Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß

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1 Anzahl der Ausschussmitglieder gemäß Satzung bzw. GeschO: 15 Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß geladen. anwesend für dagegen Nr In der heutigen Sitzung wurde in Sachen 1) Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung Mit dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen vom besteht Einverständnis. Beschlussvorschlag: Mit dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen vom besteht Einverständnis. folgender Beschluss gefasst: Mit dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen vom besteht Einverständnis. Weiden i.d.opf., Stadtrat: gez. Lothar Höher Bürgermeister

2 Anzahl der Ausschussmitglieder gemäß Satzung bzw. GeschO: 15 Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß geladen. anwesend für dagegen Nr In der heutigen Sitzung wurde in Sachen 2) Neue Ausschussmitglieder; Stadtratssitzung vom Neubesetzung der Leitung des Amtes für Soziales und Integration Nach Ausscheiden des Leiters des Amtes für Soziales und Integration, Herrn Christian Hölzl, hat der ehemalige Stellvertreter, Herr Thomas Hentschel, die Amtsleitung zum übernommen. Als neuer Stellvertreter wurde Herr Christopher Östreicher zugewiesen. Herr Hentschel war bisher als beratendes Mitglied im Ausschuss vertreten als Integrationsbeauftragter. Er wird weiterhin in dieser Funktion für die Stadt tätig sein, kann aber nicht in zwei Funktionen dem Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen angehören. Nach den rechtlichen Vorgaben (Art. 19 AGSG, 3 und 4 Jugendamtssatzung) ist zur Bestellung beratender Mitglieder im AJHSF eine Beschlussfassung durch den Stadtrat erforderlich. Bis zum Versand der Einladung ist der Beschluss der Stadtratssitzung nicht bekannt. Der Beschlussvorschlag lautet: Herr Thomas Hentschel wird in neuer Funktion als Amtsleiter des Amtes für Soziales und Integration in den Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen bestellt und als sein Stellvertreter wird Herr Christopher Östreicher bestellt. Die Mitgliedschaft des Integrationsbeauftragten, Herrn Thomas Hentschel, im Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen ruht bis auf weiteres. Beschlussvorschlag: Die Mitglieder des Ausschusses für Jugendhilfe und sozial Fragen beglückwünschen Herrn Hentschel zu seiner neuen Aufgabe und heißen Ihn in seiner neuen Funktion im Ausschuss willkommen. Beschluss: Die Mitglieder des Ausschusses für Jugendhilfe und sozial Fragen beglückwünschen Herrn Hentschel zu seiner neuen Aufgabe und heißen Ihn in seiner neuen Funktion im Ausschuss willkommen.

3 folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Ausschusses für Jugendhilfe und sozial Fragen beglückwünschen Herrn Hentschel zu seiner neuen Aufgabe und heißen Ihn in seiner neuen Funktion im Ausschuss willkommen. Weiden i.d.opf., Stadtrat: gez. Lothar Höher Bürgermeister

