Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften"

Transkript

1 Gemeinderat-Drucksache Nr. 094/14 Sitzung vom Tagesordnungspunkt 4. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Der Gemeinde sind und werden nun erneut verstärkt Flüchtlinge zugewiesen, die zunächst in freien gemeindeeigenen Wohnungen untergebracht werden sollen, das sind bis auf weiteres 1 Wohnung Gebäude Backnanger Str. 25 Ostseite 73,72 m 2 Wohnfläche, 6 Personen 1 Wohnung Gebäude Backnanger Str. 25 Westseite 35,97 m 2 Wohnfläche, 4 Personen 1 Wohnung Gebäude 100,40 m 2 Wohnfläche, 10 Personen 1 Wohnung Gebäude Heutensbacher Str. 3 DG 59,57 m 2 Wohnfläche, 5 Personen 3 Wohnungen Gebäude Welzheimer Str. 41, 260 m 2 Gesamtwohnfläche, 25 Personen 2 Wohnungen Gebäude Ebniseestr. 47, 160 m 2 Gesamtwohnfläche, 15 Personen. Die mögliche unterzubringende Personenzahl kann nur geschätzt werden, da hierfür mehrere Faktoren maßgebend sind, bspw. - Größe und Ausrichtung der Zimmer bzw. der Wohnung, - welche Personen werden zugewiesen (Familien, Einzelpersonen, männlich, weiblich, Nationalität, Staatsangehörigkeit), hier muss die Gemeinde flexibel in der Einteilung sein, so dass möglichst individuell auf die zugewiesenen Personen eingegangen werden kann. Es wurde daher versucht, die Personenanzahl in der Kalkulation entsprechend auszurichten. Für die Benutzung ist von der Gemeinde eine Benutzungsgebühr festzusetzen, da auch Flüchtlinge für die Kosten ihrer Unterkunft selbst aufkommen müssen. Die Gebühr beinhaltet auch die Nebenkosten, d.h. für den formal eingewiesenen Benutzer fallen für die Unterkunft keine extra Kosten an. Die letzte Kalkulation dafür fand 2004 statt; die damals festgesetzte Gebühr betrug 113,60 /m 2 Wohnfläche und Jahr. Das ist nicht mehr aktuell und es wurde daher die nachfolgende Kalkulation angestellt: Kalkulation der Benutzungsentgelte für Obdachlosenund Flüchtlingsunterkünfte zum Entsprechend einem Beispiel des Gemeindetags Baden-Württemberg erfolgt die Kalkulation der Unterkunftsgebühren wie folgt: 1. Aufwendungen EUR EUR

2 1.1 Unterkünfte in gemeindeeigenen Gebäuden - ortsübliche Vergleichsmiete gemäß aktuellem Mietspiegel Jahresmiete kalt Backnanger Str. 25 EG Ost Backnanger Str. 25 DG West Welzheimer Str rechts Heutensbacher Str. 3 DG Ebniseestraße Gemeinsame Aufwendungen - Nebenkosten Wasser und Abwasser Backnanger Str. 25 EG Ost Backnanger Str. 25 DG West Welzheimer Str rechts Heutensbacher Str. 3 DG Ebniseestraße Stromkosten Backnanger Str. 25 EG Ost Backnanger Str. 25 DG West Welzheimer Str rechts Heutensbacher Str. 3 DG Ebniseestraße Gaskosten Backnanger Str. 25 EG Ost Backnanger Str. 25 DG West 800 Welzheimer Str rechts Heutensbacher Str. 3 DG Ebniseestraße 47 0 Heizungskosten Backnanger Str. 25 EG Ost 100 Backnanger Str. 25 DG West 100 Welzheimer Str Heutensbacher Str. 3 DG 100 Ebniseestraße Müllabfuhr Backnanger Str. 25 EG Ost 100 Backnanger Str. 25 DG West 100 2

