jutsu 38

39 4. Vorbereitung auf die Entlassung Wenn in der Behandlung Fortschritte gemacht worden sind, ist es für ihren Erfolg und die Stabilisierung des neu Erlernten essentiell, dass ein Transfer in die Alltagswelt geschieht. Dies betrifft einerseits das Verhalten in der sozialtherapeutischen Einrichtung, andererseits das Verhalten außerhalb, um das es ja letztlich in der Behandlung immer gehen muss. Vollzugliche Lockerungen haben deshalb die Funktion, erworbenes Wissen und angeeignete Fertigkeiten auch außerhalb der Gefängnismauern anzuwenden und so die soziale Integration nach der Haftentlassung vorzubereiten. Vollzugslockerungen haben noch weitere wichtige Funktionen, die der Befähigung zu einem Leben in sozialer Verantwortung dienen: Die Wohnungs- und Arbeitssuche ist leichter möglich als aus dem geschlossenen Vollzug heraus. Durch die Beteiligung von Bediensteten kann darauf geachtet werden, dass Risikosituationen vermieden werden, die sich allein durch die Wohn- oder Arbeitssituation ergeben. Im Wege des Freigangs kann eine Arbeit im Rahmen eines freien Beschäftigungsverhältnisses aufgenommen werden, die dem Inhaftierten auch durch eine bessere Bezahlung gute Eingliederungschancen eröffnet. Die Kontaktaufnahme zu den ambulanten sozialen Diensten der Justiz ist möglich. Die Aufrechterhaltung und Initiierung von förderlichen sozialen Kontakten wird erleichtert. Prisonisierungsprozessen und einer Verstrickung in die Gefangenensubkultur kann entgegengewirkt werden. Der Einsatz von Vollzugslockerungen ist somit ein bedeutsamer Bestandteil sozialtherapeutischer Konzepte. Eine absehbar fortbestehende Nichteignung für Lockerungen kann nach der Rechtsprechung als Gegenindikationskriterium für die Verlegung in eine sozialtherapeutische Einrichtung angesehen werden (Arloth, 2008, Rdn. 11 zu 9 StVollzG). Die Prüfung der Eignung für Vollzugslockerungen erfolgt in gleicher Weise wie im Normalvollzug. Es findet zunächst unter Federführung der Vollzugsabteilungsleitung eine interne Prüfung der Lockerungseignung unter Beteiligung aller an der Behandlung beteiligten Bediensteten (Fachdienste, allgemeiner Vollzugsdienst, Werkdienst, Sicherheitsdienstleitung) und eine Anhörung der Polizeiinspektion und Staatsanwaltschaft sowie eine Konferenz in einer durch Verwaltungsvorschriften vorgegebenen Weise statt. In den Fällen, in denen die Allgemeinheit bei Lockerungsmissbrauch besonders betroffen wäre, namentlich bei Gefangenen mit Sexual- und Tötungsdelikten, wird der Gefangene zur Begutachtung in das Prognosezentrum bei der JVA Hannover überstellt ( 16 NJVollzG), wo in einem interdisziplinären Team (Psychologen, Psychiater) eine sorgfältige Risikoeinschätzung vorgenommen wird (Villmar 2009, s. a. 5.1) Lockerungsstufen Die Schritte und der Umfang der Lockerungsgewährung in den sozialtherapeutischen Einrichtungen unterscheidet sich durch die besonderen gesetzlichen Regelungen, die bessere Personalausstattung und die intensive therapeutische Arbeit mit der da39

