54. Jahrgang Freitag, den 21. November /2014

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "54. Jahrgang Freitag, den 21. November /2014"

Transkript

1 54. Jahrgang Freitag, den 21. November /2014 Redaktionsschluss l für die Weihnachts- und Neujahrsgrüße in der Weihnachtsausgabe des Nachrichtenblattes vom ist am Freitag, , Uhr. l für die Beiträge des redaktionellen Teils ist der Redaktionsschluss bereits am Freitag, , um Uhr. Die erste Ausgabe des Nachrichten - blattes im neuen Jahr erscheint am Freitag, Der Redaktionsschluss hierfür ist am l Montag, , Uhr. Aus dem Gemeinderat Bericht über die Sitzung des Gemeinderats am Anwesend: Stadträte Josef Beyerle, Berthold Birkle, Germann Eberhardt, Annerose Gillner, Martin Grupp, Paul Hafner, Anton Leberle, Manfred Reimer, Eberhard Rupp, Nikolaus Rupp, Joachim Schicketanz, Martin Schill, Bruno Schwenninger, Heike Spielberger, Iris Wachter, Ortsvorsteher Hügler, Ortsvorsteher Hoesch, Ortsvorsteher Kornmann Nicht anwesend: Stadtrat Lothar Köhl Bürgerfragestunde Ein Elchinger Bürger erkundigte sich nach dem Sachstand hinsichtlich der dringend notwendigen Sanierung der L1084 zwischen Elchingen und Neresheim. Hierzu berichtete Bürgermeister Dannenmann, dass er im ständigen Kontakt mit dem zuständigen Regierungspräsidium ist, jedoch derzeit keine näheren Informationen darüber vorliegen, wann und ob ein Ausbau erfolgen kann. In diesem Zusammenhang wies Bürgermeister Dannenmann darauf hin, dass neben der L1084 auch die L2033 zwischen Neresheim und Iggenhausen sowie die Landesstraße Richtung Bopfingen sich in einem äußerst schlechten Zustand befinden und auch hier auf die Sanierung gedrängt werden müsse. Vorstellung Ökokonto durch Landschaftsarchitekt Andreas Walter Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Dannenmann Herrn Andreas Walter begrüßen, der von Stadt Neresheim beauftragt wurde, die zur Ausweisung von Baugebieten rechtlich geforderten Ausgleichsflächen zu bilanzieren. Herr Walter erläuterte dem Gremium die Anforderungen zur Erstellung eines Ökokontos. Das Ökokonto ist ein Instrument, um vorsorgend Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich zu bevorraten. Im Rahmen dieses Kontos können Gemeinden bereits vor der Planung von Baugebieten Ausgleichsmaßnahmen durchführen und später refinanzieren. Auch können Maßnahmen verschiedenen Zu Beginn der Sitzung besuchte der Gemeinderat anlässlich des 30-jährigen Jubiläums die Räume des Treffpunkt F im Alten Schulhaus in der Stadtmitte. Für das Leitungsteam informierte Melanie Gichert die Anwesenden über die aktuellen Angebote und vielfältigen Nutzungen des familienfreundlichen Angebots für Eltern und ihre Kinder in den verschiedensten Altersgruppen. Projekten zu- oder abgebucht werden. Dem Ökokonto können nur Flächen zugerechnet werden, die auch ökologisch aufwertbar sind. Diese Flächen dürfen nicht durch Eingriffe bedroht werden und nicht mit staatlichen Förderprogrammen durchgeführt werden. Rückwirkend sind Maßnahmen bis max anrechenbar. Bei Erstellung der Bilanzierung konnte Herr Walter auch auf städt. Flächen zurückgreifen, die in der Vergangenheit widerrechtlich von privaten Angrenzern bewirtschaftet wurden und nun einer entsprechenden naturschutzrechtlichen Nutzung zugeführt werden (wie beispielsweise Anlegung einer Fettwiese, Magerwiese, Lerchenfenster oder Buntbrache sowie Aufwertung durch Magerrasen, etc.). Die Aufwertung dieser Flächen erfolgt anhand definierter Punktzahlen, welcher dann die unterschiedlichen Maßnahmen (bspw. bei der Ausweisung von Baugebieten) entgegengesetzt werden. Bürgermeister Dannenmann dankte Herrn Walter für die Ausführungen. Es sei der richtige Weg, Ausgleichsmaßnahmen bereits im Vorfeld zu planen. Hierfür sei das Ökokono das geeignete Instrument. Ortsvorsteher Hügler begrüßte das Vorhaben, welches seitens des Ortschaftsrats Dorfmerkingen seit langem angeregt wurde. Dies sei nun die Gelegenheit, städtische Flächen sinnvoll und auf ökologischer Weise zurückzuführen. Außerdem appellierte Herr Hügler an seine Ortsvorsteher-Kollegen, im Gespräch mit den Landwirten eine für alle Seiten verträgliche Situation zu schaffen. Darüber hinaus dürfe es keine Benachteiligung einzelner Landwirte geben, sondern es müsse eine Gleichbehandlung aller Fälle erfolgen. Dann könne er voll hinter der Maßnahme stehen. Stadtrat Grupp erkundigte sich, ob es möglich ist, dass Landwirten die Pflege der Flächen übernehmen. Dies könne im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung (ggf. mit Entschädigung) erfolgen, so Bürgermeister Dannenmann. Ortsvorsteher Hoesch erkundigte sich, wer die Kontrolle der umgesetzten Maßnahmen durchführe. Aus seiner Sicht kennen Landwirte ihre Grenzen sehr gut und man könne die widerrechtliche Bewirtschaftung nicht weiter dulden. Herr Walter bot an, die Kontrolle einmal jährlich zu übernehmen, allerdings wäre es sinnvoll, auf das Wissen und die Mithilfe der ortskundigen Ortsvorsteher zurück zu greifen; ggf. könne man auch 865

2 den Landschaftserhaltungsverband um Unterstützung bitten. Die Erfassung der betroffenen Flächen für das Ökokonto sei noch nicht abgeschlossen. Er rechne damit, dass er hierfür noch ungefähr noch 2 Jahre benötige. Stadtrat Nikolaus Rupp freute sich, dass man dadurch städtische Flächen zurück gewinnen könne. Außerdem begrüßte er die Aufwertung der gewonnen Flächen, deren Zurechnung zum Ökokonto und die daraus resultierende Förderung der Landschaft im Hinblick auf den Naturschutzes. Auch spare man dadurch Geld anstatt neue, kostspielige Ausgleichsmaßnahmen durchführen zu müssen. Er war sich sicher, dass die Landwirte sich gegenseitig kontrollieren werden. Ortsvorsteher Kornmann sprach sich dafür aus, auf den städtischen Flächen eher auf blühende Maßnahmen statt Neuanlegung von Windschutzhecken zu setzen, um dadurch heimischen Pflanzen und Tieren neuen Lebensraum zu geben. Herr Walter fügte hierzu an, dass sich die Maßnahmen in die Landschaft einfügen sollen. Im Übrigen erhalte man je nach Maßnahmen unterschiedliche Punktzahlen. Das Gremium nahm die Informationen zustimmend zur Kenntnis. Baugebiet Sohlhöhe II, Neresheim Festlegung von Vergaberichtlinien für den Verkauf Bauplätze und Festlegung des Bauplatzpreises Bürgermeister Dannenmann erinnerte an die Vertagung des Tagesordnungspunktes in der letzten Gemeinderatssitzung. Mit der Beschlussfassung des Bebauungsplans Sohlhöhe II wurde der Grundstein für die Erschließung von 17 Bauplätzen (Geschwister-Scholl-Platz sowie in der Verlängerung der Graf- Stauffenberg-Straße) gelegt und eine Bebauung im Jahr 2015 angedacht. Da für mehrere Plätze mehrere Bewerber vorhanden sind, müsse nun ein Vergabeverfahren festgelegt werden. Zunächst wurde seitens der Verwaltung ein Bieterverfahren bevorzugt, allerdings sprach sich das Gremium nach verschiedenen Vorberatungen mehrheitlich für eine Versteigerung durch einen Notar aus. Diese soll nach folgendem Schema ablaufen: 1. Die 4 bereits erschlossenen Bauplätze am Geschwister-Scholl-Platz sowie die 13 Plätze des ersten Erschließungsabschnittes in der Verlängerung der Graf-Stauffenberg-Straße werden unter den Bewerbern meistbietend versteigert (unter Ausschluss der Öffentlichkeit). 2. Zugelassen sind nur solche Bewerber, welche auf das Anschreiben vom geantwortet haben und ein Wohnhaus zur Eigennutzung errichten wollen. 3. In der Versteigerung werden alle 17 Bauplätze angeboten. 4. Die Reihenfolge der Bauplatzversteigerung wird nach Anzahl der Bewerbungen festgelegt. Gestartet wird mit der höchsten Anzahl der Bewerbungen. 5. Bei gleicher Bewerberanzahl für einen Bauplatz entscheidet das Los über das als nächstes zu versteigernde Grundstück. 6. Das Startgebot ist der vom Gemeinderat festzulegende Bauplatzpreis. 7. Geboten werden kann in Ein-Euro- Schritten (pro m²). 8. Nach Behandlung aller 17 Grundstücke gilt der Zuleitungsstau als gelöst, auch wenn Grundstücke nicht verkauft wurden. Danach soll wieder zum bisherigen Bauplatzvergabeverfahren zurückgekehrt werden. 9. Nach erfolgter Ersteigerung eines Bauplatzes wird der Erwerber von der weiteren Versteigerung ausgeschlossen. Bürgermeister Dannenmann gab zur Kenntnis, dass er nach wie vor eher das Bieterverfahren bevorzuge, da es anonymisiert ablaufe, indem jeder Bauinteressent seine Gebote in einem verschlossenen Umschlag abgeben würde. Dem schloss sich Stadtrat Leberle im Namen der Freien Wähler Vereinigung an. Stadträtin Wachter betonte, dass die CDU-Fraktion mit dem von Ihnen ausgearbeiteten Vorschlag mehr Transparenz schaffen und Preistreiberei verhindern wollte. Der Gemeinderat beschloss bei 4 Nein- Stimmen und 2 Enthaltungen das vorgenannte Vergabeverfahren (notarielle Versteigerung). Bürgermeister Dannenmann betonte nochmals, dass nach Durchführung des Versteigerungsverfahrens und damit Auflösung des Versteigerungsverfahrens wieder zum bisherigen Vergabeverfahren (zeitliche Reihenfolge) zurückgekehrt werde. Des Weiteren wurde der Bauplatzpreis einstimmig auf 99,00 Euro festgelegt. Bürgermeister Dannenmann freute sich, dass man die Bauplätze in diesem attraktiven Baugebiet unter 100 Euro anbieten könne und betonte die gute Lage mit hervorragender Infrastruktur. Schulorganisatorische Maßnahmen nach 30 Schulgesetz Baden-Württemberg zum Schuljahr 2015/2016 Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung einer Außenstelle der Härtsfeldschule Neresheim an der Grundschule Dorfmerkingen Einleitend gab Bürgermeister Dannenmann bekannt, dass die bisherige Schulleiterin Frau Irmgard Hacker zum Ende des Schuljahres in den Ruhestand treten wird. In der Grundschule werden derzeit aktuell 22 Kinder unterrichtet in Kombiklassen (Stufe 1 und 2 sowie 3 und 4). Schulorganisatorisch gebe es die Möglichkeit, die Schulleiterstelle auszuschreiben, wobei hier mit wenig bis keinen Bewerbungen zu rechnen ist oder die Grundschule Dorfmerkingen als Außenstelle der Härtsfeldschule zu führen. Vorteil durch eine Außenstelle wäre die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Lehrerversorgung. Ergänzend führte er aus, dass die Grundschule Ohmenheim zum Schuljahresbeginn als Außenstelle der Härtsfeldschule gestaltet sei. Der Ortschaftsrat Dorfmerkingen hat dieses Thema bereits beraten und sich gemeinsam mit der Schulkonferenz und den Elternvertretern dafür ausgesprochen, die Grundschule in eine Außenstelle umzuwandeln. Ortsvorsteher Hügler bedankte sich in diesem Zusammenhang für die jahrelang gute und vorbildliche Zusammenarbeit mit Frau Hacker. Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung, beim Regierungspräsidium Stuttgart die Einrichtung einer Außenstelle der Härtsfeldschule an der Grundschule Dorfmerkingen ab dem Schuljahr 2015/2016 zu beantragen. Machbarkeitsstudie B 29 Bürgermeister Dannenmann verwies auf die derzeitige Diskussionen und Beratungen im Hinblick auf die vom Landratsamt Ostalbkreis vorgestellte Machbarkeitsstudie zur Verlegung der B29. Er betonte, dass es sich hierbei nicht um eine Straßenplanung handle, sondern um eine Untersuchung von Möglichkeiten zur notwendigen Umgehung von Bopfingen zur Beantragung im Bundesverkehrswegeplan In der Diskussion sind dabei 2 verschiedene Trassenführungen. Eine davon verläuft über das Härtsfeld, wobei Hohenlohe und Elchingen besonders davon betroffen sein. Aber auch die im Raum stehende Südumfahrung von Nördlingen wird zu einer Mehrbelastung des Verkehrs auf der B466 führen, weshalb eine Gesamtbetrachtung beider Bundesstraßen dringend erfolgen müsse. Hier müsse eine Ortsumfahrung für Ohmenheim und Neresheim gefordert werden. Auch erinnerte Bürgermeister Dannenmann an die Bemühungen, den Schwerlastverkehr aus Neresheim zu führen, wobei man an der Aufnahme in die Korridorsperrung gescheitert war und bisher lediglich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Innenstadtbereich durchgesetzt werden konnte. Hier klagen viele Bürger bereits über die Ausweichstrecken in den Siedlungen. Die Ortschaftsräte Elchingen und Dorfmerkingen haben hierzu bereits beraten. Man war sich im Gremium einig, dass die vorgestellten Lösungen nicht verhindert werden sollen. Allerdings dürfe man die Verkehrssituation nicht aus den Augen verlieren. Gemeinsam einigte sich das Gremium, dass im Falle der angedachten Südvariante, eine leistungsfähige Anbindung vorbei an Hohenlohe und Elchingen zur BAB7 geschaffen werden müsse, die den Status einer Bundesstraße haben sollte. Dabei müsse der Zubringer zur Autobahn ausreichend Abstand zur Wohnbebauung lassen und die bisher vorgelegte Planung Richtung Waldrand verschoben werden, damit eine sinnvolle Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen noch möglich ist. Bei Realisierung der Nordvariante bzw. der Südumfahrung Nördlingen muss auch die Realisierung der Ortsumfahrungen von Ohmenheim und Neresheim zeitgleich erfolgen, um dem Verkehrsansturm gerecht werden zu können. Stadtrat Hafner bedauerte, dass zur Sitzung nur sehr wenig Bürger anwesend waren, was vermuten lasse, dass die Bevölkerung sich 866

3 Ärztlicher Notfalldienst DRK-Rettungsdienst/Notarzt 112 Feuerwehr 112 Unfall, Überfall 110 Polizeiposten Neresheim Telefon EnBW ODR-Störungsdienst Strom Gas Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung Telefon oder Sanitär-Heizung-Notdienst von Freitag, Uhr bis Sonntag, Uhr Tel Notfallpraxis Aalen am Ostalb-Klinikum Aalen Kälblesrainweg 1, Aalen Öffnungszeiten: Mittwoch, bis Uhr, Freitag, bis Uhr, Samstag, Sonntag, Feiertag, 8.00 bis Uhr Notfallpraxis Ellwangen Notfallpraxis Ellwangen an der St. Anna-Virngrund-Klinik Dalkinger Straße 8 12, Ellwangen Öffnungszeiten: Samstag, Sonntag, Feiertag, 8.00 bis Uhr Telefonisch ist der Bereitschaftsdienst Telefonisch ist der Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer unter der Rufnummer * zu erreichen. * Diese Nummer gilt auch, wenn Patienten außerhalb der Öffnungs- zeiten der Notfallpraxen Kontakt mit dem diensthabenden Arzt aufnehmen möchten, weil sie medizinische Hilfe benötigen. Augenärztlicher Notfalldienst Telefon Zahnärztlicher Notfalldienst zu erfragen unter Telefonnummer Telefon Bereitschaftsdienst der Apotheken Die notdiensthabende Apotheke erfahren Sie über: Rufnummer Mobilnetz Rufnummer Homepage für Apothekennotdienste oder durch den Aushang an jeder Apotheke. Marien-Apotheke Dischingen Telefon Apotheke Nattheim Telefon Marien-Apotheke Neresheim Telefon Stadt-Apotheke Neresheim Telefon Kath Sozialstation St. Elisabeth NERESHEIM DISCHINGEN Marktstraße 5, Neresheim Telefon Kranken- und Altenpflege Betreuungsgruppe für an Demenz erkrankte Personen Nachbarschaftshilfe Neresheim Selbsthilfegruppe SHG Depressionen Kath. Gemeindezentrum um Uhr am u für Alkoholkranke Kontakt: Telefon Kreuzbund Neresheim, Katholisches Gemeindezentrum um Uhr am und Kirchen, Pfarrämter Kath. Pfarramt Neresheim Tel , Obere Gasse 3 Öffnungszeiten Pfarrbüro: Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr Uhr Donnerstag von Uhr Kath. Pfarramt Elchingen Tel , Am Kirchplatz 5 Öffnungszeiten Pfarrbüro: Dienstag und Donnerstag von Uhr Kath. Pfarramt Dorfmerkingen Tel , Dossinger Str. 20 Öffnungszeiten Pfarrbüro: Dienstag von bis Uhr. Kath. Pfarramt Ohmenheim Tel , Schw. Albstr. 38 Öffnungszeiten Pfarrbüro: Dienstag von Uhr und Donnerstag von Uhr. Ev. Pfarramt Neresheim Tel , Nördlinger Str. 21 Öffnungszeiten Pfarrbüro: Dienstag und Freitag von Uhr Tierarzt Notdienst rund um die Uhr Frau Dr. Anke Kaczmarczyk Reimlingen, Tel Nördlingen, Tel Notdienst 24h Tierarztpraxis O. Yildirim Neresheim, Tel Sprechzeiten der Stadtverwaltung Neresheim Telefon Zentrale Montag Donnerstag Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Einwohnermeldeamt: Donnerstag von Uhr durchgehend. Öffnungszeiten der Ortschaftsverwaltungen: Die Ortschaftsverwaltungen Elchingen, Dorfmerkingen, Ohmenheim, Kösingen und Schweindorf sind vom 24. bis nicht besetzt. Ortschaftsverwaltung Elchingen Telefon Montag: Uhr Abendsprechstunde des Ortsvorstehers: Donnerstag: Uhr Uhr Ortschaftsverwaltung Dorfmerkingen Telefon Mittwoch: Uhr (ungerade KW) Uhr (gerade KW) Abendsprechstunde des Ortsvorstehers: Mittwoch: Uhr Ortschaftsverwaltung Ohmenheim Telefon Mittwoch: Uhr (gerade KW) Uhr (ungerade KW) Abendsprechstunde des Ortsvorstehers: Donnerstag: Uhr Ortschaftsverwaltung Kösingen Telefon Dienstag: Uhr Abendsprechstunde des Ortsvorstehers: Donnerstag: Uhr Ortschaftsverwaltung Schweindorf Telefon Dienstag: Uhr Sprechstunde des Ortsvorstehers: Dienstag: Uhr Freitag: Uhr Alle Ortschaftsverwaltungen sind unter folgender -Adresse zu erreichen: ortschaftsverwaltungen@enmail.de Sonstige Öffnungszeiten Hallenbad Neresheim Öffnungszeiten: mittwochs: Uhr donnerstags: Uhr (Warmbadetag 30º) freitags: Uhr (Warmbadetag 31º) samstags: Uhr Wertstoff-Center Neresheim Standort: Industriegebiet, Im Riegel 38 Öffnungszeiten: Montag: Uhr Dienstag: Uhr Mittwoch: Uhr Freitag: Uhr Samstag: Uhr Härtsfeldmuseum Hauptstraße 22, Neresheim vom bis geschlossen. Sonderführungen auf Anfrage unter Öffnungszeiten des Härtsfeldbahnmuseums Dischinger Straße 11, Neresheim An den Betriebstagen der Härtsfeld- Museumsbahn von Uhr und von Uhr sowie nach Vereinbarung mit Werner Kuhn, Tel

