Amtsblatt. der Stadt Wettin-Löbejün

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1 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortschaften Brachwitz, Döblitz, Domnitz, Dößel, Gimritz, Löbejün, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz, Rothenburg und Wettin Nr. 6, Jahrgang 1, 4. Mai 2011 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, in diesem Amtsblatt finden Sie die ersten Veröffentlichungen von Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wettin-Löbejün, von Ortschaftsratssitzungen und der 2. Sitzung des beratenden Umwelt- und Ordnungsausschusses der Stadt Wettin-Löbejün. Bisher wurden diese Einladungen ja im Amtsblatt des Landkreises Saalekreis veröffentlicht, sodass Sie als Bürger kaum die Möglichkeit hatten, an diesen Sitzungen teilzunehmen. Also, sehen Sie sich die Einladungen an und überlegen Sie, ob es nicht lohnenswert ist, diese Sitzungen zu besuchen und so hautnah zu erleben, wie Kommunalpolitik funktioniert. Fertigstellung der Straße Luisengraben in der Ortschaft Wettin Eine ehrenvolle Aufgabe konnte ich heute, am , als Bürgermeisterin der Stadt Wettin-Löbejün gemeinsam mit dem Ortsbürgermeister der Ortschaft Wettin, Herrn Volker Härzer, wahrnehmen. Wie haben im Beisein der Baufirma Jäger Bau GmbH, dem Ingenieurbüro Itis GmbH und von Ortschaftsräten die Straße Luisengraben ihrer Bestimmung übergeben. Wie nötig es war, diese Straße auszubauen, hat sich vor Ort gezeigt. Viele Pkw nehmen nun diese ca. 365 m lange neu ausgebaute Straße auf dem Weg zu den Wohnblöcken und der Arztpraxis im ehemaligen Krankenhaus in Anspruch und ersparen sich damit den (noch) schlechten Straßenzustand des Schilfberges, der aber auch in diesem Jahr über das sogenannte Schlaglochprogramm ausgebaut werden soll. Trotz der langen Bauphase (seit , eingefroren am , Weiterbau , Fertigstellung ) und nicht unerheblichen Schwierigkeiten mit der Wasserhaltung während des Ausbaus und der daraus folgenden Kostenerhöhungen, ist festzustellen, dass die Mitglieder des ehemaligen Stadtrates der Stadt Wettin mit dem im Jahr 2010 gefassten Beschluss zum Ausbau des Luisengrabens eine richtige Entscheidung für die Bürger getroffen haben. Ihre Antje Klecar Bürgermeisterin Inhaltsverzeichnis Not- und Bereitschaftsdienste - Öffnungszeiten Seite 2 Stadt Wettin-Löbejün Seite 5 Ortschaft Brachwitz Seite 22 Ortschaft Döblitz Seite 23 Ortschaft Domnitz Seite 23 Ortschaft Dößel Seite 24 Ortschaft Grimritz Seite 24 Ortschaft Löbejün Seite 26 Ortschaft Nauendorf Seite 33 Ortschaft Neutz-Lettewitz Seite 38 Ortschaft Plötz Seite 40 Ortschaft Rothenburg Seite 43 Ortschaft Wettin Seite 44

2 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2011 Jahrgang 1 Telefonübersicht Stadt Wettin-Löbejün, Markt 1, in Löbejün Einwahl: /75 70, Fax: / Name, Vorname Tätigkeit Telefon-Nr. Hauptamt Klecar, Antje Bürgermeisterin Heilemann, Anne-Rose SB allg. Verwaltung Worofka, Luise SB allg. Verwaltung/ Poststelle Mette, Margitta SB Kita/Schule Krüger, Nadine SB Lohn und Gehalt Päutz, Corinna Standesbeamtin/ Friedhofswesen Bendzko, Katja SB Personal Marschner, Karola SB Kita/Schule Schulsekretärin GS Löbejün Löser, Angela SB Allgemeine Verwaltung Schulsekretärin GS Nauendorf Hartmann, Dagmar Schulsekr. GS Wettin / Ordnungsamt Papendieck, Jan SB Vollzug- und Bußgeld/Verkehrsangelegenheiten Frenzel, Anita SB allg. Ordnungsverwaltung Zimmer, Bianca SB allg. Ordnungsverwaltung Lohse, Wim SB Vollzug- und Bußgeld Rausch, Gerda Heinrich, Mona SB Gewerbeangelegenheiten SB Einwohnermeldeamt Bauamt Blume, Heike Leiterin Bauamt Kündiger, Kerstin SB Hoch- und Tiefbau/ Städtebauförderung Trümmel, Beate SB Hoch- und Tiefbau Schaaf, Daniela SB allg. Bauverwaltung Pietryas, Hannelore SB Liegenschaften Brabetz, Gabriele SB Liegenschaften Repert, Runa SB Wohnungswesen Schulze, Juliane SB Beiträge Denkewitz, Christiane SB Doppik Kämmerei Schmidt, Waltraud Kämmerin Heier, Petra SB Kämmerei Albrecht, Corina SB Kämmerei Schmidt, Hannelore SB Steuern Nitzer, Katrin SB Steuern Rothmeier, Karla Kassenleiterin Bujak, Frank Vollstreckung Strzoda, Heidlinde SB Kasse Tüttmann, Christiane SB Kasse Niesel, Jenny SB Kasse Öffnungszeiten der Stadt Wettin-Löbejün in Löbejün und in der Außenstelle Wettin Öffnungszeiten der Verwaltung montags geschlossen dienstags und Uhr mittwochs und Uhr donnerstags Uhr freitags geschlossen Kassenöffnungszeiten: montags geschlossen dienstags und Uhr mittwochs und Uhr donnerstags Uhr freitags geschlossen Telefonübersicht Stadt Wettin-Löbejün, Außenstelle Wettin Einwahl: /34 30 Fax: / Taube, Elke Repert, Runa SB Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro SB Wohnungswesen donnerstags Uhr Sprechzeiten der Ortsbürgermeister der Ortschaft Ortschaft Wettin, Burgstraße 1, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Volker Härzer Tel / Fax / Ortsbürgermeister dienstlich: Tel / Ortsbürgermeistersprechstunde: nach Vereinbarung dienstags: bis Uhr Ortschaft Löbejün, Markt 1, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Thomas Madl, Tel.: / Ortsbürgermeistersprechstunde: mittwochs bis Uhr Ortschaft Brachwitz, Gimritzer Str. 11, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Hans-Dieter Paul, Tel.: 03 45/ Ortsbürgermeistersprechstunde: dienstags bis Uhr OT Friedrichsschwerz, Dorfstr. (FW-Haus) Ortsbürgermeistersprechstunde: jeden letzten Dienstag im Monat Ortschaft Döblitz, Dorfstr. 33, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Justus Wetterau, Tel.: / Ortsbürgermeistersprechstunde: dienstags bis Uhr Ortschaft Domnitz, Merbitzer Weg 6, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Bernhard Zarski, Tel.: / , Fax: / Ortsbürgermeistersprechstunde: jeden 2. u. 4. Dienstag von bis Uhr, Tel.-Nr.: 01 71/ Ortschaft Dößel, Str. des Friedens 11, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Prof. Dr. Hans-Dieter Gottstein Tel / (Erreichbarkeit für Bürger mit einem Anliegen) montags: Uhr Ortschaft Gimritz, Hauptstraße 14a, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeisterin: Frau Uta Leefhelm, Tel.: / Ortsbürgermeistersprechstunde: 14-täglich, dienstags bis Uhr Ortschaft Nauendorf, Institut 2a, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Dietrich Schulze, Tel.: / Fax: / Ortsbürgermeistersprechstunde: dienstags bis Uhr Ortschaft Neutz-Lettewitz, Teichstraße 18, Wettin- Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Herbert Frank, Tel.: / Ortsbürgermeistersprechstunde im Feuerwehrgebäude: dienstags bis Uhr Ortschaft Plötz, Winkel 9a, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeisterin: Frau Ingelore Zimmer, Tel.: / , Fax: / Ortsbürgermeistersprechstunde: dienstags bis Uhr Ortschaft Rothenburg, Am Kindergarten 11, Wettin- Löbejün Ortsbürgermeister Herr Willy Schreiber, Tel.: / Ortsbürgermeistersprechstunde: dienstags bis Uhr

3 Jahrgang 1 4. Mai 2011 Nr. 6 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Telefonnummern/Bereitschaft von Verbänden Wasserzweckverband Saalkreis (zuständig für die Wasserversorgung der Stadt Wettin und der Gemeinden Brachwitz, Döblitz, Gimritz, Neutz-Lettewitz) Postanschrift: Bornknechtstr. 5, Halle (Saale), Tel / Bereitschaft für Notfälle über die HWS GmbH Halle 03 45/ Zweckverband für Wasserversorgung Nördlicher Saalkreis (zuständig für die Wasserversorgung der Stadt Löbejün und der Gemeinden Domnitz und Plötz) Tel.: / , Fax: dienstags und Uhr mittwochs Uhr donnerstags Uhr Bereitschaft für Notfälle über Tel.: 01 51/ ; 01 51/ Abwasserzweckverband Fuhne (zuständig für die Abwasserentsorgung der Stadt Löbejün und der Gemeinde Plötz) Tel.: / , , Fax: mittwochs und Uhr donnerstags Uhr Bereitschaft für Notfälle über 01 70/ oder / Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe (zuständig für die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Rothenburg und die Abwasserentsorgung der Gemeinden Domnitz und Rothenburg) Tel.: / , Fax: / , montags Uhr dienstags Uhr und Uhr donnerstags Uhr Abwasserzweckverband Götschetal (zuständig für die Abwasserentsorgung der Gemeinde Nauendorf) Tel.: / , Fax: / dienstags Uhr Bereitschaftsdienst für Notfälle über die HWS GmbH 03 45/ Abwasserzweckverband Salza (zuständig für die Abwasserentsorgung der Stadt Wettin-Löbejün und der Ortschaft Wettin und der Gemeinden Brachwitz, Döblitz, Dößel, Gimritz und Neutz-Lettewitz) Friedrich-Henze- Straße 96, Teutschenthal, Tel.: ( ) 30 20, Fax: ( ) info@azv-salza.de dienstags: Uhr und Uhr bzw. nach tel. Vereinbarung Bereitschaftsdienst für Notfälle über Telefon 01 70/ Die nächste Ausgabe erscheint am Mittwoch, dem 25. Mai 2011 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Dienstag, der 17. Mai 2011, 9.00 Uhr Wettin-Information, Burgbücherei und Museum Burgstr. 4, Wettin-Löbejün Tel.: / , Fax: / Homepage: wettin-information@t-online.de Öffnungszeiten: montags Uhr dienstags Uhr mittwochs geschlossen donnerstags Uhr freitags Uhr zusätzliche Öffnungszeiten Wettininformation und Museum von April bis Oktober: samstags: Uhr sonntags: Uhr Bibliothek Nauendorf Grundschule Nauendorf Öffnungszeiten: donnerstags Uhr Bibliothek Plötz Winkel 9a, Plötz Öffnungszeiten: montags Uhr Bibliothek/Fremdenverkehrsamt Löbejün in der Kunst- und Kulturscheune des Historischen Stadtgutes Löbejün, Kämnitz 1, Tel / Öffnungszeiten: dienstags Uhr mittwochs Uhr donnerstags Uhr Bibliothek Rothenburg Am Kindergarten 10, Rothenburg Öffnungezeiten: mittwochs Uhr EnviaM/Störungsdienst 03 45/21 60 Telekom/Entstörungsdienst 01 80/ Telefonnummern für den Notfall Polizeirevierstation Wettin-Löbejün OT Löbejün - Bahnhofstr. 4A - Achtung neue Tel.-Nr. - Tel.: / , Fax / dienstags Uhr Polizei 110 (kostenfrei) Dienst habender Saalkreis 03 45/ App. 295 (Tag und Nacht) oder 03 45/ Polizeistation Löbejün Revierkommissariat Nördlicher Saalekreis 03 45/ (rund um die Uhr besetzt) Fax: 03 45/ Kriminaldienst: Unfalldienst Feuerwehr 112 (kostenfrei) Feuerwehrleitstelle 03 45/ Rettungsdienst 112, Notarzt und Rettungswagen Rettungsdienstleitstelle 03 45/ Krankentransport 03 45/ (Tag und Nacht)

4 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2011 Jahrgang 1 Ärzte und Apotheken Bereich Löbejün Allg. Ärzte Dr. Reiß-Wunderling / Kinderarzt Dr. Tittel / Allgemeine Ärzte Dr. Nestler / o o / Dipl.-Med. Steffanov / priv Dipl.-Med. Just / priv Dr. Schober / priv Frauenarzt Dipl.-Med. Manfred Mathias Kirchhof 1, Löbejün / Sprechstunde: jeden 1. und 3. Donnerstag Uhr Zahnärzte Ortschaft Brachwitz Frau Hünicke Tel / Ortschaft Rothenburg Dr. Pilz Tel / Bereitschaftsdienst der Ärzte - Bereich Löbejün Der Dienst habende Arzt ist ab sofort unter der Telefonnummer 07 00/ erreichbar. Bereitschaftsdienst der Ärzte - Bereich Wettin 03 45/ Zahnärzte Dr. Pilz / Dr. Riedel / Apotheken Kreuzapotheke Löbejün / Stadtgut-Apotheke Löbejün / Urologische Sprechstunde - seit Dr. med. Andreas Melchior / Ort: Löbejün, Kirchhof / Sprechstunde: dienstags Uhr Bereich Wettin Rufnummern - Ärzte (für Rothenburg, Dößel, Domnitz, Wettin, Neutz-Lettewitz, Brachwitz, Gimritz, Morl, Döblitz) Frau Dipl.-Med. Meisel Wettin / Frau Dr. med. Lukowsky Wettin / Frau Dr. Schober Domnitz / oder Frau Dipl.-Med. Zametschnik Wettin / oder 01 73/ Herr Dr. Gormanns Wallwitz / oder 01 77/ Arztsprechstunde in Rothenburg (Tel.: / ) jeden Dienstag Uhr Hausbesuchsanmeldung (Dr. Gormanns) über Tel / oder 01 77/ Apothekendienst (erreichbar Tag und Nacht) / Pflegedienstbereitschaft Pflegemobil Annett Rabe Telefon: ( ) oder 01 77/ Private Haus- und Krankenpflege die NAUENDORFER ENGEL Katrin Kirchschlager Telefon: / Telefax: / Mobil: 01 71/ Volkssolidarität Sozialstation Petersberg Telefon: ( ) Ambulanter Pflegedienst Beate Hausmann Telefon: ( ) Betreuungszentrum Kerstin Kirchhof, Löbejün Tel / Telefonseelsorge e. V. Halle Telefonnummer: (08 00) oder (08 00) Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Dr. med. vet R. Grosser: Domnitz, Amselweg 12, Telefon: Tierärztliche Gruppenpraxis Niederlein und Hoffmann: Dornitz, Rosenhof, Str. der Werktätigen 3, Telefon: ( ) und 01 72/ Internet: info@hn-vets.de, Kleintierpraxis Strauß Am Stadtgut 3f, Löbejün; Telefon: / , Fax: / , info@tierarztpraxis-loebejuen.de.

5 Jahrgang 1 4. Mai 2011 Nr. 6 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Hauptamt Stellenausschreibung Die Stadt Wettin-Löbejün schreibt zum nächstmöglichen Termin folgende Stelle aus: 1 Erzieher(in) Erforderliche Voraussetzungen: - Abschluss als staatlich anerkannte(r) Erzieher(in - Pkw-Führerschein - flexible Einsatzbereitschaft Die Stelle ist befristet bis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden zu besetzen. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Bewerbungsunterlagen sind bis zum an das Personalamt der Stadt Wettin-Löbejün, Markt 1, Wettin- Löbejün zu senden. Wir bitten um Verständnis, dass weder Bewerbungskosten erstattet, noch die Bewerbungsunterlagen ohne einen ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt werden können. gez. Klecar Bürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung der 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wettin-Löbejün Die 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wettin-Löbejün findet am Mittwoch, den um 18:00 Uhr im Raum 2 des Stadthauses der Ortschaft Löbejün unter der Anschrift Am Kirchhof 2 in Wettin-Löbejün, OT Löbejün statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Einwohnerfragestunde 6. Beratung des Redaktionsstatuts zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün 7. Beratung zur Festlegung einer Strategie zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur (Inanspruchnahme von Mitgliedschaften in Verbänden und Vereinen durch die Stadt Wettin-Löbejün und deren Ortschaften) Lesung des Haushaltsplanes 2011 der Stadt Wettin-Löbejün 9. Beratung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Wettin-Löbejün 10. Anfragen der Mitglieder des Stadtrates nichtöffentlicher Teil: 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Vermögensangelegenheiten 3. Anfragen der Mitglieder des Stadtrates 4. Schließung der Sitzung gez. Antje Klecar Bürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung der 2. Sitzung des Umwelt- und Ordnungsausschusses der Stadt Wettin-Löbejün Die 2. Sitzung des Umwelt- und Ordnungsausschusses der Stadt Wettin-Löbejün findet am Dienstag, den um 18:30 Uhr im Raum 1 des Stadthauses der Ortschaft Löbejün unter der Anschrift Am Kirchhof 2 in Wettin-Löbejün, OT Löbejün statt. Tagesordnung - öffentlicher Teil - 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Bestätigung Protokoll vom Einwohnerfragestunde 5. Beratung und Diskussion zur Grünflächenpflege 6. Beratung und Diskussion zur Baumschutzsatzung 7. Beratung und Diskussion zu Brandschutz- und Sicherheitsaspekten 8. Mitteilungen und Anfragen - nicht öffentlicher Teil - 9. Mitteilungen und Anfragen gez. Matthias Haak Ausschussvorsitzender Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Wettin-Löbejün (Verwaltungskostensatzung) Aufgrund der 4, 6, und 91 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), in der zurzeit gültigen Fassung und aufgrund der 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) von 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am (Beschluss-Nr /11/SR) folgende Satzung beschlossen. 1 Allgemeines (1) Für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Wettin-Löbejün werden nach dieser Satzung Gebühren und Auslagen erhoben, wenn die Beteiligten hierzu Anlass gegeben haben. Verwaltungstätigkeiten sind auch Entscheidungen über förmliche Rechtsbehelfe. (2) Gebühren werden auch erhoben, wenn ein auf Vornahme einer gebührenpflichtigen Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag abgelehnt oder nach Aufnahme der Verwaltungstätigkeit vor der Entscheidung zurückgenommen wird. Gebühren werden auch erhoben, wenn eine Genehmigung, Erlaubnis oder sonstige Berechtigung nach Ablauf einer bestimmten Frist auf Grund einer Rechtsvorschrift als erteilt gilt. (3) Die Erhebung von Kosten aufgrund anderer Rechtsvorschriften, insbesondere Abgaben, Nutzungsentgelte, Mieten, Kostenerstattungsansprüchen u. Ä. für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen und Gegenständen bleibt unberührt. 2 Gebührentarif Die Höhe der Gebühren bemisst sich unbeschadet des 6 nach dem Gebührentarif, der als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist. 3 Gebühren (1) Ist für den Ansatz von Gebühren durch den Gebührentarif ein Rahmen (Mindest- und Höchstsätze) bestimmt, so sind bei der Festsetzung der Gebühr das Maß des Verwaltungs-

6 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2011 Jahrgang 1 aufwandes i. V. m. den derzeit geltenden Stundensätzen nach der AllGO LSA sowie der Wert des Bearbeitungsgegenstandes zu berücksichtigen. Die Gebühr ist auf volle Euro-Beträge festzusetzen. (2) Werden mehrere gebührenpflichtige Verwaltungstätigkeiten nebeneinander vorgenommen, so ist für jede Verwaltungstätigkeit eine Gebühr zu erheben. (3) Wird ein Antrag auf Vornahme einer Verwaltungstätigkeit (a) ganz oder teilweise abgelehnt, (b) zurückgenommen, bevor die Verwaltungstätigkeit beendet ist, so kann die Gebühr bis auf ein Viertel des vollen Betrages ermäßigt werden. (4) Wird ein Antrag wegen Unzuständigkeit abgelehnt, oder beruht er auf unverschuldeter Unkenntnis, so kann die Gebühr außer Ansatz bleiben. (5) Wird eine zunächst abgelehnte Verwaltungstätigkeit auf einen Rechtsbehelf hin vorgenommen, so wird die für die Ablehnung erhobene Gebühr angerechnet. 4 Gebührenbefreiungen (1) Gebühren werden nicht erhoben für: a) Zeugnisse und Bescheinigungen in folgenden Angelegenheiten: aa) Arbeits- und Dienstleistungssachen, ab) Besuch von Schulen ac) Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisengeldern, Krankengeldern, Unterstützungen und dergleichen aus öffentlichen und privaten Kassen, ad) Nachweise der Bedürftigkeit, b) Verwaltungstätigkeiten, die die Stundung, Niederschlagung oder den Erlass von Verwaltungsgebühren betreffen, c) steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge, d) Verwaltungstätigkeiten, zu denen in Ausübung öffentlicher Gewalt eine andere Behörde im Lande, eine Behörde des Bundes oder die Behörde eines anderen Bundeslandes Anlass gegeben hat, es sei denn, dass die Gebühr einem Dritten zur Last zu legen ist. (2) Von der Erhebung einer Gebühr kann außer in den in Abs. 1 genannten Fällen ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht. (3) Abs. 1 und 2 werden bei Entscheidungen über Rechtsbehelfe nicht angewendet. 5 Auslagen (1) Werden bei der Vorbereitung oder bei der Vornahme einer Amtshandlung und sonstigen Verwaltungstätigkeiten Auslagen notwendig, die nicht bereits mit der Gebühr abgegolten sind, so hat der Kostenschuldner sie zu erstatten: Dies gilt auch, wenn eine Gebühr nicht zu entrichten ist. Auslagen hat der Gebührenschuldner auch dann zu erstatten, wenn sie bei einer anderen am Verfahren beteiligten Behörde entstanden sind. In diesen Fällen findet ein Ausgleich zwischen den Behörden nur statt, wenn die Auslagen im Einzelfall 20 Euro übersteigen. Als Auslagen gelten auch Gebühren, die einer am Verfahren beteiligten Behörde entstanden sind, ohne dass sie gegenseitig ausgeglichen werden. (2) Als Auslagen werden insbesondere erhoben: a) Postgebühren für die Zustellung und Nachnahme sowie für die Ladung von Zeugen und Sachverständigen; wird durch Bedienstete der Gemeinde bzw. des gemeinsamen Verwaltungsamtes zugestellt, so werden die für die Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde entstehenden Postgebühren erhoben; b) Telefaxgebühren sowie Gebühren für Ferngespräche, c) Gebühren öffentlicher Bekanntmachungen, d) Zeugen- und Sachverständigengebühren, e) bei Dienstgeschäften entstehende Reisegebühren, f) Beträge, die anderen Behörden oder anderen Personen für ihre Tätigkeit zu zahlen sind, g) Gebühren der Beförderung oder Verwahrung von Sachen und h) Schreibgebühren für weitere Ausfertigungen, Abschriften, Durchschriften, Auszüge, Gebühren für Fotokopien und Vervielfältigungen nach den im Gebührentarif vorgesehenen Sätzen. (3) Beim Verkehr mit den Behörden des Landes und beim Verkehr der Gebietskörperschaften und Gemeinden im Lande untereinander werden Auslagen nur erhoben, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 20 Euro übersteigen. 6 Kostenschuldner (1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet, a) wer zu einer Verwaltungstätigkeit Anlass gegeben hat, b) wer die Kosten durch eine der Gemeinde gegenüber abgegebene oder ihr mitgeteilte Erklärung übernommen hat, c) wer für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Mehrere Kostenschuldner sind Gesamtschuldner. 7 Entstehung der Gebührenschuld (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der Verwaltungstätigkeit oder mit der Rücknahme des Antrages. (2) Die Verpflichtung zur Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages. 8 Fälligkeit der Gebührenschuld (1) Die Gebühren werden mit der Bekanntgabe der Gebührenentscheidung an den Gebührenschuldner fällig, wenn nicht die Stadt einen anderen Zeitpunkt bestimmt. (2) Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten können von der vorherigen Zahlung der Gebühren von der Zahlung oder Sicherstellung eines angemessenen Gebührenvorschusses abhängig gemacht werden. Soweit der Vorschuss die endgültige Gebührenschuld übersteigt, ist er zu erstatten. 9 Anwendung des Verwaltungskostengesetzes Soweit diese Satzung keine Regelung enthält, finden nach 4 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) das Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt und die Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt sinngemäß Anwendung. 10 Inkrafttreten Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Wettin-Löbejün, den gez. Klecar - Dienstsiegel - Bürgermeisterin

7 Jahrgang 1 4. Mai 2011 Nr. 6 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Anlage: Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Wettin-Löbejün Lfd. Nr. Gegenstand Gebühr/Pauschalbetrag in Euro A Allgemeine Verwaltungskosten 1. Abschriften und Ausfertigungen Abschriften und Ausfertigungen, sofern sie nicht durch Ablichtung hergestellt werden, je angefangene Seite 1.1. im Format DIN A 5 2, im Format DIN A 4 3, in größeren Formaten oder bei schwierigen Abschriften (z. B. bei fremdsprachlichen oder wissenschaftlichen Texten oder Tabellen) 3,00-32,00 2. Fotokopien, Lichtpausen und Drucke 2.1. Fotokopien und Lichtpausen, schwarz-weiß bis zum Format DIN A 4 je Seite 0,30 ab 10 Seiten je Seite 0,20 ab 50 Seiten je Seite 0,15 ab 100 Seiten je Seite 0, bis zum Format DIN A 3 je Seite 1,00 ab 10 Seiten je Seite 0,80 ab 50 Seiten je Seite 0,40 ab 100 Seiten je Seite 0, in größeren Formaten je Seite bis zu 12,00 ab 10 Seiten je Seite 6,00 ab 50 Seiten je Seite 3,00 ab 100 Seiten je Seite 1, Fotokopien farbig bis zum Format DIN A 3 je Seite 3,00 ab 10 Seiten je Seite 1,50 ab 50 Seiten je Seite 0,80 ab 100 Seiten je Seite 0, Vervielfältigungen mit Bürodruckgeräten bis zum Format DIN A 4 bei einer Auflage bis 10 Seiten je Seite 0,20 bis 50 Seiten je Seite 0,15 bis 100 Seiten je Seite 0,10 ab 100 Seiten je Seite 0,05 3. Abgabe von Druckstücken und ähnlichen 3.1. Ortsatzungen, Tarife, Straßen- und Wahlbezirksverzeichnisse und dergleichen für jede angefangene Seite 0,30 jedoch mindestens 1,00 4. Amtliche Beglaubigungen, Zeugnisse, Bescheinigungen, Ausweise, Zweitschriften und Ersatzurkunden 4.1. Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen je Seite der Erstausfertigung 3, je Seite der Mehrausfertigung 1, Bescheinigungen, Ausweise und Zeugnisse auf Antrag 10,00-100, Zweitschriften und Ersatzurkunden wenn die Erteilung der Erstschrift gebührenfrei erfolgte je Urkunde oder Seite 1,00 jedoch mindestens 3, Bescheinigung der Echtheit einer Urkunde zur Verwendung im Ausland (Legalisation) je Urkunde 9, Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen je Unterschrift 3,00 5. Akteneinsicht/Aktenüberlassung 5.1. Einsichtgewährung in Akten und amtliche Unterlagen, außerhalb eines anhängigen Verfahrens wenn die Einsicht beaufsichtigt werden muss 6,00-68, in anderen Fällen je Akte oder Unterlage 3, Einsichtgewährung in Akten und amtliche Unterlagen, soweit sie nicht zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt sind und in einer anderen Tarifnummer keine andere Gebühr ergibt je Akte oder Unterlage 1, Überlassung von Akten für die Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche oder Interessen oder über abgeschlossene Verfahren 17,90 6. Auskünfte 6.1. mündliche Auskünfte aus amtlichen Unterlagen, soweit damit ein erheblicher Zeitaufwand verbunden ist 6,00-133, schriftliche Auskünfte aus Registern und Karteien, soweit die Anfrage nicht ohne besondere Ermittlungen beantwortet werden kann 6,00-40, aus Registern und Karteien, soweit die Anfragen ohne besondere Ermittlungen beantwortet werden kann 3,00