4 Anzahl der Ausschussmitglieder gemäß Satzung bzw. GeschO: 15 Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß geladen. anwesend für dagegen Nr In der heutigen Sitzung wurde in Sachen 3) Koki Netzwerk frühe Kindheit; netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption für die nördliche Oberpfalz Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen (KoKi Netzwerk frühe Kindheit) Zuwendungen zur Förderung einer flächendeckenden Regelstruktur Koordinierender Kinderschutzstellen. Die jährliche Förderung umfasst pro Vollzeitstelle. Der Freistaat unterstützt dadurch die Kommunen bei der Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII und dem seit dem bestehenden Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), bei der Weiterentwicklung des präventiven Kinderschutzes durch sog. Frühe Hilfen und bei der Etablierung sozialer Frühwarn- und Fördersysteme. Ziel der Förderung ist es, belastete werdende und junge Eltern mit Kleinkindern frühzeitig zu erreichen und sie passgenau zu unterstützen, um so Überforderungssituationen zu vermeiden, die zu Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern führen können. Hierzu knüpft die KoKi ein interdisziplinäres Netzwerk zwischen allen Berufsgruppen, die sich wesentlich mit Säuglingen und Kleinkindern befassen. In der Förderrichtlinie wird darauf hingewiesen, dass der Zuwendungsempfänger eine netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption zu erstellen hat, die Grundlage der Netzwerkarbeit sein soll. Ausgehend von einer zielgruppenspezifischen Angebots- und Bedarfsanalyse sollen darin vorhandene Angebote an Frühen Hilfen erfasst werden. Sie sollte vom Jugendhilfeausschuss beschlossen und von den Netzwerkpartnern unterzeichnet werden. Der überwiegende Teil der Netzwerkpartner hat dazu bereits eine Netzwerkerklärung unterschrieben. Die Weiterentwicklung und Fortschreibung der Kinderschutzkonzeption soll im Rahmen der Netzwerkarbeit, die von der KoKi gesteuert wird, stattfinden. In der Förderrichtlinie ist auch beschrieben, zu welchen Punkten die Kinderschutzkonzeption inhaltliche Aussagen enthalten soll. Bei der Netzwerkbildung sind sozialräumliche Strukturen von großer Bedeutung und zu beachten. Da viele Beratungsstellen, Fachkliniken und ärzte, Institutionen und Bildungseinrichtungen mit ihren Angeboten und Aufgaben die Region der nördlichen Oberpfalz versorgen, kooperieren die drei KoKis der Nordoberpfalz der Landkreise Neustadt a.d. Waldnaab und Tirschenreuth und der Stadt Weiden i.d. OPf. bei der Netzwerkarbeit. Dadurch werden Synergieeffekte erzielt und Ressourcen geschont. So ist auch die Idee entstanden, eine gemeinsame Kinderschutzkonzeption für die Nordoberpfalz zu erstellen. Im Grußwort der Landräte. und. sowie des Oberbürgermeisters. wird die gelingende Zusammenarbeit zum Wohle der Familien in der Region hervorgehoben. Die von den KoKi-Fachkräften der Nordoberpfalz in einem längeren Prozess gemeinsam erstellte Kinderschutzkonzeption ist folgendermaßen gegliedert:

5 Teil 1 beschäftigt sich mit der Zusammenarbeit und Arbeitsweise der drei Koordinierenden Kinderschutzstellen der Nordoberpfalz. Hier finden sich die für die KoKis Neustadt a.d. Waldnaab, Tirschenreuth und Weiden i.d. OPf. allgemeingültigen Regelungen und Verfahrensweisen. Teil 2 widmet sich den individuellen Besonderheiten der jeweiligen KoKi. Hier werden u.a. die jeweiligen organisatorischen Gegebenheiten, konkrete Angebote an Frühen Hilfen in der Region sowie die individuellen Vernetzungsstrukturen und die daraus resultierenden Formen der Zusammenarbeit dargestellt. In Teil 3, dem Anhang, finden sich viele praktische Handreichungen für die alltägliche Arbeit, eine detaillierte Auflistungen der Netzwerkpartner, die Netzwerkerklärung, gesetzliche Grundlagen sowie Daten zur Zuständigkeit und Erreichbarkeit der KoKi-Mitarbeiter. Die nun schriftlich fertiggestellte Kinderschutzkonzeption soll ein wesentliches Element zur Sicherstellung eines funktionierenden und verbindlich kooperierenden interdisziplinären Netzwerkes im Bereich der frühen Kindheit der nördlichen Oberpfalz sein. Sie soll den Netzwerkpartnern Sicherheit in der Zusammenarbeit geben. Die Kooperation an den Schnittstellen zwischen den Hilfesystemen (Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Frühförderung, Behörden ) soll dadurch verbessert werden. Veröffentlichung der Kinderschutzkonzeption: Die Förderrichtlinie sieht vor, dass die Kinderschutzkonzeption unter namentlicher Nennung der KoKi-Fachkräfte sowie der Netzwerkpartner mit Aufgabenbeschreibung und Daten zur Erreichbarkeit in geeigneter Weise zu veröffentlichen ist, z.b. auf der eigenen KoKi- Homepage. Seit Oktober 2015 ist sie auf der Homepage der KoKi Neustadt a.d. Waldnaab über folgenden Link: einsehbar. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen beschließt die Kinderschutzkonzeption als wesentliches Element zur Sicherstellung einer verbindlichen Netzwerkarbeit mit dem Ziel der Verbesserung des Kinderschutzes. folgender Beschluss gefasst: Der Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen beschließt die Kinderschutzkonzeption als wesentliches Element zur Sicherstellung einer verbindlichen Netzwerkarbeit mit dem Ziel der Verbesserung des Kinderschutzes.