4 der Tragweite der Thematik noch nicht bewusst sei. Ortsvorsteher Hügler sprach sich dafür aus, dass die Südumgehung von Nördlingen so lange als möglich verhindert werden sollte. Dennoch sah auch er eine Chance in der vorgelegten Machbarkeitsstudie, eine verträgliche Gesamtlösung zu finden. Bürgermeister Dannenmann informierte die Anwesenden über eine Informationsveranstaltung des Landratsamt Ostalbkreis am in der Egerhalle Aufhausen sowie eine angekündigte Informationsveranstaltung in Neresheim mit Landrat Pavel am Stadtrat Hafner wies darauf hin, dass die sich in Unterriffingen zusammengeschlossene Bürgerinitiative sehr für die Belange des Härtsfeldes einsetze und gute Vorschläge ausgearbeitet hatte. Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, die Bedenken und Anliegen bei Landrat Pavel schriftlich vorzubringen und die vorgenannten Forderungen weiter zu geben. Ausbau der Ortsdurchfahrt Kösingen mit Anlegung neuer Gehwege, Kanal, Wasserleitung und Breitbandkabel Baubeschluss Bürgermeister Dannenmann verwies auf die Vorberatungen. Insgesamt sind im Haushaltsplan Mittel in Höhe von 1,8 Mio. für diese Maßnahme vorgesehen. Hierfür muss die Stadt Neresheim einen Eigenanteil in Höhe von tragen. Seitens des Landkreises rechne man mit sowie Zuschussmitteln aus dem Ausgleichsstock in Höhe von Stadtbaumeister Wengert erläuterte dem Gremium nochmals kurz die vorliegenden Planungen. Ein hoher Kostenfaktor stelle die Auswechslung des Kanals sowie der (teilweise 100 Jahre alten) Wasserleitung dar. Es ist ein Vollausbau vorgesehen. Auch der neuralgische Kreuzungsbereich von Hohlenstein und Forheim/Schweindorf her kommend wurde insbesondere hinsichtlich der Bushaltestellen überplant, da dort der Umstieg der aus Bayern kommenden Schulkinder stattfindet, die in Neresheim die weiterführenden Schulen besuchen. Die Ausschreibung werde im Dezember erfolgen, und die Submission ist für Februar 2015 angedacht, sodass man mit der Baumaßnahmen ca. im April 2015 beginnen können. Ortsvorsteher Hoesch bat das Gremium, die ursprünglich angedachten Entschleunigungsinseln sowie verlängerten Ausbau der Schweindorfer Straße nicht ganz außer Betracht zu lassen und evtl. bei günstigeren Ausschreibungsangeboten dennoch durchzuführen. Dies sicherte Bürgermeister Dannenmann so zu. Man müsse zuerst das Ausschreibungsergebnis abwarten, ob hier noch Spielraum verbleibe. Anschließend fasste der Gemeinderat einstimmig den Baubeschluss. Die Maßnahme werde sich über das gesamte Jahr 2015 erstrecken. Abwasserbeseitigung Kalkulation der Abwassergebühr Änderung der Abwassersatzung Bürgermeister Dannenmann wies einleitend darauf hin, dass die Kalkulation der Abwassergebühren eine Erhöhung mit sich brachte. Ursache hierfür liegt in den gleich bleibend hohen Unterhaltungskosten aufgrund von Sanierungsmaßnahmen, Erneuerung von technischen Einrichtungen und einem verstärkten Einbau von Partlinern. In den kommenden Jahren werden zudem erhöhte Beträge für die Überarbeitung des Kanalisationsplanes anfallen. Gleichzeitig setze sich der Trend von sinkenden Maßstabseinheiten fort. Des Weiteren müsse man im Kalkulationszeitraum etwaige Unterdeckungen aus dem vorherigen Zeitraum ausgleichen, welche hier mit zu Buche schlagen. Anschließend erläuterte Steueramtsleiterin Zöllner dem Gremium kurz die vorliegende Kalkulation. Eine weitere Ursache sei sicherlich auch durch die Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühr (Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühr) zu erklären. Im Übrigen habe der Verwaltungs- und Finanzausschuss bereits der Kalkulation zugestimmt. Herr Leberle bemängelte den gewaltigen Anstieg, der für einen 4-Personen-Haushalt immerhin eine Mehrbelastung von 63 im Jahr ausmache. Er plädierte dafür, die Kalkulationszeiträume zu verkürzen und besser kleinere Erhöhungen zu beschließen. Frau Zöllner verdeutlichte, dass man die Kalkulation schon frühzeitig vorgezogen hatte, um nicht einen noch höheren Anstieg zu erhalten. Stadtrat Grupp bemängelte die hohen Fixkosten und sprach sich für die Einführung eines Sockelbetrags aus. Dies konnte sich Bürgermeister Dannenmann durchaus vorstellen und man werde dies entsprechend bei den zukünftigen Kalkulationen mit berücksichtigen. Dies wäre ein gerechtes System und würde auch die Wassersparer entsprechend zur Kasse bitten, so Ortsvorsteher Hoesch. Stadtrat Reimer erkundigte sich, ob die Erweiterung der Sammelkläranlage in Dattenhausen ebenfalls noch eine Gebührenerhöhung mit sich bringen wird. Hierzu führte Stadtkämmerer Wenzel aus, dass man mit der energetischen Sanierung und Umstellung gewisse Einsparungen beim Strom habe und sich deshalb kaum Auswirkungen ergeben werden. Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung der Schmutzwassergebühr ab auf 3,30 je m³ Abwasser sowie der Niederschlagswassergebühr auf 0,30 je m² versiegelte und abflussrelevante Fläche zu. Des Weiteren wurde den Änderungen der Abwassersatzung zugestimmt (siehe öffentliche Bekanntmachung). Wasserversorgung Kalkulation der Wasserversorgungsgebühr Änderung der Wasserversorgungssatzung Im Zuge der Kalkulation der Abwassergebühr wurde ebenfalls der Wasserzins überrechnet. Aufgrund der anhaltenden rückläufigen Tendenz in Bezug auf die verkaufte Frischwassermengen und der gleichbleibenden Fixkosten ergebe sich auch hier eine Erhöhung. Steueramtsleiterin Zöllner ging ebenfalls kurz auf die Kalkulation ein. Sie verwies darauf, dass die letzte Erhöhung im Jahr 2010 erfolgte und man bei der letzten Kalkulation lediglich die Abwassergebühr anheben musste. Des Weitern waren redaktionelle Änderungen in der Satzung vorzunehmen. Der Gemeinderat stimmte auch dieser Erhöhung der Wasserversorgungsgebühr um 0,14 /m³ auf 1,84 /m³ zu (s. öffentliche Bekanntmachung). Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosenund Asylbewerberunterkünften Die Abrechnung der Unterbringung von Asylbewerbern und Obdachlosen in städtischen Unterkünften erfolgt nach der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften. Nachdem aufgrund der aktuellen politischen Lage vermehrt Asylbewerber und Flüchtlinge von den Kommunen aufzunehmen sind, war eine Neukalkulation der bisherigen Abrechnungssätze erforderlich. Diese wurden in Absprache mit dem Landratsamt Ostalbkreis nach den anerkannten Höchstsätzen überrechnet. Ordnungsamtsleiterin Weber informierte das Gremium über die Anzahl und Art der derzeit untergebrachten Flüchtlinge in angemieteten Wohnungen. In nächster Zeit werden neue Flüchtlinge seitens des Landratsamts Ostalbkreis zur Anschlussunterbringung zugeteilt. Dieses werden in einem städt. Gebäude in der Kösinger Straße untergebracht. Unterstützt und betreut werden die Flüchtlinge durch eine Mitarbeiterin des Landratsamt Ostalbkreis. Die Zusammenarbeit sei hervorragend und es gebe bisher keinerlei Beanstandungen und Probleme. Auch erfahren die Flüchtlinge eine große Unterstützung durch die Bevölkerung (bspw. durch Kleiderspenden oder Mobiliar). Der Gemeinderat stimmte der Satzungsänderung zu (s. öffentliche Bekanntmachung). Bestellung von Frau Daniela Stoll zur Standesbeamtin Der Gemeinderat stimmte der Bestellung von Daniela Stoll als weitere unterschriftsberechtigte Standesbeamtin zu. Baugesuche Folgenden Bauvorhaben wurden teilweise unter Auflagen oder Bedingungen sowie Befreiungen von den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes und vorbehaltlich der Zustimmung des jeweiligen Ortschaftsrates zugestimmt, sofern die Grundstücksangelegenheiten geklärt sind und die Erschließung gesichert ist. 868

5 1. Bauvoranfrage zum Neubau eines Ziegenstalles mit Direktvermarktung in Neresheim-Elchingen, Römerstr. 16. Der Standort des Ziegenstalles ist noch im Detail zu prüfen. 2. Bauvoranfrage zum Abbruch eines Werkstattdaches und Neuaufbau mit einem Flach- oder Pultdach als Bürogeschoss sowie Abbruch einer best. Scheuer und Neubau einer Lagerhalle in Neresheim-Elchingen, Hindenburgstr. 35 und Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Neresheim-Dorfmerkingen auf Flst. 789 am Langen Weg. 4. Errichtung von Werbeanlagen; hier: veränderte Planung des Preismastes in Neresheim, Heidenheimer Str. 17. Genehmigung von Spenden Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme der Spende der VR Bank an die Grundschule Elchingen in Höhe von 125,00 sowie an den Kindergarten Schweindorf in Höhe von 200,00 zu. Die Musikschule Neresheim erhielt von der Jungen Philharmonie Ostwürttemberg eine Spende in Höhe von 150,00 sowie vom Förderverein der städtischen Musikschule Auch diesen Spenden wurde zugestimmt. Bürgermeister Dannenmann dankte den Spendern. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 1. Stadtrat Schill erinnerte an die Beschwerden der Anwohner in der Martin-Knoller-Straße aufgrund des zunehmenden Ausweichverkehrs im Zuge der Ausweisung einer 30 km/h- Zone in der Innenstadt. Bürgermeister Dannenmann gab bekannt, dass bereits ein Gespräch mit den Anwohnern, der Polizei sowie Vertretern der Schule und der Verwaltung stattgefunden haben und die zuständige Verkehrsschau im Dezember eine Besichtigung vor Ort durchführen wird. 2. Ortsvorsteher Hoesch erkundigt sich nochmals, ob der Musikverein Elchingen eine Nutzungsordnung für den Musikantenstadel in Elchingen habe und ob diesen auswärtige Vereine nutzen dürfen. Nach Aussage von Ortsvorsteher Nikolaus Rupp dürfen durchaus auswärtige und ortsansässige Vereine den Musikantenstadel nutzen. Er wies allerdings darauf hin, dass sich dieser im Besitz des Musikvereins Elchingen befinde und dieser für die Benutzung zuständig ist. Verkehrsbehinderungen durch Drückjagd Am Freitag, ist in der Zeit von 8.30 Uhr bis Uhr wegen einer Drückjagd im Bereich der L2033 vom Bahnübergang Ortsausgang Neresheim Richtung Iggenhausen bis zur Kreisgrenze (Steinbruch Hutter) mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Entsprechende Geschwindigkeitsreduzierungen sind zu beachten. Wir bitten die Bevölkerung sich darauf einzustellen und die betroffenen Gebiete während dieser Zeit zu meiden. Ordnungsamt Amtliche Bekanntmachungen Stadt Neresheim Ostalbkreis Satzung über die Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung AbwS) der Stadt Neresheim vom , zuletzt geändert am Aufgrund von 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Neresheim am folgende Satzung beschlossen: 1 3 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung: (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt, sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Abwasser der Stadt im Rahmen des 46 Abs. 1 und Abs. 2 WG zu überlassen. Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers. 2 5 der Satzung erhält folgende Fassung: Von der Verpflichtung zum Anschluss seines Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung und von der Pflicht zur Benutzung deren Einrichtungen ist aufgrund 46 Abs. 5 Satz 1 WG der nach 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete auf Antrag insoweit und solange zu befreien, als ihm der Anschluss bzw. die Benutzung wegen seines die öffentlichen Belange überwiegenden privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des Abwassers nicht zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich unbedenklich ist. 3 6 Abs. 2 Nr. 7 erhält folgende Fassung: 7. Abwasser, dessen Beschaffenheit oder Inhaltsstoffe über den Richtwerten des Anhangs A. 1 des Merkblatts DWA-M vom Februar 2013 (Herausgeber/Vertrieb: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. DWA, Theodor- Heuss-Allee 17, Hennef) liegen. 4 7 Abs. 3 erhält folgende Fassung: (3) Schließt die Stadt in Einzelfällen Abwasser von der Beseitigung aus, bedarf dies der Zustimmung der Wasserbehörde ( 46 Abs. 4 Satz 2 WG) Abs. 4 erhält folgende Fassung: (4) Die Stadt ist nach 49 Abs. 1 WG in Verbindung mit der Eigenkontrollverord- nung des Landes verpflichtet, Betriebe, von deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit und Menge ein erheblicher Einfluss auf die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage, deren Wirksamkeit, Betrieb oder Unterhaltung oder auf das Gewässer zu erwarten ist, in einem so genannten Indirekteinleiterkataster zu erfassen. Dieses wird bei der Stadt geführt und wird auf Verlangen der Wasserbehörde übermittelt. Die Verantwortlichen dieser Betriebe sind verpflichtet, der Stadt, auf deren Anforderung hin, die für die Erstellung des Indirekteinleiterkatasters erforderlichen Angaben zu machen. Dabei handelt es sich um folgende Angaben: Namen des Betriebs und der Verantwortlichen, Art und Umfang der Produktion, eingeleitete Abwassermenge, Art der Abwasservorbehandlungsanlage sowie der wesentlichen Abwasserinhaltsstoffe. Hierzu gehören insbesondere auch solche Stoffe, die in der Anlage 5 und 7 der Oberflächengewässerverordnung genannt sind. Die Stadt wird dabei die Geheimhaltungspflicht von Geschäftsund Betriebsgeheimnissen sowie die Belange des Datenschutzes beachten Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4 der Satzung erhalten folgende Fassung: (1) Die Schmutzwassergebühr ( 40) beträgt je m³ Abwasser: 3,30. (2) Die Niederschlagswassergebühr ( 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche: 0,30. (3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen ( 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser: 3,30. (4) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird ( 38 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser: a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen: 70,25 b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben: 7,03 c) so weit Abwasser keiner Anlage nach a) oder b) zuzuordnen ist: 42,15 7 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am in Kraft. Hinweis nach 4 Abs. 4 GemO Eine etwaige Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Neresheim, Ausgefertigt! gez. Gerd Dannenmann Bürgermeister 869

6 Stadt Neresheim Ostalbkreis Satzung über die Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung WVS) der Stadt Neresheim vom , zuletzt geändert am Aufgrund der 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen: 1 8 Abs. 6 der Satzung erhält folgende Fassung: (6) Mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist sorgsam umzugehen. Die Wasserabnehmer werden aufgefordert, wassersparende Verfahren anzuwenden, so weit dies insbesondere wegen der benötigten Wassermenge mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt zumutbar und aus hygienischen Gründen vertretbar ist der Satzung erhält folgende Fassung: Der Wasserabnehmer hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Gemeinde, im Rahmen des 44 Abs. 6 Wassergesetz für Baden-Württemberg und des 99 der Abgabenordnung, den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in 24 genannten Einrichtungen, zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtung, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung, insbesondere zur Ablesung, zum Austausch der Messeinrichtungen (Wasserzähler) oder zur Ermittlung der Grundlagen für die Gebührenbemessung erforderlich ist Abs. 1 und Abs. 2 erhalten folgende Fassung: (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge ( 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 1,84. (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter 1,84. 4 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am in Kraft. Hinweis nach 4 Abs. 4 GemO Eine etwaige Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Neresheim, Ausgefertigt gez. Gerd Dannenmann Bürgermeister Stadt Neresheim Ostalbkreis Satzung über die Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften der Stadt Neresheim vom Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes, hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen: 1 13 Abs. 2 der Satzung erhält folgende Fassung: (2) Die Benutzungsgebühr für Obdachlosenunterkünfte ( 1 Abs. 2) einschl. der Betriebskosten betragen je m 2 Wohnfläche und Kalendermonat 8, Abs. 3 der Satzung erhält folgende Fassung: Die Benutzungsgebühr für Asylbewerberunterkünfte ( 1 Abs. 3) einschl. der Betriebskosten betragen je Belegungsplatz und Kalendermonat 165,00. 3 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis nach 4 Abs. 4 GemO Eine etwaige Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Stadt Neresheim geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Neresheim, gez. Gerd Dannenmann Bürgermeister Altpapiersammlungen Die Sammlungen werden von folgenden Vereinen an den aufgeführten Terminen durchgeführt: Dorfmerkingen/Dossingen/ Weilermerkingen DRK Dorfmerkingen Neresheim/Stetten keine Sammlung im November Elchingen/Hohenlohe DRK Elchingen Ohmenheim/Dehlingen DRK Ohmenheim Kösingen/Hohlenstein Kösinger Sportclub Schweindorf/Mörtingen DRK Schweindorf Stellen Sie Ihr Altpapier bitte am Abfuhrtag ab 8.00 Uhr windsicher gebündelt oder in einem Karton verpackt und gut sichtbar am Straßenrand bereit. Die Sammlungen finden unabhängig von der Leerung der Blauen Tonne statt. Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger im Namen der Vereine und Schulen bitten, die Arbeit der Organisationen durch die Bereitstellung ihres Altpapieres tatkräftig zu unterstützen, damit diesen aus der Einführung der Blauen Tonne kein finanzieller Nachteil aufgrund sinkender Sammelmengen entsteht. Zweckverband Wasserversorgung Egaugruppe Am Mittwoch, findet um Uhr in der Schlosswirtschaft in Eglingen eine öffentliche Verbandsversammlung statt. T a g e s o r d n u n g : 1. Konstituierung der neuen Verbandsversammlung 2. Wahl der stellvertretenden Verbandsvorsitzenden 3. Wahl des Verbandsrechners / Schriftführers und dessen Stellvertreter 4. Verabschiedung der ausgeschiedenen Mitglieder 5. Feststellung des Jahresabschlusses Beschluss über die Betriebsführung der Wasserversorgungsanlagen der Egaugruppe 7. Beratung und Beschluss Wirtschaftsplan Bekanntgaben und Anfragen (u. a. Stromlieferungsvertrag mit EnBW) Hierzu lade ich recht herzlich ein. Alfons Jakl Verbandsvorsitzender 870