40 durch erzeugten höheren sozialen Sicherheit (s. 6.6) vom Normalvollzug. Folgende Lockerungs- bzw. Wiedereingliederungsschritte sind in den sozialtherapeutischen Einrichtungen üblich: Stufe 1: Personalbegleitete Ausgänge Der Gefangene kann die JVA in Begleitung von Bediensteten zu Ärzten, zu Einkäufen, zu therapeutischen Ausgängen z.b. zu Angehörigen verlassen. Er kann weiterhin in Begleitung von Bediensteten an Gruppenveranstaltungen außerhalb der Anstalt (Sport, Freizeitmaßnahmen) teilnehmen. Stufe 2: Unbegleitete, zweckbestimmte Ausgänge Teilnahme an strukturierten, zweckbestimmten und zeitlich begrenzten Maßnahmen ohne Begleitung. Hierzu zählen u.a. Einkaufen, Mitgliedschaft im Sportverein, Teilnahme an Volkshochschulkursen oder sonstigen Bildungsmaßnahmen, Maßnahmen der Suchtberatung und Suchtbehandlung. Die einzelnen Ausgänge können ausschließlich zu den genehmigten Zwecken genutzt werden. Die zweckentsprechende Nutzung muss nachgewiesen werden und/oder wird in unregelmäßigen Abständen kontrolliert. Stufe 3: Selbstbestimmte Ausgänge und Ausgänge mit zuverlässigen Kontaktpersonen Der Klient erhält ein monatliches Stundenkontingent, das er selbstständig zu verschiedenen Zwecken nutzen kann. Er wird verpflichtet, über die Nutzung seiner Ausgänge ein Ausgangsbuch/Tagebuch zu führen. Je nach Behandlungsproblematik werden Einschränkungen und Auflagen erteilt. Je nach Behandlungsforschritt und zeitlicher Nähe zur Entlassung wird das Stundenkontingent schrittweise erhöht ( Stunden pro Monat). Stufe 4: Freigang Aufnahme eines freien Beschäftigungsverhältnisses oder einer Bildungsmaßnahme außerhalb der Anstalt im Rahmen des Freigangs. Es wird eine Zusatzvereinbarung mit dem Arbeitgeber oder der Ausbildungsstätte abgeschlossen, die die Verpflichtung umfasst, der Anstalt Auffälligkeiten sofort zu melden. Außerdem wird die Maßnahme durch regelmäßige Gespräche mit den Arbeitgebern oder Ausbildungsstätten begleitet und kontrolliert. Stufe 5: Urlaub Beurlaubung zu Verwandten, Ehepartnern oder sonstigen engen Bezugspersonen. Zuvor und begleitend werden durch Kontaktgespräche mit den Bezugspersonen deren Eignung geprüft und auftretende Probleme besprochen. Die Bezugspersonen sind über die Straftaten des Klienten und mögliche Rückfallvermeidungsstrategien sowie über Weisungen und Auflagen informiert. Der Verlauf der Urlaube wird durch fortlaufende Kontakte mit Bezugspersonen begleitet und kontrolliert. Stufe 6: Entlassungsurlaub ( 105 NJVollzG) Der Klient kann bis zu 6 Monaten vor der voraussichtlichen Entlassung an seinen zukünftigen Wohnort entlassen werden, wenn der Behandlungsstand dies zulässt. Die Vollstreckungsbehörde wird zu der beabsichtigten Maßnahme angehört ( 105 Abs. 1 NJVollzG). Der Klient wohnt dann außerhalb der Anstalt, hält aber regelmäßigen Kontakt zu den Betreuungspersonen der Anstalt und erhält Weisungen. Es fin40

41 den Kontrollen statt. Entlassungsurlaub wird in der Regel nur gewährt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Es bestehen tragfähige Beziehungen zum Behandlungspersonal eine Wohnung ist vorhanden ein Arbeits- oder Ausbildungsplatz ist vorhanden. Dieser Sonderurlaub mit seinen flexiblen Gestaltungs- und Widerrufsmöglichkeiten dient der allmählichen Gewöhnung der Klienten mit anfangs hohem Behandlungsbedarf an die Anforderungen des Lebens in Freiheit sowie der Erprobung des in der Behandlung Gelernten unter Echtbedingungen (Arloth 2008, Rdn. 1 zu 124 StVollzG). Das Gesetz berücksichtigt damit die Erfahrung, dass gerade die Phase des Übergangs in die Freiheit Krisensituationen sowie soziale und psychische Belastungen mit sich bringt und deshalb der Unterstützung durch die Anstalt bedarf (Calliess/Müller-Dietz 2008, Rdn. 2 zu 124 StVollzG). Die Reihenfolge der Lockerungsstufen 3, 4 und 5 kann bei entsprechender Behandlungsnotwendigkeit geändert werden. So kann es z.b. sinnvoll sein, Klienten, die nicht über tragfähige Kontakte außerhalb der Anstalt verfügen, zwar Freigang, jedoch keinen Urlaub zu gewähren. 