Umweltdienst-IHK 03/2018. (Quelle: IHK Südlicher Oberrhein) Fachbereich Umwelt und Energie Michael Zierer
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1 Fachbereich Umwelt und Energie Michael Zierer Tel.: 07622/ Fax: 07622/ Umweltdienst-IHK 03/2018 (Quelle: IHK Südlicher Oberrhein)
2 INHALTSVERZEICHNIS SEITE INHALTSVERZEICHNIS 1 ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ - BETRIEBLICHER ARBEITSSCHUTZ 2 Hörbeispiele zur Büroakustik veröffentlicht 2 DGUV Information Schneeräumung auf Dachflächen 3 ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ - GEFAHRSTOFFE 3 Technische Regeln mit Gefahrstoff-Grenzwerten geändert 3 Änderungen der PIC-Verordnung veröffentlicht 4 RESSOURCENEFFIZIENZ 5 Deutscher Rohstoffeffizienz-Preis 2017 verliehen 5 UMWELT - ABFALLWIRTSCHAFT 6 Verunsicherung auf den Sekundärrohstoffmärkten 6 Aktuelle Änderungen im Verpackungsrecht einzelner EU-Staaten 6 UMWELT - IMMISSIONSSCHUTZ 7 Neues Portal bündelt Informationen zur Kerntechnik 7 ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ - BETRIEBLICHER ARBEITS- SCHUTZ Hörbeispiele zur Büroakustik veröffentlicht Geräusche stören bei der Büroarbeit und verursachen Stress. Deshalb sollten Planungen eines neuen Bürogebäudes berücksichtigen, wie sich die Empfehlungen des Architekten auf die Akustik der Arbeitsplätze auswirken. Akustische Eindrücke vermittelt die Software "Auralisation von Büroräumen", die die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAu- A) und das Institut für Rundfunktechnik (IRT) gemeinsam entwickelt haben. Das Programm wurde jetzt aktualisiert und an das technische Regelwerk angepasst. Dazu wurden neue akustische Kenn- und Beurteilungsgrößen berechnet. Das kostenlose Programm hilft Anwendern dabei, die akustische Gestaltung von Büroräumen und Arbeitsbereichen besser zu verstehen. Die praxisnahen Auralisationen zeigen unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten, wie viele Störgeräusche an den Arbeitsplatz dringen oder wie der geplante Büroraum klingt, wenn jemand telefoniert. Seit ihrer Einführung wurden jedoch eine Reihe von Normen überarbeitet und dementsprechend neue akustische Kenngrößen sowie Beurteilungsgrößen eingearbeitet. Diese unterstützen die Gefährdungsbeurteilung und erlauben die Definition von Zielwerten bei der raumakustischen Gestaltung. Diese technischen Parameter wurden neu formuliert, um neben einer Senkung der Schallpegel insbesondere den Einfluss von störender Sprache bei der Büroarbeit zu verringern. Dabei zeigen ausgewählte realistische Beispiele bestimmte Hörsituationen in virtuellen Einpersonen-, Dreipersonen- und Großraumbüros. Verschiedene Geräusche wie beispielsweise von Bürogeräten und Telefongesprächen oder Schrittgeräusche lassen einen realistischen Höreindruck entstehen. Jeder handelsübliche Rechner mit einem aktuellen Internet-Browser kann die Auralisationen wiedergeben. Die Experten empfehlen, beim Hören der raumakustischen Simulationen Kopfhörer zu benutzen. Damit lässt sich die subjektive Wirkung der ergriffenen Maßnahmen Seite 2 von 7
3 über die technische und wissenschaftliche Ebene hinaus gehörgerecht wahrnehmen. Das Programm umfasst außerdem 3-D-Darstellungen und Hörvergleiche, zwischen denen Nutzer mithilfe eines Players lückenlos hin und her schalten können. Somit können Anwender die Hörsimulationen direkt miteinander vergleichen und Unterschiede wahrnehmen. Der verwendete Player sorgt dafür, dass das gezeigte Bild immer mit dem gehörten Audiosignal übereinstimmt. (Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, gekürzt) DGUV Information Schneeräumung auf Dachflächen Aufgrund der aktuellen Witterung soll auf die neue DGUV-Information Schneeräumung auf Dachflächen hingewiesen werden. Obwohl bei der Konstruktion von Dächern die zu erwartenden Schneehöhen rechnerisch berücksichtigt wurden und somit eine Schneeräumung aus statischen Gründen in der Regel nicht erforderlich war, muss nun durch die veränderten klimatischen Verhältnisse mit außergewöhnlich starken Schneehöhen gerechnet werden. Die Broschüre unterstützt Unternehmen, die Schneeräumungen durchführen oder als Objekteigner verantwortlich sind für einen sicheren Zugang auf das Dach und geeignete Anschlageinrichtungen (z.b. Geländer oder Anschlageinrichtungen für PSA gegen Absturz). Zudem enthält sie im Hinblick auf die zu erwartenden Schneefallszenarien Hilfestellungen für die Planung von Bauwerken, das Betreiben von Gebäuden und die Vergabe von Schneeräumungen. Besonders praxisnah ist zudem die Darstellung der sicheren Durchführung einer Schneeräumung anhand von zwei konkreten Szenarien. Die neue DGUV Information und weitere Informationen zum Thema Arbeitssicherheit erhalten Sie im Geschäftsbereich Innovation und Umwelt. ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ - GEFAHRSTOFFE Technische Regeln mit Gefahrstoff-Grenzwerten geändert Anfang Februar 2018 wurden auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zwei Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) in berichtigter bzw. überarbeiteter und ergänzter Fassung veröffentlicht: 1. TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte Berichtigt wurden die folgenden Einträge: a) Die Einträge zu Indium und seinen Verbindungen wurden neu gefasst. b) Die Einträge 2-Butoxyethanol, 2-Butoxyethyl-acetat, Fluoride, Naphthalin, Nitrobenzol, Phosphorpentoxid, Tetrachlorethylen (Per) und Zinn(II)- Verbindungen (anorganische) erhielten die Bemerkung EU. Seite 3 von 7
4 Neu gefasst wurden: c) Die CAS-Nr. beim Eintrag Pentanole: Isomerengemische wurde korrgiert zu a) 2.9 Anwendung und Geltungsbereich der Arbeitsplatzgrenzwerte für Kohlenwasserstoffgemische b) In Nummer 3 Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte und Kurzzeitwerte wurden Änderungen unter Verwendete Abkürzungen, Symbole, Ziffern und Erläuterungen unter Spalte Bemerkungen vorgenommen. c) In der Liste wurden einige Einträge von Stoffen geändert oder ergänzt. d) In Nummer 4 Verzeichnis der CAS-Nummern wurden einige Einträge ergänzt. 2. TRGS 903 Biologische Grenzwerte (BGW) Berichtigt wurde folgender Eintrag: Unter CAS-Nummer , Arbeitsstoff Chlorierte Biphenyle (Gesamt-PCB) muss es unter Parameter heißen Σ PCB 28, PCB 52,. Außerdem wurde folgender neuer Eintrag eingefügt: Chlorierte Biphenyle (Gesamt PCB). Die neuen Technischen Regeln erhalten Sie im Geschäftsbereich Innovation und Umwelt, der Ihnen auch bei weiteren Fragen zum Thema Arbeitsschutz und Gefahrstoffe gerne weiterhilft. Änderungen der PIC-Verordnung veröffentlicht Am 6. Februar 2018 wurde eine Änderung der Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien ((EU) Nr. 649/2012, PIC-Verordnung ) veröffentlicht. Sie betrifft den Export bestimmter Chemikalien, die in der EU überwiegend verboten oder beschränkt sind. Die Änderungen gelten ab 1. April In der Verordnung wird bestimmt, für welche Stoffe eine Notifizierungspflicht, eine Zustimmungspflicht oder ein Verbot zur Ausfuhr gilt. Die Delegierte Verordnung (EU) 2018/172 vom 28. November 2017 betrifft folgende Bereiche der PIC-Verordnung: Anhang I, Teil 1 (Chemikalien, die dem Verfahren der Ausfuhrnotifikation unterliegen): Diverse Chemikalien werden hinzugefügt und der Eintrag für Methamidophos wird geändert. Anhang I, Teil 2 (Chemikalien, die für die PIC-Notifikation in Frage kommen): Diverse Chemikalien werden hinzugefügt. Anhang I, Teil 3 (Chemikalien, die dem PIC-Verfahren unterliegen): Methamidophos wird hinzugefügt. Anhang V (Chemikalien, für die ein Ausfuhrverbot gilt): Diverse Chemikalien und Artikel werden hinzugefügt. Die neue EU-Verordnung finden Sie im EU-Amtsblatt (Link zum EU-Amtsblatt L 32). (DIHK) Seite 4 von 7
5 RESSOURCENEFFIZIENZ Deutscher Rohstoffeffizienz-Preis 2017 verliehen Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) zeichnet mit dem Deutschen Rohstoffeffizienzpreis herausragende Beispiele rohstoff- und materialeffizienter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen sowie anwendungsorientierter Forschungsergebnisse aus. Nominiert waren im Jahr 2017 Technologien bzw. Verfahren zum Recycling von Metallen, Kunststoffen, Magneten sowie Auto- und Flugzeugteilen und zur effizienten Verwendung von Rohstoffen und Materialien. Die 14-köpfige unabhängige Jury von Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft wählte aus den eingereichten Bewerbungen die vier folgenden Preisträger in den Kategorien Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus: OBE Ohnmacht & Baumgärtner GmbH & Co. KG aus Ispringen (Baden-Württemberg) Im Projekt: REProMag - Ressourceneffiziente Herstellung von Hartmagneten auf Basis Seltener Erden wurde ein Verfahren zur stofflichen Wiederverwertung von Magneten mit Seltenen Erden entwickelt. Damit wird dem Recycling für diese technologisch sehr bedeutenden Rohstoffe ein wichtiger Impuls gegeben. Diese Magnete sind für alltäglichen Produkte wie Smartphones und Laptops unentbehrlich