Flughafen Zürich. Amt für Verkehr des Kantons Zürich Abteilung Flughafen und Luftverkehr Neumühlequai 10 Postfach 8090 Zürich

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1 Empa Überlandstrasse 129 CH-8600 Dübendorf T F Materials Sci ence & Technolog y Amt für Verkehr des Kantons Zürich Abteilung Flughafen und Luftverkehr Neumühlequai 10 Postfach 8090 Zürich Flughafen Zürich Zürcher Fluglärm-Index ZFI im Jahre 2010 Einfluss erhöhter / verschärfter Schallschutzanforderungen nach Art. 32 Abs. 1 und 2 der Lärmschutz-Verordnung auf den ZFI Auftrags-Nr.: int Bericht-Nr.: 458'512-3 Auftraggeber: Amt für Verkehr des Kantons Zürich Anzahl Seiten: 24 Beilagen: 1 Karte (A4-Format) Der Verfasser: B. Schäffer Status: genehmigter Bericht Dübendorf, Projektleiter: Abteilung Akustik / Lärmminderung Abteilungsleiter: Dr. Beat Schäffer Kurt Eggenschwiler

2 Auftraggeber: Amt für Verkehr des Kantons Zürich Seite 2 von 24 Zusammenfassung Im Juni 2011 beauftragte das Amt für Verkehr des Kantons Zürich die Empa, Abteilung Akustik / Lärmminderung, den Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) für das Jahr 2010 zu berechnen. Zusätzlich zum ZFI sollen auch seine beiden Bestandteile, die Anzahl der durch Fluglärm während des Wachzustands am Tag stark belästigten Personen (HA) und die Anzahl der durch Fluglärm im Schlaf während der Nacht stark gestörten Personen (HSD), separat ausgewiesen werden. Des Weiteren sollen die Gründe für die Veränderungen des ZFI zwischen dem Vorjahr 2009 und dem Berichtsjahr 2010 sowie zwischen dem Vergleichsjahr 2000 und dem Berichtsjahr 2010 diskutiert werden. Zudem soll der Einfluss von Bauten mit Minergie-Standard sowie mit Schalldämmlüftern im Kanton Zürich auf den ZFI untersucht werden, wofür bei der Ermittlung der HSD eine Einfügungsdämpfung von 25 db für Komfort- und Schalldämmlüftungen anstatt von 15 db für gekipptes Fenster für die übrigen Bauten verwendet werden soll. Schliesslich soll der gemäss gesetzlicher Anforderungen (Art. 32 Abs. 1 und 2 der Lärmschutz-Verordnung) maximale Einfluss erhöhter / verschärfter Schallschutzanforderungen auf die HSD abgeschätzt werden, indem die von der Fachstelle Lärmschutz des Kantons Zürich geforderten Standardschallpegeldifferenzen bei der Ermittlung der HSD angewendet werden. Die Berechnung des ZFI für das Jahr 2010 ist im ersten Teilbericht Flughafen Zürich, Zürcher Fluglärm- Index ZFI im Jahre 2010 (Empa-Bericht Nr. 458'512-1) dokumentiert. Die Gründe für die Veränderungen des ZFI zwischen den Jahren 2009 und 2010 und zwischen 2000 und 2010, sowie auch der Einfluss von Bauten mit Minergie-Standard sowie mit Schalldämmlüftern auf den ZFI des Jahres 2010, werden im zweiten Teilbericht Flughafen Zürich, Zürcher Fluglärm-Index ZFI im Jahre 2010, Sensitivitätsbetrachtungen (Empa-Bericht Nr. 458'512-2) diskutiert. Im hier vorliegenden Bericht wird der Effekt der erhöhten / verschärften Schallschutzanforderungen auf den ZFI im Jahre 2010 dokumentiert. Wenn alle Bauten innerhalb des Untersuchungsperimeters für die HSD mit Minergie-Standard oder Schalldämmlüftern ausgerüstet wären (Einfügungsdämpfung von 25 db für die gesamte Bevölkerung), könnten die HSD um rund zwei Drittel von 18'026 auf 6'575 Personen, resp. der ZFI um knapp einen Viertel von 50'757 auf 39'307 Personen gesenkt werden (vgl. Teilbericht 2). Wenn alle Bauten zudem die gesetzlich geforderten erhöhten / verschärften Schallschutzanforderungen erfüllten, könnten die (rechnerisch ermittelten) HSD gar um rund 80% resp. fast 14'500 Personen auf rund 3'500 und somit der ZFI um fast 14'500 Indexpunkte (knapp 30%) auf unter 36'300 gesenkt werden. Die erhöhten / verschärften Anforderungen senken die HSD resp. den ZFI gegenüber Bauten mit einer moderaten Einfügungsdämpfung (D = 25 db) somit für das Jahr 2010 um rund 3'000 Personen. Letzteres Szenario setzt jedoch entsprechend anspruchsvollere akustische Anforderungen an die Bauten eines grossen Teils der Bevölkerung innerhalb des Untersuchungsperimeters für die HSD voraus.

3 Auftraggeber: Amt für Verkehr des Kantons Zürich Seite 3 von 24 Inhalt 1. Auftrag Umfang und Inhalt der Untersuchungen Grundlagen und Methodik Berechnungsvorschrift für den ZFI Einfluss erhöhter / verschärfter Anforderungen auf den ZFI des Jahres Eingabedaten für die Ermittlung der AWR und HSD Resultate Standard-Schallpegeldifferenzen D e um den Flughafen Zürich Einfluss erhöhter / verschärfter Anforderungen auf den ZFI des Jahres Unsicherheit der Berechnungen Begriffe und Abkürzungen, Literatur Verwendete Begriffe und Abkürzungen Literatur Verzeichnisse Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Kartenverzeichnis Anhang Mindestanforderungen und erhöhte Anforderungen gemäss der SIA Tabelle der FALS Standardschallpegeldifferenzen D e und Fluglärmbelastungen... 24