7 Elchingen Gefunden wurde: 1 Autoschlüssel Zu erfragen bei der Ortschaftsverwaltung Elchingen. Dorfmerkingen Gefunden wurde: 1 Kette Zu erfragen bei der Ortschaftsverwaltung Dorfmerkingen. Unsere Glückwünsche in dieser Woche gelten Karl Adolf Linse, Neresheim, Sudetenstraße 15 wird am 22. November 79 Jahre alt Ewald Krause, Neresheim-Elchingen, Schillerstraße 4 wird am 23. November 88 Jahre alt Maria Walburga Häußler, Neresheim, Am Ulrichsberg 1 wird am 24. November 87 Jahre alt Frieda Salat, Neresheim-Elchingen, Ebnater Weg 13 wird am 27. November 75 Jahre alt Standesamt und Einwohnermeldeamt berichten Verstorben: Rosa Wörle, ehemals Neresheim, Hohlgasse 8 im Alter von 92 Jahren Siegfried Adam Beck, Neresheim, Hauptstraße 14 im Alter von 64 Jahren Den Angehörigen gilt unsere aufrichtige Anteilnahme. Zugezogen: Ingrid Hilde Renate Glöckner von Tonna nach Neresheim-Ohmenheim, Geigengasse 4 Lfd. Nr. Gegenstand Der Polizeiposten Neresheim sucht Zeugen zu folgenden Vorfällen: Fall 1: In der Zeit vom Samstag, , Uhr bis Sonntag, , Uhr werden von einem Kraftomnibus vier Radzierblenden entwendet. Der Bus stand im Tatzeitraum auf dem Parkplatz beim Friedhof Neresheim. Schaden 500. Fall 2: Von Samstag, auf Sonntag, beschädigten unbekannte Täter insgesamt vier Kabelverteilungskästen der Telekom AG. Die Verteilerkästen wurden von den Tätern aufge brochen und die darin befindlichen Hauptleitungen, mit einer mitgebrachten Kabelzange, durchtrennt. Der Schaden beläuft sich hier auf ca bis Die beschädigten Verteiler kästen stehen in der Heidenheimer Straße, Dossinger Weg und Graf-Stauffenberg-Straße. Zeugen, welche zur Tatzeit im dortigen Bereich verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten, sich beim Polizeiposten Neresheim, Tel zu melden. Bei Telefonaten mit dem Finanzamt bitte immer die Steuernummer und/oder die Identifikationsnummer bereithalten. ANGEBOTE ZU VERSCHENKEN Telefonnummer 1 1 Farbfernseher (voll funktionsfähig) Interessenten an den oben genannten Gegenständen können sich direkt an die Schenker (nicht nach Uhr oder am Sonntag) wenden. Im Nachrichtenblatt werden wöchentlich abzugebende Gegenstände veröffentlicht. Wer etwas zu verschenken hat, kann dies der Stadtverwaltung, Frau Mailänder, oder per info@neresheim.de mitteilen. Die Mitteilungen müssen bis spätestens Dienstag, Uhr, bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Leiter der Außenstelle Neresheim: Klaus Stiele (elisabeth.seelig@neresheim.de) Tel Neue Adresse für Anmeldungen: VHS Ostalb, Bahnhofstraße Aalen, Tel info@vhs-ostalb.de Fritz Merkle Südengland Hautnah mit Wohnmobil Vortrag am Dieser Vortrag wird wegen Verhinderung des Dozenten verschoben. Neuer Termin ist Dienstag, Motto Lesezeit Unsere Lieblingsbücher für Sie Mi., , Uhr, Buchhandlung Scherer, Hauptstr. 4, Neresheim, Eintritt frei N217009N Gabriela Raffael Weihnachtliche Kleinigkeiten Kleine Geschenke selbst gemacht Mi., , Uhr Egal ob Nadelkaktus, Schneemannlesezeichen, Weihnachtsmuffin oder der Lebkuchenmann als Topflappen es ist garantiert für jeden etwas dabei! Fa. Fitzek GbR, wohnen und mehr, Badbrunnenweg 2, Neresheim 15 zzgl. Materialkosten Veröffentlichung der standesamtlichen Nachrichten Die standesamtlichen Nachrichten wie Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen wurden bisher vom Bürgeramt (sofern gewünscht) in dem Nachrichtenblatt der Stadt Neresheim veröffentlicht. Dies war möglich, da die Mitteilungen des jeweiligen Standesamtes in Papierform übermittelt wurden. Aus diesen Mitteilungen war ersichtlich, ob eine Veröffentlichung gewünscht wird oder nicht. Nach der Umstellung des Datenaustauschs zwischen den Standesämtern und den Meldeämtern auf ein elektronisches Verfahren ist der Wunsch nach einer Veröffentlichung nicht mehr ersichtlich. Eine generelle Veröffentlichung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Sollten Sie eine Veröffentlichung Ihrer standesamtlichen Nachrichten wünschen, so setzen Sie sich bitte mit dem Bürgeramt, Tel in Verbindung. 871

8 Ehrungen und Auszeichnungen bei der Narrenzunft Neresheim 3 Tage nachdem die 5. Jahreszeit eingeläutet wurde, lud die Narrenzunft Neresheim zum 5. Mal zum Ordensfest ein. Insgesamt hatte die Präsidentin Dagmar Schwenk, 51 Ehrungen zu bewältigen. Vom Jugendorden in Bronze bis Gold, gleiches eine Nummer Größer sowie Verdienstorden für die Hilfe hinter den Kulissen waren zu vergeben. Das Oberhaupt der NZN schaffte es dabei für jeden Ordensträger eine kleine Geschichte oder Anekdote zu erzählen, was zeigt, dass sie sich in ihrer Zunft gut auskennt. Dankende Worte fand Scholle für das scheidende Prinzenpaar Nicole III. und Marcel I. mit ihren Pagen, die an diesem Abend das Zepter nach ihrer Regentschaft 2014 an die Narrenzunft zurückgeben mussten; nachdem der offizielle Teil beendet war zeigte die NZN, dass sie nicht nur den Umgang mit der Etikette beherrscht, sondern vom Kehraus bis zum Ordensfest das Feiern nicht verlernt hat. Geehrt für Jugendorden Bronze Gold: Nele Fischer, Leonie Hammer, Lisa-Marie Lampert, Caro Motzke, Julia Rupp, Hannes Fremdt, Charlize Konold, Selina Prencipe, Nina Hay, Laura Cuiffreda, Niklas Konold, Alina Wörle, Lorena Schön, Anika Weidenbacher, Nicole Weidenbacher, Carolina Scholz, Franziska Scholz, Mara Aiace. Narrenorden Bronze Gold: Caroline Gröner, Melanie Gröner, Didi Gröner, Gerd Hüll, Olivia Hüll, Nadine Schmidt, Sarah Zembrod, Jeni Holzner, Sophia Mailänder, Tatjana Eckstein, Alexander Burger, Phillip Baum, Maike Kobliczek, Madeleine Wiedenmann, Stefan Burger, Sabrina Bernhard, Gudrun Bißle, Katja Bißle, Tanja Gillner, Monika Csrenko, Alfred Csrenko, Michael Freihart, Michael Gillner. Kleine Verdienstorden: Giovanna Prencipe, Matthias Hartung, Thea Birkle, Sepp Braunmiller, Manuela Brenner, Beni Mangold. Großen Verdienstorden: Werner Abele Preisverleihung im Treffpunkt F 6 glückliche Gewinner beim Luftballonwettbewerb am Stadtfest Neresheim Auch in diesem Jahr veranstaltete der Treffpunkt F mit der Kreissparkasse Ostalb/Zweigstelle Neresheim) einen Luftballonwettbewerb. Von ca. 70 gestarteten Luftballonen wurden 6 Karten gefunden und zurückgeschickt. Nun fand in den Räumen des Treffpunkt F die Preisverleihung statt. Der Siegerluftballon von Paul Meyer flog 115 km nach Kirchdorf. Die Hauptpreise wurden von der Kreissparkasse Ostalb gestiftet, die Trostpreise vom Treffpunkt F. Spende des Fördervereins der Städtischen Musikschule Neresheim Im Rahmen einer Unterrichtsstunde in der 2. Grundschulklasse im Alten Schulhaus in der Stadtmitte übergab der Vorsitzende des Fördervereins der Städt. Musikschule Neresheim, Holger Fedyna, eine Spende in Höhe von Euro zugunsten des Projektes Musik und Bewegung. Dieses Projekt wird seit ca. 10 Jahren sehr erfolgreich in Kooperation mit der Musikschule Neresheim unter der Leitung von Jutta Hofmann und allen Grundschulen der Gemeinde durchgeführt. Herr Fedyna betonte, dass die frühkindliche musikalische Erziehung dem Förderverein sehr wichtig sei und sie deshalb nachhaltig gesichert werden soll. Einen Beitrag hierzu leiste die großzügige Spende. Der Geschäftsführende Schulleiter, Heinz Schmidt, betonte, dass die Kooperation nur dank der Spenden angeboten werden könne und bedankte sich im Namen Aller für die Spende. Ein weiterer Teil der Ausgaben werde über die Elternbeiträge finanziert sowie über die Stadt Neresheim. Die Preise wurden an die glücklichen Gewinner von Herrn Puscher, Melanie Gichert und Martina Schurr überreicht. v. l. n. r: Frau Hofmann (Musikschule), Frau Hacker und Herr Schips (Grundschulen Dorfmerkingen und Elchingen), Heinz Schmidt (Geschäftsführender Schulleiter), Dagmar Schwenk und Holger Fedyna (FöV Musikschule), Frau Weber (Stadt Neresheim). 872

9 Allgemeines Berufe in Uniform Informationsveranstaltung im BIZ Unter dem Motto Berufe in Uniform findet am Donnerstag, um Uhr eine Informationsveranstaltung im Berufsinformationszentrum (BiZ), Raum 037 der Agentur für Arbeit, Julius-Bausch-Straße 12, Aalen, statt. Die Einstellungsberater der Polizeidirektion in Aalen, der Bundespolizei und der Wehrdienstberater der Bundeswehr sowie das Hauptzollamt Ulm informieren über Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten, Einstellungsbedingungen und berufliche Perspektiven in den jeweiligen Laufbahnen im mittleren und gehobenen Dienst. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung wird unter der Rufnummer oder an erbeten. Im Anschluss an die Veranstaltungen stehen die Berater natürlich für Fragen zur Verfügung. Sachkundenachweis Pflanzenschutz im Pflanzen-, Obst- und Gartenbau und Nebenerwerbsseminar Landwirtschaftsamt bietet wieder Kurse an Das Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Landwirtschaft, informiert darüber, dass alle Sachkundigen im Bereich Pflanzenschutz einen neuen Sachkundeausweis benötigen. Die bisherigen Nachweise, wie z. B. Gesellenbriefe, Sachkundeprüfungen oder Fachwarteprüfungen, verlieren ab dem ihre Gültigkeit in Bezug auf die Pflanzenschutzsachkunde. Altsachkundige, die ihre Sachkunde bis zum erworben haben, sollten möglichst bis zum einen neuen Ausweis beantragen. Altsachkundige sind berechtigt, Pflanzenschutzmittel anzuwenden, abzugeben und über diese zu beraten. Altsachkundige, die die neuen Ausweise nach dem beantragen, sowie Neusachkundige dürfen Pflanzenschutzmittel anwenden und über sie beraten, aber nicht mehr abgeben. Die Regelung, dass für den Nachweis der Sachkunde im Bereich Pflanzenschutz neue Ausweise notwendig sind, gilt nicht nur für Landwirte. Alle Personen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, abgeben und über sie beraten, benötigen einen neuen Sachkundeausweis. Hierzu gehören u. a. Nebenerwerbslandwirte, Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln, Obst- und Gartenfachwarte, Förster oder Gärtner. Der neue Sachkundeausweis wird über das Landratsamt Ostalbkreis ausgestellt und kostet einmalig 30. Der Antrag kann unter gestellt werden. Sachkundelehrgang Nebenerwerbslandwirte, die Pflanzenschutzmittel anwenden wollen und bis- her nicht sachkundig sind, können an einem Sachkundelehrgang des Geschäftsbereichs Landwirtschaft teilnehmen. Der Kurs findet 2015 in der KW 7 und 8 statt. Fortbildungen Sachkunde im Pflanzenschutz Landwirtschaft Darüber hinaus ist jeder Sachkundige verpflichtet, regelmäßig an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Der Geschäftsbereich Landwirtschaft bietet wieder Fortbildungsveranstaltung zum Pflanzenschutz für Landwirte an: am und von bis Uhr und am von bis Uhr im hauswirtschaftlichen Seminarraum im Residenzgebäude im Schloss ob Ellwangen. Am findet in Hüttlingen im Bürgersaal des Kultur- und Sport-zentrums Limeshalle ab 9.00 Uhr eine 4-stündige Fortbildungsveranstaltung in Kooperation mit der BayWa statt. Fortbildungen Sachkunde im Pflanzenschutz Obst- und Gartenbau Für Fachwarte und Mitglieder der Obst- und Gartenbauvereine werden verschiedene Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Am Donnerstag, ab Uhr im Gasthaus Goldenes Lamm in Rainau-Schwabsberg, am Dienstag, ebenfalls ab Uhr im Gasthaus Kellerhaus in Aalen-Oberalfingen sowie am Mittwoch, im Streuobstzentrum in Schwäbisch Gmünd. Fortbildungen Sachkunde im Pflanzenschutz für Gemeindemitarbeiter Am findet von 8.00 bis Uhr im Sitzungssaal eine 4-stündige Fortbildung für Gemeindemitarbeiter statt. Informationen hierzu erhalten Sie unter Nebenerwerbsseminar Wie bereits in der Vergangenheit finden auch 2015 wieder Seminare für Nebenerwerbslandwirte statt. Die Termine sind jeweils ab Uhr am Informationen zum Gemeinsamen Antrag und Förderung, Anbau und Bestandsführung landwirtschaftlicher Kulturen (Fortbildung für die Sachkunde), und am Informationen zu Neuerungen und Änderungen im Fachrecht. Veranstaltungsort ist jeweils der hauswirtschaftlichen Seminarraum im Residenzgebäude im Schloss ob Ellwangen. Der Pflanzenbautag 2015 wird am Mittwoch, im Kellerhaus in Aalen-Oberalfingen stattfinden. Anmeldungen für alle Veranstaltungen nimmt der Geschäftsbereich Landwirtschaft ab sofort unter Tel an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bei Fragen und Informationsbedarf steht das Sachgebiet Pflanzenbau mit Obstund Gartenbauberatung des Geschäftsbereichs Landwirtschaft gerne zur Verfügung. Nebenerwerbsseminar Winterhalbjahr 2014/2015 Der Verein Landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Ostalb führt auch im kommenden Winterhalbjahr bei genügender Teilnehmerzahl ein Nebenerwerbsseminar durch. Es werden Fragen der guten fachlichen Praxis in den Bereichen Düngung und Pflanzenschutz behandelt. Auch wird auf aktuelle Themen wie Gemeinsamer Antrag, FAKT und rechtliche Neuerungen eingegangen. Die Termine finden statt am Mittwoch, Thema: Gemeinsamer Antrag, FAKT Referent: Herr Bücheler Donnerstag, Thema: Pflanzenbau (wird auch als Fortbildung für die Pflanzenschutzsachkunde anerkannt) Referent: Herr Diemer / Herr Schuler Mittwoch, Thema: Rechtliche Neuerungen Referent: Frau Bieling u. Referendarin Das Nebenerwerbsseminar findet an den genannten Tagen jeweils von bis Uhr statt. Veranstaltungsort ist voraussichtlich der hauswirtschaftliche Seminarraum im Residenzgebäude im Schloss ob Ellwangen. Nebenerwerbslandwirte aus dem Ostalbkreis können sich beim Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Landwirtschaft in Ellwangen bis spätestens unter Tel anmelden. Die Abende, an denen eine Teilnehme gewünscht ist, sind verbindlich anzugeben. Spielenachmittag in der ARCHE Wer Freude an geselligen Spielen wie Mühle, Halma, Schach, Backgammon, Skip-bo und Mensch ärgere dich nicht oder Kartenspiel hat, ist beim offenen, integrativen Spiele-Nachmittag am Mittwoch, in der ARCHE in Dischingen genau richtig. Die Aktion Freunde schaffen Freude -Mitglieder Heidemarie Blödorn und Angelika Munz begrüßen gerne zu dieser gemütlich gestalteten Begegnung zur Kaffeezeit von Uhr wie immer spielfreudige altbekannte und neue Gäste. Jeder kann auch sein persönliches Lieblingsspiel mitbringen. Anfragen bei Heidemarie Blödorn, und Angelika Munz, Kirchenkonzert Samstag, , Uhr Katholische Kirche Neresheim Mariä Himmelfahrt Ensembles und Solisten der Musikschule Neresheim konzertieren. Eintritt frei Spenden erbeten 873

