Einladung. Tagesordnung Öffentlich

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1 Weiden i.d.opf., Einladung für die am Dienstag, um 14:30 Uhr stattfindende Sitzung des Finanz-, Vergabe, Grundstücks- und Sanierungsausschusses im kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Tagesordnung Öffentlich 1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses Etatberatungen vom Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses vom gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung. 3. Änderung der Gebührensatzung für das städt. Kinderhaus TOHUWABOHU 4. Zuwendungen an den SV Weiden 1921 e.v. 5. Bekanntgabe einer Eilentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO Berufsintegrations- Wiederholerklasse (BIK/H) für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge zum Schuljahr 2017/2018 an der Europa-Berufsschule Weiden i.d.opf.

2 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Vorlagebericht an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses Tagesordnungspunkt 1: Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücksund Sanierungsausschusses Etatberatungen vom Sachstandsbericht: Mit dem Protokoll der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses Etatberatungen vom besteht Einverständnis. Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend (x) öffentlich ( ) nichtöffentlich

3 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Vorlagebericht an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses Tagesordnungspunkt 2: Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücksund Sanierungsausschusses vom gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung. Sachstandsbericht: Bei den im Beschlussvorschlag genannten Themen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen. Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend (x) öffentlich ( ) nichtöffentlich

4 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Vorlagebericht an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss Tagesordnungspunkt 3: Änderung der Gebührensatzung für das städt. Kinderhaus TOHUWABOHU Sachstandsbericht: Die Gebühren im städt. Kinderhaus TOHUWABOHU wurden zuletzt mit Wirkung vom erhöht. Die nächste Erhöhung soll turnusmäßig zum stattfinden. Die Erhöhung ist den Kostensteigerungen der zu erwartenden Tariferhöhung mit Höhergruppierungen im Sozial- und Erziehungsdienst sowie den anstehenden Stufenerhöhungen geschuldet. Die Tariferhöhungen im Sozial- und Erziehungsbereich müssen entsprechend aufgefangen werden. Die sogenannte staatl. Betriebskostenförderung wird voraussichtlich erst rückwirkend ab erhöht. Für die Gebührenanpassung zum wurde die Defizitvereinbarung der Stadt Weiden i.d.opf. Stand herangezogen. Zugrunde gelegt wurde wie vorgegeben der Prozentsatz der Bruttogehaltssteigerung der Entgeltgruppe S 8a Stufe 3 des TVöD im Sozialund Erziehungsdienst unter Berücksichtigung der zu erwartenden Steigerung der Betriebskostenförderung. Die Berechnung ergibt eine notwendige Erhöhung der Gebühren um 10,00 pro Betreuungszeit für Krippe, Kindergarten und Hort. Zusätzlich ist eine Anpassung der Gebühr Mittagessen Hort von 4,00 auf 4,50 pro Essen/ Tag wegen höherer Mengen bei den Schulkindern erforderlich. Ebenso die Anhebung der Gebühr Brotzeit Hort von 15,00 auf 20,00 Pauschale/ Monat, da diese seit nicht mehr erhöht wurde und Preissteigerungen erfasst werden müssen. Unter Berücksichtigung der genannten Gründe wird folgende Erhöhung der Benutzungsgebühren zum vorgeschlagen: Betreuungszeit Gebühr ab Gebühr bis Erhöhung um Kinderhort 2 bis 3 Stunden 80,00 70,00 10,00 3 bis 4 Stunden 90,00 80,00 10,00 4 bis 5 Stunden 100,00 90,00 10,00 5 bis 6 Stunden 110,00 100,00 10,00 6 bis 7 Stunden 120,00 110,00 10,00 Mittagsessen Einzelpreis nur feste Buchung möglich 4,50 4,00 0,50

