Beschluss Initiativanträge
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- Waltraud Otto
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1 Beschluss Initiativanträge 49. JU NRW-Tag am 29. März in Paderborn
2 Initiativantrag 1 Windenergieausbau sozialverträglich und bürgerfreundlich gestalten Die Junge Union NRW ist sich bewusst, dass die Energiewende eine Jahrhundert Herausforderung darstellt, die nur gemeinsam bewältigt werden kann. Durch den Ausbau der Windenergie leisten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen einen ganz erheblichen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende vor Ort. Nun droht die rot grüne Landesregierung den Kommunen mit einem neuen Landesentwicklungsplan (LEP), dessen erklärtes Ziel es ist, bis Prozent der Stromproduktion in NRW aus Windenergie zu erzeugen. Um die nötige Akzeptanz der Menschen für die auf Bundes- und Landesebene nicht vollends zu verlieren, fordern wir: 1. Bürger im ländlichen Raum nicht im Stich lassen! Grundsätzlich ist die Ankündigung im Koalitionsvertrag, wonach eine Öffnungsklausel in das Baugesetzbuch (BauGB) eingefügt werden soll, positiv zu bewerten. Sie würde die Bundesländer dazu in die Lage versetzen, konkrete Regeln über Mindestabstände zu Wohnbauflächen zu erlassen. Jedoch hat die Landesregierung NRW bereits mitgeteilt, dass sie die Öffnungsklausel nicht nutzen werde. Für die Kommunen in unserer Region ist also nichts gewonnen, es bleibt beim Status quo. Während die rot grüne Landesregierung sonst alles bis ins kleinste Detail regeln will, wird sie hier ihrer Verantwortung nicht gerecht. 2. Windenergieplanung gehört in die Verantwortung der Kommunen Derzeit entscheiden in Deutschland Gerichte, wo Windkraftanlagen errichtet werden dürfen und wo nicht. Diese Entscheidung muss in Zukunft wieder bei den Städten und Gemeinden liegen, dort muss die Planung stattfinden. Vor diesem Hintergrund fordern wir: erstens die Abschaffung der Privilegierung im BauGB und zweitens den Begriff des substanziellen Raumgebens durch den Gesetzgeber mit Inhalt zu füllen. Letzteres ließe sich beispielsweise durch die Festlegung einer Mindestfläche für WEA regeln, bei deren Erreichen die Kommune ihr Soll erfüllt hätte. Wichtig ist letzten Endes nur eins: Die Kommunen müssen das Sagen bei der Planung haben. 3. Windkraftanlagen wirtschaftlich betreiben, Einspeisevergütung senken Es ist richtig, dass die Bundesregierung eine deutliche Absenkung der Vergütung für Windkraftanlagen vorsieht. Windräder müssen sich wirtschaftlich selbst tragen. Das gilt 1
3 besonders für windstarke Regionen wie den Kreis Paderborn, wo 14 Prozent aller Windkraftanlagen in NRW stehen so viele wie in ganz Baden-Württemberg. 4. Infraschall berücksichtigen Trotz aller Notwendigkeit führen Windkraftanlagen zu vielen Beeinträchtigungen. Derzeit werden jedoch nur optische und hörbare Immissionen wie Schattenwurf und Lärm von Windrädern geregelt. Ebenso müssen aber auch Beeinträchtigungen durch Infraschall, also unhörbare Luftschwingungen, berücksichtigt und gesetzlich geregelt werden. 5. Dauerhafte Lichtsignale verhindern Gerade nachts fallen Windanlagen durch rote Lichtsignale ( Befeuerung ) auf. Mit der zunehmenden Höhe und der hohen Anzahl der Anlagen wird eine Dauer Befeuerung allerdings zunehmend zu einer Belastung. Ziel muss es sein, dass künftig alle Windkraftanlagen mit einer Technologie ausgestattet sind, die nur im Bedarfsfall, z.b. bei Näherung eines Flugobjekts, Lichtsignale aussendet. 6. Keine Windräder im Wald Windräder haben in unseren Wäldern nichts zu suchen. Ihre Errichtung wäre ein erheblicher Eingriff in das sensible Ökosystem. Daher lehnen wir auch die entsprechenden Stellen im Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW ab. Waldflächen sind als Standort von Windrädern grundsätzlich auszuschließen. 