3 Welzheimer Str Heutensbacher Str. 3 DG 100 Ebniseestraße Sonstiges - Versicherungen, Kabelanschluss usw. Backnanger Str. 25 EG Ost 100 Backnanger Str. 25 DG West 100 Welzheimer Str Heutensbacher Str. 3 DG 100 Ebniseestraße Heizöl Welzheimer Str Ebniseestraße Anteile Verwaltungskosten (Personalund Sachaufwand (Verwaltungskostenbeitrag) Der Gesamtaufwand für Flüchtlings- und Obdachlosengebäude beträgt: Gebührenbedarf somit (gleichzeitig Gebühren obergrenze) 2. Ermittlung des Gebührensatzes: Gesamt-Wohnfläche aller Unterkünfte: m 2 688,69 Backnanger Str. 25 EG Ost 73,72 Backnanger Str. 25 DG West 35,97 Welzheimer Str Heutensbacher Str. 3 DG 59 Ebniseestraße Gebührensatz Kosten: (Bedarf:Wohnfläche) je m 2 Wohnfläche und Jahr 166,63 Es wird daher vorgeschlagen, die Jahresbenutzungsgebühr je m 2 Wohnfläche ab auf einen Betrag von 166,63 festzusetzen. Weissach im Tal, den gez. Fritz, Fachbeamter f.d.finanzwesen 3

4 Erläuterungen zur Kalkulation: Die ortsübliche Vergleichsmiete wurde anhand des aktuellen Mietspiegels ermittelt und beträgt für Backnanger Str. Wohnung Ostseite 4,88 /m 2 Backnanger Str. Wohnung Westseite 5,68 /m 2 Welzheimer Str. 41 gesamtes Gebäude 4,00 /m 2 Heutensbacher Str. 3 1.Stock 5,51 /m 2 Heutensbacher Str. 3 DG 6,00 /m 2 Ebniseestr. 47 gesamtes Gebäude 4,00 /m 2 Bei den Nebenkosten wurden folgende Werte zugrunde gelegt: Wasser/Abwasser 60 m 3 Verbrauch je Person, Preis 4,70 /m 3 Stromkosten 100 kwh Verbrauch/m 2 Wohnfläche, Preis 0,33 /kwh Gaskosten 300 kwh Verbrauch/m 2 Wohnfläche, Preis 0,07 /kwh Heizungskosten sind Kundendienstkosten (Wartung Heizkessel, Immissionsmessung usw.) Heizöl 30 l Verbrauch/m 2 Wohnfläche, Preis 0,80 /l Dadurch ergibt sich eine Benutzungsgebühr von 166,63 /m 2 Wohnfläche/Jahr = 13,88 /m 2 Wohnfläche/Monat all inclusiv. Es wird vorgeschlagen, auf vorstehender Grundlage eine Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom zu beschließen. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die nachfolgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften. Az.: ZI 4

5 Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Weissach am 18. September 2014 folgende Satzung beschlossen: 13 erhält folgende Fassung: Artikel I Änderung von Vorschriften 13 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe (1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Benutzungsgebühr ist die Wohnfläche der zugewiesenen Unterkunft. Für die Ermittlung der Wohnfläche gelten die Vorschriften der Zweiten Berechnungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung. (2) Die Benutzungsgebühr einschließlich der Betriebskosten beträgt je m ² Wohnfläche und Jahr 166,63 Euro. (3) Bei der Errechnung der Benutzungsgebühren nach Monaten wird für jeden Monat der Benutzung 1/12 der Jahresgebühr zugrunde gelegt. Bei der Errechnung der Benutzungsgebühr nach Tagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/360 der Jahresgebühr zugrunde gelegt. Die Satzung tritt am in Kraft. Artikel II Inkrafttreten Weissach im Tal, den 18. September 2014 gez. Schölzel Bürgermeister 5

6 Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Az.: ; Fr 6

Satzung. über die Benutzung von. Unterkünften für Obdachlose, Asylbewerber und Flüchtlinge. der Gemeinde Bischweier.