8 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2011 Jahrgang 1 Lfd. Nr. Gegenstand Gebühr/Pauschalbetrag in Euro zum Besoldungs- und Versorgungsrecht, soweit die Auskunft nicht aufgrund eines bestehenden oder früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnisses in eigener Besoldungs- oder Versorgungsangelegenheiten ersucht wird 10,00-133, Schriftliche Auskunft zur Marktforschung und für wirtschaftliche Dispositionen und Prognosen Grundgebühr 5, zzgl. je angefangene Seite 1, sonstige Auskünfte aus amtlichen Unterlagen, soweit damit ein erheblicher Zeitaufwand verbunden ist 10,00-200,00 soweit ein Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen oder Bürocomputern erforderlich wird, zusätzlich je Maschinenstunde 10,00-500,00 7. Aufnahme von Verhandlungen schriftliche Aufnahme von Verhandlungen, eines Antrages oder einer Erklärung (Niederschrift), die von Privatpersonen zu deren Nutzung beantragt wird; ausgenommen die Niederschrift über die Erhebung von Rechtsbehelfen nach Zeitaufwand je angefangene halbe Stunde 7,00-20,00 8. Rücknahme und Widerruf einer Amtshandlung 8.1. Rücknahme einer Amtshandlung Rücknahme einer Amtshandlung, sofern der Betroffene dazu Anlass gegeben hat, wenn im Zeitpunkt der Rücknahme für die Amtshandlung eine Gebühr vorgesehen ist Bis zur Höhe der für die Amtshandlung im Zeitpunkt der Rücknahme festzusetzenden Gebühr mindestens 15, wenn im Zeitpunkt der Rücknahme für die Amtshandlung eine Gebühr nicht vorgesehen ist oder die Amtshandlung gebührenfrei ist mindestens bis zu 2.300, Rücknahme einer Amtshandlung, ohne dass der Betroffene dazu Anlass gegeben hat Bis zu 75 v. H. der Gebühr nach den Tarifstellen und Widerruf einer Amtshandlung Widerruf einer Amtshandlung, sofern der Betroffene dazu Anlass gegeben hat, wenn im Zeitpunkt des Widerrufs für die Amtshandlung eine Gebühr vorgesehen ist 14,5 v. H. bis zur Höhe der für die Amtshandlung im Zeitpunkt des Widerrufs festzusetzenden Gebühr mindestens 15, wenn im Zeitpunkt des Widerrufs für die Amtshandlung eine Gebühr nicht vorgesehen ist oder die Amtshandlung gebührenfrei ist 15, ,00 mindestens 15, Widerruf einer Amtshandlung, ohne dass der Betroffene dazu Anlass gegeben hat Bis zu 75 v. H. der Gebühr nach den Tarifstellen und Sonstige Verwaltungstätigkeit 9.1. die nach Art und Umfang in der Gebührensatzung nicht näher bestimmt werden können und die mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden sind je Vorgang (z. B. Vorbereitung Kaufverträge, Zuarbeit für Dritte) nach Zeitaufwand 9.2. Entscheidungen über förmliche Rechtsbehelfe, soweit nicht 4 Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungskostensatzung anzuwenden ist und der Rechtsbehelf erfolglos bleibt oder der Rechtsbehelf Erfolg hat, die angefochtene Verwaltungstätigkeit aber aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben vorgenommen bzw. abgelehnt worden ist, einschließlich der Entscheidungen über Widersprüche Dritter 10,00-500,00 B Besondere Verwaltungskosten 10. Haupt- und Finanzverwaltung Bearbeitung von Bürgschaftsanträgen bis zu einem Bürgschaftsbetrag von Euro 10, für jede weiteren angefangenen Euro 5, Aufstellungen über den Stand des Steuerkontos für jedes Haushaltsjahr 1, Zweitausfertigungen von Steuer- oder sonstigen Quittungen 1, Ersatzstücke für verloren gegangene Hundesteuermarken (Selbstkostenpreis der Gemeinde) Bescheinigung über öffentliche Abgaben früherer Jahre für jedes Jahr 2, Nachforschungen nach dem Verbleib einer Überweisung, soweit die Nachforschung ergeben hat, dass der infrage stehende Betrag dem Empfänger gutgeschrieben beziehungsweise an ihn abgeführt worden ist 1 6, Feststellungen aus Konten und Akten nach Zeitaufwand je angefangene halbe Arbeitsstunde nach Zeitaufwand 11. Vermögens-/Bau-/Ordnungsverwaltung Vorrangeinräumungs-, Pfandentlassungs-, und sonstige Erklärungen zu Gunsten von Grundpfandrechten Dritter, insbesondere gegenüber Auflassungsvormerkungen und Vorkaufsrechten sowie Belastungsgenehmigungen bis zu Euro des Nominalbetrages des vortretenden, höchstens jedoch des zurücktretenden Grundpfandrechts oder des betroffenen Teilbetrages 20,00

9 Jahrgang 1 4. Mai 2011 Nr. 6 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Lfd. Nr. Gegenstand Gebühr/Pauschalbetrag in Euro für jede weiteren angefangenen Euro 10, Löschungsbewilligungen zu Gunsten von Grundpfandrechten Dritter bis zu Euro des Nominalbetrages des vortretenden, höchstens jedoch des zurücktretenden Grundpfandrechts 20, für jede weiteren angefangenen Euro 5, Löschungsbewilligungen, Vorrangseinräumungs-, Pfandentlassungs- und sonstige Erklärungen für Rechte, die nicht unter Tarifnummer 10.1 und 10.2 fallen 30, Ausstellung eines Zeugnisses über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts (Negativzeugnis) nach 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB je Urkundennummer bis zu 5 Flurstücken 20, ab 6 Flurstücken 30, Vergabe Hausnummern kostenfrei Schriftliche Auskünfte zur Verwertung von Flurstücken (z. B. an Landgesellschaft Sachsen-Anhalt, BVVG, TLG u. Ä.) Grundgebühr 15, bis zu 5 Flurstücken je Flurstück 7, ab 6 Flurstücken je Flurstück 5, Abgabe von Bauleitplänen bis zur Größe von ,2 qm 1, ,5 qm 1, ,0 qm 3, über 1,0 qm 5, Abgabe von Flächennutzungsplänen 20, Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden, je angefangene halbe Stunde der Beaufsichtigung, einschließlich Anmarschweg von der Dienststelle oder von der vorhergehenden Baustelle. (Sofern die vorhergehende Baustelle weiter entfernt liegt als die Dienststelle, ist für die Berechnung des Zeitaufwandes nur der Weg von der Dienststelle bis zur Baustelle zu Grunde zu legen.) 8,00-20, Feststellungen (z. B. Grenzfeststellungen), Besichtigungen (z. B. Grenztermine), Gutachten, Bauleistungen, Auszüge, technische Arbeiten, und zwar für Büroarbeiten je angefangene halbe Arbeitsstunde 8,00-20, Außenarbeiten je angefangene halbe Arbeitsstunde einschließlich Anmarsch weg von der Dienststelle bzw. von der vorhergehenden Baustelle (sofern die vorhergehende Baustelle weiter entfernt liegt als die Dienststelle, ist für die Berechnung des Zeitaufwandes nur der Weg von der Dienststelle bis zur Baustelle zu Grunde zu legen.) 8,00-20, Beratung zur Gestaltung von Bauvorhaben nach Zeitaufwand je angefangene halbe Arbeitsstunde 8,00-20, Genehmigungen, Erlaubnisse und Ausnahmebewilligungen zur Durchsetzung von Satzungsrecht 5,00-15, Genehmigungen, Ausnahmebewilligungen und Umsetzung der Baumschutzsatzung 20, Archiv für die Erteilung einer beglaubigten Ablichtung aus einem Personenstandsregister des Archivs 10, für die Erteilung oder Kopie aus einem Personenstandsregister des Archivs 5, aus einer Sammelakte des Archivs 12, für das Suchen eines Eintrages oder Vorgangs, wenn hierfür entweder Datum oder Standesamt oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können, je nach Aufwand 20,00-70,00 C Sonstiges 13. Fristverlängerung Verlängerung einer Frist, deren Ablauf einen neuen Antrag auf Erteilung einer gebührenpflichtigen Bewilligung, Erlaubnis, Genehmigung, Verteilung oder Zulassung erforderlich machen würde 50 v. H. der bestimmten Gebühr mindestens 2, Verlängerung einer Frist in anderen Fällen 2,50-32, Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen und sonstige auf Antrag oder von Amts wegen vorzunehmende Amtshandlungen, für die in diesem Kostentarif oder in anderen Rechtsvorschriften besondere Gebühren weder bestimmt noch Gebührenfreiheit vorgesehen ist 5,00-250, Ablehnung eines Antrages auf Vornahme einer Amtshandlung aus anderen Gründen als wegen Unzuständigkeit der Behörde 25 v. H. der für die Amtshandlung festgesetzten Gebühr mindestens 12,50 D Verwaltungskosten für einzelne Einrichtungen 16. Kommunale Friedhöfe Verwaltungsgebühren, zu erheben zu Nachforschungsanträge 10, Urnenbescheinigungen 10, Zustimmung zur Umbettung von Urnen 10, Genehmigung zur Errichtung und Veränderung von Grabmalen einschließlich Fundament je Grabmal 20,00

10 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2011 Jahrgang 1 Richtlinie für die Erhebung von Verwaltungsgebühren im Rahmen der Erledigung von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises der Stadt Wettin-Löbejün Lfd. Nr. Gegenstand Gebühr/Pauschbetrag in Euro 1. Gaststättengesetz (Rechtsgrundlage GastG LSA) 1.1 Erlaubnis zur Ausübung des Gaststättengewerbes nach 2 150, ,00 nach Zeitaufwand 1.2 Unterrichtung und Erteilung einer Bescheinigung nach 4 Abs. 1 Nr. 4 30,00-80, Anordnung gegenüber erlaubnisfreien Betrieben des Gaststättengewerbes nach 5 Abs. 2 40, Zulassung von Ausnahmen für den Ausschank nach 6 Satz 2 40, Fristenverlängerung für Beginn und Fortsetzung des Gewerbebetriebes nach 8 Satz 2 25 % der jeweils geltenden Erlaubnisgebühr 1.6 Stellvertretererlaubnis gem. 9 Satz 1 120, vorläufige Erlaubnis und sonstige Stellvertretererlaubnis gem , vorübergehende Erlaubnis eines Gaststättengewerbes gem. 12, für den 1. Tag 30, je weiteren Tag und Verkaufsstand 15, Widerruf Gaststättenerlaubnis gem. 15 Abs. 2 und 3 85,00-525, Widerruf Stellvertretererlaubnis gem. 15 Abs. 4 40,00-225, Untersagung der Beschäftigung unzuverlässiger Personen gem ,00-250, Nachschau in den Geschäftsbetrieb des zur Duldung verpflichteten Gaststättengewerbe- Betreibenden, sofern dieser hierzu Anlass gegeben hat gem ,00-265,00 2 Gewerbeordnung (Rechtsgrundlage GewO LSA) 2.1. Gewerberegisterauskünfte Auskünfte Gewerberegister (mündlich) gebührenfrei Gewerberegisterauskunft (einfach) 13, Gewerberegisterauskunft (erweitert) 20, Auskünfte mit besonderer Ermittlung 25, Gewerbeanzeigen Prüfung der Gewerbeanzeige 14 Abs. 1 (einschließlich Aufnahme des Gewerbebetriebes In ein Gewerberegister und Empfangsbescheinigung nach 15 Abs. 1) Gewerbeanmeldung 30, Gewerbeummeldung 20, Gewerbeabmeldung 15, Verhinderung der Fortsetzung nichtzugelassener Gewerbebetriebe oder des Gewerbebetriebes Ausländischer jur. Personen, deren Rechtsfähigkeit im Inland nicht anerkannt wird ( 15 Abs. 2) 470, Anordnungen nach 15a Abs. 4 30, Schaustellungen Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Veranstalten von Schaustellungen von Personen nach 33a Abs ,00-450, für einmalige Veranstaltungen 60, Spielgeräte Erlaubnis zum Aufstellen mechanischer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nach 33c Abs.1 500, Bestätigung der Geeignetheit eines Aufstellortes für Spielgeräte nach 33 Abs. 3 50, Erlaubnis zum Veranstalten eines anderen Spiels mit Gewinnmöglichkeit nach 33d 200, Erlaubnis Gastwirt selbst Aufsteller nach 33c Abs , Spielhalle (Erlaubnis nach 33i) Grundgebühr 1.000, zuzüglich je Spielgerät 50, Erlaubnis zur Ausübung eines Pfandleihgewerbes nach 34 Abs ,00-600, Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach 34a Abs , Erlaubnis zur Ausübung eines Versteigerungsgewerbes nach 34b Abs ,00-550, Erlaubnis zur Ausübung des Maklergewerbes nach 34c 300,00/600,00/900, Gewerbeuntersagung Untersagung der Gewerbeausübung wegen Unzuverlässigkeit nach 35 Abs. 1 nach Zeitaufwand Volluntersagung nach Zeitaufwand Teiluntersagung nach Zeitaufwand Gestattung der Fortführung des Gewerbebetriebes durch einen Stellvertreter nach 35 Abs. 2 nach Zeitaufwand Gestattung der Wiederaufnahme des untersagten Gewerbes nach 35 Abs. 6 nach Zeitaufwand Nachschau in den Geschäftsbetrieb auf Grund des 29 Abs. 1 45,00-250, Gestattung zum Betreiben eines Gewerbes ohne den nach 45 befähigten Stellvertreter nach 46 Abs. 3 45,00-250, Erlaubnis zur Stellvertretung konzessionierter oder angestellter Personen nach 47 45,00-250, Fristverlängerung und Befristung für Beginn und Fortsetzung genehmigter Tätigkeiten nach % der jeweils geltenden Gebühr Untersagung der Benutzung gefährlicher Anlagen nach ,00-900, Reisegewerbe Erteilung einer Reisegewerbekarte nach 55 Abs. 2 (unbefristet, befristet) 120, Verlängerung einer Reisegewerbekarte 20, Erlaubnis zum Feilbieten von Waren im Reisegewerbe gelegentlich der Veranstaltung von Messen usw. ( 55a Abs. 1 Nr. 1) 37,00-150,00

11 Jahrgang 1 4. Mai 2011 Nr. 6 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Lfd. Nr. Gegenstand Gebühr/Pauschbetrag in Euro Ausnahmen von einer Reisegewerbekartepflicht bei besonderen Veranstaltungen nach 55a Abs. 2 37,00-150, Ausstellung einer Gewerbelegitimationskarte nach 55b Abs. 2 22,00-330, Empfangsbescheinigung nach 55c 15, Ausnahmen von dem Verbot, das Reisegewerbe an Sonn- und Feiertagen auszuüben ( 55e Abs. 2) 25,00-100, Feilbietens geistiger Getränke nach 56 Abs. 1 Nr. 3, Buchst. b) und d) 25,00-100, Ausnahmen für einzelne im Reisegewerbe sonst verbotene Tätigkeiten nach 56 Abs. 2 Satz 3 25,00-150, Untersagung eines Wanderlagers nach 56a 120, Untersagung der Ausübung reisegewerbekartenfreier Tätigkeiten nach , Erlaubnis zur Veranstaltung von Spielen im Reisegewerbe nach 60a 175, Ausstellung einer Zweitschrift der Reisegewerbekarte nach 60c Abs. 2 20, Änderung und Nachträge 20, Verhinderung der Ausübung des Reisegewerbes nach 60d 75, Volksfeste Festsetzung eines Volksfestes nach 60b Abs. 2 i. V. m. 69, 69b 25,00-440, Festsetzung eines Volksfestes für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer nach 60b Abs. 2 i. V. m. 69, 69b 45, Ausnahme von der Festsetzung des Volksfestes abweichende Regelungen in dringlichen Fällen nach 60b Abs. 2 i. V. m. 69b 11,00-220, Messen, Ausstellungen, Märkte Festsetzung nach 69 Abs. 1 Satz einer Messe 150, , einer Ausstellung 65,00-660, eines Großmarktes 85,00-880, eines Wochenmarktes 30,00-300, eines Spezial- oder Jahrmarktes 45,00-440, Festsetzung für längere Zeiträume nach 69 Abs. 1 Satz einer Messe 220, , einer Ausstellung 130, , eines Großmarktes 155, , eines Wochenmarktes 45,00-440, eines Spezial- oder Jahrmarktes 65,00-660, von der Festsetzung der Messen, Ausstellungen und Großmärkte abweichende Regelungen in dringenden Fällen nach 69b Abs. 1 45,00-440, von der Festsetzung der Spezial-, Jahr- und Wochenmärkte abweichende Regelungen in dringenden Fällen nach 69b Abs. 1 20,00-175, Untersagung der Teilnahme als Aussteller oder Anbieter an einer bestimmten Veranstaltung oder einer oder mehrere Arten von Veranstaltungen wegen Unzuverlässigkeit nach 70a sowie 60b Abs. 2 i. V. m. 70a 35,00-350,00 3. Verkehrsbehörde (Rechtsgrundlage StVO) 3.1. Bearbeitung eines Antrages auf verkehrseinschränkende Maßnahmen gem. 45 Abs. 6 StVO Genehmigung von Maßnahmen mit geringer Verkehrseinschränkung (Seitensicherung, Gehweg) bis 1 Tag 30, bis zu einer Woche 50, bis zu einem Monat 80, bis zu sechs Monaten 150, bis zu einem Jahr 200, Genehmigung von Maßnahmen mit üblicher Verkehrseinschränkung (z. B. halbseitige Sperrung) bis 1 Tag 50, bis zu einer Woche 70, bis zu einem Monat 140, bis zu sechs Monaten 170, bis zu einem Jahr 210, Genehmigungen von Maßnahmen mit großer Verkehrseinschränkung (z. B. Vollsperrung) bis 1 Tag 70, bis zu einer Woche 100, bis zu einem Monat 170, bis zu sechs Monaten 210, bis zu einem Jahr 300, Verlängerung der Geltungsdauer von Verkehrsraumeinschränkungen 25,00 + 5,00 Auslagen Nachträge zu erteilten Anordnungen, die durch den Antragsteller veranlasst werden (z. B. 25,00 + 5,00 Veränderungen der Verkehrsbeschilderung im Verlauf der Sperrung, Terminverschiebungen) Auslagen Erarbeitung eines Verkehrszeichenplanes durch die Behörde 30,00 + 5,00 Auslagen Festlegung Zeitaufwand: Einfacher Arbeitsaufwand (bis 7,0 Std. Arbeitszeit) 300,00 Euro Mittlerer Arbeitsaufwand (bis 18,00 Std. Arbeitszeit) 600,00 Euro Schwieriger Arbeitsaufwand (über 18,00 Std. Arbeitszeit) 900,00 Euro

12 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2011 Jahrgang 1 Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wettin-Löbejün Aufgrund der 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBl. LSA S. 383), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2010 (GVBl. LSA S. 406, 408) in Verbindung mit dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Februar 2010 (GVBl. LSA S. 69) hat der Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am (Beschluss-Nr. 31-3/11/SR) folgende Satzung beschlossen: 1 Organisation, Bezeichnung, Aufgaben (1) Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wettin-Löbejün ist eine rechtlich unselbstständige, städtische Einrichtung. Sie führt die Bezeichnung Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wettin-Löbejün Die Freiwillige Feuerwehr besteht aus den Ortsfeuerwehren: a) Ortsfeuerwehr Brachwitz, b) Ortsfeuerwehr Friedrichsschwerz, c) Ortsfeuerwehr Döblitz, d) Ortsfeuerwehr Domnitz, e) Ortsfeuerwehr Dößel, f) Ortsfeuerwehr Gimritz, g) Ortsfeuerwehr Löbejün, h) Ortsfeuerwehr Nauendorf, i) Ortsfeuerwehr Neutz-Lettewitz, j) Ortsfeuerwehr Plötz, k) Ortsfeuerwehr Rothenburg, l) Ortsfeuerwehr Wettin. (2) Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr umfassen die Abwehr von Brandgefahren (vorbeugender Brandschutz), die Brandbekämpfung (abwehrender Brandschutz) und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notständen im Sinne der 1 und 2 BrSchG und die Aufklärung über brandschutzgerechtes Verhalten. (3) Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt untersteht der Bürgermeisterin. Sie bedient sich zur Leitung der Freiwilligen Feuerwehr eines Wehrleiters (Stadtwehrleiter). (4) Der Stadtwehrleiter bedient sich zur Leitung der Ortsfeuerwehren der Ortswehrleiter. 2 Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr (1) Die Freiwillige Feuerwehr gliedert sich in folgende Abteilungen: 1. Einsatzabteilung 2. Alters- und Ehrenabteilung 3. Jugendfeuerwehr 4. Kinderfeuerwehr (2) Die Abteilungen bestehen aus den jeweiligen Abteilungen der Ortsfeuerwehren. 3 Wehrleitung (1) Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt wird von einem Stadtwehrleiter geleitet. Der Stadtwehrleiter ist für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung gemäß 1 Abs. 2 dieser Satzung verantwortlich, insbesondere für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt und die Aus- und Fortbildung ihrer Angehörigen. Er berät den Träger der Feuerwehr in Fragen der ordnungsgemäßen Ausrüstung sowie der Instandhaltung der Einrichtungen und Anlagen der Brandbekämpfung. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben wird er durch stellvertretende Stadtwehrleiter und die Ortswehrleitungen unterstützt. Dazu werden Stellvertreter für 1. Aus- und Fortbildung 2. Vorbeugender Brandschutz 3. Technik berufen. (2) Dem Stadtwehrleiter obliegt regelmäßig die Leitung von Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr. Die Einsatzleitung kann einem ausreichend qualifizierten Mitglied der Einsatzabteilung übertragen werden. (3) Im Falle der Verhinderung wird der Stadtwehrleiter von einem stellvertretenden Stadtwehrleiter in der im Absatz 1 genannten Reihenfolge vertreten. (4) Der Stadtwehrleiter und die Stellvertreter werden der Stadt von den Einsatzkräften zur Berufung vorgeschlagen. Der Vorschlag soll mindestens 3 Monate vor Ablauf der Berufungszeit des amtierenden Stadtwehrleiters und der Stellvertreter erfolgen. (5) Die Ortswehrleiter und deren Stellvertreter werden der Stadt von den Einsatzkräften der jeweiligen Ortsfeuerwehr zur Berufung vorgeschlagen. Der Vorschlag soll mindestens 3 Monate vor Ablauf der Berufungszeit des amtierenden Ortswehrleiters und dessen Stellvertreter erfolgen. (6) Vorgeschlagen werden sollen nur fachlich geeignete Mitglieder der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. (7) Der Stadtwehrleiter, die Ortswehrleiter und die Stellvertreter werden zu Ehrenbeamten auf Zeit der Stadt ernannt. Die Ernennung erfolgt auf sechs Jahre. Vollendet der Ehrenbeamte innerhalb dieses Zeitraumes das 65. Lebensjahr, erfolgt die Berufung nur bis zu diesem Zeitpunkt. 4 Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr (1) Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr ist schriftlich bei der Stadt zu beantragen. Minderjährige haben mit dem Aufnahmeantrag die schriftliche Zustimmungserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter vorzulegen. (2) Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Bürgermeisterin nach Anhörung der Stadtwehrleitung und der betreffenden Ortswehrleitung. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Der Antragsteller/die Antragstellerin ist über die Entscheidung schriftlich zu informieren. (3) Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr erfolgt durch die Bürgermeisterin bzw. in deren Auftrag durch den Stadtwehrleiter unter Überreichung der Satzung und des Mitgliedsausweises. Dabei ist das neue Mitglied durch Unterschriftsleistung auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, dieser Satzung sowie den Dienstanweisungen ergeben, zu verpflichten. 5 Einsatzabteilung (1) In die Einsatzabteilung sollen als Einsatzkräfte nur Personen aufgenommen werden, die den Anforderungen des Einsatzdienstes geistig und körperlich gewachsen sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen das 65. Lebensjahr nicht überschritten haben. Bei Zweifeln über die geistige oder körperliche Tauglichkeit kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. In die Einsatzabteilung können darüber hinaus Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen zur Beratung der Freiwilligen Feuerwehr als Fachberater aufgenommen werden. (2) Die Angehörigen der Einsatzabteilung haben die in 1 Abs. 2 bezeichneten Aufgaben nach Anweisung des Stadtwehrleiters oder der sonst zuständigen Vorgesetzten gewissenhaft durchzuführen. Sie haben insbesondere a) die für den Dienst geltenden Vorschriften und Weisungen (z. B. Dienstvorschriften, Ausbildungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften) sowie Anweisungen des Einsatzleiters/ der Einsatzleiterin oder der sonst zuständigen Vorgesetzten zu befolgen,

13 Jahrgang 1 4. Mai 2011 Nr. 6 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite b) bei Alarm sofort zu erscheinen und den für den Alarmfall geltenden Anweisungen und Vorschriften Folge zu leisten, c) an der Aus- und Fortbildung, den Übungen und sonstigen dienstlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Dies gilt nicht für Fachberater. (3) Feuerwehrmitglieder ohne abgeschlossene Truppmannausbildung dürfen keine Truppmannfunktion übernehmen. Feuerwehrmitglieder ab vollendetem 16. Lebensjahr und mit abgeschlossener Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildung) dürfen zu Ausbildungszwecken mit Zustimmung des Einsatzleiters im Einzelfall bei Einsätzen anwesend sein. Bei minderjährigen Feuerwehrmitgliedern muss hierzu eine gesonderte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Die in Satz 2 genannten Mitglieder dürfen sich an der Einsatzstelle nur außerhalb des Gefahrenbereiches und in Begleitung eines einsatzerfahrenen Feuerwehrangehörigen aufhalten. Eine Anrechnung auf die Einsatzstärke erfolgt nicht. (4) Die Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung endet mit a) einer dauerhaften Einschränkung der gesundheitlichen Voraussetzungen, b) der Vollendung des 65. Lebensjahres, c) dem Austritt, d) dem Ausschluss. (5) Der Austritt muss schriftlich gegenüber der Bürgermeisterin erklärt werden. (6) Verletzt ein Angehöriger/eine Angehörige der Einsatzabteilung seine/ihre Dienstpflicht, so kann ihm/ihr die Bürgermeisterin im Einvernehmen mit dem Stadtwehrleiter eine Ermahnung aussprechen. Die Ermahnung wird unter vier Augen ausgesprochen. Bei wiederholtem Pflichtverstoß kann eine mündliche oder schriftliche Rüge ausgesprochen werden. Vor dem Ausspruch ist dem/der Betroffenen Gelegenheit zur schriftlichen oder mündlichen Stellungnahme zu geben. (7) Die Bürgermeisterin kann einen Angehörigen der Einsatzabteilung aus wichtigem Grund, insbesondere bei vorsätzlicher Verletzung von Dienstpflichten, durch schriftlichen, mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid aus der Freiwilligen Feuerwehr ausschließen. Zuvor ist dem/der Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 6 Persönliche Ausrüstung, Anzeigepflichten bei Schäden (1) Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr haben die empfangene persönliche Ausrüstung pfleglich zu behandeln und nach dem Ausscheiden aus dem Feuerwehrdienst zurückzugeben. Für verlorengegangene oder durch außerdienstlichen Gebrauch beschädigte oder unbrauchbar gewordene Teile der Ausrüstung kann die Stadt Ersatz verlangen. (2) Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr haben dem Stadtwehrleiter oder dem Ortswehrleiter unverzüglich anzuzeigen a) im Dienst erlittene Körper- und Sachschäden, b) Verluste oder Schäden an der persönlichen und der sonstigen Ausrüstung. (3) Soweit Ansprüche für oder gegen die Gemeinde in Frage kommen, hat der Empfänger der Anzeige nach Abs. 2 die Meldung über den Stadtwehrleiter an die Bürgermeisterin weiterzuleiten. 7 Alters- und Ehrenabteilung (1) In die Alters- und Ehrenabteilung wird unter Überlassung der Dienstuniform übernommen, wer wegen Vollendung des 65. Lebensjahres, dauernder Dienstunfähigkeit oder aus sonstigen wichtigen persönlichen Gründen aus der Einsatzabteilung ausscheidet. Die Alters- und Ehrenabteilung gestaltet ihr Leben als selbstständige Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr nach einer besonderen Ordnung. (2) Als Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr untersteht die Alters- und Ehrenabteilung der fachlichen Aufsicht und der Betreuung durch den Stadtwehrleiter, der sich dazu eines Mitglieds der Alters- und Ehrenabteilung bedient. (3) Die Zugehörigkeit zur Alters- und Ehrenabteilung endet a) durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber der Bürgermeisterin, b) durch Ausschluss ( 5 Abs. 7 gilt sinngemäß). (4) Angehörige der Alters- und Ehrenabteilung können auf eigenen Antrag freiwillig und ehrenamtlich Aufgaben der Feuerwehr - mit Ausnahme des Einsatzdienstes - übernehmen, soweit sie hierfür die entsprechenden Kenntnisse besitzen und körperlich geeignet sind. Dazu zählen insbesondere Aufgaben der Aus- und Fortbildung, der Gerätewartung und der Brandschutzerziehung. Im Rahmen dieser Tätigkeiten unterliegen die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung der fachlichen Aufsicht durch die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr. 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 Buchst. a findet entsprechende Anwendung. 8 Jugendabteilung (1) Die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr führt den Namen Jugendfeuerwehr Stadt Wettin-Löbejün. (2) Die Jugendfeuerwehr Stadt Wettin-Löbejün ist der freiwillige Zusammenschluss von Jugendlichen im Alter vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Sie gestaltet ihr Jugendleben als selbstständige Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr nach einer besonderen Ordnung. (3) Als Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr untersteht die Jugendfeuerwehr der fachlichen Aufsicht und der Betreuung durch den Stadtwehrleiter, der sich dazu eines/einer ausreichend qualifizierten und geeigneten Jugendfeuerwehrwartes/Jugendfeuerwehrwartin bedient. 9 Kinderabteilung (4) Die Kinderabteilung der Freiwilligen Feuerwehr führt den Namen Kinderfeuerwehr Stadt Wettin-Löbejün. (5) Die Kinderfeuerwehr Stadt Wettin-Löbejün ist der freiwillige Zusammenschluss von Kindern im Alter vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. Sie ist eine selbstständige Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr und arbeitet nach einer besonderen Ordnung. (6) Als Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr untersteht die Kinderfeuerwehr der fachlichen Aufsicht und der Betreuung durch den Stadtwehrleiter, der sich dazu eines/einer ausreichend qualifizierten und geeigneten Jugendfeuerwehrwartes/Jugendfeuerwehrwartin bedient. 10 Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern aller Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr. (2) Die Mitgliederversammlung behandelt die in dieser Satzung bezeichneten Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr, insbesondere a) die Entgegennahme des Jahresberichtes (Tätigkeitsbericht), b) die Mitwirkung bei Vorschlagsrechten. Diesbezüglich stimmberechtigt sind die Einsatzkräfte. Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr und der Alters- und Ehrenabteilung können beratend tätig werden, haben aber kein Stimmrecht. (3) Die Mitgliederversammlung wird vom Wehrleiter bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr, einberufen. Sie ist einzuberufen, wenn die Bürgermeisterin oder ein Drittel der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr dies verlangt. Ort und Zeit der Mitgliederversammlung sowie die Tagesordnung sind durch schriftliche Einladung mindestens zwei Wochen vorher bekannt zu geben. (4) Die Mitgliederversammlung wird vom Wehrleiter oder dessen Stellvertreter geleitet. Sie ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen. Bei Beschlussunfähigkeit kann erneut mit selber Tagesordnung eingeladen werden.