4 Auftraggeber: Amt für Verkehr des Kantons Zürich Seite 4 von Auftrag Im Juni 2011 beauftragte das Amt für Verkehr des Kantons Zürich die Empa, Abteilung Akustik / Lärmminderung, den Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) für das Jahr 2010 zu berechnen. Dabei sollen die für dieses Jahr nach wirtschaftlichem Wohnsitz 1 ermittelten Bevölkerungszahlen verwendet werden. Zu Vergleichszwecken soll der ZFI auch für das Jahr 2000 (realer Betrieb 2 ), sowie für die Jahre 2005 bis 2009 ausgewiesen werden. Diese Werte wurden bereits in den Empa-Berichten [6] (2000 realer Betrieb), [8] (2005 bis 2007), [10] (2008) sowie [11] (2009) ausgewiesen. Die Berechnungen sollen nach dem in [6] dokumentierten Verfahren durchgeführt werden. Zusätzlich zum ZFI sollen auch seine beiden Bestandteile, die Anzahl der durch Fluglärm während des Wachzustands am Tag stark belästigten Personen (HA) und die Anzahl der durch Fluglärm im Schlaf während der Nacht stark gestörten Personen (HSD), separat ausgewiesen werden. Es wird eine Auflösung in einzelne Gemeinden, Regionen und Kantone sowie in Deutsches und Schweizer Hoheitsgebiet gewünscht. Nebst den gemeinde- und kantonsspezifischen Quantifizierungen soll der ZFI auch räumlich auf Karten dargestellt werden. Des Weiteren sollen die Gründe für die Veränderungen des ZFI zwischen dem Vorjahr 2009 und dem Berichtsjahr 2010 sowie zwischen dem Vergleichsjahr und dem Berichtsjahr 2010 diskutiert werden. Die Aussagen sollen dabei die rein qualitative Ebene verlassen. Dazu wird je eine Sensitivitätsanalyse (2010 vs und 2010 vs. 2000) durchgeführt, mittels welchen der Einfluss von Veränderungen in den einzelnen Komponenten wie beispielsweise der Bevölkerung oder der Flugzeugflotte auf den ZFI isoliert betrachtet und quantifiziert wird. Damit soll aufgezeigt werden, wie sensitiv der ZFI reagiert, wenn sich Elemente des Flugbetriebs oder die Bevölkerungsstruktur ändern. Die Sensitivitätsanalysen sollen gemäss [9] durchgeführt werden. Zudem soll der Einfluss von Bauten mit Minergie-Standard sowie mit Schalldämmlüftern im Kanton Zürich auf den ZFI untersucht werden. Dazu wird bei der Berechnung der Aufwachreaktionen zur Ermittlung der HSD denjenigen Personen, welche in Gebäuden mit Minergie-Standard oder mit Schalldämmlüftern wohnen, eine Einfügungsdämpfung von 25 db [17] zugeordnet unter der Annahme, dass diese Personen bei geschlossenem Fenster schlafen, den übrigen Personen eine Einfügungsdämpfung von 15 db unter der Annahme, dass diese Personen bei gekipptem Fenster schlafen (vgl. hierzu auch die Verordnung über den Zürcher Fluglärm-Index [20]). Ausserdem soll das maximale Potenzial von Bauten mit Minergie-Standard sowie mit Schalldämmlüftern zur Verminderung des ZFI abgeschätzt werden, indem allen Personen eine Einfügungsdämpfung von 25 db zugeordnet wird. Letztere Berechnung geht mit einer Einfügungsdämpfung von 25 db von einer eher konservativen Annahme aus. 1 Der wirtschaftliche Wohnsitz einer Person liegt in derjenigen Gemeinde, deren Infrastruktur sie am häufigsten beansprucht, unabhängig davon, wo die Papiere der Person hinterlegt sind. 2 Als realer Betrieb wird der ganzjährige Flugbetrieb vom 1. Januar bis 31. Dezember 2000 (inkl. Pistenschliessung vom 29. Mai bis 31. Juli 2000) bezeichnet. Als nomineller Betrieb hingegen wird der Flugbetrieb bezeichnet, bei welchem rechnerisch die Phase der Pistenschliessung ausgeblendet wird (hierzu die Sensitivitätsanalyse in Teilbericht 2 [13]). 3 Als Vergleichsjahr wird das Jahr 2000 genommen, das bei der Festlegung des ZFI-Richtwerts eine wichtige Bedeutung hatte. Dieser Vergleich erlaubt es, die Entwicklung des ZFI resp. der HA und der HSD über einen längeren Zeitraum hinweg zu beurteilen. Der Richtwert selber basiert jedoch nach wie vor auf den vom Regierungsrat den einzelnen Eckwerten zugeordneten Referenzjahren 2000 und 2004 (vgl. ZFI-Verordnung [20]).

5 Auftraggeber: Amt für Verkehr des Kantons Zürich Seite 5 von 24 Ergänzend zu letzterer Berechnung soll daher schliesslich der gemäss gesetzlicher Anforderungen maximale Einfluss erhöhter Schallschutzanforderungen nach SIA 181 [19] (Art. 32 Abs. 1 der Lärmschutz- Verordnung LSV [16]), welche gemäss LSV Art. 32 Abs. 2 durch die Vollzugsbehörden verschärft werden können, auf die HSD abgeschätzt werden. Dazu sollen, analog zur Berechnung des Einflusses von Bauten mit Minergie-Standard sowie mit Schalldämmlüftern (siehe oben), die geforderten Standardschallpegeldifferenzen (=Einfügungsdämpfungen) gemäss einer Tabelle der Fachstelle Lärmschutz des Kantons Zürich (FALS) [15], soweit die Lärmimmissionen dies erfordern, bei der Ermittlung der HSD modellhaft allen Personen zugeordnet werden. Die Berechnungen zeigen das maximale Potenzial, wenn alle Bauten die erhöhten / verschärften Anforderungen einhalten. Die Resultate sollen in drei technischen Berichten zuhanden des Auftraggebers dokumentiert werden. Der erste Teilbericht [12] dokumentiert den ZFI resp. dessen Komponenten HA und HSD für das Jahr 2010 sowie für die vorangehenden Jahre 2000 und 2005 bis 2009, der zweite Teilbericht [13] dokumentiert die beiden Sensitivitätsanalysen und den Einfluss von Bauten mit Minergie-Standard sowie mit Schalldämmlüftern auf den ZFI im Jahre 2010, und der vorliegende dritte Teilbericht dokumentiert den Effekt der erhöhten / verschärften Schallschutzanforderungen gemäss Art. 32 Abs. 1 und 2 der LSV auf den ZFI im Jahre Umfang und Inhalt der Untersuchungen Die Berechnungen ergänzen die Untersuchungen zum Einfluss von Bauten mit Minergie-Standard sowie mit Schalldämmlüftern (im Folgenden als MS-/SDL-Bauten bezeichnet) im Kanton Zürich auf den ZFI des Jahres 2010, welche im zweiten Teilbericht [13] dokumentiert sind. In [13] wurde bei der Berechnung der Anzahl durch Fluglärm induzierte zusätzliche Aufwachreaktionen (AWR) zur Ermittlung der HSD denjenigen Personen, welche in MS-/SDL-Bauten wohnen, eine Einfügungsdämpfung (D) von 25 db zugeordnet unter der Annahme, dass diese Personen bei geschlossenem Fenster schlafen, den übrigen Personen D = 15 db unter der Annahme, dass diese Personen bei gekipptem Fenster schlafen (vgl. hierzu die Verordnung über den Zürcher Fluglärm-Index [20]). Ausserdem wurde das maximale Potenzial von MS-/SDL-Bauten zur Verminderung des ZFI abgeschätzt, indem allen Personen D = 25 db zugeordnet wurde. Da der Wert von D = 25 db für ältere Gebäude mit herkömmlichen Fenstern zwar angemessen, für Neubauten aber eher konservativ ist (SIA 181 [19]; vgl. auch [13]), wird in der vorliegenden Untersuchung zusätzlich das maximale Potenzial zur Verminderung des ZFI des Jahres 2010 ermittelt, wenn innerhalb des Untersuchungsperimeters (UP) nur Bauten vorkämen, welche die erhöhten resp. verschärften Schallschutzanforderungen gemäss Art. 32 Abs. 1 und 2 der LSV erfüllen. Dazu werden, analog zur Berechnung des Einflusses von MS-/SDL-Bauten (siehe oben), die geforderten Standardschallpegeldifferenzen (= Einfügungsdämpfungen) gemäss einer Tabelle der Fachstelle Lärmschutz des Kantons Zürich (FALS) [15], soweit die Lärmimmissionen dies erfordern, bei der Ermittlung der HSD modellhaft allen Personen zugeordnet. Die FALS-Tabelle konkretisiert für gegebene Pegelwerte von Flug-, Strassen- und Eisenbahnlärm die geforderten Mindest- und erhöhten Anforderungen nach SIA 181 [19], sowie die angemessene Verschärfung nach Art. 32 Abs. 2 der LSV. Die Berechnungen zeigen das maximale Potenzial, wenn alle Bauten die erhöhten / verschärften Anforderungen einhalten.