Satzung. über die Benutzung von. Unterkünften für Obdachlose, Asylbewerber und Flüchtlinge. der Gemeinde Bischweier. Satzung über die Benutzung von Unterkünften für Obdachlose, Asylbewerber und Flüchtlinge der Gemeinde Bischweier Inhaltsübersicht I. Rechtsform und Zweckbestimmung der Unterkünfte für Obdachlose, Asylbewerber,

Mehr

SATZUNG. über die Unterbringung von Obdachlosen und die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Gemeinde Maulburg (Obdachlosensatzung)

SATZUNG. über die Unterbringung von Obdachlosen und die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Gemeinde Maulburg (Obdachlosensatzung) SATZUNG über die Unterbringung von Obdachlosen und die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Gemeinde Maulburg (Obdachlosensatzung) Aufgrund von 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen Gemeinde Deggingen Landkreis Göppingen 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen Der Gemeinderat hat auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

4 Tagesordnungspunkt:

4 Tagesordnungspunkt: STADT WIESLOCH FB 3 / FG 3.21 Ordnungsamt / Bevölkerungsschutz 3.21 / Jürgen Morlock Tel.: 84-339 Vorlage Nr. 8/2017 Aktenzeichen: 180.50 4 Tagesordnungspunkt: Änderung der Satzung über die Benutzung von

Mehr

Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim

Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim 5 C; 572.30; 1 Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 25.7.1955

Mehr

Gemeinderatsbericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom

Gemeinderatsbericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 1 Gemeinderatsbericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 25.04.2017 TOP 4, Gründung einer Kindergruppe (Bambinifeuerwehr) in der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Eimeldingen -Änderungssatzung

Mehr

Gemeinde Dietingen Landkreis Rottweil. S a t z u n g

Gemeinde Dietingen Landkreis Rottweil. S a t z u n g Gemeinde Dietingen Landkreis Rottweil S a t z u n g über die Gebührenerhebung für die Benutzung des Gemeindekindergartens in Böhringen (Kindergartengebührenordnung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

Siebte Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Kindergärten der Gemeinde Sasbach

Siebte Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Kindergärten der Gemeinde Sasbach Gemeinde 77880 Sasbach (Ortenaukreis) - 1 - Siebte Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Kindergärten der Gemeinde Sasbach Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg

Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen vom 7. Juli 2016 Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die. Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Fellbach

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die. Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Fellbach Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Fellbach (Gebührensatzung Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte) vom 12. Dezember 2000 *)

Mehr

Gebührensatzung der Stadt Pforzheim für die Benutzung der Notunterkünfte und für die Unterkünfte der Anschlussunterbringung für Flüchtlinge (4.

Gebührensatzung der Stadt Pforzheim für die Benutzung der Notunterkünfte und für die Unterkünfte der Anschlussunterbringung für Flüchtlinge (4. Gebührensatzung der Stadt Pforzheim für die Benutzung der Notunterkünfte und für die Unterkünfte der Anschlussunterbringung für Flüchtlinge (4.5) Neu-/Erstfassung Beschlussvorlage: Q 1080 Beschlussfassung

Mehr

Satzung. über die. Erhebung von Benutzungsgebühren für die. Sporthalle

Satzung. über die. Erhebung von Benutzungsgebühren für die. Sporthalle Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Sporthalle Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und den 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg hat der Gemeinderat

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG. für die Benutzung der gemeindlichen Hallen

GEBÜHRENORDNUNG. für die Benutzung der gemeindlichen Hallen Gemeinde Ottersweier Az.: 564.261 Landkreis Rastatt GEBÜHRENORDNUNG für die Benutzung der gemeindlichen Hallen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i. v. m. den 2 und 13 des

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Otto-Ulmer-Halle der Gemeinde Adelmannsfelden

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Otto-Ulmer-Halle der Gemeinde Adelmannsfelden Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Otto-Ulmer-Halle der Gemeinde Adelmannsfelden Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

A 4/7. Gemeinde Langenargen Bodenseekreis. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindeeigenen Kinderbetreuungseinrichtungen

A 4/7. Gemeinde Langenargen Bodenseekreis. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindeeigenen Kinderbetreuungseinrichtungen A 4/7 Gemeinde Langenargen Bodenseekreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindeeigenen Kinderbetreuungseinrichtungen Rechtsgrundlagen: Gemeinderatsbeschluss Beschluss: 16.05.2011

Mehr

Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis

Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis AZ: 460.602 Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Haus für Kinder Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.

