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1 100 Jahre KESD Do 23. Juni 2016 Delegiertenversammlung 2016 Jahresbericht und Jahresrechnung 2015 Budget 2017 Gemeindeverband Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Baden

2 Team des Kindes- und Erwachsenenschutzdienstes des Bezirks Baden Neues Bild folgt 2

3 Traktanden Gemeindeverband Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Baden (KESD) Delegiertenversammlung 2016 Donnerstag, 23. Juni 2016 Gemeindehaus, Gemeindesaal Kornfeldweg Untersiggenthal Traktandenliste 1. Begrüssung, Präsenz 2. Wahl Stimmenzähler/-in 3. Protokoll der Delegiertenversammlung vom Jahresbericht Jahresrechnung 2015; Antrag zur Abschreibung der ausstehenden APK-Nachzahlung der Gemeinde Spreitenbach 6. Revisionsbericht und Déchargeerteilung 7. Budget Ersatzwahl in den Vorstand: Giovanna Suter-Spagnuolo (Gemeinderätin in Mellingen); Verabschiedung Daniela Koller 9. Ersatzwahl der Revisionsstelle 10. Genehmigung von redaktionellen Anpassungen der Satzungen und des Reglements über die Gemeindebeiträge 11. Informationen aus der Stelle 12. Varia Anschliessend herzliche Einladung zum Apéro 1

4 3. Protokoll Protokoll der Delegiertenversammlung des Gemeindeverbandes KESD Baden vom Donnerstag, 25. Juni 2015, Uhr, Zähnteschüür Oberrohrdorf Anwesend: Vorstand: Stichert Norbert, GR Untersiggenthal, Präsident Dell Anno Regula, Stadträtin Baden Koller Daniela, GR Mellingen, Aktuarin Möckel Anton, VA Würenlos Varga Stefan, Gebenstorf, Vorstand Entschuldigt: Gemeindevertreter Gemeinde: Gemeindevertreter: Baden Dell Anno-Doppler Regula Bellikon Egli Kurt Albert Bergdietikon Diggelmann Brigitte Birmenstorf Zangger Cordula Ehrendingen Cavin Daniel Ennetbaden Bischof Michel Freienwil Schneider Rebecca Gebenstorf Anner Cécile Killwangen Scherer Werner Künten Schneller Maria Mägenwil Bünzli Werner Mellingen Koller Daniela Stetten Fischer Barbara Turgi Meier Priska Untersiggenthal Stichert Norbert Würenlingen Zimmermann Patrick Würenlos Möckel Anton Anwesende Mitarbeitende KESD: Bellwald Elisabeth, Bertschi Reto, Buntzler Ramona, Felix Ueli, Gerhardt Doris, Näf Gerhard, Preisch Stephan, Schenker Roland, Schmid Dorothe 2

5 Traktanden 1 Begrüssung, Präsenz 2 Wahl Stimmenzähler/-in 3 Protokoll der Delegiertenversammlung vom 24. Juni Jahresbericht Jahresrechnung Revisionsbericht und Déchargeerteilung 7 Budget Genehmigung von Anpassungen zum Anstellungsreglement 9 Information aus der Stelle 10 Varia 1. Begrüssung, Präsenz Präsident Norbert Stichert begrüsst die anwesenden Gemeindevertreter, die anwesenden KESD-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter und die Gäste. Er stellt fest, dass die Unterlagen zur Delegiertenversammlung 2015 allen Mitgliedsgemeinden rechtzeitig zugestellt wurden. Es werden keine Änderungen oder Ergänzungen zur vorliegenden Traktandenliste gewünscht. Von den 17 Mitgliedsgemeinden sind 15 Delegierte anwesend. Die vertretene Stimmenzahl beträgt 44 von 46, das absolute Mehr Wahl Stimmenzähler/-in, Tagespräsident/-in Es wird darauf verzichtet, eine/n Stimmenzähler/in zu wählen. 3. Protokoll der Delegiertenversammlung vom 24. Juni 2014 Das Protokoll der letzten Delegiertenversammlung vom 24. Juni 2014 ist im Geschäftsbericht auf den Seiten 2 bis 6 publiziert. Beschluss: Das Protokoll wird ohne Änderungen einstimmig genehmigt 4. Jahresbericht 2014 Der Jahresbericht des Präsidenten 2014 und der Rechenschaftsbericht 2014 der Stellenleitung sind im Geschäftsbericht auf den Seiten 7 bis 11 abgedruckt. Zum Jahresbericht und dem Rechenschaftsbericht gibt es keine Ergänzungen bzw. Wortmeldungen. Beschluss: Der Geschäftsbericht 2014 exklusive der finanziellen Passagen wird einstimmig genehmigt. 3