14 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2011 Jahrgang 1 (5) Es wird offen abgestimmt. Die Ausübung des Vorschlagsrechts nach 15 Abs. 4 BrSchG erfolgt durch Wahl. Insoweit findet die Vorschrift des 54 Abs. 3 GO LSA entsprechend Anwendung. 11 In-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Wettin-Löbejün, den gez. Klecar Bürgermeisterin - Dienstsiegel - Bauamt Die Gemeinde Rothenburg Verwaltung und Vermietung von sanierten 1- bis 4-Raum- Wohnungen im Naturpark Saale Am Kindergarten 11 (Gemeindeamt) Rothenburg Telefon: / , Fax: dgl. Verwaltung: / Fax: Internetadresse: Finanzverwaltung Öffentliche Bekanntmachung Entsprechend der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBl. S. 568) und der dazu ergangenen Änderungen, wurde nach der Prüfung der Jahresrechnung 2009 durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Saalekreis, in der Sitzung des Gemeinschaftsausschusses am die Jahresrechnung der Verwaltungsgemeinschaft Saalkreis Nord (Beschl.-Nr.: 33-10/70) für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen. Gleichzeitig wurde der Leiterin des gemeinsamen Verwaltungsamtes Frau Antje Klecar, für den Zeitraum vom bis die Entlastung erteilt. Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht werden gemäß 108 der GO LSA an 7 Tagen öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom bis in der Finanzverwaltung der neu zu bildenden Einheitsgemeinde mit Sitz Markt 1 in Löbejün innerhalb der festgelegten Öffnungszeiten. Wettin, d gez. W. Schreiber Vorsitzender des - Siegel - Gemeinschaftsausschusses Landkreis Saalekreis Landkreis Saalekreis Der Landrat Merseburg, Jägerprüfung 2011 im Saalekreis Der Landkreis Saalekreis als Untere Jagdbehörde teilt mit, dass die diesjährige Jägerprüfung nach 15 Abs. 5 Bundesjagdgesetz am 29. Juni und am 2. Juli 2011 durchgeführt wird. Der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung ist schriftlich zu stellen. Antragsformulare sind beim Ordnungsamt des Landkreises in Merseburg, Domplatz 2, Untere Jagdbehörde, Zimmer 102 erhältlich. Die Prüfungsgebühr in Höhe von 125,00 Euro ist bei Antragstellung zu entrichten, der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch ist vorzulegen. Anmeldeschluss ist der 31. Mai Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Unteren Jagdbehörde unter den Telefonnummern / oder zur Verfügung. Sprechzeiten: Dienstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr sowie nach Vereinbarung Baum- und Strauchschnittsammlung Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass der Baum- und Strauchschnitt gebündelt zur Abholung bereit gestellt werden muss. Baum- und Strauchschnitt, welcher sich nicht oder schlecht bündeln lässt, kann in kompostierbaren Behältern (Papiersäcke, Pappkartons) bereit gestellt werden. Baum- und Strauchschnitt, welcher in Plastiksäcken oder nicht gebündelt zur Abholung bereit gestellt wird darf das Entsorgungsunternehmen nicht mitnehmen. Die aktuellen Termine für die Baum- und Strauchschnittsammlung und die Verkaufsstellen für die Papiersäcke finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Saalekreis unter Bereich Umwelt. Verbände Abwasserzweckverband Götschetal Landkreis Saalkreis -Körperschaft öffentlichen Rechts- Einladung zur Verbandsversammlung 2/2011 des AZV Götschetal Ort: Gemeindeverwaltung Petersberg, Götschetalstraße Petersberg, OT Wallwitz, Sitzungssaal Zeit: , 18:00 Uhr Einwohnerfragestunde Begrüßung Tagesordnung - öffentlicher Teil - 1. Eröffnung der Verbandsversammlung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung 3. Anträge und Ergänzungen zur Tagesordnung; Beschluss der Tagesordnung 4. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung - öffentlicher Teil 5. Bericht des Verbandsgeschäftsführers und der Betriebsführung 6. Beratung und Beschlussfassung zur Fusion mit dem AZV Salza 7. Beratung und Beschlussfassung zur Übernahme von Aufgaben der Abwasserentsorgung aus der Gemeinde Petersberg 8. Beratung zum Wirtschaftsplan 2011 und Beratung zur Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 10. Information und Beratung zur Oberflächen- und Drainageentwässerung 11. Anfragen und Anregungen - nichtöffentlicher Teil Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung - nichtöffentlicher Teil 13. Beschlüsse Vergabeentscheidungen zu Baumaßnahmen 14. Rechtsangelegenheiten B. Depping Th. Herrmann Vorsitzende der Verbandsgeschäftsführer des Verbandsversammlung AZV Götschetal

15 Jahrgang 1 4. Mai 2011 Nr. 6 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Bekanntmachung des AZV Götschetal Zum wurde die Stadt Löbejün-Wettin, ab Wettin-Löbejün gebildet. Die bisher selbstständige Gemeinde Nauendorf ist nunmehr Ortsteil dieser Stadt. In diesem Zusammenhang ist die Verbandssatzung anzupassen und es wurde auch ein neuer Vertreter für die Verbandsversammlung gewählt. Die Stadt Wettin-Löbejün vertritt ihren Ortsteil Nauendorf durch Frau Bürgermeisterin A. Klecar. Stellvertreter ist Ortsbürgermeister D. Schulze. Als Folge dieser Neubestimmung der Vertretung war auch die Stellvertretung im Vorsitz der Verbandsversammlung neu zu wählen. Als stellvertretende Vorsitzende der Verbandsversammlung wurde Frau A. Klecar gewählt. In der Verbandsversammlung am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss- Inhalt Ergebnis Nr. Im öffentlichen Teil 1/ Änderung der Verbands satzung (Diese enthält genehmigungspflichtige Teile, die Genehmigung ist bei der Kommunalaufsicht beantragt) Im nichtöffentlichen Teil 4/2011 Vergabeentscheidung zur Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes Planungsbüro Metron, Tagewerben 5/2011 Vergabeentscheidung für das Vorhaben Straße der Genossenschaft in Drehlitz: Naumburger Bauunion mbh 6/2011 Vergabeentscheidung für das Vorhaben Umbau Teichanlage in Drehlitz: Naumburger Bauunion mbh Das Thema Grundwasser und die damit zusammenhängenden Beschwernisse waren Hauptthema der Aussprache in der Verbandsversammlung. Bereits zur Schneeschmelze zum Winterende 2010, dann nach Starkregen im September 2010 und nun wieder zur Schneeschmelze 2011 gab es Havariesituationen in der Schmutzwasserentsorgung. Es gelangten unkontrolliert große Mengen von Schmelz- bzw. Regenwasser in das Schmutzwassersystem. Für diese Mengen sind die Pumpstationen, die das Schmutzwasser zum Klärwerk fördern sollen, nicht ausgelegt. Dieser Eintrag von Oberflächenwasser, der Fachmann spricht von Fremdwasser, in das Schmutzwassersystem hat mehrere Ursachen. Das Schmutzwassersystem hat technisch bedingte Lüftungsöffnungen, durch die Wasser eindringen kann - dies ist bei der Planung der Leitungen und Pumpen berücksichtigt und überfordert allein nicht die Abwasserbeseitigung. Zu Störungen kommt es erst, wenn mehrere Faktoren zusammenfallen. So hat der Verband festgestellt, dass es eine Vielzahl von Falschanschlüssen gibt. Die Entwässerung von Dachflächen und auch Straßeneinläufe sind nicht an vorhandene Regenwasserkanäle angeschlossen, sondern leiten in das Schmutzwassersystem ein. Dazu kommt die Vermutung, dass viele Grundstückseigentümer, die mit Wasser in den Kellerräumen zu kämpfen haben dieses abpumpen - und zwar unbeabsichtigt in den Schmutzwasserkanal. Damit gelangt dieses Wasser zum Klärwerk und muss dort - weil verschmutzt - gereinigt werden. Dem Abwasserzweckverband sind im Januar für die erhöhte Einleitung von Schmutzwasser in das Klärwerk EUR Einleitentgelt in Rechnung gestellt worden, üblich sind bei Schneeschmelze EUR (Januar 2010). Damit sind dem Verband Mehrkosten von EUR entstanden, die durch Einnahmen nicht gedeckt werden können. An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Verband die Abwasserentsorgung im Trennsystem betreibt. Schmutz- und Regenwasser sind also bereits auf dem Grundstück in getrennte Kanäle einzuleiten. Wobei nach 78 (3) Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt der Grundstückseigentümer entscheidet ob das Wasser aus Niederschlägen auf dem Grundstück entsorgt werden kann, oder ob ein Anschluss für die Niederschlagswasserbeseitigung erforderlich wird. Das Problem hoher Grundwasserstände ist aber nicht auf den AZV Götschetal beschränkt, sondern trifft den ganzen Landstrich. Aus diesem Grund hat das Land Sachsen-Anhalt regionale Arbeitsgruppen gebildet und auch der AZV ist im Gespräch mit Wasserbehörden, Gemeinden und dem Unterhaltungsverband für die Gewässer 2. Ordnung. Entsprechende Abhilfe bei hohen Grundwasserständen kann nur durch Baumaßnahmen und Ertüchtigung der Entwässerungsgräben erreicht werden. Diese Baumaßnahmen werden erhebliche Gelder der öffentlichen Hand in Anspruch nehmen und sind nur schrittweise zu leisten. Th. Herrmann Verbandsgeschäftsführer Der Zweckverband für Wasserversorgung Nördlicher Saalkreis informiert in eigener Sache Stand Januar 2011 Gemäß 21 Trinkwasserverordnung und Abschnitt 10 des Maßnahmeplanes des ZV für Wasserversorgung Nördlicher Saalkreis informieren wir über die Trinkwasserqualität in unseren Versorgungsgebieten. (Mittelwertanalyse 2010) Parameter Versorgungsgebiete Grenzwerte Löbejün/Domnitz/Plötz gemäß mit Ortsteilen Trinkwasserverordnung Herkunft Fernwasser Elbaue-Ostharz GmbH Rappbode-Talsperre Zuliefermengen cbm/a Höchste Tagesabgabe cbm/d 473 Gesamthärte dh 4,1 Karbonathärte dh 2,5 ph-wert 8,49 6,5-9,5 Leitfähigkeit µs/cm Trübung FNU 0,013 Ammonium mg/l < 0,05 0,5 Kupfer mg/l 0 2 Blei mg/l 0,004 2 Nitrat mg/l 5,6 50 Nitrit mg/l < 0,01 0,05 Sulfat mg/l Chlorid mg/l Eisen mg/l < 0,035 0,2 Kalium mg/l 1,5 Natrium mg/l 8,2 200 Calcium mg/l 23 Magnesium mg/l 3,9 Härtebereich 1 (sehr weich) Gemäß Trinkwasserverordnung werden entsprechend der Zuliefermengen in den Versorgungsgebieten Löbejün/Domnitz und Plötz im Jahr je eine periodische und je 4 routinemäßige Untersuchung des Trinkwassers vorgenommen. Weitere Informationen zur Zusammensetzung unseres Trinkwassers können Sie in der Dienststelle des Zweckverbandes Am Kirchhof 1, OT Löbejün, Wettin-Löbejün erhalten.

16 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2011 Jahrgang 1 Änderung der Bereitschaftsnummern für Störungen, Havarien und Notfälle im Bereich der Trinkwasserversorgung für die Ortschaften Löbejün, Domnitz und Plötz Diensthandy des Zweckverbandes: 01 51/ / Die eingetretenen Veränderungen der Anschriften unserer Kunden welche im Zuge der Gebietsreform eingetreten sind, werden beim Zweckverband von Amtswegen übernommen eine persönliche Ummeldung durch Sie, als Kunden, sind nicht erforderlich. Beschluss der 1. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Wasserversorgung Nördlicher Saalkreis vom Beschluss-Nr.: 01/01/11 Die Verbandsversammlung wählt, gemäß 11 Abs. 4 Satz 2 GKG LSA i. V. m. 46 GO LSA Herrn Reinhard Jäckel, zum Vorsitzende/n der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Wasserversorgung Nördlicher Saalkreis, für die Dauer der Wahlperiode bis 2014 Abstimmung: Anzahl der Vertreter der Verbandsversammlung: 2 davon anwesend: 2 Abstimmung: Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - Gemäß 31 Abs. 1 der GO LSA war kein Vertreter der Verbandsversammlung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss-Nr.: 02/01/11 Die Verbandsversammlung wählt, gemäß 7 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung Nördlicher Saalkreis Frau Antje Klecar, zur Stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Wasserversorgung Nördlicher Saalkreis, für die Dauer der Wahlperiode bis Abstimmung: Anzahl der Vertreter der Verbandsversammlung: 2 davon anwesend: 2 Abstimmung: Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - Gemäß 31 Abs. 1 der GO LSA war kein Vertreter der Verbandsversammlung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss-Nr.: 03/01/11 Die Verbandsversammlung beschließt, auf der Grundlage des 51a der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt GO LSA) eine Geschäftsordnung für den Zweckverbandes für Wasserversorgung Nördlicher Saalkreis. Die Geschäftsordnung ist Anlage dieses Beschlusses. Abstimmung: Anzahl der Vertreter der Verbandsversammlung: 2 davon anwesend: 2 Abstimmung: Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - Gemäß 31 Abs. 1 der GO LSA war kein Vertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss-Nr.: 04/01/11 Beschlusstext: Die Verbandsversammlung beschließt, die 4. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung Nördlicher Saalkreis. Die ausgeführten Änderungen werden in die Verbandssatzung eingearbeitet, die ausführliche Fassung ist Anlage dieses Beschlusses. Abstimmung: Anzahl der Vertreter der Verbandsversammlung: 2 davon anwesend: 2 Abstimmung: Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - Gemäß 31 Abs. 1 GO LSA war kein Vertreter der Verbandsversammlung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Beschluss-Nr.: 05/01/11 Beschlusstext: dass auf der Grundlage des Abschlussberichtes der Wirtschaftsberatung AG - WIBERA - vom und dem Feststellungsvermerk des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Saalkreis vom , den Jahresabschluss 2009 feststellt und Herrn Frank Röthe für den Zeitraum als ehrenamtlichen Verbandsgeschäftsführer für das Wirtschaftsjahr 2009 die Entlastung ausspricht. Abstimmung: Anzahl der Vertreter der Verbandsversammlung: 2 davon anwesend: 2 Abstimmung: Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - Gemäß 31 Abs. 1 GO LSA war kein Mitglied der Verbandsversammlung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Beschluss-Nr.: 06/01/11 Beschlusstext: Die Verbandsversammlung beschließt, auf der Grundlage des 18 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, über den entstandenen Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2009 in Höhe von 3.828,27 EUR wie folgt zu behandeln: Der Jahresverlust in Höhe von 3.828,27 EUR ist ausgabewirksam und ist durch die Mitgliedsgemeinde, gemäß Aufstellung, auszugleichen. Abstimmung: Anzahl der Vertreter der Verbandsversammlung: 2 davon anwesend: 2 Abstimmung: Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - Gemäß 31 Abs. 1 GO LSA war kein Vertreter der Verbandsversammlung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Beschluss-Nr.: 07/01/11 Beschlusstext: Die Verbandsversammlung beschließt, dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2011 zuzustimmen. Der ausgearbeitete Wirtschaftsplan 2011 wird Anlage zum Beschluss. 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011 wird - im Erfolgsplan: in den Erträgen auf EUR in der Aufwendungen EUR mit einem Gewinn, als Übertrag, von 0 EUR - im Investfinanzierung: in der Einnahme auf EUR und in den Ausgaben auf EUR - im Vermögensplan: in der Einnahme auf EUR und in den Ausgaben auf EUR festgesetzt.

17 Jahrgang 1 4. Mai 2011 Nr. 6 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Kreditaufnahme Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderung wird auf Euro festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigung Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranlagt. 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf Euro festgesetzt. 5 Verbandsumlage Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine Verbandsumlage, wenn der Finanzbedarf nicht ausreicht. Die Umlage wird für einzelne Aufgaben gesondert festgesetzt und ist ausgewiesen: - Verlustausgleich in Höhe von 0 Euro - investive Umlage in Höhe von Euro Abstimmung: Anzahl der Vertreter der Verbandsversammlung: 2 davon anwesend: 2 Abstimmung: Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - Gemäß 31 Abs. 1 der GO LSA war kein Vertreter der Verbandsversammlung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Wirtschaftplan 2011 wurde gemäß 16 (1) GKG LSA und 94 GO LSA der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Saalekreis zur Einsicht und Genehmigung vorgelegt. Genehmigungsvermerk der Kommunalaufsicht Die Rechtsmäßigkeit des Wirtschaftsplanes 2011wurde mit Bescheid (I/ we) der Kommunalaufsicht des Landkreises Saalekreis vom erteilt. Der Bescheid ist unterzeichnet im Auftrag des Landrates von N. Weiß - Kreisamtsmann. Der Wirtschaftsplan 2011 liegt in der Zeit vom bis in den Diensträumen des Zweckverbandes für Wasserversorgung Nördlicher Saalkreis, mit Sitz Ortsteil Am Kirchhof 1, Wettin-Löbejün zu den festgelegten Sprechzeiten öffentlich aus. 4. Änderung Verbandssatzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung Nördlicher Saalkreis in der Form der Bekanntmachung vom (Beschluss Nr.: 48/14/07), zuletzt geändert durch Beschluss der Verbandsversammlung vom Aufgrund der 6, 8 und 16 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. LSA S. 81), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2009 (GVBl. LSA S.648) und des 44 Gemeindeordnung (GO LSA) vom (GVBl. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 2010 (GVBl. LSA S.190) beschließt die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Wasserversorgung Nördlicher Saalkreis in ihrer öffentlichen Sitzung am die 4. Änderung der Verbandssatzung: 1 1 Name, Sitz, Mitglieder (2)... Sitz in der Ortschaft Löbejün, Am Kirchhof 1, in Stadt Löbejün-Wettin ab Stadt Wettin-Löbejün (3) Mitglied des Verbandes Einheitsgemeinde Stadt Löbejün- Wettin ab Stadt Wettin-Löbejün (4) Das Verbandsgebiet umfasst in der Einheitsgemeinde Stadt Löbejün-Wettin ab Stadt Wettin-Löbejün die Ortschaften Löbejün, Domnitz und Plötz. 2 Aufgaben (1) Der Verband hat im Verbandsgebiet der angeschlossenen Ortschaften Löbejün, Domnitz und Plötz, in der Stadt Löbejün- Wettin ab Stadt Wettin-Löbejün folgende Aufgaben: (6) Die Stadt Löbejün-Wettin ab Stadt Wettin-Löbejün überträgt dem Verband für die angeschlossenen Ortschaften Löbejün, Domnitz und Plötz das zur Aufgabenerfüllung (8) Im Rahmen der Betriebs-und Buchführung erfolgt die Verwaltung des Anlagevermögens in einem gemeinschaftlichen Konto, die im 1 Abs.4 genannten angeschlossenen Ortschaften werden als Unterkonto geführt. 4 Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung ist Hauptorgan des Zweckverbandes und besteht aus den zwei gewählten bzw. benannten Vertretern der Stadt Löbejün-Wettin ab Stadt Wettin-Löbejün und dem Verbandsgeschäftsführer. Die Vertreter sollten aus den angeschlossenen Ortsteilen - Löbejün, Domnitz und Plötz entsandt werden und haben je eine Stimme. Für den Vertreter ist einen Stellvertreter für die Verbandsversammlung zu benennen. (3) Die stimmberechtigten... der Stadt Löbejün-Wettin ab Stadt Wettin-Löbejün sind für die Dauer... 6 Sitzungen, Beschlussfähigkeit, Beschlüsse und Wahlen (1) Satz 4 - Die Verbandsversammlung ist einzuberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert, jedoch mindestens einmal im viertel Jahr. Sie muss unverzüglich einzuberufen, wenn es ein Vertreter der Verbandsmitglieder unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt. (3) Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Ladung die Vertreter der Stadt Löbejün-Wettin ab Stadt Wettin-Löbejün anwesend sind. (5)... die anwesenden Vertreter der Stadt Löbejün-Wettin ab Stadt Wettin-Löbejün gefasst. 9 Verbandsgeschäftsführer, Verwaltung des Zweckverbandes (5) Streichung Satz 4 13 Verbandsumlage (3) Der Umlagebedarf wird wie folgt erhoben: Tatsächliche Baukosten - abzgl. der möglichen Zuschüsse (Baukostenzuschüsse, Hausanschlusskosten, Fördermittel) = Restsumme = 100 % Umlage an die Stadt Wettin-Löbejün, welche einen besonderen Vorteil von der Maßnahme hat. (4) Streichung 14 Ausscheiden aus dem Zweckverband (alt) Wird gestrichen Korrektur der laufenden Aufzählung der Paragraphen für die noch nachfolgenden 14 Auflösung des Verbandes (neu) (1) Der Zweckverband ist aufzulösen, wenn: - die Verbandsversammlung mit einer Mehrheit der satzungsmäßigen Stimmen die Auflösung des Verbandes beschließt. (3) Die kommunale Gebietskörperschaft, die Stadt Wettin-Löbejün, kann die Änderung der Rechtsform des Zweckverbandes, gemäß 15a GKG LSA/ 123 GO LSA, in ein rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Wege der Gesamtrechtsnachfolge beschließen. (4) Die Beschlüsse des Formwechsels und der Anstalts- bzw. Unternehmenssatzung sind der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen und von dieser in ihrem amtlichen Veröffentlichungsblatt bekannt zu machen.