Mehr

Satzung. über die. Erhebung von Benutzungsgebühren für die. Turn- und Festhalle

Satzung. über die. Erhebung von Benutzungsgebühren für die. Turn- und Festhalle Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Turn- und Festhalle Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und den 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg hat

Mehr

Altes Schulhaus. Ostalbkreis

Altes Schulhaus. Ostalbkreis Ostalbkreis Gebührenordnung für das Gebäude Altes Schulhaus vom 22. Juni 1998 in der Fassung der Änderrungssatzung vom 19. April 2000 sowie der Euro-Anpassungs-Satzung vom 23. März 2001, In Kraft getreten

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindehalle der Gemeinde Schechingen

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindehalle der Gemeinde Schechingen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindehalle der Gemeinde Schechingen Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder Der Gemeinderat der Gemeinde Freudental hat auf Grund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg,

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte der Gemeinde Schöppingen für Flüchtlinge und Obdachlose in der Gemeinde Schöppingen

Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte der Gemeinde Schöppingen für Flüchtlinge und Obdachlose in der Gemeinde Schöppingen Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte der Gemeinde Schöppingen für Flüchtlinge und Obdachlose in der Gemeinde Schöppingen vom 07.11.2017 Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kindergärten

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kindergärten Gemeinde Grafenberg Landkreis Reutlingen Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetztes für Baden-Württemberg sowie 6 des Kindergartengesetzes hat der

Mehr

Gebührensatzung der Stadt Pforzheim für die Benutzung der Notunterkünfte und für die Unterkünfte der Anschlussunterbringung für Flüchtlinge (4.

Gebührensatzung der Stadt Pforzheim für die Benutzung der Notunterkünfte und für die Unterkünfte der Anschlussunterbringung für Flüchtlinge (4. Gebührensatzung der Stadt Pforzheim für die Benutzung der Notunterkünfte und für die Unterkünfte der Anschlussunterbringung für Flüchtlinge (4.5) Neu-/Erstfassung Beschlussvorlage: Q 1253 Verantwortlicher

Mehr

SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Waghäusel

SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Waghäusel SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Waghäusel Aufgrund der 4 und 10 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 2 und 9

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Benutzungsgebühren in den gemeindeeigenen Kindergärten

Satzung. über die Erhebung von Benutzungsgebühren in den gemeindeeigenen Kindergärten Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren in den gemeindeeigenen Kindergärten Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung) Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut

Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut Satzung der Gemeinde Klettgau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (KiTa-Gebührensatzung) Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

GEMEINDE NORDHEIM Az.: Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24. Februar 2016 Sitzung des Gemeinderates am 26.

GEMEINDE NORDHEIM Az.: Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24. Februar 2016 Sitzung des Gemeinderates am 26. GEMEINDE NORDHEIM Az.: 103.53 Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24. Februar 2016 Sitzung des Gemeinderates am 26. Februar 2016 öffentlich Sitzungsvorlage 45/2016 Neufassung der Satzung über die Benutzung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung) Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

GEMEINDE ERDMANNHAUSEN

GEMEINDE ERDMANNHAUSEN GEMEINDE ERDMANNHAUSEN Vorlage Nr. 51/2016 öffentlich Aktenzeichen: 815.12 Sitzungstermin: VA/TA am 10.11.2016 Sachbearbeiter: Immel Beschluss: VA/TA GR Tagesordnungspunkt: Änderung der versorgungssatzung

Mehr

1. Die als Anlage 2 beigefügte Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften

1. Die als Anlage 2 beigefügte Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften Seite 1 von 5 Vorlage Nr. 68 / 2015 Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Az: 023.122 - He/Er Amt: Kämmereiamt Datum: 15.07.2015 Beratung Bau- und Umweltausschuss

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren (Kindergartengebührenordnung)

Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren (Kindergartengebührenordnung) Stadt Owen Landkreis Esslingen Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren (Kindergartengebührenordnung) Mit Änderungssatzung vom 10.05.2011, In Kraft getreten 01.09.2011 Mit Änderungssatzung vom

Mehr

Satzung. über die Erhebung. von Gebühren für den Besuch des. Betreuungsangebots im Rahmen. der Verlässlichen Grundschule.

