Produktkatalog. Werkstätten der Stiftung Scheuern. Wettbewerbsgeräte für Jugendfeuerwehren
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- Ferdinand Geisler
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1 Produktkatalog Werkstätten der Stiftung Scheuern Wettbewerbsgeräte für Jugendfeuerwehren
2 Inhaltsverzeichnis Wettbewerbsgeräte Bundeswettbewerb Teil A und B* Wettbewerbsgeräte INTERNATIONAL (CTIF) Anhang Preisliste Wettbewerbsgeräte Allgemeine Geschäftsbedingungen Bestellformular Kontaktformular I.I II.I III.I III.I.I III.I.II ehemals Wettkampfgeräte
3 Wettbewerbsgeräte Bundeswettbewerb Teil A und B I.I 1 1 Leiterwand 2 1 Knotengestell Hürde Laufbrett 5 1 Transportbehälter für Halterung und Kriechtunnel 6 1 Kriechtunnel mit Halterung Wettbewerbsgeräte für die deutsche Jugendfeuerwehr Wettbewerbsgeräte* für die deutsche Jugendfeuerwehr (Teil A + B)* Material: Leimholz Oberfläche: lasiert Alle Ecken abgerundet Halterung für Kriechtunnel ohne Bodenbefestigung aufstellbar Kriechtunnel aus PVC-Bahn mit Textileinlage Transportwagen aus Winkeleisen und Vierkantstahl, rot lackiert, 4 Rollen und fester Holzboden Abmessung verpackt: ca. 210 x 80 x 200 cm Gewicht komplett: ca. 280 kg Konzipiert und entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Verbandsjugendfeuerwehrausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises Entspricht den offiziellen Wettbewerbsbedingungen für den Bundeswettbewerb der Deutschen Jugendfeuerwehren Schreinerei * ehemals Wettkampfgeräte
4 Wettbewerbsgeräte INTERNATIONAL (CTIF) II.I 1 1 C-Kupplung einschlagbar 6 1 Knotengestell 7 1 Leiterwand Breite 120 cm 2 1 Hürde Höhe 70 cm Breite 200 cm 3 1 Kriechtunnel* 1 Halterung 1 Transportbehälter 8 1 Gerätegestell 4 1 Laufbrett mit Gummiauflage 9 1 Hürde für Staffellauf Höhe 60 cm 5 1 Paar Spritzwände mit wartungsfreier Gelbatterie und Automatik Ladegerät Metallkonstruktion mit PVC Platte Standfüße demontierbar Wettbewerbsgeräte für Jugendfeuerwehren* Internationaler Wettbewerb (nach den Richtlinien des CTIF) 10 1 Hochsprunggestell 1 Schlauchträgerkiste (ohne Abb.) 1 Paar rote Latten (ohne Abb.) 1 Paar Holzunterlagen 80 x 80 cm (ohne Abb.) 1 Paar Holzunterlagen 200 x 50 cm (ohne Abb.) Schreinerei Material: Leimholz/Siebdruckplatte Oberfläche: lasiert Alle Ecken abgerundet Halterung für Kriechtunnel ohne Bodenbefestigung aufstellbar Kriechtunnel aus PVC-Bahn mit Textileinlage Alle Geräte entsprechen der Internationalen Wettbewerbsordnung für Jugendfeuerwehren, die von der Internationalen Jugendleiterkommission des CTIF (Intern. technisches Komitee für vorbeugenden Brandschutz und Feuerlöschwesen) herausgegeben wurde. * ehemals Wettkampfgeräte
5 Anhang
6 Preisliste Wettbewerbsgeräte III.I.I Artikel-Bezeichnung Artikel-Nr. Nettopreis* Wettbewerbsgeräte NATIONAL Leiterwand ,24 Hürde ,97 Laufbrett ,60 Kriechtunnel ,09 Halterung für Kriechtunnel ,69 Transportbehälter für Kriechtunnel u. Halterung ,73 Knotengestell ,51 Transportwagen ,08 Satz komplett Sonderpreis ,73 Wettbewerbsgeräte INTERNATIONAL (CTIF) C- Kupplung, einschlagbar ,90 Hürde 70 cm hoch, 2m breit ,02 Kriechtunnel ,09 Halterung zu Kriechtunnel ,69 Transportbehälter ,73 Laufbrett ,01 Schlauchträgerkiste ,64 1 Paar rote Latten ,30 1 Paar Spritzwände ,46 Knotengestell ,59 Gerätegestell ,59 Leiterwand ,96 1 Paar Holzunterlagen 80 x 80 cm ,55 1 Paar Holzunterlagen 200 x 50 cm ,59 Hürde für Hürdenlauf 60 cm hoch ,45 Hochsprunggestell ,71 Schreinerei Komplettsatz - Sonderpreis ,91 Lieferung: frei Haus, zuzüglich Frachtkosten Selbstabholung ist nach Vereinbarung möglich Verpackung: zuzüglich Verpackungspauschale 30, Versandkosten: Zahlung: Tagespreise auf Anfrage innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug * Alle Preise verstehen sich zzgl. 7 % MwSt. Technische Ängerung vorbehalten Stand:
7 Allgemeine Geschäftsbedingungen III.I.II 1 Geltung der Bedingungen Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Werkstätten der Stiftung Scheuern, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. 2 Angebot und Vertragsabschluss Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Bestellungen und sonstige rechtsgeschäftlichen Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. 3 Preise Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Falls nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Preise ab dem jeweiligen Leistungsort, zuzüglich Fracht und Verpackung. 