10 Herzliche Einladung zum Missionsbasar am Samstag, von bis Uhr im Pfarrgemeindeheim Elchingen Mit Kaffee und Kuchen, Darbietungen der Kindertagesstätte St. Josef und des Gesangvereins Elchingen in adventlicher Atmosphäre Unser Angebot: große Auswahl an dekorativen Gestecken und Adventskränzen weihnachtlicher Schmuck Türdekorationen schöne Bastelarbeiten liebevoll gearbeiteten Weihnachtskrippen selbst gemachtem Weihnachtsgebäck, Quittengelees und Honig Der gesamte Erlös ist bestimmt für unsere Missionsprojekte in Ecuador und Tansania. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Offener Bastelkreis der Katholischen Kirchengemeinde Elchingen Basar für Spielzeug and more Schweindorf Am Samstag, findet von bis Uhr in der Carl-Bonhoeffer-Halle in Schweindorf ein Basar für Spielzeug and more statt. Zum Verkauf kommen: Spielzeug aller Art, Bücher, Unterhaltungsmedien (Hörspiel- Kassetten, CDs, Videos, DVDs, Konsolen und Spiele ), Wintersportartikel (z. B. Schneeanzüge, Skiausrüstung, Snowboard, Schlitten, Schneebob, Schlittschuhe ) Kinder-Fahrzeuge (Fahrräder, Roller, Aufsitztraktoren ) Für Kaffee und Kuchen (auch zum Mitnehmen) ist bestens gesorgt. Verkaufsnummern und weitere Informationen erhalten Sie unter Tel und Kirche für Kinder in Neresheim Sonntag, um Uhr Thema: Das verlorene Schaf Da an diesem Tag Eine-Welt-Fest ist, findet die Kinderkirche traditionell im Kolpinghaus beim kath. Gemeindezentrum statt! Café International am ab Uhr (am letzten Dienstag im Monat) im Asylwohnheim in Elchingen Herzliche Einladung an alle zu einem Treffpunkt mit Kaffee und Kuchen für Begegnungen zum Kennenlernen zum Sprache üben für Informationen für eine Plauderstunde für Angebote und Anfragen Weitere Infos bei der Unterbringungsleitung unter Tel oder bei Frau Rupp Tel Adventsbasar DRK Frauenarbeitskreis Neresheim Achtung: Jetzt wieder am Sonntag am von bis Uhr im DRK-Heim Neresheim Wir bieten Ihnen Adventskränze und Gestecke, Türkränze und verschiedene Handarbeiten sowie Kaffee und Kuchen Dieses Jahr neu: Ein etwas anderer handgefertigter Schmuck. Lassen Sie sich überraschen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Seniorenbegegnungsstätte im Samariterstift am Ulrichsberg Wochenprogramm Montag, Uhr Musizieren und Singen mit der Veeh-Harfe mit Christian Bader, Musikschule Neresheim Uhr Gymnastik zur Sturzprävention Dienstag, Uhr Gedächtnistraining Mittwoch, Uhr Kaffeenachmittag Stunden der Begegnung (Bewirtung durch den Freundeskreis Begegnungsstätte ) Donnerstag, Uhr Gymnastik zur Sturzprävention Freitag, Uhr Ökumenischer Wochenschlussgottesdienst (Abendmahl) Die Programmgestaltung ist eine Gemeischaftsarbeit der Stadt Neresheim und der Samariterstiftung, Altenhilfe Ostalb. Wir würden uns sehr freuen, wenn viele Seniorinnen und Senioren des Samariterstifts und des gesamten Stadtgebiets das Angebot der Begegnungsstätte nutzen würden. Schauen Sie einfach mal vorbei. Weitere Informationen erhalten Sie gerne von Frau Regina Regele, Tel Obst- und Gartenbauverein Elchingen Zum Kreis schließt sich das alte Jahr und schneller als man denkt ist 1. Advent. Inne wollen wir halten und uns besinnen. Damit werden wir am Mittwoch, mit Frau Jablonski beginnen. Um Uhr im SVE Vereinsheim laden wir herzlich ein, zu Apfel, Zimt und Stollen fein. Bei Glühwein lauschen wir Sagen von rauen Nächten und altem Brauch, warum trug und trägt man durch Stall und Haus duftenden Rauch? Neugierig geworden? Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Langsam geht das Jahr zu End, und es naht die Hoffnungszeit Advent, grüner Kranz mit Kerzen bringt Licht ins Haus und Freude in die Herzen- Weihanchten entgegen, dem Fest der Liebe und Freud. Macht hoch die Tür, die Tor macht weit. Lasst uns leben und erlebenen die gnadenvolle fromme Zeit. Ihr Obst- und Gartenbauvereinein 874

11 Vortrag Erwachsenenbildung Thema: Ein besinnlicher Abend in der Adventszeit Referent: Diakon W. Doering Datum: Montag, , Uhr Ort: Pfarrgemeindeheim Elchingen Veranstalter: Kath. Kirchengemeinde St. Otmar, Elchingen VORAUSSCHAU Veranstaltungen ab Uhr Schweindorf Schweindorfer Weihnachtsmarkt Verschiedene Aufführungen des Kindergartens, Jungbläser sowie Posaunenchor kulinarische Gaumenfreuden abwechslungsreiche Ausstellungsgegenstände wie Adventsgestecke, Schmuck, Liköre, Geschenkartikel sowie Wildspezialitäten Habakuk und Förderverein Feuerwehr Schweindorf , Uhr Turn- und Festhalle Dorfmerkingen Jahreskonzert des Musikvereins Original Härtsfelder Musikanten e. V. Dorfmerkingen ab Uhr Dorfmerkingen Einladung zum Familienwortgottesdienst am 1. Advent in d. Pfarrkirche St. Mauritius und Georg in Dorfmerkingen mit Diakon Doering und Familiengottesdienstteam sowie den Grundschülern und der Gruppe Exodus Adalbert-Seifriz-Halle im Rathaus Neresheim Vernissage der Ausstellung von Marion und Karlheinz Miarka Xylothek Faszination vom Baum im Buch Ausstellungszeitraum: Kindergartennachrichten Städtischer Kindergarten Dorfmerkingen Martins Herz brennt voller Liebe Am Dienstag, feierten die Kinder des Kindergartens Dorfmerkingen mit ihren Eltern und zahlreichen weiteren Gästen den St.-Martins-Tag. Nach einer besinnlichen, von den Kindern gestalteten Andacht in der Kirche starteten sie ihren Laternenumzug durch das Dorf, begleitet vom Pony von Frau Trautwein und einem Jugendbläserensemble unter der Leitung von Frau Stoll. Am Dorfbrunnen wurde ein kurzer Halt eingelegt und das Martinsspiel Martins Herz brennt voller Liebe aufgeführt. Dank der Organisation des Elternbeirats und der vielen Helfern fand auf dem Schulhof ein gemütlicher Ausklang bei Punsch, Glühwein und Grillwürstchen statt. Schulnachrichten Laternenumzug mit Martinsspiel in Ohmenheim In Ohmenheim startete der gemeinsame und gut besuchte Laternenumzug des Kindergartens und der Grundschule am Dorfplatz beim Rathaus. Nabe, das Pferd von Josef Kirchenbauer aus Ohmenheim, führte den Zug durch das Dorf an, bei dem viele bekannte Laternenlieder gesungen wurden. Auf dem Schulhof spielte die Instrumentalgruppe der Grundschule von Lehrerin Angelika Werner und Pater Kurian segnete die Martinsgänse. Klasse 3/4 zeigte das Martinsspiel, die Kindergartenkinder einen Lichtertanz und Klasse 1/2 unter Leitung von Lehrerin Monika Waldschmidt einen Laternentanz. Heinz Schmidt, Rektor der Härtsfeldschule Neresheim freute sich, dass die Schüler mit dem Martinsspiel auch die Erwachsenen wieder ans Teilen erinnern und dankte allen Mitwirkenden. Danach fand ein gemütliches Beisammensein vor dem Kindergarten statt. Sankt Martin an der Härtsfeldschule Mit einem neuen, auf die heutige Zeit bezogenen Martinsspiel, erfreuten die Schüler der 4. Klassen eine große Zahl von Kindern, Eltern und Großeltern, die zum traditionellen St.-Martinsfest der Neresheimer Grundschule gekommen waren. Anschließend bildeten sich zwei Gruppen zum Laternenumzug, der in den Park des ehemaligen Samariterstiftes führte. Herrlich leuchteten die vielen verschiedenen Laternen der Kinder in der Nacht, als die Fledermaus im Lied grüßte. Als langer Laternenlichterzug ging es anschließend wieder zurück zur Schule, wo schon neben warmen Getränken und Würstchen auch die beliebten selbstgebackenen Martinsgänse zum Verzehr warteten. Liebevoll hatte das Grundschulkollegium wiederum die Aula mit Ständen und Tischen zum Verweilen hergerichtet. Zahlreiche selbst hergestellte Marmeladen, köstliche Mandeln, Häkeltiere, Faltengel, Mützen und vieles mehr wurden von den Eltern gespendet und an diesem Abend für einen guten Zweck verkauft. Ein Bastelzimmer für die Kleinsten, von Schülerinnen und Schülern der Klasse 8a der Werkrealschule betreut, bot Gelegenheit für eigenes Tun, was von den Kindern wieder dankbar angenommen wurde. Der Erlös dieses Festes geht je zur Hälfte an eine Schule in Kenia zur Anschaffung von dringend benötigtem Schulmaterial und an den Förderverein der Härtsfeldschule für die Unterstützung von Kindern zur Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen. Schulleitung 875

12 COACHING4FUTURE an der Härtsfeldschule Vergangene Woche besuchte und informierte das COACHING4FUTURE - Team die Schülerinnen und Schüler der Härtsfeldschule, die sich in der Phase der Berufsorientierung befinden. Ziel dieser Initiative im Auftrag der Landesstiftung Baden-Württemberg und in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit BW ist es, Berufe vorzustellen, deren Tätigkeits- und Ausbildungsschwerpunkte im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) liegen und bei den Schülern Begeisterung für ein MINT-Studium oder eine MINT- Ausbildung zu wecken. Auf die Schülerinnen und Schüler warteten an diesem Vormittag anhand eines ausgezeichnet multimedial aufbereiteten Vortrags viele neue und spannende Einblicke und Einsichten sowie Themen und Exponate aus der MINT Welt, die auf vielfältiges Interesse stießen. Schulleitung Kirchliche Nachrichten Seelsorgeeinheit Neresheim Kollekte Am Christkönigssonntag, bitten wir um die Jugendkollekte. Herzlichen Dank für Ihre Gaben. Komplet in Ohmenheim Am Sonntag, findet um in der Pfarrkirche Ohmenheim erneut ein Komplet gesungenes kirch liches Nachtgebet statt. Firmung - Termine Lobpreisabend am Sonntag, um in Elchingen Teilnahme aller Firmbewerber Begegnungsnachmittag in Dehlingen Am Mittwoch, ab Uhr ist der nächste Begegnungsnachmittag im St. Ulrichshaus in Dehlingen. Pater Kurian wird uns einen Vortrag über sein Land halten. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Einführungskurs für Lektorinnen und Lektoren Das Katholische Dekanat Ostalb bietet am Samstag, von 9.00 bis Uhr einen Einführungskurs für Lektorinnen und Lektoren unter der Leitung von Dekanatskirchenmusiker Thomas Petersen aus Ellwangen im Katholischen Gemeindezentrum und in der Katholischen Kirche St. Petrus und Paulus in Lauchheim an. Bei der Veranstaltung geht es um Grundlagen für den Lektorendienst sowie Sprechübungen am Mikrofon. Anmeldungen nimmt bis spätestens das Katholische Dekanat Ostalb, Weidenfelder Str. 12, Aalen entgegen (Tel , Fax , KathDekanat.Ostalb@drs.de). Pfarrbüros geschlossen Am Dienstag, öffnen die Pfarrbüros Neresheim, Elchingen und Ohmenheim erst um Uhr. Annahme der Gebetsanliegen für 2015 In der Kalenderwoche 49 werden die Pfarrbüros die Messintentionen/Gebetsanliegen für das Jahr 2015 annehmen. Bitte entnehmen Sie den jeweiligen Termin der Veröffentlichung ihrer Pfarrei. Abtei Neresheim Sonntag, , Christkönigssonntag 8.30 Gemeindemesse Hochamt Vesper und sakramentaler Segen Komplet Gottesdienste an Werktagen 9.00 Hochamt Vesper Beichtgelegenheit: Sonntags Uhr Werktags: Uhr und Uhr Stadtpfarrkirche Neresheim Freitag, Eucharistiefeier f. Mathilde Schabel und Angehörige, Jtst. f. Klara Beroth, Theresia Mysliwitz und Margarete Sopart, f. Hermann Rau und Angehörige, f. Egbert Schwarz und Angehörige Samstag, Kirchenkonzert, Musikschule Neresheim Sonntag, Hochfest Christkönigssonntag Eucharistiefeier Dienstag, ökum. Schülergottesdienst, für die Grundschüler, Härtsfeldschule Sitzung Geschäftsführender Ausschuss Mittwoch, Sitzung des Kirchengemeinderates, Gemeindezentrum Donnerstag, ab Krankenkommunion Bibelabend, Gemeindezentrum Freitag, Eucharistiefeier f. Elisabeth Siegl, f. Rudolf Kollwentz und Pfr. Eduard Kollwentz, Jürgen Glaser und der Familie Stangl, f. Richard Raunecker und Angehörige, f. Wilhelm und Adelheid Baum, Karl-Heinz und Adelinde Bürger, Thomas und Hans-Werner Baum Atempause, Gemeindezentrum Neresheim Sonntag, , 1. Advent Eucharistiefeier, Eine-Welt-Fest Kinderkirche Eine-Welt-Fest Für das Eine-Welt-Fest am bitten wir um Kuchen- und Blattsalatspenden. Bitte melden Sie sich in den Pfarrbüros, Tel. 366 oder 358. Danke für Ihre Gaben. Krankenkommunion Nächster Termin: Donnerstag, Gebetsanliegen für 2015 Ab Donnerstag, werden die Messintentionen/ Gebetsanliegen für das Jahr 2015 angenommen. Öffnungszeit des Pfarrbüros: Di., Do. und Freitag von 9.00 bis Uhr und Donnerstag von bis Uhr. Weitere Informationen siehe Seelsorgeeinheit! 876

13 St. Otmar und St. Florian Elchingen Samstag, Eucharistiefeier f. Horst und Josef Schwenninger, f. Angehörige der Familien Neumaier und Hafner, f. Eugen Gröber und Angehörige der Familien Gröber und Hurler, f. August Lutz, Mathilde und Ludwig Beyrle Sonntag, Hochfest Christkönigssonntag 8.45 Eucharistiefeier, Stetten, 2. Trauergottesdienst f. Heribert Mailänder, f. Hans Fischer und Angehörige, f. der Familien Grubauer und Sulzbacher Lobpreisabend in der Pfarrkirche Montag, Erwachsenenbildung, Pfarrgemeindeheim Dienstag, Eucharistiefeier f. Emma und Josef Minder und Angehörige Donnerstag, Schülergottesdienst Samstag, Eucharistiefeier f. Emma Lämmer, Jtm., f. Josef und Jürgen Weber, f. Gertrud und Josef Wunderle Offener Bastelkreis/Termin für den Missionsbasar am Samstag, ab Uhr Möglichkeit Kuchen zu bringen. Erwachsenenbildung Herzliche Einladung zu einem besinnlichen Abend in der Adventszeit mit Diakon Doering am um Uhr im Pfarrgemeindeheim. Sternsinger Wir treffen uns am um Uhr und am um im Jugendraum /Pfarrgemeindeheim um die Termine zu besprechen und die Gruppen einzuteilen. Eingeladen sind alle Kinder ab der dritten Klasse. Wir freuen uns auf Euch das Sternsinger-Team. Kirchenchor Freitag, , Uhr in der Schule. Pfarrbüro Messintentionen für das Jahr 2015 werden ab Donnerstag, um 9.30 Uhr angenommen. Weitere Informationen siehe Seelsorgeeinheit! Patrozinium-Fest in Elchingen Am Sonntag, feierte die Elchinger Kirchengemeinde St. Otmar ihr Patrozinium. Die Feier begann mit einer feierlichen Vesper in der St. Otmar Kirche. Mit Dekan i. R. Otmar Möhler konnte Pfr. Adrian Warzecha auch in diesem Jahr wieder einen Gastprediger nach Elchingen holen. Dekan Otmar Möhler erzählte wie er von Ottmar mit zwei tt zu Otmar mit einem t gekommen ist und wie er seinen Namenspatron kennen und würdigen lernte. Er bestätigte, dass es eine gute Entscheidung war, die Kirche nach dem Mann der Armen zu benennen. Während seiner Predigt konnte Diakon Otmar Möhler den Zuhörern immer wieder ein Schmunzeln auf die Lippen zaubern. Musikalisch wurde die Vesper von der St. Otmars Kantorei unter Leitung von Dr. Florian Hofmann mitgestaltet. Anschließend war die Kirchengemeinde ins Pfarrgemeindeheim eingeladen. Pfr. Adrian Warzecha bedankte sich mit einem Geschenk bei Diakon i. R. Otmar Möhler für sein Kommen. Beim Stehempfang konnte der gesegnete Otmarswein mit ein paar Knabbersachen verkostet werden. Nach guten Gesprächen und Begegnungen klang der Abend aus. St. Elisabeth Ohmenheim Samstag, Festgottesdienst zum Patrozinium Sonntag, Lobpreisabend in Elchingen Komplet- gesungenes kirchliches Nachtgebet Donnerstag, Eucharistiefeier Samstag, Eucharistiefeier f. Eugen und Monika Barth und Paul Pfeuffer, f. Maria und Wilhelm Mayer und Robert und Gertrud Gräßle, f. Anna, Franziska und Rosa Freihart, f. Rosa Brenner und Geschwister Sternsinger Am Freitag, findet um Uhr ein 1. Treffen der Sternsinger im Pfarrstadel statt. Mitmachen können Mädchen und Jungen ab der 4. Klasse. Wir freuen uns auf viele Könige! Euer Sternsinger-Team Werk des Erlösers Zu Beginn der Adventszeit werden wir um Spenden für die Arbeit der Comboni-Missionare in Ellwangen bitten. Bitte unterstützen Sie unsere Förderinnen Maria Reimer, Gerda Rupp, Martha Hochstatter und Heidi Barth. Vielen Dank im voraus. Weitere Informationen siehe Seelsorgeeinheit! St. Mauritius und Georg Dorfmerkingen Freitag, Schülergottesdienst f. Josef Eckert und Gertrud Huber und Eltern, f. Otto und Helene Kieninger, Viktoria Brenner und Angehörige, f. Georg Böss, Otto Kaufmann und Xaver Stark und Angehörige, f. Theresia Göllinger, Anton und Theresia Huber und Angehörige Sonntag, , Hochfest Christkönigssonntag Eucharistiefeier, anschließend Weihe der Urnenstelen Dienstag, ab Uhr Krankenkommunion Freitag, Schülergottesdienst f. der Familien Seelig und Bosch, f. Oskar Mayer und der Familie Benninger Sonntag, , 1. Advent Wortgottesfeier, anschl. Adventsmarkt Öffnung des Pfarrbüros Die nächste Sprechstunde ist am von bis Uhr. Ab ist das Pfarrbüro von bis Uhr geöffnet. Gebetsanliegen für 2015 Ab Dienstag, werden die Messintentionen/Gebetsanliegen für das Jahr 2015 angenommen. Öffnungszeit des Pfarrbüros: Dienstag, bis Uhr Betstunden in der Adventszeit Mittwoch, um Uhr Mittwoch, um Uhr Mittwoch, um Uhr Krankenkommunion Nächster Termin: Dienstag, Weitere Informationen siehe Seelsorgeeinheit St. Sola Kösingen Freitag, Krankenkommunion Sonntag, Eucharistiefeier f. Gertrud und Vitus Schäffler und Angehörige, f. Hans und Anna Grubauer Lobpreisabend in Elchingen Dienstag, Eucharistiefeier in Hohlenstein f. Franz Geis und Angehörige Mittwoch, Rosenkranz Eucharistiefeier Sonntag, Eucharistiefeier Kinderkirche Kinderkirche Treffpunkt Uhr in der Kirche. Nach der Begrüßung in der Kirche, feiern wir dann gemeinsam im Pfarrhaus den Kindergottesdienst. Dazu sind alle vom Babyalter bis Grundschulkinder herzlich eingeladen. Weitere Informationen siehe Seelsorgeeinheit 877