6 5. Jahresrechnung 2014 Die Jahresrechnung 2014 ist in den Unterlagen auf den Seiten 14 bis 18 zu finden. Rechnungsführer Gerhard Näf erläutert die Jahresrechnung 2014 und weist darauf hin, dass diese nach dem neuen Rechnungslegungsstandard HRM2 erstellt ist und deshalb das Klientenvermögen von CHF 4,19 Mio. neu als Anhang zur Bilanz erscheint. Der Gemeindeverband KESD des Bezirks Baden weist einen Gewinn von CHF auf. Ebenfalls in den Unterlagen publiziert ist die Baukostenabrechnung für die Erweiterung der Büroräumlichkeiten. Diese kann CHF unter dem Budget abgeschlossen werden. Zur Rechnung werden keine weiteren Fragen gestellt. Beschluss: Die Jahresrechnung 2014 wird einstimmig genehmigt. 6. Revisionsbericht und Déchargeerteilung Der Revisionsbericht der Blunschi Treuhand AG, Baden-Dättwil, ist im Geschäftsbericht auf Seite 19 publiziert. Norbert Stichert verliest die entscheidenden Passagen. Beschluss: Der Antrag der Revisionsgesellschaft wird einstimmig genehmigt und dem Vorstand sowie dem Rechnungsführer die Décharge erteilt. 7. Budget 2016 Das Budget 2016 ist im Geschäftsbericht auf den Seiten 20 und 21 zu finden. Das Budget wird von Rechnungsführer Gerhard Näf vorgestellt und erläutert. Aufgrund des letztjährigen DV-Entscheids werden die Mandate von 100 Fällen pro 100 Anstellungsprozent eines Berufsbeistandes schrittweise weiter auf 80 Fälle reduziert. Norbert Stichert erklärt zudem, dass der KESD nächstes Jahr sein 100 Jahr-Jubiläum feiert. In diesem Zusammenhang sind Jubiläumsaktivitäten vorgesehen, die mit einem einmaligen Betrag von CHF budgetiert sind. Ebenfalls wurde neu ein wiederkehrender Betrag von CHF für die Kommunikation ins Budget gestellt. Dieser Betrag soll auch in den kommenden Jahren für Publikationen, Internet etc. zur Verfügung stehen. Zum Budget 2016 werden keine Fragen gestellt. Beschluss: Das Budget 2016 wird einstimmig genehmigt. 4

7 8. Genehmigung von Anpassungen zum Anstellungsreglement Norbert Stichert erläutert die beabsichtigten Anpassungen des Anstellungsreglements. Die Anpassungen in Art. 8 sind nötig, da das Anstellungsreglement nicht mit der gelebten Praxis und mit den ausgestellten Anstellungsverträgen übereinstimmt. Die Anpassungen in Art. 16 dienen lediglich der besseren Verständlichkeit. Beschluss: Die Anpassungen im Anstellungsreglement werden einstimmig gutgeheissen. 9. Informationen aus der Stelle Reto Bertschi begrüsst die beiden neuen Berufsbeistände Roland Schenker und Dorothe Schmid sowie Ramona Buntzler (Sekretariat) unter den Anwesenden, welche mit ihrer reichen Erfahrung den KESD des Bezirks Baden neu ergänzen. Zudem dankt er Herrn Gerichtspräsident Patrick Jegge und allen KESB Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihr Engagement und die angenehme Zusammenarbeit. Stephan Preisch erläutert das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) im Wandel. Seit ist das revidierte Kinder- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Nach einem medialen Aufsehen betreffend überlastete Familiengerichte wurde auch die Politik aktiv. Mitte Februar 2015 wurde das Projekt «Optimierungsmassnahmen KESR» gestartet. Den Kern dieses Projekts bildet die Erfahrungsaustausch-Gruppe (ERFA-Gruppe), die sich aus verschiedenen Gemeinde- und Kantonsvertretern, aus Verbänden und Fachpersonen aus Familiengerichten zusammen setzt. In einem Rundschreiben wurden alle involvierten Gruppen um Rückmeldungen betreffend Optimierungsmöglichkeiten gebeten. Die ERFA-Gruppe wird die Themen diskutieren und Lösungsvorschläge erarbeiten. Diese sollen bis Ende 2015 in einem Bericht vorliegen. Stephan Preisch fordert die anwesenden Gemeindevertreter nochmals auf, mitzuwirken und positive wie negative Erfahrungen, die mit dem KESR gemacht wurden, einzubringen. 10. Varia, Ehrungen Der Präsident Norbert Stichert dankt allen Anwesenden für ihre Teilnahme und ihr Interesse und den Mitarbeitenden für die engagierte Arbeit. Präsident Norbert Stichert Aktuarin Daniela Koller Mellingen, 2. Juli