6 Weiden i.d.opf., Stadtrat: gez. Lothar Höher Bürgermeister

7 Anzahl der Ausschussmitglieder gemäß Satzung bzw. GeschO: 15 Alle Mitglieder waren davon Vorschlagsordnungsgemäß geladen. anwesend für dagegen Nr In der heutigen Sitzung wurde in Sachen 4) Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS); AJHSF vom ; FVGS vom In der Sitzung vom des AJHSF wurde der Beschluss gefasst: Die JaS an Grundschulen ist ein wichtiger Beitrag der Jugendsozialarbeit als Anlaufstelle für belastete Kinder und deren Eltern. Es wird empfohlen, den Ausbau weiter stufenweise zu verfolgen. Der Finanzausschuss/Stadtrat wird gebeten, die für den Ausbau erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Leider wurden die Haushaltsmittel nicht zur Verfügung gestellt. Der Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss hat in seiner Sitzung vom einen weiteren Ausbau der JaS vorerst ausgesetzt. In der letzten Sitzung der Arbeitsmarktinitiative am stellte. vom IAB (Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit) die Entwicklung und Struktur des Arbeitsmarktes in der Stadt Weiden dar. stellt die Ergebnisse vor. Die Mitglieder der Arbeitsmarktinitiative sind sich einig, dass - mehr präventive Angebote geschaffen werden müssen, die - je früher desto besser ansetzen müssen. Herr. (JaS ) stellt ein Gesamtbild der Jugendsozialarbeit an Schulen und Schulsozialarbeit der Stadt Weiden dar. Inhalt: Ist-Stand Ebenen der Wirksamkeit Besonderheiten der Grundschule Kosten pro Jahr pro Stelle: Sozialpädagoge/in in S12 TVS+E mit 30 Wochenstunden, ca.. Staatliche Förderung (Festbetrag). Eigenmittel der Stadt. Eigenmittel der Stadt Weiden für zwei Stellen von August bis Dezember 2016:. Beschlussvorschlag: Der AJHSF empfiehlt dem Finanzausschuss/Stadtrat erneut, den Ausbau der JaS weiter zu

8 verfolgen und die für die JaS an der. und die JaS an der. erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. folgender Vorschlag gemacht: Der AJHSF empfiehlt dem Finanzausschuss/Stadtrat erneut, den Ausbau der JaS weiter zu verfolgen und die für die JaS an der. und die JaS an der. erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Weiden i.d.opf., Stadtrat: gez. Lothar Höher Bürgermeister

9 Anzahl der Ausschussmitglieder gemäß Satzung bzw. GeschO: 15 Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß geladen. anwesend für dagegen Nr In der heutigen Sitzung wurde in Sachen 5) Anforderungen des Amtes für Soziales und Integration zum Budget 2016 Nachdem die Vorberatung des Abschnitts Jugendhilfe des Haushaltsplanes nach der Jugendamtssatzung zu den Schwerpunktaufgaben des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen gehört, wurde in der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen vom angeregt, dass auch der Haushalt des Amtes für Soziales und Integration im Fachausschuss vorgestellt wird. Die Haushaltsansätze 2016 des Teilbudgets 50 (Amt für Soziales und Integration) einschließlich des Unterbudgets 56 (Maria-Seltmann-Haus) werden vorgestellt. Dabei handelt es sich bereits um die endgültigen Ansätze im Haushaltsplan (nach den Haushaltsberatungen) und nicht um die ursprünglichen Mittelanforderungen wie in früheren Jahren Beschlussvorschlag: Der Bericht diente zur Kenntnisnahme. folgender Beschluss gefasst: Der Bericht diente zur Kenntnisnahme. Weiden i.d.opf., Stadtrat: gez. Lothar Höher Bürgermeister