14 St. Ulrich Dehlingen Sonntag, Lobpreisabend in Elchingen Sonntag, Eucharistiefeier Begegnungsnachmittag Wir laden herzlich ein zum nächsten Begegnungsnachmittag am Mittwoch, ab Uhr im St. Ulrichshaus in Dehlingen. Pater Kurian wird uns einen Vortrag über sein Land halten. Weitere Informationen siehe Seelsorgeeinheit! Evangelisch Neresheim Freitag, Bücherei Wochenschlussgottesdienst im Samariterstift am Ulrichsberg (Frau Dörre) Sonntag, Gottesdienst zum Ewigkeitssonntag (Pfr. Traversari) Dienstag, Schülergottesdienst für die Grundschüler in der Härtsfeldschule Mittwoch, Konfirmandenunterricht Freitag, Keine Bücherei Wochenschlussgottesdienst im Samariterstift (Pfr. Traversari) Infoabend über das Kinderwerk Lima im Evang. Gemeindehaus Orangenaktion 2014 Am Samstag vor dem 1. Advent, nehmen die diesjährigen Konfirmanden unserer Gemeinde ab Uhr wieder mit einem Haustürverkauf an der Orangenaktion des Evangelischen Jugendwerks teil. Der Erlös des Verkaufs geht an ein Projekt für Straßenkinder in Äthiopien. Dort unterstützt der EJW-Weltdienst die Arbeit an heimatlosen Kindern. Er ermöglicht ihnen neben Unterkunft und Versorgung eine Schul- und Berufsausbildung und bietet ihnen damit gute Chancen für ein Leben in Selbstverantwortung. Mit dem Kauf der fair gehandelten Orangen helfen Sie mit, diese Arbeit weiterzuführen. Die Orangen, die verkauft werden, sind nach Fair Trade - und Biorichtlinien angebaut und über Banafair bezogen. Kinderwerk Lima Chancen für Slumkinder in Peru Vortrag über die Arbeit des Kinderwerks Lima am um Uhr im Evang. Gemeindehaus Neresheim. Es laden herzlich ein: Evangelische Kirchengemeinde Neresheim und die Christusbewegung Lebendige Gemeinde, Bezirk Aalen Eine-Welt-Fest Ökumenisches Eine-Welt-Fest Herzliche Einladung zum Eine-Welt-Fest am Gottesdienst in der Stadtkirche Ökumenischer Kindergottesdienst im Kolpingheim Gottesdienst in der evangelischen Kirche (Pfrin. Traversari) Ab Uhr Mittagessen (4 später Kaffee und Kuchen, anschließend Fest im katholischen Gemeindezentrum Der Erlös ist für Misereor und Brot für die Welt bestimmt. Spende von Kuchen und Blattsalat Für das Eine-Welt-Fest bitten wir um Kuchen und Salatspenden. Bitte melden Sie sich bei Judith Durner, Tel oder im Pfarrbüro, Tel Sie können die Kuchen und den Salat am Sonntag, ab 9.00 Uhr im Gemeindezentrum abgeben. Vielen Dank. Abend im Advent Herzliche Einladung für Jung und Alt zu einem Nachmittag/Abend im Advent mit der Neresheimer Stubenmusik am Mittwoch, um in der Begegnungsstätte im Samariterstift am Ulrichsberg und um Uhr im Evang. Gemeindehaus in Neresheim. Die Leitung hat Frau Renate Richter. Am Abend dürfen gerne Versucherle aus der Adventsbäckerei mitgebracht werden. Dazu laden wir schon heute herzlich ein. Evangelisch Schweindorf Sonntag, Gottesdienst zum Ewigkeitssonntag (Pfr. Traversari) Kinderkirche Montag, Sportgruppe Dienstag, JungbläserInnen Mittwoch, Konfirmandenunterricht in Neresheim Kirchenchor Donnerstag, JungbläserInnen Posaunenchor Vereinsnachrichten Forstbetriebsgemeinschaft Härtsfeld Die FBG Härtsfeld veranstaltet zusammen mit der Forst-Außenstelle Bopfingen am um Uhr im Gasthaus Hirsch, Oberriffingen eine Informationsveranstaltung für ihre Mitglieder Themen: Neues aus der Forstpolitik, Kartellklage Holzmarkt regional: Bilanz und Ausblick Förderung Aussprachen über Mengen und Sortiment 2014/2015 Neresheim SV Neresheim, Abt. Fußball TSG Hofherrnweiler SV Neresheim 2 : 1 Ärgerliche Niederlage am Sauerbach. In Unterzahl der Heimmannschaft verschenken wir 3 Punkte. Wir waren von Beginn an im Spiel und drückten die Heimmannschaft in die gegnerische Hälfte. Von einer stabilen Abwehr heraus kontrollierten wir das Geschehen. Chancen blieben auf beider Seiten aber Mangelware. In der 39. Minute konnte T. Kaschek einen direkt getretenen Freistoß direkt verwandeln. Die TSG war geschockt und brachte nicht viel zu Stande. Nach der Halbzeit kamen wir auch besser aus der Kabine. In der 65. Minute bekam dann die TSG eine Gelb-Rote Karte. Unverständlicherweise haben wir ab diesem Zeitpunkt viel zu wenig in unser Spiel eingebracht. Wir brachten wie in der Vorwoche durch unsere eigene Passivität den Gegner durch einen berechtigten Elfmeter wieder zurück ins Spiel. Nach dem Ausgleich warfen wir Alles nach Vorne und wurden durch ihren Top-Torjäger Merz in der 83. Minute klassisch ausgekontert. Der Spielverlauf war auf den Kopf gestellt. Wir rannten weiter an, aber an diesem Tag sollte kein Tor mehr für uns fallen. Schade!! Trotzdem bleiben wir mit dieser Niederlage Tabellenführer. Nächste Spiele Samstag, Kreisliga B SV Neresheim II SV Kerkingen Anpfiff Uhr Nach dem spielfreien Wochenende, dürften die Jungs gut ausgeruht sein. Müssen wir auch, da mit Kerkingen ein sehr starker Gegner zu uns kommt. Bezirksliga SV Neresheim I SF Lorch Anpfiff Uhr Mit Ärger im Bauch wollen wir die Punkte 878

15 gegen den unangenehmen Aufsteiger einfahren. SF Lorch hat bisher in der Bezirksliga geglänzt. Es wird mit Sicherheit ein schweres Spiel in Neresheim. Jetzt wollen wir wieder eine Serie starten. Bitte unterstützen Sie beide Mannschaften in ihren schweren Spielen. SVN Jugendfußball Ergebnisse F-Junioren-Bezirksturnier in Schnaitheim Auch beim zweiten Hallenturnier in Schnaitheim spielten unsere beiden Teams starken Hallenfußball und verloren insgesamt nur ein Spiel. SV A/N I TSV Gussenstadt I 4 : 0 SV A/N I SV Mergelstetten I 7 : 0 SV A/N I TSV Herbrechtingen I 1 : 0 SV A/N I FV Sontheim/Brenz I 4 : 1 SV A/N I SV Eintracht Staufen 1 : 1 Torschützen: Lennart Ochs 6, Marie Hüll 5, Leon Timler 3, Marcell Kinski 2 und Maximilian Mayer 1. SV A/N II TSG Giengen II 4 : 1 SV A/N II TSV Herbrechtingen II 2 : 0 SV A/N II SV Mergelstetten II 0 : 1 SV A/N II - TSV Niederstotzingen II 5 : 0 Torschützen: Jannik Lang 3, Linus Hausy 3, Andreas Baudenbacher 2, Kevin Rollheiser 2 und Rapahel Weber 1. Bambini-Spieltag in Sontheim Am vergangenen Sonntag durften unsere Bambinis ihr Können in Sontheim unter Beweis stellen und überzeugten durch eine hervorragende Leistung. Es spielten: Tim Abele, Luis Lambert, Toni Mailänder, Max Brenner, Marcel Timler, Dominik Mayer, Jannis Heimrich, Jonas Schaaf SV Neresheim, Abt. Turnen Fit Mix 40+ Hallo alle zusammen, zu unserer diesjährigen Weihnachtsfeier am Donnerstag, möchte ich Euch alle recht herzlich einladen. Wir treffen uns um Uhr an der Sporthalle und laufen nach Ohmenheim in das Gasthaus Kanne um gemeinsam ein paar schöne Stunden zu verbringen. Eure Übungsleiterin Eugenie SV Neresheim, Abt. Tischtennis Ergebnisse der letzten Spiele Herren-Kreisklasse B SVN III SV Ebnat II 2 : 9 Etwas unter Wert geschlagen wurde die 3. Mannschaft im Spiel gegen den derzeitigen Tabellenführer aus Ebnat. Der SVN ging zu Spielbeginn durch die Doppel Manfred Kauer/Friedrich Kilacsko und Christian Haßler/Andreas Jäckle mit 2 : 1 in Führung. Im ersten Einzelspiel erhöhte Manfred Kauer auf 3 : 1. Im weiteren Spielverlauf musste Neresheim alle Einzel, darunter 4 Spiele im Entscheidungssatz, abgeben und so am Ende doch noch eine klare Niederlage einstecken. Jungen U18-Bezirksklasse SVN I TSV Hüttlingen I 2 : 6 SVN I TTC Burgberg I 2 : 6 Jeweils eine 2 : 6 Niederlage musste die 1. Jungenmannschaft gegen Hüttlingen und gegen Burgberg einstecken. Gegen Hüttlingen punkteten Marco Brenner und Andreas Abt. Die Punkte gegen Burgberg holten Andreas Abt und das Doppel Daniel Kranki/Pascal Brenner. Herren-Kreisligapokal SVN II TTC Neunstadt II 1 : 4 Mit einer 1 : 4 Heimniederlage schied die 2. Mannschaft aus dem Kreisligapokal aus. Den Punkt für Neresheim erzielte Ralf Wolfensberger. Die nächsten Spiele Samstag, Uhr SC Unterschneidheim I Damen Uhr TTC Neunstadt I Jungen U18 I Uhr Jungen U18 II TSG Schnaitheim II Uhr Herren I SV Weiler I Uhr Herren II TV Unterkochen IV Schweinstetter, Pressewart Dart Club D Ultras e.v. Ergebnisse unserer Dart Teams der letzten 2 Wochen: (Deutscher Sport Automaten Bund) DSAB : DSAB Ultras RED Liga : C01 Ultras Red ist derzeit in Höchstform, in Giengen gegen G-Town konnten wir mit 8 : 10 gewinnen und auch in Langenau gegen die Desperados wurde ein 8 : 10 Sieg eingefahren! Auf Platz 3 und nur noch einen Punkt hinter dem 2. steht Ultras Red nun zum Aufstieg in die höchste Liga in unserem Kreise bereit. Es spielten: Löfflad Andreas, Koch Bodo, Geiger Pascal, Sven Baß und Kampmann Daniel. DSAB Ultras White Liga: C03 Ultras White hatte wieder keine Chance und unterlag in beiden Spielen klar mit 1 : 17 und 2 : 16! White steht auf dem letzten Platz in der C3. Es spielten: Grund Thorsten, Röder Peter und unsere Neuzugänge Ina und Jessica. DSAB Ultras Blue Liga: C04 Einen Heimsieg mit 10 : 8 und eine Niederlage mit 8 : 10 erspielte sich das Team Ultras Blue! Es spielten: Trittel Anne, Fälchle Julian, Schimmel Uwe, Orschlet Timur, Wieland Kevin, Staengle Thomas. DSAB Team Ultras 2014 Liga: C04 Team 2014 unter der Leitung von Fridolin Birmelin verlor wieder beide Spiele, leider sehr knapp aber der Spaß steht bei diesem Team so wieso im Vordergrund! Da juckt auch der letzte Platz nicht wirklich, der somit gefestigt ist. Es spielten: Birmelin Fridolin, Reisenauer Andreas, Baumann Kim-Felix, Fröhlich Manuel, Moser Michael, Jennifer. Ergebnisse der PDL (Privaten Dart Liga) der ersten 2 Wochen: Team Ultras A Liga: Das A Liga Team Ultras konnte den 5. Sieg in Folge einfahren steht somit auf Platz 3 mit 15 Punkten hinter Dinkelscherben C.R. und Krumbacher Sharks beide mit 18 Punkten! In Rettenbach schlug man die Glorreichen mit 3:15 und vergangenen Donnerstag gewann man im Heimspiel gegen die Dart Vaders aus Dinkelscherben mit 12 : 6! Es spielten: Koch Bodo, Kampmann Daniel, Löfflad A., Uwe N., Michele Melchionda, und Nicole Rockstroh. Team Ultras I B Liga: Nach Spielfrei in der letzten Woche, verlor Ultras I darauf im Heimspiel mit 6 : 12 gegen den Tabellenführer Train Pirates, man hatte es selbst immer in der Hand, doch beim Checken warf man ständig ein Loch daneben und verlor somit sehr unverdient! Im Moment steht man auf Platz 8 mit nur 3 Punkten. Es spielten: Weiß Diana, Timmy Fröhlich, Julia Voigt, Patrick H. Team Ultras II C Liga: Unser Sorgenkind Ultras II konnte auch in den letzten 2 Spielen wieder keinen Punkt ergattern, immer und immer wieder verliert das Team knapp mit 10 : 8! Mit 0 Punkten steht das Team somit auf dem 9. Platz in der C Liga. Es spielten: Asmus, Timur O., Röder P., Schimmel, Moser, Baumann F. Team Ultras III C Liga: Team Ultras III gewann im Heimspiel im Kultras gegen Team Abi aus Unterkochen mit 12 : 6 und auch gegen Dart Junkies II aus Schnaitheim wurde mit 7 : 11 gewonnen! Endlich zeigte die III. Mannschaft was sie kann und welche Qualität diese eigentlich wirklich besitzt. Es spielten: Röhrle J., Staengle, Zeyer B., Pascal Geiger, Fridolin Birmelin, Kim Felix B, A. Reisnauer. PDL Pokal 2. Runde Das A Liga Team mit Löfflad A., Kampmann Daniel, Koch Bodo und Rockstroh Nicole ist das einzige Team welches die 3. Runde erreichen konnte, nach 9 : 9 in einem Sudden Death Spiel im Skyline in Heidenheim erzwang man ein A Liga Team aus der A1! Nun muss man bei den Virgins in Mergelstetten ran, diese spielen zwar nur in der C Liga, haben aber aufgrund der 2 Klassen Unterschied zu unserem Team 100 Punkte pro Leg Vorsprung! Viel Erfolg in Mergelstetten D Ultras. Alle anderen Ultras Teams sind leider knapp in Runde 2 ausgeschieden. 879

16 Jugendrotkreuz Neresheim Die Gruppe 6 bis 10 Jahre trifft sich am Mittwoch, um Uhr. Thema: Weihnachtsbasteln Förderverein der Städtischen Musikschule Neresheim e.v. Einladung zur Mitgliederversammlung Im Namen der Vorstandschaft darf ich alle Mitglieder zur außerordentlichen Mitgliederversammlung des Fördervereins der städtischen Musikschule Neresheim e. V. einladen. Termin: Dienstag, Ort: Härtsfeldschule Neresheim, 2. OG, Raum 407 (neben Büro Schulleitung der Musikschule Neresheim) Beginn: Uhr Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht Kassierer 3. Bericht Kassenprüfer 4. Aussprache 5. Entlastung 6. Wahlen: 1. Vorstand, Kassierer, Schriftführer, Beisitzer im Vorstand, Kassenprüfer, Beiräte: Vorschlag des Vorstandes und Bestätigung durch Mitgliederversammlung Anträge zur abstimmungsberechtigten Aufnahme in die Tagesordnung sind fristgerecht spätestens drei Tage vor der Sitzung in schriftlicher Form beim Vorsitzenden einzureichen. Über Ihr Kommen würde ich mich im Namen der Vorstandschaft sehr freuen. Holger Fedyna, 1. Vorsitzender Kolpingsfamilie Neresheim Dienstag, , Kochabend, Beginn bereits Uhr. Frauengruppe: Mo , Treffpunkt Uhr im Kolpingheim Vorschau: Dienstag, , Kegeln Briefmarkenfreunde Neresheim Unser nächster Tauschabend findet am Montag, um Uhr im Gasthof Krone in Neresheim statt. Gäste sind herzlich willkommen. Skatclub Herz-Bube Am findet unser diesjähriges Jahresessen mit Meisterschaftsehrungen im neuen Vereinsheim, dem SVN-Heim, statt. Dazu sind alle Mitglieder mit ihren Familien recht herzlich eingeladen. Wir beginnen um Uhr LL Liederkranz 1836 Neresheim e. V. Heute, Donnerstag, hat der Chor Vocale eine Singstunde. Sie beginnt um Uhr Am Freitag, trifft sich der Kinderchor ab Uhr und am Montag, hat der Chor SingMix ab Uhr eine Probe. Alles im Proberaum, Sohlweg 5. Vorschau: Am Donnerstag, ist eine gemeinsame Probe mit SingMix und Vocale sowie dem Akkordeon- Ensemble aus Ebnat vorgesehen. Sie beginnt um Uhr im Musiksaal des Benedikt-Werkmeister- Gymnasiums. Die Vorstandschaft Elchingen SV Elchingen, Abt. Fußball Zu den vergangenen Spielen: FV Utzmemmingen SV Elchingen 0 : 0 Auf einem schwierig zu bespielenden Platz in Utzmemmingen sahen die Zuschauer eine über die komplette Spieldauer intensiv und packend geführte Partie beider Seiten. Die erste Halbzeit war völlig ausgeglichen und keine der beiden Mannschaften konnte eine seiner jeweiligen selten anfallenden Tormöglichkeiten ausnutzen. In Hälfte zwei hatte dann zwar der SVE leichte Spielvorteile, musste aber gegen die bei Standardsituationen immer brandgefährlichen Utzmemmingen höchst konzentriert und in der Abwehr kompakt stehend verteidigen. Leider konnte der SVE seine vermehrt anfallenden Konter nicht vollends zu Ende und zu einem Torerfolg ausspielen, und somit trennte man sich bei einem starken Gegner mit einem schlussendlich zufriedenen und für beide Seiten gerechten Unentschieden. Reserve: FV Utzmemmingen SV Elchingen 2 : 1 Torschütze: Martin Hofmann Unsere Reserve dagegen hatte das Pech, durch zwei individuelle und vermeidbare Fehler in kürzester Zeit mit 0 : 2 in Rückstand zu geraten. Doch die Mannschaft steckte nicht auf, kam zu einem zwar glücklich erzielten Anschlusstreffer, musste aber dem kraftraubenden Anrennen zum möglichen Ausgleich Tribut zollen und verlor ihre Partie leider unglücklich mit 1 : 2 Toren. Spiele am kommenden Wochenende: Samstag, , Uhr Reserve Uhr SV Elchingen SGM Röttingen/ Oberdorf/Aufhausen Abteilungsleiter T. Böhm SV Elchingen Champions-League Live-Übertragung: Das Vereinsheim Härtsfeldrundblick überträgt die Champions-League- Begegnung zwischen Manchester City und dem FC Bayern München am Dienstag, Genießen Sie ein spannendes Spiel in geselliger Runde. Spielbeginn ist um Uhr SV Elchingen, Abteilung Jugendfußball Ergebnisse: Bambini 1. Hallenspieltag Sa., Mannschaft 1.: 2 : 3, 4 : 0, 2 : 1, 2 : 2 Mannschaft 2.: 1 : 1, 0 : 0, 6 : 0, 1 : 0 Mannschaft 3.: 2 : 0, 7 : 0, 0 : 0, 1 : 1 2. Hallenspieltag So., Mannschaft 1.: 1 : 5, 5 : 4, 3 : 3, 4 : 0 Mannschaft 2.: 1 : 0, 0 : 2, 1 : 2, 0 : 3 Mannschaft 3.: 2 : 2, 6 : 0, 1 : 0, 2 : 0 Mannschaft 4.: 3 : 1, 1 : 1, 2 : 1, 0 : 0 F-Jugend Am 2. Hallenspieltag waren wir mit 2 Mannschaften in Königsbronn am Start. Beide Mannschaften spielten tollen Fußball und haben den Eltern und den Trainern viel Freude bereitet. Ergebnisse SV Elchingen 2 TSG Nattheim 2 2 : 1 SV Elchingen 2 SVH Königsbronn 1 : 3 SV Elchingen 2 FV Unterkochen 2 0 : 2 SV Elchingen 2 Utzmemmingen 1 : 0 SV Elchingen 2 SSV Aalen 0 : 3 SV Elchingen 1 SV Ebnat 1 5 : 1 SV Elchingen 1 FC Heidenheim 1 1 : 0 SV Elchingen 1 FV Unterkochen 1 1 : 1 SV Elchingen 1 RV Ohmenheim 4 : 0 E-Jugend Bezirks-Hallenrunde Sa., Buchfeldhalle in Bolheim Mannschaft 1: SV Elchingen I FV Viktoria Wasseralfingen II 0 : 0 SV Elchingen I FV 08 Unterkochen I 2 : 1 SV Elchingen I TSV Essingen II 2 : 0 SV Elchingen I TSV Hüttlingen I 1 : 2 Mannschaft 2: SV Elchingen II Bopfingen I 0 : 6 SV Elchingen II SGM Herbrechtingen/ Bolheim I 2 : 3 SV Elchingen II TSV Hüttlingen II 0 : 2 SV Elchingen II 1. FC HDH 1846 III 0 : 8 Vorschau: Bezirks-Hallenrunde und AH-Hallenturnier Am Freitag, veranstalten wir ein AH-Hallenturnier in der Härtsfeld- Sport-Arena in Neresheim, Beginn ist um ca Uhr. Am Samstag und Sonntag, sind wir dann Ausrichter eines Spieltags der Bezirkshallenrunde für D-Junioren. Am darauf folgenden Wochenende 880

