1. Ausgewogene regionale Verteilung der Windenergie gewährleisten
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- Katarina Hausler
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1 14 Empfehlungen zur Beschleunigung der Energiewende in Rheinland-Pfalz und in Deutschland: Positionspapier des BWE Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland Windenergie an Land ist heute schon die kostengünstigste Form der Energieerzeugung zuverlässig sicher und vor allem klimaschonend. Nur durch den verstärkten Ausbau der Erneuerbaren Energien allen voran der Windenergie wird Deutschland seine Klimaziele zumindest mittel- bis langfristig erreichen können. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung finden wir dazu jedoch keine eindeutigen Regelungen. Dies gilt auch für den Koalitionsvertrag der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Auch hier fehlen häufig klare Formulierungen die es möglich machen den Ausbau der Windkraft zu stabilisieren oder gar zu steigern. In 14 Punkten fordert der BWE Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland daher von der rheinland-pfälzischen Landesregierung und der Bundesregierung konkrete und positive Impulse für die Energiewende und damit den weiteren Ausbau der Windenergie in Deutschland. Vier zentrale Forderungen an die rheinland-pfälzische Landesregierung 1. Ausgewogene regionale Verteilung der Windenergie gewährleisten Die regionale Verteilung wird im Koalitionsvertrag der Bundesregierung erwähnt. Sie sollte von der Landesregierung als Forderung in diesem Sinne aufgegriffen werden: Der deutschlandweite Ausbau von Windenergie ist systemdienlich vermeidet einen umfangreichen Übertragungsnetzausbau und schafft somit eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Fehlentwicklungen die sich seit der Einführung von Ausschreibungen deutlich zeigen müssen deshalb korrigiert werden. Denn sie treffen vor allem die verbrauchsstarken südlichen Bundesländer. Auch die höheren Kosten für Bau und Betrieb in diesen Bundesländern müssen dabei berücksichtigt werden. Das Referenzertragsmodell hat sich bewährt. Es kann mit angepassten Korrekturfaktoren sowie einer Differenzierung auch unter 70 Prozent zur regionalen Verteilung beitragen. Daher muss die Formulierung im Koalitionsvertrag ausgestaltet werden. In diesem Zusammenhang setzen wir uns dafür ein die systemwidrigen Regelungen zum Netzausbaugebiet zu streichen. Stattdessen plädieren wir für eine Mengenverpflichtung in Form einer gesonderten Ausschreibung für die südlichen Bundesländer. Zudem sollte langfristig das Preisniveau stabilisiert werden. Nur dann kann die Windindustrie ihren Geschäftsverlauf planen und zukunftsfähige Arbeitsplätze erhalten. 2. Genehmigungsverfahren erleichtern und beschleunigen Wer Energiewende will muss sicherstellen dass die Rahmenbedingungen stimmen. Nur dann können notwendige Genehmigungen erteilt werden. Bund Länder und Kommunen können ihren Beitrag leisten: Politische und verwaltungstechnische Hürden müssen abgebaut werden. In Rheinland-Pfalz wurden 2016 noch 240 Megawatt (MW) genehmigt 2017 waren es nur noch 1325 MW im Januar und Februar 2018 lediglich 17 MW. BWE Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland Kontakt: Koblenz Kornpfortstraße 15
2 Konkret wird die Landesregierung aufgefordert sich für praktikable Lösungen bei Planungs- und Genehmigungshindernissen einzusetzen. Dies gilt für: Polygone der Bundeswehr Drehfunkfeuer (VOR/DVOR) Einschränkungen durch militärische Flugplätze (z.b. technisch machbare Anhebung oder Veränderungen von An- und Abflugrouten) Streichung des Fünf-Kilometer-Abstands bei nicht schlaggefährdeten Mopsfledermäusen. 3. Flächenverfügbarkeit erhöhen Die Neufassung des LEP IV hat sowohl neue Tabuzonen eingeführt als auch die Abstände zur Wohnbebauung pauschal höher festgelegt. Zudem dürfen Einzelanlagen nicht mehr errichtet noch repowert werden ein räumlicher Verbund von mindestens drei Anlagen ist notwendig geworden. Mit dieser Entscheidung verliert die Windkraft in Rheinland-Pfalz etwa die Hälfte der Potentialflächen! Wir appellieren daher nachdrücklich diese starre Abstandsregelung zu novellieren. Dies betrifft auch die im Koalitionsvertrag adressieren Repowering-Flächen deren Potenziale nicht annähernd ausgeschöpft werden können. 