4 Liefer- und Leistungszeit Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund eines von uns nicht zu vertretenden Grundes berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Frist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Teillieferungen oder Teilleistungen können im beiderseitigen Einvernehmen verabredet werden. 5 Gefahrenübergang Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Firma übergeben worden ist. 6 Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist beginnt jeweils mit dem Lieferdatum. Der Vertragspartner hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Leistungsgegenstandes, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind von dem Vertragspartner unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer Mängelrüge ist der mangelhafte Gegenstand zur Nachbesserung an uns zu übersenden. Stellt sich heraus, dass tatsächlich keine Mangelhaftigkeit vorliegt, trägt der Vertragspartner sämtliche Kosten, die mit dem Versand des Gegenstandes entstehen. Bei Nachbesserungen, die in angemessener Frist gegenüber dem Hersteller fehlschlagen, kann der Vertragspartner die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend machen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist in jedem Falle ausgeschlossen. 7 Eigentumsvorbehalt Soweit die Stiftung Scheuern Lieferungen und Leistungen mit bzw. an von ihr selbst gelieferten Waren erbringt, gelten folgende Bedingungen: (1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Stiftung Scheuern das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung vor. (2) Bei Verträgen mit Unternehmern bleibt die gelieferte Ware bis zur Bezahlung der geschuldeten Vergütung und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum der Stiftung (erweiterter Eigentumsvorbehalt). 8 Zahlung, Zurückbehaltungsrecht Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes oder Aufrechnung gegenüber der vereinbarten Vergütung ist ausgeschlossen, dies gilt für die Aufrechnung jedoch nicht, soweit rechtskräftig festgestellte unbestrittene Gegenforderungen betroffen sind. 9 Haftungsbeschränkungen Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit unsererseits nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von unmittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Vertragspartner gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. 10 Gerichtsstand, Schriftform Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, so ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Hauptsitz der Stiftung Scheuern. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HBG, ist der Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen, Nassau. Dies gilt nicht für Klagen, für die das Gesetz eine ausschließliche Zuständigkeit vorsieht. 11 Einbeziehung Dritter Soweit wir berechtigt sind, mit der Durchführung unserer Vertragsverpflichtung Dritte zu beauftragen, gelten die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen auch für deren Tätigkeiten im gleichen Sinne. Eine Belastung von Dritten durch die Anwendung dieser Geschäftsbedingungen ist jedoch ausgeschlossen. 12 Abwehrklausel Etwaigen vorformulierten Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder Dritter wird schon jetzt widersprochen. Dies gilt auch bei wiederholten Lieferungen und Leistungen sowie bei laufender Geschäftsbeziehung ohne dass es eines ausdrücklichen Widerspruchs im Einzelfall bedarf. 13 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Stand: Anhang
8 Bestellformular Artikel Nr. Bezeichnung Anzahl Preis netto* * Alle Preise gelten ab Werkstätten der Stiftung Nassau zzgl. 7 % Mehrwertsteuer. Versand-, und Verpackungskosten nach Vereinbarung. Selbstabholung ist nach Vereinbarung möglich. Alle bisherigen Preise verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stiftung Scheuern. Rechnungsanschrift: _ Lieferanschrift: Ort, Datum: Unterschrift: Wichtig: Bitte geben Sie für eventuelle Rückfragen Ihre Kontaktdaten an: Telefon: E- Mail Adresse: Werkstätten der Stiftung Scheuern Am Burgberg Nassau T F bestellung@stiftung-scheuern.de Anhang
9 Kontaktformular o Ich wünsche weitere Informationen zum Produkt: o Ich wünsche eine Beratung zum Thema: o Ich wünsche ein Angebot zum Produkt: o Sonstiges: Weitere Informationen erhalten Sie auch unter Wichtig, bitte angeben: Name: Adresse: Telefon: Werkstätten der Stiftung Scheuern Am Burgberg Nassau T F bestellung@stiftung-scheuern.de Anhang
10 Herausgeber: Werkstätten der Stiftung Scheuern Am Burgberg Nassau T Gestaltung und Herstellung: Werkstätten der Stiftung Scheuern, Druckerei
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