10 Anzahl der Ausschussmitglieder gemäß Satzung bzw. GeschO: 15 Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß geladen. anwesend für dagegen Nr In der heutigen Sitzung wurde in Sachen 6) Aktuelle Entwicklung zur Kindertagesbetreuung in Kinderkrippen, Kindergärten, Tagespflege und Ferienbetreuung; Bedarfsfeststellung für weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen Durch den ab geltenden Rechtsanspruch, haben Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege. Zudem besteht ein Rechtsanspruch für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Eltern haben das Wunsch- und Wahlrecht. Die Anteile an Landkreiskindern in Weidener Kitas und Weidener Kindern in Landkreis-Kitas waren und sind nahezu gleich. Im Januar 2016 waren Weidener Kinder in Kitas außerhalb von Weiden und. Kinder aus dem Landkreis in Kitas in Weiden. A) Tagespflege Derzeit werden Kinder von. Tagepflegepersonen betreut. Die Anstrengungen geeignete Tagespflegepersonen zu finden, waren erfolgreich. Anfang März haben. Tagespflegepersonen den Qualifizierungskurs begonnen. Sollten diese den Kurs abschließen, stünden weitere Plätze zur Verfügung. Zusätzlich möchte eine Tagesmutter nach der Babypause ab April wieder als Tagesmutter tätig sein. Eine weitere Tagesmutter ist zugezogen und bietet nun ihre Dienste in Weiden an. Ab September 2016 stehen voraussichtlich. Plätze zur Verfügung. Jede Tagespflegeperson kann (je nach Erlaubnisbescheid) bis zu 5 Kinder gleichzeitig betreuen und maximal 8 Pflegeverhältnisse eingehen. Tagespflegepersonen sind selbstständig tätig (innerhalb der Vorgaben der Pflegeerlaubnis) und entscheiden selbst, wie viele Kinder in welchem Alter sie aufnehmen möchten. Die Planung einer Großtagespflege wird weiter verfolgt. Leider stellt es sich als schwierig heraus geeignete Räumlichkeiten zu finden. Derzeit sind auch keine interessierten Tagespflegepersonen vorhanden. Es wird weiter versucht, das Konzept der Großtagepflege bei interessierten Bewerberinnen und Bewerbern anzubieten, deren eigener Wohnraum für die Ausübung der Tätigkeit nicht geeignet ist oder nicht gewünscht wird. Allgemein bleibt es in der Tagespflege schwierig geeignete Tagespflegepersonen zu finden und auf Dauer zu halten. Grund dafür sind die Rahmenbedingungen des Tätigwerdens. Die Anforderungen an die räumlichen Gegebenheiten und strenge Hygienevorschriften stellen bei vielen Interessenten/innen ein Hindernis dar. Nicht zu vergessen sind die geringen und unübersichtlichen Entgeltregelungen (vgl. Niederschrift der 3. Sitzung des AJHSF vom , Punkt 8.) B) Kinderkrippen Zuletzt wurde am 14. Januar 2016 ein Abgleich der Warte- und Vormerkliste der Weidener