8 4. Jahresbericht 2015 (99. Jahresbericht des KESD Bezirk Baden) Vorstand Präsident Aktuarin Norbert Stichert, Gemeinderat Untersiggenthal Daniela Koller, ehemalige Gemeinderätin Mellingen Regula Dell Anno, Stadträtin Baden Anton Möckel, Gemeinderat Würenlos Stefan Varga, ehemaliger Gemeinderat Gebenstorf Verbandsbuchhaltung und Administration Gerhard Näf 40% (20 % bis ) Kontrollstelle Blunschi Treuhand AG, Baden Personal Co-Leitung Reto Bertschi 50 % (20 % bis ) Stephan Preisch 30 % (20 % bis ) Berufsbeiständinnen / Elisabeth Bellwald 90 % Berufsbeistände Reto Bertschi 40 % (70 % bis ) Renate Burri 90 % Ueli Felix 80 % Doris Gerhardt 80 % (70 % bis ) Jeannette Marcelle Höfliger 100 % (Austritt per ) Brigitte Münger 90 % Stephan Preisch 70 % (80 % bis ) Roland Schenker 80 % Alexandra Schlatter Schwab 90 % Dorothe Schmid 90 % (Eintritt ) Sabine Graf 80 % (Eintritt ) Sachbearbeitung Jasmin Cuevas 40 % Jeannine Kreienbühl 50 % (Austritt per ) Raphaela Pavan 40 % (50 % bis ) Stefanie Werder 80 % Beatrice Woodtli 50 % (Austritt per ) Sandra Zeller 70 % (60% bis ) Marlis Zumsteg 100 % 6

9 Marion Fischer 40 % (Neu ab ) Ramona Buntzler 100 % (Eintritt per ) Empfang Susanne Gärtner 50 % Leiter Administration/ Gerhard Näf 60 % (80 % bis ) Finanzen Finanzen Marion Fischer 60 % (100 % bis ) Deborah Hofmann 100 % Jasmin Cuevas 30 % 4.1 Jahresbericht des Präsidenten 2015/2016 Der Vorstand hat im Berichtsjahr eine neue und umfassende Kompetenzverordnung erarbeitet und beschlossen. Sie führt übersichtlich die entsprechenden Tätigkeiten auf und bestimmt, welches Organ für die abschliessenden Entscheide zuständig ist. Auf Anregung von Regula Dell Anno wurde ein Kommunikationskonzept erarbeitet, dieses gestaltet sich als Checkliste, um im Ereignisfall entsprechend reagieren zu können und alle notwendigen Stellen inkl. der Mitgliedsgemeinden miteinzubeziehen. Die Website erfuhr einen Relaunch. Gleich auf der Einstiegsseite werden Antworten zu den häufigsten Fragen gegeben. Detailliert werden die Begriffe KESR/ KESB/KESD erläutert und damit den Besuchern direkt die Möglichkeit gegeben, sich zu informieren, welche Stelle sie für ihr Anliegen zu kontaktieren haben. In diesem Zusammenhang erfahren wir häufig, dass das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht und die zuständigen Gremien bei der Bevölkerung noch kaum bekannt sind. Um darüber umfassend informieren zu können, bietet uns das 100-jährige Jubiläumsjahr des KESD (früher Amtsvormundschaft) eine einmalige Gelegenheit. Historiker Ernst Guggisberg verfasste ein Buch über die Geschichte der Amtsvormundschaft und einen Beitrag für die Badener Neujahrsblätter. Anlässlich einer Medienorientierung wurden diese vorgestellt und die Medienvertreter über das KESR, unseren Dienst und unsere Vorhaben im Jubiläumsjahr in Kenntnis gesetzt. Die Berichterstattung fand guten Anklang. Als weitere Aktivitäten erarbeitete die Firma Girod Gründisch eine Plakatkampagne. Auf den Plakaten sind detaillierte Informationen und Erfahrungsberichte aus der beistandschaftlichen Tätigkeit abgedruckt. Die Gestaltung ist in dem Sinne natürlich nicht plakativ, sondern man soll sich zum Lesen Zeit nehmen. Die Idee mit am Plakatständer befestigten Stühlen 7