18 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2011 Jahrgang 1 17 Öffentliche Bekanntmachungen (neu) (1) Satzungen des Verbandes und deren Genehmigungen werden im Amtsblatt der Stadt Löbejün-Wettin ab Stadt Wettin-Löbejün öffentlich bekannt gegeben. (2) gemäß der Hauptsatzung der Stadt Löbejün-Wettin ab Stadt Wettin-Löbejün sowie ggf. in der Tagespresse. (3) Satz 1 in den Diensträumen des Zweckverbandes für Wasserversorgung Nördlicher Saalkreis, OT Löbejün, Am Kirchhof 1, Löbejün-Wettin ab Wettin-Löbejün. Satz 3 im Amtsblatt der Stadt Löbejün-Wettin ab Stadt Wettin-Löbejün. 19 Inkrafttreten der Satzung Diese Änderungssatzung ist genehmigungspflichtig durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Saalekreis und wird im amtlichen Veröffentlichungsblatt des Landkreises mit der Genehmigung veröffentlicht. Sie tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Wettin-Löbejün, den gez. Röthe Verbandsgeschäftsführer - Siegel- Die ausgefertigte 4. Änderung der Verbandssatzung wird Anlage zum Beschluss. Genehmigungsvermerk der Kommunalaufsicht Die 4. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung Nördlicher Saalkreis vom , beschlossen unter der Beschluss-Nummer: 04/01/11wurde von der Kommunalaufsicht des Landkreises Saalekreis als Untere Rechtsaufsichtsbehörde am (AZ.: I/ we) genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung wurde mit der Genehmigung angeordnet. Der volle Wortlaut der 4. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung Nördlicher Saalkreis ist im Amtsblatt Nr.: 16 des Landkreises Saalekreis vom veröffentlicht und gilt somit als bekannt gegeben. Allgemeines 231. Stammtisch des mdr in der Stadthalle Löbejün als Auftakt zu 1050-Jahr-Feiern im Jahr 2011 Am Sonntag, dem moderierten Karin Scherf und Reinhard Mirmseker den 231. mdr-stammtisch in der Löbejüner Stadthalle. In der 1. Gesprächsrunde erfuhr man durch Dr. Müller, Historiker an der Bibliothek der MLU Halle-Wittenberg, Geschichtliches über die neue Doppelstadt. Den Ausführungen war zu entnehmen, dass die beiden ehemaligen Städte und weitere Ortschaften der neuen Stadt durch Otto den I. mittels einer gemeinsamen Urkunde am gegründet wurden. In der 2. Stammtischrunde gab dann die Bürgermeisterin der Stadt Wettin-Löbejün Frau Antje Klecar Erläuterungen zur regionalen Bedeutung der bis zum selbstständigen Städte Löbejün und Wettin und Auskünfte zu weiteren geplanten Vorhaben für die Doppelstadt Wettin-Löbejün. Im Anschluss erzählte des aus dem ehemaligen DDR-Rundfunk und Fernsehen bekannte Sprecher Hans Misersky von seinen Erlebnissen als Sprecher und seine neue Leidenschaft, dem Schreiben von Büchern. Frau Sponfeldner und Frau Sterz, Mitarbeiterinnen des Fremdenverkehrsamtes der Stadt Wettin-Löbejün, umrissen kurz die Höhepunkte der jeweiligen 1050-Jahr-Feiern in den Ortschaften Löbejün und Wettin. (gez. Evelyn Sponfeldner und Ines Sterz) Mitarbeiter des Fremdenverkehrsamtes Kreisvolkshochschule Saalekreis Außenstelle für die Region Wettin-Löbejün Kursangebote Mai 2011 Verkehrssicherheitsschulung Diese Veranstaltung ist für interessierte Bürger unseres Landkreises insbesondere Selbstfahrer gedacht und soll vor allem der Hebung der Verkehrssicherheit und der gezielten Vermeidung von Verkehrsunfällen dienen. Neben der Vermittlung neuer Verkehrsvorschriften, wird in erster Linie verblasstes Wissen aufgefrischt und über aktuelles Verkehrsgeschehen informiert. Thema 2: Führerscheinfragen , Mittwoch, 18:30-20:00 Uhr, Team, Löbejün, Kunstund Kulturscheune im hist. Stadtgut, gebührenfrei; Eine vorherige Anmeldung ist unbedingt erforderlich! Hinweis! Nach Absprache mit der KVHS können Vereine, Betriebe oder andere Institutionen auf Wunsch auch andere Termine und Veranstaltungsorte vereinbaren! Veranstaltungsorte für die folgenden Angebote, wenn nicht anders angegeben: Halle, Delitzscher Str. 45 oder Magdeburger Str. 38 Polnisch für den Urlaub - Anfänger ohne Vorkenntnisse Die Reisesaison beginnt bald! Wenn Sie nach Polen fahren möchten, können Sie in einem passenden Kurzlehrgang wichtige Wörter und Redewendungen lernen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich! Die Dozentin ist Muttersprachlerin, unterrichtet seit vielen Jahren Fremdsprachen und kann Ihnen neben den sprachlichen Tipps auch viele wichtige Informationen über ihr Heimatland liefern. Wichtig: In diesem Kurs lernen Sie keine Grammatikregeln! Im Vordergrund steht die Verständigung , 8 x Mittwoch, 19:00-20:30 Uhr, Grazyna Werner, 32,00 EUR Polnisch Aufbaukurs (A1) , 8 x Donnerstag, 18:15-19:45 Uhr, Grazyna Werner, 32,00 EUR Ego-Marketing - Werbung in eigener Sache Ego-Marketing heißt, klassische Marketing-Instrumente gezielt für die Eigenwerbung einzusetzen. Das bedeutet, dass Sie Ihre eigenen Stärken erkennen und positiv transportieren. Dazu analysieren Sie zunächst Ihre Wirkung auf andere Menschen. Mit der richtigen Selbsteinschätzung und den Regeln des Produktund Dienstleistungsmarketings können Sie Ihre Qualitäten in das rechte Licht rücken , 3 x Dienstag, 18:00-20:15 Uhr, Ernst-Helmut Rost, 18,00 EUR XB Fibu Finanzbuchführung Grundlagen 1 (Buchführung Theorie) Baustein zum Erwerb des Abschlusses Geprüfte Fachkraft Finanzbuchführung , Montag, 17:30-20:30 Uhr, Christine Stüwe, 180,00 EUR 10-Finger-Tastschreiben in 5 Stunden Ferien nutzen, bevor es in die Lehre geht oder Sie im Herbst keine Zeit mehr haben!

19 Jahrgang 1 4. Mai 2011 Nr. 6 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Suchen Sie oder Ihre Kinder eine sinnvolle Ferienbeschäftigung? , 3 Termine, Mo. + Di., 17:00-20:00 Uhr, Nicole Wojahn, 51,90 EUR inkl. Material Malerei und Grafik in verschiedenen Techniken , 5 x Dienstag, 17:30-19:45 Uhr, Annett Wolf, 37,50 EUR Die Doppelkapelle und die Stadt Landsberg - ein Rundgang Stadt- und Burggeschichte, Kunst- und Kulturgeschichte der Stadt und der Doppelkapelle , Sonntag, 15:00-16:30 Uhr, Gunter George, Treffpunkt Doppelkapelle, 3,00 EUR Wandern mit der Kräuterfrau , Samstag, 10:00-12:15 Uhr, Roswitha Walter, Halle, Franzigmark-Endhaltestelle der HAVAG-Buslinie 35, 4,50 EUR, Anmeldung ist unbedingt erforderlich! Festes Schuhwerk wird empfohlen! Um rechtzeitige Anmeldung wird gebeten, da das Zustandekommen aller Kurse von der Erreichung der Mindestteilnehmerzahl (=10) abhängig ist. Information und Anmeldung: Gerda Ludwig, Wettiner Str. 2; Dößel, Tel / oder Kreisvolkshochschule Saalekreis/Geschäftsstelle der KVHS, Magdeburger Str. 38, Halle, Tel / , Fax: 03 45/ ; Internet: kvhs@saalekreis.de Sangerhausen, Bowling im Berghotel Grillenberg, die Heimkehle in Uftrungen und das Schaubergwerk in Wettelrode. Das kam bei allen Schülerinnen und Schülern gut an. Dafür gilt ein besonderes Lob und Dankeschön Frau Bommersbach. Am letzten Vormittag war nach zwei Stunden Wald dann mit dem Saubermachen der Unterkünfte der abschließende Programmpunkt erreicht. Ich war erstaunt und begeistert - alle Mädchen und Jungen packten ohne Widerspruch an und meisterten unter Anleitung der Vorarbeiter auch diesen vorbildlich. Die Auswertung durch Herrn Schreier hat uns sehr stolz gemacht - denn wir können ohne Vorbehalt wiederkommen! Mein persönliches Fazit: Es müssen keine fernen Ziele für Klassenfahrten gesteckt werden. In der unmittelbaren Heimat kann man Nützliches erlernen und Wissenswertes über Land und Leute hautnah erleben. Dazu müssen unsere jungen Menschen aber bereit sein. Das kann ich bei der Klasse 8b der Wallwitzer Schule und ihrer Klassenleiterin voll und ganz bestätigen. Renate Weise (Fachlehrerin) Landsberg OT Hohenthurm Klassenfahrt - einmal anders! Als Lehrerin i. R. konnte ich die Woche vom völlig neu erleben - mitten im Harzer Wald im Jugendwaldheim Wildenstall. Die Klasse 8b der Sekundarschule Am Petersberg Wallwitz begleitete ich als 2. Aufsichtsperson, um die Klassenlehrerin Frau Bommersbach zu unterstützen. Für mich ein unvergessliches Erlebnis! Eine wunderschöne Anlage mitten im Wald, sorgsam gepflegt und verwaltet von einem tollen Team, erwartete uns am Montagmittag. Nach der ersten Begrüßung durch das gesamte Personal und Einweisung durch den Leiter, Herrn Schreier, in unsere Rechte und Pflichten, dem Belegen der Zimmer und dem Auspacken ging es schon los. Je drei Schülergruppen mit einem Vorarbeiter besichtigten die Arbeitsbereiche im Objekt und im Wald. Wie sahen unsere Arbeitstage aus? Diese begannen um 6.00 Uhr mit dem Wecken, 6.30 Uhr mit einem vielseitigen Frühstück und Treffpunkt pünktlich um 7.00 Uhr bei dem männlichen Team. Ungewohnt und neu waren die Arbeiten für uns alle, aber mit Willen und Begeisterung seitens der Mädchen und Jungen und kompetente Anleitung der Vorarbeiter haben wir sehr viel geschafft. So z. B. Rasenflächen im Objekt fit für den Frühling geharkt und damit gelüftet, junge Bäume gegen den Hunger der Mäuse geschützt, Baumstämme entrindet, große gefällte Bäume im Wald entästet und anschließend gespalten. Das Ergebnis konnte sich am Ende der Einsatztage sehen lassen. Natürlich musste auch manchmal motiviert werden, denn das Wetter wurde immer kühler, nasser und ungemütlicher, aber die Arbeitskleidung konnte uns ein wenig davor schützen. Und nicht zu vergessen - die Lagerfeuer, an denen wir uns wärmten und das selbst gemachte Frühstück mit viel Appetit verzehrt haben. Ganz schön k. o. ließen wir uns dann aber auch das Mittagessen schmecken. Die Küchenfrauen verwöhnten uns vorbildlich mit schmackhaften Mahlzeiten. Das Lob dafür ließ nicht lange auf sich warten - gemäkelt hat kein einziger Schüler! Aber auch am Nachmittag stellte sich keine Langeweile ein, dafür hatte sich die Klassenlehrerin, Frau Bommersbach, im Vorfeld schlau gemacht. Die unmittelbare Umgebung erkundeten wir per Fuß oder mithilfe eines Taxiunternehmens, wie Wippra,

20 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2011 Jahrgang 1 Erinnerung Hallo, Jahrgänge 1933/34, ich möchte euch an unser 20. und letztes Klassentreffen am , wie immer ab Uhr im Promenadeneck, Löbejün erinnern. Ich würde mich freuen vorher eine telefonische Zusage zu erhalten. Eure Ruth Rödiger Kirchennachrichten Evangelische Kirchennachrichten im Mai 2011 Besinnung: Der Gott der Hoffnung aber erfülle euch mit aller Freude und Frieden im Glauben, dass ihr immer reicher werdet an Hoffnung durch die Kraft des Heiligen Geistes. Römer 15,13 Gottes Freundlichkeit Friede, Freude, Eierkuchen - ist das etwa eine Konfliktlösung? Natürlich nicht. Paulus weitet Streithähnen den Blick: Weg von den Nebenschauplätzen, hin zu Gott, der jede und jeden so annimmt, wie sie oder er ist. Und genau dadurch kommt wieder Fahrt in die festgefahrene Situation. Der dänische Philosoph Sören Kierkegaard hat dazu ein anschauliches Beispiel erzählt: Ein reicher Mann hatte sich für viel Geld zwei ausgezeichnete Pferde gekauft, die er selbst als Kutscher fahren wollte. Zwei Jahre waren vergangen, da waren die Augen der schönen Pferde matt, und ihr Gang war ohne Eleganz. Sie waren störrisch geworden und trotz des guten Futters abgemagert. Da ließ der reiche Mann den Kutscher des Königs kommen. Der fuhr sie einen Monat lang, und es gab in der ganzen Gegend kein Paar Pferde, das so willig und geschmeidig gefahren wäre. Woran das lag? Der reiche Mann kutschierte, ohne selbst Kutscher zu sein, der königliche Kutscher dagegen fuhr sie als ein Kenner, der weiß, wie man mit Pferden umzugehen hat. Es macht also einen Unterschied, wer die Zügel führt. Versuchen wir selbst unser Miteinander zu gestalten, können wir uns schnell verhaken und verkeilen. Öffnen wir uns aber für die Freundlichkeit und Seelsorge Gottes, dann wird das Miteinander lebendiger und fröhlicher. Die Bitte eines alten Pfingstliedes ist auch in diesem Sinne nach wie vor aktuell: O komm, du Geist der Wahrheit, und kehre bei uns ein, verbreite Licht und Klarheit, verbanne Trug und Schein. Eine gute, eine gesegnete Zeit wünscht Ihnen Pfr. Andreas Schuster, Wettin Termine für alle Gemeinden Konfirmanden Alsleben: , Uhr Junge Gemeinde Wettin: , Uhr Könnern: , Kirche St. Wenzel, Uhr, Kirchentag für den Bereich Nord des Kirchenkreises Halle-Saalkreis, Gottesdienst, Kaffeetrinken und Kinderprogramm, Aufführung der Kantate von Johann-Sebastian Bach Wer nur den lieben Gott lässt walten Wettin: , Kirche St. Nikolai, Uhr, Chorkonzert Convivium Musicum, Choralmotetten aus 5 Jahrhunderten, Leitung: Till Voß (Freier Eintritt, Ausgangsspende) Wettin: , Kirche St. Nikolai, Uhr, Konzert der Kreismusikschule Carl Loewe, Klavierschüler und Gäste, Leitung: Uta Nowak (Freier Eintritt, Ausgangsspende) Pfarrbereich Wettin Gottesdienste Wettin: , Uhr mit Kindergottesdienst und Kirchenkaffee , Uhr Neutz: , Uhr Lettewitz: , Uhr Brachwitz: , Uhr , Uhr Gimritz: , Uhr Domnitz: , Uhr , Uhr Rothenburg: , Uhr , 11,00 Uhr, diamantene Konfirmation , Uhr Dobis: , Uhr Dößel: , Uhr Kinderpfarrhaus Wettin: dienstags Uhr, für alle Kinder ab 5 Jahren, die gerne singen, Geschichten hören, basteln mit Tom Zierenberg und Christine Kupke Kinderkirche Brachwitz: , Uhr, altes Pfarrhaus für alle Kinder ab 5 Jahren Kottengrün (Vogtland), , Sommerfreizeit für Kinder der Klassen 1-6. Bitte anmelden bei Frau Kupke, Tel.: 03 45/ Gemeindenachmittage Wettin: , Uhr Rothenburg: , Uhr Brachwitz: , Uhr Domnitz: , Uhr Gesprächskreise Wettin: , Uhr, Themenabend ( Franz Liszt mit Dr. A. und C. Hauser) Brachwitz: , Uhr; , Uhr Rothenburg: , Uhr Kirchennachrichten für den Pfarrbereich Teicha, Nauendorf und Priester Gottesdienste Immer sonntags Uhr in Teicha, evangelische St.-Mauritius-Kirche; am 3. So. im Monat in der evangelischen St.-Nicolai- Kirche Sennewitz. Sonntag, , Jubilate Uhr Regionaler Kirchentag Könnern Samstag, Uhr Fest-GD zum Gemeindefest Teicha Sonntag, , Rogate 9.00 Uhr G D Nauendorf Donnerstag, , Himmelfahrt Uhr GD im Freien auf dem Morler Berg Regionaler Kirchentag Der regionale Kirchentag am Sonntag, dem 15. Mai in Könnern beginnt um Uhr mit einem festlichen Gottesdienst. Chöre, Musiker und Kantoren lassen die Bach-Kantate Wer nur den lieben Gott lässt walten erklingen. Kaffe und Kuchen, Angebote und Informationen was so alles im Schatten unserer Kirchtürme erlebt werden kann, Austausch, Begegnung und auch Angebote für Kinder und Konfirmanden sowie Geschichten aus der Zeit von Bach lassen sicher die Zeit schnell vergehen...

21 Jahrgang 1 4. Mai 2011 Nr. 6 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Gemeindefest im Pfarrbereich Teicha Das Gemeindefest steht unter dem Motto 300 Jahre Pfarrhaus Teicha wurde es erbaut, auf viel älteren Mauern... Sie sind herzlich eingeladen am Samstag, dem 21. Mai mit uns gemeinsam das Gemeindefest zu feiern. Wir beginnen um Uhr mit einem Festgottesdienst in der Kirche in Teicha. Unser Chor, sowie Musiker und unser Kantor Tom Zierenberg erfreuen uns mit einer Kantate, der Posaunenchor wird spielen, Geschichten aus der Chronik und Auszüge aus Aufzeichnungen, wie vor 300 Jahren unser Pfarrhaus erbaut wurde werden vorgetragen, Kaffee und Kuchen, eine Spieleralley und noch mehr... Zum Abend gibt es lecker Gegrilltes; so ist auch nach 300 Jahren noch volles Leben im Pfarrhaus! Herzlich willkommen! Musik im Pfarrbereich - ORGELplus - Sonnabend, 28. Mai Uhr (immer am letzten Samstag im Monat) Musik für Fagott und Orgel Sie sind herzlich eingeladen zu unserer Orgelreihe ORGELplus in die evangelische St-Mauritius-Kirche in Teicha. Eine Stunde Musik nicht nur an der Orgel vorgetragen. Mitwirkende sind: Friederike Treu/Quedlinburg (Fagott) Hsin Chien Chiu/Halle (Orgel) - Der Eintritt ist frei - ; am Ausgang bitten wir um eine Spende Posaunenchor im Gemeindehaus in Sennewitz, jeden Dienstag um Uhr Kirchenchor im Gemeindezentrum Teicha, jeden Montag um 18:00 Uhr. Folklore-Tanz mit Frau Alexa Engelke ( / ) am 6. Mai, um Uhr, Im alten Dorf 6, in Sennewitz. Kinder in der Kirche Herzliche EINLADUNG zum KINDERPFARRHAUS, wie immer in Teicha, dienstags ab Uhr (Kaffee, Andacht, Thema, Basteln, Spiele Flötenkreise) Konfirmanden Der nächste Konfirmandentag findet am Samstag, 07. Mai in Könnern von Uhr statt. Senioren Der Seniorennachmittag in Sennewitz ist am Mittwoch, 25. Mai in der Zeit von Uhr im Gemeindehaus. Sprechzeiten: im Pfarrhaus Teicha: Donnerstag Uhr und Samstag Uhr Telefonisch bin ich unter / zu erreichen. Bruderschaft Petersberg, Tel / Es grüßt Sie und wünscht eine gesegnete Zeit, Ihr David Joram, Gemeindepädagoge und Pfarrer Kirchennachrichten für die Evangelische Kirchengemeinde Schlettau Gottesdienst Sonntag, dem 29. Mai 2011, um 9 Uhr Kirche Schlettau mit unserem Kantor T. Zierenberg Sonntag, dem 15. Mai 2011, um 14 Uhr Kirche Könnern als Beginn unseres Bereichskirchentages Alle Gemeindemitglieder aus Schlettau sind dazu herzlich eingeladen. Kinder Der nächste Kindernachmittag findet am Mittwoch, dem 11. Mai 2011, von bis Uhr im Pfarrhaus in Ostrau statt. Alle Kinder der 1. bis 4. Klasse sind dazu herzlich eingeladen. Pfarrer Christoph Schulz OT Ostrau Karl-Marx-Str Petersberg Tel / Evangelische Kirchengemeinde Löbejün Gottesdienste ANDACHT ZUR KIRCHTURM-EINWEIHUNG Samstag, 14. Mai 2011, 10 Uhr an der Kirchentreppe der Stadtkirche St. Petri anschließend: Kunterbuntes rund um den Kirchturm (mit Turmbesteigung, Kaffee + Limonade, Imbiss - Herzliche Einladung!) ICH SING DIR MEIN LIED - BEREICHSKIRCHENTAG Sonntag, 15. Mai 2011, 14 Uhr, St. Wenzel in Könnern/Bach Kantate-BWV 93: Wer nur den lieben Gott lässt walten anschließend: Besuch aus Bachs Zeiten, Infostände, Kinderprogramm, Kaffeetrinken/ Reisesegen gegen Uhr: gestaltet von Konfirmanden der Region und ihrer Band Sonntag, 22. Mai Uhr in der Stadtkirche St. Petri - Orgel: Kantor Tom Zierenberg Diamantene Konfirmation - Samstag, 14. Mai 2011 Alle Konfirmandinnen und Konfirmanden, die im Jahr 1951 in unserer Kirchengemeinde zum Konfirmandenunterricht gegangen und konfirmiert worden sind, laden wir zusammen mit ihren Familien, Bekannten und Freunden ganz herzlich zum Gottesdienst um 14 Uhr anlässlich der Jubelkonfirmation in die Stadtkirche St. Petri zu Löbejün ein! Kindernachmittag Alle Kinder sind am Mittwoch, dem 18. Mai 2011, Uhr ganz herzlich ins Löbejüner Pfarrhaus zum Kindernachmittag mit unserem Gemeindepädagogen David Joram eingeladen. Frauenkreis Der Frauenkreis trifft sich am Mittwoch, dem 11. Mai 2011, Uhr im Löbejüner Pfarrhaus zum gemeinsamen Nachmittag. Herzliche Einladung! Konfirmandentag Die Konfirmandinnen und Konfirmanden treffen sich zum Konfirmaden-Tag am Samstag, dem 7. Mai 2011, Uhr im Pfarrhaus in Könnern. Bürozeit Das Pfarrbüro in Löbejün ist von Dienstag bis Donnerstag von Uhr durch Frau Grunert besetzt. Telefonisch erreichen Sie das Büro unter oder per pfarramtloebejuen@web.de. Pfarrerin i. E. Maria Bartsch hat vom Urlaub. Am 18. und findet keine Sprechstunde statt. Bitte vereinbaren Sie mit Frau Bartsch einen Termin zu einem anderen Zeitpunkt. Die Beerdigungsvertretung für die 20. Kalenderwoche übernimmt der Ord. Gemeindepädagoge David Joram aus Teicha. Für die 21. Kalenderwoche übernimmt Pfarrer A. Schuster aus Wettin die Vertretung. Frau Bartsch hat regulär jeden Mittwoch von Uhr bis Uhr Sprechstunde und nach Vereinbarung. Ihre Adresse ist: Pfrn.MariaBartsch@gmx.de, telefonisch ist sie zu erreichen unter: 03 45/ Katholische Gemeinden St. Josef Löbejün, St. Petrus Wettin und St. Michael Ostrau 3. Sonntag der Osterzeit Sonntag, Uhr Heilige Messe in Wettin Uhr Heilige Messe in Löbejün Uhr Heilige Messe in Ostrau 4. Sonntag der Osterzeit Samstag, Uhr Heilige Messe in Löbejün Sonntag, Uhr Wort-Gottes-Feier in Wettin Uhr Heilige Messe in Ostrau 5. Sonntag der Osterzeit Samstag, Uhr Heilige Messe in Wettin

22 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2011 Jahrgang 1 Sonntag, Uhr Heilige Messe in Löbejün Uhr Heilige Messe in Ostrau Uhr Zentrale Maiandacht der Pfarrei in Ostrau 6. Sonntag der Osterzeit Samstag, Uhr Wort-Gottes-Feier in Löbejün Sonntag, Uhr Heilige Messe in Wettin Uhr Heilige Messe in Ostrau am Frau Ingeborg Petersen zum 81. Geburtstag OT Friedrichsschwerz am Herrn Hans-Jürgen Rackwitz zum 74. Geburtstag OT Friedrichsschwerz am Frau Anita Heine zum 70. Geburtstag am Herrn Bruno Gehlert zum 85. Geburtstag Vereine Die nächsten Seniorennachmittage sind am um Uhr in Löbejün und am um Uhr in Wettin zusammen mit den Senioren aus Ostrau. In einem Kreis von ehemaligen Schulkameraden stellte eine Frau die Frage: Wer von euch hat Angst vor Veränderungen? Eine Hand schob sich zaghaft in die Höhe. Mir scheint, wir haben eine ehrliche Haut unter uns. Und um dies zu begründen, stellte sie eine zweite Frage: Wer glaubt aber, dass die anderen Angst vor Veränderungen haben? Sogleich waren alle Hände oben. Da mussten die Meisten lachen. Ja, es ist nicht leicht, zuzugeben, dass ich Angst habe vor Veränderungen. Und doch ist unser Leben permanent von Veränderungen durchdrungen. Wer sie meistern will, der muss die Angst überwinden. Spencer Johnson hat in seinem Buch: Die Mäuse-Strategie einige Tipps gegeben, wie wir Veränderungen erfolgreich bewältigen können. Ein wichtiger Ratschlag besteht darin, sich die kommenden Zustände so intensiv und so gut wie möglich auszumalen. Nicht erst seit Fukushima wissen wir, dass wir um eine Energiewende nicht herumkommen. Dies wird einschneidende Veränderungen nach sich ziehen. Wir müssen die eigenen Bedürfnisse hinterfragen und mit höheren Energiekosten rechnen. Was kann mir helfen, damit positiv umzugehen? Indem ich mir vorstelle, wie eine Welt aussieht, die ihren Strombedarf aus regenerativen Rohstoffen speist: eine Welt, in der es keine Castor-Transporte mehr gibt und in der es keiner Region zugemutet werden muss, atomare Brennstoffe eingelagert zu bekommen. Eine Welt, in der ich Kindern guten Gewissens in die Augen sehen kann, weil ich Ihnen nicht Probleme hinterlasse, die ich verursacht habe. Dafür, denke ich, lohnt es sich, kommende Veränderungen zu gestalten. Ich wünsche uns allen den Mut, unsere wunderbare Welt zugunsten unserer Kinder nachhaltig zu verändern. Gottes Segen, da bin ich mir sicher, wird uns dabei begleiten. Ihr Pfarrer Magnus Koschig Geburtstage Herzlichen Glückwunsch am Frau Liesbeth Beau am Herrn Dieter Meinel am Herrn Otto Werner am Frau Inge Liebau am Herrn Winfrid Hampe am Herrn Siegbert Kiethe OT Friedrichsschwerz am Frau Linda Beige zum 78. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 79. Geburtstag Kreisangelverein Saalkreis e. V. UG Brachwitz Geburtstage Monat Mai Wolf-Dieter Schubert zum 56. Christian Herbrich zum 41. Diethelm Dönitz zum 59. Rene Klesse zum 47. Dieter Wolf zum 72. Willi März zum 84. Isabell Zehrfeld zum 15. Lothar Büttner zum 56. Glückwünsche zur Jugendweihe Marvin Bieler Marvin Rößling Patrik Linke Veranstaltungen Monat Mai um 7.00 Uhr Veteranenangeln in Gutenberg Petri Heil! Veit Nagel

23 Jahrgang 1 4. Mai 2011 Nr. 6 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Bauamt Edlau, Verf.-Nr BB 5047 Gemeinde und Verf.-Nr. Geburtstage Herzlichen Glückwunsch am Frau Regina Wehmeyer zum 73. Geburtstag am Frau Ursula Simon zum 83. Geburtstag am Herrn Peter Breternitz zum 73. Geburtstag am Herrn Horst Wehmeyer zum 73. Geburtstag Hauptamt Öffentliche Bekanntmachung der 2. Sitzung des Ortschaftsrates der Ortschaft Domnitz der Stadt Wettin-Löbejün Die 2. Sitzung des Ortschaftsrates der Ortschaft Domnitz findet am Donnerstag, um Uhr im Sitzungsraum des Gemeindebüros in der Ortschaft Domnitz der Stadt Wettin-Löbejün, Merbitzer Weg 6, Wettin-Löbejün, statt. Tagesordnung: - öffentlicher Teil - 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Ortsbürgermeister 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 4. Einwohnerfragestunde 5. Genehmigung der Niederschrift vom des Ortschaftsrates (öffentlicher Teil) 6. Bekanntgabe von Mitteilungen durch den Bürgermeister 7. Geschäftsordnung für den Ortschaftsrat der Ortschaft Domnitz 8. Anhörung - Jahresrechnung 2009 und Entlastung des damaligen Bürgermeisters für das Haushaltsjahr Anhörung des Ortschaftsrates - Haushaltsplan der Stadt Wettin-Löbejün Anhörung des Ortschaftsrates - Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Wettin-Löbejün 11. Anfragen und Anregungen der Ortschaftsräte - nicht öffentlicher Teil - 1. Genehmigung der Niederschrift vom des Ortschaftsrates (nicht öffentlicher Teil) gez. Bernhard Zarski Ortsbürgermeister Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt Ferdinand-von-Schill-Straße Dessau-Roßlau Dessau, d Öffentliche Bekanntmachung Ausführungsanordnung In dem Flurbereinigungsverfahren Edlau (Ortslage) Ortsteil Hohenedlau, Gemarkung: Edlau Gemeinde: Edlau, Salzlandkreis Verf.-Nr.: BB 5047 wird hiermit nach 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und der rechtlichen Wirkungen des Flurbereinigungsverfahrens wird der , 0.00 Uhr festgesetzt. Mit diesem Tage tritt der neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen. Ab diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die Empfänger über. Gründe: Der Flurbereinigungsplan ist den Beteiligten im Anhörungstermin am und bekannt gegeben worden. Widersprüche sind in diesen Terminen (Ausschlusstermin) nicht erhoben worden. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß 61 FlurbG erfüllt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Ferdinandvon-Schill-Straße 24, Dessau-Roßlau zu richten. Ausfertigung Amtsgericht Halle (Saale) Geschäfts-Nr.: 55 K 144/10-3 Halle, Beschluss Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am , Uhr, im Saal des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Halle das im Grundbuch von Domnitz Blatt 824 eingetragene Grundstück Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, Gemarkung Domnitz, Flur 9, Flurstück 51/8, Landwirtschaftsfläche, Straße der Werktätigen 3 zu m 2 versteigert werden.