11 Kinderkrippen für das neue Krippenjahr 2016/17 vorgenommen. Unter Berücksichtigung der Mehrfachmeldungen ergab sich für das kommende Krippenjahr eine Warteliste von Kindern zum so viele wie nie zuvor. Dabei ist zu bedenken, dass es sich nur um eine vorläufige Zahl handeln kann, da ein Zuzug von berechtigten Personen nicht berücksichtigt werden kann. Die derzeitige Versorgungssituation ergibt Plätze, davon. Zusatzplätze. Die Plätze sind mit. Kindern belegt. Unter Berücksichtigung der bisherigen Anträge auf Zusatzplätze und dem Wegfall der Teilkrippe im städt. Kinderhaus Tohuwabohu, ergibt sich ein Platzangebot von. Plätzen im September Der Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3Jährige kann durch die Erweiterung der Tagespflege nicht gedeckt werden. Nachdem das staatl. Förderprogramm für den Kita-Ausbau Ende 2014 ausgelaufen ist, wurde es im Oktober 2015 unter neuen Voraussetzungen wieder aufgelegt. Die geänderte Richtlinie des dritten Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung enthält nun die Vorgabe eines Sockelbetrages gemäß der FAG-Förderung von. Euro. Der Sockelbetrag kann mit Pauschalen von. Euro je förderfähigen Betreuungsplatz aus Bundesmitteln aufgestockt werden. Das kann eine Förderung von bis zu 90% ergeben bei Schaffung von neuen Krippenplätzen durch Neubau, Anbau oder Umbau (vgl. Anlage 1) Ergriffene Maßnahmen: - Bitte an die Kita-Träger, Plätze wenn möglich doppelt zu belegen, also vormittags und nachmittags - Bitte des Oberbürgermeisters an Kita-Träger, gemeinsam mit der Stadt das Förderprogramm zu nutzen und Krippenplätze zu schaffen - Vorlagebericht an den Finanzausschuss, eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des städt. Kinderhauses Tohuwabohu um eine Kinderkrippe zu beauftragen Geplante Maßnahmen: - Umwandlung der nicht genutzten Kindergartengruppe des. in eine Krippengruppe - Gestattung von Zusatzplätzen (soweit die gesetzlichen Auflagen erfüllt sind) Probleme: - Fachkräftemangel - Folgekosten durch evtl. Betriebskostendefizite Ausblick: Aufgrund der vorliegenden Zahlen ist von einem weiteren Bedarf von drei Krippengruppen á. Kindern auszugehen. C) Kindergärten Derzeit werden. Kinder auf. Plätzen betreut, davon auf. Zusatzplätzen. Im Laufe des Kindergartenjahres kommen noch. Kinder hinzu. Für September 2016 sind noch Plätze in Kindergärten frei.

12 Aufgrund der aktuell geringen Nachfrage an Plätzen in Kindergärten hat sich der. entschlossen die freie Kindergartengruppe nicht wieder zu belegen, sondern die Umwandlung in eine Kinderkrippe unter den neuen Fördervoraussetzungen zu planen und zu beantragen. Der Bedarf an Plätzen für Flüchtlingskinder ist dabei nicht berücksichtigt. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass auch im Bereich der Kindergärten weiterer Bedarf an Plätzen besteht. Der kürzlich vorgenommene Datenabgleich mit dem Ausländeramt hat ergeben, dass derzeit. Flüchtlingskinder im Kindergartenalter keinen Kindergarten besuchen. Die Verwaltung schlägt vor, einen Abgleich der Wartelisten bei Kindergärten zu machen und die Versorgungsquote zu berechnen, sobald die Fachstelle Kindertagesbetreuung neu besetzt ist. Auch hier ist mit zu bedenken, dass der Zugang von Flüchtlingskindern und Zuzüge von Familien mit Kindern nur grob geschätzt werden können. D) Kosten Übernahme von Beiträgen bei ALG II-Beziehern nach 16a Nr. 1 SGB II. Sie fließen in die Schlüsselzuweisungen mit ein: Beispiel Monat Januar 2016 Krippenkinder Kindergartenkinder Gesamt Beitragsübernahmen nach SGB VIII: Beispiel Monat Januar 2016 Krippenkinder Kindergartenkinder Gesamt, davon 17 Teilübernahmen Zusammenfassung: Krippenkinder: von, entspricht % Kindergartenkinder: von, entspricht % Die Anteile an Kostenübernahmen sind vergleichsweise gering. Kürzlich teilte die Stadt mit, für ca. % aller Kinder in Kindertageseinrichtungen Beiträge zu übernehmen. Ausgehend von den Beitragserhöhungen im Kinderhaus Tohuwabohu zum und von den Anpassungen anderer Träger ab dem kann mit weiteren Beitragsübernahmen gerechnet werden, insbesondere bei bisherigen Teilübernahmen. Vor der Bearbeitung noch nicht gestellter Anträge kann zum Ausmaß der Kostenübernahmen keine Einschätzung abgegeben werden. E) Ferienbetreuung Dieses Jahr wird in den Sommerferien die renoviert. Unter anderem erhalten die Fenster im Erdgeschoß einen neuen Anstrich. Aufgrund der für Kinder mit erheblichen Gefahren ver-