10 soll dazu animieren. In allen Mitgliedsgemeinden wurden gut frequentierte Plätze für die Installation gefunden. Am 20. Oktober 2016 wird im Saal des Restaurants Roter Turm in Baden eine Podiumsdiskussion durchgeführt mit dem Fokus auf den Kindes- und Erwachsenenschutzdienst, was seine Aufgabe im Rahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts sind und wie die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Institutionen funktioniert. Im Herbst 2015 fand in Lausanne anlässlich des Jubiläumsjahrs ein zweitägiger Personalausflug bei blendendem Wetter statt. Zum Weihnachtsessen lud der Vorstand zu einem szenischen Rundgang ins ehemalige Kloster Gnadenthal. Zwei Klosterschwestern mimende Besucherführerinnen führten uns in die Geschichte des Ortes ein. Danach nahmen wir im dortigen Restaurant das Nachtessen ein. Allen Mitarbeitenden, der Co-Stellenleitung und dem Rechnungsführer sowie meinen Vorstandskolleginnen und -kollegen gebührt mein herzlicher Dank für ihre grosse und engagierte Arbeit. Norbert Stichert 8

11 4.2 Rechenschaftsbericht 2015 De Senectute vom Alter und Altern des junggebliebenen KESD Baden Im Jahr 2016 feiert der KESD Baden sein 100 jähriges Bestehen mit verschiedenen Jubiliäumsaktivitäten: somit sind Gedanken zum Alter und insbesondere Altern angezeigt. Ein Jahrhundert! Der KESD Baden betreute im Berichtsjahr Personen mit einer Altersbreite von Null bis hundert Jahren (eine betreute Person kam im Jahre 2015 zur Welt, zwei Personen konnten im Berichtsjahr ihr Centurium feiern; sie sind damit aktuell die ältesten von uns betreuten Personen). Früher (dieses Wort taucht häufig auf im Bereich Alter und Altern) war das Alter oft ein Grund für eine Beistandschaft. So konnte eine Person auf eigenes Begehren einen Vormund beantragen, «wenn sie dartut, dass sie infolge von Altersschwäche ( ) ihre Angelegenheiten nicht gehörig zu besorgen vermag.» In der entsprechenden Kommentierung wurden als diesbezügliche Gründe gravierende Vergesslichkeit, grosse Passivität, Antriebsarmut und körperliche Leiden wie Lähmung, Erblindung, Taubheit und Gicht erwähnt. Man sprach von einer cura debilium (Gebrechlichkeitspflegschaft). Es verging dann auch eine Zeit, bis der Begriff der sog. Altersbeistandschaft Einzug hielt. Doch nun, und hier lässt sich der 100-Jahre-Sinneswandel der gesellschaftlichen Haltung klar zeigen: Nicht mehr der umfassend betreute und verwaltete ältere Mensch, sondern der selbstbestimmte, selbstständige und kompetente ältere Mitbürger steht im Zentrum. Diesem Wandel wurde im neuen (auch schon 3 Jahre alten) Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) endlich Rechnung getragen mit den erklärten Revisionszielen: Förderung des Selbstbestimmungsrechts in der Form der eigenen Vorsorge (Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag), besserer Schutz urteilsunfähiger Personen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen und der Massnahme nach Mass. Das Alter per se ist somit kein alleiniger Grund mehr für eine Beistandschaft! Ein weiterer Parameter für den Umgang mit dem Alter und Altern (was ja bekanntlich nur den anderen, aber sicherlich nicht einem selbst geschieht) ist die staatliche Haltung in Form der Gesetzgebung. Auch diesbezüglich lässt sich eindrücklich zeigen, in welcher veränderlichen Zeit wir leben. Haltung Der Grundgedanke des Gesetzes war immer, diejenigen Personen, welche, aus welchen Gründen auch immer, nicht selbständig für sich handeln konnten, zu begleiten und zu betreuen. Je nach Sprache und Zeitgeist wurde dies aber unterschiedlich interpretiert und ausgeführt. So wurde im 249 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches für den Kanton Aargau (1848) mit der Marginalie «Schutzpflicht des Staates» festgehalten: «Personen, welche der elterlichen Gewalt nicht unterworfen und aus irgendeinem Grunde ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen unfähig sind, stehen unter der Obsorge und dem besonderen Schutze 9