24 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2011 Jahrgang 1 Bei dem Objekt handelt es sich um einen 300 Jahre alten ehemaligen Bauernhof. Das Grundstück ist laut Gutachten bebaut mit einem Wohnhaus (Tierarztpraxis und Wohnung), Stallgebäude (Pferdestall, Kleintierstation, Wohnung und sonstige Räume) und einer Scheune (Geräte- und Futterlager), teilweise vermietet/verpachtet. Die Sanierungsarbeiter erfolgten um Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf Euro festgesetzt. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Scheibert Rechtspflegerin 3. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, Weißenfels erhoben werden. Dr. Lüs Sachgebietsleiter Geburtstage Herzlichen Glückwunsch am Herrn Harald Kallmeier zum 74. Geburtstag OT Dornitz am Frau Waltraut Strugala zum 71. Geburtstag am Frau Hilde Hanich zum 86. Geburtstag OT Dornitz Geburtstage Bodenordnungsverfahren: Domnitz (Silo II), Verf.-Nr SK0 218 Gemarkungen Domnitz Öffentliche Bekanntmachung Ausführungsanordnung vom nach 61 (1) LwAnpG 1. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd ordnet die Ausführung des Bodenordnungsplanes Domnitz (Silo II), Verf.-Nr SK0 218 für das gesamte Bodenordnungsgebiet an. Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes wurde auf den , 0.00 Uhr festgesetzt. Mit diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf den Empfänger über. Der im Bodenordnungsplan vorgesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes. 2. Begründung Die Voraussetzungen nach 61 Abs. 1 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) liegen vor, d. h. der Bodenordnungsplan ist unanfechtbar. Der Bodenordnungsplan ist den Beteiligten bekannt gegeben worden. Widersprüche gegen den Bodenordnungsplan wurden nicht vorgebracht. Herzlichen Glückwunsch am Frau Renate Frick zum 73. Geburtstag OT Dobis am Frau Marga Viehweg zum 70. Geburtstag am Herrn Dieter Hoppe zum 72. Geburtstag OT Dobis am Frau Brigitta Otto zum 71. Geburtstag OT Dobis Bauamt Wohnungsbaugebiet der Ortschaft Gimritz Am Sportplatz Lage: Die Ortschaft Gimritz bietet am Rande des Naturparks Unteres Saaletal in einer verkehrsberuhigten und kinderfreundlichen Umgebung voll erschlossene Baugrundstücke an. Anzahl der Grundstücke: 4

25 Jahrgang 1 4. Mai 2011 Nr. 6 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Frühjahrsputz Fenster wurden geputzt, Spinnweben entfernt, gekehrt und gewischt, sodass alles schnell im sauberen Glanz erschien. An dieser Stelle möchte sich der Gemeindekirchenrat für die Unterstützung bedanken Der Gemeindekirchenrat Gimritz Der SV 90 Gimritz e. V. gratuliert den jungen Eltern Michael Würfel und Mona Boche-Würfel zu ihrem Sohn Lennox geboren am Der Vorstand SV 90 Gimritz e. V. Größe der Grundstücke: - Am Sportplatz 15 (GF: 260) 698 m 2 - Am Sportplatz 16 (GF; 258, 259) 687 m 2 - Am Sportplatz 17 (GF: 257) 683 m 2 - Am Sportplatz 18 (GF: 255, 256) 744 m 2 Kaufpreis der Grundstücke: Preis pro qm Grundstücksfläche 48,57 Ansprechpartner und weitere Informationen: Stadt Wettin-Löbejün Bauamt Markt 1, Wettin-Löbejün Tel.: / oder / Ortschaft Gimritz Hauptstraße 14a Gimritz Tel.: / Sprechzeiten Di. 16:00-18:00 Uhr info@gimritz.de Internet: Der SV 90 Gimritz e. V. gratuliert seinen Mitgliedern im Mai 2010 zum Geburtstag und wünscht alles Gute und viel Gesundheit. Frank Bachmann Evelyn Siegmund Andreas Lohs Sabine Raabe Ronny Lohs Petra Bachmann Angelika Zeidler Horst Hoffmann Der Vorstand SV 90 Gimritz e. V. Geschichte und Geschichten am Wegesrand entdeckt - geführte Kutschfahrten durch die schönsten Gegenden des Naturparks. In Zusammmenarbeit mit dem Verband Naturpark Unteres Saaltetal e. V., Für 4 Kutschmitfahrer und auch für Mitreiter jeweils von 10 h bis 15 h, teilweise mit Einkehr Vereine Frühjahrsputz in der Gimritzer Kirche Am lud der Gemeindekirchenrat Gimritz zum Frühjahresputz in die Kirche Sankt Georg ein. Punkt um 10:00 Uhr haben sich viele helfende Hände versammelt, um Staub und Schmutz aus der Kirche zu fegen. Am 07. Mai, am 25. Juni oder am 10.September, die jeweilige Route wird kurz vor der Veranstaltung bekannt gegeben. Treffpunkt in Gimritz, Gimritzer Hauptstr. 14 Bitte unbedingt telefonisch anmelden unter: / Auf viele TeilnehmerInnen freuen sich PONI e. V./cavalleria

26 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2011 Jahrgang 1 Ortschaft Löbejün Amtlicher Teil Beim Durchblättern der alten Löbejüner Amtsblätter fiel mir das Amtsblatt Nr. 154 vom 1. Juli 2003 in die Hände. Im Leitartikel hatte ich über die Aufforstungen in Löbejün und über eine Fachtagung der Landwirtschaftlichen Fakultät der MLU Halle- Wittenberg mit dem damaligen Regierungspräsidium Halle zum Thema Bedeutung und Probleme der Waldmehrung in Mitteldeutschland. Das Beispiel des Regierungsbezirkes Halle geschrieben. 1990/1991 zählte Sachsen-Anhalt mit nur 23 % Waldanteil zu den waldärmsten Bundesländern in Deutschland. Im Hoheitsgebiet des damaligen Forstamtes Halle gab es nur 5 % Wald und vom damaligen Gebiet des Saalkreises waren nur 2,3 % bewaldet. Das war aber nicht der Grund, weshalb vor fast 20 Jahren, im Oktober 1991, die Stadtverordnetenversammlung im ersten Entwurf des Flächennutzungsplanes die Weichen für großflächige Erstaufforstungen in der Gemarkung der Stadt Löbejün gestellt hatte. Wir wollten eine Grüne Lunge um Löbejün schaffen. Ziel war es, mit Erstaufforstungen, unter Einbindung der vorhandenen Gartenanlagen Hohenleden und Grube, einen Grüngürtel um die Stadt zu legen. Dabei stand weniger der Gedanke eines Wirtschaftswaldes, sondern mehr der Gedanke eines Erholungswaldes an erster Stelle. 160 ha sollten in ca. 15 Jahren aufgeforstet werden. Aber im Oktober 1991 verfügte die Stadt Löbejün Null Quadratmeter Eigentum an Grund und Boden. Die vermögensrechtlichen Anträge auf Rückübertragung ehemals städtischen Eigentum waren zwar alle (soweit uns bekannt und nachweisbar) bei der Treuhand Berlin, Kommunaldirektorat Sachsen-Anhalt gestellt, aber eine Entscheidung gab es zum damaligen Zeitpunkt noch nicht. Kein Eigentum an Grund und Boden oder Immobilien ist für eine Kommune eines der schlimmsten Investitionshemmnisse überhaupt. Im Dezember 1991 wurde dann in Berlin über unsere vermögensrechtlichen Anträge entschieden. Rund 130 Hektar INFORMATIV Bauamt Acker-, Grünland und Wege und 58 Grundstücke und Immobilien wurde auf die Stadt Löbejün zurück übertragen. Ein einmaliger Glücksfall, hinter dem fast 2 Jahre harte Rechere- und Nachweisarbeit lagen. Damit war die Grundlage nicht nur für die Erstaufforstungen gelegt. Bereits 1992 wurde mit den Aufforstungen begonnen und in den darauf folgenden 10 Jahren die nicht unbeträchtliche Zahl von ca. 120 Hektar Erstaufforstungen realisiert. Nach den Arbeitsplänen des Forstamtes Halle, für deren fachliche Unterstützung wir immer dankbar waren und sind, wurden Eichen, Buchen, Linden, u. v. a. m. gepflanzt. Übrigens wurden alle Aufforstungen nicht unerheblich durch das Land Sachsen- Anhalt gefördert. Mehr als 50 % des geplanzten Baumbestandes, ca Stück, waren Eichen. Wenn man sich heute unsere Waldbestände egal, ob Ochsenbrücke, Postwiese, Große und Kleine Spitze, Weinberg, Rote Erde, Vogtei oder Wasserwerk ansieht, kann man schon stolz sein und sich freuen, denn unser Wald findet nicht nur Akzeptanz bei den Fachleuten in Sachsen-Anhalt, sondern besonders bei den Menschen die sich beim Spazierengehen in den Waldgebieten erholen können. ABSCHLIEßEND Laut Mitteilung der Stadt Wettin-Löbejün erscheint das Amtsblatt ab März 2011 im 14-tägigen Rhythmus. Ich will nicht unterschlagen, dass es in den zurückliegenden Jahren manchmal schon schwierig war regelmäßig und fristgemäß den Leitartikel zu schreiben, damit dieser monatlich erscheinen konnte, zumal man dies neben seiner Arbeit im Ehrenamt tun muss. Ich habe das immer gern getan und werde es auch weiter tun, um sie über wichtige Angelegenheiten, seien sie informativ, angenehm oder unangenehm zu informieren. Ich werde auch versuchen dies dann ab jetzt im 14-tägigen Rhythmus zu tun soweit es zu schaffen ist. In diesem Sinne Ihr Thomas Madl, Ortsbürgermeister Wohnungsbaugebiet Am Kaiserberg in Löbejün Lage Löbejün liegt ca. 15 km nördlich der Stadt Halle und östlich der Autobahn A 14. Das im Nordwesten der Stadt Löbejün gelegene naturnahe Bebauungsgebiet grenzt an die bestehende Bebauung der Siedlung des Dalenaer Weges an. Eigentümer des Grund und Bodens ist die Stiftung Hospital Sankt Cyriaci. Bebauung - Gesamtgröße des Bebauungsgebietes ohne die anschließende Aufforstung: m 2 - Anzahl der Bauparzellen: 23 Stück - Grundstücksgrößen von: 433 bis 620 m 2 - voll erschlossenes Wohngebiet, Stromverteilung, Abwasser, Trinkwasser, Gasanschluss und Telekom Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 Am Kaiserberg - Bauform: Einzel- und Doppelhäuser Mehrfamilienhäuser - Bauweise: offen - Anzahl der Vollgeschosse: ein- bzw. zweigeschossig - Dachformen: Sattel-, Walm- oder Krüppelwalmdach - Dachneigungen: 25 bis 50 Grad - Dacheindeckungen ohne farbliche Festsetzung Garagen und überdachte Stellflächen: wenn sie mind. 3,00 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind Ansprechpartner zu Fragen der Erschließung - Frau Kündiger Ansprechpartner zu Fragen der Vertragsbedingungen - Frau Pietryas Stadt Wettin-Löbejün Bauverwaltung Markt 1 in Wettin-Löbejün / oder /

27 Jahrgang 1 4. Mai 2011 Nr. 6 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Wohnungsbaugebiet der Ortschaft Löbejün - Allgemeines Wohngebiet Am Stadtgut - Jetzt auch als Erbbaupachtgrundstück möglich! - Lage: Der räumliche Geltungsbereich des Wohnungsbaugebietes wird begrenzt von der Erschließungsstraße zum EDEKA-Markt im Süden, dem Mühlengrundstück im Osten sowie den Kleingärten im Westen und Norden. Anzahl der Grundstücke: noch 1 Baugrundstück zu verkaufen Größe des Grundstückes: 754 qm Fläche Kaufpreis des Grundstückes: Preis pro qm Grundstücksfläche: 50,00 Bauweise: Zulässig sind Einzel- und Doppelhäuser, zweigeschossig im Zusammenhang mit dem Ausbau des Dachgeschosses zum Vollgeschoss. Übersichtslageplan - kein Maßstab Bei Rückfragen steht Ihnen das Bauamt, Frau Pietryas, zur Verfügung. Ausfertigung Amtsgericht Halle (Saale) Halle, Geschäfts-Nr.: 55 K 5/10-3 Beschluss Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am , Uhr, im Saal des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Halle das im Grundbuch von Löbejün Blatt 2048 eingetragene Grundstück Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 2, Gemarkung Löbejün, Flur 12, Flurstück 618/0, Gebäude- und Freifläche, Hallesche Straße 26 zu 272 m 2 versteigert werden. Laut Gutachten ist das Grundstück bebaut mit einem unterkellerten Wohngebäude mit Anbau (nutzbar als Zweifamilienhaus, Baujahr ca. 1850, Modernisierung 2001, Denkmalbereich). Das Gebäude stand zum Zeitpunkt der Besichtigung durch den Sachverständigen leer. Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf Euro festgesetzt. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des 74a oder 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt. Scheibert Rechtspflegerin Sanierung Historischer Stadtkern der Ortschaft Löbejün Fragen zur städtebaulichen Sanierung in der Stadt Löbejün beantwortet Ihnen Frau Kundiger in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft während der Sprechzeiten. Die erforderliche Antragstellung erfolgt in Zusammenarbeit mit der beratenden Architektin, Frau Gloria Sparfeld und der Bau-BeCon Sanierüngsträger GmbH in Bremen. Amtsgericht Halle (Saale) Halle, den Zwangsversteigerung - Az: 55 K 203/09-2 Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer anzugeben. Beschluss Im Wege der Zwangsversteigerung soll am Freitag, dem , Uhr, im Saal vor dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Halle

28 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2011 Jahrgang 1 der nachfolgend aufgeführte Grundbesitz versteigert werden. Grundbuch von Löbejün Blatt 1614 Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 2 - Gemarkung Löbejün, Flur 10, Flurstück 4/7 zu 421 qm Es handelt sich um ein kleines ehemaliges Gehöft. Das Grundstück ist bebaut mit einen teilunterkellerten Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und einer ehemaligen Scheune. Das Haus wurde 1880 errichtet und um 1995 teilmodernisiert. Im Erdgeschoss befinden sich 3 Zimmer, Küche, Bad und im Dachgeschoss 2 Zimmer. Die Wohnfläche beträgt ca. 105 qm. Das Grundstück ist eigen genutzt. Die postalische Anschrift lautet: Torstr. 13, Löbejün. Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Der Verkehrswert wurde festgesetzt auf ,00. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Neubauer, Rechtspflegerin Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Der Verkehrswert wurde festgesetzt auf ,00. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des 74a oder 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt. Neubauer, Rechtspflegerin Ausfertigung Amtsgericht Halle (Saale) Halle, den Zwangsversteigerung - Az: 55 K 708/07-2 Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer anzugeben. Beschluss Im Wege der Zwangsversteigerung soll am Donnerstag, dem , Uhr, im Saal vor dem Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Halle der nachfolgend aufgeführte Grundbesitz versteigert werden. Grundbuch von Löbejün Blatt 961 Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 2 - Gemarkung Löbejün, Flur 12, Flurstück 654/0, Gebäude- und Freifläche, Marktstr. 11 zu 219 qm Es handelt sich um ein zweigeschossiges teilunterkellertes Einfamilienhaus mit innen liegender Garage und seitlichen Flügelanbauten aus der Zeit um Das Haus wurde 1992 überwiegend modernisiert. Das Gebäude wurde als denkmalschutzwürdig eingestuft und wird als Bestandteil des Denkmalbereiches Altstadt geführt. Die Wohnfläche beträgt ca. 120 qm. Das Haus steht zurzeit leer. Die postalische Anschrift lautet: Marktstr. 11, Löbejün. Geburtstage Herzlichen Glückwunsch am Frau Annelies Schwinge zum 79. Geburtstag am Herrn Josef Suwald zum 81. Geburtstag am Frau Charlotte Vorein zum 80. Geburtstag am Herrn Walter Winter zum 92. Geburtstag am Herrn Gerhard Kuhnt zum 73. Geburtstag am Frau Helga Michaelis zum 79. Geburtstag am Frau Anny Brand zum 79. Geburtstag am Herrn Karl-Heinz Danneil zum 85. Geburtstag am Herrn Willi Glei zum 73. Geburtstag am Frau Helga Kniestedt zum 73. Geburtstag am Herrn Alfred Daleske zum 76. Geburtstag am Frau Juliane Engler zum 78. Geburtstag am Frau Gerda Rohr zum 79. Geburtstag am Herrn Rudolf Zwanzig zum 78. Geburtstag am Frau Anni Giebner zum 75. Geburtstag am Herrn Horst Schmidt zum 74. Geburtstag am Herrn Walter Thomas zum 78. Geburtstag am Frau Gertrud Voigt zum 83. Geburtstag am Frau Elfriede Stöckel zum 90. Geburtstag am Herrn Otmar Schneider zum 77. Geburtstag

29 Jahrgang 1 4. Mai 2011 Nr. 6 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite am Herrn Klaus Bülow zum 79. Geburtstag am Frau Margarete Hoffmann zum 88. Geburtstag am Herrn Berthold Porsche zum 84. Geburtstag am Frau Rose-Marie Gerhardt zum 83. Geburtstag am Frau Erika Strecker zum 80. Geburtstag am Frau Margarete Müller zum 80. Geburtstag am Frau Erna Fiedler zum 82. Geburtstag am Herrn Adolf Foltin zum 80. Geburtstag am Frau Herta Schornick zum 71. Geburtstag am Frau Helga Berger zum 74. Geburtstag am Frau Barbara Windt zum 74. Geburtstag Kunst- und Kulturscheune Dankeschön des Monats... für die zahlreichen Bücherspenden geht an Frau Renate Friedrich aus Halle und Herrn Raimund Melzer sowie an alle Spender von Kartons, Stoffen und Wimpelketten. Seniorenfahrt Am Mittwoch, dem findet unsere Muttertagsfahrt nach Paschleben statt. Alle angemeldeten Senioren werden gebeten, bis zum Freitag, den , ihren Unkostenbeitrag zu entrichten. Anmeldungen zur Seniorenveranstaltung innerhalb unseres Heimatfestes werden ab sofort angenommen. Die Veranstaltung findet statt am: Freitag, dem , ab Uhr, in der Stadthalle in Löbejün. Programmpunkte: - Eröffnung der Ausstellung 1050 Jahre Löbejün - Eröffnung der Bilderausstellung des Löbejüners Herr Willi Schülert - Eine Reise durch Deutschland mit dem Frauenchor Löbejün - Erste Filmvorführung des Filmes 1000 Jahre Löbejün, zur Verfügung gestellt durch den ehemaligen Löbejüner Herr Hartmut Frischleder - Kaffeetafel und Tanz Kinderveranstaltungen Muttertagsbasteln, Anmeldung erforderlich Wir basteln Wimpelketten Hausaufgabennachmittag Wir basteln Wimpelketten Tischtennis, Fußball, Spielenachmittag Hausaufgabennachmittag Spielenachmittag und Leseecke E. Sponfeldner Den größten Spaß hatten wir beim Befüllen mit Wasser. Tina brachte Pflanzen aus ihrem Aquarium von zuhause mit. Vorsichtig pflanzten wir sie in das Gestein. Nach einiger Zeit war es dann so weit. Herr Anders schenkte uns die ersten 2 Fische. Stolz holten wir sie alle gemeinsam aus seinem Geschäft ab. Hier erfuhren wir noch Wichtiges zur Pflege des Aquariums und der Fische. Die 2 Fische fressen die Algen und verstecken sich dann hinter den Gesteinen. Am gab es dann noch eine Überraschung für uns, es wurden noch 6 Kupfersalmler gekauft und Frau Renneberg schenkte uns ebenfalls 7 Fische, die wir gemeinsam ins Wasser setzten. Natürlich sind die Kinder für das Füttern selbst verantwortlich. Vielen Dank noch einmal allen fleißigen Helfern und Sponsoren. Besonderer Dank gilt unserer Leiterin Frau Wöhnl, für die tatkräftige Unterstützung. Vereine Internationale Carl-Loewe-Gesellschaft e. V. Carl-Loewe-Forschungs- und Gedenkstätte im Carl-Loewe- Haus Löbejün Internet: vorstand@carl-loewe-gesellschaft.de Tel.: / Nächste erweiterte Vorstandssitzung Die nächste erweiterte Vorstandssitzung der Internationalen Carl-Loewe- Gesellschaft e. V. findet am Dienstag, dem 31. Mai 2011 um Uhr im Carl-Loewe-Haus, Geburtshaus von Carl Loewe Am Kirchhof 2 in Löbejün statt. Musikalischer Blumenstrauß Carl Loewe zu Ehren Am 16. April 2011 fand das diesjährige Lehrerkonzert der Kreismusikschule Carl Loewe anlässlich des 142. Todestages des berühmten Balladenkomponisten des 19. Jahrhunderts, Carl Loewe, im historischen Bogenhaus in Löbejün, statt. Dazu hatten die Stadt Wettin-Löbejün, die Internationale Carl-Loewe-Gesellschaft e. V. und die Kreismusikschule Carl Loewe eingeladen und viele Musikfreunde kamen, sodass der Konzertsaal im Bogenhaus bis auf den letzten Platz besetzt war. Kindergarten, Schule, Hort Danke schön Die Hortgruppe der Kindertagesstätte Löbejün hat ein neues Projekt Fische im Aquarium Dank der Familie Kircheis aus der Anhalter Str., die uns das Aquarium mit Zubehör schenkte, konnten wir dieses Projekt verwirklichen. Mit interessierten Kindern überlegten wir, was wir zur Einrichtung des Aquariums alles brauchten. Gemeinsam mit unserer Erzieherin reinigten wir das Aquarium sowie den vielen Sand. Weil wir über die Einrichtung des Aquariums noch nicht so viel wussten, fragten die Kinder auch ihre Eltern. Herr Gergs und Herr Foltin halfen bei der Befüllung und der sachgerechten Anbringung von Heizung und Pumpe. Vollbesetzter Konzertsaal im historischen Bogenhaus zum Lehrerkonzert der Kreismusikschule Carl Loewe

30 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2011 Jahrgang 1 Die Mitwirkenden Künstler und Lehrer Uta Nowak, Susanne Eder-Gräser, Maria Leontjewa, Daye Yang (Klavier), Ute Werneyer (Akkordeon), Wolfram Föhse (Gesang, Posaune), Pavel Miczka (Violine) und Johann Schenk gestalteten mit viel Freude und hoher künstlerischer Qualität ein Programm, das den musikalischen Bogen vom klassischen Repertoire bis hin zu zeitgenössischen Kompositionen in verschiedenen Besetzungen spannte. Die Vielfalt Loewescher Kompositionen stellten Uta Nowak und Susanne Eder-Gräser mit zwei Sätzen des Grand Duos für Klavier vierhändig, Wolfram Föhse (Posaune) und Uta Nowak am Flügel mit den Schottischen Bildern sowie Wolfram Föhse und Ute Werneyer mit dem wohl bekanntestes Werk Die Uhr in einer selten zu hörenden Interpretation für Gesang und Akkordeon unter Beweis. Dank an die Künstler nach dem Konzert Am Ende des Konzertnachmittages gab es für die Künstler der Kreismusikschule Carl Loewe langanhaltenden Applaus. Die Musikschule wurde als Musikunterrichtskabinett des Saalkreises 1982 gegründet erhielt die Musikschule im Rahmen einer Festveranstaltung in Löbejün den Namen Carl Loewe. Seit dem verbindet die Einrichtung eine enge kooperative Zusammenarbeit mit der Internationalen Carl-Loewe-Gesellschaft e. V. Des weiteren fand seit über zehn Jahren für junge Musikschüler als Außenstelle der Kreismusikschule Carl Loewe der Klavierunterricht am von der Saalesparkasse gestifteten BOSTON- Konzertflügel im Carl-Loewe-Haus statt. Wegen der derzeitigen Sanierungs- und Umbauarbeiten am Loewe-Haus werden die Schüler gegenwärtig immer dienstags am umgesetzten Flügel im historischen Bogenhaus unterrichtet. Internet: Traditionelle brasilianische Klänge Momento nuevo Der Rassegeflügelzuchtverein Löbejün e. V. ist aufgelöst. Seine Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Liquidator Herrn Günter Jahn, Kreisstr. 42, Wettin-Löbejün, OS Plötz anzumelden. Löbejün, den TSG Grün-Weiß 1925 Löbejün e. V. Abteilung Fußball Ergebnisse, Berichte, Tabellen, Vorschau TSG Löbejün F-Jugend - LSG Lieskau F-Jugend 1 : 8 Torschütze: Leon Kuhnt TSG Löbejün AH - TSV Rackwitz AH 1 : 0 Torschütze: V. Gatz SV Sennewitz G-Jugend - JSG Nauendorf/Löbejün G-Jugend 0 : 5 Torschützen: 3 x Felix Schwerz, 2 x Tristan Metze - 1. SV Sennewitz F-Jugend - TSG Löbejün F-Jugend 0 : 4 Torschützen: 3 x Leon Kuhnt, 1 x Matteo Kleemann - JSG Nauendorf/Löbejün D-Jugend - SSV Landsberg D-Jugend 8 : 2 - TSG Löbejün I. - SSV Landsberg II. 0 : 6 Gegen den Tabellenletzten aus Landsberg hatte unsere Mannschaft nicht die Spur einer Chance. Hinzu kam, dass P. Kadler gesperrt war und M. Weigelt wegen Rückenproblemen bereits nach 10 Minuten ausgewechselt werden musste. Dieses Spiel war eines von der Kategorie, die man schnell vergessen sollte TSV Niemberg II. - TSG Löbejün II. 4 : 1 Torschütze: M. Bonnke TSG Löbejün AH - SV Edderitz AH 4 : 0 Torschützen: 2 x R. Kurth, R. Baita, V. Gatz TSG Löbejün F-Jugend - SV Eintracht Gröbers F-Jugend 0 : 2 - FSV Dieskau D-Jugend - JSG Nauendorf/Löbejün D-Jugend 1 : 9 - TSG Löbejün I. - TURA Beesenstedt I. 0 : 1 Die Negativserie unserer I. Mannschaft hält an. Auch in diesem Heimspiel gegen den zweiten der Tabelle, TURA Beesenstedt, gab es durch ein Tor in der 75. Minute eine 0 : 1-Niederlage. Diesmal stand der eine anders kämpfende Mannschaft als noch vor einer Woche gegen die II. Mannschaft des SSV Landsberg auf dem Platz. Die Gäste erwiesen sich aber als kampfstark und wollten unbedingt 3 Punkte mit nachhause nehmen. Begünstigt wurden sie durch die Herunterstellung von M. Weigelt in der 55. Minute, als er nach einem Foul an ihm den gegnerischen Spieler umstieß und somit vom Platz musste. Am Ende blieb der Sieg für Beesenstedt und wir waren in 2 Heimspielen hintereinander geschlagen VSG Oppin II. - TSG Löbejün II. 4 : 2 Torschütze: 2 x St. Laws JSG Nauendorf/Löbejün D-Jugend - JSG Dornstedt/Teutschenthal D-Jugend 4 : TSG Löbejün AH - Askania Nietleben AH 2 : 1 Torschützen: W. Weide, V. Gatz