4.2 Entlassungsvorbereitung und Nachsorge im Verständnis einer durchgängigen Betreuung Die Nachhaltigkeit einer erfolgreichen Therapie wird leicht zunichte gemacht, wenn Maßnahmen zur Stabilisierung ihrer Effekte nach ihrer Beendigung unterlassen werden. Dies gilt für alle Therapieformen und insbesondere solche, bei denen mit Individuen oder Gruppen in einer artifiziellen Umgebung gearbeitet werden muss. Dies trifft auch auf die Sozialtherapie im Strafvollzug zu. Wird der Gefangene in seine alte Umgebung entlassen, stellen sich nur allzu leicht alte kontraproduktive Verhaltensweisen wieder ein. Daher haben Entlassungsvorbereitung und Nachbetreuung einen hohen Stellenwert. Dazu gehören auch Kriseninterventionsangebote und die Möglichkeit der Aufnahme auf freiwilliger Grundlage ( 106 NJVollzG). Die Behandlungsforschung hat nachgewiesen, dass Nachsorge zu den Faktoren gehört, die eine wirksame Sozialtherapie ausmachen. Aufgabe der sozialtherapeutischen Einrichtungen muss sein, bei der gesamten Behandlungsplanung die Entlassungssituation zu berücksichtigen und auf die zu erwartenden Schwierigkeiten vorzubereiten. Dabei sind Institutionen der Nachsorge, darunter die Bewährungshilfe und die Führungsaufsicht mit dem Ziel einer durchgängigen Betreuung ( 68 NJVollzG) frühzeitig einzubeziehen. Die nachfolgende schematische Darstellung des Behandlungsablaufs soll die wichtigsten Behandlungsziele und Wege zu deren Umsetzung verdeutlichen. 41

42 Vorbereitungsphase Behandlungsziel Umsetzung Kennen lernen und Entwicklung einer ausreichenden Behandlungsmotivation. Interne Öffnungen und Erprobungsräume sind zunächst eingeschränkt, wenn der Gefangene noch nicht hinreichend sicher eingeschätzt werden kann. Die persönlichen Situation ist geordnet. Bestehende Kontakte nach außen werden überprüft und ggf. in die Therapieplanung einbezogen. Im Vordergrund steht Kennen lernen und Aufbau eines Arbeitsbündnisses durch Einzelgespräche und Gruppenmaßnahmen. Die finanzielle Situation (Schulden) wird geklärt. Ggf. ergänzende Diagnostik. Testpsychologische Untersuchungen und Exploration. Dem Gefangenen sind Risikosituationen bewusst, die er nach der Entlassung Zum therapeutischen Vorgehen gehören die Bearbeitung des Deliktgeschehens (deliktfördernde kognitive Verzerrungen und Fantasien, Tatannäherungsverhalten) und die Erarbeitung eines Rückfallpräventionsplans. - vermeiden muss bewältigen muss. Behandlungsphase Der Gefangene lernt mit Risikosituationen umzugehen. Der Rückfallpräventionsplan enthält folgende Mindestangaben: - Gefährliche Stimmungen und Gefühle Riskante Gedanken und Fantasien Rückfallbegünstigende Situationen und Orte Riskante Berufe und Hobbys Rückfallfördernde Personen Warnsignale (auch für den Helferkreis) Helferkreis. Dem Klienten werden im Verlaufe der Therapie Strategien zur Vermeidung oder Bewältigung von Risikosituationen vermittelt. Das Leben in der Wohngruppe und eine schrittweise Gewährung