12 des Staates». Im alten Vormundschaftsrecht wurden keine expliziten Ziele vorgegeben, stattdessen die einzelnen Bevormundungs-, Beirats- und Beistandsfälle genannt. Begründet wurde dies mit der damaligen Ausdrucksweise wie Geisteskrankheit, Trunkenheit, Alter oder lasterhafter Lebenswandel. Doch erst am kam ein moderner Zweckartikel ins Gesetz: «Die behördlichen Massnahmen des Erwachsenenschutzes stellen das Wohl und den Schutz hilfsbedürftiger Personen sicher. Sie sollen die Selbstbestimmung der betroffenen Person so weit wie möglich erhalten und fördern» (Art. 388 ZGB). Auch diese Haltungsänderung des Gesetzes widerspiegelt den gesellschaftlichen Wandel der letzten 100 Jahre. Dies ist nachzulesen in der von Herr Ernst Guggisberg erstellten Jubiläumsschrift: Dem Autor sei auch an dieser Stelle herzlich für die stets angenehme Zusammenarbeit gedankt. Damit dieser moderne Gesetzeszweck (wie wird man wohl in 100 Jahren darüber berichten?) umgesetzt werden kann, bedarf es Personal, Zeit und Know-How. Nur dadurch kann die gesetzlich geforderte Gratwanderung zwischen Schutz und Selbstbestimmung gewährleistet werden. Dies sind wir den Kindern und Erwachsenen schuldig. Die, analog zur gesellschaftlichen Tendenz der Individualisierung, Förderung des Wohles der Kinder (im Bereich Vaterschaft, Unterhalt, Besuchsrecht, Pflegeverhältnisse, Platzierungen, Kindesvermögen) und Erwachsenen (im Bereich Wohnen, Gesundheit, Arbeit, soziale Integration und Akzeptanz für andere Lebensformen; wie sagte schon Eugen Huber, Begründer des damaligen ZGB bereits 1902: «Es muss auch solche Käuze geben.») ist weiterhin sehr anspruchsvoll und gelingt nur, wenn das Zusammenwirken, -halten, -bringen, -stimmen der verschiedensten sozialen Sphären wie Familie, Familiengericht, Vermieter, Arbeitgeber etc. sowie Beistandsperson und insbesondere der betroffenen Person einigermassen funktioniert. Der Wandel der Tätigkeit und Haltung der Amtsvormünder bzw. Berufsbeistände wurde, vom gleichen Autor wie unsere Jubiläumsschrift, vertieft aufgearbeitet und ist nachzulesen unter: Handout.pdf. Das Jahr 2015 des KESD Baden Im Berichtsjahr bringen es alle Mitarbeitende zusammen auf 151 Dienstjahre. Dies zeigt eine grosse Stabilität des Teams, welche auch durch die von den Gemeinden gewährten Strukturen unseres Dienstes ermöglicht wird. Im Berichtsjahr mussten wir uns von drei Mitarbeiterinnen verabschieden: Beatrice Woodtli wurde nach 28 Jahren pensioniert. Ihr sei an dieser Stelle erneut herzlich gedankt für ihren Einsatz zugunsten des Wohles von unzähligen Kindern und Erwachsenen, für welche sie die Administration führte. Zudem wurde Frau Jeannette Marcelle Höfliger nach 4 Dienstjahren ebenfalls pensioniert. Frau Jeannine Kreienbühl verliess uns nach fünf Dienstjahren um in der Nähe ihres Wohnortes eine ähnlich gelagerte Funktion anzutreten. Auch ihnen gebührt unser grosser Dank. Neu zu uns gestossen sind die Berufsbeiständinnen Dorothe Schmid und Sabine Graf sowie in der Administration Frau Ramona Buntzler herzlich willkommen! In diesem Vor Jubiläumsjahr konnten wir erstmals in der Geschichte unseres Dienstes 10