Satzung. über die Erhebung. von Gebühren für den Besuch des. Betreuungsangebots im Rahmen. der Verlässlichen Grundschule. Gemeinde Hemmingen Landkreis Ludwigsburg Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch des Betreuungsangebots im Rahmen der Verlässlichen Grundschule sowie des Horts an der Schule vom 23. Juni

Mehr

Satzung der Gemeinde Rommerskirchen über die Gebühren der Unterkünfte für Wohnungslose, Aussiedler und ausländische Flüchtlinge

Satzung der Gemeinde Rommerskirchen über die Gebühren der Unterkünfte für Wohnungslose, Aussiedler und ausländische Flüchtlinge Satzung der Gemeinde Rommerskirchen über die Gebühren der Unterkünfte für Wohnungslose, Aussiedler und ausländische Flüchtlinge vom 18. August 1994 INHALTSVERZEICHNIS Präambel... 3 1 Erhebungsgrundsätze...

Mehr

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) Stadt Bad Dürrheim Landkreis Schwarzwald-Baar S A T Z U N G über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 13. Oktober 2003

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 13. Oktober 2003 Stadt Bad Teinach-Zavelstein Landkreis Calw Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) vom 13. Oktober 2003 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 2, 5

Mehr

Stadt Laichingen Alb-Donau-Kreis

Stadt Laichingen Alb-Donau-Kreis Aufgrund von Stadt Laichingen Alb-Donau-Kreis Vierte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Laichingen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 8.

Mehr

Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) vom 26. November 2002

Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) vom 26. November 2002 Gemeinde Wüstenrot Landkreis Heilbronn Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) vom 26. November 2002 Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

Basisdaten zur Kalkulation Benutzungsgebühren Unterkünfte

Basisdaten zur Kalkulation Benutzungsgebühren Unterkünfte Basisdaten zur Kalkulation Benutzungsgebühren Unterkünfte I. Ermittlung der Wohnfläche Wohnfläche Aldekerker Str. 22 Wohnfläche Aldekerker Str. 7 Gesamtfläche Anmerkung: Wohnfläche ohne Gemeinschaftsflächen

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren

Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren Gemeinde -Birkendorf Landkreis Waldshut Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg und der 2, 13 und 19 des Kommunalabgabegesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat in seiner Sitzung

Mehr

Satzung. der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad

Satzung. der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren durch den Gutachterausschuss Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2, 11, 12 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungs-Satzung)

Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungs-Satzung) Gemeinde 77793 Gutach (Schwarzwaldbahn) Ortenaukreis Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungs-Satzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen Gemeinde Berglen - Rems-Murr Murr-Kreis - Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung. über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs in der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald (Fremdenverkehrsbeitragssatzung)

Satzung. über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs in der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) Gemeinde Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis Satzung Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und 2, 8 und 44 Kommunalabgabengesetz für

Mehr

Gemeinde Neunkirchen Neckar-Odenwald-Kreis Aufgrund von 4, 11, 19 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und 2, 5a, 6, 8, 8a, 9,10 und 10a des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg

Mehr

Gebührensatzung. vom

Gebührensatzung. vom 1 Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Warendorf über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für das Übergangswohnheim, 48231 Warendorf, Am Holzbach 44c vom 23.12.2013 Auf Grund des 7 i.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime. 1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime. 1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Stadt Soest Der Bürgermeister Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime in der Stadt Soest Aufgrund der 5 und 6 des Gesetzes über die Aufnahme von Aussiedlern, Flüchtlingen

Mehr

Stand: G 3. Satzung

Stand: G 3. Satzung Stand: 26.05.2009 G 3 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Große Kreisstadt Bad Mergentheim. Main-Tauber-Kreis. Satzung