von Vollzugslockerungen und Urlaub bieten Möglichkeiten, Risikosituationen zu erkennen, zu vermeiden bzw. zu bewältigen. Die Erfahrungen sind Bestandteil der Auseinandersetzung im therapeutischen Prozess. Der Behandlungsfortschritt wird bei Lockerungsentscheidungen und bei der Gestaltung von Weisungen bei der Lockerungewährung berücksichtigt. In die Therapie werden wichtige Bezugspersonen einbezogen; sie lernen Warnsignale zu erkennen, richtig zu interpretieren und angemessen darauf zu reagieren. Bei den Wiedereingliederungshilfen (Wohnungsund Arbeitssuche, Freizeitgestaltung) werden Risikosituationen berücksichtigt. Bei der beruflichen Integration, der Kontaktaufnahme zu Personen außerhalb der Anstalt und bei der Wohnungssuche wird durch Kontaktgespräche und Ortsbesichtigungen darauf geachtet, dass nach der Entlassung nicht Risikosituationen entstehen, die nur schwer bewältigt werden können. Insbesondere bei pädophil fixierten Tätern wird darauf geachtet, dass die Entlassungssituation keine ständigen Kontakte zu Kindern enthält. Bei Strafrestaussetzungen erhält die StVK Vorschläge zur Erteilung von Weisungen, um Risikosituationen zu reduzieren. Entlassungsphase Die finanzielle Entlassungssituation ist geklärt. 42 Es findet eine Kontaktaufnahme mit der Bewährungshilfe oder Führungsaufsicht statt. Sie erhält Unterstützung zur Durchführung ihrer Arbeit. Für die finanziellen Verpflichtungen werden Lösungen erarbeitet: Schuldenregulierung, Opferentschädigungen (ggf. in Absprache mit der Bewährungshilfe). Die Bewährungshilfe bzw. Führungsaufsicht wird in einem Übergabegespräch über die Ergebnisse der Sozialtherapie informiert. Dazu gehört auch die Besprechung des Rückfallpräventionsplans und eine Klärung, welche Nachsorgeaufgaben in der Bewährungszeit vom Bewährungshelfer übernommen werden sollten und welche ggf. von der sozialtherapeutischen Einrichtung (Nachsorgeplan).

43 Nachsorge Der Gefangene ist in seiner Lebensführung achtsam und hat Gelegenheit, Erfahrungen und Probleme zu besprechen. Der Klient wird dazu angehalten, sein Verhalten ständig zu reflektieren. Hilfreich dazu kann die Weisung sein, ein Tagebuch zu führen, das im Rahmen der Nachsorge regelmäßig besprochen wird. Er weiß, an wen er sich in Krisensituationen wenden kann. Wenn die sozialtherapeutische Einrichtung in die Nachsorge eingebunden ist, gehören Kontrollen, Hausbesuche sowie Kontakte zum Arbeitsgeber und zum Bewährungshelfer zu ihren Aufgaben. Bei Bedarf erhält der Entlassene regelmäßige Gesprächsangebote: Einzeltherapie/-gespräche oder Gruppenangebote (Nachsorgegruppe). Der Klient hat Adressen und Telefonnummern von Einrichtungen, an die er sich im Notfall wenden kann, stets bei sich. Er ist über die Möglichkeit der freiwilligen Aufnahme nach 106 NJVollzG informiert und kann sie ohne bürokratische Hindernisse in Anspruch nehmen. Tab. 6: Schematische Darstellung des Behandlungsablaufs im Verständnis einer durchgängigen Betreuung Die gesetzliche Neuregelung stellt klar, dass eine originäre Rechtspflicht zur nachgehenden Betreuung sowie etwaige Leistungsansprüche gegenüber der Vollzugsbehörde (oder sozialtherapeutischen Einrichtung) nicht begründet werden können. Die sozialtherapeutischen Einrichtungen sind aber dazu verpflichtet, auf die Sicherstellung einer nachgehenden Betreuung in