13 einen zweitägigen Geschäftsausflug nach Lausanne realisieren. Des Weiteren genossen wir das traditionelle Weihnachtsessen mit dem schon fast obligaten kulturellen Vorspann (szenische Führung im Kloster Gnadenthal). Wir danken diesbezüglich den Organisatoren, Frau Daniela Koller und den Herren Roland Schenker und Toni Möckel. Unsere gesetzliche Aufgabe können wir nur deshalb erfüllen, als alle Mitarbeitenden, unabhängig des Lebens- und Dienstalters, ihr Engagement weiterhin für den KESD Baden investieren. Wir danken sehr! Ebenso danken wir herzlich weiterhin Herrn Geri Näf, unserem Leiter Administration/Buchhaltung und Verbandsrechnungsführer. Zusammen mit dem unveränderten Vorstand unter der Leitung von Herrn Norbert Stichert steuern wir zugunsten der betroffenen Personen auf das Jubiläumsjahr zu. Wir freuen uns! Stephan Preisch, Reto Bertschi Co-Stellenleitung 11

14 4.3 Statistik Fallzahlen Total geführte Massnahmen Stand Zuwachs Abgänge Stand Geführte Massnahmen Geführte Massnahmen pro Gemeinde Baden Bellikon Bergdietikon Birmenstorf Ehrendingen Ennetbaden Fislisbach Freienwil Gebenstorf Killwangen Künten Mägenwil Mellingen Neuenhof Obersiggenthal Remetschwil Spreitenbach Stetten Turgi Untersiggenthal Wohlenschwil Würenlingen Würenlos

15 Finanzzahlen Geführte Massnahmen Mit Zahlungsverkehr Ohne Zahlungsverkehr Verwaltete Vermögen (in Mio CHF) Liegenschaften (in Mio. CHF) Nicht erhoben Nicht erhoben Anzahl Buchungen Anzahl Buchungen pro Fall * *Neueinführung KLIB 13

16 5. Jahresrechnung Bilanz per Anfangsbestand Endbestand AKTIVEN CHF CHF Flüssige Mittel (Bank) Forderungen Aktive Rechnungsabgrenzung Total AKTIVEN PASSIVEN CHF CHF Verbindlichkeiten Sozialversicherungen Passive Rechnungsabgrenzung Kurzfristige Rückstellungen Eigenkapital Jahresergebnis Total PASSIVEN

17 5.2 Anhang zur Bilanz CHF CHF Eventualverpflichtungen Gesamtbetrag der Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und Pfandbestellungen zugunsten Dritter Wesentliche Beteiligungen Jede Beteiligung, die für die Beurteilung der Vermögensund Ertragslage wesentlich ist Nichtbilanzierte Leasingverbindlichkeiten Summe aller zukünftigen Leasingraten (inkl. Zins) oder deren Barwert (diskontiert) Nichtbilanzierte Mietverbindlichkeiten Verbindl. Miete Büroräumlichkeiten, Jahresmiete Mietvertrag erstmals kündbar per Verwaltung von Klientengelder Klientenguthaben auf dem Postcheckkonto der KESD Verwaltung von Gemeindedarlehen Gemeindedarlehen auf dem Postcheckkonto der KESD Passive Rechnungsabgrenzung Klib.net Zusatzlizenzen Vebego, Fensterreinigung Nebenkosten Miete Nebenkosten Miete Jubiläum AV/KESD 100 Jahre Jubiläumsaktivitäten (aus Lärmentschädigung) Reisekosten und Spesen Übrige Abgrenzungen Ausbildungskosten

