Gebührenverzeichnis der Stadt Guben

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1 Anlage zur Satzung der Stadt Guben über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 4. April 2001 Gebührenverzeichnis der Stadt Guben Lfd. Nr. Bezeichnung der Leistung Gebühr DM Gebühr Euro 1. Verwaltungsgebühren 1.1 Beglaubigungen Amtliche Beglaubigungen, soweit nachstehend nicht besonders aufgeführt 5,00 2, Bescheinigungen und Zeugnisse 10,00 5, Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen 3,00 1,53 Gebührenfrei sind nach 3 Abs. 3 der Satzung Beglaubigungen und die Ausstellung von Bescheinigungen und Zeugnissen in folgenden Angelegenheiten: a) Arbeits- und Dienstleistungen; b) Besuch von Schulen und Hochschulen; c) Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisengeldern, Krankengeldern, Unterstützungen und dergl. aus öffentlichen und privaten Kassen; d) Gnadensachen; e) Fürsorgesachen; f) Nachweise der Bedürftigkeit; g) steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge; h) Totenscheine, Beerdigungsscheine; i) Bescheinigung des Empfangs einer Anzeige über die Aufgabe eines Gewerbebetriebes ( 15 Abs. 1 i.v. mit 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Gewerbeordnung); j) Bescheinigungen, Bescheidabschriften und Mitteilungen der Finanzämter über die Höhe von Einheitswerten; k) Bescheinigungen und Bescheidabschriften im Verfahren nach dem Feststellungsgesetz und dem Lastenausgleichsgesetz; l) Bescheinigungen für steuerliche Zwecke; m) die Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung gemäß 1712 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie die Entgegennahme einer anderweitig beglaubigten oder beurkundeten Erklärung dieser Art; n) Bescheinigung über Maßnahmen zur Luftreinhaltung zur Vorlage bei der Finanzverwaltung; o) Angelegenheiten von ehemaligen politischen Häftlingen und Behinderten sowie in Angelegenheiten der Sozialversicherung, des Sozialhilferechts, des Schwerbehindertenrechts, des Vorruhestands-, Altersübergangs- und Rentenrechts;

2 2 p) Verfahren zur Feststellung der Eigenschaft als Vertriebener/ Spätaussiedler, Ehegatte und Abkömmling des Spätaussiedlers nach dem Bundesvertriebenengesetz 1.2 Abschriften Abschriften und Auszüge in deutscher Sprache, auch aus Urkunden und Akten je angefangene DIN A4 Seite 10,00 5, Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefaßt sind 20,00 10, Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen und dergleichen wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird 2. Gebühren für Ablichtungen/Druckerzeugnisse 2.1 Kopien auf normalem Papier je Blatt bis DIN A4 0,50 0,26 je Blatt DIN A3 0,80 0,41 je Blatt DIN A2 1,50 0,77 je Blatt DIN A1 2,25 1,15 je Blatt ab DIN A0 3,00 1,53 Bei Zulieferung von Papier verringern sich die Gebühren um 50 % Unterrichtsmaterial je Seite 0,20 0, Druckerzeugnisse, einfarbig 1 50 Blatt, pro Stück 0,12 0, Blatt, pro Stück 0,08 0, Blatt, pro Stück 0,05 0,03 über 1000 Blatt, pro Stück 0,03 0,02 Bei mehrfarbigen Druckerzeugnissen wird ein Zuschlag von DM/Euro erhoben 0,01 0, Druckstücke von Ortssatzungen, Plänen, Hausordnungen, Tagesordnungen mit Vorlagen zur Stadtverordnetenversammlung, Vordrucke usw. Für die Herstellung und Vervielfältigung höchstens 20,00 10, Ablichtung Flächennutzungsplan groß 1,00 m x 1,40 m 300,00 153,39 Flächennutzungsplan klein 0,52 m x 0,70 m 80,00 40,90 Farbige Ablichtungen eines Flächennutzungsplanes nicht möglich. (wurde entfernt)! Werden statt Kopien Computerausdrucke gefertigt, sind die Gebühren analog zu berechnen.