17 tragen wir dann die Spieltage für die C-Junioren und nochmals der D-Junioren aus. F-Jugend Sa., Hallenturnier in Westhausen Fußballjugendleiter F. Rosner SV Elchingen, Abt. Judo Gürtelprüfung In der vergangenen Woche absolvierte Vanessa Mettmann die Prüfung zum Grünen Gürtel. Unter den Augen von zwei Prüfern in Pflaumloch zeigte Sie eine super Leistung und hat sich dadurch die neue Gürtelfarbe redlich verdient. Auch unsere anderen Judokas befinden sich momentan in der Vorbereitung zur Gürtelprüfung. Wir hoffen daher auf eine gute Trainingsbeteiligung. Internationales Pokalturnier in Rothenburg ob der Tauber Am vergangenen Wochenende fand in Rothenburg ob der Tauber das Rothenburgpokalturnier der Jugenden U10 bis U18 statt. Unsere Judokas konnten eine hervorragende Leistung abliefern und dürfen sich über tolle Platzierungen freuen. Sara Gentner musste sich nach mehreren gewonnenen Kämpfen erst im Finale geschlagen geben erreichte somit den 2. Platz in ihrer Gewichtsklasse. Auch Daniel Gentner zeigte eine tolle Leistung und konnte sich den 3. Platz erkämpfen. Wir gratulieren allen Judokas zu ihren Leistungen. Unsere Trainingszeiten: Dienstags: Anfänger Uhr Uhr Fortgeschrittene und Erwachsene Uhr Uhr Freitags: gemischt Uhr Uhr Schriftführer KC Elchingen e.v. Ergebnisse: SKC Ellwangen Herren I 3142 : 3217, Holzzahl 3 : 5 Beste Spieler: Dangelmaier Heinz, 554 Holz, Dussling Hubert, 548 Holz, Ebel Mike, 543 Holz Herren II SG Aalen/Hofen 2926 : 2963, Holzzahl 3 : 5 Beste Spieler: Zanzinger Hubert, 534 Holz, Schmid Anton, 511 Holz, Ebel Hubert, 507 Holz KC Kugelblitz Aalen Damen I 2994 : 3204, Holzzahl 1 : 7 Beste Spieler: Borst Michaela, 559 Holz, Himml Heike, 550 Holz, Zanzinger Jasmin, 544 Holz KC Schrezheim KCE-Gemischt 2881 : 2567, Holzzahl 7 : 1 Beste Spieler: Chytil Sabine 467 Holz, Salat Sebastian, 458 Holz, Chytil Karl, 436 Holz Vorschau: Am um Uhr SG Wass./Oberk. KCE-Seniorinnen DRK-Arbeitskreis Wir treffen uns um Uhr im Rathaus. Zuerst werden wir die neuen Polo- Shirts probieren, danach Vorschau für das Jahr Rudolf Minder Liedertafel Elchingen e. V. Heute, Donnerstag, und Donnerstag, Chorprobe um Uhr für den Gem. Chor. Wir singen am beim Missionsbasar im Pfarrgemeindeheim. Kinderchor Choralarm Hallo Kids, unsere nächste Chorprobe findet am Freitag, um bis Uhr im Pfarrgemeindeheim statt. Dorfmerkingen Sportfreude Dorfmerkingen e. V., Abtl. Fußball Ergebnisse des letzten Spieltag: Landesliga II TSV Deizisau SF Dorfmerkingen 3 : 5 Torschützen: 3 x Daniel Nietzer, Florian Horsch, Jan Hasenmaier Trotz widriger Umstände und eines wegen Krankheiten und Verletzungen stark dezimierten Kader zeigt die Mannschaft von Trainer Helmut Dietterle eine engagierte und starke Leistung. Der Sieg hilft uns im Abstiegskampf weiter muss auch das nötige Selbstvertrauen für die kommenden schweren Aufgaben liefern. Kreisliga A II TV Bopfingen SF Dorfmerkingen II 1 : 0 In einem heiß umkämpften Spiel war unsere Mannschaft oft die bessere, doch trotz starker Zuschauerunterstützung gelang der Führungstreffen nicht. In der letzten Minute wurde dann unsere Mannschaft auch noch vom Pech bestraft und Bopfingen erzielte den entscheidenden Treffer. Der nächste Spieltag: Landesliga II SF Dorfmerkingen FC Bargau Anpfiff: Samstag, , Uhr Zum letzten Spiel der Vorrunde empfan- gen wir den FC Bargau zum Ostalbduell auf dem Härtsfeld. Mit einem Sieg wäre der Sprung aus den Abstiegsrängen bzw. vom Relegationsplatz zu schaffen. Auch wenn sich die Personalsituation nicht wesentlich bessert, kann die Mannschaft mit der zuletzt gezeigten Einstellung und Leistung wieder einen Heimsieg landen. Kreisliga A II SF Dorfmerkingen II SGM Kirchh./ Trochtelfingen Anpfiff: Samstag, , Uhr Der Aufsteiger SGM Kirchheim/Trochtelfingen spielt ganz vorne mit und hat bisher die meisten Tore der Liga erzielt. Unsere Mannschaft muss hoch konzentriert aufspielen und dabei auch die eigenen Tormöglichkeiten nutzen wenn ein Dreier möglich sein soll. Soldaten- und Heimatverein 1871 e. V. Jahreshauptversammlung Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass unsere Jahreshauptversammlung am Freitag, im Naturfreundehaus Dorfmerkingen stattfindet. Beginn: Uhr. Die Tagesordnung können Sie dem letzten Nachrichtenblatt entnehmen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen Die Vorstandschaft Ohmenheim RV Ohmenheim, Fußball Ergebnisse 1. Mannschaft: Kösinger SC RV Ohmenheim 1 : 1 Tor: Michael Schwarz Der RVO zeigte in Kösingen eine gute Leistung und konnte das Spiel über 90 Minuten ausgeglichen gestalten. Torchancen gab es auf beiden Seiten die aber nicht konsequent genutzt wurden. Am Ende ein gerechtes Unentschieden. Reserven: Kösinger SC RV Ohmenheim 4 : 2 Tore: 2 x Martin Reimer Die nächsten Spiele: Am kommenden Wochenende ist der RVO spielfrei. Jugendfußball Ergebnisse: F-Jugend: 2. Spieltag Hallenrunde in Königsbronn RVO 1. FC Heidenheim 1 : 1 RVO Unterkochen 2 : 1 RVO Kerkingen 2 : 2 RVO Elchingen 0 : 4 Torschützen: 3 x Daniel Hochstatter, 2 x Lukas Brenner 881

18 Eine sehr gute Leistung der RVO-Jungs. Schade, dass man verletzungsbedingt in den beiden letzten Spielen nicht mehr auswechseln konnte, sonst wäre noch mehr drin gewesen. Am kommenden Wochenende sind die RVO-Jugendmannschaften spielfrei. Die Abteilungsleitung Kösingen Krieger- und Reservistenkameradschaft Kösingen Jahreshauptversammlung 2014 Am Sonntag, findet um Uhr im Vereinsheim der Faschingsfreunde Kösingen unsere Jahreshauptversammlung mit Weihnachtsfeier statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder und Freunde unseres Vereins recht herzlich ein. Ganz besonders die Frauen unserer verstorbenen Kameraden. T a g e s o r d n u n g : 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht des 1. Vorsitzenden 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung 7. Wünsche und Anträge Kösinger SC, Abt. Fußball Spiele vom Kösinger SC RV Ohmenheim 1 : 1 (1: 0) Ein interessantes Derby zwischen diesen beiden Mannschaften. Der KSC konnte durch Jochen Kohler in Führung gehen und konnte diese auch längere Zeit verteidigen. Aber durch einen perfekt getretenen Freistoß gelang den Gästen noch der verdiente Ausgleich. Reserven 4 : 2 (3 : 0) Einen Sahnetag erwischte unsere Zweite. Tolle Kombinationen, Zug zum Tor und eine sichere Defensive waren der Schlüssel zum hochverdienten Sieg gegen den RVO. Nächstes Spiel: Zöbingen Kösingen Beginn ist um bzw Uhr Schützenverein Hubertus Kösingen Rundenwettkampf: I. Mannschaft Gegen den Tabellenführer aus Belzheim konnten die Kösinger einen Punkt erringen. Nach dem Schießen stand es 2 : 2, allein das bessere Ringergebnis sicherte den Belzheimern 2 Punkte. Einzelergebnisse: Markus Grubauer 381 Ringe, Peter Kahn 375 Ringe, Gisela Kahn 369 Ringe und David Kahn 368 Ringe. Im letzten Wettkampf der Vorrunde kommen die Schützen von Edelweiß Minderoffingen am Sonntag, um Uhr nach Kösingen. II. Mannschaft Trotz einer guten Mannschaftsleistung war Kösingen den Schützen aus Ziswingen mit 1440 : 1458 Ringen unterlegen. Einzelergebnisse: Ralf Kahn 361 Ringe, Ulrich Öchslein und Doreen Beyerle je 360 Ringe und Markus Präg 359 Ringe. Der letzte Kampf dervorrunde ist am Freitag gegen Aufhausen. III. Mannschaft Wie erwartet war der Sieg der Aufhausener gegen unsere dritte Mannschaft mehr als deutlich. Einzelergebnisse: Manuel Meyer 337 Ringe, Karoline Uhl 325 Ringe, Conny Czich 311 Ringe und Florian Neufischer 287 Ringe. Am Freitag hat Kösingen ein Freilos. Seniorenmannschaft Mit einem Sieg beschließt die Seniorenmannschaft die Vorrunde. Gegen Minderoffingen war das Ergebnis mit 896,9 : 881,5 Ringen eindeutig. Einzelergebnisse: Werner Reiter 311,2 Ringe, Lodo Roth 292,9 Ringe undwerner Scholz 292,8 Ringe. Am Freitag haben die Senioren keinen Wettkampf mehr. SGM Härtsfeld/Kösingen A-Junioren SGM Härtsfeld/Kösingen SGM Herbrechtingen/Bolheim 2 : 3 Tore: Marco Linzmaier, Andreas Waldsauer B-Junioren SGM Dorfm./Elch./Ohmenh. SGM Härtsfeld/Kösingen 0 : 0 C-Junioren TSG Nattheim II SGM Härtsfeld/ Kösingen 1 : 3 Tore: Leon Oberschmid (2), Luca Wesolowski Schweindorf Schweindorfer Advent Abholen der Marktstände am Freitag, um Uhr. Treffpunkt alter Edeka, Sohlweg, Neresheim. Aufbau der Markstände am Samstag, ab 9.00 Uhr am Dorfplatz. Abbau der Marktstände am Montag, ab Uhr. Wir freuen uns über möglichst viele Helferinnen und Helfer. Herzlichst Euer Habakuk und der Förderverein der Feuerwehr Schweindorf e. V. Gesamtjugendfußball SVE SFD RVO Ergebnisse: D-Jugend Qualistaffel 8 Punktspiel: Sa., SGM Elchingen/Dorfm. FC Härtsfeld 03 3 : 1 Bei einem gut besuchten letzten Vorrunden Spiel setzte sich unsere Mannschaft mit einem klaren 3 : 1 durch. Das Anfeuern und die Präsenz der Zuschauer trugen maßgeblich dazu bei. So konnten sich die Kinder letztendlich den Aufstieg in die Leistungsstaffel erkämpfen. Gratulation und Glückwunsch dazu vom Trainer-Team. C-Jugend Bezirksstaffel Punktspiel: Sa., SGM Elchingen/Dorfm. 1. FC Heidenheim II 1 : 5 Torschütze: Nicolas Fedyna Zum Abschluss der Vorrunde zeigte unsere Mannschaft eine gute Leistung gegen einen Gegner, der in seinen Aktionen cleverer und entschlossener agierte. B-Jugend Qualistaffel 7 Punktspiel: So., SGM Dorfmerkingen/Elch./Ohmenh. SGM Härtsfeld/Kösingen 0 : 0 A-Jugend Qualistaffel 5 Punktspiel Sa SGM Unterkochen/Ebnat/Waldh. SGM Elchingen/Dorfm./Ohmenh. 5 : 0 Vorschau D-Jugend Am Sonntag, Bezirkshallenrunde in Neresheim in der Härtsfeld-Sport-Arena. Am Sonntag Bezirkshallenrunde in Neresheim in der Härtsfeld-Sport-Arena. Die Jugendleiter: SVE SFD RVO 882

19 Das Leben endet die Liebe nicht. Danksagung für die tröstenden Worte, gesprochen und geschrieben, für einen Händedruck, wenn Worte fehlten, für jede stumme Umarmung, für die Blumen- und Geldspenden, für alle Zeichen der Liebe und Freundschaft Eugen Weik Ohmenheim, 20. November 2014 Erwin Weber Schwer war es, für immer von einem geliebten Menschen Abschied zu nehmen, doch war es ein Trost, dass uns so viele begleitet haben. Wir sagen Dank für Wort, Schrift, Geld- und Blumenspenden. Unser besonderer Dank gilt Herrn Pater Kurian für die einfühlsamen Worte, Praxis Dr. Fauser für die gute ärztliche Betreuung, der Firma Weisser Spulenkörper für die herzliche Anteilnahme, den Musikanten für die feierliche Umrahmung der Trauerfeier, den Fahnenabordnungen der örtlichen Vereine für das letzte Geleit und allen, die ihn auf seinem letzten Weg begleitet haben. Johanna Weber mit Kindern und Familien 2. Trauergottesdienst am , 8.30 Uhr in Ohmenheim. Unser besonderer Dank gilt Herrn Pater Kurian und Herrn Diakon Doering, dem Sportverein Ohmenheim, dem Faschingsverein Kösingen sowie dem Sängerkranz Ohmenheim, seinen Schulfreunden sowie allen, die ihn auf seinem letzten Weg begleitet haben. Irene, Julia mit Familie, Alexander und Verena 2. Trauergottesdienst am um 8.30 Uhr in Ohmenheim. Danksagung für die tröstenden Worte, gesprochen und geschrieben, für einen Händedruck, wenn Worte fehlten, für jede stumme Umarmung, für die Blumen- und Geldspenden, für alle Zeichen der Liebe und Freundschaft Ulrike Geiger Unser besonderer Dank gilt Herrn Pfarrer Warzecha für die würdevolle Gestaltung der Trauerfeier sowie der Samariterstiftung Neresheim für den ehrenden Nachruf. Neresheim, im November 2014 Rudolf Kleemann * Xaver Geiger mit Familie Dorfmerkingen, im November 2014 Wir haben Abschied genommen. Unser herzlicher Dank gilt allen, die ihm im Leben nahe standen, ihn auf seinem letzten Weg begleitet haben und ihr Mitgefühl zum Ausdruck brachten. Danke Herrn Pfarrer Traversari für die würdevolle Gestaltung der Trauerfeier, der Praxis Dres. Ströbel Neresheim, Frau Dr. Schnitzler Aalen, dem Samariterstift Neresheim und Aalen für die jahrelange besonders liebevolle Betreuung, dem Musikverein Dorfmerkingen für die feierliche Umrahmung sowie Herrn Göllinger und Herrn Dieck für die ehrenden Nachrufe. Im Namen aller Angehörigen Brigitte und Albert Mühlberger Herausgeber: Stadt Neresheim, Hauptstraße 20, Neresheim, Tel info@neresheim.de Veröffentlichungen aller Art müssen spätestens am Dienstag, Uhr schriftlich bei der Stadtverwaltung Neresheim eingegangen sein. Anzeigen können direkt beim Verlag eingereicht werden. Verantwortlich für den Textteil ist Bürgermeister Dannenmann oder sein Stellvertreter im Amt. Für den übrigen Inhalt ist der jeweilige Verlagsleiter verantwortlich. Mit dem Namen des Verfassers gezeichnete Beiträge stellen dessen eigene Meinung dar. Nachdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet. Bezugsentgelt: jährlich 25, (inkl. 7 % Mwst.), fällig jeweils am Bei Postzustellung wird eine Portopauschale von 58, (inkl. 7 % MwSt.), im Jahr berechnet. Der Bezug ist jeweils halbjährlich zum bzw kündbar. Druck: Druckerei Bairle GmbH, Gutenbergstraße 3, Dischingen. Anzeigenannahme: Telefon , Telefax anzeigen@bairle.de Neresheim, im November 2014 Meine Seele wartet auf den Herrn mehr als die Wächter auf den Morgen. Psalm 130, 6 Wir trauern um unseren ehemaligen Lehrer und Kollegen Heinz Mann Von 1997 bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2011 unterrichtete Heinz Mann an der Härtsfeldschule Neresheim. Zahlreiche Schülergenerationen begleitete er erfolgreich zum Hauptschulabschluss. Jeden Schüler in seiner Personwerdung emphatisch zu begleiten, prägte seine Erziehungs- und Unterrichtsarbeit. Für die Schulgemeinschaft der Härtsfeldschule Neresheim Heinz Schmidt, Schulleiter 883