5 Betreuungszeit Gebühr ab Gebühr bis Erhöhung um Kindergarten 3 bis 4 Stunden 90,00 80,00 10,00 4 bis 5 Stunden 100,00 90,00 10,00 5 bis 6 Stunden 110,00 100,00 10,00 6 bis 7 Stunden 120,00 110,00 10,00 7 bis 8 Stunden 130,00 120,00 10,00 8 bis 9 Stunden 140,00 130,00 10,00 9 bis 10 Stunden 150,00 140,00 10,00 Mittagsessen Einzelpreis Nur feste Buchung möglich 4,00 4,00 0 Kinderkrippe 2 bis 3 Stunden 140,00 130,00 10,00 3 bis 4 Stunden 170,00 160,00 10,00 4 bis 5 Stunden 200,00 190,00 10,00 5 bis 6 Stunden 230,00 220,00 10,00 6 bis 7 Stunden 260,00 250,00 10,00 7 bis 8 Stunden 290,00 280,00 10,00 8 bis 9 Stunden 320,00 310,00 10,00 9 bis 10 Stunden 350,00 340,00 10,00 Mittagsessen Einzelpreis Nur feste Buchung möglich 3,50 3,50 0 Getränkegeld bei Betreuung (Pauschale/ Monat) bis 6 Stunden 10,00 10,00 0 ab 6 Stunden 15,00 15,00 0 Brotzeit Hort Pauschale/ Monat 20,00 15,00 5,00 Es ist vorgesehen, zusätzliche Buchungszeiten ab anzubieten, welche den tatsächlichen Bedarf bei den Eltern noch besser erfassen. Die Buchungsstunden werden dadurch nicht verändert (Bsp.: bis 7 h bisher nur Uhr jetzt auch Uhr). Die vorgeschlagene Gebührenstruktur erscheint insgesamt vertretbar und angemessen. Sie berücksichtigt die gestiegenen Betriebskosten und ist notwendig, um die zunehmende Kostenbelastung für den städt. Haushalt auszugleichen. Der Elternbeirat des Kinderhauses TOHUWABOHU wurde in der Elternbeiratssitzung vom über die Gebührenanpassung informiert und zu den neuen Gebühren ab gehört. Die neue Gebührensatzung soll zum in Kraft treten.

6 Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend (x) öffentlich ( ) nichtöffentlich

7 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Vorlagebericht an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses Tagesordnungspunkt 4: Zuwendungen an den SV Weiden 1921 e.v. Sachstandsbericht: Der Schwimmverein SV Weiden 1921 e.v. betreibt das Schätzlerbad in Eigenregie und erhält bisher von der Stadt Weiden i. d. OPf. jährlich einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von Euro (ab 2018: ). Die Beckenbäder werden bisher auf Grund eines Betriebsführungsvertrages von den Stadtwerken gepflegt und beaufsichtigt. Der Zuschuss wurde die letzten Jahre direkt an die Stadtwerke überwiesen. Spitzabrechnung ist jeweils erfolgt. Zum wurde eine ggmbh seitens des Vereins für den Betrieb des Schätzlerbades gegründet. Hintergrund dieser ggmbh-gründung ist die Enthaftung des Vereinsvorstandes im Falle einer Insolvenz des Schätzlerbades. Der Verein ist zu 100 Prozent Gesellschafter der ggmbh und hat das Mindeststammkapital in Höhe von Euro in die ggmbh eingelegt. Der Verein verpachtet an die ggmbh das Grundstück inklusive sämtlicher Betriebsvorrichtungen. Nicht mit verpachtet werden der Campingplatz und die Gaststätte, sowie die Volleyballfelder. Die ggmbh erzielt künftig Einnahmen aus den Eintrittsgeldern, Geldern vom Verein für Eintritte der Vereinsmitglieder, Vermietung der Schließfächer und der Minigolfanlage. Als Geschäftsführer ist aktuell nur Herr Kunz (hauptberuflich techn. Leiter WTW) im Handelsregister eingetragen, der gleichzeitig technischer Leiter ist. Herr Ziegler soll als kaufmännischer Leiter ebenfalls ins Handelsregister eingetragen werden. Beide Herren sind ehrenamtlich bei der ggmbh tätig und bekommen keine Vergütung. Die Stadtwerke sind künftig nur noch als Lieferant von Gas, Strom, Wasser und Wärme tätig. Der restliche Betrieb und die Aufsicht der Beckenbäder soll durch eigenes Personal der ggmbh sichergestellt werden. Die Zuwendungsvereinbarung aus dem Jahre 2012 zwischen der Stadt Weiden i. d. OPf. und dem Schwimmverein, sowie der Betriebsführungsvertrag zwischen dem Schwimmverein und den Stadtwerken wurden zwischenzeitlich gekündigt. (Ferienausschuss vom Nr. 52) Aus steuerlichen Gründen ist noch unsicher, ob die neu abzuschließende Zuschussvereinbarung zwischen dem Verein oder der ggmbh wie bisher möglich ist. Seitens des Schwimmvereins wurde deshalb um eine verbindliche Auskunft durch das Finanzamt Weiden nach 89 AO gebeten. Diese Anfrage fand im Januar 2018 statt, eine Antwort steht derzeit noch aus. Mit Beschluss vom des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss wurde ein Zuschuss in Höhe von Euro für das Jahr 2018 beschlossen. Auf Grundlage dieses Beschlusses und zur Finanzierung der ersten Ausgaben zur Vorbereitung der Badesaison wurde am eine Rate in Höhe von Euro an den Schwimmverein überwiesen. Da die nächste Rate im Mai fällig wird und bis dahin noch nicht mit einer finalen Vereinba-