18 5.3. Erfolgsrechnung 2015 Konto Kontobezeichnung Rechnung 2015 Budget 2015 Rechnung 2014 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Entschädigung Vorstand Löhne Personal, Dienstaltergeschenke ) Lohnrückvergütungen (UVG/KTG/EO, etc) Kinder- und Ausbildungszulagen (Verband) AG-Beiträge AHV/IV/EO/ALV AG-Beiträge Pensionskasse APK AG-Beiträge Unfallversicherung AG-Beiträge FAK AG-Beiträge Krankentaggeld Aus- und Weiterbildung Personal Personalbeschaffung Übriger Personalaufwand Personalanlässe, -ausflüge Personalaufwand Büromaterial und Drucksachen Fachliteratur, Zeitschriften Büromöbel und -geräte Hardware Software Büroeinrichtungen, Büroausbau Strom, Wasser Telefon, Internet Frankaturen Post- und Bankspesen Rechnungsrevision Informatikaufwand Sachversicherungsprämien Büroreinigung Unterhalt Büromöbel und -geräte Unterhalt Hardware

19 Konto Kontobezeichnung Rechnung 2015 Budget 2015 Rechnung 2014 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Miete Büro ) Miete Archiv Miete Kopiergeräte Reisekosten und Spesen Wertberichtigungen auf Forderungen ) Übriger Betriebsaufwand Sach- und übriger Betriebsaufwand Zinsen fl. Mitttel Entschädigungen von Gemeinden Übriger Ertrag ) Ertrag Ausserord. Aufwand Jahresergebnis TOTAL AUFWAND / ERTRAG Erläuterungen zur Erfolgsrechnung ) Übriger Ertrag freiwillige Mandatsführung für Wettingen (1 Mandat) 2) Löhne Personal Der effektive Aufwand ist Fr tiefer als budgetiert, da eine Beistandsperson später eingestelltwurde, als geplant. Neu wurden aber Rückstellungen von Fr gebildet, wegen Ferienguthaben/Gleitzeitsaldo/Dienstaltergeschenke 3) Miete Büro Aufwand tiefer, da NK-Abrechnung 2014 nur Fr statt Fr ist.. 4) Wertberichtigung auf Forderungen Gemeinde Spreitenbach (APK) Fr ; VST aus früheren Jahren Fr Antrag: Auf die Forderung gegenüber Spreitenbach aus dem Jahre 2009 sei zu verzichten, und den Betrag im Rechnungsjahr 2016 auszubuchen. Kontoänderungen Übrige AG-Beiträge neu Kinder- und Ausbildungszulagen (Verband) Anlässe, Ausflüge neu Personalanlässe, -ausflüge 17

20 5.4 Definitiver Gemeindeverteiler 2015 Gemeinde Einwohner Sockelbeitrag Sekretariat geschätzt Sekretariat effektiv Sekretariat verrechnet Beistand Stunden Beistand geschätzt Beistand effektiv Beistand verrechnet Beitrag effektiv bezahlt Betrag zu bezahlen Differenz Nachz.( ) Rückerst.(+) Baden Bellikon Bergdietikon Birmenstorf Ehrendingen Ennetbaden Freienwil Gebenstorf Killwangen Künten Mägenwil Mellingen Stetten Turgi Untersiggenthal Würenlingen Würenlos Total

21 6. Revisionsbericht 19

22 7. Budget Budget 2017 Konto Kontobezeichnung Budget 2017 Budget 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Entschädigung Vorstand Löhne Personal Lohnrückvergütungen (UVG/KTG/EO, etc) Kinder- und Ausbildungszulagen (Verband) AG-Beiträge AHV/IV/EO/ALV AG-Beiträge Pensionskasse APK AG-Beiträge Unfallversicherung AG-Beiträge FAK AG-Beiträge Krankentaggeld Aus- und Weiterbildung Personal Personalrekrutierung Übriger Personalaufwand ) ) Personalanlässe, -ausflüge Personalaufwand Büromaterial und Drucksachen Fachliteratur, Zeitschriften Büromöbel und -geräte Hardware Software Strom, Wasser Telefon, Internet Frankaturen Post- und Bankspesen Kommunikation (Publikationen) Rechnungsrevision ) Informatikaufwand ) Sachversicherungsprämien Büroreinigung Unterhalt Büromöbel und -geräte Unterhalt Hardware )