6 Auftraggeber: Amt für Verkehr des Kantons Zürich Seite 6 von Grundlagen und Methodik 3.1. Berechnungsvorschrift für den ZFI Die Vorschrift für die Ermittlung der HA, der HSD und des ZFI werden gemäss ZFI-Berechnungsvorschrift [6] durchgeführt Einfluss erhöhter / verschärfter Anforderungen auf den ZFI des Jahres Hintergrund und Annahmen der Berechnung Gemäss ZFI-Berechnungsvorschrift [6] bestimmt am Tag der tagesrandstundengewichtete 16h-Mittelungspegel (Leq* 16 ), welcher einem Aussenpegel entspricht, die HA, während in der Nacht für die HSD der Maximalpegel am Ohr des Schläfers massgebend ist, welcher einem Innenpegel entspricht. Der Innenpegel wird durch die Einfügungsdämpfung (D), d.h. die Pegelabnahme vom Aussen- zum Innenpegel, stark beeinflusst. Die Einfügungsdämpfung kann somit zwar nicht die HA, wohl aber die HSD beeinflussen: Eine höheres D führt zu geringeren Pegeln am Ohr des Schläfers, was die durch den Fluglärm induzierten zusätzlichen Aufwachreaktionen (AWR) und somit die HSD vermindert. Dementsprechend werden die HA zur Ermittlung des ZFI aus [12] übernommen und sind für alle gerechneten Szenarien identisch. Die Annahme für den Einfluss von MS-/SDL-Bauten (vgl. Teilbericht 2) sowie den Einfluss erhöhter / verschärfter Anforderungen auf den ZFI ist, dass die in solchen Bauten lebenden Personen bei geschlossenem Fenster schlafen, diejenigen in den übrigen Gebäuden jedoch mit gekipptem Fenster. Für gekippte Fenster wird standardmässig ein D = 15 db berücksichtigt [2]. Für geschlossene Fenster, d.h. für Komfort- und Schalldämmlüftungen, wird gemäss einer Studie [17] im Rahmen des Projektes Massnahmenkonzept ZFI [1] standardmässig ein D = 25 db (aus [3]) verwendet. Diese Werte sind auch in der ZFI-Verordnung festgelegt [20]. Während der Wert von D = 25 db geschlossene herkömmliche Fenster älterer Gebäude angemessen repräsentiert, ist er bei Neubauten eher zu konservativ, d.h. unterschätzt die Wirkung neuer Fenster. Die SIA 181 [19] stellt abhängig von der Höhe des Beurteilungspegels strengere Anforderungen an Neubauten. Insbesondere die Wirkung von Schallschutzfenstern dürfte unterschätzt werden. Gemäss [17] sind bei geschlossenen Fenstern Pegeldifferenzen bei offenen und geschlossenen Fenstern von 24 bis 35 db(a) zu erwarten. In Realität dürften die Einfügungsdämpfungen und somit der Einfluss von MS-/SDL- Bauten auf den ZFI somit höher ausfallen, als mit D = 25 db ermittelt wird. In der vorliegenden Untersuchung wird die in Teilbericht 2 durchgeführte Abschätzung des maximalen Potenzials von MS-/SDL-Bauten mit herkömmlichen Fenstern (D = 25 db) zur Verminderung des ZFI verfeinert. Es werden, anstatt pauschal D = 25 db zu verwenden, die gesetzlich geforderten Standardschallpegeldifferenzen (D e ) modellhaft auf den gesamten Gebäudebestand im UP angewendet (d.h. Annahme, dass 100% der Bauten die gesetzlichen Anforderungen erfüllen). Da gemäss obigen Annahmen (geschlossene Fenster während der Nacht für alle Personen) die Bauweise über die Fensterstellung die Einfügungsdämpfung und somit den Innenpegel beeinflusst, wirkt sie sich auch auf die HSD aus (siehe oben).

7 Auftraggeber: Amt für Verkehr des Kantons Zürich Seite 7 von Berechnete Szenarien Basierend auf obigen Annahmen (Kap ) wird zusätzlich zu den bereits in [13] diskutierten Szenarien ein zusätzliches Szenario berechnet, um den gemäss gesetzlicher Anforderungen (Kap ) maximalen Einfluss erhöhter / verschärfter Schallschutzanforderungen auf die HSD resp. den ZFI abzuschätzen. Die Berechnung der HSD unter Verwendung von D = 15 db und deren Ergebnisse sind in [12] dokumentiert. Dies ist die Berechnung, wie sie für die Ermittlung des offiziellen ZFI für das Jahr 2010 gemäss ZFI- Berechnungsvorschrift [6] vorgeschrieben wird. Der Einfluss von MS-/SDL-Bauten unter Verwendung von D = 25 db bei der Ermittlung der AWR resp. der HSD auf den ZFI im Jahre 2010 ist im zweiten Teilbericht dokumentiert [13]. Dort wurden bereits drei Szenarien ermittelt, namentlich (i) die HSD unter Berücksichtigung von Bauten mit Minergiestandard, (ii) die HSD unter Berücksichtigung von MS-/SDL-Bauten und (iii) die HSD unter Annahme von 100% MS-/SDL-Bauten. Im Nachfolgenden werden die offiziellen HSD- und ZFI-Werte aus [12] und diejenigen des obigen Szenarios (iii) mit dem hier berechneten Szenario verglichen; für die beiden anderen Szenarien und deren Diskussion sei auf [13] verwiesen. Um den maximalen Einfluss erhöhter / verschärfter Schallschutzanforderungen auf die HSD abzuschätzen, werden in einem ersten Schritt die AWR für verschiedene Einfügungsdämpfungen im gesetzlich geforderten Rahmen ( 27 bis 43 db [15]) erneut berechnet (total 17 zusätzliche AWR-Berechnungen in 1-dB- Schritten); ausserhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Werte werden die bereits in [13] ermittelten AWR für D = 25 db verwendet (vgl. Kap ). Danach werden die AWR zwischen den Gitterpunkten des Berechnungsausschnitts linear auf das Hektarraster (Hektarpunkte) der Wohnbevölkerung interpoliert (vgl. [12]). Weiter werden, basierend auf den Fluglärmimmissionen, pro Hektarpunkt die gesetzlich geforderten Einfügungsdämpfungen ermittelt und den Hektarpunkten die entsprechenden AWR [AWR(D = 25 db) AWR(D = 43 db)] zugeordnet. Für die Ermittlung der HSD werden nun die AWR mit den entsprechenden Gesamtbevölkerungsdaten verknüpft. Die Rechnung liefert die HSD unter Annahme, dass 100% der Bauten die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und dass alle Personen bei geschlossenem Fenster schlafen. Diese Berechnung wird dem offiziellen HSD-Wert sowie des oben beschriebenen Szenario (iii) gegenübergestellt. Somit werden gemäss obigen Ausführungen die HSD für folgende drei Szenarien aufgeführt: HSD Offizielle HSD (gekipptes Fenster, D = 15 db) HSD D25dB : HSD unter Annahme von 100% MS-/SDL-Bauten mit herkömmlichen Fenstern(D = 25 db) Maximales Potenzial von MS-/SDL-Bauten mit herkömmlichen Fenstern zur Verminderung des ZFI des Jahres HSD De : HSD unter Annahme von 100% Bauten, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen (D = D e = 25 db 43 db, je nach Fluglärmbelastung) Maximales Potenzial von Bauten, die erhöhte / verschärften Anforderungen erfüllen, zur Verminderung des ZFI des Jahres 2010.