7. UVP im Genehmigungsverfahren In die Genehmigungsverfahren für neue Windräder gehört im Gegensatz zu heute eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Initiativantrag 2 Kein Fracking in Nordrhein-Westfalen Energieeffizienter Umgang mit Rohstoffen vor Auspressen der letzten Ressourcen Zur aktuellen Diskussion zum Thema Fracking beschließt der 49. NRW-Tag der Jungen Union: Zum aktuellen Zeitpunkt und nach aktuellem Stand der Technik darf das Hydraulic Fracturing 2
4 ( Fracking ) in Nordrhein-Westfalen nicht betrieben werden. Die Methodik ist noch nicht so weit entwickelt, dass man mit gutem Gewissen der Umwelt und dem Menschen gegenüber, Erdgas durch dieses Verfahren gewinnen kann. Die Junge Union NRW ist der Auffassung, dass bei der Bewertung der Auswirkungen von Fracking die Beispiele aus den USA nicht mit Deutschland vergleichbar sind: In Deutschland und insbesondere in NRW haben wir eine weitaus höhere Bevölkerungsdichte, wodurch Gesundheitsrisiken und Umweltauswirkungen unmittelbar wirken und erhebliche Folgen für große Teile der Bevölkerung haben. Für die Junge Union NRW haben Trinkwasser und Gesundheit absoluten Vorrang. Den Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten lehnen wir ab. Wir treten für eine Energiepolitik mit Vernunft und Verstand ein, die auf Energieeffizienz und sinkenden Ressourcenbedarf ausgerichtet ist. Dieses ist im Sinne der Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit, denn den Schutz der Menschen und unserer Lebensgrundlagen schätzen wir höher als reine wirtschaftliche Erwägungen. Gleichwohl sind wir grundsätzlich für die Erkundung heimischer Rohstoffe, insofern sie wettbewerbsfähig nutzbar sind und mittel- bis langfristig einen Beitrag zur erhöhten Versorgungssicherheit und -unabhängigkeit leisten können. Solange aber Fracking nur mit toxischen und wassergefährdenden Substanzen möglich ist, wird es Fracking mit der Jungen Union nicht geben. Auch auf europäischer Ebene bestehen Zweifel an der Umsetzung der Fracking-Methode im dicht besiedelten Europa. Die Positionen von Europäischem Parlament und Rat liegen weit auseinander. Sehr kritisch bewertet die Junge Union die europäische Einigung dahingehend, dass für den Einsatz der Fracking-Technologie auch zur Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Quellen keine grundsätzliche Umweltverträglichkeitsprüfungs-Pflicht vorgesehen wird. Es kann Ziel der Europäischen Union sein, den Mitgliedsstaaten die sichere und effiziente Gewinnung von nicht konventionellem Kohlenwasserstoff zu ermöglichen. Dazu müssen aber allen Umweltrisiken Rechnung getragen und die Öffentlichkeit über Risiken informiert werden. 3
5 An diesem Punkt sind wir noch lange nicht, so dass die Junge Union NRW die Technik des Hydraulic Fracking ablehnt. Initiativantrag 3 Wahlrechtsreform durchführen! Die JU NRW fordert die Bundesregierung und die Abgeordneten der CDU/CSU- Bundestagsfraktion auf, sich für eine Wahlrechtsreform einzusetzen, bei der die Grundzüge des deutschen Wahlrechts im Grundgesetz verankert werden. Insbesondere sollte die Verbindung von Persönlichkeits- und Verhältniswahlrecht für Bundestagswahlen festgeschrieben sowie die Möglichkeit eingeräumt werden, eine Sperrklausel für Bundestags- und Europawahlen einzuführen. Initiativantrag 4 Zum Geburtstag viel Glück Der JU NRW-Tag beschließt, auf künftigen NRW-Tagen Geburtstagsständchen auf Deutsch zu singen! (Z. B. Zum Geburtstag viel Glück ) 4
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