geworden. Sie sind zudem aber auch sehr wichtig für zukünftige technologische Entwicklungen, z.b. im Bereich der Elektromobilität und der erneuerbaren Energien. Cronimet Envirotec aus Bitterfeld-Wolfen (Sachsen-Anhalt) Im Projekt: Aufbereitung metallhaltiger Schlämme werden schlammartige Abfälle in einem Destillationsprozess aufbereitet und die darin enthaltenen Metalle für die Weiterverwendung zurückgewonnen. Damit reduzieren sich Abfälle und wichtige Metalle können so einer erneuten Verwendung zugeführt werden. BTS GmbH aus Weilheim (Oberbayern) Im Projekt: Tausch Turboladerprogramm werden Turbolader aus Verbrennungsmotoren mit einem Pfand versehen und dadurch die Rücknahme gefördert. Danach werden sie gezielt aufbereitet, repariert oder wiederverwertet. So werden nicht nur Materialien durch die Wiederverwendung eingespart, sondern auch Emissionen im Produktionsprozess vermieden. Fraunhofer Institut für Produktionstechnik und Automatisierung (IPA) aus Stuttgart gemeinsam mit der Hertfelder GmbH Im Projekt: Automatisierte maskierungsfreie Zweifarbenlackierung für Spiegelgehäuse wurde eine Präzisions-Lackierungstechnologie entwickelt. Damit wird ungenutzter überschüssiger Lacknebel vermieden und die Lack-Verluste um bis zu 50 % gesenkt. Zudem bietet diese Technologie auch Anwendungsmöglichkeiten im Bereich des 3D-Drucks. Weitere Informationen finden Sie unter der Homepage des Preises (Link zu: (Quelle: BMWi, gekürzt) Seite 5 von 7
6 UMWELT - ABFALLWIRTSCHAFT Verunsicherung auf den Sekundärrohstoffmärkten Chinas neue Einfuhrbestimmungen für Abfälle aus dem Ausland sorgen für Aufregung auf den Sekundärrohstoffmärkten. Als Folge der Neuausrichtung des chinesischen Wirtschaftsmodells hin zu einem nachhaltigen Wachstum hat die chinesische Regierung im August 2017 Importverbote für 24 feste Abfallstoffe angekündigt. Davon betroffen sind Kunststoffabfälle, unsortiertes Altpapier, Textilien und Vanadiumschlacke. Damals hatte die Ankündigung einen kurzzeitigen Anstieg des Vanadiumpreises ausgelöst. Seit dem ist dieses Importverbot nun in Kraft. Zusätzlich hat das chinesische Ministerium für Umweltschutz Ende letzten Jahres die Umweltstandards für Abfallimporte verschärft. Ab dem gelten 11 neue Standards, welche die bisherigen aus dem Jahr 2005 ersetzen sollen. Es gelten dann strengere Regelungen für radioaktive und umweltschädliche Stoffe und andere Verunreinigungen der Abfälle und Schrotte. Damit steigt die Qualitätsanforderung für Abfallexporte nach China. Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Rohstoffagentur (DERA) ein DERA-Chart Februar 2018 zum Thema Chinas Anteil an den deutschen Kupferschrottexporten veröffentlicht (Link zur DERA: DERA-Chart Feb-2018) (Quelle: DERA) Aktuelle Änderungen im Verpackungsrecht einzelner EU- Staaten Die Auslandshandelskammern der IHK-Organisation (Link zur AHK-Startseite) unterstützen deutsche Unternehmen bei ihrem Markteintritt in anderen EU-Staaten und bei der Umsetzung der dortigen Vorschriften. Dies gilt auch für Umweltvorschriften, zum Beispiel im Bereich des Verpackungsrechts. Die Abteilung Umwelt der deutsch-französischen Auslandshandelskammer hat eine kurze Übersicht über aktuelle Änderungen im Verpackungsrecht in Frankreich, Belgien, Luxemburg, Spanien und Österreich erstellt. Sie kann auf der Homepage der AHK Frankreich abgerufen werden (Link zur AHK- Unterseite: pdf-datei) Kontaktadresse: Jennifer Baumann, Tel , jbaumann@francoallemand.com Seite 6 von 7
7 UMWELT - IMMISSIONSSCHUTZ Neues Portal bündelt Informationen zur Kerntechnik Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat gemeinsam mit den Bundesländern, dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) ein Portal zur Sicherheit in der Kerntechnik entwickelt und in deutscher und englischer Sprache freigeschaltet. Nach dem Atomgesetz sind Bund und Länder für die nukleare Sicherheit zuständig. Bislang mussten interessierte Bürgerinnen und Bürger auf den verschiedenen Internetseiten der Bundes- und Landesbehörden Informationen zu kerntechnischen Anlagen, Genehmigungsverfahren, der Atomaufsicht in Deutschland und Europa sowie zum Notfallschutz aufwändig recherchieren. Ab sofort bündelt die gemeinsame Plattform dieses Wissen in fünf Themenblöcken und ermöglicht somit einen vereinfachten Zugang zu allen relevanten Informationen (Link zum Portal: Link zur englischsprachigen Version: (Quelle: BMUB) Seite 7 von 7
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