8 Auftraggeber: Amt für Verkehr des Kantons Zürich Seite 8 von Ermittlung der massgebenden Einfügungsdämpfung Die für die Ermittlung der AWR resp. HSD massgebenden Einfügungsdämpfungen werden folgendermassen ermittelt: In Art. 32 Abs. 1 und 2 der LSV werden die Mindestanforderungen sowie die erhöhten und verschärften Anforderungen geregelt [16]: «Art. 32 Anforderungen 1 der Schallschutz den anerkannten Regeln der Baukunde entspricht. Als solche gelten beim Lärm der zivilen Flugplätze mit Verkehr von Grossflugzeugen insbesondere die erhöhten Anforderungen nach der SIA-Norm Sind zwar die Immissionsgrenzwerte überschritten, jedoch die Voraussetzungen für die Erteilung der Baubewilligung erfüllt, so verschärft die Vollzugsbehörde die Anforderungen angemessen.» Gemäss Art. 32 Abs. 1 der LSV gelten somit für den Flughafen Zürich erhöhte Anforderungen an Bauten gemäss SIA 181 [19] 4, welche bei Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte (IGW) von der Vollzugsbehörde im Kanton Zürich die Fachstelle Lärmschutz (FALS) verschärft werden können (Art. 32 Abs. 2 der LSV). Um die im Einflussbereich des Flughafen Zürich massgebenden Einfügungsdämpfungen und somit den gemäss gesetzlicher Anforderungen maximalen Einfluss erhöhter / verschärfter Schallschutzanforderungen auf die HSD abzuschätzen, werden die in einer Tabelle der FALS festgehaltenen Anforderungen für Wohnräume mit Lärmempfindlichkeit mittel 5 an die Standardschallpegeldifferenz (D e ) verwendet [15]. Die D e - Werte können für die Berechnung der HSD den Einfügungsdämpfungen (D) gleichgesetzt werden. Die Tabelle der FALS (Anhang, Kap. 9.2) konkretisiert die Tabelle der SIA 181 (Kap. 9.1), wofür folgende zusätzlichen Interpretationen des Wortlauts der LSV nötig waren: LSV Art. 32 Abs. 1: «Lärm der zivilen Flugplätze» Für das Kriterium, wo Fluglärm vorhanden ist, wird der Immissionsgrenzwert der Empfindlichkeitsstufe II (ES II) verwendet. Für Beurteilungspegel (Lr), welche den IGW ES II einhalten oder erreichen (Lr IGW ES II), gelten die Mindestanforderungen, darüber (Lr > IGW ES II) die erhöhten Anforderungen nach SIA 181. LSV Art. 32 Abs. 2: «verschärft die Vollzugsbehörde die Anforderungen angemessen»: Die angemessene Verschärfung entspricht gemäss FALS den erhöhten Anforderungen gemäss SIA Die Tabelle der FALS enthält somit keine zusätzliche Verschärfung der D e -Werte nach SIA 181. Definition db-klasse: Die Tabelle enthält D e -Werte in Abhängigkeit von ganzzahligen db-werten. Die db-klassen sind dabei folgendermassen definiert: Klasse X x-1 < Lr x db (z.b. 63-dB-Klasse: Lr > 62 & Lr 63 db) 4 Die Anforderungsstufen (Mindest- und erhöhte Anforderungen) sind in der SIA 181 definiert (vgl. den entsprechenden Text in Kap. 9.1). 5 Die Lärmempfindlichkeit mittel gilt gemäss SIA 181 für Räume für Wohnen, Schlafen und für geistige Arbeiten. 6 Da gemäss SIA 181 die erhöhten Anforderungen bei Doppel- und Reihen-Einfamilienhäusern sowie bei neu gebautem Stockwerkeigentum gelten (Ziffer in SIA 181), kann die generelle Anwendung der erhöhten Anforderungen bei IGW-Überschreitung als verschärft eingestuft werden. Ausserdem wäre eine zusätzliche Verschärfung der bereits erhöhten Anforderungen baulich schwierig realisierbar.

9 Auftraggeber: Amt für Verkehr des Kantons Zürich Seite 9 von 24 Als massgebende Fluglärmbelastung gilt diejenige des vorläufigen Betriebsreglements (vbr) ohne Wide Left Turn [5, 7]. Diese Belastung basiert auf einer Prognose für das Jahr Da diese Prognose von lediglich 200 Bewegungen während der zweiten Nachtstunde ausgeht, ist diese bezüglich Fluglärmbelastung vernachlässigbar. Dementsprechend muss D e nur in Abhängigkeit der Tagesbelastung (Lr t ) und der Belastung der ersten Nachtstunde (Lr n1 ) ermittelt werden; der höhere der beiden resultierenden D e -Werte ist massgebend. Die resultierende Tabelle der FALS enthält somit in Abhängigkeit des Belastungsniveaus teils die Mindest- und teils die erhöhten Anforderungen nach SIA 181. Für die Berechnungen der HSD wurde die Tabelle der FALS folgendermassen zusätzlich ergänzt resp. interpretiert: Unterhalb der in der FALS-Tabelle aufgeführten Pegelwerte muss kein Schallschutznachweis erbracht werden. Es kann somit auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Mindestanforderungen gemäss FALS/SIA 181 von 27 db generell eingehalten werden. Für Pegelwerte von Lr t 55 db und Lr n1 /Lr n2 45 db wird daher eine Einfügungsdämpfung von D = 25 db angenommen (analog zu Berechnung der HSD D25dB ; Kap ). Dieser Wert wurde gewählt, da er ältere Gebäude resp. Gebäude ohne besonderen Schallschutz angemessen repräsentiert. Statt der Belastung des vbr wird die Belastung des Jahres 2010 übernommen [14]. Diese Belastung wird verwendet, um einen aktuellen Zustand zu berücksichtigen. Im Gegensatz zum vbr ist im Jahr 2010 die Belastung der zweiten Nachstunde (Lr n2 ) nicht vernachlässigbar. Gebietsweise ist Lr n2 sogar grösser als Lr n1 und somit auch für den D e -Wert bestimmend. Unter Verwendung der Jahresbelastung des Jahres 2010 wird zusätzlich zu Lr t und Lr n1 auch Lr n2 berücksichtigt. Für jede der drei Belastungen wird der resultierende D e -Wert ermittelt. Als massgebender D e -Wert wird das Maximum der drei D e -Werte verwendet. Als Obergrenze für D e wird 43 db verwendet, da höhere Schalldämmungen sehr schwierig zu realisieren sind. Nachfolgende Tabelle 3-1 zeigt die für die Berechnung der AWR resp. der HSD verwendeten Tabelle zur Ermittlung der D e -Werte. In Abhängigkeit der Beurteilungspegel für Fluglärm werden die geforderten D e - Werte aufgeführt, welche für die Berechnung der HSD den Einfügungsdämpfungen D gleichgesetzt werden können.

10 Auftraggeber: Amt für Verkehr des Kantons Zürich Seite 10 von 24 Tabelle 3-1 Tabelle der FALS, adaptiert von [15] (vgl. Anhang, Kap. 9.2). Details siehe Text Tag Nacht Aussenlärm 1 (Fassade): Flughafen Zürich Aussenlärm 1 (Fassade): Flughafen Zürich L rt [db] D e [db] Lr n1, Lr n2 [db] D e [db] > > Erhöhte/verschärfte Anforderungen gemäss LSV Art. 32 und Norm SIA 181:2006 Zusätzliche Interpretationen / Ergänzungen der Tabelle der FALS Die D e -Werte gelten für lärmempfindliche Räume in Wohnungen gemäss LSV Art. 2 Abs. 6 Bst. a, die nach der Norm SIA 181 (Kap. 2.3) eine mittlere Lärmempfindlichkeit aufweisen (z.b. Schlafzimmer, Wohnzimmer, Hotelzimmer). 1 Massgebend ist die Lärmbelastung während derjenigen Tagesperiode (Tag, 1. oder 2. Nachtstunde), welche den höchsten D e -Wert ergibt. 4. Eingabedaten für die Ermittlung der AWR und HSD Die Flugbetriebsdaten und Belastungsrechnungen, welche zur Ermittlung der geforderten D e -Werte (Umrechnung Aussen- zu Innenpegeln) und zur Ermittlung der AWR (Maximalpegelhäufigkeiten) resp. der %HSD verwendet wurden, stammen aus [14] und sind auch in [12] beschrieben. Die Bevölkerungsdaten zur Ermittlung der HSD aus den %HSD sind dieselben, welche zur Ermittlung des ZFI im Jahre 2010 verwendet wurden (vgl. [12]).