20 Die neue attraktive PerfectCare-Aktion von Miele Ausgewählte Wasch- und Geschirrspülmaschinen mit einem Nachlass bis 200 Euro. Solange Vorrat reicht! SP Hausgeräte + TV Andreas Mayer Untere Straße Dischingen-Frickingen Tel Garage zu vermieten Neresheim, Martin-Knoller-Straße Telefon ha Ackerland ab Gemarkung Neresheim zu verpachten. Gebote unter: Chiffre-Nr. 23/ 2014 an die Druckerei Bairle GmbH, Gutenbergstraße 3, Dischingen Mir zahlet beschtens! für Ihr Zahngold, Altgold, Schmuck, Uhren, Münzen, Orden, Silber, auch Besteck WO: TABAK-BÖRSE, Hauptstraße 25!! Abgabe jeden Tag möglich! Fa. Auri 0172/ Ackerland zu verpachten Gemarkung Neresheim sind 9,5 ha Ackerland zu verpachten, gegen Gebot. Zuschriften unter Chiffre-Nr. 22/ 2014 an die Druckerei Bairle GmbH, Gutenbergstraße 3, Dischingen Freitag, 21. November 2014 bei Punsch und Lebkuchen und Eröffnung unseres gemütlicher Abendbummel bis Uhr Outlet-Lagerverkauf mit tollen Angeboten schauen staunen genießen Dischingen, Kirchgasse 7, Telefon Suche Nachmieter ab Zi.-DG-Wohnung direkt in Neresheim gr. Wohn.-/Essbereich m. Klosterblick, EBK, Gartenant., gr. Dachboden, Kellerraum, sep. Waschküche Telefon ab Uhr Redaktionsschluss l für die Weihnachts- und Neujahrsgrüße in der Weihnachtsausgabe des Nachrichtenblattes vom ist am Freitag, , Uhr. l für die Beiträge des redaktionellen Teils ist der Redaktionsschluss bereits am Freitag, , um Uhr. Die erste Ausgabe des Nachrichten blattes im neuen Jahr erscheint am Freitag, Der Redaktionsschluss hierfür ist am l Montag, , Uhr. Der normale Unterricht von Mo. Do., Uhr findet trotzdem statt. Kompaktkurs in den Weihnachtsferien Beginn: 20. Dezember 2014 Telefon Mobil Veranstaltungsort: Fahrschule Abele, Ebnater Hauptstraße 13, AA-Ebnat 884

21 Herzliche Einladung zu unserer ständigen Advents- und Weihnachtsausstellung Bis 1. Advent gesonderte Öffnungszeiten: Mo. Fr. von und Uhr Sa Uhr Winter 2014: Natur, leger & stilvoll Ihre Blumenstylistin Veronika Dollansky Felsenstr. 45, N.-Dorfmerkingen, Telefon Junge Pfalz NEUERÖFFNUNG in Kürze in Dischingen Auf Ihren Besuch freut sich ein neues Team Ihr Innungs-Meisterbetrieb HAUSRENOVIERUNGEN Telefon ( ) Dachdecker Flaschner Maler Innenausbau Fassade Wärmedämmung Ihr zertifizierter Energiefachbetrieb für Ihre Renovierung aus einer Hand. Ringstraße Aalen-Ebnat Theateraufführung in Großkuchen Katzenjammer Lustspiel in 3 Akten 02./03./04./05. Januar 2015 Jeweils Uhr Kartenvorverkauf 7, Euro Freitag, , Uhr Gem. Haus Großkuchen Samstag, , Uhr Bauhaus Schnaitheim ab Montag, VoBa Großkuchen Tel Nachmittagsvorstellung: , Uhr als ca. 500-g-Packung geschnitten kg d Rauchfrisch und goldprämiert: Härtsfelder Rauchfleisch auch als ca. 500-g-Packung geschnitten kg d Kesselfrisch: Blut-/Leberwürste, Kesselfleisch kg d Hirschsalami kg d Hausmacher Vesperscheiben kg d Würstchenparade Saiten / feine oder grobe Bratwürste / Debreciner / Weißwürste / Oberländer / Rote / Käseknacker 5 Paar (kg = 5.- f) d Paar Pfefferbeißer (kg = 6.25 f) d Paar Bauerngerauchte (kg = 5.44 f) d 5.- Ungarische kg d Unterrombach Wellandstraße 69 Mi./Do. 9-18, Fr. 8-18, Sa Uhr Telefon / Kiloweise kleine Preise Fleisch- und Wurstwaren aus eigener Herstellung. Portionswürste aller Art kg d g-Dosensortiment nach Wahl Frischwurst- oder Leberkäseaufschnitt 1= d 3.- 5= d = d g = 0,77 d 100 g = 0,70 d 100 g = 0,52 d Preise inkl. 7 % MwSt. Schälripple goldgelb geräuchert kg d Schweineschnitzel kg d 6.- Bei Abnahme ab 3 kg kg d Hackfleisch gemischt, Rind und Schwein kg d Bei Abnahme ab 3 kg kg d Bei Abnahme ab 10 kg kg d Siedfleisch (Zwerchrippe, Beinscheiben) kg d Bei Abnahme ab 3 kg kg d Angebote gültig vom solange Vorrat reicht. Abgabe ab 1 kg. Elchingen Im Reichertstal 14 Öffnungszeiten: Fr. 8-18, Sa Uhr Telefon / Demmingen Telefon: Am Sonntag, dem empfehlen wir: Entenbrust, Viertel- und Halbe Ente mit Knödel und Rotkraut oder Spätzle mit Salatteller Reservierung erwünscht, Halbe Ente auf Vorbestellung! Am Montag, dem Haxenessen ab Uhr 1. Weihnachtsfeiertag geöffnet.auf Ihren Besuch freut sich Fam. Kränzle Verkaufe in Elchingen helle 2 1/2-Zimmerwohnung Garage, Balkon, Einbauküche, Kellerraum. VB 85000, Mobil Grillen im eigenen Garten? 4 ZKB 107 m 2 EG 520, 170, in Neresheim-Ohmenheim, Stpl., frei Telefon Gut versorgt -das beruhigt Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, den Hinterbliebenen bei einem Trauerfall hilfreich zur Seite zu stehen. Oft fällt es schwer sich in der Vielfalt der Aufgaben zurecht zu finden. Wir helfen Ihnen. Wir helfen im Trauerfall - Tag und Nacht 885

22 Hole kostenlos gut erhaltene Möbel ab! Küche, Schlafzimmer, Bett, Stühle, Tisch usw. Des Weiteren Waschmaschine, Trockner, Werkzeug, Fahrrad, u. v. m. Alteisen aller Art. Telefon Flugplatzgaststätte Elchingen Wir starten durch! Ab Januar 2015 unter neuer Leitung! Wir suchen: Koch/Köchin Aushilfskräfte für Service und Küche Wenn Sie freundlich, fleißig und teambewusst sind, Ihnen die Arbeit auch an Wochenenden Spaß macht, dann melden Sie sich Hans-Peter Weber geprüfter Versicherungsfachmann (IHK) Herbstgartenweg Aalen-Ebnat Tel E PARTYSERVIC KE! ist unsere STÄR Angebot vom Schweinerücken gefüllt mit Brät kg 8,90 Euro Schweineschnitzel paniert kg 7,90 Euro Bauernschmaus Kaiserjagdwurst Fleischkäs grob und fein Mettwurst grob Angebot vom Siedfleisch Zungenwurst Roter und Weißer Magen Bierwurst Cabanossi 100 g 100 g 100 g 100 g,85 Euro,98 Euro,85 Euro,79 Euro kg 100 g 100 g 100 g 100 g 6,90 Euro,79 Euro,79 Euro,89 Euro 1,19 Euro Auf Ihren Besuch freut sich Karl Rathgeb und Belegschaft Neresheim-Elchingen, Bahnhofstraße 2, Tel./Fax ( ) Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Martina Achneck

23 Ein Stück Gesundheit schenken! Fitness Gutschein schon ab 29, Euro Tel Fahrt am zum Erlebnis- Weihnachtsmarkt nach Bad Hindelang Abfahrt: Uhr, Rückkehr: ca Uhr Fahrpreis: 27,00 (incl. Eintritt 5,00 ) Fahrt am zu Fa. HAKA, Ritter Sport Waldenbuch und Stuttgart Weihnachtsmarkt Abfahrt: Uhr Neresheim, Uhr Elchingen, Rückkehr: Uhr, Fahrpreis: 21,00 Fahrt am zum Altdeutschen Weihnachtsmarkt nach Bad Wimpfen Abfahrt: Uhr Neresheim, Rückkehr: Uhr Fahrpreis: 22,00 Fahrt am zur Waldweihnacht nach Halsbach Abfahrt: Uhr, Rückkehr: ca Uhr Fahrpreis: 29,50 (incl. Eintritt 4,50 ) Fahrt am zum Weihnachtsmarkt auf Hofgut Bäldleschweige bei Tapfheim Abfahrt: Uhr Neresheim, Rückkehr: Uhr Fahrpreis: 11,00 Voranzeige: Skiausfahrt Skiausfahrt Skiausfahrt Geschenkgutscheine im Büro erhältlich. Abfahrt am Bahnhofsgelände Neresheim weitere Zustiege auf Anfrage. Anmeldung bei Neresheim Badbrunnenweg 6/1 Tel Fax info@omnibus-rupp.de Angebot vom bis Frische & Qualität in der 3. Generation Unser Angebot vom Cordon bleu fertig paniert 100 g 0,98 Hackbraten i.d. Folie zum Selberbacken 1 kg 7,50 Jägersalami würziger Geschmack 100 g 0,79 Paprikalyoner auch als Portionswurst 100 g 0,98 Teufelsalat mit Spaghetti und Ei 100 g 1,20 Leerdamer 45% Fett i.tr. 100 g 1,25 Unsere besondere Empfehlung: Lammfleisch Speiseplan vom Putengeschnetzeltes Saure Nieren mit Röstiecken mit Bratkartoffeln 5,20 4,80 Di. Mitt. Do. Fr. Qualität die überzeugt! l Kleine abgebundene Paprikalyoner 100 g 0,79 7 l Gerauchte Schinkenwurst abgebunden 100 g 0,89 7 l Salami Rustica naturgereift 100 g 1,49 7 l Oberländer (nackte Bratwurst) 100 g 0,69 7 l Kalbfleischlyoner 100 g 0,99 7 l Rinderrouladen vom Jungrind 100 g 1,39 7 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis Uhr durchgehend. Samstag von 7.00 bis Uhr. Alle Wurstwaren sind garantiert aus eigener Herstellung! Heidenheimer Straße Neresheim Telefon ( ) Telefax ( ) 5793 Gyros mit Tzaziki Krautsalat u. Pommes 5,40 Mailänder Schnitzel mit Spaghetti und Tomatensauce 5,20 Cordon bleu mit Kartoffelsalat 5,20 Böhm s Spätzlespfanne mit Schinken 4,90 Königsberger Klopse mit Reis in Kapernsauce 4,90 Schlemmerfilet mit Dillrahmsauce und Salzkartoffeln 4,90 Metzgerei Hauber Weil man weiß wo s herkommt Neresheim l Schweinehals ideal als Braten oder als Steak 100 g 0,79 7 l Vollfleischige Schälrippchen ideal zum Schmoren oder Backen 100 g 0,59 7 l Hackfleisch gemischt 100 g 0,69 7 l Salami Mailänder Art luftgetrocknet 100 g 1,49 7 l Grober Leberkäse 100 g 0,79 7 Bratkartoffeln mit 2 Spiegeleiern 3,90 Milchreis mit Zwetschgen 3,90 Bunter Salat mit Käsestreifen 3,90 Germknödel mit Vanillesauce 3,90 Bopfingen Tel:07362/7178 Fax:7171 Trochtelfingen Tel:7400 Fax:5490 Neresheim Tel:07326/ Fax: Für Druckfehler keine Haftung. 887

24 Wegen Umbaumaßnahmen bleibt unsere Tankstelle am geschlossen. Danach sind wir wieder mit gewohntem Service unter der Marke ToTAl für Sie da! Advent ellung t s s u a r e u a D lichen zu unseren üb Ideen für einen schönen Wir freuen uns, Sie auch in Zukunft an unserer Station willkommen zu heißen! ladung Herzliche Ein zu unserer ToTAl Station Auto-Sing Heidenheimer Str Neresheim n Geschäftszeite e b r. ab 22. Novem Unsere Aktion aus eigener Produktion: Weihnachtsstern T 10,5 (nur solange Vorrat reicht) Stück 1,99 ab 3 Stück 5,00 In Ihrem Fachgeschäft Blumen Lehnert GbR Nördlinger Str. 20, Neresheim, Tel TOT_ANZ_TS_Umbau_Neresheim_210x297mm_ indd Auftanken und wohlfühlen :41

Gemeinde Alfdorf Rems-Murr-Kreis

Gemeinde Alfdorf Rems-Murr-Kreis Gemeinde Alfdorf Rems-Murr-Kreis Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung WVS)

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg, 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung)

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) Entsorgungssatzung 700.11-1 Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) vom 09.12.1996, in Kraft seit 01.01.1997 geändert durch Satzung vom 15.12.1997,

Mehr

Stadt Schrozberg Landkreis Schwäbisch Hall

Stadt Schrozberg Landkreis Schwäbisch Hall Stadt Schrozberg Landkreis Schwäbisch Hall Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Stadt Schrozberg vom 30.09.1994 Aufgrund von 45 b Abs. 3.des Wassergesetzes für

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE ENTSORGUNG VON KLEINKLÄRANLAGEN UND GESCHLOSSENEN GRUBEN (ENTSORGUNGSSATZUNG EntsS)

SATZUNG ÜBER DIE ENTSORGUNG VON KLEINKLÄRANLAGEN UND GESCHLOSSENEN GRUBEN (ENTSORGUNGSSATZUNG EntsS) SATZUNG ÜBER DIE ENTSORGUNG VON KLEINKLÄRANLAGEN UND GESCHLOSSENEN GRUBEN (ENTSORGUNGSSATZUNG EntsS) Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg, 4 und 11 der Gemeindeordnung für

Mehr

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN S a t z u n g über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS) Aufgrund von 45 b Abs. 3 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS)

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS) Gemeinde Karlsbad Landkreis Karlsruhe Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS) Aufgrund von 4 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Große Kreisstadt Bad Mergentheim Main - Tauber - Kreis

Große Kreisstadt Bad Mergentheim Main - Tauber - Kreis Große Kreisstadt Bad Mergentheim Main - Tauber - Kreis Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vom 17. Dezember 1998 Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben. Stadt Meßkirch / Landkreis Sigmaringen. Satzung

Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben. Stadt Meßkirch / Landkreis Sigmaringen. Satzung Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben Stadt Meßkirch / Landkreis Sigmaringen Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Vom 16. November 1993 Auf Grund von 45 b Abs. 3

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Inhalt aus geschlossenen Gruben der Gemeinde Jagstzell vom

Satzung über die Entsorgung von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Inhalt aus geschlossenen Gruben der Gemeinde Jagstzell vom Gemeinde Jagstzell Ostalbkreis Satzung über die Entsorgung von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Inhalt aus geschlossenen Gruben der Gemeinde Jagstzell vom 21.03.2016 Aufgrund von 46 Abs. 4 des Wassergesetzes

Mehr

Große Kreisstadt Bad Mergentheim Main - Tauber - Kreis

Große Kreisstadt Bad Mergentheim Main - Tauber - Kreis Große Kreisstadt Bad Mergentheim Main - Tauber - Kreis Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vom 17. Dezember 1998 Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung)

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) Stadt Walldürn Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg und der 4, 11 und 142 der

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) Vom

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) Vom S 710.129 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) Vom 19.12.2000 *( in der redaktionell ergänzten Fassung der Änderungen

Mehr

Gemeinde Hilzingen, Landkreis Konstanz Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlage und geschlossene Gruben vom 05. April 2005 Seite 1 von 8

Gemeinde Hilzingen, Landkreis Konstanz Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlage und geschlossene Gruben vom 05. April 2005 Seite 1 von 8 vom 05. April 2005 Seite 1 von 8 Gemeinde Hilzingen Landkreis Konstanz SATZUNG über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vom 05. April 2005 Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes

Mehr

SATZUNG. über die Unterbringung von Obdachlosen und die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Gemeinde Maulburg (Obdachlosensatzung)

SATZUNG. über die Unterbringung von Obdachlosen und die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Gemeinde Maulburg (Obdachlosensatzung) SATZUNG über die Unterbringung von Obdachlosen und die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Gemeinde Maulburg (Obdachlosensatzung) Aufgrund von 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Kleinkläranlagenentsorgungssatzung)

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Kleinkläranlagenentsorgungssatzung) Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Kleinkläranlagenentsorgungssatzung) der Gemeinde Freiamt vom 11.02.1992 Aufgrund von 45 b Abs. 3 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg,

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben. I. Allgemeines. 1 Öffentliche Einrichtungen, Begriffsbestimmung

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben. I. Allgemeines. 1 Öffentliche Einrichtungen, Begriffsbestimmung Gemeinde Plankstadt Rhein-Neckar-Kreis Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Aufgrund von 45 b des Wassergesetzes für Baden-Württemberg und der 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Gemeinde Wald vom

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Gemeinde Wald vom 1 Gemeinde W a l d Landkreis Sigmaringen Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Gemeinde Wald vom 05.08.2015 Aufgrund von 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und Az: 700.74 / 1897 Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und vom 16.Juni 1997 Änderungen Gemeinderat am 05.12.2005 Inkraftgetreten am 01.01.2006

Mehr

Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am

Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am 23.02.2011 TOP 1: Bebauung des gemeindlichen Grundstücks neben der Kath. Kirche in Geroldshausen 3. Änderung des Bebauungsplans Ziegelwende a) Aufstellungsbeschluss

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Großen Kreisstadt Öhringen vom mit Änderung vom

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Großen Kreisstadt Öhringen vom mit Änderung vom Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Großen Kreisstadt Öhringen vom 19.12.1995 mit Änderung vom 30.10.2001 Auf Grund von 45 b Abs. 3 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

S ATZUNG des DERAWA Zweckverband

S ATZUNG des DERAWA Zweckverband S ATZUNG des DERAWA Zweckverband für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserversorgungssatzung - WVS) Vom 4. Dezember 2003 Auf Grund von 57 Abs. 1, 2 und 3 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS) vom in der Fassung vom

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS) vom in der Fassung vom Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS) vom 16.11.2004 in der Fassung vom 29.11.2016 Auf Grund von 46 Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

S a t z u n g über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben Entsorgungssatzung

S a t z u n g über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben Entsorgungssatzung S a t z u n g über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben Entsorgungssatzung Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg und der 4, 11 der Gemeindeordnung für

Mehr

1 Öffentliche Einrichtung, Begriffsbestimmung

1 Öffentliche Einrichtung, Begriffsbestimmung Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Kleinkläranlagensatzung) vom 17.12.2007 i.d.f. der Änderungssatzung vom 15.12.2014 - Bereinigte Fassung

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg, 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung)

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) Aufgrund von 45 b Abs. 3 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg und der 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Gemeinde Untermünkheim Landkreis Schwäbisch Hall Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vom 14. Januar 2015 Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg,

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen (Abwassersatzung für Kleinkläranlagen) Fassung vom

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen (Abwassersatzung für Kleinkläranlagen) Fassung vom Gemeinde 71287 Weissach Landkreis Böblingen Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen (Abwassersatzung für Kleinkläranlagen) Fassung vom 13.12.1999 I. Allgemeines... 3 1 Öffentliche Einrichtungen,

Mehr

Satzung über die Entsorgung von. Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben

Satzung über die Entsorgung von. Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Satzung über die Entsorgung von Vom 17.12.99 Rechtskräftig seit 01.01.2000 1 Satzung über die Entsorgung von Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg und der 4, 11 und 142 der

Mehr

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen Gemeinde Deggingen Landkreis Göppingen 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen Der Gemeinderat hat auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

Stadt Laupheim. Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung EntsS) vom 22.