4. Repowering und Weiterbetrieb unterstützen In Rheinland-Pfalz trägt die Windenergie ein Drittel zur Bruttostromerzeugung bei. Das Land profitiert nicht nur ökologisch sondern auch ökonomisch. Denn die Windenergieanlagen erhöhen die regionale Wertschöpfung durch Pachten Steuern Beteiligungen und Arbeitsplätze. So weist alleine der Rhein-Hunsrück-Kreis eine jährliche regionale Wertschöpfung aus erneuerbaren Energieanlagen von 43 Millionen Euro aus. In der ersten Berichtsperiode zum Pariser Klimaschutzabkommen (2020) werden sehr viele Anlagen zum Repowering bzw. zum Weiterbetrieb anstehen. Standorte für die Windenergie zu erhalten und zu sichern wie dies geschehen kann wird weder bundes- noch landespolitisch geregelt. Durch die starren Abstandsregelungen wird die Flächenkulisse in Rheinland-Pfalz stark eingeschränkt (siehe Punkt 3). Eine Anschlussregelung für die Anlagen die aus der EEG Förderung fallen muss daher dringend auf den Weg gebracht. Auch ein Infrastrukturbonus kann den Weiterbetrieb und die Genehmigung für Repowering von Standorten forcieren auch außerhalb der Ausschreibung z.b. über eine De-minimis-Regelung zum Erhalt der Akteursvielfalt. Seite 2 von 5
3 Neben den länderspezifischen Forderungen ergeben sich zehn zentrale Forderungen an die Bundesregierung 5. BImSchG-Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz als Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme an Ausschreibungen sofort einführen Bei den Ausschreibungen für Wind an Land in 2017 gingen MW der ausgeschriebenen MW an Projekte die über keine Genehmigung verfügten und erst bis 2022 umgesetzt werden müssen. Zum einen wurde wegen längerer Realisierungsfristen mit niedrigeren Preisen kalkuliert als bei den bereits genehmigten Projekten. Zum anderen ist die Umsetzungswahrscheinlichkeit ohne BImSchG ungleich geringer. Die Folge wird sein dass ein Teil des bezuschlagten Volumens nicht gebaut wird. Die erste Ausschreibung 2018 zeigt dass die BIm- SchG-Genehmigung keine Hürde für gesetzlich definierte Bürgerenergie ist sich erfolgreich an Ausschreibungen zu beteiligen. Die Akteursvielfalt wird auch mit Festlegung auf die BImSchG-Genehmigung nicht eingeschränkt. 6. Im Jahr 2018 zusätzliche Volumen ausschreiben um eine Ausbaudelle zu vermeiden Für 2019/2020 wird mit einer deutlichen Ausbaudelle gerechnet die industriepolitisch zu massiven Einbrüchen führt und die Branche der Windenergie massiv trifft. Der Gesetzgeber muss deshalb handeln. Der BWE hat untersuchen lassen ob ausreichend Volumen für eine erhöhte Ausschreibungsmenge aus genehmigten Projekten bereitsteht. Dies ist der Fall! Das nicht-realisierte Volumen sollte grundsätzlich in späteren Runden wieder aufgeschlagen werden. Zum einen werden wir mit dem bisher ausgeschriebenen Volumen die Klimaschutzziele nicht erreichen. Zum anderen werden viele Projekte nicht umsetzbar sein. Ein zusätzliches Volumen von bis zu MW in 2018 und mindestens jeweils MW in 2019 und 2020 muss ausgeschrieben werden. Nur so können die politischen Vorschläge acht bis zehn Millionen Tonnen CO 2 einzusparen erreicht und gleichzeitig die in 2019 drohende Ausbaudelle vermieden werden. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) sollte in 2018 und in 2019 die Möglichkeit haben ein Volumen in angemessenem Umfang zu reduzieren. Dies wenn absehbar ist dass es zu einer relevanten Unterdeckung kommt. Das reduzierte Volumen muss die BNetzA dann bis in weiteren Runden wieder aufschlagen. 7. Ausgewogene regionale Verteilung der Windenergie gewährleisten Damit keine weitere regionale Ausbaudelle hinzukommt müssen die Ausschreibungsmodalitäten der BNetzA angepasst werden (siehe Punkt 1). Nur so kann ein deutschlandweiter Ausbau der Windenergie gewährleistet werden. 8. Einfache und praktikable De minimis-regelung einführen In keinem anderen Land ist die Akteursvielfalt so unterschiedlich wie in der deutschen Windenergiebranche an Land. Diese Strukturen benötigen eine wettbewerbsfähige Chance damit sie am Markt bestehen können. Dazu gehört auch eine handhabbare De-minimis-Regelung. Denkbare ist eine Reglementierung bezüglich Zahl der Projekte pro Jahr/Firma/Personenidentität/Landkreis (ähnlich zum Besonderen Erhaltungsgebiet im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU). 9. Ausbaudeckel abschaffen ab 2021 den Korridor auf bis MW netto ausweiten zusätzlich aus Kohle und Atom aussteigen und Sektorenkopplung voranbringen Die internationalen und europäischen Verpflichtungen beim Klimaschutz müssen eingehalten werden. Das kann nur gelingen durch: Seite 3 von 5