entsprechender Anwendung des 67 Abs. 2 bis 5 NJVollzG hinzuwirken. Es wird jedoch in Einzelfällen erforderlich sein, dass Bedienstete der sozialtherapeutischen Einrichtungen an der Nachsorge beteiligt sind, denn: es besteht zwischen dem Klienten und dem Behandlungspersonal häufig ein besonderes Vertrauensverhältnis, das durch eine lange therapeutische Beziehung aufgebaut worden ist. Die Hemmschwelle, in Krisensituationen Kontakt zu wenig vertrauten oder unbekannten Fachkräften zu suchen, werden viele Klienten nicht überschreiten die Mitarbeiter der Bewährungshilfe und Führungsaufsicht sind nicht qualifiziert, psychotherapeutische Aufgaben im engeren Sinne auszuüben es wird auf absehbare Zeit nicht gelingen, insbesondere in ländlichen Regionen ein ausreichend dichtes Netz psychotherapeutischer Ambulanzen zu installieren, und es ist zur Prüfung der Notwendigkeit, zur Vorbereitung und zur therapeutischen Begleitung von Aufnahmen auf freiwilliger Grundlage gem. 106 NJVollzG die Mitwirkung des Personals der sozialtherapeutischen Einrichtungen notwendig. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben wird durch die gesetzliche Regelung nicht ausgeschlossen. Die sozialtherapeutischen Einrichtungen können Nachsorgeaufgaben allerdings nur in subsidiärer Zuständigkeit übernehmen. Abbildung 22 zeigt, dass ca. 2/3 der aus der sozialtherapeutischen Abteilung entlassenen Gefangenen zum Zeitpunkt der Entlassung bereits im Rahmen des Entlassungsurlaubs eine eigene Wohnung bewohnten und einer Berufstätigkeit oder berufsbildenden Maßnahme nachgingen. Weitere 19% gingen im Wege des Freigangs einer Tätigkeit außerhalb der Anstalt nach, waren aber noch in der SothA untergebracht. Keiner der 56 in diesem Zeitraum Entlassenen verfügte über keinerlei Locke43

44 rungen. Bei drei Gefangenen war die Situation allerdings so kritisch, dass nur personalbegleitete Ausgänge gewährt werden konnten. Lockerungsstatus % 6% 0% 1 2 4% 2% 6 11% W ohnsituation 10 19% 35 64% keine Loc kerungen pers onalbegl. A us gang unbegleiteter A us gang Urlaub Freigang Entl.urlaub 105 NJV ollz G Abb. 22: Lockerungsstatus der Gefangenen zum Zeitpunkt der Entlassung, die zwischen 2004 und 2009 die sozialtherapeutische Abteilung Lingen durchlaufen haben 53 94% eigene W ohnung betreutes W ohnen Übergangs w ohnung Abb. 23: Wohnsituation der Gefangenen zum Zeitpunkt der Entlassung, die zwischen 2004 und 2009 die sozialtherapeutische Abteilung Lingen durchlaufen haben Fast alle hatten zum Zeitpunkt der Entlassung eine eigene Wohnung oder wohnten betreut (98%). Nur in einem Falle gelang es nicht, rechtzeitig eine eigene Wohnung zu vermitteln. Nur in diesem Falle wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ein Übergangswohnheim in Anspruch zu nehmen (Abbildung 23). Arbeitssituation S c h u ld e n r e g u lie r u n g 2 4% 4 7% 16 29% 32 56% 6 11% Beschäftigungsverhältnis 52 93% Berufsausbildung ohne Arbeit Rentner Abb. 24: Arbeitssituation der Gefangenen zum Zeitpunkt der Entlassung, die zwischen 2004 und 2009 die sozialtherapeutische Abteilung Lingen durchlaufen haben. 44 ja n e in o d e r s c h u ld e n f r e i Abb. 25: Stand der Schuldenregulierung zum Entlassungszeitpunkt