13 bundenen Sanierung, ist die Durchführung der Ferienbetreuung in den Sommerferien nicht möglich. Der Förderverein. hat sich deshalb entschlossen, für diese Sommerferien keine Ferienbetreuung anzubieten. Die als erfahrener Anbieter von betrieblich unterstützter Ferienbetreuung hat sich angeboten, die Ferienbetreuung in den eigenen Räumen zu übernehmen. Die Personalkosten können aus den Elternbeiträgen ( pro Kind pro Tag) finanziert werden. Für die entstehenden Sachkosten (Anschubfinanzierung) werden Euro für eine Gruppe á Kinder kalkuliert. Beschlussvorschlag: Der weitere Ausbau an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige wird begrüßt. Der Ausschuss spricht sich aus für 1. den weiteren Ausbau der Kindertagespflege 2. die Umwandlung der Kindergartengruppe ( ) in eine Kinderkrippe 3. die Schaffung neuer Krippenplätze nach dem dritten Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung des Bay. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration 4. die Überprüfung des Bedarfs an Plätzen in Kindergärten 5. Ersatz für die Ferienbetreuung an der in den Sommerferien 2015 durch Beschluss: Der weitere Ausbau an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige wird begrüßt. Der Ausschuss spricht sich aus für 1. den weiteren Ausbau der Kindertagespflege 2. die Umwandlung der Kindergartengruppe ( ) in eine Kinderkrippe 3. die Schaffung neuer Krippenplätze nach dem dritten Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung des Bay. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration 4. die Überprüfung des Bedarfs an Plätzen in Kindergärten 5. Ersatz für die Ferienbetreuung an der. in den Sommerferien 2015 durch folgender Beschluss gefasst: Der weitere Ausbau an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige wird begrüßt. Der Ausschuss spricht sich aus für 1. den weiteren Ausbau der Kindertagespflege 2. die Umwandlung der Kindergartengruppe (AWO Spatzennest) in eine Kinderkrippe 3. die Schaffung neuer Krippenplätze nach dem dritten Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung des Bay. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration 4. die Überprüfung des Bedarfs an Plätzen in Kindergärten 5. Ersatz für die Ferienbetreuung an der in den Sommerferien 2015 durch

14 Weiden i.d.opf., Stadtrat: gez. Lothar Höher Bürgermeister

15 Anzahl der Ausschussmitglieder gemäß Satzung bzw. GeschO: 15 Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß geladen. anwesend für dagegen Nr In der heutigen Sitzung wurde in Sachen 7) Antrag der Weiden ggmbh bzw. des Tochterunternehmens dem Kompetenzzentrum für regionale Bildungsdienstleistungen ggmbh auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach 75 SGB VIII Mit Schreiben vom beantragte die die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach 75 SGB VIII für die Durchführung der Offenen Ganztagsschule am durch das Tochterunternehmen dem Kompetenzzentrum für regionale Bildungsdienstleistungen ggmbh. Die zur Anerkennung erforderlichen Unterlagen wurden eingereicht. Die Umsetzung des eingereichten pädagogischen Konzepts wurde u.a. im Rahmen einer Ortsbegehung überprüft. Die Voraussetzungen des 75 SGB VIII sind erfüllt. Dem Antrag kann stattgegeben werden. Beschlussvorschlag: Das Kompetenzzentrum für regionale Bildungsdienstleistungen ggmbh wird als neuer Träger der freien Jugendhilfe für Angebote der Offenen Ganztagsschule in Weiden i.d.opf. anerkannt. folgender Beschluss gefasst: Das Kompetenzzentrum für regionale Bildungsdienstleistungen ggmbh wird als neuer Träger der freien Jugendhilfe für Angebote der Offenen Ganztagsschule in Weiden i.d.opf. anerkannt. Weiden i.d.opf., Stadtrat: gez. Lothar Höher Bürgermeister

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