Große Kreisstadt Bad Mergentheim. Main-Tauber-Kreis. Satzung Große Kreisstadt Bad Mergentheim Main-Tauber-Kreis Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - vom 29. September 2015 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

Öffentliche Einrichtung. Begriffsbestimmungen

Öffentliche Einrichtung. Begriffsbestimmungen Stadt Bad Rappenau Landkreis Heilbronn Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder Der Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau hat

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen. (Kindergartengebührenordnung)

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen. (Kindergartengebührenordnung) Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Albershausen (Kindergartengebührenordnung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg gültig ab 01.03.2015 der Stadt Ludwigsburg vom 24.06.2015, gültig ab 01.03.2015 1/8 Satzung über

Mehr

Gebührenordnung für die Benutzung der städtischen Hallen (Festhalle/ Sporthalle) und Sportplätze (gültig ab dem )

Gebührenordnung für die Benutzung der städtischen Hallen (Festhalle/ Sporthalle) und Sportplätze (gültig ab dem ) Der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen hat in der Sitzung am 03.06.2014 folgende Gebührenordnung beschlossen: Gebührenordnung für die Benutzung der städtischen Hallen (Festhalle/ Sporthalle) und Sportplätze

Mehr

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Stadt Laufenburg (Baden) Landkreis Waldshut Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindergärten und Kinderkrippe (Kindergarten-Gebührensatzung)

Mehr

2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen/Spielgruppen der Stadt Renningen

2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen/Spielgruppen der Stadt Renningen Stadt Renningen Kreis Böblingen 2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen/Spielgruppen der Stadt Renningen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Gemeinde Schwaikheim Rems Murr Kreis

Gemeinde Schwaikheim Rems Murr Kreis Gemeinde Schwaikheim Rems Murr Kreis Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit den

Mehr

2. Der Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

2. Der Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Stadtverwaltung Philippsburg SITZUNGSVORLAGE Drucksache-Nr.: Aktenzeichen: Fachdienst: Sachbearbeiter: 184/2017/GR 103.533 - tir Öffentliche Sicherheit Timo Tirolf Neufassung der Satzung über die Benutzung

Mehr

Stadt Schönau im Schwarzwald Landkreis Lörrach

Stadt Schönau im Schwarzwald Landkreis Lörrach Stadt Schönau im Schwarzwald Landkreis Lörrach Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung KTS) - in der Fassung der Änderungssatzung vom 07.11.2011) - Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kindergärten

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kindergärten Gemeinde Grafenberg Landkreis Reutlingen Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetztes für Baden-Württemberg sowie 6 des Kindergartengesetzes hat der

Mehr

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Stadt Laufenburg (Baden) Landkreis Waldshut Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindergärten und Kinderkrippe (Kindergarten-Gebührensatzung)

Mehr

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG 1 - Ortsrechtsammlung - 6.2 SATZUNG über die Erhebung von Gebühren für die Erstellung von Gutachten durch den Gutachterausschuß vom 27.05.1992 in Kraft seit 06.06.1992 geändert am: 23.05.2001 in Kraft

Mehr

1 Gebührenpflicht. (3) Bei Leistungen für Gerichte werden die Gebühren entsprechend dem Justiz- Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) erhoben.

1 Gebührenpflicht. (3) Bei Leistungen für Gerichte werden die Gebühren entsprechend dem Justiz- Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) erhoben. Große Kreisstadt Schramberg Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 18.11.2010 Aufgrund 4 der Gemeindeordunung

Mehr

Gebührensatzung des Internats der Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe

Gebührensatzung des Internats der Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe Gebührensatzung des Internats der Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe Der Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises hat am 18.12.2000, sowie Änderungen vom 05.11.2001, 13.05.2002, 16.12.2002,

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstellung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung)

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstellung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstellung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der

Mehr

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 21. Februar 1995

Mehr

11. S A T Z U N G. zur Änderung der Satzung für die Musikschule der Stadt Buchen (Odenwald)

11. S A T Z U N G. zur Änderung der Satzung für die Musikschule der Stadt Buchen (Odenwald) Neckar-Odenwald-Kreis 11. S A T Z U N G zur Änderung der Satzung für die Musikschule der Stadt Buchen (Odenwald) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. vom