45 Zwei Drittel der Entlassenen hatten zum Zeitpunkt der Entlassung ein Beschäftigungsverhältnis oder waren in einer berufsbildenden Maßnahme (67%). Zwei waren bereits aus dem Berufsleben ausgeschieden (4%). Bei 16 (29%) ist es nicht gelungen bereits zum Zeitpunkt der Entlassung ein Beschäftigungsverhältnis zu erreichen. In den meisten Fällen konnte mit einer Schuldenregulierung begonnen werden. Hierzu gehört u.a. die Erstellung einer Auflistung aller Gläubiger des jeweiligen Gefangenen. Zu aller erst muss jedoch die Bereitschaft geweckt und die Einsicht gefördert werden, dass nicht regulierte und unklare finanzielle Verhältnisse für ein Leben nach der Entlassung ein erneutes Risiko darstellen in alte, schädigende Verhaltensweisen abzurutschen. Ist die Hauptaufgabe, eine aktuelle Übersicht über die tatsächlichen finanziellen Verhältnisse des Gefangenen zu haben gelungen, beginnt der administrative Teil, die Regelung der Rückzahlung der Schulden an den jeweiligen Gläubiger. Wenn dies in der Haft nicht abschließend geregelt werden kann, so wird an entsprechende Stellen der Straffälligen Hilfe weiter vermittelt um die Schulden dauerhaft zuregulieren und zurück zu zahlen. Abbildung 26 zeigt, dass die meisten der Gefangenen (39 = 69%), die in dem genannten Zeitraum die Sozialtherapie durchlaufen haben, mit einer Strafrestaussetzung zur Bewährung entlassen werden konnten. Zwei zu lebenslanger Haft verurteilte (4%) wurden nach 15 Jahren zur Bewährung entlassen. 2 4% Entlassungszeitpunkt 15 27% 39 69% Strafende Strafrestaussetzung Entlassung nach 15 Jahren (LL) Abb. 26: Entlassungszeitpunkt der Gefangenen, die zwischen 2004 und 2009 die sozialtherapeutische Abteilung Lingen durchlaufen haben. Zwischen der geleisteten Integrationsarbeit und der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer über die Aussetzung eines Strafrestes zur Bewährung nach 57 StGB gibt es verständlicherweise einen Zusammenhang. Wenn die Entlassungssituation gut vorbereitet werden konnte, ist diese Entscheidung wesentlich leichter verantwortbar. Die Nachsorge ist bei einer Strafrestaussetzung effektiver zu gestalten als bei Tätern, die zum Strafende mit Führungsaufsicht entlassen werden. Abbildung 27 zeigt, dass die meisten der Entlassenen der Bewährungshilfe unterstellt worden sind (71%). Von den verbleibenden 16 Gefangenen (29%) wurden 7 (13%) besonderen Kontrollen 45

46 nach K.U.R.S. unterstellt. Dies steht für: Konzeption zum Umgang mit Rückfallgefährdeten Sexualstraftätern, mit dem Ziel die Rückfallgefährdung bei entlassenen Sexualstraftätern zu verringern. Hierbei kommen untenstehende Verfahrensweisen zum Einsatz, die alle Beteiligte aus Justiz, Polizei, Bewährungshilfe und Führungsaufsicht mit einander vernetzt und für einen noch rascheren Informationsaustausch aller Sorge trägt: Erfassung des Personenkreises und risikorelevanter Täterinformationen in einer eigenen polizeilichen EDV-Anwendung Bewertung der Rückfallgefahr durch ein individuelles Risikoprofil, bei vorherigem stationären Aufenthalt durch den Justiz- bzw. den Maßregelvollzug konsequente Ausnutzung der Möglichkeiten des Strafrechts und des Gefahrenabwehrrechts zur Verhinderung weiterer Straftaten Einsatz besonders qualifizierter Bewährungshelfer und Fachberater für sozialarbeiterisches Risikomanagement. Zum Zeitpunkt der Entlassung bestand in der Regel bereits Kontakt zur Bewährungshilfe oder Führungsaufsicht. D. h., es fanden nicht nur Kontakte