11 Auftraggeber: Amt für Verkehr des Kantons Zürich Seite 11 von Resultate Im Nachfolgenden werden die Resultate der Berechnung der HSD De sowie zu Vergleichszwecken die HSD der offiziellen Berechnung [12] und die HSD D25dB [13] diskutiert. Die Methodik zur Ermittlung des Einflusses erhöhter / verschärfter Anforderungen auf die HSD (HSD De ) ist in Kapitel 3.2 erläutert. Die HA, HSD und der ZFI der vorliegenden Untersuchung werden in einer ACCESS-Datenbank [ZFI10_SENS_SIA181.mdb] hektarpunktspezifisch berechnet und verwaltet. Die pro Gemeinde zusammengefassten Daten befinden sich in einer EXCEL-Datei [ZFI10_SENS_SIA181.xlsx]. Die für die Ermittlung der HSD De benötigten Bevölkerungsdaten wurden bereits in [12, 13] verwendet und sind in [13] dokumentiert (Gesamtzahlen innerhalb des Kantons Zürich und des UP, sowie räumliche Verteilung). Untenstehende Ausführungen behandeln die HSD und den ZFI, da erhöhte/verschärfte Anforderungen resp. MS-/SDL-Bauten lediglich die HSD und somit den ZFI, nicht aber die HA beeinflussen (vgl. Kap ) Standard-Schallpegeldifferenzen D e um den Flughafen Zürich Abbildung 5-1 zeigt die räumliche Verteilung der geforderten D e -Werte um den Flughafen Zürich. Die Anforderungen steigen mit zunehmender Nähe zum Flughafen resp. zu stark frequentierten Flugrouten und somit mit zunehmender Fluglärmbelastung. Im Anhang (Abbildung 9-1, Kap. 9.3) ist dieselbe Abbildung zusätzlich mit den Niveaulinien der Fluglärmbelastungen Lr t = 55 db und Lr n1 / Lr n2 = 45 db dargestellt (tiefste in der Originaltabelle der FALS aufgeführten Belastungen). Daraus geht hervor, dass die geforderten D e -Werte im Westen (Flughafennahbereich) durch Lr t bestimmt werden, im Süden, Osten und teilweise Nordosten durch Lr n1, und im Westen (Flughafenfernbereich) und teilweise Nordosten durch Lr n2, nämlich jeweils dort, wo die entsprechende Niveaulinien die äusserste Kurve darstellt. [Abbilddung_De_um_ZRH.mxd, Abb01_De_um_ZRH_exklLr.png, de_gefordert; up_hsd_zrh10.shp] Abbildung 5-1 Standardschallpegeldifferenzen D e um den Flughafen Zürich gemäss Anforderungen nach Tabelle 3-1, und UP für die HSD.

12 Auftraggeber: Amt für Verkehr des Kantons Zürich Seite 12 von Einfluss erhöhter / verschärfter Anforderungen auf den ZFI des Jahres Einfluss erhöhter / verschärfter Anforderungen auf die AWR Abbildung 5-2 zeigt die Differenzen in den mittels verschiedener Einfügungsdämpfungen (D) ermittelten AWR für das Jahr Die Differenz in ermittelten AWR steigt mit zunehmender Fluglärmbelastung, d.h. eine erhöhte Einfügungsdämpfung ist insbesondere in flughafennahen Gebieten sowie im Anflugbereich der Pisten 28 und im Abflugbereich der Pisten 32 und 34 wirksam (Abbildung 5-2a; Erklärung: Kap. 7.1 in [13]). Dieser Effekt wird zusätzlich verstärkt, wenn statt eines einheitlichen Wertes von D = 25 db die gesetzlich geforderten D e -Werte in Abhängigkeit der Fluglärmbelastung verwendet werden (Abbildung 5-2b), welche ja mit zunehmender Fluglärmbelastung ansteigen (Abbildung 5-1). Abbildung 5-2c zeigt die entsprechende Differenz in den AWR basierend auf dem (konservativen) Wert von D = 25 db den gesetzlich geforderten D e -Werten. (a) (b) (c) [Abbildungen_für_Bericht_ErhöhteAnf.mxd, Diffplot_AWR_D25-D15_nurInUPHSD.png, Diffplot_AWR_De-D15_nurInUPHSD.png, Diffplot_AWR_De-D25_nurInUPHSD.png, awr_10d25-15, dawr_10de-15, dawr_10de-25, up_hsd_zrh10.shp] Abbildung 5-2 Differenzenplot der AWR des Jahres 2010 innerhalb des UP für die HSD (blaue Linie) für eine Einfügungsdämpfung von (a) D = 25 db minus D = 15 db (aus [13]), (b) D = D e minus D = 15 db und (c) D = D e minus D = 25 db. Zunehmender Blauton bedeutet steigende Differenz in den AWR. Zusätzlich ist Grenze des Kantons Zürich (grau) dargestellt.

13 Auftraggeber: Amt für Verkehr des Kantons Zürich Seite 13 von Einfluss erhöhter / verschärfter Anforderungen auf die HSD und den ZFI für das Jahr 2010 Tabelle 5-1 zeigt die HSD der drei Szenarien gemäss Kap Die räumliche Verteilungen der HSD finden sich in Abbildung 5-3, welche die HSD pro Hektare für verschiedene Einfügungsdämpfungen zeigt. Detailliertere Darstellungen finden sich auf Karte 4 von [12] (für D = 15 db), auf Karte 9 von [13] (für D = 25 db) und auf Karte 1 am Ende des vorliegenden Berichtes (für D = D e ). Abbildung 5-4 zeigt die Differenzen in den HSD der drei Szenarien. Tabelle 5-1 HSD der untersuchten Szenarien, HA (für alle Szenarien gleich; aus [12]) und resultierender ZFI (Summe der HA und HSD) für das Jahr 2010 Szenario a HSD HA ZFI HSD 18'026 32'732 50'757 HSD D25dB 6'575 32'732 39'307 HSD De 3'536 32'732 36'268 Differenz HSD D25dB HSD Differenz HSD De HSD absolut 11' '451 relativ 64% 0% 23% absolut 14' '490 relativ 80% 0% 29% absolut 3' '039 Differenz HSD De HSD D25dB relativ 17% 0% 6% a Szenarien: HSD: offizielle Berechnung (gekipptes Fenster, D = 15 db); aus [12] HSD D25dB : Annahme von 100% MS-/SDL-Bauten (herkömmliche Fenster, D = 25 db); aus [13] HSD De : Annahme von 100% MS-/SDL -Bauten, welche zudem die erhöhten / verschärften Anforderungen erfüllen (Schallschutzfenster, D = D e ) Wären alle Gebäude innerhalb des UP für die HSD als MS-/SDL-Bauten mit herkömmlichen Fenstern ausgerüstet, d.h. würden alle Personen von D = 25 db profitieren, so könnten die HSD massiv um fast zwei Drittel resp. rund Personen auf 6'575 Personen gesenkt werden (Tabelle 5-1, Szenario HSD D25dB ). Dies würde den ZFI um knapp einen Viertel resp. 11'500 Indexpunkte auf rund 39'300 senken. Würden zudem alle MS-/SDL-Bauten die erhöhten / verschärften Anforderungen (Standardschallpegeldifferenzen D e ) erfüllen, so könnten die HSD um 80% resp. fast 14'500 Personen auf rund 3'500 und somit der ZFI um fast 14'500 Indexpunkte (knapp 30%) auf unter 36'300 gesenkt werden. Die erhöhten / verschärften Anforderungen vermindern die (rechnerisch ermittelten) HSD resp. den ZFI gegenüber einer moderaten Einfügungsdämpfung (D = 25 db) somit für das Jahr 2010 um rund 3'000 Personen. Wie Abbildung 5-3 zeigt, werden durch die erhöhten / verschärften Anforderungen v.a. die HSD in flughafennahen Gebieten in Bereichen hoher Belastung effizient vermindert (kaum mehr Hektarpunkte mit mehr als 5 HSD pro ha), während die HSD im flughafenfernen Gebieten weniger stark resp. kaum mehr zusätzlich vermindert werden.