31 Jahrgang 1 4. Mai 2011 Nr. 6 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite SG Großkugel I. - TSG Löbejün I. 2 : Germania Salzmünde F-Jugend - TSG Löbejün F-Jugend 1 : 2 Torschützen: Matteo Kleemann, Leon Kuhnt - TSG Löbejün II. - LSG Klitten II. 3 : 0 Aktuelle Tabellenstände - Kreisliga, Saalekreis, Staffel 2, nach 21 Spieltagen 1. Wettiner SV : Tura Beesenstedt : TSV Holleben : TSV Schochwitz : GW Löbejün : Traktor Teicha : Eintracht Gröbers : SG Großkugel : SG Döllnitz : SG Dölbau : BW Hohenthurm : HuSG Hohenweiden : SSV Landsberg II : BW Wallwitz : Kreisklasse, Saalekreis, Staffel 3, nach 13 Spieltagen 1. Wettiner SV 1920 II : SV Tura 90 Beesenstedt II : SV Sietzsch II : SV Eintracht Gröbers II : SV 1970 Röglitz : TSG Grün-Weiß Löbejün II : TSG 1919 Niemberg II : TSV Germania Salzmünde II : LSG Kütten II : VSG Oppin II 12 9 : 68 3 Die Spiele im Monat Mai 2011 Freitag, den TSG Löbejün AH - Bl./W. Döbau AH Anstoß: Uhr Sonnabend, den LSG Ostrau F-Jugend - TSG Löbejün F-Jugend Anstoß: Uhr - JSG Nauendorf/Löbejün D-Jugend - TSV Schochwitz D-Jugend Anstoß: Uhr - TSG Löbejün I. - TSV Schochwitz I. Anstoß: Uhr Sonntag, den Eintracht Gröbers II. - TSG Löbejün II. Anstoß: Uhr Freitag, den TSG Löbejün AH - 1. SV Sennewitz AH Anstoß: Uhr Sonnabend, den TSG Löbejün F-Jugend - VSG Oppin F-Jugend Anstoß: 9.30 Uhr - SG Döllnitz D-Jugend - JSG Nauendorf/Löbejün D-Jugend Anstoß: 9.30 Uhr - VfB Bl./W. Hohenthurm I. - TSG Löbejün I. Anstoß: Uhr Sonntag, den TSG Löbejün II. - Wettiner SV II. Anstoß: Uhr Freitag, den TSG Löbejün AH - LSG Ostrau AH Anstoß: Uhr Sonnabend, den SV Sietzsch F-Jugend - TSG Löbejün F-Jugend Anstoß: Uhr - JSG Nauendorf/Löbejün D-Jugend - Traktor Teicha D-Jugend Anstoß: Uhr - HuSG Hohenweide I. - TSG Löbejün I. Anstoß: Uhr Sonntag, den SV Sietzsch II. - TSG Löbejün II. Anstoß: Uhr Freitag, den TSG Löbejün AH - FSV Nauendorf AH Anstoß: Uhr Sonnabend, den TSG Löbejün F-Jugend - SSV Neutz F-Jugend Anstoß: 9.30 Uhr - Eintracht Gröbers D-Jugend - JSG Nauendorf/Löbejün D-Jugend Anstoß: Uhr - Eintracht Gröbers I. - TSG Löbejün I. Anstoß: Uhr Sonntag, den TSG Löbejün II. - SV Röglitz I. Anstoß: Uhr Freitag, den TSG Löbejün AH - Sportfreunde Zwanzig AH Anstoß: Uhr Sonnabend, den Turnier der D-Jugend der TSG Löbejün mit 8 Mannschaften, dazwischen Spiele der G-Jugend der JSG Nauendorf/Löbejün und der F-Jugend der TSG Löbejün. Beginn: 9.00 Uhr - Wellstein-Turnier der AH des FSV Nauendorf Beginn: Uhr - Wettiner SV I. - TSG Löbejün I. Anstoß: Uhr Sonntag, den Germania Salzmünde II. - TSG Löbejün II. Anstoß: Uhr W. Scherf Kreismeisterschaften in Wettin Am 26. März fand auf der Schützenanlage in Wettin die Kreismeisterschaft 2011 in der Disziplin mit dem KK Sportgewehr 3 x 10 statt. Die Sportanlage und der Wettkampf waren wie immer von den Mitgliedern der SV Wettin gut vorbereitet und organisiert wurden. Die Teilnehmerzahl der Sportschützen aus den Schützenvereinen des KSV Saalkreis war in diesem Jahr sehr gut. Hier die Ergebnisse mit Löbejüner Beteiligung: Schützenklasse 1. Zwanzig, Markus SG Löbejün 218 Ringe 2. Diersch, Klaus SV Am Merbitzer Berg 212 Ringe 3. Waniak, Heiko SG Löbejün 206 Ringe Damenklasse 1. Wötzel, Sylvia SG Löbejün 142 Ringe 2. Nordmann, Peggy SV Wettin 92 Ringe Altersklasse 1. Treizel, Eckhard SV Wettin 209 Ringe 2. Kendzia, Michael SV Rothenburg 184 Ringe 3. Sitte, Peter SG Löbejün 165 Ringe Senioren A 1. Jäckel, Reinhard SG Löbejün 205 Ringe 2. Hofmann, Ernst-Peter SG Löbejün 199 Ringe 3. Liebing, Wolfgang SG H-T-S 183 Ringe Senioren B 1. Hellmich, Kurt SSV Westl. Saaleaue 149 Ringe 2. Seifert, Wilfried SV Höhnstedt 119 Ringe 3. Hausberger, Bodo SG H-T-S 112 Ringe Mannschaftswertung 1. SG Löbejün (Zwanzig, Waniak, Jäckel) 629 Ringe 2. SSV Am Merbitzer Berg 576 Ringe 3. SV Wettin 522 Ringe Allen Siegern und Platzierten unseren herzlichsten Glückwunsch.

32 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2011 Jahrgang 1 Kreismeisterschaften in Rothenburg Am 9.April fanden wie jedes Jahr die Kreismeisterschaften in den Disziplinen GK-Revolver, GK-Pistole und Zentralfeuerpistole in Rothenburg statt. Sportschützen aus fast allen Sportschützenvereinen unseres KSV Saalkreis waren zu diesem Höhepunkt angereist. Diese Meisterschaft wurde in diesem Jahr das zweite Mal altersklassengerecht durchgeführt und von den Sportschützen auch angenommen, denn es nahmen in diesem Jahr so viel teil wie noch nie. Einige der Sportschützen qualifizierten sich aufgrund ihrer sehr guten Leistungen für die Landesmeisterschaften des Landes Sachsen-Anhalt. Hier die Ergebnisse in den Disziplinen in denen sich Sportschützen der Schützengilde Löbejün gut platzierten: GK-Revolver Senioren A 1. Brettschneider, Wolfgang SG Löbejün 168 Ringe 2. Boskugel, Werner SG Löbejün 157 Ringe 3. Hofmann, Peter SG Löbejün 154 Ringe Mannschaftswertung 1. SG Löbejün (Brettschneider, Boskugel, Hofmann) 479 Ringe 2. SSV Westl.Saaleaue Angersdorf 407 Ringe 3. SG Halle-Teut.-Salzmünde 399 Ringe GK-Pistole Senioren A 1. Jäckel, Reinhard SG Löbejün 150 Ringe 2. Liebing, Wolfgang SG H-T-S 133 Ringe 3. Kittelmann, Günther SV Wettin 125 Ringe Zentralfeuerpistole Schützenklasse 1. Jackewitz, Frank SG Löbejün 157 Ringe 2. Winterfeld, Toralf SV Krosigk 140 Ringe 3. Lange, Roland SG H-T-S 103 Ringe Altersklasse 1. Sitte, Peter SG Löbejün 151 Ringe 2. Treizel, Eckhard SV Wettin 120 Ringe 3. Remmlinger, Lutz SV Höhnstedt 119 Ringe Senioren A 1. Hofmann, Peter SG Löbejün 147 Ringe 2. Jäckel, Reinhard SG Löbejün 140 Ringe 3. Brettschneider, Wolf SG Löbejün 137 Ringe Mannschaftswertung ZF 1. SG Löbejün (Jackewitz, Sitte, Hofmann) 455 Ringe 2. SV Wettin (Kittelmann, Treizel, Reinhardt) 360 Ringe 3. SV Höhnstedt 333 Ringe Allen Siegern und Platzierten unseren herzlichsten Glückwunsch. Vorderlader Kreismeisterschaft in Rothenburg Am 16. April fanden auf der Schützenanlage in Rothenburg die Kreismeisterschaften in den Vorderladerdisziplinen statt. Leider war in diesem Jahr die Teilnehmerzahl der Sportschützen etwas zurückgegangen. Trotzdem fanden spannenende Wettkämpfe statt. Hier die Ergebnisse mit Beteiligung der Sportschützen der Schützengilde Löbejün: VL-Langwaffe Altersklasse 1. Metz, Matthias SG Löbejün 78 Ringe 2. Fiedler, Uwe SG H-T-S 75 Ringe 3. Ernst, Hartmut Priv. SV Döllnitz 74 Ringe VL-Kurzwaffe Altersklasse 1. Hofmann, Ernst-Peter SG Löbejün 74 Ringe 2. Fiedler, Uwe SG H-T-S 64 Ringe 3. Masse,r Reinhard SV Rothenburg 58 Ringe Mannschaftswertung 1. SG H-T-S (Lange, Fiedler, Hausberger) 169 Ringe 2. SG Löbejün (Hofmann, Metz, Esters) 114 Ringe 3. SV Rothenburg (Masser, Krüger,...) 83 Ringe Allen Siegern und Platzierten unseren herzlichsten Glückwunsch. - Präsidium - Heimatverein Löbejün e. V. Dampfzylinder Der Dampfzylinder der ersten deutschen Dampfmaschine ist ein Relikt aus den Bergbauzeiten und wurde in England gefertigt. Von 1785 bis 1793 war die Dampfmaschine im König Friedrich Schacht bei Hettstedt im Einsatz. Von 1795 bis 1848 diente die Feuermaschine im Hoffmannschacht zur Grundwasserhaltung. Das Oberbergamt schenkte Löbejün im Jahre 1884 den Zylinder. Der Zylinder hat eine Höhe von 3,25 Meter und ein Gewicht von 2,5 Tonnen bekam der Zylinder einen würdigen Platz auf einem Porphyrsockel auf der Promenade. Rathaus Das Rathaus wurde 1816 von dem Stadtkämmerer Opitz als Wohnhaus erbaut. Seit 1836 wird das Rathaus als Verwaltungsgebäude genutzt. Im Obergeschoss befanden sich damals die Verwaltungsräume und das Amtsgericht. Im östlichen Anbau das Gefängnis. Über dem Eingang kann man die Reliefdarstellung einer Sphinx erkennen. Man sah in der Sphinx menschliche Klugheit und tierische Kraft. Fortsetzung folgt... Heute einmal ein paar Zeilen die nicht direkt zu Löbejün gehören aber mit der Geschichte von Löbejün viel zu tun hat. Zitat aus Schön Ännchen von Gottgau Heute bin ich von Köthen her über Cattau gepilgert, und hier wäre ich sicherlich umgekommen, hätte mich nicht ein barmherziger Spielmann aus Räuberhänden errettet und in dem Schneesturm den Weg über den Bretterstieg der Fuhne und durch den Morast zu euch gewiesen! Es geht um den Fluss Die Fuhne Die Fuhne ist ein rechter Nebenfluss der Saale und ein linker Nebenfluss der Mulde Die Quelle der Fuhne liegt bei Löberitz. Nördlich von Zörbig teilt sie sich und fließt in zwei Richtungen (Bifurkation). Im Westen mündet sie bei Dröbel in die Saale und im Osten bei Raguhn in die Mulde. Die Bezeichnung Bifurkation bedeute eine Quelle und zwei Fließrichtungen. Die Fuhne hat eine Länge von 59 Kilometern ( Mündung zu Mündung). Der Zufluss aus Löberitz ist nur wenige hundert Meter lang. Aus Richtung Süden münden 2 Bäche in den nach Westen fließenden Teil der Fuhne die auch den Großteil des Wassers einbringen. Es sind der 28 Kilometer lange Strengbach Quelle am Flughafen Leipzig/Halle. Mündung bei Radegast Die 20 Kilometer lange Riede Quelle bei Oppin. Mündung nahe Glauzig Die Herkunft des Begriffes Fuhne ist bis heute ungeklärt. Die mittelalterliche Schreibweise Fona oder auch Vona lässt vermuten das, das Wort Fuhne zusammengesetzt ist aus fon (bzw. fun) = faulig und aha = Wasser. So könnte die Fuhne auch faules Wasser bedeuten was angesichts des Flussverlaufs durch Sumpfgebiete durchaus möglich ist Was man in der Sage Schön Ännchen von Gottgau mehrfach auch lesen kann. (Quelle: u. a. Wikipedia) Geburtstagsgrüße Wir gratulieren: Frau Ute Nestler und Frau Claudia Schneider Zu Ihrem Geburtstag herzliche Glückwünsche, viel Gesundheit und ein paar schöne Stunden im Kreise der Familie und Freunde. Alles Gute Wolfgang Nerlich Heimatverein

33 Jahrgang 1 4. Mai 2011 Nr. 6 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Programm 1050-Jahr-Feier vom der Stadt Löbejün Donnerstag, , Friedhof Löbejün Uhr Kranzniederlegung am Grab des Ortschronisten und Stadtpredigers Ferdinand Wilke ; Straußniederlegung am Grab unseres Ehrenmitgliedes Ehrentraud Grunewald Freitag, , Stadthalle Löbejün Uhr Seniorenveranstaltung in der Stadthalle Eröffnung der Ausstellung 1050-Jahre Löbejün, Eröffnung der Ausstellung der Malerarbeiten des Löbejüners Willy Schülert Eine Reise durch Deutschland mit dem Frauenchor Löbejün Erste Filmvorführung 1000 Jahre Löbejün, zur Verfügung gestellt durch den ehemaligen Löbejüner Hartmuth Frischleder Kaffeetafel mit anschließendem Tanz Eintritt: 6,00 Euro, Kartenvorverkauf ab sofort in der K&K, Kämnitz Uhr Stadtkirche Sankt Petri Zweite Filmvorführung 1000 Jahre Löbejün Eintritt: 1,00 Euro Uhr Auf der Bowlingbahn Open-Air-Jugend-Disco auf der Bowlingbahn mit Preiskegeln Samstag, , Auf der Schützenanlage ab Uhr Stadtkönigsschießen Uhr Burgstraße und Carl-Loewe-Straße Großer Flohmarkt Uhr Festbühne am Kirchhof Eröffnung des Stadtfestes durch die Turmbläser des Jugensblasorchesters Halle, vom Kirchturm Eröffnungsansprache durch die Bürgermeisterin Frau Antje Klecar und den Ortsbürgermeister Herr Madl Uhr Programm Kindertagestätte Uhr Platzkonzert mit den Löbejüner Schalmeien Uhr Grundschule Löbejün Uhr Blaskapelle Melonas Uhr Ehrung der Schützenkönige Uhr Stadtkirche Sankt Petri Filmvorführung 1025 Jahre Löbejün Eintritt:1,00 Euro Uhr Tanz mit den Trowas (Bei Sonnenschein - Am Kichhof, bei Schlechtwetter - In der Stadthalle ) Eintritt: 5,00 Euro, Kartenvorverkauf ab sofort in der K&K ab 9.00 Uhr Auf dem Sportplatz Nachwuchsmannschaften D-Jugend-Turnier - 8 Mannschaften F-Jugend 1 Spiel G-Jugend 1 Spiel Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Am Sonntag Auswärtspunktspiel in Wettin. Sonntag, , Ab Hallesches Tor Uhr Großer Festumzug durch den Altstadtkern Uhr musikalisches Programm auf der Festbühne weiterhin: Räucherfisch, Eis, Kaffeetafel, Gegrilltes vom Schäfermeister Zink, Getränke aller Art, Gulaschkanone, Bratwurst, Schaschlik, Döner, Suppen Gedenkmünzen zur 1050-Jahr-Feier (Vorderseite: Hall. Tor; Rückseite: Hospitalkapelle Sankt Cyriaki und Wappen) Preis: versilbert: 4,00 Euro Silber: 22,00 Euro (Bei den Silbermünzen macht sich eine Vorbestellung erforderlich, ein Muster kann in der Kunst- und Kulturscheune besichtigt werden) In der Stadtkirche An beiden Tagen Turmbesteigungen möglich. Im Pfarrhof Hüpfburg, Kinderschminken, Karussell, Sandkisten für die kleinsten Besucher, Bastelstraße, Büchsenwurf u. v. m. Feuerwehrrundfahrten, Zuckerwatte Liebe Einwohner und Gäste, um die 1050-Jahr-Feier in dem Ihnen vorliegenden Programm durchführen zu können, macht es sich erforderlich, einen Unkostenbeitrag in Höhe von 1,00 Euro pro Person, für den Zutritt zum Festplatz zu erheben. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Wir wünschen Ihnen für unsere 1050-Jahr-Feier einige erlebnisreiche Stunden, viel Sonnenschein für unseren historischen Festumzug und viele Gäste, welche uns zum 1050-jährigen Jubiläum in Löbejün besuchen kommen. Änderungen vorbehalten! Trotz Umbauarbeiten besteht an allen Tagen des Heimatfestes die Möglichkeit, das im Umbau befindliche Carl-Loewe-Haus mit der im Haus stationierten Bauausstellung zu besichtigen. Ihre Mitglieder des Löbejüner Heimatvereines Ortschaft Nauendorf Amtlicher Teil Im Namen der Ortschaftsräte gratuliert der Ortsbürgermeister, Herr Dietrich Schulze der Jugendweiheteilnehmerin Lena Poschauko recht herzlich zu ihrer Jugendweihe am D. Schulze Ortbürgermeister

34 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2011 Jahrgang 1 Bauamt Grundstücksveräußerungen in der Ortschaft Nauendorf Wohngebiet Postplan u. a. Lage: Das Wohngebiet Postplan schließt als größere Lückenbebauung im Ortsbereich Nauendorf, die Ortsteile Nauendorf und Merbitz und befindet sich direkt an der Lobejüner Straße. Nördlich davon liegt vorhandene Bebauung, im Westen befinden sich landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Süden grenzt das Bebauungsgebiet an ein bereits bestehendes Wohnbaugebiet die Sportplatzsiedlung. Anzahl der Grundstücke: noch 8 freie Baugrundstücke Amt für Landwirtschaft, Halle/S., den Flurneuordnung und Forsten Süd Sitz: Müllnerstraße 59, Weißenfels Postanschrift: PF 1655, Weißenfels Aktenzeichen: 611 B1.14 Flurbereinigungsverfahren Wallwitz (A 14) Verfahrens-Nr SK 085 (neu: 61-7 SK 005) Auf das durch das Regierungspräsidium Halle, Obere Flurbereinigungsbehörde, mit Beschluss vom , AZ.: 611 B1.12, angeordnete Flurbereinigungsverfahren Wallwitz (A 14) ergeht folgende Grundstücksgröße: Höhe des Kaufpreises: von 523 qm bis 857 qm 50,00 /qm, vollerschlossen Öffentliche Bekanntmachung 5. Änderungsanordnung Zum Flurbereinigungsverfahren werden gemäß 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG), neu gefasst durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 546); zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2794); die folgenden Flurstücke zum Verfahren hinzugezogen: Gemarkung Flur Flurstück Nauendorf 3 8/3 Nauendorf 3 22/1 I. Begründung: Das Regierungspräsidium Halle, Obere Flurbereinigungsbehörde hat mit Beschluss vom , Aktenzeichen: 611 B1.12, das Flurbereinigungsverfahren Wallwitz (A 14) angeordnet. Durch die mit diesem Beschluss angeordnete Hinzuziehung der o. g. Flurstücke hat sich das Verfahrensgebiet ( 7 FlurbG) im Flurbereinigungsverfahren Wallwitz (A 14) geändert. Es handelt sich dabei um eine geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebietes nach 8 Abs. 1 FlurbG, da das Verfahrensgebiet durch die Hinzuziehung der Flurstücke zu 1,951 % verändert wurde. Für die neu hinzugekommenen Flächen zum Flurbereinigungsgebiet Wallwitz (A 14) sind die Voraussetzungen des 1 FlurbG gegeben. Die Flurbereinigungsbehörde hat das ihr nach 8 Abs. 1 FlurbG zustehende Ermessen bei der Änderung des Flurbereinigungsgebietes pflichtgemäß entsprechend den Vorgaben des 1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. 40 VwVfG ausgeübt. Bei der Hinzuziehung der Flurstücke wurde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Festsetzungen zur Bebauung: gemäß Satzung der Ortschaft Nauendorf über den Bebauungsplan Nr. 12 für das Wohngebiet Postplan. z. B. offene Bauweise, Einzel- u. o. Doppelhäuser, Anzahl der Vollgeschosse II, 0,4 Grundflächenzahl, 0,5 Geschossflächenzahl Bei Rückfragen zu o. g. Bebauungsgebiet und weiteren Bauplätzen in der Ortschaft steht Ihnen jeweils zu den Sprechzeiten das Bauamt der Stadt Wettin-Löbejün, Frau Pietryas bzw. der Ortsbürgermeister der Ortschaft Nauendorf, Herr Schulze zur Verfügung. Die Zuziehung der o. g. Flurstücke dient der Unterstützung und Regelung der Verlagerung der Lehr- und Versuchsstation der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg nach Merbitz, durch Bereitstellung von Flächen im Eigentum des Landes Sachsen- Anhalt. Weiterhin ist die Zuziehung der Flurstücke geeignet und angemessen, um das Ziel des Flurbereinigungsverfahrens möglichst vollkommen zu erreichen. II. Veränderungssperre: Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zu Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten nach 34 FlurbG für die hinzugezogenen Flurstücke folgende Einschränkungen: 1. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören.

35 Jahrgang 1 4. Mai 2011 Nr. 6 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträuche, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. Sind entgegen der Nr. 1 und 2 Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gemäß 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift der Nr. 3 vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzanpflanzungen anordnen. ihre Rechte innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, Weißenfels - Postanschrift: PF 1655, Weißenfels, anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, kann das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen ( 14 Abs. 2 FlurbG). Der Inhaber eines in 14 Abs. 1 FlurbG bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist ( 14 Abs. 3 FlurbG). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Änderungsansordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstr. 59 in Weißenfels - Postanschrift: PF 1655, Weißenfels, eingelegt werden. III. Anmeldung unbekannter Rechte: Die Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, werden hiermit nach 14 Abs.1 FlurbG aufgefordert, Dr. Lüs Sachgebietsleiter (DS)

36 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2011 Jahrgang 1 Finanzverwaltung Öffentliche Bekanntmachung Entsprechend der Gemeindeordnung für das Land Sachsen- Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBl. S. 568) und den dazu ergangenen Änderungen wurde, nach Prüfung der Jahresrechnung 2009 durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Saalekreis, in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Nauendorf am die Jahresrechnung 2009 beschlossen. Gleichzeitig wurde der Bürgermeister, Herr Dietrich Schulze, für den Zeitraum bis entlastet. Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht werden gemäß 108a GO LSA an 7 Tagen öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom bis in der Finanzverwaltung der Stadt Wettin-Löbejün mit Sitz Markt 1 in Wettin-Löbejün, OT Löbejün. Wettin-Löbejün, Kindergarten, Schule, Hort Vorschulische Erziehung in der Kita Schlumpfhausen Nicht nur zu festlichen Anlässen möchten wir auf uns aufmerksam machen, sondern auch in Hinsicht auf die pädagogische Bildungs- und Erziehungsarbeit in unserer Kita gibt es viele Aktivitäten zu erwähnen. Gerade der Bereich Übergang Kindergarten - Schule stellt für jede Erzieherin einer Kita eine pädagogische Herausforderung dar. Es gilt schulpflichtige Kinder auf die Schule bestmöglich vorzubereiten, dahingehend zu fördern und sie zu motivieren. Lernvoraussetzungen sind dabei der Grundstein für optimales Lernen in der Schule und somit eine gute Vorbereitung für das spätere Leben. (gez. Klecar) - Siegel - (gez. Albrecht) Bürgermeisterin SB Kämmerei Geburtstage Herzlichen Glückwunsch am Frau Elsbeth Zorn zum 84. Geburtstag OT Merbitz am Herrn Erich Moosdorf zum 70. Geburtstag am Herrn Arnold Lux zum 74. Geburtstag am Frau Maria Scheibe zum 80. Geburtstag am Frau Christel Weiß zum 70. Geburtstag am Herrn Otto Storbeck zum 84. Geburtstag OT Priester am Herrn Arnold Werner zum 77. Geburtstag am Frau Erika Peiske zum 83. Geburtstag am Frau Lonni Günther zum 72. Geburtstag am Herrn Waldemar Kröbel zum 70. Geburtstag OT Merbitz am Herrn Walter Böttcher zum 74. Geburtstag am Herrn Manfred Hoefs zum 70. Geburtstag am Herrn Kurt Köhler zum 79. Geburtstag OT Merbitz IMPRESSUM Herausgeber: Stadt Wettin-Löbejün, Markt 1; Wettin-Löbejün Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg (Elster), An den Steinenden 10, ( ) , Fax: ( ) , Fax-Redaktion: ( ) Verantw. für den Frau Antje Klecar; amtlichen Teil: Bürgermeisterin Verantw. für die Stadt Wettin-Löbejün: Frau Antje Klecar Telefon: Telefax: vg@vg-saalkreis-nord.de Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Frau Worofka Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, verteten durch den Geschäftsführer Marco Müller Anzeigenannahme: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: ( ) , Telefax: ( ) , Geschäftsstelle Leuna, Rudolf-Breitscheid-Straße 11, Leuna Frau Ilona Friedrich, Telefon: / , Telefax: / , Funk: / Zustellung: kostenlos an alle Haushalte der Stadt Wettin-Löbejün Erscheinung: in der Regel 2 x im Monat Der Übergang Kindergarten - Schule stellt dabei an Kinder hohe Anforderungen. Wichtig ist, dass den Kindern entsprechende Bedingungen seitens der Kindertagesstätte aber auch des Elternhauses und der Schule im Vorfeld zur Verfügung gestellt werden. Die Kinder sollen lernen sich über einen längeren Zeitraum zu konzentrieren und sich langfristig mit einer Tätigkeit auseinanderzusetzen. Konzentrationsfähigkeit und Ausdauer sind bedeutsame Voraussetzungen für das Lernen in der Schule. In den Räumlichkeiten stehen für die Kinder vielseitige Materialien wie Bücher, Schreib-, Zahl- und Malutensilien, Würfelspiele, Puzzle und Materialien zum Experimentieren bereit. Sie sollten auch selbstständig nutzbar und frei zugänglich sein. Unter Einbeziehung der Kinder wurde in der Vorschulgruppe eine Schulecke eingerichtet, wo diese Materialien zum Einsatz kommen.