8 rung zwischen der Stadt Weiden i.d.opf. und dem Schwimmverein bzw. der ggmbh zu rechnen ist wird um Freigabe der Auszahlung eines weiteren Teilbetrages i. H. v auch ohne abschließende neue Vertragsgrundlage gebeten. Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend (x) öffentlich ( ) nichtöffentlich

9 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Vorlagebericht an die Mitglieder des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses Tagesordnungspunkt 5: Bekanntgabe einer Eilentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO Berufsintegrations- Wiederholerklasse (BIK/H) für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge zum Schuljahr 2017/2018 an der Europa-Berufsschule Weiden i.d.opf. Sachstandsbericht: Mit Schreiben vom genehmigte die Regierung der Oberpfalz der Europa- Berufsschule Weiden i.d.opf. eine kooperative Halbjahresklasse (BIK-H) für Wiederholer, die noch keine Berechtigung des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule gemäß 15 BSO erwerben konnten. Die Klasse wird aus Landesmitteln in Höhe von ,00 gefördert. Förderfähig sind hier die Kosten des Kooperationspartners. Die Kosten für den Kooperationspartner wurden durch eine Ausschreibung ermittelt. Die Kosten für den Kooperationspartner betragen ,00 pro Klasse. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ,00 sind im Nachtragshaushalt 2018 bereitzustellen. Da die nächste Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses erst am stattfindet und die nächste Stadtratssitzung erst am anberaumt ist, erging folgende Entscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO vom : Die Stadt Weiden i.d.opf. ist mit der Einrichtung einer kooperativen Halbjahresklasse (BIK- H) ab dem bis zum an der Europa-Berufsschule Weiden i.d.opf. einverstanden. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ,00 sind im Nachtragshaushalt 2018 bereitzustellen. Monitoring und Evaluierung sind von der Europa-Berufsschule Weiden i.d.opf. in Zusammenarbeit mit dem künftigen Kooperationspartner zu bearbeiten. Durch die Europa-Berufsschule Weiden i.d.opf. in Zusammenarbeit mit dem künftigen Kooperationspartner sind die für den Verwendungsnachweis notwendigen Daten exakt zu ermitteln und die notwendigen Unterlagen incl. Sachbericht an die Stadt Weiden i.d.opf. zu übergeben. Die Europa-Berufsschule Weiden i.d.opf. hat die Leistungserbringung des Kooperationspartners zu überprüfen und zum Verwendungsnachweis zu bestätigen. Die Europa-Berufsschule Weiden i.d.opf. ist verpflichtet, in geeigneter Weise öffentlich über die Förderung der Sprachintensivklasse aus Mitteln des Freistaats Bayern zu informieren. Es sind auch die Schüler über diese Förderung zu unterrichten. Auf die Verwirklichung des Querschnittziels Chancengleichheit ist zu achten. Eine Unterschreitung der Mindestschülerzahl (16 Schüler- bzw. Schülerinnen) ist unverzüglich bei der Stadt Weiden i.d.opf. anzuzeigen.

10 Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend (x) öffentlich ( ) nichtöffentlich

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