14 Auftraggeber: Amt für Verkehr des Kantons Zürich Seite 14 von 24 (a) (b) (c) [Abbildung_für_Bericht_HSD_D15dB_D25dB_De.mxd, Abb_HSD10_D15dB_Absolutwerte.png, Abb_HSD10_D25dB_Absolutwerte.png, Abb_HSD10_De_Absolutwerte.png, hsd10, hsd10_d25db; hsd10_de, up_hsd_zrh10.shp] Abbildung 5-3 HSD des Jahres 2010 pro Hektare und UP für die HSD (blaue Linie) für eine Einfügungsdämpfung von (a) D = 15 db (aus [12]), (b) D = 25 db (aus [13]) und (c) D = D e. Zusätzlich ist die Grenze des Kantons Zürich (grau) dargestellt.

15 Auftraggeber: Amt für Verkehr des Kantons Zürich Seite 15 von 24 (a) (b) (c) [Abbildungen_für_Bericht_ErhöhteAnf.mxd, DiffPlot_HSD10_D25dBminD15dB_nurInUPHSD.png, DiffPlot_HSD10_DeminD15dB_nurInUPHSD.png, DiffPlot_HSD10_DeminD25dB_nurInUPHSD.png, awr_10d25-15, dawr_10de-15, dawr_10de-25, hsd_10d25-15, hsd_10de-15, hsd_10de-25, up_hsd_zrh10.shp] Abbildung 5-4 Differenzen in den HSD (kräftige Blautöne) und den AWR (Abbildung 5-2, transparente Blautöne) der Szenarien HSD, HSD D25dB und HSD De. (a) HSD D25dB HSD (aus [13]), (b) HSD De HSD und (c) HSD De HSD D25dB. Ausgewiesen werden die Gebiete innerhalb des UP für die HSD (blau). Zunehmender Blauton bedeutet steigende Differenz in den AWR resp. HSD. Zusätzlich wird die Grenze des Kantons Zürich (grau) gezeigt. Bemerkung: Bei der Interpretation der Ergebnisse auch derjenigen von Kap. 7 in Teilbericht 2 [13] ist zu beachten, dass die Annahme, jede Person in einem MS-/SDL-Gebäude schlafe bei geschlossenem Fenster, eine obere Grenze für den Einfluss solcher Bauten auf die HSD liefert, welche in Realität aber kaum erreicht werden dürfte. Nachträglich eingebaute Schallschutzfenster werden nachts nur von einem Teil der Bevölkerung geschlossen, was einerseits auf die Tatsache zurück geführt werden kann, dass sich nur ein Teil der Bevölkerung stark von Fluglärm belästigt resp. gestört fühlt. In einer Befragung in Deutschland wurden anderseits als Gründe das schlechte Raumklima oder störende Innengeräusche durch Schalldämmlüfter angegeben[18]. Dieser Effekt könnte rudimentär mit einer reduzierten Einfügungsdämpfung berücksichtigt werden. Die European Environment Agency (EAA) schlägt als mögliche Misch-Einfügungsdämpfung, unter Berücksichtigung eines über das Jahr teils geöffneten, teils geschlossenen Fensters, beispielsweise einen Wert von 21 db vor [4]. Es ist noch zu untersuchen, inwieweit ein hochwertiger Schallschutz im Verbund mit einer Komfortlüftung in neuen resp. total sanierten Gebäuden von der Bevölkerung genutzt wird. Weiter ist auch zu beachten, dass in dieser Untersuchung für die Bestimmung der D e -Werte lediglich der Fluglärm als Kriterium herangezogen wurde. Tatsächlich können aber auch andere Lärmarten für die D e - Werte massgebend sein [15]. Lokal (z.b. im Bereich stark befahrener Strassen) können somit die D e -Werte

16 Auftraggeber: Amt für Verkehr des Kantons Zürich Seite 16 von 24 und damit der maximale Einfluss erhöhter / verschärfter Anforderungen auf die HSD auch unterschätzt werden Aufwand für die Realisierung der Szenarien Bei der Interpretation der oben diskutierten Veränderungen der HSD ist zu berücksichtigen, dass für die Szenarien mit 100% MS-/SDL-Bauten fast 263'000 Personen innerhalb des UP für die HSD mit MS-/SDL- Bauten ausgerüstet werden müssten (Szenarien HSD D25dB und HSD De ) und dass im Szenario HSD De alle Bauten zudem die gesetzlich geforderten erhöhten / verschärften Anforderungen einhalten müssten. Diese nur sehr langfristig realisierbare Massnahme führt lediglich zu einer Verminderung der HSD dieser Personen von rund 4% (HSD D25dB : 11'451/262' % = 4.4%) resp. rund 6% (HSD De : 14'490/262' % = 5.5%). Die Effizienz der Einfügungsdämpfungen ist somit relativ gering, insbesondere im Vergleich zur Effizienz der Schalldämmlüfter, welche sich ausschliesslich in Bereichen hoher Fluglärmbelastung befinden [13]. Dennoch erwirkt das Szenario HSD De eine etwas höhere Effizienz als HSD D25dB, da ersteres erhöhten Schallschutz insbesondere in Gebieten mit hoher Lärmbelastung voraussetzt, wo wie in [13] ausgeführt dessen Effizienz besonders gross ist. Die erhöhte Effizienz MS-/SDL-Bauten des Szenarios HSD De setzt jedoch entsprechend anspruchsvollere akustische Anforderungen an die Bauten voraus, wie Abbildung 5-5 illustriert. Die Gebäude grosser Teile der Bevölkerung müssten mit D e -Werten von 27 db und 34 bis 38 db ausgerüstet werden (HSD De ), statt lediglich von 25 db (HSD D25dB ). 160'000 10' '000 ew10 8' '000 HSD(D15dB-De) 100'000 HSD(D25dB-De) 6'000 80'000 60'000 4'000 40'000 2'000 20' Anzahl Einwohner De (db) HSD [ZFI10_SENS_SIA181_10 / AnzPersHSD_proDe] Abbildung 5-5 Anzahl Einwohner (ew10; linke Sekundärachse) in Gebäuden mit einer Standardschallpegeldifferenz D e von 25 oder 27 bis 43 db (Tabelle 3-1), und resultierende Differenzen in den HSD (rechte Sekundärachse) im Vergleich zu den offiziellen HSD [ HSD(D15dB-De)] und den HSD D25dB [ HSD(D35dB-De)].