37 Jahrgang 1 4. Mai 2011 Nr. 6 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Eine große Tafel wurde aufgehängt und die Kinder brachten in Eigeninitiative verschiedene Utensilien von zuhause mit. An diesem Punkt ein großes Dankeschön an die pflichtbewussten Eltern. Die eigene Federmappe war dabei sehr wichtig. Der Umgang und die Einhaltung von Ordnung mit den eigenen Materialien oder der Anderen, kann dabei gut geübt werden. Lernbedingungen vom Kind ausgehend wie das Mengenverständnis, Sprachkompetenz, motorische Fähigkeiten und die Graphomotorik sollen geschult und gefördert werden. Ebenso wichtig sind die sozialen Kompetenzen. Kinder sollen lernen, eigene Interessen verbalisieren zu können, aber auch auf andere Personen Rücksicht zu nehmen bzw. darauf einzugehen. Die Zusammenarbeit Kindergarten, Schule und Elternhaus ist sehr wichtig. Durch Entwicklungsgespräche zwischen pädagogischer Fachkraft und den Eltern werden besondere Kenntnisse oder Defizite ihres Kindes besprochen und gleichzeitig Vorschläge unterbreitet, in welchen Lernbereichen das Kind noch zusätzlich gefördert werden muss. Auch kommen einmal wöchentlich zwei Grundschullehrer in unsere Einrichtung und führen verschiedene Lernangebote in der Vorschulgruppe durch. Ein Kooperationsvertrag wurde seitens der Schuldirektion von Nauendorf erstellt, wo genau aufgegliedert ist, welche Aufgaben Kita und Schule in Zusammenarbeit erfüllen müssen. Viele, viele Aufgaben meistern schon die Kleinsten im Kindergartenalltag. Wichtig ist für unser Team, dass alle Spaß haben, sich wohlfühlen, Kind sein dürfen und viel lernen für das spätere Leben. Wir wünschen uns weiterhin eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern, mit der Schule und mit dem Träger. S. Putzing Leiterin der Kita Vereine Gemeinnütziger Angel- und Sportfischverein Nauendorf e. V. Veranstaltungsplan Uhr 2. Hegeangeln der Gruppe Ostrau Schlossgraben oder (Dorfteich Nauendorf) Uhr 3. Hegeangeln der Gruppe Dorfteich Nauendorf Uhr J. Suske Gedächtnispokal Dorfteich Nauendorf Anmeldung bis zum beim Vorstand Uhr Paarangeln der Gruppe Dorfteich Nauendorf Anmeldung bis zum beim Vorstand Uhr Spinnangeln der Gruppe Ort wird bei der Anmeldung bis zum beim Vorstand bekannt gegeben Arbeitseinsätze an unseren Vereinsgewässern Uhr Treffpunkt Sportlerheim Nauendorf Vorstandssitzungen im Sportlerheim Nauendorf Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Mitgliederversammlung Uhr Sportlerheim Nauendorf Der Vorstand Herzlich willkommen zum Fußballturnier der Alten Herrenmannschaft des FSV Nauendorf Am 4. Juni 2011 findet auf dem Sportplatz in Nauendorf in Gedenken unseres ehemaligen Mannschaftskameraden Hans- Dieter-Wallstein ein AH-Fußballturnier statt, welches zum 3. Mal ausgeführt wird. Folgende Mannschaften nehmen voraussichtlich teil: - 1. Frauenmannschaft des HFC - SV Gartenstadt Straussberg - Grün-Weiß Löbejün - SV Sennewitz - FSV Nauendorf. Voraussichtlicher Beginn: 12 Uhr Für das leibliche Wohl bei anschließendem gemütlichen Beisammensein im Bierzelt wird gesorgt. M. Wenzel FSV Nauendorf 1896 e. V. Abteilung Kegeln Kreisoberliga Herren 17. Spieltag, KSV Merseburg 1 - FSV Nauendorf Holz Holz Bester Kegler von Nauendorf: Hubertus Neuhaus mit 527 Holz 18. Spieltag, FSV Nauendorf 1 - KV Sennewitz Holz Holz Bester Kegler von Nauendorf: Sven Schotte mit 536 Holz Mit 6 Punkten Vorsprung wurden wir Saalekreismeister. Wir waren vom ersten bis zum letzten Spieltag auf dem 1. Platz. Außerdem waren wir die beste Auswärts- und die beste Heimmannschaft. Zuhause blieben wir sogar ohne Niederlage. Im Juni-Amtsblatt erfahren Sie mehr über die vergangene Saison aller 3 Mannschaften. Kreisliga Herren Staffel B 13. Spieltag, FSV Nauendorf 2 - TSG Löbejün Holz Holz Bester Kegler von Nauendorf: Andreas Pretzsch mit 503 Holz 14. Spieltag, Alberstedter SV 2 - FSV Nauendorf Holz Holz Bester Kegler von Nauendorf: Mathias Nerlich mit 512 Holz Kreisoberliga Frauen Halle/Saalekreis 17. Spieltag, SV Blau-Weiss Dölau 2 - FSV Nauendorf 1854 Holz Holz Beste Keglerin von Nauendorf: Franziska Riedel mit 498 Holz

38 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2011 Jahrgang Spieltag, FSV Nauendorf - SV 1916 Beuna Holz Holz Bester Keglerin von Nauendorf: Franziska Riedel mit 473 Holz Die Abteilung Kegeln gratuliert im Mai Kurt Witteborn am Günther Preisler am recht herzlich zum Geburtstag Gut Holz Kann man den Frühling besser begrüßen, als mit einer schönen Busreise? Am führte uns eine Busreise nach Bad Düben. Und was gibt es Schöneres, auch für nicht ganz fitte Senioren, als sich im Wasser zu bewegen. Die erste Station war deshalb das Heide Spa in Bad Düben. Jeder fand sein Bewegungsfeld. Der größte Spaß aber war die spezielle Wassergymnastik im Außenbecken bei herrlichstem Sonnenschein. Durch das Kommando des jungen Übungsleiters wurden auch die Lahmsten zu Übermut angeregt. Nach einem guten Mittagessen besuchten wir die Obermühle in Bad Düben. Von einem Mitglied des engagierten Fördervereins erfuhren wir viel über die Initiativen und die Schwierigkeiten, dieses Areal zu einem Erlebnisbereich werden zu lassen. Den Ausklang unserer Fahrt bildete ein Halt am Goitzsche-See, wo im Restaurant Seensucht das Kaffeetrinken vorbereitet war. Geschafft aber voller neuer Eindrücke traten wir die Rückfahrt an. e.n. Thomas Renneberg FSV Nauendorf 1896 schafft Aufstieg Mit dem 7 : 1 in Reußen gegen deren II. Mannschaft am 17. Mai hat die I. Mannschaft des FSV Nauendorf 1896 im 115. Jahr des Vereinsbestehens den Aufstieg in die Kreisliga geschafft. Herzlichen Glückwunsch! 1991, also vor genau 20 Jahren, musste der FSV Nauendorf aus der Kreisliga, die damals die höchste Spielklasse im Saalkreis war, absteigen. Seitdem versuchte der FSV immer wieder, den Sprung zurück erfolgreich zu gestalten. Doch es wollte bislang nicht gelingen. Mit Platz 5 und 6 in den ersten beiden Jahren scheiterte der schnelle Wiederaufstieg deutlich. Auch in den anderen Jahren war das Abschneiden sehr durchwachsen. Platz 4 bis 9 wurden meist erreicht und 2006 wurde mit Platz 10 noch nicht einmal ein einstelliger Platz erreicht. Besonders kritisch war aber die Saison 2000/01, in der bis zum vorletzten Spieltag das Abstiegsgespenst in Nauendorf umging. Platz 12 (der schlechteste Platz überhaupt in der I. Kreisklasse) wurde schließlich erreicht. Und von da an ging es wieder bergauf und 2009 scheiterte man mit Platz 3 (bei jeweils 2 Aufsteigern) nur knapp am Aufstieg, wobei in letzterem Jahr nur ein Punkt auf Aufsteiger Salzmünde fehlte. Im Vorjahr wurde die Elf von Übungsleiter Harald Kautzsch gar Zweiter hinter Eisdorf. Aber ausgerechnet in diesem Jahr gab es nur einen Aufsteiger. Doch 2011 ist der FSV nun bereits fünf Spieltage vor Saisonschluss am Ziel seiner Wünsche, da die Kautzsch-Elf Platz 2 sicher hat. Nun ist es das Ziel, Platz 1 zu festigen. Dazu sind, da Gimritz über Ostern schwächelte, noch 3 Nauendorfer Punkte aus den letzten 5 Spielen nötig. Bei derzeit 90 : 16 Toren und bislang nur einer Niederlage in Dieskau sollte das durchaus schon am 22. Spieltag (7. Mai) möglich sein. Dazu musste gegen Niemberg zuhause gewonnen werden. Insgesamt stehen in den 20 Jahren bislang 539 Punktspiele für den FSV Nauendorf zu Buche. Davon wurden 262 gewonnen, während 172 verloren gingen, 105-mal trennte man sich remis. Zusammen ergibt dies ein Torverhältnis von 1296 : 925. Diese Bilanz wird bis zum Saisonende sicher noch verbessert, denn es stehen noch 5 Spiele auf dem Programm. Die Meister- und Aufstiegsfeier ist jedenfalls für das Pfingstwochenende fest eingeplant. F. Nicolai Hier spricht der Seniorenverein Nauendorf e. V. Geburtstage Herzlichen Glückwunsch am Frau Minna Fischer zum 74. Geburtstag am Frau Margarete Pukade zum 91. Geburtstag am Herrn Friedrich Bierbaum zum 86. Geburtstag am Herrn Friedrich Flöhren zum 81. Geburtstag OT Görbitz am Frau Rosemarie Wagner zum 72. Geburtstag am Frau Erika Willenberg zum 77. Geburtstag am Herrn Herbert Reinhardt zum 73. Geburtstag OT Neutz am Frau Erna Fiedler zum 76. Geburtstag am Frau Anna Baier zum 84. Geburtstag am Herrn Karl Becker zum 83. Geburtstag am Herrn Georg Pohle zum 84. Geburtstag OT Deutleben am Frau Anita Walther zum 75. Geburtstag OT Neutz am Herrn Dieter Schmuhl zum 72. Geburtstag OT Deutleben

39 Jahrgang 1 4. Mai 2011 Nr. 6 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Knirpsenland Kindergarten, Schule, Hort Kein Monat gleicht bei uns dem anderen Wir haben viele neue Dinge gelernt und viel gesehen, davon wollen wir euch heute berichten. Unser Projekt Mein eigenes ABC-Buch neigt sich dem Ende zu. Viele Buchstaben haben wir gelernt, Geschichten von unserer Märchenoma Frau Back gehört, verschiedene Gestaltungstechniken ausprobiert und kreativ umgesetzt. Zum Abschluss stellten wir unser eigenes Papier her und gestalten daraus unseren Bucheinband. Einen tollen Vormittag hatten wir auch mit der Burg-Bücherei Wettin, die uns über die Geheimnisse der Natur viel Wissen vermittelte und wir eine Glocke als Präsent für jedes Kind herstellen durften. Unser Dank gilt hier Frau Sterz und Frau Kuppke, die uns immer mit viel Liebe und Geduld gegenübertreten und alle Kinder zum Mitmachen motivieren. Der Höhepunkt unserer Einrichtung in diesem Monat war unser 2. Kinderflohmarkt, der durch das Engagement von Eltern, unserem Elternkuratorium und einigen Sponsoren, wie Herr Bachmann, Firma Conrad und Herr Lehmann ein voller Erfolg wurde. Viele Stände mit Kindersachen, Spielzeug und Osterdeko wurden von den Kindern, Eltern, aber auch von Gästen aus anderen Orten angeboten. Wir würden uns freuen, wenn im nächsten Jahr noch mehr Besucher über unseren Flohmarkt schlendern. Bei einer Tasse Kaffee und selbst gebackenem Kuchen oder bei gegrillten Würstchen lässt sich am Nachmittag bei uns gut verweilen. Außerdem möchte ich, Frau Wartmann meinem Team einen großen Dank aussprechen, denn ohne den positiven Einsatz und die Ideen der Erzieher und unserer Praktikantin wäre der Tag nicht so toll geworden und hätte uns nicht alle ein Stück näher zusammen rücken lassen. Zusätzlich fand in diesem Monat eine Spendenaktion durch die Hausleitung unserer Einrichtung statt. Wir hatten kleine Blasen an den Füßen, aber wir haben für unsere Kinder viel erreicht. Mit großem Stolz danken wir an dieser Stelle dem Backshop Wettin, dem Wettiner Hof, dem Frisiersalon Harzer, der KKH- AIlianz, dem Frischedienst Grube und dem Blumenladen Hohmuth für ihre Spenden im Namen der Kinder, die durch Sie tolle Geschenke zum Osterfest und Kindertag erhalten werden. Aufregend war für unsere Kinder in diesem Monat die Zirkusaufführung der Grundschule Wettin. Was wir hier sehen durften, übertraf all unsere Erwartungen. Ein großes Dankeschön an alle Schüler und die Veranstalter. Es war ganz toll und macht weiter so. SV Lettewitz Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen wird nie alt werden. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag unseren Mitgliedern Mike Schlegel am Heidi Isaak am Jens Weberling am Heinz-Josef Grobbel am Harald Simmert am Nico Harre am Jana Stemmler am Robert Tittel am Jan Stoye am Es gratuliert der Vorstand Vereine Der SSV Neutz e. V. gratuliert im Mai seinen Mitgliedern ganz herzlich zum Geburtstag Leon Johannes Grundmann 2. Mai Hendrik Schüssler 2. Mai Tobias Porsch 3. Mai Niklas Kasten 6. Mai Jonas Herberger 7. Mai Mathias Kühne 7. Mai Max Niklas Märzdorf 13. Mai Detlef Olm 14. Mai Jens Neupert 17. Mai Paul Justus Grundmann 26. Mai Kai Tittmann 26. Mai Nils Tittmann 26. Mai Dieter Schmuhl 28. Mai Fritz Thieme 29. Mai Vorschau Spielplan I. Herren 2010/2011 Sa., SSV Neutz - Sportring Mücheln 15:00 Uhr Sa., SSV Neutz - SV 1885 Teutschenthal 15:00 Uhr Sa., LSG 1967 Ostrau - SSV Neutz 15:00 Uhr Spielplan II. Herren 2010/2011 So., SSV Neutz - SG Dölbau 90 III 13:00 Uhr So., SSV Neutz - SV 90 Gimritz II 13:00 Uhr Spielplan D-Junioren 2010/2011 Sa., SSV Neutz - SSV 90 Landsberg 10:30 Uhr Spielplan E-Junioren 2010/2011 Sa., SSV Neutz - 1. SV Sennewitz 10:30 Uhr Sa., SSV Neutz - FSV Dieskau 09:30 Uhr Spielplan F-Junioren 2010/2011 Sa., SSV Neutz - SV Sietzsch 09:30 Uhr Sa., SSV Neutz - LSG Lieskau 10:30 Uhr Zum Abschluss ein Aufruf in eigener Sache: Wer kann uns helfen? Wir suchen einen Schaukasten (ca. 50 x 60 cm) zur Präsentation unserer Aktivitäten für den Außenbereich. Bitte meldet euch bei uns in der Teichstr. 1a oder telefonisch unter der / ! Das Knirpsenland in Lettewitz

40 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2011 Jahrgang 1 Fußball-Kids gesucht! Jungs und Mädchen aufgepasst Hallo Kinder! Seid ihr 7, 8, 9, 10 oder 11 Jahre? Spielt gern Fußball oder ihr möchtet damit anfangen? Dann kommt doch mal vorbei! Wo? Zum Sportplatz in Neutz. Jeden Mittwoch und donnerstags ab 17 Uhr könnt ihr zum Probetraining vorbeikommen! Oder wenn ihr Interesse habt meldet euch bei uns Tel.-Nr Wir freuen uns auf euch! Fitness beim SSV-Neutz, unsere neue Sektion... Seid ihr interessiert euch sportlich zu bewegen? Dann kommt ins Vereinsheim des SSV Neutz! Wir bieten ein vielseitiges Ganzkörpertraining, ob für Fitness oder Kraftsport. Außerdem erstellen wir für jeden einen Trainingsplan, geben Tipps zur Ernährung und vieles mehr Egal ob Mann oder Frau, bei uns ist jeder willkommen der sich fithalten will! Ansprechpartner: Paul Herold Tel.: Öffnungszeiten: Di. u. Do.: Uhr Sa.: während der Heimspiele Oder individuell nach Absprache - Vorstand SSV Neutz e. V.- Öffentlichkeitsarbeit Öffentliche Bekanntmachung der 2. Sitzung des Ortschaftsrates der Ortschaft Plötz der Stadt Wettin-Löbejün Die 2. Sitzung des Ortschaftsrates der Ortschaft Plötz findet am Montag, den um Uhr im Kulturraum Plötz, Winkel 9a, Wettin-Löbejün OT Plötz, statt. Tagesordnung: - öffentlicher Teil - TOP 1: Eröffnung und Begrüßung durch die Ortsbürgermeisterin TOP 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit TOP 3: Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung TOP 4: Einwohnerfragestunde TOP 5: Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom öffentlicher Teil - TOP 6: Bericht der Ortsbürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten TOP 7: Anhörung des Ortschaftsrates - Haushaltsplan der Stadt Wettin-Löbejün 2011 TOP 8: Anhörung des Ortschaftsrates - Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Wettin-Löbejün TOP 9: Anfragen und Anregungen - nicht öffentlicher Teil - TOP 10: Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom nichtöff. Teil - TOP 11: Grundstücksangelegenheit TOP 12: Grundstücksangelegenheit gez. Ingelore Zimmer Ortsbürgermeisterin Geburtstage Herzlichen Glückwunsch am Frau Irmgard Jäger zum 72. Geburtstag am Herrn Herbert Meyer zum 84. Geburtstag am Herrn Günter Nichelmann zum 78. Geburtstag am Herrn Rudolf Brinkmann zum 83. Geburtstag am Frau Ida Klinger zum 84. Geburtstag am Frau Elly Lange zum 87. Geburtstag Vereine Studienreise vom bis Sehr geehrte Damen und Herren, das Europäische Kulturzentrum Plötz veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Jakob-Kaiser-Stiftung e. V. vom 29. Mai bis 3. Juni 2011 eine Studienreise Die Europa-Region Rheinland 21 Jahre nach der Deutschen Einheit. Auf dieser Fahrt werden wir u. a. das internationale und historische Bonn erkunden sowie das Dreiländereck um Aachen besuchen. Hierzu möchte ich Sie herzlich einladen und übersende Ihnen in der Anlage eine Übersicht über das Programm sowie das Anmeldeformular. Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss am 10. Mai Mit freundlichen Grüßen Ingrid Sprengelmeier-Schnock Europäisches Kulturzentrum Plötz Alte Schulstraße 1 (vorm. Dorfplatz 6) D Plötz Mobil: +49 (0) 1 79/ Jubiläumsfeier des SV Glück Auf Plötz e. V. Seit einem Jahrzehnt gibt es unseren Verein, das ist ein guter Grund zum fröhlichen Beisammensein. Dies möchten wir feiern und laden dich, egal ob Mitglied oder nicht, zu unserem Vereinsjubiläum am 14. Mai 2011 um 15:00 Uhr in die Sporthalle Glück Auf in Plötz ein. Programm zum 10-jährigen Vereinsjubiläum am Einlass: Ab Uhr: ab 15:00 Uhr mit Kuchenbasar und Kaffee Chor Kütten Begrüßung durch den Vereinsvorsitzenden Platzkonzert der Melonas Sportliche Vorführungen einzelner Sektionen Ehrung von Mitgliedern Baumpflanzung vor der Sporthalle Ab Uhr öffentliche Tanzveranstaltung mit Alpha 83 und die JANI Show Die gastronomische Versorgung übernimmt der Heimatverein Plötz. Den Kuchenbasar übernimmt der Kindergarten Plötz Eintritt: 2 Euro für Nichtmitglieder Der Sportverein wünscht viel Spaß und gute Unterhaltung

41 Jahrgang 1 4. Mai 2011 Nr. 6 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite in Kooperation mit der Jakob-Kaiser-Stiftung e.v. Köln Alte Schulstraße 1 (vormals Dorfplatz 6) Hauptstr. 487/Jakob-Kaiser-Straße D Plötz Adam-Stegerwald-Haus Postanschrift: D Königswinter c/o Ingrid Sprengelmeier-Schnock Telefon: +49 (0) / Talstraße 13, D Niederkassel Telefax: +49 (0) / Mobil: +49 (0) 1 79 / mail@jakob-kaiser-stiftung.de Europ-Kultur-Ploetz@t-online.de Internet: Anmeldung bitte zurücksenden an: Europäisches Kulturzentrum Plötz c/o Ingrid Sprengelmeier-Schnock Talstraße Niederkassel _ Anmeldung Hiermit melde ich mich für das politische Bildungsseminar Die Europa Region Rheinland 21 Jahre nach der Deutschen Einheit in Königswinter vom 29. Mai bis zum 03. Juni 2011 verbindlich an. Bitte in D R U C K B U C H S T A B E N ausfüllen: Name Vorname Straße & Hausnummer PLZ & Wohnort Telefon Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Personalausweis- o. Reisepass-Nr. Ich wünsche eine Unterbringung im: (Zutreffendes bitte ankreuzen) Doppelzimmer (DZ) Einzelzimmer (EZ) (mit Herrn/Frau ) Ich möchte an der Rheinschifffahrt (Zusatzkosten ca. 12,00!) teilnehmen: Ja Nein Ich bin informiert, dass ich bei dieser Reise einen gültigen Pass oder Personalausweis mitführen muss und die Teilnahme an den Programmpunkten verpflichtend ist. Ich habe folgende Rücktrittsbedingungen zur Kenntnis genommen: Bei Absage bis 30 Tage vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren Teilnehmerbeitrag in voller Höhe zurück. Bei einer Absage innerhalb von 30 Tagen bis 14 Tagen vor Beginn behalten wir 50 % des Teilnehmerbeitrages zur Deckung unserer Kosten ein. Bei einer Absage innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn wird der gesamte Teilnehmerbeitrag fällig. Selbstverständlich können Sie kostenlos einen Ersatzteilnehmer benennen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Ich werde den Teilnehmerbeitrag in Höhe von 175,00! (je nach Bedarf mit EZ-Zuschlag in Höhe von 55,00!) bis zum auf folgendes Konto der Jakob-Kaiser-Stiftung e.v. überweisen: Kontonr.: bei der Volksbank Bonn Rhein-Sieg (BLZ ) Betreff: Europa-Region Rheinland Der Teilnehmerbeitrag beinhaltet Anreise im Reisebus, Übernachtung mit Vollpension, sämtliche Führungen und Honorare. Die Eintrittsgelder und die Rheinschifffahrt sind nicht im Preis enthalten und gehen zu Lasten der Teilnehmer. Sie sind vor Ort zu zahlen. Hiermit akzeptiere ich die Teilnahmebedingungen der Jakob-Kaiser-Stiftung e.v. Datum, Unterschrift

42 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2011 Jahrgang 1 in Kooperation mit der Jakob-Kaiser-Stiftung e.v. Köln Alte Schulstraße 1 (vormals Dorfplatz 6) Hauptstr. 487/Jakob-Kaiser-Straße D Plötz Adam-Stegerwald-Haus Postanschrift: D Königswinter c/o Ingrid Sprengelmeier-Schnock Telefon: +49 (0) / Talstraße 13, D Niederkassel Telefax: +49 (0) / Mobil: +49 (0) 1 79 / mail@jakob-kaiser-stiftung.de Europ-Kultur-Ploetz@t-online.de Internet: Studienreise Die Europa Region Rheinland 21 Jahre nach der Deutschen Einheit 29. Mai bis 3. Juni 2011 Sonntag: Uhr Abfahrt mit dem Bus vom Europäischen Kulturzentrum in Plötz, Plötz, Alte Schulstraße 1 (vormals Dorfplatz 6) Montag, Fahrt nach Bonn Führung und Informationsvortrag im Post Tower und bei der UNO Dienstag, Fahrt nach Bonn Führung/Informationsvortrag in der ehemaligen Befehlsstelle der Stadt Bonn im Bunker Poppelsdorf; Palais Schaumburg und ehem. Kanzler- Bungalow; Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland; Geführter Stadtrundgang mit Führung im Beethovenhaus Mittwoch, Fahrt in die Eifel LVR-Industriemuseum, Schauplatz Euskirchen; Führung und Informationsvortrag in der Ordensburg Vogelsang ; Abendessen während einer Schifffahrt auf dem Rhein (Zusatzkosten: 12,--!) Donnerstag, Fahrt ins Dreiländereck Deutschland/Belgien/Niederlande Dreiländerpunkt in Vaals (NL); Geführter Stadtrundgang durch Maastricht; Führung und Informationsvortrag in der Abtei Val-Dieu, Aubel (Belgien); Aachen: individuelle Erkundung und Volksfest zur Verleihung des Internationalen Karlspreises Freitag, Rückfahrt nach Plötz Leistungen: Bustransfer, Übernachtung im Adam-Stegerwald-Haus in Königswinter im Doppel- oder Einzelzimmer, Vollpension, sämtliche Führungen und Honorare Teilnehmerbeitrag: 175,--! im Doppelzimmer (55,--! Einzelzimmer-Zuschlag) Die Kosten für die Schifffahrt(12,--!) und Eintrittsgelder (ca. 7,50!) gehen zu Lasten der Teilnehmer. Sie sind vor Ort zu zahlen. Bei der Studienreise handelt es sich um eine Seminarveranstaltung im Rahmen der politischen Bildung, die aus öffentlichen Mitteln gefördert wird. Die Teilnahme an den Programmpunkten ist für die Teilnehmer verpflichtend. Anmeldungsformulare erhältlich bei: Frau Ortsbürgermeisterin Ingelore Zimmer, Straße der Betonwerker 14, Plötz, Tel.: /77590 (privat), /77800 (dienstlich). oder per vom Europäischen Kulturzentrum Plötz Verbindliche Anmeldungen bis 10. Mai 2011 an das Europäische Kulturzentrum Plötz. Europ-Kultur-Ploetz@t-online.de oder c/o Talstraße 13, Niederkassel.

43 Jahrgang 1 4. Mai 2011 Nr. 6 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Geburtstage Herzlichen Glückwunsch am Frau Annemarie Wolski zum 71. Geburtstag am Herrn Harri Büchner zum 80. Geburtstag am Herrn Kurt Peter zum 84. Geburtstag am Frau Marie Selzer zum 79. Geburtstag am Frau Ingeborg Bengsch zum 82. Geburtstag am Frau Ilse Kaufmann zum 95. Geburtstag am Frau Anni Becker zum 93. Geburtstag am Frau Elsbeth Birnbaum zum 82. Geburtstag am Herrn Franz Burian zum 73. Geburtstag am Frau Martha Fiedler zum 91. Geburtstag am Herrn Wilhelm Mach zum 78. Geburtstag am Frau Elfriede Enterlein zum 77. Geburtstag am Herrn Lothar Jaksch zum 73. Geburtstag am Herrn Günter Karras zum 70. Geburtstag am Herrn Klaus Sturm zum 74. Geburtstag Kindergarten, Schule, Hort Ein gelungenes Projekt - Es war Spitze! Hauptamt Die Gemeinde Rothenburg Verwaltung und Vermietung von sanierten 1- bis 4-Raum- Wohnungen im Naturpark Saale Am Kindergarten 11 (Gemeindeamt) Rothenburg Telefon: / , Fax: dgl. Verwaltung: / , Fax: Internetadresse: Von den Schülern der Grundschule Wettin erhielten wir eine Einladung zu einer Generalprobe. In ihrer Projektwoche wollten die Schüler Artisten werden. Wir freuten uns schon alle auf diesen Tag. Am 15. April war es dann endlich so weit. Mit 2 Bussen fuhren wir nach Wettin. An der Saale stand schon das große Zirkuszelt. Gespannt und aufgeregt nahmen wir im Zirkuszelt platz und schnell füllte sich das Zelt bis auf den letzten Platz. Pünktlich um 9.30 Uhr begann die Generalprobe. Alle Schüler zeigten, was sie in der vergangenen Woche einstudiert haben, von der Moderation über Akrobatik, Zauberei, Dressur bis zur Artistik. Es war ein tolles Programm und wir waren begeistert von so viel Mut und Können aller Schüler. Natürlich gab es auch tosenden Beifall dafür. Wir möchten uns bei den Schülern, den Lehrern, dem Zirkus Belissimo und allen Helfern für dieses gelungene Erlebnis bedanken, es war eine super Vorstellung. Kinder und Erzieher der Kindertagesstätte Räubernest Rothenburg Ganz in Ihrer Nähe Unsere Amtsblätter gibt es ca. 180 x in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

44 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2011 Jahrgang 1 Vereine Am wurde die Straße Am Luisengraben offiziell seiner Bestimmung übergeben. Nach fast 8 Monaten Bauzeit -inclusive witterungsbedingter Bauunterbrechungen und unabdingbarer Zusatzarbeiten u. a. durch Ableitung des anstehenden Schichten- bzw. Grundwassers in den Graben wurde diese wichtige kommunale Straße wieder für den Verkehr freigegeben. Der Stadtrat der Stadt Wettin hat 2010 durch seine Beschlüsse den Grundstein für dieses Straßenbauprojekt gelegt. Die Gesamtkosten nach Abschluss der Arbeiten inclusive Planung und Nachträgen belaufen sich auf ca ,- EUR. Im Bereich des Grundstückes,Wagner wurde der Gehweg überfahrbar ausgebaut. Die Kurve wurde erweitert um die Grabenböschung zu sichern. Wagner s stellten für diese notwendige Maßnahme völlig uneigennützig einen Teil ihres Grundstückes zur Verfügung - danke! Für die später zu installierende Straßenbeleuchtung liegen das Erdkabel und die Masthülsen schon im Fußweg. Dank auch den Anwohnern für ihr Verständnis während der Bauphase - sie konnten ihre Grundstücke zeitweise mobil nur eingeschränkt erreichen. Ich hoffe, dass sich die Verkehrsteilnehmer an die vorgeschriebene Geschwindigkeit - Tempo 30 - Zone - halten! Für Lkw, Busse u. Traktoren ist sie als Einbahnstraße zu befahren, für Pkw im Gegenverkehr. In diesem Sinne - allen ein unfallfreies Benutzen der neuen Straße. Ihr Volker Härzer, Ortsbürgermeister Offizielle Freigabe der Straße Am Luisengraben in der Ortschaft Wettin Im Bild v. l.: Stadt- u. Ortschaftsrat Hr. F. Hauck, Bauleiter Hr. Börner Fa. Jäger - Bernburg, Bürgermeisterin Fr. A. Klecar, Bauleiter Hr. Uhlmann Fa. Jäger - Bernburg, OB Hr. V. Härzer, Ortschaftsrat Hr. D. Tischmeyer Nicht im Bild Ortschaftsrat Hr. G. Kittelmann, Bauamtsleiterin Fr. H. Blume, Planungsbüro Fr. Dolack u. Hr. Wolf Eine weitere große Aufgabe besteht in der Sicherung und Sanierung der in kommunalem Eigentum befindlichen Mauern. Diese, vor Jahrhunderten errichtet, sind z. T. nicht mehr standsicher. Durch Witterungseinflüsse, Bewuchs, Verkehr und Alterung - hat sich der Naturstein zersetzt. Hauptamt Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger Nachfolgend die wichtigsten Schwerpunkte in Wettin - ohne eine Rangigkeit festlegen zu wollen. 0. Mauer hinter Grundst. Hentschel/Aurin - Johannisstr./Burgstraße 1. Mauer unter Winkeltreppe - oberhalb Grundstücke Lange Reihe 2. Mauer Mühlweg - Grundst. Stahnke - Maßnahme im Haushalt geplant 3. Mauer Ascheberg - oberhalb Grundst. Ehrbarth/Zufahrt z. Ascheberg. 4. Mauer unterhalb von 4. liegt schon 4 Jahre im Grundstück Ehrbarth 5. Mauer am Luiesengraben von Malzmache in Richtung Lange Reihe 6. Mauer-Weg am Luiesengraben 7. Mauer Mühlweg Alle hier aufgeführten Baumaßnahmen waren schon Thema im Stadtrat bzw. BA der Stadt Wettin. In der letzten OR Sitzung wurden diese Punkte noch einmal konkretisiert. Sie werden in eine noch zu erstellende Prioritätenliste aller 11 Ortschaften der Stadt Wettin-Löbejün aufgenommen, bewertet und je nach Zustand, bzw. Gefährdungsgrad eingestuft, sowie finanziell im Haushalt der Stadt eingestellt und abgearbeitet.