23 Konto Kontobezeichnung Budget 2017 Budget 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Miete Büro Miete Kopiergeräte Reisekosten und Spesen Wertberichtigungen auf Forderungen Übriger Betriebsaufwand Sach- und übriger Betriebsaufwand Zinsen fl. Mitttel Entschädigungen Gemeinden Übriger Ertrag Ertrag Jahresergebnis TOTAL AUFWAND / ERTRAG Erläuterungen zum Budget ) Übriger Personalaufwand Temporäre Arbeitskräfte und Supervision 2) Rechnungsrevision Höhere Kosten wegen Wechsel der Revisionsstelle 3) Informatikaufwand Aufwandminderung zu Lasten Konto Unterhalt Hardware 21

24 7.2 Provisorischer Gemeindeverteiler 2017 Die Beträge sind nach den Fallzahlen 2015 geschätzt und werden 2018 definitiv abgerechnet Gemeinde Einwohner per Klienten 2015 Klienten- Monate mit ZV Klienten- Monate ohne ZV Beistand Stunden 2015 Sockelbeitrag* 2017 Sekretariatsbeitrag** 2017 Beistandsbeitrag*** 2017 Gesamtbeitrag 2017 Baden Bellikon Bergdietikon Birmenstorf Ehrendingen Ennetbaden Freienwil Gebenstorf Killwangen Künten Mägenwil Mellingen Stetten Turgi Untersiggenthal Würenlingen Würenlos Total * Infrastrukturkosten pro Einwohner CHF ** Personalkosten für Sekretariat und Buchhaltung, Ansatz pro Monat ohne Zahlungsverkehr CHF 65.00, mit Zahlungsverkehr CHF *** Personalkosten Berufsbeistände (verrechenbar Jahresstunden pro 100 % Pensum) Std. Ansatz CHF

25 8. Ersatzwahl in den Vorstand Daniela Koller, Aktuarin und ehemalige Gemeinderätin von Mellingen tritt per aus dem Vorstand zurück. Zur Ersatzwahl stellt sich Frau Giovanna Suter-Spagnuolo, Gemeinderätin von Mellingen Antrag: Es sei Frau Giovanna Suter-Spagnuolo für den Rest der laufenden Legislaturperiode zu wählen. 9. Ersatzwahl der Revisionsstelle Herr Thomas Blunschi von der Blunschi Treuhand AG tritt als Revisor per zurück. Für seine langjährige Tätigkeit danken wir Herrn Blunschi ganz herzlich. Der Vorstand hat Offerten von drei verschiedenen Treuhand-firmen eingeholt und geprüft. Antrag: Es sei die Firma Hüsser Gmür und Partner AG, 5400 Baden zur neuen Revisionsstelle für den Rest der laufenden Legislaturperiode zu wählen. 10. Redaktionelle Anpassungen der Satzungen und des Reglementes über die Gemeindebeiträge Der Vorstand hat die Satzungen und das Reglement über die Gemeindebeiträge redaktionell angepasst. Inhaltlich wurde nichts geändert. Folgende Bezeichnungen sind ersetzt worden: Amtsvormundschaft = KESD Abgeordnete = Delegierte Verbandsrechnungsführer = Rechnungsführer Personalreglement = Anstellungsreglement Voranschlag = Budget Klientenbeitrag = Mandatsträgerentschädigung Budget-Gemeindebeiträge = Provisorischer Gemeindeverteiler Effektiv-Gemeindebeiträge = Definitiver Gemeindeverteiler Vormund = Berufsbeistand Vormundsbeitrag = Beistandsbeitrag Antrag: Es seien die Satzungen und das Reglement über die Gemeindebeiträge in der vorliegenden überarbeiteten Version zu genehmigen. 23

26 Stimmrechte Baden 10 Bellikon 1 Bergdietikon 2 Birmenstorf 2 Ehrendingen 3 Ennetbaden 2 Freienwil 1 Gebenstorf 3 Killwangen 1 Künten 1 Mägenwil 2 Mellingen 3 Stetten 2 Turgi 2 Untersiggenthal 4 Würenlingen 3 Würenlos 4 Total 46 24

27 Vorstand mit Stellenleitung 25

28 Die 17 Verbandsgemeinden des KESD mehr Infos auf kesdbaden.ch Gemeindeverband Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Baden Gstühlplatz Baden info@kesdbaden.ch Tel Fax

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