17 Auftraggeber: Amt für Verkehr des Kantons Zürich Seite 17 von Unsicherheit der Berechnungen Die Unsicherheit der HA, HSD und ZFI kann [12] entnommen werden. Da verschiedene Einflussfaktoren bei der Berechnung der hier verglichenen Szenarien identisch sind und sich bei einem direkten Vergleich gegenseitig aufheben, dürfte die Unsicherheit dieser Vergleiche bei den HA, HSD und beim ZFI rund 10% betragen [12]. In der vorliegenden Untersuchung sollte deshalb ein Unterschied zwischen zwei Szenarien erst dann als signifikant erachtet werden, wenn er mehr als 10% (bezogen auf die HSD resp. den ZFI) beträgt.

18 Auftraggeber: Amt für Verkehr des Kantons Zürich Seite 18 von Begriffe und Abkürzungen, Literatur 7.1. Verwendete Begriffe und Abkürzungen AWR D D e Empa FALS HA HSD HSD D25dB HSD De IGW ES LSV Lr Leq* 16 Lr n1 Lr n2 Lr t MS-/SDL-Bauten UP vbr ZFI Durch Fluglärm induzierte zusätzliche Aufwachreaktionen Einfügungsdämpfung für den Übergang vom Aussen- zum Innenpegel zur Berechnung der AWR, für gekipptes Fenster rund 15 db, für geschlossene herkömmliche Fenster rund 25 db und für Schallschutzfenster entsprechend deren Anforderungen (Standardschallpegeldifferenz D e ) Standardschallpegeldifferenz gemäss gesetzlicher Anforderungen (Art. 32 Abs. 1 und 2 der LSV; SIA 181 resp. FALS) Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt Fachstelle Lärmschutz des Kantons Zürich Highly Annoyed; Anzahl der durch Fluglärm während des Wachzustands am Tag stark belästigten Personen Highly Sleep Disturbed; Anzahl der durch Fluglärm im Schlaf während der Nacht stark gestörten Personen HSD unter Annahme von 100% Bauten mit Minergie-Standard (herkömmliche Fenster mit D = 25 db) HSD unter Annahme von 100% Bauten, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen (Standardschallpegeldifferenzen D e ). Immissionsgrenzwert Empfindlichkeitsstufe Lärmschutz-Verordnung Beurteilungspegel Tagesrandstundengewichteter 16h-Mittelungspegel Beurteilungspegel für den Lärm des Verkehrs von Grossflugzeugen für die erste Nachtstunde (22 23 h) Beurteilungspegel für den Lärm des Verkehrs von Grossflugzeugen für die zweite Nachtstunde (23 24 h) Beurteilungspegel für den Lärm des Gesamtverkehrs für den Tag Bauten mit Minergie-Standard oder mit Schalldämmlüftern Untersuchungsperimeter vorläufiges Betriebsreglement Zürcher Fluglärm-Index

19 Auftraggeber: Amt für Verkehr des Kantons Zürich Seite 19 von Literatur [1] AFV, Projekt Massnahmenkonzept ZFI, Synthesebericht. Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, Amt für Verkehr (AFV), Zürich, Schweiz. Erhältlich unter t/zuercher_fluglaermindexzfi.html (zuletzt besucht: ). [2] Basner, M., U. Isermann, und A. Samel, Die Umsetzung der DLR-Studie in einer lärmmedizinischen Beurteilung für ein Nachtschutzkonzept. Zeitschrift für Lärmbekämpfung 52, [3] Basner, M., U. Müller, und A. Samel, Nachtfluglärmwirkungen, Band 2, Methodik, Akustik. Forschungsbericht /D. Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), Institut für Luftund Raumfahrtmedizin, Köln, Deutschland. [4] EAA, Good practice guide on noise exposure and potential health effects. EEA Technical report No 11/2010. European Enironment Agency (EAA), 36 pp., Copenhagen. Erhältlich unter (last viewed on 09/13/2011). [5] Empa, Flughafen Zürich, UVB Vorläufiges Betriebsreglement (Eingabe ), Fachbericht Fluglärm, Hauptuntersuchung Auswirkungen des Vorhabens auf den Menschen und die Umwelt. Bericht Nr. 427' Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa), Abteilung Akustik / Lärmminderung, Dübendorf. [6] Empa, Zürcher Fluglärmindex ZFI, Berechnungsvorschrift. Version 2. Bericht Nr Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa), Abteilung Akustik / Lärmminderung, Dübendorf, Switzerland. Erhältlich unter t/zuercher_fluglaermindexzfi.html (zuletzt besucht: ). [7] Empa, Flughafen Zürich, Vorläufiges Betriebsreglement, Ohne Wide Left Turn, Lärmberechnung April Bericht Nr. 437' Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa), Abteilung Akustik / Lärmminderung, Dübendorf. [8] Empa, Flughafen Zürich, Zürcher Fluglärm-Index ZFI im Jahre Bericht Nr. 448'144. Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa), Abteilung Akustik / Lärmminderung, Dübendorf. Erhältlich unter t/zuercher_fluglaermindexzfi.html (zuletzt besucht: ). [9] Empa, Flughafen Zürich, Sensitivitäten Zürcher Fluglärm-Index, Entwicklung einer Methode zur isolierten Betrachtung des Einflusses von Veränderungen in der Wohnbevölkerung und im Flugbetrieb auf den Zürcher Fluglärm-Index ZFI. Version 2. Bericht Nr. 448'451. Eidgenössische Materialprüfungsund Forschungsanstalt (Empa), Abteilung Akustik / Lärmminderung, Dübendorf. [10] Empa, Flughafen Zürich, Zürcher Fluglärm-Index ZFI im Jahre Bericht Nr. 452' Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa), Abteilung Akustik / Lärmminderung, Dübendorf. Erhältlich unter t/zuercher_fluglaermindexzfi.html (zuletzt besucht: ).

20 Auftraggeber: Amt für Verkehr des Kantons Zürich Seite 20 von 24 [11] Empa, Flughafen Zürich, Zürcher Fluglärm-Index ZFI im Jahre Bericht Nr. 455' Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa), Abteilung Akustik / Lärmminderung, Dübendorf. Erhältlich unter t/zuercher_fluglaermindexzfi.html (zuletzt besucht: ). [12] Empa, Flughafen Zürich, Zürcher Fluglärm-Index ZFI im Jahre Bericht Nr. 458' Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa), Abteilung Akustik / Lärmminderung, Dübendorf. [13] Empa, Flughafen Zürich, Zürcher Fluglärm-Index ZFI im Jahre 2010, Sensitivitätsbetrachtungen. Bericht Nr. 458' Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa), Abteilung Akustik / Lärmminderung, Dübendorf. [14] Empa, Flughafen Zürich, Fluglärmbelastung im Jahre Bericht Nr. 457'090. Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa), Abteilung Akustik / Lärmminderung, Dübendorf. [15] FALS, Webpage: Wohnräume, Lärmempfindlichkeit "mittel", Anforderungswerte für Luftschall externer Quellen D e. Fachstelle Lärmschutz des Kantons Zürich (FALS), Zürich, Schweiz. Erhältlich unter massnahmen/tabellen_anforderungswerte_de/wohnraeume_laermempfindlichkeit_mittel.html (zuletzt besucht: ). [16] LSV, Lärmschutz-Verordnung (LSV) vom 15. Dezember 1986 (Stand am 1. August 2010). SR Erhältlich unter (zuletzt besucht: ). [17] Pabst, F., Massnahmenkonzept zum Zürcher Flughafen-Index (ZFI), Projektgruppe Raumentwicklung/Wohnqualität, Fragenbeantwortung im Rahmen der Studie Bauqualität und Schalldämmung. Ramser Bauphysik AG, Wetzikon. Erhältlich unter t/zuercher_fluglaermindexzfi.html (zuletzt besucht: ). [18] Schreckenberg, D., Akzeptanz und Nutzung passiver Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster, Belüftungsvorrichtungen). in Fortschritte der Akustik DAGA 2011, 37. Deutsche Jahrestagung für Akustik. Düsseldorf, Deutschland: auf der CD-ROM: ISBN , erhältlich von Deutsche Gesellschaft für Akustik e.v., Berlin. [19] SIA, Norm SIA 181:2006 Bauwesen, SN , Schallschutz im Hochbau. Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (SIA), Zürich. [20] ZFI-Verordnung, Verordnung über den Zürcher Fluglärm-Index vom 4. November LS Erhältlich unter (zuletzt besucht: ).