3 3 3. Verkauf/Ausleihe 3.1 Stadtkartenwerk Verkauf von Lageplänen erfolgt nach Blattinhalt (sichtbare Bebauungsdichte) in verschiedenen Maßstäben 1. Ausfertigung DIN A4, DIN A3, DIN A2 10,00 5,11 jedes weitere Blatt 5,00 2,56 Anfertigungsgebühr je Auftrag 4,50 2, größer DIN als unter Punkt aufgeführt 1. Ausfertigung größer 20,00 10,23 jedes weitere Blatt 10,00 5,11 Anfertigungsgebühr je Auftrag 9,00 4, Ausleihe von Stadtkarten im Original zur Selbstherstellung von Lageplänen in verschiedenen Maßstäben pro Blatt und Tag 15,00 7, Ausleihe von Verkehrsschildern, Absperrvorrichtungen, Fahnenmasten u.a. pro Gegenstand je Tag 20,00 10,23 4. Bescheinigungen/Zweitausfertigungen 4.1 Ausstellung einer Bescheinigung über die Zulässigkeit der Lohnsteuerpauschalisierung 5,00 2, Bescheinigung über den Stand des Steuerkontos 10,00 5, Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen 10,00 5, Zweitausfertigung eines Abgabenbescheides 10,00 5, Zweitausfertigung eines Vertrages oder einer anderen schriftlichen Erklärung je angefangene Seite 3,00 1,53 5. Schriftliche Auskünfte 5.1 Schriftliche Auskünfte mit Plan über Neuanschluß an die Kanalisation 40,00 20, Schriftliche Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung je angefangene Seite 10,00 5, Für schriftliche Auskünfte, soweit sie in dieser Gebührentabelle nicht besonders aufgeführt sind, wird die Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben je angefangene halbe Stunde 20,00 10,23

4 4 6. Abgaben 6.1 Feststellung aus Abgabekonten und akten 10,00 5, Ermittlung oder Schätzung von Abgaben vor Beginn der Abgabenpflicht auf Antrag des Abgabenpflichtigen 20,00 10, Abgabe von Verdingungsunterlagen bei öffentlichen Ausschreibungen Formulare lt. Rechnung 1 Kopie DIN A4 0,50 0,26 1 Kopie DIN A3 0,80 0,41 1 Kopie DIN A2 1,50 0,77 1 Kopie DIN A1 2,25 1,15 1 Kopie ab DIN A0 3,00 1, Abgabe von Formularen je Blatt DIN A6 0,50 0,26 je Blatt DIN A5 0,50 0,26 je Blatt DIN A4 1,00 0,51 je Blatt DIN A3 2,00 1,02 7. Genehmigungen/Bewilligungen 7.1 Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen, Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder Gebühreneinheit vorgeschrieben ist 40,00 20,45 höchstens 100,00 51, sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß 114 BauGB 40,00 20,45 Ausnahme: Genehmigung für das Befahren von kommunalen 5,00 2,56 Friedhöfen mit Kraftfahrzeugen (gilt nur für Nutzungs- bis bis berechtigte und deren Angehörige, nicht für Gewerbetreibende) 20,00 10, Genehmigung von Ausnahmen gemäß 31 (1) BauGB im Rahmen der Tätigkeit der Stadt Guben als Sonderordnungsbehörde gemäß 65 BbgBO 250,00 127, Genehmigung von Befreiung gemäß 31 (2) BauGB im Rahmen der Tätigkeit der Stadt Guben als Sonderordnungsbehörde gemäß 65 BbgBO 300,00 153,39 höchstens 500,00 255, Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden je angefangene Stunde der Beaufsichtigung 40,00 20, Genehmigung zur Herstellung einer Grundstückszufahrt 40,00 20, Erteilung von Vorrangseinräumungen, Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstigen Erklärungen für das Grundbuch 20,00 10,23