45 Jahrgang 1 4. Mai 2011 Nr. 6 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Weitere, laufende bzw. geplante Baumaßnahmen in Wettin ab Zurzeit wird am zukünftigen Hort i. d. Könnernschen Straße - am 2. BA gearbeitet. Für den 3. BA - Ausbau Krippe über den Horträumen mit Zugang vom Schulhof- scheinen auch schon die Weichen gestellt. 1. Die Straße Schilfberg, von Neutzer Straße bis Könnernsche Straße soll ab August 2011 gebaut werden - Pflaster aufnehmen, Borde - wo notwendig - setzen und Asphalt als Deckenschluss. Erster VO Termin mit OBS, Verkehrsbehörde, OA sowie Bauamt der Stadt war am Ausbau der Zuwegung zur Templerkapelle und gleichzeitige Ableitung des Oberflächenwassers zum Schutz des Denkmals. 3. Die Zufahrt zum Wohngebiet,Hinter dem Schweizerling und dem zukünftigen Altenpflegeheim Wettin muss für den Gegenverkehr ausgebaut werden. Die Straße durch den Schweizerling zur Könnernschen Straße ist in einem sehr schlechten Zustand - Busse und Pkw sitzen dort auf, auch liegen dort nach jedem Sturm große Äste auf der Straße. Die Trasse soll nach Aufnahme des alten Pflasters renaturiert werden. 4. Ausbau Einmündung Schulstraße/Hohler Weg/Könnernsche Straße 5. Ausbau Straße Schachtberg 6. Fußweg Schilfberg - nach erfolgtem Straßenbau - von Könnernscher Straße bis Durchlaß Luiesengraben/Schilfberg 7. Fußweg Malzmache bis Promenade 8. Fußweg Könnernsche Straße von ehem. Weintraube bis Eingang Schule, sowie vom Grundstück Reinhardt bis Grundstück Hermann 9. Fußweg an der Winkelmauer - vom Podest zur Burgstraße. Bauamt Wohnungsbaugebiet der Ortschaft Wettin Hinter dem Schweizerling Lage: Das Wohngebiet Hinter dem Schweizerling befindet sich in Wettin, in der Nähe des Bismarckturmes. Es liegt in einer sehr ruhigen, idyllischen Gegend. Anzahl der Grundstücke: noch 20 freie Baugrundstücke Größe der Grundstücke: von 417 m 2 bis 645 m 2 Bauweise: Einzelhäuser, anderthalbgeschossig Ansprechpartner: Volksbank Halle (Saale) e.g. Herr Wollbrück Tel.: 03 45/ Öffentliche Bekanntmachung der 4. Sitzung des Ortschaftsrates der Ortschaft Wettin der Stadt Wettin-Löbejün Die 4. Sitzung des Ortschaftsrates der Ortschaft Wettin findet am Montag, um Uhr im Sitzungsraum des Rathauses in der Ortschaft Wettin der Stadt Löbejün-Wettin, Burgstraße 1; Löbejün-Wettin statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Ortsbürgermeister 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung 3. Bestätigung der Tagesordnung 4. Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom Einwohnerfragestunde 6. Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten 7. Anhörung des Ortschaftsrates - Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Löbejün-Wettin 8. Anhörung des Ortschaftsrates - Haushaltsplan der Stadt Wettin-Löbejün Beschluss - Bestellung Vertreter der Ortschaft für den Förderverein Nicolaikirche 10. Information zum Stand der Vorbereitung der Jahr- Feier 11. Information zum Stand der Baumaßnahmen 12. Anfragen und Anregungen - nichtöffentlicher Teil - 1. Genehmigung der Niederschrift vom des Ortschaftsrates (nichtöffentlicher Teil) gez. Volker Härzer Ortsbürgermeister Geburtstage Herzlichen Glückwunsch am Frau Christa Krauß zum 72. Geburtstag am Frau Helga Müller zum 71. Geburtstag am Herrn Gerhard Quast zum 73. Geburtstag am Herrn Kurt Kühlewind zum 77. Geburtstag am Herrn Otto Winkler zum 80. Geburtstag am Herrn Harald Haupt zum 85. Geburtstag am Herrn Dr. Jürgen Wermann zum 77. Geburtstag am Frau Gerda Erge zum 73. Geburtstag am Frau Inge Meye zum 77. Geburtstag am Frau Ingeborg Porsch zum 81. Geburtstag am Frau Emmi Schröder zum 90. Geburtstag am Herrn Gerhard Cieselski zum 75. Geburtstag am Frau Gertrud Harre zum 75. Geburtstag am Herrn Heinz Münz zum 77. Geburtstag am Frau Jutta Stubenrauch zum 79. Geburtstag am Frau Irmgard Schmidt zum 79. Geburtstag am Herrn Günter Hoffmann zum 79. Geburtstag am Frau Ruth Murche zum 79. Geburtstag am Frau Anni Augner zum 87. Geburtstag am Herrn Willi Oksas zum 77. Geburtstag am Frau Rosemarie Beyer zum 73. Geburtstag am Frau Marlies Brauer zum 70. Geburtstag am Frau Helga Kröner zum 72. Geburtstag am Herrn Rolf Merker zum 70. Geburtstag am Frau Liesbeth Mix zum 87. Geburtstag am Frau Irmgard Seidel zum 79. Geburtstag am Frau Irene Börner zum 75. Geburtstag

46 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2011 Jahrgang 1 Kindergarten, Schule, Hort Schüler der Grundschule Wettin im Konzert Es ist bereits zur Tradition geworden, dass die Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 und 4 im Rahmen des Musikunterrichtes Schülerkonzerte besuchen. Liebe Frau Bade, wir sagen Danke für Ihren Arbeitseinsatz im Hort. Durch Ihre Einsatzbereitschaft sieht der Eingangsbereich wieder sauber, ordentlich und schön blau aus. Nochmals Danke - Ihr Spatzenhort. Auch bedanken wir uns bei Familie Wegel und Familie Ackermann für viele schöne Spielsachen!!! Die Henne Trude... zu Gast im Spatzenhaus und im Mittelpunkt des Kindergartengeschehens Wissenswertes über Henne, Hahn und Küken wurde mit Neugier und Begeisterung von den Kindern angenommen. Gemeinsam erkundeten wir Verhalten, Lebensgewohnheiten der Hühner und Werdegang vom Ei zum Küken. Wir erforschten das Innere eines Hühnereies. Bilderbücher wurden studiert, Hühnerlieder gesungen, Gedichte erlernt... Frei laufende Hühner beobachteten wir bei Frau Wagner. Wir durften füttern und Eier ablesen. Kreativität bewiesen Klein und Groß beim Basteln, Formen, Malen, denn sensationelle Ergebnisse waren das Ergebnis. Jeden Morgen begrüßte uns allerlei Federvieh in den Gruppenräumen. Die Kinder entwickelten sich nach und nach zu kleinen Experten, von denen selbst so mancher Erwachsene noch etwas lernen konnte. Z. B. woran man Freiland oder Bio-Eier erkennt. In der Bücherei lauschten wir einer spannenden Geschichte und anschließend falteten wir eine lustige Hühnerfamilie. So fuhren auch in diesem Schuljahr, am , die Drittund Viertklässler nach Halle in das neue theater. Hier wartete eine große Orchesterbesetzung der Staatskapelle Halle unter Leitung des Dirigenten Hans Rotmann auf die Schüler. In diesem Jahr wurde für die Kinder Die Geschichte von Babar, dem kleinen Elefanten von Francis Poulenc präsentiert. Erstmals moderierten eine solche Veranstaltung Kinder. In fleißiger Probenarbeit bereiteten sich unter anderem auch drei Schüler der Grundschule Wettin auf ihren Auftritt an diesem Tage vor. Im Wechsel mit der Musik trugen Marie, Konstantin und Elias die Geschichte von Babar in der verkürzten Kinderbuchfassung vor, sodass auch die jüngsten Konzertbesucher einer halleschen Kita den Inhalt des Musikwerkes problemlos erfassen konnten. Das Publikum applaudierte begeistert. Für viele Kinder unserer dritten Klasse war es eine Erstbegegnung mit einem groß besetzten Orchester. Sogar Kontrafagott und Harfe waren zu sehen bzw. zu hören. Für die Viertklässler diente dieses Musikprojekt, abgesehen vom kulturellen Erlebnis, als anschauliche Bereicherung des aktuellen Unterrichtsinhaltes, der Instrumentenkunde. S. Barth, GS Wettin

47 Jahrgang 1 4. Mai 2011 Nr. 6 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Aufgeregt und konzentriert verfolgten die Kinder verschiedene Experimente, wie das Ei des Kolumbus, Eiertanz, Gummi-Ei, Magisches Ei, Schwebendes Ei, Eier-Röntgenapparat... Nach diesen ereignisreichen und interessanten Wochen wussten wir endlich, woher die bunten Eier kommen und dass Henne und Hase fleißig zusammenarbeiten. Mit diesem Wissen starteten wir in die Osterzeit, suchten und fanden wunderschöne Osterkörbchen, spielten lustige Osterspiele und danken dem Osterhas für den schönen Osterspaß. Bis bald - mit den neuesten Nachrichten vom Sponsorenlauf und der Spielplatzeinweihung euer Spatzenhaus Wettin Information Maxim Kowalew Don Kosaken am 22. Mai, um Uhr in St. Bonifatiuskirche Friedeburg Kartenvorverkauf in der Wettin-Information Veranstaltungsübersicht im Monat Mai Datum Beginn Veranstaltung Ort Uhr Offene Laufveranstaltung der VSG Saaletal Start Turnhalle Neue Schulstraße Uhr 18. Stammtisch der Wettiner Fischerhof Kernersee (Anmeldung erforderlich/beitrag 10,00 EUR) Uhr Erlebnisführung mit Ritter Arnulf Templerkapelle OT Mücheln Uhr Chorkonzert Convivium Musicum Nikolaikirche Wettin Choralmotetten aus 5 Jahrhunderten Leitung: Till Voß Uhr Konzert der KMS Carl Loewe Nikolaikirche Wettin Klavierschüler und Gäste Leitung: Uta Nowak Vorschau Juni Uhr Kinderkonzert Uwe Lal Nikolaikirche Wettin Uhr 1000 Jahrfeier - Diavortrag Alt-Wettin Dia s von Herrn Kunze Vortrag von Frau Lunau Uhr Mühlentag Pögritzmühle Mit besten Empfehlungen Blaue/Sterz Wettin-Information Exkursion des Heimat- und Geschichtsvereins am zum 18. Stammtisch der Wettiner am Kernersee. Der 18. Stammtisch der Wettiner ist eine Gemeinschaftsveranstaltung der Fürstenstraße der Wettiner LZV Sachsen - Anhalt e. V. (Vors. Herr Veit) und des Heimat- und Geschichtsvereins Wettin e. V. Interessenten, die an der Exkursion teilnehmen möchten, melden sich bitte beim Vorsitzenden des HGV Herrn Grünhagen unter / Neben Vorträgen sind Besichtigungen und eine Fahrt mit der Tschutschu-Bahn geplant. Dafür wird ein Unkostenbeitrag von 10,00 EUR erhoben. Für die Fahrt zum Kernersee werden Fahrgemeinschaften gebildet. Kulturverein Wettin e.v./wettin - Information Nachlese Tag der Industriekultur (jährlich 3. Sonntag im April) Am 17. April fand zum 4. Mal der Tag der Industriekultur in unserer Region statt. Von Weißenfels bis Krosigk beteiligten sich 15 verschiedenen Einrichtungen. In Wettin gab es zwei Aktionen - Führungen im Speicher und an der Wasserkraftanlage der Pögritzmühle und eine geologisch-bergbauliche Wanderung durch die Wettiner Gemarkung. An dieser Stelle möchten wir uns herzlich bei Herrn Amelang, Herrn Dreizel und Herrn Schubert für ihre Führungen bedanken. Viele interessierte Bürger nahmen die Gelegenheit war. Auf der geologisch-bergbaulichen Wanderung erfuhren die Teilnehmer wo man in Wettin Zeugen der Erdgeschichte z. B. Halbedelsteine und Fossilien finden kann. Angedacht ist der Tag der Industriekultur, ähnlich wie der Mühlentag. Die Besucher können sich ihre Besucherroute für den Tag selbst zusammenstellen. Deshalb suchen wir für das nächste Jahr weitere Einrichtungen, die sich an dem Tag der Industriekultur beteiligen. Für Vorschläge sind wir dankbar. Der Tag wir zentral von Bad Dürrenberg aus organisiert. Blaue/Sterz Wettin-Information

48 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2011 Jahrgang 1 Burg-Bücherei Wettin lesenswert Neuerscheinung: Titel: Obst & Gemüse als Medizin Gesund mit Vitalstoffen aus der Natur Autoren: Klaus Oberbeil & Dr. med. Christiane Lentz Verlag: südwest Pflanzen sind die Apotheke der Natur, sie achten auf ihre eigene Gesundheit, und auch alle Tiere kurieren mit ihrer Hilfe Krankheiten aus. Dabei birgt jedes eigene Kraut, jede Frucht oder Knolle einen sehr speziellen Reichtum an vorbeugenden, lindernden und heilenden Wirkstoffen. Es lohnt sich also, Pflanzen mit liebe und Neugierde zu betrachten. Dann werden sie zu segensreichen Wohltätern, die auch uns Menschen gesund erhalten. Das Buch enthält: - alles über die Arznei- und Vitalstoffe in Obst und Gemüse: von A wie Ananas bis Z wie Zwiebel. - wie die häufigsten Mangelkrankheiten und Beschwerden durch das richtige Obst und Gemüse gelindert werden - zahlreiche Rezepte für die Gesundheit: köstliche Ideen für Frühstück, Hauptgerichte, Suppen, Salate, Snacks und Drinks Mit besten Empfehlungen Blaue/Sterz Burg-Bücherei Wettin Neuerscheinung Kinderstadtführer Wettin - im Kindergarten Lettewitz gemeinsam mit Frau Kupke (der Gemeindepädagogin) zum Thema Ostern - in Löbejün zu einer Saurierstunde mit Ferienhortkindern aus Nauendorf In Wettin selbst begleiteten Frau Blaue und Frau Sterz die Stadtrallay der 6/1 des Burg-Gymnasiums im Museum und in der Nikolaikirche. Anfang der Ferien verbrachte eine Zörbiger Kommuniongruppe Ihre Rüstzeit in Wettin. Bei einer Schnitzeljagd mit Frau Sterz lernten die Kinder viele interessante Dinge über die Stadt und die Burg kennen. Die Klasse 5/3 des Burg-Gymnasium genoss die Märchen- und Bibliothekstunde in der Burg-Bücherei. Am Ende des Monats erlebte eine 4. Klasse der Grundschule Wettin einen Gruselabend mit schaurigen Sagen, einem Vampirbüfett und vielen Mutproben. Im Bereich Wettin-Information werden ganzjährig Führungen angeboten. Mit höher steigenden Temperaturen hat auch die Hochsaison der Stadt-, Burg- und Templerkapellenführungen begonnen. Neben Recherchen über das Wettiner Fürstenhaus erhalten wir auch Anfragen zu Familien-, Bergbau- und allgemeiner Geschichtsforschung. Die Mitarbeiter der Wettin-Information nehmen regelmäßig an Weiterbildungen, Tagungen und Konferenzen teil. Der Kinderstadtführer für Wettin wurde fertiggestellt. Die Burg-Bücherei hat gemeinsam mit den Schülern des Burg-Gymnasiums/im speziellen mit der Klasse 6/1 unter Leitung von Frau Stellfeld einen Kinderstadtführer entwickelt. Die Vorabexemplare haben die Schüler der 6/1 am als Dankeschön für ihre Mühe erhalten. Der Kinderstadtführer ist ein Ergebnis des Leseförderprojektes der Burg-Bücherei mit den Schulen der Region, gefördert vom Land Sachsen-Anhalt. Dieser Kinderstadtführer ist ein Arbeitsheft für Kinder ab der 3. Klasse. Er soll den Kindern helfen, ihre Stadt bzw. die Stadt ihres Schulortes besser kennenzulernen. Im Stadtführer enthalten sind Sagen, Lückentexte, Zeichen- und Malaufträge. Während eines geführten Stadtrundganges können die Kinder, die gestellten Aufträge lösen. Anfragen nach Kinderstadtführungen nehmen wir gern entgegen. Blaue/Sterz Burg-Bücherei Wettin Nachricht aus der Burg-Bücherei & Wettin-Information Die neue Stadt Wettin-Löbejün kommt sich näher. Auch wenn die einzelnen Orte räumlich von einander getrennt liegen, so werden die Vernetzungen schon erkennbar. Im Bereich Burg- Bücherei und Wettin-Information betrifft das in speziellen die Kinder- und Jugendarbeit. Die Bibliothek hat eine reichhaltige Angebotspalette entwickelt. Dank der Zusammenarbeit mit den Schulen, ist es uns möglich das Spektrum ständig zu erweitern. Die Bibliothek bildet einen Kontenpunkt im Netzwerk von Sozialen- und Bildungseinrichtungen. So bereiteten 5 Schüler aus verschiedenen Schulen am Jugendzukunftstag (14. April) Materialien für neue Bibliotheksstunden vor. Seit gut 1 1 / 2 Jahr leiht Frau Schedler für die Bücherei - Außenstelle Brachwitz Bücher aus der Burg-Bücherei für Ihre Leser aus. Im vergangenen Monat war die Bibliothek zu Gast - im Kindergarten Domnitz mit einer Bücherstunde zum Thema Gefühle Frau Blaue und Frau Sterz zur 2. Tourismuskonferenz des Saale- Unstrut-Tourismusverbandes (dem unser Landkreis angehört) in Freiburg Ihre Anfragen zu Stadtführungen oder Bibliotheksstunden nehmen Frau Blaue und Frau Sterz gern entgegen. Blaue/Sterz Burg-Bücherei Wettin-Information Geschäftserfolg Mit einer Anzeige in Ihren Heimat- und Bürgerzeitungen erreichen Sie Ihre Region.

49 Jahrgang 1 4. Mai 2011 Nr. 6 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Vereine An alle Einwohner der Stadt Wettin-Löbejün OT Wettin! Hiermit ruft die Jagdgenossenschaft alle Einwohner der Stadt Wettin-Löbejün auf, in den Monaten März bis Juli, zum Schutz des Jungwildes und der Bodenbrüter Hunde im Jagdbezirk nur angeleint mitzuführen. Ferner verdächtige Beobachtungen und Funde den Jägern mitzuteilen, die auf Wilderei, Sachbeschädigung an jagdlichen Einrichtungen oder eine sonstige Straftat schließen lassen. Auf das Feld- und Waldgesetz des Landes Sachsen-Anhalt wird in diesem Zusammenhang verwiesen. An alle Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Flächen in der Gemarkung Wettin! Ordentliche Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Wettin am in der Jägerhütte Aue. Beginn Uhr 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Wahl der Kassenprüfer 3. Rechenschaftsbericht des Vorstandes 4. Kassenbericht des Kassenwartes 5. Entlastung Kassenwart/Vorstand 6. Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachtreinertrages 7. Anfragen/Sonstiges nur die Witterungsbedingungen unterschiedliche Verhältnisse schaffen, sind die Ergebnisse ein guter Gradmesser für den Trainingszustand. Zwei Landes-Cup Läufe der Gaensefurther Laufserie mit den Wettbewerben am 6. März in Dessau über 11 km sowie am 20. März in Blankenburg sah die Wettiner ebenfalls auf den vorderen Rängen. Konrad Sterz wurde 1. und 4., Hartmut Franke 3., Vinora Ramdor (w50) 5. und 4., Dr. Andreas Berk (m55)5. und 11., Martin Deparade (m65) 6. und Olaf Stern wurde einmal 9. Toni Keller startete beim 21. Possenlauf in Sondershausen mit einem Sieg über die 20 km in 1:17:57 und kam damit als Gesamt 4. ein. Zuvor startete er am 20. Februar international bei Halbmarathon in Verona/Italien. In der Zeit von 1:21:40 wurde er zwar nur 93., aber 16. in der m20 und damit auch zweitbester Deutscher in dem Feld von über 3000 Teilnehmern. Das letzte Wochenende war dem 33. Kyffhäuser-Berglauf mit Start und Ziel in Bad Frankenhausen vorbehalten. Über 14 km wurde Toni Keller 5. und Konrad Sterz 2. in ihren AK.Hartmut Franke und Alexander Böhme starteten über 22,2 km und Hartmut erlief sich ebenfalls einen hervorragenden 5. Platz. In die Cupläufe des Saalekreispokals ist bisher nur Vinora Ramdor eingestiegen und führt hier bereits in ihrer Altersklasse die Wertung an. Der Vorstand Sportberichte von der VSG Saaletal Wettin Die Wettiner Läuferinnen und Läufer starteten gut in die Saison 2011 und errangen bereits ansprechende Erfolge in ihren Altersklassenbereichen. Die Hallen-Laufserie mit insgesamt 6 halbstündigen Wertungsläufen in der Brandberghalle in Halle/S. sah am Ende Konrad Sterz als den Sieger der mjgda mit insgesamt erlaufenen Metern. Auch Toni Keller siegte bei den Männer m20 mit m aus 4 Läufen. Erstmalig dabei und auch schon Sieger, Heiko Heimann in der m40 mit m. Hartmut Franke wurde Dritter der m65 mit m aus 5 Läufen. Martin Deparade erlief sich mit ebenfalls 5 Läufen und zurückgelegten m hier den 4. Platz. Von links: Dr. Gerhard Hauff, Vinora Ramdor, Dr. Andreas Berk, Konrad Sterz und Toni Keller vor dem Start zum 9. mdm Heiko Heimann (links) und Toni Keller nach dem Halbmarathon beim 9. mdm in Halle Die Heidelaufserie ist mit den Läufen 180 und 181 auch schon wieder voll im Gange und unsere bisherigen 12 Teilnehmer erliefen sich gute Punkte für vordere Platzierungen. Da bei den Heideläufen stets die gleichen Strecken im Angebot sind und Erfolgreiche des Weihnachts-Paarlaufens in Teutschenthal oben v. links: Toni Keller, Olaf Stern, Dr. A. Berk und Tobias Berk unten v. links: Martin Deparade, Dinna und Jutta Berk und Monika Hornung

50 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Mai 2011 Jahrgang 1 Volkssolidarität Wettin Monika Hornung, Siegerin der Heidelaufserie 2010 in der AK WGT Viel Trubel herrscht jeden Mittwoch ab Uhr in der Wettiner Sporthalle, wenn die Mädchen und Jungen von 2 bis 5 Jahren mit ihren Muttis, Vatis oder den Omas bei Familiesport gemeinsam zugange sind. Es macht allen sehr viel Spaß, und wenn dann einmal von wikiwiki die Hüpfburgen und Rutschen u. mehr aufgebaut sind, na dann Hallo. Wie auch beim Sportfasching oder eben jetzt kurz vor Ostern beim Ostereier suchen. Der Vorstand der VSG Saaletal Wettin möchte sich schon vor ihrer Hauptjahresversammlung am 29. April um Uhr im Sportlerheim am Sportplatz im Namen aller seiner über 170 Mitglieder bei der Saalesparkasse für die unerwartete Geldspende von 500,- recht herzlich bedanken. Wir sehen es nicht nur als Anerkennung sondern auch als Wertschätzung der ehrenamtlichen Arbeit der Leitungsmitglieder und Übungsgruppenleiter als auch des Engagements aller Akteure der sich dem Gesundheitsund Fitnesssports verschriebenen. 2 Jahre der Bankzugehörigkeit und schon so eine tolle Prämie. Das hatte die Volksbank trotz unserer über 20 jährigen Zugehörigkeit zuvor nicht fertiggebracht. Am 6. Mai 2011 findet um Uhr am Sportgelände in Wettin der Abendlauf Rund am Schweizerling mit Laufangeboten von 3,5-, 7,0- und 10,5 km statt. Mitmachanmeldungen werden vor Ort in der Sporthalle bis Uhr entgegengenommen. M. Deparade Verehrte Mitglieder und Freunde der Volkssolidarität! Die nächste Zusammenkunft der Volkssolidarität findet am Dienstag, dem 10. Mai 2011, Uhr im Wettiner Burgcafé statt. Wir wollen den neuen Besitzer des ehemaligen Wettiner Krankenhauses vorstellen. Er wird uns über seine Pläne und Nutzung des Objektes berichten. Ich denke, dass das ein interessantes Thema ist. Gleichzeitig möchten wir noch einmal auf den Wandertag am 18. Juni hinweisen. Die Anmeldezeit wurde bis Mai verlängert. Wer also noch Interesse hat kann sich am 10. Mai noch anmelden. Soweit unsere Informationen. Bis dahin eine schöne Zeit wünscht der Vorstand der VS Wettin Unter haben Sie die Möglichkeit unsere neuen Internetseiten zu erkunden. Viele Online-Funktionen und Informationen stehen für Sie bereit. Gehen Sie jetzt online! Einladung Zum Volleyball-Mix-Turnier Der VSG Saaletal Wettin Wann: Wo: Wettin, Sporthalle, Schulstraße Beginn: Uhr Ende: ca Uhr Startgeld: 25,00 Euro Mannschaften: 2 Frauen/4 Männer Die Auslosung findet am Spieltag statt. Für das leibliche Wohl während des Turniers ist gesorgt. Rückmeldung: bis an Horst Augner Löbnitzmark Wettin Telef: / Horst.augner@online.de Mit sportlichen Grüßen Horst Augner AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN A MTSBLÄTTER B EILAGE N BROSCHÜREN P ROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKT E Fragen zur Werbung? Ihre Anzeigenfachberaterin Ilona Friedrich berät Sie gern. Tel.: / Fax: / Funk: 01 71/ ilona.friedrich@wittich-herzberg.de

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