21 Auftraggeber: Amt für Verkehr des Kantons Zürich Seite 21 von Verzeichnisse 8.1. Abbildungsverzeichnis Abbildung 5-1 Standardschallpegeldifferenzen D e um den Flughafen Zürich gemäss Anforderungen nach Tabelle 3-1, und UP für die HSD Abbildung 5-2 Differenzenplot der AWR des Jahres 2010 innerhalb des UP für die HSD (blaue Linie) für eine Einfügungsdämpfung von (a) D = 25 db minus D = 15 db (aus [13]), (b) D = D e minus D = 15 db und (c) D = D e minus D = 25 db. Zunehmender Blauton bedeutet steigende Differenz in den AWR. Zusätzlich ist Grenze des Kantons Zürich (grau) dargestellt Abbildung 5-3 HSD des Jahres 2010 pro Hektare und UP für die HSD (blaue Linie) für eine Einfügungsdämpfung von (a) D = 15 db (aus [12]), (b) D = 25 db (aus [13]) und (c) D = D e. Zusätzlich ist die Grenze des Kantons Zürich (grau) dargestellt Abbildung 5-4 Differenzen in den HSD (kräftige Blautöne) und den AWR (Abbildung 5-2, transparente Blautöne) der Szenarien HSD, HSD D25dB und HSD De. (a) HSD D25dB HSD (aus [13]), (b) HSD De HSD und (c) HSD De HSD D25dB. Ausgewiesen werden die Gebiete innerhalb des UP für die HSD (blau). Zunehmender Blauton bedeutet steigende Differenz in den AWR resp. HSD. Zusätzlich wird die Grenze des Kantons Zürich (grau) gezeigt Abbildung 5-5 Anzahl Einwohner (ew10; linke Sekundärachse) in Gebäuden mit einer Standardschallpegeldifferenz D e von 25 oder 27 bis 43 db (Tabelle 3-1), und resultierende Differenzen in den HSD (rechte Sekundärachse) im Vergleich zu den offiziellen HSD [ HSD(D15dB-De)] und den HSD D25dB [ HSD(D35dB-De)] Abbildung 9-1 Standardschallpegeldifferenzen D e um den Flughafen Zürich gemäss Anforderungen nach Tabelle 3-1, UP für die HSD und massgebende Fluglärmbelastungen (Lr t, Lr n1, Lr n2 ) Tabellenverzeichnis Tabelle 3-1 Tabelle der FALS, adaptiert von [15] (vgl. Anhang, Kap. 9.2). Details siehe Text Tabelle 5-1 HSD der untersuchten Szenarien, HA (für alle Szenarien gleich; aus [12]) und resultierender ZFI (Summe der HA und HSD) für das Jahr Kartenverzeichnis Karte 1 Anzahl HSD 2010 unter Annahme von 100% Bauten mit erhöhten/verschärften Anforderungen gemäss LSV (nachts geschlossene Fenster, D e statt -15 db)

22 Auftraggeber: Amt für Verkehr des Kantons Zürich Seite 22 von Anhang 9.1. Mindestanforderungen und erhöhte Anforderungen gemäss der SIA 181 Bemerkung: Folgende Tabelle und Text stammen aus [19]. 2.2 Anforderungsstufen Mindestanforderungen Die Mindestanforderungen gewährleisten einen Schallschutz, der lediglich erhebliche Störungen zu verhindern vermag Erhöhte Anforderungen Die erhöhten Anforderungen bieten einen Schallschutz, bei dem sich ein Grossteil der Menschen im Gebäude behaglich fühlt. Bei Doppel- und Reihen-Einfamilienhäusern sowie bei neu gebautem Stockwerkeigentum gelten die erhöhten Anforderungen. ( ) MINDESTANFORDERUNGEN AN DEN SCHUTZ GEGEN LUFTSCHALL VON AUSSEN ( ) Tabelle 3 Mindestanforderungen an den Schutz gegen Luftschall von aussen Lärmbelastung Lage des Empfangsortes klein bis mässig abseits von Verkehrsträgern, keine störenden Betriebe Grad der Störung durch Aussenlärm erheblich bis sehr stark im Bereich von Verkehrsträgern oder störenden Betrieben Beurteilungsperiode Tag Nacht Tag Nacht Beurteilungspegel db(a) L r 60 L r 52 L r > 60 L r > 52 Lärmempfindlichkeit Anforderungswerte D e gering 22 db 22 db L r 38 db L r 30 db mittel 27 db 27 db L r 33 db L r 25 db hoch 32 db 32 db L r 28 db L r 30 db ERHÖHTE ANFORDERUNGEN AN DEN SCHUTZ GEGEN LUFTSCHALL VON AUSSEN Es gelten die um 3 db erhöhten Werte gegenüber den Werten nach Tabelle 3.

23 Auftraggeber: Amt für Verkehr des Kantons Zürich Seite 23 von Tabelle der FALS Bemerkung: Folgende Tabelle und Text stammen aus [15]. Wohnräume, Lärmempfindlichkeit mittel Standardschallpegeldifferenz D e Tag Nacht Aussenlärm 1 (Fassade): Flughafen Zürich h Aussenlärm (Fassade): Flughafen Zürich h L r [db] D e [db] Lr [db] D e [db] >70 Einzelfallweise Festlegung durch die Fachstelle Lärmschutz >65 Einzelfallweise Festlegung durch die Fachstelle Lärmschutz Erhöhte/verschärfte Anforderungen gemäss LSV Art. 32 und Norm SIA 181:2006 Die D e -Werte gelten für lärmempfindliche Räume in Wohnungen gemäss LSV Art. 2 Abs. 6 Bst. a, die nach der Norm SIA 181 (Kap. 2.3) eine mittlere Lärmempfindlichkeit aufweisen (z.b. Schlafzimmer, Wohnzimmer, Hotelzimmer). 1 Massgebend ist die Lärmbelastung während derjenigen Tagesperiode (Tag oder Nacht), welche den höheren D e -Wert ergibt. Stand: Juni 2009

24 Auftraggeber: Amt für Verkehr des Kantons Zürich Seite 24 von Standardschallpegeldifferenzen D e und Fluglärmbelastungen [Abbildung_De_um_ZRH.mxd, Abb01_De_um_ZRH_inklLr.png, de_gefordert, LRTZRH10.shp, SL01ZRH10_G8T_22-23.shp, SL01ZRH10_G8T_23-05.shp, up_hsd_zrh10.shp] Abbildung 9-1 Standardschallpegeldifferenzen D e um den Flughafen Zürich gemäss Anforderungen nach Tabelle 3-1, UP für die HSD und massgebende Fluglärmbelastungen (Lr t, Lr n1, Lr n2 ).

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