Stadt Laupheim. Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung EntsS) vom 22. Stadt Laupheim Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung EntsS) vom 22. März 2004 Auf Grund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung. über die Benutzung von. Unterkünften für Obdachlose, Asylbewerber und Flüchtlinge. der Gemeinde Bischweier.

Satzung. über die Benutzung von. Unterkünften für Obdachlose, Asylbewerber und Flüchtlinge. der Gemeinde Bischweier. Satzung über die Benutzung von Unterkünften für Obdachlose, Asylbewerber und Flüchtlinge der Gemeinde Bischweier Inhaltsübersicht I. Rechtsform und Zweckbestimmung der Unterkünfte für Obdachlose, Asylbewerber,

Mehr

Gemeinde Kirchheim a.n.

Gemeinde Kirchheim a.n. Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Gemeinderates Sitzung am 15. Dezember 2011 Anwesend: Bürgermeister Seibold und 13 Gemeinderäte Entschuldigt: Gemeinderat Prof. Dr. Stefan

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung)

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) Entsorgungssatzung 1 700.10 Gemeinde Dauchingen Schwarzwald-Baar-Kreis Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) vom 11.12.2012 Aufgrund von 45 b Abs.

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben. (Entsorgungssatzung 2007)

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben. (Entsorgungssatzung 2007) Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung 2007) mit Änderungen vom 5. November 2007, 24. November 2008, 23. November 2009 und 11. Dezember 2012 Auf Grund

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS)

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS) Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS) Stand und Änderungen Aufgrund von 45 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden Württemberg (WG), 4

Mehr

GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - HAUPTSATZUNG. vom in Kraft seit

GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - HAUPTSATZUNG. vom in Kraft seit GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - 0 Allgemeine Verwaltung Az: 020.05 HAUPTSATZUNG vom 26.07.1963 in Kraft seit 15.10.1963 geändert am: 01.08.1969 in Kraft seit: 01.08.1969 geändert am: 18.10.1974 in Kraft

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung)

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg(GemO)

Mehr

7/2. I. Allgemeines. 1 Öffentliche Einrichtungen, Begriffsbestimmung

7/2. I. Allgemeines. 1 Öffentliche Einrichtungen, Begriffsbestimmung Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) der Stadt Horb am Neckar vom 15.02.2000 geändert durch Änderungssatzungen vom 26.06.2001 und 13.12.2005 7/2

Mehr

Satzung. über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS) der Stadt Künzelsau. vom

Satzung. über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS) der Stadt Künzelsau. vom Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS) der Stadt Künzelsau vom 04.07.2006 Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

S T A D T Ö S T R I N G E N 3.7 SA T Z U N G

S T A D T Ö S T R I N G E N 3.7 SA T Z U N G Seite 1 S A T Z U N G Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg und der 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. mit 2, 5a Abs. 2, und 9 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Gemeinde Dietingen Landkreis Rottweil. S a t z u n g

Gemeinde Dietingen Landkreis Rottweil. S a t z u n g Gemeinde Dietingen Landkreis Rottweil S a t z u n g über die Gebührenerhebung für die Benutzung des Gemeindekindergartens in Böhringen (Kindergartengebührenordnung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

STADT ST. GEORGEN IM SCHWARZWALD SCHWARZWALD-BAAR-KREIS. Satzung. über die Entsorgung. von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben

STADT ST. GEORGEN IM SCHWARZWALD SCHWARZWALD-BAAR-KREIS. Satzung. über die Entsorgung. von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben 1 STADT ST. GEORGEN IM SCHWARZWALD SCHWARZWALD-BAAR-KREIS Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) vom 23.09.1998 i.d.f.v. 07.12.2016 Inhaltsübersicht:

Mehr

GEMEINDE ERDMANNHAUSEN

GEMEINDE ERDMANNHAUSEN GEMEINDE ERDMANNHAUSEN Vorlage Nr. 51/2016 öffentlich Aktenzeichen: 815.12 Sitzungstermin: VA/TA am 10.11.2016 Sachbearbeiter: Immel Beschluss: VA/TA GR Tagesordnungspunkt: Änderung der versorgungssatzung

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen 7/11 und geschlossenen Gruben der Stadt Mössingen

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen 7/11 und geschlossenen Gruben der Stadt Mössingen Satzung zur Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben (Entsorgungssatzung) Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg, 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Entsorgungssatzungder Stadt Möckmühl vom

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Entsorgungssatzungder Stadt Möckmühl vom Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Entsorgungssatzungder Stadt Möckmühl vom 26.06.2007 Auf Grund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), 4

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Entsorgungssatzung. in Kraft getr. öff. Bek

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Entsorgungssatzung. in Kraft getr. öff. Bek Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Entsorgungssatzung Erlass 11.0.16 Neufassung in Kraft getr. öff. Bek. Bestät. RAB 01.10.16 18.0.16 23.12.16 Erlass geänd. in Kraft

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung -

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung - Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung - Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg, 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

4 Tagesordnungspunkt:

4 Tagesordnungspunkt: STADT WIESLOCH FB 3 / FG 3.21 Ordnungsamt / Bevölkerungsschutz 3.21 / Jürgen Morlock Tel.: 84-339 Vorlage Nr. 8/2017 Aktenzeichen: 180.50 4 Tagesordnungspunkt: Änderung der Satzung über die Benutzung von

Mehr

Gemeinderatsbericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom

Gemeinderatsbericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 1 Gemeinderatsbericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 25.04.2017 TOP 4, Gründung einer Kindergruppe (Bambinifeuerwehr) in der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Eimeldingen -Änderungssatzung

Mehr

Verfasser: Niebel, Weisser. Beteiligte FB: 1, SWS EB e.k. Stichwort Abwasserbeseitigung

Verfasser: Niebel, Weisser. Beteiligte FB: 1, SWS EB e.k. Stichwort Abwasserbeseitigung Fachbereich: Recht und Sicherheit Gemeinderatsvorlage Nr. / Ortschaftsratsvorlage WM Nr. 23/2016 Ortschaftsratsvorlage TB Nr. 24/2016 Vorlage an GR VA AUT OR-WM OR-TB öffentlich nichtöffentlich Sitzung

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Reute

Hauptsatzung der Gemeinde Reute Hauptsatzung der Gemeinde Reute Aufgrund von 4 Gemeindeordnung Baden - Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat Reute am 18. Februar 2016 folgende Hauptsatzung beschlossen: I. Form der Gemeindeverfassung

Mehr

Satzung. gültig ab

Satzung. gültig ab Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg gültig ab 01.09.2017 der Stadt Ludwigsburg vom 27.07.2016, gültig ab 01.09.2017 1/6 Satzung über

Mehr

Hauptsatzung. der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald. (vom )

Hauptsatzung. der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald. (vom ) Gemeinde Hauptsatzung Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis (vom 05.07.2016) Der Gemeinderat hat auf Grund von 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg am 05.07.2016 folgende Hauptsatzung beschlossen: I.

Mehr

Verhandelt mit dem Gemeinderat am Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Knobel und 11 Stadträte, Normalzahl 14. Stadtoberinspektor Pauli

Verhandelt mit dem Gemeinderat am Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Knobel und 11 Stadträte, Normalzahl 14. Stadtoberinspektor Pauli Um 19.00 Uhr eröffnet Bürgermeister Knobel die öffentliche Sitzung des Gemeinderats. Zu Beginn der öffentlichen Sitzung sind 4 Zuhörer anwesend. Bürgermeister Knobel begrüßt alle Anwesenden. Bürgermeister

Mehr

Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis

Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis AZ: 460.602 Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Haus für Kinder Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.

Mehr

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg gültig ab 01.03.2015 der Stadt Ludwigsburg vom 24.06.2015, gültig ab 01.03.2015 1/8 Satzung über

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben. I. Allgemeines

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben. I. Allgemeines 1 STADT LAUDA-KÖNIGSHOFEN MAIN-TAUBER-KREIS Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg und der 4, 11 und

Mehr

Stadt St. Georgen im Schwarzwald S A T Z U N G

Stadt St. Georgen im Schwarzwald S A T Z U N G Stadt St. Georgen im Schwarzwald S A T Z U N G über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vom 16. Dezember 1992 i.d.f. vom 10. Dezember 2008 Inhaltsübersicht: I. ALLGEMEINES 1 Öffentliche

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Große Kreisstadt Bretten Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Bretten hat am 27. März 2012 auf Grund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

S a t z u n g der Stadt Heidelberg über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung EntS)

S a t z u n g der Stadt Heidelberg über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung EntS) 7.1.2 S a t z u n g der Stadt Heidelberg über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung EntS) vom 10. Dezember 2015 (Heidelberger Stadtblatt vom 16. Dezember 2015)

Mehr

70.3. Stadt Albstadt. Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vom in der Fassung vom

70.3. Stadt Albstadt. Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vom in der Fassung vom 70.3 Stadt Albstadt Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vom 25.05.2000 in der Fassung vom 24.10.2002 - 2-70.3 Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeines 1 Öffentliche

Mehr

NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE SITZUNG DES GEMEINDERATES

NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE SITZUNG DES GEMEINDERATES GEMEINDE BURGBERG I. ALLGÄU NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE SITZUNG DES GEMEINDERATES Sitzungsdatum: Montag, 10.12.2018 Beginn: 19:00 Uhr Ende 20:45 Uhr Ort: im Sitzungssaal des Rathauses Burgberg Erster

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Plüderhausen (Kindergartensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Plüderhausen (Kindergartensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Plüderhausen (Kindergartensatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Plüderhausen hat am 06.07.2017 aufgrund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Bekanntmachung zur Sitzung des Gemeinderates am Montag, 14. Dezember 2015 um 18:30 Uhr in der Schulsporthalle der Gemeinschaftsschule in Oberhausen

Bekanntmachung zur Sitzung des Gemeinderates am Montag, 14. Dezember 2015 um 18:30 Uhr in der Schulsporthalle der Gemeinschaftsschule in Oberhausen DER BÜRGERMEISTER DER GEMEINDE OBERHAUSEN-RHEINHAUSEN Bekanntmachung zur Sitzung des Gemeinderates am Montag, 14. Dezember 2015 um 18:30 Uhr in der Schulsporthalle der Gemeinschaftsschule in Oberhausen

Mehr

Satzung zur Änderung der Kindergartenordnung der Gemeinde Tiefenbronn vom 19. Juni 2009 in der Fassung vom 15. April 2016

Satzung zur Änderung der Kindergartenordnung der Gemeinde Tiefenbronn vom 19. Juni 2009 in der Fassung vom 15. April 2016 Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Tiefenbronn Enzkreis Enzkreis Satzung zur Änderung der Kindergartenordnung der Gemeinde Tiefenbronn vom 19. Juni 2009 in der Fassung vom 15. April 2016 Aufgrund 4 der

Mehr

Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Gemeinderat-Drucksache Nr. 094/14 Sitzung vom 18.09.2014 Tagesordnungspunkt 4. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Der Gemeinde sind und werden nun erneut

Mehr

Satzung über den Anschluss an die. öffentliche Wasserversorgung (Rumpfsatzung)

Satzung über den Anschluss an die. öffentliche Wasserversorgung (Rumpfsatzung) Satzung über den Anschluss an die 12 öffentliche Wasserversorgung (Rumpfsatzung) Aufgrund der 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i.d.f. vom 2. April 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 159) hat die

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Kleinkläranlagensatzung- KkS)

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Kleinkläranlagensatzung- KkS) Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Kleinkläranlagensatzung- KkS) Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg und der 4,11 und 142 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Hann. Münden (Abwassergebührensatzung AGS )

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Hann. Münden (Abwassergebührensatzung AGS ) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Hann. Münden (Abwassergebührensatzung AGS ) Aufgrund der 10, 13 und 111 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom Seite 1 Gemeinde Dischingen Landkreis Heidenheim Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 26.10.2009 Die Neufassung berücksichtigt: die Satzung vom 26.10.2009 1. Änderung vom 04.07.2011

Mehr

Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Niesky (Wasserversorgungssatzung)

Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Niesky (Wasserversorgungssatzung) Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Niesky (Wasserversorgungssatzung) Aufgrund der 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Gemeinde Neunkirchen Neckar-Odenwald-Kreis Aufgrund von 4, 11, 19 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und 2, 5a, 6, 8, 8a, 9,10 und 10a des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg

Mehr

NIEDERSCHRIFT. der öffentlichen Verhandlungen des Ortschaftsrates Waldachtal-Cresbach am 05. August 2015 TOP 1

NIEDERSCHRIFT. der öffentlichen Verhandlungen des Ortschaftsrates Waldachtal-Cresbach am 05. August 2015 TOP 1 Bürgerfragestunde NIEDERSCHRIFT der öffentlichen Verhandlungen des Ortschaftsrates Waldachtal-Cresbach am 05. August 2015 TOP 1 Der anwesende Bürger; Herr Werner Link, wohnt im Familiendorf und stellt

Mehr

AZ: GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER BÜCHEREI (BENUTZUNGSORDNUNG)

AZ: GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER BÜCHEREI (BENUTZUNGSORDNUNG) GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER BÜCHEREI (BENUTZUNGSORDNUNG) INHALTSVERZEICHNIS 1 Aufgabe der Bücherei 3 2 Benutzerkreis, Öffnungszeiten 3 3 Anmeldung, Leseausweis

Mehr

Ergebnisprotokoll über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom

Ergebnisprotokoll über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom Ergebnisprotokoll über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom 26.04.2018 TOP 1 - Bekanntgaben der in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 22.03.2018 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen. (Kindergartengebührenordnung)

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen. (Kindergartengebührenordnung) Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Albershausen (Kindergartengebührenordnung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg

Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen vom 7. Juli 2016 Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Inhaltsverzeichnis. vom zuletzt geändert am in Kraft getreten am Seite

Inhaltsverzeichnis. vom zuletzt geändert am in Kraft getreten am Seite vom 02.05.1985 zuletzt geändert am 02.04.2014 in Kraft getreten am 15.04.2014 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung... 2 2 Grundstück, Anschlussnehmer, Wasserabnehmer...

Mehr

Gemeinde Hessigheim Blatt 120

Gemeinde Hessigheim Blatt 120 Gemeinde Hessigheim Blatt 120 Bausachen 1 a.) Baugesuch: Änderung und Neuerstellung einer Garage mit Carport Beschluss Flst. 5288, Wannenweg 8 Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Rheinstetten

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Rheinstetten 1 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Rheinstetten mit den Einarbeitungen der Änderungssatzungen vom: 09. Juli 1991 15. Mai 2002 15. Dezember 2004 01.04.2011 31.05.2016

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Blumberg hat am 26.10.2017 aufgrund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung (GemO)

Mehr

Siebte Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Kindergärten der Gemeinde Sasbach

Siebte Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Kindergärten der Gemeinde Sasbach Gemeinde 77880 Sasbach (Ortenaukreis) - 1 - Siebte Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Kindergärten der Gemeinde Sasbach Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindehalle der Gemeinde Schechingen

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindehalle der Gemeinde Schechingen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindehalle der Gemeinde Schechingen Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung der Stadt Kehl. über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Satzung über die dezentrale Abwasserbeseitigung)

Satzung der Stadt Kehl. über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Satzung über die dezentrale Abwasserbeseitigung) Satzung der Stadt Kehl über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Satzung über die dezentrale Abwasserbeseitigung) vom 7.10.2001 in der Fassung der Änderungssatzung vom 21.12.2016

Mehr

Hauptsatzung vom 21. Juli 2009

Hauptsatzung vom 21. Juli 2009 Gemeinde Heroldstatt Alb-Donau-Kreis Hauptsatzung vom 21. Juli 2009 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 hat der Gemeinderat der Gemeinde Heroldstatt

Mehr

STADT BAD URACH. Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung)

STADT BAD URACH. Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) STADT BAD URACH Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) Auf Grund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg, 4 und 11 der Gemeindeordnung

Mehr

H a u p t s a t z u n g. der Gemeinde Vörstetten. im Landkreis Emmendingen

H a u p t s a t z u n g. der Gemeinde Vörstetten. im Landkreis Emmendingen H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Vörstetten im Landkreis Emmendingen Inhaltsübersicht: Abschnitt I Form der Gemeindeverfassung 1 Abschnitt II Gemeinderat 2,3 Abschnitt III Ausschüsse des Gemeinderats

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 25. Jahrgang Nr. 06 8. Juni 2017 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1668. Bekanntmachung Beschlussfassung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung Seite

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

S a t z u n g. über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes der Historischen Altstadt Belzig

S a t z u n g. über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes der Historischen Altstadt Belzig S a t z u n g über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes der Historischen Altstadt Belzig Auf der Grundlage von 142 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Donaueschingen vom 27.

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Donaueschingen vom 27. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Donaueschingen vom 27. Juni 2017 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren

Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren Gemeinde -Birkendorf Landkreis Waldshut Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg und der 2, 13 und 19 des Kommunalabgabegesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat in seiner Sitzung

Mehr

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Gemeinde Wörthsee Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Sitzungsdatum: Mittwoch, 27.09.2017 Beginn: 19:00 Uhr Ende öffentlicher Teil 21:00 Uhr Sitzungsende: 21:45 Uhr Ort: im Sitzungssaal

Mehr

1 Allgemeines. Zusätzlich zur Betreuung der Schülerinnen und Schüler wird ein Mittagessen angeboten.

1 Allgemeines. Zusätzlich zur Betreuung der Schülerinnen und Schüler wird ein Mittagessen angeboten. Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes an der Friedrich-Ebert-Grundschule außerhalb der Unterrichtszeit Aufgrund

Mehr

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 21. Februar 1995

Mehr