mit dem betreffenden Gefangenen, sondern auch Übergabegespräche mit dem Behandlungspersonal statt. Führungsaufsicht 1 2% 6 11% 9 16% Übergabe an Bewährungshilfe 4 7% nein ja, ohne K.U.R.S ja, K.U.R.S - A ja, K.U.R.S - B 40 71% 52 93% ja, mit Übergabegepräch (Rückf allpräventionsplanung) ja, ohne Übergabegespräch Abb. 27: Anzahl der Entlassenen, die der Führungsaufsicht unterstellt worden sind. Abb. 28: Zusammenarbeit zwischen der sozialtherapeutischen Abteilung und der Bewährungshilfe bzw. Führungsaufsicht. 4.3 Aufnahme auf freiwilliger Grundlage Ein früherer Gefangener kann auf seinen Antrag (gemäß 106 NJVollzG) hin vorübergehend wieder in die sozialtherapeutische Einrichtung aufgenommen werden, wenn dadurch erheblichen Straftaten i. S. von 104 Abs. 1 NJVollzG vorgebeugt werden kann. Von dieser Möglichkeit kann in Krisensituationen ggf. in Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe oder Führungsaufsicht Gebrauch gemacht werden. Von dieser Möglichkeit haben im Berichtszeitraum 3 Gefangene Gebrauch gemacht. Zwei von ihnen waren bereits entlassen und hatten einige Zeit in Freiheit gelebt. Bei46

47 de meldeten sich telefonisch bei der Sozialtherapie und baten um Wiederaufnahme. Beide steckten in einer akuten Krise. Ab diesem Zeitpunkt setzt eine verstärkte Unterstützung durch das Behandlungspersonal ein, mit dem Ziel den Anrufer zu stabilisieren und ihn bei seinem Vorhaben, sich wieder aufnehmen zu lassen mit allen erdenklichen Hilfestellungen zu unterstützen. Dies beinhaltet auch die organisatorische Klärung der Wiederaufnahme außerhalb der Bürozeiten. In der JVA Lingen ist es jedem Entlassen Gefangenen aus der Sozialtherapie möglich zu Tag und Nachtzeit aufgenommen zu werden. Es wird umgehend ein Kollege oder eine Kollegin aus der Sozialtherapie informiert um sich um den freiwillig Aufgenommen zu kümmern. Der Dritte befand sich noch in der Sozialtherapie und bat am Tag seiner Entlassung um Wiederaufnahme um noch Zeit zu bekommen seine persönlichen Angelegenheiten, die Entlassung betreffend, abschließen zu können. 47

48 5. Analysen 5.1 Therapeutisches Klima Geeignete Rahmenbedingungen minimieren subkulturelle Einflüsse (antisoziale Einstellungen, Drogenkontakte), stellen notwendige Erprobungsräume bereit und bieten den für Veränderungen notwendigen Schutz. Die sozialen Beziehungen in der Abteilung und Möglichkeiten zur Übernahme von Verantwortung für sich selbst und für andere müssen so gestaltet sein, dass der Sinn von Gemeinschaft erfahren werden kann. Der Alltag muss Anreize bieten, neues Verhalten auszuprobieren und dazu beitragen, dass die in der Therapie gemachten Erfahrungen nicht nur Episoden sind, die durch die Alltagserfahrungen überdeckt oder gar widerlegt werden. Ob das Klima einer therapeutischen Einrichtung tatsächlich veränderungsunterstützende Wirkungen hat, ist deshalb von grundlegender Bedeutung. Der Kriminologische Dienst im niedersächsischen Justizvollzug hat hierzu eine Untersuchung in allen sozialtherapeutischen Einrichtungen durchgeführt (Köhler 2006). Die wichtigsten Ergebnisse sind folgend graphisch dargestellt (SothA Lingen = 2. Wert). 5,5 95% CI (2) Klima Inhaftierte - Bedienstete 95% CI (4) Bewertung SoThA insgesamt ,5 4 3,5 3 2,5 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 1,00 8,00 2,00 3,00 Abb. 30: Gesamtbewertung der Abteilung 6,00 7,00 8,00 3,50 95% CI Unterstützung durch Bedienstete 95% CI (3) durch SoThA nicht mehr rückfällig 5,00 Abb. 29: Klima Bediensteten/Inhaftierten 6 5,5 5 4,5 4 3,5 3,25 3,00 2,75 2,50 2,25 2,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 8,00 jva3 Abb. 31: Erlebte Hilfen, nicht mehr rückfällig zu werden 48 4,00 jva3 jva3 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 8,00 jva3 Abb. 32: Unterstützung durch Bedienstete, Beziehung zu Bediensteten