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. vom GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kernzeitbetreuung und die Ganztagesbetreuung an den Herrenberger Schulen vom 31.05.2011 *(in der redaktionell ergänzten

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE ENTSORGUNG VON KLEINKLÄRANLAGEN UND GESCHLOSSENEN GRUBEN (ENTSORGUNGSSATZUNG EntsS)

SATZUNG ÜBER DIE ENTSORGUNG VON KLEINKLÄRANLAGEN UND GESCHLOSSENEN GRUBEN (ENTSORGUNGSSATZUNG EntsS) SATZUNG ÜBER DIE ENTSORGUNG VON KLEINKLÄRANLAGEN UND GESCHLOSSENEN GRUBEN (ENTSORGUNGSSATZUNG EntsS) Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg, 4 und 11 der Gemeindeordnung für

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Große Kreisstadt Bretten Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Bretten hat am 27. März 2012 auf Grund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung 1/10 Amtliche Bekanntmachung Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Schwäbisch Hall für die Haushaltsjahre 2018/2019 Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat in seiner Sitzung am 13.12.2017

Mehr

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN S a t z u n g über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS) Aufgrund von 45 b Abs. 3 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührenordnung

Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührenordnung Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührenordnung Aufgrund der 12 bis 19 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-

Mehr

1 Benutzungsgebühren. 2 Beginn und Ende der Gebührenpflicht, Gebührenschuldner

1 Benutzungsgebühren. 2 Beginn und Ende der Gebührenpflicht, Gebührenschuldner Satzung der Stadt Schwarzenbek über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Nutzung von Asylbewerber- und Obdachlosenunterkünften vom 28. April 2016 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Freiberg am Neckar

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Freiberg am Neckar Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Freiberg am Neckar Der Gemeinderat der Stadt Freiberg am Neckar hat auf Grund von 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg sowie der 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs.

Mehr

Ortsrecht Benutzungs- und Gebührensatzung der Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose in der Stadt Oer-Erkenschwick

Ortsrecht Benutzungs- und Gebührensatzung der Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose in der Stadt Oer-Erkenschwick Benutzungs- und Gebührensatzung der Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose in der Stadt Oer-Erkenschwick Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung

Mehr

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Gernsbach (Kurtaxesatzung) vom 13. Dezember 2010

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Gernsbach (Kurtaxesatzung) vom 13. Dezember 2010 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Gernsbach (Kurtaxesatzung) vom 13. Dezember 2010 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. mit den 2, 8 Abs.

Mehr

S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KINDERGARTENGEBÜHREN vom

S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KINDERGARTENGEBÜHREN vom S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KINDERGARTENGEBÜHREN vom 7.12.2010 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2, 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG

GROßE KREISSTADT HERRENBERG S 460.159 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) Vom 1. Februar 1994 *(in der redaktionell

Mehr

STADT ST. GEORGEN IM SCHWARZWALD SCHWARZWALD-BAAR-KREIS. S a t z u n g. über die. Erhebung einer Kurtaxe. (Kurtaxesatzung - KTS) vom

STADT ST. GEORGEN IM SCHWARZWALD SCHWARZWALD-BAAR-KREIS. S a t z u n g. über die. Erhebung einer Kurtaxe. (Kurtaxesatzung - KTS) vom STADT ST. GEORGEN IM SCHWARZWALD SCHWARZWALD-BAAR-KREIS S a t z u n g über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) vom 08.12.2010 Inhaltsverzeichnis: 1 Erhebung einer Kurtaxe 2 Kurtaxepflichtige

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle () Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Bad Teinach-Zavelstein

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Bad Teinach-Zavelstein Stadt Bad Teinach-Zavelstein Landkreis Calw Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Bad Teinach-Zavelstein Der Gemeinderat der Stadt Bad Teinach-Zavelstein hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg

Mehr

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer GROßE KREISSTADT ROTTWEIL Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Der Gemeinderat der Stadt Rottweil hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg in Verbindung mit 2, 8 Abs. 2, 9 Abs. 3 und