4 hohe Ausbauzahlen (für Wind an Land jährlich bis MW netto) beschleunigter Ausstieg aus Atom und Kohle und barrierefreier Sektorenkopplung. Deutschland muss die Zusammenarbeit mit den elektrischen europäischen Nachbarn stärken allen voran Frankreich. Gemeinsam mit dem französischen Präsidenten muss die Bundesregierung nun die Ziele des Pariser Klimaabkommens konkret verfolgen. Der Deutsche Bundestag und die Assemblée national haben im Januar 2018 dazu die ersten Schritte getan. Jedoch widerspricht der Ausbaudeckel den Grundzügen der Energiewende nämlich dem vollständigen Ersetzten konventioneller Kapazitäten. Die Abschaffung des Deckels würde sowohl Mittelstand und Industrie als auch der echten Bürgerenergie helfen. Dies ist vor allem mit Blick auf die Entwicklung der Ausschreibungsergebnisse entscheidend. 10. Härtefallregelung beibehalten Die Beibehaltung der Härtefallregelung ist zwingend erforderlich. Nur so können Anlagen diskriminierungsfrei abgeregelt und die Systemsicherheit gewährleistet werden. Eine solche Regelung schafft Rechtssicherheit für Netzbetreiber da eine diskriminierungsfreie Abschaltung kaum nachgewiesen werden kann. Eine Abschaffung der Härtefallregelung erschwert die Finanzierung von Projekten und bremst den Ausbau von Windenergieanlagen. 11. Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich aufrechterhalten Die Privilegierung der Windenergie an Land wie im Baugesetzbuch (BauGB) ermöglicht ist eine der zentralen Voraussetzungen für die Einhaltung der klimapolitischen Zielsetzungen. Sie stellt sicher dass der Windenergie bundesweit der substantielle Raum gegeben wird um die Dekarbonisierung bis 2050 zu erreichen (2 Prozent der Landesfläche). Die Privilegierung unterstützt dass große Teile des Bundesgebiets mit Ausschlusswirkung beplant werden können. Die Anforderungen an Raumordnungs- und Flächennutzungspläne hat die Rechtsprechung verlässlich dargelegt. Wären Windenergievorhaben nicht mehr privilegiert käme es bei der Umsetzung wegen mangelnder Genehmigungsperspektive auf die kommunale Bauleitplanung an. Die kommunalen EntscheidungsträgerInnen sind jedoch weder zeitlich noch inhaltlich in der Lage die Energiestrategie der Bundesregierung umzusetzen. 12. Einspeisevorrang der Erneuerbaren Energien weder national noch europäisch antasten Der Einspeisevorrang ist Grundprinzip der Energiewende schließlich sollen die konventionellen Ressourcen eingespart und letztlich vollständig ersetzt werden. Er gibt den InvestorInnen erneuerbarer Energieprojekte Planungssicherheit. Darüber hinaus hilft er bei konsequenter Umsetzung die starre fossile Restlast zu verdrängen. Ökologisch und ökonomisch ist die Beibehaltung des Einspeisevorrangs unumgänglich um das politische Ziel der Dekarbonisierung bis 2050 sicher zu erreichen. 13. Erfolgsgeschichte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fortschreiben CO 2 -Bepreisung einführen Das EEG ist bisher das erfolgreiche Klimaschutzinstrument in Deutschland. Darüber hinaus ist auf seiner Grundlage eine ökonomische und nachhaltige mittelständische Industrie mit Arbeitsplätzen in Rheinland- Seite 4 von 5
5 Pfalz entstanden. Deshalb muss es unter Wahrung des Vertrauensschutzes weiterentwickelt werden. Dabei sollte die Marktorientierung der Erneuerbaren Energien in den Mittelpunkt gestellt werden als auch die Prinzipien der Energiewende erhalten bleiben. Der Klimakiller CO 2 muss endlich in die Kostenrechnung des Strompreises einfließen. Hierfür war das Klimaschutzinstrument Emissionshandel nahezu unwirksam. Die Entwicklung einer nachhaltig wirkenden CO 2 -Bepreisung muss umgehend erfolgen. 14. Netzausbau am Ausbau der Erneuerbaren Energien ausrichten nicht umgekehrt und rechtliche Hemmnisse für eine erfolgreiche Sektorenkopplung abbauen Netzaus- und Umbau muss sich am Prinzip der dezentralen Stromerzeugung aus vielen kleinen Kraftwerken orientieren und nicht am Paradigma der Zentralität mit wenigen großer Kraftwerken. Effizienz und Modernisierung müssen vor allem im Hinblick auf die Erschließung von E-Mobilität Wärme- und Kältekonzepten sowie gewerblichen und industriellen Kunden entwickelt werden. Zudem müssen alle administrativen und finanziellen Hürden die einer direkten Vermarktung von EE-Strom im Wege stehen umgehend abgebaut werden. Nur so können sich neue Geschäftsmodelle entwickeln und die Sektorenkopplung wirklich beginnen. Weder der Zugang zur industriellen Direktbelieferung noch die Versorgung der VerbraucherInnen ist den Betreibern von EE-Anlagen im notwendigen Umfang möglich. Ein Regionalstromprivileg könnte hier in einem ersten Schritt Abhilfe schaffen. Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen. Dr. Sandra Hook BWE Landesvorsitzende Rheinland-Pfalz/Saarland Koblenz im April 2018 Seite 5 von 5
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