49 3,80 95% CI Unterstützung durch Inhaftierte 95% CI Resozialisierungsorientierung 3,60 3,40 3,20 3,00 3,00 2,50 2,00 2,80 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 8,00 1,00 2,00 jva3 Abb. 33: Resozialisierungsorientierung 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 8,00 jva3 Abb. 34: Unterstützung unter Inhaftierten Die Ergebnisse zeigen insgesamt, dass die Inhaftierten der sozialtherapeutischen Abteilung in Lingen ihre Bedingungen und die erlebten therapeutischen Beziehungen ausgesprochen positiv beurteilt haben. 5.2 Ergebnisse der Abschlussbefragung Vor der Entlassung enthalten die Insassen der sozialtherapeutischen Abteilung einen Fragebogen, in dem sie bei vier Fragen ihre Meinung zum Behandlungsangebot durch ankreuzen zum Ausdruck bringen können. Vier weitere Fragen können offen beantwortet werden: 1. Wenn Sie alles erwägen, wie zufrieden sind Sie mit dem Ergebnis Ihres Aufenthaltes hier in der Abteilung? (sehr unzufrieden unzufrieden etwas unzufrieden zufrieden sehr zufrieden) 2. Wie stark haben Sie sich Ihrer Meinung nach durch die angebotenen Maßnahmen verändert? (überhaupt nicht sehr wenig etwas stark sehr stark) 3. Glauben Sie, dass Sie aufgrund der Gruppenarbeit, der Gespräche und sonstiger Entlassungsvorbereitungen in der Abteilung künftig mit ihren Schwierigkeiten besser fertig werden? (ja, genau eher ja eher nein nein, im Gegenteil) Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen, indem Sie Ihre Gedanken hier niederschreiben. So wie Sie denken. In einfachen Worten. 4. Welche Veränderungen haben Sie an sich feststellen können? 5. Was hat Ihnen gut gefallen an dem Angebot der Abteilung? 6. Was hat Ihnen nicht gefallen? 7. Halten Sie ein Angebot dieser Art für sich und andere für wichtig und hilfreich? (ja nein) Warum? (Bitte begründen Sie Ihre Antwort) 8. Bitte führen Sie alles auf, was Sie gestört oder beeinträchtigt hat und welche Verbesserungsvorschläge Sie uns machen möchten. 49

50 Nachfolgend sind die Häufigkeiten aller Antworten der Insassen wiedergegeben, die in den Jahren 2004 bis 2009 entlassen worden sind. Es wird deutlich, dass die auf diese Weise zum Ausdruck gebrachte Zufriedenheit mit dem Behandlungsangebot hoch ist s tim m e ganz ents c hieden z u 20 neutral s tim m e z u s tim m e nic ht z u 15 s tim m e ganz und gar nic ht z u Zufrieden m it dem E rgebnis des A ufenthalts Durc h die M aß nahm en verändert W erde k ünftig m it S c hwierigk eiten bes s er fertig Abb. 35: Eingeschätzte Bewertung des Aufenthalts in der sozialtherapeutischen Abteilung kurz vor der Entlassung (N = 57) (96,5 %) ja nein (3,5 %) 0 Das Angebot ist für andere wichtig Abb. 36: Eingeschätzte Bedeutung des Aufenthalts in der sozialtherapeutischen Abteilung kurz vor der Entlassung (N = 57). 50

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