Mehr

1 Benutzungsgebühren. 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz

1 Benutzungsgebühren. 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz Abfallentsorgungsgebühren 25/02 HdO 1 ------------------------------------------------------------------------------------------------ Abfallentsorgungsgebühren 25/02 91. Erg. Lief. 1/2016 HdO ------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Gebührensatzung. vom

Gebührensatzung. vom Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Warendorf über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für das Übergangswohnheim, 48231 Warendorf, Königsberger Straße 5 vom 19.12.2008 Auf Grund des 7

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Wald

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Wald Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Wald Der Gemeinderat der Gemeinde Wald hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg sowie 2, 5a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg am

Mehr

Satzung. 4 Gebührenhöhe. (1) Bei der Wertermittlung von Sachen und Rechten beträgt die Gebühr bei einem Wert. bis ,00 250,00

Satzung. 4 Gebührenhöhe. (1) Bei der Wertermittlung von Sachen und Rechten beträgt die Gebühr bei einem Wert. bis ,00 250,00 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss(Gutachterausschussgebührensatzung) vom 19.11.1992 geändert am 19.12.2001 in der Fassung vom 24.07.2012

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung KTS) der Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach

Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung KTS) der Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach (Kurtaxesatzung KTS) der Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach Satzung vom 20.04.2011 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. m. den 2,8 Abs. 2 und 43 des Kommunalabgabegesetzes für Baden-Württemberg,

Mehr

FÜR DAS FREIBAD VOM 11. MÄRZ 2014

FÜR DAS FREIBAD VOM 11. MÄRZ 2014 Gemeinde H i l z i n g e n Landkreis K o n s t a n z GEBÜHRENSATZUNG FÜR DAS FREIBAD VOM 11. MÄRZ 2014 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Gebührensatzung Übergangsheime II

Gebührensatzung Übergangsheime II Gebührensatzung Übergangsheime II Satzung für die Übergangsheime zur Unterbringung von Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen und für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime

Mehr

Gemeinde Ahorn M a i n - T a u b e r - K r e i s

Gemeinde Ahorn M a i n - T a u b e r - K r e i s Gemeinde Ahorn M a i n - T a u b e r - K r e i s S a t z u n g ü b e r d i e E r h e b u n g d e r H u n d e s t e u e r i n d e r G e m e i n d e A h o r n einschließlich Satzungsänderung vom 24. September

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Erbach (Hundesteuersatzung)

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Erbach (Hundesteuersatzung) Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Erbach (Hundesteuersatzung) Auf Grund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen für die städtischen Friedhöfe (Bestattungsgebührenordnung) vom 28.06.2010 einschließlich Änderung vom

Mehr

AZ: GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER BÜCHEREI (BENUTZUNGSORDNUNG)

AZ: GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER BÜCHEREI (BENUTZUNGSORDNUNG) GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER BÜCHEREI (BENUTZUNGSORDNUNG) INHALTSVERZEICHNIS 1 Aufgabe der Bücherei 3 2 Benutzerkreis, Öffnungszeiten 3 3 Anmeldung, Leseausweis

Mehr

SATZUNG (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG) ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS AZ: 625.

SATZUNG (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG) ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS AZ: 625. GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG) INHALTSVERZEICHNIS 1

Mehr

Stadt Tagesordnungspunkt 18 Neubrandenburg

Stadt Tagesordnungspunkt 18 Neubrandenburg Stadt Tagesordnungspunkt 18 Neubrandenburg X öffentlich Sitzungsdatum: 08.12.2016 1. u. 2. Lesung Drucksachen-Nr.: VI/601 Beschluss-Nr.: 401/22/16 Beschlussdatum: 08.12.16 Gegenstand: 1. Änderung zur Satzung

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung -

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung - 1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung - Rechtsgrundlage: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer. (Hundesteuersatzung HS)

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer. (Hundesteuersatzung HS) Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung HS) Der Gemeinderat der Gemeinde Gutach hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg sowie 2, 5a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg

Mehr