5 5 Für Zweitausfertigungen vorstehender Erklärungen 10,00 5,11 Erteilung des Negativzeugnisses gemäß 20 Abs. 2 BauGB 20,00 10,23 8. Amtshandlungen der Ordnungsbehörde des Sozialamtes 8.1 Einlagerung von gut erhaltenem Mobiliar aus den angemieteten Wohnungen des Sozialamtes für Nutzer für maximal 3 Monate und ohne jeglichen Versicherungsschutz je Monat 30,00 15, Einlagerung von persönlichen Unterlagen bis zur erforderlichen Abholung oder Übergabe und von persönlichen Sachen für längstens 3 Monate je Monat 10,00 5,11 9. Sonstiges 9.1 Überlassung eines Gewerbeanzeigenformulars ohne amtliche Empfangsbescheinigung zur Anmeldung eines Gewerbes außerhalb der örtlichen Zuständigkeit 5,00 2, Bearbeitung der Rücknahme einer Gewerbeanzeige nach der amtlichen Bestätigung 15,00 7, Bearbeitung von Anträgen zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsraum und Anlagen höchstens 100,00 51,13 jede weitere Änderung (zeitlich, inhaltlich) 20,00 10, Gebühren für Erklärungen der Gemeinde, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß 24 ff. BauGB oder nach Denkmalschutz besteht oder ausgeübt wird 20,00 10,23 für Zweitausfertigung vorstehender Erklärung 15,00 7,67

6 6 9.4 Untersuchung von Störungen im Kanalanschluss eines Grundstücks je angefangene halbe Stunde 20,00 10,23 höchstens 50,00 25, Prüfung der Baufluchtlinien und ihre Eintragung in Lagepläne höchstens 20,00 10, Sicherung von Fahrzeugen bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr mittels Sperrmechanismen und Lösen dieser Mechanismen 10,00 5, Erstellung von Beschilderungsplänen -einfache Regelpläne gem. Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen auf Straßen (RSA) B I B IV 20,00 10,23 - Umleitungspläne gemäß RSA höchstens 200,00 102, Sicherstellung, Verwahrung und Besitzermittlung entlaufener Haustiere je Stunde 40,00 20, Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken 5,00 2, Zweitausfertigung einer Reisegewerbekarte 30,00 15, Inanspruchnahmen 10.1 ADV-Anlage und Neuerstellung von Programmen sowie Datenerfassung Abrechnung nach kalkuliertem Aufwand 10.2 zusätzlich werden Sachkosten berechnet Abrechnung nach tatsächlich angefallenen Kosten 10.3 Büromaschinen und sonstige technische Einrichtungen, soweit dies ausdrücklich durch das Hauptamt genehmigt wurde Selbstkosten zuzüglich 10 % Gemeinkostenzuschlag 11. Verwaltungstätigkeiten 11.1 Verwaltungstätigkeiten, die nach Art und Umfang in der Gebührensatzung nicht näher bestimmt werden können und die mit besonderer Mühewaltung verbunden sind je angefangene halbe Stunde 20,00 10,23 höchstens 50,00 25,56

7 7 12. Veröffentlichungen 12.1 Veröffentlichungen im amtlichen Mitteilungsblatt Neiße-Echo Abdruck von Verbraucherinformationen städtischer Gesellschaften (z.b. Mitteilung der GuWo, EVG, GWAZ, GSW, Städtische Werke) u.a. Einrichtungen Informationsumfang ¼ Seite Neiße-Echo 75,00 38,35 ½ Seite Neiße-Echo 150,00 76,69 1 Seite Neiße-Echo 300,00 153,39 Für jede angefangene Seite wird eine Veröffentlichungsgebühr von ¼ Seite erhoben, auch wenn die Veröffentlichung diesen Platz nicht ausschöpft. Über Ausnahmen entscheidet der Bürgermeister Für Veröffentlichungen von Versorgungsunternehmen (z.b. Telekom, Deutsche Post AG, Deutsche Bahn AG...) wird eine Gebühr zugrunde gelegt, die bei gleichem Informationsumfang (Seitenumfang) doppelt so hoch ist, wie die in Pkt aufgeführte Gebühr.

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